sie in gewissen Fällen zusammentreten und gemeinsam abstirmmen? Sollen etwaige Konflikte gemeinsam oder durch beiderseilige Kommis. sionen beigelegt werden? 16) Soll der Senat das Recht haben, auf Antrag der vollziehenden Gewalt die Deputirten⸗Kammer aufzulösen? Soll ihm bis zum Zusammentritt einer neuen Deputirten⸗Kammer ein Theil der gesetzlichen Gewalt zustehen? ö ;
— 25. März. Das „Journal officiel“ veröffentlicht den zwischen Frankreich und Belgien abgeschlossenen Vertrag über den Anschluß der neu zu bauenden Eisenbahnen von Lille nach Cominec und von Tourcoing nach Menin an die vorhandenen belgischen, bez. französischen Bahnen an der bel⸗ gisch⸗französischen Grenze. ;
— Vor zwei Tagen wurde der wegen seiner Theilnahme an der Kommune zum Tode verurtheilte und dann zu lehens⸗ länglicher Deportation begnadigte Kapitän Mathu zewitch degradirt. Der Degradirung, welche in dem großen Hof der „Ecole militaire“ stattfand, wohnten drei Infanterie⸗Regimenter, ein Jäger⸗Bataillon, ein Artillerie und ein Kürassier⸗Regiment bei. Außerdem mußten 300 Offiziere der Garnison von Paris auf Befehl anwohnen. Ein Oberst führte den Oberbefehl.
Versailles, 26. März. (W. T. B.) Die Interpellation
elletans betreffs der Civilbeerdigungen wurde heute nach dem Be⸗ chlusse der Nationalversammlung auf 6 Monate zurück⸗ gestellt. Hierauf begann die Berathung über die in der Umge⸗ bung von Paris auszuführenden neuen Befestigungswerke. Der Präsident der Armeekommission, Lasteyrie, bekämpfte das System, wonach in weiterer Entfernung von Paris Forts errichtet werden sollen, weil der Zweck, dadurch mehr Truppen in Paris zu im⸗ mobilisiren, nicht erreicht werde. Auch hob er den großen, da⸗ durch herbeigeführten Kostenaufwand und die Schwierigkeiten der Vertheidigung hervor und empfahl, die Befestigungen in mehr begrenztem Raume anzulegen. Brunnet spricht fur die Vorschläge der Kommission und will dieselben noch weiter er⸗ gänzt wissen durch Errichtung von 4 großen verschanzten Lagern in der Nähe von Paris. Oberst Denfert; sprach sich aus ähn⸗ lichen Gründen wie Lasteyrie gegen die Vorschläge der Kom⸗ mission aus. Die Debatte wurde sodann auf morgen vertagt.
Die für die Dauer der Ferien der Nationalversammlung gewählte Permanenz kommission ist aus 16 Mitgliedern der Rechten und 9 Mitgliedern der Linken zusammengesetzt.
Spanien. Somorrostro, 27. März. (W. T. B.) Die Regierungstruppen haben heute weitere Fortschritte gemacht und das unmittelbar an San Pedro de Albanto be—⸗ legene Dorf Pucheta durch einen Bajonnetangriff genommen. Der rechte Flügel der earlistischen Position wird von den Trup⸗ pen heftig bedrängt.
Italien. Rom, 24. März. Die „It. N.“ melden Fol⸗ gendes: Mehrere in Neapel erscheinende Zeitungen haben beun⸗ ruhigende Gerüchte über den Zustand Ihrer Königlichen Hoheit der Herzogin von Aosta, verbreitet, welche insofern unbe⸗ gründet sind als im Befinden der Hohen Frau keine außer⸗ ordentliche Berschlimmerung eingetreten ist, obwohl es noch immer viel zu wünschen übrig laͤßt.
Türkei. Konstantinopel, 26. März. (W. T. B.) Die Journale veröffentlichen das vom Sultan genehmigte Bu d⸗ get für 1874 =- 1875. In demselben sind die Einnahmen auf 24 800, 000, die Ausgaben auf 265 600, 000 türkische Lire veran= schlagt. Darnach ergiebt sich ein Defizit von 8006, 000 Lire, wel⸗ ches durch eine Verminderung der Ausgaben beseitigt werden soll. Die eingesetzte Spezial- Kommission hat die Amortisirung von 14 Millionen der schwebenden Schuld beantragt.
— Ueber die Beziehungen zwischen der Türkei und Per⸗ sien wird russischen Blättern aus Konstantinopel gemeldet, daß
der dortige Vertreter Persiens demnächst mit der Pforte Unter⸗ handlungen wegen des Handelsvertrages anknüpfen dürfte, dessen Grundzüge schon vor einigen Jahren durch den persi— schen Minister der auswärtigen Angelegenheiten Mirza⸗Hussein⸗ Khan ausgearbeitet sind. Der Minister, der nach kurzer Un⸗— gnade im Januar d. J. wieder in sein Amt eingesetzt worden ist, scheint die auswärtige Politik wieder kräftig in die Hand nehmen zu wollen; denn man hört des Weiteren, daß auch die Verhandlungen zwischen Persien und der Pforte, welche in Konstantinopel seit mehreren Jahren in Bezug auf das Reglement der Rechtspflege schwebten, jetzt geschlossen und daß die obwaltenden Differenzen, die sich der endgiltigen Redak⸗ tion des Projektes entgegenstellten, nunmehr als beseitigt zu be⸗ trachten sind. Die Konvention ist auf den Brief Rechid⸗Pascha's an Mirza⸗Hussein⸗Khan gleich nach der Anwesenheit des Schah in Konstantinopel basirt und wird gleich nach der Auswechselung der betreffenden Noten zwischen belden Regierungen in Kraft treten. Nach der in Rede stehenden Konvention sollen türkische Individuen dieselben Rechte in Persien genießen, wie die eigenen Landeskinder, und umgekehrt.
Rumänien. Bu karest, 26. März. (W. T. B.) Nach dem Berichte des Budgetausschusses betragen die Staats ausgaben pro 1875 voranschlagsmaͤßig 97 Milllonen Franken; das Defizit beziffert sich demzufolge auf 6 Millionen Franken.
Rußland und Polen, St. Petersburg, 25. März. Der Kongreß der Vertreter russischer Agrarbanken hat am 10. März um 8 Uhr Abends im Saale des KRonseils des Finanz⸗Ministers seine Sitzungen eröffnet.
Nachdem der Vorsitzende, Staats⸗Sekretär Fürst Obolenski, den Zweck der Versammlung dargelegt und auf die Bedeutung der Fragen hingewiesen, deren Erörterung nach dem vom Finanz-Minister be⸗ stätigten Programm den Mitgliedern des Kongresses anheimgestellt worden, sprach er am Schluß seiner Rede die Heffnung aus, daß durch die vereinten Anstrengungen der Bankvertreter diese Fragen eine ihrer Bedeutung entsprechende Lösung finden werden.
Darauf machte der Vorsitzende Mittheilung über die an die Mit—
glieder vertheilte Sammlung von Material und Ausweisen über die zur Berathung vorliegenden Fragen und über die Zusammensetzung des Kongresses. Der Justiz-Minister hatte es zweckmäßig gefunden, daß an den Arbeiten des Kongresses in Bezug auf die Hypothekenfrage auch Vertreter seines Ressorts theilnehmen, und so waren der Wirk⸗ liche Staaterath Markow und der Staatsrath Golubew zum Kon— greß delegirt worden.
Der Vorsitzende stellte darauf den Antrag, den Kongreß in drei Sektionen zu theilen, um die in den Plenarversammslungen aller Mit⸗ glieder zur Erörterung kommenden Fragen einer Vorberathung zu unterziehen. Der Antrag wurde einstimmig angenommen und sogleich zur Bildung der Sektionen geschritten. Die erste Sektion wird sich mit den in den Bereich der Artikel 1 und 2 des Programms gehö— renden Fragen, die zweite Sektion mit den durch Artikel 3 und an⸗ e. und die dritte Sektion ausschließlich mit dem Artikel 5 be⸗
äftigen.
— Die Mosk. Ztg.“ schreibt, daß die Meinungsäußerun⸗ gen des Justiz Ministerlums in Bezug auf die Reform der Gerichtsinstitutionen in Westsibirien, sowie auch die von der besonderen, beim Justiz⸗Ministerium konstituirten Kom⸗ mission entworfenen Projekte nebst Bemerkungen der II. Ab— theilung der eigenen Kanzlei Sr. Majestät des Kaisers und des Finanz⸗Ministeriums und ein Memoire des General⸗Gouver⸗ neurs von Westsibirien zur Begutachtung zugegangen sind. Dem erwähnten Projekt zufolge beabsichtigt man zu⸗ nächst das Hauptaugenmerk auf die Verbesserung des gegenwärtigen Gerichtsverfahrens durch Kreirung von Untersuchungsrichtern und i n des Gehalts der Beamten der gegenwartigen Gerichtsbehörden zu richten. Ferner soll die Einführung der friedensgerichtlichen Institutionen in Sibirien mit vorheriger Reorganisation der Gerichte für Bauern und nicht einheimische Völkerstämme, die Ernennung der Friedensrichter in volkreichen Städten durch die Krone, wie dieses bereits im Kau⸗ kasus und in den westlichen Gouvernements geschieht, die Reor— ganisation der Prokuratur ꝛc. in Betracht gezogen werden. Falls von Seiten des Finanz⸗Ministeriums keine Schwierigkeiten vor⸗ liegen, soll die Gerichtsreform noch in diesem Jahre zur Aus⸗ führung kommen, andernfalls aber spätestens zu Anfang des
nöächsten Jahres.
Schweden und Norwegen. Christiania, 22. März. Das Lagthing hat jetzt, gleichwie vordem das Odelthing, den Regierungsvorschlag zum sogenannten „Mellemrigslops ein⸗ stimmig ohne Diskusston angenommen, und diese, für den ge⸗ meinschaftlichen Verkehr und die materielle Entwickelung der Brüderreiche so wichtige Reform ist somit jetzt norwegischerseits gesichert, während anzunehmen ist, daß auch der schwedische Reichstag seine Einwilligung geben wird.
Am 25. d. M. soll dem Vernehmen nach noch der Konsti⸗ tutions⸗Komite⸗Antrag, betreffend die Staatsrathsangele— genheit, zur Verhandlung im Storthing kommen.
Dänemark. Kopenhagen, 24. März. Die „Mini⸗ sterialtidende“ theilt mit, daß zufolge Berichts der Königlichen Münze an das Finanz⸗Ministerium bis zum 16. d. M. 285, 000 Zwei⸗Oerestücke gleich 5700 Kronen oder 2850 Rigs⸗ daler Rigsm. geprägt worden sind. .
— Der betreffende Folkethingsausschuß hat heute sein Gutachten über die Folkethingswahl am 14. Rovember 1873 für den zweiten Wahlkreis des Amtes Aalborg, laut welcher der Justiz⸗Minister Klein mit 850 Stimmen gegen 841 zum Folke⸗ thingsabgeordneten für den genannten Kreis gewählt wurde, abgegeben. Die Mehrzahl des Ausschusses (Alberti, Boisen, J. A. Hansen, Holm und Högsbro, sänimtlich Mitglieder der ver⸗ einigten Linken) beantragen, das Thing möge die Gültigkeits⸗ erklärung der Wahl des Justiz⸗Ministers verweigern.
Amerika. Washington, 27. März. (W. T. B.) Der Senat hat eine Bill angenommen, durch welche der Betrag J Greenbacks auf 400 Millionen beschränkt wird.
Nr. 13 des „Justiz⸗Ministerial-Blatts“ hat folgenden rh Allgemeine Verfügung vom 20. März 1874, betreffend die Gesuche der Justizbeamten um Anstellung, Versetzung oder Beförde— rung. — Allgemeine Verfügung vom 19. März 1874, betreffend die Berechnung von Gehältern und anderen fortlaufenden Kompetenzen für Theile eines Zeitabschnittes. — Erkenntniß des Königlichen Ge— r zur Entscheidung der Kompetenz⸗Konflikte vom 9. Januar
— Verordnung über die Ergänzung des Offizier— Corps der Kaiserlichen Marine nebst Allerhöchster Ka⸗ binets⸗-srdre vom 10. März 1874 ist sceben im Verlage der Königl. Geh. Ober Hofbuchdruckerei (R. v. Decker) erschienen. Alle älteren entgegenstehenden Bestimmungen, insbesondere die Verordnung vom 16. Juni 1864, sind hierdurch aufgehoben.
Statistische Nachrichten.
Münch en, 25 März. In einem nach amtlichen Mittheilungen aufgestellten Verzeichniß über die täglichen Cholera⸗Fälle in Munchen, welches das heute erschienene „Aerztliche Intelllgenzblatt“ enthält, sind in der Zeit vom 9. März, an welchem Tage dle polizei⸗ lichen Berichte über den Tagesstand eingestellt wurden, bis zum 23. März 39 Erkrankungen und 28 Todesfälle an Cholera vorgekommen. Die höchsten Ziffern weist, der 18. März mit S8 Erkrankungen und 6 Todesfällen af. Für die übrigen Tage sind nachstehende Ziffern mitgetheilt: . März 3 Erkrankungen, 2 Todesfälle; 10 März 2 23 1I. März 2, 1; 12. März 1, 1; 15. März 3, 4; 14. März 2, —; 3. März 2, 2; 18. März 2, 3: 17. März 2. = 19. März 3 20. März 3, 2; 21. März 2 Erkrankungen, 1 Todesfall.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Berlin, 277. März. I‚m Wissenschaftlichen Verein in der Singakademie wird der diesjährige Kursus der Vorlesungen am
Sonnabend, den 25 d. M 5 Uhr mit dem Vortrage des Hauptmannz im Großen Generalstabe, Helmuth, über „die Schlacht bei Sedan“ beschlossen werden.
— Die Mitglieder des Deutschen Bühnenvereins versam— melten sich am 24. d. M. unter dein Vorsitze Sr. Excellenz des Ge— neral- Intendanten Kammerherrn v. Hülsen im Saale des „Hotel Hauffe“ zu Leipzig zu der en geschäftlichen Besprechung.
Goslar, 23. März. ie im vorigen Herbst die südliche Seite des Daches der Kaiserpfalz durch einen Sturm abgedeckt wurde, so riß ein heftiger Windstoß am Freitag Nachmittags 3 Uhr auch das alte Dach auf der Nordseite nieder. Uebrigens schreitet die Restauration des Kaiserhauses rüstig vor. Mit der Vollendung dez neuen Daches auf dem westlichen ir ist letzterer bis auf den Bo— den des Saales vollständig hergestellt, und man hat den Mittelbau, sowie den nördlichen Flügel in Angriff genommen.
— Aus Laibach wird nach Wien gemeldet; „Am 21. d. um 3 Uhr Morgens hat in der Südbahnstatlon in Sanct Peter und in Dornegg bei Illyrisch - Feistritz ein starkes wellenförmiges Erdbeben ftattgefunden. Es war von Getöse begleitet und hatte die Richtung von Süd nach Nerd. Nachmittags um 23 Uhr erfolgte ein zweiter aber schwächerer Stoß. — Wie aus Fiume gemeldet wird, hat si daselbst am 21. d. Mts. gegen 8 Uhr früh ein ziemlich starker Erd stoß fühlbar gemacht.
— Wie die Sternwarte zu Pola an die Wiener Sternwarte telegraphisch berichtet, wurde am 18. März um 14 Uhr 26 Minuten mittlere Sternzeit ein bisher unbekannter Planet entdeckt. Derselbe ist 11. Größe und recht hell. Weitere Beobachtungen über diesez Gestirn werden auch von Wien aus aagestellt werden und die Resultate dann bekannt gegeben werden.
Gewerbe und Handel.
Paris, 26. März. (W. T. B.) Gegenüber den an der Börse verbreiteten anderweitigen Gerüchten wird von unterrichteter Seite mitgetheilt, daß das Vorschußgeschäft, im Betrage von 40 Mill. Fres, über welches für die Türkei mit einer aus der Banque Descompte, der Banque ottomane und den Bankhäusern Hentsch und Hirsch bestehenden Gruppe verhandelt wird, zwar noch nicht unter— zeichnet, aber dem Abschlusse nahe sei. Die Ratifikation der Kon— vention mit dem Crédit mobilier ist von Konstantinopel noch nicht
eingelangt. Verkehrs⸗Anstalten.
Swinemünde, 27. März. (W. T. B) Der Postdampfer des haltischen Lloyd „Franklin“ ist gestern Abend von New-⸗York wohlbehalten hier eingetroffen.
Mann heim, 23. März. (Mnnh. Anz) Die Rh ein-Dampf— schiffahrt ist eröffnet; von morgen an werden die Boote der Cöln— Düsseldorfer Gesellschaft ihre regelmäßigen Fahrten nach Cöln, Arn— hein und. Rotterdam wieder aufnehmen. Auch die Riederländische Dampfschiff⸗Rhederei hat ö wieder begonnen.
St. Petersburg, 25. März. Das Konsortium k
der russisch⸗indischen Ei senbahn, mit anderen Worten des Lesseps'schen Pro, kts, welches in Paris zusammengetreten ist, besteht nach der „Russ. Eisenb. Ztg.“ und dem „Engineering“ aus folgenden Personen: Ferdinand Lesseps, Erbauer des Suez-Kanals, Fürst Scha—= chowskoi, Geuverneur von Estland, dessen Reise nach Paris wir vor Kurzem meldeten, K. Lesseps. J. Elphinstone, W. Lesseps, Antur ⸗de= Bragar, Baron Dijon, den Ingenseuren Cotard und Stuart, endlich dem Sekretär Delamarre. . — Neue Telegraphenlinien sollen dem „Golos zufolge im Laufe dieses Jahres zwischen folgenden Orten angelegt werden: 1 von Wologda nach Usstjug-Weliki; 2) von Pskow nach Porchow; 3) von Lipezk, nach Lebedsan; 4 von Alatyr nach Ardatow (Gou—= vernement Ssimbirsk; 5) von Kerenst nach Spassk (Gouvernement Tambow; 6) von Meshibushse nach Letitschew; 7) von Wiburg über Kexholm nach Sserdobol; sj ven Wiburg nach dem Hafen von Tran sund; M von Exengs nach der Fiskarsschen Fabrik: 10) von Taurog⸗ gen nach Tilsit; 11) von Pernau über die Insel Moon nach Arerz⸗ burg auf Oesel und dann nach dem Gute Grossenhof auf Dagden; 12) im Kaukasus. von Signach über Lagodechi, nach Sakataly und VUucha. Sobald diese Linien sowie einige projektirke eitungen und Stationen hergestellt worden, wird unser Telegraphennetz 58.415 Werst Linien, 112,205 Werst Leitungen und 703 Stationen umfaffen.
Aus dem Wolff'schen Telegraphen-Büreau.
Pest, Freitag 27. März, Morgens. Im weiteren Ver— laufe der gestrigen Sitzung des Abgeordnetenhauses wurde der Antrag des Abg. Pulsky, den Bericht des Subcomites des Ein⸗ undzwanziger⸗Ausschusses direkt vor das Haus zu bringen, an— genommen, wodurch der Einundzwanziger-Ausschnß selbst be⸗ seitigt erscheint.
Königliche Schauspiele.
Sonnabend, 28. März. Opernhaus. (81. Vorstellung.) Romeo und Julia. Große Oper in 5 Akten mit Tanz. Musik von Gounod. Julia: Fr. Mallinger. Stefano: Frl. Haupt. Tybald: Hr. Woworsky. Romeo: Hr. Schott. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise.
Schauspielhauꝛ:. (86. Vorstellung. Zum ersten Male wiederholt: Pitt und Fox. Lustspiel in 5 Aufzügen von Ru⸗ dolph Gottschall. Anfang halb 7 Uhr. Mittel-Preise.
Sonnabend, 28, März. Im Saal⸗Theater des Königlichen Schauspielhauses. Fünfzigste Vorstellung der französischen Schau⸗ spieler⸗Gesellschaft. Première représentation de: Ea Dame aux Camèlias. Piece en cinq actes par Mr. Alexandre Dumas fils.
Sonntag, 29. März. Opernhaus. (82. Vorstellung.) Die Afrikanerin. Oper in 5 AÄften von Seribe. Musik von Meyerheer. Ballet von P. Taglioni. Ines: Frl. Grosst. Se⸗ lika: Fr. v. Voggenhuber. Vasco de Gama: Hr. Niemann. Nelusko: Hr. Betz. Anfang halb 7 Uhr. Hohe Preise.
Schauspielhaus. (57. Vorstellung). Pitt und Fox. Lust⸗ spiel in 5 Aufzügen von Rudolph Gottschall. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise.
Sonntag, 29. März. Im Saal⸗ Theater des Königlichen Schauspielhauses. Einundfünfzigste Vorstellung der französischen Schauspieler⸗Gesellschaft. Deuxième représentation de: La Bame Camèélias. Piece en cinq actes par Mr. Alexandre Dumas fils.
Königliches Schauspielhaus.
Der gestrigen ersten Aufführung des fünfaktigen Lustspiels Pitt und Fox“ von Rudolf Gottschall durfte ein gün⸗ stiger Erfolg um so sicherer prognostizirt werden, als dasfelbe bereits vor mehreren Jahren auf einer hiesigen größ Privat⸗ bühne sich in wiederholten Darstellungen bewährt * Auch gehört das Stück bereits seit einem Dezennium dem Repertoire des Wiener Hof⸗Burgtheaters an, und erfreut sich eines beson⸗ deren Vorzuges seitens des dortigen Publikums.
„Pitt und For“ und die Diplomaten“ gehören ohne Zwei⸗ fel nach Erfindung und Ausführung zu den besten Leistungen der ¶ neueren deutschen Dramatik heiteren Genres. Der französischen Lustspieldichtung, namentlich der neuesten fran⸗ sasischen , ., in Deutschland geistvolle Nachahmung ge⸗ funden hat, feindlich gesinnt, nimmt Gottschall eine selbständige Stellung ein. Er hat die Aeußerlichkeit des französischen Theaters wohl durchschaut, wenn er in einem seiner Sonnette an die deutsche Bühne, die seinen Standpunkt kennzeichnen, sagt: „der geistige Kern ist hohl und eitel Lüge“, und daß er diefe Klippe
zu vermeiden weiß, davon zeugt sein „Pitt und For“. Der Dich⸗ ter giebt uns darin nicht nur ein Lustspiel, sondern als geistigen Kern auch ein lebensvolles Bild der englischen Zustände aus dem Jahre 1783 am Hofe, aus dem Parlament, von den Kämpfen zwischen den beiden Staatsmännern um die India⸗-Bill und aus den Kreisen der aristokratischen Gesellschaft. Und mit origineller Erfindung verbindet das Stück die Vorzüge aller Dichtungen Gottschalls: eine blendend geistvolle Sprache, die in den Scenen des Zusammentreffens der Titelhelden gipfelt; hier sprühen nicht Blitze aus geladenen Flaͤschen“, sondern wahre Geistesblitze, die ihre zündende Wirkung nicht verfehlen.
Was Die gestrige Darstellung betrifft, so dürfte sich für die Rolle des liebenswürdigen, leichtsinnigen Lebemannes Fox nicht leicht ein geeigneterer Darsteller finden als Hr. Liedtke, der, sollte das Lustspiel, was wohl anzunehmen, j auf dem Re⸗ pertoire erhalten, damit seinen vortrefflichen Lustspielcharakteren eine neue erheiternde Leistung eingereiht haben würde. Ihm gegenüber suchte Hr. Ludwig dessen Pendant, den konsequen⸗ ten, tüchtigen Pitt in angemessener Weise zu charakterisiren.
— —
Der berühmte Redner und Dichter der „Lästerschule“, Sheridan, ist nur in den Umrissen angedeutet, so daß Hr. Kahle in dieser Rolle nur wenig hervortrat. Hr. Wünzer gab den polternden indischen Nabob Snoughton, Hr. Berndal den König, eine Rolle, die in den Details sehr fleißig 2 ist. Aus dem Dialog scheint hervorzugehen, daß der Dichter die Spuren der späteren Krankheit Georgs III. hat andeuten wollen, welcher Umstand eine entsprechende Auffassung der Rolle Seitens des Künstlers be⸗ dingt hätte. Die anmuthige Putzmacherin Harriet, spätere Vabobstochter, wurde durch Frl. Meyer, die Herzogin von Devonshire durch Frl. Keßler dargestellt. Beide Damen errangen nach der ländlichen Maskerade im 4. Akte nebst Hrn. Liedtke lauten Beifall und erschienen vor der Gardine. Das Lustspiel fand eine allseitig wohlwollende Aufnahme.
Redaktion und Rendantur: Schwieger. Berlint Verlag , (Kessel). Druck: W. Elsner. Zwei Beilagen einschließlich Börsen⸗Beilage.
M 783.
Königreich Pren ßen.
Privileginm wegen eventueller Ausgabe auf jeden Inhaber lauten⸗ der Anleihescheine der Stadt Görlitz bis zum Betrage von 500,960 Thaler oder 1,50, 000 Mark.
Vom 20 Februar 1874.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen zc. Nachdem der Magistrat der Stadt Görlitz im Einverffändnisse mit der Stadtverordneten ⸗Versammlung darauf angetragen hat, der Stadt zu gestatten, über ein zur Bestreitung der Kosten für außer— gewöhnliche er nl edc eff von dem Reichs⸗Invalidenfonds auf⸗ unehmendes Darlehn im Betrage von 500 909 Thalern oder 1,560, 0650 ark, auf Verlangen des Darleihers, auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene Stadt -Anleihescheine ausgeben zu dürfen, er⸗ theilen wir in Gemäßheit des 5. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungsverpflichtung an jeden Inhaber enthalten, durch gegenwärtiges Privilegium zur eventuellen. Ausstellung von „Fünf Hundert Tausend Thaler oder Einer Millign Fünf Hundert Tausend Mark. Görlitzer Stadt-An⸗ leihescheine II. Serie, welche nach dem beigefügten Muster mit den dazu gehörigen Bedingungen auszufertigen find, mit Vorbehalt der Rechte Dritter, Unsere landesherrliche Genehmigung, ohne jedoch da⸗ durch den Inhabern der Anleihescheine in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung Seitens des Staates zu bewilligen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 20. Februar 1874. L. 8 Wilhelm. r. Achenbach.
(L. 8.) Camphausen. Graf zu Eulenburg.
Preußische Oberlausitz. Regierungsbezirk Liegnitz. Serie III. Littr. ... ai happen Rr, .
Anleiheschein der Stadt Görlitz
über Mark Reichswährung. Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom ten . 1874. (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu 1574. Stück.. )
Der Magistrat der Stadt Görlitz beurkundet und bekennet hier— . ö der Inhaber dieses Anleihescheines den Betrag von ar
Fh von 1,B500, 0900 Mark Reicht währung genehmigten Anleihe. Die Verzinsung dieses Kapitals erfolgt mit, Vier und ein halb vom Hundert und die Tilgung der Anleihe mit Eins vom Hundert unter Hinzurechnung der ersparten Zinsen nach Maßgabe der Allerhöchst genehmigten nachstehend abge— druckten Bedingungen. ; ͤ
Für die Sicherheit des Kapitals und der Zinsen haftet die Stadt * mit ihrem gesammten Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.
rlitz, den Der Magistrat. . . (GEigenhändige Unterschrift des Vorsitzenden und eines Mitgliedes des Magistrats unter Beifuͤgung der Amtstitel.)
Eingetragen Fol. . . Nr. .. der Kontrole. N. N. Kontrolbeamter.
Bedingungen zu der von der Stadtgemeinde Görlitz aufzunehmen— den Anleihe von 500000 in . Courant oder 1,500, 000 Mark eichswährung.
Der Magistrat und die Stadtverordneten⸗Versammlung der Stadt Görlitz haben zur Deckung der Geldmittel für außergewöhnliche Ge⸗ a , , die Aufnahme einer Anleihe von 500, 0h0 Thlr. oder 1,500,000 Mark Reichswährung aus dem Reichs⸗Invalidenfonds be⸗
Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Donnerstag, den 26. Maͤrz
187M.
schlossen. Diese Anleihe ist von beiden Seiten unkündbar, mit 4. Prozent jährlich zu verzinsen und vom Jahre 1874 ab mit jähr⸗ lich einem Prozent des ursprünglichen nominellen Schuldkapitals unter Hinzurechnung der ersparten Zinsen nach dem festgestellten Tilgungs⸗ plane bis spätestens im Jahre 1911 zu tilgen.
Ueber diese Anleihe soll eine auf den Reichs- Invalidenfonds lautende Schuldverschreibung ausgefertigt werden, in welcher dem Reichs ⸗Invalidenfonds resp. dessen Rechtsnachfolger das Recht einge—= räumt wird, diese Schuldverschreibung jederzeit ganz oder theilweise gegen auf den Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene Anleihe scheine der Stadt Görlitz von einem Gesammt⸗Nominalbetrage, wel⸗ . n noch nicht getilgten Betrage der Anleihe gleichkommt, um⸗ zutauschen. j
Für diese eventuell auszufertigenden, auf jeden Inhaber lautenden Anleihescheige gelten felgende Bestimmungen;
I Die Anleiheschelne werden in Abschnitten von 3000, 1500, 609 und 300 Mark Reichswährung ausgefertigt. Der Darleiher, resp. dessen Rechtsnachfolger, bestimmt, wie groß die Zahl der Anleihescheine jeder Gattung sein soll.
2) Die auf jährlich vier und einhalb vom Hundert festgestellten Zinsen werden am 1. April und 1. Oktober gegen Rückgabe der aus—⸗ gefertigten halbjährlichen Zinsscheine durch die Stadt-Hauptkasse in
stimmenden und öffentlich bekannt zu machenden Stelle gezahlt.
Den Anleihescheinen werden Zinsscheine für cinen zehnjährigen n . und eine Anweisung zur Erneuerung der Zinsscheine beige— geben. ĩ Die Ausgabe neuer Zinsscheing erfolgt bei den mit der Zinsen⸗ zahlung betrauten Stellen gegen Ablieferung der Anweisung; geht letztere verloren, so erfolgt die 6, ,. der neuen Zinsscheine * rechtzeitige Vorlegung des Anleihescheins an den Inhaber des etzteren.
3) Durch den Umtausch der auf den Reichs-Invalidenfonds lau— tenden Schuldverschreibung gegen Stadt ⸗Anleihescheine wird die Un—⸗ kündharkeit der Anleihe und der Tilgungsplan nicht berũhrt.
Die Tilgung geschieht durch Auslossung des zur Erfüllung der jährlichen Tilgungsquote erforderlichen Betrages von Anleihescheinen und Einlösung derselben zum Nennwerthe. Dem Magistrat bleibt das Recht vorbehalten, den Tilgungsfonds um höchstens fünf Prozent des ursprünglichen Schuldkapitals für jedes Jahr zu verstärken. Die hierdurch erspaͤrten Zinsen wachsen dem Tilgungsfonds zu.
Die Ausloosung erfolgt im Monate Mai jeden Jahres.
Die Bekanntmachung der durch das Loos gezogenen Anleihe⸗ scheine geschieht mindestens drei Monate vor dem Auszahlungs⸗ termine. Die Auszahlung des Nominalwerthes der ausgeloosten Anleihescheine erfolgt am J. Oktober desselben Jahres bei der Stadt- Hauptkasse zu Görlitz und bei der durch den Magistrat zu Görlitz
u bestimmenden Zahlungsstelle in Berlin, gegen Auslieferung des nleihescheines und der nicht verfallenen Zinsscheine. In Ermangelung der letzteren wird deren Werth vom Kapitalbetrage abgezogen. Mit 31 6 hört die Verzinsung ausgelooster Anleihe⸗ eine auf.
4 Kapitalbeträge, welche innerhalb 30 Jahren nach dem Rück⸗ zahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb 4 Jahren nach Ablauf, des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadt Görlitz.
53) Bezüglich der verlorenen oder vor ihrer Einlösung vernichteten Anleihescheine kommen die Vorschriften der Verordnung vom 16. Juni 1819, betreffend das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Stagtspapiere §5§. 1 bis 12, mit nachstehenden näheren Be⸗ stimmungen in Anwendung: : ;
a Die im 8. 1 jener Verordnung vorgeschriebene Anzeige muß dem Magistrate in Görlitz gemacht werden. Diesem stehen alle diejenigen Geschäfte und Befugnisse zu, welche nach der angeführten Verordnung dem Schatz⸗Ministerium zukommen; getzen die Ver⸗ en 45 ö findet Rekurs an die nizlich⸗ Regierung zu
iegnitz statt.
b. Das im §. 5 der Verordnung gedachte Aufgebot erfolgt bei
Görlitz, sowie in Berlin bei der vem Magistrate zu Görlitz zu be⸗
benen Bekanntmachungen geschehen durch die unter Nr. 6 bezeichneten Blätter. : Zinsscheine können weder aufgeboten noch amortisirt werden; doch soll demjenigen, welcher den Verlust von Zinsscheinen vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei dem Magistrate anmeldet und den e abter en, der Zinsscheine durch Vorzeiguug der Anleihe⸗ scheine oder sonst in glaubhafter Weise darlegt, nab Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden. 6) Sämmtliche diese Anleihe betreffenden Bekanntmachungen er- folgen durch den in Berlin erscheinenden Reichs⸗Anzeiger oder durch das an dessen Stelle tretende Organ, durch das Amtsblatt der König- lichen Regierung zu Liegnitz oder das an dessen Stelle, tretende Organ, und Lurch mindestens je ein in Berlin und in Görlitz er= ö, n, öffentliches Blatt. Die letzteren Blätter wählt der
agistrat zu Göoͤrlitz und macht die Namen der gewählten ö sowie etwaige Aenderungen derselben im Reichs⸗Anzeiger ekannt.
Görlitz, den 9. Dezember 1873. Der Magistrat.
Preußische Oberlausitz. Regierungsbezirk Liegnitz. Zinsschein Nr. ...
. zum Anleiheschein Serie III. Littr. . . . Nr. ... der Stadt Görlitz? j Mark Reichswährung.
Fällig am
Inhaber empfängt am ... ten 18 .* die halbjähr⸗ lichen ingen 2 4 Prozent mit.... Mark .. .. Pfennige Reichs währung bei der Stadthauptkasse zu Görlitz oder in Berlin bei der von dem Magistrate zu bestimmenden und öffentlich bekannt zu machenden Stelle. .
w .
Görlitz, den. Stempel.) Der Magistrat. (Facsimile der Unterschriften des Porsitzenden und eines Mitgliedes des Magistrats.) Controlbuch Seite . ....
Controlbeamter. Auf der Rückseite. Dieser Zinsschein verjährt, wenn dessen Betrag nicht innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Fälligkeitsjahres erhoben wird.
Preußische Oberlausitz. Regierungsbezirk Liegnitz. . . Anweisung
zum Anleiheschein Serie III. Littr. . . Nr. . .. der Stadt Görlitz über Mark Reichswährung.
te Folge Zins⸗ bis
(Stempel)
. U Der Mggistrat.
(Facsimile der Unterschrift des Vorsitzenden und eines Mitgliedes
des Magistrats.)
Anmerkung; Zu den Schemas für die Zinsscheine und Anweisun⸗ gen. Die Namens, Unterschriften des Magistrats⸗Vorsitzenden und des Magistrats⸗Mitgliedes können mit Lettern oder Facsimile⸗ . gedruckt werden, doch muß jeder Zinsschein oder jede
nweisung mit der eigenhändigen Naämensunterschrift eines Kon⸗
dem Königlichen Kreisgerichte zu i . C. Die in den §§. 6, 9 und 12 derselben Verordnung vorgeschrie⸗
trolbeamten versehen werden.
Inseraten⸗Expedition des Neutschen Reichs Anzeigers und Königlich Rreußischen Ktaats - Anzeigers: Berlin, Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Der von der Königlichen Stagtsanwaltschft hinter dem Wirthschaftsschreiber Stanislaus Kacz markiewiez unterm 16. Juni 1873 erlassene Steck⸗ brief wird hierdurch erneuert.
Der am 11. April. 1872 wider den Schiffer August Heinrich Fischer erlassene Steckbrief wird hiermit erneuert. Alt⸗Laudsberg, den 19. März 1874. Königliche Kreisgerichts Deputation. ö.
Oeffentliche Borladung. Wider die nachstehend aufgeführten Personen: I) den Wehrmann Stanis⸗ laus Dobroczyhnski, 41 Jahre alt, aus Chlewo; 2) den Wehrmann Johann Stempniak, 10 Jahre alt, aus Kuäsnicastara; 3) den Wehrieiter . Göreski, 40 Jahre alt, aus Slupia; 4) den Wehrmann Anton Kinaslowski, 39 Jahre alt, aus Schildberg; 5) den Wehrreiter eon Ignatz Baranowski, 38 . alt, aus Kempen; 6) den Wehrmann Michael Blachowski, 38 Jahre alt, aus Grabow; 7) den Wehrmann ö Locke, 36 Jahre alt, aus Streysew; 8) den
ehrmann Andregs Kuänik, 36 Jahre alt, aus Ottos⸗ berg; M den Wehrmann Martin Grzeskowski, 35. Jahre alt, aus Schildberg; 10 den Wehrreiter Simon Ogonelski, 37 Jahre alt, aus Biadaszki; II) den Reservist Johann Woysala, 37 Jahre alt,
zu geben.
1. Steckbriefe und Antersuchungs⸗Sachen.
23. Konkurse, Subhastationen, ladungen u. dergl.
3. Verkäufe, Berpvachtungen, Submifstonen 2c.
4. Verlossung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von dffentll
bringen oder solche dem Gerichte so zeitig vor dem Termin anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbei⸗ geschafft werden können. wird mit der Untersuchung und Entscheidung in con-= tumaciam verfahren werden. Königliches Kreisgericht. Kommissarius für Uebertretungen.
Durch das rechtskräftig gewordene Erkenntniß vom 29. Januar 1874 sind nachstehende Kantonisten: 1) Weißtzgerbergesell Johann Carl Schramm, geb. den 12. Dezember 1852 zu Zobten, Kreis Schweidnitz, Sohn des . Anton Schramm, 27) Carl Heinrich He 31. Januar 1853 zu Dber⸗Weistritz, Kreis nitz, Sohn des Bauergutzbesitzers August Heilmann, wegen Umgehung des Militärdienstes durch uner⸗ laubtes Auswandern zu je 50 Thlr. Geldstrafe, im Unvermögengfalle zu einer einmonatlichen Gefängniß⸗ strafe verurtheilt worden. enthaltsort der Kondemnaten ist uns unbekannt, und ersuchen wir deshalb alle Gerichtsbehörden, von den⸗ selben im Betretungsfalle die Geldstrafe einzuziehen, event. die substituirte Gefängnißstrafe an denselben zu vollstrecken und uns seiner Zeit Schweidnitz, den 11. Königliches Kreisgericht.
6. Verschiedene Bekanntmachungen. J. Literarische Anzeigen. 8. Familien⸗- Nachrichten.
Aufgebote, Vor⸗
ra ter Beilage.
chen Papieren.
einstellung auf
Im Falle des Ausbleibens fete cet worden!
Kempen, 7. März 1874. I. Abtheilung.
gefordert, in dem auf
vor dem Kommi Ferdinand
Imann, 86 den w
Der gegenwärtige Auf⸗ Gegenstände
ierven Nachricht ärz 1874.
Erste Abtheilung. liefern.
, , . Gläubiger des h
aus Lipie, ist die Untersuchung wegen Auswanderns als beurlgubte Reservisten resp. Landwehrmänner ohne Erlaubniß auf Grund der Anklage, des 6. Anwalts vom 20. Februar 1874, gemäß S§. 360 ad 3 des Strafgesetzbuches eingeleitet worden. Zur Ver- 950 antworlung und zum mündlichen öffentlichen Ver— fahren in der Sache ist ein Termin auf den 2. Okto⸗ ber 1374, Bormittags 10 Uhr, vor unserem Kom⸗ missarius für Uebertretungen hierselbst anberaumt worden. Die oben genannten Angeklagten werden zu diesem Termine mit der Aufforderung vorgeladen, zur ,, Stunde zu 8 b. und die zu ihrer ertheidigung dienenden Beweismittel über ganz be⸗ stimmt anzuführende Thatsachen mit zur Stelle u
4
Konkurse, Subhastationen, Aufgeboöte, Vorladungen u. dergl.
(Konkurs⸗Ordnung 8§5§. 123, 1 , Instr. 88. 11 X15.
Konkurs⸗Eröffnung.
Königliches . zu Friedeberg N. / M.
den 41. März 1874, Vormittags 10 Uhr. Ueber das Vermoͤgen des Kupferschmiedemeisters Wilhelm Waldow zu Neuwedell ist der kaufmän⸗
stücken nur Anzeige zu machen.
Masse Ansprüche
,,, .
dem dafür verlangten Vorrech
und demnächst zur
alb der gedachten Frist angemel
rste Abtheilung,
Verwaltungspersonals auf
5 Industrielle Etablifsemeuts, Fabriken u. Großhandel.
9. Central⸗Handels-⸗Register. — Erscheint in sepa-=
nische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungs⸗ den 8. März 1874
Zum einstweiligen Verwalter der Masse ift der Kaufmann L. Rosenberg zu Neuwedell bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden auf⸗
den 36. in i874, Vormittags 10 uhr,
. sar Kreisrichter Terminszimmer Nr. J. anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters, sowie darüber abzugeben, 3! ob ein einstweiliger Verwaltungsrath zu bestellen und eid' welche Perfonen in denfelben zu befreien seien.
Allen, welche von dem Gemeinschulder etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschul⸗ 7251 den, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verab⸗ folgen oder zu zahlen, vielmehr von dem
bis zum 1. Mai 1874 einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der j zeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer bun etwaigen Rechte, ebendahin zur e, . abzu⸗ 6 worden. Pfandinhaber und andere mit
aben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfand⸗
ugleich werden alle Diejenigen, welche an die e fein als i ian! . machen Wer 6 Anmeldung schrifklich einreicht, hat zugleich wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die⸗ selben mögen bereits re tshanßi sein oder nicht, mit; Die bis zum 15. April 1874 gc, ,. bei uns schriftlich oder zu Protokoll ; rüfung der hn , inner⸗ eten Forderungen,
e owie 6 Befinden zur Bestellung des definitiven
Deffentlicher Anzeiger.
udolf Mosse in Berlin, Leipzig, Hamburg, Frank- furt a. M., Breslau, galle, rag, Wien, München, Nürnberg, traßhurg, Zürich und Ktuttgart. *
vor dem Kommissar 3 f Kreisrichter Krönitz hier im Terminszimmer Nr. L zu erscheinen. ö Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amts- bezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevoll⸗ mächtigten bestellen und zu den Akten ige, Den⸗ jenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fllt wer⸗ den die Rechtsanwalte Massow (Justiz⸗Rath), Ben⸗ necke und Schurich hier, Nodt und v. Frangois in Arnswalde, zu Sachwaltern vorgeschlagen, Friedeberg 9. / M., den 11. März 1874. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
rönitz hier im
Aufforderung
der Erbschaftsgläubiger und Legatare
im erbschaftlichen Liquidations verfahren.
Ueber den Nachlaß des am 17. August 1873 zu Salzburg verstorbenen Bäckermeisters und Stadt⸗ raths Johann Carl August Behm aus Charlotten⸗ burg ist das erbschaftliche Li quidations verfahren Es werden daher die sämmtlichen enselben Erbschaftsgläubiger und Legatgre aufgefordert, ihre Ansprüche an den Nachlaß, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht
is zum 11. April i874 einschließlich
bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden.
esitz der
asse An⸗
Gemeinschuldners
bschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. rbschaftsgläubiger und Legatare, welche ihre Forderungen nicht innerhalb der bestimmten Frist gnmelden, werden mit ihren Ansprüchen an den Nachlaß dergestakt ausgeschlossen werden, daß sie c wegen ihrer Befriedigung nur an Dasjenige halten können, was nach vollständiger Berichtigung aller rechtzeltig angemeldeten Forderungen von der Nach⸗ laßmasse, mit Ausschluß aller seit dem Ableben des
eine
anzumelden
den 7. Mai 1874, Vormitrags 9 Uhr, Erblassers gezogenen Rutzungen, übrig bleibt.