händigen Namens ⸗Unterschrift eines Kontrolbeamten
einer Darlehnsschuld von verschen werden
Reichsmark, welcher Betrag an den Kreis ge Prozent jährlich zu verzinsen ist. ahlung der ganzen Schu
Reichsmark, in Buchstaben von Fot worden und ͤ
ist zum Unterschiede auf der ganzen te unter den beiden letzten Zinscoupon davon abweichenden Lettern in nachstehender Art zu
mit vier und ein hal d von 774 000 Reichsmark ahre 1854 ab allmählich aus einem zu diesem Behufe Prozent des ursprüng⸗ Zuwachs der Zinsen von den
eschieht vom ebildeten Tilgungsfends von wenigstens Einem lichen nominellen Schuldkapitals unter bereits getilgten Schuldbeträgen. Kreis behält sich jedoch das Recht vor, Prozent des ursprünglichen nominellen Schuld- Die durch die verstärkte Amortisation erspar⸗ enfalls dem Tilgungsfonds zu. Die jährlichen Amortisationgraten werden auf 500 beziehungsweise 200
der Einlösung der Schuldverschreibungen wird t. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre ....
9. Zins coupon. 10. Zinscoupon.
den Tilgungsfonds
bis auf höchstens fünf kapitals zu verstärken. ten Zinsen wachsen eb
Finanz⸗Ministerium. Bekanntmachung.
Bekanntmachung vom 17. v. Mts., g und Einlösung der Landes⸗Gold⸗ und Königlich Preußischer Staats⸗ Anzeiger vom 206. v. Mts.), wird nachstehend das gesetzlich zu⸗ lässige Mindestgewicht der preußischen Friedrichsd'o (500 Gramm gleich Ein Pfund Artikel 1 des Münzvertrages vom ammlung, Seite Il2) angegeben.
Die preußischen Frie kassen zu 5 Thlr. 20 Sgr. in dem wechselt, wenn sie vollwichtig oder Umlauf im Gewicht verringert sind und zum Mindesten folgendes Gewicht haben:
A. Die von 1750 bis 1820 auf freien Stempeln geprägten Friedrichs d'or; 63 94 a. Aß gleich 3,23 .
Im Anschluß an meine betreffend die Außerkurssetzun münzen (Deutscher Reichs⸗
Die Folgeordnung durch das Loos bestimm in dem Monate Juni jeden Jahres.
Die ausgeloosten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Betrãge welchem die Rückzahlung erfolgen soll, Diese Bekanntmachung erfolgt spätestens drei Monate vor dem Feitstermine in dem Deutschen Reichs und Königlich Pre oder dem an dessen Stelle tretenden in dem Amtsblaite der Königlichen Regierung zu Königsberg oder dem e, und in dem Friedländer Kreisblatte. fo wird von der Kreisvertretung mit egi-rung ein anderes Blatt suhstituirt, und Königlich
sowie des Termins, an
öffentlich bekannt gemacht. r in Grammen
im Sinne des
Münzgewicht 24. Januar 1857; Preußische
Staats ⸗Anzeiger, . drichsd'or werden an den Enlösungs⸗
an dessen Stelle tretenden Organ Falle angenommen bezie⸗ Sollte letzteres Blatt eingehen, Genehmigung der Königlichen R und die Veränderung in dem Deutschen Meichs⸗ Preußischen Staats. Anzei Bis zu dem Tage, wo so Nominalwerthe zu entrichten ist, wird es in halbi am 1. April und am 1. Qftober jeden Jahres, von rechnet, mit vier ein halb Prozent jährlich in Reichs Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfol Rückgabe der ausgegebenen verschreibung bei der Kreis⸗ den vorgedachten Blättern b und zwar auch in der nach genden Zeit. Mit der zur E verschreibung sind a keitstermine zur etrag vom Kapital abgezogen. Die gekündigten Kapitalbeträge, lungstermine nicht erhoben werden, vom Ablaufe des Kalenderjahres der Fälligkeit an ähren zu Gunsten des Kreises. ation verlorener und vernichteter Vorschrift der Allgemeinen Ge⸗ I20 sequ. bei dem Königlichen
hungsweise umge nur durch
den gewöhnlichen
er bekannt gemacht.
lchergestalt das Kapital und zwar zum ährlichen Terminen die halben von die ganzen von die doppelten von 256,6
B. Die seit 1821 im Ringe geprägten Friedrichsd or:
64 33 preuß. Aß gleich 3, 32 Gramme,
münze verzinset. . gt gegen bloße inscoupons beziehungsweise dieser Schuld⸗ Domnau, sowie der in ekannt gemachten Einlösungsstelle in Berlin, dem Eintritt des Fälligkeitstermins fol⸗
mpfangnahme des Kapitals präsentirten Schuld uch die dazu gehörigen Zinscoupons der späteren ückzuliefein. Für die fehlenden Zinscoupons wird
welche innerhalb dreißig Jahren sowie die inner⸗
ommunal⸗Kasse in die halben von
die ganzen von die doppelten von 260 63 Berlin, den 7. April 1874. Der Finanz⸗Minister. Camphausen.
Die Ziehung der 4. Klasse 149. Königlich preußischer Klassen⸗ Lotterle wird am 17. April d. J, Morgens 7 Uhr, im Ziehungs⸗ Saale des Lotterie⸗Gebäudes ihren Anfang nehmen.
Die Erneuerungs⸗Loose, sowie die Freiloose zu dieser Klasse
5, 6 und 13 des Lotterieplanes, unter Vor⸗ lichen Loose aus der 3. Klasse bis zum 15. bei Verlust des Anrechts, einzulösen.
nach dem Rückza halb vier Jahren, gerechnet, nicht erhobenen Zinsen, ver Das Aufgebot und die Amorti Schuldverschreibungen erfolgt nach richtsOrdnung Theil 1. Titel 51 5 erichte zu Bartenstein. Zinscoupons können we doch foll Demjenigen, der vierfährizen et und den stattgehabten Besitz der Zin der Schuldverschreibung oder sonst in glaub Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angeme hin nicht vorgekommenen Zinscoup
d Mit dieser Schuldverschreihung sind zehn halbjährige coupons bis zum Schlusse des IJ weitere Zeit werden Zinscoupons auf fünfsfährige Periode Die Ausgabe einer neuen Zi Kreis- Kommunalkasse zu Domnau, sowje bei der noch b machen Zahlungsstelle in Berlin gegen Ablieferung des der älteren beigedruckten Talons. ; alons erfolgt die Aushändigung der neuen Zingcoupong-Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. ur Sicherheit der hierdurch eingegans enen r Kreis mit seinem gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen und mit seiner Steuerkraft. Dessen zu Urkunde haben wir nn e, ertheilt.
sind nach den S5. legung der bezug April d. J., Abends 6 Uhr, Berlin, 8. April 1874. Königliche General-Lotterie⸗Direktion.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Am Gymnasium in Bartenstein sind die ordentlichen Lehrer Pr. Franz Heyer und Dr. Rudolf Thimm zu Oberlehrern befördert worden. Am Andreas⸗
der aufgeboten noch amortisirt werden, welcher den Verlust von Zinscoupons vor Ab⸗ Verjährungsfrist bei, der Kreitverwaltung an⸗ scoöupons durch Vorzeigung hafter Weise darthut, nach ldeten und bis da⸗ ons gegen Quittung ausgezahlt
Gymnasium in Hildesheim ist der ordentliche
ausgegeben. * Lehrer Borchers zum Oberlehrer befördert worden.
n ausgegeben.
Zinscoupons⸗Serie erfolgt bei der
Aichtamtliches.
Deu tsches Reich. P Berlin, 8. April.
und Königliche Hoheit der Kronpring empfing gestern m 10. Uhr den Wirklichen Geh. Rath Grafen hm dann militärische Meldungen entgegen und präsidirte von 12 Uhr ab einer Konferenz der Landes⸗-Vertheidi⸗
ung der Sitzung begab Sich Se. Kaiserliche oheit zur Schnepfenjagd nach dem Spandauer
Zins coupons· Serie Beim Verluste des T
Se. Kaiserliche Verpflichtungen haftet Vormittag u ; ; von Keller, na
diese Ausfertigung unter unserer
gungs⸗Kommisston.
l ) , Das kreisständische Finanz- Kwinitè des Friedländer Kreises und Königliche S Anmerkung. Sie Ünterschriften sind eigenhändig zu unterzeichnen.
— Der Bundesrath hat in seiner Sitzung am 29. v. M. beschlossen, zur Ausführung des Gesetzes vom 23. Februar 1874, betreffend die Gewährung von nachträglichen Vergü⸗ tungen für Kriegsleistungen der Gemeinden, nach⸗ stehende Bestimmungen zu treffen:
. Ausführung des Gesetzes sind im Allgemeinen die⸗ jenigen Vorschriften gleichmäßig anzuwenden, welche für, die Ausführung des Gesetzes vom 11. Mai 1851 über die Kriegs⸗ leistungen ünd deren Vergülung maßgebend gewesen sind.
Es gilt dies namentlich von denjenigen Vorschriften, durch welche festgestellt ist: I). von welchen Behörden die Ansprüche aufzurufen sind, 2) bei welchen Behörden die Anmeldung der Ansprüche zu erfolgen hat, 3) welche Behörden die Prüfung und Feststellung der Ansprüche zu bewirken haben, 4 welche Bescheinigungen und Nachweise zur Begründung der Ansprüche beizubringen sind.
Die Ansprüche sind von den zuständigen Behörden (. I) in deren amtlichen Anzeigeblättern mit einer Präklustofrist von 6 Monaten aufzurufen. Ansprüche, welche beim Ablauf dieser, mit dem Tage der Ausgabe des betreffenden Anzeigeblat⸗ tes beginnenden Frist nicht angemeldet sind, können nachträglich nicht geltend gemacht werden.
Sind die zur Begründun
Regierungs b ezirk Königsberg. Erster (bis .. . Zinscoupon zu der n , ,, des , ,. Kreises.
. und ein halb Prozent Zinsen, Reichsmark ... ö ̃
Provinz Preußen.
Reichsmark zu vier
Domnau, den.. ten Das kreisstãndische di et h gn Na
Dieser Zinseoupon ist ungülti
18 .. mite des Friedländer Kreises.
en
ö g, wenn dessen Geldbetrag nicht
innerhalb vier Jahren, vom Ablaufe des Kalenderjahres der Fälligkeit
an gerechnet, erhoben wird.
Anmerkung: Die Namens ⸗Unterschriften der Mitglieder des Komites können mit Lettern oder Faesimile⸗Stempeln gedruckt werden; doch muß jeder Zingcoupon mit der eigenhändigen Namens⸗Unterschrift eines Kontrol⸗ beamten versehen werden.
ind ig eines Anspruches erforder⸗ lichen Bescheinigungen und Nachweise C. 4) auch im Wege der Kommunikation mit der Militärverwaltung nicht zu beschaffen, so ist es zulässig, auf die sonst in der Verwaltungspraxis üblichen ittel Es sind jedoch in solchen Fällen die vollständigen Verhandlungen, vor Feststellung der Ansprüche, der betheiligten Militärverwaltung zur Erklärung vorzulegen und sind die von dieser etwa geltend zu machenden Bedenken bei der SEntscheidung in Berücksichtigung zu ziehen. Auch ist den bezüg⸗ lichen festgestellten Liquidationen (V.) die Erklärung der Militär⸗ verwaltung beizufügen. Ansprüche, welche auch auf diesem Wege nicht genügend klar gestellt werden können, sind von der Anerkennung ausge⸗
Beweismittel zurückzugehen.
Provinz Preußen. ierungsbezirk Königsberg.
zur Kreis⸗-Obligation des Friedländer Kreises.
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obligation des Friedländer Kreises . . jeh te üb Reichsmark à vier und ein halb Prozent Zinsen, die . .. te Serie Zinscoupons für die fünf Jahre is. bis 18. b der Kreis. Kommunalkasse zu Demnau sowie bei der in dem Deut- schen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger oder dein an dessen Stelle tretenden Organe, in dem Amteblatte der König⸗ en Regierung zu Königsberg oder an dessen Stelle tretenden Organe und in dem Friedländer Kreisblatte bekannt gemachten Einlösungsstelle in Berlin, sofern dagegen Seitens des als solchen legitimirten In—⸗ habers der Obligation kein Widerspruch erhoben ist. Domnau, den.. ten
Das kreisständische Finanz⸗Komite
IV. Die Behörden, welchen die Prüfung und Feststellun der Ansprüche übertragen ist (J. 3), haben , des . ; Gesetzes vom 23. Februar 1874 ihre Feststellungen etwaigen Erinnerungen des Rechnungshofes gegenüber zu vertreten.
V. Die von den einzelnen Bundesregierungen dem Reichs⸗ kanzler⸗Amt behufs Zahlung, beziehungsweise Erstattung der estgestellten Beträge mitzuteilenden, gehörig belegten Liquida⸗ tionen müssen gußer dem Atteste eines Rechnungsbeamten über die erfolgte Prüfung nach den Zahlen und ng eine dahin gehende Bescheinigung der feststellenden Behörde ent⸗ halten, daß die Prüfung auf Grund des Gesetzes vom 23. Fe⸗ bruar 1874 stattgefunden, und daß in der Liquidation nur lche Beträge enthalten sind, deren Vergütung, beziehungsweise rstattung nach dem gedachten Gesetze zu erfolgen hat.
des Friedländer Kreises. ch den Belägen
Anmerkung. I Die Namens⸗Unterschriften der Mitglieder des Komites können mit Lettern oder Faesimile⸗Stempeln
gedruckt werden, doch muß jeder Talon mit der eigen⸗
— Ueber Kundgebungen für das dem Reichstage vorliegende Militärgesetz geben wir im Anschluß an unsere gestrigen Berichte weiter folgende Mittheilungen:
Der in Hamburg in der Versammlung vom 4 April gefaßte Beschluß, betreffend eine an die Hamburger Reichstagg⸗ abgeordneten zu richtende Aufforderung wegen ihrer demnäch⸗ stigen Abstimmung in der Militärfrage, ist dem Reichskanzler mitgetheilt worden und darauf folgende, an den Herrn C. Jacob adressirte Antwort des Fürsten von Bismarck hier eingegangen:
Berlin, 6. April 1874. Den in Hamburg am 4. d. M. im Börsensaale versammelt ge⸗ wesenen Herren sage ich für das Vertrauen zur Reichsregierung, wel- ches in dem gefaßten Beschlusse ausgedrückt ist, und für die Mitthei⸗ lung, mit der Sie mich beehrten, meinen verbindlichsten Dank. Die in der ersten Handelsstadt Deutschlands von so gewichti-⸗ gen Stimmen ausgesprochene Neberzeugung, daß das Heer als ein organisches Glied der Nation dauernd im Stande sein müsse, die friedliche Arbeit vor gewaltsamer Störung zu schützen, wird Wider- hall finden und ist ein werthvelles Pfand für das Gelingen einer m hn zwischen den verbündeten Regierungen und dem Reichs—
age.“ .
Der Stettiner „Ostsee⸗Ztg.' ist folgender Aufruf zur Ber⸗ öffentlichung zugegangen:
Die Unterzeichneten haben in dem Vertrauen auf die Zustim⸗ mung vieler ihrer Mitbürger beschlossen, die nachfolgende Adresse an den Reichstag in Berlin zu richten. Wir bitten alle Gleichgesinnten durch Unterschrift ihres Namens ihre Zustimmung zu erklären. Die Nähe der Verhandlungen über das Milltärgesetz rechtfertigt die Bitte, mit der Unterschrift mözlichst zu eilen. — Die Abressen werden bis Sonnabend, den 11. April incl., ausliegen (folgen die Namen).
Hoher Reichstag! Aus den Berichten über die Verhandlungen
der bezüglichen Kommission des Hohen Reichstages haben wir erse⸗ hen, daß Tie Vorlage der Reichsregierung, betreffend das Militär gesetz, auf Schwierigkeiten stößt, welche uns nach den glänzenden Er⸗ folgen unserer Heeres verwaltung nicht gerechtfertigt erscheinen. In der Ueberzeugung, daß die Forderungen der Reichsregierung in der gesammten militaͤrischen und politischen Lage ihre volle Be⸗ gründung finden, sprechen wir deshalb die Erwartung aus, daß der Hohe Reichstaz in dieser Angelegenheit einen Konflikt mit der Reichs⸗ regierung zu vermeidet wissen wird.
Stettin, den 7. April 1874. ö
(Folgen die Unterschriften.)
Ein Telegramm aus Hannover vom heutigen Tage meldet: Der Vorstand und die Vertrauensmänner der national⸗ liberalen Partei unterzeichneten heute eine in der Militärgesetzfrage entworfene Adresse, in welcher die entschiedene Mahnung aus⸗ gesprochen wird, jeden Konflikt mit der Regierung zu vermeiden. Die Kölnische Zeitung“ enthält einen längeren Bericht über eine zahlreich besuchte Versammlung von Reichstags⸗ wählern in Cöln, welche am 6. d. M. Abends im Saale der Lesegesellschaft unter Vorsitz des Geheimen Raths v. Ammon stattgefunden hat. In derselben wurde mit Einstimmigkeit der Erlaß folgender Adresse an den Reichstag beschlossen:
Hoher Reichstag! Die von inneren und äußeren Feinden be— drohte Lage des neu erstandenen Deutschen Reiches erfordert dringend, daß über die Heeresvorlage kein Konflikt zwischen der Reichsregierung und dem Reichstage entstehe. Schon setzt, wo eine solche Möglichkeit uns erst droht, klingt der Jubel aller Reichsfeinde mißtönend an unser Ohr. Wir wollen aber nicht, daß Deutschlands Ehre und Macht⸗ stellung gefährdet werde; wir vergessen nicht den Dank, den wir unserem stegreichen Kaiser, seinen Feldherren und dem tapferen deut⸗
schen Volksheere verschulden; deswegen erlauben wir uns, unsere volle Ueberzeugung dahin auszusprechen daß es ein unberechenbares natio— nales Unglück wäre, wenn eine Einigung nicht erzielt würde. Wir bitten daher den Hohen Reichstag, daß er durch vertrauensvolles Entgegenkommen die jttzt das Land druckende peinliche Ungewißheit baldigst beseitige.
Cöln, den 6. April 1874.
Außer diesen und den gestern bereits mitgetheilten Kund⸗ gebungen liegen weitere Berichte über Versammlungen und Adressen vor aus Buckau, Celle, Norden, Münden, Leer, Emden, Scharmbeck, dem Amte Lauenstein, Flensburg, Remscheid, Zser⸗ lohn, Rheydt, Herdecke, Duisburg, Gladbach, Lahr, Bochum, dem Mettmanner Kreise, Marburg, Neuwied, Weißenfels, Dur⸗ lach, Constanz, Udestedt ꝛc.
Die Bestimmung im Art. 4 Nr. 3 der Instruktion über die Bildung der Amtsbezirke und die Berufung der Amtsvor⸗ steher ꝛc. vom 18. Juni v. J. hat, nach einem Reskript des Ministers des Innern, den Fall des §. 58 Abs. 1 der Kreis⸗ ordnung im Auge, in welchem es sich darum handelt, die zeit⸗ weilige Wahrnehmung der Verwaltung eines Amts⸗ bezirks, für welchen eine zum Amtsvorsteher geeignete Person nicht hat ermittelt werden können, dem Vorsteher eines be⸗ nachbarten Bezirks zu übertragen. Eine solche Uebertra⸗ gung kann nur mit Einwilligung des hetreffenden Amtsvor⸗ stehers erfolgen, wie sich dies aus den legislativen Verhandlun⸗ gen über die Kreisordnung ergiebt. Demgemäß ist durch die gedachte Bestimmung der Instruktion vom 18. Juni v. J. angeordnet, daß zunächst die Bereitwilligkeit des von dem Kreistage bezeichneten Ämtsvorstehers zur zeitweiligen Wahrneh- 3 der Verwaltung des betreffenden benachbarten Amts bezir kes von dem Landrathe festgestellt werden soll, bevor darüber an den Ober⸗Praäͤsidenten behufs weiterer Anordnung Bericht er⸗ stattet wird. Dagegen ist die in Rede stehende Bestimmung nicht auch auf den Fall des 5. 57 Absatz 4 der Kreisordnung anzu⸗ wenden, welcher die einstweil ige Uebertragung der Stellvertretung eines Amtsvorstehers an einen benachbarten Amtsvorsteher be⸗ trifft. Für diesen Fall wiederholt die Instruktion vom 18. Zuni v. J. im Art. 4 unter Nr. 6 nur die vorgedachte Bestimmung der Kreisordnung fast wörtlich dahin, daß in denjenigen Amts⸗ bezirken, für welche in Ermangelung hierzu geeigneter Personen Skellvertreter der Amtsvorsteher nicht bet ernannt werden können, die Stellvertretung einstweilen einem der benachbarten Amtsvorsteher durch den Kreisausschuß übertragen werden soll. Nach der Fassung, wie nach der Absicht des Gesetzes kann es keinem Zweifel unterliegen, daß jeder Amtsvorsteher zur zeitweiligen Vertretung eines anderen benachbarten Amtsvorstehers verpflichtet ist. Das Gesetz würde eine Lücke enthalten, wenn man eine solche Verpflichtung nicht annehmen wollte. Denn während im 8. 58 der Kreigordnung ausdrücklich vorgesehen ist, daß, wenn die zeitweilige Wahrneh⸗ mung der Verwaltung eines Amtsbezirks durch den Vorsteher eines benachbarten Bezirks nicht thunlich ist, der Ober⸗Präst⸗ dent auf Vorschlag des Kreisausschusses einen kommissarischen Amts vorsteher zu ernennen hat, enthält der 5. 57 eine analoge Bestimmung bezüglich der Ernennung eines koinmissarischen Stell⸗ vertreters nicht. Auch erscheint es an sich gerechtfertigt, zwar die Uebernahme der Stellvertretung eines Amtsvorstehers für den Vorsteher eines benachbarten Bezirks zu einer Zwangspflicht im Sinne des §. 8 der Kreisordnung zu machen, da es sich hierbei der Regel nach nur um eine kürzere vorübergehende Verwaltung eines Amtsbezirks im Falle der Behinderung oder des Abganges des betreffenden Amtsvorstehers handeln wird, dagegen die der Regel nach ungleich mühevollere Verwaltung eines Amtsbezirks
1
für welchen ein Amtsvorsteher überhaupt nicht hat ernannt wer⸗ ben können, dem Vorsteher eines benachbarten Bezirks nur mit seiner ausdrücklichen Einwilligung zu übertragen ꝛc.
— Der Minister des Innern hat den Landräthen der Pro⸗
vinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen den Cirkular⸗Erlaß vom 24. April 1870 in Erinnerung bringen fassen, wonach es in der Regel für unstatthaft zu erachten ist, Schulzen zum Betriebe, des Schankwirthschaf ts⸗Ge⸗ werbes zu konzessioniren, bezw. Schankwirthe als Schulzen zu
estätigen. Die Landräthe haben diesen Grundsatz bei der Be⸗ 6 der jetzt neu zu wählenden Schulzen zu beachten und Schankwirthen die Bestätigung als Schulzen nur in denjenigen Fällen zu ertheilen, in denen nach ihrem p ichtmãßigen Ermessen bie Verhaältnisse eine solche Ausnahme hinreichend begründen, auch die Persönlichkeit des Gewählten die Gewähr für die gehörige Erfüllung der mit dem Schulzenamte verbundenen Pflichten, wie
für den ordnungsmäßigen Betrieb des Schankgewerbes in sich
frägt und Mißstände aus der Verbindung des Schulzenamtes muß dem Betriebe einer Schankwirthschaft nicht zu besorgen sind.
Der General⸗Major und Commandeur der 3. Garde⸗ Kavallerie⸗Brigade, Irhr. von Los, welcher sich mit kurzem Urlaub nach Bonn begeben hatte, ist von dort hierher zurück gekehrt.
— Am 6. d. M. starb zu , im 3. e n.
je Gräfin Luife zu Stolberg⸗Wernig ero de, geb. Freun 3 nn, e gn des im hre 1854 verstorbenen Oberst⸗ Kämmerer Grafen Anton zu Stol berg Wernigerode, Mutter des im Jahre 1872 verstorbenen Prästdenten des Herrenhauses und Ober⸗Präsidenten von Schlesien, Grafen Eberhard zu Stolberg⸗ Wernigerode.
Der Thierarzt erster Alasse Roepke zu Calbe a. Milde ist zum Kreis⸗Thierarzt des Kreises Gardelegen, unter Anwei⸗ sung seines Wohnßsitzes in Debisfelde, ernannt worden.
= Die durch eine Rutschung des Bahn körpers auf Bahnhof Rothfließ in der Nacht von 5. zum 6. d. Mts. plötzlich entstandene Senkung ist 40 Meter lang, 32 Meter breit und bis 6 Meter tief. Das alsbald begonnene Umgehungz⸗ geleis ist heute fertig geworden, so daß die Züge wieder durch⸗ geführt werden können und das Umsteigen der Passagiere aufhört.
Bayern. München, 5. April. Der König ließ sich in Folge eines leichten ÜUnwohlseins bei der gestern Abends in der Hofkapelle veranstalteten Auferstehungsfeier durch den Prinzen Luitpold vertreten, welcher dabei vom großen Cortège um⸗ geben war. . . j .
— Gegenüber den sich widersprechenden Nachrichten über die Verhandlungen der Kommission bezüglich des Fortbestandes der Fentral⸗Forstlehranstalt in Aschaffenburg theilt die „Allg. Ztg.“ mit, daß sich bei derselben einzelne Stimmen für Belassung der Anstalt in Aschaffenburg, sowie für Vereinigung derselben mit der Universität in Würzburg, eine Stimme auch für Vereinigung mit der polytechnischen Schule hierselbst ausge⸗ sprochen habe, daß jedoch die Mehrzahl der Fomnüsfions mitglieder für Vereinigung der Anstalt mit der Universität in München sich aussprach und daß == wie schon telegraphisch erwähnt — in diesem Sinn auch das kommissionelle Gutachten abgefaßt ist, das nun zunächst Gegenstand weiterer Berathungen im Ministerium bilden wird. .
Vom Kriegs⸗Ministerium wurden am 3. d. M. diejenigen Bestimmungen bekannt gegeben, welche als Abände⸗ rungen und beziehungsweise als Ergänzungen der bisher zum Vollzuge des Reichs⸗Militar⸗Pensionsgesetzes vom 27. Juni 1871 und der Allerhöchsten Verordnung vom 28. Juni 1873 „die Bewilligung von Pensionszulagen für die nach alteren Normen pensionirten Offiziere und Militär b eamten betr. erlassenen Vorschriften künftig und mit Rückwirkung auf die
bereits zur Entscheidung gekommenen einschlägigen Fälle in An⸗ wendung zu treten haben.
Nach denselben beginnt die Wirksamkeit der Bestimmung des
21 des Rei gmilitär-Pensionsgesetz's a. für die Theilnehmer am ee. gegen iche ill, vom 1. August 1870 an, b., für die übrigen um aktiven Dienste wieder herangezogenen pensionirten Offiziere und
llitärärzte vom 21. Juli 1871 an. Bei Berechnung der Dienst.
e für den Anspruch auf den Eintritt in tine Pensionszulage nach ber Allerhöchsten Verordnung vom 28. Juni 1875 oder auf das Vor⸗ ruͤcken in eine höhere solche Zulage kommt in Anrechnung: 2. die bei der Pensionirung zurückgelegte Gefammtdienstzeit, b. die nach der Penssonirung im oktiven Dienste zugebrachte Zeit. Pensionirte Offi⸗
ziere und Militärärzte, welche aus genannten Bestimmun gen Ansprüche
uf eine ihnen günstigere Regelung ihrer Penstonsvverhältnisse ableiten k . haben ihre desfallsigen Anmeldungen, zu denen die Bebrauchtformularien durch die lithegraptische Offizin des Kriegs
Nintsteriums abgegeben werden, gehörig ausgefüll‘ und mit ihrer
nterschrift versehen, unter Coupert einzureichen. . g ö ö Der Veteranen⸗- und Kriegerverein Münchens
hält am 19. Mai, dem Erinnerungstag an den Friedensschluß, Fahnenweihe und feiert sein Stiftungsfest.
Sachsen. Dresden, 8. April. Das heutige Dr. J.“ enthält eine Bekanntmachung vom 31. März, wonach das Ministerium des Innern zu der von dem Stadtrathe zu Chem⸗ nitz, unter Zustimmung der gesetzlichen Vertreter der Stadt⸗ gemeinde, beschlossenen anderweiten Anleihe von Sechs Mil⸗ sionen Mark Reichswährung gegen Ausgabe von auf den In⸗ haber lautenden, übrigens planmäßig auszuloosenden oder zu kündigenden, bis dahin aber mit vier und ein halb Prozent juhrlich zu verzinsenden Schuldscheinen, nach Maßgabe des vor⸗ gelegten Anleihe⸗ und Tilgungsplanes, sowie der vorgelegten Enttvärfe der Schuldscheine, Talons und Coupons die Genehmi⸗ gung ertheilt hat.
Baden. Karlsruhe, 2. April, Am 31. v. M. ver⸗ starb hierselbst der Direktor des Großherzoglichen Verwaltungs⸗ hofes, Mitglied der Ersten Kammer, Ludwig Fecht, im 59. Lebensjahre.
Mecklenburg. Schwerin, 7. April. Der Erh groß⸗ herzog hat sich gestern Abend von hier nach Weimar begeben. Ver Herzog Pant Friedrich, welcher zum Osterfest hier ein= 83 war, ist heute Morgen wieder abgereist.
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 7. April. Im Laufe des heutigen Nachmittags trafen der Herzog von Altenburg, sowie der Erbgroßherzog von Mecklenburg⸗ Schwerin zum Besuche am Großherzoglichen Hofe hier ein.
Oldenburg. Oldenburg, 5 April. Der Groß⸗ e g wird in nächster Zeit dem Fürstenthum Birkenfeld einen
esuch abstatten. . — In den nächsten Tagen wird eine Versammlung der
Wähler stattfinden, um den Reichstagsabgeordneten des 1.
eit zu geben,
und 2. Wahlbezirks im Großherzogthum Gelegenh setz kennen zu
die Stellung ihrer Wähler gegenüber dem Armeege
— Das Großherzogliche Staatsministerium, Departement unter dem 26. März d. J. eine Bekannt⸗ hend, daß bei der Veranlagung kel 8S des Einkommensteuergesetzes vom zinslichen Schulden in Abzug n der Steuerpflichtigen n werden, als
der Finanzen, erließ machung, dahin ge kommenstener nach Arti 64 die Zinsen der ver sind. Verzinsliche Schulde o weit als vorhanden angenomme n den Schätzungsausschlissen mit Bestimmtheit die Schulden bis zum 7. Mai unter An⸗ d Wohnortes des Gläubigers und des chuldner angegeben und auf Verlangen
der Ein⸗
6. April 18 zu bringen sollen aber nur s deren Vorhandensei bekannt ist, oder als gabe des Namens un Zinsfußes von dem S speziell nachgewiesen sind.
Schwarzburg⸗Sond Der Erbprinz u längerer Abwesenheit in diesen
Sondershausen, nd die Erbprinzessin sind nach Tagen wieder hierher zurückgekehrt.
ershansen.
Wien, J. April.
versichert, ist das Antwort⸗ f das aus Veranlassung der gerichtete Schreiben Gleichzeitig dürfte, in Telegramm des Grafen Andrassy eim päpstlichen Stuhle, Grafen Oesterreichs auf die Encyelica terreichischen Bischöfe abgesandt sein.
London, 6. April. ne wird die Kö⸗
Oesterreich⸗ Ungarn. (W. T. B.) Wie die „Neue freie Presse schreiben des Kai neuesten kirchlichen Gesetzesvorlagen an ihn des Papstes am Ostersonnta demselben Blatte zufolge, e an den österreichischen Gesandten b Paar, als o des Papstes an die öst
Großbritannien und Irland. rend des Verweilens des Hofes in Osbor e Marine⸗Invaliden des Aschanti⸗Krieges im Hospitale Am 22. d. M. wird Ihre Majestät in ber die aus dem Aschanti-Feldzuge heim⸗ rten Matrosen und Marinetruppen abhalten. = General⸗Major Sir Garnet Wal seley i neral⸗Inspektor der Hülfstruppen (Miliz, und Freiwillige) ernannt worden. Ernennung des Generals Sir Jame Sekretär des Commandeur en chef vacant — Wie die „Morning⸗Post“ erfäh Innern der Familie des verstorbenen
ge abgegangen.
ffizielle Erwi
zu Haslar besuchen. Osborne eine Revue ü
st zum Ge⸗ Jeomanry, Kavallerie Posten war durch die
s Lindsay zum militärischen
at der Minister des Pr. Livingstone mit⸗ daß die Ueberführung der irdischen Hülle des ampton nach London sowie die Beisetzung f öffentliche Kosten ge⸗
theilen lassen, Reisenden von South derfelben in der Westminster-Abtei au schehen werde.
Spanien. gen ist am 7. San Pedro eingeleitet worden, noch heute erwartet. wirkung der Flotte
Nach in Bayonne eingetroffenen Meldun⸗ April der Angriff der Regierungstruppen auf de Abanto durch ein heftiges Artilleriefeuer und wurde der Sturm auf die Position
Das stürmische Meer verhindert die Mit⸗ bei den militärifchen Operationen um Bil⸗ listenanführer Saballs erhebt in der Pro⸗ nen. Der Zolldienst in Junqutera
vinz Gerona Zwangskontributio pignan) wird für Don Carlos
(Provinz Gerona, unweit Per
Türkei. (Wes. Ztg Das Budget für das Jahr 1290 ist folgendermaßen veranschlagt:; Aus⸗ 34,580 türkische Lire (1590 807 480 Beutel oder 24 807,420 türkische Deficit 65, 432 Beutel oder 327,160
Hedschra (1874 - 75) gabe 5. M26, 916 Beutel oder 25 Thlr.); Einnahme P96l, Lire (148,844,520 Thlr.); türkische Lire (1,962, 60 Thlr.)
Rußland und Polen. Die Uebersiedelung der Turkmenen, Kreisen des Gouvernements Astrachan Halbinsel Mangyschlak soll, wie die ssen worden sein. P
Gouvernement zu verbleiben wünschen, daß sie sich binnen eines t⸗ oder Landgemeinde des Gouverne⸗ anschreiben lassen. findet zur Zeit zwischen den Ministerien des Innern und der Finanzen ein Meinungsaustausch darüber e Normalzahl für die Handlungen mit spirituösen ken in den Städten aufzustellen und die Städte zu Bevölkerungszahl, sowie nach ihrer ad⸗ Uen und industriellen Bedeutung in ver⸗
St. Petersburg, 4. April. welche in zwei disiren, nach der . Z.“ meldet, in diesen
Tagen beschlo en Turkmenen, welche im
Astrachanschen unter der Bedingung ge halben Jahres einer Sta ments nach eigener Wahl ch der, M. 3.“
tattet werden,
diesem Zweck nach ihrer ministrativen, kommerzie schiedene Kategorien einzutheilen.
Amerika. Aus Washington wird unterm 5. d. Mts. Die englisch⸗amerikanische Kom⸗ Hr. Howard wird chten Zuerkennungen vor dem
per Kabel gemeldet: mission hat ihre Arbeiten g die britischen Unterthanen gema 26. September auszahlen. New⸗YJork, TJ. April. genen Neahrichten ist in Cu Toncha als Generalkapitän erfolgt. — Der „‚A. i. C.“ geh Buenos⸗Ayres, 5. März, zu: „Die Revolution in Paraguay i stattgefunden, in welcher Die Rebellen machten 590) Gefan u Stande kam.
(W. T. B.) Nach hier eingegan⸗ ba die Installirung des Generals
en folgende Nachrichten aus
st zu Ende, Unweit Ascension die Regierungsarmee ge⸗ ene, worauf eine Präaͤsident Jovellanos Kabinet aus den Oppositionsführern. der Legislatur genehmigte Verkauf die in London fälligen April⸗ schen Chili und der Argen Weise gebessert. Ptofessor ztlicht, aus welchem erhellt, in vollendet sein wird. das jst 85, 900 Sterne, um⸗ der astronomischen Welt unbe⸗
hat eine Schlacht chlagen wurde.
freundschaftliche Ucbereinkunft z bleibt im Amte und bildet sein Der nächste Schritt wird der von der Eisenbahn sein, zu dem. Behufe, Coupons zu decken. Die Beziehungen, zw haben sich in keiner Gould hat seinen Jahresbericht veröffer anometria Argentina in Kurze
daß die Ur jede mit 50 Sterne
wird 1700 Karten, fassen, von denen ein Drittel bisher kannt war.“
— Nachrichten aus Ri den: „Man erwartet, der o die Verhaftung des Bischofs Fieber hat ein wenig zugen raffte dasselbe täglich im D
Asien. Das offizielle Woch Indien über die bengalische Hunger Wetter während der letzt der Regen viel Gutes ge Folge der zeitigen Frühjahrsernte für die Späternte vorzubereit ist die Lage der Bevölkerung
o de Janeiro vom 7. März mel⸗ berste Gerichtshof werde in Kurzem von Para anordnen. men; während der letzten 14 Tage urchschnitt drei Menschen weg.“
enbulletin des Vizekönigs von s noth meldet, daß das n günstig war, daß oͤlkerung in den Boden
Das gelbe
en 14 Tage ungemei than hat und daß die Bev im Stande war,
Mit Ausnahme von Tirhut entschieden gut und hoffnungsvoll.
sammtzahl der zur Anzeige gelangten Todesfälle durch Hunger beträgt nur dreizehn. Man fürchtet indeß, daß eine gewisse An⸗ zahl alter Leute und Kinder den Entbehrungen erlegen sein mö⸗ gen oder erliegen werden. Wenn die Frühjahrsernte, die nun gewisse Distrikte beschäftigt, vorüber ist, erwartet man, daß die Zahl der an den Nothbauten beschãftigten Personen einen großen Zuiwachs erfahren wird. — Aus Japan bringt eine neue Post bis zum 24. Februar reichende Nachrichten: Am 29. Januar empfing die Kaiserin von Japan die Frauen und sonstigen Familienglieder der Gesandten von den Vereinigten Staaten, Großbritannien und Belgien. Der Kaiser hat verfügt, daß sein Einkommen in derselben Weise besteuert werden soll, wie dasjenige seiner Unterthanen. Dem Schatze wird dadurch ein Betrag von 25,000 Dollars zufließen. Die Regierung macht große Anstrengungen, um die Rebellion der Samourat zu unterdrücken; viele der Soldaten haben jedoch ihre Waffen weggeworfen und weigern sich, gegen ihre Landsleute zu fechten. Die „Gazette erklärt die Furcht der in Japan wohnen⸗ den Fremden für unbegründet; auch die finanzielle Lage des Landes sei zufriedenstellend. Die Samourai von Saga, in Fizen, haben sich in den Tempeln versammelt und verlangen die Absendung einer Expedition nach Corea. Die Bewegung ist fortwährend im Wachsen. Am Abend des 1. Februar drangen dieselben in die Bank von Ono, in Fukoocka ein, und betrugen sich so gewaltthätig, daß das ganze Bankpersonal entfloh. Die Errichtung einer Telegraphenlinie in nördlicher Richtung macht guten Fortschritt.
China. Ein Telegramm aus Hongkong meldet unterm 5. d. M., daß in Peling und Tientsin alle Ursachen der Be⸗ sorgniß verschwunden sind.
Afrika. Aus einer per Dampfer „Anglian“ in London eingetroffen Cap⸗Post mit den Daten: Cap stadt, 10. und St. Vincent, 25. März, ist Folgendes hervorzuheben: Der in Maritzburg verhandelte Prozeß des Kaffernhäuptlings Langaliba⸗ lele, der angeblich die Ursache der jüngsten Rebellion in Natal war, hat mit der lebenslänglichen Verbannung des Angeklagten seinen Abschluß gefunden. In den Strömen des Distrikts Bokk⸗ well ist Gold gefunden worden. Die Regierung hat eine Kom⸗ mission ernannt, um die nöthigen Untersuchungen anzustellen. Im Hochlande haben große Ueberschwemmungen stattgefunden. Hope Town an den Ufern des Orangeflusses wurde beinahe weg⸗ geschwemmt.
— Ueber die Lage der Dinge an der Gold küste überbringt der in Liverpool angekommene Dampfer „Bonny“ folgende bis zum 12. März reichende Nachrichten:
In Cape Coast waren Abgesandte von Kumassie angekommen, um die Veltragsbedingungen zu diskutiren. Sie erheben Einwände gegen das Aufgeben der Menschenopfer und behaupten, daß Sir Garnet Wolselch als Kriegsentschädigung nur 5009 und nicht 50, 000 Unzen Goldes verlangt habe. Unter den Abgesandten befindet sich der Sohn des Königs Koffi Calealli. Letzterer ist, wie es heißt, krank, und unter feinen Vasallen sollen große Spaltungen existiren. Kapitän Glover empfing am 8. Februar die Unterwerfung des Königs von SDuabin und am 12. Februar kesetzte er Jumaffi⸗ mit 4600 Mann. König Koffi Calcalli ließ ihm 14 Unzen Goldes auf einem goldenen Teller überreichen, mit dem Ersuchen, seine Truppen über den Prah zurückziehen zu wollen. Kapitän Glovers Verluste betrugen 19 Todte und 4. Verwundete. In Trans Volta hatte die Streitkraft unter Kapitän Goldsworthy 25 Todte und 120 Verwundete. Alle Opera⸗ lionen jenseits des Volta wurden auf Sir Garnet Wolseleys Befehl suspendirt.
Australien. Sidney (in Neu⸗Süd⸗Wales) 6. April. (B. T. B.) Ueber die Flucht Rocheforts und seiner Genossen ist Folgendes bekannt geworden; Dieselben hatten Erlaubniß erhalten, behufs Fangens von Fischen einen Ausflug machen zu dürfen. Eine am Ziel ihrer Exkursion vor Anker liegende Barke nahm sie auf und führte sie aufs hohe Meer.
Coursbuch der Deutschen Reichs ⸗Post verwaltung, 1874 April, J. Abtheilung, Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei (R. v. Decker), ist soeben ausgegeben. Dasselbe enthält die Eisenbahnverbindungen in Deutschland und der 6ster⸗ reichischuungarsschen Monarchie und Uebersicht der bestehenden Rund⸗ reife ⸗Touren mit Angabe der Billetpreise, bearbeitet im Coursbureau des Kaiferlichen General⸗Postamts, und umfäßt die bis zum 14 April eingetretenen resp. mit demselben Tage eintretenden Aenderungen in dem Gange der Eisenbahnzüge. Ferner noch gültig; Abtheilung II., März⸗April, enthaltend die bedeuten deren Eisenbahnrouten in Europa, außer Deutschland und Oesterreich, ferner Postverbindungen in Deutschländ. und den angrenzenden Ländern, Dampfschiff: Course, Reifetouren zwischen mehreren Hauptorten Gurobas, Tarif für Courier und Extraposten, Wegemaße, Mun zwergleichungs⸗Tabelle, Zusammen⸗
steslung der Bestimmungen über Benutzung det TDelegraphenlinien und Gebührentarif ꝛc. Mit 2 Karten.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Breslau, 2. April. Im Auftrage des Ministers der geistlichen, Unterrichts-; und Medizinal-Angelegenheiten ist Seitens des Ober⸗ Präsidenten der Provinz Schlesien unter dem 27. März der provin-⸗ ziasständijchen Kommisston zur Errichtung des Museums der bildenden Künste mitgetheilt worden, daß im Staatshaushaltsetat pro 1874 die Summe von 120,000 Thlr. als einmalige Staats beihülfe zum Bau eines Provinzigl-Museums der bildenden Künste in Breslau bewilligt ist.
München, 8. April. (W. T. B) Der Direktor der Maler. Akademie, Wilhelm von Kaulbach, ist gestern Abend 81 Uhr an der Cholera gestorben. ̃
= Um 75. März starb hierselbst der Direktor der hiesigen Kunst⸗ gewerbeschule, Hermann Dyck. ,
— Professor Karl v. Dilotz malt gegenwärtig ein 6 es Bild, welches die Verstoßung der Anna Boleyn durch Heinrich III. darstellt. Die Figuren des beinahe fertigen Gemäldes sind lebensgroß, die Technik ist eine überaus glänzende.
Tübingen, 2. April. Der erdentliche Professor Dr. Schön berg an der staatswirthschaftlichen Fakultät der Umipersität ist von der ihm seither, neben dem Lehrauftrag für Nationalökonomie, obge⸗ legenen Vertretung der Polizeiwissenschaft, Politik und Eneyklopädie ber Staatswissenschaften enthoben, und die in der gedachten Fakultät erledigte ordentliche Professut mit einem Lehrauftrag für innere Ber= waltung, Politik und Enchklopädie der Staatgwissenschaften dem Re gierung -Affeffor Dr. Jolly bei dem Ober⸗Präsidium für Elsaß⸗ Lothringen in Straßburg übertragen worden.
— Die Nr. 28 der „Wissenschaftlichen Beilage der Leipziger Zeitung.“ vom B. April hat folgenden Inhalt: Das Stenlerwesen in Sachsen vor dem dreißigjährigen Kriege. — Rezen⸗ sionen und Besprechungen.
— Die Generälbersammlung der Deutschen Shakespeare⸗ Gesellschaft findet am 2. d. M., Vormittags um 11 Uhr, im Saale des Stadihauses zu Weimar statt. Auf der Tagesordnung fleht: Begrüßung der Versammlung am Tage der zehnsährigen Stif⸗
überein, daß der Nothstand nirgends
Alle Berichte stimmen darin Thanna und Durbunga.
so groß ift, als in Baheyra,
tung der Gesellschaft, durch den Generaäl-Intendanten Frhrn. von Losn; Vortrag deg Kreisgerichtsrathes und Universttätsrichters Dr.