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ersten Male aus direkten Wahlen hervorgegangenen Reichsraths u iren. ! stzzt Börsenkrisis dominirte bei dem Zusammentritt des Par⸗ laments die Situation. Das erste Gesetz an dem es seine Thätigkeit zu erproben hatte, war das Aushülfsgesetz, durch welches der Finanz⸗Minister zur Emittirung von 80 Millionen Gulden Rente ermächtigt wurde. Mit diesem Votum schloß ge⸗ wissermaßen das Vorspiel der diesmaligen Session. Nach einer mehrwöchentlichen Unterbrechung begann die eigentliche Saupt⸗ aktion. War das Vorspiel von dem Ernst der ökonomischen Lage erfüllt und beherrscht worden, so prävalirten in der Haupt⸗ aktion die konfessionellen Vorlagen der Regierung, welche nach einem heftige parlamentarischen Sturm glücklich im Abgeord⸗ netenhause durchgebracht wurden.
Der zweite Theil der Hauptaktion begann sich im Laufe des verflossenen Monats im Herrenhaufe abzuspielen.
Reich an politischen Momenten war die Sitzung vom 13. April über die erste und wichtigste der konfessionellen Vorlagen. Mit einer Majorität von 34 Stimmen wurde der Antrag der klerikal⸗feudalen Kommission⸗Minorität, es sei über das Gesetz in Betreff der Regelung der äußeren Rechtsverhält⸗ nisse der katholischen Kirche zur Tagesordnung überzu⸗ gehen, vom Plenum verworfen.
Das zweite konfessionelle Gesetz, betreffend die Rege⸗ lung der Beiträge zum Religions fonds, wurde am 24. April ohne weitere Debatte nach dem Antrage des Ausschusses ange⸗ nommen — die mit der theilweise modifizirten Besteuerungsskala an das Abgeordnetenhaus zurückgegangene Vorlage wird voraus⸗ sichtlich die Zustimmung des letzteren finden — ; der dritte Ent⸗ wurf über die gesetzliche Anerkennung von Religions⸗ gesellschaften ist bereits am 27. von der konfessionellen Kom⸗ mission des Herrenhauses in der Fassung des Abgeordnetenhau⸗ ses unverändert angenommen. Bei dem 4 sogenannten Klo⸗ stergesetze hingegen ergaben sich im Laufe der Spezialbera⸗ thung — am 28. — so tief einschneidende Meinungsverschieden⸗ heiten, daß das Zustandekommen des Gesetzes in Frage gestellt wurde.
Da nun bei der tief eingreifenden Modifikation dieses Ge⸗ setzentwurfes eine Vertagung der weiteren Verhandlungen über denselben angezeigt erschien, und die konfessionelle Gesetzgebung
im Großen und Ganzen keine bedeutende Einbuße durch das
Fehlen dieser Vorlage erleidet, so beabsichtigt die Regierung, vor * Hand nur die drei ersten Gesetze in Wirksamkeit treten zu assen.
Von nicht minderer Wichtigkeit sind die Debatten über die finanzielle und wirthschaftliche Krisis und die verschiedenen Vor⸗ schläge, welche gemacht wurden, um die Wirksamkeit der verderb⸗ lichen Ursachen aufzuheben und die Wiederkehr derselben für die Zukunft zu vermeiden.
Es ist nicht in Abrede zu stellen, daß die Wirkungen der über das Land im vergangenen Jahre hereingebrochenen Kalamität auch heute noch fühlbar sind, daß Industrie und Handel sich noch immer nicht von den sie betroffenen schweren Schlägen er⸗ holt haben, und daß in Folge dessen Uebel stände vorhanden sind, deren völlige Beseitigung der Volksvertretung am Herzen liegt. Zahlreiche Arbeiterversammlungen, in denen fast durchweg in gemäßigtem Tone um schleunige Hülfe gebeten wurde, haben in vielen Städten des Reiches stattgefunden und ihre Anträge sind dem Parlamente übersandt worden.
Aber nicht nur der Arbeiterstand allein leidet unter den Nachwehen des Vorjahres: fast alle Schichten des österreichischen Volkes sind mehr oder weniger empfindlich geschädigt worden. Aus der Menge der leider nur zu zahlreichen Beläge wären die Wiener Studenten anzuführen. Die außerordentlich hohen Le⸗ bensmittelpreise sind die Hauptursache, daß diese Arbeiter auf dem Felde der Wissenschaften gar häufig um die materielle Existenz zu kämpfen haben. Um hier rasche und wirksame Hülfe zu bringen, hat sich unter den Auspicien bedeutender Männer ein „Studenten⸗Konvikt“ gebildet, dessen Protektorat der Erzherzog Kronprinz Rudolph am 28. April übernahm.
Am 20. April traten die Delegationen in Pest zusammen und wurden am nächsten Tage in der ungarischen Hauptstadt von Sr. Majestät dem Kaiser empfangen. Die bei diesem Anlaß gehaltenen Ansprachen bestätigen die Uebereinstimmung, die zwischen den maßgebenden Vertretungen der beiden Reichs — uud der Krone über die äußere Politik herrscht. Hin⸗ schtlich der Finanzlage und des Einflusses derselben auf die Vorlagen konnten die Präsidenten beider Delegationen nicht umhin, darauf hinzuweisen, daß mehr als je Schonung der Leistungsfähigkeit der Völker eine Nothwendigkeit sei.
Den Delegationen wurde unter Anderem die 142 Kor⸗ respondenzen und Aktenstücke enthaltende Nr. S des Rothbuchs von dem Kaiserlich und Königlichen gemeinsamen Ministerium
des Aeußern vorgelegt. Sämmtliche Dokumente beschäftigen sich
mit materiellen Interessen, und zwar beziehen sich die Aktenstücke Nr. 1 —20 auf die Vertretung der österreichisch⸗ ungarischen In⸗ teressen in Spanien; die Aktenstücke 21 —28 auf die Libanon⸗ Angelegenheit; die Aktenstücke 29 —111 auf die Suez⸗Kanal⸗ Angelegenheit und der Rest der Dokumente auf andere handels⸗ politische Angelegenheiten. Vor Allem ist aus dem diesjährigen Rothbuch zu entnehmen, daß Oesterreich⸗Ungarn in guten Be⸗ ziehungen zu sämmtlichen auswärtigen Mächten steht.
Ferner unterbreitete die gemeinsame Regierung den Deliga⸗ tionen die senige Vorlage, womit der Vorschlag für den gemein⸗ samen Staatshaushalt der österreichisch⸗ ungarischen Monarchie für das Jahr 1875 zur verfassungsmäßigen Behandlung ein⸗ gebracht wird. Begleitet ist dieser Voranschlag von ö die verschiedenen Ministerien betreffenden Beilagen, Erläuterungen und Denkschriften, sowie einigen anderen, retrospektiven Werth i Vorlagen, welche sich ebenfalls auf Regelung von
nanziellen Verhältnissen beziehen.
In der Wiener Zeitung“ vom 16. April wurde der am 3. Dezember 1873 zwischen der österreichischungarischen Mon- archie und dem vereinigten Königreiche von Großbritannien und Irland abgeschlossene Staatsvertrag wegen gegenseitiger Auslieferung von Verbrechern publizirt. Derselbe enthält 18
Artikel und findet gleichfalls (Art. I7) auf die Kolonien und auswärtigen Besitzungen Ihrer Großbritannischen Majestät An⸗
wendun elbe Journal veröffentlichte am 28. April das Finanz⸗
D esetz für das Jahr 1874 vom 26. desselben Monats. Die Erne wege en für das laufende Jahr werden auf die Ge⸗
sammtsumme von 398, 965,313 Gulden 5. W. festgesetzt.
Die Idee des Handels⸗Ministers, auch Frauen zum Post⸗
dienste zu verwenden, ist zur Thatsache geworden. A Frauen
zu bereits berufen, verschiedene, der Postamstalt zufallende Ge⸗
ö. 1 3 und eine bedeutende Vermehrung dieser
kärzester Zeit in Aussicht. n staiistischem Material ist die April Sammlung der
Wiener Zeitung und der Wiener Abendpost“ so altig,
daß hier nur die verschiedenen Materien im Auszuge angedeutet werden können. Beispielsweise ist die Jagdausbeute in Mähren und Desterreichisch⸗Schlesien statistisch bearbeitet, ferner findet sich — in Nr. 80 — ein Nachweis der Thätigkeit der Gensd armerie in Böhmen im Jahre 1873 — eine Statistik über den gel cast. lichen Verkehr bei dem Wiener Magistrat, — in Nr. 89 ein Nachweis der Waaren⸗Ein⸗ und ⸗Ausfuhr des Allgemeinen österreichischungarischen Zollgebiets und Dalmatiens in den bei⸗ den ersten Monaten des laufenden Jahres, — in Nr. 91 wird der Stand des Materials der österreichisch⸗ungarischen Handels⸗ marine mit Ende des Jahres 1873 nachgewiesen 2c.
Landtags ⸗ Angelegenheiten.
Berlin, 12. Mai. In der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten erklärte in der Diskussion über den Ge⸗ setzentwurf wegen Bewilligung von Schauprämien für Vollblut⸗ Zuchtpferde der Handels⸗Minister Dr. Achenbach mit Bezug auf das von dem Abg. Richter hervorgehobene Bedenken, eine im Etat gestrichene Position in derselben Session wieder aufzu⸗ nehmen:
Meine Herren! Die Vorlage selbst hat in diesem Hause so warme Vertreter gefunden, daß es für mich fast überflüssig erscheint, diesen Reden noch etwas hinzuzufügen. Indessen die Worte, welche der letzte Herr Redner an mich gerichtet hat, zwingen mich, noch einige Aufklärung zu geben. Es geschieht dies wesentlich, um etwaige kon⸗ stitutienelle Bedenken, welche bei dem einen oder anderen Anhänger der Vorlage vorhanden sein können, zu beseitigen. Ich meinestheils glaube, daß, wie die Vorlage lautet und wie sie nur verstanden wer⸗ den kann, die Annahme absolut ausgeschlossen ist, als handle es sich ge⸗ genwärtig um diejenige Sache, welche durch die stattgefundene Ab⸗ stimmung verworfen ist. Damals wurde, wie die Ueberschrift im Etat lautet, ein Beschluß gefaßt über „Prämien bei Pferderennen und zu anderen dahingehörigen wecken“, ge⸗ genwärtig wird in der Hauptsache ein Kredit verlangt, um „Schauprämien an Vollblutzuchtpferde“! zu ertheilen. Nun sagt der Herr Abg. Richter, bei den Rennen sind wesentlich ebenfalls die Augen thätig; sie konstatiren, welcher Effekt durch das beste Pferd erzielt ist. Ganz richtig! Indessen es liegt durchaus nicht in der Absicht der Königlichen Staatsregierung, die Vertheilung dieser Prämien mit dem Rennen zu kombiniren, ein Pferd deshalb zu prämiiren, weil es der Sieger auf der Rennbahn gewesen ist, oder aber ein Pferd aus dem Grunde auszuschließen, weil es bei, dem Rennen nicht betheiligt war. Diese Gesichtspunkte wird die Regierung und werde ich speziell, wenn es sich um die Vertheilung der Prämien handelt, überall festhalten. Ich werde auch meinestheils nicht dazu übergehen, beispielsweise die Vertheilung der Prämien den Vorständen der Rennvereine zu überweisen, sondern, wie die Motive dies aussprechen, wer⸗ den vollständig selbständige Organe dazu geschaffen, um auf Grund einer Untersuchung die Prämien zu gewähren. Bei uns handelt es sich lediglich darum, die Vollblutpferdezucht während des Stadiums, für welches Rennprämien nicht bewilligt worden sind, intakt zu erhalten, sie in ihrem Bestande zu schützen und zu hindern, daß die von dem geehrten Herrn Vorredner gehegte Befürchtung nicht eintritt, es möge Vollblut ausgeführt werden. Wir wollen also durch unsere gegenwär tige Vorlage den status quo aufrecht erhalten, und in dieser Beziehung empfehle ich Ihnen die Vorlage. . ;
Andererseits geht die Königliche Staatsregierung fortgesetzt von der Ueberzeugung aus, daß, wenn die Vollblutzucht im Lande gedeihen soll, dazu Rennen nothwendig sind, und daß, wenn Rennen bestehen sollen, auch eine staatliche Unterstützung durch Prämien nothwendig ist. Meine Herren, als im Jahre 1834 davon die Rede war, staatliche Prämien nach einem gewissen System für die Vollblutpferdezucht zu ertheilen, hat auf einen desfallsigen Bericht des damaligen Ministers des Innern Friedrich Wilhelm I. als Kronprinz in einem Refkript sich dahin ausgesprochen, daß die Rennen und die Ertheilung von Renn⸗ prämien zu fördera seien, indem — wie es heißt — die Pferde rennen auf die Verbesserung der Pferdezucht nicht allein den wichtigsten und bedeutendsten Einfluß haben, sondern sogar zur Erreichung eines höheren Standpunktes unerläßlich nothwendig sind.! An diesem Gesichtspunkt ist im Laufe der Zeit daher überall festgehalten worden Unter der Mitwirkung dieses Hohen Hauses sind die ursprünglich wenig beträchtlichen Prämien erhöht worden, der Fonds von 17.000 Thlrn. aur 26,000 Thlr., und in ganz kurzen Zwischenräumen auf die Summe von 51,000 Thlrn. erhöht wo⸗den. Es ist damals, als es sich um die Bewilligung dieser Summe handelte, namentlich von Rednern — wenn mich mein Gedächtniß nicht täuscht — der linken Seite dieses Hauses auf das Eifriaste vertreten worden, daß die Rennen im Interesse der Vollblutzucht aufrecht zu erhalten seien; es gehörte zu diesen Rednern auch der Vielen in diesem Hause bekannte Abg. Biedenweg aus Hannover, der mit großem Eifer und Feuer diese Sache hier befürwortete und seinerseits von dem Grundsatze ausging, daß ohne Vollblut kein Halbblut und ohne Rennen die Vollblut Pferdezucht im Lande nicht möglich erscheint. Ich habe auch nicht die Zwischenzeit vorübergehen lassen, ohne mich meinestheils, da ich kein Sachverständiger bin, von verschiedenen Seiten unterrichten zu lassen, und ich muß anführen, daß die Gutachten, die ich von sehr verschiedenen Stellen, wie gesagt, eingezo⸗— gen habe, in der Anschauung zusammentreffen, daß die Rennen zur Erhaltung der Vollblutzucht nothwendig seien, und demgemäß auch die staatlichen Preise, wenn man einmal die Vollblutzucht im Lande kon serviren wolle, nicht entbehrt werden können, wie das auch das Bei⸗ spiel aller anderen größeren Staaten in Europa beweist. Auf Grund dieser Gutachten glaube ich umsomehr in der Jatention bestärkt sein zu müssen, dem nächsten Landtage bei der Vorlage des Budgets aber⸗ mals die Frage der Rennprämien zu unterbreiten. Es kann daher die heutige Bewilligung keineswegs dasjenige bedeuten, was der erste Herr Redner befürchtete, daß es sich um einen System ⸗ und Prinzipienwechsel auf die Dauer handle. Allerdings steht gegenwärtig ein ganz anderes ö. zur Diskussion, zu dessen Anwendung Ihre Mithülfe in An⸗ pruch genommen wird, Rennen und Rennprämien sind nicht in Frage, und ich würde diesen ganzen Gegenstand meinerseits überhaupt nicht erwähnt haben, wenn ich es nicht der Loyalität entsprechend erachtete, es gleichzeitig auszusprechen, daß für die künftige Session Ihre Mit⸗ wirkung abermals nachgesucht werden wird, um Rennprämien für die Vollblutpferdezucht zu gewähren. Ich spreche dies offen aus, aber auch eben so offen, aß meiner Ueberzeugung nach im gegenwärtigen Augen · blick diese Frage nicht zur Erörterung steht. Ich glaube daher, h selbst der Herr Abg. Richter in der Lage ist, dieser Vorlage vollau zustimmen zu können. Ich bitte das Hohe Haus, dieselbe anzunehmen.
r V delt, deren s Interesse des Verkeh wün⸗
die Bitte vortragen, daß gleich in
der That als ein verlorner zu betrach
Bedürfniß an Wagen und Lokomotiven Auskunft zu geben. Später habe ich diese Auskunft erhalten. Es ist den Herren . aus den Zei⸗ tungen hinlänglich bekannt geworden, welche Beschwerden im Laufe des Winters sich gerade bezüglich der Ostbahn Verwaltung erhoben haben. Meines Theils kann ich einen großen Theil dieser Beschwerden überhaupt nicht als begründet anerkennen und namentlich nicht zugeben, daß die Verwaltung selbst die Ursache der hervorgetretenen Uebelstände sei. Im Gegentheil ist für die Würdigung der Verhältnisse wesentlich die ungemeine Steigerung des Verkehrs auf dieser Bahn in Betracht zu ziehen. Nach dem mir vorliegenden Material ist der Verkehr auf der Ostbahn im Jahre 1873 gegen das Vorjahr folgendermaßen ge⸗ stiegen: im Lokalverkehr ungefähr um 334 Prozent, im direkten Verkehr um ca. 60 Prozent, im Durchgangsverkehr um 60 Prozent, im Gesammt ⸗ verkehr um ungefähr 49 Prozent. Hinsichtlich der zurückgelegten Cent=
nermeilen betragt die Steigerung von 1873 gegen 72 587 Prozent,
hiervon entfallen auf den Verkehr mit Rußland pro 1873: 6,216, 287 Ctr., pro 1872: 1,823,745 Ctr., also pro 1873 eine Steigerung von mehr als 4000 0900 Ctr., d. h. eine Steigerung von 241 Prozent. Sie mögen daraus ermessen, welche eigenthümlichen Verhältnisse in Fe dieses derartig gewachsenen Verkehrs haben eintreten müssen.
abei bin ich darauf aufmerkjam gemacht worden und glaube auch, daß diese Bemerkung . ist — daß wir es keineswegs mit einer vorübergehenden Erscheinung zu thun haben, vielmehr wird die Ausdehnung des russischen r n, und die bevorstehende Er⸗ öffnung neuer Linien noch im Laufe dieses Jahres vermuthen lassen, daß diese Zustände nicht nur dauernde seien, jondern daß der Verkehr sich noch steigern werde. Ich darf mir vielleicht gestatten, aus einem n Februar an mich erstatteten Bericht Folgendes zu verlesen. Es eißt da:
Die Gesammtlänge dieser neuen Verkehrswege inkl. der letzt⸗ gedachten noch zu erschließenden beträgt circa 390 Meilen.
Die neuen Verkehrswege, deren äußerster Punkt Zarczyn an der Wolga, etwa 40 Meilen vom kaspischen Meer ist, werden ihre Hauptwirkung erst in der Folge äußern, da die Anknüpfung von Handelsbeziehungen nicht durchweg gleichen Schritt mit der Tarif⸗ bildung gehalten hat, und die zur Zeit von diesen neu erschlossenen Verkehrsländern bezogenen Transporte nur als Versuche anzusehen sind, aus denen sich jedoch voraussichtlich dauernde und feste Beziehungen entwickeln werden. Hierzu kommt, daß voraussichtlich in kurzer Zeit sich die Nothwendigkeit direkter Tarifbildungen mit Saratow und Nischnei⸗Nowgorod herausstellen wird.
Ferner steht im Augujt dieses Jahres die Eröffnung der neuen Bahnstrecken Miasnia⸗Kaluga⸗Tulag, die reichsten fruchtbarsten Distrikte Rußlands mit Eisen, und Anthrazit⸗Kohlengruben auf⸗ schließend bevor. .
s wird überhaupt nach dem Gange der Entwicklung des jetzi⸗ gen Verkehrs nicht lange Zeit währen, daß alle von der Grenze Asiens nach Osten führenden Schienenstraßen ihre Einwirkung auf den Ostbahnverkehr derart äußern, daß die Güter zum Versandt nach Deutschland mit wenigen Ausnahmen auf dem kürzesten Weg über Eydtkuhnen auf die Ostbahn übergehen werden. .
Wenn nun die Verhältnisse so liegen, glaube ich, ist es die unab⸗ weisbare Pflicht der Staatsregierung, mit Forderungen der vorliegen⸗ den Art an die Landesvertretung heranzutreten; es ist das um so mehr der Fall, als ich während meiner Verwaltung die Neberzeugung ge— wonnen habe, daß die Ostbahn bisher mit unzureichenden Betriebs- mitteln ausgestattet gewesen ist und . selbst diese Bewilligung, wenn wir einigermaßen auf einen stilleren Verkehr rechnen wollen, erst die Ostbahn mit einem Betriebsmaterial versehen wird, wie es im Allgemeinen als das durchschnittliche angenommen werden kann. Nach den mir vorliegenden Berechnungen waren im Jahre 1872 beispiels weise 5301 Gepäck, und Güterwagen vorhanden; seitdem sind beschafft worden 1309 Wagen, macht eine Summe von 6610 Wagen. Nun ist nach den maßgebenden Prinzipien festgestellt, daß mindestens erforder⸗ lich sind 10,220 Wagen, was ein Manko ergiebt von 3610 Wagen. Wenn Sie diesen ganzen Bestand von 10,220 Wagen in Betracht ziehen mit 21,395 Achsen, so kommt die Ostbahn bei ihrer jetzigen Laͤngen⸗ ausdehnung — von rund 1404 Kilometern — erst auf 15,3 Achsen pro Kilometer, während der Durchschnitt des Wagenbestandes auf sämmt⸗ iichen preußischen Bahnen im Jahre 1872 schon 16,3 Achsen pro Kilo meter gewesen ist. . . . ;
Sie sehen also, meine Herren, daß auch diese Bewilligung nicht eine ungebührliche ,, des Betriebsmaterials, soweit es den Wagenpark angeht, herbeiführen wird. Dasselbe könnte ich in Bezug auf die Lokomotiven aus dem vorliegenden Meterial feststellen. Rechnen Sie hinzu, daß ich fortgesetzt von der Kaufmannschaft in Königsberg und anderwärts angegangen worden bin, den Zuständen auf der Ostbahn in Bezug auf das Betriebsmaterial mit allen mir zu Gebote stehenden Mitteln Abhülfe zu verschaffen — bedenken Sie, daß während des ganzen Winters nicht unerhebliche Uebelstände auf der Station Eydtkuhnen bestanden haben, indem wir zum Theil nicht im Stande gewesend sind, alles angefahrene Gut mit unserem Wagen park zu bewältigen, so glaube ich, ist die Regierung vollkommen berech⸗ tigt, indem sie die gegenwärtigen Ansprüche erhebt, zugleich darum u bitten, die Vorlage baldigst zum Abschluß zu führen. Freilich habe ich, wenn ich der Uebelstände bei der Station Eydtkuhnen gedacht habe, meinerseits doch zu konstatiren, daß wir bemüht gewesen sind, während des Winters den Wagenpark durch Anmiethung von Lokomo⸗ tiven und Wagen zu vermehren, und daß, als es uns gelungen war, genügendes Betriebsmaterial in Eydtkuhnen aufzustellen, russischer Seits nicht dasjenige zugeführt ist, was wir mit unserm Wagenpark zu übernehmen im Stande waren, — ein Beweis, daß die Beschwer⸗ den, welche aus Rußland über mangelnde Wagen gegen uns erhoben sind, nicht überall begründet gewesen sind, vielmehr eine Verstopfung auf russischen Bahnen stattgefunden hat und auch wohl Mangel an Betriebsmaterial, Fehler der Einrichtungen u. s. w. in Rußland her⸗ vorgetreten sind. Umstände, die mir zur Last gelegt worden sind, während sie in Wahrheit uns nicht überall zur Last fallen.
Der Herr Vorredner hat darauf hingewiesen, daß die gegenwärti geforderte Wagenzahl die Zahl der angemietheten Wagen erhebli übersteigt. Ich mache dem gegenüber darauf aufmerksam, daß erstens das angemiethete Betriebsmater al durchaus nicht ausreichend war, zweitens aber, daß bei dieses Anforderung auch darauf gerechnet ist, es werde sich der Verkehr auf der Ostbahn für den nächsten Winter steigern. Fasse ich alle diese Umstände zusammen, spo scheint mir bei der Lage der Sache eigentlich kein Grund zu einer kommissarischen Berathung vorzuliegen; ich will indessen in dieser Beziehung dem Urtheile des Hauses nicht vorgreifen.
Nach dem Abg. Miguel erklärte der Finanz⸗Minister
Camphausen: Meine Herren! Ich möchte auch bitten, daß die Vorlage nicht erst der Budgetkommission überwiesen würde. enn der erste der eehrten Herren Redner darauf hingewiesen hat, man möchte ja viel eicht am 2. Januar die Erfahrungen noch nicht besessen haben, die später noch bekannt wurden — unter solchen Umständen wäre es erklärlich, daß nicht schon bei der Vorlage des Budgets eine Anforderung erhoben wäre — so i ich doch daran zu erinnern, f die Verhandlungen wegen Aufstellung des Budgets in einer viel früheren Periode des Jahres stattzufinden pflegen und stattfinden müssen, als dies der Herr Redner annahm. Dem Landtag ist pünktlich am i2. November der ganze Staatshaushalts ⸗Etat vor⸗ 8. t worden. Um zu diesem Resultate zu gelangen, habe ich meine ö en dringend daran erinnern müssen und daran festhalten müssen, die Anmeldungen bis Ende Juni zu erfolgen hätten. . Dann, meine Herren, wollte . noch aus einem andern Grunde er . eit Beschluß r werden möchte. Ich melnestheis bin von der Nothwendigkeit, die triebmittel für die Gisenbahnverwaltung des Staats im auggedehn⸗
testen Maße zu beschaffen, o innig durchdrungen, daß ich meinem Kollegen,
dem Perrn Hande nister in dieser Beziehung einen illimitirten Kredit zur Digposition er g habe. 6m ferner der Meinung . . diese . . * , d a. ag, den wir verlieren, um mit di lungen vorzugehen ; e fee gen e:
I
in der unbequemen Lage ist, viel Geldschätze zu bewahren, die er recht
gern in nützlicher Weise loswerden möchte.
sam, daß auf vers
den westlichen
errn Vorredners ausgeführt i
Betriebe befand.
— In der Diskussion über den Gesetzentwurf, betreffend die Aufhebung des Chausseegeldes auf den Staatschausseen, wies der Abg. v. Benda auf die Nothwendigkeit hin, au
denen Bahnen viele Wagen unbenutzt stehen. Der Handels⸗Minister Dr. Achenbach entgegnete hierauf:
Daß das Betriebsmaterial nicht immer verwendet werden kann, ist ja bekannt. Wenn der Verkehr stockt, die Industrie daniederliegt, so werden sich die Wagen ansammeln, und so ist es augenblicklich in rovinzen der Fall. Nach dem augenblicklichen Ver⸗ kehr auf der Osthahn ist auch dort nicht mehr dasselbe Wagenmaterial erforderlich, wie es im Winter war. Es kommt aber darauf an, für diejenige Zeit einen ausreichenden Wagen park zu haben, wo alle Welt danach ruft; gerade für die Zeit, wo der Verkehr belebt ist, wo der Handel und die Industrie blühen, muß der Wagenpark wenigstens annähernd aus— reichen, und derjenige, welcher nicht bei Zeiten dafür sorgt, kommt in Noth und ist gerechtem Vorwurf ausgesetzt. Dem vorzubeugen, be= zweckt die gegenwärtige Vorlage; wir wollen solche Uebelstände nicht weiter auf der Ostbahn eintreten lassen. Ich glaube deshalb, auch aus den angeführten Gründen kann, wie ganz richtig Seitens des t ist, ein Bedenken gegen die Vorlage nicht hergeleitet werden Nein theils besitze ich natürlich so wenig, wie einer der anderen Herren, irgend welche Prophetengabe; ich bin weit entfernt davon, behaupten zu wollen, so und so wird sich der Verkehr auf der Ostbahn gestalten. Wir sprechen immer nur von bestimmten Erfahrungen und machen daraus bestimmte Schlüsse. der Herr Vorredner alaubt, die Steigerung des Verkehrs mit Rück= sicht auf die Insterburger Bahn bezweifeln zu sollen, so ist mir nicht ganz klar geworden, was er damit gemeint hat, da diese Linie ja ebenfalls eine Staatsbahn ist und jedenfalls im vorigen Jahre, zu der Zeit, wo sich jedenfalls der Verkehr mit Rußland steigerte, bereits im
her die Voraussetzung, daß
Regulativs herbeizuführen.
Wenn dagegen
die Ge⸗
bühren auf den Kommunal⸗ und Kreischausseen aufzuheben. paraus * r ien mit nch s,
Der Finanz⸗Minister Camp hausen erwiderte: 14
Meine Herren! Eine Erklärung in dem Sinn, wie sie der Herr Vorredner verlangt, daß die Staatsregierung es füc unvermeidlich hielte, das Chausseegeld auf den Kreisstraßen aufzuheben, würde ich nicht ertheilen können noch mögen. Die Erhebung des Chausseegeldes hat ja überall ihren Ursprung darin gehabt, daß man für die Be⸗ nutzung einer Straße eine Gebühr bewilligt hat, und die Bewilli⸗ gung einer solchen Gebühr ist das Mittel gewesen, den Chausseebau zu fördern, Chausseen hervorzurufen. Nun, meine ich, kann man sehr wohl dazu kommen, in einem Staatswesen zu sagen, — wir haben bisher diese Gebühr für nothwendig erachtet, wir sind jetzt in der glücklichen Lage, daß wir diese Gebühr nicht mehr bedürfen, wir wollen sie für unsere Straßen aufheben, ohne damit der Frage zu
Votum verliehen werde,
fi regeln. Sie wird sich darüber
präjudiziren: wie soll es mit denjenigen Straßen gehalten werden, die . R. 4 363 . . kleinerer Verbande x ü uen und zu erhalten sin n dieser Beziehung, meine en, — Der Abg. Schröder (Lippstadt) machte darauf aufmerk⸗ * die Staatsregierung durchaus nicht, es on — * 8 32 Straßen für immer dabei fein Bewenden behalten, daß Chauffeegeld erhoben wird, wir sind weit entfernt davon, einen solchen Ausspruch zu thun, wir sind auch weit entfernt davon, nur verkennen zu wollen, daß es nicht in mancher 6 wünschenswerth wäre, wenn die finanziellen Verhältnisse der betheiligt solche Gebühr Verzicht zu leisten. Wir wollen aber in dem gegen— wärtigen Gesetzentwurf dieser Frage nicht vorgreifen und ich kann da— . ; wir die Aufhebung des Chausseegeldes auf den Kreisstraßen für völlig unvermeidlich ansehen, nicht bestätigen.
— In der Berathung der Berichte der Budget ommission bezeichnete der Referent Abg. Dr. Virchow es , m. stand, daß die bei der Ober⸗Rechnungskammer beschäftigten Hülfs⸗ arbeiter eine Stimme bei den von ihnen selbst bearbeiteten Sachen haben, dadurch könne leicht die Unabhängigkeit dieses Kollegiums gefährdet werden. Er befürwortete den Antrag der Kommission, Cir. (ehr 176735 Str) die Regierung aufzufordern, eine entsprechende Aenderung des ꝛ . n. Nachdem der Regierungskommissar, Geheime Finanz⸗Rath Rüdorff, sich hierüber zustimmend geäußert, nahm der Finanz⸗Minister Camphausen das Wort:
Meine Herren! Ich ergreife nur das Wort, um den He =
gierungs ·Kommissarius dagegen zu wahren, , rungen die Absicht kundgegeben worden, entgegenzutreten. Der Herr Regierungs⸗Kommissarius hat sich be— müht, eine Erläuterung zu geben, weshalb der Staatsregierung der von der Qber -Rechnungskammer gemachte Vorschlag unbedenklich er— schienen ist und weshalb sie geglaubt hat, von ihrem Widerspruchs⸗ recht gegen diesen Vorschlag keinen Gebrauch machen zu sollen. Im übrigen liegt es ja auf der Hand, daß, wenn Seitens der Ober- Rechnungskammer ohne alle Betheiligung der Staatsregierung ein QHülfsarbeiter einberufen werden kann, jedenfalls vom Standpunkt der Staatsregierung aus auch nicht i . ki ,. ein un on der Umstand, daß eine so hohe Körperschaft, wie das Abgeordnetenhaus, der Ansicht . daß . dieses Regulativ in dem Punkte mit dem Wortlaut des Gesetzes über die Qber⸗Rechnungskammer nicht in Einklang zu bringen sei, wird für die Staatsregierung die dringende Beranlassung enthalten, diese Frage
enehmen und die etwaigen Einwendungen der Ober⸗Rechnungskammer u hören haben, aber in dem guten Willen der Staatsregierung diefe Angelegenheit in Ordnung zu bringen, dürfen Sie nicht zweifeln.
Am 9. Mai starb auf Loskowitz an der Ostbahn Herr Adolf
alten und des Pomerellen.
befestigten Grundbesitzes im Landschaftsbezirk Süb⸗
Die im
en Kreise es gestatten, auf eine
den einzelnen
mehr 4 643.36 niger 78, 268
berg 6 Fabr. LO 7,492 Ctr. (mehr 56 l, 682
das allerentfernteste Interesse
mit der Ober -Rechnungskammer zu Ctr. (1840 Ctr.
1874 betragen:
zucker fabriken haben in der bis ultimo März d. J im Ganzen 70 965,327 Etr. Rüben anf Zuger verarbeitet, während in demselben Zeitraum der 1872773 die Rübenverarbeitung nur S3, 296,345 Gtr. betragen hat; für die Kampagne 1873,74 ergiebt sich sonach ein Mehr von 8 7745561 Ctr. Rüben oder 10, Prozent, welches unter der Annahme, daß zur Herstellung eines Centners Rohzucker Durchschnittlich 121 Etr. rohe Rüben erforderlich sind, einer Mehrproduktion von circa 540,009 Gir.
Sem erde nnd Sander dentschen Zollgebiete vorhandenen Runkelrüben⸗ Zeit vom 1. September 1873
Kampagne
Rohzucker
entsprechen würde. i i ere sprech rde. Die in
Staaten betriebenen Rübenzuckerfa⸗
briken sind an den oben angegebenen Ziffern folgendermaßen betheiligt gewesen: 3 257 Fabriken 52, 239, 148 Ctr. Rüben 6 .
Ctr.) und zwar: Westpreußen 1 Fabr, 247. 080 Ctr.
(mehr JI772 Ctr), Reg - Bez Potsdam 7 Fabr., 793,049 Ctr. (we⸗
Ctr), Reg. Bez. Frankfurt 13 Fabr., 2069, 617 Pommern 7 Fabr., 1,189,891 Ctr.
(mehr 7,246 Ctr.), Schlesien 49 Fabr, 7Gl6,iz4 Gir. Twenfae- 1345,70 Ctr.) Sachsen 152 Fabr., 34,412,187 Ctr. (mehr 3 Ctr.), Schleswig⸗Holstein 1 Fabr, A3 518 Ctr. (weniger 45,74 Ctr.), Hannover 16 Fabr, 3,566 553 Gtr. (mehr 1,340, 2160 Etr.), West⸗ falen 3 Fabr, 124014 Ctr. (mehr 19701 Ctr.), Hessen⸗Nas⸗
113,09 Etr. (mehr 21, 969 Ctr.), Rheinprovinz
als wäre in seinen Aeuße⸗ 8 Fabr, 2494015 Ctr. (mehr gi9, 735 ECtr) . dem hier gestellten Antrage 2 Fabr., 235,635 ECtr. an, . e tf rer , .
1594,86 Ctr. mehr 156,473 Ctr), Baden
1 Fabr. 53354491 Ctr. (mehr 69,217 Ctr), Thüringen 6 Fabr.,
(mehr 542, Stö3 Ctr.), Mecklenburg 1 Fabr., 105,806
Ctr. (mehr 63, 9ß0 Ctr), Braunschweig 28 Fabr, S361, 782 Ctr.
Ctr., Anhalt 35 Fabr., 7,780, 5418 Ctr. (mehr 733,444
Etr.), Luxemburg 2 Fabr., 174565 Ctr. (mehr 21,2395 Ctr.). In allen übrigen, vorstehend nicht mit genannten Staaten bez. preußischen Provinzen hat Rübenzuckerfabrikation nicht stattgefunden.
Wenngleich nach Vorstehendem eine Zunahme der inländischen Zuckerproduktion zu konstatiren ist, so scheint dieselbe auf die Einfuhr
dem Auslande einen wesentlichen Einfluß nicht geübt
zu haben. Soweit sich aus den für das 1. Quartal d. J. vorliegen- den Verkehrsübersichten ersehen läßt, sind während desselben beim Eingange durch Verzollung in den freien Verkehr getreten: raffinirter Zucker S9, 273 Ctr (18,518 Ctr. mehr als im J. Quart. 1873), Rohzucker von Rr. 19 Des Holländ. Standart und darüber 418 Gtr. (44 Ctr. mehr als im . Quart. 1873), Rohzucker unter Nr. i9) des Holländ. Standart 25,36
mehr als im 1. Quart. 1573. Dagegen hat die Aus⸗
fuhr aus dem freien Verkehr des deutschen Zollgebiets im. J. Quartal
Rohzucker von mindestens S8 Polarifation 71,851
f . Adolf Str. (1. Quart. 1875: 78 077 Ctr.),, Kandis ; ö von, Gordon (geb. 1801). Derselbe gehörte dem Herrenhause seit Broden bis zu 25 Pfd. Netto 6. 9 23 3
1866 an und war in dasselbe berufen in Folge Präsentation des! anderer harter Zucker 27,392 Cte. (1. Quart. 1873: II,631 Ctr.).
Inseraten⸗ edition des Neutschen Rrichs Anzeigers
und Königlich ,, e,, Staats Anzeigers
Berlin, Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
Ste ckoriefe und untersuchungs Sachen. 2. Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Bor- ladungen u. dergl. X* Verkäufe, Vervachtungen, Submissionen 20.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Ediktal⸗Citati on. Nachstehende Landwehrmänner: I) der Gefreite Carl Georg Nickels, geboren am 6. Dezember 1836 zu Grünberg, 2) der Seesoldat, Matrose Hugo Friedrich Adolf von Gotzkow, ge⸗ boren am 30. November 1831 zu Grünberg sind an⸗ geklagt, ohne Erlaubniß die Königlichen Lande resp. das Gebiet des Deutschen Reiches verlassen zu haben. Es ist deshalb gegen sie auf Grund des 5§. 360 Nr. 3 des Strafgesetzbuchs die Untersuchung eröffnet und Termin zur mündlichen Verbandlung auf den 4. September d. Is, Vormittags 114 Uhr, im hiesigen Gerichtsziimmer Nr. 32 anberaumt worden, wozu dieselben mit der Aufforderung vorgeladen werden, zu festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel mit ur Stelle zu bringen, oder solche dem unterzeichneten
ericht dergestalt zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. Im Falle des Ausbleibens wird mit der Untersuchung und Entscheidung in contumaciam ver- fahren werden. Grünberg, den 30. April 1874.
Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung. Der Polizei⸗Richter.
Konkurse, Sub hastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
u Se GEoictalladung.
Nachdem über den überschuldeten Nachlaß der verstorheuen Ehefrau des Kürschnermeisters Carl Schunke, Friederike, geb. Durst, dahier der formelle Konkurs erkannt worden ist, so wird Termin zur Anmeldung der Forderung an dem Nachlaß auf den
29. Mai dieses Jahres, Vormittags 11 Uhr
. er r, e beim Rechtsnachtheile des Ausschusses von der Be⸗ friedigung aus der Masse anberaumt. Zahlungen können in rechtsgültiger Weise nur an den zum Eu⸗ rater bestellten Privatsekretär Feige dahier geleistet werden; etwaige Ansprüche auf Herausgabe von Ge⸗ genständen aus der Masse sind bei dem Curator als bald anzumelden.
Cassel, den 24 April 1874
Königliches Amtsgericht JI. Abtheilung IV.
Reim erdes. Mohr.
. Vorladung.
Die . Auguste Gehrke, geb. Schneekluth, zu Groß Sa—⸗ moklensk hat gegen ihren Ehemannn, den Zimmer- gesellen , Gehrke ebendaselbst auf Tren nung der Ehe geklagt, weil letzterer sich dem Trunke ergeben hat, überhaupt ein vagabondirendes Leben führt und seit längerer Zeit die ir, hülflos ver · laffen hat. Zur Beanfwortung dieser Klage von Seiten des Verklagten haben wir einen Termin auf ben 14. Juli 1874, Bormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Kreisrichter Freiwald in unserem Sitzung saale Nr. J anberaumt, zu welchem der Verklagte mit der Aufforderung vorgeladen wird, persönlich zu
cheinen. Statt selbst im ine zu erscheinen, steht dem Verklagten auch frei, vor oder im Ter⸗ mine eine schriftliche Beantworkung einzureichen, die entweder durch einen Rechtganwalt 2 oder vor einem gerichtlichen Deputirten zu Protooll er ·
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Verloojung, Amertisatton, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
Deffentlicher Anzeiger.
5. Industrielle Etabliffements, Sabriken u. Großhandel 6. Verschiedene Bekanntmachungen.
IJ. Literarische Anzeigen.
8. Jamilien - Nachrichten.
rate nigimt an dig aut grisirte Annongen⸗ Expedition von olf Mosse in Gerlin, Leipzig, amhurg, Frank-
furt a. M., Greslau, galle, Prag. Wien, Wunchen,
Nürnberg. Straßburg, Zürich und Stuttgart.
27. Central-Handels-Regifter. — Erscheint in sepa⸗ rater Beilage.
klärt sein muß. Versäumt der Verklagte den Ter- min, so wird es von unserer Bestimmung abhängen, ob angenommen werden soll, daß der Verklagte die zur Begründung der Klage vom Gegentheil aufge— stellten Thatsachen bestreitet und diejenigen Urkunden und Beweigmittel nicht anerkennt, welche zum Be⸗
weise des Klagegrundes dienen sollen und die zur
Widerlegung vom Verklagten geltend gemachten EChe⸗ scheidungsgründe oder zur Abwendung der alleinigen oder überwiegenden Schuld vom Gegentheile auge— führten Thatsachen einräumt oder die beigebrachten Urkunden und Schriften anerkennt Schubin, den 2. Mai 1874. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
⸗ e, , , Aus dem Königl. Forstrevier Liepe sollen folgende Hölzer am Miitwoch, den 26. d. Mts., Vormittags 10 Uhr, im Wollgastschen Lokale hierselbst öffenklich meistbietend verkauft wer—⸗ den: Schutzbezirk Liepe 12 Mtr. Eichen Nutzholz rund), 39 Mtr. Buchen Kloben, 145 Mtr. Buchen Spaltknüppel (von jungen Buchen), 26 Mtr. Birken Kloben, 75 Mir. Kiefern Kloben; Schutzbezirk Kahlenberg 900 Stück Kiefern Stangen III. 5 650 Stück do. V. Kl., 24 Mtr. Kiefern Kloben, ca. 250 Mtr, do Spaltknüppel; Schutzbezirk Britz 1800 Stück Kiefern Stangen V. Ki.; Schutzbezirk Nettelgraben 30 Mtr. Eichen Kloben 1I. Kl., 60 Mtr. Buchen Kloben II. Kl., 30 Mtr. Birken Klo⸗ ben II. Kl., 20 Mtr. do. Spaltknüppel, 20 Mtr. Elsen Kloben II. Kl., 46 Mtr. Kiefern Kloben, 17 Mtr. do. Spaltknüppel. Chorin, den 8. Mai 1874. Der Forstmeister. Ban do.
(1903 Vekanntmachung.
In der Königlichen Er n falt zu Branden⸗ burg a. O. (an der Berlin Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahn) sind zur Einführung einer neuen Arbeits—⸗ branche circa 50 männliche Gefangene von ! bis 4 Jahren Strafzeit disponibel. Ausgeschlossen müssen diejenigen Beschäftigungen bleiben, welche bereits hier betrieben werden, nämlich: Goldleistenfabri⸗ kation, Holistecherei, Parchent· und Teppich weberei, Schuhmacherei und Schneiderei. Den Vorzug wür⸗ den Beschäftigungen erhalten, welche nicht Schmutz verursachen, nicht zu geräuschvoll sind, keine zu aus- gedehnten Räumlichkeiten beanspruchen, und bei de⸗ nen den Arbeitern Tagespensa gestellt werden können.
Solide Unternehmer, welche zur Entrirung eines Passenden Geschäftszweiges geneigt sind, wollen ihre Offerten spätestens bis zum 31. Mai er. an den zu weiterer Auskunft bereiten unterzeichneten Direk tor einreichen.
Brandenburg a. O., den 19. Mai 1874.
Der Strafanstalts · Direttor. Gollert.
II8971. ; ,, n, g Für die Königliche Ostbahn soll die Anfertigung und 6 von 600 Stück vierrãderigen bedeckten Güterwagen 82 300 Stück mit Bremse und
n . 400 Stück v . offenen Güterwagen 83 200 Stück mit Bremse und affnersitz)
1026 Stück 130 Millimeter starken Achsen aus Gußstahl mit Gußstahlscheibenrädern, 1081 Stück 130 Millimeter starken Achsen aus Gußstahl mit Speichenrädern, 4000 Stück 1109 Millimeter langen Slagigen Gußstahl ⸗Tragfedern, 170 Stück 2049 Millimeter langen Tlagigen Gußstahl⸗Tragfedern und 60 Stück 1726 Millimeter langen Tlagigen . Gußstahl⸗Tragfedern im Wege der Submission verdungen werden.
Offerten hierauf sind portofrei versiegelt und mit der Aufschrift:
Submission auf Lieferung von Wagen,
Achsen und Federn“ versehen, bis zu dem auf Sonnabend, den 39. Mai e, Vormittags 11 Uhr, in unserem Central⸗Bureau auf dem Bahnhofe hier⸗ selbst anberaumten Termine an uns einzureichen
Die Eröffnung der eingegangenen Afferten erfolgt zur bezeichneten Terminsstunde in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten. .
Die Submissions und Kontrakts-Bedingungen werden von unserem maschinentechnischen Bureau hierselbst, in welchem dieselben auch zur Einsicht aus liegen, auf portofreie Anträge unentgeldlich mitge—⸗ theilt, auch wird dasselbe über sonstige, die Lieferung betreffende Anfragen Auskunft ertheilen.
Bromberg, den 9. Mai 1874.
M Königliche Direktion der Osthahn.
. Bekanntmachung.
Am Montag, den 1 Juni, Vormittags 12 Uhr, soll im Wege der öffentlichen Submission im Büreau der unterzeichneten Festungsbau Direktion der in der Nähe des Heppenser Forts zu Wilhelmshaven aus⸗ zuführende Bau eines Kriegz⸗Vulver-⸗Magazins inkl. Lieferung sämmtlicher Materialien in General- Entreprise vergeben werden.
Die Offerten sind versiegelt und portofrei, mit der Aufschrift „Submission auf den Bau eines Kriegs Pulver⸗Magazins! vor dem Submissions⸗ termin der Festungsbau⸗Direktion einzusenden. Im Büreau der letzteren sind die Bedingungen, Bau⸗ aufnahme, Kostenanschlag und Zeichnungen zur Ein⸗ sicht ausgelegt, auch können die Bedingungen mit Ausschluß der übrigen Schriftstücke und der Zeich⸗ amen, gegen Erstattung der Kopialien übersandt werden. .
Die Anschlagssumme beträgt ppr. 39, 244 Thlr. und sind die Offerten in . über oder unter dieser Summe abzugeben.
, , den 1. Mai 1874.
önigliche Festungs Bau⸗Direktion.
Verloosung, Amortisation, Sins zahlung n. s. w. von öffentlichen Papieren.
, der Nentenbriefe der Pro- vinz — 4. n der heute öffentlich bewirkten Ausloosung der zum 1 Oktober 1874 zu tilgenden Rentenbriefe der Provinz Pesen, sind die in dem nachstehenden Verzeichnisse a. aufgeführten Littern und Nummern gezogen worden, welche den Besitzern unter Hinweisung auf die Vorschriften des Renten Bank⸗Gesetzes vom 2. März 1850. §5. 41 u. ff. zum 1. ber 1874. mit der Aufforderung ge⸗
undigt werden, den Kapitalbetrag gegen Quiftung
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und Rückgabe der Rentenbriefe in coursfähigem Zu⸗ stande, ohne Zinscoupons, jedoch mit den Talons, ron dem gedachten Kündigungstage an, auf unserer Kasse in Empfang zu nehmen. Die gekündigten Rentenbriefe können unserer Kasse auch mit der Post, aber frankirt und unter Beifügung einer nach fol⸗ gendem Formulare: Thlr., buchstäblich: Thaler Valuta fur d. zum gekündigten Posener Renten⸗ . — . habe ich aus der Königlichen Rentenbank⸗Kasse in Posen baar gezahlt erhalten. (Ort, Datum und Ünter⸗ schrift“ ausgeftellten Quittung eingesendet und die Uebersendung der Valuta kann auf gleichem Wege, jedoch nur auf Gefahr und Kosten des Empfäng rs, beantragt werden. Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten, aber seit länger als den letzten 2 Jah⸗ ren noch rückständigen, in dem nachfolgenden Ver⸗ zeichnisse, B. aufgeführten Rentenbriefe der Provinz Posen hierdurch wiederholt aufgerufen und deren Be⸗ sitzer aufgefordert, den Kapitalbetrag dieser Renten ⸗ briefe zur Vermeidung weiteren Zinsverlustes und künftiger Verjährung unverweilt in Empfang zu nehmen. Ebenso werden die im Verzeichnisse e. auf⸗ geführten Rentenbriefe, deren Verjährung am Schlusfe des verflossenen Jahres eingetreten ist, hierdurch öffentlich bekannt gemacht. Posen, am 11. Mai 1874. Königliche Direktion der Rentenbank für die Provinz Posen.
a. Berzeichniß der am 11. Mai 1874 aus-
elgosten und am 1. Ottober 1874 fälligen
osener Rentenbriefe. Litt. A. zu 1000 Thlr. 57 Stück: Nr. 60. 392. 397. 432 560. 600. 716. 852. 1064 1329. 13309. 1499. 1521. 1694. ö 1997. 2258. 2372. 2476. 2614. 2664. 3303. 4008. 4081. 4215. 4243. 4399. 4410. 5170. 6084. 6521. 6619. 6669. 6808. 6926. 6999. 7411. 7447. 7180. 7493. 7604. 7657. 7679. h S526. S589. 8897. 9100. 9204 9245. 9315. 9358. 9573. 9378. Litt. B. zu 500 Thlr. 16 Stück: Nr. 20. 409. 190. 344. 350 495 585. 611. 710. S831. 1044. 1266. 1537. 1607. 2164. 2506. Litt. C. zu 100 Thlr. 53 Stück: Nr. 35. 171. 366. 444 464 470. 471. 659. 670. 935. 1294. 1297. 1408. 1658. 1705. 1798. 1985. 2587. 2614. 2825. 3185. 3229. 3515. 3697. 3721, 3853. 3911. 4008. 4309. 4436. 48094. 5918. 5936. 5067. 5351. 5951. 5969. 5974. 6235. 6729. 6746. 6864. 6882. 6975. 204. 7213. 71437. 7481. 7713. 7735. 8122. S670. S722. Litt. D. zu 25 Thlr. 44 Stück: Nr. 38. 159. 165. 365. 576. 546. 607. 632. 651. 654. 667. 684. 10958. 1996. 1282. 1385. 1480. 1838. 20085. 2098. 2206. 2554 2929. 2991. 3049. 3288. 3327. 3399. 3762. 3775. 3782. 4195. 4140. 4416. 4486. 4663. 4941. 5196. 5468. 5475. 5481. 5803. 5874. S247. Litt. E. zu 10 Thlr. 29 Stück: Nr. 7311 bis 339 inkl, Vermerk: Sämmtliche Rentenbriefe Litt. E. Nr. I bis 339 inkl. sind verloost resp. gekündigt. k. Verzeichniß der bereits früher ausgeloosten, aber seit länger als den letzten? Jahren noch rück⸗ ständigen Posener Rentenbriefe ünd zwar; aug den Faͤlligkeits Terminen: vom 1I. April 1884 Kitt. E. Nr. 6589. 6655. 6834, vom 1. Oktober 1866 Liegt. D. Nr. 852, vom 1. ril 1862 Léäitt. GC. Nr. 908. HLigt. M. Nr. 15374. 2767, nom 1. Oktober 18627 itt. A. Nr. 326. 7235. 8019. 8836. Litt. D. Nr. 598. 1021. 2035. 4823. 5358. itt. E. Nr. 7217. 7220, vom 1. 1868 Hiet. EB. Nr. 1857. HIJtt. C. Nr. 244. 2558. 2601. 4163. Lit. D. Nr. 1874. 3939. 401. KHiet. E. Nr. 7243, von