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sorge getroffen, daß gewisse Kassen bezeichnet sind, welche das Ein— lösungsgeschäft besorgen. Bei diesem Einlösungsgeschäft haben die Regierungen sämmtlich daran festhalten müssen, daß der feste Cours, welcher den preußischen Friedrichsd'ors für die preußischen Kassen bei⸗ gelegt war, von Anfang an beschränkt gewesen ist auf Friedrichsd'or, die nicht mehr wie ein gewisses Bruchtheil — es kommt auf die Be—⸗ zeichnung der einzelnen Aß nicht an — an Gewicht verloren hatten. Nur innerhalb dieser Grenzen hatten die preußischen Friedrichd'ors bei den preußischen Kassen festen Cours und nur innerhalb dieser Grenzen hat das Reich sich für verpflichtet gehalten, diese Münzen zu übernehmen. Die preußischen Friedrichsd'ors haben bekanntlich einen gesetzlichen Cours in Süddeutschland nicht gehabt, sie haben einen le— diglich konventionellen Cours gehabt, der sogar über den preußischen Kassencours um 5 Kreuzer hingusging. Daß nun bei dem Einlöfungs⸗ geschäft selbst in einzelnen Fällen Weiterungen entstehen können, daß die einzelnen Betheiligten mitunter nicht so rasch abgefertigt werden, wie sie wünschen möchten, kann ich durchaus nicht in Abrede stellen, ich halte es sogar für sehr wahrscheinlich. Das Einlösungs— geschäft begann nach der Bekanntmachung des Bundesraths am J. April. Wenn in den ersten Tagen des April das Publikum, welches die Münzen hat, sich ihrer sofort entledigen will, so entsteht ein Andrang an den Kassen, der auch mit den allerbesten Einrichtungen ganz naturnothwendig nicht so rasch zu bewältigen ist, wie die Inter⸗ essenten es wünschen. Die Zeit für die Einlöfung ist auf drei Mo— nate festgesetzt, und ich glaube, daß diese Frist über und über Zeit ewährt, um das Einlösungsgeschäft mit Ruhe und ohne Nachtheil ür das Publikum vornehmen zu können.
— Vor der Berathung des Nachtragsetats erklärte der Bundes bevollmächtigte, Wirkl. Geheime Rath v. Philips bornz
Meine Herren! Ich bitte um die Erlaubniß, zu Position 4 einige erläuternde Bemerkungen zu machen und daran eine Bitte zu knüpfen.
In Position 4 steht;
Zum Ankaufe, zweier Grundstücke auf der Insel Koo⸗lung⸗su für
das von Foochow nach Amoy zu verlegende Konsulat.
Dies entsprach der damaligen Lage der Sache. Nach den seit einigen Tagen aus China eingegangenen Nachrichten hat sich indeß die Sachlage etwas geändert. Es ist nur gelungen, das erste Grundstück käuflich zu erwerben, das andere nicht. Der Konsul hat sich in der Lage gesehen, ein anderes Grundstück zu erwerben, auch günftig gele— gen, billiger im Preise, im Uebrigen aber doch so, daß einige Baulich— keiten erforderlich sind. Wenn man Alles zusammenrechnet nach den unz gewordenen Anschlägen und Vorlagen, so wird sich die Totalsumme nicht ändern; da jedoch thatsüchlich eine Aenderung eingetreten ist, so glaubte man verpflichtet zu sein, einen Zusatz zu machen dahin, daß nicht blos vom Ankaufe neuer Grundstücke gesprochen, sondern am Schlusse noch gesagt werde:
sowie zur Herstellung der erforderlichen Baulichkeiten.
Ich bemerke ausdrücklich, daß die Totalsumme sich nicht ändert, daß in dieser Beziehung eine Aenderung nicht beabsichtigt noch vorge⸗ schlagen wird; es handelt sich hier nur, der Wahrheit treu zu bleiben und auszusprechen, was in der Absicht der Regierung liegt.
Ich bin deshalb beauftragt im Namen der verbündeten Regie rungen die Bitte auszusprechen, daß dieser Zusatz angenommen werde.
Statistische Nachrichten.
Die Lebensversicherungsanstalt für die Armee und Maxine hat ihren ersten Rechenschaftsbericht veroffentlicht. Nach demselben sind in den ersten 3 Aufnahmeterminen, 1. Juli 1872, L. Januar und 1. Juli 1873 1725 Personen mit 1,5347700 Ver— sicherungssumme in die Anstalt aufgenommen worden, von denen am 31. Dezember 1873 sich in derselben noch 1700 Personen mit 1,322, 06 Thlr. V. S. (durchschnittlich 778 Thlr.) und 6,560 Thir. 18 Sgr. 2 Pf. Prämie befanden. Von den Versicherten waren 379 mit 80 4660 Thlr. V. S. zum Beitritt verpflichtete Offiziere, Aerzte und obere Militärbeamte, 1321 mit 1,241, 900 Thlr. freiwillig Beigetretene. Von den Versicherten starben 6 mit 5306 Thlr. VS, U Personen und 7,700 VS, weniger, als nach den Sterblichkeitstabellen anzu⸗ nehmen war. Die Einnahmen betrugen bis Ende 1873 61,592 Thlr.
16 Sgr, zu den Ausgaben ist eine Allerhöchste Subvention bewilligt worden, von welcher 16056 Thlr. 28 Sgr. 4 Pf. verwendet worden sind. Für Todesfälle ist nichts zu bezahlen gewesen, weil sämmtliche Versicherte sich noch in der Gefahrszeit befinden. Der Sicherheits⸗ fonds betrug Ende 1873 56,651 Thlr. 28 Sgr. 10 Pf., der Verwal⸗ tungsfonds 1957 Thlr. 9 Sgr.
Stuttgart, 9. April. Im Laufe des vergangenen Jahres 1873 sind aus dem Königreich Württemberg 420 Mann — Z51 ein jährig⸗, 69 drei⸗ und vierjährig⸗Freiwillige in die Armee ein= getreten. Davon kamen aus den Aushebungsbezirken: Stuttgart Stadt 140, Ulm 29, Reutlingen 16, Ludwigsburg 15, Heilbronn 11, ,. 11, Eßlingen 10, aus den übrigen Ober ⸗Amtsbezirken von 90-9.
Lon don, 106. April. Ueber Liverpool wanderten im März 6068 Personen nach transatlantischen Häfen aus, d. i. 7343 weniger als im korrespondirenden Monat des Vorjahres.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Berlin, 13. April. Der Verein für die Geschichte Berlins hielt am Sonnabend seine 162. Versammlung im Buͤrger⸗ Saale des Rathhauses, in welcher Hr. Archip⸗Rath Dr. Hassel einen Vortrag hielt über „Berlin im Februar 1813.
Aus der Pfalz, 7. April. (Karlsr. Ztg). Auf den Höhen des Haardtgebirges, welche sich unmittelbar hinter dem Städtchen Dürkheim erheben, zieht sich ein mächtiger Steinwall im welten Um⸗ kreis hin; im Volksmund heißt er die Heidenmauer. Wer aber das Volk gewesen, das dieses Riesenwerk aufgethürmt, um sich da— hinter zu schützen, ist bis jetzt nicht ermittelt. Es wurden schon allerlei Nachforschungen an Srt und Stelle versucht, sie scheiterten aber sämmtlich an der Schwierigkeit der Ausgrabungen. Run hat sich in neuester Zeit ein Verein in Dürkheim gebildet, welcher die früheren Versuche wieder aufnehmen, vor Allem aber sich ausreichende Geldmittel sichern will, um die Ausgrabungen nach einem festen Plan mit Konsequenz betreiben zu können. Einige Nachgrabungen, die er einstweilen versuchsweise vornahm, haben schon eine reiche Ausbeute geliefert, namentlich Reste von thönernen, theils mit der Hand, theils auf der Drehscheibe geformten Gefäßen verschtedener Gatkungen, dann ein Steinwerkzeug von etwa 20 Centimeter Länge und einen bronzenen Fingerring. Innerhalb der Ringmauer finden sich auch viereckige, mit Mruern umschlossene Plätze; eine dieser Mauern wurde auch unter— sucht, und man fand, daß sie aus regelmäßig geschichteten, durch Kalk mörtel verbundenen Steinen erbaut war, an den Ecken durch Fels— blöcke gestützt.
— Der Großherzoglich weimarsche Archivar Dr. C. A. Burk— hardt hat soeben einen Prospektus für ein „Handbuch der deut— schen und österreichischen Arch ive“ ausgesendet. In diesem Werke sollen nicht nur die Staatsarchive, sondern auch die städtischen, standesherrlichen und überhaupt alle solche berücksichtigt werden, welche der historischen Forschung zugänglich sind. Das verfandte Formular bittet um Einsendung von Nachricht hinsichtlich folgender Punkte an din Genannten: 1) Officieller Name des Archivs, Sitz desselben, Ge— schäftsstunden; 2) Beamtenpersonal mit Vornamen, Rang, einschließ⸗ lich der Diätisten und Diener; 3) Archivbestandtheile, Namen der einverleibten Archive, der unter derselben Verwaltung stehenden; 4) Literatur, überhaupt Nachweise über die Geschichte der betreffenden Archive; 5) Adressen standesherrlicher und an— derer Archive, welche, weniger bekannt, Beachtung verdienen; Archive, weche ungeordnet sind; 6) Normen für die Beuutzung; ob Aktenversendung zulässig? 7) Erklärung über Betheiligung an einer Vereinigung der Archivbeamten Pfingsten 1875 in Eisenach; 8X) Wünsche in Bezuß auf die Herstellung des Buchs. — Welche Schätze noch ungekannt in den Archiven ruhen, hat kürzlich der von Brucker veröffentlichte Bericht über das Archiv der Stadt Straßburg gezeigt, das nicht nur für die Kunde von Elsaß interesfant, sondern, was das 16. Jahrhundert betrifft, von greßer Bedeutung ist.
Gewerbe und Handel.
Lon don, 9. April. Die Ausweise des Handel amtes für März bekunden eine fortgesetzte Abnahme des Handels. Der deklarirte Werth der Ausfuhr in diesem Monat betrug 20, 160,814 Lstrl., gegen
21,144,218 Lstrl im März 1873. d. i. eine Abnahme von 1,643,404 Lstrl. oder 77 x. Im Vergleich mit März 1872 beträgt die Reruklion indeß nur , Die Kolenausfuhr umfaßte 1,1293740 Tonnen gegen 7324 Tonnen im März 1873, d. i. ein Zuwachs ven 16 wãh⸗ rend die Zunahme im Werth nur 2x beträgt. Die Verschiffungen in Eisen und Stahl zeigen eine Abnahme von 22 in der Quantität und 166 2 im Werth. Von Webestoffen figu⸗ riren Baumwollfabrikate mit einer Abnahme von 9 ; und Wollenstoffe von 17x. Dagegen ist der Export von Leinen of: um 74x und von Seidenfabrikaten um 25x im Werthe gestiegen. Unter den wenigen Artikeln, die einen Zuwachs in ihren Werthbekrä= gen aufweisen, befinden sich Bier und Ale mit 40*, Chemikalien mit 18, Telegraphendrähte mit 4352 und Schafgwolle mit 38. Die hauptsächlichste Abnahme hat stattgefunden in Kleidungsstücken 20x, Steingutwaaren 22x, Kurzwaaren 143, Metallwaren 15, Lederschuhe 35 R und Maschinen 93x. Blei und Zinn zeigen wieder eine gesteigerte Ausfuhr. Die Einfuhr des Monats betreffend, so beträgt ihr deklarirter Telalwerth 29,7453, 865 Lstrl. gegen 29,590,113 Lstrl. in 1873 und 273819, 883 Lstrl. in 1872, d. i. eine Abnahme von nahezu 7x gegen 1872. An Baumwolle betrugen die Zuführen L27324 Ctr. im Werthe von 43811, 156 Lstrl. gegen 1418029 Ctr. im Werthe von 6 236,216 Lstrl. im Mär; 1873, an Weizen 3, 982485 Ctr. im Werthe von 2,035,968 Lstrl. gegen 2820,809 Ctr. im Werthe van 1,839,527 Lstrl, und an Mehl D9od,005 Ctr. im Werthe von 572,394 Lstrl. gegen 645,791 Ctr. im Werthe von 696,636 Lstrl. im korrespondirenden Monat des Vor—⸗ jahres. Der Gesammtwerth der Verschiffuüngen während der ersten drei Monate dieses Jahres belief sich auf 57,502 034 Estri. gegen 62,367,366 Lstrl. in der Parallelperiode von 18753, d. i. eine Reduktion von nahezu 8x.
Brüsssel, I. April. (B. T. B), Die hiesige National- Bank hat den Diskont von 6 auf 5 K herabgesetzt.
Verkehrs⸗Anstalten.
Triest, 13. April. (W. T. B.) Der Lloyddampfer „Pro⸗ gresso« ist heut Morgen z Uhr mit der ostindisch-chinesischen Ueberlandpost aus Alexandrien hier eingetroffen.
Rom 12. April. (W. T. B.) Zwischen dem Finanz⸗Minister und dem Arheits-⸗Minister und dem Frhrn. von , n, haben wiederholte Besprechungen stattgefunden. Zweck derselben ist eine Trennung des italienischen Retzes der Südbahn.
Königliche Schauspiele.
Dienstag, 14. April. Opernhaus. (93. Vorstellung.) Mar—
garethe. Oper in 5 Akten. Musik von Gounod. Ballet von Taglioni. Margarethe: Fr. Mallinger. Siebel: Frl. Lammert. Faust: Hr. Niemann. Mephistopheles: Hr. Salomon. Valentin: Hr. Betz. Anfang halb 7 Ühr. Hohe Preise. Schauspielhaus. (100. Vorstellung; Die Grille. Länd⸗ liches Charakterbild in 5 Akten von Ch. Birch⸗Pfeiffer. Fanchon: Fr. Niemann⸗Raabe, als letzte Gastrolle. Anfang halb ? Uhr. Mittel⸗Preise. . Dienstag, 14. April. Im Saal-Theater des König⸗ lichen Schauspielhauses. Neunundfünfzigste Vorstellung der fran⸗ zösischen Schauspieler⸗-Gesellschaft. Quatrieme représentation de: Montjoye.
Mittwoch, 15. April. Opernhaus. Keine Vorstellung.
Schauspielhaus. ( I09I. Vorstellung. Die zärtlichen Ver⸗ wandten. Lustspiel in 3 Aufzügen von R. Benedix. Frl. Schwarzenberg, vom Stadttheater in Brünn, als Gast. Vor⸗ her: Ein Afrikareisender. Plauderei in 1 Akt von Emile Najac. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗-Preise.
Königliches Schauspielhaus.
Die Königliche Bühne feierte gestern das 100jährige Jubiläum der ersten Aufführung des „Götz von Ber— lichingen“, welcher am 12. April 1774 von der Kochschen Gesellschaft deutscher Schauspieler zum ersten Male hier dar⸗ f wurde. Die damalige Ankündigung lautete wörtlich, wie olgt:
„Mit Seiner Königl. Maj. in Preussen allergnãdigstem Prißzilegio wird von der Kochischen Gesellschaft Deutscher Schau— spieler Zum Erstenmahl aufgeführet: Götz won Berlichingen mit der eisernen Hand. Ein ganz neues Schauspiel von fünf Ackten, Welches nach einer ganz besondern, und jetzo ganz ungewöhnlichen Einrichtung von einen gelehrten und scharfsinnigen Verfasser mit Fleiß verfertiget worden. Es soll, wie man fagt, nach Schakespear⸗ schen Geschmack abgefaßt sein. Man hätte vielleicht Bedenken getragen, solches auf die Schaubühne zu bringen, aber man hat dem Verlangen vieler Freunde nachgegeben, und so viel, als Zeit und Platz erlauben wollen, Anstalt gemacht, es aufzuführen. Auch hat man sich, dem geehrtesten Publico gefällig zu machen, alle erforderliche Kosten auf die nöthigen Decorationen Und neuen Kleider gewand, die in den damaligen Zeiten üblich waren.“ Es folgt sodann das Verzeichniß der Personen. Die Darsteller der Hauptrollen waren folgende. Götz: Hr. Brückner, Elisa⸗ beth, seine Frau: Md. Starkin, Marie, seine Schwester: Md. Henischin, Georg, sein Reutersjunge: Hr. Klotsch, Lerse, sein Reutersknecht: Hr. Withöft, Adalbert von Weislingen: Hr. Hencke, Hans von Selbitz: Hr. Müller, Franz von Sickingen: Dr. Klunge. Adelheid von Walldorf: Md. Spenglern, der Kayser Maximilian: Hr. Spengler, der Bischof von Bamberg: Hr. Mar⸗ tini, Olearius: Hr. Withöft, Franz: Hr. Queguo, Bruder Martin: Hr. Martini. Der Verfasser ist erst auf dem Zettel vom 28. April 1774 genannt, und zwar wurde damals das Stück bezeichnet als, vom Herrn D. Göde in Franck— furth am Mayn“, und erst im November „als vom Herrn D. Göthe.“ Eine Anmerkung macht darauf aufmerksam, daß „in diesem Stück auch ein Ballet von Zigeunern vorkomme“ und daß „die Einrichtung dieses Stückes am Eingange auf einen à parten Blatte für 1 Gr. zu haben“ sei. Am Schluß heißt es: „Der Schauplatz ist in dem gewöhnlichen Comödien? 36 in der Behrenstraße. Die Person zahlet im ersten Range
ogen und Parquet 16 Gr. Im zweiten Range Logen 12 Gi. Im Amphitheater 8 Gr. Und auf der Gallerie 4 Gr. Der Anfang ist präcise um 5. Uhr.“
Der Erfolg des Stückes war ein so vollständiger, daß das⸗ selbe 6 Tage hintereinander und in demselben Jahre noch 8 Mal zur Darstellung kam. Das Schauspiel war epochemachend, in⸗ sofern es mit einem Schlage die auf der aristotelischen Theorie der „drei Einheiten“ sich stützende falsche französische Klasfsizität durch die Wucht Shakespeareschen Realismus zu Boden warf und an die Stelle des hohlen Pathos die lebendige Sprache des Volks setzte, abgesehen von dem Umstande, daß auch der Stoff dem Publi⸗ kum der damaligen Zeil, das sich wie die handelnden Personen des Stücks an der Schwelle einer neuen Kulturepoche befand, Veranlassung zu Vergleichungen bieten konnte. Die Koch'sche Hesellschaft führte das Stück nach der Bearbeitung auf, die Goethe im Jahre 1773 unternahm, während der erste Entwurf,
die dramatisirte Geschichte“ des Götz, aus dem Jahre 1771 stammt. In jener Form, welche auf der Bühne 5 Stunden in Anspruch nahm, wurde der Götz von 1774 — 1795 29 Mal gegeben. Im Jahre 1796 ward die. Verwaltung des deutschen Schauspiels, das 10 Jahre früher in das Schauspielhaus am Gensd'armen⸗ markt übergesiedelt war, in Ifflands Hände gelegt. Und nach⸗ dem Goethe in den Jahren 1803 — 1804 eine nochmalige Um— arbeitung für die Weimarsche Bühne vorgenommen, wurde der „Götz! unter Iffland in dieser neuen Form 1805 hier einstudirt und ist seitdem bis gestern 99 Mal an der Königlichen Bühne zur Aufführung gekommen.
. Nach den von Hrn. C. L. Barth gesammelten Notizen spielten den Götz: Bruͤckner von 1774— 77 24 Mal, Fleck 1795 5 Mal, Mattausch von 1805-1815 16 Mal, Rebenstein von 1827— 32 9 Mal, Rott von 1833—51 25 Mal (inzwischen 1848 Grun 1 Mal), Hendrichs von 1856 — 64 26 Mal, Bern⸗ dal von 1864-74 23 Mal. Der letztgenannte Künstler und gegenwärtige Inhaber der Titelrolle gab von 1856 — 64 den Franz von Sickingen und 1848 — 49 den Ma Stumpf. Was die Geschichte der übrigen Hauptrollen betrifft, so ist die Elisabeth seit 1362 in den Händen der Fr. Breitbach ffrüher Frl. Döllinger), die Marie gaben Bertha und Clara Stich (spätere Hoppé), Frl. Viereck und Fr. Kierschner, seit 1862 Frl. Bergmann. Der Georg wird seit 1860 von Frl. Taglioni dargestellt; früher waren darin von männlichen und weiblichen Kräften thätig: Hr. Maurer, Mlle. Beck, Sr. Lomhard, Mlle. Aug. Lange, Hr. Gduard Krüger 1832 — 42, Hilt!l (1845 — 56) und Fr. Formes. Den Adalbert von Weißlingen gaben u. A. Beschort von 1865 bis 1814, E. Devrient von 18295 —– 1842, Dessoir 1850 1 Mal, Hendrichs 1851 1 Mal, Liedtke 1856 — 1871, Karlowa 1867 1 Mal, seit 1872 6 Mal. — Die Adelheid wurde u. A. ge⸗ spielt von Mad. Spenglern, Mlle. Döbbelin (1776 — 7), Mad. Baranius (1795), Mad. Bethmann (1805 —- 1814), Mile. Du⸗ ring nachher Crelinger (1815 — 1849), Mlle. Unzelmann nach⸗ her Fr. Werner (1830 — 33), Fr. Thomas (1849 — 51), Fr. Hoppé nachher Liedtke (1856 — 61), Fr. Kierschner (1862 = 1867) 18 Mal, Fr. Erhartt (1867 — 1874) 15 Ral. Als Darsteller des Franz sind verzeichnet: Quequo, Brückel, Teller, Butenop, Bethmann, Stich 13 Mal, Krüger, Crüsemann, Schunke, Grua, Hendrichs (1840 — 50), v. Lavallade, Porth, Otto Deyrient (1860 — 615, Karlowa, Dahn, Robert und Lud—= wig (seit 1872). Den Hans von Selbitz spielten: Müller, Unzelmann 77658 — 1795), Labes (1805 — 1815, Gern Sohn (1827-1851), Döring (i856 — 74) 49 Mal. — Unter den Darstellern des Bruder Martin waren Gern (Vater), Lemm (1809 - 14). G. Devrient (1827), Franz (1829 — 49) 20.
Die gestrige Aufführung des Schauspiels war eine der Be— deutung des Tages würdige. Den Mittelpunkt des Interesses bildete die meisterhafte Leistung des Hrn. Berndal als Götz, der sich eines besonders reichen und wohlverdienten Beifalls zu 2 hatte.
er Vorstellung wohnte Ihre Königliche Hoheit die Prin— zessin Carl bei. ; ? . 36
Die Ausstellung des Vereins der Gartenfreunde . . Berlins in der Reitbahn des Königlichen Kriegs-⸗Ministeriums wurde am Sonnabend Vormittags eröffnet. Die geschmackvolle Anordnung der reichhaltigen Ausstellung, welche nach den Statuten des Vereins ali in stattzufinden hat, haben die Kunstgärtner Gude und Stephan besorgt.
Beim Eintritt fällt das Auge des Beschauers auf ein pracht⸗ volles Exemplar der Araucaria Bidwelli, das sich durch gute Kultur ebenso sehr als durch Eleganz der Form auszeichnet. Dasselbe ist aus dem Garten des Königlichen Kriegs-Ministeriums ausgestellt wor— den, der sich außerdem noch mit einem großen und prächtigen Coni⸗ ferengruppe betheiligt hat. Eine reizende Umgebung der erstgenannten Araucaria Bidwelli bildet die Azaleengruppe des Hrn. Eggebrecht (Garten des Konsuls Wagner), dieselbe besteht theils aus indischen, theils aus pontischen Exemplaren. Den Hintergrund des Saales neh⸗ men wie immer tropische Pflanzen in Form zweier großer Palmen— gruppen ein, die von den Hrrn. Stephan und Allardt ausgestellt sind. Unter denselben befinden sich auch einige blühende Gassa. Hr. Ober⸗Gärtner Stephan (Garten von W. Borchert jun. hat eine Blumenfontäne arrangirt, bei der die n nn, durch lange rankige Gewächse ersetzt sind. Ehenso anmuthig ist die Statue des Knaben, der statt des Wassers Blumen in die Höhe bläst. Das Bassin dieser Fontaine wird durch buntblättrige Pelargonien gebildet, die Hr. Ober-⸗Gärtner Kempin (Busse) geliefert hat. Das Sortiment von Hygcinthen des Hrn. E. F. Chons zeichnet sich durch Reichhaltigkeit aus. Seine Azaleen, die gleich am Eingange zu einer großen Gruppe vereinigt sind, machen den vortheilhaftesten Ein⸗ druck. Die Firma des Hrn. Bading ist mit einer Gruppe schöner Horten sien vertreten. Hr. Hoffmann, der Vorsitzende des Vereins, lieferte musterhafte Azaleengtuppen. Von Hrn. Bluth ist die Aus⸗ stellung mit einer neuen selbstgezüchteten Azalee beschickt. Diese rosa⸗ rothe Varietät stammt von einer weißen und einer ziegelfarbenen Azalee. Im Hintergrunde auf, dem künstlich hergeftellten Hügel, hat Hr. Al⸗ lardt eine Gruppe aus zum Theil werthvollen Coniferen und Agaven aufgestellt, darunter die, merkwürdige Agave filifera. Ganz in der Nähe stchen auf dekorirten Postamenten, fur Jeden sichkbar, die Büsten Sr. Majestät des Kgisers und Ihrer Mafestät der Kaiserin, die erstere mit einem Lorbeerkranze, die letztere mit einem Kranz von Rosen und Myrthen geschmückt. Zwischen den Büsten befinder sich ein Blumentisch, von Hrn. Stephan kamponirt. Alpenrosen sind in Fülle vertreten. Eine bemerkenswerthe Rosengruppe hat Hr. Wendt aufgestellt. Bei den Arrangements abgeschnittener Blumen haben die Hrrn. Maschner, Rumpf, Grothe sich hervor gethan, und besonders verdient der Todtenkranz des Ersteren Erwähnung.
Was die Preisvertheilung betrifft, so erhielt Hr. Stephan den Preis Sr. Majestät des Kaisers; er hatte sich als Srdner wie Als Aussteller um das Gelingen der Ausstellung verdient gemacht. Der Preis Ihrer Majestät der Kaiserin wurde Hrn. Eggebrecht in irn eines prächtigen geschnitzten Tisches von Eichenholz zuerkannt. ie vom Verein gestiftete goldene Medaille erhielt Hr. C. F. C ons, die von Hrn. W. Borchardt jun. gestiftete goldene Hr. Ba ing. Der Preis des Prof. Schultz-Schultzenstein wurde Hrn. Allard zugesprochen.
Redaktion und Rendantur: Schwieg er.
Berlin Verlag der Cxppedition (Kessel). Druck: W. Elsner.
; Drei Beilagen (einschließlich Börsen · und Handelregister · Beilage Nr. 50)
Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
M SG.
Berlin, Montag, den 13. April
187M.
— 2 .
. 1
Königreich Preußen. Finanz⸗Ministerium.
Bekanntmachung, betreffend die Außercourssetzung der Landes⸗ goldmünzen und der landesgesetzlich den inländischen Münzen gleichgestellten ausländischen Goldmünzen.
Auf Grund der Artikel 8, 13 und 16 des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873 (Reichs⸗-Gesetzbl. S. 233) hat der Bundes⸗ rath die nachstehenden Bestimmungen getroffen:
§. 1. Vom 1. April 1874 an gelten sämmtliche bis zum Inkrafttreten des Gesetzes, betreffend die Ausprägung von Reichs⸗ goldmünzen, vom 4. Dezember 1871 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 401) geprägten Goldmünzen der deutschen Bundesstaaten nicht ferner als gesetzliches Zahlungsmittel.
Es ist daher vom 1. April 1874 ab außer den mit der Einlösung beauftragten Kassen Niemand verpflichtet, diese Gold⸗ münzen in Zahlung zu nehmen.
Von demselben Zeitpunkte ab verlieren die landesgesetzlich den inländischen Münzen gleichgestellten ausländischen Gold⸗ münzen die Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel. Eine Einlösung derselben findet nicht statt.
§. 2. Die im Umlaufe befindlichen Landesgoldmünzen wer⸗ den in den Monaten April, Mai und Juni 1874 von den durch die Landes⸗Centralbehörden zu bezeichnenden Kassen derjenigen Bundesstaaten, welche die Goldmünzen geprägt haben, bezw. in deren Gebiet dieselben gesetzliches Zahlungsmit el sind, nach dem in den §55§. 3 und 4 festgesetzten Werthverhältnisse fur Rechnung des Deutschen Reichs sowohl in Zahlung angenommen, als auch gegen Reichs⸗Goldmünzen, bzgws. Landes⸗-Silbermünzen um⸗ gewechselt.
Nach dem 30. Juni 1874 werden Landes⸗Goldmünzen auch von diesen Kassen weder in Zahlung noch zur Umwechselung angenommen:
§. 3. Die Einlösung der nachstehend verzeichneten Gold⸗ münzen erfolgt zu dem dabei vermerkten festen Werthverhältnisse:
preußische Friedrichsd'or zun. 5 Thlr. 20 Sgr. JI 5, 29 württembergische, badische, Großherzoglich
hessische Zehn⸗ und Fünf⸗Guldenstücke zu
d 5
württembergische Dukaten (Prägung eit
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badische Dukaten (Prägung seit 1837, sog.
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J 5 20
F. 4. Für alle im 8§. 3 nicht aufgeführten Goldmünzen deutscher Bundesstaaten wird lediglich der Werth ihres Gehalts an feinem Golde mit 1395 Mark oder 465 Thaler für das Pfund Feingold vergütet.
Zu diesem Behuf ist der Kasse bei Einlieferung der Gold— münzen, deren Einlösung beabsichtigt wird, ein Verzeichniß der⸗ selben, in welchem die einzelnen Münzsorten nach Stückzahl, Gattung (Bild) und Jahreszahl summarisch aufzuführen sind, in zwei Exemplaren einzureichen, deren eines nach er⸗ folgter Prüfung mit Empfangsbescheinigung zurückgegeben wird und gegen dessen Vorzeigung und Rückgabe seiner Zeit, falls sich sonstige Anstände nicht ergeben haben, die Zahlung des von der Münzverwaltung festgesetzten Metallwerthes erfolgt. Der Zeitpunkt, von welchem ab die Ein⸗ lösungsbeträge erhoben werden können, wird von den Landes⸗ behörden bekannt gemacht werden.
Auf Denkmünzen, Schaumünzen und ähnliche nicht aus⸗ schließlich zum Umlauf bestimmte Münzftücke finden obige Be⸗ stimmungen keine Anwendung.
§. 5. Die Verpflichtung zur Annahme und zum Umtausch (§. 2) findet auf durchlöcherte und anders, als durch den ge⸗ wöhnlichen Umlauf im Gewicht verringerte, ingleichem auf ver⸗ fälschte Münzstücke keine Anwendung.
In Betreff der Grenze der Gewichtsminderung, innerhalb deren die durch den Umlauf im Gewicht verringerten Goldmünzen der in §. 3 aufgeführten Prägungen als vollwichtig angenom⸗ men werden, verbleibt es bei den hierüber getroffenen landes⸗ gesetzlichen Bestimmungen. In Ermangelung derartiger Bestim⸗ mungen sollen Goldmuͤnzen, deren Gewicht um nicht mehr als fünf Tausendtheile hinter dem Normalgewicht zurückbleibt, als vollwichtig gelten. .
Ergiebt sich bei der Gewichtsprüfung eine größere Differenz, so wird der Metallwerth der Goldmünze nach Maßgabe der Be⸗ stimmung im ersten Abfatze des F§. 4 vergütet.
Berlin, den 6. Dezember 1873. .
Der Reichskanzler. In Vertretung: Delbrück.
Zur Ausführung der vorstehenden, in dem Reichs⸗Gesetzblatt pro 1873 Seite 375 publizirten Bekanntmachung wird hiermit Folgendes bestimmt: .
I) Die Einlösung der im Gebiete des preußischen Staats geprägten, mit dem 1. April d. J. außer Cours tretenden Landes⸗ goldmünzen, als Mn, e und “ Friedrichsd' or,“ und „“ Kronen preußischen Gepräges, */, ½ und “ Pistolen, Dukaten,“ und
d. J. durch nachbezeichnete Königliche Kassen zu bewirken: J. in Berlin: die General⸗Staatskasse, ; das Haupt-Steueramt für inländische Gegenstände und das Haupt⸗Steueramt für ausländische Gegenstände; II. in den Provinzen: die Regierungs⸗Hauptkassen, die Bezirks-Hauptkassen in der Provinz Hannover, die Landes⸗Hauptkasse in Sigmaringen und die Kreiskasse in Frankfurt a. M.
2) Die preußischen Friedrichsd' or werden zu 5 Thlr. 20 Sgr. in dem Falle angenommen, resp. umgewechselt, wenn sie voll⸗ wichtig oder nur durch den gewöhnlichen Umlauf im Gewicht verringert sind, und zum Mindesten folgendes Gewicht haben: A. Die von 1750 bis 1820 auf freien Stempeln
geprägten Friedrichsd'or.
a. die halben von 6399 preußischen Aß,
b. die gan ge von 127,33. . j
c. die doppelten von 256, . 9 B. Die seit 1821 im Ringe geprägten Friedrichsd'or.
a. die halben von 64,95 preußischen Aß, b. die ganzen von 130,33 ö. . c. die doppelten von 260,956 . n
Das erwähnte preußische Aß heruht auf der älteren Ge⸗ wichtsordnung. — S§. 19 und 20 der Anweisung zur Ver⸗ fertigung der Probemaße und Gewichte vom 16. Mai 1816. (Gesetz Sammlung Seite 149) — nach welcher
16 Aß 1 6rän, 288 Aß 18 Grän 1 Loth, 4608 Aß 288 Grän 16 Loth — 1 Mark ausmachen.
Die kurhessischen Pistolen werden gleichfalls zu 5 Thlr. 20 Sgr. angenommen resp. umgewechselt, wenn sie vollwichtig, oder nur durch den gewöhnlichen Umlauf im Gewichte verrin— gert sind. .
3) Lediglich durch den gewöhnlichen Umlauf im Gewicht verringerte Friedrichsd'orstücke, deren Mindergewicht größer ist, als das vorstehend angegebene Minimalgewicht (Passir⸗ gewicht), ferner alle übrigen vorstehend unter Nr. 2 nicht erwähnten Landesgoldmünzen des preußischen Staatsgebiets werden nur nach dem Werthe ihres Gehaltes an feinem Golde eingelöst; das Pfund Feingold wird mit 1395 Reichs⸗ mark oder 465 Thalern vergütet; die Auszahlung der Vergütung für die abgelieferten Stücke erfolgt nach Feststellung des Metall⸗ werths Seitens der Münzverwaltung durch diejenige Einlösungs— kasse, zu welcher die Stücke eingeliefert sind.
Der Zeitpunkt, von welchem ab die Beträge dieses Metall⸗ werths erhoben werden können, wird demnächst für Berlin durch den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, für die Provinzen durch die Regierungs⸗ Amtsblätter von den betreffenden Einlösungskassen bekannt gemacht werden.
4) Das nach §. 4 der obigen Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers der Einlösungskasse bei Einlieferung der Gold— münzen in zwei Exemplaren einzureichende Verzeichniß derselben ist nach folgendem Schema anzufertigen:
.
bei der on de zu . ... 1874 eingelieferten Landes⸗
goldmünzen, für welche der von der Münzverwaltung festzusetzende Metallwerth vergütet wird.
furt u. s. w. ist während der Monate April, Mai und Juni
2.
3⸗ tende
ür zu vergũ
Bezeichnung.
der einzelnen Münzsorten
nach Gattung (Bild) und Jahreszahl.
Laufende Nummer. Stuͤckzahl dieser Mun sorten Brutto⸗ Gewicht Die Lieferung hat an Feingold ergeben Metallwerth beträgt (pro Pfd. 465 Thlr.)
F X 88 ö. 2— 83 2 2
* E
Von 1769 bis 1820 auf freien Stempeln geprägte Preußische „i Friedrichs d'or... Seit 1821 im Ringe geprägte Preußische 21 Friedrichsd'or Preußische J Kronen von 1858 kö
Hannoversche ½ Pistolen von ,,
Hannoversche M Kronen von n ,,
Summa.
geschrieben: Einhundert und drei Stück Goldmünzen. (Ort) den. ten 1874.
V * Der daf
ü Kronen hannoverschen Gepräges, */ und / Pistolen kur⸗ hessischen Gepräges, Dukaten der vormals freien Stadt Frank⸗
(Name und Stand des Ein— zahlers der Goldmünzen.) ͤ
Von dem Einlieferer der Goldmünzen werden nur die Ko⸗ lonnen 1, 2 und 3 des vorstehend vorgeschriebenen Verzeichnisses nach den darin angegebenen Beispielen ausgefüllt, während die Kolonnen 4, 5 und 6 in dem zweiten, von der Einlösungskasse der Münzverwaltung einzusendenden Exemplare von der Letz⸗ teren ausgefüllt werden.
Bei demnächstiger Zahlung des für die eingelieferten Mün⸗ zen festgesetzten Metallwerths wird der Betrag desselben von dem Empfänger in dem von ihm zurückzugebenden, mit Em⸗ pfangsbescheinigung der Einlösungskasse versehenen Exemplare des gedachten Verzeichnisses, nach vorheriger Ausfüllung der Kolonnen 4, 5 und 6 desselben Seitens der Einlösungskasse, quittirt.
5) Formulare zu dem ad 4 vorgeschriebenen Verzeichnisse werden auf Verlangen von den Einloͤsungskassen unentgeltlich verabfolgt. e
6) Der Einlieferer hat für jede der in dem Verzeichnisse aufgeführten Münzforten besondere Packete (Beutel, Duͤten ꝛc.) zu bilden und auf denselben zu vermerken: die laufende Nummer des Verzeichnisses, die Münzsorte und deren Stückzahl; auch sind sämmtliche einzelne Packete, welche behufs Prüfung ihres
Inhalts Seitens der Einlösungs⸗Kasse leicht zu öffnen sein
müssen, also nicht versiegelt werden dürfen, in einem Gesammt— packet, bei größeren Quantitäten in zugebundenem Beutel mit einem Etiquette einzuliefern, auf welchem der Name des Ein⸗ zahlers, der Einzahlungstag, die Gesammt-Stückzahl der darin befindlichen Goldmünzen und die betreffende Einlösungs⸗Kasse angegeben ist.
Berlin, am 17. März 1874.
Der Finanz⸗Minister Camphausen.
eln nnt mach u ng. Im Anschluß an meine Bekanntmachung vom 17. v. Mts., betreffend die Außerkurssetzung und Einlösung der Landes⸗Gold⸗ münzen (Deutscher Reichs⸗ und Königlich Preußischer Staats⸗ Anzeiger vom 20. v. Mts.), wird nachstehend das gesetzlich zu⸗ lässige Mindestgewicht der preußischen Friedrichs d'or in Grammen (500 Gramm gleich Ein Pfund Münzgewicht im Sinne des Artikel 1 des Münzvertrages vom 24. Januar 1857; Preußische Gesetz-Sammlung, Seite 312) angegeben. Die preußischen Friedrichs 'or werden an den Einlösungs⸗ kassen zu 5 Thlr. 20 Sgr. in dem Falle angenommen bezie⸗ hungsweise umgewechselt, wenn sie vollwichtig oder nur durch den gewöhnlichen Umlauf im Gewicht verringert sind und zum Mindesten folgendes Gewicht haben: A. Die von 1750 bis 1820 auf freien Stempeln geprägten Friedrichsd'or: die halben von 63,994 preuß. Aß gleich 345 Gramme, die ganzen von 127,333 do. ö 6, 49h do. die doppelten von 256,46 do. 13. 931 do. B. Die seit 1821 im Ringe geprägten Friedrichsd'or: die halben von 64,89 preuß. Aß gleich 337 Gramme, die ganzen von 1530,33 do. ?; die doppelten von 260,83 do. 15893 do. Berlin, den 7. April 1874. Der Finanz⸗Minister. Camphausen.
6 oi do.
Gewerbe und Handel.
Das bayerische Gewerbemuseum in Nürnberg hat kürzlich einen Katalog der Ankäufe und Geschenke von der Wiener Weltausstellung veröffentlicht. Bei den in Wien für die Sammlungen des Museums gemachten Ankäufen wurde zunächst der Gesichtsvunkt festgehalten, daß die zu erwerbenden Gegenstände bleibenden Werth und die sogenannte Modearbeit möglichst außer Betracht zu bleiben habe. Nur durch Festhalten dieses Gesichts punktes war es möglich, die, Mustersammlung“ des Museums allmählich programmmäßig zu gestalten, so daß in geschichtlicher Uebersicht die lechnologisch gegliederten Gruppen anregende und belehrende Beispiele für die verschiedenften Zweige der Kunstindustrie bieten. — Das bei den, an das Museum gekommenen, zahlreichen und werthvollen Ge— schenken die gleiche Rücksicht nicht in vollem Maße genommen werden konnte, ergab sich aus den Umständen. Immeihin ist nichts Un— brauchbares erworben worden und einzelne Gegenstände sind geeignet, anderen ähnlichen Instituten des Landes in Tausch oder als Geschenk zugeführt zu werden. Da die Einrichtungen des Museums noch ge— raume Zeit in Anspruch nehmen und dadurch die Aufstellung Der Sammlungen verzögert wird, so sind die Erwerbungen für das Mu— seum, so weit dieselben bis jetzt eingegangen sind, in dem Saale, welcher später der Permanenten Ausstellung“ dienen soll, ohne Rücksicht auf die programmmäßige Eintheilung, zur Besichtigung auf— gestellt. Es wird durch die Aufstellung nicht allein eine Uebersicht über die Bereicherung der Sammlungen geboten, zu welcher die Wiener Weltausstellung Veranlassung bot, sondern es soll auch eine Gelgen— heit sein, einen Blick auf die heutige Kunstindustrie zu werfen. Die Anordnung der verschiedenen Arbeiten zerfällt in fünf Hauptgruppen, welche nach dem verarbeiteten Material ihre Eintheilung finden. Die⸗ selben gliedern sich als Metallarbeiten, Thonarbeiten, Glasarbeiten, Holzarbeiten und Textilarbeiten. In untergeordneter Weise schließen sich noch Arbeiten aus Stein, Papier, Leder u. dergl. an und sind verschiedene Naturprodukte und Gegenstände, welche auf Sitten und Gebräuche Bezug haben, angereiht. Eine besondere Abtheilung bilden einige Werkzeuge und Maschinen, die auf Kosten des Gewerbvereines
in Nürnberg erworben wurden.
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icher Anzei R * Oeffentlich er ze 9 er. Inserate nimmt an die autorisirte Annoncen ˖ Expedition von
In seraten⸗Expedition des Arutschen Reichs-Anzeitgers an d Königlich Rrenßischen Ktung-Anzeigers: Berlin, Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗ Sachen. Grätz, geboren am 26. Mai 1850 zu Grünberg, 6)
Nachstehende Militärpflichtigen: 1) Robert Os. Ernst Wilhelm Siebert, geboren am 31. August wald Barisch, geboren am 5. Juli 1847 zu Saabor, 1850 zu Grünberg, — 58 Kreiꝛt Grünberg, ?) Friedrich Wilhelm Theodor Schalkenbach, geboren am 13. Dezember 1850 zu
i hh geboren am 15. März 1847 zu Glasfabrik Grünberg, 8 H
olzig, Kreis Grünberg, 3) Carl Julius Otto Kappel, geboren am 24. Mai 1849 zu Pelnisch⸗ Nettkow, Kreis Gränberg, 4 Julius Joseph Se—
lowsky, geboren am 18. November 1849 zu Kolzig, 1850 zu Grünberg, 11) Robert Johann Belitzki, Kreis Grünberg, 5) Johann Christoph Reinhold! geboren am 13.
1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen 2. Konkurse, Subhastattonen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl. 3 Serkanfe, Vervachtungen, Submissionen ꝛc. * 2. , .. Amortisation, Zinszatzlung n. s. w. von öffentli
6. Verschiedene Betanntiaachn ngen. 1. Literarische Anzeigen 8. Familien⸗Rachrichten.
chen Papieren. rater Beilage.
5. Industrielle Ctabliffements, Fabriken u. Großhandel.
heimathsberechtigt in Grünberg, 12) Friedrich Louis 5 n fer eh nm g rl ?. ⸗. Jo se duard Grünberg, 13) Friedri ilhelm Fürchtegott Schul= . m , . rabe, geboren am 6. Juni 1851 in Grünberg, sind einrich Moritz Leutlof, geboren am angeklagt: als Inländer sich dem Eintritte in den 21. September 1850 zu Grunberg, 9) Gustav Adolph Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte dadurch r Juni 14 Jäkel, geboren am 18. Juni 1850 zu Prittag, Kreis entzogen zu haben, daß sie ohne Erlaubniß entweder unserem Audienzsaale, Zimmer Nr. Grünberg, 10) Hugo Wolfsky, geboren am 25. März das Bundesgebiet verlassen haben oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundes.
Dezember 1851 zu Prag in Böhmen, gebiets aufhalten, — Vergehen wider 5. 140 des
Nudolf Mosse in Gerlin, Lein zig, gambhurg, Frank- furt a. M., Greslaun, galle, Rrug, Wien, München, Nürnberg, „traßburg, Zürich und Stuttgart.
E 2 —
9. Central⸗Handelg-⸗Register — Erscheint in sepa
deutschen Strafgesetzbuches. — Es ist deshalb gegen sie durch Beschluß des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage wegen unerlaubter Auswanderung aus dem Bundesgebiete die Untersuchung eröffnet und Termin zur öffentlichen mündlichen Verhandlung auf den 18. Juni d. J., Vormittags 11 Uhr, in
Nr. 54, anberaumt worden, zu welchem dieselben unter der Verwarnung vorgeladen werden, zur festgesetzten Stunde zu er⸗ scheinen und die zu ihrer Vertheidigung dienenden