Ria zb em.
Oux - Havener Elsendahn-, Dampfsohlff. und e Hafen Aktien- Gosellschast. Bie rückständige Einz. von 10x auf die im Luse- ratentheis verzeichneten 40ꝶ Interimsscheine nebst 19 Konzentio- alstrafe und 6x Verzugszinsen, ist bis zum 1. Juli er. bei F. Wart. Magnus in Berlin zu leisten. Ebendaselbst ist bis zum 23. Jani er. eine weitere Einz. von 10 zu leisten; s. Ins. in Nr. 126.
AHlbernia & Shamrook Bergwerks- Gesollsohaft. Die rück- stãndige Einz. auf die im Inseratentheil verzeichneten Interims- schein von 25 * nebst 5z Zinsen ist bis zum 26. Juni er. bei der Berliner Handeisgesellschaft und 8. Bleichröder in Berlin; s. Ins. in Nr. 126.
biene Dampler Compagnle. Die vierte Einz. anf. die Aktien II. Emiss. mit 29 oder 59 Thlr. pro Aktie nebst 4x Zinsen ist bis zum 20. Juni er. bei der Gesellschaftskasse in Stettin zu leisten.
Su hscxriptionenm. ; ;
Transatlantisohe Feuer Verslohernngs - Akt. Ges. Die miss. von 556 550 Thlr. Stamm-Aktien zum Faricourse erfolgt bis zum J. Juli er. bei 8. Frenkel in Berlin.
Amanahlangem. .
Transatlantisohe Feuer Versloherungs - Akt. Ges. Die pre 1873 auf 13 * festgesetzte Divid. gelangt mit 12 Ihlr. per Aktie vom 1. Juni er. ab gegen Dividendenschein Nr. 2 bei der Gesell- chaftskasse in Hamburg zur Ausg.; 8. Ins. in Nr. 126.
Breslauer Aktlon - Gesellsohaft für Moebel, Farquet- and Holr-Banarbelt. Die Ausz. der Divid. pro 1873 von 6x erfolgt mit 17 Thlr. pr. Aktie vom 3. Jahi cr. ab gegen Dividendenschein Nr.? bei der Breslauer Wechslerbank in Breslau; s. Ins. in
Melssener Ofen- and Ohamottewaaren- Faris. Die pra 1873 auf 12x festgesetzte Dirid. gelangt gegen Dividendenschein Nr. 2 vom 1. Juni er. ab bei der Gdesellschnsftkasse in Meissen zur Ausz. Fotsdamer Holrfaktorel auf Aktien. Die Divid. für das Jahr 1873 ist auf 12 festgesetzt und erfolgt die Ausz. mit 2 Ihlr. per Aktie vom 1. Juni er. ab bei F. W. Krause & Co. in Berlin. ae MQ . e dm nme, g em. 3. Juni. Slegersderfer Werke, Aktlon - Geselllsohaft. Ordentl. Gen-Vers in Berlin. 3 UVnlon, Baugesellsohaft auf Aktlen. Ordentl. Gen. Vers. in Berlin. z Fotsdameor Holrfaktorel ant Aktien. Ordentl. Gen. Vers. zu Potsdam. . Frankfurter Dam f- Zlegelol-Akt.- Gos. Ordentl. Gen. Vers. in Berlin. Berliner Union, Akt.- des. füär Eisen- Glesserel und Masohlnenfabrikation. Ordentl. Gen.-Vers. in Berlin. 2 Bank fur Rheinland und Westfalen. Ordentl. Gen. Vers. in Cöln. Hannover Altenbskener Elsenbabn- Gesollsohaft. Orꝗdentl. Gen. Vers. in Hannover; s. Ins. in Nr. 126. 5 , . Stelnkohlenbauvereln, Akt. - Ges. Or- dentl Gen. -Vers,. in Dresden. Ausreiclhnng vom Hi6viclendenscheimem inne Com ponms. NMãärklsoh · Westfällsoher Bergweorksverein. Die III. Serie Dividenden-Coupons zu den Aktien wird vom 1. Juli er. auf dem Gesellschaftsbureau ausgereicht; s. Ins. in Ur. 126.
1. Juli er. falligen neuen Coupons Serie zu den 5 Prior. Oblig. II. Emiss. be, m. 15. Juli er. bei der Discontogesellschaft, der Norddeutschen k und S. Bleichröder in Berlin.
HKündigungem umd Verloosumg em.
Berllner 4] und 5 Y Pfandbriefe. Das Verzeichniss der aus- , zum 1. Juli er. gekündigten Pfandbriefe; s. Ins. in r. 126. . Aktlon Ban- des ellsohaft Alexandra - Stiftung. Das Verzeich- niss der w zum 1. Oktober er. gekündigten Aktien; s. Ins. in Nr. 126. Berliner gemelnnkltzlige Baugesellsohaft. Das Verzeichniss der ausgeloosten zum 1. Juli er. gekündigten Aktien; s. Ins. in Nr. 126.
Anmgrelisge vom KEanltem umd Imdustrie- Ces cllachaftem.
Der Status ult. Mai er. der Oldenburglsohen Landesbank und der Deutsohen Grund- Oredlt Bank zu Gotha, s. Ins. in Nr. 126.
Bresianer Aotien-Geseilschant für inßpei, Parquet- und . Die Bilanz per 31. Dezember pr.; s. Ins. in
3 —
Frankfurter Transport- und Glasvorsioherungs-Aotlen-Ge- sellsohaft zu Frankfurt a. HI. Die Bilanz, sowie das Gewinn- und Verlust-Conto per 1873; s. Ins. in Nr. 126.
Neoklenburglsohe Mobillar - Brandversloherungs-Gesollsohaft
zu Neubrandenburg. Die Bilanz und Geschäftsübersicht ult. 1873; s. Ins. in Nr. 126.
Meoklenburglsohe Immobillar - Brandversloherungs - Gesell- sohaft zu Neubrandenburg. Die Bilanz und die Geschäftsüber-
Eöln- Mindener Eisenbahn-Gesellsohaft. Die Ausgabe der am
sicht ult. 1873; s. Ins. in Nr. 126.
.
Rn ᷣ—Qu—ůSꝑie ᷑e,̊e᷑᷑e)᷑x ue ̊ x4 3
Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
29 Bekanntmachung.
In dem Konkurse über das Vermögen des Kauf⸗ manns M. Hirsch zum. in Gilgenburg ist zur Verhandlung und Beschlußfassung über einen Akkord Termin
auf den 17. Juni er, Vormittags 19 Uhr, vor dem unterzeichneten Kommissar, im Termins⸗ zimmer 6, anberaumt worden. Die Betheiligten werden hierven mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß alle festgestellten Ferderungen der Kon⸗ kursgläubiger, soweit für dieselben weder ein Vor= recht, noch ein Hypothekenrecht, Pfandrecht oder anderes Absonderungsrecht in Anspruch genommen wird, zur Theilnahme an der Beschlußfassung über den 6 berechtigen und daß die Handlungsbücher, die Bilanz nebst dem Inventar und der von dem Verwalter über die Natur und den Charakter des Konkurses erstattete schriftliche Bericht im Gerichts⸗ lokale zur Einsicht der Betheiligten offen liegen.
Osterode, den 22. Mai 1874.
Königliches Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurses. Willenbücher.
u. 36 CEdiktal⸗ Ladung.
Nachdem über das Vermögen der Putzmacherin Dorette Rose dahier das vorläufige Konkursverfah⸗ ren eingeleitet worden ist, so werden sämmtliche Gläubiger derselben aufgefordert, ihre Forderungen in dem zum Güteversuch und zur Wahl eines Kura⸗ tors bestimmten Termine, den 2. Juli 1874, Vormittags 12 Uhr Cont Zeit, bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden, bei Mei⸗ dung, daß die nicht erscheinenden Gläubiger der For⸗ derungen nicht pfandrechtlich gesichert sind, an den Beschluß der Mehrheit über einen abzuschließenden Vergleich für gebunden erklärt werden.
Zahlungen können in rechtsgültiger Weise nur an den vorläufig zum Kurator bestellten Privatsekretär dig dahier geleistet werden. (a. 49/6)
assel, den 26. Mai 1874.
Königliches Amtsgericht J., Abth. 4.
Reimerdes. Mohr.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissi onen ꝛe.
leon Bekanntmachung.
Die im hiesigen Cadettenhause pro 1874 zu ferti⸗ genden Anftrichs⸗ und Töpferarbeiten sollen ein⸗ , im Wege der Submission öffentlich verdungen werden. .
Versiegelte Offerten mit der Aufschrift:
„Submisston auf Anstrichs · Arbeiten“, „Submission auf Töpfer⸗Arbeiten“ sind bis zum 9. Juni er., Vormittags 11 Uhr im Bureau des unterzeichneten Kommandos, Neue Friedrichstraße Nr. 87, parterre links, abzugeben,
woselbst auch die Bedingungen und Kostenanschläge
täglich ven 9 bis 12 Uhr Vormittags eingesehen werden können.
Berlin, den 22. Mai 1874. Das Kommando des hiesigen Cadettenhauses.
[2085 Der Bedarf von 509 Kubikmeter Tor für das Polizeigefängniß, Barnimstraße Nr. 10, pro Winterhalbjahr 1874/75 soll im Wege der Submis⸗ sion beschafft werden. ;
Zu diesem Behufe ist zum 5. Juni er, Mittags
Uhr, ein Termin anberaumt und wollen Reflek tanten ihre Offerten bis dahin schriftlich, versiegelt und mit der Bezeichnung
ESubmission auf Lieferung von Torf“ an die e, d, , Direktion ein enden.
Später eingehende Offerten bleiben unberücksichtigt. — Die Lieferungsbedingungen sind täglich Vormit⸗ tags von 8 12 Uhr im Bureau det Oekonomie⸗ Inspektors hiesiger Anstalt einzusehen.
Berlin, den 26. Mai 1824.
Königliche Stadtvoigtei · Direktion.
— ——
lets! Königliche Osthahn.
Die zum Erweiterungsbau des Empfangs gebãudes auf Bahnhof Königsberg erforderlichen Ramm ⸗
* ubmission verdungen werden. ternehmungslustige werden aufgefordert, ihre
3 erarbeiten sollen im Wege der öffent⸗ O ortofrei und versiegelt mit der Aufschrift ö Zimmerar
auf Ramm ⸗ und Erweiterungsbau des Empfangs 2
i , ler. . bis ium ubmissions
Dienstag, den 9. Juni er., Vormittags 12 Uhr, bei dem Unterzeichneten einzureichen, wo dieselben in Gegenwart der perjönlich erschienenen Submitten⸗ ten eröffnet werden. Die Bedingungen und der An schlag sind im diesseitigen Bureau einzusehen, werden auch auf Verlangen gegen Erstattung der Kopialien verabfolgt. Königsberg, den 30. Mai 1874. Der Eisenbahn⸗Baumeister. Sperl.
1 Bekanntmachung.
Für die Kaiserliche Werft sollen:
250 , ganze, für Pulverkasten nsm. C. 71, .
21 Stück Zinkeinsätze, halbe, für dergleichen n / m., sowie der pro 1874 etwa eintretende Mehrbedarf beschafft werden.
Lieferungs⸗-Offerten sind versiegelt mit der Auf⸗ schrift „Submisston auf Lieferung von Zinkein⸗ sätzen bis zu dem am 18. Juni er., ittags 12 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Behörde anberaumten Termine einzureichen.
Die Lieferungsbedingungen, welche auf portofreie Anträge gegen Erstattung der Kopialien abschriftlich mitgetheilt werden, liegen in der Registratur der unterzeichneten Werft zur Einsicht aus.
Kiel, den 28. Mai 1874.
Kaiserliche Werft.
loi Bekanntmachung.
Für die Königliche Pulverfabrik bei Hanau soll die Erbauung eines Kesselhauses nebst allem Rauchgemäuer und Zubehör, eventuell auch eines Schornsteins, im Ganzen veranschlagt zu 21140 Thlr., an den Mindestfordernden vergeben werden.
Bedingungen, Pläne und Koftenans bläge liegen vom 1. bis 10. Juni er, während der Bureaustunden
im Dienstlokal der unterzeichneten Behörde zur Ein⸗ sichtnahme auf. j Geeignete Unternehmer wollen ihre Offerten schrift⸗ lich und versiegelt mit entsprechender Aufschrift ver⸗ sehen, bis spätestens — den 11. Juni er., Morgens 9 Uhr,
im genannten Lokale aufgeben, . zur genannten Zeit die Eröffnung in Anwesenheit erschienener Sub⸗— mittenten stattfindet.
Hanau, den 29. Mai 1874.
Direltion der Pulverfabrik.
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
1237 Bekanntmachung.
In Folge Beschlusses der hiesigen Kreis ⸗ Vertretung werden die sämmtlichen, noch im Umlaufe befindlichen Kreis · Obligationen des Kreises Ltzen. J. Emission ö bligationen) II, JIII. und IV. Emission — ausgefertigt auf Grund der Allerhöchsten Pri- vilegien vom 24. Oktober 1864, 5. November 1866, 9. August 1869 und 13. Februar 1871 — hierdurch zum 1. Juli 1874 dergestalt gekündigt, daß mit diesem Tage jede Verzinsung aufhört.
Der Nennwerth der Obligationen ist vom 1. Juli e. ab, bei der Kreis⸗Kommunal-Kasse hier und der Ostpreußischen landschaftlichen Darlehns · Caffe in Köni ö,, gegen Quittung und Rück⸗ gabe der Kreis Dbligationen mit den dazu gehörigen, nach dem 1. Juli cr, fälligen Zinscoupons und Ta⸗ lons baar in Empfang zu nehmen Für fehlende 6a. wird der Betrag ohne Weiterers in Abzug gebracht.
Lötzen, den 28 Februar 1874.
Der Kreis ˖ Ausschuß. v. Wurmb.
( Aufkündigung der Großherzoglich Posener 3, pro⸗
zentigen Pfandbriefe.
Die Inhaber der Großherzoglich Posener 34 pro- et fandbriefe werden hiermit in Kenntniß ge—= etzt, daß wir ein Aufgebot der in termino . nachten 1874 eimuliefernden verloosten 35 X. Pfand ⸗˖ briefe heute erlassen haben und daß die diesfällige Bekanntmachung, in welcher die erwähnten Pfand⸗ briefe speziell gr sind, bei unserer f hier⸗ selbst, an den Börfen von Berlin und Breslau aus- gehängt, auch in den beiden hiesigen Zeitungen und in den öffentlichen Anzeigern der nf Regie⸗ rungs ⸗ Amtsblätter in Posen und Bromberg, fowie in der Berliner Spenerschen und der Breslauer Zeitun nächsteng eingerückt werden sollen.
Diese Pfandbriefe müssen nebst den dazu gehörigen
inscoupons von Weihnachten 1874 ab, event. dem Talon oder der Rekognition darüber, entweder in dem bevorstehenden Zinsenguszahlungztermine, na. mentlich in der Zeit vom 21. 26 . 4. Augunst
Reservefonds
—
1874, spätestens aber bis zu dem Einlösungstermine Verschiedene Bekanntinachungen. h vorläufigen, Empfangnahme eines Receptions, Die in der diesseitigen Anstalt vakant gewordene, 2. bis 16. Januar 1875 in den Vormittags⸗ Wohnung verbundene Häaäusvat . stunden von 9 bis 12 Uhr, die Sonn und Festtage ö . , 3 an unsere Kasse in coursfähigem Zustande eingelie⸗ di ongfabi 66 ‚. fert werden. Sollte in diesem Einlösungstermine n r e. . . haber zufolge der Vorschrift im Artikel 4, §. 13, ĩ ; Sn ice ; der Verordnung vom 15. April 1842 und des Aller⸗ . ,,,, 66. , 9. die 1 dem ann fen Pfand⸗ K riefe ausgedrückte Spezial ⸗Hypothek präkludirt, mit [2215 ch die Landschaft verwiesen und der baare Kapitals⸗ ; Bekannt un J. ; betrag wird auf Gefahr und Kosten der Gläubiger Bel den beiden Gerichts- Kommissiongn hiesiger Gine ziöeite Aufforderung wird' nicht ergehen, es Herrn Direkters des. Kreisgerichts Birnbaum zu werben kndeß die Hefen ö. jn . 6. einer Deputation zusammentreten, ist seit dem Pfandbriefe an endliche portofreie Einreichung der⸗ selben und Abhebung der Kapitalien dafür erinnert. Re tsanwalt telle vakant. Dieselbe dürfte bei dem ziemli General⸗Landschafts⸗Direktion. J Einwohner zählt, sowie bei einer Zahl von über⸗ haupt 19,009 Gerichts⸗Eingesessenen einem gediegenen IM. 9661 bieten. ; Bekanntmachung. zäher Auokunft über den Geschäftsv rlebr dürfte Die Polnische Bank in Warschau macht hier⸗ der Vorstand der hiesigen Gerichte ⸗Kommissionen er⸗ Couponsbogen zu Polnischen Liquidationz Pfand. über die Verhältnisse hiesiger Stadt genauere Mit⸗ Y. Febr. theilung zu machen. Modalitäten erst vom 13. Juni n. St. ab in z Warschau erfolgt. (a. 6/6 Der Magistrat. Zur zweiten ordentlichen General⸗Versammlung, welche u. 9668] am Samstag, den 20. Zuni 1874, Vormittags 10 Uhr, stattfinden wird, laden wir hiermit die Aktionäre der Bank für Rheinland und Westphalen ein. Tagesordnung:
cheines, oder in dem Einlöfungstermins selbst vom mit einem Gehalte bis zu 580 Thür und freier ausgenommen, zur Empfangnahme des Geldbetrages müssen der Feder und dem Rechnungswesen vollstän⸗ die Einlieferung nicht geschehen, soe werden die In. 26. Juni cr. entgegen genoinmen und wird alsdann höchsten Erlasses vom 26. September 1864 mit Königliche irerion ihren Ansprüchen auf den Pfandbriefswerth nur an zum kandschaftlichen Depofitorio genommen werden. Stadt, welche allmonatlich unter dem Vorsitze des geloosten, bis jetzt aber bei uns nicht abgelieferten 1. d. Mte. die einzige Posen, den 15. Mai 1874.
Geschäftsverkehr hiesiger Stadt, welche beinah 7000
und thätigen Anwalte eine sehr lohnende Praxis durch bekannt, daß die Ausgabe der neuen theilen, sowie auch wir gern bereit sind, auf Anfrage briefen unter den am ö e. veröffentlichten Schwerin a. W. den 29. Mai 1814.
Bank für Rheinland und Westphalen zu Cöln. im Hötel 3 Cöln I) Geschäftsbericht pro 1873.
2) Genehmigung der Jahresrechnung und Bilanz, sowie Ertheilung d . 9 ,,, ö ö ö 12, 19 19 und 39 der 6. k ut §. 2 er Statuten sind nur diejenigen tionäre zur eilnahme an d l⸗ versammlung berechtigt, welche wenigstens 7 Tage vor derselben ihre Aktien . 3. he n det e r.
oder bei der Berliner Bank in Berlin hinterlegt haben. Die Aktien sind mit einem doppelten Nummern
verzeichnisse zu begleiten, wozu Formulare an den bezeichneten Stellen zu haben sind.
Cöln, den 30. Mai 1874. Der Aufsichtsrath Fay, Vorsitzender.
. . Aktien ⸗Gesellschaft . zur Gründung des Bades NMenenahr Kö im 2ehrthale.
Dechargirte Bilanz pro 1873.
Activa.
Immobilien.
Grundeigenthum.
: : r. 133,43. Fertige Bauten. 39
193,579.
. Mobilien und Utensilien. * ;,, o.,. 29,269 n ann Biblipttziiili 3394.
I 1, 899 Mineralwasser⸗Betriebs · Utensilien und PastillenBestãnde Yo
Debitoren
Passi va.
* —
Aktien⸗Kapital ... Prioritäts⸗Aktien · Capital.
Neue Badehausschuld .. Tilgung fonds .
Priori ats Aktien Dividenden aus 1851 . ; 1
k Gewinn und Verlust .
Bad Neuenahr, den 30. Mai 1874 ö Der Direktor A. Lenns.
Dentscher Neichs⸗Anzeiger
Koniglich Preußischer
und
Staats⸗Anzeiger.
Das Abonnement heträgt 1 Thlr. 18 Sgr. für das Nirrteljahr.
Alle Nost · Anstalten des In und Auslandes nehmen KBestellung an; für Berlin außer den Nostanstalten
Insertionspteia fur den Raum einer Aruckzeile 8 gr.
auch die Expedition: Wilhelmstr. Nr. 32.
M 128.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Hauptmann a. D. und Rechnungs⸗Rath Korth zu Stargard in Pommern den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Bürgermeister Sommer zu Freienstein im Kreise Ostpriegnitz den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Kantor und Lehrer Gerth zu Rügenwalde, sowie den Chaussee⸗Aufsehern Karl Gifler zu Isenburg im Kreise Neu⸗ wied und Johann Wilhelm Dorr zu Puderbach, desselben Kreises, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Königlich norwegischen Oberarzt Dr. Backer zu Chri⸗ stiania den Rothen Adler⸗ Orden dritter Klasse; dem Kaiserlich österreichischen Obersten Wagner, Adjutanten beim Landwehr⸗ Ober⸗ Kommando in Wien, und dem Kaiserlich österreichischen Oberst⸗Lieutenant und Generalstabs⸗Offizier Merkl im Infan⸗ teri⸗Regiment Leopold König der Belgier Nr. 27 und Vorstand der 5. Abtheilung des Reichs⸗Kriegs⸗Ministeriums, den König⸗ lichen Kronen⸗ Orden zweiter Klasse; sowie dem Königlich nor⸗ wegischen Garnisonprediger Brink⸗Lund zu Christiania den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse zu verleihen.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Das technische Mitglied des Eisenbahn⸗Kommissariats zu Berlin, Baurath Hermann Oberbeck; Das technische Mitglied der Direktion der Main⸗Weserbahn zu Cassel, Baurath Uthem ann; .
. er; und technische Mitglied des ve,, , n, . zu 2 Baurath Hardt, zu Regierungs- und Bauräthen; owie . Den Amtshauptmann von Nickisch⸗Rosenegk zum Land⸗ rathe des Kreises Satzig zu ernennen;
Dem Ober⸗Amtmann Ferdinand von Damnitz zu Sternalitz den Charakter als Amts⸗Rath zu verleihen; und
Den zeitigen Bürgermeister der Stadt Trier, Ober⸗Bürger⸗ meister de Nys, in diesem Amte, der von der dortigen Stadt⸗ verordnetenversammlung getroffenen Wiederwahl gemäß, für eine fernerweite zwölfjährige Amtsdauer zu bestätigen.
Berlin, 3. Juni. Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin von Baden sind heute fruͤh hier einge⸗ troffen und haben Sich nach Babelsberg begeben.
Gefetz, betreffend die evangelische Kirchengemeinde⸗ und Synotal⸗ Ordnung vom 10. September 1873 für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen.
Vom 25. Mai 1874.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc., ver⸗ ordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtages der Monarchie, für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen, was folgt: ;
Art. 1. Die Vertretung der evangelischen Kirchengemeinden, so⸗ wie die Verwaltung des Kirchenvermögens, geht vom 1. Juli 1874 ab nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen auf die im §. 1 der in der Anlage enthaltenen Kirchengemeinde und Synodalordnung vom 10. September 1873 bestimmten Organe über, .
Art. 2. Der Gemeinde ⸗Kirchenrath übt die ihm in der Gemeinde⸗ ordnung zugewiesenen Rechte in Betreft
1) der Verfügung üher die Kirchengebäude (5. 185) ch . 5 h der Gemeindeinteressen in Bezug auf die
ule (5§. 16);
3) der Vertretung der Gemeinde in vermögensrechtlicher Bezle⸗ ung und bei Verwaltung des Kirchenvermögens, einschließlich des ermögens der kirchlichen Lokalstiftungen, sowie des Pfarr⸗ und Pfarr⸗
wittwenthums⸗Vermögeng (55. 22 – 24; 9 ) der Vertretung der Gemeinde bei Parochialveränderungen 25).
Die zur Ausübung dieser Rechte erforderlichen Beschlüsse werden nach 8. 11 Absatz 2 und 3 gefaßt und Dritten gegenüber nach §. 11 Absaß 5 und §. 22 Absatz 2 festgestellt,
Die Verwaltung der Kirchenkasse richtet sich nach §. 24.
Art. 3. Die Gemeindevertretung (58. 27 Absatz 1 und 2, §. 42 6 2, 5. 45 Absatz 3) übt die ihr in dem 5. 31 zugewiesenen
e
Die zur Ausübung derselben erforderlichen Beschlüsse werden nach §5§5. 29 und 30 gefaßt. ; .
Beschlüsse über Umlagen auf die Gemeindeglieder können erst dann vollftreckt werden, wenn sie von der Staatsbehörde für vollstreckbar erklärt worden sind. ;
Diese Erklärung ist insbesendere zu versagen, sofern Bedenken hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der Auferlegung, der Angemessenheit des Beitragsfußes oder der Teistungsfähigkeit der Pflichtigen bestehen.
Art. 4. Die Rechte, welche nach den Artikeln 2—3 dem Gemeinde⸗ Kirchenrath und der Gemeindevertretung in einzelnen Gemeinden zu— stehen, werden in den Fällen des 8. 2 AÄbsatz 2 und 3 der Gemeinde Ordnung den vereinigten Gemeinde Kirchenräthen und Gemeinde vertretungen für die gemeinsamen Angelegenheiten beigelegt.
Art. 5. Zur Feststellung von Gemeindeslatuten, welche die Kürchen⸗ gemeinde und Synodalordnung ergänzen oder modifiziren (& 51 Nr. II und §. 45), bedarf es der vorgängigen Anerkennung Seitens der Staats⸗ behörde, daß die entworfene . den in Art. 1—4 und Art. 8 staatẽgesetzlich genehmigten Vorschriften nicht zuwider sei.
Berlin, Mittwoch,
Art. 6. Die Bestimmungen des 8. 23 über die Kosten für die Bildung und Wirksamkeit der Gemeinde⸗Kirchenräthe und Gemeinde⸗ vertretungen kömmen vom 1. Juli 1874 ab zur Anwendung.
Art. J. Wegen der den Kreis⸗ und Provinzialsynoden und deren Vorständen in der evangelischen Kirchengemeinde und Synodalo rdnung vom 10. September 1873 zugewiesenen Rechte bleibt die staatsgesetz⸗ liche Regelung, soweit es deren bedarf, vorbehalten.
Art. 8. Die Rechtsverhältnisfe des Patrons in Betreff der Ver⸗ mögensverwaltung werden bis zum Erlaß des in Artikel 17 der Ver- fassungsurkunde vorgesehenen Gesetzes über die Aufhebung des Patro⸗ nats durch §. 23 bestinimt. .
Wenn sedoch ein Patron, welcher für die Kirchenkasse im Falle ihrer Unzulänglichkeit ganz oder theilweise einzutreten hat, zu Aus- gaben aus dieser Kasse, fuͤr welche sie bisher nicht bestimmt gewesen ist, seine Zustimmung verweigert, jo darf die Einwilligung nicht durch die vorgesetzte Aufsichts behörde ergänzt werden. . ö
Art. 9. Alle diesem Gesetz und dem erslen Abschnitt der Kirch en⸗ gemeinde und Synodalordnung entgegenstehenden Bestim mun gen, mögen dieselben im Allgemeinen Landrecht, in , , , oder in Lokalgesetzen und Lokalordnungen enthalten oder duch Observanz oder Gewohnheit begründet sein, treten mit dem 1. Juli 1874 außer Kraft. ⸗
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucklem Königlichen Instegel.
Gegeben Wiesbaden, den 25. Mai 1874.
Camphausen. Graf zu Eulenburg. Leonhardt. Falk. v. Kameke. Achenbach. .
Auf Ihren Bericht vom 19. Mai d. J. will Ich in Abänderung der betreffenden Bestimmung im Artikel J. der Konzessions⸗Urkunde vom 1I. Oktober 1871 für die Oberlgusitzer Gisenbahn, Gejellschaft
nach dem Antrgge ae. ierdurch Mie, Keanisch- Mtghich! der Direkisan der Wesffältschen wäre,, ,, a n n,, Eisen bahn. Bauinspektor Bramer in
Dieser Erlaß ist durch das Rm der R . . 61 der 4 . . 14. 6. und eine ent⸗ rechende Anzeige in die Gesetz⸗ lung aufzunehmen. k Ke we den 23. Mal 183. ;
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche
Arbeiten.
Das dem Stellmacher und Mechaniker Alexander Mac Neile in England unter dem J. März v. J. auf eine Maschine zur Herstellung fagonnirter Gegen stände aus Holz in der durch Zeichnung und Beschreibung nach⸗ gewiefenen Zusammensetzung — ohne Jemanden in der Anwendung bekannter Theile zu beschränken — ertheilte Patent ist aufgehoben.
Bekanntmachung, betreffend die Kündigung vormals bann ,,, mene n,, für das Jahr
Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung der , . Hauptverwaltung der Staatsschulden in Berlin vom 26. d. M, be- treffend die Kündigung der Staatzanleihe vom Jahre 1856 und ver- schiedener vormals hannoverscher Stgatsschulden und zwar: die 4prozentigen Calenberg⸗Grubenhagenschen, Lünezurgischen, dene gen Bremen ⸗Verdenschen und die Obligationen Litt. A. B. .J. K. R. und ohne Littera, die 3 prozentigen Calenberg⸗Grubenhagenschen, Lüneburgischen, Bremen ⸗Berdenschen, Dsnabrückschen, Bentheimschen, Hildesheim⸗ schen und die Obligationen Litt. A. B. C. D. E. F. G. H. J. K. L. M. N. und ohne Littera, die 3prozentigen Münsterschen und
die 4hrozentigen Eifenbahn Obligationen Litt. E. L, F. J., G. J.,
H. J., und J. L, wird hierdurch wegen Einlösung der vormals Han⸗ ,, Staateschulden noch Folgendes zur Nachachtung bekannt gemacht:
A. Hinsichtlich der Obligationen au porteur d. h. sol: cher, welche nicht auf Namen lauten, oder nicht auf Namen eingeschrieben sind:
Die Kapitalbeträge nebst Zinsen bis zum 1. Dezember 1874 können vom J. Dezember d. J. ab gegen Quittung und Einlieferung der Obligationen nebst den nach dem 1. Dezember 1874 fälligen Zinscoupons und den Talons bei der hiesigen Bezirks-Hauptkasse ꝛc. zäglich, mit Ausnahme der Sonn und Fefttage, . der Kassen⸗ Revisionstage, von 9 bis 12 Uhr Vormittags erhoben werden.
Zu diesem Zwecke sind die Obligationen nebst den Zinscoupons und Talons schon vom J. November é. ab an die hetreffende Kasse mit Verzeichnissen in duplo, nach Schuldgattungen, Münzsorten und Nummern geordnet, einzureichen. Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den Bezirks⸗Hauptkassen der Provinz Hannover zu haben.
B. Hinfichtlich der auf Namen lautenden, sowie der auf Ramen eingeschriebenen Obligationen.
Dieselben können schon jetzt einge sandt werden, sind aber spätestens bis zum 1. Oktober d. J. mit den nach dem 1. Dezember 1874 fällig werdenden Zinscoupons und den Talons, sowie, bei etwa eingetretener Besitzberanderung durch Erbschaft, Cession u. s. w. mit allen hierauf bezüglichen Dokümenten — jedoch ohne Quittung über, erhaltene Zah⸗= lung — mitelst schriftlichen Gesuchs „an das Präsidium der Köͤnig⸗ lichen Finanz Direktion in Hannover, mit, der Bezeichnung auf dem Couverte: Staatsschuldensache“ franco einzuliefern, wobei diejenige der betreffenden Kassen zu bezeichnen ist, aus welcher der Gläubiger die Zahlung zu erhalten wurf
Die Gläubiger werden besonders darauf aufmerksam gemacht, daß es in ihrem Interesse liegt, für die Beschaffung der Legitimation und Einreichung der desfallsigen Dokumente mit thunlichster Beschleu- nigung Sorge zu tragen, damit die Legitimation von uns rechtzeitig
den 3. Juni, Abends.
geprüft und etwaigen Legitimations⸗ Mängeln noch vor dem 1. De⸗ zember d. J. abgeholfen werden kann.
Nach Prüfung der Legitimation des Gläubigers und nöthigen⸗ falls nach deren Vervollständigung, wird die erforderliche Anweisung zu der vom J. Dezemker d. J ab stattfindenden Hebung des Kapi⸗
tals nebst Zinsen erlassen werden.
Unter dieser Anweisung hat der Gläubiger durch seine gerichtlich oder notariell zu beglaubigende Unterschrift den Empfang der ange⸗ wiesenen Summe zu quittiren.
Bei den von Kirchenvorständen auszustellenden Quittungen geniigt eine Vollziehung nach Vorschrift des §. 29 Absatz 1 und 3 der Kirchen⸗Vorftands⸗ und Synodal⸗Ordnung vom 9. Oltober 1864.
Im Allgemeinen wird noch auf Folgendes aufmerksam gemacht:
I Die Rückzahlung von Kapitalien in Gold wird in Courant nach den Bestimmungen der Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom 6. Dezember 1873, betreffend die Außercourssetzung der Landes- goldmünzen 2c. (Reichs⸗Anzeiger Nr. W2), sowie nach den erlassenen Ausführungsbestimmungen des Herrn Finanz⸗Ministers vom 17. März d. J. (Reichs-Anzeiger Nr. 68, Position 3) erfolgen.
27) Der Betrag der bei Einlösung der Obligationen etwa fehlen⸗ 2 noch nicht fällig gewordenen Zinscoupons wird am Kapitale ge—
ürzt. . ; ͤ .
3) Die Einsendung der Obligationen ꝛc. mit oder ohne Werth— angabe muß portofrei geschehen. ö.
Sollle die Abforderung des gekündigten Kapitals bis zum Fälligkeits termine nicht erfolgen, oder die Legitimation des Gläubigers nicht zeitig oder vollständig beschafft sein, so tritt dasselbe von dem
gedachten Zeitpunkte an zum Nachtheil des Gläubigers außer Ver—
zinsung. Schließlich wird noch bemerkt, daß die durch die Bekanntmachung vom 11. d. M. angeordnete öffentliche =, der für das lau⸗ fende Jahr zu kündigenden Hannoverschen Staatsschuld⸗Obligationen hinsichtlich der durch die oben gedachte Bekanntmachung der König⸗ lichen Hauptverwaltung der Staatsschulden in Berlin zur h⸗
auf den 1. Dezember d. J. indigten Obligationen in . 3. 6 und 282 53 e Glarner Litt. 8. stattfin⸗
den wird. . Hannover, den 28. Mai 1874. Königliche n entz.
Bekanntmachung.
Bei der, dem Plane gemäß, heute vor Notar und Zeugen statt⸗ gefundenen 53. Serien⸗Ziehung des vormals kurhessischen, bei dem Bankhause M. A. von Rothschild L Söhne zu Frankfurt a. M. aufgenommenen Staats ⸗Lotterie⸗Anlehens vom Jahre 1845 sind folgende 60 Serien⸗Nummern gezogen werden: J
6. 126. 160. 163. 202. 240. 404. 460. 465. 655. 762. 814. 1045. 1112. 1318. 1464. 1504. 1624. 1686. 1787. 1805. 1852. 1915. 1958. 1961. 20209. 2102. 2212. 2438. 2543. 2910. 3047. 3252. 3323. 3391. 3527. 3732. 3837. 4191. 4351. 4354. 4398. 4413. 4838. 4856. 4890. 5092. 5216. 5308. 5345. 5561.
5592. 5778. 6064. 6290. 6345. 6513. 6582. 6589. 6711.
Wir bringen solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß. Cassel, den 1. Juni 1874. . Königliches Regierungs⸗Präsidium. v. Hardenberg.
Personal⸗Veränderungen in der Armee. Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. A. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. N m , Heer.
Wiesbaden, 21. Mai. eise, Unteroff. vom Inf. Regt. Nr. Sl, zum Port. Fähnr,, Schlichter, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 88, Naegele, Sec. Lt. vom Orag. Regt. Nr. 5, 2 Lts., befördert. v. Goßler, Rittm. und Esc. Chef vom Hus. Regt. Nr. 13, à la suite des Regts. gestellt. v. Qeting er Unteroff. vom Inf. Regt. Nr. 95, zum Port. Fähnr., Frhr. v. Stein J, Port. 36 vom Inf. Regt. Nr 32, zum Sec. Lt, Frhr. v. Wintzigerode,
ec. Lt. vom Huf. Regt. Nr. 14, zum Pr. Lt., befördert. Strahl⸗ Frhr. v. Salis⸗Soglio, Sec. Lt. von dems. Regt., von dem Kom⸗ mando als Ordonanz⸗Offiz. des Erbgroßherzogs von Sachsen König⸗ liche Hoheit entbunden. , . Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 116, v. Kummer, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 117, zu Pr. Lts. befördert. ᷣ ; Wiesbaden, 23. Mai. Meisner, Pr. Lt. vom Inf. Regt.
Nr. 74, in das Gren. Regt. Nr. 4, v. Och senstein L., Pr. Lt.
vom Inf. Regt. Nr. 118, in das Inf. Regt. Nr. 74, versetzt. Berlin 28. Mai. Naglg, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. S2, in das Inf. Regt. Nr. 18, Gobbin, Pr. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 38, unter Beförderung zum Hauptmann und Comp. Chef, in das Infanterie ⸗Regiment Nr. 62, versetzt. Bar. v. Nettelbladt, Ma. aggr. dem Gren. Regt. Nr. 89, in das Regt. Nr. 87 einrangirt. Schmidtborn, Hauptm. und Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 87, dem Regt, unter Beförderung zum übe rzähl. Maß, einrangirt. v. Marses, Hauptm. à la suite des Inf. Regts. Nr. 65 und vom Neben⸗Etat des Großen Generalstabes, unter Belassung bei demselben und Stellung à Ia suite des Gren. Regts. Nr. 10, zum Maj. befördert. Gr. v. Pourtalos, Port. F nr. vom Ulan. Regt. Nr. 5, 3 Sec. Lt. befördert. Be amish⸗ ernard, Pr. Lt. vom Ulan. Regt. Nr. 9, als Turn⸗ und Fecht⸗ lehrer zum Mil. Reit- Institut kammandirt. Frhr. v. Hahn, ehemal. Port. Unteroff. im Königlich sächsischen Kadetten⸗Corps, als Sec. Lt. mit einem Patent vom 28. Mai cr. im Garde ⸗Ulan Regt, Theuner, Sauer, chemalige Kadetlen im Königlich sächsischen Kad. Corps als char. Port. Faͤhnrs,, ersterer im Feld⸗Art. Regt. Nr. 2, Divis. Art., letzterer im Duß . lrt. Regt. Nr. 4, angestellt. 2 In der Reserve und Landwehr. Wiesbaden, 21. Mai 1874 Kuhne, Müller, Vize . vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 116, zu Sec. Lts. d. Res. d. nf. Regts. Nr. 116 befördert. Berlin, 28. Mai. Laschar, Ser. Lt. a. D. zuletzt von der Res. des Inf, Ktegts. Nr. 60, als Sec. Zi. bei der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regt. Nr. 60 wieder einrangirt.
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