verbunden und mit preußischen und deutschen Fahnen beflaggt waren; zu beiden Seiten derselben waren die Mannschaften des Regiments in je 6 Kompagnien mit der Regiments⸗Mufsik und den Baꝛaillons⸗Mufiken aufgestellt. Unter den Klängen der russischen Nationalhymne ging Se. Majestãt der Kaiser die Fronten ab, sprach dann mit einem Feldwebel und mehreren Leuten und begab Sich in die Gesellschaftsrãume des Regiments. Im Vorder⸗ raume war in einem Gebüsch von Palmen eine Büste des Ersten Chefs des Regiments Kaijer Alexander J, aufgestellt; zu beiden Seiten stand ein Ehrenposten. Im Speisesaale war eine lange Frühßftückstafel servirt, auf der einen Seite saßen der Kaiser, der Kronprinz, die Großfürsten, die Prinzen, die Generale, theils als direkte Vorgefetzte, theils als frühere Regimentsangehörige; auf der andern Selle die beiden Obersten, die Stabsoffiziere und Haupt⸗ leute des Regimentes und die Commandeure des Kürassier⸗ Regiments Nr. 6 und des Brandenburgischen Ulanen⸗Regiments Nr. 3. In einem zweiten Speisesaal war die Tafel der Offi⸗ ziere, vom Hauptmann ab, für frühere Regiments kameraden, die Aerzte und Zahlmeister gedeckt
Den ersten Toast brachte Se. Majestät der Kaiser Alexander auf Se. Majestät den Kaiser und König aus, einen zwei⸗ ten auf das Regiment selbst. In dem anderen Speisesaale wieder⸗ holte der General⸗sntendant, Major von Hülsen, als ältester Regiments kamerad den Toast Sr. Majeflãt des Kaisers Alexander auf des Kaisers und Königs Majestãt Die Toaste beant⸗ wortete der Commandeur des Regiments Oberst von Wussow mit einem Trinkspruch auf den Allerhöchsten Chef Kaiser Alexander II. Während der Tafel spielte die Regimentsmufik; nach Auf⸗ hebung derselben begab Sich Se. Majestät der Kaiser Alexander in den Speisesaal zu den jüngeren Offizieren begrüßte dieselben, und, in den fleinen wohlgepflegten Garten hinaus tretend, besichtigte Allerhöchstderselbe das mit Blumen bekrãnzte Denkmal, auf dem die Namen der Gefallenen des Re⸗ giments vom Jahre 184849 an bis zu dem deutsch—⸗ französischen Kriege eingetragen stehen.
Unter den Hurrahrufen der Offiziere und Mannschaften verließ der Kaiser unter dem Ausdruck Allerhöchstseines Dankes mit der Begleitung die Kaserne und begab Sich nach dem russischen Bot⸗ schaftshotel, wo aus Anlaß der Verlobung Sr. Kaiserlichen Hoheit des Großfürsten Wladimir mit Ihrer Hoheit der Herzogin Marie von Mecklenburg ein feierliches Tedeum celebrirt wurde, dem der Faiser mit den Beiden Söhnen, die Großherzoglich mecklenburg⸗ schwerinsche Familie und der Botschafter mit den Herren und Damen der Botschaft beiwohnte.
Die Familientafel fand Nachmittags bei Ihren Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen und der Kron⸗ prinzeffin statt und war im blauen Saale zu 25 Couverts erv
irt.
Abends um 9 Uhr erfolgte die Abreise Sr. Majestät des Kaisers Alexander nach Stuttgart vom Anhalter Bahnhofe aus. In den Königs⸗Gemächern desselben hatten Sich zur Verabschie⸗ dung versammelt Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin, Ihre Kai⸗ serlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kron⸗ prinzessin, Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog, die Großherzogin und die Großherzogin⸗Mutter von Mecklenburg⸗ Schwerin, Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prin⸗ zessin Carl, der Prinz und die Prinzessin Friedrich Carl, die Prinzessinnen Marie und Elisabeth, der Prinz August von Württemberg und der Erbgroßherzog von Mecklenburg⸗ Schwerin, Ihre Hoheiten die Herzogin Marie von Mecklenburg, die Prinzessin Narie von Sachsen⸗Meiningen, der Herzog Paul von Mecklenburg, der Erbprinz von Sachsen⸗ Meiningen und Se. Durchlaucht der Prinz Friedrich von Hohen⸗ zollern, die General⸗Feldmarschãlle, die General⸗ und Flügel⸗ Adjutanten, der Ehrendienst des Kaisers und der GSroßfürsten, der Ober⸗Stallmeister Graf Püũckler, und der Vice⸗Ober⸗Stallmeister von Rauch, der Polizei⸗Präsident von Madai, der russische Bot⸗ schafter von Oubril mit dem gesammten Botschaftspersonal und den Damen desselben.
Se. Majestãt der Kaiser und Fönig hatten Se. Majestät den Kaiser Alexander vom russischen Botschaftshotel abgeholt. Nach den Beiden Kaisern traten die Beiden Großfürsten in die Versammlung, von der Sich Se. Majestãt der Kaiser Alexander und Se. Kaiserliche Hoheit der Großfürst Alexis Alexandrowitsch in herzlichster Beise verabschiedeten
Se. Majestãt der Kaiser und König und sämmtliche Prinzen, sowie die ganze Suite gaben Sr. Majestãt dem gaiser Alexander und dem Großfürsten Alexis Alexandrowitsch das Geleit bis zu dem Kaiserlichen Salonwagen, worauf nach nochmaliger herzlicher Umarmung der Beiden Souveräne die Abreise der Hohen Gäste
erfolgte.
— Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute militãrische Meldungen entgegen, empfingen den Besuch Sr. Faiserlichen uud Königlichen Hoheit des Kronprinzen, dem⸗ nãchst Allerhõchstihren General⸗Adjutanten, General der Infanterie v. Boyen und Flũgel⸗Adjutanten Obersten Prinzen Reuß und verabschiedeten Allerhõchstfich auf dem Hamburger Bahnhof von den Großherzo?s lich mecklenburgischen Herrschaften und dem Groß⸗ fũrsten Wladimir.
— 3Zhre Majestät die Kaiserin⸗Königin verab⸗ schiedete Sich gestern Abend von Sr. Majestãt dem Kaiser Alex⸗ ander auf der Eisenbahn. Allerhöchstdieselbe reist heute Abend zum FKurgebrauch nach Baden ab und wird daselbst bis zum 15. Juni verweilen.
— Zhre Faiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin wohnten am Montag Vormittag dem auf dem Tempelhofer Felde vor Sr. Majestaͤt dem Kaiser von Rußland stattfindenden Exerciren bei. Nachmittags ertheilte Se. Kaiserliche Hoheit dem Ober⸗Präsi⸗ denten a. D. Ir von Senfft⸗Pilsach Audienz Beide Hõchste
otschafts- der
1s um des
chen Palais statt. 1 fuhr Se. Kaiserliche Hoheit zur Verab⸗
tichen Vahnhafe, wohnte darauf dem Schluß der Borsiehung im d, , Winter⸗Theater bei und kehrte mit dem 11 Uhr⸗Zuge nach Potsdam zurück. 8
Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kron⸗ prinzessin wohnte gestern Vormittags mit Ihrer Majestãt der Raiserin⸗K’önigin der Parade auf dem Königsplatz bei. Nachmittags 2 Uhr besuchte Höchstdieselbe die Wadczel⸗Anstalt, war Abends 9 Uhr mit Zhrer Hoheit der Prinzessin Marie von Sachsen⸗Meiningen bei der Abreise des Kaisers von Rußland auf dem Anhaltischen Bahnhofe anwesend und kehrte um 10 Uhr nach dem Neuen Palais bei Potsdam zurück.
— Sr. Majestãt dem Kaiser und König sind von den Vertretern der Städte Treptow a. d. Toll., Strelitz, Neu⸗ Strelitz, Stargard i. Mecklenb. und Fürstenberg i. Mecklenb. Dankschreiben für die Absicht der preußischen Staatsregierung, als Hülfe zum Zustandekommen der Berliner Nordbahn eine Staatsgarantie für die von der Nordbahn⸗Gesellschaft aufzu⸗ nehmende Prioritãts⸗Anleihe durch den Landtag zu bringen,
unterbreitet worden. — Der Bundesrath, der Ausschuß für Zoll⸗ und
Steuerwesen und die vereinigten Ausschüsse für das Landheer und die Festungen und für Seewesen hielten heute Sitzungen.
— Im ferneren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Hau ses der Abgeordneten, welcher noch die Staats⸗Minister Graf zu Eulenburg und Dr. Achenbach beiwohnten, wurde die zweite Berathung des Gesetzes, betreffend die Verwaltung erledigter katholischer Bisthümer, fortgesetzt und zwar zunächst §. 4 angenommen.
§. 5 lautet:
Kirchendiener, welche auf Anordnung oder im Auftrage eines staatlich nicht anerkannten oder in Folge gerichtlichen Erkenntnisses aus einem Amte entlassenen Bischofs, oder einer Persen, welche bischöfliche Rechte oder Verrichtungen den Vorschriften dieses Gesetzes zuwider ausübt, oder eines von diesen Personen ernannten Vertreters Amts- handlungen vornehmen, werden mit Geldstrafe bis zu 100 Thlr. oder mit Haft oder mit Gefängniß bis zu einem Jahre, und wenn auf Grun eines solchen Auftrages bischöfliche Rechte oder Verrichtungen aus geübt sind, mit Gefãngniß von sechs Monaten bis zwei Jahren bestraft.“
Derselbe wurde nach einigen kurzen Bemerkungen der Abag. Biesenbach, Kalle und Dr. Röckerath und des Referenten Abg. Ur. Gneist angenommen.
§. 6. -Winn die Stelle eines Bischofs in Folge gerichtlichen Urtheils erledigt worden ist, bat der Ober. ⸗Präsident das Domkapitel zur sofortigen Wahl eines Bisthumsverwesers (Kapitelsvikarg) aufzufordern. Erhält der Ober ⸗Präsident nicht innerhalb zehn Tagen Nachricht von der zu Stande gekommenen Wahl oder erfolgt nicht binnen weiteren vierzehn Tagen die eidliche Verpflichtung des Gewählten, so ernennt der Minister der geistlichen Angelegen⸗ beiten einen Kommissarius, welcher das dem bischöflichen Stuhle gehörige und das der Verwaltung desselben oder des jeweiligen Bischofs unterliegende bewegliche und unbewegliche Vermögen in Verwahrung und Verwaltung nimmt. Zwangsmaßregeln, welche erferderlich werden, um das Vermögen der Verfügung des Kom- missars zu unterwerfen, trifft der Ober. Präsident. Derselbe ist befugt, schon vor Ernennung des Kommissars und selbst schon bei Erlaß der Aufforderung an das Domkapitel das im Vorftehenden bezeichnete Vermõgen in Verwahrung zu nehmen und die hierzu er= forderlichen Maßregeln nöthigenfalls zwangsweise zu treffen,“
wurde, nachdem sich der Abg. Sarrazin dagegen erklärt hatte, in namentlicher Abstimmung mit 266 gegen 92 Stimmen an⸗ genommen.
S. 7. -Die Bestimmungen des § 6 finden gleichfalls Anwen⸗ dung 1) wenn in einem Falle, in welchem die Stelle eines Bischofs in Felge gerichtlichen Urteils rledigt ist, der Bisthumsverweser aus seinem Amte ausscheidet, ohne daß die Einsetzung eines neun staatlich anerkannten Bischofs stattgefunden hat, und 2) wenn in anderen Fällen der Erledig eng eines bischöflichen Stuhls bischöfliche Rechte oder Verrichtungen von Personen ausgeübt werden, wel den Eefordernissen der 55. 2 und 3 nicht entsprechen;
wurde nach einer kurzen Bemerkung des Abg. v. Mallinckrodt und einer Gegenbemerkung des Abg. Dr. Gneist angenommen.
Ohne Diskussion wurde angenommen §. 8. -Die Bestimmungen des §. 6 über die Bestellung eines Kom⸗ mifssarius zur Verwaltung des dort bezeichneten Vermögens, sowie über die Beschlagnahme dieses Vermögens finden ferner in allen Fällen Anwendung, wenn ein erledigter bischöflicher Stuhl nicht innerhalb eines Jahres nach der Erledigung mit einem staatlich anerkannten Bischofe wiederbesetzt ist. Der Minister der geistlichen Angelegenheiten ist ermächtigt, die Frist zu verlängern.“ ;
F lautet nach den Beschlüssen der Kommission:
Die , des Bischofs gehen auf den Kommissarius über. Die Kosten der Verwaltung werden aus dem Vermögen vorweg entnommen. Der Kommissarius vertritt den bischöflichen Stuhl oder den Bischof als solchen in allen vermögengrechtlichen Beziehungen nach Außen. Er führt die dem Bischof zustehende obere Verwaltung und Aufsicht über das kirchliche Vermögen in dem bischẽflichen Sprengel. einschließlich des Pfarr. Vikarie⸗ Kaplanei⸗ und Stiftungevermõgens, jowie über das zu kirchlichen Zweden be⸗ stimmte Vermögen aller Art. Der Kommissarius wird Dritten gegenüber durch die mit Siegel und Unterschrift versehene Ernen⸗ nungs- Urkunde auch in den Fällen legitimirt, in welchen die Gesetze eine Spezial Vollmacht oder eine gerichtliche, notarielle oder ander weit beglaubigte Vollmacht erfordern.
An der Diskussion über denselben betheiligten sich die Abgg. Dr. Windthorst (Meppen) und Dr. Gneist und der Regiernngs⸗ Kommissar Ministerial⸗Direktor Dr. Foerster. Der 5. 3 wurde angenommen.
§. 10 lautet:
Die Verwaltung des Kommissars endet, sobald ein in Gemäß ⸗ heit der Vorjchriften dieseg Gesetzes gültig bestellter Bisthumẽ⸗ verwejer (RTavitelsvikar) die Bisthum e verwaltung übernimmt, oder sebald die Einsetzung eines staatlich anerkannten Bischofs statigehabt kat. Der Komm issarius ist für seine Verwaltung nur der vorge⸗ setzten Behörde verantwortlich, und die von ihm zu legende Rech⸗ nung unterliegt der Revifion der Königlichen Ober⸗Rechnun ge kammer ö r,, , ö des 5. 19 Nr. 2 des Gesetzes vom
Mãrz Eine anderweite antwortung oder nun legung sindet nicht statt.⸗ ! r, .
Nachdem sich die Abgg. v. Mallinckrodt und Dr. Windthorst Meppen) gegen, die Abgg. Dr. Virchow und Dr. Gneist für den Paragraphen erklart und der Ministerial⸗Direktor Dr. Zoerster sich gegen ein Amendement des Abg. Dr. Virchow erklärt hatte, wurde der Paragraph angenommen. Desgleichen ohne Diskuffion 5. 11:
Der Ober 2 bringt die nach den 4 dieses
Gesetzes erfelgte Bestellung des Bisthumsverwesers, sowie die Er- nennung des Kommiffars unter Angabe des Tages, an welchem ihre Amtathätigkeit begennen hat, ingleichen dag Eriöschen der Amte thätigkeit und den Tag desseiben durch den Staats- Anzeiger, sowie durch sämmtliche Amte ⸗ und Kreisblätter, welche in dem bischöf⸗ a * erscheinen, zur öffentlichen Kenntniß.“
Die Anwendung der 5§. 6— 11 wird dad nicht ausge⸗ schlosfen, daß das Bemkapitel fär die Dauer der Erier gur ae bischõflichen Stuhles einen besonderen Vermögeneverwalter (Oeko= nomen) bestellt oder selbst die Verwaltung übernommen hat, oder daß eine besondere bischöfliche Behörde für dieselbe besteht.“
— In der heutigen (60) Sitzung des Abgeordneten hauses, welcher am Ministertisch der Staats⸗Minister Dr. Falk mit mehreren Kommissarien beiwohnte, wurde zunächst der Ein⸗ . zweier Vorlagen mitgetheilt: ein Gesetzentwurf, betreffend
ie im Jahre 1875 vor Feststellung des Staatshaushalts⸗Etats zu leistenden Staatsausgaben, und ein Staatsvertrag mit Meck⸗ lenburg⸗Schwerin. Dann setzte das Haus die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Verwaltung erledigter katholischer Bisthüm er, fort.
13 (nach der Fassung der Regierungsvorlage):
82 in den Fällen der 5§. 6 und 7 6 — der ge⸗
setzten Frist die Wahl eines Bisthumsverwesers zu Stande, oder erfolgt nicht binnen weiterer vierzehn Tage die eidliche Verpflich⸗ tung des Gewählten, so verfügt der Minister der geistlichen Ange. legenheiten die Einbehaltung der zum Unterhalt der Mitglieder des wahlberechtigten Domkapitels bestimmten Staatsmittel, bis ein Bisthumsverweser nach den Vorschriften dieses Gesetzes gültig be—⸗ stellt oder ein staatlich anerkannter neuer Bischof eingesetzt ist,
Der Minister ist jedoch befugt, einzelnen Mitgliedern des Dom-
fapitels das Staatsgehalt fortzahlen zu lassen.“
rief eine längere Debatte hervor, an welcher sich der Staats⸗Minister Dr. Falk und der Regierungs⸗Kommissar Appellationsgerichts⸗Prã⸗ sident Dr. von Schelling, die Abgg. Schröder (Lippstadt), v. Sybel und Dr. Gneist betheiligten. 5. 13 wurde darauf gãnzlich gestrichen. Zu den §§. 14 bis 16, die in der Debatte vereinigt wurden, sprach der Abg. Dr. Windthorst (Meppen), dem bei Schluß des Blattes der Regierungs⸗Kommissar Mi⸗ nisterial⸗Direktor Dr. Foerster antwortete. . 2
— Der General⸗Lieutenant und Commandeur der 9. Di⸗ vision von Rauch, sowie der General⸗Lieutenant und Com⸗ mandeur der 17. Division, Freiherr von Schlotheim, haben sich in ihre Garnisonen Glogau resp. Schwerin zurückbegeben.
— Der General⸗Major von Krenski, bisher Comman⸗ deur der J. Feld⸗Artillerie⸗Brigade, welcher vor Kurzem unter Versetzung zu den Offizieren à la suité der Armee mit der Uniform des Brandenburgischen Feld⸗Artillerie⸗ Regiments Nr. 3 (General⸗Feldzeugmeister) Corps⸗Artillerie, behufs Uebernahme des Kommandos der 13. (Königlich Württembergischen) Artil⸗ lerie Brigade kommandirt und zum General⸗Major befördert worden, ist aus diesem Anlaß zur Abstattung persönlicher Mel⸗ dungen von Münster hier eingetroffen.
— Der General⸗Major von Biehler, beauftragt mit Wahrnehmung der Geschäfte der General⸗Inspektion des Ingenieur⸗ Corps und der Festungen, hat sich zur Inspizirung einiger Festungen und Pionier⸗Bataillone nach außerhalb begeben.
— Der General⸗Arzt des Garde⸗Corps und Leibarzt Sr. Majestãt des Kaisers und Königs, Professor Dr. von Lauer, hat fich mit einem mehrwöchentlichen Urlaub nach der
Schweiz begeben.
Bayern. München, 4. Mai. Die bayerischen Bevoll⸗ mächtigten beim deutschen Bundesrath, Staats ⸗Minister Dr. von Fäustle und Ministerial⸗Rath von Riedel, sind heute Vormittags aus Berlin hierher zurückgekehrt.
— Nach Wiederbeginn der Sitzungen der Kammer der Abgeordneten in kommender Woche wird zunächst die vor⸗ läufige Berathung über den vom Abgeordneten von Schlör be⸗ antragten Gesetzentwurf bezüglich des Ankaufs der bayeri⸗ schen Ostbahnen auf die Tagesordnung gestellt werden.
Sachsen. Dresden, 5. Mai. Die Zweite Kamm er beschäftigte sich gestern in einer Abendsitzung zunächst mit dem Bericht der Finanzdeputation Abtheilung B. über das regel⸗ mäßig in Höhe von 140,000 Thlr. im außerordentlichen Budget wiederkehrende Postulat zur planmäßigen Fortsetzung der Elb⸗ stromkorrektions bauten. Hierbei rief eine Petition des Vorstands des sächsischen Schiffervereins, welcher die Bewilligung einer größeren Summe zur rascheren Förderung jener Korrektions⸗ bauten bezweckt, eine Diskussion hervor. Die Kammer beschloß jedoch die Petition auf sich beruhen zu lassen und die Summe in der postu⸗ lirten Höhe zu bewilligen. — Ohne Debatte wurde alsdann der Penstons⸗ und Wartegel dererhöhungen betreffende Gesetzentwurf mit den von der Deputation im Einverständniß mit der Regierung bean⸗ tragten Zusätzen angenommen, wonach den Hinterlassenen der vor dem 1. Januar 1874 verstorbenen Staatsdiener die gesetz⸗ lichen Pensionen vom 1. Januar 1874 ab mit einem, nach der Höhe der Penfion abgestuften Zuschlage von 20 bis 10 Prozent gewährt werden sollen. Im Anschluß daran wurde der Pen⸗ sionsetat ohne Debatte bewilligt.
In ihrer heutigen Sitzung beschloß die Kammer auf An⸗ trag derselben Deputationsabtheilung die Regierung zu ermäch⸗ tigen, der Leipziger Handelskammer zu den Kosten der Vorar⸗ beiten für eine Kanalverbindung der Stadt Leipzig mit der Elbe einen Beitrag von 3000 Thlr., dem Elster⸗Saalekanalver⸗ ein zu Leipzig zu den von ihm vorzunehmenden Vorarbeiten eventuell einen solchen von 1000 Thlr. zu gewähren. — Alg⸗ dann beschãftigte sich die Kammer mit einer längeren Reihe von Petitionen um Errichtung von Güterstationen, Anlage von Haltestellen ꝛc. Es fand darüber eine mehr als zweistündige Diskussion statt, da fast alle diese Wünsche ihre eingehende Be⸗ fürwortung in der Kammer fanden. ᷣ
Württemberg. Stuttgart, 3. Mai Der Prinz Wilhelm von Württemberg ist heute zum Besuche der Königlichen Familie hier eingetroffen. Die Großfürstin Con⸗ stantin von Rußland ist seit zwei Tagen mit ihren beiden Söhnen hier anwesend.
— Außer den Kaiserlich russischen Herrschaften und der be⸗ reits vor einiger Zeit hier eingetroffenen Erbgroßherzogin von Sachsen werden zu den bevorstehenden Vermählungsfeierlichkeiten noch folgende Fürstliche Gäste hier erwartet; Prinz August von Württemberg, der Herzog und die Herzogin Eugen Erd⸗ mann mit ihrer Tochter, der Herzogin Pauline von Württem berg, der Erbgroßherzog von Sachsen, der Prinz Wilhelm von Baden mit Gemahlin, die Prinzessin Marie, geb. Prinzessin von Leuchtenberg, und deren Bruder, der Herzog Sergei von Leuch⸗
g. ;
— Die Reihe der Festlich keiten, welche aus Anlaß der bevorstehenden Vermählung des Herzogs if. . Eugen von Württemberg mit der Gro für sin Vera von Rußland in Aussicht genommen sind, soll am Montag den 4. Abends mit einem auf der Königlichen Wilhelma eröffnet werden. Darauf sindet am Dienstag Abend dem Hohen Brautpaare zu Ehren im großen Saale des Fönigsbaues eine dramatische Aufführung mit lebenden Bildern, von Herren und Damen der Hofgesells veranstaltet, statt. Mittwoch, den 6. Mai, erfolgt die Ankunft des Kaisers von Rußland; Abends ist im Königl. Hoftheater Galavorstellung, der die ganze Königl.
Aale kr de⸗ aer, Wlerande? nach dem
schiedung Sr.
Schluß 41 Uhr.
Familie mit ihren Gästen anwohnen wird, und zu welcher
werden. Am Donnerstag, als ungsfestes, bringen die Mitglieder iesigen Liederkranzes dem Hohen Brautpaare im Schloß⸗ hofe eine Serenade. Die Trauung selbst ist auf Freitag den 3. Mai festgesetzt und wird zuerst nach dem Ritus der griechisch⸗ katholischen Kirche in der russijchen Kapelle, sodann nach dem der evangelischen Kirche im Weißen Saale des Königlichen Re⸗ sidenzsch osses vollzogen, worauf die hohen Neuvermaͤhllen noch am gleichen Tage sich zunächst nach Friedrichshafen und sodann zum Besuche der Eltern des Herzogs nach Schlesien begeben
werden. ; — Der König und die Königin haben aus Anlaß der bevorstehenden Vermählung ihrer Richte, der Großfũrstin Vera, Kaiserlichen Hoheit, der Centralleitung des Wohlthãtigkeits vereins die Summe von 2000 fl. aus ihren Privatmitteln zugewiesen. — 4. Mai. Der Minister der Familien⸗Angelegenheiten des Königlichen Hauses, der Justiz und der auswärtigen Angelegen⸗ heiten, v Mittnacht, ist nach Abschluß der Berathung der Reichs ⸗Justizgesetze im Justizau ar des Bundesraths, am
sondere Einladungen erge am Vorabend des Verm
2. Mai Nachmittags hierher zurũckgekehrt.
— Heute ist die staatsrechtliche Kommission der Kam⸗ mer der Abgeordneten zusammengetreten, um den Bericht über die auf die Landes syno de bezüglichen Königlichen Ver⸗ ordnungen zu berathen. Die Verhandlungen werden mehrere Tage in Anspruch nehmen. — Auf den 11. d. M. ist die Kom⸗ miffion für außerordentliche Militärbedürfnisse zur Be⸗ rathung der Berichte über die Gesetzesentwürfe, betreffend die Ver⸗ willigung der erforderlichen Mittel zu Vollendung des Retabliss ements in engerem Sinn und den außerordentlichen Bedarf für Bauten und Beschaffungen zu Erganzung der Garnisonseinrichtungen einberufen; die Dauer ihrer Sitzungen wird sich gleichfalls auf mehrere Tage erstrecken.! — Der. Wiederzusammentritt der Ständeversammlung, welcher in der Hauptsache nur die Erledigung der bei der Vertagung vom 31. Januar J. J. nicht mehr zum Abschluß gekommenen Gegenstände obliegen wird, kann dem St. A. f. W. zufolge nicht wohl vor dem 18. d. M. erfolgen; die muthmaßliche Dauer ihrer Sitzungen ist auf vier bis fünf Wochen zu berechnen. ;
Baden. Baden, 3. Mai. Auf der Durchreise von Schloß ire, wo am 28. April ihre Trauung stattgehabt hatte, befinden fich seit einigen Tagen Herzog Karl Theo dor in Bayern, Sohn des Herzogs Mayr in Bayern, und seine Gemahlin, Prinzessin Maria Josepha von Braganza, Tochter des verstorbenen Dom Miguel von Portugal, in hiesiger Stadt. Die Hohen Herrschaften sind im englischen Hofe abge⸗ stiegen. Ihr Besuch gilt der Schwester des Herzogs, der hier verweilenden Gräfin Trani.
Mecklenburg. Schwerin, 5. Mai. Die Groß⸗ herzoglichen Herrschaften werden morgen mit dem Groß⸗ fürsten Wladimir von Rußland gegen 516 Uhr Nach⸗ mittags mittelst Extrazuges von Berlin hier eintreffen.
— Den „Meckl. Anzeigen“ entnehmen wir Folgendes:
Mit Bezug auf die Rachricht von der Verlobung Ihrer hohe der Herzogin Marie mit Sr. Kaiserlichen Hoheit dem
, Wladimir von Rußland haben verschiedene Blätter die Mittheilung gebracht, die Herzogin habe, als der Großfũrst im Jahre 1872 zuerst um sie geworben, die ven russischer Seite. der dortigen Tradition gemäß, zugleich gestellte Anforderung des Ueber. tritts zur griechischen Kirche abgelehnt, es sei aber aber neuerdings diefe Anforderung von rufstscher Seite aufgegeben, so daß die Herzogin auch als russiscke Großfürstin demnächst bei ihrem evangelisch⸗Iuthe= rischen Bekenmnisse verbleiben werde. Sicherem Vernehmen nach ift diese erfreuliche Mittheilung begründet, indem es den von Sr. Majestät dem Kasser Alexander veranlaßten entgegenkemmenden Femühungen auf russischer Seite gelungen ist, in diesem Falle die Schwierigkeiten zu befestigen, welche bisher die Tradition der Ver- mäblung rufsischer Großfürsten mit evangel ischen Prinzessinnen entgegen- gestellt hat. Unrichtig ist dagegen die Mittheilung anderer Blãtter, es habe die Verlobung durch Prokuratien vermitteist einer namhaft gemachten driften Perfönlichkeit stattgefunden. Vielmehr ist, wie die gestrige amtliche Bekanntmachung besagt, die Verlobung hier am 2 Mai unmittelbar nach der Ankunft des Großfürsten geschlossen, und nur die Proklamation derselben fit erst am folgenden Tage in Berlin in Gegenwart Sr. Majeftät des Kaifers von Rußland statt— gefunden. .
Sachen ⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 2. Mai. (Fr. J) Aus den beiden letzten Sitzungen des Landtags ist als bemerkenswerth Folgendes zu notiren: Die Etatsüber⸗ schüsse sollen von der nächsten Finanzperiode an in Einnahme gestellt werden; das Steuergesetz auf die Jahre 1875 — 77 ward angenommen, der Steuerfuß, wie seither, mit 12 Pfennigen vom Thaler, oder 3,4 von der Mark, genehmigt; für die Staats⸗ diener wurden die höheren Besoldungen schon mit dem nächsten 1. Juli bewilligt, für die Geistlichen und Lehrer ward jedoch diese Begünstigung abgelehnt; die Wittwenpensisn soll künftig nicht unter Jo0 Mark, sonst den fünften Theil der Besol⸗ dung des Verstorbenen, betragen; die begehrten Beiträge zur Unterstũtzung armer Gemeinden bei Schulbauten wurden bemilligt, eben fo 250 Thlr. pro 1874 zur Ausbildung von Lehrerinnen.
Anhalt Dessau, 4. Mai. Die Herzogin Karoline von Mecklenburg⸗Strelitz wird mit dem heutigen Abend⸗ zuge die Stadt wieder verlassen. — Der dritte Sohn des Her⸗ zogs, Prinz Eduard, der vor einigen Tagen von Ballenstãdt zum Besuch hier eintraf, hat Krankheitshalber seine Abreise verschoben, befindet sich jedoch in der Besserung.
— Am J. d. M. wird General v. Blumenthal zur In⸗ spizirung der Truppen hier eintreffen.
Oesterreich ⸗ Ungarn. Wien, 4. Mai. Der Kaiser ist gestern Abend nach Budapest abgereist.
— Das Reichs gesetz blatt veröffentlicht die Konzessions⸗ Urkunde vom 30. Dltober 1873 für die Lokomotip⸗Eisenbahn Falkenau⸗Graßlitz. —
— 5. Mai. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses erklärte in Erwiderung auf die ¶ Interpellation betreffs der 0sinanziellen Krisis der Finanz⸗Minister, daß es der Regierung willkommen sei, vor der Vertagung des Reichsrathes nochmals ihre Stellung zur Krisis w Die Abnahme der Konsumtion und die damit verbundene Stockung in n . Produktions⸗ zweigen seien theils eine natürliche Rückwirkung der au dem Effertenmarkt herrschenden Krisis, theils eine Folge wiederholter Mißernten und außerdem noch dadurch wesentlich verschärft, daß viele auswärtige e, / ,. das Schidjal gleich ungũnstiger Wirthschafts verhaltnisse mit uns eilten. Es sei unmöglich, daß man mit den Mitteln, welche einer Staatsgewalt zur Verfügung stehen, einer Krisis Stillstand gebieten könnte, welche aus dem Zufammentreffen so verschiedenartiger Ursachen hervorging. In⸗ soweit ein Eingreifen des Staates, besonders behufs der , rung der Kredligewährung und Beförderung der Bauthãtigkeit,
efunden. Die Regierung sel unablässig bemüht, die gesetzlich ge⸗ — K und Staatsbauten möglichst bald auszuführen. Falls gegen Erwarten eine Stockung der Arbeits⸗ thätgkeit größere Dimensionen annehmen sollte, werde die Re⸗ jerung alle durch die Umstände gebotenen Maßregeln einleiten. enn die Nachfrage nach Salinenscheinen nicht namhaft nach⸗ ließe, würde die Regierung eine weitere Zinsfußermäßigung ein- treten lassen. Auf Grund des Dezembergesetzes seien zunãchst 16 Vorschußkassen mit einer Dotation von 10 600 000 Gulden errichtet worden. Namhafte Beitrãge seien dadurch dem Handel und Gewerbe zugeführt, außerdem habe die Regierung auf an⸗ derem Wege noch weit bedeutendere Summen flüssig gemacht. Die Regierung begreife vollkommen den SErnst der wirthschaft⸗ sichen Situation, könne sich aber auch nicht verhehlen, daß, wäh⸗ rend früher durch die Ueberschãtzung der Kapitalskraft und die Anpreisung aller Werthe auf die Leichtgläubigkeit des Pu⸗ blikums hin gesündigt wurde, nunmehr eine Unterschätzung der wirthschaftlichen Kraft und ein ungerechtfertigtes Miß trauen in die allgemeine Kreditwürdigkeit eingetreten sei, welches von gewinnsüchtigen Spekulanten ausgebeutet werde. Die Re⸗ gierung werde fernerhin die Entwickelung der õkonomischen Ver⸗ hältniffe mit offenem Auge und warmem Herzen verfolgen, und wenn sie sich auch nicht berufen fühle, die Schäden, welche Ein⸗ zelne durch verfehlte Spekulationen erlitten hätten, auf Kosten der Gesammtheit zu heilen, so werde fie im Sinne des Kaiser⸗ lichen Handschreibens vom 28. Februar d. J. sich möglichst be⸗ streben, die wirthschaftlichen Bedrängnisse zu lindern. — Die Ausführungen des Finanz⸗Ministers wurden beifällig aufgenom⸗ men. — Im weiteren Verlaufe der Sitzung ward der Antrag des Abg. Dr. v. Plener, über diese Beantwortung der Inter⸗ pellation morgen die Debatte zu eröff nen, mit 26 gegen 70 Stimmen abgelehnt.
Im weiteren Verlaufe der heutigen Sitzung des Abgeord⸗ netenhauses stellte der Abg. Dr. Heilsberg den Antrag, daß die Wahl der Mitglieder der Delegation künftig aus dem ganzen Hause statt aus den einzelnen Laͤndern vorgenommen werden solle.
Pest, 3. Mai. Die Abendausgabe der „Pester Correspon⸗ denz / meldet: Der Marineaus schuß der ungarischen Dele⸗ gation authenticirte den Bericht, demgemäß der Ausschuß als unbedecktes Gesammterforderniß der Marine für 1875 10002, 916 Fl. (um 762,144 Fl. weniger als für 1874) zu votiren be⸗ antragt. e
Das Fünfer⸗Subcomité des Heeresausschusses ungari⸗ schen Delegation beantragte, bei den Titeln 10 bis 16 des Extra⸗ ordinariums zusammen 26. 300 Fl. zu streichen. .
Der Heeresausschuß hielt eine fünfstündige Sitzung, erledigte die Titel 5 bis 12 des Extraordinariums und beantragte, im Extraordinarium bisher zusammen 1,644 300 Fl. zu streichen.
— 4. Mai. Das Abgeordnetenhaus verweigerte, dem Antrage des Immunitãtsausschusses gemäß, die Auslieferung der Abgeordneten Becze und Graf Haller.
Sodann wurden der Gesetzentwurf über Aichung der See⸗ schiffe unverändert angenommen und die rückständigen Para⸗ graphe der Notariatsvorlage verhandelt. Bei den §§. 2 und 7, welche die Sprachenfrage bei Notariatsurkunden betreffen, bean⸗ tragte der Centralausschuß die Zulässigkeit auch anderer Landes⸗ sprachen als der ungarischen. Ein Minoritätsvotum wänschte den ausschließlichen Gebrauch der ungarischen Sprache. Nach längerer Debatte wurde der Ausschußantrag, von Bonds amen⸗ dirt, angenommen.
Im Oberhau se wurden Gesetze publieirt.
Schweiz. Bern, 1. Mai. In Chur starb am 28. v. M. der ehemalige Sonderbunds⸗General J J. v. Salis⸗Soglio im Alter von 84 Jahren. Geboren 16. März 1790, war er zuerst zum Kaufmann bestimmt, entschied sich aber dann für die militärische Laufbahn, trat in bayerische Dien ste und machte unter Wrede die Feldzüge von 1813 und 1814 mit. Bei Hanau und Brienne zeichnete er sich aus. 1815 trat er als Hauptmann eines Schweizer⸗Regiments in holländische Dienste, welche er 1840 als Generalmajor verließ. Er wurde hierauf eidgenõssischer DOberst. 1847 übernahm er, obgleich Protestant, den Oberbefehl über die Sonderhunds⸗Armee. *
St. Gallen, 29. April. Das Organisations⸗Comité des schweizerischen Schützenfestes sagt, der Karlsruher Ztg. zufolge, in seiner Einladung an die deutschen Schützen zum eid⸗ genöffischen Schützenfeste in St. Gallen: .
St. Gallen, die Ihren Gauen zunächst gelegene schweizerische Stadt, hegt die freh: Hoffnung. am dies sährigen Schützenfeste eine Fesonders starke Zahl deutscher Schüßen in ihren Mauern begrũßen zu können. Nicht des bloz äußerlichen Umftandes nächster Nachbar schaft wegen bauen wir zuversichtlich auf zahlreichen Zuzug vom Reiche her, nein, unsere Erwartung stützt sich auf einen tieferen Grund. Bei der hoben Bedeutung des großen Kulturkampfes, welche Las in einem ewig denkwnrdigen Kriege geschaffene und seither durch weise Bu ndesgesetze kon⸗ folidirte Deutsche Reich mit wahrheits⸗ und freiheitsscheuen, finsteren Mächten aufgenommen hat, und nachdem auch die schweizerische Eidge⸗ noffenschaft berufen erscheint, an diesem Kampfe Theil zu nehmen, ist es zum wahren doppelten Bedürfnisse der deutschen und schweizeriichen Schützen geworden, sich neuerdings zusammen zu finden und sich zu scharen unter die gemeinsame Fahne, Diese Fahne ist es, deutsche Schützenfreunde, welche wir in St. Gallen aufhissen. So kommt denn und taufcht ein gegen das unsrige Euer Manneswort, das unver= brüchliche, daß wir zusammenhalten und ausharren wollen wie treue Bundesgeneffen im Kampfe für die Geistesfreiheit und alle schöõnen Errungenschaften moderner Kultur!
Niederlande. Haag, 29. April. Im Hafen von Blissingen langte, von Ricolajeff kommend, am 26. d. die russische Dampfjacht „Livadia“, an deren Bord der Kaiser von Rußland fich nach England begeben wird, an. Das Kriegs⸗ dampfschiff „Franklin“ von der Flotte der nordamerikanischen Union wird nebst noch mehreren Kriegsschiffen der Vereinigten Staaten ehester Tage auf der Rhede von Vlissingen erwartet.
Großbritannien und Irland. London, 4 Mai. Die Königin kam heute in Begleitung ihrer . Tochter von Schloß Windsor nach London, wo sie im Buckinghampalast abstieg und bis Mittwoch verweilen wird. ; ;
Wie der „Morning Post“ aus Dublin mitgetheilt wird, ist, nachdem der Herzog und die Herzogin von Sdinburgh die Einladung des Herzogs von Abercorn zu einem Besuche Irlands während des kommenden Herbstes an⸗ genommen haben, auch Ihrer Majestät von dem Statthalter eine Einladung zugegangen.
— 5. Mai. (W. T. B.) Ueber den von Lord Russell schon vor längerer Zeit angekündigten, in der gestrigen Sitzung des Oberhauses verhandelten Antrag betreffs e, der diplomatischen Korrespondenz über Verhandlungen der Konti⸗ nentalmãchke zur Aufrechterhaltung des europäischen Friedens wird weiter berichtet: Lord Russell wünschte über die Verhaãltnisse der europaischen Staaten zu einander und die Ab⸗ sichten Englands, namentlich aber darüber unterrichtet zu sein,
neuen Kasernen,
eines vorũbergegangenen oder als die Vorboten eines neu her⸗
aufziehenden Sturmes zu betrachten habe. Lord Russell nahm
Bezug auf die vom Feldmarschall Moltke im Deutschen
Reichstage gethane Aeußerung, „dasjenige was Deutsch⸗
land in einem halben Jahre mit den Waffen errungen
habe, das möge es ein halbes Inhrhundert mit den Waffen
schũützen, damit es nicht wieder entrissen werde. Redner
fügte hinzu, daß nach den ihm zugekommenen Mittheilungen die
französische Armee vom höchsten Marschall bis zum niedrigsten
Soldaten Revanche für dasjenige wolle, was sie als eine Spo⸗
liüirung des französischen Gebietes betrachte. Seien alle diese
Dinge als die Anzeichen eines neu herannahenden Sturmes an⸗
zusehen, so sei es wünschenswerth, zu wissen, ob die englische
Regierung bereit sei, Maßregeln zu treffen, durch welche der
Frieden erhalten werden könnte. Er (Redner) sei überzeugt,
daß der Einfluß Englands im europäischen Rathe so groß sei,
daß es in seiner Macht stehe, den allgemeinen Frieden aufrecht
zu erhalten. Er nehme an, daß England bereit sei, alle ver⸗
tragsmäßigen Verpflichtungen seinen Allürten gegenüber zu er⸗
füllen, und hoffe, England werde allen ihm zu Gebote stehenden
Einfluß zur Erhaltung des Friedens aufbieten, falls die Gefahr
einer Störung desselben bestehe.
Lord Derby erwiderte, es sei schwierig, in allgemeinen
Wendungen und Ausdrücken einen so wichtigen Gegenstand zu erörtern. Allein die Verantwortlichkeit seiner Stellung mache es
ihm zur Pflicht, nur in sehr allgemeinen Ausdrücken und unter großer Reserve eine Antwort zu geben. Was etwaige politische Verwickelungen in einer weiter hinaus liegenden Zukunft anbe⸗ trifft, so würde es für Jeden in seiner Stellung weder recht, noch ehrenhaft sein, leugnen zu wollen, daß in den gegenwär⸗ tigen Erscheinungen einiger Grund zu Mißverständnissen und Besorgnissen gefunden werden könnte. Diese seine Ansicht gründe sich nicht auf offizielle Mittheilungen, er komme zu derselben viel⸗ mehr durch Informationen, die außer ihm auch der ganzen Welt zugänglich seien. In Frankreich herrsche die vielverbreitete An⸗ sicht, daß man das durch Kriegsglück Verlorene wieder ge⸗ winnen müsse, während Deutschland ebenso fest entschlossen sei, das Gewonnene zu behalten. Das Alles sei weltbekannt. Wenn in Folge dessen früher oder später Krieg entstehen sollte, so hege er den Wunsch und die Hoffnung, daß dies später ge⸗ schehen möge, weil dann wahrscheinlich die jetzt noch herrschende Erregtheit sich gemindert haben werde, und weil in diesem Falle die Wahrscheinlichkeit für eine Erhaltung des Friedens eine grö⸗ ßere sein werde. Er könne nicht sagen, was in einigen Jahren etwa geschehen dürfte; aber trotz dieses Gefühles der Ungewiß⸗ heit müsse er erklären, daß nach allen Nachrichten zu urtheilen, die ihm geworden, und nach der allgemeinen Bedeutung und dem Sinne der Mittheilungen zu schließen, die ihm aus allen Theilen Europas zugegangen, ein Anlaß zu der ernst⸗ lichen Besorgniß nicht vorliege, daß irgend eine Störung des europãischen Friedens bevorstehe. Im Falle einer imminenten Kriegsgefahr sei es unzweifelhaft, daß Eng⸗ land kein sich darbietendes Mittel zur Erhaltung des Friedens unversucht lassen werde, ohne jedoch England selbst in einen Streit zu verwickeln, an dem es kein Interesse haben würde. Was die internationalen Verträge betreffe, so sei es, falls aus irgend einem Grunde ein Vertrag oder eine Verpflich⸗ tung zeitweilig unanwendbar werden sollte, jedenfalls Englands Pflicht, solches den anderen Kontrahenten mitzutheilen. „Aber wenn wir die Verpflichtungen eines Vertrages übernehmen und den anderen Kontrahenten die Berechtigung zu der Annahme geben, daß wir dieselbe als bindend betrachten, so verlangen die Ehre und die Redlichkeit deren Aufrechterhaltung. England ist noch in den letzten Jahren Verträge eingegangen — ich sage, daß wir dieselben als bindend betrachten.! Lord Derby schloß darauf mit der Erklärung, daß er die gewünschten Korrespon⸗ denzen aus Rücksicht auf andere Regierungen nicht vorlegen könne; andere Schriftstücke, die ohne Unbequemlichkeit dem Hause . werden könnten, wolle er demselben gern zugehen assen.
Frankreich. Paris, 5. Mai. Wie das „Journal offst⸗ ziel meldet, ist der Präsident der Republik in Begleitung des Kriegs⸗Ministers und eines Adjutanten am 3. Abends nach Tours abgereist, wo er am Montag früh eintraf. Während des Vormittags legte der Marschall den Grundstein zu den besuchte darauf die Kasernen der Kavallerie und die stãdtischen und militärischen Hospitäler und besichtigte, nachdem er vorher die Civilbehörden und die Geistlichkeit empfan⸗ gen, die in Tours in Garnison liegenden Truppen. Am Abend begab sich der Marschall nach Saumur, wo er am 4 die Reit⸗ schule besichtigen wird.
— Die Festung Toul, aus der man einen bedeutenden Waffenplatz machen will, soll von vier Forts umgeben werden. Das erste kommt auf den Mont Saint Michel, der 385 Meter hoch ist und 950 Meter nördlich von der Stadt entfernt liegt. Derselbe beherrscht die Landstraßen nach Metz und Verdun. Das zweite Fort wird im Westen auf der äußersten Südspitze der Hochebene des Waldes von Pagny errichtet werden. Dieselbe . eine Höhe von 359 Meter, ist 1500 Meter vom Platze ent⸗ ernt und beherrscht das Thal des Ingressinbaches. Die Position von Domgermain, die zwischen Val de Passen und dem Ringe der Mosel liegt und 382 Meter hoch ist (bei St. Maurice), wird durch das dritte Fort befestigt. Dieser Punkt befindet sich 310 Meter von Toul entfernt, hat aber den Nachtheil, daß er von gewissen Punkten des Waldes Grand Mont und der Gegend von Charmes beherrscht wird. Es ist daher möglich, daß man ein weiteres Fort auf der an der Landstraße nach Vaucouleurs und Langres gelegenen Anhöhe von Jacobin (750 Meter) erbaut. Das vierte Fort kommt nach Villey⸗Ie⸗Sec, das 3000 Meter vom Platze entfernt ist und das Moselthal beherrscht. Villey hat eine dien. von 333 Meter. Für diese Position ist eine 365 Meter hohe Anhöhe im Walde von Bois J'Evêque gefährlich Ebenso soll Reims ein wichtiger Waffenplatz werden. Man will es zum Sitz des Ober⸗ Kommandos des VI. Armee⸗Corps machen und eine Artillerie⸗Direktion und Schule dort errichten. Diese mili⸗ tärischen Anstalten werden 5 Millionen kosten, welche die Stadt dem Kriegs⸗Minister vorschießen und von dem Staate später zurũckerhalten wird.
— Ein weiterer Konflikt ist zwischen dem Rhone⸗ Präfekten Ducros und dem Generalrath seines Departe⸗ ments ausgebrochen. Der Präfekt weigert sich, einem Theile der Mitglieder der von dem Rhone Departement zur Ausstellung nach Wien gesandten Arbeiterdelegation die ihnen noch zukommende Geldenischãdigung auszuzahlen. Wie aus einem Schreiben des Präfekten an eines der Mitglieder der Delegation hervorgeht, stützt sich der Präfekt bei seiner Weigerung darauf, daß die be⸗ treffenden Delegirten in ihren Berichten die Politik und die soziale Frage berührt hätten, und daß deshalb weder das Departe⸗ ment noch die Stadt Lyon ihnen Subventionen zukommen lassen
möglich war, hãtie dasselbe unter Mitwirkung des Reichsrathes statt⸗
ob man die sich zeigenden Symptome als die letzten Spuren
könnte.