1874 / 81 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 07 Apr 1874 18:00:01 GMT) scan diff

Der bisherige Maschinentechniker May zu Königsberg i. Pr. ist als Königlicher Eisenbahn⸗Maschinenmeister bei der Ostbahn angestellt worden.

PVersonal Veränderungen in der Armee. Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc.

A Ernennungen, Befärderungen und Versetzungen.

Den 28. März 1874. Fetter, Pr. Lt. vom FüJ. Regt. Nr. 36, in das Inf. Regt. Nr. 85 versetzr. Marsch all, Sec. Lt. vom

üs. Regt. Nr. 35, zum Pr. Lt. befördert. Schlief, Sec Lt. vom

nfant. Regt. Nr. 64, als ältester Sec. Lt., in das Füs. Regt. Nr.

35, Herrmann, Sec. Lt. vem Inf. Regt. Nr. 47, in das Inf. Regt. Nr. S5 versetzt. B. Abschiedsbewilligungen ꝛc.*

Den 26. März 1874. v. Kunows ki, Pr. Lt. a. D., zuletzt bei der Kav. des früheren 2. Bats. 1. Garde⸗Gren. Landw. Regts., der Charakter als Rittmeister verliehen.

Den 28. März 1874. Weisenberg, Sec. Lt. von der Res. des Infant. Regts. Nr. 32, mit Pension der Abschied bewilligt. v. Hagen, Major a. D., zuletzt im Füs. Regt. Nr. 36, unter Er⸗ theilung der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform des gedach⸗ ten Regts,, in die Kategorie der zur Disp. gestellten Offiziere versetzt. v. Borcke, Hauptm. a. D., zuletzt Pr. Lt. bei der Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 94, die Anstellungs Berechtigung für den Civil⸗ dienst verliehen. .

Den 31. März 18574. v. Wedell II, Sec. Lt. vom Kaiser Franz Garde⸗Gren. Regt. Nr. 2, mit Pension der Abschied bewilligt. ch? amm, Major a. D., zuletzt im Inf. Regt. Nr. A, unter Er—⸗ theilung der Erlaubniß zum ferneren Trägen der Uniform des genann⸗ ten Regts., in die Kategorie der zur Disposition gestellten Offiziere versetzt.

Beamte der Militär⸗Verwaltung. Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums.“

Den 12. März 1874. v. Alten, Intendantur⸗Sekretär vom II. zum XI. Armer⸗Corps, Wiest er, Intendantur⸗Sekretariats⸗Assi . vom XI. zum II. Armee⸗Corps versetzt. Kellner, Arch angeli,

ntendantur⸗Sekretariats ⸗Applikanten und Bureau⸗Diätarien vom XI. 261 III. Armee⸗Corps, zu Intendantur⸗Sekretariats⸗Assistenten er⸗ nannt.

Den 21. März 1874. Nowack, Zahlmeister⸗Aspirant, zum Zahlmeister beim Füf. Bat. Inf. Regts. Nr. I6 ernannt.

Den 25. März 1874. Bachmann, Zahlm. Aspirant beim 3. Bat. Füs. Regts. Nr. 86, 6 Zahlm. ernannt.

Den 27. März 1874. Berner, Zeug⸗Pr. Lt. vom Art. Depot in Spandau, zum Art. Demet in Glatz Vogt, Zeug⸗Lieut. vom Art. Depot in Stade, zum Art. Depot in Spandau persetzt.

Aichtamtlich es. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 7. April. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen gestern den Feldmarschall Gra⸗ fen von Moltke und den General von Albedyll. Heute nahmen Allerhöchstdieselben den Vortrag des Polizei⸗Präsidenten entge⸗ gen, konferirten mit dem Feldmarschall Grafen von Moltke, dem Kriegs⸗Minister von Kameke, den Generalen von Voigts⸗Rhetz und von Albedyll und hörten den Vortrag des Militär⸗Kabinets. J —— Beide Kaiserliche Majestäten wohnten am effen Osterfeiertage dem Gottesdienste im Dom bei. Das Familien⸗Diner fand im Königlichen Palais statt.

Gestern wohnte Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin dem Gottesdienste in Bethanien bei. Ihre Majestät ertheilte der Ge⸗ mahlin des Kaiserlich osmanischen Botschafters die nachgesuchte Antritts⸗Audienz. Beide Kaiserliche Majestäten dinirten bei dem 2 Ihrer Majestät der Königin von Großbritannien und

rland.

Heute reist Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin nach Wei⸗ mar und Dresden. Die Palastdame Gräfin Oriolla und der d . Graf Lüttichau haben die Ehre, Ihre Majestät zu begleiten.

Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin statteten am ersten Osterfeiertage Vormittags 96 Uhr den Kaiserlichen Maje⸗ stäten einen Besuch ab und begaben Sich darauf zur Beiwohnung des Fest⸗Gottesdienstes nach dem Dom.

Nach der Kirche nahm Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit militärische Meldungen entgegen und empfing den badischen Staatsrath Dr. Geltzer.

Um 5 Uhr Nachmittags fand das Familien⸗Diner bei Ihren Majestäten statt, nach welchem Se. Kaiserliche und Königliche 8 der Kronprinz mit dem Prinzen Wilhelm, Königliche

ohett, die Vorstellung im Opernhause besuchte.

Gestern Abend um 8 Uhr ertheilte Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz Hrn. von Roggenbach Audienz.

Das Bundesamt für das Heimathwesen hat durch Erkenntniß vom 5. Januar 1874 unter Bestätigung der

erstrichterlichen Entschäbung sich dahin ausgesprochen, daß Beamte den Unterstützungswohnsitz an dem Orte erwerben, wo sie thatsächlich wohnen, wenngleich sie an einem anderen Orte angestellt sind.

In einem andern Falle hat das Bundesamt ausgesprochen, daß nach den Grundsätzen des preußischen Armenpflegegesetzes vom 31. Dezember 1842 die im damaligen Auslande, d. h. außerhalb des preußischen Staats, gewährte Armenunterstützung nicht geeignet sei, den Ablauf der dreijährigen Frist des 3. jenes Gesetzes aufzuhalten.

In der Woche vom 15. bis 21. März 1874 sind geprägt worden an Goldmünzen: 819, 369, 0990 Mark 20⸗Martstücke, 202,166,759 Mark 10⸗Markstücke; an Silbermünzen: 914,486 Mart 1⸗-Markstücke; 3717038 Mark 60 Pf. 20⸗Pfennig⸗ stücke; an Nickel münzen: 1AR233 782 Mark 80 Pf. 104 Pfennig⸗ stücke; an Kupfermünzen; 208 495 Mark 20 Pf. 2⸗Pfennig⸗ stücke; 47,087 Mark 70 Pf. 1-Pfennigstücke. Vorher waren geprägt: an Goldmünzen: 819,369, 060 Mark 20⸗Markstücke, 202, 166,50 Mark 16⸗Markstücke; an Silbermünzen: 9. 016, 1335 Mark. 1Markstücke, 3483 301 Mark 60 Pf. 20⸗Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 1,121,607 Mark 20 Pf. 10 Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 191,261 Mark 44 Pf. 2⸗Pfennigstücke, 44 174 Mark 72 Pf. 14Pfennigstücke. Mithin sind im Ganzen geprägt: an Goldmünzen: 1021,535 810 Mark; an Silbermünzen: 13,631,524 Mark 60 Pf.; an Nickelmünzen: 255,587 Mark 90 Pf.

Das General⸗Postamt macht darauf aufmerksam, daß die vielfach verbreitete Ansicht, es müsse zu der Signatur für Packete ein zweites Exemplar der gelben Packetadressen ver⸗ wendet werden, irrig ist. Es ist nicht allein zulässig, sondern unter Umständen sogar zweckmäßiger, die Signatur, welche aus der deutlichen Adresse bestehen muß, auf die Emballage selbst

Wiederherstellung wird mehrere Tage in Anspruch nehmen; es

Express Compagnle. Ausse ordentl. Gen. rlin

nbahnmaterlal- desellsohaft. Ordentl. Gõrlit:?. PFaplertabrlh, Akt- Ges. Ordentl. Gen-

4 PFrodukten-Handel. Ordentl. Gen.

vom 21. Mai 1861 Ordentl.

die Anmeldung ei: ö, mäßig eine Erhöhung An. 28 kt. ö 23. die neue Du bn ,, reln, ekt. Ges. Or geschriebenen Termine u. . Ordentl. Steuer vorenthalten 3 , m m nn. . vorenthaltenen Steuer gleichlor . e Ordentl. Gen. Vers. gen Fällen in eine Geldbuß⸗ * Thaler. 1 e 3 . r bel Ueber die Auslegungmmtl. Gen-Vers. in Düsseldorf. Finanz ⸗Ministerium 2 tlen-desellsohaft für Masohi-

, vom 12. 2 attgefunden auf Grund deres Fel. Gen. Vers. in Zittan. Ls bezüglichen Theils jener Verfüns-Versioherungs- des el. Bezirksregierungen folgende Ann Cölnee 8. Ins. in Nr. 79.

Unter einer „vorenthaltenen dingung zu a. ist nicht eine wegel s M* jah. . ihrer Nachforderung gänzlich verlor zene—— J solche zu verstehen, deren Einziehung kit den. Sl benen ersten Termine ihrer Faͤlligkeit . gen der un.

Pro .

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Anmeldung nicht stattgefunden hat, gleichviel ob sie nach diesem Termine nachträglich zur Einziehung gelangt ist oder nicht.

Demnach reicht es zur Anwendung der für die Fälle zu a. vorgeschriebenen Strafe in Höhe des Duplums der vorenthaltenen Steuer, deren Berechnung sich hieraus von selbst ergiebt, völlig aus, wenn

1) die Anmeldung der Veränderung innerhalb der gesetz⸗ lichen Frist unterblieben, und deshalb

2) die Einziehung der durch die Veränderung bedingten neuen oder höheren Gebäudesteuer thatsächlich über denjenigen Termin hinaus, in welchem sie zuerst zu erfolgen hatte, verzögert worden ist.

Konnte dagegen die Erhebung der in Folge der Verände⸗ rung zu erhöhenden oder neu aufzuziehenden Steuer ungeachtet der nicht innerhalb der gesetzlichen Frist erfolgten Anmeldung, weil die Veränderung auf anderem Wege zur Kenntniß der Be⸗ hörden gelangt ist, bereits von dem ersten Fälligkeits termine ab ordnungsmäßig stattfinden, liegt mithin der Fall, daß durch die Versäumniß der Anmeldung dem Staate Steuer vorenthalten ist, nicht vor, so ist nur eine Geldbuße von zehn Silbergroschen bis fünf Thaler gegen den Kontravenienten festzusetzen.

Nach Artikel V. des Gesetzes vom 22. Mai 1852, betreffend einige Ergänzungen des Einführungsgesetzes zum Strafgesetz⸗ buch, verjähren die hier in Frage stehenden Kontraventionen (so⸗ wohl in den Fällen zu a. als zu b.) in fünf Jahren. Diese Frist ist aber, da die Uebertretung auch nach dem gesetzlich vor⸗ geschriebenen, aber versäumten Anmeldetermin so lange fort⸗ dauert, als der Steuerpflichtige die Anmeldung des in seinem Besitze befindlichen steuerpflichtigen Gebäudes fernerhin unterläßt, von demjenigen Zeitpunkte ab zu berechnen, wo die Anmeldung wirklich erfolgt ist.

Die Bezirksregierungen sind angewiesen worden, nach Vorstehendem die Landräthe, beziehungsweise Gemeindevorstände, wegen der ihnen nach §. 17, Absatz 4 des Gebäudesteuer⸗Gesetzes vom 21. Mai 1861 bfliegenden Bekanntmachung des Straf⸗ betrages an den Beschuldigten mit Anwessung zu versehen, auch darauf Bedacht zu nehmen, daß die hier aufgestellten Grund⸗ sätze vor den Gerichten eventuell durch Einlegung der zulässigen Rechtsmittel zur Geltung gebracht werden.

Außer der Strafe hat der Kontravenient die volle seit dem Eintritt der Steuerpflichtigkeit oder Steuererhöhung rückständig gebliebene Steuer nachträglich einzuzahlen. Nach 5. 10 des Gesetzes vom 18. Juni 1840 verjährt die Nachforderung dieser Steuer nur gleichzeitig mit der Strafe. Die Nachforderung ist also für den ganzen Zeitraum geltend zu machen, a n dessen nach Obigem die Bestrafung des Kontravenienten zu⸗ läsfig ist.

. Der General⸗Major und Commandeur der 3. Feld⸗Ar⸗ tillerie⸗Brigade Weigelt hat sich auf eine Musterungsreise nach Landsberg, Frankfurt a. d. Oder, Jüterbogk, Düben und Wit⸗ tenberg begeben.

Der Professor an der Königlichen Gewerbe⸗Akademie, Mit⸗ glied der Königlichen technischen Deputation für Gewerbe, Dr. Weber, ist zum beigeordneten Mitglied der Kaiserlichen Nor⸗ mal⸗Eichungs⸗woommission ernannt worden.

Nach einer Mittheilung von der Ostbahn ist in der Nacht vom 5. zum 6. d. auf Bahnhof Rothfließ der Bahnkörper nebst drei Geleisen in erheblicher Länge versunken. Bis auf Weiteres findet bei den Personenzügen Umsteigen statt. Die

. jedoch versucht, mit einem Hülfsgeleis die Stelle zu um— gehen.

Bayern. München, 3. April. Der König hat heute Abends in Begleitung des General⸗Adjutanten v. d. Tann die Hofkirche zu St. Michael besucht. Hierauf kamen Prinzen des Königlichen Hauses und ein glänzendes Gefolge, welches die . Hofstellen, die Minister, die Königlichen Kämmerer ꝛc. ildeten.

.— Die Trauung des Herzogs Carl Theodor mit der Prinzessin Maria Josepha von Braganza ist auf den Anfang des künftigen Monats festgesetzt.

4. April. Heute Mittags hat eine außerordentliche Sitzung des Ministerraths stattgefunden, in welcher, wie die „Allg. Ztg.“ vernimmt, Reichsangelegenheiten, beziehungsweise das CGivilehegesetz zur Berathung ten. Die Staats⸗ Minister v. Faͤustle und Berr werden nige Tage nach dem Osterfeste 3 ang m be 6. b

Die bezügli er CG Dwzenberg stalt in Aschaffenburg eingesetzte ö rg sen die Ver⸗ einigung derselben mit der Ur

6. April. (W. T. B Die Herren Actit ch, Pro⸗ fessor am Lyreum zu Dillingdes Statuts zu der n Augs⸗ burg wegen formaler Fetzeram Samstag, den 25. Az nktionen als katholischer Priester fu s pftattfindenden dies lährigen

Sachsen. Leipzig, 2 orde einer gestern Abend im hiefig it dem Bemerlen hierdurch ußeror— dentlich zahlreich befucht zu erledigenden Gegenstände ustn 93 wahlberechtigten r

. Essen, den 1. Apr n . Stephani Bericht über Militãrgesetzfrage ersteng des

in der Ernst Waldthanusenm. S gen! gebaͤudes

der Versammelten seinen Bericht mit der Erklärung, daß die volle ungeschwächte Erhaltung der Wehrkraft der

Fhönix, jen Nation eintreten werde. Der Reichstagsabgeordnete Dr. reichung der Jaus hob hervor, daß die national⸗liberale Partei des Reichs⸗ ee mer, ,. ihre Stellung zur Militärgesetzorlage noch keine entschei⸗ Felerstere e Entschließung gefaßt habe, Professor Dr. Biedermann er⸗

? es, unter allgemeiner Zustimmung der Versammlung, für

looet dotth wenig. baß bie Durchschuittaftark, bes Reichs here gzsli,

PFomn Gesetze fixirt werden müsse und einer jährlichen Bewilligung ausgelocsarch den Reichstag nicht vorbehalten werden dürfe und knüpfte in . 7Taran den folgenden Antrag:

„Die am 4. April im Schützenhause in Leipzig versammelten

77 lozꝗsten Reichstagswähler sprechen gegen ihre Abgeordneten die vertrauengvolle s. Ins. Erwartung aus, daß es einer Verständigung der liberalen Parteien

des Reichstags mit dem Bundesrathe in der Militärfrage gelingen werde, die schadenfrohen Hoffnungen der inneren und äußeren Reichs⸗ feinde auf eine Schwächung des Reichs und auf einen Konflikt im Inneren zu Schanden zu machen.“

Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen.

Württemberg. Stuttgart, 4. April. Der Wieder⸗ zusammentritt des Landtags, der zur Zeit der Vertagung für

die Woche nach Ostern in Aussicht genommen war, wobei aber

die Abwicklung der Geschäfte des Deutschen Reichstags vor Ostern vorausgesetzt wurde, wird der „Allg. Itg.“ zufolge jetzt für Mitte Mai erwartet, also etwa in der Woche nach der Vermäͤh⸗ lung des Herzogs Wilhelm Eugen von Württemberg mit der Großfürstin Vera von Rußland.

Mecklenburg. Am 8. d. M. findet zu Güstrow eine Versammlung von Delegirten sämmtlicher Kriegervereine beider Mecklenburg statt. In derselben sollen insbesondere: „die Zwecke der Kriegervereine und des deutschen Kriegerbundes, An⸗ schluß sämmtlicher mecklenburgischer Kriegervereine an den deut⸗ schen Kriegerbund, sowie Unterstützungs-,, Kranken⸗ und Be⸗ gräbnißkassen 2c. ꝛc.“ besprochen werden. Die Einladung zu dieser Versammlung richtet sich an „alle ehemaligen Krieger aus den verflossenen Feldzügen, welche von der alten Kameradschast, von der Liebe zu Fürst und Vaterland, zu Kaiser und Reich, von der Fürsorge für das materielle Wohl der ärmeren Kame⸗ raden durchdrungen und überzeugt sind.“

Sach sen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 31. März. Der Landtag wird nach den Ferien sich zunächst mit dem Nachtrag zum Wahlgesetz zu beschäftigen haben. Die Regie⸗ rung schlägt Beibehaltung der Klassenwahl, jedoch Beseitigung des indirekten Wahlverfahrens und des Depntirten der ehemali— gen Reichsunmittelbaren vor. Der vorberathende Ausschuß hat sich, nach Mittheilung des „Fr. J.“, in eine Majorität und Minorität gespalten. Letztere will die Zurückziehung der Vor⸗ lage und Einbringung eines vollständig neuen Gesetzes, nicht nur eines Nachtrags; auch begehrt eine weitere Minorität die Vor⸗ legung eines Gesetzes ohne Klassenwahl, nur mit direkten allge— meinen gleichen Wahlen. Die Ausschuß⸗Majorität ist auf den Regierungsvorschlag eingegangen, beantragt jedoch auch mehr⸗ fache Modifikationen. Der Nachtrag soll sofort nach seiner Publikation Gesetzeskraft erlangen und Neuwahlen ausgeschrieben werden, während die Regierung vorschlägt, das neue Gesetz erst nach Ablauf der gegenwärtigen Wahlperiode eintreten zu lassen.

Sach sen⸗Meiningen⸗Hildburghausen. Meiningen, 2. April. Zu dem heutigen Geburtstage des Herzogs waren die Häuser der Stadt mit Fahnen geschmückt; das hie⸗ sige Regiment brachte die üblichen militärischen Ehrenbezeugungen. Das Offizier⸗Corps mit Beamten und angesehenen Personen war bei einem Diner vereinigt; zahlreiche schriftliche und telegra⸗ graphische Glückwünsche von Gemeinden und Privaten gingen ein. Die Bürger hatten sich auf Einladung der städtischen Be⸗ hörden zahlreich zu einem Souper auf dem Schießhause einge⸗ funden, wo begeisterte Toaste auf den Landesherrn und deffen Gemahlin, sowie auf den Deutschen Kaiser und den Fürsten Bismarck ausgebracht wurden.

Lvieuß. Gera, 4. April. Durch Nr. 363 der Gesetz⸗ sammlung für das Fürstenthum Reuß j. L. werden soeben nach⸗

stehende drei Gesetze vom 9. März c. publizirt:

1) Gesetz über die Pensionirung der Geistlichen, nach welchem der 5. 11 des früheren bezüglichen Gesetzes vom 27. Oktober 1872 dahin abgeändert wird, daß jeder Geistliche, welcher in ein durch Emeritirung erledigtes geistliches Amt mit cinem jährlichen Einkom— men von 550 Thlr. oder darüber eintritt, drei Jahre lang den dritten

Theil des durch die Versetzung erlangten Mehreinkommens, beziehungs⸗

weise wenn er zupor ein geistliches Amt nicht bekleidet hatte, den dritten Theil de⸗ über 500 Thlr, hinausgehenden Stelleneinkommens an den Emeritirungsfond abzugeben hat.

2) Gesetz, die Zuständigkeit zu Anforderung der für Uebertretungen e n Geldstrafen und den Bezug der angeforderten Strafgelder betreffend.

Nach 5. 2 dieses Gesetzes fließen die für Defraudationen von Gemeindeabgaben und Uebertretung polizeilicher Verfügungen angefor—⸗ derten Geldstrafen jedesmal, wenn die Strafanforderung von einem Gemeindevorstande ausgegangen ift, in die Gemeindekasse, sonst aber in die Staatékasse, insofern nicht einzelne Strafen einer anderen Kasse zugewiesen sind.

3) Gesetz, die Rechtsverhältnisse der städtischen Leihanstalt zu Gera bezüglich der ihr bestellten Pfänder Ketreffend.

Die Rechtsvergünstigungen der Leitzanstalt bezüglich der ihr be⸗ stellten Pfänder sind namentlich in den 5§. 11, 22, 23, 24 und 25 enthalten und vom Landtage in seiner letzten Session berathen worden.

Samburg, 4. April. (W. T. B.) Die von 30 patrio⸗ tischen Männern einberufene öffentliche Versammlung im großen Börsensaale war zahlreich besucht. Dieselbe beschloß die 3 Reichstags⸗Abgeordneten von Hamburg aufzufordern, in der Militärfrage nur den von der Militärvexwaltung für annehm⸗ bar erklärten Anträgen zuzustimmen. Die Versammlung schloß mit einem dreifachen stürmischen Hoch auf Kaiser und Reich.

Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 7. April. (B. T. B.) Die „Straßburger Zeitung“ veröffentlicht eine Kaiserliche Verordnung vom 3. d., durch welche die Auflösung des hießgen Gemeindergths ansgesprochen wird und ferner eine Verfügung des Bezirkspräsidenmen, wonach die Dekrete, welche den Polizeidirektor Back kommissarisch mit der Verwaltung der Mairie und Reichlin ⸗Meldegg mit der Verwaltung der Stelle

eines Beigeordneten des Maire beauftragen, in Kraft bleiben

und dem Ersteren die Ausübung der Rechte und Pflichten des Gemeinderaths auch ferner übertragen wird.

Oesterreich⸗UAngarn. Wien, 5. April. Den beiden Häusern des ö5sterreichischen Reichsrathes wurden in der gegenwärtigen Session seit 4. November v. J. von Seite der Kaiserlich Königlichen Regierung im Ganzen 66 Vorlagen zur verfassungsmäßigen Behandlung übermittelt. Von diesen Vor⸗ lagen wurden 9 an das Herrenhaus und 57 an das Abgeord⸗ netenhaus geleitet. Vom Herrenhaus wurden bis zum 31. v. M.

in 11 Sitzungen 22 Vorlagen in zweiter und dritter Lesung zum Beschlusse erhoben. Das Abgeordnetenhaus erledigte in derselben Zeit in 48 Sitzungen, darunter 4 Doppelsitzungen, 20 Vorla⸗ gen, von denen Allein die Budgetberathung 11 Tages- und 1 Nachtfitzung, die Debatte über den Gesetzentwurf, betreffend die Regelung der äußeren Rechtsverhältnisse der katholischen Kirche, 10 Sitzungen in Anspruch nahmen. Von beiden Häusern wur⸗ den bisher 16 Gesetzentwürfe übereinstimmend zum Beschlusse er⸗ hoben und es haben 12 derselben bereits die Allerhöchste Sanction erhalten. Anträge wurden in der gegenwärtigen Session des Reichsrathes bisher im Herrenhause 5, im Abgeordnetenhause 26 selbständig gestellt und der geschäftsordnungsmäßigen Behand⸗ lung unterzogen. Im Herrenhause wurden die gestellten An⸗ träge sämmtlich zustimmend erledigt; im Abgeordnetenhause wurden fünf Anträge und zwar die der Abgg. Graf Hohenwart, Fux, Steudel, Dr. Ryger und Dr. Kronawetter abgelehnt; die übrigen Anträge wurden theils sofort, nachdem sie gestellt wor⸗ den, zum Beschlusse erhoben, theils an Ausschüsse zur Vor⸗ berathung gewiesen. Der Beschlußfassung in erster Lesung harrt noch ein Antrag.

Das Herrenhaus wird seine Sitzungen am 10. d. M. wieder beginnen.

Der deutsche Botschafter General Lieutenant von Schwei⸗ nitz ist vor einigen Tagen von Berlin nach Wien zurück— gekommen.

Schweiz. Bern, 4. April. (W. T. B.) Die Regierungs⸗ behörde hat alle Prozessionen und Wallfahrten zu den nach den franzöfischen Grenzorten geflüchteten Geistlichen des Berner Jura auf das Strengste untersagt.

Niederlande. Haag, 1. April. Der Prinz Fried⸗ rich der Niederlande ist vorgestern von hier nach Neuwied abgereist, wo er, dem Vernehmen nach, einen mehrwöchentlichen Aufenthalt zu nehmen beabsichtigt.

Wie der „Leipz. Ztg.“ geschrieben wird, ist jetzt bei dem Staatsrathe ein Gesetzentwurf für Abschaffung der Abgabe von Seife zur Vorlage gelangt. Das Aequivalent für diese Steuer soll in einer Erhöhung der Steuer von destillir⸗ ten Getränken gefunden werden.

Großbritannien und FIriand. London, 4. April. Die Königin hat sich in Begleitung ihrer beiden jüngsten Kin⸗ der nach Osborne auf der Insel Wight begeben, woselbst sie etwa einen Monat verweilen und dann zum Empfange des Kaisers von Rußland nach Windsor zurückkehren wird.

Der Prinz und die Prinzessin von Wales und der Erbgroßherzog von Mecklenburg-Strelitz sind nach Schloß Sandringham abgereist, um dort die Osterfeiertage zuzu⸗ bringen. Der Herzog und die Herzogin von Edinburgh werden wahrscheinlich die Gäste des Prinzlichen Paares während der Osterwoche sein. Dieselben haben eine Einladung des Lord⸗ mayors von London zu einem am 29. d. Mts. im Mansion⸗ House stattfindenden Balle angenommen.

Die Kommissäre für die Tilgung der Nationalschuld zeigen an, daß die Summe von 374,122 Lstr. 13 Sh. 5 d. der vierte Theil des Ueberschusses der Einnahmen über die Aus⸗ gaben während des am 31. Dezember 1873 beendeten Jahres im Betrage von 1,496,490 Lstr. 13 Sh. 9 d. in dem am 30. Juni 1874 endigenden Quartal zur Reduktion der National⸗ schuld verwendet werden wird.

Das Haus der Lords zählt in dieser Parlaments⸗ Session 492 Mitglieder oder Pairs, die aus vier Prinzen von Geblüt (der Prinz von Wales, der Herzog von Edinburgh, der Herzog von Cumberland und der Herzog von Cambridge), zwei Erzbischöfen, 28 Herzögen, 32 Marquis, 169 Earls, 37 Vis⸗ counts, 24 Bischöfen und 192 Baronen bestehen.

An der irischen Küste herrschte während der letzten 36 Stunden einer der heftigsten Stürme, deren man sich dort seit Jahren erinnert. Zu Lande richtete das Unwetter große Verheerungen an, während es an der Küste den Untergang einer Anzahl größerer und kleinerer Fahrzeuge, in vielen Fällen mit Lebensverlust begleitet, verursachte.

Frankreich. Paris, 5. April. Die Verordnung, durch welche der General Chanzy die Gemeinde Algier in Belage⸗ rungs zustand versetzt, lautet:

er Civil Gouverneur von Algerien, Ober⸗-Befeblshaber der Land⸗ und Seestreitkräfte; in Anbetracht des Gesetzes vom 9. Augnst 1849; in Erwägung der Angriffe und Beschimpfungen, deren sich ge— wisse Blätter täglich gegen die Gemeindebehörde von Algier schuldig machen; in Erwägung, daß es gut ist, denen Achtung zu verschaffen, welche die Interessen der Stadt in ihren Händen haben, und die Amteverrichtungen der Gemeindeverwaltung, wie sie das Gesetz kon⸗ stituirt hat, zu sichern, indem man einer Lage der Dinge ein Ende macht, welche die Ordnung stört und die Kolonie in Mißkredit bringt, verordnet: Die Gemeinde Algier wird in Belagerungszustand erklärt.

Gegeben zu Algier, am 29. März 1874.

Das Civil⸗Gouvernement. General Chanzwv.

Der obere Kriegsrath vereinigt sich im Laufe der Woche unter dem Vorsitze des Marschalls Mac Mahon, um die Punkte der Befestigungen zu bestimmen, die zunächst in Angriff genommen werden sollen.

4. April. (W. T. B.) Innern, Beuls, ist gestorben.

6. April. (W. T. B.) Die Regierung wird, wie die „Agence Havas“ meldet, der Nationalversammlung sofort bei deren Wiederzusammentritt eine Gesetz vorlage über die Er⸗ richtung einer ersten Kammer machen, deren durch Wahl berufener Präsident zugleich der eventuell: Nachfolger des Präͤ⸗ sidenten der Republik sein würde. Es verlautet, die Regierung würde die Nationalversammlung auffordern, in die Berathung dieses Gesetzentwurfs so schnell als nur möglich einzutreten.

Der „Moniteur“ Fonstatirt, daß eine gewisse Fraktion der legitimistischen Partei darauf bestehe, sofort nach der Wiederaufnahme der Sitzungen der Netionalversammlung die Frage der Wiederherstellung der Monarchie in Anregung zu bringen, und erwähnen ein Gerücht, nach welchem der Graf von Chambord entschlossen wäre, die Angelegenheit selbst in die Hand zu nehmen und diesel de direkt und persoͤnlich zu betreiben.

J. April. (W. T. B.) Das „Journal officiel! meldet, es sei von dem französischen Botschafter, General Lefls, und dem kürzlich in außerordentlicher Mission nach St. Petersburg gereisten Grafen Bourgoing als Bevollmächtigten Frankreichs, ein neuer ö. und Schiff ahrtsvertrag, sowie eine neue

onsular⸗Konvention mit Bevollmächtigten Rußlands am J. April c. in St. Petersburg unterzeichnet worden.

Spanien. Madrid, 5. April. (W. T. B.) Die amtliche ‚Gaceta“ veröffentlicht Depeschen vom Kriegsschau⸗ platze im Norden, nach welchen die Beschießung von San Pedro de Abanto durch die Artillerie fortgesetzt wird. Heute werden weiter vorgeschobene, neu angelegte Batterien ihr Feuer

Der ehemalige Minister des

auf San Pedro eröffnen. In der Nähe von Segorbe

1 Vun⸗

Paris am

. Beilag . Inzeiger und Königlisherassr n

̃ itlichen „Gaceta“ zufolge . Berlin, Dienstag, nicht

effentlicher

worden, die sofort das Fnet haben. Der Feind f carlistischer Seite ten zu sehen, die Verse sei im und untersuchungs Sachen. Fubhastationen, Aufgebote, Bor- It dergl.

nen aufgeworfenen listischen Ueberläufer rpachtungen, Submissionen 2c. hat sich k Zinszahlung u. s. w.

chen Papieren. Gratu Alexan!

Der Avril e.

ie Deputirtenkammer Cc. April vertagt. JSiäralt der Ju bil ãu m s⸗ ar Franz Zoseph und zes nach: ö ö. 365 . sa,, König ictor Emam . daß der König überzeugt sein dürfe, der e ff 26. ist der En Grolls vertilgt sind; ö wünscht dem öder werden aus- -Ike alles mögliche Glück und spricht die Hoffnung, , n durch so viele Bande gemein⸗ samer Interessen verbundenen Staaten die Früchte der Freund—⸗ schaft ihrer Souveräne zu Gute nommen mögen.

Der Kaiser Alexander von Rußland schreibt, daß es für ihn Bedürfniß sei, dem Könige Victor Emanuel am Tage seines 25jährigen Regierungsjubiläums die freundschaftlichen Gesin⸗ nungen auszudrücken, von denen er durchdrungen sei; er ver⸗ sichert ihn, daß der Jubilar mit Genugthuung auf seine 25 Re⸗ gierungsjahre zurückblicken dürfe; er spricht die Hoffnung aus, daß die Beziehungen zwischen Italien und Rußland denselben intimen Charakter behalten mögen, den sie gegenwärtig an sich tragen; er dankt nochmals für den herzlichen Empfang, den die Kaiserin von Rußland im vergangenen Jahre in Italien ge— funden hat, und schließlich spricht er die herzlichsten Glückwünsche für die Fortdauer der glücklichen Regierung König Victor Ema— nuels aus.

Der spanische Geschäftsträger beim heiligen Stuhle, Llanos, hat seine Entlassung von seinem Posten verlangt, weil seine und der spanischen Regierung Ansichten über die neuesten Bischofsernennungen unvereinbar seien.

Türkei. Konstantinopel, 3. April. (W. T. B.) Die Pforte hat bei ihren Bestimmungen über die Heilands—⸗ kirche, welche der alte Sitz des armenisch⸗katholischen Patriarchen ist, besonders hervorgehoben, daß sie nur die den Satzungen der armenischen Kirche treu gebliebenen Antihassunisten gegenüber den hassunistischen Neuerern als armenisch⸗katholische Kirche aner⸗ kenne und demgemäß die allein rechtmäßige Wahl Kupelians mit aller Energie schützen müsse.

KH. April. (W. T. B.) Aus Veranlassung des Wider⸗ standes, welcher der von der Regierung angeordneten Uebergabe der Heilandskirche an den armenisch⸗katholischen Patriarchen von den Hassunisten entgegengesetzt wird, hatte der Großvezier mehrere Notabeln der letzteren Partei berufen lassen und ihnen erklärt, daß die Pforte die unbedingte Unterwerfung der Hassu⸗ nisten verlange und im Falle weiterer Widersetzlichkeiten die No⸗ tabeln persönlich zur Verantwortung ziehen werde. In Folge dieser Mittheilung der Regierung hat gestern eine Versammlung von 300 haffunistischen Notabeln stattgefunden, in welcher der Beschluß gefaßt wurde, sich den Anforderungen der Regierung nicht zu fügen und auf dem Widerstande gegen die Maßregeln derselben zu beharren.

Ein Telegramm aus Paris, 6. April, Abends, meldet: Der von Sadyk Pascha mit dem Crédit mobilier über den Rück⸗ kauf von 200,000 Obligationen der Anleihe von 1873 abge⸗ schlossene Vertrag ist von der Pforte nicht rarifizirt worden. Sadyk Pascha hat darauf mit dem Crédit mobilier einen neuen Vertrag auf Grundlagen abgeschlossen, die von den früheren ab⸗ weichen und dahin gehen, daß der Credit mobilier auf das Recht der Option verzichtet, das ihm bezüglich der von der Anleihe von 1873 übrig gebliebenen 800,000 Obligationen bis zum 3. Fe⸗ bruar 1875 zugestanden war, während Seitens der Pforte auf die ihr vom Crédit mobilier noch zustehenden Zinsvergütungen verzichtet wird. ö

Rumänien. Bu karest, 4. April. (W. T. B.) Die diesjährige Session der Deputirten kammer und des Se⸗ nates ist heue durch eine Botschaft des Fürsten geschlossen worden, in welcher derselbe den beiden Häusern seinen Dank für die Erledigung so vieler wichtigen Arbeiten ausspricht. Dem Vernehmen nach wird im Mai d. J. eine außerordentliche Ses⸗ sion stattfinden.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 4. April. Das unter dem Befehle des Vice⸗Admirals Butakoff stehende Evolutionsgeschwader wird aus 13 Panzerschiffen bestehen, der Fregatte Petropaulowsk“, 24 Geschütze, den Fregatten „Ad⸗ mira! Tafareff

und „Admiral Greig“, jede mit 3 Thürmen und 6 Geschützen, der Fregatte „Admiral Spiridoff“, 2 Thürme und 4 Geschütze, den schwimmenden Batterien „Perwenetz', 24 Ge⸗ schütze, und „Netrone⸗Menia“, 17 Geschütze, dem Thurmschiffe „Smertsch! und den Monitors: „Bronenossets',, „Latnik“, „Edinorog“, „Perun“, „Uragan“ und „Wiestschune“. An den Evolutionen werden ferner Theil nehmen: die Schraubenkorvette „Griden“, 11 Geschüße, die Dampffregatten „Olaf“, „Rurik“ und „Wladimir“, die Dampfavisos „Dniepr“, „Wolga“, Groß⸗ fürst Alexis und „Rabotnik“, ein Kanonenboot und drei Lichter⸗ schiffe. Wie in früheren Jahren wird das Geschwader in zwei Divifionen getheilt werden, von denen die eine der Kontre⸗Admiral Panafidine, die andere Der Kontre⸗Admiral Stetsenkoff befehli⸗ gen wird. oreit, 19 * Der R. r , daß mit Genehmigung des Kaisers - 4 Mtr. h ij⸗ ? )

. Generalst. ö . Tur an gg rer,; ligung an der Ahe ng des Westeinfachwerk, ich während des Feldzuges mit wiss Gemeindeberechtigungen. Echäftigt haben, und die un⸗ mittelba Gebäulichkeiten, mit Aus bed des Turkestanschen Militär⸗ bezirke etwa 14 Jahren neu er, taozki unter der Aufsicht des Sene 24 an wegen, übertragen worden. . folg e Cg, und e rern . gehen dem R. 3

. Grimme belegen; aegerẽebur. . zuthen Ackerland in * Rotten · 4 offen in. Detachements ẽ6 Janrrlande belegen; maßrey Jurtmeng für ihre Ruthen desgleichen am Espen⸗ sigen 66 Dehenden Bevölkerung

ge und Aug. Hildebrand belegen; deer, er

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Es werden w' wen Detachements sowie

am rechten Ufer des Amu zu züchtigen, besserte sich der Stand der Dinge sichtlich, und nach einem Bericht des Obersten Iwanow vom 12. Februar d. J. war sowohl in unserem Amu⸗Darja⸗Rayon, als auch am linken Ufer des Flusses vollkemmene Ruhe eingekehrt. Die turkmenischen Jomuden fahren fort, wenn auch mit Schwierigkeiten, die ihnen auferlegte Kontribution zu zahlen.

Die Usbeken⸗Bevölkerung am linken Ufer des Amu⸗Darja fühlt sich jetzt sicherer und zeigt sich den Russen dankbar, deren Erscheinen unter den turkmenischen Nomaden die seßhafte Bevölkerung des Cha⸗ nats vor den Bedrückungen der Jomuden befreite. Letztere denken nicht mehr, wie noch unlängst, an Raubzüge, sondern sind vielmehr . bedacht, sich nach Möglichkeit von den erlittenen Schlägen zu erholen.

Der Gesundheitszustand bei den Truppen des Amu⸗Darja⸗ Detachements ist vortrefflich; es waren nur 31 Kranke vorhanden.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 1. April. Der General⸗Postdirektor Roos ist zum Bevollmächtigten bei dem inte rnationalen Postkongresse ernannt worden, welcher in Bern am 15. September abgehalten werden soll.

Die Bevollmächtigten der Reichsbank haben den Ein⸗ wechselungspreis norwegischer Goldmünzen nach dem neuen Münzsystem festgestellt, nämlich für Zwanzigkronenstücke zu 19 Kr. 90 Oere und für Zehnkronenstücke zu 9 Kr. 95 Oere; wenn sie aber abgenutzt sind, so werden sie nach dem Gewicht bezahlt. Die dänische Nationalbank nimmt norwegische Gold⸗ münzen ohne Abzug an, ebenso die Stockholmer Privatbank.

Amerika. Washington, 6. April. (W. T. B.) Der Senat hat mit 29 gegen 24 Stimmen den Gesetzentwurf

definitiv genehmigt, durch welchen der Betrag der in Umlauf zu setzenden Greenbacks und Nationalbanknoten auf je 400

Millionen festgesetzt wird, so daß also nur 400 Millionen Green⸗ backs und 400 Millionen in Noten der Nationalbanken eirkuli⸗ ren dürfen.

Dem monatlichen Ausweise des Schatzsekretärs zufolge hat sich die öffentliche Schuld der Ver. Staaten wäh⸗ rend des Monats März um 2,189,338 Dollars vermindert und sie beträgt nunmehr 2, 133,690,728 Dollars. Im Schatzamte befanden sich am 1. d. Mts. S6, 121,000 Dollars in klingender Münze und 4 526,000 Dollars in Papiergeld.

Toronto, 2. April. (per Kabel. Im Fort Garey hat ein Massen⸗Meeting stattgefunden, auf welchem die Entrüstung über den Versuch Riels, einen Sitz im canadischen Hanse der Gemei⸗ nen einzunehmen, ausgedrückt wurde. Es wurde die Ueber⸗ führung Riels nach Manitoba unter der Anklage des Verraths und Mordes verlangt.

Asien. Ueber die bengalische Hungersnoth wird dem ‚Reuterschen Bureau“ aus Calcutta unterm 4. d. gemeldet: „Amtlichen Berichten zufolge ist die allgemeine Lage der Bevöl⸗ kerung in den nothleidenden Distrikten entschieden gut und hoff⸗ nungsvoll, ausgenommen im nordöstlichen Theile von Tirhut, wo über 500,060 Menschen von der Unterstützung der Regierung abhängen. Die Beaufsichtigung der Nothbauten hat sich gebessert. Die Frühjabrssaaten haben eine sehr gute Ernte ergeben, aus⸗ genommen im nördlichen Tirhut. Die Gesammtzahl der Todes⸗ fälle durch Hunger übersteigt nicht 10 oder 12.“

Reichstags ⸗Angelegenheiten.

Von den parlamentarischen Handbüchern (Kortkampfsche Aus⸗ gabe) ist der II. Band: Handbuch für den Deutschen Reichs⸗ tag, Il. Le gislatur⸗Periode (Berlin 1874, Fr. Kortkampf) er⸗ schienen. Dasselbe zerfällt in 2 Theile, deren erster die Gesetzgebung, Organisation und Statistik, deren zweiter die gesetzgebenden Faktoren betrifft. Im ersten Theil sind alle Gesetze und Verträge, welche sich auf die Verfassung des Reichs beziehen, wie das Wahlgesetz und Reglement abgedruckt; ferner eine Uebersicht über die Personalien und Ressortverhältnisse der höchsten Reichsbehörden, eine Uebersicht über die Entwickelung des Haushalts des Norddeutschen Bundes, bezw. Deutschen Reichs in den Jahren 1866 1874, statistische Nachrichten über Gebietsumfang und Bevölkerung, Viehstand, ausländische Inhaber⸗ papiere mit Prämie. In einem Anhang sind die auf kirchlichem Ge⸗ biete ergangenen nenen Reichs! und preußischen Gesetze zusammen⸗ gestellt. Der zweite Theil, enthält Personalien des Reichs kanzler⸗ Amts, Bundesraths und Reichstages, biographische Notizen über den Reichskanzler, die Bevollmächtigten zum Bundesrath und die Reichs—⸗ tagsabgeordneten, Uebersicht der, Mitglieder der Fraktionen im Reichs tage, Geschäftsreglements, statiffffche Uebersichten u. s. w.

Landtags⸗Angelegenheiten.

Berlin. Am 2. d. M. ist das erbliche Mitglied des Herrenhauses Graf August v. Dönhoff⸗Friedrichste in, Wirkl. Geh. Rath, Ober⸗Gewand⸗Kämmerer und Kammerherr, gestorben. Derselbe war am 10. Oktober 1797 geboren; er widmete sich der diplomatischen Laufbahn, war 1828 preußischer Gesandter in München und von 12142 bis 1848 preußischer Bundestagegesandter in Frankfurt a. M. Im Jahre 1849 zum Mitglied der Ersten Kammer gewählt, wurde er auf Grund Präsentation des alten und befestigten Grundbesitzes im Land⸗ schaftsbezirt Samland am 24. November 1854 ins Herrenhaus be rufen, dem er seit 18. November 1861 für das von ihm gestiftete Familien ⸗Fideikommiß Friedrichstein mit erblichem Recht angehört hat.

Die Nr. 14 des Central-Blatts für das Deutsche Reich, herausgegeben im Reichskanzler⸗Amt, (Berlin Carl Heymanns Verlag) hat folgenden Inhalt: 15 Allgemeine Verwaltungssachen: Verwessung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. ) Zoll und Steuerwesen: Aufhebung einer Uebergangs stelle. 3) Finanzwesen: Nachweisung der Einnahmen an Zöllen und gemeinschaftlichen Steuern, sowie anderer Einnahmen im Deutschen Reiche für die Zeit vom 1. Januar bis zum Schlusse des Monats Februar 1834 4 Münz- wesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichsmünzen. 5) Heimathwesen: drei Erkenntnisse des Bundesamts für das Keimath⸗ wesen. 6) Postwesen: Uehersicht über die während des J. Quartals 1874 im deutschen Reichspostgebiete eingerichteten und aufgehobenen , Bekanntmachungen, betreffend Waar en proben nach

riechenland via Italien; Versiegelung der Geldhriefe; Portoermäßi⸗ gung für Briefe nach und aus Hayti und San Domingo via Ham⸗ burg direkt. 7 Konsulatwesen: Ernennungen 2c.

Nr. 30 und 31 des Amtsblatts der Deutschen Reich s⸗

ostverwaltung hat folgenden Inhalt: General Verfügungen: Vom 27. März 1874. Beklebezettel mit den Namen der Eisenbahn⸗= Speditions Postanstalten Vom 26. März 1874 Anfertigung der Geldkarten 2c. in den Eisenbahn⸗Postburegns. Verbot der Beförde⸗ rung von Zündhölzern mit der Post. Rekommandirte Sendungen

gegen Rückschein. Verhütung von Unfällen bei den Posten auf ge⸗ wöhnlichen Straßen. Vom 29. März 1874. Pestverbindung mit Konstantinopel. Vom 1. April 1874. Behandlung der Postsern dun gen nach dem Großberzogihum Luxemburg. Vom 2. April 1874. Eröffnung der Eisenbahn zwischen Schmalkalden and Werne gausen. Nr. 6 des „Deutschen n Beiheft

zum Amtsblatt der Deutschen Reichs⸗Postverwaltung hat folgenden Inhalt: J. Attenstücke und Aufsätze: Die Bedeum g der Stenographie für Postbeamte. Die Ergebnisse des italienischen GPofstbetriebes im Jahre 171. Die ‚Centin-utal Daily Parcel