Assessor Busse bei dem Kreisgericht in . a. d. S., mit der i rn, als er, in aer und der 97 richts Assessor Krause bei dem r m gericht in Torgau, mie der — 2 als Gerichts ⸗Kommissarius in Belgern. Der 86 richts ⸗Assessor Jeß ist zum Amtsrichter in Garding ernannt.
Angekommen: Se. Excellenz der General⸗FBeldmarschall Herwarth von Bittenfeld, von Bonn.
Bekanntmachung.
Dem Faktor a. D. und ehemaligen Markscheider Carl Ey in Cassel ist von uns die Konzession zur Ausfübrung von markscheide⸗ rischen Arbeiten ertheilt worden. ;
Clausthal, den 11. Mai 1874.
Königliches Ober⸗Bergamt.
Aichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 15. Mai. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen am 12. d. M. die Vorträge des Geheimen Legations⸗Raths von Bülow und des Ober st⸗Lieute⸗ nantg von Haugwitz entgegen. Allerhöchstdieselben machten dem Großfürsten Constantin von Rußland, welcher Sich auf der Durchreise einige Stunden in Wiesbaden aufhielt, einen Besuch, empfingen die Großherzogin von Baden bei Ihrer Anlunft auf dem Bahnhof und begleiteten Höchstdieselbe in das Königliche Schloß, wo das Souper mit Hinzuziehung der Gefolge gemein⸗ schaftlich eingenommen wurde.
Am 13. nahmen Se. Majestät den Vortrag des Geheimen Kabinets⸗Raths von Wilmowski entgegen. Ihre Königliche
aheit die Großherzogin von Baden machte Ihrer Königlichen 8a der Großherzogin von Oldenburg einen Besuch. Zur Tafel waren geladen: der kommandirende General von Bose, die Generale von Thile, von Ziemietzt⸗ und von Loos, sowie der Landrath von Berg. Abends besuchten die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften das Theater, in welchem die Schu⸗ mannsche Oper Genofeya zur Aufführung gelangte. U
Am 14. machen Se. Majestät in Begleitung Ihrer König⸗ lichen Hoheit der Großherzogin von Baden eine Spazierfahrt. Zur Tafel waren geladen der Gouverneur von Mainz, General der Infanterie von Boyen nebst Gemahlin und Tochter und der kommandirende General von Goeben.
Gestern wurde der Besuch Ihrer Königlichen Hoheiten des Grafen und der Gräfin von Flandern in Wiesbaden erwartet.
— In der heutigen (22.) Sitzung des Herrenhauses, welcher der Vice⸗Präfident des Staats-Ministeriums, Finanz⸗ Minister Camphausen, sowie die Staats⸗Minister Dr. . Pr. Falk und mehrere Regierungs⸗Kommissarien beiwohnten, nahm zunächst vor Eintritt in die Tagesordnung der Fürst zu Putbus das Wort, um eine Erklärung gegen die⸗ jenigen Aeußerungen abzugeben, welche der Abg. Dr. Lasker in der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 12. 8d. M. bei Ge⸗ legenheit der Berathung desjenigen Gesetzes gethan, welches eine Staatsgarantie für die Berliner Nord⸗Eisenbahngesellschaft for⸗ derte. Demnächst folgte als erster Gegenstand der Tagesordnung die einmalige Schlußberathung über den Rechenschaftsbericht über die weitere Ausführung des Gesetzes vom 19. Dezemher 1860, Vr= treffend die Könfolidation Frenötfh.. San iagnleihen. Der Re. fernt Ser ver weben veantragte, diesen Rechenschaftsbericht für lebt zu erachten, und das Haus trat diesem Antrage ohne Diskussion bei.
Der zweite Gegenstand der Tagesordnung war die einmalige Schlußberathung über den Gesetzentwurf, betreffend die gericht⸗ liche Eintragung von Grundlasten in den vormals bayerischen Landestheilen des Bezirks des Appellationsgerichts zu Cassel. Der Referent Herr Nebelthau empfahl, den Gesetzentwurf unver⸗ ändert anzunehmen, und das Haus trat diesem Antrage ohne Dis kussion bei.
Es folgte als dritter Gegenstand der Tagesordnung die zweite Berathung des Gesetzentwurfs über die Verwaltung er⸗ ledigter katholischer Bisthümer. Bei der Generaldiskusston spraͤchen die Herren Graf Mielezinski, Graf zur Lippe, Graf Hompesch, Graf Brühl, Frhr. v. Manteuffel und Baron Senfft v. Pilsach gegen die Vorlage, während der Herr Gobbin und der Stadts-⸗Minister Dr. Falk die Vorlage vertheidigten. Beim Schluß des Blattes trat das Haus in die Spezialdiskussion.
— Im ferneren Verlaufe seiner Sitzung am 13. d. M. beschäftigte sich das Haus der Abgeordneten lediglich mit Petitionen. .
— In der heutigen (67) a nnz des Hauses der Ab⸗ geordneten, welcher am Ministertische der Vice⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Finanz⸗Minister Camphausen und der Handels⸗Minister Dr. Achenbach mit zahlreichen Kommissarien beiwohnten, erledigte das Haus die dritte Berathung des mit dem Herzogthum Braunschweig abgeschlossenen Vertrages über die Theilung des Kommuniongebietes am Unterharz und die dritte Berathung des mit dem Großherzogthum Mecklenburg⸗ Schwerin abgeschlossenen Vertrages wegen Regulirung der Lan⸗ desgrenze auf und an der Elbe vom Einfluß der Löcknitz bis zur mecklenburg⸗auenburgischen Grenze unterhalb Boitzenburg, fowie über die Verhältnisse des Vorwerks Kaltenhof.
Der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die außerordentliche Tilgung von Staatsschulden, wurde nach einer längeren Debatte zwischen den Abgg, Rickert, Nasse und Richter (Hagen) und den Stagts⸗Ministern Camphausen und Dr. Achenbach in zweiter Berathung angenommen.
In zweiter Berathung wurden sodann ohne erhebliche De⸗ batte erledigt die Gesetzentwürfe, betreffend die Erweiterung der
Zinsgarantle des Staates für das Anlagekapital einer Eisenbahn
von Halle über Nordhausen nach Heiligenstadt und von da nach Cassel, und betreffend die Vollendung der Bahnen von Hanau , . von Tilsit nach Memel und von lere hoch nach
en. . ö Es folgte die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Aufnahme einer Anleihe von 50 600, 000 Thlrn. ar Er⸗ weiterung des Staats eisenbahnnetze s. Nach einer ein⸗ leitenden Rede des Referenten Berger nahm der Handels⸗Minister Dr. Achenbach das Wort. An der ferneren Biskussion bethei⸗ ligten sich bis zum Schluß des Blatts die Abgg. v. Kardorff, Wendorff und Richter (Hagen).
— Se. Durchlaucht der Fürst Carl zu gsenburg⸗
Birstein ist nach Birstein zurückgekehrt.
— Der Bevollmächtigte zum Bundesrath Bürgermeister Dr. Kirchenpauer ist nach Hamburg abgereist.
— Der Oberst und Chef des Generalstabes des Garde⸗ Corps an von Schellendorff ist von Stuttgart hier⸗ her zurückgekehrt.
Bayern. München, 13. Mai. Der Königliche italienische Gesandte am hiesigen Hofe, Graf von Greppi, der gleichzeitig zum Gesandten bei dem Großherzog von Helen ernannt wurde, reist morgen nach Darmstadt, um sein Beglaubigungsschreiben zu überreichen.
— Die Ernennung des bisherigen päpstlichen Internuntius im Haag, Msgr. Bianchi, zum Nuntius am Königlichen Hofe ist, wie die ‚Allg. Ztg.“ vernimmt, nunmehr hier notifizirt worden; derselbe wird jedoch erst in einigen Monaten hier ein⸗ treffen können.
— Durch Königliche Entschließung wurde mit der Wirksam⸗ keit vom 1. Juni d. Is. ab die Bildung einer Arbeiterabthei⸗ lung in der Festung Ingolstadt genehmigt und das Regula⸗ tiv fur dieselbe bestimmt.
— (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Kammer der Abgeordneten stand der Antrag von Frankenburger auf der Tagesordnung, statistische Erhebungen anzustellen, um bei Beurtheilung der Frage, betreffend die Aufhebung des Schul⸗ geldes in den Volksschulen, als Grundlage zu dienen. Der Antrag wurde indessen zurückgezogen, nachdem der Kultus⸗ Minister von Lutz erklärt hatte, daß die Regierung mit der Auf⸗ hebung des ulgeldes einverstanden sei und die beantragten statistischen agen bereits vorgenommen habe. — An den Antrag des Abg. von Schloer, die Regierung möge die baneri⸗ schen Ostb ahnen erwerben, knüpfte sich eine längere Debatte, in welcher der Finanz⸗Minister von Pfretschner und der Abg. Stenglein sich gegen die Erwerbung der Bahnen aussprachen. Nach Ablehnung eines Antrages auf Uebergang zur Tagegord⸗ nung beschloß die Kammer, den Antrag Schloers an eine Kom⸗ missson von 7 Mitgliedern zu verweisen.
— Die Staatsregierung hat der Kammer der Abgeordneten zwei neue Gesetzentwürfe: über die Ausdehnung der baye⸗ rischen Ostbahn, dann über die Erbauung weiterer Vizinalbahnen 6 den Mehrbedarf für bereits ausgeführte Vizinalbahnen vor⸗ gelegt. U .
— Das amtliche Intelligenzblatt theilt mit, daß seit vier⸗ zehn Tagen kein Cholera⸗Erkrankungsfall zur amtlichen An⸗ zeige gelangte.
Sach sen. Dres den, 13. Mai. Die Königin Marie hat gestern ihre Weinbergs⸗Villa bei Wachwitz bezogen.
— Beide Kammern hielten heute Sitzung. Die Er ste Kammer erledigte den Etat des Ministeriums des In⸗ nern, zumeist in Uebereinstimmung mit den Beschlüssen und Bewilligungen der Zweiten Kammer. So stimmte sie namentlich dem Beschlusse der letzteren zu, die Zahl der neuen Amtshaupt⸗ mannschaften auf 25 festzusetzen. Auch die von der Regierung beantragte Vermehrung der hiesigen Stadtgensd armerie um 50, statt der von der Zweiten Kainmer genehmigten 25 Gensd'armen, wurde angenommen. Die beiden letzten Positionen, Kunstakade⸗ mien 2c. und Landesstraf ., Versorg⸗ und Heilanstalten, werden in der nächsten Sitzung noch berathen werden.
Die Zweite Kammer setzte die Spezialberathung des Einkommensteuergesetzes fort. Als Norm für die Ein⸗ schätzung bei feststehenden Einnahmen wurde nach dem Antrage der Masoritãt der Deputation der volle Betrag angenommen, während die Minorität in allen Fällen den dreijährigen Durch⸗ 63 itt angenerruci in et wollte Bezüglich der Form der
euerausschreibung wurde beschlossen, daß durch jedes Finanz⸗ gesetz bestimmt werden soll, ein wie Vielfaches der im 5. 11 an⸗ gegebenen einfachen Sätze (Simpla) zur Erhebung kommen soll. Die vom Abgeordneten Krause beantragte Kontingentirung der Steuer wurde abgelehnt. Ueber diese Sätze selbst, welche die Deputation nach einer von 1 zu 23 aufsteigenden, mit 9600 Mark die Normalhöhe erreichenden Skala aufgestellt hat, entspann sich eine längere Diskussion. Abg. Walter be⸗ kämpfte dieses System der Progression vollständig und Abg. Krause wenigstens insofern, als derselbe bei einem Einkommen von 1000 Thlrn. an die Progression aufhören lassen wollte. Staats⸗Minister Frhr. v. Friesen erklärte sich zwar mit dem Prinzip der Progression einverstanden, hätte es aber lieber ge⸗ sehen, wenn die Aufstellung der Skala bis dahin aufgeschoben worden wäre, wo das Einschätzungswerk vollendet wäre und ein klares Bild davon gegeben hätte, wie sich die Steuer auf die einzelnen Steuerklassen vertheile. Die Kammer genehmigte die von der Majoritãt der Deputation vorgeschlagene Skala mit 60 gegen 12 Stimmen. Nach Erledigung des 5. 13 wurde die Weiterberathung vertagt.
Württemberg. Stuttgart, 13. Mai. Im alller⸗ höchsten Auftrage hat sich der Oberst⸗Stallmeister Graf von Tau⸗ benheim nach Amsterdam begeben, um dem König der Nieder⸗ lande zu seinem fünfundzwanzigjährigen Regierungsjubiläum die Glückwünsche Sr. Majestät zu überbringen.
— Von den Fürstlichen Gästen ist die Großfürstin Kon⸗ stantin von Rußland bereits vorgestern wieder abgereist. Gestern hahen Prinz August von Württemberg und der Erbgroßherzog von Sachsen die Residenz verlassen.
— Wie aus Friedrichshafen gemeldet wird, erfolgte die Ankunft der Hohen Neuvermählten am 8. d. M. Nachts. Die 5 hen Herrschaften wurden von den trotz später Nachtstunde am Bahnhof zahlreich Harrenden freudigst begrüßt. Der Sonn⸗ abend wurde als Festtag mit Kanonendonner angekündigt, die Stadt war reich beflaggt. Am Nachmittag machte das Hohe Paar eine Ausfahrt nach Langenargen. Heute Nachmittag lollte die Weiterreise der hohen Herrschaften zunächst nach der Schweiz erfolgen. .
— Der kommandirende General des XIII. (Königlich würt⸗ tembergischen) Armee Corps, General der Infanterie von Schwartz koppen, ist gestern früh zur Inspizirung nach Um abgereist.
Baden. Karlsruhe, 13. Mai. Nach den Kommissions⸗ vorschlãgen über den Gesetzentwurf, die Rechts verhält⸗ nisse der Altkatholiken betreffend, lauten die einzelnen Artikel des Gesetzentwurfs wie iolgt:
Art. J. Alle mn der römisch katholischen Kirche des Landes erlassenen Staatsgesetze finden uch Anwendung auf denjenigen Theil der Katholiken, welcher den vatikanijchen Konstitutionen vom 18. Juli 1870, insbesondere den Lehrsätzen von der „höchsten ordentlichen und unmittelbaren Jurisdiktion und von dem unfehl baren Lehramte“ des römischen Papftes, die Anerkennung verweigert.
Dieselben (die sogenannten Altkatholiken) erleiden keinen Verlust der ihnen als e offre zustehenden Rechte; insbesondere bleiht den Beneficigten, Präbendaren und den übrigen Inhabern kirchlicher Aemter ohne Rücsichi auf die Nichtangrkennung dieser Lehrsätze der Genuß ihrer Pfründen und Einkuͤnfte gesichert.
Art. II. Die Jurisdiktionsgewalt der bisherigen kirchlichen . hat den (Alt⸗)Ratholiken gegenüber einstweilen keine Wirk⸗ am keit.
Es steht diesen Katholiken behufs Einrichtung und Abhaltung P einez besonderen öffe Gottesdienstes und Vornahme sonstiger kirchlich. , Recht zu, innerhalb der Kirchspiele, be;w.
r in eigens kirchliche Gemeinschaften zu bilden.
Art. 3 ng einer solchen kirchlichen Gemeinschaft ist die Genehmigung der Regierung erforderlich. ; ;
Diese wird ie einer kirchlich konstituirten Gemeinschaft nicht versagt werden, sobald im Verhältniß zur Gesammtheit der Kirch spiels bezw. Gemeindegenossen eine erhebliche Anzahl von Altkatholi⸗ ken vorhanden, für die Pastoration derselben gesorgt ist und die zur Bestreitung der kirchlichen Bedürfnisse erforderlichen Mittel für einige Jahre nachgewiesen sind. - . . ;
Zu den Kirchspielg. bezw. Gemeindegenofsfen im Sinne dieses Ge= setzes werden alle volljährigen Katholiken männlichen Gest echts ge⸗ rechnet, welche in dem Kirchspiele bezw. der Gemeinde ihren dauernden Aufenthalt haben und im Besitzꝛ der bürgerlichen Ehrenrechte sind. konstituirten Gemeinschaft werden die Verhaͤltnisse derselben im Ver⸗ waltungswege bis auf Weiteres wie folgt geordnet: .
1) Der Gemeinfchaft wird die Mitbenutzung der Kirche und der kirchlichen Geräthschaften eingeräumt. ö
Ueber die Art und Weise der Ausübung und den Umfang der Mitbenutzung trifft die Regierung die nöthigen Bestimmungen. Be— flehen in einem Kirchspiel bezw. einer Gemeinde mehrere Kirchen, Kapellen u. s. w. so kann eine Gebrauchstheilung nach bestimmten Obsekten mit Rückicht auf das Zahlenverhältniß beider Theile vor⸗ genommen werden. 3 . .
2 Bei einer Erledigung der Pfründe wird ihr auch diese über. wiesen, wenn die Gemeinschaft in diesem Zeityunkte die Mehrheit in dem irg gf bildet. Sind mehrere Pfründen wobei auch Benefizien, Kaplaneien, Praäbenden, Prädikaturpfründen, Vikgriate in Betracht kommen) in dem Kirchspiele beziehungsweise der Gemeinde vorhanden und ift eine oder die andere erledigt, so kann eine Genuß . theilung nach bestimmten Pfründen mit Rückicht auf das Zahlen ˖ verhäliniß beider Theile vorgenommen werden,
3) Hinsichtlich des übrigen örtlichen Kirchenvermögens kann je nach den thatsächlichen Verhältnissen eine Theilung des Genusses angeordnet, oder der überwiegenden Mehrheit der volle Genuß zu gewiesen werden. ,
In letzterem Falle steht auch die Verwaltung des Vermögeng dem ausschließlich gnußberechtigten Theil zu. J
Art. V. Vorstehendes Gesetz tritt mit dem Tage seiner Ver⸗
kündung in Wirksamkeit. ; Art. VI. Das Ministerium des Innern ist mit dem weiteren
Vollzuge beauftragt. — ¶dW. T
B.) In der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer protestirte der Abg. Lender vor der Schluß⸗ abstimmung über den Gesetzentwurf, betreffend die Rechts verhältnisse der Altkatholiken, im Namen der ultramontanen Partei gegen die Annahme des Gesetzes, welches wider die Verfassung und die völkerrechtlichen Verträge verstoße. Nachdem der Staats⸗Minister Jolly diesen Protest als bedeu⸗ tungslos bezeichnet hatte, verließen die ultramontanen Abgeord⸗ neten den Sitzungsfaal, worauf das Gesetz einstimmig ange⸗ nommen wurde.
Baden, 15. Mai (W. T. B.) Graf Keyserlingk, ehe⸗ mals deutscher Gesandter in Konstantinopel, ist gestern nach län⸗ gerem Leiden plötzlich hier gestorben.
Gessen. Worms, 10. Mai. Der heutige Tage war für die Stadt ein doppelter Festtag. Am Vormittag wurden die Glocken der Magnus⸗ und Friedrichskirche feierlich eingeweiht,
Kriegerdenkmals. Die Stadt war festlich beflaggt. Unter dem Geläute aller Glocken bewegte sich der Festzug 36. eine dichtged rängte, zu beiden Seiten der Straßen stehende Zu
menge nach dem Friedhofe, woselbst sofort Aufstellung um das Monument herum genommen wurde. Nach Liedervorträgen und Festreden erfolgte die Enthüllung und Uebergabe des Denkmals an die Stadt. Dasselbe zeigt auf einem Sockel aus grauem Sandsteine eine schwertumgürtete Germania in altdeutscher Tracht und mit dem Mantel bekleidet. Zu ihren Füßen liegen Kriegstrophäen; auf den mit dem Reichsadler geschmückten Schild gestützt, tragt sie in der Linken die Friedenspalme, während die Rechte den rings um das Monument herum gebetteten Opfern des Krieges den Lorbeerkranz darreicht. Auf der vorderen west⸗ lichen Seite des Sockels ist das Wappen der Stadt Worms nebst der Widmung angebracht, die übrigen drei Seiten tragen die Namen der in den 94 Gräbern Ruhenden.
Mecklenburg. Schwerin, 13. Mai. Der Großherzog⸗ . Hof begeht morgen das Geburtsfest der Herzogin ar ie.
Braunschweig. Braunschweig, 14. Mai. Der erzog wird heute mittelst des Cöln⸗Berliner Schnellzuges über Dresden nach Sybillenort abreisen.
Harzburg, 12. Mai. Am 16. Mai, dem dritten Jahres⸗ tage des Frankfurter Friedens, wurde eine kostbare, von Frauen und Jungfrauen des Amtes Harzburg gestiftete Fahne dem Amtslandwehrverein hierselbst feierlich überreicht. Bei dem fich an diese Feierlichkeit anschließenden Festmahle wurden Toaste auf den Deutschen Kaiser und den Herzog ausgebracht.
Anhalt. Dessau, 13. Mai. Der Herzog und die Herzogin sind gestern mit . beiden jüngsten Kindern nach Marienbad abgereist, wo die Herzogin sich einer vierwöchentlichen Kur unterziehen wird.
Sachsen⸗Altenburg. Altenburg, 13. Mai. Die Herzogin ist heute Nachmittag, von Berlin kommend, wieder hier eingetroffen. .
— Die soeben ausgegebene Nr. 57 der Gesetz⸗Sammlung veröffentlicht das Gesetz, die denitfiive Regulirung der Rechts verhaͤltnisse am Domänenvermögen betreffend, vom 29. April 1874.
Neuß. Gera, J. Mai. Keipz. Ztg) Der Landtag be⸗ gann seine Weiterberathung der Gemeindeordnung heute mit dem Abschnitt: Von der Vertheilung der Gemeindelasten.“ Bei Art. 149 wurde die Leistungspflicht zu den Gemeindelasten, für welche von der Minoritãt Ausnahmen beantragt waren, auf alle Klassen ausgedehnt. Art. 145 handelt in der Vorlage über ge⸗ wisse Veränderungen im Gemeindehaushalte und der Berech⸗ tigung, darüber zu beschließen; ebenso von der Rekursberechtigung der inorität bei solchen Beschlüssen; ferner von der Zulassung der Flurgenossen durch einen bevollmächtigten Stellvertreter aus der Gemeinde 2c. Dieser Artikel rief eine sehr lange und heftige Debatte hervor und wurde schließlich an die Kommission zu nochmaliger Berathung zurückgewiesen.
— 8. Mai. Der Landtag brachte in heutiger Sitzung die Gemeindeordnung zum * luß. Bei Art. 156 der Vor—⸗ lage wurde der Satz, welcher die auf Inaktivitäts gehalt gesetzten oder mit Pension zur Disposition gestellten Offizlere hinsich:llich ihrer Gehalts- und sonstigen dienstlichen Bezüge von der Bei⸗ tragspflicht zu den Gemeindelasten befreit, gestrichen und hört diese Ausnahmeregel nach dem neuen Gesetz auf. Aufgenommen
wurde dagegen eine Bestimmung wegen der Gemeindeabgaben
Art. IVI. Nach der staatlichen Anerkennung einer 6 kirchlich
und Nachmittags schloß sich daran die Feier der Enthüllung des
auer⸗
der Reu⸗Anziehenden. Art. 170 der Vorlage wurde gleichfalls abgeändert und lautet in der vom Landtage beschlossenen Form: Falls ein Gemeinderath seinen Obliegenheiten nicht nachkommt, sann derselbe durch landesherrliche Verordnung auf Antrag des Gesammt⸗Ministeriums unter genauer Angabe der Gründe aufgelöst werden.“ Der Schlußartikel 172 endlich fand nach dem Vorschlage der Fommissionsmajoritat Annahme und lautet demnach: „In den Städten und Stadtbezirken der oberländischen Landesiheile hat der Landrath als bestaͤndiger Ministerial⸗Kommissar die Poligzei⸗ verwaltung zu überwachen, in dringenden Fällen unmittelbar einzuschreiten und Verfügung zu treffen, wegen dauernder Miß⸗ stände und Mängel aber Bericht an das Ministerium, Abtheilung für das Innere, zu erstatten.· — Nächsten Montag wird vor⸗
aussichtlich die Session geschlossen.
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 14. Mai. Die Groß⸗ herzogin Alice, Gemahlin des Erzherzogs Ferdinand, ehemali⸗ gen Großherzogs von Toscana, ist am 12. d. M. früh in Salz⸗ ßurg von einem Erzherzoge glücklich entbunden worden.
— In Steiermark haben die Flüsse, welche in Folge 6. tiger Regengüsse theils ausgetreten, theils hoch angeschwollen find, erheblichen Schaden angerichtet. Seit dem 13. 8. M. ist ber Wasserstand indessen wieder im Fallen begriffen. Auch in Böhmen haben die Gewässer eine bedrohliche Höhe erreicht.
— Der Freiherr v. Hübner ist von hier nach dem Kau⸗ kasus abgereist.
Pest, 13. Mai. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses beantwortete der Minister⸗Prä⸗ fident Biito die Interpellation des Abgeordneten Iranyi bezüg⸗ lich des Depeschenwechsels zwischen dem Grafen von Beust und dem Herzog von Grammont im Juli 1870 dahin, daß die von dem „Temps veröffentlichte Note allerdings authentisch sei, daß dieselbe aber keineswegs ein Schutz- und Trutzbündniß mit Frank⸗ reich bedeute. Diesfällige Versuche Frankreichs seien resultatlos geblieben, eine Konvention sei niemals zu Stande gekommen. Der Passus bezüglich im Jahre 1869 gemachter Versprechungen beziehe sich auf den Austausch von Enunciationen zwischen bei⸗ den Mächten, wonach sie ohne gegenseitige vorherige Verstän⸗ digung mit keiner andern Macht ein Uebereinkommen treffen sollten. Die ungarische Regierung habe von diesen Unterhand⸗ lungen keine Kenntniß gehabt, hätte aber auch keine Gelegenheit gehabt, ihren hierauf bezüglichen Entschluß geltend zu machen. Iranwni erklärte sich hiermit nicht zufriedengestellt und verlangte, daß Graf von Beust vor die Delegationen zur Verantwortung gezogen werde. Das Abgeordnetenhaus beschloß hierauf, von der Antwort des Minister-Präsidenten Kenntniß zu nehmen.
Auf die bezügliche Interpellation des Abg. Tisza antwortete der Minister⸗Präsident Bitts, das Ausgleichsgesetz sichere wohl den Ministerien der beiden Länder der österreichisch⸗unga⸗ rischen Monarchie den Einfluß auf die Feststellung eines gemein⸗ samen Budgets; die Verantwortlichkeit für dasselbe vor den Delegationen falle jedoch ausschließlich der gemeinsamen Regie⸗ rung der beiden Länder zu. Die beiderseitigen Landes⸗Mini⸗ sterien hierfür im Parlamente verantwortlich machen, das hieße die Verantwortlichkeit der gemeinsamen Regierung illusorisch machen und die Gegenstände, welche ihrer Natur nach vor die Delegationen gehören, im Parlamente diskutiren. Die Regie⸗ rung habe übrigens ihren Einfluß angesichts der drückenden Lage des Landes und der Anforderungen des Wehrgesetzes geltend gemacht, auch sei das Budget für das Kriegs⸗Ministerium pro 1875 trotz der Steigerung der Preise und des Ausfalles von einzelnen Zolleinnahmen nur unbedeutend erhöht worden. Die Beantwortung der Interpellation, welche vom Hause beifällig aufgenommen wurde, hielt der Abg. Tisza nicht für zufrieden⸗ stellend. Dieselbe wurde indessen in namentlicher Abstimmung gegen die Stimmen der Linken und der Mittelpartei zur Kennt⸗ niß genommen.
Im weiteren Verlaufe der Sitzung legte der Finanz⸗ Minister Ghyczy das Finanz⸗Exposé vor, aus welchem aus dem Jahre 1873 ein unbedecktes Erforderniß pro 1874 mit 42 Mil⸗ lionen Gulden resultirt, und beantragte, ihm die Ermächtigung zur Aufnahme der zweiten Hälfte des Anlehens von 153 Mil⸗ lionen oder eines anderen gleich großen Anlehens zu ertheilen. So ungünstig die gegenwärtige Finanzlage auch sei, so sei doch bis zum Jahre 1876 eine bessere Gestaltung derselben zu er⸗ warten. Opferwilligkeit und Auferlegung von Entbehrungen würden die Ordnung des Staatshaushalts bald wieder herstellen. Der Minister beantragte sodann den successiven Verkauf von Staatsgütern unter Beibehaltung der Staatsforsten, und den Verkauf von industriellen Unternehmungen des Staates, nament⸗ lich den eventuellen Verkauf der dem Staate gehörigen Eisen⸗ bahnen. Die Gesetzvorlage über die Aufnahme eines Anlehens wurde hierauf dem Finanz⸗Ausschusse zur Berathung überwiesen.
— Die Reichsrathsdelegation hat heute das Budget des Ministeriums des Auswärtigen nach den vom Finanz⸗A us⸗ schuß gestellten Anträgen ohne weitere Debatte angenommen, auch den vom Ausschuß vorgeschlagenen Resolutionen seine Zu⸗ stimmung ertheilt. Bei der Berathung des Budgets für das gemeinsame Finanz⸗Ministerium bekämpfte der Reichs⸗Finanz⸗ Minister v. Holzgethan die vom Ausschuß beantragten Abstrei⸗ chungen und hob bezüglich der vom Ausschuß vorgeschlagenen, die Regelung des Verhaͤltnisses der Centralaktiven betreffenden Resolution hervor, daß ihm hierauf gar kein Einfluß zustehe. Der Obmann des Ausschusses, Herbst, rechtfertigte indeß die ge⸗ dachte Resolution nochmals, und wurde der Etat des gemein⸗ samen Finanz⸗Ministeriums hierauf mit den beantragten Reso⸗ lutionen genehmigt, auch der Etat des gemeinsamen obersten Rechnungshofes angenommen. Die nächste Delegationssitzung findet am Fre tag statt.
Belgien. Brüssel, 13. Mai. (W. T. B.) Der Kaiser von Rußland hat heute Morgen auf der Yacht „Livadia“ Vließingen verlassen. Dieselbe ist, wie Echo du Parlement“ meldet, an der Mündung der Schelde auf eine Sandbank ge⸗ rathen. Nach Eintreten der Fluth setzte das Schiff die Reise nach England fort.
Großbritannien und Irland. Wind sor, 14. Mai. SB. T. B) Der Kaiser von Rußland und der Groß⸗ fürst Alexis sind gestern Abend wohlbehalten hier einge⸗ troffen. Eine ungeheure Menschenmenge begrüßte dieselben enthu⸗ staftisch. Die Stadt war festlich geflaggt.
Frankreich. Paris, 12. Mai. Gelegentlich seiner Be⸗ sichtigung der Reitschule von Saum ur hielt der Marschall⸗ Präsident an die um ihn versammelten Instruktionsoffiziere folgende vom „ Moniteur de lb'Armée “ mitgetheilte Ansprache über die französische Kavallerie:
Es ist nothwendig, meine Herren, daß Sie sich diesen neuen Studien mit Eifer hingeben. Wir haben die Traditionen des großen Lrieges und die Kunst, große Reitermassen zu handhaben, vergessen. Wir haben sie vergessen, und ich kann Ihnen wohl sagen, wie.
In den afrikanischen Kriegen hatten unsere Truppen mit einer Reiterei zu thun, welche der unsrigen an Zahl überlegen war und sich mit bewunderungewürdiger Geschicklichkeit der Feuerwaffe bediente so daß kleinere getrennt operirende Detachements jedesmal erhebliche Ver⸗ luste erlitten. In Felge dessen thaten wir das Gegenthetl von dem, was wir hätten thun sollen: das Terrain weithin aufzuklären. Die Kavallerie begab sich in die Mitte eines Infanterie ⸗Carrés und verließ dasselbe nur zum Handgemenge oder zu einem entscheidenden Stoß.
Aber wir müssen zu den alten Traditionen zurückkehren. Sie stammen von uns, und nur in den Kriegen gegen uns haben die Mi⸗ litärmächte sie sich erworben. In den Feldzügen des ersten Kaiser⸗ reichs waren Murat und seine Kavallerie acht bis zehn Meilen vor der Armee, oft selbst acht bis zehn Marschtage.
Imhm letzten Kriege ist, mit wenigen Ausnahmen, der Aufklärungs- dienst stets sehr schlecht gehandhabt worden, obgleich in Folge des Feldzuges von 1859 einige Fortschritte gemacht worden waren.“
Zum Schluß empfahl der Marschall nochmals die Rückkehr zu den früheren Traditionen. Nur müsse nicht der Ehrgeiz der einzige Führer bei der Arbeit sein, sondern der Geist der Pflicht und der Geist der Selbstverleugnung.
— Gestern besuchte der Marschall Mac Mahon die polytechnische Schule und das Collège Henri IVI. Der Kriegs⸗ Minister General du Barail und zwei Adjutanten begleiteten ihn. In der polytechnischen Schule fand eine Parade statt. Die ausgezeichnetsten Zöglinge der Schule wurden ihm vorgestellt. Er beglückwünschte sie und munterte sie auf, ihren Eifer zu ver⸗ doppeln, „da Frankreich das größte Bedürfniß an verdienstvollen Männern habe, um sich von seinen Unglücksfällen zu heben“. In dem Collège Henri IV. informirte sich der Marschall über die Fortschritte, welche die militärische Einübung der Gymna⸗ siasten gemacht habe.
— Die Vertheilung der vom Staat der Familie Or⸗ leans zurückgegebenen Güter an die einzelnen Mitglieder der⸗ selben ist jetzt beendet. Die betreffenden Operationen dauerten beinahe ein Jahr. Die Vertheilung wurde von einer Kommission vorgenommen, welche die Vollmachten der acht Linien der Fa⸗ milie erhalten hatte.
; Versailles, 13. Mai. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Nationalversammlung wurde der bisherige Präsident Buffet mit 360 von 387 Stimmen wiedergewählt. Die Linke enthielt sich der Abstimmung.
— In der Versamm lung der Deputirten des rech⸗ ten Gentrum machte der Herzog von Audifferet⸗Pasquier die Mittheilung, daß die Regierung vor Allem die Berathung des Wahlgesetz es verlangen würde, indem sie dies zu einer Kabi⸗ netsfrage machen müßte. Das rechte Centrum und die gemäßigte Rechte beschlossen einstimmig, die Regierung in diesem Verlangen zu unterstützen.
Spanien. Madrid, 13. Mai. (W. T. B.) Die amt⸗ liche „Gaceta“ veröffentlicht folgende Zusammensetzung des neuen Ministeriums: Zabala, Minister⸗Präsident und Kriegs⸗ Minister, Sagasta, Minister des Innern, Ulloa, Minister des Auswärtigen, Camacho, Finanz⸗Minister, Alonso Martinez, Justiz⸗Minister, Alonso Colmenares, Handels⸗Minister, Romero Ortiz, Kolonial⸗Minister, Rodriguez Arias, Marine⸗Minister. — Das Ministerium ist heute Mittag vereidigt worden. Mehrere Gouverneure von Provinzen und höhere Beamte in Madrid haben ihre Entlassung eingereicht.
Bilbao, 14. Mai. (W. T. B.) Der General Concha hat die letzte Nacht in Balmaseda verweilt. Ein Armee⸗Corps ist in der Richtung auf Leodia, eine Division gegen den Ebro vorgeschoben. In Bilbao fürchtet man eine erneuerte Ein⸗ schließung. — Am rechten Ufer des Nervion werden vom Ge⸗ neral Morales Verschanzungen angelegt; mit den carlistischen Abtheilungen auf dem linken Ufer des Flusses finden täglich Scharmützel statt.
Rumänien. Bukarest, 14. Mai. (W. T. B.) Die Deputirtenkammer hat dem Fürsten und der Fürstin in einer ihnen überreichten Kondolenz⸗Adresse die Theilnahme des
Landes wegen des Ablebens der Prinzessin Marie ausgesprochen.
Nußland und Polen. St. Petersburg, 13. Mai. Die Kaiserin gedenkt nach Zarskoje⸗Sselo überzusiedeln, wohin auch bereits der Großfürst Thronfolger und Gemahlin übergesiedelt sind.
Amerika. New⸗Jgork, 13. Mai. (W. T. B.) Aus San JZose de Guatemala wird gemeldet, daß der dortige Platzkom⸗ mandant Gonzales dem amerikanischen Vicekonsul Magee hat 200 Stockstreiche ertheilen lassen. Die beabsichtigte Wiederholung der Exekution wurde nur durch die Intervention einer von der Re⸗ gierung abgesandten Truppenabtheilung verhindert, der von Gon⸗ zales sogar der Befehl ertheilt wurde, den Konsul zu erschießen. Die Truppen weigerten sich indessen, den Befehl auszuführen und nahmen Gonzales, der darauf zu entfliehen versuchte, nach heftigem Widerstande gefangen. Die Veranlassung zu dem Vor⸗ gehen des Platzkommandanten wird einem persönlichen Zerwürf⸗ nisse desselben mit dem Konsul zugeschrieben.
— (W. T. B.) Aus Chili wird gemeldet, daß der englische Minister⸗Resident an die chilenische Regierung die Aufforderung gerichtet hat, den englischen Kapitän Hyde, der den Unter⸗ gang des Dampfschiffes‚Taina“ verschuldet haben soll und des⸗ wegen in Haft genommen war, sofort in Freiheit zu setzen und demselben eine Sntschädigung von 25, 009 Pfd. Sterl. zu zahlen. Für den Fall, daß seine Forderungen nicht erfüllt werden sollten, hat der Minister Kesident damit gedroht, daß er seine Pässe ver⸗ langen werde. Man glaubt, daß ein englisches Geschwader vor Valparaiso erscheinen wird.
Asien. (A. A. C) Aus China und Japan bringt eine neue a Post bis zum 2. April reichende Nachrichten. Es heißt, daß die Chinesen beabfichtigen, versuchsweise ein Ge⸗ schwader nach Europa zu schicken. Sieben auf der Höhe von Macao vor Anker liegende peruanische Schiffe feierten die Ab⸗ schaffung des Kulihandels durch Abfeuern von Trauersalven und Senkung ihrer Flaggen auf Halbmast. Der Gouverneur ver⸗ urtheilte jeden Kapitän zu einer Geldbuße von 100 Dollars, die 6. aber nicht bezahlen wollen. Der Vicckönig von Canton hat
ie Errichtung eines Landtelegraphen zwischen dieser Stadt und Hongkong genehmigt.
Landtags ⸗ Angelegenheiten.
Berlin, 15. Mai. In der Sitzung des Herrenhauses am 12. d. M. erklärte in der Diskussion über den Gesetzent⸗ wurf, betreffend die Ausführung des Vorbehalts bezüglich der Grafschaften Wernigerode 2c, der Minister des Innern Graf zu Eulenburg nach dem Grafen zur Lippe: .
Erlauben Sie mir, mit ein paar Worten die Stellung der Re— gierung zur Frage klar zu machen. Ich glaube, daß das vom Grafen zur Lippe Ausgeführte auf einem Irrthum beruht. Die Verwaltungs. rechte der Grafen Stolberg innerhalb ihrer Besitzungen beruhten auf Rezeß, und dieser Rezeß, mit der Krone Preußen vor 1848 abge⸗
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schlossen, hat Gesetzeskraft und kann nur abgeändert werden entweder durch gegenseitige Üebereinstimmung oder durch Gesetz. Aber letzteres muß doch festgehalten werden. Durch Gesetz findet im Nothfalle auch Abaͤnderung statt ohne Zustimmung der Grafen.
Al in der Kreisordnung ein Paragraph ausdrücklich festsetzte, dan die Ordnung der Verwaltungsverhältnisse in den Grafschaften nach Maßgabe der Bestimmungen der Kreisordnung einer besonderen gesetzlichen Regelung vorbehalten werden solle, glaubte die Regierung als den loyalsten Weg den einschlagen zu müssen, daß sie sich erst mit den Grafen darüber verständigte, welchen Inhalt dieselben wohl glaubten in Uebereinstimmung mit der peeußischen Regierung einem dem Landtage vorzulegenden, Gesetzentwurfe geben zu können; weiter nichts als eine Verständigung über diesen Punkt haben die Vereinbarungen mit dem Grafen Stolberg zum . gehabt. Man wollte sich verständigen über den Inhalt des dem Land⸗ tage der Monarchie vorzulegenden Gesetzentwurfs. Eine solche Ver⸗ staͤndigung ist zwischen der Regierung und den Grafen zu Stande ge⸗ kommen. Die ersteren haben auf eine Reihe ihrer Rechte verzichtet, eine Reihe von Verpflichtungen übernommen, und die Regierung war der Ansicht, daß ein Gesetz solchen Inhalts für die Grafschaften wohl erlassen werden könne, weil darin alle die Rücsichten ihren Ausdruck fänden, welche der eigenthümliche, bisherige Rechtszustand erheischte oder wünschenswerth machte, und weil die Rechte des Staates dadurch nicht geschädigt würden.
Mit diesem Verschlage nun und einem Gesetzentwurfe, der auf den Grundlagen der Vereinbarung beruhte, ist die Staatsregierung beim Abgeordnetenhause gescheitert.
Das Abgeordnetenhaus ging von ganz anderer Auffassung aus; es behauptete, daß den Grafen noch Rechte belassen seien, die der Staat nicht aus Händen geben dürfe, und statt des vorgelegten Gesetz⸗ entwurfs ging aus den Beschlüssen des Hauses ein amendirter Gesetz⸗ entwurf hervor, der Ihnen jetzt zur rn vorliegt. Nun ist ja ganz unzweifelhaft richtig, daß es ein theoretisch zu rechtfertigender Standpunkt wäre, wenn das Herrenhaus sich der ursprünglichen An⸗ sicht der Regierung, daß die von ihr in der Gesetzesvorlage vergeschla⸗ genen Bestimmungen auf billigen Grundsätzen beruhten, anschließend, den
Gesetzentwurf, wie er aus dem Abgeordretenhause hervorgegangen
ist, ablehnte, mit der Folge, daß es dann einstweilen hei den Ab- machungen bleibt, diese aber, wenn sie nicht Gesetzeskraft erlangen, auch keine wirkliche Kraft haben, mit anderen Worten, daß es bei dem bisherigen Zustande bleibt. Das, denke ich, sind die Ausführungen des Herrn Grafen zur Lippe. Nun ist aber zu bedenken, daß, wenn dieses Gesetz nicht zu Stande kommt, ein Vakuum der Kreisordnung gegenüber entsteht; es bleibt ein Landestheil bestehen, für welchen die Be⸗ stimmungen der Kreisordnung keine Gültigkeit haben, und es fragt sich, ob das politisch richtig und durchführbar ist. So wenig Aussicht, wie eine Vereinigung der Ansichten der beiden Häuser, wenn Sie dem Vorschlag, des Grafen Lippe Folge geben, für diese Session hat, so wenig Aussicht für eine solche wird auch in irgend einer anderen Session verhanden sein. Es wird ein Zustand fortdauern, der staatlich nicht blos unerwünscht, sondern geradezu unhaltbar sein würde. Die Gesetzgebung wird über kurz oder lang eintreten müssen, und wenn die Sachen so stehen, daß zwischen der Annahme des Vorschlages des Herrn Grafen zur Lippe und den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses eine Vereinbarung mehr als unwahrscheinlich ist, so, glaube ich, muß man keine Zeit ver lieren, um auf einem Mittelwege das Zustandekommen einer die Ausführung der Kreisordnung auch in den Grafschaften sichernden Gesetzgebung herbeizufuͤhren. Die Staats⸗ regierung steht nicht auf dem Standpunkte, zu sagen, sie habe sich nach den Verhandlungen im Abgeordnetenhause selbst überzeugt, daß das, was sie proponirt hat, falsch sei; im Gegentheil, ich glaube, daß es wehl vor den Staatsrücsichten hätte verantwortet werden kön nen, dem Gesetzentwurfe, wie er von der Staatsregierung dem Ab⸗ geordnetenhause vorgelegt worden ist, die Zustimmung zu ertheilen; allein das ist nicht geschehen und wird sicherlich nicht i . Oi Staatscegierung stellt sich also nicht auf den Standpunkt, zu sagen: geben Sie nach, denn wir haben uns selbst überzeugt, daß unsere Vorschläge nicht die richtigen waren“, sie kann sich vielmehr nur auf den Standpunkt stellen, zu jagen: „machen Sie in Ihren Beschlüssen etwas fertig, was Aussicht hat, bei vorgusgesetztem Entgegen kommen des Abgeordnetenhausez dort Annahme zu finden, und auch die Grafen zu Stolberg zu befriedigen, wenn auch nicht in dem ganzen Umfange ihrer Wünsche, so doch in deren Haupttheile, daß fie innerhalb ihrer Grafschaft der Kreisordnung gegenüber eine Stellung behaupten, die den hervorragenden Grundbesitzer, welcher bisher zur Verwaltung vorzugsweise berechtigt war, markirt und sie der Bepölkerung gegenüber nicht in einer zu brüsken Weise mit den kleinen Grundbesitzern in den Grafschaften gieichstellt. Vielleicht habe ich noch Gelegenheit, bei der Diskussion über die einzelnen Paragra—⸗ phen darauf zurückzukommen; im Ganzen aber, glaube ich, thun Sie allen Theilen, dem Staat und den Grafen, einen Gefallen, wenn Sie aus Ihrer Berathung einen Gesetzentwurf hervorgehen lassen, der einige Ausficht auf Annahme im Abgeordnetenhguse und auf die Billi⸗ gung der Grafen zu Stolberg hat. In diesem Sinne zu berathen und zu beschließen, möchte ich Sie engagiren.
Ferner nach dem Grafen Brühl:
Was der Herr Graf Brühl sagte, berührt wieder ein Thema welches in letzterer Zeit oft besprochen worden ist, aber immer noch nicht richtig aufgefaßt wird. Ich habe niemals Anstand genommen, in dem anderen Hause in demselben Sinne zu sprechen und bei Ge legegheit zu sagen, wenn Sie dies beschließen, können Sie nicht darauf rechnen, daß das Herrenhaus Ihre Beschlüsse annimmt. Wie soll man denn zu einer Einigung kommen, wenn man nicht in gewissen Punkten nachgiebt? Im Uebrigen habe ich nicht, wie aus den Worten des Herrn Grafen Brühl hervorzugehen scheint, gesggt, * ich das von der Regierung Vorgeschlagene als das einzige Richtige halte; ich sage heute noch, ich hatte es . billig und nicht so verwerflich, als ez im Abgeordnetenhaufe angesehen worden ist. Wenn aber aus die fem Hauje ein anderer Vorschlag kemmt, der nicht mit der ursprüng= lichen Ansicht der Regierung übereinstimmt, wohl aker den Werth hatte, Aussicht auf Annahme im Abgeordnetenhause und auf die Zu—⸗ stimmung der Grafen zu Stolberg zu gewähren, so würde ich den⸗ selben dem Vorschlage der Regierung vorziehen.
Auf eine Entgegnung des Grafen zur Lippe erwiderte der Minister des Innern:
Dag kann ich doch nicht so unwiderlegt hingehen lassen. Ich will uunäckst auf das zuletzt Gesagte antworten. Herr Graf zur Lippe at behauptet, daß ich Unrecht gehabt hätte, wenn ich sagte, es könne
ein Rezeß durch ein Gesetz abgeändert werden. Er behauptet, das sei nicht der Fall und citirt diejenigen Bestimmungen, die neuerdings er= laffen sind, daß die Rezesse mit den Reichsunmittelbaren der Geneh⸗ migung dez Landtags unterliegen. Wird ein Rezeß abgeschlossen mit dem Herzoge von Arenberg oder sonst eisem vormals Reichsunmittel. baren, so ist das ein Vertrag zwischen der Staatsregierung ünd dem Herzoge, der dem Landtage vorgelegt wird. Wenn nun in diesem , . Bestimmungen vorkommen, die der Landtag nicht für zulaͤssig hält, so streicht er sie aus oder ändert dieselben, und aus dicsem Vertrage wird ein Gesetz, wenn auch die Regierung ihre Zustimmung zu den Aenderungen ertheilt. Es wird dann nicht mehr mit den . verhandelt, jondern es wird einfach aus dem früberen vertragẽmäßigen ill en de ein ,. Ebenso liegt die Sache hier. Sie soll im Wege der Gesetzscbung regulirt. werden. Führen die Verhandlungen mit den Grafen Stolberg zu keinem Re⸗ fultate, welches die Zustlmmung des Landtages findet, so treten Kröne und Landtag als geseßliche Gewalten zusammen und fixiren den Zu= stand, welcher den bisherigen vertragsmäßigen ersetzen soll. Nun macht Hert Graf zur Lippe mir den Vorwurf, daß ich dem Hause um nig 16 Weisheit zu entwickeln, die ich lieber selbst an den Tag egen möchte, ö ; k ;
Meine Herren! Die Regierung ist nicht mehr allein Gesetzgeher; wir machen die Gesetze mit den Häusern des 6 wir haben
unser Bestes gethan und geglaubt, mit unseren Vorschlägen einen He.
zn finden, der zu einer Ausgleichung und zu annehmbaren gesetzlichen