Der Königliche Eisenbahn⸗Baumeister Naud zu Saar⸗ brücken ist in gleicher Amtseigenschaft nach St. Wendel versetzt worden.
Der bisherige Baumeister Walter Eggert zu Cassel ist als Königlicher Eisenbahn⸗Baumeister bei der Bebra⸗Frank⸗ furter Eifenbahn mit dem Wohnsitze zu Frankfurt a. M. an⸗ gestellt worden.
Der bisherige Baumeister Louis Zimmermann ist als Königlicher fe ahn , niste bei der Bebra⸗Frankfurter Eisenbahn mit dem Wohnsitz zu Hanau angestellt worden.
Abgereist: Se. Ercellenz der Wirkliche Geheime Rath k Krug von Nidda nach Saarbrücken. .
Aichtamtliches.
Dent sches Rem ich.
Preußen. Berlin, 20. März. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heute den General-Lieutenant von Obernitz, den General⸗Intendanten von Hülsen,; den Erb⸗ prinzen Victor von Ratibor, den zur Aufwartung bei Sr. Ma⸗ jestät dem König von Sachsen kommandirten General ⸗Lieu⸗ lenant von Pape, den dieffeitigen Militär- Attaché in Wien Major von Finkenstein, den Militär-Attachs in Paris, Major von Bülow, den Prinzen Friedrich Wilhelm zu Sohenlohe⸗ Ingelfingen und nahmen nach der Ausfahrt die Vorträge des Ministers des Königlichen Hauses, Freiherrn von Schleinitz und des Geheimen Kabinets-Raths von Wilmowski entgegen.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz empfing gestern Vormittags Se. Durchlaucht den Prinzen Friedrich von Hohenzollern und später einige höhere Militärs zur persönlichen Meldung. . .
Nachmittags 5 Uhr fand im Kronprinzlichen Palais das Familien⸗Diner statt. Abends 66 Uhr empfing Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz auf dem Anhaltischen Bahnhofe Ihre Königlichen Hoheiten den Erbgroßherzog und die Erbgroßherzogin von Sachsen⸗Weimar, Höchstwelche zum Besuche am hiesigen Hofe eingetroffen sind, besuchte um 7) Uhr die Vor⸗
stellung im Spernhause und erschien Abends 91 Uhr mit Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der Kronprin⸗ zessin auf der Soirée bei Ihren Majestäten.
— Zhre Königlichen Hoheiten der Erbgroßherzog und die Erbgroßherzogin von Sachsen⸗Weimar trafen gestern Abend 6 Uhr 45 Minuten auf, dem Anhalter Bahnhöfe hier ein und nahmen im Königlichen Schlosse Wohnung.
— Se. Durchlaucht der Fürst Reuß j. L. ist am 18. d. M. Abends 9 Uhr 5 Min. hier angekommen und im
Hotel Royal abgestiegen.
— Heute treffen hier ein: Ihre Durchlauchten der Fürst und der Erbprinz zu Schaumburg⸗Lippe, welche im British Hotel absteigen werden; am 21. März früh 7 Uhr auf dem Potsdamer Bahnhofe Se. Königliche Hoheit der Prinz Ludwig von Hessen, Höchstwelcher im Kronprinz⸗ lichen Palais wohnen wird. Am 22. März früh treffen Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und der Erb⸗ großherzog von Oldenburg und Se. Hoheit der Her⸗ zog Elimar von Oldenburg hier ein und steigen im Hotel du Nord ab.
— Der Bundes rath hielt gestern die 19. Plenarsitzung. Den Vorsitz führte der Staats⸗-Minister Dr. Delbrück, später der Minister Dr. von Fäustle. ;
Zur Vorlage kamen: Schreiben des Präsidenten des Reichs⸗ tages, betreffend: a. den vom Reichstage unverändert angenom⸗ menen Gesetzentwurf wegen Einschränkung der Gerichtsbarkeit der deutschen Konsuln in Aegypten; h. die Beschlüsse des Reichs⸗ tages zu dem Entwurfe einer Strandungs⸗Ordnung ; ?. die Be⸗ schlüsse des Reichstags zu dem Entwurfe eines Impfgesetzes.
Ausschußberichte wurden erstattet über: a. die Prüfung der Rechnungen der Haupt⸗Zollämter in den Hansestädten; b. die Volkszählung im Deutschen Reiche und die der Vertheilung der Matrikularbelträge zu Grunde zu legende Bevölkerung; (. die zollamtliche Behandlung der bei der Postanstalt in Barmbeck aufzuliefernden Päckereien von Einwohnern außerhalb der Zoll⸗ linie.
— Im ferneren Verlaufe der gestrigen Sitzung setzte der Deutsche Reichstag die zweite Berathung des Preß— gesetzes fort. Die §§. 13 und 14 wurden ohne Diskussion an⸗ genommen: ; . .
„§. 13. Auf die von den deutschen Reichs, Staats und Gemeinde, Behörden, von dem Reichstage oder von der Landesvertretung eines deulfchen Vundesftaates ausgehenden Drucchriften finden, soweit sich ihr Inhalt auf amtliche Mittheilungen beschränkt, die Vorschriften der S5. 6 bis 12 keine Anwendung. .
8. 14. Die auf mechanischem oder chemischem Wege vervielfäl⸗ tigten periodischen Mittheilungen (lithographirte, autographirte,. me⸗ tallographirte, durchschriebene Korrespondenzen) unterliegen, sofern sie ausschließlich an Redaktionen verbreitet werden, den in diesem Gesetze für s Druckschriften getroffenen Bestimmungen nicht.
15 lautet: . Sc Bekanntmachungen, Plakaten und Aufrufen, welche öffentlich angeschlagen, ausgestellt oder auf , . öffentlichen Plätzen oder an' anderen öffentlichen Orten unentgeltlich vertheilt werden jollen, muß, bevor der Anschlag, die Ausstellung oder die Vertheilung beginnt, ein Exemplar an die Ortspolizeibehörde gegen eine auf Verlangen zu ertheilende Bescheinigung unentgeltlich abgeliefert werden. Auege⸗ nommen hiervon sind die amtlichen Bekanntmachungen von Reich s⸗ Staat. und Gemeinde⸗Behörden, sowie solche Bekanntmachungen, Plakate und Aufrufe, welche keinen anderen Inhalt haben, als An⸗ ändigungen über gesetzlich nicht verbotene Versammlungen, über öffent · liche Vergnügungen, üer gestohlene, verlorene oder gefundene Sachen, über Verkäufe, Vermiethungen oder andere Nachrichten für häusliche Zwecke und für den gewerblichen Verkehr.“ Zu diesem Paragraphen lagen 6 Amendements vor, von denen jedoch nur eines, an Stelle der Worte „auf Verlangen as Wort „sofort“ zu setzen, angenommen ward. An der sehr lebhaften Debatte betheiligten sich der Kommissarius des Bundes⸗ raths Landrath von Brauchitsch, die Abgg. Dr. Marguardsen, Wiggers, Paristus, Dr. Braun, Dr. Windthorst, Dr. Bähr und Dr. Brockhaus. Fast ohne Diskussion wurde angenommen: . §. 16. „Das Recht zum Erlasse polizeilicher Vorschriften und
Verbreitung von Druckschriften (58. 4 und §. 5) aus Rücklicht auf die Ordnung des öffentlichen Verkehrs und auf den Schutz von Privat- rechten wird durch dieses Gesetz nicht kerührt.! ö Die Beschlußfaffung über 8. 7 wurde bis zur Abflimmung über 3 35 ausgesetzt, . 18 ohne Diskussion angenommen: „In Zeiten der Kriegegefahr oder des Krieges können Veröffent= lichungen über Truppenbewegungen oder Vertheidigungé mittel durch den Reichékanzler mittelst öffentlicher Bekanntmachung verboten werden.“ &. 19 lautet: J „Deffentliche Aufforderungen mittelst der Presse zur Aufbringung der wegen eines Verbrechens oder Vergehens erkannten Geldstrafen und Kosten sind verboten.“ Hierzu beantragten die Abgg. ;: 15 Wiggers, den Paragraphen zu streichen; Y Br. Wehrenpfennig, 2. ftatt der Worte eines Verbrechens oder Vergehens“ zu setzen: einer strafbaren Handlung“; b. hinter Kosten einzuschalten? „s6 wie öffentliche Bescheinigungen mittelst der Presse über den Empfang der zu solchen Zwecken gezahlten Beitrãge. 3) Dr. Schwarze, dem 8 19 hinzuzufügen: „Das zufolge solcher Auf⸗ forderungen Empfangene oder der Werth desselben ist der Armenkasse des Orts der Sammlung für verfallen zu erklären“. ̃ Rach einer längeren Diskussion, an welcher sich die Abag. Dr. Wehrenpfennig, Wiggers, Pr. Schwarze, Dr. v. Schulte, v. Mallinckrodt und der Referent Dr. Marquardsen betheiligten, wurde der Antrag des Abg. Dr. Wehrenpfennig sub a. in na— mentlicher Abstimmung mit 162 gegen 159 Stimmen, der An⸗ trag sub b. und der Älntrag des Abg. Dr. Schwarze mit großer Majorität angenommen. Nachdem dann noch der ganze Para⸗ graph in namentlicher Abstimmung mit 158 gegen 148 Stimmen angenommen war, vertagie sich das Haus um 5. Uhr bis Sonn⸗ abend 11 Uhr.
— In der heut ausgegebenen Nummer des entral⸗ Handelsregisters für das Deutsche Reich ist die sta⸗ sͤstische Uebersicht über den Geltungsbereich desselben nach dem neusten Stande mitgetheilt. Das genannte Organ wird hiernach gegenwärtig von 19 deutschen Staaten mit 25,313,999 Ein⸗ wohnern (nach der Zählung vom Jahre 1871) oder 61,6 Pro⸗ zent der Gesammtbevölkerung des Deutschen Reichs als Publi⸗ kationsorgan für alle Eintragungen in die Handelsregister be⸗ nutzt. ) Aus 13 deutschen Staaten (ohne das Großherzogthum Oldenburg und das Herzogthum Sachsen⸗Coburg-Gotha, welche auch ad 1. aufgeführt sind, 11) werden alle wichtigeren Ein⸗ tragungen ꝛ. im Centralorgan publizirt. Diese Staaten zählen 7,547, 130 Einwohner oder 18,5 Prozent der Ge⸗ fammtbevblkerung des Deutschen Reichs. Im Ganzen hat das Central-Handelsregister mithin einen offiziellen Geltungs⸗ bereich, der 32,861, i379 Einwohner oder S0 Prozent der Gesammtbevblkerung umfaßt. 3) Rücksichtlich der Eintra⸗ gungen aus dem Königreich Bayern sind, wie gestern erwähnt, bie Verhandlungen noch nicht zum Abschluß gelangt; auch wegen der Eintragungen aus dem Großherzogthum Baden, dem Fürstenthum Lippe, den freien Städten Lüheck und Bremen, sowie dem Reichslande Elsaß⸗Lothringen ist der eingeleitete Schriftwechsel noch nicht zu Ende geführt. Im Ganzen sind daher nur noch 8 deuische Staaten mit 8, 148 870 Einwohnern oder 19,8 Prozent, aus welchen die betreffenden Eintragungen im Central-Handelsregister nicht von den Handelsgerichten, son⸗ dern nur auf direkten Antrag der Interessenten veranlaßt werden.
— Ständige Mitglieder einer Deputation für das Heimath⸗ wesen hatten in ihrem Geschäftsberichte für das Jahr 1873 eine nähere Instruktion zur formellen Behandlung der Angelegen⸗ heiten, betreffend die Beanstandung der Wahlen von Kreistagsabgeordneten, beantragt. Demgemäß haben die Minister des Innern und der Justä dem rwaltungsgerichte Folgendes eröffnet: . . .
Daß die fraglichen Angelegenheiten im Sinne der Kreis⸗ ordnung als streilige Verwaltungssachen anzusehen und dem⸗ gemäß in dem für folche vorgeschriebenen Verfahren zu erledigen sind, ergiebt sich unzweideutig aus dem Gesetze vom 27. März v. J, welches bestimmt, daß die den Verwaltungsgerichten in dem §. II3 der Kreisordnung übertragenen Befeignisse bis zum 1. Ja⸗ nuar 1874 von den Deputationen für das Heimathwesen in dem durch die §. 190 flg. der Kreisordnung vorgeschriebenen Ber⸗ fahren wahrgenommen werden sollen. Das Gesetz vom 27. März v. J. ist — wie der Titel desselben besagt — zur Ausführung der Kreisordnung erlassen, und kann es unmöglich in der Absicht des Gesetzgebers gelegen haben, für die Behandlung von Wahl⸗ Angelegenheiten, so lange über dieselben von den Deputationen für das Heimathwesen zu entscheiden war, ein von den allge⸗ meinen Bestimmungen der Kreisordnung abweichendes Verfahren vorzuschreiben. .
Müssen hiernach die in Rede stehenden Angelegenheiten im kontradiktorischen Verfahren verhandelt werden, so ergiebt sich hieraus auch die Nothwendigkeit einer Vertheilung, der Partei⸗ rollen zwischen Kläger und Beklagten. Als Kläger wird in diesen Angelegenheiten der Kreistag bezw. der Kreisausschuß, welcher nach §. 134 Nr. 1 der Kreisordnung die Beschlüsse des Kreistages auszuführen hat, und als Beklagter der Kreistags⸗ abgeordnete aufzutreten haben, dessen Wahl beanstandet wor⸗ den ist. Dabei bleibt es dem Ermessen des Verwaltungs⸗ gerichts überlassen, in Gemäßheit des §. 149 Absatz 3 der Kreisordnung geeigneten Falles auch diejenigen beizuladen, durch deren Protest die Beanstandung der Wahl eines Kreis⸗ tagsabgeordneten veranlaßt worden ist. Erklärt der betreffende Kreistagsabgeordnete, sich auf das Streit verfahren nicht einlassen zu wollen, und legt derselbe gleichzeitig sein Mandat nieder, so bedarf es keiner weiteren Entscheidung des Verwaltungsgerichts über die Wahlbeanstandung.
— Dem Ober-Präsidenten steht nach einer Entschei⸗ dung des Ministers des Innern in seiner Eigenschaft als Prä— sident derjenigen Regierung, welche an seinem Wohnorte ihren Sitz hat, nach §. 188 der Kreisordnung vom 13 Dezember 1812 das Recht zu, den Borsitz in dem für den Bezirk jener Re⸗ gierung eingesetzten Verwaltungsgexrichte auch dann zu übernehmen, wenn er die Führung des Spezial⸗Präsidiums der Regierung ganz oder theilweise dem Vice⸗Praͤsidenten übertragen hat. Denn auch in dem Falle, daß dem Vice⸗Präsidenten nicht nur gewisse Kategorien, sondern sämmtliche Geschäfte des Regie⸗ rungo⸗Präsidiums von dem Ober⸗Präsidenten übertragen werden, pflegt diese Uebertragung doch nur mit der Maßgabe zu erfol⸗ gen, daß dem Ober Präsidenten die Erledigung wichtigerer Ge⸗ schäftssachen nach seinem Ermessen selbst vorbehalten bleiht. Der Ober⸗Praäͤsident hat daher, sofern er von der dem Präsidenten der Regierung durch den 5. 188 der Kreisordnung beigelegten Befugniß Gebrauch machen will, auf Grund der Mittheilungen des Vorfitzenden des Verwaltungsgerichts über die in den ein⸗ zelnen Sihungen zur Verhandlung gelangenden Sachen zu be⸗ stimmen, in welchen von diesen Sachen er selbst oder in seiner
des Innern den Vorsitz übernehmen werden. Im Falle der Behinderung des Ober⸗Präsidenten ist die Bestimmung hierüber dem Vice⸗Präsidenten und event. dem Dirigenten der Abtheilung des Innern zu überlassen.
— Der Bevollmächtigte zum Bundesrath für Hamburg Bürgermeister Dr. Kirchenpauer, ist heute Nachmittag nach Hamburg abgereist.
— Der deutsche Botschafter in Wien, General ⸗ Lieutenant von Schweinitz, General à la suite Sr. Majestät des Kaisers und Königs, ist hier angekommen und im Thiergarten⸗Hotel abgestiegen.
— Der General⸗Lieutenant von Berger, bisher Komman⸗ dant von Hannover, welcher vor Kurzem zum Gouverneur von Ulm ernannt worden, ist aus diesem Anlaß zur Abstattung per⸗ sönlicher Meldungen hier eingetroffen.
— Der General⸗Major Freiherr von Los, Commandeur der 3. Gar de⸗Kavallerie⸗Brigade, welcher sich vor einiger Zeit in dienstlichen Angelegenheiten nach Magdeburg begeben hatte, ist von dort hierher zurückgekehrt.
— Der General⸗Major von Barby J., bisher Comman⸗ deur der 20. Kavallerie⸗Brigade, ist zum Kommandanten von Hannover ernannt worden.
— Der Oberst und Flügel⸗Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs, Heinrich XIII. Prinz Reuß, Comman⸗ deur des Königs-Husaren-Regiments (1. Rheinisches) Nr. T, ist mit Urlaub von Bonn hier angekommen.
— Unter dem Protektorat Ihrer Kaiserlichen und Kö⸗ niglichen Hoheit der Kronprinzessin wird zum Besten des Lette⸗Vereins in den Tagen vom 21. bis 27. März im Prin⸗ zessinnen-Palais ein Bazar veranstaltet werden. Der Eintritts⸗ preis beträgt am Eröffnungstage, dem 21, 1 Thlr., an den übrigen Tagen 5 Sgr. Da außer dem Verkauf auch eine Ver⸗ loosung stattfinden wird, so werden auch Loose à 16 Sgr. ver⸗ kauft werden. Geöffnet ist der Bazar täglich von 11—3 Uhr, Sonntags von 12 —2 Uhr. —
— Zu Inowraeclaw — Hauxtamtsbezirk Strezalkowo⸗ — ist für die daselbst neu errichtete fiskalische Saline ein Salz⸗ steuer⸗-Amt errichtet worden.
Bayern. München, 17. März. Hinsichtlich der dies⸗ jährigen größeren Herbstwaffenübungen der in Elsaß⸗Loth⸗ ringen stehenden bayerischen Truppen wurde nach dem „Corr. v. J. f. D.“ bestimmt, daß die zur Besatzung von Mehz gehörende Infanterie⸗Brigade, das 4. und 8. Regiment, an den im süd⸗ westlichen Theile der Pfalz stattfindenden Uebungen der 4. Di⸗ vision Theil zu nehmen hat, während das 5. Chev.-Regmt, an den im Reichslande abzuhaltenden Manövern der preußischen Truppen Antheil nehmen soll.
Sachsen. Dresden, 19. März. Der König und die Königin gedenken sich morgen Nachmittag nach Berlin zu be⸗ geben. In dem Gefolge Ihrer Majestäͤten werden sich die Dber Hofmeisterin Frau von Globig, die Hofdame Gräfin von Einsiedel, der Ober⸗Hofmeister von Lüttichau und der Flügel⸗ Adjutant Oberst von Dziembowsky befinden. Die Rückkehr Ihrer Königlichen Majestäten ist für Montag Abend in Aus— sicht genommen. . .
Gleichzeitig wird sich auch der Kriegs⸗Minister General der Kavallerie von Fabrice nach Berlin begeben.
— Der Staats⸗Minister Abeken ist von Berlin zurück⸗ gekehrt.
Mecklenburg. Schwerin, 19. März. Der Prinz Albrecht von Preußen und die Herzogin Wilhelm sind am vorgestrigen Abend von hier wieder abgereist.
— Der Erbgroßherzog ist gestern Nachmittag hier ein⸗ getroffen. Se. Königliche Hoheit tritt heute in sein 24. Lebens⸗ jahr. Zur Feier des Tages ist die Residenzstadt festlich mit Fahnen und Flaggen geschmückt. In der Frühe wurde dem Erbgroßherzog eine Morgenmusik gebracht, Mittags fand Parade auf dem Alten Garten statt.
Oldenburg. Oldenburg, 19. März. Zur Feier des Geburtstages Sr. Majestät des Deutschen Kai⸗ sers wird, wie in den vorhergegangen Jahren, vom Offizier corps und von den Mitgliedern der Kasins⸗-Gesellschaft in den oberen Sälen des Kasino ein gemeinschaftliches Festdiner veran⸗ staltet, wozu eine zahlreiche Betheiligung bereits gesichert ist. Ebenso findet in dem Gesellschaftslokal der Union zur Feier des Tags Abends acht Uhr ein Festessen für Herren und Damen statt, wozu alle Mitglieder der Gesellschaft eingeladen sind. Volks⸗ belustigungen und Tanz für Militärs sind in verschiedenen Lo⸗ kalen in Aussicht genommen. . .
— Der Großherzog hat den Ober⸗Appellationsgerichts⸗Vice⸗ Präsidenten von Beaulieu⸗Mareonnay von seiner Funktion als Mitglied der Ablösungs⸗Revisionsbehörde entbunden und an seiner Stelle den Ober⸗Justiz⸗Rath von Wedderkop zum Mit⸗ glied dieser Behörde ernannt. .
— Das oldenburgische Dragoner⸗Regiment Nr. 19 wird im Mai d. J. die Feier seines fünfundzwanzigjähri⸗ gen Besteh ens begehen.
Lübeck, 15. März. (H. N) In seiner heutigen Sitzung erklärte sich der Bürgerausschuß gutachtlich dem au die Bürgerschaft zu richtenden Antrag auf Kreirung der Stelle eines Schulrathes zustimmig, fügte aber auf Antrag seiner zur Begutachtung dieser Verlage niedergesetzt gewesenen Kom⸗ mission die ausdrückliche Bitte hinzu, daß fuͤr diesen Posten nur eine durch Lebensberuf und Vorbildung speziell dem Schulfache angehörenden Persönlichkeit gewählt werden möge. Aus den mündlichen Erörterungen ging hervor, daß die Kommission durch diesen Zusatz ganz ausdrücklich der sonst etwa möglichen Wahl eines Geistlichen zum Schulrath habe vorbeugen wollen. — In der nämlichen Sitzung befürwortete die Bürgerschaft auch die Bewilligung der erforderlichen Summe, um durch Beamte der Königlich preußischen Vermessungsbehörde eine Triangula⸗ tion des hiesigen Staatsgebietes vornehmen zu lassen, welche die Grundlage für eine spaͤtere Vermessung und Bonitirung des gesammten laͤndlichen Grundbeßitzes unseres Staates bilden soll.
Hamburg, 19. März. In der gestrigen Sitzung der Bürger schaft wurde zunaͤchst der Senats⸗-Antrag, betr. Reor⸗ ganisation der Polizeiverwaltung u. w. d. a., auf Antrag von Rie⸗ mann an einen Ausschuß von 7 Personen verwiesen. Der Senats-Antrag, betr. Begründung und Dotirung eines Ham⸗ burgischen Museums für Kunst und Gewerbe, ward definitiv ge⸗ nehmigt. Es wurde sodann die kombinirte Bergthung des Aus⸗ schußberichts über den Senats⸗Antrag wegen Erlaß eines Ge⸗ setzes, betr. die Deklarationen für die Handels- und Schiff ahrts
Anordnungen bezüglich der Art und des Ortes des Anschlags von Bekanntmachungen, Plakaten und Aufrufen, sowie über die öffentlich
n.
Vertretung der Vice⸗Präsident bezw. der Dirigent der Abtheilung
Statistik, sowie die Erhebung einer Deklarations⸗Abgabe, und
über Ersatz steuern für Zoll und Accise, und des Senats⸗Antrags, betr. die Prolongation der bestehenden gesetzlichen Verordnungen über Zoll und Konsumtionsabgabe, fortgesetzt. Der Antrag auf Beseitigung der Aceise wurde abgelehnt, die Verwandlung des Zolls in eine Deklarationsabgabe aber genehmigt und die Höhe nach dem Antrage Des Arts auf 10,9 festgestellt.
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 18. März. Der Erz⸗ herzog Franz, ehemaliger Herzog von Modena, feiert am 24. d. M. sein 40jähriges Jubiläum als Inhaber des 32. un⸗ garischen Linien⸗Infanterie⸗Regiments, welches sich in Budapest rekrutirt und dessen Stab in Wien liegt. Das Jubiläum des Regimentsinhabers wird in Wien gefeiert werden und Deputa— tionen der beiden in Budapest garnisonirenden Bataillone dieses Regiments werden sich zu dieser Feier nach Wien begeben.
— 20. März. (W. T. B.) Die ungarische Regierung hat, wie die „Neue freie Presse“ meldet, bei der Kreditanstalt angefragt, ob das von ihr vertretene Konsortium bereit wäre, die zweiten 76 Millionen der un garischen Goldanleihe zu übernehmen. Die Kreditanstalt habe darauf geantwortet, daß das Konsortium während des laufenden Jahres nur ungern eine neue Emission unternehmen würde, doch werde man, wenn es durchaus nöthig sein sollte, der ungarischen Regierung in jeder Weise entgegenkommen.
Pest, 19. März. (W. T. B.) In dem heute abgehal⸗ tenen Ministerrathe haben sich die Mitglieder des Kabinets dahin geeinigt, die Bildung des neuen Kabinets in jeder Hinsicht zu erleichtern und den künftigen Minister⸗Präsidenten einmüthig zu unterstützen. — Der Bescheid des Kaisers auf das Demissions⸗ gesuch des Kabinets ist noch nicht erfolgt. Der Präsident des Unterhauses, Bitto, unterhandelt mit hervorragenden Persönlich⸗ keiten der Deakpartei darüber, ob dieselben geneigt wären, in das Ministerium einzutreten, falls ihm die Bildung eines neuen Ka⸗ binets übertragen würde, erzielte jedoch bis jetzt ein wenig be⸗ friedigendes Resultat.
Agram, 18. März. Die in der verflossenen Session vom Landtage votirten Gesetz artikel über die Regelung des Haus⸗ Kommunionswesens und über die richterliche Gewalt erhielten die Allerhöchste Sanktion.
Schweiz. Bern, 19. März. (W. T. B.) Der Bun⸗ desrath hat das Gesuch der Ursulinerinnen in Pruntrut, betreffend die Sistirung der von der Berner Regierung verfüg⸗ ten Aufhebung ihres Klosters, zurückgewiesen.
Großbritannien und Irland. London, 18. März. Auf Wind sor fand gestern unter dem Vorsitz der Königin eine Kabinetsberathung statt, in welcher die am Donnerstag zu verlesende Thronrede die Königliche Sanktion erhielt und Herr Gordon, der neue Lord Advokat von Schottland, als Mit⸗ glied des geheimen Raths vereidigt wurde.
— Die Prinzessin Louise, vierte Tochter der Königin, die an den Marquis von Lorne verheirathet ist, vollendet heute ihr 26. Lebensjahr.
— Der Premier⸗Minister Disraeli wurde gestern ohne Opposition zum Unterhausmitglied für Buckinghamshire wieder⸗ gewählt, desgleichen der Schatzkanzler, Sir Stafford Northeote, für Nord Devon, und Herr Donald Cameron anläßlich seiner Ernennung zum Kammerjunker der Königin, für die Grafschaft Inverneß. Lord Barrington, der Vice⸗Kämmerer des König⸗ lichen Haushalts, schlug seinen liberalen Gegenkandidaten in Eye durch eine Majorität von nahezu 2 zu 1.
— Der zum Pair ernannte Colonel John Wilson Patten wird, der offiziellen „London Gazette“ zufolge, als Lord Winmarleigh seinen Sitz im Hause der Lords ein⸗ nehmen.
— Das von dem Kongreß der englischen Gewerkver⸗ eine gewählte parlamentische Komite hat in einer Sitzung Re⸗ solutionen angenommen, welche die Verweisung der Fragen be⸗ züglich der die Beziehungen zwischen Arbeitern und Arbeitgebern regelnden Gesetze an eine Königliche Kommifsion mißbilligen und erklären, daß die Zeit für eine sofortige Gesetzgebung in dieser Angelegenheit gekommen sei.
— 19. März. (W. T. B.) Das Parlament ist heute Nachmittag 2 Uhr durch eine Kommission im Namen der Kö⸗ nigin eröffnet worden. Die Thronrede hebt die außerordent⸗ lich freundschaftlichen Beziehungen zu allen auswärtigen Mäch⸗ ten hervor und betont, daß England den Einfluß, den ihm diese freundliche Stellung zu allen auswärtigen Mächten gewähre, zur Aufrechterhaltung des Friedens und zur getreuen Beobachtung der internationalen Verpflichtungen geltend machen werde. Die Vermählung des Herzogs von Edinburgh mit der Großfürstin Marie sei nicht nur für die Königin selbst eine Quelle höchsten persönlichen Glückes, sondern bilde auch ein festes Freund⸗ schaftsband zwischen den beiden großen Reichen von Rußland und Großbritannien. Das Ergebniß des gegen die Ashantis geführten Feldzuges, bei dem die englischen Truppen des höchsten Lobes sich würdig gezeigt hätten, werde hof⸗ fentlich zu befriedigenderen Zuständen an der Westküste Afrikas führen, als dies seither der Fall gewesen. Betreffs der in einem Theile Bengalens herrschenden Hungersnoth sei der dortige General-Gouverneur angewiesen, keine Mittel und Kosten zu scheuen, um die Kalamität zu mildern und derselben nach Kräften zu steuern. Die Thronrede verheißt die sofortige Ein⸗ bringung des Budgets und kündigt für die laufende Session die Vorlage mehrerer Gesetzesentwürfe an, durch welche erheb⸗ liche Erleichterungen in der Uebertragung des Grundbesitzes in England, ferner die Ausdehnung der bereits im vorigen Jahre beschlossenen gerichtlichen Reformen auf Irland und Modfika⸗ tionen der in Schottland giltigen Prozeßordnung herbeigeführt werden sollen; auch wird das Gesetz über die Konzession von Schankwirthschaften in denjenigen Bestimmungen, die zu Be⸗ schwerden Anlaß gegeben haben, gewissen Abänderungen unter⸗ worfen werden. Behufs Prüfung der gesetzlichen Bestimmungen, die sich auf die Regelung des Verhältnisses zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern beziehen, soll eine besondere Kommission niedergesetzt werden.
— (W. T. B.) Nach Entgegennahme der Thronrede haben beide Häuser des Parlaments heute eine Sitzung ge⸗ halten, um über den Erlaß einer Adresse auf die Thronrede zu berathen. Iwn Oberhause wurde die Adresse von Lord Lothian beantragt und von Lord Cadogan befürwortet. Der vorgelegte Entwurf gab zu einer ziemlich lebhaften Debatte Anlaß, in welcher der Herzog von Somerset einen Angriff gegen die von Gladstone befolgte irländische Politik richtete, durch welche nur eine Trennung der einzelnen Theile des Königreichs hätte herbei⸗ geführt werden können. Lord Selborne suchte darauf Gladstone zu, vertheidigen. Von dem Staatssekretär des Aeußern, Earl von Derby, wurde darauf hingewiesen, daß die Vermählung des Herzogs von Edinburgh in poli⸗
tischer Hinsicht nicht unwichtig sei, und schließlich die Adresse vom Hause angenommen. — Im Unterhause wurde die Adresse von Sir W. Stirling⸗Maxwell eingebracht und von Hrn. Callender unterstützt. Von Cullogh wurde ein Amende⸗ ment zum Adreßentwurf beantragt, welches die Nothwendigkeit hervorhebt, Maßregeln zur Abstellung der Hungersnoth in Ben⸗ galen zu treffen. Gladstone suchte das Verhalten des früheren Kabinets in dieser Angelegenheit zu rechtfertigen und erklärte, er werde indessen dem etwaigen Vorgehen der gegenwärtigen Re⸗ gierung keine Schwierigkeiten in den Weg legen. Disraeli er⸗ widerte Gladstone und sprach sich gegen die Annahme des Amendements aus, das er für unnöthig erklärte. Sodann wurde das Amendement von dem Antragsteller zurückgezogen.
— W. T. B.) Die deutsche Panzerfregatte „Kaiser“ ist auf der Samuda'schen Werft in Poplar (bei London) heute glücklich vom Stapel gelaufen. Zu der Feierlichkeit war eine außerordentlich zahlreiche Menge von Zu⸗ schauern herbeigeströmt, hauptsächlich Deutsche; der Ablauf des Schiffs ging unter den lebhaftesten Kundgebungen Seitens der Bersammelten von statten. Der deutsche Botschafter, Graf von Münster, war ebenfalls anwesend. Von der Tochter desselben, Gräfin Marie v. Münster, wurde im Auftrage des Deutschen Kaisers die Taufe der Fregatte vollzogen. Nach Beendigung der Feier fand ein Dejeuner von 200 Gedecken bei dem Werftbesitzer Samuda statt, wobei Toaste auf die Königin von Großbritannien und Irland, den Deutschen Kaiser und die Tauspathin des Schiffs ausgebracht wurden.
Frankreich. Paris, 20. März. (W. T. B.) Der Marschall⸗Präsident hat, dem heutigen „Journal Offieiel“ zufolge, an den Herzog von Broglie folgendes Schreiben gerichtet:
„Ich habe soeben die Erklärungen gelesen, welche Sie in der Sitzung der Nationalversammlung vom 18. d. aus Veranlassung der Interpellation Lepere abgegeben haben. Dieselben stimmen vollkom⸗ men mit den Ansichten uͤberein, welche ich am 4. Februar d. J. in meiner Erwiederung auf die Anrede des Präsidenten des Pariser Handelstribunals kundgegeben habe. Ihre Ausführungen haben meine volle Zustimmung und spreche ich Ihnen meinen Dank aus, daß Sie die Amtsbefugnisse, welche mir von der Nationalversammlung über⸗ tragen, und die Pflichten, welche mir für einen Zeitraum von sieben Jahren durch das Vertrauen der Ver sammlung auferlegt worden sind, so richtig definirt haben.“
Der Passus der Rede des Marschalls Mac Mahon vom 4. Februar, auf welchen in dem Schreiben Bezug genom⸗ men wird, wird im Anschlusse an dasselbe von dem „Journal officiel“ reproduzirt. Die betreffenden Worte lauten:
Am 19. November v. J. hat mir die Nationalversammlung die
öffentliche Gewalt auf 7 Jahre übertragen. Meine erste Pflicht ist es, über die Ausführung dieses souveränen Beschlusses zu wachen. Seien Sie darüber ohne Sorge. Während dieser 7 Jahre werde ich der gegenwärtigen, auf gesetzlichem Wege geschaffenen Ordnung der Dinge ven Jedermann Achtung zu verschaffen wissen. — W. T. B.) Das Journal „Univers“ ist gestern zum ersten Male nach der Suspension desselben wieder erschienen. Das Blatt veröffentlicht ein vom 31. Januar datirtes Schreiben des Papstes an Veuillot, in welchem dieser ermahnt wird, die Verfolgung, der er jetzt mit allen Vertheidigern der Kirche aus⸗ gesetzt sei, mit Standhaftigkeit zu ertragen und sein Haupt nicht vor der Afterweisheit des Jahrhunderts zu beugen. Der Papst ertheilt darin schließlich seinen apostolischen Segen an Veuillot. — „Univers“ enthält ferner einen heftigen Angriff gegen den Herzog von 6 . welchem unter Hinweis auf dessen liberal katholsschen Standpunkt der Vorwurf gemacht wird, das zeit— weilige Verbot des Journals nicht auf Grand einer diplomati⸗ schen Reklamation, sondern aus persönlichen Motiven erlassen zu haben.
Versailles, 19. März. (W. T. B.) Die National⸗ versammlung genehmigte heute in definitiver Schlußabstim⸗ mung die Exemtion der Waaren im Transitverkehr und der di⸗ rekt in das Ausland exportirten Güter von der auf den Eisen— bahntransport der Frachtgüter gelegten Zuschlagssteuer und be⸗ schloß darauf, ein Amendement, wonach Steinkohlen und Koks überhaupt von dieser Auflage befreit bleiben sollen, in Erwägung zu ziehen. Auf eine betreffende Anfrage eines Mitgliedes gab fodann der Handels⸗Minister Desseilligny die Erklärung ab, daß die Regierung binnen Kurzem weitere Steuervorlagen einbringen werde, worauf die Versammlung den Beschluß faßte, die Dis⸗ kussion des neuen Steuergesetzes bis nach beendigter Berathung über die drei ersten Artikel des Liquidationskontos auszusetzen, welche das Budget des Kriegs⸗Ministeriums betreffen.
Italien. Rom, 15. März. Der gestrige Geburtstag des Königs und des Kronprinzen Humbert wurde in ganz Italien feierlich begangen. Im Rom waren von frühem Morgen an die Häuser festlich geschmückt. Um Mittag ließ der Prinz Humbert die Besatzung und Nationalgarde Revue passiren, und am Abend war Galatafel im Quirinal, wozu das ganze diplomatische Corps und die Spitzen der Civil⸗ und Militär⸗ verwaltung geladen werden. — In Neapel brachten die Musik⸗ chöre der Nationalgarde dem Könige am Vorabend seines Ge⸗ burtstages ein Ständchen. Der Plebiseitsplatz war bengalisch beleuchtet. Auf die Evpvivarufe der Menge trat der König drei Mal auf den Schloßbalkon und wurde jedesmal enthusiastisch begrüßt. Nachdem das Ständchen vorüber war, zogen die Musik⸗ chöre unter patriotischen Weisen nach ihren Quartieren zurück, und das Volk begleitete sie mit Hochrufen auf den König.
— Der König hat Hrn. Otto Beer das Exequatur als General⸗Konsul des Deutschen Reichs in Neapel ertheilt.
— Der Abgeordnete Preseiamorra begründete in der vor⸗ gestrigen Sitzung der Deputirtenkammer seinen Gesetzentwurf, wonach die Mitglieder der Deputirtenkammer außer unentgelt⸗ licher Beförderung auf Eisenbahnen und Dampfschiffen für jede Kammersitzung, welcher sie beiwohnen, 20 Franken „Entschä⸗ digung“ erhalten sollen. Nachdem sich mehrere Abgeordnete, der Minister⸗Präsident gegen den Gesetzentwurf erklärt hatte, beschloß die Versammlung mit sehr großer Majorität, ihn nicht in Er⸗ wägung zu ziehen, und ging zur Berathung des zur Reorga⸗ nisation der Geschworenengerichte vorgelegten Gefetzentwurfes über. Der Abgeordnete Puceini setzte auseinander, daß das In⸗ stitut der Geschworenengerichte in Italien sich nicht bewährt habe, und ersuchte schließlich die Regierung, eine gründliche Reform derselben vorzuschlagen.
Türkei. Konstantinopel, 17. März. Zwischen dem Sultan und dem Schah von Persien hat der „Ag. Bord.“ zufolge anläßlich der Unterzeichnung eines Vertrages zwischen den Regierungen beider Länder ein Austausch von Beglück⸗ wünschungs⸗Telegrammen stattgefunden.
Nußland und Polen. St. Petersburg, 18. März. Die Gesetz⸗ Sammlung veröffentlicht nachstehende zwischen Ruß⸗
land und Oesterreich⸗Ungarn abgeschlossene Deklaration
über den gegenseitigen Schutz von Fabrik⸗ und Han⸗ delsstempeln und Marken:
Anf den Wunsch der Regierung Sr. Majestät des Kaisers von Rußland und Sr. Majestät des Kaisers von Oesterreich und Aposto⸗ lischen Königs von Ungarn. den russischen Unterhanen einer⸗ und den österreichischen und ungarischen Unterthanen andererseits vollen und wirksamen Schutz der Manufakturerzeugnisse zu gewähren, hahen die Unterzeichneten, mit gehöriger Vollmacht ausgestattet, folgende Artikel vereinbart:
Artikel J. Russische Unterthanen in Oesterreich⸗Ungarn und öster⸗ reichische und ungarische Unterthanen in Rußland genießen hinsichtlich der Stempel für Waaren oder deren Räumlichkeiten und der Fabrik⸗ und Handelsstempel denselben Schutz wie Inländer.
Artikel IJ. Russische Unterthanen, welche in Oesterreich Ungarn und österreichische oder ungarische Unterthanen, welche in Rußland ihr Eigenthumsrecht auf ihre Fabrikstempel zu wahren wünschen, haben diese Stempel ausschließlich vorzulegen: Die russischen Stempel in den Handelskammern — von Wien für Oesterreich und von Buda⸗ Pesth für Ungarn, und die österreichischen oder ungarischen Stempel: in St., Petersburg im Handels- und Manufaktur-Departement. Artikel III. Gegenwärtige Stipulation besitzt Kraft und Wirk samkeit eines Traktats, bis von der einen oder andern Seite der K verlautbar wird, die Wirksamkeit deffelben aufzuheben. Zur Bekräftigung dessen haben die Uaterzeichneten die gegenwär—⸗ tige Deklaration abgefaßt und mit ihren Wappensiegeln versehen.
Ausgefertigt in duplo in St. Petersburg, am 24. Januar (65.
Februar) 1874. Unterzeichnet: Gortschakow. . Langenau.
— Der „Grashdanin“ meldet, daß am 16. März die Ge⸗ setzuorschläge zur gesetzlichen Regulirung der Ehen von 1 im Reichsrathe zur Verhandlung gekommen eien.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 16. März. Der König und die Königin haben vorgestern aus Anlaß des 67. Geburtstages der Königin-Wittwe auf dem Schlosse ein großes Diner gegeben und den Verein zur Erinne⸗ rung an den König Oscar J. und die Königin Josephine 5000 Kronen, die Königin⸗Wittwe aber 500 Kr. zur Austheilung an arme Typhus⸗ und Blatternrekonvalescenten, die aus den Krankenhäusern ausgeschrieben werden, geschenkt.
Dänemark. Kopenhagen, 16. März. Der König empfing heute in besonderer Audienz auf Schloß Amalienborg den hiesigen Königlich großbritannischen Gesandten Sir Charles Lennor Wyke, welcher bei dieser Gelegenheit dem Könige das Notifikationsschreiben der Königin von Großbritannien und Ir⸗ land, betreffend die Vermählung des Herzogs von Edinburgh, überreichte.
— 18. März. Das Folkething genehmigte heute mit 91 Stimmen das im Sinne der Linken veränderte Finanzgesetz. 2 ö hat ein vorläufiges Bewilligungsgesetz ein⸗ gebracht.
Asien. Ein im Haag eingegangenes Telegramm aus Buiten⸗ zorg vom 18. d. meldet, daß in Folge des Erscheinens des nieder⸗ ländischen Kriegs dampfers „Metalm Kruis“ fünf Hafenplätze an der Westküste von Sumatra die niederländische Ober⸗ hoheit anerkannt haben.
Afrika. Die neuesten Depeschen von Sir Garnet Wolselen datiren größtentheils aus Fo mmanah, 13. Februar, und be— richten ausführlich über die Unterhandlungen, welche dem Frie⸗ densschlusse vorangingen. Der erste Botschafter, den König Kosfi nach dem Brande von Kumassie den Engländern nach—Q sandte, erreichte das Hauptquartier am 9. Februar in Detchiasü. Er wurde mit einem Gesuche zurückgesandt, daß der König 5000 Unzen Goldes als erste Rate der Kriegsentschädigung zahlen solle. Am 12. erschienen zwei weitere Botschafter des Königs in Fommanah, die 1000 Unzen Goldes überbrachten und mit Sir Garnet Wolseley die Friedens-Präliminarien diskutirten. Sie erhoben Einspruch gegen die Höhe der Kriegsentschädigun — 50990 Unzen Goldes —, obwohl der König , diesen Betrag selber versprochen hatte. Die projektirte Auswan⸗ derung des Königs von Adansi und seines Volkes über den Prah in das Protektorat wurde ebenfalls zu einer Schwierigkeit gemacht, aber Sir Garnet erklärte ihnen, daß dies der Wunsch der Bevölkerung von Adansi selber sei. Man kam schließlich überein, daß der unterzeichnete Friedensvertrag binnen 14 Tagen nach Eape Coast Castle gesandt werden sollte. Den amtlichen Depeschen ist der Wortlaut des Vertrages zugefügt. Derselbe lautet in der Uebersetzung wie folgt:
„Vertrag zwischen General⸗Major Sir Garnet Joseyh Wolseley, Inhaber des Großkrenzes des Michael⸗ und Georgs-⸗Ordeng und Ritter des Bath⸗Ordens, als Vertreter Ihrer Masestät Victoria, Königin von Großbritannien und Icland, und Saibi Enquie, als Vertreter Sr. Majestät Koffi Kalkallt, Königs von Aschanti.
Art. 1. Zwischen der Königin von England und ihrem Bundes pe esen an der Küste einerseits und dem König von Aschanti und einem ganzen Volke andererseits soll künftig fortwährender Friede herrschen.
Art. 2. Der König von Aschanti verspricht die Summe von 50,000 Unzen apyrobirtes Gold als Schadloshaltung für die Kosten, die er Ihrer Majestät, der Königin von England, durch den letzten Krieg verursacht hat, zu zahlen, und übernimmt es, 1009 Unzen Gold unberzüglich und den Rest in solchen Raten, die Ihrer Majestät Re— gierung von Zeit zu Zeit verlangen mag, zu entrichten.
Art. 3. Der König von Aschanti verzichtet für sich und seine Nachfolger auf jedes Recht oder jeden Anspruch auf irgend welchen Tribut oder irgend welche Lehnspflicht von den Königen von Denkera, Assin, Akim, Aransi und den anderen Bundesgenossen Ihrer Majestät, die früher dem Königreich Aschanti unterwürfig waren.
Alrt. 4. Der König verzichtet für sich und seine Nachfolger hierdurch ferner für immer auf alle Ansprüche der Oberhoheit über Elming oder über irgend welche der Stämme, die früher mit der niederländischen Regierung in Verbindnng standen, und auf irgend welchen Teibut oder irgend welche Lehnspflicht von riesen Stämmen, sowie auf irgend welche Zahlung oder Anerkennung irgend welcher Art Seitens der britischen Regierung in Betreff Elminas oder irgend eines der anderen britischen Forts und Besitzungen an der Küste.
Art. 5. Der Kön wird sofort alle seine Truppen aus Appolouia und dessen Umgebung, sowie aus der Nachbarschaft von Dixcove, Secondi und der angrenzenden Küstenlinie zurückziehen.
Art. 6. Zwischen Aschanti und Ihrer Maßjestät Forts an der Küste soll Handelsfreiheit herrschen, und allen Personen soll eg frei stehen, ihre Waaren von der Küste nach Kumassi oder von diesem . nach irgend einer der Besitzungen Ihrer Majestät an der Küste zu bringen.
Art. J. Der König von Aschanti verbürgt sich, daß die Straße von Kumassie nach dem Prahfluss stets offen und in einer Breite von 15 Fuß gebüschfrei gehalten werden soll.
Att. 8. Da Ihrer Majestät Unterthanen und die Bevölkerung von Aschanti fortan Freunde auf immer sind, verspricht der König, um die Aufrichtigkeit seiner Freundschaft fär Königin Victoria zu be weisen, sein Bestes zu thun, um der Sitte der Menschenopfe: Einhalt zu thun, zu dem Behufe, um denselben künftig ganz und gar ein
Ende zu setzen, da die Sitte den Gefühlen aller christlichen Nationen zuwider ist.