1874 / 99 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 27 Apr 1874 18:00:01 GMT) scan diff

General ⸗Major und Commandeur der 3. Feld ⸗Artillerie⸗Brigade Weigelt.

Der Oberst und Abtheilungs⸗Chef im Kriegs⸗Ministerium Ribbentrop hat sich zur Inspizirung der in den westlichen Provinzen und in Elsaß⸗Lothringen gelegenen technischen Institute der Artillerie nach außerhalb begeben.

Stettin, 22. April. lichen Konsistoriums der Provinz Pommern veröffentlicht folgende

Verordnung des Konsistoriums der Provinz Pommern, vom

20. d. M., betr. Aussetzung der Wahl der Deputirten zu den Kreissynoden:

Es ist zu unserer Kenntniß gekommen, daß in manchen Orten von den Gemeinde⸗Kirchenräthen bereits die Deputirten zu den Kreis⸗ Synoden gewählt sind. Wir können dies Vorgehen nicht für ordnungs mäßig erachten und geben deshalb, gestützt auf einen Erlaß des Evan⸗ gelischen Ober⸗Kirchenraths, den Herrn Vorsitzenden auf, mit der Vor- nahme dieser Wahlen so lange zu warten, bis sie von uns dazu er— mächtigt sein werden.

München, 24. April. Ueber das Fest des

Bayern. Georg entnehmen wir der „Allg.

Ritterordens vom h. Ztg.“ Folgendes:

Zur Feier des Georgiritterfestes erschien Se. Majestät

der König heute nach Abhaltung des Ordenskapitels und

längerem Cercle unter Vorantritt der Ritter des hohen Ordens, sowie der Königlicen Prinzen Luitpold, Adalbert, Ludwig und Leopold um 12 Uhr in der alten Hofkapelle, be⸗ grüßt von den Fanfaren des Musikorchesters. Die Kapelle prangte im festlichen Schmucke. Der Altar trug die reichen Silber— geräthe und war von einem rothsammetnen Baldachin überragt. Im Presbyterium befand sich unter einem blausammetnen, reich mit Gold gestickten Thronhimmel, Betstuhl und Thronsessel für Se. Majestät. In der Mitte der Kapelle waren die Stühle der Königlichen Prinzen und der neu zu creirenden Ritter, denen sich die übrigen Ritter des hohen Ordens anschlossen alle mit hellblauer Seide überzogen. An den mit Gobe⸗ lins bedeckten Wänden waren die Wappenschilder sämmt—⸗ licher Georgiritter angebracht. Die altehrwürdige Kapelle aus dem Anfang des 17. Jahrhunderts mit dem dunklen Tone bot in dem strahlenden Gold- und Farbenschmuck einen eigenthümlich schönen Anblick dar. Dieser Rahmen war auf das Glänzendste

belebt durch die Gestalten der Georgiritter in altburgundischer

Tracht mit dem bis zum Boden reichendenden hellblausammetnen filbergestickten Talare, dem Unterkleide von weißem Atlaß und dem Ritterschwert an der Seite. Ordensornat mit dem wallenden hermelinumsäumten Talar, dem Hermelinpallium und der schwergoldenen Ordens kette jestãt die Königin-Mutter wohnte mit den Prinzessinnen Gisela und Therese und vielen Damen der höchsten Aristokratie, sowie die hier anwesenden Diplomaten in den Seitenlogen der Kapelle der Feierlichkeit bei. unter dem Thronhimmel Platz genommen, begann Hofprediger Dr. Ettmayr die Festrede, in der er Jree und Geschichte des Ritter⸗ thums darlegte, nachwies, daß das Ritterthum eine persönliche Aus⸗ zeichnung, eine Würde gewesen, und Tapferkeit und Treue, wie Humanität und Idealität die Grundelemente des Ritterideals gebildet hätten und ferner ausführte, wie diese Rittertugenden auch in der Gegenwart in zeitgemäßer Weise geübt werden könnten und von dem Georgi⸗Ritterorden wirklich geübt würden. Darauf folgte das von dem Erzbischof unter Assistenz des Stiftsdekan Enzler mit Kanonikern des Hofstiftes celebrirte Hochamt, wäh— rend dessen successive die Eidesleistung der neu zu creirenden Ritter vor Sr. Majestät, die Ertheilung des Ritterschlages durch Se. Majestät als den Großmeister, die Ausrüstung mit Schild und Schwert durch die Königlichen Prinzen Luitpold und Adalbert als Großprioren, die Dekorirung mit den Ordensinsignien,

endlich die Ernennung von Commandeurs und Ertheilung des unverzüglich in Angriff genommen, mit Rücksicht sowohl auf die

Großkreuzes an die Königlichen Prinzen Ludwig und Leopold

durch Se. Majestät stattfand. Die kirchliche Feier schloß mit tiven Reichsrathsgebäudes, als auch in Anbetracht der obwalten⸗

einem Tedeum und dem Königsgebet. Durch eine dichtgeschaarte Volksmenge bewegte sich darauf

der Zug der Ritter mit Sr. Majestãt in den Banketsaal, dessen zwei Langseiten mit alten Gobelins mit Darstelungen aus der

Geschichte der Wittelsbacher behangen waren. In Ten vier Ecken

des Saales waren aus alten Rüstungen Trophäen aufgebaut, tzung und auf hohen, von Blumen umgebenen Piedestalen Schilde des vom Abgeordnetenhause angenommene Gesetzentwuͤrfe in erster

Lesung den respektiven Ausschüssen zu; sodann ward die Wahl in den Ternavorschlag für eine Reichsgerichtsstelle vorgenommen. ments vom 24. Februar war die Sachlage in dem unter seiner

Georgiritterordens gestellt. An der dem Eingange gegenüber⸗

liegenden schmalen Seite stand auf einer mit schweren Teppichen

bedeckten Estrade die Tafel Sr. Majestät und der Königlichen Prinzen, über die sich ein mit Gold gestickter weißer Baldachin

Schild in den bayerischen Landesfarben.

Maximilian J. zur Erinnerung der Stiftung des Georgi⸗Ritter⸗ Ordens dem Königlichen Hausschatz einverleibt wurde. Vor der⸗ selben stand ein Pokal, welcher zu den werthvollsten .

rink⸗ Gesetz tritt am 1. Januar 1875 ins Leben. Seiten zwei Tische für die Ritter mit kunstvollen Aufsätzen Gegenüber dem Königlichen Thron in einer

des Königlichen Hauses, zählt und andere kostbare geschirre. Tiefer als die Königstafel standen zu deren beiden

moderner Arbeit. Nische, aus Palmen und Blumen emporsteigend, befand sich eine bronzirte Statue des h. Georg. Rechts und links davon war je ein Prunktisch aufgestellt, mit dunkelrothem Sam⸗ met drapirt, in Pyramidenform bis zu einer Höhe von 10 Fuß empor steigend, welche berühmte Kunstgegenstände der Königlichen Schatzkammer zur Schau brachten. Das Bankett begann mit einem von dem Stiftsdekan gesprochenen Gebet und entwickelte sich in dem vorgeschriebenen Ceremoniekll mit den altherkömmlichen „Gesundheiten“, deren erste Se. Majestät der König ausbrachte. Während des Mahles strömte zudrängend das Volk, dem der Anblick der Tafel gestattet war, durch das von der Leibgarde der Hartschiere in ihrer reichen Gala⸗Uniform gebildete Spalier. Mit dem Bankett fand das dies jãhrige Haupt⸗ fest des Georgi⸗Ritter⸗Ordens seinen Schluß.

4 Sachsen. Dresden, 25. April. Gestern Nachmittag

gegen 6 Uhr sind der Großherzog und die Großherzogin von Sachsen mit Prinzessin⸗Tochter Marie zu einem Besuche Ihre Königlichen Hoheiten wurden bei der Ankunft im Bahnhofe von Ihren Ma⸗

am hiesigen Königlichen Hofe hier eingetroffen.

jestäten empfangen und nach dem Königlichen Palais am Taschen⸗ berge geleitet, woselbst sie Wohnung genommen haben. Abends war FZamilientafel bei Ihrer Majestaͤt. Heute Mittag haben die Hohen Herrschaften mit unseren Königlichen jestãten einen Ausflug nach Pillnitz gemacht. Abends wird in den

Zimmern Ihrer Majestätein Konzert statisinden, zu welchem auch an

die Gesandten und die Staats⸗Minister, mit ihren Gemahlinnen,

Sitzungen wieder aufnehmen.

Das Kirchliche Amtsblatt des König⸗ Sitzungen werden ausschließlich Berichte der Finanzdeputationen

Se. Majestät selbst trug den pen auf

Ihre Ma. von Zeuner auf Se. Hoheit ein dreifaches Hurrah ausbrachte.

Unmittelbar nachdem Se. Majestãt

Einladungen ergangen sind. Der hien g Aufenthalt der n. Gäste wird einige Tage dauern. Morgen wird auch der Herzog von Sachsen⸗Altenburg am Königlichen Hofe er⸗ wartet n

Die zum A. April wieder einberufene Ständever⸗

sammlung wird am Dienstag in beiden Kammern ihre Die Tagesordnung für die

bilden.

Baden. Karlsruhe, 24. April. Da der Schluß des Reichstags bevorsteht, so wird der badische Landtag in der nächsten Zeit seine im Monat Februar unterbrochene Thätigkeit wieder aufnehmen. Zu erledigen sind noch die Gesetzentwürfe

über 1) die Einführung einer allgemeinen Einkommensteuer;

2) die Kapitalrenten⸗Steuer; 3) die Führung der Grund⸗ und Pfandbücher in einigen Städten; 4 die Gebühren für die Ge⸗ schäfte der Rechtspolizei⸗Verwaltung; 5) die Rechtsverhältnisse der Altkatholiken, sodann 6) der Initiativantrag über die Revision der Verfassung.

Zur Vorbereitung dieser Gegenstände sind die Steuer⸗ und Kirchengesetz⸗Kommissionen auf den 1. Mai, die Verfassungs⸗ kommission auf den 4. Mai, die Budgetkommission auf den 6. Mai einberufen.

Am S8. Mai beginnen die Plenarsitzungen der Zweiten Kammer. Wie man glaubt, wird der Landtag, dem übrigens von Seiten der Regierung wahrscheinlich noch einige weitere Vorlagen gemacht werden, seine Aufgabe in etwa 4 Wochen zu Ende führen.

= Nach einer hier eingetroffenen Nachricht beabsichtigte die Königin von Schweden, am 4. Mai zu einem mehrtägigen Besuch ihrer hier weilenden Schwester, der Fürstin v. Wal⸗ deck, hierher zu kommen und ihr Absteigequartier im „Französi⸗ schen Hofe“ zu nehmen.

Mecklenburg. Neustrelitz, 21. April. Heute Nach⸗ mittag ist die Großherzogin-Mutter von Schwerin hierher zurückgekehrt. Die Herzogin Caroline hat sich von dort nach Dessau begeben.

Braunschweig. Braunschweig, 26. April. Die öffentlichen und mehrere Privatgebäude waren am gestrigen Tage zu Ehren des Geburtstages des Herzogs beflaggt. Mittags fand eine große Parade der hier garnisonirenden Trup⸗— dem Schloßplatz statt, wobei der General⸗Major

Nachmittags fanden im Offizierklub sowie bei den Ministern Diners statt, und Abends hatten die Mannschaften des Herzog⸗ lichen Husaren⸗Regiments in mehreren öffentlichen Lokalen Ball.

Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Coburg, 24. April. Die Landtagsabgeordneten des Herzogthums Coburg sind zur

Berathung mehrerer Finanzangelegenheiten, namentlich des Etats

für die Finanzperiode, auf den 5. d. M. einberufen worden.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 25. April. (Wien. 3.) Der Kaiser hat den Bau des vereinigten Reichsrathsge⸗ bäudes genehmigt. Die Vorarbeiten sind vollendet und die schon längere Zeit schwebende Angelegenheit in ein solches Sta⸗ dium gelangt, daß kein Hinderniß gegen den Baubeginn besteht. Die verfaßten Pläne, von den betheiligten Organen und Fach⸗ männern zur Ausführung empfohlen, wurden auf Grundlage

des beantragten approximativen Kostenüberschlages genehmigt und zwar im Hinblick auf die dem Herrenhause vorbehaltene,

inzwischen ertheilte Genehmigung der Geldmittel. Der Bau wird dringende Nothwendigkeit der baldigen Herstellung eines defini⸗

den Verhältnisse, welche, den Allerhöchsten Anordnungen ent—

sprechend, der Regierung Beschäftigung der arbeitenden Klasse,

der Künstler und Gewerbsleute zur Pflicht machen. Das Herrenhaus wies in heutiger Sitzung mehrere

Die Gesetzentwürfe, betreffend die Salzkammergutbahn und die

Eisenbahnlinie Troppau⸗Neutitschein, wurden ohne Debatte in

spannte, auf dessen Decke Krone, Scepter und Schwert ruhten. zweiter und dritter Lesung genehmigt!

An der Mitte der Wand hing ein mit Lorbeer umwundener ö Die Königstafel selbst schmückte unter anderen kostbaren Geräthen eine kunstvolle Silber

statuette des h. Georg über 13 Fuß hoch, welche von König d zugewiesen wurden.

VᷣPest, 24. April. Im Abgeordneten hause wurde die Notariatsvorlage erledigt mit Ausnahme einiger Paragraphen, welche dem Centralausschusse behufs neuerlicher Berichterstattung

von Verlassenschaftsangelegenheiten betraut werden kann.

erfährt der Pester Lloyd“, daß die Verhandlungen der unga— Woche beginnen sollen.

Eisenbahnen bei eventueller Gewährung einer Garantie be⸗

möser Anschlusses zu verpflichten. Bindende Abmachungen seien

auch hierüber noch nicht erfolgt. London, 24. April.

Ma⸗

Großbritannien und Iriand.

der Königin statt. Ihre Majestät kam in Begleitung ihrer

lichen Jacht „Alberta“

Commandeur des südlichen Militär⸗Distrikts, empfangen.

jutanten, dem Marine⸗Minister Ward Hunt, sowie den Lords der Admiralität,

herübergekommene Herzog von Edinburgh in der Uni⸗ form eines Schiffskapitäns an. Der Inspektion der Truppen folgte

Betreffs Führung der Verlassenschafts⸗ angelegenheiten wurde die fakultative Bestimmung des 5. 124 beibehalten, wonach der Notar vom Gerichte mit der Führung Das Ungarn am 3. November 1873 abgeschlossene Handels- und Schiffahrtstraktat ist einem Telegramme an das Departe⸗

ee 8 . k. irti A hei . 5 ĩ Betreffs der rumänischen Sisenbahnanschlüsse ment der auswärtigen Angelegenheiten zufolge am 15. d. M. in

In Gosport bei Portsmouth fand gestern die Revue der aus dem Aschantifeldzuge heimgekehrten Marine⸗Brigade vor

ein Vorbeimarsch derselben. Die Matrosen, die Pioniere welche die Straße nach K angelegt kamen zuerst, dann die Marine⸗Artillerie unter der Führung des Obersten Festing, und die leichte Infanterie unter Oberst de Courey. Nach dem Vor⸗ beimarsch ließ sich die Königin die kommandirenden Offiziere vor⸗ stellen und sprach diesen ihren Dank aus. Dem Obersten Festing hing Ihre Majestät eigenhändig das Komthurkreuz des Michael⸗ und Georg⸗Ordens um. Dann trat die Königin mit ihrer Toch⸗ ter und ihrem Gefolge die Reise nach Schloß Claremont an. Eine zahlreiche Zuschauermenge von Nahe und Fern wohnte dem vom schönsten Wetter begünstigten militärischen Schauspiele an und begrüßte die tapfere Brigade, die im Aschantikriege so wich⸗ tige Dienste geleistet hatte, allenthalben mit lautem Jubel.

Die Königin hat das erledigte Großkreuz des St. Patricks⸗ Ordens dem Marquis von Londonderry verliehen.

In Preston wurde gestern der zum General⸗Fiskal er⸗ nannte Hr. Holker ohne Opposition zum Parlamentsvertreter der Stadt wiedergewählt.

Frankreich. Paris, 25. April. Das Zuchtpolizei⸗ gericht von Lyon sprach heute Urtheil in Sachen der 29 Per⸗ sonen, die zuerst wegen Theilnahme an einer Verschwörung, schließlich nur unter der Anklage, Mitglieder der Internationalen zu sein, vor die Gerichte gestellt wurden. Zwei derselben wurden zu je 5 Jahren Gefängniß und 50 Fr. Geldstrafe mit Unter⸗ sagung der bürgerlichen Rechte während 5 Jahren verurtheilt; 25 erhielten Gefängnißstrafen von 3 Jahren bis 6 Monaten, und 2 wurden freigesprochen.

Spanien. Madrid, 25. April. (W. T. B.) Gegen⸗ über anderweitigen Nachrichten über die Berproviantirung von Bilbao wird von der Regierung mitgetheilt, daß für einen Monat noch reichlich Lebensmittel vorhanden sind, und daß der Proviant bei einiger Einschränkung auch noch für einen zweiten Monat ausreichen wird.

Die Carlisten sind in einer Stärke von 18,000 Mann bei Balmaseda konzentrirt. Ihre Artillerie ist durch eine An⸗ zahl von bisher vor Bilbao verwendeten Geschützen verstärkt worden.

26. April. (W. T. B.) Nach aus Balmaseda vom 24. April hier eingetroffenen Nachrichten sind carlistische Truppen⸗ abtheilungen in der Stärke von etwa 2000 Mann bereits seit 8 Tagen damit beschäftigt, die Uebergänge über den Fluß Cadagua unpassirbar zu machen. Dem General Velasco ist mit 10 castilianischen und 3 asturischen Bataillonen die Vertheidigung dieser Uebergänge anvertraut.

Der vor Bilbao verwundete General Primo di Ri⸗ vera ist hier angekommen.

26. April. (W. T. B.) Aus Santander wird ge—⸗ meldet, daß es gelungen ist, das von den Carlisten zerschnittene alte Telegraphenkabel zwischen Bilbao und England wieder auf⸗ zufischen und bei Sardiners (in der Nähe von Santander) zu verankern.

Italien. Rom, 21. April. (It. N.) Der König hat gestern Vormittag Herrn Antonini y Diaz in feierlicher Audienz empfangen und seine Beglaubigungsschreiben als Ge⸗ sandter der Republik Uruguay am italienischen Hofe entgegen⸗ genommen.

Der Bischof von Orleans, Monseigneur Dupanloup, hat vergangenen Sonnabend eine lange Unterredung mit dem Papst gehabt. Gestern ist der Assistent des päpstlichen Thrones, Don Domenico Orsini, Herzog von Gravina, im Alter von S4 Jahren gestorben. Er hatte die höchsten päpstlichen Aemter bekleidet und besaß Kardinalsrang.

Türkei. Belgrad, 26. April. (W. T. B.) Der Fürst Milan von Serbien hat seine Reise nach Konstanti⸗ nopel, welche er morgen antreten wird, durch eine Proklamation angekündigt und den Ministerrath für die Zeit seiner Abwesen— heit mit der Regentschaft betraut.

Rußland und Palen. St. Petersburg, 25. April. Nach der „St. Petersburger Zeitung“ wird sich der Groß fürst Wladimir Alexandrowitsch Donnerstag, den 30. April, nach Deutschland begeben. Die Weiterreise von Eydtkuhnen er⸗ folgt Freitag, den 1. Mai, über Kreuz und Stettin nach Schwerin, wo derselbe am folgenden Morgen eintreffen wird.

Nach einem Bericht des Chefs des Amu⸗Darja⸗Detache⸗

Verwaltung stehenden Gebiete und im Chanat Chiwa voll⸗ kommen ruhig. Der Chan von Chiwa sandte mit einem Schrei⸗ ben an den Obersten Iwanow einen Theil der von den Turk⸗

menen vom Stamme der Jomuden eingezahlten Kontribution und auch einen Theil der Habe, die den Dau⸗Karinschen Kir⸗ gisen beim letzten Raubzug der Turkmenen am rechten Amu⸗

Ufer abgenommen worden ist.

Schweden und Norwegen. Der zwischen Schweden-Norwegen

Stockholm, 22. April. und Oesterreich⸗

Wien ratifizirt worden. In Folge dessen hört nun der bedeu—

rischen Regierung mit! der österreichischen Staatsbahn nächst! tende Differenzzoll auf, welcher für schwedisches Eisen bei der

Einfuhr in Oesterreich⸗Ungarn eine erhebliche Ermäßigung ge⸗

z . . J währt, nämlich für Roheisen, für geschmiedetes und gewalztes

Die rumänische Regierung hat gegen Gewährung des zweiten Anschlusses bei Kronstadt keine prinzipiellen Bedenken, ist jedoch durch die auf 18 Millionen Franes fixirte Garantiesumme für

Eisen und für Stahl per Centner von resp. 42, 216 und 250 auf 25, 125 und 125 Ore. Elf Kisten mit Goldbarren für Rechnung der Reichs⸗

J J 4 ; ; zu ei Werthe von 1,026, K sind schränkt; immerhin wäre sie geneigt, sich zur Einhaltung eines ,, . . , Maximaltermines zwischen der Eröffnung des Orsovaer und Tõ⸗

hagen in Malmö angekommen.

Christiania, 21. April. In der gestrigen Sitzung des Storthings kam der Vorschlag der Regierung, betr. den Ein⸗

kauf von Wäldern für Rechnung des Staats zur Behandlung.

jüngsten Tochter, der Prinzessin Beatrice, an Bord der König⸗ an und wurde bei ihrer Landung vom Admiral Sir R. Mundy, dem Commandeur en-chef in Ports⸗ mouth, und dem General⸗Lieutenant Sir Hastings⸗ mne Zustand kein dauernder sei und man dürfe erwarten, daß beim

ann begab sich Ihre Majestãt zu Fuß, umgeben von ihren Marine⸗Ad⸗

zweifeln, ob ein Ankauf von Wäldern durch den Staat ein ge⸗ nach dem Platze, wo die Marine⸗Brigade in Parade aufgestellt war. Dort schloß sich der Königin der von London

.

l

Die Majorität des Comités hatte sich zu Gunsten der gefor⸗ derten Summe von 16,000 Spd. ausgesprochen, während eine

Minorität diesen Betrag bis auf 10000 Spd. zu reduciren empfahl.

Von den Gegnern der Vorlage wurde geltend ge⸗ macht, daß man sich augenblicklich in einer Krisis befände, da die hohen zeitweiligen Holzpreise einen außergewöhnlichen Holzerport zur Folge gehabt hätten. Es sei jedoch anzunehmen, daß dieser

Sinken der Holzpreise auch dem Aushauen der Wälder von selbst würde Einhalt gethan werden. Außerdem müsse man be⸗

nügendes Mittel sei, die Vernichtung derselben zu verhindern, und ob man nicht besser ein Gesetz erließe, welches den privaten Eigenthümern gewisse Beschränkungen für den Betrieb auferlege. Schließlich wurde nach längerer Debatte der Regierungs⸗

vorschlag angenommen und die geforderte Summe von 16,000 Spd. mit 69 gegen 40 Stimmen bewilligt.

Amerika. New⸗gork, 25. April. die Thalebene von Onachilay, die Stadt Monroe und 27 große Plantagen unter Wasser gesetzt finden sich in der größten Roth.

Nr. 36 des Amts-Blatts der Deutschen Reichs— Postverwaltung hat folgenden Inhalt: General-Verfügung vom 21. April 1874 Notirung der Portobeträge auf den Couponz der Vost⸗Packetadressen. General - Verfügung vom 21. April 1874. Quittungen über Zeitungs- Abonnementsgelder. General- Verfügung vom 23. April 18754. Auggabestempel auf Postanweisungen. Gen eral= Verfügung vom 24. April 1874. Aufgabenummer bei den Sendungen mit Postvorschuß. General Verfügung vom 23. April 1874. Behand⸗ lung und Taxirung der Postsendungen nach Montenegro. Bescheidung vom 21. April 1874. Packetsignaturen.

Reichstags ⸗Angelegenheiten. Berlin, 27. April.

Staats-Minister Dr. Leonhardt über die zu §. 24 des Reichs—⸗ preßgesetzes gestellten Amendements:

Meine Herren! Wenn der Hr. Abg. Marquardsen, indem er sein Amendement einbrachte, erklärt hat, daß dieses Amendement sich der Zustimmung der verbündeten Regierungen erfreue, so weiß ich nicht,

nen Vorschriften über. Vergehen aus Fahrlaͤssigkeit. Strafgesetzbuche nur eine einzige derartige Verschrift; diese findet sich

im §. 59. Alle Vergehen des Strafgesetzbuches, welche, aus Fahr⸗

lässigkeit begangen, geahndet werden, stehen immer im bestimmten

Gegensatze zu dem betreffenden Verbrechen oder Vergehen, infofern sie 1. Bundesbevollmächtigte Ministerial⸗-Präsident von Freydorf

aus rechtswidrigem Vorsatz begangen werden. Demgemäß steht die

Vorschrift des §. 24 nicht im Zusammenhange mit den Vorschriften

des Strafgesetzbuches über rechtswidrigen Vorsatz und Fahrlässigkeit. Die Vorschrift ist vielmehr eine solche, wie sie auch sonst vorkommen, für welche der Gegensatz von rechtswidrigem Vorsatz und Fahrlässig⸗ keit nicht in Betracht kommt. Wenn man sagt, das Vergehen des §. 24 ist ein Vergehen aus Fahrlässigkeit, so wird Fahrlässigkeit nicht genommen als ein strafrechtlicher Begriff des Strafgesetz. buchs; es handelt sich vielmehr um einen sehr allgemeinen, einen theoretisch⸗ wissenschaftlichen Begriff. Wenn nun der Herr Abg. Marquardsen eingeschoben wissen wollte „wegen Fahrläfsigkeit“, so haben die ver⸗ bündeten Regierungen angenommen, daß damit auf diesen Reat, der absolut dasteht, die allgemeine Vorschrift über fahrlässige Vergehen Anwendung finden soll, demgemäß die Vorschrift des 5. 59 des Straf⸗ gesetzbuches, welche dahin lautet:

„Wenn Jemand bei Begehung einer strafbaren Handlung das Vorhandensein von Thatumständen nicht kannte, welche zum gesetz lichen Thatbestande gehören oder die Strafbarkeit erhöhen, so sind ihm diese Umstände nicht zuzurechnen.

Bei der Bestrafung fahrlässig begangener Handlungen gilt diese Bestimmung nur insoweit, als die Unkenntniß selbst nicht durch Fahrlässigkeit verschuldet ist.“

In diesem Sinne aufgefaßt, haben die verbündeten Regierungen erklärt, daß sie das Anendement des Herrn Abg. Marquardsen nicht bekämpfen wollen. Dabei bemerke ich, daß meiner Ueberzeugung nach das Amendement nicht nöthig war, weil der §. 59 allgemein auf den Reat des 5. 24 Platz greifen möchte. Das konnte aber zweifelhaft sein, und mochte es wünschenswerth erscheinen, wenn aus— drücklich ausgesprochen würde, daß die allgameinen Grundsätze des Strafgesetzbuches über Fahrlässigkeit hier zur Anwendung kämen. Da— gegen ist ein anderes Amendement eingebracht worden, welches Ent— schuldigungsgründe nachließ, aber generell unter dem ganz unbestimm— ten Begriff von besonderen Umständen; dagegen haben die verbündeten Regierungen sich erklart, indem sie davon ausgegangen sind, daß die besonderen Umstände nur insoweit in Betracht kommen könnten, als der §. 59 dies zuläßt.

Diesem allen nach konnten die verbündeten Regierungen unter keinen Umständen mit dem Antrage Lasker sich einverstanden erklãren; dem Laskerschen Amendement würden sie immer das Stauffenbergsche vorgezogen haben, weil nach demselben doch anzunehmen war, daß grund= sätzlich die betreffende Handlung als eine strafbare anzusehen sei, wenn nicht nachgewiesen wäre, daß ausnahmsweise besondere Umstände vor— liegen, welche die Strafbarkeit ausschließen.

Auf dieser Basis bewegt sich auch der neue Antrag. Ich glaube aber annehmen zu sollen, daß derselbe bei den verbündeten Regierungen keineswegs mehr Beifall findet, wie der Antrag Stauffenberg.

Nachdem die Anträge zurückgezogen sind, habe ich nichts weiter thun können, als dieses hervorzuheben. Die verbündeten Regierungen würden g-wünscht haben, daß am Schlusse des ersten Abfatzes statt der Worte: „wenn nicht... ausgeschlossen wird‘, gefagt wäre: „wenn nicht nach den Vorschriften des 5. 59, Absatz 2, des Straf— gesetzbuches die Strafbarkeit ausgeschlossen wird.

Als hierauf der Abgeordnete Dr. Windthorst von den ver— bündeten Regierungen Nachgiebigkeit gegen das Stauffenbergsche Amendement verlangte, entgegnete der Staats-Minister Pr. Delbrück:

Die eben von dem Herrn Vorredner gestellte Supposition habe ich mit der größten Entschiedenheit im Namen der verbündeten Regic⸗ rungen zurückzuweisen. Ich habe daran zu erinnern, daß, was den S8. 2 anlangt, der jetzt in Frage steht, der Wunsch der verbündet⸗n Regierungen dahin ging, einmal in diesen Paragraphen ein Straf— minimum aufzunehmen, dann die letzten Werte des ersten Absatzes zu streichen, und drittens, im Eingange des zweiten Absatzes die nach- gelassene Strafbefreiung durch Nennung des Autors oder Vormannz auf den Drucker, Verleger u. s. w. zu beschränken, nicht aber auf den Redac⸗ teur auszudehnen. In dem Amendement, welches die Herren Abgeordneten Dr. Marquardsen und Genossen eingebracht haben, ist von diesen An— trägen, ven den Wünschen der verblindeten Regierungen nur einer er— füllt, und zwar auch dieser eine, nämlich die Streichung der letzten Worte des ersten Absatzes, nur mit einer Maßegabe, nämlich mit Hin— zufügung de. Worte: „wegen Fahrlässigkeit! eine Maßgabe, mit welcher sich die verbündeten Regierungen einverstanden erkläten können. Die verbündeten Regierungen haben also bei diesem Paragraphen auf zwei von ihren Anträgen verzichtet, und sie haben sich damit einverstanden erklärt, daß der dritte, in dem Amen“ dement angenommene Antrag mit einer Beschränkung ange—⸗ nommen werde. Ich habe, als ich gestern meine Erklärung bei der Generaldiskussion abgab, das Stauffenbergesche Amendement noch gar nicht gekannt, denn es lag noch gar nicht vor. Ich habe, und wir haben unsererseits zu erwarten gehabt, daß durch das in einem großen Kreise aus dem Hause diskutirte Marquardsensche Amendement die Sache abgeschlossen wäre; wir waren überrascht, als wir fanden, daß wir uns darin getäuscht hatten, und aus diefer Lage der Sache, an die ich nur zu erinnern brauche, folgt, wie ich glaube, unpiderleglich, daz es unsere Schuld nicht ist, wenn in dieser Be— ziehung jetzt Schwierigkeiten entstanden sind.

Zu F. 34 (Einführung des Gesetzes in Elsaß⸗Lothringen) nahm der Staats⸗-Minister Dr. Delbrück nach dem Abg. Dr. RNeichensperger das Wort:

Amerika. (B. T. B) Der Missisippi ist abermals aus seinen Ufern getreten und hat z ö er mitgetheilt hat, unter welchen Aeußerungen sich, beiläufig gesagt,

Tausende von Menschen be. Känes anf die Prefse sreziell bezieht, niht eingehen.

In der Sitzung des Deutschen,

5. d. M. erklã des bevollmächtigte ae ; it, ni Reichstages am 25. d. M. erklärte der Bundesbevollmächtigte reicht, ein Preßgesetz, wie es vorgelegt ist, nicht vorgelegt haben und

worauf sich diese Behauptung stützt. Die verbündeten Regierungen können die Streichung, sind folgender Meinung: Das Strafgesetzbuch enthält keine allgemei⸗

Es gieht im

ven ruht,

Meine Herren! Ich werde dem Herrn Vorredner nicht auf ein Gebiet in der Diskussion folgen, welches sich bei Nr. 4 . 6 Tagesordnung von selbst und, wie mir scheint, an der richtigen Stelle im weitesten Umfange eröffnen wird. Ich werde also auf die viel⸗ fachen Bezugnahmen auf Aeußerungen Des Herrn Reichskanzlers, die

nur . . bemerken: .

Die Ausdehnung des vorliegenden Gesetzes auf Elsaß-Lothringen würde zunächst, wenn ich mich so ausdrücken soll, gar 3 6 weil in dem Tert des Gesetzes auf Gesetze Bezug genommen ist, die in Elsaß⸗Lothringen nicht gelten. Das ist sedoch ein nebensãchlich er

Punkt, der ja, wenn die Sache richtig wäre, erledigt werden könnte, der aber jedenfalls in der dritten Lesung und beim Schlußparagraphen

sehr schwer zu erledigen ist. Die Hauptfache ist Folgendes: Der Derr Vorredner hat in Beziehung auf die Presse bemerkt, Elsaß ⸗Loth⸗ ringen stände unter der Diktatur. In Wirklichkeit steht Elsaß Lothringen in Beziehung auf die Presse unter der französischen Preßgesetzgebung. Weil Elsaß Lothringen unter französischer Preßgesetzz. bung steht, kann ich Zuch namentlich aus dem Umstande, daß die ses Gesetz in Elsaß— Lothringen nicht eingeführt werden würde, kein Motiv sehen, daß, wie der Herr Vorredner zu meinen scheint, die Elfaß-Lothringer ihre Kinder nach Frankreich schicken; denn in Frankreich leben sie genau unter dem— selben Preßgesetze wie zu Hause. Das französische Preßgesetz giebt der

Verwaltung Mittel in die Hand, welche das heute bis zum Schlusse bera=

thene Preßgesetz ihr nicht giebt, es giebt Mittel in die Hand, welche die Ver⸗ waltung bei dem gegenwärtigen Zustande der Verhältnisse in Elsaß⸗Lothrin⸗ gen absolut nicht entbehren kann. Der Fürst Reichskanzler, welcher, wie der Herr Vorredner hervorg⸗hoben hat, dis Verantwortlich keit fär die Verwal⸗ tung dieses Landes trägt, würde seinerseits und soweit sein Einfluß

einem Preßgesetze, wie es aus Ihren Beschlüssen hervorgegangen ist,

entschieden zu widersprechen haben, wenn dabei vorausgesetzt würde, es

sollte dieses Gesetz auf Elsaß Lothringen Anwendung finden. Er würde das mit seiner Verantwortlichkeit für vollkommen unvereinbar halten. Die verbündeten Regierungen ihrerseits theilen diese Ansicht, auch sie nn . welche der Herr Vorredner beantragt hat, bestimmt nicht annehmen.

Bei der dritten Berathung des Gesetzentwurfs, betref⸗ fend die Verhinderung der unbefugten Ausübung von Kirchen— ämtern, kam der Abg. von Mallinckrodt noch einmal auf die badischen Verhältnisse zurück, worauf der Großherzoglich badische

erwiderte:

ö Hochgeehrte Herren! Ich nehme in dieser Sache, in welcher ich, der ich zur Verth idigung, des vorliegenden Gesetzentwurfs zunächft nicht berufen bin, in zweiter Reihe stehe, sehr ungern zum dritten Male das Wort; ich bin aber durch die Behandlungsweije der Frage, wie sie anderseits gewählt wurde, zum dritten Male provocirt? Es giebt Behauptungen, welche, wenn sie in einer öffentlichen Versamm⸗ lung ausgesprochen und denn darum ist es ja den Herren sehr häufig auch nebenbei zu thun in der Presse weiter verbreitet werd n, unmöglich, unwidersprochen von dem zufällig anwesenden Vertreter einer Regierung hingenommen werden können.

Der Herr Vorredner hat einigen Bundesräthen und darunter auch dem Vertreter von Baden vorgeworfen, es sei mit schlechtem Material gefochten worden. Meine Herren, ich habe mich auf eine öffentliche Urkunde berufen, welche in unseren Archi— welche außerdem in öffentlichen Blattern abge⸗ druckt worden ist. Ich habe die Urkunde allerdings nicht bei mir, aber ich kann sie seden Tag wieder zum Abdruck bringen. Der Herr Abgeordnete hat behauptet, die betreffende Thatsache fei wohl einmal von der badischen Regierung aufgestellt, aber fofort widerlegt worden. Meine Herren! Die badische Regierung hat in dieser Sache keine Behauptung aufgestellt, sie hat, als der Bischof vorgab, die badische Gesetzgebung sei in Widerstreit mit dem kanonischen Rechte und mit den Pflichten, die ihm sein Gewissen auferlege, einfach die Urkunde zum Abdruck gebracht, worin der Bischof den Eid auf das Gesetz und die Verfassuͤng abgelegt hat. Es . mir auch gar nicht darauf an, mich auf den Eid zu berufen und zu behaupten, der Eid sei nicht gehalten worden, sondern ich habe gesagt, daß neben dem Eide der Bis of noch erklärt habe, nach seiner Ueberzeugung sei die badische Gesetzgebung gar nicht in Widerstreit mit dem kanonischen Rechte, und die Schlußfolgerung, daß der Bischof, welcher später die Gesetze Badens nicht beachtet hat, seinen Eid gebrochen habe, gehört dem Herrn Vorredner an. Ich habe diesen Ausdruck nicht gebraucht. Ein Wortbruch, meine Herren, wenn er vorgekommen ist, wird einen anderen nicht rechtfertigen.

Der Herr Abgeordnete sagte, es sei auch auf der anderen Seite gesündigt worden, es sei das Konkordat gebrochen worden, es habe ein Vertrag vorgelegen, und der sei nicht in Geltung gekommen. Meine Herren, es ist allerdings ein Konkordat verhandelt und abgeschlossen worden vom verantwortlichen Minifter, unterzeichnet aber mit dem Vorbehalte der ständischen Zustimmung. Diese ständische Zustimmung ist nicht ertheilt worden, und damit fiel das Konkordat von selbst. Das ist der Wortbruch bezüglich des Konkordats, ein Bruch, zu dem konstitutionelle Regierungen manchmal durch die Konstitution selbst genöthigt werden.

Der Herr Abgeordnete sagte, ein bei jener Gelegenheit ge⸗ gebenes Versprechen sei nicht gehalten worden.

Wenn die badische Regierung versprochen hätte, eine Gesetzgebung zu erlassen, welche zu den Zwecken des Herrn v. Mallinckrodt und Feiner Partei paßte, so würde sie allerdings ihr Versprechen nicht gehalten haben, die Regierung hat aber versprochen, eine Gesetzgebung zu geben, welche den Anspruchen des Staates und der Kirche, den Ansprüchen aller Konfessionen gerecht würde, und dieses Wort, meine Herren, ist in vollem Maße gehalten.

Landtags⸗Angelegenheiten.

Elberfeld, 27. April. (W. T. B) Der Beigeordnete der Stadt Barmen und Vertreter derselben im Herrenhaus, Kommerzien- . nw, Eng ells, ist, wie die „Elberfelder Ztg.“ meldet, gestern gestorben.

Statistische Nachrichten.

In Karlsbad waren bis zum 20. April bereits 445 Parteien mit 599 Personen zum Kurgebrauche eingetroffen.

Die Zahl der Todesfälle in Paris, während der am 17. April beendeten Woche, betrug 853, oder jährlich 2. * der Bevölkerung; in London, während der am 18. April beendeten Woche, 1339, oder 2a X jährlich; während der am 11. April beendeten Woche in München 161, oder 47 jährlich (darunter 12 Todesfälle in Folge der Cholera); in Brüfsel S1, oder 23 jährlich; in Am sterdam 136, oder 2,6 jährlich; im Haag 52, oder 23 jahrlich; in Wien 376, oder 36x jährlich; in Kopenhagen, während der am 7. April beendeten Woche, 114, oder 3 & jährlich; während der am 5. April beendeten Woche in Rom 159, oder 33 A jährlich; in Turin 128 oder zu jährlich; während der am 28. März beendeten Woche in NewYork 525, oder 2 5 jährlich; in Philadelphia 273, oder 18 * jährlich; in Bom bay, während der am 24. März been deten Woche, 283, oder 23 jährlich; in Kalkutta, während der am 7. März beendeten Woche, 233, oder 2. jährlich.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Berlin, 27. April. Der Organist Otto Die nel wird am Bußtage Nachmittag präc. 5 Uhr in der Marlenkirche sein zweites Konzert zum Besten der Lutherstiftung für Waisen des Berliner Lehrerstandes geben. Dasselbe wird durch Fr. Professor ö die eine umfangreiche Kantate von Bach singen wiid, i onzertmeister Stahlknecht, Hrn. Putsch und andere Kräfte unterstützt werden.

Aus den Sitzungen der hist orischen Vereine im Mo— nat März d. J. Verein für die Geschichte der Mark Brandenburg in Berlin: Geh. Hofrath Schneider über die Dienstanweisung für den fo des Berliner Schlosses vom Jahre 1603; Archivrath Dr.

assel über die politischen Tendenzen des Königs Friedrich LI. von Preußen bei Beginn seiner Regierrng, insbesondere über die außer⸗ ordentliche Sendung des Oßersten Camas nach Paris (im Juli 1746. . Verein für die Geschichte Berlins: Magistr.-⸗Sekretãr Ferd. Meyer über Götz von Berlichingen“ꝰ in Berlin; Regiftrator Pr. recht über die Lebensgeschichte Georg Hossauers (geb. i794), des Reformators der Metallindustrie in Berlin; Geh. Hofrath Schneider und Geh. Reg Rath Dr. Frhr. v. Ledehur über eine Ruppiner Urkunde v. 21 L327, einen darin genannten Zeugen, sewie über den damals üblichen Modus bei Anfertigung von Urkunden; Verlesung einer vom Sanitäts— Rath Dr. J. Beer verfaßten Geschichte der Prenzlauer Straße in Berlin; Dr. Brecht über die angesehene Familie Wins in Berlin; Geb. Hofrath Schneider über den Religulenhandel des Kurfürsten Friedrich Wilbelm von Brandenburg; Mittheilungen einiger Sirnge⸗ dichte aus Peuker? wohlklingenden und luftigen Pauke“ d. J jö5i. Historische Gesellschatt in Berlin: Söhm über Frankreichs Prä⸗ tensionen unter Ludwig XIV. und ihre Abwehr in der deutschen Pu⸗ blizistik von 1167 167. Verein fär die Geschichte Pets— dams: Geh. Reg. Rath v. Ledebur üter zwei Potsdam-r“ Ur— kunden und den Brand in Potsdam im J I536; Lehrer Bohse über einen Streitfall zwischen dem Königlichen Pellzei⸗Direktorium in Pots⸗ dam und dem Königlichen Amte daselbst i. J. I77J; Geh. Hofrath Schneider über den spanischen Mantel‘, wie er als Folter resp. Haft⸗ und Schandwerkzeug im Amte Potsdam seiner Zeit im Gebrauch war sowie über das Pecangerstehen' in Potsdam und über den ehemaligen Schandpfahl an der Paddenbrücke; Derf. Über den Bu benstreich eines französischen Offiziers gegen eine Bürgerstochter in Potsdam zur Zeit der französschen Invasion in Potsdam i. J 1867 und seine Be⸗ strafung; Ders. über einen Briefwechfel zwischen der Kaiferin Elisa⸗

beth von Rußland und König Friedrich If. von Preußen, die Russen in der preuß. Garde betreffend, vom J. 1745. Alterthumsgesell⸗ schaft in Elbing: Gerichts Rath Kaminski über die alten Handels⸗ wege nach dem Baltischen Meere, sowie über die Frage, ob die Phöoͤ⸗ nizier die Ostsee besucht haben. Alterthumsgesellschaft Prussfa in Königsberg: Hauptmann v. Streng über Pfahlbauten am östlichen Ende des Arype-Seres in Preußen; Hauptmann Wulff über die Wehr⸗ bauten im alten Preußen; Ders. Über die Kriegführung der alten Preußen. Geschichts- und Alterthumsverein zu Erfurt: Br. Box— berger über den Erfurter Dialekt. Historischer Verein für Nieder- sachsen in Hannover: Landrath v. Muͤnchhaufsen Über einen Teppich des Klosters Marienberg bei Helmstedt aus dem 15. Jahrhun⸗ dert, der ein sehr lebhaft ausgestattetes Jagdrevier darstellt. Hanauer Bezirksverein für hessische Geschicht- und Landeskunde: Pr. R. Suchier über die im Sommer 1573 zu Mittelbuchen bei Hanau aufgedeckten fränkischen Gräber. Verein für Geschichte und Alter— thumskunde in Frankfurt a. M.: Dr. Euler über den Bremer Bürger meister Jof. Smidt (6 1857) und sein Gedenkbuch; Derf über Kriegks Deutsche Kulturbilder, insbesondere ber deffen Abtheilung: Goethe als Rechtsanwalt; Ders. über den Dom zu Bamberg; Pr. Steitz über neuaufgefundene Drucke der Frankfurter Artikel“ vom Jahre 1525, Verein für Chemnitzer Geschichte zu Chemnitz: Hr. Sammter üher die Verdienste des Königs Johann von Sachlen um geschichtliche Forschung; Dr. Scholtze über Chemnitz im sicben sährigen Kriege. Historischer Verein für das Großherzogthum Heffen zu Darmstadt: Dr. W. Franck über die Geschichte der Gartenkunst des regelmäßigen Stils, mit besenderer Rücksicht auf Hessen; Hofrath Dr. Schäfer uber im Dom zu Mainz gemachte Entdeckungen.

. In zweiter verbesserter Auflage erschien vor einiger Zeit bei Friedrich Regensberg in Münster: Der Holz- und Stein“ bau Westfalens in seiner kulturgeschichtlichen und systematischen Entwickelung“, nach den Quellen und erhaltenen Monumenten dar— gestellt von Dr. J. B. Nordhoff. Die vorliegende Schrift be— spricht das geschichtliche Auftreten und den Gebrauch der beiden üb— lichsten Baumaterialien in Westfalen. Sie legt die inneren, volks= thümlichen, oft mit dem religiösen und politischen Leben eng verwach⸗ senen Motive für die Verwerthung des einen oder anderen Baumale— rials kulturgeschich lich dar und verfolgt sodann systematisch die For⸗ men und Formenwandlungen der verschiedenen Bauwerke bis zu dem Zeitpunkte, wo diese feste Typen im Grund und Aufriß annehmen. Dabei ist auch die allgemeinere Geschichte berücksichtigt, welche dem Bilde der lokalen Bauentwickelung manchen ergänzenden Zug und zu—˖ gleich einen passenden Rahmen und Hintergrund verleiht. Zunächst wird das Holz als Baumaterial und zwar die Holzbauten der Land= häuser, der städtischen Bürgerhäuser und der Kirchen betrachtet; dann folgen im 2. Abschnitt die Steinbauten: die Burgen und die Sta(t— festen nach der geschichtlichen Entwickelung ihrer Bausysteme; den Schluß hilden die Steinbauten der Kirchen und Bürgerhäuser. Die sauberen Erläuterungstafeln, welche dem Werke beigegeben sind, brin— gen mit geringer Ausnahme Originalzeichnungen.

Sr. Edwin Troß in Paris hat die bisher gänzlich un— bekannte Original-Ausgabe des vierten Buches von Rabelais, jenes berühmten französischen Satirikers (F 1553), entdeckt, welches betitelt ist: Le quart livre des faict?, Heroiques 4u noble Pantagruel. Co nposé par M. Frangois Rabelais, Docteur en Medicine et Calloier des Isles Hieres. A. Lyon, L'an mil einꝗq cens quarante huict. In 16, 48 feuillets non chifftés Weder die Ausgabe noch der Text, den sie enthält, waren bis jetzt von den Bibliophilen citirt; sie umfaßt nur einen Prolog und 11 Kapitel, während die Ausgabe von 1552 einen längeren Prolog, eine Dedikation an Odet Kardinal de Chastillon und 60 Kapitel enthält. Die Ein⸗ leitung der neu aufgefundenen ersten Ausgabe ist eine ganz andere, und der Text des Buches ist sehr verschieden von dem bekannten. Der kostbgre kleine Band war mit einem Exemplar der guten Ausgabe des Rabelais, Valence 1547, 3 Parties, zusammengebunden. Er ist in den Besitz eines Pariser Bibliophilen, des Hrn. J. de R, Über- gegangen.

Rom, 20. April. Von den vielen Bibliotheken, welche außer der vatikanischen in Rom bestehen, und die den aufgehobenen Tisstern gehört haben, werden nur drei beibehalten: Die Casanatense in der Minerva, die Angelika in St. Agostino und die Alessandrina in der Sapienza (dem Universitätsgebäude). Die Casanatense enthält 159,000, die Angelika 100, 009 und die Alessandrina ungefähr 60, 000 Bände. Aus den Büchern der 40 Bibliotheken der aufgehobenen Klöster will man nun etwa 600,000 auswählen und 100,060 Bände der Casanatense und ebenso viele der Angelika und 60,000 der Alessan—⸗ drina noch einverleiben, so daß diese drei Bibliokheken zusammen 570,000 Bände stark würden. Es blieben dann aber immer noch über 300, 000 Bände unterzubringen. Die Liquidations-Kommission hat daher vor— geschlagen diese dem Munizipium zur Bildung einer Gemeindebiblio⸗ thek zur Verfügung zu stellen. Dieser würde nach dem Beispiel der venetianischen Marciana alles zugewiesen werden, was die Stadt vor⸗ zugsweise betrifft, z. B. die Geschichte der Stadt Rom, ihre Topo⸗ graphie, Chronologie, Gesetze, Monumente, Lebensbeschreibungen und Werke berühmter Römer 2c. Das musikalische Archiv der Väter Filippiner, welches viele sehr werthvolle und noch nicht herausgegebene Bert berühmter Meister, wie Palestrina, enthält, soll ebenfalls dieser städtischen Bibliothek einverleibt werden, und sie würde auf diese Weise sehr reich und interessant werden.

Die „Wien. Z.“ enthält folgende Bekanntmachung: Nachdem wir erst in der „Wiener Zeitung“ vom 26. März d. J. die Entdeckung eines Planeten, der wahrscheinlich als 136. Asteroid zu gelten hat, durch, Hrn. J. Palisa, Vorsteher der Kaiserlich König⸗

lichen Marine⸗Sternwarte zu Pola, meldeten, ist es demselben Astronomen am 21. April gelungen, an einem Sterne 11. Größe wieder einen Planeten zu konstatiren, der mit früher bekannten Himmelskörpern dieser Art bisher nicht zu identifiziren war und daher einstweilen, bis nämlich weitere Beobachtungen und darauf gegründete Rechnungen die Frage bestimmt zu entscheiden in den Stand setzen,