1874 / 86 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 13 Apr 1874 18:00:01 GMT) scan diff

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des Jahres 1867 geprägten Vereinsthaler und Vereine doppelthaler Anwendung.“ Ein dazu vorliegender Antrag des Abg. Lenz: »Das Gesetz, betreffend einen Zusatz zu dem Münzgesetz vom 2. Juli 1873, jo zu fassen: Die in Artikel 7, 8 und * el 15, Ziffer J des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873 über die einstweilige ortdauer ihrer Geltung als gesetzliches Zahlungsmittel, die lußerceurssetzung und Einlösung der Ein- und Zweithaler—⸗ stũcke deutschen Geyrãges getroffenen Bestimmungen finden auch auf die in Oesterreich bis zum Schlusse des Jahres 1867 geprägten Vereinsthaler und Vereinsdoppelthaler Anwendung. Jedoch können die im dritten Alinea des Artikel 8 des Münzgesetzez feftgesetzten Fristen für die Einlösung auf vierzehn Tage und für die . Bekanntmachung auf einen Monat herabgesetzt werden.“ wurde abgelehnt, nachdem sich sowohl der Präsident des Reichs⸗ kanzler⸗Amtes, Staats⸗-Minister Dr. Delbrück (S. unter Reichs⸗ tagsangelegenheiten), als auch die Abgg. Dr. Bamberger und Mosle dagegen ausgesprochen hatten.

Der Nachtrag zum Haushaltsetat des Deutschen Reiches für 1874 (S. denselben in Nr. 77 d. Bl.) wurde dann noch in erster Berathung erledigt. Schluß 41 Uhr.

In der heutigen (36) Sitzung des Deutschen Reichstages, welche um 1 Uhr begann und der die Bundes— bevollmächtigten Staats⸗Minister Dr. Delbrück, v. Kameke und v. Stosch und mehrere Bundeskommissarien beiwohnten, trat das Haus in die zweite Berathung des Reichsmilitärgesetzes ein. Zu⸗ nächst erstattete der Abg. Miquel einen ausführlichen Be⸗ richt, der bei Schluß des Blattes noch nicht beendet war.

In der heutigen (52. Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher am Ministerlische die Staats⸗Minister Graf zu Eulenburg und Dr. Achenbach mit mehreren Kommissa— rien beiwohnten, wurde zunächst der Tod der Abgg. Grafen Renard und Jacobson mitgetheilt. Die Mitglieder erho⸗ ben sich von ihren Sitzen. Von dem Handels-Minister war der Verwaltungsbericht der preußischen Bank für 1873, von den Ministern der Finanzen und des Innern die Nachweisung über die Bestände des Dotationsfonds der Pro⸗ vinzial⸗ und Kreisverbände eingegangen. Dann vertagte sich das Haus mit Rückicht auf die Geschäftslage des Reichstages auf unbestimmte Zeit. Die nächste Sitzung wird ungefähr in 14 Tagen stattfinden.

Der General⸗Lieutenant von Gayl, bisher Kommandant von Rastatt, welcher vor Kurzem zum Gouverneur von Rastatt ernannt worden, ist von dort zur Abstattung persönlicher Mel— dungen hier eingetroffen.

Der Kaiserlich⸗Königlich österreichischungarische Gesandte in Kopenhagen, Graf Kalnocki, ist gestern aus Wien hier eingetroffen und im Hotel Royal abgestiegen.

S. M. Kbt. „Albatroß“ ist am 10. d. Mts. Nach⸗ mittags in Plymouth angekommen und am 11. Nachmittags von dort nach Kiel in See gegangen; an Bord Alles wohl.

S. M. Kbt. „Meteor“ hat am 10. d. Mts. Piraeus verlassen und ist gestern in Pera angekommen.

Bayern. München, 10. April. Das „Gesetz⸗ u. Ver— ordnungsblatt“ veröffentlicht eine Bekanntmachung der Staats—⸗ Ministerien vom 6. d. M., die Vereinfachung des di en st⸗ lichen schriftlichen Verkehrs betreffend—

. Die Landraths⸗Abschiede der 8 Kreise des König⸗ reichs vom November v. J. haben die Allerhöchste Sanktion er— halten, und es wird mit deren Publizirung nunmehr im „Gesetz⸗ und Verordnungsblatte“ begonnen.

Der Rath im Ministerium des Innern, C. Riedel, ist gestern Abend von hier nach Berlin abgereist.

In der vorgestrigen Sitzung des Gemeinde⸗Kollegiums wurde die Gemeinderechnung für 1872 ohne Erinnerung genehmigt. Sie schließt ab mit 3,777,524 Fl. Einnahmen und 2,129,913 Fl. Ausgaben der Betriebsrechnung, 102,754 Fl. Ein— nahmen und 437,565 Fl. Ausgaben der Vermögensrechnung, L284, 864 Fl. Einnahmen und 1,492,887 F. Ausgaben der Anlehensrechnung, sohin 4,022,294 Fl. Gesammteinnahmen, 3,917,449 Fl. Gesammtausgaben und 104845 Fl. Aktivrest; dann öS, 066 Fl. Vermögen und 10,123,077 Fl. Schulden, sohin 2,545,911 Fl. reinem Schuldenstand.

11. April. (W. T. B.) Ein Erlaß der Staats— regierung an den Bischof Dr. Reinkens erklärt, daß fie⸗ sich im Anschluß an das von der betreffenden Kommission ab⸗ ßegebene Rechtsgutachten nicht für befugt erachte, Dr. Reinkens im Verwaltungswege als altkatholischen Bischof für Bayern an⸗ zuerkennen.

Sachsen. Dres den, 12. April. Nach dem „Dr. Anz.“ ist in der gestern Abend bei Helbigs abgehaltenen Monatsver⸗ sammlung des »Deutschen Reichs vereins“ zu Dresden folgende Resolution angenommen worden, welche gestern Abend noch auf telegraphischem Wege einmal an das Präsidium des Reichstags, sodann an die nationalliberale Fraktion des Reichs— tags und an den Reichstags-Abgeordneten für Altstadt⸗Dresden nach Berlin abgesandt worden ist und auf schriftlichem Wege noch dem Reichstags⸗Abgeordneten für Neustadt⸗ Dresden mit⸗ getheilt werden wird:

Der Deutsche Reichs verein zu Dresden spricht in seiner Versammlung vom 19. April gegen die reichstreuen Abgeordneten die vertrauensvoll Erwartung aus, daß es einer Verständigung der liberalen Parteien des Reichstages mit dem Bundesrathe in der Militärfrage gelingen werde, die schadenfrohen Hoffnungen der inneren Reichsfeinde auf eine Schwächung des Reichs und auf einen Konflikt im Innern zu Schanden zu machen, und daß sie darum Dem, was die Reichsregie rung für das Zustandekommen des Reichs⸗Militärgesetzes als unerläß⸗ lich erachtet, zustimmen werden.“

Württemberg. Stuttgart, 12. April. Der Direk⸗ tor des Ober⸗Schulraths Renk ist zum Präsidenten des Ver— waltungsgerichtshofs, der Ministerial⸗Rath W. Nokk bei dem Ministerium des Innern zum Direktor des Ober⸗Schulraths und der Verwaltungs⸗Gerichts⸗Rath W. Schwarzmann zum Di— rektor des Verwaltungshofs ernannt worden.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 11. April. Von den am Großherzoglichen Hofe zu Besuche verweilenden Hohen Gästen sind der Herzog von Altenburg und der Erbgroßherzog von Mecklenburg⸗Schwerin heute Nach⸗ mittag wieder von hier abgereist.

Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Coburg, 10. April. Vor einigen Jahren hat ein Hr. Baron v. Rast die Stadt Coburg zum Erben seines nicht unbeträchtlichen Vermögens eingesetzt und gleichzeitig mehrere milde Stiftungen allhier gemacht. Zu diesem 6 gehören unter andern auch 2 Paläste in Florenz. Nachdem nun die mancherlei Erbschaftsdifferenzen be⸗ glichen und geordnet sind, begiebt sich jetzt, wie der Leipz. tg.“ geschrieben wird, eine Deputation des hiesigen Magistrats,

bestehend aus Bürgermeister Muther, Magistratsrath, Geheime Finanz⸗Rath Krais und Justiz⸗Rath Forkel, nach Florenz, um diese Paläste zu besichtigen und wegen deren Verwerthung das Geeignete an Ort und Stelle anzuordnen.

Anhalt. Dessau, 10. April. Die auf gestern bestimmt gewesene Ankunft des Erbgroßherzogs von Mecklenburg⸗Schwerin zu einem Besuche am hiesigen Hofe ist wegen Erkrankung des jungen Prinzen Aribert verschoben worden.

Desterreich⸗ Ungarn. Wien, 12. April. Der Feld⸗ marschall⸗Lieutenant Graf Bellegarde ist auf die von dem⸗ selben aus Gesundheitsrücksichten wiederholt gestellte Bitte, unter Vorbehalt seiner Wiederverwendung im Heeresdienste, von der Stelle eines General-Adjutanten enthoben zu werden, seinem Ansuchen gemäß in den Stand der mit Carenz aller Gebühren be— urlaubten Generale versetzt worden, wobei der Kaiser befohlen hat, dem Feldmarschall⸗Lieutenant für die durch eine Reihe von Jahren mit Hingebung geleisteten vorzüglichen Dienste die volle Aller⸗ höchste Anerkennung auszusprechen. Zu General⸗-A1djutanten sind ernannt worden; der Feldmarschall-Lieutenant Freiherr von Mondel, derzeit Kommandant der 36. Infanterie-Truppen— division, und der General⸗Major Ritter von Beck, unter Be⸗— lassung in seiner Anstellung als Vorstand der Militärkanzlei.

Die „Wiener 3.“ veröffentlicht eine Verordnung des Ministers des Innern vom 1. April 1874, durch welche die Ausdeh⸗ nung der sogenannten Eisenacher Konvention, betreffend die Verpflegung erkrankter und die Beerdigung verstorbener Staatsangehöriger so wie die Ausdehnung der mit mehreren Staaten . Konvention, betreffend die Uebernahme der ursprünglichen Staatsangehörigen auf das deutsche Reichsland Slsaß-Lothringen, kundgemacht wird.

Das Herrenhaus setzte in seiner heutigen Sitzung in Anwesenheit der Kirchenfürsten bei dicht gefüllten Galcrien die Generaldebatte über das erste konfessionelle Gesetz fort. Gegen die Vorlage sprachen u. A. Fürst Czartorinski, sowie Graf Leo Thun. Fuͤr dieselbe ergriffen Hye, Hartig, Graf Anton Auersperg und als Hauptredner der Partei Baron Lichtenfels das Wort. Da der zuletzt genannte Redner plötzlich ohnmächtig wurde und aus dem Saal getragen werden mußte, wurde die Sitzung ge— schlossen. Die nächste Sitzung findet Montag statt.

Pest, 11. April. Das „Amtsblatt“ dementirt die Nachricht, daß die von Kerkapoln in die Staats⸗-Centralkasse beförderten Temesvarer Waisendepositengelder verschwunden seien. Die Gelder im Betrage von 1,278,278 fl. erscheinen in den Schluß⸗ rechnungen unter den unvorhergesehenen Einnahmen angeführt.

Schweiz. Bern, 12. April. (W. T. B.) Die Landes⸗ gemeinde des Kantons Glarus hat einstimmig das Standes—⸗ votum für die Annahme des Entwurfes der revidirten Bundesverfassung abgegeben.

Niederlande. Haag 8. April. Nach einer Mittheilung des Komites für das dem Könige bei Gelegenheit des 25jäh⸗ rigen Regierungs-⸗Jubiläums am 12. Mai zu widmende Nationalgeschenk hat der König dem Präsidenten diefes Komites, dem Bürgermeister von Amsterdam, persönlich die Eröffnung gemacht, daß er die Absicht habe, den Geldern, welche zu jenem Zwecke angesammelt sein wurden, eine Bestimmung zum Vor— theile der Kunst zu geben, und daß er am 12. Mai in der Nieuwe Kerk in Amsterdam, wann ihm die Erträge der behufs eines Nationalgeschenkes veranstalteten Sammlungen zur Ver⸗ fügung gestellt wären, kandgeben werde, für welche Stiftung dieselben von ihm würden angewiesen werden.

Wie der „Leipz. Ztg.“ aus Amsterdam gemeldet wird, ist es jetzt sicher daß der Kaiser von Rußland auf seiner Reise nach England am 12 Mai im Haag eintreffen und sich an diesem Tage nach Amsterdam begeben wird, um bei den Ju— biläumsfestlichkeiten daselbst gegenwartig zu sein.

Das Ministerium des Innern hat bekannt gemacht, daß nach amtlichen Berichten, die bei ihm eingegangen, in der Woche vom 29. März bis 4. April in den Niederlanden zwei Personen an asiatischer Cholera gestorben sind, und zwar die eine in Rotterdam, die andere in Utrecht.

Der. „Staats⸗Courant“ veröffentlicht das vollständige Namensverzeichniß der europäischen Offiziere, Unteroffiziere und Soldaten, welche im Verlaufe der zweiten Szpedition ge— gen Atchin im Kampfe getödtet, verwundet worden oder Krank— heiten erlegen sind, soweit darüber bis zum 26. Februar bei dem Kriegsdepartement in Niederländisch⸗Indien Anzeige eingegangen war. Die Gesammtzahl ist an Verwundeten 375, an Gefallenen und Gestorbenen 377 (an Gefallenen: 39).

Mit der neuesten niederländisch⸗ostindischen Post aus Batavia vom 28. Februar wird gemeldet, daß aus Atchin bereits die Rücksendung von schweren Belagerungsgeschützen und von Artillerie⸗Mannschaften begonnen hatte; sie follte allmählich fort⸗ gesetzt werden. Es deutet diese Maßnahme darauf, daß das niederländische Expeditionscorps keine schwierigen Belagerungs⸗ operationen mehr im Innern oder an den Küͤsten jenes Landes auszuführen haben würde.

Großbritannien und Irland. London, 10. April. In einer außerordentlichen Sitzung des Gemeinderaths der City von London, welcher der Lordmayor präsidirte, gelangte folgender Antrag zur einstimmigen Annahme: „daß, im Falle Se. Kaiserliche Majestät, der Kaiser aller Reußen, dieses Land besuche, Sr. Kaiserlichen Majestät eine Einladung überbracht werde, die ihn ersucht, der Korporation die Ehre gestatten zu wollen, ihn bei einem Feste in der Guildhall zu empfangen.“ Es wurde ein Komite ernannt, um die Vorkehrungen für den Empfang des Kaisers, im Falle Sę. Majestät die Einladung an⸗ nimmt, auszuführen.

11. April. (W. T. B.) Der Marquis of Clan—⸗ ricarde, Mitglied des Oberhauses, ist mit Tode abgegangen.

(Monatsübersicht für März.) Der Herzog und die Herzogin von Edinburgh landeten am 7. in Grabesend und begaben sich sofort nach Windsor, worauf am 12. der feierliche Einzug der Königin und des neuvermählten Paares unter all— gemeiner Theilnahme der Bevölkerung in London erfolgte. Der Prinz und die Prinzessin von Wales waren bereits am 5. von St. Petersburg in London eingetroffen.

Das neue Parlament trat am 5. formell zusammen, vertagte sich indessen bis zum 19, nachdem die Wahl des Sprechers des Unterhauses erfolgt und die durch den Ein— tritt verschiedener konservativer Parlaments⸗Mitglieder in das neue Kabinet nothwendig gewordenen Nachwahlen angeordnet waren. Dieselben fielen sämmtlich zu Gunsten der Mitglieder des Ministeriums aus. Bei dem am 19. erfolgten Wieder— zusammentritte des Parlamentes wurde die Thronrede der Königin von dem Lordkanzler verlesen. Dieselbe nimmt auf die zwischen

freundlichen Verhältnisse Bezug, erwähnt, mit freundlicher Wen⸗ dung nach Rußland hin, der Vermählung des Herzogs ven Edinburgh, rühmt die Führung und Erfolge der brifischen Armer in dem Feldzuge gegen die Aschantis und konstatirt mit Be— dauern den in Ostindien herrschenden Nothstand. In Betreff der Aufgabe der Gesetzgebung wird namentlich die Nothwen⸗ digkeit der Reform der Gesetze über den Verkehr im Grundbesitz hervorgehoben, sowie die Revision der Gesetze über das Dienst⸗ verhältniß und die Regelung des Verkaufs berauschender Ge— tränke empfohlen. Bei der Berathung der Antwortsadresse auf die Thronrede wurde von Herrn Butt, dem Führer der Homerule— Partei, deren Mitglieder bei einer in Dublin abgehaltenen Kon—= ferenz den Beschluß gefaßt hatten, eine von den Ronservativen wie Liberalen unabhängige Partei zu bilden und alle kleineren Meinungsverschiedenheiten der gemeinsamen Sache unterzuordnen, ein Amendement eingebracht, in welchem es hieß, das irische Volt werde nicht der vollen Wohlthaten der Verfassung theil haftig. Der Antragsteller und die Mitglieder seiner Partei verfuchten dies durch die Aufzählung einer Menge von Benachtheiligungen der Irländer, wobei namentlich auf die Ausnahme⸗Gefetze Bezug genommen wurde, zu begründen. Von der konservativen Seite des Hauses wurde hervorgehoben, daß ein solcher Antrag nur die Zertrümmerung des britischen Reiches bezwecken könne, und wurde das gestellte Amendement mit 314 gegen 50 Stimmen verworfen. Bei der festen Majorität, auf die der Premier⸗Mi⸗ nister sich im Unterhause stützen kann, dürfte von einer Nachgie⸗ bigkeit gegen die spezifischirischen Wünsche, wie sie sich wohl un⸗ ter dem Ministerium Gladstone zeigte, nicht mehr die Rede sein; auch hat Herr Digraeli eine an ihn abgesandte Deputation, welche sich für die Freilassung der noch gefangen gehaltenen Fenier verwenden sollte, auf die Verhandlungen im Parlamente verwiesen, bei denen der Minister des Innern, Herr Kroß, die Erklärung abgab, daß die Regierung nicht die Absicht habe, in den Lauf der Gerechtigkeit einzugreifen, indem sie diese Personen zur Begnadigung empfehle. . , r

Von den dem Parlamente gFemach en Vorlagen der Regierung wurde eine Anleihe von 10 Millionen Pfd. Sterl. zur Beschaffung der Mittel, welche die Hungersnoth in Indien für Abhülfemaß⸗ regeln der verschiedensten Art in Anspruch nimmt, von beiden Häu⸗ sern genehmigt. Vorläufig sollen von der oben genannten Summe indessen nur 3 Millionen zur Ausgabe gelangen, und ist die Regierung der Ansicht, daß diese Anleihe ohne Garantie Eng⸗ lands gegen die Sicherheit des indischen Schatzes auf den Markt gebracht und in monatlichen Raten von ungefähr 250, 000 Pfd. Sterl. eingezahlt werden könne. Zur Deckung der Kosten des Krieges an der Westküste Afrikas bewilligte das Unterhaus als Erganzung zu den Anschlägen des laufenden Finanzjahres die Summe von 800,009 Pfd. Sterl. Die gesammten Kosten des Feldzuges dürften sich nach dem Anschlage der Regierung auf etwa 9000090 Pfd. Sterl. belaufen. Von den für das kommende Finanzjahr vorgelegten Ausgabe Etats der einzelnen Departements genehmigte das Unterhaus am 30. die der Armee und Marine; der erstere im Betrage von 14435300 Pfd. Sterl weist eine Mehraus gabe gegen das Vorjahr von 69,290 Pfd. Sterl., auf. Die Mehr⸗ ausgaben, hervorgerufen durch den gesteigerten Preis der Lebenz— mittel und den erhöhten Sold, belaufen sich auf 282, 700 Pfd. Sterl., wogegen durch den Wegfall der Herbstmanöver und den ver- minderten Bedarf an Materialien, eine Minderausgabe von 213,500 Pfd. Sterl. angesetzt ist. Die effektive Stärke der Armee unterscheidet sich nur unbedeutend von der des Vorjahres und ist für das kommende Finanzjahr auf 128,994 Mann gegen 128,968 in 1873 festgestellt. Ein Antrag, die Armee um 16690 Mann zu reduziren, wurde vom Hause verworfen. Der Marine— etat verlangt 10,179, 485 Pfd. Sterl., 279,700 Pfd. Sterl. mehr als im vergangenen Jahre, welche Mehrausgabe durch die er— höhten Löhne auf den Schiffswerften und die Mehrkosten der Schiffsmaschinen, Kohlen, Panzerplatten und verschiedener ande⸗ rer Flottenartikel motivirt wird. Der Gesammtbetrag der ver— schiedenen Etats der Civilverwaltung für das kommende Jahr, welche dem Parlamente bereits vorgelegt sind, beläuft sich ein⸗ schließlich der für die Post⸗ und Telegraphenverwaltung erforder⸗ lichen Summen, auf 18,800,661 Pfd. Sterl. 549,492 Pfd. Sterl. weniger als im Vorjahre. Eine Mehrausgabe wird nur in Klasse I7., Schulen, Wissenschaft und Kunst, zum Betrage von 194,418 Pfd. Sterl. gefordert.

Nachdem beide Häuser den in dem Kriege gegen die Aschantis verwendeten Truppen ihren Dank ausgesprochen hatten, vertagte sich das Oberhaus am 30. März bis zum 14. April, das Unter⸗ haus am 31. März bis zum 13. April.

Der mit dem Schlusse des Finanzjahres veröffentlichte Be— richt des Schatzamtes weist eine Einnahme von 77,535, 657 Pfd. Sterl. gegen 76,608,770 Pfd. Sterl. im Vorjahre auf. Außer⸗ dem war am 1. April 1873 in den Banken von England und Irland ein Ueberschuß von 11,992,705 Pfd. Sterl. vorhanden. Der Ertrag der Zölle ist von 21,033,000 Pfd. Sterl. auf 20,339, 000 Pfd. Sterl. gefallen, dagegen ist die Einnahme aus der Stempelsfteuer von J, 947, 000 Pfd. Sterl. auf 10,500,000 Pfd. Sterl,, der Ertrag der Getränkesteuer von 25, 785, 000 Pfd. Sterl. auf 27, 172, 900 Pdf. Sterl. gestiegen. Die Grund⸗ und Gebäudesteuer brachte 2, 324 000 Pfd. Skerl. gegen 23537 000 Pfd. Sterl,, die Einkommensteuer 5.691, 000 Pfd. Sterl. gegen 7.500, 000 Pfd. Sterl. ein. Die Einnahme der Post, einschließlich einer Summe von 652, 0900 Pfd. Ster, welche auf die Telegraphenanleihe zurückgezahlt wurde, betrugen 5,792, 009 Pfd. Sterl. gegen 4,820 060 Pfd. Sterl. im Vor⸗ iahre, die der Telegraphenverwaltung 1,B210 000 Pfd. Sterl. gegen 1015, 9090 Pfd. Sterl. Der Ertrag der Kronländereien belief sich auf 375, 000 Pfd. Sterl. Verschiedene andere Ein— nahmen betrugen, einschließlich einer Rückzahlung von 148,000 Pfd. Sterl; auf die Telegraphenanleihe, 3 882,057 Pfd. Sterl gegen 3,195,777 Pfd. Sterl. im Vorjahre. Die Ausgaben beliefen sich auf 76, 466519 Pfd. Sterl. 160, 490 Pfd. Sterl, weniger als im Budget angenommen worden war, wobei nicht außer Acht zu lassen ist, daß in dieser Periode eine Reduktion der Steuern um 2.855, 000 Pfd. Sterl. eingetreten ist, und daß die den Vereinigten Staaten in der Alabama⸗An— gelegenheit von dem Genfer Schiedsgerichte zuerkannte Summe von drei Millionen Pfd. Sterl. vollständig aus den laufenden Einnahmen gezahlt wurde. Von der Staatsschuld wurden während des Finanzjahres vom 1. April 1873 bis 31. Mär 1874 3,895, 982 Pfd. Sterl. getilgt. An baarem Gelde erh in den Banken am 31. März die Summe von 7,442, Sp 4 Pfd. Sterling.

Der Wortlaut des am 3. Dezember zwischen Großbritannien und Oesterreich⸗Ungarn abgeschlossenen Auslieferungsvertrages ist amtlich veröffentlicht worden.

Am 27. März wurde von dem deutschen Botschafter, Grafen Münster, und dem Minister der auswärtigen Angelegen⸗

dem Königreiche und allen auswärtigen Mächten bestehenden

heiten, Earl Derby, ein Vertrag unterzeichnet, nach welchem

Aktiengesellschaften und andere kommerzielle, industrielle und finanzielle Gesellschaften, welche in dem einen der beiden Länder errichtet und zugelassen sind, auch befugt sein sollen, in dem anderen alle Rechte auszuüben, sobald sie sich den in demselben geltenden Gesetzen und Herkommen unterworfen haben. Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, kann aber von jedem Theile durch Kündigung, welche ein Jahr vorher erfolgen muß, aufgehoben werden.

Der Krieg an der Westküste Afrikas wurde durch die am 4. Februar erfolgte Einnahme von Kumassi beendet. Die Stadt wurde niedergebrannt und die britischen Truppen traten bereits am 7. den Rückmarsch nach Cape Coast Castle an, der von dem Feinde nicht gestört wurde. Am 9. trafen Boten des entflohenen Königs Koffee Kalkalli im Lager bei Sir Garnet Wolseley ein und baten um Frieden. Die von dem kommandirenden Generale gestelllen und von dem Könige angenommenen Friedensbedingun⸗ gen legen dem letzteren die Zahlung einer Entschädigungssumme von 50,000 Unzen Gold auf. Der König verzichtet ferner für sich und seine Nachfolger auf alle Ansprüche der Oberhoheit über alle Stämmie, welche früher mit der niederländischen Regierung in Verbindung standen, sowie auf alle Tribute oder Lehnspflichten von den Königen von Dankara, Assia, Akim, Adansi und den übrigen, früher dem Königreiche Aschanti unter⸗ worfenen, britischen Bundesgenossen. Zwischen den britischen Niederlassungen an der Küste und dem Königreich Aschanti soll vollständige Handelsfreiheit bestehen und die von Kumassi nach dem Prah führende Straße stets passirbar erhalten werden. Die europäischen Truppen wurden in der zweiten Hälfte des Februar eingeschifft und landeten am 21. März und den folgenden Tagen in Portsmouth. Am 30 hielt die Königin eine Revue über sämmtliche Truppen, welche an dem Feldzuge Theil genommen hatten, in Windsor ab. Sir Gar⸗ net Wolseley wurde für seine Verdienste zum General⸗ Major ernannt, Außerdem wurde ihm der Barontitel mit einer jährlichen Ehrenpension von 1500 Pfd. Sterl. für sich und seine nächsten Nachkommen, sowie das Großkreuz des Ordens von St. Michael und St. Georg und das Commandeurkreuz des Bathordens verliehen.

Die Noth in den von Mißernten betroffenen indischen Pro— vinzen nahm noch zu, was am deutlichsten aus dem Anschwellen der an den öffentlichen Bauten beschäftigten Zahl von Arbeitern hervorgeht. Dieselbe ist allein in Tirhut im Laufe von zehn Tagen von 20000 auf 100,000 gestiegen. Der Theil Bengalens, welcher am schwersten zu leiden hat, umfaßt Tirhut, Sawun, Chumparun, Bhagulpore, Purneah und Dinajepore. In der allerschlimmsten Periode, von Ende Mai bis Ende August, wer⸗ den etwa 3 Millionen Menschen von der Regierung erhalten werden müssen, eine etwas geringere Zahl in den Monaten April, Mai und September, und noch weniger in den Monaten März, Oktober und November. Auch in neun anderen Distrikten wird Noth herrschen, wenn auch nicht so allgemein wie in den oben genannten. Von der Regierung sind bereits 720 000 Tonnen Reis angekauft worden, und täglich wurden 2000 bis 2500 Tonnen in die nothleidenden Distrikte befördert. Der Lokal— transport, welcher die Hauptschwierigkeit darbot, wurde ziem⸗ lich gut organisirt. In den Distrikten nördlich des Ganges wurden 50, 900 Wagen damit beschäftigt, die von der Regie⸗ rung gekauften Nahrungsmittel herbeizuschaffen, und soll die Zahl derselben in kurzer Zeit auf 70,900 gebracht werden. In den am meisten betroffenen Gegenden wird die Hülfsvertheilung in kleinen Kreisen vorgenommen, so daß jedes Dorf besonders besucht und versorgt wird. Die Frühlingssaaten stehen überall gut, mit Ausnahme von Tirhut, und sind mehrere Distrikte durch den im Februar gefallenen Regen vor der Hungersnoth bewahrt worden. Die bis Ende Februar nöthig gewordenen außerordentlichen Ausgaben der Regierung beliefen sich auf 2,500 000 Pfd. Sterl.

Das Parlament von Canada wurde am 26. durch den Ge— neral⸗Gouverneur eröffnet. Unter den Vorlagen der Regierung befindet sich ein neues Wahlgesetz, nach welchem das bisherige Verfahren bei den Wahlen abgeschafft und geheime Abstimmung eingeführt werden soll. Die Lage des Landes schilderte der Gou⸗ verneur in der Eröffnungsrede als eine sehr günstige,.

Frankreich. Paris, 11. April. Das „Journal officiel“ kündigt folgendermaßen das Entkommen Rocheforts und seiner Mitgefangenen an:

»Die Regierung hat Depeschen auß Numea vom 2. und aus Syoney vom 8. betreffs der Entweichung von drei zur einfachen De— portation und von drei zur Deportation in einen befestigten Raum Ver— urtheilten erhalten, unter welchen Rochefort, Pascal Grousset, Jourde und Vallisre sich befinden. Die Depeschen geben die Namen der beiden anderen

nicht deutlich. Diese Verurtheilten entkamen an Bord eines englischen

Schiffes, das sich von Numen nach Australien begab und sind in Sidney angekommen. Diese nämliche Nachricht traf heute Morgen von London ein, wo sie die englische Regierung der französischen Beötschaft über— miltelte. Der sich im Augenblicke der Flucht auf einer Rundreise be— findende Gouverneur von Neu ⸗Caledanien ließ nach seiner Rückkehr eine strenge Untersuchung anstellen. Die Sache ist der Militärjuüsiz in die Hände gegeben worden. Nach den ersten verbreiteten Gerüchten befahl der Marine-Minister einem „Offizier ⸗General., sich nach Neu—⸗ Caledonien zu begeben, und versah ihn mit den Vollmachten, die zur Ergreifung der Maßregeln nothwendig sind, welche eine so einste That⸗ sache zu erheischen scheint. Der Regierungs Kommissar wird mit dem Postschiff am 14. abreisen.“ ; . Der Offizier- General, den die Regierung absendet, ist der Contre⸗ Admiral Ribour, der längere Zeit ein Kommando in

Neu⸗Caledonien hatte.

Ueber die Organisation der Territorial-Armee, die bekanntlich mit großem Eifer betrieben wird, vernimmt man folgende Einzelheiten: Es wurde im Prinzip beschlossen, nur sechs, vielleicht auch nur vier Klassen zu organisiren und die Klassen von 1855 ab nur einzuschreiben und auf dem Papier als Reserve der Territorial⸗ Armee figuriren zu lassen. Man hält es nicht für nothwendig, die Leute dieser letzten Klasse (von 1855 b's 1858), die fast alle ohne militärischen Unterricht sind und in wenigen Jahren frei sein werden, einzu⸗ kleiden und einzuüben. Die Kontingente der Territorial⸗Armee sollen immer in Lagern oder in Garnisonsstädten versammelt werden, und in keinem Falle soll die Instruktion in dem Orte stattfinden, wo sie rekrutirt worden sind. Die Kontingente selbst sollen, wenn nicht besondere Ereignisse eintreten, nicht vor dem Ferbst 1875 und dann für einen Monat einberufen wer⸗ den. Als Grund giebt man an, daß man vorher nicht die Kadres gebildet und für die Bewaffnung und für die Ein⸗ kleidung Sorge getragen haben könne. Den Präfekten ist eine Regierungsdepesche mitgetheilt worden, worin sie benachrich⸗ tigt werden, daß sie binnen Kurzem weitere Instruktionen bezüg⸗ lich der Herstellung der Territorial⸗Armee erhalten werden.

12. April. (W. T. B.) In Folge eines in dem heutigen Ministerrathe gefaßten Beschlusses haben die Jour⸗ nale Liberts“ und „Union“ wegen mehrerer Artikel, in denen

die Unwiderruflichkeit der dem Matrschall Mac Mahon auf 7 Jahre verliehenen Exekutivgewalt bestritten wurde, Verwarnun⸗ gen erhalten.

13. April. (W. T. B.) Die heute vom „Journal of⸗ ficiel“ veröffentlichte Cirkularverfügung des Justiz⸗ Ministers in Betreff derjenigen Zeitungsartikel, die gegen die dem Marschall Mae Mahon auf 7 Jahre verliehenen Ge⸗ walten gerichtet sind, geht von der Erwägung aus, daß diese Gewalten durch den von der Nationalversammlung am 20. No— vember v. J. gefaßten unabänderlichen Beschluß gegen jeden Angriff und jede Anfechtung sicher gestellt worden seien. Der gedachte Beschluß der Nationalversammlung habe nicht nur diese, sondern auch das Land gebunden und sei vollständig unabhängig von den konstitutionellen Gesetzvorlagen, deren Berathung demnächst bevorstehe, gefaßt worden. Der Justiz⸗Minister befiehlt deshalb, ihm alle solche Zeitungsartilel zur Kenntniß zu bringen, durch welche das Gesetz verletzt und der Repräsentant der höchsten Gewalt entweder in Bezug auf seine Person oder in Bezug auf die Dauer seiner Amtsgewalt zum Gegenstand von Angriffen durch die Presse gemacht wird, indem die Verlängerung der Gewalten des Marschalls Mac Mahon eine unwiderrufliche geworden sei.

Spanien. Madrid, 11. April. (W. T. B.) Nach einem der Regierung gestern früh zugegangenen Telegramm machen der anhaltende Regen und Sturm die Wiederauf— nahme der Operationen einstweilen unmöglich.

Eine aus carlistischer Quelle stammende Nachricht dementirt die Gerüchte über den Abschluß einer zwischen den um Bilbao stehenden beiderseitigen Armeen beabsichtigten Konvention und fügt hinzu, die Intriguen der Alphonsisten, sowie Agita— tionen im föderalistischen Sinne hätten die Rückkehr des Mar— schalls Serrano nach Madrid veranlaßt.

Eine weitere in Paris eingegangene, aus offizieller carlisti⸗ scher Quelle stammende Depesche von San Pedro de Abanto den 9. d. M. meldet, Marschall Serrano hätte durch den General Elio als Unterhändler den Carlisten Vorschläge zu einem Ueber⸗ einkommen machen lassen, dieselben wären aber ein für alle Mal abgewiesen worden.

Die Delegirten der Stadt Gerona haben eine Uebereinkunft mit den Carlisten abgeschlossen, wonach Letztere gegen Zahlung einer Summe von 100,000 Fscs. die Ein⸗ schließung der Stadt aufheben werden.

Barcelona, 12. April. (W. T. B.) Die carlistischen Abtheilungen unter Tristany und Saballs, zusammen etwa 6000 Mann stark, haben sich in der Nähe von Vich vereinigt, vermuthlich um einen Angriff auf Berga zu versuchen. Der General⸗Kapitän der Provinz hält zwei Kolonnen in Bereit— schaft, um dieselben auf den von den Carlisten bedrohten Punkt zu dirigiren.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 11. April. Der R. W.“ zufolge ist eine Kommission unter dem Vorsitze des Ministers des Innern zusammengetreten, welche die Einfüh⸗ rung einer neuen Munizipalverfassung in den Städten der Ostseeprovinzen berathen soll,

Wie dasselbe Blatt meldet, kann die allgemeine Wehrpflicht erst dann in Finnland eingeführt werden, wenn das hierfür bestellte Komite die vorbereitenden Arbeiten vollendet und sein Elaborat dem Landtage vorgelegt haben wird, welcher dasselbe zu bestätigen hat. Die nächste Sitzungsperiode wird nicht vor dem Jahre 1877 stattfinden.

Durch eine Verfügung des Ministers des Innern vom 24. März ist der Einzelverkauf von Rummern der Zeitung Ssowremennyja Iswestija“ verboten worden.

12. April. Der Leiter des Marine-Ministeriums, Ad⸗ miral und Generaladjutant N. Krabbe ist vom Kaiser durch Verleihung des Wladimirordens 1. Klasse, der ihm mit einem huldvollen Handschreiben übersendet wurde, ausgezeichnet worden. Außerdem wurde an 13 Bischöfe das Großkreuz russischer Orden verliehen.

Amerika. Per Kabel wird aus Washington unterm 9. d. gemeldet: ‚Das Repräsentantenhaus hat nach einer animirten Debatte die Erwägung des Maynardschen Gesetzent— wurfes zur Herstellung eines freien Banksystems und eines nationalen Papiergeldes zu dem Behufe vertagt, um die von dem Senat angenommene, den Umlauf der Greenbacks und Noten der Nationalbanken auf 800 Millionen Dollars erhöhende Vorlage wieder aufzunehmen. Das Resultat der Debatte läßt eine Annahme der Senatsbill Seitens des Hauses annehmen.

Afrika. (A. A. C.) Von Oberst Gordon, dem Nach⸗ folger Sir Samuel Bakers in dem vom Khedive unternomme—⸗ nen Werke zur Ausrottung der Sklaverei in den zwischen Aegypten und Abyssynien liegenden Regionen, sind bis Ende Februar reichende Nachrichten eingelaufen, denen zufolge seine Expedition Suakim am oberen Nil erreicht hatte und im Begriff war, nach Berber aufzubrechen, wo er seine Streitmacht zu organisiren beabfichtigt. Der Khedive hat den Oberst Gordon mit vollen Gewalten für seine Mission bekleidet.

Nach einer aus Cape-Coast⸗Castle eingegangenen Nach⸗ richt vom 19. v. M. hat der König der Aschantis den vom General Wolseley entworfenen Friedensvertrag unterzeichnet, und seine Abgesandten haben denselben ratifizirt.

Anstralien. Melbourne, 10. April. (B. T. B) Rochefort und Genossen haben auf morgen ihre Abreise

nach Europa festgesetzt.

Nr. 33 des Amts -Blatts der Deutschen Reichs— Postverwaltung“ hat folgenden Inhalt: General-Verfügung vom J. April 1874: Behandlung der in Beuteln oder Fässern verpackten Postkassengelder. General ⸗Verfügungen vom 10. April 1874: See⸗ postverbindung mit Norwegen auf der Route Frederikshavn⸗Christians⸗ sand; Postverbindung mit Mexiko.

Neichstags⸗Angelegenheiten.

Berlin, 13. April. In der Sitzung des Deutschen Reichstags am 11. d. M. nahm in der Digskussion uͤber den Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung des Münzgesetzes der Bundesbevollmächtigte Staats⸗-Minister Dr. Delbrück über das Amendement des Abg. Lenz, welches für die österreichischen . eine abgekürzte Einlösungsfrist festgesetzt wissen wollte, as Wort:

Meine Herren! Ich habe mich im Namen der verbündeten Re⸗ gierungen entschieden gegen diesen Antrag zu erklären. Die Frage,

welche der Antrag behandelt, ist im Schoße des Bundesrathes, wie es ia der Natur der Sache lag, nicht unerwogen geblieben. Die Er—

wägung hat dahin geführt, die Bestimmung, wie sie der Herr Abge— ordnete für Eßlingen vorgeschlagen hat, für zulässig nicht zu erachten, und zwar aus folgenden Gründen: Die Ursache der Beunruhigung, welche in Beziehung auf das Schicksal der österreichischen Thaler das Publikum ergriffen hat, lag darin, daß nach dem bestehenden Münz— gesetz der Bundesrath befugt war, dies. österreichischen Thaler jeden Augenblick außer Cours zu setzen, daß also mit anderen Worten über allen Besitzern dieser Münzen das Damoklesschwert hing, daß plötzlich sie zu dem Werthe nicht mehr auszugehen sein würden, zu dem sie die Besitzer empfangen hatten. Die verbündeten Regierungen sind mit Rücsicht darauf, daß die ge— nannten Münzen zur Zeit gesetzliches Zazlungsmittel im überwiegend größten Theil des Reiches sind, zu der Übereinstimmenden Ueberzeugung gekommen, daß es richtig sei, wenn der Bundesrath sich der ihm durch das Gesetz ertheilten Vollmacht in Beziehung auf diese Münzen be— gäbe; daß dieses richtig sei, weil diese Münzen in einem so großen Umfange und zur Zeit mit voller gesetzlicher Wirkung im Reiche cirkuliren, daß es eine harte Unbilligkeit sein würde, ihre Besitzer der Gefahr auszusetzen, welche mit einer plötzlichen Außercourssetzung verbunden ist. Weiter zu gehen haben die verbündeten Regierungen nicht für zu— lässig erachtet. Wir werden eine sehr geraume Zit hindurch noch in der Nothwendigkeit sein, die in Deutschland geprägten Thaler und neben ihnen die österreichischen Thaler in Circulation zu lassen, weil sie eine lange Zeit hindurch noch ein unentbehrliches Verkehrsmittel sein werden. Innerhalb dieser Zeit, für die sich ja Jeder eine Grenze berechnen mag, wie er will, für welche aber eine nahe Grenze unter allen Umständen nicht in Aussicht zu nehmen ist, innerhalb dieser Zeit, sage ich, wird, wenn die Verhältnisse in Europa sich friedlich entwickeln, die österreichijche Regierung ohne Zweifel in der Lage sein, iht Mänzwesen auf metallischer Basis neu und vellständig zu ordnen. Welche Basis sie dabei wählen wird, steht dahin. Sie mag indessen bei der Ord— nung ihres Münzwesens das Gold zur Basis nehmen, wie Deutsch⸗ land es gethan hat, oder sie mag Silber zur Basis nehmen, unter allen Umständen wird sie in der nämlichen Lage sein, in welcher das Reich gewesen ist, nämlich bei der Ordnung ihres Münzwesens Rück— sicht zu nehmen auf die von ihr selbst geprägten und ausgegebenen Silbermünzen. Sie wird genau, wie wir das gethan haben, in der Lage sein, entweder, je nachdem sie die eine oder andere Währung wählt, diese Münzen ihrerseits ein⸗ zuziehen oder sie in das neue System ihres Münzwesens aufzunehmen. Ist dies der Fall, so würde es nicht nur voreilig, son— dern man könnte vielleicht noch einen andern Ausdruck gebrauchen sein, wenn wir heute ohne jede sachliche Nothwendigkeit erklären wollten; wir wollen die österreichische Regierung auf unsere Kosten von diesen Münzen hefreien. Ich sage, es würde ohne jede sachliche Veranlassung geschehen. Denn, meine Herren, die Panik, die sich des Publikums in Bezug auf die österreichischen Thaler bemächtigt hat, die ist nach allen Wahrnehmungen, die ich habe machen können, ein— fach beseitigt gewesen, schon ehe dieser Gesetzentwurf vorgelegt war, und zwar einfach beseitigt durch die Erörterung, welche über die Interpellation des Herrn Fürsten Hohenlohe Langenburg vor Ostern hier stattgefunden hat. Soviel meine Wahrnehmun⸗ gen reichen, sind die österreichischen Thaler, ohne daß irgend ein Akt der Gesetzgebung dazwischen getreten ist, wieder vollständig rehabilitirt. Tritt nun erst ein Akt der Gesetz—⸗ gebung dazwischen, werden sie unter die erste Bestimmung im Artikel 15 subsumirt, folgt aus der Subsumtion, daß ihr weiteres Schicksal von der Reichsgesetzgebung abhängt, io sehe ich in der That doch nicht den mindesten Grund ein, weshalb diese Thaler, wie es der Herr Abgeord⸗ nete für Ezlingen bezeichnet hat, fernerhin mit einem Makel behaftet durch das Land wandern sollten; ich glaube nicht, daß man das von einer Münze behaupten kann, deren schließliches Schicksal an ent— scheidender Stelle von der Uebereinstimmung zwischen Bundesrath und Reichstag abhängt. .

Ich glaube also, daß es absolut überflüssig sei, heute schon eine Frage zu entscheiden, die erst nach einer Reihe von Jahren an uns herantreten kann, und zwar in einem Augenblicke, wo wir absolut außer Stande sind, zu übersehen, wie die Lage nach Ablauf dieses Zeitraums gestaltet sein wird. Die verbündeten Regierungen sind sich bewußt gewesen, daß sie zu thun haben, was der Augenblick erfordert. Ich würde es aber für einen großen Fehler halten, darüber hinaus zu gehen und sich zu engagiren für Verhältnisse, die heute keiner von uns übersehen kann.

Ich bitte Sie wiederholt, den Antrag abzulehnen.

Dem Abg. Dr. Bamberger, welcher erklärte, falls der Bundes⸗ rath damit einverstanden sei, werde er für den Fall, daß die Konjunktur gestatte, die Thaler voll an Oesterreich zurückzugeben, den Antrag auf eine kürzere Einlösungsfrist stellen, entgegnete der Staats⸗Minister Dr. Delbrück:

In Beziehung auf den von dem Herrn Vorredner verlesenen An— trag kann ich, wie er das selbst schon hervorgehoben hat, natürlich nur meine persönliche Meinung aussprechen und auch diese persönliche Meinung eben nur nach dem Anhören einer einmaligen Verlesung. Indessen glaube ich durch dieses einmalige Anhören doch genug infor— mirt zu sein, um den Herrn Abgeordneten für Bingen ersuchen zu können, den Antrag nicht einzubringen. Der Antrag unterstellt, wenn ich seine Ausführung richtig aufgefaßt habe, daß zu einem gezebenen Moment eine Metallkonjunktur eintreten könnte, die es für den Bun— desrath im Interesse der Durchführung der Münzreform wänschens— werth machte, auf einmal sich der österreichischen Thaler zu entledigen, sie sofort zu haben, sie einzulösen. Ich glaube nun nicht, daß diese Unterstellung zutreffen könnte. Wir haben ja sehr lange Zeit hindurch mit der Aufraͤumung unserer eigenen Silberbestände zu thun, und wir werden an unserem eigenen Silber immer ein vollkommen aus— reichendes Material haben, um eine Konjunktur benutzen zu können, soweit die Kräfte der Affiniranstalten dazu ausreichen. Die Zeit zwischen dem Eintreten der Konjunktur und dem Ausnutzen ist immer relativ so kurz, daß es nach meiner Ansicht in der That kaum denkbar ist, es könnte mit Nutzen eine Operation, wie sie der Herr Abgeord= nete bezeichnet hat, vorgenommen werden; denn die setzt voraus doch immer eine gewisse Zeit für die Einlösung, eine Zeit, die man doch auch nicht gar zu eng greifen konnte, wenn man nicht all die Klagen wieder hören wollte, die bisher schon in Bezug auf diese Münzen laut geworden sind, und die der Herr Abgeordnete, wenn auch nach einer an— deren Richtung hin, in Bezug auf dis Einlösung der Goldmünzen ausge⸗ sprochen hat. Ich glaube in der That, daß die verbündeten Regie rungen, wie sie eine solche Vollmacht nicht begehrt haben, sie es auch vorziehen werden, sie nicht enzunehmen. .

Ich erlaube mir einige Bemerkungen in Bezug auf die von dem Herrn Vorredner besprochene Einlösung der Goldmünzen.

Zunächst erinnere ich daran, damit micht ein von ihm gebrauchter Ausdeuck zu Mißverständnissen führen könnte, daß die Einlösung dieser Goldmünzen, also der preußischen Friedrichd'or nicht für Rechnung der preußischen Kasse erfolgt, sondern für Rechnung des Reichs.

Sodann habe ich zu bemerken, daß bei den Anordnungen, welche bei der Einlösung der Goldmünzen getroffen sind, in erster Linie davon ausgegangen werden mußte, daß die Einlösung durch die Kasse des« jenigen Staates zu erfolgen hat, der die Münzen aus— gegeben hat, ich sage in erster Linie. Die Erwägung, die dabei leitend war, war die, daß man es in der That nicht den Kassen im gesammten Reiche zumuthen kann, Münzen einzulösen, die bei ihnen vielleicht zu den alleräußersten Seltenheiten gehören, die sie kaum kennen, von denen sie kaum wissen, ob sie einen festen Cours gehabt haben, also zu einem festen Satze einzulösen sind, oder ob sie einzulösen sind einfach nach dem Gewicht. Um indessen dem veraus—˖ sichtlichen Bedürfniß, das hervortritt dadurch, daß einzelne Gold⸗ münzen über den Bereich des Staates hinaus Cours erlangt haben, der sie ausgegeben hat, um diesem eintretenden Bedürfniß entgeg enzukommen, ist zugleich verabredet worden, daß eine jede Regierung befugt ist, für die Einlssung aller deutschen Gold— münzen oder einzelner derselben bei ihr-n Kassen Vorsorge zu treffen. So viel mir bekannt ist, und ich weiß das wenigstens positiv von Bayern, Württemberg und Baden ist in Beziehung auf die Ein⸗

lösung der preußischen Friedrichs d'ors in Süddentschland dafür Vor