Art. 9. Eine Kopie dieses Vertrages soll vom König von Aschanti unterz ichnet und binnen 14 Tagen von dato dem Administrator Ihrer Majestät Regierung in Cape CoastèCastle übersandt werden.
Art. 10. Dieser Vertrag soll als der Vertrag von Fommanah gekannt sein.
Gegeben in Fommangh am 13. Februgr 1874 .
— Wie eine Depesche an den Minister für die Kolonien meldet, hat General Wolseley auf Grund des befriedigenden Endes des Krieges mit dem König von Aschanti den am 12. Juni 1873 über Elmina und Umgegend verhängten Belage⸗ rungszustand aufgehoben.
Die Nr. 23 und 24 des „Amts⸗Blatt der Deutschen Reichs -⸗Post verwaltung“ hatzen folgenden Inhalt: General- Verf: vom 17. März 1874. Versiegelung der Geldbriefe — Vom I16 März 1574. Waarenproben nach Griechenland via Italien. — Vom 17. März 1854. Behandlung der Vorschußsendungen, welche nach Postagenturen gerichtet sind. — Bescheidung: vom 13. März 1874 Beförderungskosten für Extrapostreisen in Staatsdienstangele⸗ genheiten. — General⸗Verf.; vom 19. März 1874. Warnung vor einem aus dem Gefängniß entsprungenen Poftdiebe.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Die Königliche Regierung zu Münster bringt zur öffentlichen nf f daß nach angestellten Ermittelungen guch der bei Diez hergestellte sogenannte hydraulische Lahnkalk mit gutem Erfolge zur Fabrikation von Schwemmsteinen verwendet werden kann und benutzt wird. Voraussetzung für die Erlangung solider Schwemm⸗— steine ist jedoch, daß nur scharfer und harter Bimsteinsand unter Aus— schluß alles von verwitterten Bänken herrührenden sog. „faulen und erdigen Materials verwendet werde, daß der Bimsteinsand einen ausreichenden Zusatz von gutem hydraulischen Kalk erhalte und die Mischung beider Theile recht sorgfältig und innig erfolge, daß die Steine gut gepreßt und daß sie eine der Bindekraft des Kalks ent⸗ sprechende Zeit lang nach ihrer Herstellung abgelagert werden.
Mainz, 17. März. Die näheren Bestimmungen über das am 4, 5. und 6. Juli hier stattfindende große Musikfest sind in der am Mittwoch abgehaltenen Delegirtenversammlung der verbündeten Städte festgestellt worden. Zunächst ward der Dirigent der hiesigen Liedertafel, Kapellmeister Lux, einstimmig zum Dirigenten des Festes erwählt. Für das Programm der Aufführungen wurden endgültig folgende Nummern festgesetzt: das Oratorlum „Paulus“ von Men. delssohn, die Ouverture zu „Oberon“, der dritte Theil der Faustmusik von Robert Schumann und als Krönung des Ganzen Beethovens neunte Symphonie. Das Orchester bilden das hiesige Theaterorchefter und bedeutende auswärtige Orchester, während der sangliche Theil die imposanten Kontingente sämmtlicher Gesangvereine und verbündeten Städte zur Verfügung hat. . .
London, 18. März. Der ‚Times“ wird von Andrew Mac Caällum aus Korosco in Nubien unterm 16. Februar geschrieben: Es wird interessiren zu erfahren, daß ich an der Südseite des . Tempels von Abu Simbel den Eingang zu einer in den Felsen gehauenen gemalten Kammer fand. Dieselbe ist 01 Fuß 235 Zoll lang, 14 Fuß 8 Zoll breit und bis zum Beginn des Bogens 17 Fuß hoch, reich ausgehauen und im besten Style der besten Periode der ägyp⸗ tischen Kunst gemalt, zeigte die Porträts von Ramses dem Großen und befindet sich in vorzüglich erhaltenem Zustande. Ob diese gemalte Kammer das irnere Heiligthum eines kleinen Tempels oder Theil eines Grabmals, oder, wie die wohlbekannte Gruppe in Ibrim, nur ein Speos ist, wird von künftigen Forschern festgestellt werden müssen.“
Oxford, 12. März. Wie die offizielle ‚Oxford University Ga- ette' vom 10. März ankündigt, liegt dem Senat der Universität ein
ntrag vor, dem zufolge Herrn Professor Reinhold Pauli in Göt⸗ tingen die akademische Würde eines „Doctor of Cixil Law- honoris causa am 15. April d. J. zuerkannt werden soll. R. Pauli hat die Geschichte Englands von Lappenberg (Bd. 4 und 5) fortgesetzt und sich durch seine Bilder aus Alt- England! (Gotha 1869) und in neue⸗ rer Zeit durch seine „Aufsätze zur englischen Geschichte“ (Leipzig 69) sowie durch einen kleinen Beitrag zur älteren Geschichte der Universität Oxford bekannt gemacht.
— Aus Rom schreibt man der . K. Z.“: Das neue Jahr ist an Resultaten der Ausgrabung von antiken Kunstgegenstän⸗ den bisher außergewöhnlich ergiebig gewesen. Kaum vergeht eine Woche, daß nicht beachtenswerthe Skulpturen, Thongeräth oder me⸗ tallene Gegenstände zu Tage kommen. Auch auf Straßenpflaster und Reste von Wohnhaͤulern ist man in dem Bereich der neuen Qnartiere häufig gestoßen, und die Zahl der Fragmente von Inschriften auf Stein hatte im vorigen Monat im Ganzen bereits das zweite Tausend
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überschritten. Die Inschriften, abgesehen von denen auf Sarkophagen und Cippen, sind freilich meist solcher Weise fragmentirt, daß für die Wissenschaft nur ein verhältnißmäßig kleiner Ectrag heraus kommen möchte. Alle diese Funde beziehen sich auf das heidnische Alterthum. Aber auch die Kenntniß des christlichen Alterthums scheint nicht leer ausgehen zu jollen Außerhalb der Stadtmauern rechts von der Via Ar deatina bei Tor Marancia, haben die Arbeiten in der Katakombe der h. Domitilla Jängst zur Entdeckung einer mittelgroßen Basilica geführt, die bisher vollständig unter der Erde verborgen war und jetzt unter de Rossi's Leitung ausgegraben wird. Sie ist dreischiffig: die Basen der Säulenreihen zwischen dem Mittelschiff und den Seitenschiffen stehen noch auf ihrer Stelle. Mit der Katakombe hat sie direkte Verbin⸗ dung, und ein Gang der Katakombe zieht sich unter der Sohle der Basilica durch. Man hat denselben theilweise aufgedeckt, und dabei sind mehrere Reiben von Lokuli, Einzelgräbern, zu Tage gekommen, noch mit dem ursprünglichen Kalkverputz der Verschlußplatten und im Innern ganz unversehrt. Der Bau, dessen Seitenmauern roh aus Ziegeln aller Art und mit untergemischten Marmorstücken aufgefũhrt sind, mag etwa bis zu einem Drittel aufgedeckt sein; man ist eifrig beschäftigt, ihn ganz frei zu legen.
Professor P⸗a.enmieri, Direktor des Obsewatoriums am Vesuy, berichtet im „Giornale di Napoli“ vom 14. d. M.: Seit dem denk- würdigen Ausbruch vom 27. April 1872 blieb auf dem Gipfel des Vesuv ein weiter und tiefer Krater zurück, der durch eine eyklopijche Mauer aus großen Lavastücken in zwei Abtheilungen geschieden war. Der Durch⸗ messer dieses Kraters betrug 300, die Tiefe 250 Meter. Der obere Theil der Kraterwände war sehr brüchig, der untere kom⸗ pakt. Vom Rande stürzten sehr häufig Schlacken und Steine in den Kraterschlund hinunter, ohne dessen Tiefe merklich verringert zu haben. Seit wenigen Tagen ist, nun die cyklopische Scheide— wand verschwunden und der Krater beinahe ausgefüllt. Ob die Wände eingesunken sind, oder der Kratergrund sich gehoben hat, läßt der Rauch und auch das Wetter gegenwärtig nicht recht erkennen. Hat sich der Grund des Kraters gehoben, so ist das ein Zeichen eines nahen Ausbruches.
Landwirthschaft.
Berlin, 20. März. Der Klub der Landwirthe beging am Dienstag Abend die Gedächtnißfeier für seinen langjährigen Vor— sitzenden, den am 22. Februar d. J. zu Mentone verstorbenen Wirk—⸗ lichen Geheimen Kriegs⸗Rath Mentzel. Professor Dr. Thaer aus Gießen zeichnete in großen Zügen das Wirken des Verstorbenen. Mentzel, am 6. August 1801 zu Waldenburg in Schlesien geboren, erhielt, durch Schule und Praxis vorgebildet, seine weitere Ausbildung auf der landwirthschaftlichen Akademie zu Möglin, und nachdem er einige Jahre bei Thaer's Großvater die Schäferei geleitet, trat er 1824 in den Staatsdienst und wurde bereits im Jahre 1829 zum Direktor der sämmtlichen Remonte⸗Depots ernannt. Außer dieser Thätigkeit im Kriegs⸗-Ministerium hat Mentzel als Mitglied des Lan— des Oekonomie ⸗Kollegiums seit dem Jahre 1816 durch Schrift und Rede für die Landwirthschäft eine, segengreiche Wirksamkeit entfalt't. Ersschrieb außer zahlreichen Aufsätzen ein Handbuch über die ratio— nelle Schafzucht und gab lange Jahre hindurch den bekannten land⸗ wirthschaftlichen Kalender heraus.
Gewerbe und Handel.
Der vorliegende Geschäftsbericht der Berliner Papier⸗ fabrik, Aktien⸗Gesellschaft, enthält folgende Daten: Die Erhöhung sämmtlicher Arbeitslöhne verursachte eine Mehrausgabe von 4290 Thlrn, ferner wurden durch die Steigerung der Lumpenpreise von 5, auf 7,2 Thlr. pro Ctr. bei einem Verbrauch von 11,973 tr. sehr er⸗ hebliche Mehrkosten herbeigeführt. Die Bilanz der Fabrik vom 31. Dezember 1873 schließt auf beiden Seiten mit 904X782 Thlr. 18 Sgr. 8 Pf. Der, Gewinn des Jahres 1873 beläuft sich auf 45,293 Thlr., von diesem soll nach den inzwischen durch die General versammlung genehmigten Anträgen des Aufsichtsrathes 33.990 Thlr. als 6prozentige Dividende auf das Aktienkapital (550, 909 Thlr.) ent— fallen, von dem Rest gehen 762 Thlr. 19 Sgr. an dein Reservefonds 1303 Thlr. 17 Sgr. als Tantiemen an Beamte der Gesellschaft, 382 Thlr. 15 Sgr. 8 Pf. werden auf nene Rechnung vorgetragen. Die Bilanz wird im Insergtentheil veröffentlicht.
Wan, ,. a. M., 19. März. (W. T. B.) In der heutigen Genekalversammlung der Oesterreichisch⸗deutschen Bank wurde beschlossen, eine Dividende von 5 Thlr. pro Aktie zu vertheilen, eine Spezialreserve von 200900 Fl. für dar e on fe afl auszuscheiden und 51,240 Fl. pro 1874 zu überiragen. Gleichzeitig wurde mit- getheilt, daß das Appellationsgericht die vom Handelsgericht ver= weigerte Eintragung der Kapitals -Reduktion verfügt, habe und die Reduktion des Kapitals auf 6 Millionen nunmehr gerichtlich anerkannte Thatsache sei.
— Der zwanzigste Jahresbericht der Weimarischen Bank kann, obgleich das Jahr 1873 keine so erfreulichen Resultate geliefert hat wie das Vorjahr, dech konstatiren, daß das regelmäßige Ge ⸗ schäft in den meisten Heschãfts weigen Fortschritte gemacht hat. Der Bestand der Bank an eigenen Effekten und das Conto⸗Correntzeschäft blieben von Verlusten nicht ganz verschont und veranlaßten eine sondere Reservelegung von gö, 60 Thlrn. Die Noten. mission war burchschnittlich etwas höher als im Vorjahre, ging aber gegen Schluß des Jahres sehr bedeutend zurück Noten waren täglich und durch⸗ schnittlich im Umlauf 3,443,700 Thlr. in 1873 gegen 3, 383,250 Thlr. in 1872. Die Metalldeckung betrug durchschnittlich 1296, 580 Thlr. gegen 1,287, 90 Thlr. in 1572. Die Bilanz vom 31. Dezember 1873 ergiebt einen Wechfelbesland von 3 528,257 Thlr., einen Banknoten ⸗Einlösungs fonds von 1,305 000 Thlr, anderweitige Kassenbestände in Höhe von 427551 Thlr. ꝛc. Das Aktienkapital wird unter demselben Datum auf 500M , 60 Thlr., der Reservefonds auf 329,792 Thlr. angegeben. Der Gesammtumsatz betrug 264, 179,515 Thlr. und führte zu einem Bruttogewinn von 593, 256 Thlr. Von diesem verbleiben nach sämmt— lichen Abschreibungen, Abgaben und Zahlung ven 4 Zinsen an die Aktionäre weitere 61,31 Thlr., von welchen nach Abzug von 4321 Thlr. zur Dotirung des Reservefonds und 4321 Thlr. Tantismen eine Superdividende von 1x zur Vertheilung kommt.
Verkehrs⸗Anstalten.
London, 18. 6 Eine die Interessen der Haupteisen⸗ bahnen des Vereinigten Königreiches repräsentirende Deputation machte gestern dem mi,, e. ihre Aufwartung, um die gänzliche Aufhebung der Eisenbahn-Passagiersteuer zu befürworten. Der Minister räumte in seiner Erwiderung auf das Ansuchen der einflußreichen Deputation ein, daß die Frage an sich von nationaler Wichtigkeit sei, und versprach, daß bei der Ausarbeitung des Budgets die Ansichten der Deputation die ernstlichste Aufmerksamkeit der Re⸗ gierung finden würden. ᷣ
New-⸗YJork, 19. März. (W. T. B.) Der Dampfer der Ham⸗ burg⸗Amerikanischen Gesellschaft „Thuringia“ ist gestern Nach- mittag 5. Uhr hier eingetroffen. ;
Königliche Schauspiele.
Sonnabend, 21. März. Opernhaus. (74. Vorstellung.) Der Freischütz. Oper in 3 Abtheilungen. Musik von C. M. von Weber. Agathe: Frl. Reinmann, vom Stadttheater in Lübeck, als Gast. Aennchen: Frl. Haupt. Caspar: Hr. Fricke. Max: Hr. Diener. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise.
Schauspielhaus. (79. Vorstellung. Die Maler. Lustspiel in 3 Aufzügen von Adolph Wilbrandt. Elsa: Fr. Niemann⸗ Raabe, als Gast. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise.
Sonnabend, 21. März. Im Saal⸗Theater des Königlichen Schaupielhauses. Sechsundvierzigste Vorstellung der französischen Schauspieler⸗Gesellschaft. Guatrieme reprèsentation de: Christiane. Comédie en quatre actes, en prose (du théätre francais), par Mr. Edmond Gondinet.
Sonntag, 22. März. Opernhaus. Zur Feier des Aller⸗ höchsten Geburtsfestes Sr. Majestät des Kaisers und Königs: (75. Borstellung. Prolog von Friedrich Adami, gesprochen von Hrn. Berndal. Lohengrin. Romantische Oper in 3 Akten von R. Wagner. Elsa: Fr. Mallinger. Ortrud: Frl. Lammert. König Heinrich: Hr. Fricke. Lohengrin: Hr. Niemann. Telra⸗ mund: Hr. Betz. Anfang halb 7 Uhr. Hohe Preise.
Ec f d aus Zur Feier des Allerhöchsten Geburtfestes Sr. Majestät des Kaisers und Königs: (80. Vorstellung.) Prolog von Friedrich Adami, gesprochen von Hrn. Kahle. Jubel⸗ Ouverfüre von C. M. von Weber. Hierauf: Torquato Tasso. Schauspiel in 5 Aufzügen von Göthe. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise.
Sonntag, 22. März. Im Saal⸗Theater des Königlichen Schauspielhauses. Siebenundvierzigste Vorstellung der fran⸗ zösischen Schauspieler⸗Gesellschaft. Troisièùme représentation de: LEté de la Saint-Martin. Comédie en un acte, en prose, par M. NM. Meilhacd et Halévy. Première représentation de: Histoire anciennne. Comédie en un acte, par M. M. Edmond Aboute et B. de Najac. L'homme à marier, — Le monds tel qu'il est, chansonnettes comiques par Mrs. Edmond Lhuillier ét Bourget. Sixième représentation de: Les forfaits de Pipers mans. Comèédie-Vaudeville en un acte, par M. M. A. Duru et Hũ. Chivot.
Stiftungen zur Unterstützung der Invaliden und hülfs bedürftigen Krieger der Armee
Ueber die Abgrenzung der Wirksamkeit derjenigen Stiftungen, welche sich die Unterstützung der Invaliden und hülfsbedürftigen alten Krieger der vaterländischen Armee zur Aufgabe gestellt haben, bestehen vielfach irrthümliche Voraussetzungen. Jede die er Stiftungen hat ihr bestimmt abgegrenztes Feld der Thä⸗ tigkeit, aber es wird von vielen Seiten angenommen, daß die Wohlthaten aller Stiftungen jedem der Hülfe und Unterstützung bedürftigen invaliden Krieger ohne Ausnahme zu Theil werden können. Die nächste Folge dieser Unkenntniß ist, daß die Unter⸗ stützungsanträge oft nicht an die richtige Adresse gelangen, wo⸗ durch Weiterungen, Zeitverlust und vermehrte Portoausgaben entstehen. Die Grundgesetze und Statuten der einzelnen Stif⸗ tungen bestimmen über den Wirkungskreis derselben Folgendes: Die im Jahre 1852 gegründete Stiftung „National⸗ Dank für Veteranen“ ist errichtet: „zur Unterstützung der würdigen ergrauten Krieger, welche am Abend eines langen und ehrenwerth geführten Lebens der Hülfe und des Beistandes bedürfen.“ Das Grundgesetz bestimmt, daß „Anspruch auf Be⸗ willigung von Unterstützungen“ haben sollen „hülfsbedürftige und erwer sunfähige alte Krieger vom Feldwebel oder Wacht⸗ meister abwärts, welche Feldzüge in der preußischen Armee oder doch in deren Gemeinschaft mitgemacht haben und weder eine Invalidenpension beziehen noch gesetzlich „beanspruchen können.“ Für die zu gewährende Unterstüͤtzung soll „die ältere Periode der Dienstzeit“ entscheidend sein und zwar dergestalt, daß „die Krieger neuerer Feldzüge erst berücksichtigt werden können, wenn n nr. Krieger eines ältern Feldzuges nicht mehr vor⸗ anden sind. Im Wesentlichen ist hiernach die Nationaldank⸗ Stiftung für Veteranen zur Zeit auf diesenigen alten Krieger, welche an den Feldzügen von 1813 bis 1815 Theil genommen haben, eine Invalidenpension aus der Staatskasse jedoch nicht beziehen, beschränkt. Die Zahl derselben hat nach speziellen Ermittelungen zu Ende des Jahres 1372 noch 12926 betragen. Das hohe Alter die⸗ ser Brrkämpfer für Deutschlands Unabhängigkeit macht dieselben jetzt sämmtlich erwerbsunfähig und in höherem Grade unter⸗ ,, Außer den Kriegern selbst wendet die Stif⸗ tung ihre Fürsorge auch den hinterbliebenen Wittwen derselben zu. Innerhalb der Jahre 1854 bis 1872 einschließlich hat die Nationaldank⸗Stiftung, soweit darüber Buch und Rechnung geführt worden ist, die Summe von 1,ö527, 199 Thlrn. als Un⸗ terstuͤtzung vertheill. Schon vorher war im Jahre 1850 der Verein ‚Volks⸗ dank für Preußens Krieger“ entstanden. Nach dem Statut
der Stiftung sind „die gesammelten Beiträge zu einem Unter⸗ stützungsfonds für die in den Kriegsbegebenheiten der Jahre 1848 und 1849 verwundeten preußischen Krieger und die Hinter⸗ bliebenen der Gefallenen“ bestimmt.
Ein Verwaltungsrath, dessen geschäftsführendes Mitglied gegenwärtig der Kommerzien⸗Rath F. Vollgold ist, führt die Geschäfte dieser Stiftung, welche letztere am Schlusse des Jahres 1872 noch einen Vermögensbestand von etwa 20,000 Thlr. be⸗ saß. Unterstützungen daraus werden lediglich den in den Jahren 1848 und 1849 verwundeten preußischen Kriegern, die in Baden und Holstein gefochten haben, und den Hinterbliebenen derselben gewährt.
Aus Anlaß des Krieges mit Dänemark im Jahre 1864 wurde die „Kronprinz⸗Stif tung“ errichtet. Aus den Mitteln derselben können nur Krieger, welche diesen Feldzug mitgemacht haben, oder die Angehörigen derselben unterstützt werden. Die Verwaltung wird vom Königlichen Kriegs⸗Mi⸗ nisterium, Abtheilung für das Invalidenwesen, geführt. Ende Februar 1369 besaß die Kronprinz⸗Siftung einen Vermögens⸗ bestand von 364,540 Thlr. 3 Sgr. 2 Pf.
Der Krieg gegen Oesterreich im Jahre 1866 rief die Er⸗ richtung der, Vietoria⸗National⸗Invaliden⸗Stiftung“ hervor. Zweck und Aufgabe derselben ist nach ihrem Statut: „an die in jenem, für Preußens Ehre und Deutschlands Neu⸗ gestaltung geführten Kriege durch Verwundung oder Krankheit erwerbsunfähig gewordenen, der Hülfe bedürftigen Krieger und die Familien der entweder im Kriege gefall'nen oder erwerbs⸗ unfähig gewordenen Personen Hülfe und Unterstützung zu ge— währen.“ Die Wirksamkeit dieser Stiftung erstreckt sich hiernach lediglich auf die Invaliden des Feldzuges von 1866 und die Angehörigen derselben. An Unterstützungen wurden aus Central⸗ mitteln der Victoria⸗National⸗Invaliden⸗Stiftung, seit Errichtung derselben bis zum 3. August 1873 überhaupt 418,388 Thaler vertheilt.
Die Kaiser Wilhelms⸗Stiftung endlich, die in Folge des Krieges von 1870 — 1 errichtet ist, bezweckt „die Unter⸗ stützung der im Kampfe gegen Frankreich oder in Folge des⸗ selben durch Verwundung oder Krankheit erwerbsunfähig ge⸗ wordenen Krieger und deren Angehörigen. Die Wohlthaten dieser Stiftung können also lediglich Denjenigen, die den letzten Krieg gegen Frankreich mitgemacht haben, oder den Hinter⸗ bliebenen derselben zu Theil werden.
Das Protektorat über die Kaiser Wilhelms⸗Stiftung führen des Kaisers und Königs Majestät Allerhöchstselbst; das Protektorat über die Stiftung „Nationaldank für Veteranen“
wird im Namen Sr. Majestät des Kaisers und Königs von des Kronprinzen Kaiserliche und Königliche Hoheit geführt, Höchst⸗ welcher auch Protektor der Victorig⸗National⸗Invaliden⸗Stiftung und der Kronprinz⸗Stiftung ist. An der Spitze der Verwaltung der Nationaldank⸗Stiftung für Veteranen steht ein Kuratorium. Der Präsident desselben, General⸗Lieutenant von Maliszewski, Gouverneur des Invalidenhauses, leitet die Geschäfte. Die Victoria⸗National⸗Invaliden⸗Stiftung wird verwaltet von dem Central⸗Komite und dem „ges 5 Ausschuß“, als dessen Vorsitzender der General⸗Lieutenant von Stosch, Staats⸗Minister und Chef der Kaiserlichen Admiralität, fungirt. Stellvertreter desselben ist der Stadtrath M. Magnus in Berlin. Die Geschäfte der Kaiser Wilhelms⸗Stiftung leitet der ‚Verwaltungs⸗Ausschuß“, dessen Vorsitzender zur Zeit der General⸗Lieutenant z. D. von Borcke ist.
Unterstützungen aus dem Centralfonds dieser drei Stiftungen wurden gewährt: von der Nationaldank⸗Stiftung für Veteranen im Jahre 1872 in 2788 Fällen 17,592 Thlr.; von der Victotia⸗National⸗ Invaliden⸗Stiftung in dem Verwaltungsjahre vom 3. August 1872 bis dahin 1873 an 1250 Empfänger 50, 845 Thlr. und von der Kaiser Wilhelms⸗Stiftung im Jahre 1872 an 3977 Empfänger 107,765 Thlr. Der Vermögensbestand belief sich am Schlusse dieser Verwaltungsjahre bei dem Centralfonds der Nationaldank⸗Stiftung für Veteranen auf 183,182 Thlr., bei der Victoria⸗National⸗Invaliden⸗Stiftung auf 877,917 Thlr. und bei der Kaiser Wilhelms Stiftung auf 1428, 978 Thlr. Nur etwa ein Drittel des Kapitalbestandes der Nationaldank⸗Stiftung steht zur freien Verfügung des Kuratoriums. Die übrigen, den
Spezial- und Regimenter⸗Stiftungen angehörigen Kapitalbestãnde
dürfen niemals angegriffen werden, es kömmen davon nur die Zinsen zu Unterstützungen zur Verwendung.
Die Central-Verwaltungs kosten haben im Jahre 1872 bei der Nationaldank-⸗Stiftung für Veteranen 2446 Thlr. betragen, wovon jedoch 1240 Thlr. aus dem Ertrage des Ver⸗ waltungsblattes der Nationaldank“ gedeckt und nur 1206 Thlr. aus anderweiten Stiftungsfonds bestritten sind; bei der Victoria⸗ National⸗Invaliden⸗Stiftung beliefen sich diese Kosten im Ver⸗ waltungsjahre den 3. August 1872 —= 75 auf 3135 Thlr. und bei der Kaiser Wilhelms⸗Stiftung im Jahre 1872 auf 6501 Thlr.
Redaktion und Rendantur: Schwieger. Berlin: Verlag der Expedition (KesselJ. Druck: W. Elsner.
Vier Beilagen (einschließlich Börsen⸗ und Handelsregister⸗Beilage Nr. 35)
öffentlicher Magistratesitzung.
SErste Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
M GS.
Königreich Preußen.
rivilegium wegen Ausgabe auf je den Inhaber lautender Antheil⸗ cheine der Stadt Petsdam, Regierungsbezirk Potsdam, zum Betrage von 3500, 000 Thalern oder 900, 000 Mark.
Vom 20 Februar 1874.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen zc.
Nachdem der Magistrat der Stadt Potsdam im Einverständ⸗ nisse mit der Stadtverordnetenversammlung daselbst darauf angetra gen hat, der Stadt zu gestatten, über ein zur Bestreitung der Kosten von außergewöhnlichen Gemeindebedürfnissen von dem Reichs- Invaliden⸗ fonds aufzunehmendes Darlehen im Betrage von 300,000 Thlrn. oder 0,000 Mark Reichsmünze, auf Verlangen des Darleihers auf jeden Inhaber lautende, mit Jin fche nen versehene Stadt ⸗Anleihescheine aus⸗ geben zu dürfen, ertheilen Wir in Gemäßheit des 5. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungs⸗ verbindlichkeit gegen jeden Inhaber enthalten, durch gegenwärtiges Pri⸗ vilegium zur Ausstellung von Drei Hundert Tausend Thalern oder Neun Hundert Tausend Mark Potsdamer Stadt-Anleihescheinen nach beiliegendem Schema und nach Maßgabe der vom Magistrate unterm 8. Dezember 1873 festgestellten, ebenfalls beigefügten Bedingungen mit Vorbehalt der Rechte Dritter, Unsere landesherrliche Genehmigung, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Anleihescheine in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung Seitens des Staates zu bewilligen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 20. Februar 1874.
(L. S.) Wilhelm.
Camphausen. Gr. zu Eulenburg. Dr. Achenbach.
Provinz Brandenburg, Regierungsbezirk Potsdam. Littr (Stadlwappen.) N Anleihescheine
der
Stadt Potsdam über
. Mark Reichswährung. Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom 20. Februar 1874. (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam,
. .
Der Magistrat der Stadt Potsdam urkundet und bekennt hiermit, daß der Inhaber dieses Anleihescheines den Betrag von Mark Reichswährung. dessen Empfang hiermit bescheinigt wird, von der hiesigen Stadtgemeinde zu fordern hat., Dieses Kapital bildet n, , der in Höhe von 9000 Mark Reichswährung genehmigten
nleihe.
Die Verzinsung dieles Kapitals erfolgt mit Vier und einhalb vom Hundert, und die Tilgung der Anleihe mit Einem Prozent der Kapitalschuld unter Hinzurechnung der ersparten Zinsen nach Maßgabe der Allerhöchst genehmigten umstehend abgedruckten Bedingungen,
Für die Sicherheit des Kapitals und der Zinsen haftet die Stadt Potsdam mit ihrem gesammten gegenwärtigen und zukünftigen Ver mögen und mit ihrer Steuerkraft.
Potsdam, den... ten .
(Stadtsiegel.) Der Magistrat. (Eigenhändige Unterschrift des Magistrats ⸗Vorsitzenden und zweier Magistrats⸗Mitglieder.)
Hierzu sind Zinsscheine Nr bis Controlbuch
te.. .. nebst Anweisung ausgereicht.
Kontrolbeamter.
Bedingungen zu einer von der Stadtgemeinde ö au fzu⸗ neh menden Anleihe von 300900 Thaler preußisch Courant oder 900, 000 Mark Reichswährung.
Der Magistrat und die Stadtverordneten⸗Versammlung der Stadt Potsdam haben beschlossen, die Mittel, zur Bestreitung der Kosten von außergewöhnlichen Gemeindebedürfnissen im Gesammtbe⸗ trage von 3006960 Thalern oder 900,060 Mark Reichswährung durch eine aus dem Reichs⸗Invalidenfonds zu entnehmende Anleihe der Stadtgemeinde Potsdam zu beschaffen, welche mit 4 Prozent jährlich verzinglich, von Seiten des Gläubigers wie der Schuidnerin unkünd— bar ist, und vom Jahre 1874 ab einer regelmäßigen Amortisatien mit jährlich Eins vom Hundert des ursprünglichen nominellen Schuld- kapitals unter Hinzurechnung der ersparten Zinsen unterliegt, so daß die Tilgung spätestens im Jahre 1911 beendet ist—
Ueber diese Anleihe soll eine auf den Reichs⸗Invalidenfonds lau— tende Schnldverschreibung ausgefertigt werden, in welcher dem Gläu— biger, beziehungsweise dessen Rechtsnachfolger, das Recht eingeräumt wird, diese Schuldverschreibung jederzeit, ganz oder theilweise gegen auf den Inhaber lautende, mit Heer r in' versehene Anleihescheine der Stadt Potsdam von einem Gesammt⸗Nominalbetrage, welcher 6 nicht getilgten Betrage der Schuld gleich kommt, umzu tauschen.
Für diese eventuell auszufertigenden, auf den Inhaber lautende Stadtanleihescheine gelten die nachfolgenden Bestimmungen:
1) Die Stadtanleihescheine werden je nach Verlangen des Dar⸗ leihers, resp. dessen Rechtsnachfolgers in Abschnitten von 3000, 1609, 600 und 300 Mark oder auch von 5000, 2000, 1000, 509 und 200 Mark Reichswährung ausgefertigt. Der . resp. dessen Rechts⸗ nachfolger bestimmt, wie groß die Zahl der Anleihescheine jeder dieser Gattungen sein soll, jedoch sind jedenfalls so viel Anleihescheine zu 500 Mark auszufertigen, daß der unter Abrundung der Raten auf 500 Mark ausgestellte, von der Staatsbehörde genehmigte Amortisations⸗ plan ausgeführt werden kann.
2) Die Zinsen werden mit jährlich vier ein halb vom Hundert am 1. Juli und 2. Januar gegen Rückgabe der ausgefertigten halb⸗ jährlichen Zinsscheine durch die Stadt-Hau tkasse in Potsdam, sowie in Berlin bei der vom Magistrate der Stadt Potsdam zu bestim · menden und öffentlich bekannt zu machenden Stelle gezahlt.
Den Anleihescheinen werden Zinsscheine für einen fünfsährigen
. und eine Anweisung zur Erneuerung der Zinsscheine bei⸗ gegeben. . Die Ausgabe neuer Zinsscheine erfolgt bei den mit der Zinszah— lung betrauten Stellen gegen Ablieferung der den älteren Zinsscheinen beigefügten Anweisung. Beim Verluste der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheine anf rechtzeitige Vorzeigung an den Inhaber des Anleihescheins.
3) Durch den Umtausch der auf den Reichs⸗Invalidenfonds lau—⸗ tenden Schuldverschreibung gegen guf, den Inhaber lautznde Stadt- anleihescheine wird die gegenseitige Unkündbarfeit der Anleihe und. der Tilgungsplan nicht beruͤhrt. Die Tilgung geschieht durch Auslgosung des zur Erfüllung der jährlichen Tilzungsquote erforderlichen Betra— ges von Anleihescheinen und Einlösung derselben zum Nominalwerthe. Der Schuldnerin bleibt das Recht vorbehalten, den Tilgungsfonds um ö, fünf Prozent des ursprünglichen nominellen Schuldkapitals ür jedes Jahr zu verstärken. Die durch solche verstärkte Amortisation ersparten Jinsen wachsen dem Tilgungsfonds zu.
Die Ausloosung erfolgt im Mongte August jeden Jahres in Die Bekanntmachung der durch das
Freitag, den 20. März
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Loos gezogenen Aneilhescheine geschieht mindestens drei Monate vor
dem Auszahlungetermine. Die Auszahlung des Nominalwerthes der
ausgeloosten Anleihescheine erfolgt an dem auf die Ausloosung folgen⸗
den 2. Januar bei der Stadt⸗Hauptkasse in Potsdam und bei der
durch den Magistrat der Stadt Potsdam in Berlin zu bestimmenden
55h gegen Auslieferung des Anleihescheines und der nicht verfallenen insscheine.
In Ermangelung der 1 wird der Werth derselben vom Kapitalbetrage einbehalten. it dem Einlösungstermine hört die Ver⸗ zinsung ausgelooster Anleihescheine auf.
4) Kapitalsbeträge, welche innerhalb 30 Jahren nach dem Rück= zahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadt. ;
5) Beim Jenn von Anleihescheinen kommen die Vorschriften der Verordnung vom 16. Juni 1819, betreffend das Aufgebot und die Amortisation verlorenec oder vernichteter Stagtspapiere, 5. I bis 12 mit nachstehenden näheren Bestimmungen in Anwendung: ö
a. die im §. 1 jener Verordnung vorgeschriebene Anzeige muß dem Magistrate zu Potsdam gemacht werden und werden 5 alle diejenigen Geschäfte und Befugnisse beigelegt, welche nach der ange⸗ führten Verordnung dem Schatz⸗Ministerlum zukommen, während gegen seine Verfügungen der Rekurs an die Königliche Regierung zu Potsdam stattfindet; .
b., das im §. 5 der Verordnung gedachte Aufgebot erfolgt beim Königlichen Kreisgerichte zu Potsdam;
C. die in den §8. 6, 9 und 12 vorgeschriebenen Bekanntmachungen
sollen durch die unter 6 angeführten Blätter geschehen.
Zinzscheine können weder aufgeboten noch gmortisirt werden; doch soll fur den Fall, daß der Verlust der Zinsscheine vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist beim Magistrate angemeldet und der statigehabte Besitz der Zinsscheine durch Vorzeigung der Anleihescheine oder sonst in glaubhafler Weise dargethan wird, nach Ablauf der Verjährungsfrift der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden.
6) Sämmtliche, diese Anleihe betreffenden Bekanntmachungen er- folgen durch den in Berlin erscheinenden Reichs⸗A1Anzeiger, oder das an dessen Stelle tretende Organ, durch das Amtsblatt der König⸗ lichen Regierung zu Potsdam, oder das an dessen Stelle tretende Organ, und durch mindestens je ein in Potsdam und Berlin erschei⸗ nendes öffentliches Blatt. Die letzteren Blätter wählt der Magistrat der Stadt Potsdam und macht die Namen der gewählten Blätter, sowie etwaige Aenderungen derselben im Reichs Anzeiger bekannt.
7) Für die Sicherheit der Anleihescheine, sowie für die pünktliche und unverkürzte Zahlung der Zinsen haftet die Stadtgemeinde Pots⸗ dam mit ihrem ganzen gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen und ihrer Steuerkraft.
Potsdam, den 8. Dezember 1873.
Der Magistrat.
, P zu 9 f ; revinz Brandenburg. Mark . . . Pf. . .. Schein Nr Crockener Stempel.“ Regierungsbezirk Potsdam. (Stadtwappen. ) Zinsschein
zum Anleiheschein der Stadt Potsdam. Lit.... Nr. ... über.... Mark Reichswährung.
Inhaber empfängt am (ten lichen Zinsen aus der Potsdamer Stadt⸗Hauptkasse ... Pf. Reichs währung. Potsdam, den.. ten Der Magistrat. (Faesimile der Unterschrift des Magistrats ⸗Vorsitzenden und zweier Magistratẽ⸗Mitglieder.) Dieser Zinsschein verjährt nach dem Gesetze vom 31. Seite Marz ö De⸗ Kontrolbeamter.
Kontrolbuch
Auf der Rückseite. Fällig am ;
... Mark.. Pf. Reichswährung, zahlbar durch die Stadt⸗Hauptkasse zu Potsdam, sowie in Berlin bei der von dem Magistrate der Stadt Potsdam zu bestimmenden und
oͤffentlich bekannt zu machenden Stelle.
Provinz Brandenburg. (Trockener Stempel). Regierung s⸗ bezirk Potsdam. (Stadtwappen) Kontrolbuch Seite .. Kontrolbeamter. Anweisung zum Anleihescheine der Stadt Potsdam . . Nr über .... Mark Reichswährung.
Inhaber empfängt gegen diese Anweisung die.. . te Reihe.
Zinsscheine für die fünf Jahre vom .
bei der Stadt⸗Hauptkasse zu Potsdam, sowie in Berlin bei der mit
der Zinszahlung betrauten Stelle, sofern von dem Inhaber des An—
leihescheins nicht rechtzeitig Widerspruch erheben worden ist.
Pot dam, den .. ten 185. Der Magistrat.
(Faesimile der Unterschrift des Magistrats⸗Vorsitzenden und zweier Magistrats⸗Mitglieder)
Anmerkung zu den Schemas für die Zinsscheine und Anwei⸗
ungen:
Die Namenzunterschriften des Magistrats-Vorsitzenden und der beiden Magistrats⸗Mitglieder können mit Lettern oder Facsimile⸗ stempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinsschein oder jede Anwei⸗ sung mit der eigenhändigen Namenzunterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.
Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den von den Ständen des Saalkreises, Regierungsbezirk Merseburg, beschlosse⸗ nen Bau einer Kreischaussee ven der Saalfähre im unteren Theile der Stadt Wettin über Neutz und den an der , n nf. Staatsstraße belegenen Gasthof. zum Roß im Anschluß an die fiska—⸗ lische Löbesüner Kohlenstraße im Dorfe Naundorf am Petersberge ur Verbindung mit dem in dessen Nähe belegenen Bahnhöfe gleichen
amens der Halle Ascherslebener Eisenbahn genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch dem Saalkreise das Expropriationsrecht für die zu die⸗ ser 86 f. erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau⸗ und Unterhaltungs- Materialien, nach Maßgabe der für die Stagts-Chausseen bestehenden Vorschriften in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich dem genannten Kreise gegen Ueber- nahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld⸗ Tarifs, einschließlich der in bemselben enthaltenen Bestimmungen über die Be⸗
freiungen, sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats Chausseen von Er ee angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeldtarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizei⸗Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. Berlin, den 9. Februar 1874. Wilhelm. Camphausen. Dr. Achenbach. An den inn Minister und den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Statistische Nachrichten.
In den amtlich festgestellte Bevölkerungszahlen für das Deutsche Reich nach, der Zihlung vom 1. Dezember 1871 sind vom Kaiserlichen statistischen Amt nachträglich noch einzelne Unge⸗ nauigkeiten entdeckt und berichtigt worden. Es ist jetzt ermittelt: die ortsanwesende Bevölkerung von Elsaß-Lothringen auf 1,549,738 (statt 1,549,587) Einw., vom Deutschen Reich folglich auf 41,010 150 sstatt 41,009,399) Einw.; ortsanwesende Bevölkerung des deutschen Zollgebiets, Preußen 24,507,536 (statt 24,507,526 Einw., . Lothringen 1549, 738 (statt 1343587) Einw., daher gesammtes Zoll⸗ gebiet 10 677,964 (statt 40,677,803) Einw.; ortsanwesende Bevölke⸗ rung der Zollausschlüsse, Preußen 96,815 (statt 96, 825) Einw., daher Deutsches Reich 529,931 (statt 529,941) Einw.
— Der eben erschienene neue (36) Jahrgang von dem Schulz⸗ schen Adreßbuch für den deutschen Buchhandel u. s. w., herausgegeben von Herm. Schulz, hat durch die den Berliner Fir⸗ men beigefügte Angabe der nach den Himmelsgegenden geordneten Postbezirke und durch eine übersichtliche Zusammenstellung der soge⸗ nannten Eisenbahn⸗Buchhandlungen neue praktische Bedürfnisse befrie⸗ digt. — Der „Statistischen Uebersicht, des Adreßbuches entnehmen wir folgende Netizen: Im Ganzen enthält dasselbe 4369 Firmen; davon beschäftigen sich 1074 nur mit dem Verlags-Buchhandel, 173 mit dem Verlags ⸗Kunsthandel, 9 mit dem Verlags⸗Musikalienhandel, 118 mit dem Sortiments -Kunsthandel, 146 mit dem Sortiments⸗Musika⸗ lienhandel, 86 mit dem Antiquariatshandel und 2608 im Allgemeinen mit dem Sortiments⸗Buch⸗, Antiquar⸗, Kunst⸗, Musikalien‘, Landkar⸗ ten⸗, Papier⸗ und Schreibmaterialienhandel; doch befinden sich unter letzteren viele, welche ebenfalls bedeutenden Verlag besitzen. Von den auswärtigen Handlungen halten 1439 Auslieferungslager in Leipzig; 796 Sorliments⸗Buch⸗ u. s. w. Handlungen nehmen unverlangte Neuig-⸗ keiten an, wogegen 2303 ihren Bedarf davon selbst wählen. Der ge— sammte Verkehr aller dieser Firmen konzentrirt sich auf 7 Haupt⸗ Kommissionsplätze mit 214 Rommissionären, wovon auf Leipzig 104 (mit 4034 Kommittenten, Berlin 34 (3612 Kommittenten), Stuttgart 17 (669 Komm.), Wien 32 (475 Komm.), Prag 15 (54 Komm.), Pesth (Buda⸗Pesth) 7 4 Komm.) und Zärich 5 (mit 92 Kommittenten) kommen. An neuen Etablissemeuts sind im vorigen Jahre bis Mitte Februar d. J. 2566 erstanden, und 82 ältere Hand- lungen traten in naͤhere Verbindung mit dem Gesammtbuchhandel, so daß das Adreßbuch im Ganzen 3338 neue Firmen aufzunehmen hatte, Von den oben angeführten 4369 Firmen mit 124 Filialen (in 1085 Städten) kommen 3373 (in 755 Städten) auf das Deutsche Reich, 5 (in 1 Stadt) auf Luxemburg, 53 (in 185 Städten) auf Desterreich, 485 lin 117 Städten) auf die übrigen europäischen Staaten, 74 (in 24 Städten) auf Amerika, 2 auf Asien (Jeddo und Tiflis), und end lich 1 auf Australien (Tamunda).
— Nach offiziellen Mittheilungen betrug die Einfuhr Ruß— lands bei den wichtigsten Handelsartikeln im Jahre 1873 (im Ver- gleich mit 1872): Rohzucker 119,869 (1872 494 466 Pud, raffinirter Zucker 923 (3415) P., Cantonthee 729985 (7904144) P., Oel 1,392,405 (i423, 486) P., Wein 1074, 958 (074,958) P., in Taschen 377, 182 (389, 034) Fl., Champagner 1, 205,ů 135 (1. 195,770) Fl. Salz 12,412, 253 (11I712,537) P., rohe Baumwolle 3,393, 812 (3,393,002. P. Farbe hölzer 363,06 (584,437) P., Petroleum 27I6,114 (1,7960, 336) P. rohe Gußwagren 2332,90 (1,624,547) P., fagonnirtes und altes Eisen 4,29, 351 (3,655,007) P., Eisenblech 1B 632,456 (1.050, 624) 2 Schienen 7,617,651 (6, 002,67) P, Blei 921,785 (087309) P. Steinkohlen 49,479, 188 (643782, 600) P., Lokomotiven und Maschinen 2, 172. 378 (2, 195, 974) P., leinene Gewebe 23567, 848 (2455, 932) Rubel.
Die Ausfuhr betrug: Cerealien 21.562 911 (19,950,449) Tschetw, Lein- und Hanfsaat 2,639, 80 (2,298,705) P., Sprit und Branntwein 707,083 (655,763) P., Leinen 9,941,204 (7,238,537) P., anf 5, 215,221 3.796 G80 P., Knochen 908.455 (1014,R723) P., Wolle 923,767 (13163866) P, Eisen 38,461 (737476) P, Lumpen 702,558 (625,254) P., Segeltuch und dergl. 6 839,517 ( , 604,171) Stück, Holz 29, 966,79 (22,404,229) Rubel.
— Die „St. Petersb. 3. enthält statistische Mittheilungen über die Ausgaben, welche in Rußland für den öffentlichen Unter⸗ richt geleistet werden. Nach denselben beläuft sich das Budget deg Ministeriums der Volksaufklärung pro 1874 allerdings nur auf 13,135,089 Rub. (inkl. Nebenkosten); es ist aber hierbei zu berücksich tigen, daß in Rußland das Unterrichtswesen nicht in diesem Ministe⸗ rium centralisirt ist, vielmehr sich auch in den Budgets fast aller an⸗ deren Ressortss Ausgaben für Unterrichtszwecke befinden. So sind in dem Etat des Kriegs-⸗Ministeriums pro 1874 4,782,994 R. und in den Etats 8 anderer Verwaltungen 3,607,508 R. für Unterrichtszwecke ausgeworfen, so daß der Staat im Ganzen 21,525,601 R. — 4,01 * sämmtlicher Staatsausgaben darauf verwendet, wovon nur lo xᷣ auf das Ministerium der Volksaufklärung. 22. auf das Kriess⸗ Ministerium und 1656, auf die übrigen Verwaltungen fallen. Auch die Gouvernements⸗ und Kreis-Landstände, die Gemeinden und die Privathülfe leisten Bedeutendes für das Schulwesen, die Landschaften allein unterhielten Anfangs 1873 8009 Volksschulen. Was die Staats- ausgaben für dasselbe betrifft, so bildeten sie von den gesammten Staatsausgaben 1866: 3, **, 18713 3,8, 1872: 3.3, 1873: 3,35, 1874: 41x; sie vermehrten sich 18712 um 1,8, 187233 um 55, 187314 um 55, 1866s71 um 44,1, 18714 um 13,, 1866/74 um 63,8 *.
Gewerbe und Handel.
Dem Geschäftsbericht der Direktien der Westfälischen Bank zu Bielefeld für das ,, 1873 entnehmen wir folgende An⸗ gaben: Die Geschäfte der Bank haben im verflossenen Jahre — abgesehen von den vorgekommenen, nicht unbedeutenden Verlusten — ein erfreuliches Resultat ergeben und den Beweis geliefert, daß auch das verdoppelte Aktienkapital eine befriedigende Rente aufzubringen geeignet ist. — Das an der Dividende partizipirende Grundkapital betrug im letzten Jahre 2, 900 000 Thlr. gegen 1560 000 Thlr. in 1872, der Gesammt⸗Unssatz betrug in 187353 96,393,507 Thlr. gegen S6 658,811 Thlr. in 1872. — Das Gewinn. und Verlust-Konto ergiebt einen Bruttogewinn von rot., 196,900 Thlr., dem nach Abzug der Verwaltungskosten ein Reingewinn von 174,892 Thlrn. entspricht. Von diesem sind nach den Vorschlägen der Direktion dem Delkredere⸗ Konto zu Üüberweisen 44892 Thlr.; von dem Rest von 130000 Thlr. beziehen die Aktionäre eine 6prozentige Dividende (120,900 Thlr), wahrend fernere 19, 000 Thlr. zu den statutenmäßigen Dividenden ver⸗ wandt werden. Das Delkredere Konto besteht gegenwärtig aus der erwähnten Ueberweisung von 443892 Thlrn. und einer Summe von rot. Zö509 Thlrn., die dem Refervefond —=als über den statuten= mäßigen Betrag von 20 Prozent des Aktienkapitals hinausgehend — entnommen ist.