1874 / 65 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 17 Mar 1874 18:00:01 GMT) scan diff

Kerlim, 16. März.

Rind vieh 2534 Stück, Schweins 6073 Stück, Schafrieh SI53 Stnhek,

Kälber 1139 Stäck.

lIerlin, 16 März. Fleischpreise auf dem e mmm, . mitte 26 Thlr. 17 Tulr. 14 - I5 Thlr.

hõchster Riedvieh pro Ctr. Schlachtgew.

An Sehlachtvieh war Aufgetriaben:

niedrigster

Berliner Emallle- Ofen- und Glasur-Fabrik Arnsburg. Ordentl. Gen. - Vers.

Norddentsohe Gummi- und Guttaperoha- Waaren- Fabrik, vorm. Fonrobert & Relmann, Akt. - Gesellsoh. Ordentl Gen. Vers. in Berlin.

* . Langendreer Aktlen - Gesellsohaft für Kohlen- und

in Berlin.

2

Hannoversohe Bank. Ordentl. Gen.-Vers in Hanzo- ver; s. Ins. in Nr. 63. Interuatlonale Bank in Luxemburg. Ordentl. Gen.

Vers. in Luxemburg.

H uũnmedlgumgem umd Verlosung em. Llegnitzmer Stadtobllgatlonen. Das Verzeichniss der ausge-

188 , 15 17 Sz ,, sehr stilles Geschãft.

gehweine pro Ctr. Schlachtgew. Hoaramel pro 20 - 23 Eilo. 7 *

Kälber: etwas lebhafter, als vorige Woche Mittelpreise.

dra aan ana enn. -

Mehlthener · Weldaer Elsenbahn - Gesellsohaft. Dis letzte Kinz. von 10R 10 Thlr. abzüglich Zinsen ist vom 22 25. April er. bei der Clesellschaftskasse in Plauen i V. zu leisten. ö

Braunkohlenabbau - Gosellsohaft Friedensgrube. Die rück- atändige letzte Einz. von 20 Thlr. ist bis zum 31. März er. bei der Gosellschaftskasse in Altenburg zu leisten. .

Schlesische Akt. - Gos für Fortland-Gement-Fabriatlon zn Oppeln. Die letate Einz. mit 30xꝛx7 690 Thlr. pro Aktie ist vom 1. bis 4. April er. bei der Oppelner Bank: Sieg. Schück & Co. in Oppeln zu leisten.

ann alen g enn

Magdeburg - Halberstädter Eisenbahn Gesellsohaft. Die Ein- lösung der gekündigten 5 proz. Prior. - Oblig. im Betrage von 1900 Thlr. nebst 1 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf. Zinsen erfolgt vom 1. April er. bei der Diskonto - Gesellschast und bei S. Bleichröder in Berlin; 3. Ins. in Nr. 63.

Freusslsohe Boden-Kredit-Aktien-Bank. Die am 1. April or. fälligen Coupons der kündbaren HyrFotheken-Schuldscheine wer- den vom 15. März er. ah bei der Gesellschaftskasse in Berlin ein- gelöst; s. Ins. in Nr. 63.

Oöln-Nindener Eisenbahn- Gosellsohaft. Die Finlösung der am 1. April cr. fälligen Jinscoupons der Prior.-Oblig. III., IV. und VI. mis. erfolgt von da ab bei der Diskonto - Gesellschaft und 8. Bleichrüer in Berlin; s. Ins. in Nr. 63

Essener Bergwerksverein König Wälhelm. Die für das Ge- schäftsjahr 1873 festgesetzte Divid. von 10R wird mit 20 Lhlir. per Aktie vom 16. März er. ab bei der Diskontonto-Gesellachaft in Ber- lin ausgezahlt.

Internationale Bank in Lugzemburg. Die auf Sz für das Geschäftsjahr 1873 festgesetzte Divid. wird vom 1. April er. ab mit 5 Ihlr. 20 8gr. bei Delbrück, Leo & Co. und S. Bleichröder in Berlin ausgezahlt.

Preousslsohe Hypotheken- Versloherungs-Aktien-Gesollsohaft. Die am 2. April er. fälligen Jinscoupons der Hypotheken-Antheil- Certifikate werden vom 15. März er. bei der Gesellschaftkasse in Berlin eingelöst.

Sohlesisohe Aktien - Gesollsohaft für Fortland-Qement-Fabri- katlon in Oppeln. Die Ausz. der Divid. pro 1873 von 10R 13 LIhlr. pro Aktie erfolgt vom 1. April er. ab bei der Oppelner Bank, Sieg. Schück & Co. in Berlin.

Caemer nl - d ekKEngaramlerk gem. Makler - Vereins - Bank für Waaren und Effekten. Ordentl. Gen. -Vers. in Hamburg. ,, Union Ban- Bank. Ordentl. Gen- Vers. in erlin. ö Pommerensdorfer Seifen- und Chemikalien - Fabrik. Ordentl. Gen. -Vers. in Stettin. Altenburger Zuckerfabrik, Kohlenban und land- wir thsohaftllohe Industrie - Gesellsohaft. COmdentl. Gen.-Vers. in Rositæ. Vermlttelungs- und Kredit-Bank. Ordentl. Gen-Vers. in Berlin; s. Ins. in Nr. 63. Marienhütte, Akt.-Ges. Ordentl. und ausserordentl. Gen -Vers. in Danzig.

23. Mär. ,

KRoks- Industrie.

Ins, in Nr. 63.

Ordentl. Gen.-Vers. icGn Langendreer.

PFomeranla. See- und Fluss - Versloherungs. Gesell- sohast in Stetin. Ordentl Gen. - Vers. zu Stettin; s.

loosten zum 1. Juli er. gekündigten Oblig.; s. Ins. in Nr. 63.

Preusslsohe Hypotheken- Versloherungs- Aktien- Gesellsohaft. Das Verzeichniss der gekündigten Hypotheken- Antheil - Certifkate 41 R; 3. Ins. in Nr. 63.

Tele graphtiaelne Witterran gehe kekezes.

Tele graphische Witterinnssherelaze.

ar. n renn. Abꝝ * IL. . l. R.

J. x.

—— 2 X iigemeoine 2 Rind Himmels- ansicht.

ö . ö ö ort. . Abr Temp. Aby

Allgemeine Himmels- ansieht.

Vir ã. L. v. N. R. V. M. *

S Haparanda 8 Christians. S Hernõsand 5 Helsingfors S beter pnrg 8 Stockholm S Skudesnäs. S Oxöe

S Fredericksb d Ilelsingõr.

S Moskau. Memel ... lo shi: KRr*nigakhe rg Danzig. .. Puttbus. . . Fieler unf Cöslin Venerisueh Wilbelmsh. 6 Ggtettix. S Gröningen 6 Bremen .. 8 Helder. ..

W 212 220

Lorgena. Bree lu. Brůsse

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Havre ..

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Cherbourg.

335.3

338,4

357.1 354.4 336.0 3363 339, 5 355,

331.2 3353

337,1

335.5 333.5 339,4

333,7

342,7

Karlsruhe,. . 335,4

7 gt. Nathien 345,1

)) Gestern Nachm. WNW. mässig. Strom S., Strom N. Reif. 6) Geest. Nachmittag mässiger Regen.

schwach.

335.33 0,8 4 6. NVW., lebhaft. heiter.

3a 6 = 09 ; . 3313 s 335.

zh. 5 0

356,5 3h. 3 0,9

53 334,6 0,4 .

1 335,8 1,6 333,4 40, 3305 =. . 339.5/ 3374 2,8

326,7 —2*, 335,5 43,9 .

15. März.

de C To b O Q Q t 0 K D ᷣ·‚ D DQ Dodo QX

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—— de C e L d O o d Do O O m, m.

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& = 2888

) Gest. Schnee, Nachts Regen.

Regen und Schnee.

1

3.0. 1,0 N., mässig. NV. , mäss. —1,7 80. schw. NNO. s. heft trùbo. s) N., mäss. 0,3 W., schw. NNVW., schw. bedeckt. NO., mässig. bewölkt. N., schw.

*

* * 26 * .

NXV., mäss. NW., lebhaft. bedeckt.

8 ih ban. gan⸗ bedeckt.

3) Gest, etwas Schnee.

N., schw. bedeckt. WSW., mäss. bedeckt. Windstille. heiter. Windstille. heiter. s., schwach. bewölkt. NW., schw. wenig bewölkt. NNO., mäss. wenig bewölkt. N., mäss. heiter. NO.. mũssig. NNO, mäss. 2) S., Sturm. hedeckt.

40, Windstille heiner.

Fredericksh Helsingöõr ..

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heiter. heiter, Reif. heiter.) hoiter. trübe. *)

2,6 W., schw.

trübe. bedeckt. o)

ganz bew. ) trühe. trübe., Regen

3,1 N., mässig. O, 1 8., schw. 36 W., schw. s 0.

6

5 WNVW. , stark. bedeckt s) 9 0., schw. 8 3 6

bed., Schnee. bed. Regen. trübe. bedeckt. Schnee- trübe, Regen. bedeckt.

SV., schw.

1,8 W., mäss.

SS O SCO é 2 8 2 M σOo0 MM—O‚— Q ),

J W., schxs. SVW. , schw.

6 S. müssig

6 1

VW., Sturm. bedeckt. *)

2) Gest. Nachm. NW. Starker ) Nachts Schnee. 8) Gest, Schnee und Regen.

Nachmittag N. ) Starker Reif.

& Constantin. 337,7

8 Haparanda . 338,6 S Ohristiansd. 335,4 Hernösand 338, 3 Helsingfors 336, ! Petersburg. 334,9 Stockholm 338, 0 Shudesnäs . 337, 338,

Moskau ... 330, 8 Memel . ... 337,8 Flenaburg. . 338,8 Königsberg 338,0 Danzig .... 338,9 Putbus ... 338,2 Tieler Haf. 540, Cöslin .... 339,4 Wes. Lehtt. 338, 5 Wilbelmsb. 337,7 339,9 339,7 2 339,5 . 5340.

339, 6 336,0 Münster.. 337,6 Torgau .... 337,4 Breslau ... 335,2 Brüssel ... 340, 2 Cöln 338,5 6 Wiesbaden. 336,4 83 Ratihor ... 330,8 6 Trier 335,2 S Cherbourg . 342.4 S Havre 342,2 7 Carlsruhe. . 336,2 7 8t Mathieu 343, 6; 8 Constantin. 337, 0

15. Märæz.

l, NXVW. , al. stark. bedeckt.

16. März. —*,9 N., schw.

W., schw. NO., schw. Nindstille O, schw. 8., stille. S80., lebh. Nebel. NM., schw. Nebel. S W., schwach. SV., schwach. 4 S., star k. bedeckt. NVW., mäss. trübe a) SW., mäss. bezogen. W., schw. trůühbs. heiter.

NW., schwach hewölkt. SW. 2. S., mäss. bewölkt. 8 N mäss, bowölkt. ) WS W., mäss bedeckt. WSW., mäss, bedeckt. WVNVW., schw wolkig. W.; *tille. bedeckt. SVW., müss. bedeckt. W. a. SW. , sch. SW. , schw. heiter. W., schw. heiter. z W., schw. trübe, Nebel. W., mässig. heiter. s) W.. schwach. völlig heiter. SM., schw. sehr bewölkt.“) W, zieml. lebh. Regen- N., schw. bedeckt. ) N., s. schw. bedeckt. 8 . schw. Nebel Regen. WNW. , mäss bedeckt. NW., mässig. ganz trübe. SW., lebh. bed,, Regen. W, bewegt. ganz bedeckt. Windstille. Schön.

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heiter. bedeckt. bedeckt. heiter.

bed., Schnee. Nebel.

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) Gestern Nachmittag NO. schwach. 2) Strom O. Gestern

mässig. Strom N. ) Nachts etwas Graupeln. 5) Reif, gestern Regen. ) Regen in Intervallen.

Verkäufe, VBerpachtungen, Submissi onen ꝛe.

lu. 39] Bekanntmachung.

Die zu dem Neubau ven vorläufig 2 Kasernen—⸗

In. 39)

Grande Société des chémins de fer

gebäuden der Centra--⸗Kavetten⸗1Austalt in Lich- terfelde erforderlich Maurerarbeiten sollen

im Wege der Submission verdungen werden.

zusehen und versiegelte Offerten

bis zum Montag, den 23. d. Mts, Vormittags 11 Uhr,

daselbst einzureichen. a. 79h / 3)

. Verlin, den 14. März 1874. Königliche Garnison⸗Verwaltung.

Verloosung, Amortisation, Sinszahlung u. s. w. von öffentlichen

Papieren. M. 396

Grande Société des chemins de fer Russes.

M. 342

zulösen.

Die Coupons sind in den Stunden von 9-12 Uhr oinzureichen.

UBerlim, Mär 1874.

Mendelssohn G Comp. Jägerstrasse 51. (a. 776 / )

furt a. M.

Berliu⸗Ste

fälligen Coupons der Et, , . ; x igen serü66tät s- geagäöomem Die Bedingungen und Kostenanschlag sind in un— he e n,, mit 12 Thlr. J Sgr. 85 Pf. serem Geschäftslokale, Michgelskirchplatz 17, ein pr. Goupon vom Ver falltage ab -einzüjösen, und zwar Vormittags von 9—- 12 Uhr. Ker Lin, März 1874.

Mendelssohn C Comp.

Stettin, den 4. März 1874.

Bekanntmachung. ttiner Eisenbahn.

Prioritäts⸗Obligationen VI. Emission gegen

m 13/13. April d. J. lösung der Coupons Serie J. Nr. 13 erfolgt vom 1. April er ab und zwar bei unserer Haupt- kasse hierselbst nur des Vormittags, bei unse⸗ rer Statiouskasse in Berlin in den gewöhn⸗ lichen Geschäftsstunden, und bei den Herren M. A. v. Rothschild Söhne in Frank⸗

Direktorium

Zenke.

der Berlin Stettiner Eisenbahn⸗KHesellschaft. Fretzdorff.

ö Pommersche Hypotheken⸗Aetien⸗Bank.

Das Curatorium der Pommerschen inet i nee n . der gestrigen Sitzung gemäß auf achteinha rozent

§. 43 der Statuten die Dividende pro 187

17 Thlr. für die Aktien Nr. 1 bis incl. 4000 und 12 Thlr. 22. 6. für die Aktien Nr. 4001 bis 50090 inel.

festgesetzt.

Zeit vom 1. bis 15. April in Berlin bei unserer Bres lan, Herren Gebrüder

Die Auszahlung erfolgt vom 1. April er. ab jederzeit bei unserer hiesigen Kasse und in der iliale, Leipzigerstraße Nr. 59,

3 3 Herren Baum K Liepmann,

' errn S. Abel iam.

Stolp Herrn C. W. Dalcke. Coeslin, den 10. März 1874.

Die Haupt⸗Direktion.

9 Herren Marcus Nelken K Sohn,

Stein.

(a. 776 / 3)

(a. 365 /3)

Verschiedene Bekanntmachungen.

ö

Die Kreis⸗Thierarzt⸗Stelle des Kreises ien, aufgefordert, binnen 6 Wochen unter Einreichung

mit welcher ein Gehalt von 209 Thlrn. verbunden i

ist noch nicht wieder besetzt. Qualifizirte Thierärzte, z e, ,, eilung des Innern.

welche sich um diese Stelle bewerben wollen, werden

ihrer Zeugnisse fich bei uns zu melden. Cöslin, den ö stönigliche Regierung. Ab⸗ Schönemann.

ö 3

IM. 383! An der hiesigen Realschale erster Ordnung ist zu

Michaelis dieses Jahres eine ordentliche

Lehrerstelle

zu besetzen. Erforderniß ist die Facultas in evan—

gelischem Religionsunterricht für alle Klassen, außer⸗

dem im Deutschen und Lateinischen oder neueren

Sprachen. Gehalt 700 bis 809 Thaler jährlich. Cassel, am 11. März 1974.

Das Kuratorium der Realschule 1. Ordnung.

M di Anzeige. Am heutigen Tage habe ich die

Lutze ' sche Klinik in Cöthen

als alleiniger Besitzer und Inhaher übernommen.

Der gesammte Anstalts⸗Geschäftsbetrieb, an dessen Spitze ich jetzt trete, wird in der näm⸗ lichen Weise, wie bei Lebzeiten meines ver⸗ storbenen Baters, des Sanitäts⸗Raths Br. 2. Lutze, in allen seinen Zweigen fort⸗ geführt.

Cöthen, den 6. März 1874.

br. Redl. ESt Arthur

Hugxg e, prakt. Arzt, Wundarzt und Geburtshelfer.

M. 398 J Behufs Beschaffung größerer Quantitäten von

sogenanntem russischen Haufpapier wänsch

mit Fabrikanten in direkte Beziehungen zu treten die

Direktion des Feuerwerks⸗Laboratoriums zu Spandau. . vob6)

;I. 336 Dee dar schaner Eisenbahngesellschaft. . ruh Abtheilung.)

Die Aktionäre der Breslau⸗Warschauer Eisenbahn werden hierdurch in Gemäßheit des §. 29 des Gen sellschafts⸗Statuts zu der auf Freitag, den 19. April d. J. Vormittag 10 Uhr, in Poln-Wartenberg in Czesch's Hotel anberaumten ordentlichen Generalversamnlung eingeladen, in welcher statutenmäßig

1) der Bericht des. Verwaltungsrgthes über die

Lage der Geschäfte und die Bilanz für das 66 Geschäftsjahr,

2 die Wahl von 4 Mitgliedern des Verwaltungs⸗ ratbs an Stelle der Ausgeschiedenen,

3 6 von 3 Revisoren zur Prüfung der

ilanz,

4) der Bericht der Revisoren über Prüfung und Decharge der Bilanz des Vorjahres und Be— schlußnahme über die gezogenen Monita,

zur Verhandlung gelangen we: den. Ferner kommen zur Beschlußfassung

5) die Anträge des Verwaltungsraihs: Die Versammlung wolle beschießen:

um . April er., 6 Uhr Abends, gegen

Empfangnahme des Dupiikat⸗Depositionsscheins bei unserer Gesellschafts Hauptkasse hierselbst depo⸗ nirt werden.

Wegen Vertretung der Aktionäre machen wir auf

§. 35, und 383 des Statuts aufmerksam, mit dem

inzufügen, daß die gehörig legalisirte Vollmacht rechtzeitig hier einzureichen ist.

Poln. Wartenberg, den 5. März 1874.

Der Verwaltungsͤrath.

Rheinische Eisenbahn. Betriebs-Einnahmen nach vorläufigen Ermittelungen. J bis ult. , . er Snm nin 5 Thlr. Thlr. Thlr. Thlr. I. Für saͤmmtliche Haupt- und Jwelgbahnen . exkl. Call⸗Trier. Februar 1874 2660 000 566, MM 76600 L599 o0σ id 197 za 55s O33 755, 333 1.623, 74 . ,,, 6 = s

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Cöln, den 14. März 1874. . Die Direktion.

72,710 I6 . 189

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ganädigst geruht:

Dentscher Neichs⸗Anzeiger

Königlich Preußischer S

und

taats⸗Anzeiger.

Aas Abonuement heträgt 1 Thlr. 18 Sgr. für das Vierteljahr.

Insertionspreis für den Naum einer Aruckzeile 3 Sgr.

Berlin, Dienstag,

Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗

den nachbenannten Beamten vom Ressort des Auswärtigen Amts die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen Ordens⸗ Insignien zu ertheilen, und zwar: des Fürstlich lippischen Ehrenkreuzes erster Klasse: dem Kaiserlich deutschen Botschafter in London, Grafen zu Münster und dem Königlichen Gesandten in Oldenburg, Prinzen zu Fsenburg; des Commandeurkreuzes des Königlich belgischen Leopold⸗Ordens: z . Wirklichen Legations⸗Rath Reichardt im Auswärtigen mt; des Ritterkreuzes des Herzoglich braunschweigischen Ordens Heinrichs des Löwen: dem Geheimen Hofrath Gasperini, Vorstand der Bot— schafts⸗Kanzlei in Wien; und des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Großherzoglich sächsischen Haus⸗Ordens vom weißen Falken: 1 dem Dragoman des deutschen Konsulats in Jerusalem, urat. ,

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Kaiserlich russischen General⸗Lieutenant, General⸗Adju⸗ tanten Sr. Majestät des Kaisers und General⸗Gouverneur von Turkestan, Con stantin von Kaufmann, den Rothen Adler— Orden erster Klasse mit Schwertern; dem Licentiaten der Theo⸗ logie und emeritirten Konrektor am deutschen National⸗Lyceum in Stockholm, Dr. philos. Frisch, den Rothen Adler⸗-Orden vierter Klasse; dem Kaiserlich russischen Garde⸗Kapitän Wil⸗ gotzki zu Warschau den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse, und dem Sekretär des Kaiserlich deutschen Konsulats in Wien, Dr. Edlen von Vivenot, den Königlichen Kronen⸗ Orden vierter Klasse zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Stadtgerichts⸗Rath Schmiedel zu Breslau den Ro⸗ then Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife, und dem Rechtsanwalt und Notar, Justiz⸗Rath Schröder genannt von 8. zu Essen, den Rothen Adler⸗ Orden vierter Klasse zu verleihen.

Dentsche s Ne ich.

Se. Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reiches den Kaufmann Earl Brandes zum Vice⸗Konsul des Deutschen Reiches in Montevideo zu er⸗ nennen geruht.

Bekanntmachung, betreffend die Außercourssetzung der Kronen thaler, sowie von Münzen des Konventionsfußes. Vom 7. März 1874.

Auf Grund der Artikel 8, 13 und 16 des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 233) hat der Bundesrath die nach⸗ stehenden Bestimmungen getroffen:

§. 1. Vom 1. April 1874 an gelten nicht ferner als gesetzliches Zahlungsmittel:

9 I) die Kronenthaler deutschen, österreichischen oder brabanter epräges . .

. dle im Zwanzigguldenfuß ausgeprägten ganzen, halben und viertel Konventions- (Spezies⸗) Thaler deutschen Gepräges.

Es ist daher vom 1. April 1874 ab außer den mit der Ein— lösung beauftragten Kassen Niemand verpflichtet, diese Münzen in Zahlung zu nehmen.

§. 2. Die im Umlaufe befindlichen, im §. I bezeichneten Münzen werden in den Monaten April, Mai und Juni 1874 von den dutch die Landes⸗Centralbehörden zu bezeichnenden Kassen derjenigen Bundes— staaten, welche diese Münzen geprägt haben, bezw. in deren Gebiet dieselben gesetzliches Zahlungsmittel sind, nach dem in dem 8. 3 fest⸗ n Werthverhältnisse für Rechnung des Deutschen Reichs sowohl in Zahlung angenommen, als auch gegen Reichs- bezw. Landesmünzen umgewechselt.

Nach dem 30 Juni 1874 werden derartige Münzen auch von diesen Kassen weder in Zahlung noch zur Umwechselung angenommen.

§. 3. Die Einlösung der in 8. J bezeichneten Münzen erfolgt zu dem nachstehend vermerkten festen Werthverhältnisse:

Kronenthaler zu 2 Fl. 42 Kr. bezw. 1 Thlr. 161½ Sgr., i Konventions⸗ (Spez.)

m .

sa Konventionsthaler

(Konventionsguld zu 1 „12 , ö

/s Konventiensthaler zu 36 .

4. Die Verpflichtung zur Annahme und zum Üümtausch (5. 2)

, . durchlöcherte und anders, als durch den gewöhnlichen Um—

auf im Gewicht verringerte, ingleichem auf verfaͤlschte Münzstücke keine Anwendung.

Berlin, den 7. März 1874.

Der Reichskanzler. In Vertretung: Delbrück.

19. Plenarsitzung des Deutschen Reichstages. Mittwoch, den 18. März 1874, Vormittags 11 Ühr. Tagesordnung:

I) Fortsetzung der zweiten Berathung des Gesetzentwurfs äber die Presse. 2) Erste und zweite Berathung des von den Abgeordneten Dr. Hinschius und Dr. Völk vorgelegten Entwurfs eines Gesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und

die Form der Cheschließung.

den 17. Maͤrz, Abends.

Aue Rost-Anstalten des In und Auslandes nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Nostanstalten auch die Expedition: Wilhelmstr. Nr. 32.

1874.

1

Das 9g. Stück des Reichs⸗Gesetzblatts, welches heute ausge⸗ geben wird, enthält unter Nr. 992 die Bekanntmachung, betreffend die Außercours⸗ setzung der Kronenthaler, sowie von Münzen des Konventionsfußes. Vom 7. März 1874. Berlin, den 17. März 1874. Kaiserliches Post⸗Zeitungs⸗Amt.

Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 5. März cr. den bis⸗ herigen vortragenden Rath im Justiz⸗Ministerium, Geheimen Ober⸗JustizRath Dr. von Schelling auch für die Dauer des ihm neu verliehenen Amts als Präsident des Appellations⸗ gerichts zu Halberstadt zum Mitgliede des Königlichen Gerichts⸗ hofs für kirchliche Angelegenheiten;

Den Kreisgerichts⸗Rath a. D. Hoffmann in Ober⸗ Schützendorf bei Groß⸗Tinz im Kreise Liegnitz, unter Wieder⸗ aufnahme in den Justizdienst, zum Staatsanwalt in Liegnitz;

Den Vorsitzenden der Eisenbahn⸗Kommission zu Kattowitz, bisherigen Eisenbahn⸗Bau⸗Inspektor Otto Urban, und

Das technische Mitglied der Eisenbahn⸗Kommission (Ber⸗ gisch⸗Märkische) zu Cassel, bisherigen Baurath Buchholz, zu

üegierungs⸗ und Bauräthen zu ernennen; sowie

Dem Eisenbahn⸗Sekretär Heinrichs bei der Niederschlesisch⸗ Märkischen Eisenbahn hierselbst, dem Eisenbahn⸗Sekretär Sch uir⸗ mann bei der Hannoverschen Eisenbahn zu Hannover, dem Eisenbahn⸗Sekretär Malachowitz bei der Westfälischen Eisen⸗ bahn zu Münster und dem Hauptkassen⸗Buchhalter Zickerm ann , hierselbst den Charakter als Rechnungs⸗Rath zu verleihen.

Privile giLum wegen eventueller Ausfertigung auf den Inhaber lau⸗—

tender Kreisobligationen des Danziger Landkreises im Betrage von 345 000 Reichsmark. * Vom 20. Februar 1874.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.

Nachdem von den Kreisständen des Danziger Landkreises auf dem Kreistage vom 20. Dezember 1873 beschlossen worden, die zur Ein—⸗ lösung der nach Unseren Privilegien vom 20. Dezember 1865 (Ges. Samml. 1866, S. 26) und vom 6. Mai 1867 (Ges. Samml. S. s0ch emittirten und noch im Umlaufe befindlichen fünfprozentigen Kreis— obligationen erforderlichen Geldmittel durch Aufnahme eines Darlehns von 115000 Thalern oder 345, 900 Reichsmark aus dem Deutschen Reichs-Invalidenfonds zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände, zu diesem Zwecke auf Verlangen der Verwal⸗ tung des Reichs⸗Invalidenfonds auf jeden Inhaber lautende, mit Zins coupons, versehene, sowohl Seitens der Gläubiger als auch Seltens des Kreises unkündbare Obligationen zu einem Gesammt Nominal—⸗ betrage, welcher dem noch nicht getilgten Betrage der Schuld gleich—⸗ kommt, also von höchstens 115,000 Thaler oder 345, 000 Reichsmark aus⸗ stellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §. ? des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von . bis zum Höchstbetrage von 345,000 Reichsmark, in Buch⸗

aben: Dreihundert Fünf und vierzig Tausend Reichsmark,

welche in Abschnitten von 3000, 1500, 600 und 300 Mark Reichs währung oder auch von 5000, 2000, 10600, 500 und 200 Mark Reichs— währung nach der Bestimmung des Darleihers resp. dessen Rechtsnach- folgers über die Zahl der Schuldscheine jeder dieser Gattungen nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit vier und einhalb Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung vom Jahre der Aus— gabe der Obligationen ab mit wenigstens jährlich einem und höchstens jährlich fünf Prozent des ursprünglichen nominellen Schuldkapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den bereits amortisirten Schuldbe—⸗ trägen zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist.

Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht über⸗ nommen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei—⸗ gedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 20. Februar 1874.

(L. 8.) Wilhelm. .

Camphausen. Gr. zu Eulenburg. Dr. Achenbach. Provinz Preußen.

Obligation des Danziger Landkreises

III. Emission über .... Reichsmark.

Auf Grund des unterm genehmigten Kreistags⸗ beschlusses vom 20. Dezember 1873 wegen Aufnahme einer Schuld von 345,000 Reichsmark bekennt sich die Kreisausschuß des Danziger Landkreises Namens des Kreises durch diese, für jeden Hh be gültige, sowohl Seilens des Gläubigers als auch Seitens des Schuldners un— kündbare Verschreibung, zu einer Darlehnsschuld von Reichs⸗ mark, welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit vier und einhalb Prozent jährlich zu verzinsen ist.

Die Ruͤckzahlilng der ganzen Schuld von 345,000 Reichsmark i Jahre 1874 ab allmählich aus einem zu diesem Be⸗ hufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens Einem Prozent des gesammten Kapitals jährlich unter Zuwachs der Zinsen von den ge— tilgten Schuldverschreibungen. Der Kreis behält sich jedoch das Recht

Regierungsbezirk Danzig.“

vor, den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen bis auf höchstens fünf Prozent des ursprünglichen nominellen Schuldkapitals für jedes Jahr zu verstärken. Die durch die verstärkte Amortisation ersparten Zinsen wachsen ebenfalls dem Tilgungsfonds zu.

Die jährlichen Amortisationsraten werden auf 300, bezw. 200 Mark abgerundet.

Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das Loss bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre .... ab in dem Monate jedes Jahres.

Die ausgeloosten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung erfolgt spätestens drei Monate vor dem a m in dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich

reußischen Staats -Anzeiger oder dem an dessen Stelle treten⸗ den Organe, in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Dan⸗ zig oder dem an dessen Stell. tretenden Organe und in je einem in Königsberg i. Pr, und in Danzig erscheinenden öffentlichen Blatte.

Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital und zwar zum Nominalwerthe zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am 1. Juli, von heute an gerechnet, mit vier und einhalh Prozent jährlich in Reichsmünze verzinset. Der Zinsenlauf, der Misgeloosten Schuldverschreibungen endigt an dem für die Einlösung bestimmten Tage.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zinscoupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung bei der Kreis-⸗Kommunalkasse in Danzig, sowie an den in den vorbezeichneten Blättern bekannt gemachten Einlösungs- stellen in Berlin und in Danzig und zwar auch in der nach dem Eintritte des Fälligkeitstermins folgenden Zeit.

Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuld- verschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinscoupons der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag vom Kapital abgezogen.

Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die inner⸗ halb vier Jahren, vpm Ablaufe des Kalenderjahres der Fälligkeit an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen, verjähren zu Gunsten des Kreises.

Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld verschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts= ordnung Theil L Titel 51 58. 120 sed. bei dem Königlichen Stadt und Kreisgericht zu Danzig.

Zinscoupens können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons vor Ab⸗= lauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung an⸗ meldet und den stattgehabten Besitz des Zinscoupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis . nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung ausgezahlt werden.

dieser Schuldverschreibung sind . . . . halbjährige Zins⸗ coupons bis zum Schlusse des Jahres.... ausgegeben.

Für die weitere Zeit werden Zinscoupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben.

Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons⸗-Serie erfolgt bei der Kreis⸗Kommunalkasse zu Danzig gegen Ablieferung des der älteren Zinscoupons-Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinscoupons⸗Serie an den In,. ale, w sofern deren Vorzeigung rechtzestig geschehen ist.

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem Vermögen und seiner Steuerkraft.

Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.

Danzig, den ...

(. S)

Der Kreisausschuß des Danziger Landkreises. Anmerkung. Die Unterschriften sind eigenhändig zu unterzeichnen. Provinz Preußen. Regierungsbezirk Danzig. Zins coupon

w Zinsen über ....

Der Inhaber dieses Zinscoupons empfängt gegen dessen Rückgabe

in der Zeit vom ten bis ! resp. vom , und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreisobligation für das Halbjahr vom. bis . mit (in Buchstaben) .... Mark Pfennigen bei der Kreis⸗Kommunalkasse zu Danzig, und bei den in dem Deutschen Reichs. und Königlich erg lfarn; Staats⸗Anzeiger, oder an dessen Stelle tretenden Organe, in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Danzig oder an dessen Stelle tretenden Organe und in je einem in Königsberg i. Vr. und n Blatte bekannt gemachten Ein⸗

Provinz Preußen. Regierungsbezirk Danzig.

Talon

zur Kreizobligation des Danziger Landkreises. Emission.

Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obligation des Danziger Landkreises Littr. ... Nr. ... ber

336 e r se, , r 1 . 227 1 ö

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