1874 / 113 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 15 May 1874 18:00:01 GMT) scan diff

Zuständen führt. Wenn ein Haus den Vorschlag umwirft, dann scheint es mir nicht unbillig, daß dem anderrn Hause gesagt wird: es möge Vergleichsvorschläge machen, geeignet, das widerstrebende Haus efügiger zu stimmen. In dem Stadium der Berathung eines Hg e e nus zwischen den beiden Häusern können dieselben füglich nur ven einem derselben, und nicht von der Regierung ausgehen. Eine Aufforderung zu solchen Vorschlägen paßt meines Erachtens voll ftändig in das Räͤderwerk unserer Gesetzgebung. ; .

Ich bitte um Entschuldigung, wenn ich mich auf eine Viertel stunde entferne, ich werde zu einer namentlichen Abstimmung im an . gerufen, an der Theil zu nehmen mir von großem Inter⸗

e ist.

In der Sitzung des Herrenhauses am 13. d. M. äußerte der Staats⸗Minister Dr. Falk in der Berathung des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend die Deklaration und Ergänzung des Ge⸗ setzes vom 11. Mai 1873 über die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen: .

Die Kommission des Hohen Hauses ist in sich selbst vollständig einstimmig gewesen, ihre Auffassungen über die Vorlage stimmen ebenso überein mit der Absicht, welche die Staatsregierung bei der- selben verfolgt hat. Die Ausführungen des Kommissionsberichtes sowohl, wie die Ausführungen des Herrn Referenten sind meiner Mei⸗ nung nach vollkommen erschöpfend in Begründung der Vorlage. Unter solchen Umständen glaube ich mich auf die einzige Bemerkung be⸗ schränken zu sollen, daß die Staatsregierung in den Abänderungs⸗ vorschlägen Ihrer Kommission keine irgendwie sachliche Abänderung, sondern nur redaktionelle Aenderungen erkennt, die geeignet sind, Zweifel abzuschneiden.

In der Sitzung des Hauses der Abgeordneten am 13. d. M. erklärte der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt über den Antrag des Abg. Werner auf Annahme eines Gesetzentwurfs über die Aufhebung der im Art. 9 Tit. 2 Buch 2 des Lübschen Rechtes enthaltenen Bestimmung, wonach uneheliche Kinder kein

Erbe nehmen:

Meine Herren! Ich bedaure, mich mit dem Gesetzentwmtfe nicht einverstanden erklären zu können und demgemäß bitten zu müssen, den Gesetzentwurf abzulehnen.

Es handelt sich um die Erbberechtigung der unehelichen Kinder. Diese Erbberechtigung ist in den drei großen Rechtssystemen, welche in der preußischen Monarchie gelten, sehr verschieden behandelt. Nach dem gemeinen Recht ist, soweit Blutsverwandtschaft besteht, die Erbberechtigung der unehelichen Kinder die gleiche, wie die der ehe⸗ lichen Kinder. Den gleichen Grundsatz hat das Allgemeine Landrecht, er führt aber zu ganz verschieden Resultaten, weil nach dem Landrecht die Blutsverwandtschaft zwischen unehelichen Kindern und dritten

ersonen nur in einer außerordentlich bꝛschränkten Weise aner—⸗

annt ist. Im code civile haben die unchelichen Kinder eine

reguläre Erbfolge gar nicht, sie haben aber ein sehr beschränktes irre- guläres Erbrecht. Ich glaube, daß die Beseitigung dieser Verschie⸗ denheiten in den drei Rechtssystemen, welche mir gar nicht berechtigt zu sein scheinen, der deutschen Gesetzgebung überwiesen werden kann. Nun bestehen aber neben diesen drei großen Rechtssystemen noch be sondere Vorschriften über die Erbberechtigung unehelicher Kinder pro⸗ vinzieller, meist lokaler Natur. Soweijt ich die Sache übersehe, haben diese Vorschriften kein Recht auf Fortexistenz, sie sind die Ueberreste längst verschollener Rechtsanschauungen. Deshalb, glaube ich, wird man in Bezug auf die besonderen Vorschriften inagesammt und bei eder einzelnen die Frage stellen können, ob sie nicht aufzuheben seien.

ie Antwort auf diese Frage kann aber nur erfolgen auf Grund eingehender Berichte der Gerichte des Landes. Eine solche Berichterstattung ist den Landesgerichten bereitz zur Pflicht gemacht, und ich bezweifle nicht, in der Lage sein zu können, bei Beginn der nächsten Session dem Hohen Hause den entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen zu können.

Sie sehen hieraus, meine Herren, daß ich dem Gedanken, wel⸗ cher, dem Gesetzentwurf zu Grunde liegt, nicht abgeneigt bin; aber es scheint mir doch eine Forderung der legislativen Konsequenz zu sein, daß man die Sache von einem allgemeinen Standpunkt aus betrachtet, und. ö. für die Gesetzgebung nicht der ganz zufällige Umstand ent⸗ scheidend sein darf, ist, daß der Herr Antragsteller als Richter bei dem Kreisgericht zu Demmin einen bestimmten Fall erlebt hat, der ihn unangenehm berührt. Varschriften, wie sie im Lübschen Recht bestehen, gelten auch in anderen Provinzen. Der Hr. Abg. Schütt hat bereits in der zwesten Lesung darauf aufmerksam gemacht, daß, ähnliche Vorschriften in Schles⸗ wig⸗Holstein bestehen. Das wird auch noch anderweit passen. Warum soll denn nun eine solche veraltete und mißliebige Vorschrift aufgehoben werden für die Städte, wo zwar nicht Luͤb'sches Recht, aber sächsisches Recht gist? Die betreffende Vorschrift stammt aus dem fächfifg en Landrecht. Man darf bei der Gesetzgebung nicht mit Willkür verfahren. Aber, meine Herren, auch wenn es sich lediglich um Lüb'sches Recht n würde ich glauben, daß es nicht entsprechend wäre, auf diesen

ö einzugehen. Wenn das Haus die Initiative in der Gesetzgebung ergreift, wo es sich handelt um geschlossene Gefetze, zB. das Landrecht, hat das weniger Bedenken, und die Königliche Staatsregierung ist diesem Bestreben auch nicht entgegen

getreten; dag sind Verhältnisse, die sich übersehen lassen. Aber das Hohe Haus wird schwerlich übersehen können den zusammen . hang, in welchem die Aufhebung der vorgeschlagenen Bestimmung steht, ob sie nicht Rückwirkung hat. Ich wenigsteng kann das nicht siberfehen und könnte die Garantie dafür, daß Alles in Ordnung wäre, nur auf Grund eingehender Berichte der betreffenden Appella⸗ tionsgerichte gewähren. Ich bin auch überzeugt, daß Niemand im ause eine Garantie für die Richtigkeit Ihrer Beschlüsse gewähren ann. Aus diesen Gründen gebe ich Ihnen anheim, von dem Gesetz entwurf Abstand zu nehmen. Wie schwierig übrigens die Materie ist, geht daraus hervor, . zu dem an und für sich sehr einfachen Gesetzentwurfe so sehr umfassende und abweichende Anträge gestellt sind. Das beweist am besten, daß die Sache zur legislatorischen Er ledigung noch nicht reif ist.

Vereinswesen.

München, 11. Mai. Heute tagte hier eine Versammlung der Delegirten der b ayerischen Krieger- und Veteranen-Vereine zur Berathung des Entwurfs eines Statuts für einen ‚Bayerischen Veteranen Krieger und Kampfgenossen Verein“, der aus den bayerischen Vereinen mit Ehren gedienter Militärs gebildet werden soll. Es waren 215 Delegirte mit 315 Stimmen anwesend. Als Zweck des zu grün—⸗ denden Gesammtyvereins bezeichnet der Entwurf „die Vereine unter ausdrücklicher Wahrung ihrer Selbständigkeit und ihres Rechtes der Selbstverwaltung zusammenzufassen und in nähere Berührung unter sich wie mit einem Gentralorgan zu bringen.“ Gleich eitig bezweckt der Verein Fühlung zu nehmen zu allen deut⸗ . Krieger ⸗Vereinen, und hat zunächst kameradschaftlichen

nschluß an bereits außerhalb Bayerns bestehende organi—⸗ sirte Vereinẽgruppen angenommen. Als seine erste Aufgabe soll der neue Verein nach dem Entwurf die Stärkung der Treue zu Kaiser, König und Vaterland, sowie die Kräftigung des Bandes der Waffengemeinschaft und Kameradschaft guch im Givilstande betrach— ten. Die Zwecke des Vereins sollen auch durch Gründung einer pe riodischen . als Preßorgan sämmtlicher dem Verein angehö⸗ renden Körperschaften . werden, und als weiterer Zweck desselben wird thätiges Eingreiken in alle an den Verein gelangenden

ragen der Unterstützung altersschwacher und hülfötedürftiger Vereinsgenossen bezeichnet. Zu diesem Zwecke hat denn au bereits Se. Mack der König für den Verein 3000 Mar bestinmt. Bei der Berathung des Statuts für den neuge⸗ gründeten Gesammtverein wurde den übrigen Paragraphen ohne wesentliche Aenderung beigestimmt. Bezüglich des 5. 25 aber: ‚Ver⸗ eins ⸗Ehrentage sind a. das Allerhöchste Geburts- und Namensfest Sr. Majestät des Königs, b. der 19. Mia und c. der 2. September,“ wurde beschlossen statt ad b. der 0. Mai zu setzen: Das Geburts— fest Sr, Majestät des Deutschen Kaisers. Der Schlußparagraph 23 lautet: Der Vereinsruf ist: ‚In Treue fest!“ Die Beitrittserklärun- 9 der Vereine zu dem neugegründeten Gesammtvereine müssen bis pätestens 1. August dieses Jahres erfolgen. Unter Hochrufen auf Se. Majestät den König, dann auf Kaiser, König und Vaterland ging die Versammlung auseinander.

Kunst, Wissenschaft und Literatur. München, 13. Mai. Die Professoren der hiesigen Universität werden morgen nachtraͤglich drei Jubiläen durch ein Festmahl feiern: Die 50jährigen Doktorjubiläen der Herren Professoren Dr. v. Roth⸗ mund seh. und Dr. v. Kobell, und das 50jährige Dienstjubiläum des Herrn Professor 6, Reichsraths Dr. v. Döllinger. Bayreuth. Daz Unternehmen Richard Wagners hat einen weiteren bedeutenden Fortschritt gemacht. Durch einen neuerlichen namhaften uicht von Seite des Königs von Bayern ist die Be⸗ schaffung der Bühnen⸗-Einrichtung, als Dekorationen, Maschinerie, Koflüme 26. nunmehr als gesicherk zu betrachten. Die Dekorationen werden nach den Skizzen des Malers J. Hoffmann, jedoch abweichend von der früheren Pereinbarung und auf seinen Wunsch nicht von ihm selbst, sondern unter seiner Mitwirkung von den Hoftheater. Malern Brüder Brückner aus Coburg gemalt. Die bezüglichen Verträge sind bereits ahgeschlossen; ebenso wurde die Herstellung der Maschinerie mit dem Maschinenmeister Brandt in Darmstadt und die Vollendung 23 und Ausführung des Zuschauerraumes mit dem Architekten Brückwald aus Leipzig abgeschlossen. Die Costüme werden nach Zeichnungen von J. Hoffmann angefertigt. Die Firma F. A. Brockhaus in Leipzig hat soeben ihren umfangreichen Verlagsbericht für das Fahr 1874 veröffentlicht.

Landwirthschaft.

Da sich in das in Nr. 109 d. Bl. aufgeführte Verzeichni der Mitglieder des Ausschusses des Kongresses en hen, Landwirthe Irrthümer eingeschlichen, geben wir nachstehend die Namen der Herren noch einmal vollständig: Den gewählten Mitglie⸗ dern, e. von Behr, von Benda, von Diest, Elsner von Gro— now, Griepenker!l Braunschweig, Herth, Holtz, von Lenthe. Noodt, vom Rath, Schütze, Schumacher, Sombart, von Wedell Vehlings⸗ dorf, von Wedemeyer. Graf Zedlitz Großenbohrau, traten durch Kooptgtien hinzu: Für Provinz Preußen: Hr. Generallandfchafts— Rath Richter Königsberg i. Pr. Für Provinz Posen: Hr. Rit⸗

tergutgbesitzer Kennemann Klenka bei Neustadt a. W. Für Pro- vinz Schleswig ⸗Holstein: Hr. Graf Dürkheim Bundtherst bei Preetz. Für Provinz Hessen ⸗Nassau, Großherzogthum Hessen: Hr. Freiherr von Nordek zur Rabenau. Für Königreich sen: Hr. Ritter gutsbesitzer Seiler Neuensalz b. Plauen; Hr. General⸗Sekretär von Langsdorff Dresden. Für Königreich Bayern: Hr. Gute⸗ besißbzer Pabst Burgstall bei Rothenburg a. Tauber. Für König reich Württemberg: Hr. Freiherr von Ow Wachendorf. Fur Großherzogthum Mecklenburg: Hr. Rittergutsbesitzer Pogge Roggow bei Lalendorf. Für Thüringen: Hr. Freihecr von Stein Koch- berg bei Rudolstadt. Für Elsaß Lothringen: Hr. Graf Dürckheim Montmartin, Fröschweiler bei Wörth; Hr. Louis Pasquay a n i. Elsaß. Als Männer der Wissenschaft die Herren:

rofessor Becker Greifswald, Professor Richter Thgrand, Pro- essor A. Wagner Berlin, Stadtrichter Wilmanns Berlin.

Gewerbe und Handel. ;

Berlin. Vom 24 bis 30. Ma findet hier gel entlich des zweiten allgemeinen deutschen Schuhmachermei ter⸗Kon⸗ gre ses eine Ausstellung aller in die Schuhmachzrei schlagenden girtikel in Hotel Imperial, früher Arnim (Unter den Linden 4 statt.

Breslau, 13. Mai. (W. T. B) Die heutige Generalver sammlung der Aktiengesellschaft Donnersmarkhütte geneh⸗ migte den vorgelegten r, ,, wonach eine Dividende von 6x pro anno, mithin für die letzte Geschäftsperiode von 13 Monaten von 66 * vertheilt, und dem Amortisationsfonds 53, 230 Thlr, se⸗ wie dem Reservefonds 4,400 Thlr. überwiesen werden sollen.

Verkehrs⸗Anstalten. ö

Triest, 15. Ma (W. T. B) Der Lloyddampfer Diana ist heute früh mit der ostindisch'chinesischen Ueberlandpost aus Alexar⸗ rien hier eingetroffen. . i , , 13. Mai. (Per transatlantischen Telegraph.) Das Pofstdampfschiff des Baltischen Lleyd Franklin“, Kapitän E. Dehnicke, ist heute, nachdem dasselbe am 25. April Antwerpen ver- lassen hatte, wohlbehalten hier eingetroffen. Heute ist der Dampfer des nord deutschen Lloyd „Hermann“ hier angekommen.

Aus dem Wolff'schen Telegraphen⸗Büreau.

Pest, 15. Mai, Mittags. In der heutigen Sitzung des Finanzausschusses erklärte sich der Reichs⸗-Kriegsminister Freiherr Kuhn von Kuhnenfeld aufs Entschiedenste gegen eine etwaige Abkürzung der Präsenszeit der Heeresdienstpflichtigen. Fůürst Czartoryski bemerkte, daß ihm die politische Lage der beruhigenden Ver⸗ sicherungen und rosigen Aufbauungen des Ministers des Auswãrtigen ungeachtet ziemlich drohend zu sein schiene; man dürfe deshalb die Erfolge der Llrmee nicht in Frage stellen, da vielleicht der Krieg nicht ferne sei. Der Minister des Auswärtigen Graf Andrassy erwiderte, er könne die politische Lage als so schwarz nicht anfehen, im Gegentheil habe die Erhaltung des Friedens die größte Wahrscheinlichkeit für sich, mehr als eine bloße Wahrscheinlichkeit könne Niemand vorher sagen. Allerdings haben wir keine Feinde, aber wir finden umsomehr Freunde, jemehr man Vertrauen in die Stärke unserer Armee setzt, Aus diesem Grunde sei es gefährlich, an der erprobten dreijährigen Präsenz⸗ zeit zu rütteln. ,

Win dsor, Freitag, 15. Mai, Vormittags. Der Kaise von Rußland und der Großfürst Alexis besuchten gestern, vom Herzog von Edinburgh geleitet, die Prinz Albert⸗ und St. Georgg⸗ Kapellen und nahmen darauf in Begleitung der Königin die König⸗ lichen Meiereien in Augenschein. Nachmittags besichtigte der Kaiser, be⸗ gleitet von der Königin und den Mitgliedern der Königlichen Familie, die Virginia Waters. Abends fand in Windsor Castle ein Galabanket statt, zu dem 140 Einladungen ergangen waren. Der Kaiser von Rußland wird sich heute nach London begeben und bei dem Prinzen von Wales diniren.

Königliche Schauspiele.

Sonnabend, 16. Mai. Opernhaus. ( 20. Vorstellung) Preciosa. Schauspiel mit Gesang und Tanz in 4 Abtheilungen von P. A. Wolf. Musik von C. M. v. Weber. Ballet von Taglioni. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise.

Schauspielhaus. (131. Vorstellung. Iphigenie auf Tauris. Schauspiel in 5 Abtheilungen von Göthe. Anfang 7 Uhr.

Mittel⸗Preise.

Sonntag, 17. Mai. Opernhaus. (121. Vorstellung.) Die weiße Dame. Oper in 3 Abtheilungen. Musik von Boiel⸗ dieu. Anna: Frl. Lehmann. Jenny: Frl. Horina. Goveston: Hr. Fricke. Georg Brown: 39 Schott. Dickson: Hr. Sachse. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise.

Schauspielhaus. (132. Vorstellung Rosenmüller und Finke. Original⸗Lustspiel in 5 Aufzügen von Dr. Töpfer. An⸗

fang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preife.

e

Genschows Obotritischer Rossebändiger.

Im Auftrage Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Mecklenburg⸗Schwerin hat der Bildhauer Genschow in Berlin eine interessante Kolossalgruppe ausgeführt, welche bestimmt ist, das Geländer der Schweriner Schloßbrücke zu schmücken, wo sie künftig noch ein entsprechendes Gegenüber auf der andern Seite desselben erhalten soll. Das von dem Künstler vollendete Modell ist in der Kunstgießerei von Czernikow hierselbst, Schwedter⸗ straße 293, in Zink gegossen und vollendet, ciselirt und bronzirt, im Garten dieses Grundstücks gegenwärtig ausgestellt.

Die Gruppe ist eine neue und seibständige Behandlung desselben Motivs, welches den bekannten Pferdebändigern des Bidhauers Baron von Klodt auf der Berliner Schloßterrasse und auf der Kanalbrücke zu St. Petersburg zu Grunde liegt: ein wildbäumendes Roß, von seinem Herrn, einer neben ihm stehenden heroischen Mannesgestalt, am Zügel ,, . und bemeistert. Dieser Bändiger seines Thiers aber st hier keine nur allgemein gehaltene nackte Idealfigur, sondern eine von bestimmtem nationalen Typus: einer jener Obotriten⸗ krieger der Stammyäter der heutigen Bevölkerung Mecklenburgs. Der geflochtene große Weidenschild, Bogen, Schwert, Axt und Köcher liegen am Boden neben ihm. Seine von Kraft schwellen⸗ den Glieder umkleidet ein Bärenfell, dessen Kopf und Schnauze seine dichten Locken wie ein Helm bedecken, während die Haut der Beine und Tatzen ihm dasselbe um den Hals und die Hüften be⸗ festigt. Das Roß bäumt sich, den Körper aufgerichtet, Hals und Kopf mit den schnaubenden Nüstern zurückgeworfen, mit den Vorderhufen in die Luft schlagend, 6 auf, in prächtig feuriger Bewegung von großer Naturwahrheit. An seiner linken Seite steht jener obotritische Krieger. Mit der hocherhobenen Rechten hat er nah dem Gebiß den Zügel seines Thiers erfaßt; das untere Ende der Riemen hält seine linke Hand. Den bärtigen, männlichen, wildschönen Kopf zu dem des

Rosses auf⸗ und in, , wirft er, das linke Bein weit

vorgestreckt, den Fuß fest gegen den Boden stemmend, den Kör⸗ per mit aller Kraft rückwärts, so daß dessen ganze Last auf dem zurückgestellten, im Knie gebeugten rechien Bein ruht. Beide Gestalten komponiren sich, besonders in der Vorderansicht, zu einer, trotz der lebhaften Bewegtheit in den Linien, ruhig und

schön geschlossenen Gruppe; sie verrathen bei dem Bildhauer das tüchtige Studium, die genaue Kenntaiß des Pferdes wie des Menschen und jene bedeutende bildnerische Kraft, welche sich dem verewigten Professor Rauch ehedem schon bei manchen seiner großen Monumentalarbeiten als trefflich verwendbar erwiesen hatte; der Zinkguß von Czernikow ist dem Modell des Künstlers in allen Theilen gerecht geworden.

Aus dem thüringisch-sächsischen Alterthums verein.

Halle, 9. Mai. Die Monatsversammlung des thüringisch⸗ sächstschen Alterthumgvereins beschäftigte sich unter Anderem ih ih der Chronik des Merseburger Bischofs Thietmar. Veranlassung dazu gaben die folgenden geogiaphischen Bemerkungen zu dieser Chronik. Nachdem der Sprecher der vortrefflichen Bearbeilung der Chrons in den Monumenta Germaniae Seriptorum gedacht und dabei sein Be⸗ dauern gusgesprochen hatte, daß keine Handausgabe nach c aus⸗ gezeichneten Arbeit der Herren Pertz, Bethmann und Lappenberg vor— e. sei, ging Hr. Dr. Schadeberg zu den geographischen Bemer⸗ ungen üter und wies an mehreren Stellen nach, daß die dort er— wähnten Orte nicht richtig erklärt worden waren. Das 4, 6. 29 i JIteri ist nach diesen Ermittelungen nicht die Burg Illern, ondern das 6, A. 19 erwähnte Jteri, d. h. Eithra. Vischof Wig⸗ bert ist kein Ritglied der Querfurter Dynasten, das Sideger. husen ist nicht das heutige sondern das jetzige Sudershausen zwischen Lindau und Nörten an einem Nebenbache der Leing, unweit Gallenbur das ebendaselbst erwähnte Dexlingun ist nicht in l gblin? sondern dag weite Dorf Derlingen oder Doerlingen zwischen ies dorf, Ihlewitz und Gerbstadt, sowie Wiribene das heutige urg wer ben bezeichnet. Daliwi und Ninstedi ließen sich nicht bestimmen. Men st edi oder Ministedi fei eine Wüstung im Man- ag g und das praedium Azinestedi, wofür wahrscheinlich Az meustedi zu lesen sein möchte, sei das von Heinrich II. dem Hochstifte geschenkte Erblehn (Hereditarium beneficium) A zmen st edi der Ür⸗ , werde der Ort Osmannstädt, im Amte Rosla, wo * ielands Grabstätte befinde, . Das 7, 5, 15 erwähnte Bi oder Uui sei das heutige Landstädtchen Wiese, welches urkund— lich schon vor und von Karl d. G. genannt werde und zu dem ein ansehnliches Revier, pagus- oder „provincia Wigserzi- gehört 6 Olsęinzi sei weder schatz, noch Oelzschau oder auch Selsen, ondern es sei dasselbe, was in der alten Biographie Thietmars

Oljenice genannt werde, und ,. den dritten Ort, aus welchem das heutige Tentschenthal. esteht. Dieses Dorf umfasse ursprünglich, und in manchen juristischen Fragen auch it drei ver⸗ schiedene Dörfer, nämlich die beiden deutschen Dörfer Deu gne e fn Dussina im Hersfelder Zehntverzeichniß aus der

eit von 997 bis 10600) und Gotttdorf, woraus im ge— meinen Leben Kuhsdorf gebildet. worden (im Hersfelder ,, Codimensdorf, Cozimendorf); beide bilden das obere und das untere Thal“; zwischen ihnen liegt das Mitteldorf Oelsnitz, Osnitz, Otznitz, eine slavische Ansiedelung, mit Be— sitzungen, welche nach einer Halberstädtischen Urkunde vom Jahre 1189 nach slavischem Rechte zehntfrei belassen wurden. Es sei wahrschein⸗ lich, daß im Thietmar Olzeniei statt Olzeiuzi zu lesen und zu schreiben sei, da eine Verwechslung der Silben senizi und scinzi nicht möglich wäre, man habe nur e in e und u inen zu veiwandeln. Das von Thietmar 3, 7, 16 genannte Sumeringe oder Sume⸗ ringi sei nicht Groß- Sömmerdée, das auch in den ältesten Ur kunden Sumgridi und Someridi genannt werde, sondern es sei die heutige Wüstung im Kreise Halberstadt, in der Nähe der alten Westerburg,

der wahrscheinlichen Geburtsstätte der Hildegard von Westerburg, Ge— mahlin des Herzogs Hermann von Sachsen. Dort war wohl eher ein so großer Forst zu finden, daß er in Tausch für den Forst gegeben werden konnte, welcher zwischen Schmöln und Stauch, zwischen Halle, Merseburg und Eilenburg sich ausbreitete. Die ganze Ortslage von Sömmerda bietet zu einem solchen Forste keine Gelegenheit, und waz etwa vorhanden sein mochte, nahm der in Sömmerda schon vor Karl dem Größen vorhandene Königshof in Ansprach. Das bon Thietmar 6 2 genannte Thrupizi wird. für Trgupitz im Kreife Zeitz alten, es ist aber Trubikl, Trobike, d. h. Drübnitz unweit Issen. urg, wo sich seit 877 ein von Ludwig dem Jüngeren gegründetes Kloster befand, dessen Stiftungshrief erst vor Kürzem wieder aufge. funden sein soll. Aus Trupizi ist ebenso Drübnitz gebildet, wie aus Walbizi Walbach entstanden ist. Walbizi, Wallibizi durch rivus silvaticus erklärt, und fei daher Rivus silvaticus zu schreiben.

esser

Redaltion und Rendantur: Schwieger. Berlin: Verlag der Eppedition (Kessel). Druck: W. El gn er.

Vier Beilagen . (einschließlich Börsen und Handelgregister Beilage Nr. T5.)

Sommeringe, zwischen Huy und Elin,

Uebrigens habe Thietmar .

Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

M 113.

Königreich Preußen.

Privilegium wegen eventueller Auzfertigung auf den Inhaber lautender Kreis Obligationen des Braunsberger Kreises im Betrage von 450,000 Mark Reichswährung.

Vom 15. April 1874.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von e fen t. Nachdem von der Kreisvertretung des Braunsberger Kreises im Regierungsbezirk Königsberg auf dem Kreistage vom 5. Februar 1874 beschlossen worden, die zur Tilgung der durch das Privilegium vom 30. März 1868 (Ges. Samml. pro 1868 Seite 426) genehmigten fünfprozentigen Obligationen ⸗Anleihe von 150,000 Thalern erforder lichen Mittel durch eine bei dem Reichs⸗Invalidenfonds zu machende Anleihe von 450,000 Reichsmark zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisvertretung: ; zu diesem Zwecke auf Verlangen des Reichs⸗Invalidenfonds resp. dessen Rechtsnachfolgers auf jeden Inhaber lautende, mit Zins. coupons versehene, sowohl Seitens der Gläubiger als auch des Schuldners unkündbare Schuldverschreibungen zu einem Gesammt⸗ NVominalbetrage, welcher dem noch nicht getilgten Betrage der Schuld gleichkommt, also von höchstens 450, 000 Mark Reichs- währung ausstellen zu dürfen da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch des Schuldners etwas zu erinnern gefunden hat —, in Gemäßheit des &. 2 des Ge⸗ setzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Obligationen um Betrage von höchstens 450009 Mark Reichswährung, in Buch= een Vierhundert funfzig Tausend Mark, welche in Apoints von 1500, 600, 309 und 200 Mark Reichswährung nach der Bestimmung des Darleihers resp. dessen Rechtsnach⸗ folgers über die Zahl der Schuldscheine jeder dieser Gattungen nach dem beiliegenden Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit vier und einhalb Prozent jährlich zu verzinsen, und nach der durch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung vom Jahre der Ausgabe der Obligationen ab mit jährlich Einem und höchstens jährlich fünf Pro— zent des ursprünglichen nominellen Schuldkapitals unter Zuwachs der Zinsen von den amortisirten Schuldraten zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Obli⸗ 6 die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des igenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist. Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht über⸗ nommen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 15. April 1874. ( . 8.)

Gr. zu Eulenburg.

Wilhelm.

Camphausen. Dr. Achenbach.

Regierungsbezirk Königsberg. Obligation des Braunsberger Kreises Nr 3. Emission Mark Reichswährung.

Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom 15 April 1874 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Königsberg vom .. ten 1874 Stück. .. und Gesetz Sammlung pro Seite.... lfde. Nr

Auf Grund des unterm 15. April 1874 genehmigten Kreistags⸗ beschlusses vom 5. Februar 1874 wegen Aufnahme einer Schuld von 450,009 Mark Reichswährung bekennt sich der Kreisausschuß des Braunsberger Kreises Namens des Kreises durch diese für jeden In—⸗

Provinz Preußen.

Berlin, Freitag, den 15. Mai

haber gültige, sowohl Seitens des Gläubigers als auch Seitens des

Kreises unkündbare Verschreibung, J einer Darlehnsschuld von Mark Reichswährung, welche an den Kreis baar gezahlt

worden und mit vier und einhalb Prozent jährlich zu verzinsen ist.

Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 450 000 Mark geschieht vom Jahre 1874 einschließlich ab mit einem Prozent des ursprüng⸗ lichen nominellen Schuldkapitals jährlich unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen.

Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den Tilgungs fonds fũr jedes 5 bis auf bah fe fünf Prozent des ursprünglichen no⸗ minellen Schuldkapitalz zu verstärken. Die durch die verstärkte Amortisation ersparten Zinsen wachsen ebenfalls dem Tilgungsfonds zu. Die jährlichen Amortisationsraten werden auf 300, beziehungs- weise 200 Mark abgerundet.

Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre.... ab in dem Monate März jeden Jahres. Die auggeloosten Schuld- verschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, die Rückzahlung erfolgen soll, spätestens drei Monate vor diesem Ter- mine durch den in Berlin erscheinenden „Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats Anzeiger“ oder das an dessen Stelle tretende Organ, ferner durch das Amtsblatt der König lichen Regierung zu Königsberg oder das an dessen Stelle tretende Organ und durch mindestens je ein in Königsberg in Pr. und in Bra unsberg erscheinendes öffentliches Blatt, event. durch anderweit vom Kreisausschusse näher zu bestimmende und in dem Reichs⸗Anzeiger be⸗ kannt zu machende Publikations-Organe bekannt gemacht.

Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital, und zwar zum Nominalwerthe zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, postnumerando am 1. April und 1. Oktober jeden Jahres, von heute an gerechnet, mit vier und einhalb . jährlich in Reichsmünze verzinset. Der Zinsenlauf der ausgeloosten Schuldverschreibungen en digt an dem für die Einlösung bestimmten Tage.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloß e Rückgabe der ausgegebenen Zinscoupons, beziehungsweise dieser Schuld- verschreibung, bei den in den vorbezeichneten Blättern öffentlich be⸗ kannt gemachten Zahlungsstellen zu Berlin und Königsberg i. Pr. und bei der Kreis⸗Kommunalkasse in Braunsberg und zwar auch in der nach dem Eintritte des Fälligkeitstermins folgenden Zeit.

Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuld- verschreibung sind auf die dazu gehörigen Zinscoupons der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag vom Kapitale abgezogen. .

Die gekündig: en Kapitalbeträge, welche innerhalb 30 Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowije die innerhalb 4 Jahren, vom Abigufe des Kalenderjahres der Fälligkeit an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises.

Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts Ordnung Theil J. Titel 51 5. 120 seq. bei dem Königlichen Kreis- gerichte zu Braunsberg.

Zintcoupons können weder aufgeboten noch amortisirt werden. Doch soll demjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zinseoupons durch Vorzeigung der Schuld⸗ verschreibung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zingcoupons gegen Quittung ausgezahlt werden.

Mit dieser Schuldverschreikung sind halbjährige Zins⸗ coupons bis zum Schlusse des Jahreßz .... ausgegeben.

Für die weitere Zeit werden Zinscoupons auf fünfjährige Pe—⸗ rioden ausgegeben. . 2

Die Ausgabe einer neuen Zinscoupous-Serie erfolgt bei der Kreis⸗Kommunalkasse zu Braunsberg gegen Ablieferung des der älteren Zinseoupons⸗Serie beigedruckten Talons.

an welchem

13. Brauns berg.

9 Die Unterschriften sind eigenhändig zu unterzeichnen.

Provinz Preußen. Regierungsbezirk Königsberg.

Zinscoupon

; . zu der Kreis ⸗Obligation des Braunsberger Kreises. 3. Emission. . ; über Mark zu vier und ein halb Prozent Zinsen über Pfennige.

und Königsberg i. Pr. Braunsberg, den. 135 ; Der Kreisausschuß des Kreises Brgunsberg. . Dieser Zingcoupon ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach der Fälligkeit, vom Schlusse des betreffen⸗ den Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird.

Anmerkung: Die Nameng-Unterschriften des Kreis ⸗Ausschusses können mit Lettern oder Faesimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinscoupon mit der eigenhändigen Namens- Unterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.

Provinz Preußen. Regierungsbezirk Königsberg

. Talon zur Kreis⸗Obligation des Braunsberger Kreises. 3. Emission.

doch schrist

9. Zins coupon. 10. Zinscoupon.

Talon.

InseratenErpedition des Aentschen Reichs Anzeiger und r , , . Staats Anzeigers: Berlin, Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. Gesichtsfarbe:

Steckbriefs⸗Erledigung. Der unterm 1. Mai 1874 hinter den Briefträger Herrmann Dürre von hier erlassene Steckbrief ist durch 3 ., des c. Dürre erledigt. Potsdam, den 9. Mai 1874. Königliches Kreisgericht. Abtheilung J.

Steckbriefs Erledigung. Der unterm 30. April 1874 hinter den früheren Postillon Christian Kubier aus Feldheim erlassene Steckbrief ist durch Ergreifung des ꝛc. Kubier eiledigt. Potsdam, den 9a 6 1874. Königliches Kreisgericht. Abthei⸗

8 1. ,

Steckbrief. Der unten näher bezeichnete Müller erlgssene Ste

geselle Arthur Eugen Bölcke aus Delitsch ist wegen Landstreichens zu einer Woche Haft und Ueber⸗ weisung an die , , . rechts krãftig

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Konkurse, Subhastationen, ladungen u. dergl.

Berkäuke. Vervachtungen, Submisstonen 1c.

Verloosung, Amertisation, Zinszaginng u. s. 1. von öffentlichen Papieren.

blaß. Sprache: deutsch. 21) Besondere Kennzeichen: Keine. Calbe a. S., den 23. April 1874. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Der Eisenbahn ⸗Arbelter Peter Klöckner, frü⸗ her in Blankenstein, soll in einer Untersuchungssache als Zeuge vernommen werden. lizeibehörden und Sicherheitsbeamten um Bezeich⸗ nung seines gegenwärtig unbekannten Aufenthaltsorts.

Bochum, 9. Mai 1874. Der Staatsanwalt.

Der am 14. April 1869 gegen den Reitknecht Johannes Pfister von Langenhgin (Kreis Eschwege) rief wird hiermit erneuert.

Fulda, am 11. Mai 1874. Der unte n,, . Kreisgerichts. eiß.

6. Verschiedene Bekanntmachungen. 1. Literarische Anzeigen. 3. Fanilien-Rachrichten

Aufgebote, Vor⸗

rater Beilage.

19 Gestalt: mittel. 20 [1931]

Den 11. Mai 1874, Ich ersuche die Pyo— n n, n worden. . Kaufmann Adolph Schultz hier

dem auf

verurtheilt worden. Die Korrektiongnachhaft hat bisher noch nicht vollstreckt werden können, und es ird gebeten, auf den 2c. Bölcke zu vigiliren, im Be⸗ trerungsfalle zu verhaften und an die Inspektion des Landarmenhauses zu Straugzberg abzuliefern. Signa⸗ lement: Der ꝛc. Bölcke ist zu Halle a. S. gebören, 23 Jahre alt, 1,6 Meter groß, von msttlerer Ge⸗ talt, hat dunkelblondes ar, niedrige Stirn, blaue ugen defekte Zähne, gesunde Gesichksfarbe. Beson⸗ ere Kennzeichen: Gebrochene Kniescheibe am rechten duß. Jelsrbellin, den 4. Mai 1574. Königliche Kreisgerichts⸗Kommission.

1941

mark 50

Steckbrief. Es wird um Verhaftung des Kessel fabritanten Schwarzer wegen betrügl ichen Banke. rotts und um Nachricht hierher ersucht. Signale . ment. 1) Familienname: Schwarzer. ) Vorname: Rudolf. 3) Geburtzort: Buckau. 4 Aufenthalts ort: Staßfurt. 5) Religion: evangelisch. 6) Alter:

Eb. am 23. Januar 1850. 7) Größe: 5 Fuß 4 3oll.

Haare: dunkelblond. 9) Stirn: bedeckt. , dunkelblond. 11) Augen; grau. ae; proportionirt, 13) Mund: gewöhnlich. Bart: 155 Zähne: dollständig. 16) Kinn: länglich. 17) Gesichtsbildung: länglich schmal. 18

Konkurse, Subhastationen, Aufgebate, Vorladungen u. dergl.

Bekanntmachung.

Zu dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Samuel Aufrecht, in Firma: S. Aufrecht hierselbst, haben:

1) die Handlung Meyerhof & Nathorff zu Ham⸗

burg eine Waarenforderung von 151 Reichs⸗

schulden, wird aufgegeben,

echte,

den in ihrem Anzeige zu machen.

1836

ppellationsgerichts⸗S amn, den 7. Mai 1874. 5

kurses. 1933 Ediktalladun

v. Bergen. Die

5. Industrielle Etahlissementẽè Fabriken n. Großhandel.

9. Central-Handels⸗Register. Erscheint in sepa⸗

Konkurs⸗Erüffnung. Königliches Kreisgericht zu Torgau. Erste Abtheilung. ittags 12 Uhr.

Ueber das Vermögen der Handelsfrau verwittweten T Zimmermeister Henriette Lehmann, geb. Schubert, in Firma A. Lehmann's Wittwe zu Torgau ist der

Zum einstweiligen Verwalter der paß ist der bestellt. biger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in

den 22. Mai er., Vormittags 9 Uhr vor dem Kommissar Herrn Kreisgerichts⸗Rath Kühnas in dessen Terminszimmer anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Bei⸗ behaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines andern einstweiligen Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder gl ihm etwas ver⸗

Nichts an denselben zu verahfolgen oder zu zahlen; vielmehr von dem Besihe der Gegenstände bis zum 15. Juni d. IJ einschließlich dem Gerichte oder dem Verwalter der Masse u machen, und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen 3 ebendahin zur Kon ö abzuliefern. pf n ö und . mit ak 7 r e.

3 e u emeinschuldners ha

2) die Handlung Färber C Bandmann hierselbst . n .

Roßmarkt Nr. 6, eine Waarenforderung von 59 Thlr. 5 Sgr. ohne Vorrecht nachträglich angemeldet.

Der Termin zur Prüfung dieser Forderungen ist auf

den 21. Mai 1874, Vormittags 144 Uhr, vor dem unterzeichneten Kommissar im Zimmer Nr. 4 im zweiten Stock des Gerichtsgebäudes anberaumt, der wovon die Gläubiger, welche ihre Forderungen ange⸗ meldet haben, in Kenntniß it werden. . Breslau, den 8 Mai 1874.

Königliches Stadtgericht. J. Abtheilung. Kommissar des Kon

esitze befindlichen Pfandstücken nur

Im K turschff d int. des Prin m on e Hber achla r en k ' 2 Adolph zu de , eustein · hohen n n. r. , e , n, 2 . J in 1 ö anuar em em aup Witten t ist dir g 3 mann Martin Koene zu Berlin ein Erbtheil von

zum definitiven Verwalter der Masse ernannt worden. nigliches Appellationsgericht.

8 ** Deffentlicher Anzeiger. : serate nimmt an die autoristrte Annongen⸗Expedition von

dolf Mosse in Berlin, Leipzig, gambhurg, Frank- furt a. M., Greslan, Galle, Rrag, Mien, Munchen, Nürnberg, Ktraßburg, Zürich und Ktuttgart.

Aehtel, hierselbst. hat gegen ihren, früher hier, jetzt in unbekannter Abwesenheit lebenden Ehemann, den Sattlermeister Otto Schliack, welcher vor etwa 9 Jahren Halle heimlich verlassen und seitdem keine Vachricht von sich gegeben haben soll, die Klage auf rennung der Ehe wegen böslicher Verlassung an⸗ geftellt. Jur Beantwortung dieser Klage ist Termin auf den 14. September d. Is., Mittags 12 Uhr,

onkurs eröffnet und der Tag der isgerichts⸗Rath D ü Zahlungseinstellung auf den 9. Mai d. Is. festgesetzt , .

hiesiger Gerichtsstelle Zimmer Nr. 10, anberaumt, zu welchem der Verklagte, Sattlermeister Otto Schliack aus Halle, unter der Verwarnung vorge⸗ laden wird, daß bei seinem Ausbleiben der Inhalt der Klage hier zugestanden erachtet werden muß. Halle a. S., am 9. Mai 1874. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

18360! b rTOCIIam a.

Die, Fran Geheime Räthin Kanold, Anna Christiana, geb. Faber, hat in ihrem am 14 März er. eröffneten Testamente Nr. 153 Hv. G. ihren Schwestersohn, den Hof-Postsekretär Schneider, die Demoiselle Sophia Rindelaub, ihre Pflegerin Friederike Jaehns und ihren Ehemann, ver nicht namhaft gemacht wird, zu Erben berufen, was den Betheiligten bekannt gemacht wird. in, den 7. Mai 1874.

Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.

Die Glãͤu⸗

nzeige Berl

2760] . Oeffentliches Auf gebot unbekannter Erben.

Der am 12. Juli 1861 hierselbst verstorbene Kaufmann Moses Levin hat in seinen unterm 15. und 19. Juli 1861 publizirten Testamenten vom 30. Oktober 1842 und 1. Oktober 1859 und deren

as seines e,. und dessen Sohne Paul Koene ein, guf dem Erbtheile des Kaufmanns, Hiizen n . Moritz h , u Lands⸗ erg a. W. ruhendes Legat von 20900 Thlr. ausge

kund in dem Nachtrage vom 24 Januar 1851

se verehelichte 6 Antonie, geborne ! bestimmt: