1874 / 123 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 28 May 1874 18:00:01 GMT) scan diff

Pærlir, 268 Mei, Rach ittags. (R. F. R.) Prodaktenmarkt. August 35.50. Mehl fest, per Mai 81, 75,

Pro duktenmarkt. Talg

Ner- orks, 26. Mai, Abends 6 Ubr. (R.

Wazrenbsricht. Baumwolle in Nem-Teork 183, do. in New- Orleans 173. Petroleum in Nen - Tork 13, do. in Philadelphia 13. Nehl 6 D. 40 C. Rother Frähiahrsrsigen 1 D. 52 C. Kaffes 181. Zucker (Fair refining Mnscovados) 73. Getreidefracht 10.

Weinen feat, per Nai 4000. por Jali- ; per . n n me. Juli- A t 78.75. per September-Dezermber 68, 75. Rüböl matt, 2 . Juli-Augast S0, 75, pr. September-Dererber S3, 50. Sriritas ruhig, pr. Mai 60.75. Wetter; Schön. gt. Peterahrrnꝶ, 26. Mai, Nachm. 5 Uhr. V 46, pr. August 469. Weiaen pr. Nai I3.75. Roggen loFed 7, 8), per Aug. L509. Hafer loco 5, 25, pr. Juni 4509. Henf loc 35. Leinsaet sꝰ Pad) loco 13,50.

Chemnitꝝ. Halles ohe Ordentl. Gen- Vers. JT. B.) in Berlin.

ord. Gen- Vers. in

T. B.) Gharlottenhũtte

Guben; s. Ins. in

ze P .

Allgemelne Ban- und Handols-Bank. Die rückständige Einz. von 20 ist bis zum 30. Juni er. bei der Gesellschaftskasss in

Berlin zu leisten.

Bergwerks · des ells haft Panlhusch. Die dritte Finz. auf die Interimsscheine von 15 3 15 Thlr. ist nebst 5 x. Zinsen bis

zum 30. Juni er. bei der Gesellschaftskasse in

leisten.

Hörder Hergwerks- und Hütten-Verein. Die restirenden 60 * auf die nenen Aktien unter Abrechnung von 5 S Zinsen sind mit 117 Thlr. 3 Sgr. 4 Pf. bis zum 30. Juni er. bei dem A. Schaaff-

hausenschen Bankverein in Col einzuzahlen. Sin hscxripti om enn. Aktien -Banvereln Passage. Die Emiss. von

6 3 Prior. Oblig. in Stücken à 1900 Tulr., 500 Thlr. und 100 Thlr. erfolgt von jetzt ab bei der Gesellschaftskasse und A. H. Heymann

C Co. in Berlin. Aan ellen R em. Ohemis ohe Fabrik zu Helnrlohsball. Die pro

festgesetzte Pirid. wird vom 1. Juni c. ab gegen den Diridendenschein Nr. 3 bei Moritz Loewe & Comp. und Flatho & Wolff in Berlin

ausgezahlt.

Rhelnisoh · Westfallscher Iloyd, Transport · Versloherungs- Die Divid. für das Jahr 1873 ist aaf 14x festgestellt und gelangt mit 14 Thlr. per Aktie gegen Coupon 2 Serie II. vom 1. Juli er. ab bei der Diskonto-Gesellschaft, der Deutschen Bank

Akt - Ges.

uud Anhalt & Wagener in Berlin zur Ausz.

Rhelnis oh- Westfallsohe Rüohversloherungs-Akt.-Ges. Dirid. für das Jahr 1873 von 10x wird gegen den Coupon Nr. 4 Serie L vom 1. Juli er. ab mit 5 Thlr. pro Aktie bei der Diskonto- Gesellschaft und Anhalt C Wagener in Berlin ausgezahlt.

Cölnisohe RHäokversloherungs - Gesellsohaft.

1873 von 12 Thlr. pro Aktie wird gegen Dividendenschein Vr. 12 vom 1. Juli er., ab bei der Gesellschaftskasse in Cöln ausgezahlt. Bensberg Gladbacher Bergwerks- und Hätten-Akt. des. Die Divid. pro 1873 ist auf 35 * festgesetzt und erfolgt deren Ausz. mit 7 Thlr. pro Aktie vom 1. Juli er. ab gegen Dividendenschein Nr. 1 bei der Diskonto-Gesellschaft und Sal. Gppenheim jun. & Co.

in Berlin.

Berghan · Gesellsohaft Conoordla zu Oberhausen. Die Divid. pro 1873 von 10 * oder 10 Thlr. pro Aktie wird gegen Dividenden- 6 Gölh schein Nr. 1 vom 2. Juni er. ab bei der Gesellschaftskasse in

Oberhausen ausgezahlt.

Masohinentabrik Germanla. Die Divid. pro 1873 ist auf 10 R

festgesetzt und wird vom 1. Juni er. ab gegen den bei der Gesellschaftskasse in Chemnitz ausgezahlt.

Altenburg-Zeltzer Eisenbahn. Vom 27. Mai der Dividendenschein Nr.

ers Wers nm Len ng en.

28. Mai. in Berlin.

1ẽ4der Stamm-Aktien mit 10 Sgr.. der Dividendenschein Nr. 2 mit 20 S8gr, der Dividendenschein Nr. 1 der Prior-Stamm-Aktien mit 2 Thlr. 15 Sgr. und der Dividenden- schein Nr. 2 mit 5 Thlr. bei Volkmar & Bendir in Berlin eingelöst.

Mãärkisoher Ziegler-Vereln. Ausserordentl. Gen. Vers.

hausen.

in Plauen.

Chemunltzer Maschlnenban - gesellschaft vorm. A. Mannloh & Co.

Maschinenfabrik und Elsenglesserel. Westend Foisdamer Banbank. Ordentl. Gen. Vers.

Oöinls ohe Masohlnenbau-Akt. des. Gen. Vers. in Cöln; s. Ins. in Nr. 121. Chemnltz . Comotauer Els onbahn- des ells ohaft. Ausser-

Akt- des für alas - Fabrikation. Ausserord. Gen Vers. in Berlin.

Mãärkisoh · Posener Elsenbahn.

Steinkobienzcohe Sohlaegel & Elan an Reokling- Ordentl. Gen.-Vers. in Bochum.

ehklibener·Weldaer Elsenbahn. Ord. Gen. Vers.

30. Jani. Ausserordentl. Gen- -Vers. in

in Halle a. S8.

in Ar. 121.

Dresden.

Ord. Gen. Vers. in r. 121.

Oỹln · Mindener Elsenbahn · Gesellaohaft. Ordenil. Gen. Vers. in Cõöln. KR uũndigungem umd Verloonumx em.

Rentenbrlefe der Frovinz Preussen. Das TJerzeichniss der ausgeloosten zum

1. Oktober er. gekündigten Rentenbriefe; s. Ins.

Löbauer Rrels-Obligatlonen. Das Verzeichniss der ausgeloosten zum J. Grtober er. gekündigten Oblig. ; s. Ins. in Nr. 121.

Berlin · Stettiner Elsenbahn · Frloritâts · Qbliga ilsonen V. Emlss Das Verzeichniss digten Oblig. ; 3. Ins. in Nr. 121.

Ausweise von KHanken umd Industrie-

der ausgeloosten zum 1. Oktober er. gekün-

Gesellschafter.

Berghan- Akt.- Ges. Borussla. Die Bilanz pr. 31. Dezember pr.; s. Ins. in Nr. 121.

Fersloherungs-Gesellsohaft Thuriugla. Gewinn- und Verlust-Conto pro 1873; s. Ins. in Nr. 121.

Die Bilanz sowie das

FTolexranhkhlacehe Wittersmzsheri- e-

Telexranhisehe WittermnagBhBerie er-.

Düsseldorf zu .

Bar. Aby Temp. Ort. ů3 M. ER.

Allgemeine X Himmels *

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Bar. Ab Temp. Aby P. L. v. N. K. r. HN.

; Algemene Viad. Hi:nraels- susicht.

Haparanda 339,9 Christians. . 338,7 Hernöõsand 339, 3 Helsingfors. 338,9 TIRPetersburg. 337,5 7 Stockholm . 343,5 7 Skudesnäs. 339, 3 7 0xöe 339,5 Fredericksd

Helsing5r. . Moskau. 327,7 Memel. ... 338, 1 Flors burg 338,4 Königsberg. 337, 6 Danzig.... 338.3 Puttbus. . .. 337,4 Kieler Haf. 338,4 Cöõslin .. 338,5 KReaerlenuch. 336, S Wilhelmsh. 336,2 Stettin.. 336,5 Gröningen. 338, 0 337,5 .. 337,6 337,2 333,3 Torgsz... 334,5 6 Breslan ... 332.3 7 Brüssel.. 335,9 5 334,8 6 331,7 6 6atibor 327.7 6 Trier 330,7 Coupon Nr. 1 7Cherbourg. 336,7

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350. 009 Thlr.

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1873 auf 10 X

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Havre... 336,7 ETarlsruhe. . 331,5 Paris 336,5 7 8t. Mathien 337, 9 7 Constantin 336, 8

er., ab werden

NNVWö. mässig. Strom 8. Abend Gemitter.

NX. * EI 2 *

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) Gestern Nachm. NO schwach. ) Strom S. Gestern Nachm. 3) Gestern Abend Regen. ) Gestern

NV. , schw. Windstille. N., schw. Windstille. NXNVW., zchw. Rindstille SSàKW., mãss. WSVW., schw. NO., 3chw. N., schw. NVW., stark. N., schwach. O., mãss.

N., 8oh nx.

O., sch.

O.. mässig. NO., schw. S0, lebh. SO., muss. NO., mãss.

O NO., schꝝꝶ. S0O., mãss. ; O NO., schw.

O., mãssig. ganz heiter. NO., mässig. heiter.

NO., mãss. heiter.

O., schwach. völlig heiter. O., schwach. wenig bexölkt. SSVW., mãss. bedeckt.

NO., schw. bexölkt 3).

N., mässig. heiter.

O., schw. heiter).

N., f. stille, trübe

O.. f. stille. trübe. ; NO., schw. bedeckt, Regen. NVW., schw. benõölkt.

N., schw. träbe.

SO ., mässig. wenig bewölkt.

heiter.

wenig bewölkt. heiter.

heiter.

wenig bewölkt. heiter.

halb heiter.

7 Noskan 6 Memel . . .

5 Putbus

b ö 6 Bremen

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7 Haparanda 336, S 7 Christiansd. 3365.7 7 Hernõsand. 337,7 7 Helsingfors. 337, S 7 Petersburg. 338,0 7 Stockholm 337, S 337,8 333,7

S Helsingõr . .. 328, 6 338,3 4 7 Flensburg.. 338.4 7 Königsberg 337,7 4 6 Danzig . ... 338.4 41, 6 . 337.6 43,0 7 Kieler Hat. 339.3 338,7 42, 8 6 Wes. Lehtt. 337,4 6 Stettin ——— 336,9 0,3 7 Erdningen. 338,4

7 Havre. .... 338,27 Carlsruhe. 353.5 7 Paris. ... .. 338, 2 t. Mathien 339,7 7 Constantin. 335, 1

) Gestern Nachm. NNO. schwach. N. mässig, Strom 8.

27. Nai.

heiter.

bedeckt.

heiter.

heiter.

heiter.

bewölkt. bedeckt.

wenig bewölkt.

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S8VW., sch. O., schw. S. schwach. Je, , O, schw. w. schw. S8. lebh. NNVW., schw. SW., schw. S., schw. r., s. stark. Regen. 3 NO., sch. heiter. S0. , schwach. heiter. NO., s. schw. heiter. - 51 heiter. 1,8 0. schwach. heiter. SSO. , schw. schön. 44 NO., schm. heiter. SO, mäss. Heiter. 5,2 NO., schw. heiter. OsSO., stille. bewölkt. 0. schw. heiter.

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heiter. herter. heiter. heiter, völlig heiter. wenig bewölkt. sehr heiter. völl. heit. halb heiter.

P heiter.

W.;, schw. trübe.

NO., schw. trübe.

NO., mäss. heiter. NNVN. mäss. bewölkt. NNW. bewegt heiter.

80. s. schw. bewölkt.

1.

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NO., mäss. NO., schw.

6M & & S oO D 2 2 t 2 t .

= SSG 81

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) Strom 8. Gest. Nachm.

2118 Bekanntmachung.

Der von uns durch Beschluß vom 18. Oktober 18753 über das Vermögen des Kaufmanns Ferdi · nand Scheibler zu Westenz Charlottenburg eröffnete Konkurs ist durch Accord beendet.

Charlottenburg, den 25. Mai 1874.

Königliche Kreisgerichts⸗Deputation

2119] Bekanntmachung.

Der von uns durch Beschluß vom 18. Oktober 1873 über das Vermögen des Kaufmanns Heinrich Quistorp zu Westend⸗Charlottenburg eröffnete Kon- kurs ist durch Accord beendet.

Charlottenburg, den 26. Mai 1874.

Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛe.

Am Sonnabend, den 30. Mai er, BVormit⸗ tags 19 Uhr, sollen auf dem hitsigen Packhofe ein Tisch, 7 2 lang, 5 77 breit, mit 5 verschließba⸗ ren Unterspinden und 4 Schubkasten, ein Kasten n n mit eisernem Beschlag, 1“ 6“ lang, 9 breit, S“ hoch und drei einzelne ausrangirte Cent- nerstücke öffentlich meistbietend gegen gleich baare Zahlung in Pr. Courant verkauft werden.

Berlin, den 18. Mai 1874.

Königliches Haupt · Stener⸗Amt für ausl. Gegenstände.

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Der Bedarf von . 509 Kubikmeter Torf für das Polizeigefängniß, Barnimstraße Nr. 10, pro Winterhalbjahr 1874/75 soll im Wege der Submis⸗ sion beschafft werden.

Zu diesem Behufe ist zum 5. Juni er, Mittags 12 Uhr, ein Termin anberaumt und wollen Reflek . tanten ihre Qfferten bis dahin schriftlich, versiegelt und mit der Bezeichnung

„Submission auf Lieferung von Torf an die unterzeichnete Direktion einfenden.

Später eingehende Offerten bleiben unberücksichtigt. Die Lieferungsbedingungen sind täglich Vormit⸗ 9. n a U a 8 des Oekonomie⸗ Inspekters hiesiger Anstalt einzusehen.

He den 23. Mai 1874.

Fönigliche Stadtvoigtei · Direktion.

12104 Bełlanntmachung. Die Ausführung einiger Zimmer-, Maurer-, Ofen setzer⸗ und Maler⸗Arbeiten zu den Reparaturbauten für 1874 im hiesigen Qbergerichts Gebäude, veran ; schlagt zu 237 Thlr. soll im Wege der öffentlichen 4 vergeben werden, wozu Termin auf den wohnung des Uaterzeichneten, Ludwigstraße 19 zwei Treppen hoch angesetzt ist. . Die Unternehmer haben ihre Gebote portofrei und versiegelt mit der Aufschrift: Gebot auf Ar⸗

beiten zu den Reparatur ⸗Banten am Ober⸗

Gerichts ⸗Gebände zu Hannover für 1874 ein⸗ zureichen.

Die Bedingungen, unter welchen die Uebertragung der Arbeiten erfolgt, sowie der Kostengnschlag können in der Zeit vom 25. d. M. bis 2. Juni d. J. mit Ausnahme der Sonn und Festtage täglich von 9 bis 12 Uhr in der Wohnung des Unterzeichneten eingesehen werden.

Hannover, den 23. Mai 1874.

Der Bau⸗Inspektor. Pape.

M. 923 .

Die Lieferung von 5900 Stück Jutesäcken von 58 Cm. Breite und 92 Em. Länge fuͤr das König liche Salzwerk bei Erfurt soll im Wege der Sub⸗ mission vergeben werden.

Offerten, denen Juteproben beizufügen sind, mit

der Aufschrift „Sacklieferung“ werden bis zum 15. Juni, Bhrnittag 11 Uhr,

angenommen. Die Lieferungsbedingungen, welche auf, Verlangen gegen Einsendung von 7 Sgr. ab= schriftlich franco mitgetheilt werden, sind im Bureau der Unterzeichneten einzusehen.

Erfurt, den 22. Mai 1874. Königliche Berg⸗Inspektion.

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und mit der Aufschri versehen bis spätestens n genannten Termine ein⸗ zureichen; später eingehende Offerten werden nicht berücksichtigt. Creuznach, den 22. Mai 1874. Der Eisenba . Han · u speltor. Em.

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4 Bergisch⸗Märfische Eisenbahn. Behufs. Erneuerung alter Achsen und Rädersätze

soll die Lieferung von: a. 200 Stuck schmiedeeisernen Scheibenradern

derselben auf Stahlachsen,

b. 400 Stück Gußstahlachsen,

c. das Einziehen von 300 neuen Achsen in alte Räder, nachdem letztere durch Ausbohren der Naben passend gemacht sind,

im Wege der Suhmission vergeben werden. Die Offerten hierauf sind frankirt und versiegelt mit der Aufschrift: „Submission auf Lieferung von Achsen und Rädern

mit Puddelstahlbandagen, sowie das Aufziehen

bis zu dem auf Dienstag, den 9. Juni, Vormit⸗ tags 11 Uhr, anberaumten Termine an die unter⸗ zeichnete Direktion einzureichen, zu welcher Zeit die Eröffnung der eingegangenen Offerten in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten stattfinden wird.

Die Bedingungen liegen im Maschinentechnischen Bureau zu Elberfeld zur Einsicht aus, und können auch auf Verlangen gegen Erstattung der Kopialien übersendet werden.

Elberfeld, den 18 Mai 1874.

Königliche Eisenbahn ⸗Direktion.

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Vertrages.

aufhört.

Tage und frühestens 4

und Wahl der TLiguidatoren.

Versammlung, also spätestens bis zum 26.

zuweisen. erlin, den 25. Mai 1874.

Beschlußfassung über den Antrag der Direktion, die §§. 20 und 21 des Gesellschafts⸗Statuts dahin zu deklariren resp. abzuändern, daß die Verzinsung der Aktien unbedingt 1 1874

nung der Bahn zu vertagen.

Versammlungstage erscheinen muß und daß, wenn

ahn Unterneh⸗

Die Aktie räre resp. Inhaber von Quitt istet i Behufs Theilnahme an dieser nn n, ö f ne n ef s, ;

5. 32 des Statuts wenigstens 3 Tage vor der

e is zu Juni c., Nachmittags 4 Uhr, ihre Aktien resp. Quittungsbogen bei der Gesellschaftskasse, Beuthstraße 91I. hierselbst, ö der het Hie , Uhr Vormittags bis 4 Uhr Nachmittags zu deponiren oder vor Ab

oder Kommunalbehörden erfolgte Deposition der Aktien durch amtliche Bescheinigung dleser Behörden nach 2 Uebrigen wird auf die Bestimmungen der §§. 31, 32 und 33 des Statut verwiesen. Der Vor

des Ver waltungsrathes der Berl 9 Fürst zu P—uthus.

ätigen Geschäftsstunden von 9 lauf der gedachten Frist die bei Staats

.

er Nordeisenbahn⸗Gesellschaft.

Beschlußfassung über den Antrag der Direktion, die Zahlung der beiden Raten der Aktienzinsen

für das Baujahr 1874 bis nach erfolgter . ö 9. .

Beschlußfassung über den Antrag der Direktion, den 5. 26 des Gesellschafts Statuts dahin abzu.

ändern und zu ergänzen, daß die Berufung zu außerordentlichen Generalversa mmlungen mittelst

zweimaliger öffentlicher k zu erfolgen hat, von denen die erste spätest ens 14 ochen vor dem es in zweien der im §. 1 des Gesellschafts- Statuts verzeichneten öffentlichen Blätter an der vorangegebenen 14tägigen Frist fehlt, dies auf die Gültigkeit der Berufung keinen Einfluß hat. Ermächtigung der Direktion, die vorstehend sub 2 und 4 erwähnten und die etwa sonst noch durch die Verhältnisse, insbesondere durch Pos. 1 unabweislich bedingten Aenderungen und Er gänzungen des Statuts Namens der Gesellschaft mit den Staatg-Behörden endgültig und rechts- verbindlich festzustellen, sowie überhaupt alle zur Erhaltung des Berliner hůn mens weiter noch erforderliche Maßnahmen nach bestem Ermessen zu f

6) Event. , . über Verkauf der Bahn und Auflösung der Gesellschaft resp. Liquidation

(act. 1182/5)

Deutscher

s⸗ Anzeiger

Koniglich Preußischer Staats Anzeiger.

Aas Abonnement rträgt 1 Thür. A6 Sgr. für das LUierteljahr.

e e r, . für den Raum einer Aruchzeile 8 Sgr.

M 123. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Rittmeister a. D. und Rentner Jacob Hermens zu Gerresheim im Kreise Düsseldorf den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Kreis⸗Kassen⸗Rendanten, Rechnungs⸗ Rath Kruska zu Strasburg in Westpreußen, den Rothen Adler⸗ Orden vierter Klasse; dem Hof⸗Maurermeister Schilling zu Berlin und dem emerititten Lehrer Reuter zu Viersen im Kreise Gladbach den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; dem Polizei⸗Wachtmeister Riege zu Berlin, dem Färbermeister Anton Simon zu Elberfeld und dem Boten und Pedell Pohse bei der Landes⸗Credit⸗Anstalt in Hannover das Allge⸗ meine Ehrenzeichen; sowie dem Regimenter Johann Herrmann zu Bromberg die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Zahlmeister a. D. Siegmund zu Erfurt, früher im 3. Thüringischen Infanterie⸗Regiment Nr. 71, die Erlaubniß zur Anlegung des ihm verliehenen Fürstlich schwarzburgischen Ehren⸗ kreuzes vierter Klasse zu ertheilen.

Dentsches Re ich.

Se. Majestät der Kaiser und König haben den Königlich bayerischen Kron⸗Oberst⸗Kämmerer, Reichsrath und Staatsrath im außerordentlichen Dienst, Fürsten Clodewig zu an . Schillings fürst zum außerordentlichen und

evollmächtigten Botschafter bei der französischen Republik zu ernennen geruht.

Königreich Rreußen.

Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädigst geruht: dem Wirklichen Geheimen Krieggrath Mand vom ie r Hirnisteriumm behufs des Uebertritts in den König⸗ lich Würtiembergischen Staats dienst, die nachgesuchte Entlassung aus dem preußischen Staatsdienste zu er theilen.

Der Park vom Schlosse Babelsberg wird fortan und bis auf Weiteres täglich von Vormittags 11 bis 3 Uhr Nachmittags für das Publikum wieder geöffnet sein.

Berlin, den 29. Mai 1874.

Königliches Hof⸗Marschall⸗Amt.

Gesetz, betreffend die außerordentliche Tilgung von Staatsschulden Vom 26. Mai 1874.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt: . ö

§. J. Der Finanz ⸗Minister wird ermächtigt, zur vollständigen Tilgung .

ö I) der auf Grund des Gesetzes vom 7. Mai 1855. (Ges-Samml. S. 334) aufgenommenen 45prozentigen Staatsanleihe, 2) der nachgenannten Schulden der vormaligen Hannoverschen

Generalsteuerkasse: . 4 prozentige

Calenberg ⸗Grubenhagensche, Lüneburgische, Hoyasche, Bremen ⸗Ver⸗ densche Sbligationen Lit. A, B, C, I, K, R und ohne Litera;

3; prozentige Calenberg · Grubenhagensche, Lüneburgische, Bremen ⸗Verdensche, Ssnabrüdische. Bentheimische, Hildesheimische Obligationen Lit. A, B, C, D, E, F, G, H, l, K, L, M, N und ohne Litera;

3 prozentige Möuünstersche Schulden; . s) der vormals Hannoverschen 4 prozentigea Eisenbahnschulden, Obligationen Lit. Er,. EI, G1, HI, I1, die Summe von 17.713,143 Thlr. 15 Sgr. 4 Pf. zu verwenden und davon 8 O00, 09 Thlr. aus dem Verwaltungsüberschusse des Jahres 1575, 3536, 149 Thlr. aus den auf Grund des Reichsgesetzes, betref- fend die Ausgabe von Reichskassenscheinen, zur Ueberweisung an reußen gelangenden Geldmitteln und 6,176,994 Thlr. 16 Sgr. 4 f. aus den der Preußischen Staatskasse auf Grund der Bestim mungen in den Arfikeln VI. und II. des Reichsgesetzes, betreffend die französische n , ,,, vom 8. Juli 1872 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 2389) überwiesenen Geldmitteln zu entnehmen.

2. Zu welchem Zeitpunkte die einzelnen Anleihen durch die Hauptverwaltung der Stägtsschulden aufzukündigen sind, bestimmt Der Finanz Minifter. Derselbe wird zugleich ermächtigt, auch schon vor dem Ablauf der Kündigungsfristen auf le , welche zur Einlsfung präsentirt werden, die verschriebenen Kapitalbeträge nebst den bis zum Tage der Einlösung aufgelaufenen Zinsen durch die

auptverwaltung der Staatsschulden auszahlen, sowie auch den Rück kauf zu angemessenen Coursen stattfinden zu lassen. 8. 3. Ueber die Ausführung dieses Gesetzes ist dem Landtage bei seinem nächsten Zusammentritt Rechenschaft abzulegen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Königlichen Insiegel. . Gegeben Bad Ems, den 26. Mai 1874. ( . 8.) Wilhelm. Ir. zu Eulenburg. Leonhärdt. v. Kameke. Achenbach.

Camphausen. Falk.

Berlin,

5 Ale Nost - Anstalten des In und Auslandes . 2 : ö 9 KRestellnng an; für Ggerlin außer den Rostanstalten ö 333 auch die Expedition: Wilhelmstr. Nr. 32.

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Donnerstag,

rivilegi um wegen evenineller kerligung auf den Inhaber 8 Kreis- Obligatignen des Stuhmer Kreises bis zum Betrage von 312,009 Mark Reichs währung. V. Emission. Vom 4. Mai 1874. Wir Wilhelm von Gottes Gnaden König von Preußen zc. Nachdem von der Kreis versammlung des Suhmer Kreises, im Regierungsbezirke Marienwerder, anf dem Kreistage vom 14. Ja⸗ nuar 1874 beschlossen worden, die zur inlösung der durch die Pri⸗ vilegien vom 21. November 1864 (G. S. pro 1865 S. 1-5), vom 14. Mai 1866 (G. S. S. 387— 391) und 27. Juli 1868 (6. S. S. 807 = 510 im Gesammthetrage von 120 600 Thlen. emittirten und mit 113,200 Thlrn. noch im Umlaufe befindlichen fünfprozentigen Obli- gationen erforderlichen Mittel durch eine bei dem Reichs- Invaliden⸗ fonds zu machende Anleihe ven 34 000 Mark zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisversammlung: x zu diesem Zwecke auf Verlangen des Reichs - Invalidenfonds resp. dessen Rechtsnachfolgers auf jeden Inhaber lautende, mit Zins coupons versehene, sowohl Seitens der Gläubiger als auch der Schuldner unkündbare Schuldverschreibungen zu einem Gesammt⸗ Nominalbetrage, welcher dem noch nicht getilgten Betrage der Schuld leichkommt, also von höchstens 342 000 Mark Reichswährung aus⸗ e zu dũrfen, ö z ; da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in Genäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Aus. stellung von Obligationen bis zum Betrage von 312 000 Mark Reichs währung in Buchstaben: „Dreihundert zwei und vierzig Tau. send Mark“, welche in Apoints von 3009, 1500, 6900, 300 und 2600 Mark Neichswährung nach der Bestimmung des Darleihers resp. dessen Rechtsnachfolgers über die Zahl der Schuldscheine jeder diefer Yattungen nach dem beiliegenden Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit vier und einhalb Prozent jährlich zu ver⸗ zinsen und nach der durch das Loos bestimmenden Folgeordnung vom Jahre der Ausgabe der Obligationen ab mit . Einem und FDöchstens jährlich fünf Prozent des ursprünglichen nominellen Schuldkapitals unter Zawachs der Zinsen don den amortisirten Schuld verschreibungen zu tilgen sind, dis gegenwärtiges Pri- vilegium Unsere landesherrliche E gn, , mit der rechtlichen

irk ertbeilen, de ieder Inhgbl er Qbliggtio rr nme T gf hee e i, b re Terertfag nnd Rs igen nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ij des Privilegium, W 53 theilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen eine Gewährleiftung Seitens des Staats nicht übernommen. .

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Königlichen Insiegel,

Gegeben Berlin, den 4. M

H. 8 Wilhe ln.

3 Camphausen. Graf zu Eulenburg. Dr. Achenbach. Provinz Preußen.

Obligation des Stuhmer V. Emission

K rder. rei

legiums vom Marien⸗

u.

Auf Grund des Kreistagsbeschlusses vom 14. Januar 1874 wegen Aufnahme einer Schuld von 34126000 Mark Reichswährung be- kennt fich der Kreisausschuß des Stuhmer Kreises Namens des Kreises Stuhm, durch diese, für jeden Inhaber gültige, sowohl Seitens des Gläubigers als auch Seitens des Kreises unkündbare Verschreibung, zu einer Darlehnsschuld von Mark Reichswährung, welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit 4 Prozent jährlich zu verzinsen ist. Die Rüczahlung der ganzen Schuld von 342.000 Mark geschieht vom Jahre 1874 einschließlich ab, mit Einem Prozent des Kapltals unter Juwachs der Zinsen von den getilgten Schuld verschreibungen. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den Tilgungsfonds für 2. Jahr um höchstens fünf Prozent des ur— sprünglichen nominellen Schuldkapitals zu verstärken. Die durch die verftärkie Amortisation ersparten Zinsen wachsen ebenfalls dem Til⸗ gungsfonds zu. Die jährlichen Amortisationsrgten werden auf 300 beziehungsweise W Mark abgerundet. Die Folgeordnung der Ein⸗ . der Schuldverschreibungen wird durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt zur gi. im Monat Juni und zur Hälfte im Monat Dezember jeden Fahret. Die ausgelgosten Schuldverschrel⸗ hungen werden unrer Bejeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie der Rückzahlungstermine je sechs, drei und einen Menat vor dem letzteren durch den in Berlin erscheinenden Deutschen Hieichs und Königlich Preußischen Staats Anzeiger oder das an dessen Stelle tretende Organ, durch das Amtsblatt der König lichen Kegierung zu Marienwerder oder das an dessen Stelle tretende Organ und durch ein in Königsberg i. Pr. und Stuhm erscheinendes Fffentliches Blatt, event., durch anderweit vom Kreise näher zu be⸗ stimmende und zu veröffentlichende, Puhblikations⸗Qrgane bekannt ge⸗ macht. Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital, und zwar zum Nominalwerthe, zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Ter⸗ minen postnumerano am 2. Januar und 1. Juli jeden Jahres, von heute an gerechnet, mit 4 Prozent jährlich in Reichsmünze verzinset. Der Jinsenlauf der ausgeloosten Schuldverschreibungen endigt an dem für die Einlöfung bestimmten Tage. Die Auszahlung der insen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zins⸗ coupong, beziehungsweise diefer Schuldverschreibung bei den in den vorbezeichneten Blättern öffentlich bekannt gemachten Zahlungs stellen zu Berlin und Königsberg in Preußen und bei der Kreis · Kommunaltasse in Stuhm und zwar auch in der nach dem Eintritte des Fälligkeitstermins folgenden . Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschreibung sind auch, die dazu gehörigen Zinscoupens der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag vom Kapitale ab⸗ gezogen. Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig

*. vorf 1 1 welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter er

1874.

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Jahren nach dem Räückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren, vom Ablaufe des Kalenderjahres der Fäl⸗ ligkeit an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises. Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allge⸗ meinen Gerichts⸗Ordnung Theil 1. Titel 51 5. 120 sequ. bei dem Königlichen Kreisgericht in Marienburg. Zinscoupons können weder aufgeboten noch amortisirt werden; doch soll Demjenigen, welcher den Veriust von Zinscoupons vor Ablauf der vierjährigen Verjährungs= frist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den stattgehabten Besi der Zinscoupens durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der , der Befrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zins⸗ coupons gegen Quittung ausgezahlt, werden. Mit dieser Schuld⸗ verschreibung sind halbfährige Zinscoupons bis zum Schlusse des Jahres ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zins⸗ coupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben. Die Ausgabe einer neuen Zins coupons⸗Scerie erfolgt bei der Kreis⸗Kommunalkasse zu Stuhm gegen Ablieferung des der älteren Zinscoupons⸗Serie bei- gedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aus- händigung der neuen Zinscoupons⸗Serie an den Inhaber der Schuld- verschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem gesammten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen und mit seiner Steuerkraft. ; ; 5 Dessen zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt. Stuhm, den.

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ten

. (Siegel des Landraths.)

Der rei af hu des Stuhmer Kreises. Anmerkung. Die Unterschriften sind eigenhändig zu vollziehen.

Regierungsbezirk Maienwerder. Zinscoupen zu der 8 Obligation des Stuhmer Kreiser S

V. Emission Ma ss 8. 4 Prozent k Pfer r gc.

Provinz Preu ßen.

De 3 in der 3** 9 vom... ten bis.

Zinsen der wen,, Kreis ⸗Obligation is .

Königsberg i. Pr. Stuhm, den.. ten ; Der Kreisausschuß des Stuhmer Kreises. Anmerkung. Die Namens -⸗Unterschriften können mit Lettern oder Facsimile⸗Stempeln gedruckt werden; doch muß jeder Zins coupon mit der eigen händigen Ramens-⸗Unterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.

Dieser Zinscoupon ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach der Fälligkeit, vom Schlusse des ach fenden Kalendersahres an gerechnet, erhoben wird.

Regierungsbezirk Marienwerder. Talon ö. zur Kreis ⸗Obligation des Stuhmer Kreises V. Emission. . Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rücgabe zu der Sbligation des Stuhmer Kreises 7. Emission Littr. . N über Mark à 4 Prozent Zinsen, die. Serie Zinscoupons für die 5 Fahre 15. bis 18. bei der Kreis- Fommünalkaffe in Stuhm, sofern, dagegen Seitens des als solchen legitimirten Inhabers der Obligation kein Widerspruch ergangen ist. Stuhm, den . ten 2 . Der Kreisausschuß des Stuhmer Kreises. Anmerkung. I Die Namens- Unterschriften können mit Lettern oder Facsimile⸗ Stempeln gedruckt werden; doch muß jeder Talon mit der eigenhändigen Namens - Unterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden. . . 2 Der Talon ist zum Unterschiede auf der ganzen Blattbreite unter den beiden letzten Zinscoupons mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken:

7 Imsẽconpon. IG. Jingcoupon. . Talon.

Provinz Preußen.

Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tae, den chausseemäßigen Ausbau des von 8 im Regierungsbezirk Arns berg durch die Fürstlich Lippesche Enklave Cappel auf Liesborn im Kreise Beckum, Regierungsbezirk Münster, führenden Kommunalwegs

enehmigt habe, verleihe Ich hierdurch der Stadtgemeinde Lipp⸗ ee das Expropriationsrecht für die * der Chausseestrecke inner halb ihres Bezirks erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht ur Entnahme der Chauffee⸗Bau.⸗ und Unterhaltungs- Materialien nach laß n der für die Staatschausseen bestehenden Vorschriften in Bezug auf diefe Straße. Zugleich will Ich der Stadtgemeinde Lippftadt und der Gemeinde Llegborn gegen Übernahme der künftigen chaussee⸗ mäßigen Unterhaltung der Straße, das Recht zur Erhebung des Chauffeegeldes nach den Bestimmungen des für die Staatachausseen jedesmal geltenden Chausseegeld⸗ Tarifs, einschließlich der in demselben