1874 / 74 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 27 Mar 1874 18:00:01 GMT) scan diff

um Verleihung einer Stelle in einer anderen Amtekategorie sind ohne Rücksicht darauf, ob sich dieselben auf eine bereits vakante Stelle be⸗ ziehen oder nur den Fall einer künftigen Vakanz betreffen, unmittelbar an den Justiz-Minister zu richten. In dem Gesuche sind die Gründe darzulegen, welche dem Bittsteller die Versetzung oder die Veränderung seiner amtlichen Stellung wünschenswerth machen. 8

5) Um die Berücksichtigung von Bewerhungen zu ermöglichen, ohne die Wiederbesetzung der erledigten Stellen zu verzögern, sind alle Gesuche um Verleihung einer Stelle binnen kürzester Frist nach er⸗ folgter Bekanntmachung der Vakanz durch das Justiʒ· Ministerial⸗ Blatt einzureichen und, soweit dies nach Nr. 1 und 2 nöͤthig ist, von den Vorständen der Provinzial⸗Justizbehörden ohne Verzug weiter zu befördern 3. , :

Die Erstattung, der vom Justiz-Minister erforderten Berichte, beziehungsweise die Einreichung der Bewerbungsgesuche im Falle der Bestimmung zu 3 hat stets nach Ablauf von 14 Tagen seit Bekannt⸗ machung der Vakanz durch das Justiz⸗Ministerial-⸗Blatt zu erfolgen.

Berlin, den 20. März 1874

Der Justiz⸗Minister. Leonhardt.

An sämmtliche Gerichtsbehörden und Justizbeamte.

Zu Kreisrichtern sind ernannt: Der Gerichts⸗Assessor Klos⸗— sowski bei dem Kreisgericht in Lyck, der Gerichts- Assessor Samoje bei dem Kreisgericht zu Rosenberg in Westpr., der Gerichts- Assessor Engels bei dem Kreisgericht in Dramburg, mit der Funktion als Gerichts⸗Kommissarius in Schivelbein, der Gerichts -Assessor Selle bei dem Kreisgericht in Allenstein, mit der Funktion als Gerichts- Kommissarius in Wartenburg, der Gerichts⸗Assessor Lange und der Gerichts Assessor Br. jur. Neu städt bei dem Kreisgericht in Kempen, der Gerichts⸗Assessor Albrecht bei dem Kreisgericht in Leobschütz, mit der Funktion als Gerichts- Kommissarius in Bauerwitz, der Gerichts ⸗-Assessor Maaß bei dem Kreisgericht in Trzemeszno, der Gerichts⸗Assessor Eollmann und der Gerichts⸗Assessor von Goldbeck bei dem Kreisgericht in Templin, der Gerichts-Assessor Brösel bei dem Kreisgericht in Sangerhausen, mit der Funktion als Gerichts⸗ Kommissarius in Artern, der Gerichts-Assessor Winterfeldt' bei dem Kreisgericht in Naumburg a. d. S', mit der Funktion als Gerichts ⸗-Kommissarius in Eckartsberga, der Gerichts- Assessor Plüter bei dem Kreisgericht in Eisleben, mit der Funktion bei der Gerichts⸗Kommission in Mansfeld, der Gerichts ⸗Assessor Be⸗ schoren bei dem Kreisgericht in Erfurt, mit der Funktion als Gerichts Kommissarius in Ziegenbrück und der Gerichts Assessor Blume bei dem Kreisgericht in Worbis.

Zu Amtsrichtern sind ernannt: Der Gerichts -Assessor Dr. jur. von Michels bei dem Amtsgerichte in Norden, der Ge⸗ richts⸗Assessor Ey bei dem Amtsgericht in Duderstadt, der Ge⸗ richts⸗Assesor Stoltz bei dem Amtsgericht in Burgwedel, der Gerichts-Assessor Im walle bei dem Amtsgericht in Freiburg, der Gerichts - Assessor Freiherr von Wangenheim bei dem Ämts⸗ gericht in Gifhorn, der Gerichts- Assessor Lindenberg bei dem Amtsgericht in Fürstenau und der Gerichts- A Assessor Frank bei dem Amtsgericht in Blumenthal.

Abgereist: Der Präsident des Evangelischen Ober⸗ Kirchenraths Dr. Herrmann nach Breslau.

Aichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 27. März. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute militärische Meldungen sowie die regelmäßigen Vorträge entgegen und empfingen den diesseitigen Botschafter in Wien, General-Lieutenant und General à la suite von Schweinitz.

Bei den Kaiserlichen Majestäten fand gestern Abend, zu Ehren der hier anwesenden Gäste, ein Konzert unter Mitwirkung der Mme. Artöt, des Herrn Padilla und der italie⸗ nischen Künstler statt. Ihre Majestät die Kaiserin—

Königin besuchte in diesen Tagen das Augusta⸗Hospital, das

Ursuliner⸗Erziehungsstift und die Kaiserin⸗Augusta⸗Stiftung. Heute fand das Familiendiner im Königlichen Palais statt. Beide Majestäten ertheilten dem Kaiserlich türkischen Bot—

Je, , die in seiner neuen Stellung nachgesuchte Antritts⸗

udienz.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz begleitete gestern Vormittag 114 Uhr Ihre König⸗ liche Hoheit die Großherzogin von Baden bei einem esuch des Künstlerhauses und des Kunst⸗Gewerbe⸗Museums. Um 45 Uhr Nachmittags empfing Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin die Fürstin Hohenlohe und Frau von Könneritz. Familien⸗Diner im engeren Kreise fand um 5 Uhr statt. Um 65, Uhr empfing Se. Kaiserliche Hoheit den deutschen Botschafter in Wien, General⸗Lieutenant von Schweinitz. Abends 91 Uhr begaben Sich die Höchsten Herrschaften zur Soirée bei Ihren Majestäten.

Ueber die Feier des Allerhöchsten Geburtstages

liegen noch weitere Festberichte vor aus Mohrungen, Moschin,

Wreschen, Schneidemühl, Uscz, Schweidnitz, Zobten a. B., Reichenbach, Nieder⸗Langseifers dorf, Bunzlau, Sprottau, Grün? berg, Deutsch Wartenberg, Reichenbach S⸗L, Goschütz, Falken. berg O.⸗ S., Kattowitz, Pleß, Colonowska, Neiffe, atschkau, Trebnitz; Diez; Ansbach, Speyer, Pforzheim, Liedolsheim, Königs⸗ lutter, Ensisheim, Diemeringen 2c.

Zu den Mittheilungen über die Feier des 22. März in Darmstadt fügt die „Darmst. Ztg.“ ergänzend bei, daß zu Ehren des Geburtstages Sr. Majestät des Deutschen Kaisers im Weißen Saale des Großherzoglichen Residenzschlosses eine Gala⸗Tafel stattfand, wobei Se. Königliche Hoheit der Groß⸗ . einen Toast auf des Deutschen Kaisers Majestät aus⸗ rachte.

Der Gemeinderath von Constanz hat am 22. d. M. telegraphisch an Se. Königliche Hoheit den Großherzog in Berlin die ehrfurchtsvolle Bitte gerichtet, Sr. Majestät dem Kaiser die 3 des Gemeinderaths darbringen zu wollen. Darauf erhiell der Gemeinderath folgende Antwort:

Der Kaiser dankt dem Gemeinderath von Constanz recht herzlich für die patriotische Gesinnung, in welcher er seine Glückwünsche Ihm dargebracht. Ich danke Ihnen für die Empfindung, welche Sie ge— leitet, mir die Uebermittlung so warmer Wünsche anzuvertrauen. Gott schütze den Kaiser und das Deutsche Reich!

Friedrich, Großherzog.“ Auch in Moskau wurde der Geburtstag Sr. Majestät des Kaisers in verschiedenen Kreisen festlich begangen. Eine größere Feier fand im Slarjanski⸗Bazar in der Form eines Festmahles mit etwa 299 Theilnehmern statt, bei welchem Toaste auf Ihre Majestäten die Kaiser Alexander und Wilhelm ertönten und die

pre ußische und russische Volkshymne gesungen wurden, denen die Wacht am Rhein und wiederum Toaste folgten. Durch Vermitte⸗ lung des Kanzlers des Deutschen Konsulats ging an Se. Ma⸗ jestät den Kaifer ein Beglückwünschungstelegramm von den Fest⸗ theilnehmern nach Berlin ab, welches auch der Freude an der vollkommenen Wiedergenesung Sr. Majestät Ausdruck gab.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Handel und Verkehr und für Justizwesen und der Ausschuß für Handel und Verkehr hielten heute Sitzungen.

Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 17. d. M. in Beziehung auf die zollamtliche Behandlung der Gegenstände, welche aus dem freien Verkehr des deutschen Zollgebietes ver⸗ mittelst der Eisenbahn oder der Post zu der im Laufe gegen⸗ wärtigen Jahres in Bremen stattfindenden internationalen landwirthschaftlichen Ausstellung gelangen, folgenden . des preußischen Finanz⸗Ministers die Zustimmung ertheilt.

J. Die Gegenstände aus dem freien Verkehr des deutschen Zollgebietes welche mittelst der Eisenbahn oder der Post zur Ausstellung nach Bremen gelangen, sind, sofern auf den Wunsch des Ausstellers ihre zollamtliche Abfertigung nicht bei dem Haupt⸗ amte des Versendungsortes nach Maßgabe der dieserhalb be— stehenden Bestimmungen (vgl. XV. General⸗Konferenz, Haupt protokoll 5. 59, Nr. 17, S. 103) bereits stattgefunden hat, in Bremen, bevor sie aus dem Gewahrsam der Eisenbahn oder der Postverwaltung gelangen, der betreffenden Kaiserlichen Zoll⸗ abfertigungsstelle vorzuführen und bei derselben, soweit gleich⸗ artige ausländische Gegenstäude einer Eingangsabgabe unter— liegen, behufs des späteren zollfreien Wiedereingangs schriftlich anzumelden.

II. Die angemeldeten Gegenstände werden speziell revidirt, um behufs Festhaltung der Identität, Gattung und Menge nach den Maßstäben des Zolltarifs festzustellen. Der Revisionsbefund wird, möglichst unter Anführung der besonderen Beschaffenheit und etwaigen Kennzeichen, in der Deklaration vermerkt.

III. Zur zollfreien Wiedereinfuhr der Ausstellungs⸗Gegen⸗ stände wird eine Frist von drei Monaten, zu deren Verlänge⸗ rung der Provinzial⸗Steuerdirektor zu Hannover befugt ist, unter der Bedingung gewährt, daß die zur Ausstellung ge— brachten Gegenstände derjenigen Kaiserlichen Zollstelle in Bremen zur Wiedereingangs-Abfertigung vorgeführt werden, welche die Ausgangs⸗Abfertigung bewirkt hat.

JV. Bei der Abfertigung zum Wiedereingange der aus⸗ gestellten Gegen stände in das deutsche Zollgebiet richtet sich die amtliche Ermittelung darauf, daß keine anderen Waaren, als die ausgeführten, zurückgebracht werden. Bestehen in dieser Bezie⸗ hung keine Zweifel, so werden die Waaren unter Berücksichti⸗ gung der Bestimmungen über die in Bremen in den freien Verkehr zu setzenden Waaren zollfrei abgelassen.

V. Dem Dirigenten des Kaiserlichen Haupt-Zollamtes zu Bremen und den von ihm mit Legitimationskarten zu versehen⸗ den Beamten ist für die Zeit vom Eintreffen der Ausstellungs⸗ Gegenstände bis zum erfolgten Rücktransporte derselben zer freie Zutritt zu allen Lokalen, in denen Gegenstände ausgestellt find, behufs der Zollkontrole zu gestatten; ebenso ist diesen Beamten auf Erfordern Einsicht in die Bücher und Korresponzen des Aus⸗ stellungs-Komites zu gewähren und ihnen jede durch das Zoll⸗ Interesse gebotene Auskunft von dem Komite zu ertheilen.

UI. Rücsichtlich der weder mit der Post noch auf der Eisenbahn nach Bremen gelangenden, zur zollfreien Wiederein—⸗ fuhr in das deutsche Zollgebiet bestimmten Gegenstände bewendet

es bei den (auf der XV. General-Konferenz) vereinbarten Be— stimmungen.

Das Auswärtige Amt hat die schmerzliche Nachricht von dem gestern erfolgten Ableben des Kaiserlichen Gesandten am Königlich belgischen Hofe, Wirklichen Geheimen Rathes von Balan in Brüssel, und des Kaiserlichen Botschafts⸗Rathes bei der Kaiserlichen Botschaft in London, von Krause, erhalten.

Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Deutschen Reichstages sprach zu dem Entwurf des Gesetzes über die Ausgabe von Reichskassenscheinen nach dem Abgeord⸗ neten Dr. Bamberger der Präsident des Reichskanzler-Amtes Staats⸗Minister Dr. Delbrück (S. unter Reichstagsangelegenheiten). Nach einer kurzen Erörterung des Abg. Dr. Tellkampf wurde die Diskussion geschlossen. Die zweite Berathung wird im Ple⸗ num stattfinden. Dann trat das Haus in die zweite Berathung ö. Gesetzentwurfes über die Civilstandsregister ein. 5.1 autet:

Die Beurkundung der Geburten, Heirathen und Sterbefälle er⸗ folgt ausschließlich durch die von den einzelnen Landesregierungen be⸗ . Standesbeamten mittelst Eintragung in die dazu bestimmten

egister.

Die Standesbeamten verwalten ihr Amt im Auftrage der einzel⸗ nen Bundesstaaten nach Maßgabe dieses Gesetzes, fowie der vom Bundesrath und den Landesregierungen innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen Anordnungen. zu Der Abg. v. Saucken-Tarputschen beantragte folgenden

usatz:

Die Gemeindebeamten sind, wenn ihnen von der Landesregierung das Amt ein s Standesbeamten übertragen wird, zu dessen Ueber⸗ nahme verpflichtet. Geistlichen darf das Amt eines Standesbeamten nicht übertragen werden.“

Der Paragraph wurde mit dem Amendement des Abg. v. Saucken⸗Tarputschen angenommen, nachdem sich die Abgg. v. Saucken und Mayer (Bonauwörth) für das Amendement ausgesprochen. .

8. 6 lautet:

Die Führung der Standesregister und die darauf bezüglichen Verhandlungen erfolgen kosten. und stempelfrei, so wei nicht Ge⸗ bühren oder Stempel nach den bisherigen Landesgesetzen gefordert werden können. Gegen Zahlung der nach dem ange⸗ hängten Tarife zulässigen, von Len Standesbeamten festzu⸗ setzend en Gebühren müfsen die Standesregister Jedermann zur Ein⸗ sicht vorgelegt, sowie beglaubigte Auszüge (5. 5) aus denselben ertheilt werden. In amtlichem Interesse und bei Unvermögen der Betheilig⸗ ten ist die Einsicht der Register und die Ertheilung der Auszüge ge⸗ bührenfrei zu gewähren. Jeder Auszug einer Eintragung muß auch die zu derselben gehörigen Ergänzungen und Berichtigungen enthalten.

Dieser Paragraph wurde fast ohne Diskufston mit Weg⸗ lassung der gesperrt gedruckten Worte angenommen. Die fol⸗ genden 5§. 7 —42 würden ohne Debatte nach den Vorschlägen der Antragsteller genehmigt. Schluß der Sitzung 4, Uhr.

In der heutigen (25.) Sitzung des Deutschen Reichs⸗ tages, welcher ain Tische des Bundesraths die Bundesbepoll— maͤchtigten Staats⸗-Minister Dr. Delbrück, von Stosch, von Ka⸗ meke und von Fäustle, die Bundeskommissare General⸗Majore von Voigts⸗-Rheetz und von Tilly u. A. beiwohnten, setzte das Haus die zweite Berathung des Gesetzentwurfs über die Eivil— standsregister fort. Die §§. 44 und 45, welche von der

Dispensation bei Ehehindernissen und von der Aufsicht über die Standesbeamten handeln, riefen eine sehr lebhafte Debatte hervor, an welcher sich die Abgg. Dr. Windthorst, Dr. von Schulte, Dr. Moufang, Dr. Kraetzer, Miquel und Hr. Völk, sowie

von Fäustle betheiligten. Bei der Abstimmung wurde der Pa⸗ ragraph in folgender Fassung angenommen:

„Die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Bestimmungen werden, soweit dieselben nicht durch eine vom Bundesrath erlassene Ausführungsverordnung getroffen werden, von den einzelnen Landes regierungen im Wege der Verordnung erlassen. Die Landesrezierungen sind insbesondere verpflichtet, diejenigen staatlichen Behörden zu be— stimmen, welchen die Aufsicht über die Standesbeamten und deren Ge— schäftsführung, sowie die Verhandlung und Entscheidung über die Be— richtigung von Eintrggung in die Standesregister zusteht. .

Nachdem die 5§. 46 48 genehmigt waren, hatte bei Schluß = Blattes der Abgeordnete von Mallinckrodt zum §. 49 das

ort.

Der General der Infanterie von Blumenthal, kom⸗ mandirender General des IV. Armee⸗Corps, ist von Magdeburg hier eingetroffen.

Se. Erlaucht der . Graf zu Stol⸗ berg⸗-Stolberg mit Gemahlin, geborene Prinzessin zu Waldeck und Pyrmont, haben sich nach Stolberg a. / H. zurückbegeben.

Bahyern. München, 24. März. Als Erwiderung der Glückwünsche, welche aus Anlaß der Feier des Geburts⸗ tags des Deutschen Kaisers die Versammlung im bayeri⸗ schen Hofe durch Vermittlung des Freiherrn von Werthern nach Berlin absandte, ist gestern Mittag folgende Depesche der König⸗ lichen Adjutantur eingegangen:

„Se. Majestät der Kaiser und König sagen den Mitgliedern der Festversammlung Allerhöchstihren Dank für die gestern übermittelten Glückwünsche.“

Augsburg, 24. März. Hr. Albert Hertel, der bei der Feier des Kaiserlichen Geburtstages hier als Vorsitzender des Fest⸗ ausschusses mit der Unterzeichnung der Depeschen an den Deutf chen Kaiser Und an den König von Bayern beauftragt war, erhielt heute folgendes Schreiben des Königs auf die an ihn ge⸗ richtete Depesche:

Sie hatten die Aufmerksamkeit, Namens der Theilnehmer an dem Feste, das vorgestern Abends in Augsburg staltfand, cin Tele— gramm an Se. Majestät den König zu richten, in welchem Sie der Versicherung unerschütterlicher Treue und Anhänglichkeit. Ausdruck gaben. Ich beehre mich, Euen Hochwohlgeboren im Asferhöchsten ÄAuf— trage mitzutheilen, daß Se. Majestät von dieser Ovgtion sehr freudig berührt wurden, und daß Allerhöchstdieselben allen Festtzenossen huld⸗ vollen Dank und Gruß entsenden. Mit gegenwärtigen Zeilen ver— binde ich zugleich die Versicherung vorzüglicher ö mit der ich bin Euer Hochwohlgeboren sehr ergebener Eifenhart, Minist⸗ Rath n Sr. Majestät des Königs. München, den 23. März

Sachsen. Dresden, 26. März. Die Nachricht, der König habe beschlossen, in Strehlen ein neues Residenzfchloß , . zu lassen, ist nach dem „Dr. Journ.“ vollständig unbe⸗ gründet.

Der König hat gestern den Königlich preußischen Gene— ral der Infanterie und Präses der Ober⸗Militär⸗-Cxaminations— Kommission v. Holleben empfangen, welcher Dienstag Abend hier eingetroffen ist, um die Offiziersprüfung der Selektaäͤner des hiesigen Königlichen Kadetten⸗Corps abzunehmen.

Württemberg. Stuttgart, 24. März. Der König hat sich heute für einige Tage nach Bebenhausen begeben.

Wie der „St.- A. f. W.“ vernimmt, ist Professor Dorn an dem Gymnasium in Stuttgart zum Verweser der neuerrich⸗ teten Rathsstelle bei der Kultministerial-⸗Abtheilung für Gelehr⸗ ten⸗ und Realschulen berufen worden.

Mecklenburg. Schwerin, 26. März. Der Groß—⸗ herzog und die Großherzogin, sowie die Großherzogin⸗ Mutter und die Herzogin Marie sind gestern Abend von Berlin hier wieder eingetroffen.

Braunschweig. Braunschweig, 26. März. Das Schreiben des Herzoglichen Staats⸗Minifteriums an die Lan— desversammlung vom 22. d. M. wegen Zurückziehung der Wahlgesetze lautet:

„Auf das gefällige Schreiben vom 20. dieses Monats Nr. 261, das Gesetz über die J der Landesversammlung und das Wahlzeseb betreffend, verfehlen Wir nicht, Folgendes ergebenst zu er⸗ widern.

Nach Maßgabe der Beschlüsse, welche von der geehrten Lar des— versammlung in Folge der stattgehabten Verhandlungen gefaßt worden sind, trägt Dieselbe Bedenken, denjenigen Bestimmungen die Zustim⸗ mung zu ertheilen, welche sämmtlich die wesentlichen Grundlagen der gemachten beiden Vorlagen begreifen, ohne jedoch andere Bestimmun gen an die Stelle der abgelehnten treten zu laffen.

Es bleibt daher bei gegenwärtiger Sachlage nichts weiter übrig, als auf die weitere Verfolgung der fraglichen Proposilion zu verzichten.

Bei solcher Seitens der geehrten Landesversammlung abgegebenen ablehnenden Erklärung sind mithin die Vorlagen in ihren wesentlichen . dergestalt lückenhaft und hinfällig geworden, daß eine Aus⸗ ührnng derselben völlig unthunlich ist, und seh n Wir Uns daher nach dem bisherigen Ergebnisse der stattgehabten Berathungen genöthigt, mit dem Vorbehalte, darauf in späterer Zeit zurückzukommen, die Zurüchziehung der fraglichen beiden Gefetzenlwürfe hierdurch ausdrück⸗ lich auszusprechen.“

Mit der heutigen 91. Sitzung ist der 14. ordentliche Landtag durch ein vom Präsidenten verlesenes höchstes Reskript geschlossen worden. In demselben wird auf die Thätigkeit des Landtags im Allgemeinen hingewiesen und dem Bedauern darüber Ausdruck gegeben, daß die beiden wichtigsten Vorlagen, das Wahlgesetz und die Zusammensetzung des Landtags betref⸗ fend, nicht die Zustimmung der Versammlung gefunden hätten.

Desterreich⸗ ngarn. Wien, 26. März. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses wurde unter Ande— rem auch die Budgetposition für Univerfitäten und technische Hochschulen berathen und dabei vom Minister⸗Präsidenten mit Entschiedenheit der Vorwurf zurückgewiesen, daß von Seiten der Regierung die Journale unterstützt würden, die die Be⸗ schimpfung der slavischen Nation sich angelegen sein ließen. Die Regierung könne aber nicht darauf verzichten, der slavi⸗ schen Bevölkerung mittelst der Presse das Verständniß der Verfassung zugänglich zu machen. Es wurde ferner eine vom Budgetausschuß beantragte Resolution angenommen, monach die etatsmäßige Summe von 250, 000 Fl. zum Bau eines neuen Technikums in Lemberg bewilligt wird, sofern Ga⸗ lizien auf das bezügliche Gesetzgebungsrecht zu Gunsten des Reiches verzichten werde. Bei der Debatte hierüber trat der

Kultus⸗Minister dem Antrage des Ausschusses gegenüber für das staatsgrundgesetzliche Gesetzgebungzsrecht der Einzel⸗Landtage

auch der Bevollmächtigte zum Bundesrath Staats⸗Minister Dre

in Bezug auf technische Hochschulen ein. Der Minister Ziemial⸗ 1 0 hervor, daß die Polen durch den Antrag des Aus⸗ schusses für die Anerkennung der vollendeten Thatsache der Wahlreform und für die direkte Beschickung des Reichsrathes durch Entziehung der Geldmittel für Bildungszwecke geradezu bestraft würden.

Der „Volksfreund“ veröffentlicht die Erklärung der oͤsterreichischen Erzbischöfe und Bischöfe über die kon⸗ fessio nellen Gesetzuorlagen. Dieselbe kämpft gegen die einzelnen Bestimmungen der gedachten Gesetzentwürfe Punkt für Punkt an und wendet sich namentlich gegen die auf Einführung der Civil ehe gerichteten Bestrebungen, indem sie auf Frankreich hinweist, wo man geradezu bedauere, daß die Civilehe eingeführt worden sei. Die Erklärung schließt mit folgendem Satze: „Wir wieder⸗ holen, daß wir die auf das Konkordat gegruͤndete Forderung der Gerechtigkeit nicht als erloschen ansehen, und wir sind bereit, den Anforderungen, welche die Staatsgewalt in dem Gesetzent⸗ wurfe über die äußeren Rechtsverhältnisse der katholischen Kirche an uns stellt, in so weit zu entsprechen, als dieselben mit dem Konkordate sachlich im Einklange stehen. Einer Zumuthung, deren Erfüllung das Heil der Kirche gefährden würde, dürfen und werden wir uns aber niemals fügen.“

Pest, 26. März. (W. T. B.) Im Ab geordneten⸗ hause gab der Minister für öffentliche Arbeiten, Graf Zichy, heute die Erklärung ab, daß der Ausbau der Eisenbahn von Raab über Oedenburg nach Ebenfurt nunmehr als gesichert be— trachtet werden könne. Eine Anzahl von Mitgliedern, namentlich Tulzsky, Tisza, Tichy, Czernatony und Uermenyi, richteten hef⸗ tige Angriffe gegen den Einundzwanziger-Ausschuß und bezeich⸗ neten die Beseitigung desselben als wünschenswerth. Die Wahl der Mitglieder der Delegationen wurde darauf nach Maßgabe der von der Deakpartei entworsenen Liste vorgenommen, und bei der sodann erfolgten Wahl eines Vice⸗Präsidenten Karl Torma

gewählt.

Schweiz. Bern, 26. März. (BW. T. B.) Der Bun⸗ desrath hat den von ultramontaner Seite gegen die Interni⸗ rung der renitenten Geistlichen des Berner Jura erhobenen Rekurs abgewiesen.

Die Proklamation zu der am 19. April 1874 stattfindenden Abstimmung über die neue Bundes⸗ verfassung lautet:

Getreue, liebe Eidgenossen! Nachdem die im, Jahre 1872 vor— gelegte abgeänderte Bundesverfassung am 12. Mai durch eine kleine Volksmehrheit und hierauf durch 13 gegen 9 Stände abgelehnt war, mußten die eidgenössischen Räthe zunächst in Zweifel, sein, wie sie diesen hoheitlichen Wahrspruch zu deuten hätten. Sie kennten sich fragen, ob damit überhaupt eine Reyision des Grundgesetzes vom Volke habe zurückgewiesen werden wollen, oder ob mit dem Velks— votum nur gesagt sei, daß die vorberathenden Behörden den xichtigen Weg nicht betreten und das vom Volke gewünschte Maß nicht einge— halten hätten.

Eine theilweise Lösung dieser Zweifel brachte die Erneuerung des Nationalrgthes, welche zu Ende des gleichen Jahres 1872 stattzufinden hatte. Mit dem Vertrauen des Volkes wurden, des 12. Mai unge⸗ achtet, in beiden Lagern diejenigen Männer wieder gewählt, welche an⸗ läßlich der Revisionsbewegung auf der einen oder der andern Seite in den vordersten Reihen gestanden hatten. Dies schien anzudeuten, daß im Volke nicht eine absolute Abneigung gegen jede, wenn auch noch so dringliche Abänderung der Verfassung walte, sondern daß die Vorlage den Anschauungen des Volkes nicht völlig entsprochen habe.

Diese Lehre aus den Oktoberwahlen von 1872 ziehend, konnte die Bundesversammlung sich schon am 2021. Dezember mit überwiegen⸗ der Mehrheit, auf den Beschluß vereinigen, den Bundesrath einzu— laden, zur . der Revision der Bundesverfassung Bericht und Antrag vorzulegen. . .

In 351 hierauf folgenden, eben so sorgfältig als gewissenhaft durchgeführten Verhandlungen mußten die gesetzgebenden Räthe die Ueberzeugung gewinnen, daß, wenn man zu einem gedeihlichen, in höherm Grade befriedigenden Ziele gelangen wolle, der Weg freund⸗ eidgenösischer Verständigung und bundesbrüderlicher Versöhnung zu betreten sei. Es konnte dem unparteiisch prüfenden Blicke nicht ent— gehen, daß im Volke ungefähr zwei gleich große Hälften bestehen, welche belde das Wohl des Vaterlandes getreu im Auge haben, dasselbe aber in verschiedener Weise zu fördern hoffen, daß mithin beide Hälften als gleichberechtigte sich gegenüberstehen und daher, auch eine gleichmäßige Berücksichtigung für sich in Anspruch nehmen dürfen.

Die Frucht dieser eingehenden Berathungen liegt nun vor Euch, getreue, liebe Eidgenossen, die Ihr berufen seid, Sonntag, den 19. April, nächsthin darüber hoheitlich zu entscheiden, ob Ihr das ahgeänderte eidgensssische Grundgesetz mit Eurem Ja und Amen 6. wollet, ob dasselbe an die Steile der jetzigen Verfassung treten selle, unter deren Schirm sich für unser Vaterland unstreitig eine glückliche und ehrenhafte Periode vollendet hat, die aber in einer Zeit, welche in 25 Jahren mehr als einem Jahrhundert vorausgeeilt ist, auf die Dauer unmöglich mehr Stand zu halten vermag. .

Es kann nun nicht in unserer Absicht liegen, in eine nähere Er— örterung des Euch unterbreiteten Verfassungsentwurfes einzutreten. Wir beschränken uns daher darauf, einzelne wenige Punkte hervorzu— heben, an denen die Grundlage, auf welcher gebaut worden ist, ke⸗ stimmter zu Tage tritt, oder die, um ihrer besondern Wichtigkeit willen, die Aufmerksamkeit in höherm Grade auf sich zu ziehen, geeig⸗ net sind. .

Ez unsere Wehrverfassung einer wesentlichea Umgestaltung be⸗ dürfe, wenn die Schweiz mit der erforderlichen Fähigkeit ausgerüstet sein folle, des Vaterlandes Freiheit und Unabhängigkeit zu vertheidi⸗ gen und unberechtigten oder unwürdigen Zumuthungen mit Erfolg ent— gegenzutreten, darüher waren nicht blos die Sachverständigen längst einig, sondern es ist diesfalls auch das Urtheil unserer mannhaften und waffenfreudigen Jugend bereits festgestellt.

Ohne dem eigentlichen Zwecke zu nahe zu treten und ohne dem Wesen Eintrag zu hun, sieht der gegenwärtige Entwurf, den Beden— ken der Kantone Rechnung tragend, von einer unbedingten Centrali= sation des Militärwesens ab, indem er, den Ständen in 6g auf die Verwaltung eine gewisse Mitwirkung auch für die Zukunft sichert. ; ; . .

Schwieriger waren die Verhandlungen in Beziehung auf die ein⸗ heitliche Gestaltung des Rechtes. ; ; ö

Bekanntlich ging der Entwurf von 1872 von einer vollständigen Centralisation aus, und es war vielfach zu einer Lieblingsansicht ge⸗ worden, daß wie nur Ein Heer, so auch nur Ein Recht bestehen, und daß die ganze Eidgenossenschaft durch dieses Eine Recht regiert wer— den sollte.

W ger Anschauung trat jedoch ein großer Theil der Bevölkerung nicht bei. .

Um hier den Widerspruch der Ausichten auszugleichen, vereinigte man sich dahin, dem Bunde die Gesetzgebung nur in Beziehung auf solche Materien zuzuweisen, welche mit dem allgemeinen Verkehre in näherem Zusamnienhange stehen und welche, da, gerade hier eine gänz= liche Umgestaltung eingetreten ist, ohne größere Benachtheiligung des Nachbars dem einzelnen Kantone nicht weiter überlassen bleiben können. , . .

Die übrigen Rechtsmaterien und gerade diesenigen, mit denen persönliche oder örtliche Interessen aufs engste verwachsen sind, blei⸗ ben nach wie vor der kantonalen Gesetzgebung anheimgestellt; so außer dem Strafrechte insbesondere auch das Erbrecht, das eheliche Güterrecht und die Regelung des Hypothekenwesens im engeren Sinne.

Werden so wichtige Attribute und Ausflüsse der Souveränetät dem Bunde abgetreten, 9 war es um so mehr angezeigt, dem Volke in Beziehung auf die Bundesgesetzgebung eine gewisse Mitwirkung vorzubehalten und einer Anzahl von Bürgern oder von Kantonen ein Einspruchsrecht zu sichern. 5 5 . e K erschien um so gerechtfertigter, weil in den meisten Kantonen die unmittelbare Theilnahme des Volkes an der Ge— setzgebung in dieser oder jener Form, in geringerem oder größerem Maßstabe, bereits schon Eingang gefunden hat. 6

Im Zusammenhange hiermit berühren wir die wichtigere Stel- lung, welche dem Bundesgerichte angewiesen wird, dessen Wirksamkeit bedeutend erweitert ist und dem forfan eine Reihe von Geschäften zu⸗ gewiesen werden sollen, welche bis anhin völlig unangemessen den po— litischen Behörden zur Erledigung übertragen waren. ö.

Berühren wir die mehr Persönlichen Rechte, so war in erster Linie darauf Bedacht zu nehmen, die Stellung der ledergelassenen der Ge⸗ rechtigkeit entsprechender einzurichten. Wenn bereits 300,900 Bür— ger in anderen als in ihrem Heimathkantone wohnen und dort ihre Kräfte zur Geltung bringen müssen, und wenn man sich gestehen muß, daß bei den gegenwärtigen Verkehrsverhältnissen die Menschen immer weniger auf einen kleinen Raum eingeschränkt werden können oder dürfen, so kann es keinem billig Denkenden entgehen, daß auch diese Klasse von Bürgern eine nähere Aufmerksamkeit durchaus verdiene, daß ihnen, welche alle Pflichten der Bürger tragen müssen, auch bessere Rechte, als es hier und da noch der Fall war, einzuräumen seien, soweit dies ohne Beeinträchtigung anderer Rechte immer nur gesche—⸗ hen kann. .

Von großer und tiefgehender Bedeutung ist der Abschnitt, welcher von den kirchlich religiösen Verhältnissen handelt. ;

An die Spitze des Abschnittes wird die unbedingte Glaubens— und Gewissensfreiheit gestellt, womit in wenig Worten Alles gesagt sein möchte. Auf einem Gebiete, welches dasjenige umfaßt, was für das menschlich Gemüth vom wichtigsten und theuersten Inhalte ift, wo der Sterbliche dem Unendlichen sich anzunähern versucht, da sollen die zur Mündigkeit herangereiften Staatsglieder einem unwürdigen äußern Zwange nicht mehr unter— liegen, da sollen sie nur Gott und ihrem Gewissen verantwortlich sein. Aufgabe des Staates ist es aber, sie in diesem Heiligenthume zu schützen und nicht zuzugeben, daß irgend eine religiöse Körperschaft aus eigener, sich selbst beigelegter Machtvollkommenheit seinen Gesetzen ihre Satzungen und Dekrete gegenüberstelle und für diese den Vorrang, wohl gar diehöhere Berufung, in Auspruch nehme. In einem solchen Zustande läge die Anarchie, mit ihm wäre ein nach heutigen Begriffen organisirter Staat unmöglich; er würde zu Folgen führen, welche mit einer geläuterten Staatsidee in unversöhnlichstem Widerspruche stünden.

Hiermit ist denn aber auch die wirkliche oder vorgebliche Beforg= niß, daß es auf die Verkümmerung dieser oder jener religiösen Se nossenschaften abgesehen sei, in ihrer vollen Nichtigkeit erwiesen Im vernünftigen Staate hat jede sittlich religiöse Genossenschaft freien und ganzen Raum, sofern sie der Autorität des Alles in sich begreifenden, alle Lebensverhäitnisse durchdringenden und schützenden Staates sich unterzieht, und sofern sie die übrigen ähnlichen Genossenschaften als ebenbürtig zu achten und anzuerkennen weiß. ;

Endlich berühren wir noch, den Umstand,, daß der neue Eagtwurf den Bund bestimmter als bisher ermächtigt, die höheren geistigen Interessen näher wahrzunehmen und nach,. Möglichkeit zu fördern. Insbesondere soll er darüber wachen, daß in allen Kantonen ein ge— nügender, unter staatlicher Leitung stehender Unterricht ertheilt werde, daß dieser Unterricht allgemein verbindlich und unentgeltlich sei. Da—⸗ mit soll der heranwachsenden Jugend eine ihrer, Bestimmung geinäße Erziehung gesichert, es sollen dem Kinde des Dürftigen wie dem Reich⸗ sten die Mittel an die Hand gegeben werden, um sich auf den immer mehr sich verschlingenden Lebenspfaden zurecht zu finden und eine ehren hafte Lebensstellung sich zu schaffen.

Getreue, liebe Eidgenossen! Wir sind nun weit entfernt, ob der unleugbaren Vorzüge des Entwurfes die Schattenseiten zu vergessen oder uns zu rühmen, daß, wornach wir ringen, bereits auch, schon er—= griffen und verwirklicht sei. Wir wissen wohl, daß auch dieses Werk den Stempel des Menschlichen an sich trägt. .

Dem Einen mag auch der Kreis der Bundesthätigkeit zu eng ge— zogen sein, während der Andere damit schon die Grenzen des Zu— sässigen und mit dem Bundesstaate Vereinbaren überschritten sieht. Allein das wird Jeder zuzugeben kein Bedenken tragen, daß die Grund— lage, auf welcher ein so schwieriges Werk bei der Verschiedengrtigkeit so vieler sich durchkreuzenden Jateressen allein zu Stande kommen konnte, nämlich eine ehrliche offene Verständigung, eine brüderliche Selbstverleugnung in guten Treuen eingehglten worden ist. Ihr werdet, der Arbeit die Anerkennung nicht versagen, daß sie viele schöne und gesunde Keime enthalte, welche, mit Weis— heit und, politischer Umsicht gepflegt, zu erfreulichen Früchten herangedeihen können; daß sie manche schlummernde Kräfte entfeßle, welche der öffentlichen ö neue Wege zu erschließen die Verheißung haben; Ihr werdet ihr die Anerkennung nicht ver— sagen, daß sie redlich trachte, ein Gebäude aufzurichten, in welchem bel gegenseitig gutem Willen die 22 Familien des lieben Heimath⸗ landes friedlich und behaglich neben einander wohnen, sich gegenseitig heben und sich befähigen können, in der Erstrebung und Erreichung der höchsten Menschheitszwecke mit andern Nationen erfolgreich Schritt zu halten. . .

Wohl uns, daß auch diesmal die neue Schöpfung ganz und gar nur unser Werk sein durfte daß wir, frei von äußern Einflüssen, nur unser Wohl und . . zu Rathe ziehen, nur unserer

elbstbestimmung folgen konnten. , . . 3. uns ö. . wenn wir, schon im Hinblicke auf den nicht wolkenlosen politischen Horizont, bei den mannigfachen Wider— sprüchen im Völkerleben, welch. ihre. Lösung harren, den Ruf der Zeit verstehen, die uns dringend ahnt, unsere Geschicke wieder dem schirmenden Horte fester verfassungs mäßiger Zustände anheimzugeben und damit das öffentliche Vertrauen zu beleben und neu zu kräftigen.

Von diesen Gedanken getragen, hat die Bundesversammlung am 31. Januar dieses Jahres den vorliegenden Entwurf, mit großer Mehrheit angenommen und uns heauftragt, denselben Eurer hoheit⸗

lichen Sanktion zu unterstellen. Wir treten unsererseits den Ansichten Eurer Vertrauensmänner von ganzem Herzen bei und stehen nicht an, Euch zu rathen, der Vorlage Eure Genehmigung nicht mehr zu ver—

agen. . ö Mit gleichem Freimuthe bekennen wir, daß, wir eine abermalige Verwerfung geradezu als ein öffentliches Mißge— schick betrachten müßten, welches vom Vaterlande abzuwenden, jeder Bürger auf seinen Sonderstandpunkt zu verzichten, und der höheren Nothwendigkeit sich unterzuordnen um so mehr bereit sein wird, als wohl jeder das Gefühl in sich trägt, daß es nachgerade an der Zeit und . sei, die Aufregung der letzten Jahre abzu⸗ schliehen und in die Bahn einer zwar stetigen, aber ruhigen Fortent⸗ wickelung wieder einzulenken. . . .

Wohlan denn, eidgenössische Männer, bereitet Euch, mit gutem Muthe, mit fester Zuversicht und gehobenen eidgenössischen Sinnes dem Tage, entgegenzugehen, welcher die große Entscheidung bringen und uns eine neue, aussichtsvolle Zukunft eröffnen soll. .

Ein Jeder wird in jener einsten und bedeutungsvollen Stunde nur seinem Gewissen, seiner Ueberzeugung folgen und nur durch die Eine heilige Rücsicht sich bestimmen lassen: des Vaterlandes Ehre und Nutzen zu fördern und seinen Schaden zu wenden, treulich und ohne Gefährde, so wahr er bittet, daß ihm Gott helfe.

Hoffen wir, daß die Geschichte in daz große Lehensbuch der alt— ehrwürdigen und immer sugendfrischen Eidgenossenschaft auch den 19. April des Jahres 1874 als einen Tag des Heiles, als einen Tag einzeichnen werde, an den sich noch die Geschlechter, die nach uns kom men werden, liebevoll erinnern, dessen allezeit dankbar segnend sie ge⸗ denken können. 3

Gewähren Volk und Stände der Vorlage diejenige Aufnahme, welche wir ihr wünschen müssen, so können wir diese Ansprache wohl kaum würdiger schließen, als mit der Bitte, mit welcher die gegen— wärtige Bundesverfasfung im Jahr 1848 den Weihegruß empfangen hat:

Daß der ewige Lenke der Völkerschicksale auch das neue Grund gesetz . einer reichen Segensquelle werden lasse für Kind und , 2 Mir 186

Mãäãr . r n : Im Ramen des schweiz. Bundesrathes, Der Bundes⸗Präsident:

Schenk. Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schieß.

Niederlande. Haag, 23. März. Infolge der verän⸗ derten Umstände und im Hinblicke auf die Haltung und die Handlungen Atchins ist nun, nach diesbezüglichem Schriften⸗ wechsel mit dem Generalgouverneur, der Beschluß gefaßt worden, eine bleibende Niederlassung in Atchin zu errichten, sowie die zubehörigen Lande zur Annahme einer niederländischen Flagge und zur Anerkennung von Niederlands Oberleitung (opper—- bestuur) zu zwingen. Herr Fransen van de Putte theilte ferner ein aus Atchin vom 16. 8. M. datirtes Telegramm des General⸗Lieutenants van Swieten mit, welches am 20. in Penang aufgegeben worden und gestern Abend im Haag ein⸗ getroffen ist. Den Meldungen dieses Telegramms zufolge war in der politischen Lage keine Aenderung eingetreten. Tuku Kali hatte ein Adhäsions-Schreiben überschickt; er wurde jedoch von feindlich gestunten Häuptlingen überwacht und verhindert, in das niederländische Hauptquartier zu kommen. Die Feinde, so hieß es, hatten bereits dreimal in Zusammenkünften be⸗ schlossen, einen allgemeinen Angriff zu unternehmen und diesen Beschluß durch Schlachten von Opferthieren bestätigt; aber jedesmal waren die Hulubalangs und andere nicht gekommen, und konnte deshalb der Angriff nicht stattfinden. Simpang Olim und Perlak haben, um eine Entschließung zu fassen, jener eine sechsmonatliche, dieser eine dreimonatliche Frist verlangt. Der Radjah Bandara leugnet, der Verfasser des in der Penang⸗Gazette⸗! vom 29. Januar erschienenen (gegen die . der Ansprüche und Beschwerden der Nieder⸗ länder gerichteten) Schreibens zu sein, und hat sich erboten, seine Vermittelung bei den atchinesischen Häuptlingen ein— treten zu lassen, welches Anerbieten von van Swieten auch ange— nommen wurde. Die Befestigungsarbeiten am Kraton machen gute Fortschritte. Der Fluß wird beherrscht werden durch eine vor und auf der Ostflanke des Kratons gelegene befestigte Position, mit einer Brücke über den Fluß, ferner durch ein mit 1060 Mann besetztes und mit 4 Kanonen bewaffnetes Fort zu Penajong, 1800 Meter unterhalb des Kratons, gleichfalls mit einer Brücke über den Fluß, und endlich durch eine Redoute für 50 Mann, 1500 Meter weiter unterhalb. Van Swieten hält es für rathsam, daß Groß⸗Atchin zum Freihafen erklärt werde. Für ein Kohlendepot ist ein geeigneter Platz an der Nordostseite von Pulu Bras (der größten Insel an der Nordwestküste von Atchin) gefunden worden. .

Großbritannien und Irland. London, 26. März. (W. T. B.) Im Unterhause kündigte Disraeli heute an, daß er am Montag ein Dankesvotum für die aus dem Alshantifeldzug heimgekehrten Truppen beantragen werde. Auf eine Anfrage Gourley's erklärte der Unterstaats⸗ Sekretär im Departement des Auswärtigen, Bourke, es existire kein internationaler Vertrag betreffs des Suezkanals resp. be— treffs Benutzung desselben durch Kauffahrteischiffe. Die Pforte habe jedoch versprochen, daß sie Alles, was in ihren Kräften stehe, thun werde, um die Suez⸗Kanalgesellschaft dazu anzuhal⸗ ten, daß sie nach dem Berichte verfahre, den die mit der Tonnen⸗ gelderfrage beauftragt gewesene Kommission erstattet habe. Die englische Regierung habe für jetzt nicht die Absicht, mit der Pforte über die Frage der Benutzung des Suezkanals durch Kriegsschiffe in Verhandlung zu treten resp. die Entscheidung dieser Frage der Pforte anheimzugeben.

26. März. (W. T. B.) Die auf die central⸗asia⸗ tischen Verhältnisse bezügliche Korrespondenz des auswär⸗ tigen Amts mit der russischen Regierung ist dem Parlament vor⸗ gelegt worden. Aus derselben ist als besonders bemerkenswerth ein Schreiben des bisherigen Ministers des Auswärtigen Eark Granville vom 7. Januar d. J. hervorzuheben, in welchem letz⸗ terer der von Rußland angeblich beabsichtigten Expedition gegen die Turkomanen erwähnt und darauf hinweist, welche Verlegen— heiten eine solche Expedition in Afghanistan hervorrufen werde. In seinem Erwiderungsschreiben vom 21. Januar d. J. erklärt Fürst Gortschakoff, daß Rußland nicht den Plan hege, diese Ex⸗ pedition zu unternehmen, aber sich genöthigt sehen würde, die Turkomanen zu züchtigen, wenn sie ihre räuberischen Angriffe fortsetzen sollten. Färst Gortschakoff betont im Uebrigen, daß zwischen England und Rußland das herzlichste Einvernehmen stattfinde, und wiederholt seine früheren Versicherungen über den friedlichen Charakter der russischen Politik in Asien.

Frankreich. Paris, 23. März. Leféèyre⸗Pontalis hat dem Dreißiger⸗Ausschuß heute den Bericht der Unter⸗Kom⸗ mission dieses Ausschusses über das Projekt einer Zweiten Kammer vorgelegt. Dieses sehr umfangreiche Aktenstück faßt sich zum Schlusse selbst in folgenden Fragen zusammen, über welche das Plenum des Ausschusses nun entscheiden wird

J. Ursprung des Senats (so nennt der Bericht das künftige Oberhaus: 1) Soll der Senat ganz aus Wahlen hervorgehen oder gauz von dem Präsidenten der Republik erngnnt, oder theils durch Wahl, theils durch Ernennung mit besonderer Berüͤcksichtigung gewisser Körperschaften zusammengesetzt werden? 2) Wenn der Senat, ganz oder theilweise aus Wahlen hervorgeht, wer sollen dann die Wähler in Dieselben, wie jene des Abgeordnetenhauses, oder besondere Wähler, seien es nun die General- und Arrondissements⸗Räthe oder Vertreter der Interessen auf Grund von Census und spezieller Befä— higung? 3) Sollen die Wähler aus gewissen Kategorien zu wählen . und welches sind diese? ) Sell der Präsident der Fepublitz wenn dieser den Senat ernennt, an solche Kategorien gebunden sein? 5) Soll es Senatoren von Rechtswegen und neben ihnen auch. Ver- treter besonderer Körperschaften geben? Welches sind diese Körper⸗ schaften, und sollen sie eine Ernennungs oder nur ein Vorschlagsrecht

ben? .

. II. Einrichtung und Ergänzung des Senais: 6) Soll das Mandat des Senators unentgeltlich, mit einem Staatsgehalt oder mit einer Entschädiglmng verbunden sein? 7) Aus wie viel Mitgliedern soll der Senat bestehen? 8) Soll es Senatoren auf Lebenszeit geben? 9) Soll der Präsident der Republik die Senatoren auf Lebenszeit oder nur auf eine gewisse Dauer ernennen? 10) Analoge Fragen für die ge—⸗ wählten Sengtoren. 11) Soll der Senat, nachdem er einmal ge— bildet ist, sich selbst ergänzen, und zwar aus freier Wahl oder nach Vorschlägen der exekutiven Gewalt? Kann der Senat aufgelöst werden?

III. Befugnisse des Senats: 13) Soll der Senat gleiche Pe— fugnisse mit der Deputirten⸗Kammer, soll er das Recht haben, in Fi⸗ nanz⸗, und Budget Fragen mitzusprechen? 14 Soll er die Geseßze selbftandig prüfen und guch noch andere Befugnisse haben, z. B. xich⸗ terliche, ader welche sonst? Soll er berufen sein, über den P äsiden⸗ ten der Republik, die Minister oder andere Beamte, über Verbrechen gegen die Sicherheit des Staates zu Gericht zu sitzen? 15). Welches sind die Beziehungen des Senats zu der Deputirten⸗Kammer? Sollen