1874 / 88 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 15 Apr 1874 18:00:01 GMT) scan diff

Dienstzeit setzen will. Ich würde diese Ausführungen für an der Stelle gehalten haben, wenn sie angeführt wären zur Begründung eines Amendements zum Militärgesetz, durch welches die Bestimmung des Wehrgesetzes von der dreijährigen Dienstzeit abgeändert würde; das wäre der Ort gewesen, wo man nochmals, wie es 1867 bei der Vereinbarung des Wehrgesetzes geschehen ist, die ganze Frage von der zwei⸗ oder 2 Dienstzeit funditus hätte diskutiren können; hier ist sie nach meiner Ansicht nicht am Platz, denn ich glaube nicht, daß es eine mit den Worten und der Absicht der Verfassung sowohl, als des Wehrgesetzes von 1867 zu vereinbarende Behauptung wäre, wenn der Satz aufgestellt werden sollte, daß der Reichstag oder, rich= tiger gesagt, die gesetzgebenden Faktoren es hei Aufstellung und Ge—⸗ nehmigung des Militäͤretats lediglich in der Hand hätten, die Dauer der Dienstzeit anderweit zu bestimmen, als sie gesetzlich geregelt ist.

Der Herr Vorredner ist sodann übergegangen zu der Frage, ob Kriegsgefahr da sei oder nicht. Ich unternehme es nicht, ihm seine Ueberzeugung zu nehmen, daß wir einer langen Reihe von Friedens⸗ jahren entgegengehen, ich will ihm auf dieses Gebiet nicht folgen, und ich würde diesen ganzen Punkt seiner Rede nicht erwähnt haben, wenn es nicht meine Pflicht wäre, ganz entschieden ein Dementi seiner Be⸗ hauptung zu geben, daß das deutsche auswärtige Amt von der fran zösischen Regierung demüthigende Schritte erzwungen hätte; es ist das eine Behauptung, der ich das fermellste Dementi geben muß, weil nichts so sehr geeignet ist, zwischen zwei Nationen, die eben Krieg geführt und Frieden geschlossen haben, den Samen der Zwietracht wieder auszusäen.

Es ist endlich von dem Herrn Vorredner in Beziehung auf den Art. 62 der Auslegung entgegengetreten, welche einer der gestrigen Redner diesem Artikel gegeben hat. Er hat in dieser Auslegung einen völligen Mangel an juristischem Verständniß gefunden. Ich kann ihm dies nicht zugeben; er leitet die Unrichtigkeit der Behauptung aus den Worten her: .

Zur Berechnung derselben wird die in dem Art. 60 interi— mistijch festgestellte Präsenzstärke so laage festgehalten, bis sie durch ein Reichsgesetz abgeändert ist.

Ich will nur daran erinnern, daß das vorliegende Reichsgesetz, wenn eg angenommen wird, diese Präsenzstärke der Verfassung gar nicht abändert, es ist ganz dieselbe.

Sodann nahm der Bundesbevollmächtigte, Finanz⸗Minister Camphausen, das Wort:

Meine Herren! Die Aeußerung des Hrn. Abg. v. Mallinckrodt, daß es Minister nicht mehr gebe, veranlaßt mich zu der Bemerkung, daß das Kompromiß, welches unter den Auspizien des Herrn Reichs— kanzlers angebahnt worden ist, sich vom ersten Augenblick an meiner vollen Zustimmung erfreut hat, daß ich vom ersten Augenblick an davon durchdrungen gewesen bin, daß es darauf ankommt, eine ver⸗ söhnliche Politik zu befolgen, daß es darguf ankommt, eine große geschlossene nationale Partei zu bilden. Wenn Hr. v. Mallinckrodt als Minister nur einen solchen anerkennen will, welcher der Politik des Fürsten v. Bismarck entgegeniritt, dann stelle ich Ihnen allerdings anheim, auch mich zu den Nicht-Ministern zu rechnen.

Dann, meine Herren, ist davon die Rede gewesen, daß Jeder der beste Interpret seiner eigenen Worte sei. Ich stimme dieser Auf- fassung bei, aber mit einem Vorbehalt: der Betreffende muß sich nicht zu dem Grundsatze bekennen: si feeisti nega!

Endlich, meine Herren, ist noch die Rede gewesen von den Fi⸗ nanzen und von der Rückwirkung der Ihnen vorgeschlagenen Maßregel auf die Finanzkraft der Nation. Da sage ich nun, ich meine, wir sollten durch die Erfahrung der letzten Kriegs doch gelernt haben, daß es keine gesundere Finanzpolitik giebt, als bie sich den Frieden zu sichern, daß es kein fichereres Mittel giebt, sich den Frieden zu sichern, als wenn man in der Lage ist, den Frieden zu gebieten, und in diese Lage, meine Herren, wollen wir uns durch den vorliegenden Gesetz= entwurf versetzen.

Demnächst erklärte der stellvertretende Bundes⸗Bevollmäch⸗ tigte, General von Voigts⸗Rhetz:

Der Herr Abg. von Mallinckrodt hat auch mich in seine Dis— kussion gezogen, der ich der von ihm citirte Kommissar der Armee⸗ verwaltung in der Kommissionssitzung gewesen bin. Er hat zunächst ausgeführt, wie bei Beurtheilung der Nothwendigkeit der dreisährigen Dienstzeit gegenüber der zweijährigen Autoritäten gegen Autoritäten ständen und hat sodann drei berühmte Namen: Grolmann, Müffling, und Krauseneck mit seinen Voraussetzungen in unmittelbare Verbin— dung gebracht, ohne jedoch das hinzuzufügen, was Herrn von Mal— linckrodt jetzt nicht mehr unbekannt sein konnte, da ich es aus— führlich in der Kommission dargelegt habe, nämlich daß ein wesentlicher Unterschied zwischen den Auffassungen und Aeußerungen dieser drei Generale besteht und dem, was Hr. v. Mallinckrodt zu beweisen beabsichtigt. Die Sachlage war damals folgende: im Jahre 1839 sollten Theile der Armee mobil werden, konnten es aber nicht vollständig, weil es an Reserve⸗ und Landwehrleuten fehlte. Es ent— stand nun die Frage, was besser sei, die zweijährige Dienstzeit anzu—⸗ nehmen und so die ganze Armee homogen herzustellen, oder die drei⸗ jährige Dienstzeit aufrecht erhalten und die Lücken durch Landwehr rekruten zu decken. Vor diese Alternative wurden die Generäle bei Beantwortung der Frage gestellt; sie haben sich enischieden für zwei Jahre, um die Armee homogen zu erhalten. Die Allerhöchste Ka—⸗ binetsordre hat es ausdrücklich ausgesprochen, daß, sobald die finanzielle Lage und die Herstellung normaler Verhältnisse in dem Beurlaubtenst ande es gestatte, wieder zur dreijährigen Dienstzeit übergegangen werden solle. Nach. 19 Jahren der damaligen Gesammtdienstzeit wurde zur zweieinhalbjährigen und später bei günstigerer , ,. zur drei⸗ jährigen Dienstzeit zurückgekehrt. Herr von Mallinckrodt scheint auch noch an andere Autoritäten zu denken. Da sie nicht genannt worden sind, so bin ich nicht in der Lage, ihren Werth zu keurtheilen; ich kann aber die Ansicht nicht unterdrücken, ö bei der Frage, ob die Infanterie der zwei⸗ oder dreijährigen Dienstzeit bedürfe, nur ein er⸗ fahrener Infanterie⸗Offizier, der die Friedens Ausbildung von der In— fanterie geleitet und ihre Führung in der Schlacht und während des Feldzugs gehabt hat, als maßgebend anzusehen ist. Ich selbst kann das sehr unbefangen erklären, weil ich nicht Infanterse⸗Offizier bin; ich stütze mich aber auf das Urtheil vieler erfahrener Infanterie⸗Offi— ziere, von denen ich konstatiren darf, daß ich noch nicht einen gefunden habe, der behauptet hätte, daß die zweijährige Dienstzeit bei der In— fanterie genüge. Es wird so oft von Autoritäten gesprochen find dies aber Kavallerie, Artillerie oder Ingenieur-Offiziere, so besteite ich, 324 sie in dieser Materie als maßgebende Autoritéten angesehen werden können. Eine gewandte Feder und eine dreiste Behauptung ist noch lange kein maßgebendes Urtheil.

err v. Mallinckrodt hat in einer etwas eigenthümlichen Weise

mindestens im Tone meine Ausführungen in der Kommission etwa so dargestellt, als ob ich gemeint gewesen sei, den Herren in der Kommission interessante oder komische Anekdoten zu erzählen. Das hat mir sehr fern gelegen; ich habe den Herren die Lage der Verhältnisse . so dargestellt; wie sie ist. Ich habe entwickelt, daß in der aktik ein wesentlicher Umschwung eingetreten ist, indem wir nicht mehr, wie ehedem, dichte Bataillons bekommen haben, in denen Offiziere und Unteroffiziere vor, in und hinter der Front stehen, mit schwachen Tirailleurlinien davor oder daneben, und daß eine solche Kolonne selbst bei weniger ausgebildeten Leuten noch genügende Konfi⸗ stenz halte. Die heutige Taktik findet ihren Ausdruck darin, daß die Truppen zur Vermeidung großer Verluste durch die bessere Bewaffnung in langen Schwarmlinien und aufgelöst fechten müssen. Daß dadurch ein sehr erhöhter Grad der Ausbildung, eine ungleich straffere Gefechts · und Feuerdisziplin nothwendig ist, ist so erschien es mir wenigstens damals auch in der Komm ission erkannt worden. Ich habe, ferner zu beweisen gesucht, daß die Art, wie die Kriege der Neuzeit eingeleitet werden und sich entwickeln, eine andere ist als früher, daß zwischen dem Moment der Mobilmachung und dein, wo wir auf dem Schlachtfelde erscheinen, nicht mehr wie ehedem, oft 3 bis 4 Monate liegen, ein Zeitraum genügend, um die Truppen auf den Märschen an militärische Verhältnisse wieder einzugewöhnen, sondern daß die Truppen mobil werden, auf die gißn re gehen,

ausgeschifft werden und ins Gefecht gehen. Das sind Thatsachen, die

nicht abzuleugnen sind, und wenn Herr v. Mallinckrodt sich ver⸗ gegenwärtigen wollte, daß er wohl eben so gut wie wir Anderen den

14. Juli geglaubt haben, wir ständen noch vor dem Frieden, und daß;

wir am 5. August bei Wörth und Spichern geschlagen haben, dann wird er ferner nicht bestreiten, daß in den historischen Thatsachen die Quittung für die Richtigkeit dessen gegeben ist, was ich behauptet habe.

Wenn Herr v. Mallinckrodt ferner sagt. daß ich behauptet hätte, Armeen mit zweijähriger und geringerer Dienstzeit seien geschlagen worden, so habe ich damals nicht hinterm Berge halten kön⸗ nen, weil ich durch ihn provozirt worden bin, solche Armeen Uu nennen. Ich habe die österreichische und dänische angeführt.

s ist vollkommen richtig, daß bei viel längerer nomineller Dienstzeit die österreichische Armee, bedrängt durch finanzielle Schwie⸗ rigkeiten, zu einer bedeutenden Herabminderung der Dienstzeit hat schreiten müssen; diese Armee hat unglücklich gefochten 1859 und 1866. Wenn der Herr Abg. von Mallinckrodt, der ja seine Studien über den Feldzug 1859 gemacht zu haben scheint, das Werk des preußischen Generalstabs nachlesen will, so wird er finden, daß meine Anführungen durchaus korrekt sind. .

Wenn der Herr Abg. von Mallinckrodt der Meinung ift, daß bei Magenta und Solferino die zweijährige Dienstzeit bei dem Verluft der Schlachten nicht entscheideud gewesen ist, jo bin ich nicht in der Lage, in diesem Falle dem Resultat seiner Studien zu folgen. Er muß mir schon erlauben, dem Resultat der meinigen zu folgen. Diese führen mich zu dem Schlusse, daß die österreichische Armee damals nicht in der Verfassung war, in der sie gewesen sein würde, wenn sie eine längere Dienstzeit gehabt hätte. Es wird dem Hrn. v. Mal⸗ linckrodt bei seinen Studien so gut wie mir aufgefallen sein, daß die Beurlaubten die neuen Gewehre erst in die Hand nahmen auf dem Marsche gegen den Feind. ;

Wenn der He. Abg., v. Mallinckrodt endlich in Bezug auf die dreijährige Dienstzeit meine Behauptungen bemängelt, so erlaube ich mir den Gegenbeweis zu liefern, indem ich den §. 9 der Verfassung vorzulesen mir gestatte. Deiselbe lautet:

Jeder wehrfähige Deutsche gehört sieben Jahre lang, in der Regel vom vollendeten 20. bis zum beginnenden 28. Lebensjahre dem stehenden Heere und zwar die ersten drei Jahre bei den Fahnen, die letzten vier Jahre in der Reserve und die folgen den fünf Lebensjahre der Landwehr an.

Da habe ich mir nun eingebildet, es solle so viel heißen: als

prinzipiell soll der Mann drei Jahre bei der Fahne dienen. Es ist allerdings richtig, daß nicht jeder Mann drei Jahre gedient hat, auch nicht so lange zu dienen braucht, weil das Alinea 4 des §. 63 dem Kaiser das Recht giebt, den Präsenzstand zu beflimmen. Herr v. Mallinckrodt wird wohl wissen, daß bei der Berathung der Verfas⸗ sung gusdrücklich vom Bundesrathstische erklärt worden ist: es sei diese Vorschrift dahin zu verstehen, daß der Kaiser Beurlaubungen bei der Armee eintreten lassen könne. Ich möchte außerdem dem Hrn. Abg. v. Mallinckrodt noch auf seine Citate hinsichtlich der bayerischen Armee erwidern, daß es mir fern liegt, die Verdienste derselben irgend wie zu schmälern. Ich ge— statte mir aber auf ein soeben erschienenes, sehr offiziöses Werk von einem bzyerischen Generalstabs⸗Offizier über den Feldzug 187071 hinzuweisen. Dort wird wiederholt und stark betont, daß die kurze Friedensdienstzeit die Veranlassung gewesen sei, daß die baycrischen Truppen den Strapazen und Änstrengungen des Krieges zu wider— stehen weniger geeignet gewesen seien, als dies der Fall bei längerer Dienstzeit gewesen sein würde.

Ich wiederhole nach alledein und halte aufrecht das, was ich in der Kommission erklärt habe, daß eine längere Dienstzeit kei uns die dreijährige im Frieden den Soldaten abhärtet, fechten lehrt und auf, den Märschen und in Bivouaks gegen Strapazen widerstand— fähig macht.

Hierauf bemerkte der Königlich bayerische Bundesbevoll⸗ mächtigte, Qberst Fries:

Meine Herren! Ich will nur wenige Worte dem beifügen, was Herr General von Voigt⸗Rheetz eben sagte. Ich möchte nur dem Herrn Abg. v. Mallinckrodt bemerken, daß, ungeachtet der Erfolge der bayerischen Truppen bei Wörth und Weissenburg und im ganzen Feldzuge doch sehr wenige Offiziere in der bayerischen Armee sein werden, die nicht die Ueberzeugung hätten, es sei die dreijährige Dienst⸗ zeit auch für die bayerische Armee beizubehalten, beziehungsweise soweit sie nicht bestand, einzuführen.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Göln, 19. April. Das nie derrheinische Musikfest wird in den Pfingsttagen (24, 25. und 26. Mai), dem festgzesetzten Turnus ils hier gefeiert werden und unter Hillers Leitung im Gürzenich aale stattfinden. Am ersten Tage soll außer der Pastoral⸗Symphonie von Beethoven Händels „Samson“, am zweiten Hillers „Zerstörung Jerusalems“ und das Triumphlied von Brahms aufgeführt werden; der dritte Tag gehört herkömmlich den Künstlern. Zugesagt haben: , Leutner, Hr. und Fr. Joachim, Hr. Diener und Hr. elper.

Münch en, 11. April. Der ordentliche Professor an der Univer⸗ sität Leyden Dr. E. Selenka ist zum ordentlichen Professor der Zoologie und vergleichenden Anatomie an der Univerfität Erlangen, . zum Direktor der damit verbundenen Sammlungen ernannt worden.

St. Peters burg, 12. April. Ueber die Expedition der St. Peters burger Naturforschergesellschaft nach Mittel- asien bringt die, R. S. P. Z.“ folgende weitere Nachrichten: In Folge einer Verwendung des Finanz-Ministers sind der Nakturforscher⸗ gesellschaft 19,000 Rbl. zugewiesen worden, nicht aber zur Deckung der Ausgaben bei Betheiligung an der Amu-Barja⸗Expeditlon der geogra— phischen Gesellschaft, sondern zur Ausrüstung einer besonderen Expe= dition an den Aral⸗ und Kaspischen See. Die Aufgabe dieser Expe— dition würde darin bestehen, zunächst die Wasserfaung der beiden Scen zu erforschen und dann den geologischen Bau und die Landfauna der nörd— lichen Gegenden des lst⸗Urt, von Mangischlak und des Amu⸗Darja⸗Bezirks in den Grenzen unseres Gebietes. Nach dem Aral-⸗See geht W. D. Alenizyn, nach dem Kaspischen See O. A. Grimm ab, beide zur Er— forschung der Wasserfaung. Die Landexpeditlon, an der Hr. Barbot de Marny für geologische Untersuchungen und die Herren Bogdanow und Student Butlerow für eh gef Forschungen Theil nehmen, wird sich zunãchst mit der Erforschung von Mangischlak beschäftigen, von dort am Nordrande des Ust⸗Urt entlang zum Aral⸗See gehen, diesen durchschiffen und sich dann an der Mündung des Amu— Darja aussetzen lassen. Die Erforschung des alten Bettes des Amu Darja gehört nicht in das Programm der Expedition.

Stockholm, 10. April. Einer der Beamten des Königlichen Reichgarchios, Kammerherr C. Silfverstolpe, hat in diefen Tagen eine Reise ins Ausland angetreten, um während eines längeren Auf— enthaltes in Dänemark, Norddeutschlaud, Esthland und Lifland in den Archiven der größeren Städte Aktenstücke und Dokumente zu sammeln, welche in Verbindung stehen mit der Geschichte Schwedens während der Kalmar-Unionszeit und der Glanzperlode des mächtigen , ,. Die Reiseunkosten bezahlt das Keichsarchiv. Bei den

evorstehenden Nachforschungen soll die Jahreszahl 1401 als Ausgangs. punkt benutzt werden und man hofft den Druck der in Frage gestellten Dokumentensammlung schon im Herbste d. J. vornehmen zu können.

. Ein Telegramm der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften in Wien an die Hrager Sternwarte zeigt an, daf am 11. April von Winnede in Straßburg ein Komet in der Nähe des Sternes 8 im Sternbilde des Wassermannes aufgefunden wurde. Derfelbe erscheint als ein heller Nebel von etwa 4 Bogenminuten i Ob das Gestirn ein neues, bisher noch nicht beobachtetes ift, kann erst durch weitere Beobachtungen entschieden werden.

Landwirthschaft.

Im Regierungsbezirk Wiesbaden ist der Stand der Winter te durchweg ein vielversprechender; der Frost hat nur in wenigen ehr hoch belegenen Gegenden Schaden verursacht, im Uebrigen waren die Saaten hinreichend durch Schnee geschützt. Auch der Weinstock hat gut überwintert, das Holz ist vollständig reif geworden, wenn es . m wieder in tragfähigem Zustande nicht sehr reichlich vor—⸗ anden i

Gewerbe und Sandel.

Berlin. Das Verzeichniß Nr. 3 derjenigen Werthpapiere, deren Ziehungs⸗ und Verloosungslisten die Allgemeine Verloo⸗ sungs⸗Tabelle des Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preu⸗ ßischen Staats ⸗Anzeigers regelmäßig publizirt, und für welche die Königliche Hauptbank in Berlin, hinsichtlich der bei ihr deponirten Papiere, die Verpflichtung übernimmt, die Ziehungs⸗ und Verloosungsliften nachzusehen und die Valuta der gezogenen Pa— piere einzuziehen oder die Papiere an der Börse zu verkaufen, ist so eben erschienen und kann, mit Probenummern der Allgemeinen Verloosungs-Tabelle, von der Expeditien des Deutschen Reichs und Königlich Preußischen Staats Anzeigers, Berlin, 8. W, Wilhelm⸗ straße 32, und von Carl Heymanns Verlag, Berlin, 8. W., Anhalt. straße 12, sowie durch alle Buchhandlungen kostenfrei bezogen werden.

Breslau, 14. April. (W. T. B.) In der heutigen General- versammlung der Aktionäre der Breslauer Wechslerbank wur- den sämmtliche Gegenstände der Tagesordnung einstimmig genehmigt und namentlich die Reduktion des Aktienkapitals um 7560 000 Thlr. durch Rückkauf eigener Aktien beschlossen.

Cöln, 13. April. In der heutigen Generalversammlung des Cölner Bergwerkvereins wurde die Dividende für 1873 auf 25 Pro⸗ zent festgesetzt.

Meiningen, 14. April. (W. T. B.) Die heutige General- Versammlung der Deutschen Hypothekenbank ertheilte der Ver= waltung die statutenmäßige Decharge und beschleß die Vertheilung einer Dividende von 7E Prozent. Der Dividendencoupon Nr. 11 wird demzufolge mit 3 Thirn. ausbezahlt.

Paris, 15. April. (W. T. B.) Clement Duvernois, Direktor der Banque territoriale d'Espagne, und mehrere andere Mitglieder der Verwaltung der letzteren sind gesten verhaftet worden. Die Bücher der Gesellschaft wurden mit Beschlog belegt und deren Bureaux versiegelt. ;

Vom L /13. Juni dieses Jabres an wird in St. Peters⸗ burg eine Ausstellung von Spinn- und Faserpflanzen und den zu ihrer Bearbeitung dienlichen Geräthen und Maschinen stattfinden. Die Anzeigen der Personen, welche sich an der Ausstellung betheiligen wollen, werden bis zum 1/13. laufenden Monats, die auszustellenden Gegenstände selbst bis zum 15.27. Mai dieses Jahres angenommen.

Verkehrs⸗Anstalten.

München, 12. April. Die Eröffnung der Bahnlinie von Buchloe nach Memmingen ist nunmehr auf den 1. Mai d. J. festgesetzt; am J. Juni d. J. wird die der Donauthalbahn von Regensburg nach Ingolstadt folgen.

Lübeck, 13. April. (H. N. Die Konferenz des deutsch⸗ österreichisch⸗ungarischen Eisenbahnverbandes, welche alljährlich mehrere Male abwechselnd an den Sitzen der verschiedenen Direktionen stattfindet, wird am 15. d. Mts. hier abgehalten werden; am 16. folgt dann die Konferenz des norddeutsch ⸗österreichischen Eisen⸗ bahnverbandes und am 17. schließt sich daran eine von einer großen Zahl Direktionsmitgliedern und Oberbeamten der ver⸗ schiedenen ketheiligten Eisenbahn ⸗Gesellschaften beschickte Konferenz in der norddeutsch⸗schlesischen Tarifangelegenheit, die dahin geht, eine Vereinfachung und möglichste Uebereinstimmung der Tarife auf den verschiedenen die Verbindung von Norddeutschland mit Schlesien ver— mittelnden Bahnen herbeizuführen, was schon vor längerer Zeit auf einer in Berlin stattgehabten Konferenz versucht wurde, jedoch wegen damals mangelnder Vorarbeiten vertagt werden mußte.

London, 14. April. (W. T. B) Das atlantische Kabel von 1866 ist unterbrochen.

Konstantinopel, 15. April. (W. T. B.) Hr. v. Lesseps hat dem Vicekönig von Aegypten angezeigt, daß er die Arbeiten am Suez kanal einstellen und den Kanal selbst schließen werde, wenn es bei den von der internationalen Kommission der Gesellschaft auferlegten Bedingungen bleiben sollte. Der Vicekönig hat darauf Hrn. v. Lesseps ange wiesen, von diesem Vorgehen abzustehen, da er anderenfalls die Arbeiten am Kanal fortsetzen lassen würde. Es ist übrigens nicht wahrscheinlich, daß Hr. v. Lesseps die Arbeiten einstellen wird.

New⸗ York, 14 April. (W. T. B) Der Dampfer des norddeutschen Lloyd „Rhein“ ist gestern Nachmittag 3 Uhr hier eingetroffen.

Aus dem Wolff'schen Telegraphen⸗Büreau.

Washington, Dienstag 14. April, Abends. Das Re⸗ präsentantenhaus hat die vom Senate angenommene Bill, durch welche der Betrag der Greenbacks und der Noten der National⸗ banken, welche in Umlauf gesetzt werden dürfen, auf je 400 Millionen Doll. festgesetzt wird, gleichfalls genehmigt. Ebenso wurde ein Bill angenommen, welche die diah für die Banken in rl der Ausgabe von Noten bestandenen Beschränkungen aufhebt.

Königliche Schauspiele.

Donnerstag, 16. April. Opernhaus. (94. Vorstellung.) Tell. Große romantische Oper in 4 Akten. Musik von Rossini. Ballet von Taglioni. Mathilde: Frl. Lehmann. Hedwig: Frl. Lammert. Gemmy: Frl. Horina. Arnold: Hr. Link, vom Königlichen Theater in Hannover, als Gast. Tell: Hr. Betz. Walter Fürst: Hr. Fricke. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise.

Schauspielhaus. (02. Vorstellung) Was ihr wollt! Lustspiel in 4 Akten von Shakespeare. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗

Preise.

Donnerstag, 16. April. Im Saal-⸗Theater des König⸗ lichen Schauspielhauses. Sechzigste Vorstellung der fran⸗ zösischen Schauspieler⸗Gesellschaft. Première représentation de: Les trois chapeaux. Comeédie en trois actes par Mr. Alfred Hennequin. Première représentation de: Il faut qu'une porte soit ouverte ou fermée. Proverbe en un acte par Mr. Alfred de Musset.

Freitag, 17. April. Opernhaus. (95. Vorstellung.) Flick und Flock. Komisches Zauber⸗Ballet in 3 Akten und 6 Bil⸗ ron Taglioni. Musik von Hert l. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗

reise. Schauspielhaus. (103. Vorstellung. Narziß. Trauerspiel in 5 Akten von Brachvogel. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise.

Die in den Königlichen Theatern gefundenen Gegenftände koͤnnen von den Eigenthümern innerhalb 4 Wochen bei den Hauspolizei⸗ Inspektoren Schewe (Opernhaus) und Hoff— meister (Schauspielhaus) in Empfang genommen werden. Erfolgt die Zurückforderung der betreffenden Sachen in der angegebenen Frist nicht, so werden dieselben den Findern ohne Weiteres ausgehändigt.

Redaktion und Rendantur: Schwieger.

Berlin Verlag der Expedition (Ke ssel). Druck: W. Elsner. Drei Beilagen (einschließlich Börsen ˖ und Handelsregister Beilage Nr. 52)

. z M SS.

Königreich Preußen.

Privilegium wegen eventueller Ausgabe auf je den Inhaber lauten- der Obligationen der Stadt Hanau im Betrage von 600, 000 Reichs mark. Vom 18. März 1874

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.

Nachdem der Stadtrath der Stadt Hanau, im Einverständnisse mit dem Bürgerausschuß daselbft, darauf angetragen hat, der Stadt zu gestatten, uber ein zur Bestreitung außerordentlicher städtischer Be⸗ dürfnifse von dem Reichs-Invalidenfonds aufgenommenes Darlehn im Gesammtbetrage von Sechshundert Tausend Mark Reichswährung auf Verlangen des Darleihers auf . Inhaber lautende Stadt⸗ Obligationen nach Maßgabe der anliegenden Bedingungen ausgeben zu dürfen, ertheilen Wir in Gemäßheit des 5. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 und der Verordnung vom 17. September 1867 (Gesetz⸗ Sammlung de 1833 Seite 75 und de 1867 Seite 1518) durch gegenwärtiges Privilegium der Stadt Hanau zur Ausgabe von auf jeden Inhaber lautenden Stadt-Obligationen bis zum Be— trage von Sechshandert Tausend Mark NReichswährung, welche . dem anliegendem Schema in Abschnitten von 3000, 1500, 600 und 300 Mark Reichswährung auszufertigen, mit vier und einem halben Prozent jährlich zu verzinsen und, von Seiten der Gläubiger unkündbar, nach dem festgestellten Tilgungsplane durch Ausloosung bis spätestens im Jahre 1911 zu amortisiren sind, mit Vorbehalt der Rechte Dritter, Unsere landesherrliche Genehmigung, ohne jedoch dadurch den 53 der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung Seitens des Staates zu bewilligen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 18. März 1874.

(L. 8.) Wilhelm.

Camphausen. Gr. zu Eulenburg. Dr. Achenbach.

Provinz Hessen · Nassau. Regierungsbezirk Cassel. Litt (Stadiwappen. ) J Au le⸗ , der Stadt Hanau ü Mark Reichswährung. (Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegii vom 18. März 1874. Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Cassel vom ... ten

.

Beilage

Berlin, Mittwoch, den 15. April

Bedingungen zu einer von der Stadtgemeinde Hanau aufzunehmenden Anleihe von 600, 000 Mark Reichswährung.

Der Stadtrath und der Bürgerausschuß der Stadt Hanau haben beschlossen, zur Erbauung eines neuen Realschulgebäudes, zur Erweite—⸗ rung des städtischen Gaswerks und zur Bestreilung der Kosten für andere außergewöhnliche Gemeindebedürfnisse im Ganzen die Summe von 609,000 Mark Reichswährung durch eine aus dem Reichs -⸗In— validenfonde zu entnechmende Anleihe der Stadtgemeinde Hanau zu beschaffen, welche mit 4 Prozent jährlich verzinslich, von Seiten des Gläubigers und der Schuldnerin unkündbar ist, und vom Jahre 1874 ab einer regelmäßigen Amortisatien mit jährlich Eins vom Hundert des ursprünglichen nominellen Schuldkapitals unter Hinzurechnung der ersparten Zinsen unterliegt, so daß die Tilgung spätestens im Jahre 1911 beendet ist. .

Ueber diese Anleihe soll eine auf den Reichs⸗Invalidenfonds lau⸗ tende Schuldverschreibung ausgefertigt werden, in welcher dem Gläu⸗ biger, beziehungsweise dessen Rechtsnachfolger, das Recht eingeräumt wird, diese Schuldverschreibung e,. ganz oder theilweise gegen auf den Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene Anleihescheine der Stadt Hanau von einem Gesammt-Nominalbetrage, welcher dem noch nicht getilgten Betrage der Schuld gleich kommt, umzu— tauschen. . -

Für diese eventuell auszufertigenden, auf den Inhaber lautenden Stadtanleihescheine gelten die nachfolgenden Bestimmungen:

a. Die Schuldverschreibungen werden in Abschnitten von 3000, 1590, 600 und 3090 Mark Reichwährung ausgefertigt. Der Dar— leiher, resp. dessen Rechtsnachfolger wird bestimmen, wie groß die Zahl der Schuldscheine jeder dieser Gattungen sein soll.

b. Die Schuldverschreibungen werden mit halbjährlich am 1. Juli und 31. Dezember fälligen Zinscoupons für einen Zeitraum von 5 33 und mit einem Talon zur Erneuerung der Zinscoupons versehen;

8. die fälligen Zinscoupons werden in Hanau bei der Stadtkasse und in Berlin und Frankfurt a. M. bei den von dem Stadtrath der Stadt Hanau zu bestimmenden und öffentlich bekannt zu machenden Einlösungsstellen eingelöst; ; ĩ

d. der Zinsenlauf der ausgeloosten Schuldverschreibungen endigt an dem für die Einlösung bestimmten Tage;

e. die behufs der Amortisation ausgelooften Schuldverschreibungen werden in dem Fälligkeitstermine der Amortisationsraten an dem auf die Ausloosung folgenden 2. Januar zum Nominalwerthe bei der Stadtkasse in Hanau, sowie bei den durch den Stadtrath der Stadt Hanau zu bestimmenden und öffentlich hekannt zu machenden Einlösungs⸗ stellen in Berlin und Frankfurt a. M eingelöst. Spätestens drei Mongte vor dem Fälligkeitstermine sind die zur Einlösung gelangen den Schuldverschreibungen durch den in Berlin erscheinenden „Reichs⸗Anzeiger“ oder das an dessen Stelle tretende Organ, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung in Cassel oder das an dessen Stelle tretende Organ, und durch mindestens je ein in Frankfurt a. M. und in Hanau erscheinendes öffentliches Blatt bekannt zu machen. Die

die Namen der gewählten Blätter, sowie etwaige Aenderungen der- selben, in dem Reichs⸗-Anzeiger“ bekannt;

f. durch die unter e. bezeichneten Blätter erfolgen auch die son— stigen, diese Anleihe betreffenden Bekanntmachungen, insbesondere die

n Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

187.

Bezeichnung der Einlösungsstellen für die Zinscoupons und die einzu⸗ lösenden Schuldverschreibungen; -

g. Kapltalbeträge, welche innerhalb 30 Jahren nach dem zahlungstermine nicht erhoben worden, sowie die innerhalb fünf Jah⸗ ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden, nicht erhabenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadt; .

h. das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Antheilscheine erfolgt nach Vorschrift der kurhessischen Verordnung vom 18. Dezember 1823 bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Hanau (Ver⸗ ordnung vom 26. Juni 1867 5§. 10. .

n, . können weder aufgeboten noch amortisirt werden. Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust eines Zinsabschnittes vor Ablauf der fünfiährigen Verjährungsfrist bei dem Stadtrathe anmeldet und den stattgehabten Besitz des Zinsabschnitts durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder in sonst glaubhafter Weise darthut, nach Ab- lauf der Verjährungsfrist der Betrag des angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsabschnitts gegen Quittung ausgezahlt werden.

Beim Verluste eines Talons erfolgt die Ausfertigung der neuen Zinsabschnitts⸗Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, wenn solche rechtzeitig zu diesem Zwecke vorgezeigt wird;

i. für die Sicherheit der Anleihescheine, sowie für die pünktliche und unverkürzte Zahlung der Zinsen haftet die Stadtgemeinde Hanau mit ihrem ganzen gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen und ihrer Steuerkraft.

Hanau, den

Provinz Hessen⸗Nassau. Regierungsbezirk Cassel. .. ter Coupon für Ite Hälfte 1874. ,,

Am ... ten 18 . . zahlt die Stadtkasse zu Hanau dem Ueberbringer dieses Coupons Mark Pf. Reichswährung ö 45 * Zinsen des Antheils von

Mark vom Anlehen hiesiger Stadtkasse vom ... 187 .. pro erstes Halbjahr 18. ... Unterschrift des Ober⸗Bürgermei sters in Lettern. (Eigenhändige Namensunterschrift des Stadtsekretärs.)

Auf der Ruͤckseite. Fällig am .. Mark

(Stempel.)

Verjährt Ende 18...

Provinz Hessen⸗Nassau. ö Regierungsbezirk Cassel. alon zum Anleihescheine der Stadt Hanau vom. JJ Litt Mr, lber Mark Reichswährung. Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückdabe zu genanntem Anleihescheine die Zinsabschnitte Nr bis... . ein⸗

letzteren Blätter wählt der Stadtrath der Stadt Hanau und macht schließlich zur Erhebung von 443 Zinsen für die Periode vom 1. Ja—⸗

nuar bis einschließlich Der Stadtrath.

Trockenstempel.) Uunterschrift in Lettern.) (Eigenhändige Unterschrift des Stadtsekretärs.)

Status der Deutschen Banken ult. März 1874.9

(Verglichen mit Ende Februar 1874) (In Tausenden von Thalern.)

Activa.

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Kassen⸗ Gegen anwei⸗

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Gegen Gegen laufende Ende Ende Bank⸗ Februar rh hten, Februar

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eußische Bank

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r . des Berliner Kassenvereins. .. 708 6,917

Danziger Privatbank ; 334 Ritterschaftliche Privatbank in Pom⸗

ö. lien 3 Po sener Proyinzialban . ö , 340 Kommunalständische Bank für die

preußische Ober⸗Lausitz 3366 Magdeburger Privatbank 319 . ank 1,382

ankfurter Bank . 12, 44 andgräflich hessische Landesbank in

omburg v. d. H. 94 Cölnische Hela bat 334 Säch sische Bank in Dresden 13,065 Leipziger Bank 3,351 Leipziger Kassen Verein 367 Landständische Bank in Bautzen... 393 Wütttembergische Notenbank 3,513 Badische Bank 7,018 Bank für Süddeutschland 4,963 Weimarische Bank 1,483

1452

1,072 251 Thürin 791 Geraer 4 1,578 Kommerzbank in Lübeck 389 Bremer Bank w 2, 729

33ett 295 1 140,147 / 2.399 5,168 552 2, 969 30

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) Diefe Uebersicht umfaßt diejenigen Banken, deren Bilanzen rege tück rückgekaufter . Aktien.

) incl. 2000

) inel. 6, 107 000 Thlr. Hypothekenforderungen.

9 Sparbank Einlagen.

TF5. , W i s d b , f. ; lia im 3 R. A. und . Pr. St. V. veröffentlicht werden.

incl. 2, 9668, 000 Thlr. coursirende Pfandbriefe und 6 Thlr. Reservefond.

) incl. 1,869,648 Thlr. . für Real e

h incl. 1,697, 06560 Thlr. emittirte Pfandbri

An Staatspapiergeld sind 2000, 009 Th

editgeschãfte.

5 cl. . Me ir Thlr. Realifatignsfond des Stagtspapiergeldes. lr. in Umlauf.

) incl. 1,0635, 369 Thlr. Regierungsgelder und Guthaben öffentlicher Kassen.

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