gemãßigt. Die 3 auf einen friedlichen Ausgang vergrößert sich auch durch den Glauben, daß die argentinischen Rüstungen und Panzerschiffe nicht gegen Brafilien gerichtet sind, sondern nur den Zweck haben, Chiki zur Regelung der pata⸗ gonischen Frage zu bewegen. Die Aussicht einer baldigen Kolliston ist groß, falls nicht die gegenwärtige argentinische Mission nach Chill den Sturm beschwichligt. Die brasilianische Regierung ergreift indeß Vorsichtsmaßregeln gegen Eventualitä⸗ ten, da die Kriegsvorbereitungen der argentinischen Konföderation einen großen Offensiv⸗ und Defenstv⸗Charakter tragen. Die ar⸗ gentinifche Konföderation hat auch einen Gesandten nach Bo⸗ livia gesandt, um dasselbe für die argentinischen Ansichten ge⸗ schmeidig zu machen. Der öffentliche Gesundheitszustand in Rio bessert sich, obwohl die Erkrankungen am gelben Fieber ein we⸗ nig zugenommen haben. Im Durchschnitt kommt täglich ein Todesfall vor. In Montevideo hatte der Kongreß das Budget votirt und war im Begriff, zur Präsidentenwahl zu schreiten. In Paraguay neigten sich die Angelegenheiten zum Frieden.
Asien. Nach einer offiziellen im Haag eingegangenen De⸗ pesche aus Atchin vom 16. 8. M. war die Lage der Dinge daselbst unverändert. Es hieß, der Feind hätte schon drei Mal den Entschluß gefaßt gehabt, einen allgemeinen Angriff auf die Niederländer zu machen, hätte aber denselben stets auf Betrieb der Häuptlinge wieder aufgegeben. Der Widerstand der Atchi⸗ nesen ist ein vollkommen pafstwer; im Innern des Landes sollen dieselben fortfahren, sich zu verstärken und zu konzentriren. Der Radja von Bandara hat den Niederländern seine Dienste an⸗ geboten. Die Befestigungsarbeiten im Kraton schreiten vorwärts. Der General van Swieten hält es für zweckmäßig, daß Groß⸗ Atchin zum Freihafen erklärt werde.
Die Nr. 25 des „Amts-⸗-Blatt der Deutschen Reichs⸗ Post verwaltung“ hat folgenden Inhalt: Generalperfügung: vom 16. März 1874. Wirksamkeit der für die Angehörigen der J hestehenden Wohlthätigkeits- 2c. Institute pro .
— Nr. 12 des „Ju stiz⸗Ministerialblatts für die Preu⸗ ßischen Staaten“ hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verfügung vom 4. Februar 1874, betreffend den Arbeitsverdienst der gerichtlichen Gefangenen. — Allgemeine Verfügung vom 16. März 1874, betreffend den unmittelbaren Geschäftsverkehr zwischen den Königlich preußischen und den schweizerischen Justizbehörden. — Erkenntniß des Königlichen Ober-Trivunals vom 26. Februar 1874: Die im 5. J des Gesetzes über Fie Vorbildung und AÄnstellung der Geistlichen vom 11. Mai 1873 für die Uebertragung eints geistlichen Amts erfordert: Bedin⸗ gung, daß gegen die Anstellung von der Stgatsregierung kein Einspruch erhoben worden sei, ist nur dann als erfüllt anzusehen, wenn der Kan⸗ didat dem Ober-Präsidenten benannt worden und die im 5. 15 des be,, bestimmte Frist abgelaufen ist, ohne daß Einspruch erhoben wurde.
Die Nr. 6 des Central⸗Blattes der Abgaben⸗ Gewerbe⸗ und Handelsgesetzgebung und Verwaltung in den König⸗ lich Preußischen Staaten hat folgenden Inhalt: Cirkularver fügung des Königlichen Finanz⸗Ministeriums, die Bescheinigung der Einnahmeübersichten durch die Reichsbevollmächtigten für Zölle und Steuern betreffend, vom 26. Dezember 1873. — Cirkular⸗Verfügung des Königlichen Finanz⸗-Ministeriums, die Postsendungen von Spiel⸗ karten mit Berührung des braunschweigischen Gebiets betreffend, vom 2. Januar 1874. — Cirkular⸗Verfügung des Königlichen Fingnz Mini- stersums, die spezielle Revision der Wagren bei der Ablassung aus , betreffend; vom 19. Dezember 1873. — Cirkular⸗
zerfügung des Königlichen Finanz⸗Ministeriums, die Verzollung der inneren ,, einer Waare betreffend, vom 22. Dezember 1873. — Cirkular⸗Verfügung des Königlichen Finanz⸗Ministeriums, die im Großherzegthum Hessen zur Ausfertigung und zur Erledigung von Uebergangsscheinen ermächtigten Stellen betreffend, vom 8. Januar 1874. — Verfügung des Königlichen Finanz⸗Ministeriums, die probe⸗ weisen Revisionen betreffend, vom 16. Januar 1874.
Landtags⸗Angelegenheiten.
Berlin, 23. März. Dem Herrenhause ist der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Aufhebung der Ufer, Ward⸗ und Hegungs-Ordnung für das Herzogthum Schlesien und die Grafschaft Glatz, vom 12. September 1763, vor— gelegt worden.
Statistische Nachrichten.
Aus der österreichischen Monarchie wurde im Jahre 1873 ausgeführt: 70,495 Ochsen und Stiere, 27,5672 Kühe, 7733 Stück Jungvieh, 40,156 Kälber, 338,925 Schafe und Ziegen, 20,163 Lämmer und Kitzen, 177,288 Schweine, 33.656 Spanferlel; aus Ungarn (und insgesammt aus der österreichisch⸗ungarischen Monarchie) 3119 (73,614) Ochsen und Stiere, 1372 (29014) Kühe, 27 (7760) Stück Jungvich, 6670 (46776) Kälber, 19481 (348,406) Schafe und Ziegen, 8475 (28 638) Lämmer und Kitzen, 3336 (180,624) Schweine, 83 (3,139) Spanferkel.
— Während der Betriebsperiode 18.3 (d. i. vom 1. September 1872 bis Ende August 1873) standen in Böhmen 948 Brauereien im Betriebe, welche nach offiziellen Daten 9,016,250 Eimer Bier er⸗ zeugt und an vorgeschriebener Verzehrungesteuer 231,348 Fl. entrich— tet hahen. Von dem erzeugten Bierguantum entfallen für die obige Betriebsperiode auf die Hauptstadt Prag 435,934 Eimer und auf das Land 8, 850,316 Eimer.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Berlin, 21. März. Nach dem Monatsbericht der König lich Preußischen Akademie der Wissenschaften lasen im Januar folgende Herren: Curtius, Ueber griechische Inschriften aus KRyzikos. — Stenzler und Weber, Ueber Nilakantha's Rösselsprung. — Hofmann, Ueber Synthese aromatischer Monamine durch Atomwan— derung im Molecul, ferner über das ätherische Oel von Tropaecolum majus. — vem Rath. Ueber die chemische Zusammensetzung der Pla⸗ gioklase (trikliner Feldspathe). — Ketteler, Die Grenzbedingungen der Spiegelung und Brechung für den Hauptschnitt bewegter Mittel. — Peters, Ueber die Gehörknöchelchen und ihr Verhältniß zu dem ersten Zungenbeinbogen bei Sphenodon punctatus. — Peters, Ueber die Ent— wickelung der Caecilien und besonders der Caecilia compressicauda. — Poggendorff, Neue Beobachtungen an der Elektromaschine zweiter Art. — Kronecker, Ueber Schaaren von quadratischen Formen. — Haar⸗ mann und Tiemann, Ueber die künstliche Darstellung des Vanillins. — Hagen, Ueber den Wizerstand der Planscheiben. — Buchholz, Be⸗ merkungen über die im Camaroongebiet vorkommenden Arten von Cha⸗ maeleonen.
— Das märkische Ehe⸗, Familien ⸗ und Erbrecht, ein⸗ schließlich des in Züllichau, Crossen und Cottbus gül- tigen Rechts in seinen Abweichungen vom Allgemeinen Landrecht, zusammengestellt und erörtert von A. Erome König— licher Kreisrichter. Berliu, 1874. Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchbruckerei (R. v. Decker). 6 Bogen. 8. — Dgg kleine Werk enthält das gesammte für den Praktiker erforderliche Material in gedrängter und übersichtlicher Weife. Es beginnt mit einer Ein⸗ leitung, dle besonderen Gesetze und deren Stellung zum Allgemeinen Landrecht, römischen Recht, Sachsenrecht und Reichsgesetzen enthaltend,
kehandelt dann in drei Kapiteln von der Ehe das Vermögen der Ehe— leute, das Erbrecht der Ehegatten und die Vermögensabsonderung, um sich weiterhin uber die Rechte und Pflichten der Eltern und Kinder und diejenigen der übrigen Familienmitglieder zu verbreiten und in einem ferneren Abschnitt in konziser Weise das Ergebniß der Eröõrte⸗⸗ rungen zusammenzufassen.
— Das Protektorat auf der Universität Jeng wird mit dem 1. April laufenden Jahres auf den Professor der philosophischen Fa⸗
kultãt Hofrath Dr. Geuther übergehen. 6
— Aus Manila vom 7. Februar wird geschrieben: Vor einigen Tagen hatten wir Morgens 6 Uhr ein sehr heftiges Erdbehen, welches fich um 1 Uhr stark und um 2 Uhr so wie um 7 Uhr Nach⸗ mittags schwächer wiederholte.
Landwirthschaft.
Im Regierungsbezirk Cassel ist der Stand der Winter saaten ein fo befridigender, daß die Hoffnung auf eine reiche Ernte berechtigt erscheint. Der Mangel an ländlichen Arbeitern hat sich in der letzten Zeit in Folge der Stockung im Fabrikbetriebe weniger fühl⸗ bar gemacht.
— Die Ausstellung von Milch- und Käsereiprodukten in Malland, welche am 36. und 31. März und am 1. April d. J. statifindet, wird 7 Gruppen umfassen und zwar; I) Jede Gattung von Geräthen für die Milchwirthschaft, sowohl in der natürlichen Größe als auch Modelle eder Zeichnungen Ferselben. 2) Hülfssubstan⸗ zen zur Käsebereitung, Lab, Färbe⸗ und Konserpirungsstoffe u. dal. 3) Instrumente und Substanzen zur Erprobung der Milch und deren 1 4) Konservirte und kondensirte Milch. 5) Butter ven
ilch, vom Obers, von der aus der Käseerzeugung restirenden Milch; gefalzene und ausgelassene Butter. 6) Käse jeder Sorte. 7 Modelle und Grundrisse von Milchwirthschaften und Käsereien. Für diese Ausstellung, welche dem Publikum von 2 bis 5 Uhr Nachmittags ge⸗ öffnet fein wird, sind die in die obigen sieben, Gruppen fallenden Gegenftände anzumelden und sollen der Direktion der Königlichen Ackerbauschule in Mailand, Corso S. Gelso Nr. 56, übergeben werden.
Die Äussteller haben zwei, die Natur des auszustellenden Gegen standes bezeichnende Erklärungen zu verfassen, von welchen eine mit dem Zulaffungsgesuche einzusenden, die andere der Sendung beizulegen und von außen auf der Emballage zu befestigen ist. Diese Erklärung hat außer dem Vor- und Zunamen und der Wohnung des Ausstellers die Angabe der Gruppe, zu welcher der eingesendete Gegenstand ge— hört, zu enthalten, sowie auch darin anzugeben ist, welcher Flãchen⸗ raum 'und zwar in horizontaler und vertikaler Lage gewünscht wird. Es ist jedoch nicht gestattet, zwei identische Gegenstände auszustellen, wenn sie mehr als joh0 Quadrat-Centimeter vertikalen oder horizon⸗ talen Flächenraums einnehmen sollen. Auf jedem ausgestellten Ge genstande find folgende Angaben ersichtlich zu machen: 1) Vor- und Zuname, sowie Wohnungsort des Ausstellers, und oh er heabsichtigt zu konkurriren. 2) Die Benennung des ausgestellten Gegenstandes, so wie die detaillirte Angabe des Gebrauches, zu welchem er bestimmt ift. 3) Der Verkaufspreis in der Fabrik. ) Ob die ausgestellten Gegenstände verkäuflich sind oder nicht. 5) Angabe über die Wichtig- keit der Fabrikation. .
Vor Eröffnung der Ausstellung wird eine Prüfung der aus— gestellten Gegenstände von einer zusammengesetzten Jury, deren Mit⸗ glieder, wenn sie selbst Aussteller sind; außer Konkurs erklärt werden, vorgenommen, um den Grad der Wichtigkeit der Gegenstände den Be— suchern anzudeuten. ; . t
Bei gleichen Verdiensten werden jene Gegenstände den Vorzug erhalten, welche größere und vortheilhaftere Handelsbedingungen bieten.
Die Jury wird auch die Normen für das Verkosten der Pro— dukte festftellen, und wenn es die Verhältnisse gestatten, werden ver⸗ gleichende Versuche mit den verschiedenen Geräthen und Fabrikations— methoden der Butter auf Kosten der Aussteller vorgenommen.
Zur Piämtirung der Aussteller verfügt die Jury über eine gol— dene und fieben silberne Medaillen und werden außerdem jeder Me— daille Verleihungsdiplome beigegeben. 36.
Bel dem mit der gedachken Ausstellung verbundenen fachmänni⸗ schen Kongrefse wird über folgende Fragen berathen werden, und zwar: bezüglich der Bedingungen für Käsereiverträge; bezüglich der Zustandebringung von Käsereigenossenschaften während der Alpenweide; über den günstigsten Zeitpunkt für die Bereitung der einzelnen Käse gattungen; über die Verwerthung der Milchreste, über Zeit und Art des Salzens von Käse und Butter; bezüglich der Exrichtung von Niederlagen für die Erhaltung von Käse; über die Anforderungen des Verkehrs bezüglich der Molkereien, endlich bezüglich der besten Erzeugungsweise von Butter und Käse für entferntere Gegenden.
Gewerbe und Handel.
Berlin, 23. März. Zu der vorgestrigen Generalversam m⸗ lung der Aktionäre der Deutschen Hypothekenbank (Aktien-Gesellschaft) waren 435 Aktionäre erschienen, welche mit 2183 Stimmen ein Aktien ⸗Kapital von 2183, 000 Thlr. vertraten. Nachdem der Vorsitzende des Aufsichtsraths in warmen Worten des durch den Tod nach kurzer Thätigkeit ausgeschiedenen Direktors Alexander Bertheim gedacht hatte, gelangte der Bericht, der Revisoren zur Verlesung, und wurde hierzu, auf Antrag eines Aktionärs von der Versammlung beschlossen, daß die Revisoren in Zukunft berechtigt sein sollen, nach ihrem Ermessen einen vereidigten Bücherrevisor hinzuzu— . Auf Vorlesung des von der Direktion erstatteten Geschäfts⸗
erichts wurde Seitens der Versammlung verzichtet und demnächst dem Aufsichtsrathe und der Direktion ohne weltere Diskussion Decharge ertheilt. Zu Revisoren für das Geschäftsjahr 1874 wurden ernannt die Herren: Dr. L. Darmstaedter zu Chgrlottenburg, Bernh. Fried⸗ heim in Berlin und Ad. Salomon in Berlin. Dieselben nahmen die Wahl an. Bei der demnächst erfolgenden Neuwahl an Stelle von 4 ausgeschiedenen Mitgliedern des Aufsichtsrathes wurden durch Stimmenmehrheit die Herren Theodor Werther (wiedergewählt), Re— gierungs⸗Rath a. D. Ascher, S. Bertheim, Gustav Salinger, saͤmmt⸗ lich in Berlin, gewählt, von welchen die erstgenannten 3 anwesend waren, und die auf sie gefall'nen Wahlen annahmem Dem Vorschlage des Vorsitzenden gemäß beschloß die Versammlung einstimmig, die bei starken Reserven (10x des Reingewinns — Thlr. 106552. 27. 9. zum ordentlichen Reservefond und außerdem Thlr. 37,216. 12. 6. Provisions⸗ reserve) auf 9 festgesetzte Dividende für das abgelaufene Geschäfts⸗ jahr schon vom 2. April er. ab zur Vertheilung zu bringen.
Breslau, 271. März. (W. T. B.) In der heute stattgehabten Generalversammlung der Aktionäre der Breslauer Provinzial⸗ Wechslerbank wurde die Reduzirung des Grundkapitals der Ge⸗ sellschaft um 250,000 Thlr. durch Rückkauf der eigenen Aktien zum Maximalcourse von 72 beschlossen.
. = Die „Zeitschrift für Gewerbe, Handel und Volks⸗ wirthschaft“, Organ des Oberschlesischen berg. und hüttenmänni⸗ schen Vereins, redigirt von Dr. Ad. Frantz zu Beuthen in Ober= schlesien, enthält in Nr. 11 vom 19. März d. J.: Oberschlesiens Handelskammer oder auch Handelskammern. — Zur Tariffrage. — Produktion. Handel und Verkehr. (Wberschlesische Aktiengesellschaften, Von der Börse. Kohlenproduktion Deutschlands. Russischer Handel und Verkehr mit dem Auslande. Packetadressenfrage.) — Anzeigen.
Mit, Nr. 12 beginnt die Veröffentlichung der tabellarischen Uebersichten sämmtlicher Berg⸗ und Hüttenwerke Ober schlesiens (nach Ortslage, Besitzer, Produktion, Materialien⸗Ver⸗ 1 Arbeiterzahl, Maschinenkraft, Geldwerth u. s. w. im Jahre
Die „Zeitschrift für Gewerbe 2c. ist durch alle Buch= handlungen lin ganz. und in viertelsährigem Abonnement) und durch alle Postanstalten (nur in vierteljährigem Abonnement) zu beziehen. Einzelnumm ern werden auf Verlangen als Probenummern“ un⸗ entgeltlich verabfolgt.
— Die Magdeburger Privatbank veröffentlicht ihren Ge— schäftsbericht pro 1873, dem wir Folgendes entnehmen: Der Umlauf der Noten der Bank erreichte mit 927,000 Thlr. pro Tag die Höhe
Von G. Willkomm
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des Vorjahres (966, 000 Thlr) nicht ganz; eingelöst wurden 3, s27 000 Thlr. in 1573 gegen 3, 772.050 Thlr. in 1872. Der Gesammtumsatz von 21,698,000 Thlr. ist gegen 1872 um 3469, 000 Thlr. zurüdge- blieben; der erzielte Brutkogewinn betrug 199480 Thlr., ihm ent⸗ spricht ein Reingewinn von 76,079 Thlrn. Dem Reservefonds wur- den 13,105 Thlr. überwiesen, derselbe wird in der Bilanz vem 31. De⸗ zember 1875 mit 185 2951 Thlr. aufgeführt. 63, 00 Thlr. kommen als 6a x Dividende 61 Thlr. 15 Sgr. pro Aktie) zur Vertheilung an die Aktionäre.
Frankfurt a. M. 19. März. Ja der heutigen Ver sammlung von Besitzern von Rockford⸗Bon ds, in welcher 230 Bondsbesitzer, die zufammen 845, 200 Dollars Bonds vertraten, anwesend waren, wurde mit 519 Stimmen beschlossen, die Proposition der Verwaltung der Rock= fordbahn und des New-Yorker Komites wegen der Konvertirung der Bonds in Prioritäts Aktien abzulehnen, dagegen aber die durch di⸗ Hypotheken⸗ Urkunde gesicherten Rechte der Bondsbesitzer in ihrem vollen Umfange geltend zu machen und zunächst für die Einsetzung eines Receivers zu wirken, event. den Verkauf der Bahn zu beantragen.
— Nr. 12 der ‚Deutschen Indu strie⸗Zeitung“,. Organ der Handels- und Gewerbekammern zu Chemnitz, Dresden, Plauen und Zittau, (verantwortlicher Redacteur: Max Diezmann) enthält: Handels⸗ And Gewerbekammern: Plenarsitzung der Handels- und Gewerbekammer zu Ilttau am 4. März 1874. Englands Handelsbewegung im J. 1873. Von A. Totis. (Schluß aus Rr. 11.) — Technik: Die Eigenschaften der verschledenen Wirkmaterialien und ihr Einfluß guf das „Wirken“. Die Dampfkessel auf der Wiener Weltausstel⸗ lung. (Fortsetzung aus Nr. 11.) Beitrag zur Kenntniß des Holzgeistes und deffen Fabrikation. Von E. Dollfus. (Schluß aus Nr. 115) Uebermangansäure als Entzündungsmittel. Brutapparat. — Indu⸗ strielle Briefe: Manchester: Wochenschau über den englischen Maschi⸗ nen, und Metallmarkt. — Technische Notizen. Fragen. Beantwor⸗ tungen. Industrielle Notizen. Vermischte Notizen. Personalnach⸗ richten. Patentertheilungen. Korrespendenz.
Hamburg, 21. März. (W. T. B) Die Ham burg⸗ameri⸗ kanische Packetfahrt-Gesellschaft hat die Dividende für das Jahr 1873 auf 12 oder 186 Reichsmark für die ganzen Aktien, für die Viertelaktien auf 45 Reich-mark festgesetzt.
Wien, 21. März. (W. T. B.) Die „Börsen⸗Korrespondenz“ meldet, daß von einer größeren Anzahl von Aktionären der Kredit— . fuͤr die am 15. k. M. stattfindende außerordentliche General⸗ Versammlung der Antrag auf Umwandelung der vorhandenen 250 000 Aktien à 165 Fl. in 206 000 Aktien à 200 Fl. vorbereitet wird.
Brüssel, 21. März. (W. T. B. Die hiesige Rationalbank hat den Diskont auf 6 pCt. erhöht.
London, 18. März. Gestern traten die Delegirten der ver⸗ einigten Handelskammern (K an Zahl im Westminster-Palacc⸗ Hotel zu ihrer jährlichen Generalversammlung zusammen. Unter dem Vorsitz des Herrn Sampson Lloyd gelangte das Amendement zu den Bankerottgesetzen, das Bankgesetz von 1844, sowie die Einkommen⸗ steuer zur Diskussion. Es wurde beschlossen, in einer Eingabe an den Schatzkanzler die Zweckmäßigkeit einer gänzlichen Aufhebung der letzt= erwähnten Steuer, sowie die Niedersetzung einer Königlichen Kommis— sion oder eines parlamentarischen Sonderausschusses zur Untersuchung der Wirksamkeit des Bankgesetzes zu befürworten.
Verkehrs⸗Anstalten.
Berlin. Auf der Ostbahn sind in Betreff der Abstempe⸗ lung der Retourbillets zur Rückfahrt vom 20. März c. ab noch folgende Bestimmungen in Kraft getreten:
Werden auf der Ostbahn zur Fahrt zwischen zwei Stationen, bei denen ein direkter Retourbilletverkehr nicht besteht, welche aber durch Vermitelung von Retourbillet⸗Zwischenstationen in fortlaufender Fahrt mit Retourbillets zu erreichen sind, dergleichen benutzt, so sind die saͤmmtlichen gelösten Retourbillets auf der Station, auf der die Rück fahrt angetreten wird, abstempeln zu lassen.
Für die Gültigkeitsdauer sämmtlicher VBillets ist das für die letzte Strecke — von der Anfangsstation der Hinfahrt ab gerechnet — gelöste Billet maßgebend.
Die sämmtlichen Billets werden erst vor der Endstation der gan⸗ zen Fahrt abgenommen und sind daher sämmtlich so lange aufzube⸗ wahren.
Triest, 22. März. (W. T. B). Der Lloyddampfer „Diana“ ist heute Nacht 1 Uhr mit der ostindisch-chinesischen Ueberlandpost aus Alexandrien hier eingetroffen.
London, 19. März. Zwischen Liverpool und Brasilien ist nunmehr eine neue Dampflinie eröffnet. Sie heißt die „Liver⸗ pool und Amazonenfluß Postdampfer⸗Linie“ und ihr Pionier⸗Dampfer „Mallard“ verließ am 19. ds. Liverpool en route nach Monars (Hauptstadt der Provinz Amazonas).
St. Petersburg, 18. März. Das Projekt der mittel⸗ asiatischen Kisenbahn wird, wie die ‚N 3. meldet, demnächst in einer besonderen Kommission unter dem Vorsitz des Hrn. Skern⸗ wall behandelt werden.
Königliche Schauspiele.
Dienstag, 24. März. Opernhaus. (77. Vorstellung.) Die Meistersinger von Nürnberg. Große Oper in 3 Akten von Richard Wagner. Eva: Fr. Mallinger. Hans Sachs: Hr. Betz. Walter: Hr. Niemann. David: Hr. Sachse. Anfang 6 Uhr. Hohe Preise.
Schauspielhaus. (82. Vorstellung. Was ihr wollt. Lust⸗
Anfang 7 Uhr. Mittel⸗
spiel in 4 Akten von Shakespeare. Preise.
Dienstag, 24. März. Im Saal⸗Theater des Königlichen Schauspielhauses. Achtundvierzigste Vorstellung der französischen Schauspieler⸗Gesellschaft. Septisme et dernière représentation (demandeé) de: Le Demi-Monde. Comédie en cinq actes, en prose, par Mr. Alexandre Dumas fals.
Mittwoch, 25. März. Opernhaus. (78. Vorstellung.) Viertes Gastspiel der italienischen Operngesellschaft des Hrn. Pollini, unter Mitwirkung der Mad. Desirée⸗Artöt, der Her⸗ ren de Padilla und Marini. Der Barbier von Sevilla. Ko⸗ mische Oper in 4 Abtheilungen. Musik von Rossini. Anfang 7 Uhr. Hohe Preise.
Schauspielhaus. (83. Vorstellung). Die Hagestolzen. Lustspiel in 3 Akten von Iffland. Margarethe: Fr. Niemann⸗ Raabe. Hierauf: Die Schwäbin. Lustspiel in 1 Akt von Castelli. Julie: Fr. Niemann-Raabe, als Gast. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise. —
Es wird ersucht, die Meldekarten (sowohl zu den Opern⸗ haus⸗, wie zu den Schauspielhaus⸗Vorstellungen) in den Brief⸗ kasten des Opernhauses, welcher sich am Anbau desselben, gegen⸗ über der Katholischen Kirche, befindet, zu legen.
Dieser Briefkasten ist täglich für die Vorstellungen des fol⸗ genden Tages nur von 10 bis 12 Uhr Vormittags geöffnet.
Meldungen um Theater⸗Billets im Bureau der General⸗ Intendantur oder an anderen Orten werden als nicht eingegan⸗ gen angesehen und finden keine Beantwortung.
Redaktien und Rendantur: Schwieger. Berlin: Verlag der Expedition (Kessel). Druck:! W. Elsner.
Drei Beilagen einschließlich Börsen⸗Beilage.
Er ste Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗-AUnzeiger.
R 70.
Berlin, Montag, den 23. März
Königreich Preußen.
Privileginm wegen eventueller Ausgabe auf jeden Inhaber lau— sender Obligationen der Stadt Königsberg i. Pr. zum Betrage von 3, 300, 000 Mark Reichsmünze.
Vom 16. Februar 1874.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen e. Nachdem der Magistrat der Stgdt Königsberg i. Pr. im Einver- ständnisse mit der Stadtverordneten Versammlung daselbst darauf an⸗ getragen hat, der Stadt zu gestatten, üer ein behufs Rückzahlung der auf Grund des Privilegs vom 18. Mai 1870 (Gesetz-Sammlung S. 359) gemachten Anleihe und zur Bestreitung der weiteren durch den Bau einer Wasserleitung entstehenden Kesten, von dem Reichs- Inva— sidenfonds aufzunehmendes Darlehn im e, , . von 1, 100,000 Thalern oder 3,300, 000 Mark Reichswährung, auf Verlangen des Darleihers, auf jeden Inhaber lautende mit Zinsscheinen versehene Stadtanleihescheine ausgeben zu dürfen, ertheilen Wir in Gemãaͤßheit des 5. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1835 (Gesetz Sammlung S. 75) durch gegenwärtiges Privilegium der Stadt Königsberg i. Pr. zur
Ausgabe von, auf jeden Inhaber lautenden Stadt Obligationen bis
um Betrage von Drei Millionen dreimalhundert tausend Mark eichsmünze, welche nach dem anliegenden Schema in Abschnitten von 3000, 1500, 600 und 300 Mark. Reichswährung auszufertigen, mit vier und einem halben Prozent jährlich zu verzinsen und, von beiden Seiten unkündbar, nach dem festgestellten Tilgungsplan durch Aus—⸗ loofung bis spãtestens im Jahre 1912 zu amorktisiren sind, mit Vor behalt der Rechte Dritter, Unsere landesherrliche Genehmigung, ohne sedoch dadurch, den Inhabern der Qbligationen in Ansehung ihrer efrledigung eine Gewährleistung Seitens des Staats zu bewilligen. Das der Stadt Königsberg i. Pr. gegebene Privilegium vom 13. Oktober 1873 zur Aufgabe von auf jeden Inhaber lautenden Stadt Obligationen zum Gesammtbetrage von 450000 Thalern wird hiermit zurückgenommen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenh ändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 16. Februar 1874. (L. 8.) ⸗ Wilhelm. Camphausen. Graf zu Eulenburg. Dr. Achenbach. Provinz Preußen. Regierungsbezirk Königsberg. Litt Nr
Der Magistrat der Stadt Königsberg urkundet nnd bekennt hier⸗ mit, daß der Inhaber dieses Anleihescheins den Betrag von Mark, Reichswährung, dessen Empfang hiermit bescheinigt wird, von der 6 Stadtgemeinde zu fordern hat.
Dieses Kapital bildet einen Theil der in Höher von 3,800 090 Mark Reichswährung genehmigten Anleihe. Die Verzinsung dieses Kapitals erfolgt mit Vier und einhalb vom Hundert und die Tilgung der Anleihe mit mindestens Einem Prozent der Kapitalschuld unter Hinzurechnung der ersparten Zinsen nach Maßgabe der . ge⸗ nehmigten, umstehend abgedruckten Bedingungen vom 9. Dezember 1873. Für die Sicherheit des Kapitals und der Zinsen haftet die Stadt Königsberg mit ihrem gesammten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.
Königsberg i. Pr., den... ten
. (Stadtsiegel.) Der Magistrat der Königlichen Haupt⸗ und Residenzstadt. Unterschrift des MagistratsVorsitzenden und eines Magistrats⸗ Mitgliedes unter Beifügung der Amtstitel.) Eingetragen Fol. . . . der Kontrole.
Bedingungen zu einer von der Stadtgemeinde Königsberg i. Pr. auf zunehmenden Anleihe von 1,100,006 Thlr. preußisch Courant oder 3 zo M0 Mark Reichs währung!
Der Magistrat und die Stadtverordneten ⸗Versammlung der Stadt Königsberg, i, Pr. haben heschlossen, behufs Rückzahlung der auf Grund des Privilegs vom 198. Mai 1870 (Gesetz⸗ Sammlung S. 389) gemachten Anleihe und zur ef n der weiteren durch den be einer Wasserleitung entstehenden Kosten die Summe von 1,190,900 Thalern oder 3309, 000 Mark Reichswährung Durch eine aus dem Reichs Invalidenfonds zu entnehmende Anleihe der Stadtgemeinde Königsberg zu beschaffen, welche mit 48 Prozent jährlich ver- zinslich, von Seiten des Gläubigers wie der Schulznerin unkündbar ist, und vom Jahre 1874 ab einer regelmäßigen Amortisation mit
hrli Eins vom Hundert des n n nominellen Schuld⸗ 16 unterliegt, so daß
e 3s unter Hinzurechnung der ersparten die Tilgung spätestens im Jahre 1912 beendet ist.
Ueber diese Anleihe soll eine auf den Reichs Jmwalidenfonds lau— tende Schuldverschreibung ausgefertigt werden, in welcher dem Gläubiger, beziehungsweise dessen Rechtsnachfolger Las Recht eingeräumt wird, diese Schuldverschreihung jederzeit ganz oder theilweise gegen auf den Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene, Anleihescheine der Stadt
Königsberg von einem Gesammt-Nominglbetrage, welcher dem noch nicht getilgten Betrage der Schuld gleichkommt, umzutauschen.
Für diese event. auszufertigenden, auf den Inhaber lautenden , ,, gelten die nachfolgenden Bestimmungen:
1) Die Anleihescheine werden in Ahschnitten von 39000, 1500, 690 und 300 Mark Reichswährung ausgefertigt. dessen Rechtsnachfolger bestimmt, wie gro . dieser Gattungen sein soll, jedoch si cheine zu 399 Mark auszufertigen, daß
Der Darleiher xresp. die Zahl der Anleihescheine jedenfalls soviel Anleihe⸗
der von der Staatsbehörde
genehmi te Amortisationsplan ausgeführt werden kann.
2) Die Anleihescheine werden mit halbjährlich am 1. Juli und 1. Januar. fälligen Zinscoupong für einen Zeitraum von fünf Jahren und mit einer Anweisung zur Erneuerung der n,. versehen.
Die i Zinscoupons werden in Königsberg bei der Stadt- hauptkasse und in Berlin bei dem vom Magistrat zu bestimmenden und öffentlich bekannt zu machen den Stellen eingelöst.
Die Ausgabe neuer Zinsscheine ersolgt bei den mit der Zinsen⸗ . betrguten Stellen gegen Ablieferung der den älteren Zins, cheinen beigefügten Anweisung. Beim Verluste der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheine auf rechtzeitige Vorzeigung an den Inhaber des Anleihescheins. .
3) Durch den Umtausch der auf den Reichs⸗Invalidenfonds lauten den Schuldverschreibung gegen auf den Inhaber lautende Stadt-⸗AUn= leihescheine wird die gegenseitige Unkündbarkeit der Anleihe und der Tilgungsplan nicht berührt.
Die Tilgung geschieht durch Auslopnsung des zur Erfüllung der . Tilgungsquote erforderlichen Betrages von Anleihescheinen un . derselben zum Nominalwerthe. .
Der Schuldnerin blelbt das Recht vorbehalten, den Tilgungsfonds um. e ben, . Prozent des ursprünglichen nominellen Schuld⸗ kapitals für jedes Jahr zu verstärken. Die durch solche verstärkte Amortisation ersparten Zinsen wachsen dem Tilgungsfonds zu.
Die Ausloosung erfoltt im Monate Jahres in einem öffentlichen Termin; die ͤ der durch das Loos gezogenen Anleihescheine geschieht min—⸗ destens drei Monate vor dem , Die Auszahlung des Nominalbetrages der ausgeloosten Anleihescheine erfolgt an dem auf die Ausloofung folgenden 31. Dezember bei der Stadthauptkasse zu Königsberg und bei den durch den Magistrat der Stadt Königs berg in Berlin zu bestimmenden Stellen gegen Auglieferung des An— leihescheines und der nicht verfallenen Zinsscheine. In Ermangelung der letzteren wird der Werth derselben vom Kapitalbetrage einbehalten. * dem J hört die Verzinsung ausgelooster Anleihe⸗ eine auf.
4) Kapitalsbeträge, welche innerhalb 30 Jahren nach dem Rück zahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden, nicht erhobenen Zinsen . zu Gunsten der Stadt.
5) Beim Verluste von Anleihescheinen kommen die Vorschriften der Verordnung vom 16. Juni 1819, betreffend das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Staatspapiere §§. 1 bis 12, mit ag che n näheren Bestimmungen in Anwendung:
a. die in §. 1 ö. Verordnung vorgeschriebene Anzeige muß dem Magistrate zu Königsberg gemacht werden, und werden diesem alle diejenigen Geschäfte und Befugnisse beigelegt, welche nach der angeführten Verordnung dem k— zukommen, während gegen seine Verfügungen der Rekurs an die Königliche Regierung zu Königsberg . ;
b. das im §. 5 der Verordnung gedachte Aufgebot erfolgt beim Königlichen Stadtgerichte . Königsberg;
C. die in den 58. 8, 5 und 12 vorgeschriebenen Bekanntmachungen sollen durch die unter 6 angeführten Blätter geschehen,
Zinsscheine können weder aufgeboten noch gmortisirt werden; doch soll fur den Fall, daß der Verlust der Zinsscheine vor Ablauf der dierjährigen Verjährungsfrist beim Magistrate angemeldet und der statfgehabte Besitãz der Zinsscheine durch Vorzeigung der Anleihescheine oder sonst in glaubhafter Weise dargethan wird, nach Ablauf der Ver⸗ , der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorge— ommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden.
6). Sämmtliche diese Anleihe betreffenden Bekanntmachungen er⸗ folgen durch den in Berlin erscheinenden „Reichs⸗A Anzeiger“ oder das an dessen Stelle tretende Organ, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Königsberg oder das an dessen Stelle tretende Organ, und durch mindestens ein in Königsberg und ein in Berlin erscheinendes öffentliches Blatt. Die letzteren Blätter wählt der Ma—⸗ gistrat der Stadt Königsberg und macht die Namen der gewählten 566 sowie etwaige Aenderungen derselben, im „Reichs ⸗Anzeiger“
ekannt. . n .
7) Für die Sicherheit der Anleihescheine, sowie für die pünktliche und unverkürzte Zahlung der Zinsen haftet die Stadtgemeide Königs⸗ berg mit ihrem ganzen gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen und ihrer Steuerkraft.
Königsberg, den 9. Dezemher 1873.
Magistrat der Königlichen Haupt⸗ und Residenzstadt. Unterschrift.)
August jeden Bekanntmachung
Regierungsbezirk Königsberg.
(Trockenstempel.) (Stadtwappen) .. . Mark .. Pfennige.
Zinsschein um Anleiheschein der 96. Königsberg i. Pr.
,,, r Mark Reichswährung.
Provinz Preußen. Reihe Schein Nr. ...
Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe am 18. an , , Zinsen aus der Stadthauptkasse Mark .. Pfennige Reichswährung. Königsberg, den.. . . 18.5. Der Magistrat Königlicher Haupt- und Residenzstadt. (Facsimile der Unterschriften des Magistrats⸗Vorsitzenden und eines Magistrats⸗Mitgliedes).
Dieser Iinsschein verfährt nach ; z Unterschrift des Kontrolbeamten dem Ceseß gsm nn ö. . Kontrolbuch Seite . . . . Nr. . ..
am letzten Dezember 1
Auf der Rückseite. ällig am.... ö ark Pfennige Reichswährung. zahlbar durch die Stadthauptkasse zu Königsberg, sowie in Berlin bei den vom Magistrat der Stadt Königsberg zu bestimmenden und öffentlich bekannt zu machenden Stellen.
rovinz Preußen. Regierungsbezirk Königsberg. h ! (Trockener Stempel.) ĩ 9 Stadtwappen.
Anweisung
kö i. Pr. r ,, Mark Reichswährung.
—
dig fer empfängt gegen diese Anweisung die... te Reihe Zins⸗ scheine für die fünf Fahre vom bis ... . . bei der Stadt⸗ Hauptkasse zu Königsberg sowie in Berlin bei den mit der Zinszah- lung betrauten Stellen . von dem Inhaber des Anleihescheins nicht rechtzeitig Wider fpru erhoben worden ist. Königsberg, den 3 Der Magistrat der Königlichen Haupt. und Residenzstadt. ö (Faesimile der Unterschriften des Magistrats⸗Vorsitzenden und eines agistrats⸗Mitgliedes). Unterschrift des Kontrolbeamten. Kontrolbuch Seite.... Nr
Neichstags⸗ Angelegenheiten.
Berlin, 23. März. In der Sitzung des Deutschen Reichstags am 21. d. M. motivirte der Präsident des Reichs⸗ kanzler⸗Amts Staats⸗Minister Delbrück die Vorlage, betreffend die Erwerbung eines Grundstücks zur Errichtung eines Gebäudes für die Kaiserliche 636. in Wien wie folgt:
Meine Herren! Es ist eine Erfahrung, die wohl der Mehrzahl von Ihnen persönlich . getreten ist, daß es je länger je mehr in großen Städten, in den Hauptstädten, schwieriger wird, zu einem eini⸗ Hrn erträglichen Preise gib passende Wohnungen zu bekommen.
Diese Lage hat sich in Wien jez in sehr dringendem Maße i. gemacht. Die deutsche Botschaft. in ien befindet
ch gegenwärtig in einem gemietheten Hause zu einem für Wiener, Ver= . fehr mäßigen Preise. Diesez Verhältniß kann ind ß
187M.
jeder eit gelöst werden und die eh in die Lage versetzt sein — welche sie mit der englischen Botschaft theilen würde — in der größten Verlegenheit sich zu befinden, wo sie sich etabliren soll, und genöthigt sein, sehr erhebliche Kosten ür ein schließlich doch nicht genügend aus⸗ reichendes Lokal zu verwenden. = ; 6
Diese Lage hat zu der Erwägung geführt, ob es nicht zweckmäßi=
8 sei, für die Boischaft in Wien ein eigenes Gebäude zu erwerhen.
s war dabei zunächft die Absicht, ein bereits fertiges Haus zu kau⸗ fen, und es sind längere Zeit hindurch hierauf die Bemuhungen gerichtet gewesen sie haben indessen zu einem annehmbgren, Ergebniß nicht geführt. Die käuflichen Haͤuser, an denen es allerdings nicht fehlte, waren der Art, daß sie eine große und kostspielige bauliche Um— gestaltung erfordert haben würden, um für die Zwecke der Botschaft hrauchbar zu werden; denn diese verkäuflichen Häujer gehören in die Kategorie derjenigen Häuser, welche man in Wien Zinshäuser nennt: sie sind daruf berechnet, an eine große Menge von Personen im Einzelnen vermiethet zu werden. Andere ältere, in der inneren Stadt gelegene Gebäude, welche an sich für die Botschaft sehr geeignet gewesen sein würden, wären nur zu Preisen zu erwerben ge⸗ wesen, die von der Verwaltung für entschleden zu hoch gehalten werden mußten, und so entschloß man sich endlich nicht ohne Widerstreben zu dem Gedanken, ein eigenes Gebäude auf einem zu erwerbenden Bau⸗ latze zu errichten.
Es bot sich da zunächst die Frage dar, ob das nicht in der neu sten und ,, Stadtgegend Wiens, an der Ringstraße zu geschehen habe, und die Kaiserllch Königliche österreichische Regierung würde bereitwilligst ein geeignetes Terrain zum Taxpreise der deutschen Botschaft überlafsen haben. Indessen auch diese Kombination wäre dadurch sehr theuer e. da der Taxpreis für die Grundstücke an der Ningstraße der Natur der Sache nach ungemein hoch ist.
So hat man denn die Aufmerksamkeit zuletzt gerichtet auf ein Terrain in der Vorstadt Landstraße, in einer Gegend, wo die groß⸗ britannische Regicrung ein Betschaftsgebäude errichten läßt, in der Gegend des unteren Belvedere, und es ist gelungen, da ein vollkommen geelgnetes, ausreichendes Terrain für einen relativ mäßigen Preis zu erlangen. Für unsere hiesige Auffassung wird es gewiß ein- leuchten, daß ein Preis von 400 Thlr. für die Quadratruthe, und darauf berechnet sich der in Aussicht genommene Preis, in einer an sich guten Stadtgegend kein zu hoher ist. Es sind deshalb vor- läufige Punktationen mit den 6 der Grundstücke abgeschlossen, Punktationen, von welchen die Verwaltung zurücktreten kann, an welche die Verkäufer nur gebunden sind bis zum 25. d. Mts. Die Kürze dieses Termins, — und dieser Termin hätte nur unter finan⸗ ziellen Opfern verlängert werden können, — hat es nothwendig gemacht. den vorliegenden Gegenstand aus dem Nachtragsetat herauszuschälen, welcher dem Hause in diesen Tagen noch , werden wird, und in welchem für einige andere extraordinäre Ausgaben Summen werden erbeten werden. Es ist dieses auch der Grund, weshalb in der vorliegenden Vorlage in Beziehung auf die Deckungsmittel für die verlangte Summe bestimmte Dispositionen nicht getroffen sind es wird das geschehen durch den dem Hause in diesen Tagen zugehenden Nachtragsetat.
Ich habe unter diesen Umstaͤnden zu bitten, daß das Haus der Vorlage zustimmen möge.
. einige Bemerkungen des Abg. Frhr. von Hoverbeck ent⸗ gegnete der Staats⸗Minister Delbrück:
Meine Herren! Ich habe mir die Beantwortung dieser Fragen, soweit ich sie geben kann, bis zur Spezialdiskussion vorbehalten.
Was zuerst die Verzehrungssteuer betrifft, so erkenne ich bereit⸗ willig an, daß das ein etwas sonderbarer Ausdruck ist für eine Steuer, die von Baumaterialien erhoben wird. Ich habe ihn aber nicht ge⸗ macht, sondern das ist ein bestehender Ausdruck für ein Oktroi, welches von den Baumaterialien und von anderen Gegenständen erhoben wird, und auf welches im jetzigen Momente verzichtet wird. Wenn der Herr Vorredner von mir den Nachweis verlangt hat, wie viel das nun gusmachen würde für den in Aussicht genommenen Bau, so bin ich allerdings nicht in der Lage, diese Frage zu beantworten; denn sie würde in der That nur beantwortet werden koͤnnen, wenn ein Anschlag uber den Bau vorläge, aus welchem sich ergäbe, wie viel tausend Ziegel, wie viel an Bausteinen, wie viel an Balken zu dem Hause derwendet werden sollen. Ehenso bin ich für heute nicht in der Lage, anzugeben, wie hoch die Grundsteuer von den jetzt angekauften Grundstücken ist, und wie viel das künftige Gebäude an Gebäudesteuer zahlen würde, was, wie ich vermuthe, präzis auch erst würde beantwortet werden konnen, wenn der Anschlag vorläge, aus welchem sich die Grundfläche des Gebäudes und die sonstigen Dimensionen ergeben.
Nach dem Abg. von Mallinckrodt nahm der Staats⸗Minister
Delbrück noch einmal das Wort:
Meine Herren! Ich möchte doch darguf aufmerksam machen, daß die Hoffnung, die der Herr Vorredner auf das Herabgehen der Grund⸗ stückspreise in Wien ausgesprochen hat, wie mir scheint, nach der ganzen Lage der Verhältnisse eine sehr unwahrscheinliche ist. Es sind jetzt infolge der bekannten Ereignisse an der Wiener Börse die Preise in der hat etwas herunter gegangen, und ich glaube, daß es ein ungemein glücklicher Mo- ment war, in welchem die Einleitungen zur Erwerbung dieses Grundstückes getroffen worden sind. Ich kann die feste Ueberzeugung qussprechen, nicht blos aus meiner Anschauung heraus, sondern auf Grund von Thatsachen, daß es ungemein leicht sein würde, das Grundstück, um welches es sich jetzt handelt, heute schon zu einem höheren Preise wie—⸗ der los zu werden als zu dem es nach der Punktation jetzt zu erwer⸗ ben ist. Die Verhältnisse in Wien sind der Art, daß, man eine vor⸗ übergehende Preiserniedrigung, wie sie jetzt eingetreten ist, ja natürlich auch einmal in Zukunft für möglich halten kann; sie sind aber der Art, daß mit Sicherheit auf ein dauerndes Steigen der Preise zu rech= nen ist; denn die große Entwicklungsfähigkeit der österreichischen Haupt- stadt ist durch den letzten Börsenkrach wohl ein klein wenig aufgehal- len, aber in keiner Weise ernstlich in 3 gestellt, und mit dieser Entwicklungsfähigkeit der österreichischen Hauptstadt wächst natürlich auch der Preis des Grund und Bodens.
Nun möchte ich noch auf Eines aufmerksam machen, worauf es ja bei dieser Frage ankommt, daß es nämlich nichts weniger als gleich= gung, ist, ob ein solches Grundstück sehr weit entfernt vom Centrum der Stadt liegt. Ich meine dabei gar nicht den Botschafter selbst oder sein Y f nal, die werden am allerwenigsten darunter leiden, sondern ich meine alle diejenigen Deutschen, die nach Wien kommen und dort die Vermittelung und Hülfe der Botschaft in Anspruch zu nehmen haben, und für die es nicht gleichgültig ist, ob ein ih. ot⸗ chaftshotel weit an den äußersten Grenzen der Stadt liegt und für ie. . r nr ist, oder ob es in einer einigermaßen erreichbaren ähe sich befindet.
Was ich in rn auf die Erwerbung eines fertigen Hauses vorhin et habe, kann ich nnr auf das Entschiedenste gufrecht erhalten. eine . ich glaube, ein großer Theil von Ihnen kennt das neuere Wien aus eigener Anschauung, und ich glaube, Sie wissen zum 6 Theil, daß die neuen großen Wiener Häuser, so brillant ihre agaden auch sind, völlig unbrauchbar sind für die Zwecke einer Bot- Haft unbrauchbar, wenn sie nicht mit einem Kostengufwande umge⸗
aut werden sollen, der weit über jedes vernünftige Maß hinausgeht. Die alten Paläste im Innern der Stadt würden wohl brauchbar 6 ö sind aber in festen Händen, und es wäre ein reiner Zufall, au en man verständigerweise nicht rechnen kann, wenn man abwarten wollte, bis der Moment eintrltt, wo ein solcher Palast aus festen
Händen herauskommt und auch zu mäßigem Preise zu haben ist.