1874 / 117 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 20 May 1874 18:00:01 GMT) scan diff

. Durch Verfügung des General. Stabs zrztes der Irmer. ; 33 , , , h einer vakanlen Affen

*

Dem Zahnarzt 6 6 zu Geestemũnde ist unter 18. Mai 1874 ein Pa —;

ö 26 Zahnzange in der durch Zeichnung, Modell und Be⸗ schrelbung erlauterten Zusammensetzung . auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden. . .

Dem Mechaniker 2 Berner zu Iserlohn ist unter 18. Mai d. J. ein e ö . eine Transportvorrichtung an Nãhnadelloch⸗Maschinen in der durch Beschreibung und Modell n, . mensetzung, ohne Jemand in der Anwendung bekannter The u ranken ö. 1 von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Abgereist: Se. Exeellenz der General Intendant der Kö⸗ niglichen e , Kammerherr von Hülsen, nach Wien.

ersonal⸗Beränderungen in der Armee. . Dffiʒziere, Porte per ⸗Fühnriche ꝛc. A. Ern ennin den, e , , gore Versetz un gen. ehe ö Den 12. Mai 1874. Schulz, Maj. von der 5. Gend. Brig, zur 8. Gend. Brig. verseßt. B. Absfchiedsbewilligungen zac. Den 12. . 6 r geen g , . 6 ig., als mit Pension der ie ; . 3 . 9 2 der Art. des 2. Batz. Landw. Regts. Nr. 17, i theilt. . . der Abschied er 8. 6 nnn er e ü es Kriegs ⸗Ministeriums, ö Den 10 138 anne Jauer n Fortifikations. Sekretãr von Diedenhofen nach Spandau, Ko pff, Sekretär im Burenn der 6. Festungs⸗Insp. zu Metz, ins Fortifikations · Sureau zu Diedenhofen

we 17. April 1874. Herrmann, Fortifikations · Sureau·

n Inspektions-⸗Vureau-Lssist. zu Metz, unter Hei=

. ede mn, 3 Sekretär befördert. Geb auer, Fortifi⸗ fations · Bureau · Assist. von Metz, nach Posen versetzt.

Böen zz. Ärrit 1874. Bb. Sz. a. D. Keppel, Garn. Ber. waltungs⸗Direktor in Oldenbnrg, auf seinen Antrag mit Pens. in den

t. .

K per ai . ,

i interimistisch mit den Controleur- Funttiß . Düsseldorf, Darmstadt, Stettin und Straß⸗ urg beauftragt, zu etatsmãssi gen Proviant Amts · Controleuren ernannt.

Den 2. Mai , e, e 6 ,, i Garn. Verwaltungs⸗Direktor ernannt. . 52 Me 1854. Evert, Zahlm. Aspirant, zum Zahlmstr. beim Füs. Bat. 36 . 2 23 M Ii. . er, interim.

i ünster, zum Kasernen⸗Insp. e ö ,, 3 a 2 zu Swinemünde, ifikations · Bureau ⸗Assist. zu Metz ernannt. .

5 7 fit * urfg i 4 tze, interim. Kasernen Insp. in Mainz, Penker, desgl. in Frankfurt a/ O, Ney, desgl. in Darm⸗ fladt, zu Kasernen⸗Inspektoren ernannt. Kiskalt, Kasernen⸗Insp. in Saarlouis, auf seinen Antrag mit Pens. in den Ruhestand versetzt.

Den 7. Mai 1874. Steinmetz, Garn; Verwaltungs⸗Direktor in Metz, nach Oldenburg Pant hen, Garn. Verwaltungs⸗ ber Insp. in Slogan, nach Metz, Lustig, Garn. Verwaltungs. Insp. in Alten. burg, nach Glogau, Grieger, Kasernen⸗Insp. in Metz, nach Alten- burg, versetzt.

Nachweisung ö, der beim Sanitäts Corps pro Monat April 1874 eingetretenen Veränderungen.

Mutter von Mecklenburg⸗

Graf D e! Rajor von Prittwitz Gaffro

önigli oheit die Großherzogin K ö. i ef r.

Uhr 15 Min. Abends auf dem Hamburger Bahnhofe hierse an 2 wird im Königlichen Schlosse Wohnung nehmen und am 22. d. M. früh nach Altenburg welter reisen.

In der

gelegenheit der

derselben Angele

Korrespondenz eingere

mit dem Fürsten zu

Dann trat das Haus in

Gegenstand der zm B

war. Ohne Disk

der verstorbenen Mitgl

born, v. Schlieffen, Graf

Rheina⸗Wolbeck, v. Balan,

zu Sayn⸗Wittgenstein⸗ Hohenst

und v. Gordon in den Matrikeln

Landraths a. D. Richard w. Below,

v. Mirbach, des Rittergutbesitzers Karl v. .

stein, des Geheimen Regierungs⸗Raths Professor Hermann Kno⸗

hlauch und des Stadtraths Dagobert Friedländer als geführt

anzuerkennen, und genehmigte die Eintragung in die Matrikel, daß

Se. Majestãt der Kaiser und König zufolge einer Mittheilung

des Ministers des Innern vom 51. März d. 3. mittelst Aller⸗

höchsten Erlasses vom 25. Februar d. J. geruht haben, die durch

das Ableben des Grafen zu Dohna⸗Lauck vakant gewordene

Würde des Landhofmeisters im Königreiche Preußen dem bis⸗

erigen Ober⸗Burggrafen, Regierungs Prãsidenten und Kammer⸗

ern Grafen zu Eulenburg zu Marienwerder und die dadurch

erledigte Würde des Ober⸗Burggrafen nebst dem mit derselben

verknüpften Prädikat „Excellenz dem erblichen Mitgliede des

Herrenhauses, Grafen v. Kayserling auf Rautenberg im Kreise iederung, zu verleihen. ö

. köln 266 als zweiter Gegenstand der Tagesordnung

der mündliche Bericht der Kommission für Eisenbahnangelegen⸗

heiten über den Gesetzentwurf, betreffend die Aufnahme einer

Anleihe in Höhe von 50 60, 000 Thlr. zur Ermeiterung des

Eisenbahnnetzes. An der General Diskusston betheiligten sich

außer dem Referenten, Herrn Goßpabin, welcher die Annahme der

Vorlage nach den Beschluͤssen des Abgeordnelenhauses empfahl, die

Herren v. Kleist⸗Retzow, Hasselbach, Graf Udo zu Stolberg. Werni⸗

gerode, sowie der Handels⸗Minister Dr. Achenbach. Bei der

Spezʒialdis kussion sprachen außer dem Referenten noch Herr

Kohleis (Posen) und der Regierungs⸗Kommissar, Ministerial⸗

Direltor Welshaupt. Dann wurde der Gesetzentwurf ohne Ab⸗

õ enehmigt. ; nde n e , a6 einmalige Schlußberathung über den Gesetz⸗

entwurf, ; —ͤ

ern gehöriger, am linken Peene⸗Ufer bei den Städten An⸗ er,, belegener Distrikte mit Altpommern, dem Itegierungsbezirke Stettin und den Kreisen Anklam und Demmin. Derfelbe wurde bei Schluß des Blatts ohne Diskussion ange⸗

nommen.

Arzt · Stelle beauftragt. ; ö . .

Sen 1. Apr it 1874. Die Unterärzte des aktiven Dienststandes: Dr. Schwieger, vom 3. Garde⸗Regt. zu Fuß, Dr. Kröch er, vom Inf. Regt. Nr. 42, Dr. Ro st vom Ulan. Regt. Nr. 10, Dr. Kuschel, vom 3 Regt. Nr. 62, Dr. Roch s, vom Inf. Regt. Nr. 87, werden bei ihren resp. Truppentheilen mit Wahrnehmung je einer vakanten Assist. Arzt⸗Stelle beauftragt. ͤ

Den 15. April 1874. Dr. Poehn, Arzt, zum Unterarzt des aktiven Dienststandes ernannt und beim Drag. Regt. Nr. AM mit Wahrnehmung einer vakanten Assist. Arzt⸗Stelle beauftragt.

Den 18. April 1874. Dr. Lange, Unterarzt im Gren. Regt. . 4, mit Wahrnehmung einer vakanten Assist. Arzt ⸗Stelle be⸗ auftragt.

Den 25. April 1874. Dr. Dahmann, Untergrzt beim Füf. Regt. Nr. 90, mit Wahrnehmung einer bei seinem Regt. vakanten Assist. Arzt⸗Stelle beauftragt.

Aicha tliches

Den tsches Reich.

Preußen. Berlin, 20. Mai. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen in den letzten Tagen die Vor⸗ träge des Geheimen Legations⸗Raths von Bülow und des Oberst⸗Lieutenants von Haugwitz aus dem Militär⸗Kabinet in üblicher Weise entgegen.

Nachdem Ihre Königlichen Hoheiten der Graf und die Gräfin von Flandern Sich am 18. d. M. Abends bei Sr. Ma⸗ jestät verabschiedet hatten, besuchten Allerhöchstdiesel ben mit Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Baden noch das . in welchem der Direktor Haase aus Leipzig sein Gast⸗

spiel fortsetzte.

Gestern früh unternahmen Se. Masestät der Kaiser und König mit Ihrer Königlichen Hoheit der m f von Baden bei dem äußerst günstigen Wetter einen halbstündigen Spaziergang. Zur Tafel waren geladen der Regierungs⸗Praͤsi⸗ dent von Wurmb nebst Gemahlin, Frl. von Scherff, der Ge⸗ sandte am Großherzoglich hessischen f Geheimer Legations⸗ Rath von Wentzel und die General⸗Majore Wirth, von Bonin und Graf ö aus Cassel. ö

Heute Vormittag nahmen Se. Majestät zu Fuß eine Pa⸗ rade der Wiesbadener Garnison⸗Truppen ab. Nachmittags sollte zu Ehren des Kaisers eine Corso⸗Fahrt stattfinden.

Die Ankunft Sr. Majestät des Kaises von Ruß⸗ land in Ems wird, wie verlautet, erst am Freitag, den 22. d. Mts., Abends i /, Uhr erfolgen.

Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin von Baden beab⸗ sichtigt zum Pfingstfeste nach Karlsruhe zurückzukehren und später . . dem Raiser und König nach Schloß Babelsberg zu folgen. e.

Ihre Königlichen . der Prinz und die Prinzessin Carl sind zum Kurgebrauch nach Wiesbaden ab⸗ gereist, Höchstdieselben werden in einem Hotel dort Wohnung nehmem. Im Gefolge Ihrer Königlichen Hoheiten befinden sich die Hofdame Gräfin von Schlippenbach, der Hofmarschall

lichen 2. Angelegenheiten. Dr. Falk zunächst die Interpellation des Abg. v. Mallinckrodt (stehe unter Landtagsangelegenheiten); in der an dieselbe geknüpften Besprechung sprachen die Abgg. Dr. Lasker und Dr. Windthorst (Meppen). Dann erledigte

Gesetzentwürfe, betreffend die im Jahre 1875 vor Feststellung des Staatshaushalts⸗ Etats zu leistenden Staatsausgaben; betreffend die gerichtliche Eintragung von Grundlasten in den vormals bayerischen Landestheilen des Bezirks des Appellations⸗ gerichts zu Cassel, und betreffend einige Abänderungen der Vorschriften über die Besteuerung der Gewerbe der Bäcker, Fleischer, Brauer, der Agenten der Versicherungs⸗Gesellschaften, der Kleinhändler und des Gewerbebetriebes im Umherziehen. Im letztern wurden, nachdem der Regierungs⸗Kommifsfarius, Geh. Finaͤnz⸗Rath Liebrecht, die Beschlüsse zweiter Lesung für unan⸗ nehmbar erklärt halte, die 55. 1 und 2 gestrichen und dafür folgender 5. 1 angenommen: . Die Veranlagung der Gewerbesteuer für das Bäcker das Flei⸗

. und das Brauereigewerbe erfolgt, fortan nicht mehr nach den

zorschriften in der Beilage B. zu dem Gesetze wegen Entrichtung der Gewerbesteuer vom 30. Mai 18290 (Gesetz Samml. S. 147) unter BP. FE. und F. und im 5§. 17 des Gesetzes vom 19. Juli 1861 (Gesetz⸗ Samml. S. 697). Dagegen sind die genannten Gewerbe mit der Gewerbesteuer vom Handel und zwar bei einem Betriebe in solchem Geschäftsumfange, welcher demjenigen der in demselben Gewerbesteuer bezirke in der Klasse A1. veranlagten Handelsgeschäfte gleichsteht, in der Klafse A 1. (83.2 zu 2 des Gesetzes vom 19 Juli 1861), bei einem Betriebe von solchem Geschäftsumfange, welcher demjenigen, der in demselben Gewerbesteuerbezirke in der Klasse A. veranlagten Han . delogeschäfte gleichsteht, in der Klasse . 2 (68. 2 zu 1 4. 4. O) und bei einem Betriebe von geringerem als dem vorerwähnten Unifange in der Klasse B. (8.7 zu 3 a. a. O.) unter den übrigen Fabrik und Handelsgeschäften zu veranlagen. .

Die Bäcker und Fleischer hören auf, selbständige Steuergesell⸗

schaften zu bilden; die entgegengesetzten Veftimmungen des Gesetzeß vom 30. Mai 1820 fallen fort. Ferner werden die Vor⸗ , . im 5§. N zu b, dieses Gesetzes, und unter 10 und 11 der

eilage B. desselben aufgehoben. Dagegen behält es bei der Vor⸗ schrift im 5 11 des vorgedachten Gesetzꝛes sein Bewenden. Wo die Brauerei in einem gemeinschaftlichen Lokale betrieben wird, wird die Gewerbesteuer nur einmal nach dem Umfange des darin betriebenen Gewerbes aller Theilnehmer erhoben.

Gesetzes, betreffend die Bereitstellung einer Summe von 340,000

lern zum Ankauf der Suermondtschen Sammlung von Ge⸗ mälden und , älterer Meister aus den Verwal⸗ tungsüberschüssen des Jahres 1873, nach einer kurzen Debatte zwischen den Abgg. v. Schorlemer⸗Allst, Dr. Reichensperger, Dr. Virchow, Lipke und Dr. von Sybel angenommen. Dann erstattete der Abg. Dr. Virchom den mündlichen Bericht der Budgetkommisston über die . Rechnung über den Staatshaushalt des Jahres 1871 nebst den dazu gehörigen An⸗ lagen, eineni Vorberichte und den Bemerkungen der Ober⸗Rech⸗ nungskammer, sowie die Rechnung über die Fonds des ehemali⸗ gen Staatsschatzes für dasselbe ehrt ö

Ohne erhebliche Debatte wurden die Gesetzentwürfe, betreffend

die Verhältnisse der Mennoniten, und betreffend die Ergänzung

Graf Brühl und der persanliche der Fammerherr n. rühl und

Bereitstellung

betreffend die Vereinigung mehrerer jetzt zu Neuvor⸗

das Haus ohne erhebliche Debatten die dritten Berathungen der

§. 26 des

In erster und zweiter Berathung wurde der Entwurf eines

etzeg vom 6. Mai 1869 über die juristischen Prüfungen . zum höheren Justizdienst, in erster und zweiter Lesung angenommen. Schluß 4 Uhr. Zn der heutigen C1) Sitzung des Hauses der A . a. un gn ter üsch die Staats Minister Graf zu Eulenburg und Dr. Achenbach mit zahlreichen Kommissarien beiwohnten, heilte der Abg., Dr. Loewe zunächst einen Vorschla des Gesammtvorstandes betreffend einen Umbau im Hause, m Rr. 116 d. Bl.). Ohne Debatte erledigte das Haus die

er ** ö 2 ** 4 4 lauf der Suermondtschen Sammlung von Gemälden unt . älterer i. aus den erwaltungs ũberschůssen des Jahres 1873, die dritte Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Verhãltnisse der Mennoniten, die dritte Berathung des Entwurfs eines Gefetzes, betreffend die Ergãnzung des Gesetzes vom 6. Mai 1869 über die juristischen Prüfungen und die Vor⸗ bereitung zum höheren Justizdienste und die dritte Berathung des von dem er , 8 r Gesetzentwurfs, betreffend die teianung von Grundeigenthum. . 221 beschäftigte sich das Haus bis zum Schlusse der Sitzung lediglich mit Petitionen. Der Adreß⸗Kalender für die Königlichen SHaupt⸗ und Residenzstädte Berlin und Potsdam für das Jahr 1874, auf. Grund amtlicher Nachrichten redigirt im Bureau des Ministeriiwt des Innern, ist so eben im Verlag von A. W. Hahns Erben erschienen und bildet durch die gewohnte . und Uebersichtlichkeit ein zweckmãßiges Hulfsmittel zur Drienüirung in den beiden Hauptstãdten. . Der Kaiser ich russische Abertruchseß Graf Poto cki ist gestern Abend nach Ems abgereist.

Der Hauptmann Thul strup von dem Königlich schwe⸗ dischen Generalstabe ist hier eingetroffen.

Bayern. München, 17. Mai. Der Bericht des , . der Kammer der Abgeordneten über die Budget⸗Voranschläge der Verkehrs an st al ten ist heute verthellt worden. Bezüglich der Oberämter äußert sich derselbe folgendermaßen: Bei den Butgetberathungen des letzten Landtags stellte der Ausschuß den Anirag, die Oberãmter auf⸗ zuheben. Dieser Antrag wurde von beiden Kammern gleichfalls zum Beschlusse erhoben. Ausgeführt ist dieser Beschluß big heute nicht. Im Budget geschieht der Sache an keiner Stelle Erwäãh⸗ nung, und es wurde nun an die Königliche ,. die Anfrage gerichtet: welche Hindernisse dieser Ausführung ent⸗ gegenstehen, ob eine Reorganisation überhaupt beabsichtigt werde oder nicht, und welche etwaige andere Vorschläge die Regierung zu machen gedenke. Die Vertreter der Königlichen Staats⸗ regierung erklärten in der Ausschußsitzung vom 12. d. daß sie diese Angelegenheit nicht außer Acht gelassen haben. Sie seien zu der Ueberzeugung gekommen, daß ein Aufheben der Mittelste llt im Interesse des Dienstes nicht räaͤthlich erscheine. Die Frage: in welch 1. Weise eine Aenderung der jetzigen Einrichtung geboten erschemme, sei noch Gegenstand der Berathung; so viel stehe aber fest, daß eine gänzliche Beseitigung der Oberämter nicht in Aus sicht ge⸗ stellt werden könne. Der Ausschuß beschloß hierauf, der Kam⸗

h 2 des Entwurfs eines . betreffend die

echt zu erhalten.“ . V h Altkatholiken haben, wie die „Alg. Ztg.“ meldet, heute in zahlreich besuchter Versammlung, welche

rofessor Meßmer mit einer entfprechenden Anrede eröffnete,

, ,

=, Fer mit heit auf Dr. Zirngiebl Fabrikant Schaumberger 6 J V2 Mu ßer ien,

Herren werden sich auch die Professoren Meßmer und Friedrich und wahrscheinlich auch Professor Cornelius nach Bonn begeben.

Der Gesetzentwurf über die Ausscheidung der Zu⸗ ständigkeiten der Polizei⸗Direktion und des Ma⸗ gistrats München 3 aus 30 Artikeln. Der Ausschuß der Kammer der Reichsräthe hat das Referat über denselben dem Professor v. Pözl übertragen.

Sachsen. Dresden, 19. Mai. Der Erbgroßherzog von Oldenburg ist gestern Abend nach Leipzig zurückgekehrt. Prinz Georg hat Dresden verlassen, um in der Eigenschaft des Corps⸗Commandeurs Truppenrevistonen in Plauen, Schnee⸗ berg ꝛc. vorzunehmen. .

Die Zweite Kammer nahm in der gestrigen Abendsitzung den gleichzeitig mit dem Einkommensteuergesetze vorgelegten Gesetzentwurf über weitere Abänderungen bei der Gewerbe⸗ und Personalsteuer trotz der lebhaften Opposition, die demselben von den Abgg. Walter, Kirbach, Schnoor, Jordan geinacht wurde, in einer theils von der ge⸗ sammten Deputation, theils, was den wichtigsten . 4 anlangt, von einer aus den Abgg. Jungnickel, Krause und Richter (Tharand) bestehenden Minorität in derselben amen⸗ dirten Faffung mit 47 gegen 22 Stimmen an.

In der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer bildete der vom Abg. Dr. Minckwitz erstattete Bericht über den Etat des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten den Hauptgegenstand der Berathung. In der Spezialdiskussion 6 sich über die Gesandtschaften eine längere und zum Theil heftige Debatte. Eine Minorität der Deputation wollte die Ge⸗ sandtschaften in Wien und München, eine andere (der Abg. Bech keine von beiden, die Majoritãt nur die letztere bewilligen; schließlich wurden beide Gesandischaften, sowie diejenige in Ber⸗ lin, mit 34 gegen 33 Stimmen bewilligt; die erstere jedoch, wie schon vom vorigen Landtage, blos transitgrisch. Im Uebrigen wurde der Etat ohne Debatte bewilligt. Außerdem erledigte die Kammer die übrigen Gegenstände der auf die Tagesordnung der gestrigen ie n he, Gegenstände und den Rechenschafts⸗ bericht auf die Jahre i870 und 1871. Die nächste Sitzung, in welcher nach der Ansicht des Präsidenten der gesammte augenblicklich noch vorliegende Berathungsstoff wird erledigt w eee. können, wurde nach längerer Diskussion auf morgen anberaumt. =

Württemberg. Stuttgart, 18. Mai. (Fr. I) Heute hat der durch die Vertagung am 3. Februar unterbrochene Landtag seine Geschäfte wieder aufgenommen, indem die Kam⸗ mer der Abgeordneten ihre 207. Sitzung hielt. Von dem Abg. Lenz wurde eine Interpellation an den Finanz⸗Minister gerichtet, ob derselbe geneigt sei, von der den Einzelregierungen durch das Reichsmü 3 eingeräumten Befugniß Gebrauch zu machen, wonach sie die Keichsmarkwährung schon vor der vom Reiche im Gesetz bestimmten offiziellen Frist im Wege der Ver⸗ ordnung einführen können, und bejahenden Falles, für wann?!

Der Abg. Elben erstattete den Bericht der volkswirthschast⸗=

mer vorzuschlagen: Es sei der früher genehmigte Antrag nicht

500 auf 200 fl.

verfügbar sei.

lichen Kommission über den Staatsvertrag zwischen Würt⸗ temberg und Baden, betreffend die lung weiterer Eisenbahnverbindungen vom 29. Dezember 1873. Der Antrag ging auf Zustimmung und wurde einstimmig angenom⸗ men. Hiernach werden gebaut: 1) eine Bahn von Jaxtfeld über Neckarelz nach Eberbach un Anschluß an die hessischer Seits zu erbauende Bahn von Erbach nach Eberbach und an die badischer Seits zu bauende Bahn von . nach Neckargemünd (von Baden innerhalb 6 61 zu bauen); Y) eine Bahn von Heilbronn ö. Eppingen zum Anschluß an die badischer Seits zu bauende 3

n Eppingen⸗Durlach (von Württemberg innerhalb 5 Jahren u bauen) und 3) eine Bahn von Schultach über Alpies⸗

bach nach Freudenstadt won Württemberg innerhalb 10 Jahren

zu bauen). Sodann wird Württemberg das Recht eingeräumt, eine Bahn von Heilbronn durch das Zahrargäu nach Bretten über badisches Gebiet und über Sigmaringen durch das Donau⸗ thal nach Tuttlingen über badisches Gebiet zu bauen. Endlich wurde eine frühere Bestimmung des Vertrags von 1865 aufge⸗

hoben, wonach der Bau desjenigen Theils der Bodensee⸗Gürtel⸗

bahn, der von Friedrichshafen nach Immenstadt oder Markdorf

ebaut werden soll, an die Fortsetzung des Baues von Friedrichs⸗ n. nach Lindau gebunden sein soll. Wegen des Baues der Bahn von Jaxtfeld nach Eberbach wurden Besorgnisse laut, daß diese Bahn in Frage gestellt sein könne wegen der Differenzen zwischen Baden und Hessen über die Erbach⸗Eberbacher Bahn. Minister v. Mittnacht theilte jedoch diese Bedenken nicht.

Baden. Karlsruhe, 15. Mai. Nach dem Bericht des Abgeordneten Stösser empfahl die Steuerkommission der Zwei⸗ ten Kammer in ihrer Mehrheit den Gesetzentwurf über die ESinkommensteu er mit einigen Abänderungen dem Hause zur Annahme, sie beantragte aber zugleich, die Kammer wolle den Wunsch zu Protokoll erklären: „daß der Ertrag der Einkommen⸗ steuer zunächst zur Ermäßigung der Liegenschaftsaccise und der Grund⸗ und Häusersteuer verwendet wird.“

Mecklenburg. Schwerin, 19. Mai. Der Groß⸗ herzogliche Hof hat sich mit dem Großfürsten Wladimir heute Morgen von hier nach Ludwigslust begeben und wird morgen Abend hierher zurückkehren. Die Prinzessinnen Alexandrine, Olga und Marie Windischgrätz sind gestern Morgen von hier wieder abgereist.

Gnoien, 11. Mai. Die von dem Großherzog dem hiesigen Krieger verein verliehene Fahne wurde heute Nach⸗ mittag dem Verein vom Bürgermeister überreicht.

Brenten, 18. Mai. (H. N.) Der Senat hat der Bürgerschaft auf ihren Antrag wegen einer offiziellen Feier des 2. September als Tages von Sedan geantwortet, er sei im Allgemeinen bereit, auf die gewünschte Deputations⸗Berathung einzugehen. Doch solle die Deputation nicht darauf beschränkt sein, blos die Art und Weise der anzustellenden Feierlichkeit in Erwägung zu ziehen. Vielmehr soll es ihr freistehen, auch noch erst die Vorfrage zu erörtern, ob es im Sinne der Idee, eine bleibende volksthümliche Erinnerung an das große Ereigniß zu gewinnen, wirklich nothwendig, und ob es nach anderen Rich⸗ tungen hin angemessen erscheine, die Sache von Staatswegen in die Hand zu nehmen.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 18. Mai. Die Korvette „Erzherzog Friedrich“ ist am 16. d. M. von Pola nach Port⸗Said abgesegelt. Das Kanonenboot „Dalmat“ ist am . Pola nach Barcelona abgegangen, um zur Escadre zu stoßen. .

Graz, 18. Mai. Der Statthalter richtet einen Aufruf an das Land zur Unterstützung der von der Ueberschwemmung Betroffenen. Er konstatirt, daß Aecker, Wiesen und Weingärten dergestalt beschädigt sind, daß die Hoffnungen auf die Ernte

geradezu vernichtet seien, und hebt hervor, daß vier Menschen⸗

leben zu Grunde gegangen sind. =

Lemberg, 19. Mai. Die galizischen Flüßsse San, Wis⸗ loka und Stry sind über ihre Ufer getreten, wodurch Ueber⸗ schwemmung en und erhebliche Beschädigungen veranlaßt sind. Auf der Eisenbahnstrecke Lemberg⸗Stry ist der Verkehr sistirt worden.

Pest, 18. Mai. Unter dem Vorsitze Sr. Majestät wurde gestern ein Min isterragth abgehalten und die Einberufung des griechisch⸗nichtunirten Kirchenkongresses nach Karlowitz für den 12. Juli , , .

Im Abgeordnetenhause wurden heut vom Justiz⸗ Minister Gesetzentwürfe über die Bestimmung der Anzahl der Beisitzer bei dem Budapester Wechselgerichte, über die Groß⸗ jährigkeitserklärung der Frauen, über die Abänderung der Civil⸗ prozeß'ordnung vorgelegt. Die Gesetzentwürfe wurden dem Rechtzausschusse überwiesen. Der Antrag des Wirthschaftsaus⸗ schusses, die monatliche Dotation der Reichstagsbibliothek von zu ermäßigen, verursachte eine lebhafte Erörterung. Der Antrag wurde einstimmig abgelehnt. Iranyi motivirte seinen Beschlußantrag, betreffend die Geldkrise und den Nothstand und verlangte die Errichtung einer Nationalbank und Gewährung von Darlehen. Der Minister Szapary verwies bezüglich der Bankfrage auf Ghyezy's jüngste Erklärung. Gegen den Nothstand seien Vorkehrungen getroffen. Die Regierung erhielt eine Million für Nothstandsbauten und 500 000 fl. zur Unterstützung Arbeitsunfähiger. Bedauerlich sei es, daß trotz der günstigen Bedingungen, nämlich 6 Proz. Zinsen mit vierjähriger Rückzahlung, bisher nur 11 Municipien theils o 80 O00 fl. beanspruchten, theils wegen weiterer 170, 000 fl. ö. unterhandeln, so daß gerade die Hälfte der votirten Summe no

Iranyis Antrag wurde, mit 158 gegen 111 Stimmen nicht zur Verhandlung zugelassen. Hierauf ward die General⸗Debatte über die Advokaturs⸗Vorlage zu Ende geführt. Nach dem Schlußworte des Referenten sollte die Abstimmung erfolgen. Da von der Rechten bereits Viele sich entfernten, ver⸗ langien 20 Abgeordnete der Rechten die Verschiebung der Ab⸗ süimmung auf morgen. Die Linke protestirte gegen die Ver⸗ schiebung und verlangte die sofortige Abstimmung. Unter fort⸗

währender großer Unruhe wurde über die bezüglichen Bestim⸗

mungen der Hausordnung debattirt. Endlich gelang es dem Prästdenten, Ruhe herzustellen und die Vertagung der Abstim⸗ mung durchzusetzen. .

15. Mai. (W. T. B.) Die Delegation des Reichsraths hat heute das Exztraordinarium des Kriegs budgets erledigt und die säͤmmtlichen Ausgabeposten in der Gesammt⸗ fr von 4 600, 000 Fl., mit Ausnahme des für die Fortsetzung

es Festungsbaues in Przemysl verlangten Betrages von 1600 009 Fl. bewilligt. Der letztere Posten wurde nach längerer Debatte in Gemäßheit des Ausschußantrages e . Das ungarische Abgeordnetenhaus hat den Gesetz⸗ wurf, betreffend die neue Anleihe mit großer Majorität ange⸗ nommen. .

Die hier eirkullrenden Gerüchte, daß der Reichs⸗Finanz⸗ Minister von Holzgethan seine Entlassung eingereicht habe, . von bestunterrichteter Seite als völlig unbegründet be⸗ zeichn

20. Mai. (W. T. B.) Die ungarische Delega⸗ tion hat das Ordinarium des Heeresbudgets nach den vom Ausschuß gestellten Anträgen bewilligt. Ein Gesammt⸗ abstrich von 23 Mill. Fl., den Szeli bei mehreren einzelnen Titeln beantragt hatte, wurde abgelehnt, nachdem der Vertreter des Kriegs⸗Ministers hervorgehoben hatte, daß durch diesen Ab⸗ strich die Interessen des Heeres in mannigfacher Beziehung ge⸗ schädigt werden würden.

Niederlande. Haag, 13. Mai. Der 6 hat zur Erinnerung an sein 265 jähriges Regierungsjubiläum dem Mar⸗

schall Mac Mahon, Präsidenten der französischen Republik, das Großkreuz des Ordens der Eichenkrone n, Bei

Gelegenheit der nämlichen Feier hat der König dem Justiz= Minister De Vries, dem Kriegs⸗Minister General Weitzel und dem Minister des Innern Geertsema das Commandeurkreuz, dem Finanz⸗Minister van Delden das Ritterkreuz des Ordens des niederländischen Löwen und dem Kolonien⸗Minister Fransen van de Putte das Großkreuz des Ordens der Eichenkrone ertheilt. Der König und die Königliche Familie verließen vorgestern Vormittag um 11 Uhr unter lauten Akklamationen einer großen Volksmenge, welche vom Palaste bis zum Bahn⸗ hofe wogte, wieder die Hauptstadt Amsterdam, um nach dem Haag zurückzukehren. 20. Mai. (W. T. B) Der König hat gestern Abend einem ihm zu Ehren von der hiesigen Munizipalität veranstalte⸗ ten Festdiner in Scheveningen beigewohnt, an welchem auch alle Mitglieder der Königlichen Familie, die Fürsllichen Gãste, die Minister, andere Staatswürdenträger und das diplo⸗ matische Corps Theil nahmen. Der König erwiderte den Toast des Bürgermeisters auf das Haus Oranien mit einem Hoch auf die Wohlfahrt und das Gedeihen der Residenz und brachte dann, der innigen Freundschaftsbande zwischen den Fürstlichen Häusern von Sachsen und Oranien gedenkend, 1 einen zweiten Trink⸗ ro

spruch auf den Großherzog und die Großherzogin von Sachsen⸗

Weimar aus.

Belgien. Brüssel, 19. Mai. (W. T. B.) „Etoile belge meldet, daß der Kaiser von Rußland am nächsten Freitag gegen Mittag hier eintreffen werde. Der für den Kaiser be⸗ stimmte Separatzug sei bereits heute nach Vliessingen abgegan⸗ gen, um denselben dort zu erwarten.

Großbritannien und Irland. Landon, 18. Mai. Für die Nothleidenden in Bengalen sind im Manfion⸗ House bis jetzt im Ganzen 106,000 Lstr. eingegangen, von wel⸗ cher Summe 80, 009 Lstr. nach Calcutta geschickt wurden.

Der Graf von Paris ist am Sonntag nach Paris zurückgekehrt, nachdem er sich vorher vom Kaiser von Rußland verabschiedet hatte. .

In der Westminster⸗Abtei erhielt gestern Dr. W. West Jones, der neue Bischof von Capetown, die Weihe für sein hohes Amt. Den Weiheakt vollzog der Erzbischof von Can⸗ terbury unter Assistenz einer Anzahl Bischöfe und hoher Kirchen⸗ würdentrãger. .

19. Mai. (W. T. B.) Der Kaiser von Rußland begab sich heute Morgen in Begleitung des Großfürsten Alexis, des Prinzen und der Prinzessin von Wales und des Herzogs und der Herzogin von Edinburgh mit großem Gefolge nach Aldershot, woselbst eine große Revue stattfand. Dieselben trafen gegen 11 Uhr in London wieder ein.

Frankreich. Ueber die Ministerkrisis folgende Nachrichten vor:

Paris, ig. Mai, Mittags. (W. T. B. Die „Agence Havas“ meldet, es würden von Goulard die Verhandlungen zur Bildung eines neuen Kabinets fortgesrtzt, indeß scheine noch nichts entschieden zu sein. Heute Morgen seien Goulard und Buffet vom Präsidenten der Re⸗ publik empfangen worden.

Abend. Die „Agence Havas“ erfährt, es sei Hoffnung vorhanden, daß sich das neue Ministerium noch heute Abend kensti⸗ tuiren werde. Als Mitglieder des Kabinets werden außer Herrn von Goulard namentlich Magne, Matthieu Bodet und der Herzog von Decazes genannt. ( .

Paris, 19. Mai. (W. T. B.) Fürst Ehlodwig zu Hohenlohe⸗Schillings fürst ist heute hier eingetroffen.

Der Contre⸗Admiral Périgot ist zum Ober⸗Befehls⸗ haber des Geschwaders im Stillen Meer ernannt worden.

(WB. T. B.) Dem Vernehmen nach soll der Deputirte de Belecastel dem Präsidenten Mae Mahon gegen⸗ über sich dahin geäußert haben, daß er, sobald das neue Mini⸗ sterium konstituirt sein werde, sofort den Antrag auf Wieder⸗ herstellung der Monarchie bei der National versammlung einbringen werde.

Die mit der Regelung der Bis thumsgrenzen von Elsaß⸗Lothringen, in Gemäßheit des Art. 6 des Friedens⸗ vertrages vom 16. Mai 1871, beauftragte französisch deutsche Kommission hat am 18. d. M. ihre Sitzungen eröffnet. Ihre Mitglieder sind Staatsrath Deshrez, Direktor der politischen n nn,, im Ministerium des Auswärtigen, Staatsrath Tardif, Abtheilungs⸗Direklor im Kultus⸗Ministerium, der Vice⸗ Präsident bei dem Ober⸗Präsidium in Straßburg, Hr. Ledder⸗ hose, und der hiesige deutsche Botschaftsrath Graf Wesdehlen.

Wir geben nachträglich den Wortlaut des Gesetzent⸗ wurfs, betreffend die Einführung und die Befugnisse eines Oberhauses, in der Uebersetzung nach seinen Haupt— artifeln:

Art. 1. Die dem Marschall Mae Mahon auf sieben Jahre über . tragenen Gewalten dauern nach Maßgabe des vorliegenden Gesetzes fort.

Art. 2. Sobald die gegenwärtige Nationalversammlung augein⸗ ö ist, wird die gesetzgebende Gewalt von 2 Kammern eubt. —⸗

; Art. 3. Die eine dieser Kammern heißt: Der Große Rath, der andere: Die Reprãsentanten kammer.

Art. 4. Der Große Rath besteht qus Mitgliedern, die 1 von den Deparkements gewählt sind, 2) von Rechtswegen ihm angehören oder 3 von dem Prästdenten der Republik unter Znstimmung des Ministerraths ernannt sind. . ö. ö.

Art. 5. Nur Franzosen, die mindesteng fünfunddreißig Jahre alt und im Genusse ihrer bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte sind, knnen dem Großen Rath angehören. .

Art. 6. Für die von den Departements zu ernennden Mitglieder besteht das Wahlkollegium aus den Abgeprdneten, Generalräthen und Arrondiffementsräthen der Departements, den Mitgliedern der Gerichts⸗ paß erfter und zweiter Instanz, den Erzbischöfen, Bischöfen, Kapiteln und unabsetzbaren Pfarrern, den . des protestantischen und . Konsistoriums, den Mitgliedern der ö te und

liegen

andelskammern, den Spitzen der Advokaten und Notarskammern, den

rofessoren der Fakultäten, den ausgedienten höheren Offizieren der

rmee und Flotte, den ausgedienten höheren Gerichts, und Verwal=

tungz⸗Beamten, den Großkreuzen, Großoffizieren, Komthuren und Of⸗ *

fizieren der Ehrenlegion, endlich dem ersten Drittel der Grundsteuer⸗ pflichtigen und dem ersten Sechstel der Gewerbesteuerpflichtigen.

Art. 7. Für das Seine Departement treten noch hinzu die Mit = glieder des Stagtsraths, des Obersten Gerichtshofs, der Rechnungs⸗ kammer, der Akademie und der höheren wissenschaftlichen Anstalten.

Art. 8. Jedes Departement von weniger als 300000 Seelen ernennt ein Mitglied, jedes Departement von 300009 bis 600 000 Seelen ernennt zwei und jedes Departement von mehr als 600 000 Seelen ernennt drei Mitglieder des Großen . Die Wahl erfolgt im Hauptorte des Departements mittelst Listenscrutiniums.

Art. 9—11 handeln von der Anfertigung der Wählerlisten. Art. 12. Von Nechtswegen sind Mitglieder des Großen Raths die Kardinäle, Marschälle, Admiräle und die ersten Präsidenten des Obersten Gerichtshofs und der Rechnungskammer. ;

Art. 13. Das Staatsoberhaupt kann bis hundertfünfzig Mit⸗ glieder des Großen Raths aus folgenden Kategorien wählen: den Abgeordneten und ehemaligen Abgeordneten, den Ministern und ehemali⸗

en Ministern, den Mitgliedern des Staatsraths, des Obersten Gerichts⸗

ofes und der Rechnunzskammer, den Chefpräsidenten der Appellations⸗ gerichte, den Generalprokuratoren, den Präsidenten der Generalräthe, den , des Instituts und des Oberhandelsraths, den Erzbischöfen und Bischöfen, den Präsidenten der zwei bedeutendsten protestantischen und reformirten Kensistorien, den Präsidenten und Oberrabbinern des israelitischen Konsistoriums, den Botschaftern, Gesandten, Dipisions⸗ generalen, Viceadmiralen, Präfekten, Maires der Städte von wenig⸗ stens 80, M00 Seelen, den Abtheilungsdirektoren und Generalsekretären, der Ministerien, den Generalinspektoren der Brücken und Heerstraßen und den Gouverneurs und Regenten der Bank von Frankreich.

Art. 14 Außerdem kann der Präsident der Republik zehn Mit- glieder aus den Bürgern auswählen, welche dem Lande ausgezeichnete Dienste geleistet haben.

Art. 15. Die wählbaren Mitglieder werden nicht vor sieben Jahren erneuert, die ernannten sind unabsetzbar.

Art. 16. Die Mitglieder des Großen Raths beziehen weder Ge⸗ halt noch Indemnität.

Alt. 17. Die Wahl der Repräsentantenkammer wird durch ein besonderes ez geregelt.

Art. 18. Der Große Rath und die Repräsentantenkammer haben die Initiative und den Beruf, die Gesetze auszuarbeiten. Die Finanz gesetze müssen zuerst in der Repräsentantenkammer eingebracht werden.

enn ein Gesetz von beiden Kammern angenommen ist, hat der Prä⸗ sident noch das Recht, eine zweite Berathung zu verlangen; er eröffnet und schließt die Sessionen.

Art. 19. Der Große Rath bestätigt die von dem Präsidenten der Republik geschlossenen Staatsverträge.

Art, 20. Der Große Rath urtheilt als Staatsgerichtshof über den Präsidenten der Republik und das Ministerinm. Die Minister sind individuell für ihre persönlichen Akte und solidarisch für die allgemeine Politik der Regierung verantwortlich. Der Präsident ist nur für Hochverrath und versuchte Usurpation oder Ver— leitung zum Treuhruch, verantwortlich zu machen; einer dieser Handlungen überführt, kann er von den beiden zu einem Kengresse vereinigten Häusern seiner Rechte für verlustig er⸗ lärt werden.

Art. 21. Wenn es der Präsident für angemessen hält, die Re⸗ präsentantenkammer aufzulösen, so kann er dies mit Zustimmung des Großen Raths verfügen, welcher letztere die bezügliche Entscheidung in geheimer Sitzung trifft. Die Neuwahlen müssen dann binnen sechs Wochen ausgeschrieben werden. In der Zwischenzeit regiert der Prä⸗ sident mit dem Großen Rath.

Art. 22. Der Große Rath muß drei Monate vor dem Aus- einandergehen der gegenwärtigen Nationalversammlung gewählt wer⸗ den und am Tage dieses Auseinandergehens in Wirksamkeit treten.

Art. 23. Im Falle einer Erledigung der obersten Gewalt übt der Große Rath dieselbe provisorisch von Rechtswegen bis der Kon⸗ greß das Weitere entscheidet.

Versailles, 19. Mai. (W. T. B.) Die National⸗ versammlung hat heute den Gesetzentwurf über die Kinderarbeit in den Fabriken in desinitiver Schlußabstim⸗ mung angenommen.

Spanien. Madrid, 19. Mai. (W. T. B.) General Pavia hat seine Entlassung eingereicht. Die Nord⸗ armee hat die Carlisten vom Monte⸗Abril vertrieben.

19. Mai. (W. T. B.) Dem Tiempo“ zufolge beab⸗ sichtigt die Regierung, die diplomatischen Beziehungen zu dem päpstlichen Stuhle wieder aufzunehmen.

Bilbao, 19. Mai. (W. T. B.) Nach hier eingegangenen Nachrichten ist den Carlisten durch einen Dampfer eine Ladung mit Geschützen und Gewehren zugeführt worden.

Schweden und Norwegen. Christiania, 15. Mai. Der Antrag der norwegischen Regierung vom J. d. M., betref⸗ fend die vorläufige Zurückweisung des Eisenbahnprojektes Drammen⸗Laurvig, ist durch eine Königliche Resolution vom 9. sanktionirt worden.

In der Storthingssession 1868 69 hatte das Storthing schon auf Antrag von Sverdrup eine Herabsetzung der Steuer für das Wegewesen von 72 auf 48 Skilling per Steuer⸗ thaler angenommen. Jetzt aber hat das Comité eine Erhöhung der Steuer von 48 Sh. auf 60 Sh. in Vorschlag gebracht, weil, wie es in seinem Bericht sagt, die Nothwendigkeit die⸗ ses Beitrages dringend hervortritt. Die ganze rasche Entwicke⸗ lung des Landes, sagt das Comité, drängt jetzt auf eine Ver⸗ besserung unseres Wegewesens, hin und nie ist die Sehnsucht darnach eine stärkere gewesen als gerade jetzt.

Das Odelsthing hat sich in den letzten Tagen mit einigen Veränderungen in der Kriminalgesetzgebung be⸗ schäftigt. Namentlich über die Todesstrafe entspannen sich lange Debatien. Indessen führten die auf Abschaffung derselben vom Odelsthing gefaßten Beschlüsse zu keinem Resultat, denn das Lagthing verwarf dieselben und stellte die Todesstrafe wieder her.

Dänemark. Kopenhagen, 16. Mai. Die zur Unter⸗ suchung der Fischereiverhältnisse in Dänemark sowie zur Aus⸗ arbeitung eines Vorschlags zu einem allgemeinen Fisch erei⸗ gesetz erwählte Kommission wird in diesem Monate Jütland bereisen, um die dortigen verschiedenen Fischereien in Augenschein zu nehmen. Zuerst wird sie Aalborg und Hirtshals, dann Hobro, Mariager und Randers besuchen. Von dort wird sie sich über Struer nach dem Limfjord begeben und sich schließlich in Viborg und Silkeborg mit den Süßwasserfischereien bekannt machen. Die Arbeiten der Kommission nähern sich übrigens ihrem Ende, und es ist daher möglich, daß in der nächsten Reichstagsversammlung ein Vorschlag zu einem allgemeinen Fischereigesetz für Dänemark vorgelegt werden kann. .

Amerika. (A. A. C) Aus Buenos Ayres wird unterm 15. April gemeldet: Das Ergebniß der Wahlen ist noch

unbekannt, aber General Mitre's Freunde sind des Erfolges

gewiß. Die Verwickelungen mit Paraguay, Brasilien und Chili haben noch keine Regelung gefunden. Ein großes brasilianisches Geschwader im La Plataflusse gab Anlaß zu Erwartungen eines Bruches in Rio; aber Niemand befürchtet die Möglichkeiten eines Krieges, und alle Differenzen werden ohne Zweifel durch diplo⸗ matische Mittel geschlichtet werden. Die Angelegenheiten in der Banda Oriental sind ruhig. Die Central⸗Uruguay⸗Eisenbahn soll im Juni eröffnet werden.

Aus Rio de Janeiro liegen bis zum 22. v. M. reichende

Nachrichten vor. Die Kammern werden, wie erwartet wird, am