machten Erfahrungen durchaus nicht als Gründe für eine Aenderung der Tarife zu Ungunsten der Industrie und Landwirthschaft betrachtet werden sollen; ĩ .
II. daß daher mindestens die Resultate des Jahres 1874 abge⸗ wartet werden müßten, bevor eine Entscheidung in der Tariffrage ge= troffen wird;
III. daß endlich bei allen generellen oder lokalen Untersuchungen über diese Frage die Vertreter der Industrie und Landwirthschaft, als den Vertretern der Eisenbahnen vollkommen aleichberechtigte Mitglieder der betreffenden Kommissionen, ebenfalls gehört werden müßten.
Zum zweiten Punkt der Tagesordnung beschloß die Versamm⸗ lung, dem Antrage gemäß, die Bildung der in Rede stehenden Börse in Düsseldorf und beauftragte den Vorstand und Ausschuß, alle zur Förderung des Projektes erforderlichen Schritte zu thun.
Verkehrs⸗Anstalten. ;
Nach dem jetzt, herausgegebenen Jahresbericht der Direktion der Pfälzischen Eisenbahnen für 1873 war die Gesammtlänge der Ende 1873 im Betrieb stehenden pfälzischen Bahnen 56.13 Meilen, wovon auf die Ludwigsbahn des M., auf die Maxi⸗ miliansbahn 12,6 M. und auf die Nordbahnen 18,6 M. entfallen. Die Erwartung, daß Einnahme und Verkehr im Maßstabe des Jahres 1872 sich auch pro 1873 fortentwickeln würde, ist nicht zutreffend ge⸗ wesen, indem die im Gefolge der Wiener Krisis so sehr gedrückten Verhältnisse der Industrie und des an , ihre lähmende Wirkung nothwendig auf den Eisenbahnverkehr übertragen mußten. — Die Gesammteinnahme des Jahres 1873, welche 6, 881, 9I2 Fl. betrug, ergiebt in Folge dessen gegen das Vorjahr einen Ausfall von 120,527
J. Es kommen hierbei in Betracht: der Personenverkehr mit 1,563,187 Fl. gegen 1872 — 169104 Fl.), der Gepäckverkehr mit 68339 Fl. * 3658 Fi), der Viehverkehr mit 50, 45ę3 Fl. (— 380 Fl., der Güterverkehr mit 2,865,208 Fl.
( 281,165 Fl.), der Kohlenverkehr mit 1,821,891 Fl. — 158.936 Fl), sonstige Einnahmen mit 512,833 Fl. (— 76,830 Fl.). Der Personen⸗
transport m nd der Kohlenverkehr haben am meisten unter der Ungunst der Verhältnisse gelitten. An Kohlen sind im Ganzen 21,291,482 Ctr., 990, 307 Ctr. weniger als in 1872 befördert worden und wird der Ausfall eines Theils der Ableitung des Kohlenverkehrs nach dem Elsaß und der Westschweiz über die kürzere Linie Saargemünd⸗Saar⸗ burg, anderen Theils aber den beträchtlichen Kohlenpreisaufschlägen e gib; welche einem besondern Aufschwunge des 2 nicht förderlich waren. Der Güterverkehr allein zeigt einen erfreulichen Aufschwung der Frequenz und des Ertrages; es wurden im Ganzen 37, oh, 169) Gtr. zegen 33,3 335 Etr. in 1877 befördert.
Sind nach Vorstehendem die Einnahmen des Jahres 1873 feine günstigen gewesen, so sind dagegen die Betriebsausgaben durch hohe Materialpreise und Arbeitslöhne nicht unerheblich gesteigert worden. Die Gefammtausgabe stellt sich auf 4,635,198 Fl. oder 67,63 & der Bruttoeinnahme, während sie 1872 nur 52.9 x der damaligen
rutteeinnahme betragen hatte. Nach Abzug der Ausgahen von den
innahmen verbleibt allerdings ein Reinertrag von 2,246, 14 Fl. Hiervon kommen jedoch in Abrechnung die Zinsen der Aktien der
fälzischen Eisenbahnen, die Zinsen sämmtlicher Prioritäten und zur
mortisation der letzteren 1,990,293 Fl., außerdem die der Ludwigs⸗ und Maximiliansbabn mit 650,700 Fl. garantirten Präzipuen, so daß also für 1873 eine Superdividende nicht bezahlt werden kann, der Staat vieimehr behufs vollständiger Deckung der garantirten Zinsen und Präzipuen einen Zinszuschuß von 394,189 Fl. zu leisten haben wird.
Die Transportmittel der Pfälzischen Bahnen bestanden Ende 1873 aus 123 Stück Lokomotiven, 3605 Personenwagen mit 12 936 Sitzplätzen und 3663 Lastwagen aller Art mit einer Tragfähigkeit von 683 600 Centnern. Jede der 123 Maschinen hat durchschnittlich 4903 M gefahren und zwar die Personenzugmaschinen im Durch schnitt 5867 M, die Güuͤterzugmaschinen im Durchschnitt 4357 M. Die mit den Transportwagen im Jahre 1873 zurückgelegte Achs⸗ meilenzahl beläuft sich auf 19,560,589.
Königliche Schauspiele.
Freitag, 8. Mai. Opernhaus. ( II2. Vorstellung. Die Mönkguter. Liederspiel mit Tanz in 1 Aufzug von Gursky, Musik von Robert Radecke. Hierauf: Greina⸗Green. Panto⸗ mimisches Ballet in 1 Akt nach Nuitter und Merante von P. Taglioni. Musik von Guirand. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise.
Schauspielhaus. (123. Vorstellung Schwere Zeiten. Original⸗Lustspiel in 4 Aufzügen von J. Rosen. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise.
Sonnabend, 9. Mai. Opernhaus. (113. Vorstellung.) Ein Sommernachtstraum von Shake speare, übersetzt von Schlegel in 3 Akten. Musik von Mendelssohn⸗Bartholdy. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise.
Schauspielhaus. (124. Vorstellung.) Neu einstudirt: Iphi⸗ genie auf Tauris. Schauspiel in 5 Abtheilungen von Goethe. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise.
Es wird ersucht, die Meldekarten (sowohl zu den Opern⸗ haus⸗, wie zu den Schauspielhaus⸗Vorstellungen) in den Brief⸗ kasten des Spernhauses, welcher sich am Anbau desselben, gegen⸗ über der Katholischen Kirche, befindet, zu legen.
Dieser Briefkasten ist täglich für die Vorstellungen des fol⸗ genden Tages nur von 10 bis 12 Uhr Vormittags geöffnet.
Meldungen um Theater⸗Billets im Bureau der General⸗ Intendantur oder an anderen Orten werden als nicht eingegan⸗ gen angesehen und finden keine Beantwortung. .
Inseraten⸗Expeditlon
* 1 Oeffentlich er Anz e ig er. —̃ nimmt an dig autoristrte Annencen⸗Expedition von f
des Aentschen Reichs · Anzeigers
Steckbriefe und Unteruchungs-⸗- Sachen.
und Königlich Brrußischen Ktaats- Anzeigers: 3 FRenkurse, Subhaftattoren, Aufgebote, Vor-
Berlin, Wilhelm ⸗Straße Nr. 32.
ladungen u. dergl. X 3 gertzufe, Serpacatungen, Submissionen ꝛc.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Oeffentliche Vorladung. Auf Grund der An⸗ klage der Königlichen Staatsanwaltschaft zu Löwen berg vom 17. April d. J. ist durch Beschluß des unterzeichneten Gerichts vom 20. April 1874 gegen die Militärpflichtigen: 1) Carl August Gutsche, am 12. Februar 1850 zu Hainau geboren, evangeli⸗ scher Religion, 7 Alfred Woldemar Bruno Klimsky, geboren den 16. Oktober 1850 zu Hainau, zuletzt Bäckergeselle daselbst, evangelischer Religion, im Jahre 1369 auf Grund eines Passes der Kreis⸗ Ersatz⸗Kommission nach Rußland gegangen, 3 Carl! Gustav Herrmann Weigmann, geboren den 7. Juli 1850 zu Ober⸗Straupitz, evangelischer Religion, 4) Gustavy Bruno Oscar Tapp, geboren den 15. April 1851 zu Hainau, evangelischer Religion, und 5) — aul Adolph Elsner, geboren den 22.
anuar 1856 zu Liegnitz, heimathsberechtigt in Lo- bendau, evangelischer Religion, wegen Entziehun vom Militärdienste auf Grund des 5§. 140 Straf⸗ gesetzhuchs und des Gesetzes vom 16. März 1856 die Untersuchung eröffnet und ein Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 8. September d. J., Mittags 12 Uhr, im Sitzungssaale Nr. 2 des unterzeichneten Gerichts anberaumt worden. Zu diesem Termine werden die genannten Angeklagten mit der Aufforderung vorgeladen, zur festgesetzten Stunde zu erscheinen, und die zu ihrer Vertheidi⸗ gung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche so zeitig vor dem Termine an⸗ zuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. Im Fall des Ausbleibens wird mit der Untersuchung und Entscheidung in eontumaciam verfahren werden.
Goldberg in Schlesten, den 20. April 1874. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Verkaufe, Verpachtungen, Su bmissi onen ꝛe.
n wan Königliche Osthahn.
Die Räumung der auf dem Ostbahnhofe hierselbst befindlichen Appartements soll in öffentlicher Sub⸗ mission vergeben werden.
Hierzu steht auf
Sonnabend, den 23. Mai cr.,
; Vormittags 11 Uhr, im hiesigen Betriebs ⸗Inspektions⸗-Bureau Termin an, ke s ch Tage Offerten frankirt und mit der ufschrift: „Submission auf Räumung der Appartements“ einzureichen sind. Verzeichnisse der Gruben und Bedingungen lie⸗ gen im genannten Burau aus. Berlin, den 4. Mai 1874.
Königliche Betriebs⸗Inspektion I.
Pan Ix.
n n Bekanntmachung.
Zum Neubau der Landarmen⸗ und Corrigen⸗ den ⸗Anstalt zu Lübben sollen die nachstehenden Arbeiten im Wege der Submission an geeignete Un⸗ ternehmer verdungen werden; 2. S0 Kilog. Gußeisen in 8 Stück Säulen nebst 4 Zwischenstücken, b. 4390 desgl. zu 2 Stück Schornsteinroͤhren, e. 112 Schmiedeeisen zu Ankern nebst Splinthen für die Befestigung der ub b. aufgeführten r, ,. 4d. 88 „ Schmiedeeisen zu Schraubenbolzen ebendazu; sub a. bis d. veranschlagt auf 825 Thlr. e. die Anfertigung einer Wasserlei⸗ tung aus gezogenen schmiedeeisernen Röhren . 2 Pumpen, 3 schmiede eisernen Bassins 2c, veranschlagt auf 2500 f. Anfertigen und Verlegen der Wasser⸗ ableitung von Thonröhren incl. der erforderlichen Schlammbassins 2c. panne ann, g. die Anfertigung und Aufstellung eines kleinen Dampfentwicklers nebst voll⸗ ständiger Armatur für die Bade⸗ Anstalt, veranschlagt zu . . Unternehmungslustige auf eines oder das andere der voraufgeführten Auzführungen wollen ihre ver⸗
1470
. Jerlorsung, Amortijatien, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
Rudolf Hioffe in Keriin, Leipzig, Hamburg, Frank-
6. Industrielle Etabliffements, Fabriken u. Großhandel. 5 Verschiedene Sekanntmachungen
J. Aiterarische Anzeigen.
8. Familien⸗Nachrichten.
furt a. M., Greslan, galle, NMrag, Wien, München, Nürnberg, traßburg, Jürich und Ktuttgart.
9. Central⸗ Dandels-Kegtster — Erscheint in sepa ⸗ rater Brilage.
siegelten mit der betreffenden Aufschrift versehene Offerten dem Unterzeichneten bis
; 3 Montag, den J. Juni d. J., Nachmittags 3 Uhr, einreichen, zu welcher Zeit in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten die eingegangenen Offerten geöffnet werden. Zeichnungen, Anschläge, Bedingun⸗ gen können in dem Bureau des Unterzeichneten in den gewöhnlichen Dienststunden eingesehen werden. Von den Anschlägen und Bedingungen können auf Wunsch Copien gegen Erstattung der Copialien be⸗ zogen werden. Sorau V.‘ L., den 5. Mai 1874.
Der Königliche Bau⸗Inspektor.
Pollack.
1762 Bekanntmachung.
Am Mantag, den 1. Zuni, Vormittags 12 Uhr, soll im Wege der öffentlichen Submission im Bureau der unterzeichneten Festungsbau⸗Direktion der in der Nähe des Hhepben jet Forts zu Wilhelmshaven aus⸗ zuführende Bau eines Kriegs⸗Pulver⸗Magazins inkl. Lieferung sämmtlicher eneral⸗ Entreprise vergeben werden.
Die Offerten sind versiegelt und portofrei mit der Aufschrift . Submission auf den Bau eines Kriegs⸗ Pulver⸗Magazins“ vor dem Submissionstermin der Festungsbau⸗Direktion einzusenden. Im Bureau der letzteren sind die Bedingungen, Bauaufnahme, Kostenanschlag und Zeichnungen zur Einsicht aus⸗ gelegt, auch können die Bedingungen mit Ausschluß der übrigen Schriftstücke und der Zeichnungen, gegen Erstattung der Kopialien übersandt werden.
Die Anschlagsumme beträgt ppr. 39,244 Thlr. und sind die Offerten in Prozentsätzen über oder unter dieser Summe abzugeben.
Wilhelmshaven, den J. Mai 1874.
stönigliche Festungsbau⸗Direktion.
aterialien in
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
1827] Bekanntmachung.
In Gemäßheit des §. 8 unseres Reglements vom 3. September 1836 machen wir bekannt, daß die unter Nr. 582, 2060 und Whg in die Berliner all⸗ gemeine Wittwen⸗Pensions⸗ und Unterstützungskasse aufgenommenen Mitglieder wegen unterlassener Be⸗ richtigung ihrer am 1. Januar d. J. fällig gewor⸗ denen Beiträge von uns exkludirt worden sind.
Berlin, den 6. Mai 1874.
Direktion der Berliner allgemeinen Wittwen⸗ Penstons⸗ und Unterstůützungs⸗asse. Burghart.
Kündigun der Berenter Krels⸗Obligationen.
Die sämmtlichen noch im Umlaufe besind⸗ lichen Obligationen des Berenter Kreises werden den Inhabern mit der Aufforderung hiermit gekün⸗ digt, die Kapitalbeträge bei den nachstehend bezeich—⸗ neken Zahlungestellen gegen Rückgabe der Obliga⸗ tionen, welchen die nicht verfallenen Coupons und Talon beiliegen müssen, zu erheben.
Zur Einlösung gelangen:
a. die erste Emission, auf Grund des Privi⸗ legii vom 9. Februar 1857 ausgefertigt. (itt. X,. B., C. PB. und E)
kh. die zweite Emission, auf Grund des Pri⸗
vilegii vom 19. April 1862 ausgefertigt. (Litt. A. und B.)
e. die dritte Emisston, auf Grund vom 27. April 1868 ausgefertigt, (Litt, A. und B.)
Der Zahlungstermin für die Obligationen aller drei Emissionen ist der 1. November d. J. und die folgenden Tag;. Mit dem 1. November d J. hört jedoch die Verzinsung der sämmtlichen Obli⸗ gationen auf.
Die Einlösung erfolgt bei der Kreig⸗Kommunal⸗ kasse hierselbst. Außerdem aber auch zur Bequem-⸗ lichkeit des Publikums:
I) bei dem Kaufmann J. Jacobsohn hier⸗
selbst, 2) bei dem Kaufmann W. Wirtschaft in
1824
Danzig. Die Kreiz⸗Kommunalkasse kann indeß auf schrift⸗
liche Korrespondenzen oder briefliche Geldsendungen sich nicht einlassen. Etwaige dennoch per Pest der gedachten Kasse zugehende Kreis⸗Obligationen würden dem Kaufmann J. Jacobsohn hierselbst zur Reali⸗ sirung überwiesen werden müssen.ͤ
Die Inhaber mehrerer, Obligationen werden er⸗ sucht, dieselben mittelst eines Verzeichnisses, welches Datum, Betrag, Litterg und Nummer der Obliga— tionen enthält, zur Einlösung zu präsentiren.
Bere nt, den 28. April 1874. ö Der Kreis⸗Ausschuß des Berenter Kreises. Engler. , v. Rautenberg.
ski.
Verschiedene Bekanntmachungen.
Ein geübter Zeichner wird zur Anfertigung von Uebersichts⸗Karten gesucht. Meldungen sind unter Einreichung von Probe⸗Zeichnungen in dem ober ⸗berg⸗ amtlichen Markscheider⸗Bureau hier, Neue Taschen⸗ straße 2, abzugeben.
Breslau. Ober⸗Bergamt.
Die neu kreirte Stelle eines (1828
Kreis⸗Ausschuß⸗Sekretärs sür den Kreis Neustadt, Westpreußen, soll so⸗ gleich besetzt werden. Das Gehalt beträgt 1000 Thlr. d fen einer Erhöhung nach den Leistungen des nhabers.
Der Kreis⸗Ausschuß Sekretär tritt in die Kategorie der mittelbaren Staatsbeamten und ist penssons— berechtigt nach Maßgabe der Bestimmungen über die Pensionirung der unmittelbaren Staatsbeamten.
Civilversorgungskerechtigte Personen, welche mit dem Expeditions⸗, Kalkulatur⸗ und Registraturwesen der allgemeinen Verwaltung vollständig vertraut sind, wollen sich unter Einreichung eines Lebenslaufs und ihrer Atteste binnen 14 Tagen bei uns melden.
Spätere Meldungen können nicht berücksichtigt werden.
Persönliche Vorstellung bei dem unterzeichneten Landrath ist erforderlich. ;
Neustadt W / Pr., den 5. Mai 1874.
Der Kreis ⸗Ausschuß des Kreises Nenstadt W, Pr. Vormbaum.
i737)
Achte ordentliche General⸗Versammlung
des
Danziger Sparkassen⸗Aetien⸗Wereins.
Die Herren Aktionäre des Danziger , , , werden hiermit zur statuten⸗
mäßigen achten ordentlichen General ⸗Versammlung nach
rt. 32— 35 des revid. Statuts von 1867 auf
Freitag, den 15. Mai, Nachmittags 44, Uhr,
im Vereinslokale hier, Langgasse 11,
ingeladen. eingela .
e s⸗ Ordnung:
1) Bericht der Direktion und der Revisions⸗Kommisston über das vergangene Geschäftsjahr
resp. Ertheilung der Decharge;
2) Bestimmung über etwaige Verwendung des Gewinn ⸗Ueberschusses über Thlr. 200, 000.
nach Art. 18 des Statuts;
3) Wahl eines Direktions⸗Mitgliedes und der Revision s⸗Kommission; 4 Gehalts⸗ und Pensions⸗Angelegenheiten.
Die Direktion des Danziger Sparkassen⸗Aetien⸗Vereins.
Danzig, 30. April 1874.
Th. Rodenaoker. Gdoldsobmlidt.
Alex. Olsohewskl. C. R. v. Frantzlus.
A. Kosmaok.
M. 72a
Magdeburger Bau⸗ und Credit⸗Bank.
Die Herren Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hierdurch zu der
Dienstag, den 19. Mai 1874, Nachmittags 4 Uhr,
in dem hiesigen Boöͤrsensaale stattfindenden zweiten ordentlichen Generalversammlung ergebenst ein.
Tagesordnung: . . ö 1) Bericht des Aufsichtsraths über den Befund der im vorigen Jahre zur Prüfung vor— gelegten Bilanz pro 1872 und Antrag auf Decharge. f 27) Bericht des Aufsichtsraths resp. des Vorstandes über die Geschäftsergeb nisse des ver⸗ flossenen Jahres und Vorlage der Jahrezrechnung und Bilanz (5. 26 des Statuts). 3) Wahl von vier Mitgliedern des Aufsichtsraths.
Die jenigen ihre Aktien gemäß f. ꝛ gestellten Verzeichnisse innerhalb der drei letzten, der Gesell schafts· Bureau vorzuzeigen.
erren Aktionäre, welche an der Generalversammlung Theil nehmen wollen, haben 7 des Statuts unter Beifügung zweier, nach der Nummernfolge der Aktien auf—
Generalversammlung vorhergehenden Tage auf dem
Auf Grund des geführten Nachweises wird dem Aktien⸗Fnhaber eine
auf feinen Namen lautende und die Anzahl der von ihm vorgezeigten Aktien enthaltende Stimm karte ausgestellt. Der sub 2 der Tagesordnung erwähnte Bericht nebst Bilanz kann vom 1. Mai a. 0. ab in unserem Geschäftslokale in gedruckten Exemplaren in Empfang genommen werden.
Magdeburg, den 21 Anril 186. Der Aufsichtsrath
der Magdeburger Bau⸗ und Credit⸗Bank.
Listemann.
( R. N. a. 1338/4
em Richemonter Glashütte Actien-Gesellschaft.
General⸗Versammlung.
Auf Grund 8. 25 unserer Statuten laden wir hierdurch unsere Aktionäre zu einer am 20. Mai im Bureau des Herrn Notar Jaeger in Metz stattfindenden General⸗Versammlung ein. Tages ⸗Orduung: Aufloͤsung der Gesellschaft.
Der Verwaltungsrath.
(Gt. 146.)
Redaktion und Rendantur: Schwieger.
Berlin: Verlag der Eppedition (Kesseh. Drud: W. Elsner.
Drei Beilagen. (einschl. Böoͤrsen · und Handelsregister · Beilage Nr. I0O)
Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Prenßischen Staats⸗Anzeiger.
a! 8 1067.
e
Neichstags⸗ Angelegenheiten.
Berlin. Dem Reichstag sind in der J. Session 1874 von dem Reichskanzler vorgelegt worden:
18 Gesetzentwürfe, 4 allgemeine Rechnungen, 2 Verträge, 11 Mi- litär⸗Konventionen, 7 Denkschriften, Uebersichten und andere Auskunft ertheilende Vorlagen, 1 Bericht der Reichsschulden⸗Kommission und 7 Anträge auf Ertheilung der Ermächtigung zur strafrechtlichen Ver folgung wegen Preßvergehen.
Von diesen Vorlagen sind 3 Gesetzentwürfe, die 4 allgemeinen Rechnungen und 7 Anträge auf Ertheilung einer Ermächtigung zur strafrechtlichen Berfolgung, unerledigt geblieben.
Von den Mitgliedern des Reichstages wurden 18 Anträge und 5 Interpellationen eingebracht; 1 Antrag ist wieder zurückge⸗ zogen worden, 8 Anträge (darunter 2 Gesetzentwürfe) erhielten die Zustimmung des Reichstages, 4 Anträge sind abgelehnt und 5 uner— ledigt geblieben. ;
Die eingebrachten Interpellationen sind sämmtlich von Seiten des Bundesraths beantwortet worden.
Die Zahl der eingegangenen Petitionen beträgt 1295; davon sind 4 nachträglich wieder zurückgenommen, 771 der Petitions-Kom⸗ missien und 220 anderen Kommissionen überwiesen worden.
Der Reichstag hat von diesen Petitionen 7 dem Herrn Reichs- kanzler überwiesen, 337 durch die 5. für erledigt erklärt, die über die Gesetzentwürfe und Anträge gefaßt worden, auf die sich die Petitionen bezogen, und 391 zur Erörterung im Plenum ungeeignet erachtet. Ueber 3 Petitionen ist ein Beschluß nicht zu Stande ge— kommen. Die Kommissionen haben außerdem über 474 Petitionen (darunter 452, welche c auf Abänderung der Gewerbeordnung be⸗ ziehen) bereits Beschluß gefaßt, bezw. schriftlichen Bericht erstattet; dieselben können aber nun nicht mehr im Plenum zur Berathung ge— langen. 79 Petitionen haben wegen zu späten Eingangs, beziehungs⸗ weise wegen des bevorstehenden Schlusses der Session nicht mehr zur Berathung kommen können.
Die Kommissionen des Hauses haben im Ganzen 17 schrift— liche und 8 mündliche Berichte, die Abtheilungen — außer den mündlichen Berichten bei den Wahlprüfungen — 9 schriftliche Be⸗ richte erstattet.
.Bei den Wghlprüfungen wurden die Wahlen von 389 Mit⸗ gliedern für gültig erklärt, 2 Wahlen sind beanstandet worden, und 6 Wahlprüfungen sind im Plenum unerledigt geblieben.
Zwei Mandate sind gegenwärtig erledigt.
Das Plenum hat 42 Sitzungen, die Kommissionen haben zu , Ss6, und die Abtheilungen zusammen 124 Sitzungen ab⸗ gehalten.
Landtags⸗ Angelegenheiten.
Berlin, 7. Mai. In der Sitzung des Herrenhauses am 5. d. M. nahm der Handels-Minister Dr. Achenbach in Betreff der geschäftsmäßigen Behandlung des Fischereigefetzes das Wort:
Es steht mir zwar nicht zu, in dieser Geschäftsordnungs-Frage das Wort zu ergreifen oder gar einen bestimmenden Einfluß auf die Entschließungen des Hohen Hauses für mich in Anspruch zu nehmen,
aher andererseits kann ich doch betonen, daß die Dringlichkeit dieses
Gegenstandes keinem Zweifel unterliegt. Die Dringlichkeit liegt in den fortgesetzt wachsenden Schäden, welche die Fischerei zeigt, in der Abnahme der Fische in allen Gewässern, in der Unzulänglichkeit, Ver= worrenheit, Lückenhaftigkeit unserer gesetzlichen Bestimmungen. Gewiß ist hier ein Gebiet vorhanden, welches dringend das Einschreiten der Gesetzgebung verlangt. Bereits im Herbste 1872 ist eine derartige Verlage, wenn auch zunächst an das Haus der Abgeordneten gelangt. Ich glaube aber voraussetzen zu Lürfen, daß dieser wichtige Entwurf auch dasjenige Interesse bei den Mitgliedern dieses Hohen Hauses ge⸗ funden hat, welches er in der That verdient, und eine Orientirung wird daher jedenfalls über diesen Gegenstand vorhanden sein. Ich setze hinzu, daß die Vorlage namentlich auch von technischer Seite im anderen Hause geprüft worden ist und sehr eingehende Verhandlungen über dieselbe stattgefunden haben. Es wird deshalb wehl möglich sein, die Vorlage in der That auf demjenigen Wege zur Erledigung zu bringen, welchen der Herr Präsident dem Hohen Hause vorgeschla—⸗ gen kat. Ich möchte mich deshalb dem Vorschlage des Herrn Prä— sidenten anschließen. ;
— In der General⸗Diskussion über den Gesetzentwurf, be—⸗ treffend die Begründung und Erhaltung von Schutzwaldungen ꝛe., erklärte der Handels-Minister Dr. Achenbach nach den Herren Graf Brühl und v. Kleist⸗Retzow:
Meine Herren! Gestatten Sie mir, anknüpfend an die Be— metkungen der beiden Herren Vorredner, meine Ansicht über die Sache auszusprechen. Wenn befürchtet ist, daß durch dieses Gesetz möglicher⸗ 2 eine Benachtheiligung der Grundeigenthümer eintreten, daß die Staatsregierung zu einem Bevormundungs⸗System rücksichtlich der Benutzung des Grund und Bodens sich veranlaßt sehen könnte, so glaube ich, ist diese Befürchtung, wenn man die Vorschriften dieses Gesetzes, 3 was die ersten Paragraphen, wie die Bildung der Genossenschaften anbetrifft, ansieht, als unbegründet zu bezeichnen. Weit cher könnte man denjenigen Standpunkt theilen, welchen der ver ⸗ ehrte Herr Vorredner eben eingenommen hat, nämlich den, daß man sich in der ersten Zeit noch verhältnißmäßig geringere Wirkungen von diesem Gesetze zu versprechen habe. Man wird allerdings nicht von der Ansicht ausgehen dürfen, daß nunmehr sofort, auf Grundlage dieses Gesetzes, in allen Landestheilen dazu übergegangen werde, un- bewaldete Grundstücke wieder zu bepflanzen oder Genossenschaften her⸗ zustellen. Es wird n . noch eine geraume Zeit vergehen, ehe die Grundsätze dieses Gesetzes in den verschiedenen Provinzen sich zu Fleisch und Blut gestaiten. Es wird zunächst nothwendig sein, daß einige Projekte, gelingen, und an diesen gelungenen Re— sultaten man sich in anderen Landestheilen ein Belspiel und Mufter nimmt, und, auf diese Weise dassenige, was das Gesetz beabsichtigt, dur, ein gutes Beispiel in das ganze Land hinein getragen wird. Wenn man hiervon ausgeht, kann gewiß nicht ange— nommen werden, daß irgendwie eine Belastung des Einzelnen durch dasselbe erfolgen werde. Ebensowenig, glaube ich, ist aber auch die Befürchtung begründet, daß durch dieses Gesetz provinzielle Eigenthüm⸗ lichkeiten geschädigt werden würden, daß Einrichtungen in einzelnen
rovinzen ing Leben treten möchten, welche den K dieser rovinzen nicht entsprechen. Wenn der erste Herr Redner auf einzelne tummern des Entwurf hinwies, welche möglicherweise für die 7 Brandenburg keine Anwendung finden könnten, nun, so sind diese Bestimmungen eben für die Provinz Brandenburg unanwendbar, und nur diejenigen Vorschriften, welche auf die Verhältnisse dieser Provinz passen werden, finden hier Anwendung. Ich bin aher auch der Ansicht, daß wenn irgend etwas geeignet ist, provinzielle Einrichtungen mit allen den enigen Hir enti f rte fin ins Leben zu rufen, welche die Bevölkerung iebgewonnen hat, oder welche der Bewirthschaftung des Grund und Bodens . so ist dies gerade die Genossenschaftsbildung. Durch diese Genossenschaften, wie sie das Gesetz im weiteren Del nne zuläßt, h sich alle diejenigen Rücksichten treffen, welche die spe= ziellen Verhältnisse eines Landestheils erfordern. Gerade so wie Herrn von Kleist sind mir einzelne Landestheile bekannt, wo durch solche ge⸗ ssenschaftliche Bildungen so recht eigentlich die besonderen Verhält sse der ersteren zum Ausdruck gebracht sind. Etz ist deshalb auch Vorwurf gegen die Vorlage, daß sie in gewisser Weise allgemein
ro⸗
gehalten ist. Gerade diese Allgemeinheit ermöglicht es, daß man sich
empfehlen zu müssen, diesen Antrag abzulehnen.
der Staats⸗
Berlin, Donnerstag, den 7. Mai
— *
in den einzelnen Landestheilen so einrichten kann, wie es die beson— deren Verhältnisse gestatten.
Herr von Kleist bemerkte, daß, wenn dieses Gesetz sofort ins Leben treten oder, wie ich sagte, Fleisch und Blut erhalten foll, es nothwendig sei, daß die Königliche Staatsregierung mit cinem guten Beispiele vorangehe. Ich habe die Zuversicht, daß, die wir den Ge— setzentwurf vorgelegt haben, wir auch die Absicht besitzen, für unseren Theil dazu mitzuwirken, daß diese Bestimmungen ins Leben treten können. Etwas Anderes ist es, ob die Königliche Staatsregierung in denjenigen Fällen, wo das landespolizeiliche Interesse so verftärkt vor⸗ liegt, daß der Staat glaubt, mit eigenen Mitteln hinzutreten zu müssen, ob der Staat, sage ich, selbst über diese Vorfrage entscheidet, oder ob, wie der Vorschlag des geehrten Herrn Vorredners beabsich— tigt, gegen den Staat ein Zwang durch einen Ausspruch des Wald—⸗ schutzgerichtes oder vielmehr des Verwaltungsgerichtes ausgeübt werden soll. Ich glaube, es ist zu weit gegangen, wenn solche Anforderungen an den Staat, gestellt werden. Die Staatsregierung selbst wird darüber entscheiden müssen, ob der konkrete Fall der Gewährung einer Entschädigung aus Staatsmitteln vorliege oder nicht; sie wird sich aber für diesen Fall nicht binden lassen können durch einen Äusspruch des Verwaltungsgerichts. ;
Es wird indeß sich noch Gelegenheit darbieten, auf diesen Gegen— stand bei §. H zurückzukommen, und ich halte deshalb mit der weiteren Ausführung zurück. Ich darf Ihnen demgemäß empfehlen, die Vor— lage anzunehmen. Sie werden dem Lande dadurch einen Dienst leisten, ohne daß ich auf der anderen Seite geneigt bin, die Bedeutung des Entwurfs zu überschätzen. Es handelt sich um eine sehr schwierige Materie, in welcher man Erfahrungen machein muß. Es ist aber das kein Grund, das Gute, was man herstellen kann, abzulehnen, um vom ersten Augenblick an das Beste zu leisten. e
theilen.
— Zu §. 5 Gosten) bemerkte der Staats⸗Minister Dr. Achenbach:
. Der Vorschlag, welchen Herr von Kleist gemacht hat, ist eigent— lich noch mehr vom allgemein prinzipiellen Standpunkt aus als vom finanziellen zu . Ich glauhe, es ist unzulässig, daß über die Ausübung von Hoheitsrechten und über die Frage, ob von diesen Rechten Gebrauch zu machen sei, ein Verwaltüngsgericht mit dem Effekt entscheide, daf der Staat im einzelnen Falle Entschädigungen zu zahlen habe. Durch den Vorschlag * das Verwaltunge gericht darüber befinden, ob landespolizeiliche Interessen vorliegen, und bei Bejahung dieser Frage soll sich daran eine Entschädigungspflicht des Staates den Interessenten gegenüber knüpfen. Ich verkenne keinesweges, daß, wenn des Hohe Haus einen derartigen Beschluß faßte, das Ge— setz wirksamer in seiner Ausführung werden könnte, als jetzt möglicher— weise zu gewärtigen ist; es würden viele Projekte mehr ge— sichert erscheinen, die Inseressenten würden weniger Furcht haben, den Antrag auf Erlaß der betreffenden Anordnungen f stellen. Auf der anderen Seite ist indeß der eingeschlagene
zeg nicht ein solcher, der konzedirt werden kann. Es ist nicht zu— lässig, daß der Staat eine allgem eine Entschädigungspflicht in der pro— ponirten Weise übernimmt, und daß die Quelle dieser Pflicht gefunden wird in einem Urtheil des Verwaltunggerichts. Ich glaube deshalb, trotz der guten und anzuerkennenden Absicht des Antragstellers, Ihnen l Andererseits wird ja der Staat, wenn er selhst beantragt, daß eine solche Regultrung ver⸗ genommen werde, mit sich zu Rathe zu gehen haben, ob er den Be—⸗ theiligten durch eine Unterstützung zu Hülfe kommen will. Es wird Aufgabe der Staatsverwaltung sein, namentlich wenn auf Grundlage dieses Gesetzes Schutzwaldungen im größeren Maßstabe hergestellt wer— den sollten, zu erwägen, ob sie nichl besondere Fonds für derartige Zwecke verfügbar machen will. Es ist dies aber Sache der freien Entschließung der Staatsregierung, nicht Folge eines Zwanges, der auf sie durch das Verwaltungsgericht ausgeübt wird. ;
Ich mache außerdem darauf aufmerksam, daß die Vorschläge auch formell nicht annehmbar sein würden; denn ich kann nicht recht einsehen, auf Grund welcher Prozedur der Beschluß des Verwaltungs⸗ gerichts herbeizuführen sein wird. Die Kreisordnung bietet keine Handhahe, um für den vorliegenden Fall die Sache an das Verwal— fungsgericht zu bringen. Wollte man einen derartigen Vorschlag in des Gesetz aufnehmen, so würde daher noch eine weitere Ergänzung darüber nöthig sein, wie verfahren wird, in welcher Weise der Staat seiner⸗ seits vertreten werden soll u. s. w. Nach dieser Seite sind die Vor schläge unvollständig; ich lege indessen hierauf nur geringeres Gewicht und stelle die anderen Bedenken als entscheidend in den Vordergrund.
Hierauf nahm der Finanz⸗Minister Camphausen das Wort:
Es war nicht meine Absicht, mich an der Diskussion über dieses Gesetz zu betheiligen; ich finde mich aber doch veranlaßt, nach Manchem, was hier vorgebracht worden ist, wenigstens einige Worte hinzuzufügen. Herr von Kleist hat zwei Anträge gestellt; der erste unter J. enthält einen Satz, daß, wenn nach dem Beschluß des Verwaltungsgerichtes die Anlage im landespolizeilichen Interesse nothwendig ist, so soll in diesem Fall der Staat die Mehrkosten tragen. Was thut dieser An⸗ trag? Er setzt eigentlich die landespolizeiliche Gewalt ab und setzt an deren Stelle den Beschluß eines Verwaltungsgerichtshofes. Mir scheint, daß das prinzipiell in keiner Hinsicht als zulaäͤssig anzuer⸗ kennen wäre. Der Antrag II. trifft dann eine Vorsorge, wonach, wenn sich bei der Ausführung des Regulativs herausstellt, daß die Kosten den im Regulativ angenommenen Betrag und die Vor⸗ theile der Anlage übersteigen, der Staat den durch die Vortheile der Anlage nicht gedeckten, vom Verwaltungsgericht irre. Mehr⸗ betrag der Kosten decken soll. Nun wird man im gewissen Sinne zu⸗ . können, daß die Annahme eines solchen Antrages das hel elbst wirksamer machen würde; aber, meine Herren, nach welcher Richtung hin? Es würde das Gesetz wirksamer machen nach der Rich tung hin, daß nunmehr viel leichter Projekte auftauchen, daß die In⸗ teressenten bei der Antragstellung sich viel leichter beruhigen über ihre Zukunft, weil sie wissen, daß, wenn die Sache schief geht, der Staat die Kosten davon trägt. Ueberdies treten Sie, meine Herren, mit einem solchen Vorschlage in direktesten Widerspruch mit dem Prinzip, was in Absatz 4 des §. 5 angenommen wird. Im Absatz 4 des 8. 5 wird vorgesehen, daß die Antragsteller, wenn sie nach näherer . des Regulativs die Erfahrung machen, daß ihnen die Aus— führung der Anlage nicht willkommen sein würde und sie dadurch in Nachtheil versetzt werden könnten, zur Zurücknahme ihres Antrages
egen Zahlung der bis dahin erwachsenen Kosten befugt sind. Diese
Herr gez soll dagegen die Regierung nicht hahen, wenn der Alus= spruch geschehen ist, daß im landespolizeilichen Interesse die Sache nothwendig sei. Das würde ja ganz selbstredend dahin führen müssen, daß in nicht seltenen Fallen unüberlegte Anträge gestellt wer⸗ den mochten und der Staat perurtheilt werden würde, nachher die Kosten dieses unrichtigen Verfahrens zu tragen.
Ich kann Sie daher nur dringend bitten, die beiden Anträge des Herrn von Kleist abzulehnen.
— Zu S§. 32 (Bildung von Waldgenossenschaften) äußerte inister Dr. 2 Das Prinzip, welches dem Vorschlage des Hrn. v. Kleist zu Grunde liegt, findet in manchen Gesetzgebungen auf dem landwirth⸗ schaftlichen Gebiete Anwendung. Es ist namentlich daran zu erin⸗ nern, daß bei den sogenangten Konsolidationen in denjenigen deutschen
nblick g Ich bitte, mit Wohl⸗ wohlen auf die Vorlage einzugehen und dieselbe hiernach zu beur—
18704.
Provinzen, in welchen es sich um parzellirten Besitz handelt, man vielfach nicht blos eine Majorität nach der Fläche oder nach dem Reinertrage, sondern auch nach der Kepfzahl der Eigenthümer verlangt. Meistentheils sind dies indessen Fälle, in denen eine Melioration von Grundstücken in Frage ist, und wo man daher von dem Gesichtspunkte ausgeht, daß ein Benefizium den Einzelnen nicht aufgezwungen werden soll. Die Ge⸗ setzgehung beschreitet dagegen andere Wege, wenn es sich im öffentlichen oder, wie hier gesagt ist, im landespolizeilichen Inter⸗ esse um Abwendung von Schaden handelt. In solchen Fällen kann man auch zur Bildung von Genossenschaften, zur zwangsweisen Her⸗ stellung von Anlagen alsdann gelangen, wenn andere Voraussetzungen vorliegen, und so sind denn auch viele Gesetzgebungen in diesen Fällen von jenem ersten Prinzip abgewichen und haben nicht gerade eine Majorität der Kopfzahl nach verlangt. Im vorliegenden Fall ist wohl nun eigentlich nicht zu sagen, daß Meliorationen im Vordergrund stehen, sondern es handelt sich wesentlich um Abwendung und Befei⸗ tigung von Schäden und Gefahren, wenn auch allerdings eine solche Beseitigung demnächst eine wesentliche Kulturverbesserung im Gefolge haben mag. Ich glaube daher, daß die Grundlage, auf welcher der Entwurf beruht, keine unwichtige ist. .
Gegen den Vorschlag des Herrn von Kleist möchte namentlich sprechen, daß, wenn derselbe zur Annahme gelangen sollte, Sie die Bil⸗ dung solcher Genossrnschaflen sehr wesentlich erschweren werden. Nach den Erfahrungen, die ich selbst auf diesem Gebiet gemacht habe, har selbst nicht einmal die im Entwurfe vorgeschlagene Bestimmung aus—⸗ gereicht, um die Bildung von Waldgenossenschaften wesentlich zu för—⸗ dern. Es ist in Gegenden, wo parzellirter Besitz herrscht, in der That außerordentlich schwer, nur die Mehrzahl der Besitzer nach dem Katastralreinertrage zu vereinigen, um eine solche Genoössenschaft zu bilden. Ich wiederhole, es stehen mir ganz positive Erfahrungen darüber zu Gebote, daß selbst die Bestimmung des Eatwurfes noch die Bildung von Genossenschaften erschwert bat. Verlangen Sie nun außer der Majorität der Eigenthümer noch einen Katastral— Reinertrag von zwei Dritteln, so glaube ich, werden sehr wenig Fälle eintreten, wo die Genossenschaftsbildung überhaupt in Anwendung kommen kann. Es ist dies ein wesentliches Bedenken, welches ich dem Vorschlage des Herrn v. Keist gegenüber geltend machen möchte. An sich könnte man ja vielleicht darüber streiten, was theoretisch dem Grundsatz nach das Richtigere sein mag; aber wenn Sie prattische Erfolge auf diesem Gebiete erzielen wollen, so glaube ich, werden Sie demselben geradezu entgegen arbriten, wenn Sie jene einschränkenden Bestimmungen annehmen. Mindestens möchte doch zu erwägen sein, ob, wenn man einmal die Kopfzahl mit einfügen wollte, es nicht räthlich wäre, nur die Hälfte des Katastral-Reinertrages und nicht zwei Drittel desselben zu verlangen.
Im Verlauf der Diskussion nahm der Staats⸗Minister Dr. Achenbach noch einmal das Wort:
Gegenüber den gestellten Amendements möchte ich meinerseits be⸗ tonen, daß prinzipiell die Regierung an der Vorlage festhält, wie sie aus der Kommission hervorgegangen ist. Ich wiederhole, daß ich meinestheils auf Grund spezieller Erfahrungen sprechen kann, und ich glaube, daß sich dieselben bei Anwendung dieses Gesetzes hewahrheiten würden. Epentuell, habe ich gesagt, wurde die Sache allenfalls noch annehmbar werden können, wenn der Vorschlag in der bezeichneten Weise modifizirt werden sollte; aber ich betone, es scheint erforderlich, daß, wenn man Waldungen dieser Art ins Leben rufen will, der Vor⸗ schlag festgehalten werde, wie er aus der Kommission hervorgegangen ist.
— In der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeord⸗ neten nahm in der Diskussion über §. 13 des Gesetzes, die Verwaltung erledigter katholischer Bisthümer betreffend, zunächst der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten, Dr. Falk, das Wort:
Es liegen zu diesem Paragraphen verschiedene Amendements vor und es findet sich auch in den Vorschlägen Ihrer Kommission ein Ab⸗ änderungs antrag im Vergleich zur Vorlage der Stgatsregierung. Das rechtfertigt es wohl, wenn ich beim Eingange der Diskussion das Wort ergreife und einige Worte zu den verschiedenen Anträgen sage. Zu⸗ nächst allerdings wird es wohl meine Pflicht sein, auf eine Bemerkung des Herrn Abg. v. Mallinckrodt eine Entgegnung zu geben, der in der gestrigen Sitzung mit besonderer Lebhaftigkeit und Eindringlichkeit den „unsitt= lichen Standpunkt der Staatsregierung“ betonte, welchen dieselbe bei dem Vorschlage des 5. 13 eingenommen habe. Bei seiner Argumen— tation scheint er mir ja aber nur das Eine vergessen zu haben, was doch das Entscheidende bei der Sache ist, nämlich daß wir in einem ernsten Konflikte stehen, von dem die Personen ergriffen werden. Seine Deduktion wäre im Großen und Ganzen für friedliche Zu— stände gewiß zutreffend, für die Verhältnisse der Gegenwart aber ist sie es in der That nicht. Der Herr Abgeordnete führte aus, daß die Kirchengesetze und die Gebote derjenigen Stelle, welche die ganze Re— gung gegen die Staatsgesetze leitet, den Mitgliedern der Domkapitel die ihnen zugemuthete Wahl nicht gestatten. Ich werde aher ebenso berechtigt 6 dem entgegenzusetzen, daß die Mitglieder der Domkapi⸗ tel den Staatsgesetzen zu folgen haben. Der Hr. Abg. v. Malling rodt meinte freilich, wenn ich mich recht erinnere, das sei der einzige Gesichtspunkt, der allenfalls für eine solche Bestimmung ur Geltung gebracht werden könnte, und der Ton seiner Ausführung hien mir an den Tag zu legen, als ob er diesen Gesichtspunkt als einen recht untergeordneten und wenig schwerwiegenden erachtete. Ja, meine Herren, es ist recht traurig, wenn wir dahin gekommen sind, daß man das, wagß doch das Höchste sein muß, daß jeder Staatsbürger die Staatsgesetze befolgt, als einen untergeord⸗ neten, nicht schwerwiegenden Gesichtspunkt betrachtet. Ist nun— einmal der Konflikt vorhanden, so. muß die Austragung des⸗ selben denjenigen Personen überlassen werden, die von dem. Konflikt ergriffen sind; aber nun an die Staatsregierung die Anforderung zu stellen, ihnen die Entscheidung in dem Konflikte zu erleichtern gegen die Staatsregierung, das ist wohl des Guten zu viel verlangt. Die Sache liegt nämlich so, daß, wenn den Mitgliedern der Domkapitel, welche der Konsequenz eines Satzes des Gesetzes vom 12. Mai 1873, des Satzes, der hier schon vielfach besprochen worden ist, sich entgegen stellen, von der Staatsregierung die Mittel für ihren Unterhalt gewährt werden sollen, ihnen dadurch die Eutscheidung gegen. dieselbe erleichtert werden würde, das versteht sich doch wohl von selbst.
Der Herr Abg. Reichensperger hat nun in seiner Rede beiläufig einen anderen Gesichtspunkt gegen die Vorschrift dieses i hen geltend gemacht. Er hob hervor, wie ja darin liege die uff orderung zum Abfall. Nun, meine Herren, wenn dem wirklich so wäre — i leugne das und komme auf den wahren Sinn der in dem Paragraphen vorgeschlagenen Unterscheidung zurück — was wäre dies denn andeis, als die Aufforderung zum Abfall vom Gegner und dem Zufall zur eigenen Seite. Ist denn das etwas Unsittliches und Tadelngwerthes und mit so harten Worten zu Belegendes, wie es der Herr Abgeord= nete in seiner Rede gethan hat? Aber, meine Herren, so liegt es bei der . gar nicht. Es ist einfach neben dem Gesichtspunkt der simpelsten politischen Klugheit die Idee der Gerechtigkeit, die in dieser Beziehung zum Ausdruck kommt; denn, meine Herren, unter den Mitgliedern der Domkapitel find gewiß, wenn nicht viele, doch einzelne, die dieser Bestimmung genügen werden, und bei au⸗ deren Mitgliedern solcher Domkapitel würde man, wie die Dinge liegen, wenigstens den Schluß nicht machen dürfen, aß sie, obwohl sie sich der Majoritãt fan, zu aer Wahl nicht schreiten, grundsätzlich auf den Standpunkt sich stellten, den Staat zu bekämpfen. Fuͤr derartige