1874 / 109 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 09 May 1874 18:00:01 GMT) scan diff

Kubikmeter war 7am Gramm, der höchste wurde mit niedrigste mit 2 Gramm am J. fumme der atmosphärischen Niederschläge betrug höchste Niederschlag an einem Tage war 15,0 Ottober. Der mittlere Wasserstand des Mains be⸗ am 11. März mit 214 CEim., der 22. November mit 16 Ctm. be⸗

am 29. Juli, der

Par. Lin. am 8. frug 56 Ctm., der höchste wurde nierrigste am 18, 20, 21.

Landwirthschaft.

Berlin, 9. Mai. Der Charlottenburger Gartenbau- Verein eröffnet morgen in der Flora“ Se. Majestät der Kaiser und

seine 9 Blumen ⸗Aus⸗ nig haben dazu die gol eftät die Kaiserin-Königin eine Blumen⸗ Außerdem haben Se. Majestät zur des Preises der Hochseligen Königin Elisabeth Kandelaber aus dem Nachlasse der verewigten Das landwirthschaftliche Ministerium sberne und kroncene Medaillen bewilligt und an Geld— 5600 Mark zur Verfügung der Preisrichter.

Der Aus schuß des Kongresses deutscher Landwirthe hat ein Rundschreiben erlassen, in welchem mitgetheilt wird, daß der stituirt sei und zwar in folgender Stellvertreter: v. Wedell, gewählte

dene Medaille, Ihre Maj schale als Ehrenpreise geschenkt. Aufrechterhaltung ein Paar Lampen- tektorin des Vereins bestimmt. hat mehrere si preisen stehen ca.

Aueschuß nunmehr vollständig kon Weise: Vorsitzender: v. Benda,

v. Behr, v. Diest, Elsner v. Gronow, v. Lenthe, Noodt, v. Rath, Schütze. Schuhmacher, Graf Zedlitz; cooptirte Mitglieder: Richter, eim (Schleswig⸗Holstein), Freiherr v. Nordeck zur Rabenau, er, v. Lengsdorff, Pabst, Freiherr v. Ow Warendorf Graf Dürkheim (Elsaß), Pasquay, Professor Bekker Wagner, Stadt richter Wilmans.

Mitglieder: Sombart, v. Wede⸗

16,1 Gramm In Schwedt

Februar beob⸗

gen. Die trockener Blätter herabgegangen.

den aus ihnen gewonnenen

Gemüse, Consituren ꝛc.: die Millionen Thlr.; dagegen in der 49 Millionen Thlr. Die Pro⸗ einen Werth

Thaler.

Herth, Holtz,

ö t Kennemann, Graf m Ra chtz ag,

Kopenhagen, 8. Mai. erhöht von morgen ab den auf 44 - 5 pCt.

ogge,

rr /

Inseraten⸗ E des Aeutschen Reichs Anzeigers nnd Königlich Krrußischen Staatz - Anzeigers: Berlin, Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

**.

1. Steckbriefe und Antersuchungs - Sachen.

2. Konkurse, Subhan ationen, Aufgebote, ladun gen u. dergl

2. Rertante, Vervachtungen, Submisstenen .

Vor⸗

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Steckbrief. Gegen den Buchhalter Max Leon hardt ist die gerichtliche Haft wegen Unterschlagung in den Akten L. 66 de 1874 Komm. II. beschlos⸗ Die Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können. Es wird ersucht, den ꝛc. Leonhardt im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern an die Königliche Stadtvoigtei⸗Direktion hierselbst ab⸗ Berlin, den 5. Mai 1874 Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungssachen. Kommission II. für Voruntersuchungen. bung. Alter; 25 Jahre, geb. 30. Dezember 1848 Geburtsort: Marienwerder, Größe: 5 Fuß 3 Zoll, gare: blond. Augen: braun, Augenbrauen: blond, inn: spitz, Nase: etwas gebogen, Mund: gewöhn⸗ Gesichtsbildung: oval,

sen worden.

a u Gesichtsfarbe: bleich, Zähne; gut, Gestalt: schlank, Sprache: deutsch, englisch und französisch.

Steckbrief. Gegen den angeblichen Studiosus Gnustav Carl August Schnabel ist die gerichtliche Haft wegen Unterschlagung in den Akten 8. 481 de 18574 Komm. II. beschlossen worden, Die Ver⸗ haftung hat nicht ausgeführt werden können. wird ersucht, den ꝛc. Schnabel im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfinden⸗ den Gegenständen und Geldern an die Königliche Stadtvoigtei⸗Direktien hierselbst abzuliefern. Berlin, Königliches Stadtgericht, Ab- U Kommission II. Beschreibung.

den 6. Hai 157. theilung für Untersuchungs ⸗Sachen. Voruntersuchungen. 2A Jahr, Geburtsort: Glauchau in Sachsen, Haare und Augenbrguen: dunkelblond, Augen: blaugrau, Kinn; spitz, Nase: etwas gebogen, Mund: gewöhn⸗ lich, Gestalt: lang und schmächtig.

Steckbrief. Königliches Kreisgericht zu Jauer, den 4. Mai 1874. Der Klempnermeister Fritz Reymann aus Liebau, Kreis Landeshut, ist durch den Schwurgerichtshof zu Jauer in contumaciam wegen wissentlichen Meineids zu zwei Jahren Zucht⸗ . Sein gegenwärtiger Auf- enthalt ist unkekannt. Wir ersuchen, denselben behufs der Strafvollftreckung in unser Gerichtsgefängniß ein- zuliefern. Sig nalement.

haus verurtheilt worden.

le Alter 23 Jahr, Reli⸗ lisch, Größe 5 Fuß 2 Zoll, Haare braun, ; e Augenbrauen braun, Kinn rund, Gesichtsbildung länglich, Gesichtsfarbe gesund, Nase und Mund gewöhnlich, Bart kleiner brauner Schnurrhart, mittel und schwächlich, Besondere Kennzeichen keine.

Oeffentliche Vorladung. Landwehrmänner: I) den Jäger Johann Hojensky z, 2 den Schneider Johann Poc= iemba aus fuͤrstlich Neudorf ist in Folge Anklage der Königlichen Polizei⸗Anwaltschaft hierselbst, wegen Auswanderns ohne Erlaubniß, auf Grund des 5. 360 ad 3 des Strafgesetzbuches die Untersuchun leitet und zur mündlichen Verhandlung und ache im Verhörszimmer der hiesigen Ge⸗ fangenen⸗Anstalt ein Termin auf den 8. Septem⸗ ber d. J., Vormittags 9 Uhr, anberaumt worden. Die vorstehend genannten Angeklagten werden hier— durch aufgefordert, in diesem Termine zur festgesetz= ten Stunde zu erscheinen und die zu ihrer Verthei⸗ digung dienenden Beweismittel mit zur, Stelle zu bringen, oder solche dem Gericht so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbei⸗ in Erscheinen sie in dem T so wird gegen den Ausgebliebenen mit der Untersuchung und Entscheidung in contumaciam verfahren werden.

Polnisch Wartenberg, den 1 Mai 1874.

Königliches Kreisgericht. Der Einzelrichter.

Konkurs⸗

gion evange

Stirn schmal, Augen grau,

Zähne vollständig,

Gegen nachstehende aus Münchwitz,

geschafft werden können. mine nicht,

e, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

In unserem Depositario befinden sich die seit länger als 56 Jahren niedergelegten, nach- stehend bezeichneten Te Apel und dessen Ehefrau vom 23. März 1896, Nr. 197; b. des Ephraim Ehring vom 23. De⸗ der Frau Magdalene Schlotter vom 29. Dezember 1815, Nr. 235; d. der Eleonore Schernemann vom 31. Dezember 1815, ] des Schmidts Wilhelm Ludwig aus Kleinbodungen vom 31. Dezember 1815, Nr. 257 f. der Auguste Schmidt von hier, vom 24. Januar 1816, Nr. 238; g. der Christiane Conrad, geb.

a. des Christian

zember 1815,

4. Berloosung, Amortisation, Zinszahlung u. f. w. von öffentlichen Papieren.

und Umgegend sind im Jahre 1873 39,509 Etr. Tab ak gewönnen worden, im urchschnitt für Schwedt 3 Ctr. für die abrigen Srtschaften 77 Ctr, im höchsten Ertrage 109 Ctr,, pro Mor- .

El en mn Hu mich lteeuf ä Chir, für den Gentner Freisghät,

Gewerbe und Sandel.

Die Einfuhr in das deutsche Zollg ebiet ift gegenüber der Ausfuhr vorzugsweise belangreich Produkten. stellungen aus dem Jahre 1872 geben unter der Rubrik: Zucker, Kaffee, Einfuhr einen Werth von 1154

Millionen Thlr. Hierzu tritt noch eine i Einfuhr von Kaffee allein hatte einen Werth von 653 Millionen, ven Thee einen ven raffinirtem Zucker einen Werth von 17 von 87 Millionen Thlr.

belief sich auf 191 Millionen, von Thee auf nirtem Zucker auf 8 Millionen und von Rohzucker auf 53 Millionen

Zum „Berliner Adreß -⸗Buch für das Fahr 1874, herausgegeben unter Mitwirkung von Dr. jur. S. S statiftischen Bureau der Stadt Berlin (II. Druckschriften Verlags Comtoirs (F. Beutner, enthaltend Veränderungen, und Berichtigungen (auch für Charlottenburg) erschienen.

(W. T. B) Die Nationalbank Diskont für Wechsel in Reichsmünze

Deffentlicher Anzeiger.

Hr. Fricke.

in den Boden⸗Erzeugnissen und Die statistischen Zahlen⸗

Ausfuhr um einen Werth ven 65 Durchfuhr im Werth von

Werth von 17 Millionen, Millionen, von Rohzucker Die Ausfuhr von Kaffee 14 Millionen, von raffi ⸗˖

Prinz.

Zauberflöte.

chwabe, Chef des

Jahrg.). Verlag des D. Collin) ist soeben Ergänzungen

r. Fricke.

Sonntag, per in C. M. b. Weber. Agathe: Frl. Marie Lehmann, theater in Cöln, als Gast. May: Hr. Diener. Ansang 7 Uhr. Mittel-Preise Schauspiel haus. Lustspiel in 4 Akten von Shakespeare. Montag, Die Mönkguter. Liederspiel mit Tanz in 1 Aufzug von Gurskʒ. Musik von Robert Radecke. mimisches Ballet in 1 Akt nach Nuitter und lioni. Mustk von Guiraud. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise. Schauspielhaus. Schwank in 3 Abtheilungen von Hr. Vollmer, vom deutschen Königlichen Landestheater in Prag, als Gast. Vorher: Ein Aftika⸗Reisender. von Raja, deutsch von Winter. Anfang 7 Uhr. Dienstag, 12. Mai. Opernhaus. (116. Vorstellung) Die Oper in 3 Abtheilungen. Musik von Mozart. Königin der Nacht: Cöln, als Gast. Pamina: Frl. Lilli Lehmann. Tamino: Hr. Schleich. Papageno: Anfang halb 7 Uhr. Schauspielhaus. Trauerspiel in 5 Atten von Schiller. Kaiserlichen konzessionirten deutschen Theater in Straßburg, als Gast. AÄnfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise.

gõnigliche Schauspie le. 10. Mai. Opernhaus. (114. Vorstellung) Der 3 Abtheilungen von Fr. Kind. Musik von vom Stadt Aennchen Caspar:

: Srl. Haupt.

(125. Vorstellung) Was ihr wollt!

Anfang 7 Uhr.

11. Mai. Opernhaus. (115. Vorstellung )

Hierauf: Gretna⸗Green. Panto⸗

Merante von Tag⸗

(1265. Vorstellung) Der verwunschene

J. v. Plötz. Wil helm:

Plauderei in 1 Akt Mittel⸗Preise.

Frl. Marie Lehmann, vom Stadttheater in Sarastro:

Hr. Schmidt. Mittel⸗Preise. (127. Vorstellung.) Kabale und Liebe. Miller: Hr. Marz, vom

5 In du strielle Etablissemeuta Fabriken u. Großhandel. 6. Berschiedene Bekanntmachungen. 1. Literarische Anzeigen.

8. Familien-Rachrichten. XE

erate nimmt an die autorisirte Annongen⸗Exzedition von

olf Mosse in Berlin, Leipzig, Camburg, Frank ;

furt a. M., Greslan, galle, rag, Wien, München, Nurnberg, Atraßburg, Zürich und .

9. Central-Handels⸗Register. Erscheint in sepa rater Beilage.

Lorenz, vom 16. Januar 1817, Nr. 245; h. des Sebastian Traumann von Mackenrode vom 22. No⸗ vember 18515, Nr. 260; 1. der Amalie Nebelung, geb. Wernecke, vom 22. Oktober 1809, Nr. 336, k. der Ghristiane Elisabeth Herbst vom 30. April 1316, Rr. 340; J. der Marianne Lehmann, geb. a , vom 17. Mai 1815, Nr. 341; m. der

miliane Schneider vom 6. August 1816, Nr. 342; n. der Caroline Wolfram von hier, vom 12. Fe⸗ bruar 1817, Nr. 347; 0. der Sophie Püchelt, geb. Ricolai, vom 7. Mai 1817, Nr. 345. Da auf deren Eröffnung bis jetzt nicht angetragen worden und uns von dem Leben oder Tode der Testaments. errichter eiwas Zuverlaͤssiges nicht bekannt ist, so werden, den Vorschriften des Allgemeinen Landrechts Theil J. Tit. 12, 8. 18 seq. gemäß, die Betheiligten hierdurch aufgefordert, innen 6 Monaten die Pu⸗ blikation gehörig nach zusuchen.

Nordhausen, den 22. April 1874.

Königliches Kreisgericht. II. Abtheilung.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

Gin Rittergut

in N⸗Schlesien, 1 St. v. 2 Bahnh., nahe Stadt u. Bad, in. 4 St. Berlin, in 1 St. Görlitz erreichbar, mit 1250 M. Ar. inkl. 120 M. 2⸗ u. Z schnittig. Wiesen u. 29 M. Torfstich u. 440 M. zur Hälfte Laub und Nadelholz (Werth 20 Mille), schöne Jagd; Acker fast durchweg Weizenbod,, in guter Kultur; mass. geräum. Schloß am Park, mit neuen mass. Wirthschaftsgebäuden u. Brennerei; kompl. leb. u. todtes Inv.; leb. Inv.: 15 Pferde, 60 St. Rindvieh inkl. Jung. 500 Schafe 2.3 Ausfaat 35 M. Raps, 60 M. Weiz, 150 M. Roggen, 70 M. Gerste, 150 M. Hafer, 166 M. Kart. u. Rüben, 80 M. Klee; bedeutendes Kohlen lager; Hypoth. lange fest; soll mit sämmtl. Vor⸗ räthen fär 110 Mille, bei 40 Mille Anz., wegen Uebernahme eines anderen Gutes, sofort verkauft

werden. Gefl. Adr. 83uh J. G. 27271 beförd. Rudolf Mosse in Berlin sw. (cpt. 1825.)

M. 796 Bekanntmachung.

Montag, den 11.

ll cr. und folgende Tage. Dormittags von 10 Uhr ab, soll eine größere Parfkie

ungangbarer u. fehlerhafter

Porzellane

im Gebäude der Königlichen Porzellan Manufactur (im Thiergarten) gegen baare Zahlung meistbietend versteigert werden.

erlin, den 6. Mai 1874.

Königliche Porzellan⸗Manufactur⸗ Direction. (a. . 53 s6)

u wn Königliche Osth̃ahn.

Die Räumung der auf dem Ostbahnhofe hierselbst befindlichen Appartements soll in öffentlich er Eil mission vergeben werden.

Hierzu steht auf Sonnabend, den 23. Mai er.

. Vormittags 11 Uhr, im hiesigen Betriebs ⸗Inspektions Bureau Termin an, e. 1 . Tage Offerten frankirt und mit der

U rist: „Sub mission auf Räumung der Appartements“ einzureichen sind.

Verzeichnisse der Gruben und Bedingungen lie⸗

gen im genannten Burau aus.

Berlin, den 4. Mai 1874.

Königliche Betriebs⸗Inspektion J.

Panmlx. 1802 Velanntmachnng. . Für das in der Antenstraße Nr. 4 belegene Filial= gefängniß der Königlichen Stadtvoigtei sind während der Zeit vom 1. Juni bis ultimo 1874 1) nachste⸗

35,000 Kilogramm Roggenbrod, 149 ESEpeck,

8 Centner Butter,

31 . Hafergrütze,

33 . Buchgrütze,

16 „Hirse, 15 Schock Roggenstroh;

2) sollen für dieselbe Zeit die Abfuhr der Exkre⸗ mente, des Gemülles und der Asche ebenfalls den

Mindest fordernden, dagegen 3) die Küchenabgänge, Knochen den Meistbietenden überlassen werden.

Reflektanten wollen ihre Offerten mit der genauen Angabe der Einzelnpreife und zwar schriftlich und

versiegelt mit der äußerlichen Bezeichnung:

ad 17 Submisstion auf Lieferung von Wirth⸗

9 schaftsbedür fnissen,

3) 7 9

bis zum 12. Mai zum Sumissions. Termin tion einreichen. unb erüũcksichtigt.

menten,

chenabgängen er., Mittags 12 Uhr

Die Bedingungen

des Oekonomie⸗Inspektors einzuholen. Berlin, den 4. Mai 1874. Königliche Stadtvoigtei⸗ Direktion.

Zum Verkauf des in den Artillerie⸗Depots zu Thorn und Graudenz befindlichen alten Gußseisens in Geschützröhren und Eisenmunition ppr. 12,100 Ctr. und des alten Schmiedeeisens in großen und kleinen Beschlägen ppr. 800 Ctr., haben wir

einen Submissions⸗Termin auf Donnerstag, den 28. Mai 1874,

Vormittags 10 Uhr, im Bureau des hiesigen Ar⸗ tillerie Depots anberaumt, bis zu welchem versiegelte

Vfferten mit dem Vermerk

Subm sssion auf Ankauf ven altem Eisen“ bei uns einzureichen sind.

Die Bedingungen liegen in dem hiesigen und dem Artillerie Depot zu Graudenz aus.

Abschrift derselben wird gegen Kopialien und Postvorschuß übersandt.

Thorn, den 6. Mai 1874. 1834 Artillerie Depot.

M. 819 Ostpreußische Sidbahn.

Es sollen 259 bedeckte Güterwagen, von denen 50 Stück mit Schaffnersitz und Bremse, beschafft, und im Wege der Submission verdungen werden. Offerten auf weniger als 50 Wagen werden nicht angenommen. J .

Bedingungen und Zeichnungen liegen im Bureau der Unterzeichneten zur Einsicht aus und werden Fer Einsendung resp. Einzahlung von 10 Sgr.

opialien übersendet, resp. verabfolgt werden.

Die Offerten sind bis zum 27. Mai er., Vor⸗ mittags 11 Uhr, einzureichen, zu welcher Zeit die eingegangenen Offerten in Gegenwart der etwa per⸗ nn erschienenen Submittenten eröffnet werden ollen.

Königsberg, den 6. Mai 1874 Die Direktion.

M. 12205)

18621 Sberschlesische Eisenbahn.

Die Lieferung des eisernen Ueberbaues zu 2 Blechträgerbrücken à 34, Ctr. 6 und 1,7 Ctr. Gußeifen, soll im Wege der öoͤffentlichen Submissson vergeben werden, wozu ein Termin auf den 26. Mai er., Vormittags 19 Uhr, im dies⸗ seitigen Bureau anberaumt ist. Offerten mit Preis⸗ angabe pro Gentner sind bis dahin an die unter- zeichnete Betriebs⸗Inspeftion zu senden, von welcher auch Abschriften der Bedingungen und Gewichts⸗ berechnungen zu beziehen sind. Poln. Lissa, den 6 Mai 1874.

Königliche Betriebs⸗Inspektion.

hende Wirthschaftsbedürfnifsse im Wege der Submis⸗ sion an den Mindestfordernden zu k ;

11 Bekanntmachung. Für die Kaiserliche Werft sollen 5 Stück Eisen⸗

auf Abfuhr von Exkre⸗ Ueberlassung von Kü⸗

bei der Sfadtvoigtei⸗Direk⸗ Später eingehende Offerten bleiben sind täglich in den Vormittagsstunden von 8— 12 Uhr im Bureau

bahntransportwagen zum Panzerplatten⸗ Transport beschafft werden.

Lleferungsofferten sind versiegelt mit der Aufschrift:

„Submission auf Lieferung von Eisendahn⸗

Transportwagen! bis zu dem am 26. Mai er. Mittags 12 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Behörde anberaumten Termine einzureichen.

Die Lieferungsbedingungen, welche auf portofreie Anträge gegen Erstattung der Kopialien abschriftlich mitgetheilt werden, liegen nebst der näheren Bedarfs⸗ angaben und Proben in der Registratur der Kaiser⸗ lichen Werft zur Einsicht aus.

Kiel, den 4 Mai 1874.

Faiserliche Werft.

Breslau⸗ Schmeidnitz⸗ Freiburger

[1839 Eisenbahn.

Die Anfertigung, Lieferung und Aufstellung der Eifenkonstruktion für die eingleisige Vrücke über die Große Reglitz bei Stettin Oeffnungen à ö Meter im Gesammtgewicht von 785,400 Kilo- gramm) soll im Wege öffentlicher Submission ver⸗ geben werden.

Die Submissionsbedingungen und Zeichnungen können im Bureau (Freiburger Bahnhof hierselbst, Verwaltungs gehände, Zimmer 55 eingesehen, auch daselbst gegen Erstattung von 3 Thlr. Kopialien in Empfang genommen werden.

Offerten sind frankirt und mit der Aufschrift: „Submission auf . . über die Große⸗

eglitz“ spätestens bis zum Submissionstermin am Donnerstag, den 28. Mai 1874, Vormittags 119 Uhr, an den Unterzeichneten einzusenden. Vreslan, den 6. Mai 1874. Der Ober · Maschinenmeister A. KEBIanmel.

r 39 Bekanntmachung.

Für die Kaiserliche Werft sollen folgende schmiede⸗ eiserne gezogene Feuerrohre aus bestem Holzkohlen⸗ eisen und zwar:

1600 Stück 95 Mm. Durchm. außen, 86 Mm. Durchm. licht, 2.360 M. lang, 200 Stück 63 Mm. Durchm. außen, 51 Mm

( Durchm. licht, 110 M. lang, beschafft werden.

Lieferungs- Offerten sind versiegelt mit der Aufschrift:

„Submisston auf Lieferung von schmiede⸗ eiserne gezogene Feuerrohre⸗“

bis zu dem am 26. Mai cr.

Vormittags 117 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Behörde, Zimmer Nr. 6, anberaumten Termine einzureichen.

Die Lieferungsbedingungen, welche auf portofreie Anträge gegen Erstattung der Kopialien abschriftlich mitgetheilt werden, liegen in der Registratur der Kaiserlichen Werft zur Einsicht aus,

Qualitätsproben von mindestens 53 Mm. Durch⸗ messer außen, 3-4 Mm. Wandstätke und 1 M. Länge, müssen franko und kostenfrei eingesendet werden.

Wilhelmshaven, den 27. April 1874.

Kaiserliche Werft.

3

5 1 1 2 549

n nm Dachschiefersteine

von meinen Dachschiefer⸗Bergwerken bei Limburg a. d. Lahn empfehle von der Berg⸗ und Bau Behörde als gut anerkannte

reinblane Dachschiefer

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Jacoh Unkelbach, Bergwerksbesitzer in Limburg a. Lahn.

Redaktion und Rendantur: Schwieger.

Berlin: Verlag der Expedition (Resseh. Druck: W. Elsner. ö

Fünf Beilagen. (einschl. Börsen · und Handelsregister⸗Beilage Nr. 2)

Erste Beilage

nzeiger und Königlich Preußis Berlin, Sonnabend, den 2.

jedoch im Frieden nicht über das vollendete 31. Dienst zurückgehalten werden. ;

öbnen ausgewanderter und wieder in das sofern die Söhne keine andere

chen Staats⸗Anzeiger. 182.

estens nach Ablauf des zwiiten Dienstpflichtjahreg Zurückgestellte eingestellt und gleichzeitig der ese Bestimmung findet auf

zum Deutschen Reichs⸗A MH 109.

Deutsche s Reich. Reichs⸗Militärgesetz. Vom 2. Mai 1874.

von Gettes Gnaden Deutscher Kaiser, König nen im Namen des Deutschen Reichs, nach es Bundesraths und des Reichstags, was folgt: Organisation des Reichsheeres. 4senzstärke des Heeres an Unteroffizieren om 1. Januar 1875 bis zum ; Die Einjährig⸗ Freiwilligen denspräsenzstärke nicht in Anrechnung. e wird formirt in 489 Bataillonen, e in 65 Eskadrons, die Feldartillerie in 300 Batterien, ven JZ bis 4 eine Abtheilung bilden; die F und der Train f

lassen wird. Spät der einstweilen Eingestellte entlassen werden. D entsprechende Anwendung. §. 21. Militärpflichtige, gefũhrten Berücksi r Seite stehen, in Berüchsichtigter, welcher seine Befr vor Ablauf des Jahres, ausgehoben werden.

2. Die ausnahmsweise Zurũ pflichtiger vom Dienste im Frieden k fuͤr Erfatz⸗Angelegenheiten des betre den, wenn in einzelnen drücklich vorgesehene Billi rechtfertigen. auf Grund

rücstellung ni

träglich ausgehoben, Lebensjahr hinaus im Dasselbe gilt von den S Deutsche Reich zurückgekehrter Personen, Staatsangehörigkeit erworben haben.

Die vorstehenden Bestimmungen che zwar eine andere Staatsa slendetem 31. Lebensjahre wie

Wir Wilhelm, von Preußen ꝛc., vero folgtẽr Zusti

IJ. Ab

§. 1. Die Friedenspr . und Mannschaften beträgt für die Zeit v 31. Dezember 1881 kommen auf die Frie z. Die Infanteri

welchen die im 8. 20 unter 1 bis 3 im dritten Dienstpflichti werden der Ersatzreserve überwiesen. ; der sich der Erfüllung des Zweckes entzieht, Militärdienste herbeigeführt hat, k in welchem er das 25.

finden auch Anwendung auf tigungsgründe au ngehörigkeit erworben

Ausgewanderte, wel rb der Reichsengehörige

hatten, aber vor vo

§. 12. Jeder Militärpflichti welchem er seinen dauernden Au eines solchen, seinen Wohnsitz hat, halb des Bundesgebiets noch einen Wohnsitz ortes gestellungspflichtig, in demjenigen Aush oder Familienhäupter ihren letzten

In dem Aushebungsbezirke, haben, werden sie auch, fzubringende Rekrutenkantingent,

eꝛist in dem Aushebungsbezirke, in ebens jahr vollendet, enthaltsort oder, in Ermangelung

gestellungspflichtig. einen dauernden dem Aushebungsbezirke seines Geburts⸗

und wenn der Geburtéort im

461,639 Mann.

ckstellung oder Befreiung Militär⸗ ann durch die oberste Instanz en Bundesstaats verfügt wer⸗ dere in diesem Gesetze nicht aus⸗ der Befreiung Berufẽklassen

Wer inner⸗ Aufenthaltsort artillerie in 29 ataillonen. Die Regel 4, die des Trains 2 bis 3 Compagnien. nfanterie aus 3 Bataillonen, bei der der Artillerie aus 2 bis 3 Abthei⸗ se Bataillonen ein Regiment formirt. Regimenter werden zu einer Brigade, anterie und Kavallerie zu einer Division vereinigt.

3 Divisionen mit den entsprechenden Artillerie-, n Armee⸗Corps gebildet, es Deutschen Reichs im

je eins von Sachsen und nschaftlich mit den

Militãr⸗Inspektion.

Eskadron und Bat⸗ Rittmeister mit Hülfe eines Pre— oder 3 Seconde⸗Lieutenants und der entsprechen⸗ risch ausgebildet und befehligt. ons und einer jeden Artillerie- er Spitze eines jeden Regi⸗ berst Lieutenant, Major),

nen Fällen beson j gkeitsgründe die Zurückstellung o Die Zurückstellung oder Befreiung ganzer der vorstehenden Bestimmung ist unzulässig. Verheirathung eines Militärpflichtigen können cht begründet werden. 23. Die Ersatzreserve wird in Die Dienstverpflichtung in der erf dem ersten Oktober des J weisung zur Ersatzreserve Mannschaften in t 2 Die Zugehörigkeit zur Ersatzreserve erlis 33. Lebens jahre

Auslande liegt, andes, in welchem die Eltern

Militãrpflichtigen sich unter Anrechnung auf d zum Militärdienst heran

die Pioniertruppe Bataillone haben in der

In der Regel wird bei der J Kavallerie aus 5 E lungen beziehungswei

§. 3. 2 oder 3 Brigaden der Inf

Pionier⸗ und Train. Nrart, daß die gesam Frieden aus

ebungsbezirke des Inl Wohnßñitz hatt skadrons, bei z in welchem die zu gestellen

emselben au dem zwei Klassen getheilt.

ten Klasse dauert 5 Jahre, von die Ueber⸗ fünf Jahre atzreserve versetzt. cht mit dem vollendeten

Die Reihenfolge, in welcher die in einem und demselben Militärpflichtigen auszuheben sind, wird in jedem as Loos bestimmt. .

ber die dem Bedarf entsprechende höchste oder eine Abweichung von der Nummer—⸗ die erforderliche Anzahl jolcher Rekruten, besondere Anforde⸗ der vorangehenden Nummern

ahres an gerechnet, in welchem Nach Ablau die zweite Klasse der Er

Jahre geborenen Aushebungsbezirke durch d Hinausgreifen ü Nummer (Abschlußnummer), folge ist nur zulässig, soweit an welche im Interess rungen gestellt werden müssen, innerhalb nicht zu finden ist. Die zum einjã Loosung nicht theil. . Auf diejenigen Militärpfli nummer in dem ersten Jahre i r in den Militärdienst gelangen, kann in den beiden n Jahren zurückgegriffen werden, hebungsbezirk der nicht gedeckt werden kann. Militärpflichtigen werden der E 14. Die zum einjährig⸗ die Verpflichtung, sich spateste in welchem sie das 2. Lebens J Ausnahmsweise Aufschub gewährt werden. . zum einjährig⸗freiwilligen Dienst Berechtigt militärpflichtige Alter eingetreten sind, au sofort zum Heeresdienst stell Wer die rechtzeitige Me zu

die Berechtigung zum einjährig frei der Ersatzbehörde kann ihm die Bere Ein Gesetz wird die Vorbedingungen regeln, w freiwilligen Dienst berechtigen. Militärpflichtige, Gebrechen dauernd dienstunbrauchbar befunden werden, d jeder weiteren Gestellung vor die Ers

Formationen wird ei mte Heeresmacht d 18 Armee Corps besteht.

2 Armee ⸗Corps werden von Bayern Württemberg aufgestellt, während Preußen gemei Staaten 14 Armee⸗Corps formirt.

r je 3 bis 4 Armee⸗Corps besteht eine

§5. 4. In der Regel wird terie durch einen mier -⸗Lieutenants, den Anzahl von Unteroffizieren militä

An der Spitze eines jeden Bataill Abtheilung steht ein Stabsoffizier an d ments ein älterer Stabsoffizier (Oberst, O en gehört außerdem in der Regel noch und zu den Stäben der Regimenter und Ba— Abtheilungen je ein Lieutenant als Adjutant, Zahlmeistern, Roßärzten,

erfolgt ist. werden die

e Klasse der Ersatzreserve dient zur Ergãnzung eeres bel Mebilmachungen und zur Bildung vo Derselben sind alljährlich so viele Mann daß mit fünf Jahrgängen der Bedarf für die

Klasse der Ersatzreserv en überwiesen, welche zum ien her Loosnummer nicht zur Einste

e einzelner Waffengattungen ; r mir n Ersatz⸗Truypen⸗ schaften zu über⸗ Mobilmachung

e werden vorzugsweise Militärdienst tauglich

jede Compagnie auptmann 2 . hrig⸗freiwilligen Dienst Berechtigten nehmen an der ö z ö des Heeres gedeckt wird. chtigen, welche in Folge hoher Loos- cht nicht zur . ãchstfolgenden jedoch nur dann, wenn in dem A Jahres in anderer Die im dritten Jahre übrig bleibenden rsatzreserve überwiesen. freiwilligen Dienst Berechtigten haben er desjenigen Jahres, ahr vollenden, zum Dienstantritt zu ihnen über diesen Zeitpunkt hinaus Bei ausbrechendem Kriege müssen sich alle en, welche bereits in das f öffentliche Aufforderung

hrer Dienstpfli diejenigen Person befunden, aber wegen ho eitere Bedarf ist zu entnehmen: 2 aus der Zahl derjenigen Militärpflichtigen, de iung vom Militärdienste im Frieden zur die weitere Berücksichtigung

Zu den Regimentsstäb Rekrutenbedacf des Der etwaige w

zweiter Stabsoffizier, taillone beziehungsweise sowie das erforderliche Personal an Aerzten, Büchsenmachern und Sattlern.

Eine Brigade wird eine Division durch einen eines jeden Armee⸗ der Infanterie ꝛc. kommandos sind

deren häusliche Verhältnisse die Befre haben, aber für den nicht gerechtfertigt erscheinen lasse Zahl derjenigen ler befreit werden; rjenigen Militärp barkeit vom Militärdienste im

Fall eines Krieges ns zum J. Ottob

General · Major, Militärpflichtigen, welche wegen ge⸗

in der Regel durch einen General ⸗Lsientenant befehligt. An der Spitze Corps steht ein kommandirender General oder General-Lieutenant). Den höheren Truppen

die zur Befehlsführung erforderlichen Stäbe bei⸗

ringer körperlicher Feh

c. aus der Zahl de ger Dienstunhrauch den, deren Kräf

flichtigen, welche wegen zeiti⸗ e im Frieden befreit wer= end der nächstfolgenden Jahre in dem

tigung aber währ en Jahr sichtlich zum Kriegsdienste werden

Maße zu erwarten ist, daß sie voraus en werden können.

t ein Ucberschuß vorhanden, s loosten die Reihenfolge der Loosnum Beziehung im §. 13 getroffenen Mannschaften das Lebensalter, Abkõmmlichkeit.

5. 26. Außer den Mannsch dauer (5. 23, Abs. Y) in die werden dieser alle Militärpfli n zu überweisen sind, aber als ungeeignet oder üb ersten Klasse überwiesen werden.

§. 27. Die Mannschaften sind in Friedenszeiten von allen m Bei ausbrechendem Kriege können Aarfes zur Ergänzung des Heeres verwandt werden. auf Grund Kaiserlicher Verordnung. uf Grund dieser Verordnung ist zu machen, welche Al Die Mannschaften dieser r Stammrolle wieder anzum om Zeitpunkte der Bekanntma ten der bezeichneten Altersklassen den pflichtigen.

antritt versäumt, verliert

ldung zum Dienst nach Befinden

zum Heere eine Anzahl von Offizieren außer und andere persönliche Adju⸗ des Generalstabes, des In⸗ d Bildungswesens 20, sowie Verwaltungspersonal.

Fröedensstande des Heeres nothwendigen Offi= und Beamtenstellen, sowie die hieran erforderlich werden⸗ Feststellung durch den Reichshaus⸗

Außerdem gehören Reih und Glied, als: General-, Flügel⸗ tanten, Offiziere der Kriess-Ministerien, genieur⸗ Corps, des Militär⸗Erziehungs⸗ un das gesammte Heeres—

o entscheidet unter den Frei nach Maßgabe der in di stimmungen, unter den übrigen die bessere Dienstbrauchbarkeit und

willigen Dienste; n chtigung wieder verliehen werden. elche zum einjährig⸗

welche wegen körperlicher oder geistiger sind vom Mi⸗ atzbehörden

aften, welche wegen abgelaufener Zeit⸗ Klasse der Ersatzreserve eintreten, che der Ersatzreserve ssig nicht der

zier⸗ Arzt⸗ t den Aenderungen unterliegen der

§. 5. Das Gebiet des Deutschen Reichs wird in militãrischer Hinsicht in 17 Armee⸗Corps-⸗Bezirke eingetheilt. Souveränetätsrechte der einzelnen B renden Generale die Militärbefehlshaber in den

litärdienst und zu befreien.

§. 16. Militänpflichtige, Fehler nur bedingt dienstbrauchb reserve zu überweisen.

§. 17. Militãrpflichlige, wel den Militärdienst oder mit hei behaftet sind, werden vorläufig zurü ihrer Loosnummer zu den Ueberzähligen ihres hören, für das nächste Jahr vorge

Wenn dieselben jedoch vor Ab nicht dienstfähig werden, jo werde den Militärdienst che Verordnung bestimmt. Wer wegen einer strafbaren Handlung, Verlust der bürgerlichen Ehrenre cher die Verurtheilun cher Dauer oder zu ei . n Untersuchung sich befindet, wird wer zu einer Freiheitsstrafe oder zu delnden Geldstrafe rechtskräftig ver- reckung oder Erlaß eingestell. Die 5 zum fünften Dienstpflichtjahre welche nicht im Beßitze der eit, während welcher sie unter enn dieselben jedoch vor Ab Besitz der Ehrenrechte ge⸗ ne Arbeiterabtheilung

halts⸗Etat. tigen zugetheilt, wel welche wegen unheilbarer körperlicher

ar befunden werden, sind der Ersatz⸗ ; . der zweiten Klasse der Ersatzreserve ilitärijchen Verpflichtungen befreit. erordentlichen Be⸗ Die Einberufung

undesstaaten ; . che noch zu schwach oder zu klein für Krankheiten von längerer Dauer fkgestellt und, falls sie nicht nach Jahrganges (85. 13) ge⸗

lauf des dritten Dienstpflichtjahres der Ersatzreserve überwiesen. erforderliche Körpergröße wird durch

welche mit Zucht⸗ chte bestraft wer⸗ g zu einer Freiheits ˖ ner ent sprechen⸗

sind die kommandi Armee Corps Bezirken.

Als Grundlage für die Organisa Zwecke der Heeresergänzung werden die sions- und Brigade⸗Bezirke und diese, rungszahl, in Landwehr⸗Bataillons⸗ und eingetheilt.

sie im Falle auß

tion der Landwehr, sowie zum Armee⸗Corps⸗Bezirke in Diyi⸗ je nach Umfang und Vevölke⸗ Landwehr Compagnie · Bezirke

tsüblicher Weise bekannt chst zur Einziehung Altersklassen werden dadurch verpf lden und zur Aushebung zu stellen. chung an unterliegen die? Vorschriften über die

tersklassen zunä ; ö lichtet, sich Die Kriegsformation des Heeres, sowie die Organisation Alle bercits im Frieden zur f den Kriegsfuß erforderlichen estimmungen des Kaisers zu treffen. Landsturmpflichtigen werden durch ein

des Landsturmes bestimmt der Kaiser. Mannschaf⸗

schleunigen Ueberführung des Vorbereitungen sind nach den B

Die Dienstverhältnisse der Gesetz geregelt.

8. 7. Die Bestimmungen über die Zul Heeres, sowie über das Aufrück

Zu der Stelle eines ri

berufen werden, wer die Befähigung zur B staate erworben hat. scheiden, beduͤrfen zum Tragen desjenigen Bundes fürsten oder Kontingents ernannt werden. die Handhabung der Disziplin im

haus oder mit dem den kann, oder wegen wel strafe von mehr als sechswöchentli den Geldstrafe zu erwarten ist, i nicht vor deren Beendigung, und einer in Freiheitsstrafe umzuwan urtheilt ist, nicht vor deren Vollst Zurückstellung solcher Personen ist bi Dasselbe gilt von denjenigen, sind, für die 3

welche durch die Einberufung in aber nicht eingezogen zerhältniß mit der Auflösung der Ersatz⸗

diejenigen Mannschaften, das Verhältniß des Militärpflichtigen versetzt, worden sind, hört dieses Truppentheile auf. 28. Mannschaften der zwei darch Konsulatsatteste nachweisen, Lande, jedoch mit Ausschluß der und Schwarzen Meeres, treibende u. J. w. erworben haben, enthalts außerhalb Europas von der Kriege befreit werden.

F. 28. Mannschaften, zweiter Klasse zum Dienst eingezogen werden, des Heeres anf den Friedensfuß wieder 30. Für die Zusammensetzung d zu beauftragenden Behörden und für das folgende Vorschriften maßgebend:

1) Die Einrichtung der Ersa vorgeschriebene Eintheilung des

Der Landwehr ⸗Bataillons⸗-Bezirk bildet ent Aushebungsbezirk oder zerfällt in Umfang und Größe si entsprechenden Civilverwa Die mit den ständigen Ges tranten Behörden sind; . a. für den Aushebungsbezirk di aus dem Landwehr⸗Bezirks⸗ Com beamten des Bezirks, oder wo ein solcher onders zu diefem Zwecke bestellten bürgerlichen für den Infanterie ⸗Brigade⸗Bezirk die mission, bestehend aus dem Infanterie⸗Brigade⸗ einem höheren Verwaltungs beamten c. für den Armee · Corps-⸗Bezi Armee ⸗Corps in Gemeinschaf Landesbehörde, sofern nicht h sondere Behörden bestellt sind; A. är die oberste Leitung, der H— Kriegs-⸗Ministerien in Gemeinschaft mi tungs behörden der einzelnen Bundesstaaten.

. 20 vorgesehenen Befreiungen und Zurũck⸗ §. 33 eintretenden Verlust von

ch Maßgabe der §§. l, 51 und eintretenden Verlust der Befreiung vom Milit

d. über die Klassifikation der der Ersatzreserve 1. Kl gewerblichen Verhältni treten den ständigen Mitgliedern der mission andere Mitgli Kommunal oder tretungen nicht vorhanden sind, von ernannt werden.

assung zu den Stellen und en in die höheren Stellen, chterlichen Militär⸗Justiz⸗

Aemtern des erläßt der Kaiser. beamten kann nur eines Richteramtes in einem Bunde ersonen, welche aus dem Heere aus ilitäruniform der Genehmigung Senats, von welchem die Offiziere Die Vorschriften über Heere werden vom Kaiser erl 1. Abschnitt. E 58. 9. Bei der nach Maßg setzes vom 9. November 1867 Vertheilung des Rekrutenbedar Bundesstaaten sich aufhaltend im aktiven Dienst befindlichen Die Freiwilligen (85. vember 1867, Bundes ⸗Gesetzbl. ausgehobenen Mannschaften sin

ten Klasse der Ersatzreserve, welche daß sie in einem au ereurepãi Kuüstenländer des Mittelländis Kaufleute, Gewerbe⸗ fönnen für die Dauer ihres Gestellung bei ausbrechendem

eine feste Stellung als bürgerlichen Ehrenrechte der Wirkung der Ehrenstrafe stehen. W lauf ihrer aktiven Dienstzeit wieder in den langen würden, so kann ihre Einstellung in ei unter Anrechnung auf die Dienstzeit erfolgen. §. 19. In Berücksichtigung bůrgerlicher stellungen oder Befreiungen vom Militä werden von den Etrsatzbehörden auf Ansu oder der Angehörigen dersel zeichneten Vorausse Grund spezieller Prüfung der Verhäl 20. Auf ein bis zwei Jahre ihrer Losnummer zu den Ue Jahr vorgemerkt werden: Hwülfloser Familien, erwerbsun

atzreserve erster oder sind bei Zurückführung tlassen (56. 50).

er mit der Heeregergänzung Verfahren vor denselben sind

hat sich an die in 5. 5 Militärbezirke an⸗

welche aus der Ers rgänzung des Heeres. abe der Vorschrift im §. 9 des Ge⸗ Bundes ⸗Gesetzbl. S. 131) erfolgenden s sind, außr den in den einzelnen ü auch die ortsanwesenden, Militärpersonen außer Berechnung zu 16 und 11 des Gesetzes vom 9. No⸗ Seite 131) und die für die Marine d ihren Aushebungsbezirken in Rechnung

Verhältnisse sind Zurũck⸗

der Militärpflichtigen 20 und 21 be⸗ st bestimmten Maße auf tnisse angeordnet.

können zurücgeftellt und, falls berzähligen ihres Jahr⸗

en Ausländern, ben unter den in den 55

tzungen und in dem daselb ; ; . eichsgebietes in

weder ungelheilt den

§. 20. sie nicht na ungsbez: rke,

ganges gehören, für das nächste I) die einzigen Ernährer h oßeltern oder Geschwister; ) ohn eines zur Arbeit und Aufsi besitzers, Pächters oder Gewerbetreib behrliche Stütze zur h tung oder des Gewerbes ist; 3) der nächstälteste Bruder eines vor enen Wunden gestorbenen, ordenen oder im

mehrere Aushebungsb Beschaffenheit und Seelenzahl der ltun gs Bezirke bestimmt. chäften der

geschriebenen Vertheilungsmaßstabe ch nach der des Ausschusses für das Landheer wenn nach erfolgter bei einem Truppentheile g an Mannschaften ein Ausgleichung hierfür ist

Eine Abweichung von dem vor kann, und zwar unter Zustimmung und die Festungen,

Eltern, Gr . z cht unfähigen Grund⸗ Heeresergãnzung be⸗ dieser Sohn dessen

wirthschaftlichen Erhaltung des

e nur dann angeordnet werden, Vertheilung des allgemeinen Ersatzbedarfs durch unvorhergesehenen Ausfall oder Abgan er Ersatzbedarf entsteht. Die ellung des nächstfolgenden Jahres zu bewirken.

k seinen Rekrutenantheil nicht aufzubringen, so j deren Bezirke desselken Bundesstaate und die der nächst höheren Militär⸗ rke übertragen. Die Erhöhung der Rekruten=

e Ersatz⸗Kommission, bestehend deur und einem Verwaltun n solcher Beamter fehlt, einem Mitgliede;

Ober ⸗Ersatz⸗Kom⸗ Commandeur und

einzige und unent außerordentlich Besitzes, der Pach

bei der Rekruteng em Feinde gebliebenen,

oder in Folge derselben Kriege an Krankheit gestorbenen die Zurückstellung den Angehörigen des letzt eren erung gewährt werden kann;

flichtige, welchen der Besitz oder die aft oder Vermächtniß zugef a Bewirthschaftung angewiesen und d . tzes oder der Pachtung auf andere Weise

oder an den erhalt erwerbsunfähig gew Soldaten, sofern dur eine wesentliche Y Militãrp Grundftücken durch Erbsch Lebensunterhalt auf deren rhaltung des Besi nicht zu ermöglichen ist; . Inhaber von Fab in welchen mehrere besch erst innerhalb des dem Dienstpflich Erbschaft oder Vermächtniß ltung auf andere Weise n andelshäusern entsprechenden Anwendung; z ) Militärpflichtige, welche in berufe oder in der Erlernung ei griffen sind und durch eine Unte würden. In ausnahmsweisen derselben bis zu einer Gesammtda 7 Militaͤrpflichtige, welche i lande haben.

wird der Ausfall auf die anderen zwar zunächst auf S. 5) angehörigen Bezi antheile anderer Bundesstaaten kann erst dann erfolgen, wenn die ge⸗

s Bunvesstaates nicht zur Leistung

Territorialeinheit

der kommandirende General des t mit dem Chef einer P ierfür in einzelnen Bundesstaaten be⸗

achtung von

en, sofern i covinzial oder

sammten Aushebungsbezirke eine des demselben aufgegebenen Rekrutenantheils im Stande Die jenigen Bundesstgaten, welche besondere Arm können unbeschadet der Bestimmungen im Absaßz 3 im Rekrutengeftellung für andere Armee gezogen werden, als Angehörige and BGemäßheit des 5. 12 zur Aushebun die Zutheilung der auszuhebenden Re heeres das militärische Bedürfniß be timmend. 10. Alle Wehrpflichtigen sind, wenn eeresdienst eintreten (85. 10 und vember 1867, Bundes⸗Gesetzbl. S. 131), vo lchem sie das 20. Lebens

Corps bilden, rieden zur aße heran⸗

eeresergãnzung die zustandigen riken und anderen gewerblichen Etablissements, t den obersten Civil⸗Verwal⸗

Corps nur in dem dan Arbeiter beschäftigt sind, sof

crer Bundesstaaten bei ihnen in m Uebrigen ist für ten an die Truppen des Reichs

ern der Betrieb ihnen henden Jahres durch rthschaftliche Er⸗ Inhaber von

4 Zur Entscheidun a. über die in

b. über den nach Maßgabe des

tjahre vorange zugefallen und icht möglich ist. sie nicht freiwillig in Umfanges findet diese Vorschrift sinn= 11 des Gesetzes vom 9. N m 1. Januar des Kalen-⸗ ahr vollenden, der Aus⸗ aben sich zu diesem Zwecke llen, bis über ihre Dienstverpfl ich esetzes gemäß endgü

j Vergůnstigungen, der Vorbereitung zu einem Lebens⸗ c. über den na er Kunst oder eines Gewerbes be⸗ chung bedeutenden Nachtheil erleiden Verhälknissen kann Lie Zurückftellung uer von 4 Jahren erfolgen;

hren dauernden Aufenthalt im Aus-

rer hülfloser Familien, erwerbs. chwister nicht gleichzeitig entbehrt ckzustellen, bis der Andere ent⸗

derjahres an, in we hebung unterworfen (militärp vor den Ersatzbehörden zu den Bestimmungen dieses icden ht

Reservemannschaften, der Land- mit Rücsicht auf die häug. e in Gemäßheit der S5. 64 und 69 Ersatz⸗ und Ober⸗Ers den Bezirks⸗Einge essenen Landes vectretungen gewählt oder, wo solche V der Landes⸗Verwaltungsbehörde

ltig entschieden ist,

Reichsgebiet verlassen, die Reichs ˖ eine andere Staatöangehörigkeit aber nicht er=

wenn sse ihren d

ens zweimal jährlich. 1 onen, welche das angehörigkeit verloren, worben eder wieder verloren haben, sind, sie Aufenthaft in Deutschland nehmen, gestellungspflichtig und k

; eder hinzu, welche aus . zwei arbeitsfähige Ernã unfähiger Eltern, Großeltern oder G werden, so ist Einer von ihnen zurü

önnen nach⸗