— Beide Kaiserliche Maje stäten dinirten gestern bei Zhren Kaiserlichen und Königlichen oheiten dem Kronxrinzen und der Kronprinzejsin. — Ihre Masestät die Kaiserin⸗Königin war im Vortrage des Hofpredigers Baur über die Magdalenen⸗ hülfe, im Saale des Evangelischen Vereins, anwesend Sestern Abend erschienen beide Majeftäten auf der Soirée des Fürsten Hatzfeld und der Fürstin Hatzfeld⸗Dietrichstein.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz begab Sich gestern Vormittag um 9 Uhr zur militärlschen Befichtigung nach dem Cgereierplatze bei Moabit. Um 12 Uhr empfing Höchstderselbe den Konsul Meyer aus Bremen. Nachmittags von 3 Uhr ab wohnten Ihre Kaiser⸗ liche und Königliche Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin mit Höchstihren Kindern einer Vorstellung im Circus Renz bei. Zum Diner erschienen um 5 Uhr Ihre Majestäten im Palais. Um hisz Uhr empfing Se. aiserliche Hoheit Mr. Crowe, und um 81 Uhr begab Sich Höchstderselbe nach dem Opernhause. Nachmittags 45 Uhr wurde der Land⸗ rath von Below von Ihrer Kaiserlichen Hoheit empfangen.
— Die vom Bundes rathe in der Sitzung vom 28. Fe⸗ bruar bezw. 19. März d. J. gewählte Kommission zur Be⸗ rathung des Plans und der Methode für die Auf⸗ ste llung des Entwurfs eines deut schen bürgerlichen Gesetzbuchs hat ihrer Aufgabe durch Einreichung eines Gut⸗ achtens entsprochen, welches der Reichskanzler dem Bundesrathe zur Beschlußnahme vorgelegt hat. Die Kommission hat die Vor⸗ schläge, welche sich aus ihrem Gutachten ergeben, wie folgt for⸗ mulirt: ; ö J. Zur Ausarbeitung des Entwurfs eines deutschen bürger⸗ lichen Gesetzbuches in einer zur Vorlage an den Bundesrath und demnächstigen legislativen Behandlung geeigneten Gestalt wird von dem Bundesrath eine Kommission eingesetzt.
JJ. Der Entwurf soll unter Berücksichtigung der geltenden Gesetzbücher und der von den Einzelstaaten sowie im Auftrage des ehemaligen Deutschen Bundes über einzelne Rechtstheile aus⸗ gearbeiteten Gesetzentwürfe das den. Gesammtzuständen des Deutschen Reiches entsprechende bürgerliche Recbt in einer den Anforderungen der heutigen Wissenschaft gemäßen Form kodifi⸗ zirend zusammenfassen. ö r .
III. Das Handelsrecht soll nicht in den Entwurf eines bür⸗ gerlichen Gesetzbuchs aufgenommen werden, sondern Gegenstand besonderer Kodifikation sein. ö .
IV. Die Kommission für die Entwerfung eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs wird aus hervorragenden praktischen und theoretischen Juristen zusammengesetzt, wobei zugleich auf. Ver⸗ tretung der innerhalb des Deutschen Reichs bestehenden größeren Rechtsgebiete Rücksicht genammen wird.
Sie besteht aus 9 theils redigirenden, kontrolirenden und kritisirenden Mitgliedern.
Y. Die Kommission hat ihren Sitz in 2 , wo⸗ selbst die Kommissionsberathungen stattfinden und ein ständiges Sekretariat eingerichtet wird. J.
VI. Die Kommission stellt ihre Geschäftsordnung fest.
Sie darf in allen geeignet erscheinenden Fällen den redigi⸗ renden Mitgliedern (Redaktoren) Spezialkommissare beiordnen, Gutachten einholen und Vorarbeiten fuͤr einzelne Abschnitte des Entwurfs herstellen lassen. Soweit sie zu diesen Zwecken der Mitwirkung von Personen bedarf, welche nicht Mitglieder der RFommiffion find, hat sie die Zustimmung und Vermittelung des Reichskanzlers nachzusuchen ö ;
Sie ist befugt. über Gegenstände ihres Geschäftskreises von
VII. Behufs Herstellung eines ersten vollständigen Entwurfs ist das nachstehende Verfahren einzuhalten:
1I) Die Kommission bestimmt den Umfang und das System des Gesetzbuchs; sie entscheidet über die Benutzung bereits vor⸗ liegender Gesetzgebungsarbeiten als etwaiger Grundlagen für einzelne Theile des Entwurfs und verständigt sich über diejenigen Gesichtspunkte, welche für die Ausarbeitung aller oder mehrerer Haupttheile des Entwurfs maßgebend sind, vorbehaltlich einer späteren Aenderung oder Ergänzung der gefaßten Beschlüsse.
2) Demnächst hat die Bearbeitung der einzelnen Haupttheile des Entwurfs durch die hierzu bestellten Redaktoren möglichst gleichzeitig zu beginnen, unbeschadet der einstweiligen Zurück⸗ stellung einzelner Institute und der successiven Bearbeitung der Unterabtheilungen.
3) Die Redaktoren der Haupttheile werden aus den Mit⸗ gliedern der Kommission von dieser bestellt, und zwar etwa je ein Redaktor: a. für das Obligationenrecht; b. für das Vor⸗ mundschafts- und Familienrecht, mit Ausschluß des ehelichen Güterrechts; c. für das eheliche Güterrecht und das Erbrecht; d. für das Immobiliarsachenrecht und das gesammte Pfandrecht; e. für die übrigen Institute des Sachenrechts einschließlich des Besitzes.
Jeder Redaktor hat über Prinzipien, welche den von ihm zu bearbeitenden Haupttheil beherrschen, zur geeigneten Zeit die Vorentscheidung der Kommission einzuholen. ö.
Diefe Entscheidung ist auch dann einzuholen, wenn meh⸗ rere Redaktoren über Grenzpunkte ihrer Gebiete oder über gemein⸗ schaftliche Lehren in wichtigen Beziehungen sich nicht zu verstän⸗ digen vermögen.
Jeder Redaktor hat auf Grundlage der von ihm selbst und den etwa beigezogenen Spezialkommissaren ausgearbeiteten Theilentwürfe den Gesammtentwurf seines Haupttheils festzu⸗ stellen und mit Motiven der Kommission einzureichen.
4) Nach Vollendung jedes einzelnen Haupttheils oder meh⸗ rerer Haupttheile erfolgt deren Berathung und vorläufige Fest⸗ stellung durch die Kommission in einmaliger Lesung, wobei zugleich die Ausscheidung der dem Allgemeinen Theil und der dem Einführungsgesetz vorzubehaltenden Bestimmungen in geeigneter Weise vorzubereiten ist.
5) Nach vorläufiger Feststellung sämmtlicher Haupttheile durch die Kommission entwirft ein von dieser ernannter Haupt⸗ referent unter geeigneter Mitwirkung der Redaltoren den Allge⸗ meinen Theil des Gesetzbuchs, sowie das Einführungsgesetz und knüpft hieran die Vorschläge wegen der durch die Ausscheidung des Allgemeinen Theils etwa gebotenen Umgestaltung der ein— zelnen Haupttheile, des gleichen über deren Zusammenfügung unter einander und mit dem Allgemeinen Theile.
6) Ueber diese Entwürfe und Vorschläge tritt die Kom⸗ mission in Berathung, stellt auf Grund derselben den Entwurf als Ganzes fest und unterzieht den letzteren schließlich in redak— tioneller Beziehung auf den Vortrag des Hauptreferenten der ,
II. Der so in erster Lesung festgestellte Entwurf wi
nebst Motiven veröffentlicht und r 3
getheilt.
theils überwiegend
IX. Die von Seiten der Bundesregierungen und ander⸗ weitig er hobenen Bedenken oder Abänderungsvorschlãge, für welche ein augemessener Zeitraum frei zu lassen ist, werden von einem oder mehreren sogleich nach Beendigung der ersten Lesung durch die . ernannten Referenten zusammengestellt und ge⸗
rüft.
; Demnächst findet auf Vortrag des oder der ernannten Re⸗ ferenten und unter Berücksichtigung der etwa aus der Mitte der Kommission selbst hervorgehenden Abänderungs⸗ und Ergän⸗ zungsvorschläge die zweite Lesung des Gesammtentwurfs mit Einschluß des Einführungsgesetzes durch die Kommisston statt, woran sich dessen formelle Schlußredaktion in gleicher Weise wie bei der ersten Lesung anschließt.
Der so festgestellte Entwurf nebst Motiven wird dem Bundes⸗ rath überreicht.
X. Die Kodisikation des Handelsrechts ist durch Reviston und Ergänzung des geltenden Handelsgesetzbuchs in folgender Weise zu bewirken:
1) Der Entwurf eines neuen deutschen Handelsgesetzbuchs soll folgende neu hinzutretende Theile umfassen: die in dem geltenden Handelsgesetzbuch fehlenden Zweige des Versicherungs⸗ rechts; das Recht der Binnenschiffahrt; das Verlagsrecht.
27) Für jeden der neu hinzutretenden Theile wird alsbald ein vorläufiger Entwurf mit Motiven ausgearbeitet. Die Aus⸗ arbeitung erfolgt durch einen oder mehrere von dem Bundesrath ernannte Spezialredaktoren.
Jeder dieser Entwürfe wird der gutachtlichen Berathung technischer und juristischer Sachverständiger, welche vom Bundes⸗ rathe hierzu berufen werden, unterstellt.
Auf Grund dieser Begutachtung erfolgt die Feststellung der drei Entwürfe durch die Spezialredaktoren.
3) Nach beendigter erster Lesung des Entwurfs eines deut⸗ schen bürgerlichen Gesetzbuchs wird zur Ausstellung des Ent⸗ wurfs eines deutschen Handelsgesetzbuchs von dem Bundesrath eine Kommission ernannt, welche aus hervorragenden praktischen und theoretischen, mit dem Handelsrechte vertrauten Juristen, sowie aus Mitgliedern der Kommission für das bürgerliche Gesetzbuch besteht.
4) Die von den Spezialredaktoren ausgearbeiteten Theil⸗ entwürfe werden der Kommission übergeben und von dieser auf den Vortrag des Spezialredaktors in einmaliger Lesung be⸗ rathen und festgestellt. ᷣ
5) Der Inhalt des geltenden Handelsgesetzbuchs wird durch einen bon der Kommission sofort nach ihrem Zusammentritt be⸗ stellten Hauptreferenten der Revision unterzogen.
Der aus dieser Reviston hervorgegangene vorläufige Ent⸗ wurf wird von der Kommission berathen und festgestellt. Zu dieser Berathung sind Mitglieder des Handelsstandes beizuziehen.
6) Sodann beschließt die Kommission, auf den nach vor⸗ gängiger Verständigung mit den Spezialredaktoren erstatteten Vortrag des Hauptreferenten, über die einheitliche Zusammen⸗ fügung der aus den Kommissionsberathungen hervorgegangenen Theilentwürfe und unterzieht den Gesammtentwurf der endlichen redaktionellen Feststellung. ;
Der so in erster Lesung vollendete Gesammtentwurf eines deutschen Handelsgesetzbuchs wird nebst Motiven veröffentlicht und den Bundesregierungen mitgetheilt. ;
7) Nach beendigter zweiter Lesung des Entwurfs eines deutschen buͤrgerlichen Gesetzbuchs wird, auf den Vortrag des Hauptreferenten, der Gesammtentwurf des Handelsgesetzbuchs
einer zweiten Lesung und schließlichen redaktionellen Feststellung
durch die Kommission unterzogen. Der za festaegtellte Catre==r nehst Motiven wird dem
— Bereits im Jahre 1868 ist eine Uebersicht der Behörden des Norddeutschen Bundes und der n , , ,. als ein Beiheft des „Staats- Anzeigers! im Verlage der Königlichen Geheimen Ol er⸗Hofbuchdruckerei erschienen. In derselben waren die Königlichen Hof⸗ und obersten Staatsbehörden, sowie die Provinzial-Verwaltungs⸗ und Justizbehörden in Preußen und demnächst das Bundes kanzler⸗Amt des Norddeutschen Bundes, dessen Abtheilungen und Ressort, sowie die Gesandt⸗ schaften und General⸗Konsuln aufgeführt.
Im Anschluß daran ist jetzt eine Ueber sicht der Be⸗ hörden des Deutschen Reichs (Verlag der Expedition des Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers“, in,. Kommission bei Carl Heymanns Verlag) erschienen, welches bei dem vorhandenen Mangel eines Handbuchs für das Deutsche Reich einem vielfach empfundenen Bedürfniß entgegenkommt. Dasselbe umfaßt das Reichskanzler⸗Amt und das Auswärtige Amt des Deutschen Reichs, die Kaiserliche Admiralität, die Ver⸗ waltungen der Reichsschulden, des Reichskriegsschatzes, des Reichs⸗ Invalidenfonds, das Reichs Eisenbahnamt, die übrigen Behörden des Deutschen Reichs (Reichs -Oberhandelsgericht, Bundesamt für das Heimathwesen, Disziplinarhof und Disziplinarkammer, Rechnungshof, Reichs⸗Rayon⸗, Reichs-Schuldenkommission), so⸗ wie diejenigen von Elsaß und Lothringen. Von jeder Reichs⸗ Behörde sind die oberen Beamten, Vorsitzenden, Räthe und Hülfsarbeiter angeführt, und bei jeder Behörde weisen kurze Bemerkungen die Ressortverhältnisse und die darüber vor handenen gesetzlichen Bestimmungen nach, ebenso sind bei den Ober⸗Post⸗ und Telegraphen⸗Direktionen die Amtsbezirke dieser Behörden angegeben. Die Uebersicht giebt demnach nicht nur ein Verzeichniß der Beamten, sondern auch einen Ueberblick über die Organisation der gesammten Reichsverwaltung.
— Im ferneren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Deutschen Reichstages wurde die dritte he e nn des Gesetzentwurfes betreffend die Ausgabe von Reichs kassenscheinen beendet. Die Generaldiskussion wurde nach der Rede des Abg. e, n d fen, ö. ö wurde das
etz unverändert nach den Beschlüssen der zweiten K 3u §. 6: 1 . »Die Reichsschulden⸗Verwaltung hat für beschädigte oder unbrauch— bar gewordene Exemplare für Rechnung des Nei Ersatz zu ieee. wenn das vorgelegte Stück zu einem echten Reichs-Kassenscheine ge⸗ hört, und mehr als die Hälfte eines solchen beträgt. Ob in ande⸗ ren Fällen ausnahmsweise ein Ersatz geleistet werden kann, bleibt ihrem pflichtmäßigen Ermessen überlassen“, versuchte zwar der Abg. Rohland sein schon in zweiter Lesung abgelehntes Amendement, welches folgende Fassung des Para⸗ graphen vorschlägt:
„Die Reichsschulden Verwaltung hat für beschädigte, beschmutzte oder sonst unbrauchbar gewordene Exemplare für Rechnung des Reichs Ersatz zu leisten, wenn das vorgelegte Stück zu einem Reiche assenscheine gehört, und durch die Anwesenheit der Nummer die Indivitualität des Schuldscheines festgestellt werden kann. Ob in anderen Fällen ausnahmsweise ein Ersatz zu leisten ist, bleibt ihrem pflichtmäßigen Ermessen überlassen,“ .
zur Annahme zu bringen. Nachdem jedoch der Präsident des Reichs kanzler⸗Amtes, Staats⸗Minister Dr. Delbrück, sich gegen
dasselbe erklãrt hatte (S. unter Reichstags⸗Angelegenheiten),
genehmigte das Haus den unveränderten 8. 6. Schluß 2 Uhr.
— In der heutigen (39) Sitzung des Deutschen Reichs⸗ tages, welcher die Bundesbevollmächtigten, Staats⸗Minister Pr Delbrück, Dr. Leonhardt, v. Mittnacht, der Ministerial⸗ Rath v. Riedel, der Hanseatische Minifter⸗Resident Dr. Krüger und mehrere. Bundeskommissare beiwohnten, trat derfelbe in die zweite Lesung des Gesetzentwurfes, be⸗ treffend die Verhinderung der unbefugten Ausübung von Kirchenämtern (f. Nr. 76, 72 R.⸗-A.) ein. Zu §. 1. lagen mehrere Amendements vor. Ter Abg. v. Minnigerode sprach sich für den 8. 1 aus, der Abg. Dr. Windthorst gegen denselben. Auf die in der Rede dieses Abgeordneten vorgekommenen An⸗ griffe erwiderten der Ministe ial⸗Rath von Riedel und der han⸗ featische Minister⸗Resident Dr. Krüger. Bei Schluß des Blattes hatte der Abg. Miquel das Wort.
— Unter Marocco theilen wir das Schreiben des Sultan von Marocco mit, das Se. Hoheit in Erwiederung der Kreditive des Kaiserlichen Minister-Refldenten von Gülich an des Kaisers und Königs Majestät gerichtet hat. 26
— Von der General-Telegraphen⸗Direktion ist den Telegraphenstationen aufgegeben worden, eine extraordinãre Statistit in Bezug auf die aufgegebenen Depeschen im Monat April auf⸗ zustellen, durch welche ersichtlich gemacht werden soll, wohin der lelegraphische Verkehr einer jeden Station gerichtet war. Zu diesem Zweck soll eine jede Station angeben 1) nach welcher internen und nicht-internen Adreßstationen die Depeschen gerich⸗ tet waren, 2) wie viele Depeschen nach jeder einzelnen dieser Adreßstationen aufgegeben oder von Eisenbahn⸗Telegraphen⸗ Stationen und Nebensttationen zu weiterer Beförderung über⸗ nommen sind
e· = — —
—
Der Feldmarschall Graf von Roon, welcher den Win⸗ ter aus Gesundheitsrücksichten in Palermo zugebracht hat, ist, den ‚It. N.“ zufolge, wieder in Rom eingetroffen, und wurde am I8. d. M. von Sr. Majestät dem König Victor Emanuel im Quirinal empfangen.
8 . , , · = Der Oberst von Wright, bisher Chef des General⸗ stabes VIII. Armee⸗-Corps, welcher vor Kurzem unter Stellung ja suite des Generalstabes der Armee zum Commandeur der 30. Kavallerie⸗Brigade ernannt worden, ist aus diesem Anlaß zur Abstattung persönlicher Meldungen von Metz hier ein⸗
getroffen.
— Das Garde ⸗Füsilier⸗Regiment exereirte heute Vormittag auf dem Exercirplatz westlich der Tempelhofer Chaussee, desgleichen das Barde⸗Schützen-Bataillon ebendaselbst
— Das Kasernement in der Neuen Friedrichstraße Nr. 58, welches bisher die 10. und 12. Compagnie Kaiser Alexan⸗ der Garde Grenadier⸗Regiment Nr. J inne hatten, ist nunmehr mit der 6. Compagnie desselben Regiments belegt worden; die erstgenannten beiden Compagnien haben bekanntlich vor Kurzem das neue Kasernement hinter dem Zeughause bezogen.
Bayern. München, 21. April. Der König hat heut Abend einen längeren Vortrag des Kriegs⸗Ministers, Frhrn. v. Pranckh, entgegengenommen.
— Nach neuerer Bestimmung wird das St. Georg⸗ Ritterfest am Königlichen Hofe um einen Tag später, erst am nächsten Sonnabend, gefeiert 2 Da * Paris versetzten pãpslhen Ren us Weg . 2 in feierlicher Abschiedsaudienz empfangen.
— Die im Justiz-⸗Ministerium zur Berathung über Ein⸗ führung der Eivilehe niedergesetzte Kommisfion hat ihre Berathungen geschlossen und sich fuͤr Einführung der Civilehe in Bayern ausgesprochen. .
Württemberg. Stuttgart, 20. April. Die Prin⸗ zessin Wilhelm von Baden, geborne Fürstin . 6 . , . ist heute zum Besuche der König⸗ ichen Familie hier angekommen und hat im Königlichen Resid schlosse Wohnung genommen. j ö 6
Baden. Karlsruhe, 21. April. Die Groß erzogin hat sich heute Vormittag zum Besuch der Prinzessin . . Prinzessin Alice von Großbritannien, nach Darmstadt begeben und ist am Abend hierher zurückgekehrt.
Braunschweig. Braunschweig, 22. April. Der Kö⸗ niglich preußische Gesandte Prinz Fsenbur at sich ⸗ tag nach Oldenburg zurückbegeben. k 9 4 * . ö. 10. Artillerie⸗ Brigade, General⸗
gjor v. d. Becke hat am Montag die Herzogliche Artillerieab⸗ theilung in Wolfenbüttel inspizirt. ñ en n, ,,
Anhalt. Dessau, 22. April. Seit einigen Tagen weilt hier die Prinzessin Wilhelm von 3 n ü ,, zu nf . 39. 1. Verwandten.
— Am 25. d. Mis. sind es 25 Jahre, als das Bataillon Anhalt⸗Dessau“ nach Schleswig⸗Holstein ausrückte. Die hem a⸗ gen Kameraden versammeln sich an diesem Tage, um ein kleines Erinnerungsfest zu feiern.
Waldeck. Arolsen, 21. April. Nachdem die Landes⸗ synode in ihrer Sitzung vom 3. Oktober 1873 die Erhebung einer Kirchen steuer von 14 Prozent der gesammten in den hiesigen Fürstenthümern für das genannte Jahr aufkommenden Staats steuern beschlossen hatte, veröffentlicht das Regierungsblatt jetz eine Bekanntmachung vom 16. d. M., die Veranlagung und Erhebung dieser Steuer betreffend.
ieuß j. L. Gera, 22. April. Das Ges. u. V.⸗Bl. veröffentlicht eine Prüfungsordnung für . lehrer vor der ersten definitiven Anstellung.
. Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 21. April. Gestern Vor⸗ mittags fand die feierliche Taufe der neugebornen 9es⸗ zessin, Tochter des Erzherzogs Karl Salvator, statt. Der Feier wohnten die U und die anwesenden Erzherzoge und Erzherzogin⸗ nen bei.
Pest, 21. April. Im Ab geordnetenhau se wurde die No⸗
tariatsgesetzyorlage, nachdem der Justiz⸗Minister Pauler in längerer Rede die erhobenen Einwendungen 2 63 zur Grundlage der Spezialdebatte angenommen. Einige Mitglieder der äußersten Linken und die Sachsen stimmten dagegen. Die Spezialdebatte gelangte bis zu 5§. 2.
— Im Oberhause wurden einige Gesetze publizirt.
Schwelz. Bern, 21. April. Der Bundesrath hat telegraphische Beglückwünschungen zum Abstimmungsergeb⸗ niß erhalten von Washington, Bremen, Mannheim, Frankfurt a. M., Mülhausen, Stuttgart und Rom, wo aller Orts die * 16 Feier des Ergebnisses sich vereinigt haben.
— Dur trag des mehrhundertjährigen Grenzstreites, betreffend die Alp Cravairola, an ein internationales Schiedsgericht gewiesen worden, in welches die schweizerische und die italienische Regierung je ein Mitglied ernennen und diese, wenn fie sich über die Lösung der Frage nicht verständigen können, einen Obmann bezeichnen sollen, der über die Angelegenheit endgültig absprechen wird. Als Schiedsrichter sind bezeichnet, für die Schweiz der eidgenössische Oberst Hans Hold in Chur, für Ita⸗ lien der Marchese Guiceiardi, Senator des Königreichs. Als Anwälte werden die Eidgenossenschaft beim Schiedsgerichte die Herren Oberst Siegfried in Bern und Advokat Battaglini in Lugano vertreten.
— Die Abstimmung über die revidirte Bundes⸗ verfassung am 19. April hat, nach der Neuen Zürcher Zeitung“, folgende Resultate ergeben: Zürich 61,757 ja, 3514 nein; Bern 61,523 ja, 18, 090 nein; Luzern 11,427 ja, 18,203 nein; Uri 330 ja, 3840 nein; Schwyz 1975 ja, 9316 nein; Unterwalden ob dem Wald 562 ja, 2866 nein; Unterwalden nid dem Wald 521 ja, 2230 nein; Glarus 5157 ja, 1643 nein; Zug 1796 ja, 2726 nein; Freiburg (ohne Sensebezirk) 5549 ja, 21,332 nein; Solothurn 16730 ja, 57544 nein; Basel⸗Stadt 6801 ja, 1071 nein; Basel⸗Land 9225 ja. 1428 nein: Schaffhausen 6661 ja, 221 nein; Appenzell a. Rh. 9835 ja, 2029 nein; Appenzell i. Rh. 427 ja, 2553 nein; St. Gallen 26,107 ja, 19.966 nein; Graubündten 10,199 ja, 8621 nein; Aargau 26,830 ja, 14,503 nein; Thurgau 18.221 ja, 3762 nein; Tessin 5444 ja, 19971 nein; Waadt 25,981 ja, 17,337 nein; Wallis 3500 ja, 18.5090 nein; Neuenburg 16512 ja, 1220 nein; Genf 9665 ja, 2827 nein; zusammen: 336,553 ja, 193,553 nein. (Die Standes— abstimmung in Graubündten, bei der auch 17, 18⸗ und 19jäh⸗ rige mitstimmen, hat 11,327 ja, 9867 nein ergeben.)
Niederlande. Haag, 22. April. (W. T. B) Eine starke niederländische Patrouille unternahm, wie vom Kriegs⸗ schauplatze in Atchin amtlich gemeldet wird, am 17. d. eine Rekognoszirung bis auf 1500 Schritt südlich vom Kraton gegen die Positionen der Atchinesen, mußte sich indessen vor dem hef⸗ tigen Feuer derselben zurückziehen. Nachdem die Rekognoszi⸗ rungstruppen Verstärkungen an sich gezogen, wurde ein Angriff auf die feindlichen Stellungen versucht, der jedoch mit einem Verlust von 8 Todten und 9 Verwundeten auf niederländischer Seite zurückgewiesen wurde. — Von drei Staaten an der Westküste von Sumatra ist die Urkunde, in welcher dieselben die rn, , Oberhoheit anerkennen, unterzeichnet worden.
Großbritannien und Irland. London 71, April. Prinz Leopold, der jüngste Sohn der Königin, hat einge— willigt, ein Vice⸗Präsident des neuen Shakespeare-Vereins zu werden.
— Der Herzog und die Herzogin von Edinburgh verließen gestern Osborne und begaben sich nach Portsmouth, woselbst sie unter entsprechenden Feierlichkeiten den Grundstein zu einem Waisenhause für Töchter von Seeleuten legten. Die hohen Herrschaften kehrten hierauf nach London zurück, wo die⸗ e, bis zur Ankunft des Kaisers von Rußland verweilen werden.
— Der Carl von Granville ist von Paris nach Lon⸗ don zurückgekehrt.
Frankreich. Paris, 22. April. (W. T. B.) Der Graf von Cham bord hat, wie von gut unterrichteter Seite versichert wird, darauf verzichtet, im nächsten Monat nach Frankreich zu kommen.
Spanien. Von der spanischen Grenze in Paris, 22. April, eingetroffenen Nachrichten zufolge hat der carli stische Kommandant von Guipuzeoa, Ceballos, die Städte St. Se⸗ bastian, Renteria und Jrun in Blokadezustand erklärt und droht Jedem, welcher diesen Orten Lebensmittel zuführt, mit der Todes strafe.
Somorrostro, 23. April. (W. T. B.) Der General Concha verweilt noch in Laredo, wo ein neues Truppen⸗Corps organisirt wird, und wird sich nächstens nach Santander begeben. Der Angriff auf die earlistischen Stellungen wird wahrscheinlich bis zum Sonnabend aufgeschoben werden. Mehrere Dampf⸗ schiffe, welche Kranke der Regierungstruppen an Bord hatten, sind am Dienstag Abend in Santander eingetroffen.
Italien. Rom, 21. April. Die Deputirten⸗ kammer, welche seit dem 14 d. M. wieder zusammen⸗ getreten ist, begann gestern die Berathnng der vom Finanz⸗ Minister vorgelegten Gesetzentwürfe. Nach Eröffnung der Generaldiskussion ergriff zuerst der Abgeordnete della Rocca das Wort und erklärte sich im Allgemeinen gegen die Vorlage, namentlich aber gegen die Einführung des Tabakmong⸗ pols auf der Insel Sieilien. Der Abgeordnete Villaidommaso erklärte sich für die ministeriellen Vorlagen, glaubte aber, daß sie noch unvollständig seien. Die Einführung des Tabakmono⸗ pols in Sicilien tadelte auch er und schlug dafür andere Maß⸗ regeln vor.
— Der Generaldirektor des Staatsschatzes hat eine Ueber⸗ sicht der Staatseinnahmen des letztvergangenen Monats veröffentlicht. Während sie im März 1873 76,312,048 Lire be⸗ tragen hatiten, beliefen sie sich im März 1874 nur auf 76, 015,890 Lire, alfo 296,158 Lire weniger. Die Ausgaben im März 1874 betrugen dagegen nur 83 265,295 Lire, während sie sich im Mo⸗ nat März 18573 auf 2,769,389 Lire belaufen hatten, also 9g. 504 094 Lire weniger. Das Ministerium der öffentlichen Ar⸗ beiten allein hat in diesem März 1,730,345 Lire weniger aus⸗ gegeben. Die Einnahmen in dem Zeitraum vom 1. Januar bis Ik März betrugen in den Jahren 1874 32,150, 291 Lire 49 C., 1873 47,590 531 Lire 36 C. von der Grundsteuer, 1874 24 898, 199 Lire 89 C. und 1873 20. 008,196 Lire 60 C. von der Einkommensteuer von beweglichen Eigenthum. Die ganze Ein⸗ nahme war 1874 254 369, 268 Lire 55 E.“, 1873 255,290 583 Lire 42 C. Demnach kamen in dem ersten Vierteljahr von 1874 921,374 Lire weniger ein; die Ausgaben des ersten Viertel jahres betrugen in den Jahren 1874 215,519, 848 Lire, 1873 228, 840 509 Lire. Es wurden demnach in den drei ersten Monaten des Jahres 1874 13 320 661 Lire weniger ausgegeben als in denen des Jahres 1873. Das Ministerium der öffentlichen Arbeiten ersparte allein 12,205,245. Die Einnahmen des ersten Viertel⸗ jahres von 1874 überstiegen die Ausgaben desselben um 38, 849, 559
Lire. — Nach der letzten Uebersicht des General⸗Schatz⸗Direktors wurden im verfloffenen Monat 1284 Klostergutparzellen
Vertrag vom 31. Dezember 1873 ist der Aus⸗
verkauft, welche auf 2,457,250 Fr. geschätzt waren und für 3,041,830 Fr. zugeschlagen wurden. Im Laufe dieses Jahres wurden 3175 Güter für 8, 121,671 Fr. verkauft. Im Ganzen sind vom 26. Oktober 1867 bis Ende März 97,851 Kirchen⸗ güter für 455,779,569 Fr. entäußert worden.
— Aus Iglesias auf der Insel Sardinien wird telegra⸗ phirt, daß dort verheerende Heuschreckenschwärme gefallen sind.
— 22. April. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Deputirtenkam mer wurde die Berathung der finanziellen Gesetzentwürfe fortgesetzt. Auf der Tagesordnung standen drei Vorlagen, durch welche zusamrzen ein Erträgniß von 50 Millionen Lire vorgesehen ist. Der Minister⸗Präsident und Finanz-Minister Minghetti vertheidigte dieselben in längerer Ausführung und hob namentlich hervor, daß der Vertrag mit den italienischen Südbahnen das Budget von 1874 um 35 Millionen und den Etat für 1875 um 25 Millionen entlasten würde. Der Minister⸗Präsident bat die Kammer dringend, die Vorlagen anzunehmen und wenigstens keine derselben ohne einen entsprechenden Ersatz zu verwerfen.
Numänien. Bukarest, 14. April. Fürst Karl hat aus Anlaß des ihm aus allen Theilen des Landes hezeugten Beileides nach dem Dahinscheiden seines einzigen Kindes, der Prinzessin Maria, nachstehendes Handschreiben an den Pre⸗ mier⸗Minister erlassen:
„Der Allmächtige hat Unser einziges und zärtlich geliebtes Kind aus dieser Welt der Leiden erlöst. Wenn es irgendwie noch nöthig gewesen wäre, Uns von der Liebe des Landes zu überzeugen, dann hätte Uns dieselbe nie in größerem Maße bewiesen werden können, als es während dieser traurigen Tage geschehen ist, an denen die auf⸗ richtigen Beileidsbezeugungen Aller Uns wie ein Trost in Unserem tiefen Wehe berührten. Unter derartigen Umständen fühle Ich ein tiefes Bedürfniß, Meinem Lande zu sagen, daß, wie es Mich mit sei⸗ ner Liebe in den schwierigsten Momenten Meines Lebens unterstützt hat, Ich ebenso bemüht sein werde, ihm das Gute, das es Mir er— wiesen, vollauf zu entgelten. Das liebste Andenken, welches Unsere dahinge⸗ schiedene Tochter Uns wie ein theures Kleinod hinterläßt, ist ihre unbegrenzte Lebe zum Vaterlande, in dem sie geboren worden, eine so rege, daß sie in ihrem zarten Alter schon bei der ersten Entfernung ins Ausland Sehn⸗ sucht nach ihrem Lande empfand, Die Religion Unseres Kindes, die Sprache, die es redete, haben für Uns eine neue Weihe erhalten, indem Uns von nun ein jedes rumänische Wort wie ein Nachklang jener Stimme berühren wird, welche wir auf Erden nun und nimmer— mehr hören werden. Zerrissen ist zwar in Unserem engen Familien kreise das zärtlichste Band, aber ein starkes verknünpft Uns bleikend mit Unserer großen Familie, dem rumänischen Volke, welches mit Uns Unser und sein Kind beweint. Eine heilige Pflicht ist es für die Fürstin sowohl, wie für Mich, iedem Einzelnen und Allen insgesammt die innigste Erkenntlichkeit Unserer tiefbetrübten Elternherzen auszu⸗ drücken, inden Wir Alle ersuchen, ihre Gebete mit dem Unserigen zu vereinigen, auf daß der Allmächtige Uns die Stärke und Geduld ver⸗ leihen möge, deren Wir bedürfen, um die Prüfung, die Er Uns auf— erlegt ertragen zu können.
Ostersonntag, am 31. März (12. Aprih 1874.
Carol.“
Rußland und Polen. St. Petersburg, 20. April. In Bezug auf höhere Lehranstalten für Frauen bringt die „R. St. P. 3.“ die Mittheilung, daß die betreffende Kom⸗ mission sich für die Gründung nur einer derartigen Anstalt, und zwar in St. Petersburg, ausgesprochen und den Kosten— aufwand für dieselbe auf 60 000 Rbl. Silb. veranschlagt hat.
Warschau, 20. April. (Osts. Ztg.) Das Comité für die Angelegenheiten des Königreichs Polen hat in der Sitzung vom 5. v. M. auf Antrag des Ministers des Innern beschlossen, daß künftig die Bestätigung der freiwilligen Verträge wegen Ablssung der termin kosen bäuerlichen Zinsen, Zahlun⸗ gen und Leistungen aller Art, sowie die Prüfung dieser Angelegenheiten in streitigen Fällen nicht mehr, wie das bisher der Fall war, der Entscheidung der Kommissionen für die bäuer—⸗ lichen Angelegenheiten, sondern den ordentlichen Gerichten unter⸗ liegen soll.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 18. April. Nach Mittheilungen der „Post och Inr. Tid.“ halten sich in diesen Tagen der frühere dänische Konseils⸗Präsident, Lehnsgraf Frijs-Frijsenborg nebst Sohn und Schwiegersohn in Stock 9. auf und waren Donnerstag zur Tafel beim Könige einge— laden.
— „Norrköpings Tidningar“ enthalten eine ausführliche Beschreibung über die am Freitage auf der Schiffswerfte „Mo⸗ tala“ ausgebrochene Feuersbrun st. Daraus geht hervor, daß das Feuer um 11½ Uhr Abends in einem großen umfang- reichen Gebäude auf der Werfte ausbrach. Innerhalb drei Stunden war das ganze Gebäude mit den darin befind— lichen Maschinen, welche für reichlich 194000 Kronen, haupt— sächlich bei der Versicherungsgesellschaft „Skandia“ versichert wa⸗ ren, in Asche gelegt. Die Eifenplatten der auf dem Stapel ste⸗ henden Panzerböte waren weißglühend und haben in Folge dessen so großen Schaden gelitten, daß sie wahrscheiglich ganz verworfen werden müssen. In diesem Falle entsteht für die Werft ein Schaden von circa 300 000 Kronen, da die Böte nicht versichert waren. Viele kleinen Schäden hat das Feuer außerdem angerichtet und eine große Anzahl von Arbeitern ist für längere Zeit außer Arbeit gesetzt worden.
— Vom 360. Juni bis 7. Juli soll in der Umgegend von Carlsbourg (Festurg) ein großes Fel dm anöver abgehalten werden, an welchem 16 Infanterie⸗Regimenter, 2 Kavallerie⸗Re⸗ gimenter, 2 Escadronen Leibgarde zu Pferde, sowiFe 4 sahrende ünd eine halbe reitende Batterie Theil neh nen sollen.
Dänemark. Kopenhagen, 20. April. Der König empfing gestern Nachmittag in besonderer Audienz den am dä⸗ nischen Hofe akkreditirten österreichisch ungarischen außerordent⸗ lichen Gesandten und bevollmächtigten Minister, Grafen Kal⸗ noky, welcher bei dieser Gelegenheit dem Könige seine Kreditive
überreichte.
Amerika. Washington, 22. April. (W. T. B.) Der Präsident Grant hat gegen den vor Kurzem von dem Kongresse angenommenen Gesetzentwurf, betreffend die Rege⸗ lung der Finanzfrage, durch welchen der Betrag der in Umlauf zu setzenden Greenbacks und der Noten der National— banken auf je 400 Millionen erhöht wird, sein Veto eingelegt. Der Präsident spricht in seiner betreffenden Erklärung aus, daß durch die in der Vorlage festgesetzte Vermehrung des Papier⸗ geldes die Grundsätze einer gesunden Finanzpolitik verleugnet und die durch den Kongreß selbst angenommenen Garantien für das Verhältniß der Zahlungsmittel verletzt würden. Grant empfehlt ferner dringend, das Gold wieder zum gesetz⸗ lichen Zahlungsmittel zu machen und zur Vorbereitung der Wiederaufnahme der Zahlungen in Gold aus den vorhandenen Baarmitteln Staatsnoten anzukaufen und ferner einen Vorrath von Gold anzusammeln. Das Veto des Präsidenten findet im Lande allseitige Zustimmung, da durch die vom Präsidenten vor⸗ geschlagenen Maßregeln die Befürchtung, daß eine Desorganist⸗
rung der Reserven der Banken eintreten werde, beseitigt erscheint. — Das Repräsentantenhaus wird voraussichtlich den Ge⸗ setzentwurf, betreffend die Befreiung der Banken von den gesetz⸗ lichen Beschränkungen, in einer Fassung annehmen, welche mit den vom Präsidenten Grant ausgesprochenen Grundsätzen über⸗
einstimmt.
New⸗gork, 21. April. (W. T. B. Der Staat Louisiana ist von sehr bedeutenden Ueberschwem⸗ mungen heimgesucht worden, durch welche 11 Gemeindebezirke, die Baumwollkultur treiben und 14 andere, in denen Zucker ge⸗ baut wird, vollständig unter Wasser gesetzt worden sind. Im Ganzen wurde die Ernte zerstört auf 250, 000 Acres, die mit Baumwolle, auf 100000 Acres, die mit Halmfrüchten und auf 500, 000 Acres, die mit Zucker bestanden waren. Auch die übri⸗ gen Gemeinden Louisianas haben beträchtlich gelitten, man schätzt die Zahl der Personen, welche ganz zu Grunde gerichtet sind, auf 25.090, es mangelt an Lebensmitteln und die nächste Ernte ist vernichtet. Der Kongreß hat die Vertheilung von Lebens— mitteln aus den Armee⸗Proviantvorräthen angeordnet.
— 22. April. (W. T. B.) Nach hier eingelangten Rach⸗ richten ist es zwischen den Demokraten und den Republi⸗ kanern in ÄArkansas zu Thätlichkeiten gekommen, wobei mehrere Personen verwundet und eine getödtet wurde. Die Unionstruppen schritten ein und brachten die Kämpfenden aus⸗ einander.
— Aus Süd- und Central⸗Amerika bringen die letzten amerikanischen Blätter folgende Nachrichten:
Am 14. Februar d. J. ist der Tod des Präsidenten von Bolivia, Don Adolfo Ballivian, erfolgt. Während seiner längeren Krankheit hatte er die Regierung interimistisch dem Dr. Tomas Frias übertragen.
In Chile erregte eine Grenzstreitigkeit mit der argentini⸗ schen Republik einige Beunruhigung. Es scheint indeß, daß dieselbe auf diplomatischem Wege erledigt werden wird. — So⸗ wohl in Chile (Illapel), als in Seuador sind Erdstöße gefühlt worden.
Die Cholera-Epidemie in Buenos-Ayres ist im Ab⸗ nehmen.
In den Vereinigten Staaten von Columbien hat der Kongreß die Wahl des Don Santiago Perez zum Bundes-Prä—- sidenten für gültig erklärt. Aus der Botschaft, die sein Vorgänger, der Dr. Murillo, zum Schlusse seiner Periode an den Kongreß gerichtet hat, entnehmen wir, daß der Elementarunterricht nach „deutscher Methode“ ertheilt wird. In wenigen Wochen wird die Telegraphenlinie, welche das ganze Land durchschneidet, her— gestellt sein.
Aus Central-Amerika liegen keine neueren Nachrichten vor, mit Ausnahme der Ankunft des Vereinigten Staaten⸗Kriegs⸗ dampfers „Saranac“ in Panama, welcher bestimmt ist, die dritte von der Vereinigten-Staaten⸗Regierung in dem Dampfer „Get⸗ tysburg“ im Februar nach Colon gesandte Kommission zur Prü⸗ fung der in Vorschlag gebrachten Linien für einen interoceani⸗ schen Kanal von San Juan del Sur nach Darien überzuführen, nachdem dieselbe zuvor die von Kapitän Lull empfohlene Niea⸗ raga⸗Costarica⸗Linie untersucht hat.
Afrika. Marocco. Der erste Vertreter des Deutschen Reiches in Marocco, der dort sehr entgegenkommend aufgenom⸗ men ist, der Kaiserliche Minister⸗Resident von Gülich hat, da der Sultan von Maroceo zum Behuf einer Konsolidirung seiner Herrschaft sich an der Spitze seiner Truppen auf einem Zuge durch das Land befindet, sein Beglaubigungsschreiben, wie auch ihrer Zeit seine Kollegen von England und Frankreich, dem maroccanischen Minister der Auswärtigen Angelegenheiten mit dem Ersuchen übergeben, dasselbe an seinen Souverän ge⸗ langen zu lassen. In Erwiderung darauf hat Se. Hoheit der Sultan Muley-El-Hassan auf demselben Wege ein Schrei⸗ ben an Se. Majestät den Kaiser gerichtet, das wir in Nachstehen⸗ dem mitzutheilen ermächtigt sind:
An Se. Maßsestät den Kaiser von Deutschland, König von Preußen, den Mächtigen.
Gelobt sei der Einige Gott und es ist keine Macht noch Kraft gegen Gott, sondern nur in Gott, dem Hohen und dem Allmächtigen.
Der Diener Gottes, der seinen Glauben in Gott setzt, der alle seine Sorgen in die Hände Gottes legt, der Fürst der Gläubigen, der Sohn des Fürsten der Gläubigen, (folgt noch fünf Mal das letzte Prädikat) dessen Kriegsheeren Gott beistehen, dessen Standarten und Welche sie umgeben Gott beschützen wolle, — an den Geliebten, den Mächtigen, den Vortrefflichen, den Erhabenen, den hoch über Alle, die ihm sonst gleich sind, Hervorragenden, den in dem Kreise aller Einsichtigen an Einsicht Allen Ueberlegenen. Den, welcher einen gewaltigen Willen hat inmitten seines Rathes, Seine Majestät Wilhelm, Kaiser von Deutschland und König von Preußen.
Euer Majestät Sreiben ist mit Gottes Hülfe an unserem Hohen Hofe angelangt. Darin macht Ihr uns Mittheilung über das, was Ihr über die zwischen unseren beiden Neichen bestehende vollständige Freundschaft gedacht habt, zeigt uns Eure wohlwollenden und hochher—⸗ zigen Gesinnungen und laßt uns wissen, wie Ihr mit Eurem großen Talent und Eurer greßen weiten Einsicht darauf bedacht seid, die vollständige zwischen uns bestehende Freundschaft noch zu be— festigen, wobei Ihr mit voller Sicherheit auf mein, des durch Gott hohen Sultans volles Mitwellen rechnen könnt, Aus diesem Giunde habt Ihr den distinguirten Herrn v. Gülich als Euren Minister in diese Zonen Marocces entsendet und habt ihn zu Eurem Min ster in meinem Hohen Reiche eraannt. Und Ihr unterrichtet uns von seiner guten Einsicht und feinem guten Willen, und. Ihr wollt ihn bei uns aufgenommen und accreditir: haben, damit wir ihm Glauben gewäh⸗ ren in Allem, was er in Eurem Namen uns sagt und im Interesse Eures Reiches. ö
Wir haben schon Befehl gegeben, daß Euer Minister, wie es sich gebührt und wie es verdient ist, empfangen werde. Und wir wollen, daß er in unserem Reiche sehr geachtet sei, mehr wie man denken kann, und es soll die Bedeutung seiner Stellung und seiner Person als Eures Agenten allgemein aner kannt werden. Und er soll auf Grund meiner Empfehlung in seinen amtlichen Verrichtungen sehr ausgezeichnet werden als ein Mann von Einsicht und dieses, so wie daß er edelmüthig ist, soll in meinem ganzen Reiche offenbar werden. ;
Was ich will und was ich wünsche und was mir eine besondere Freude, ist das, daß ich mich in Freundschaft mit den mächtigen Kai= sern zu verbinden und die Thore zum Guten zu öffnen wünsche zwi⸗ schen mir und denen, welche Macht und Talent haben Und ich werde immer derselbe bleiben und wir werden immer vereint sein. Denn Euer Hof ist der mächtige Hof, Eures Hofes Macht ragt über die der onderen Höfe empor und bekannt ist die Zukunft und Vergangen⸗ heit Eures Hofes.
Die Nr. 9 des Amtsblatts der Deutschen Reicht⸗ Telegraphen-⸗Verwaltung hat folgenden Inhalt; Verfũgung vem 17. April 1874. Führung einer extraordinären Siatistik pre April 1874. Verfügung vom 18. April 1874. Behandlung der „vor- ausbezahlten Antworten“ auf Kabeltelegramme aus Amerika.
Die Nr. 7 des Deut schen Postarch ive, Beiheft zum Amte blatt der Deutschen Reichs-⸗Postver waltung, hat folgenden Inhalt: L Aktenstücke und Aufsätze: Die Bearbeitung der Geldsendungen in