1874 / 128 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 03 Jun 1874 18:00:01 GMT) scan diff

B. . 2c. ) Im stehenden deer.

Wiesbaden, 21. Mai. v. Basse, Maß. vom Inf. Regt. Nr. 87, als Oberst Lt. mit Pension und der Regtg. Uniferm, Mau⸗ rer, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 118, mit Pen sion nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Regts. Uniform, der Abschied bewilligt. * .

Wiesbaden, 23. Mai. ; ide Bat, mit Pension unter dem gesetzlichen Vorbehalt ausgeschieden. Grun dieß, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 54, mit Pension und der nn ien! unter dem gesetzlichen Vorbehalt ausgeschieden.

der Neserve und Landwehr.

Wiegba den 21. Mai Donner, Pr. Lt. von der Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 81, mit der Landw. Armee⸗Uniform, der Abschied bewilligt. v. Loeper, Pr. Lt. a. D., zuletzt von der Kav. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 42, der Charakter als Rittmstr. verliehen. Weisenberg, Sec. Lt, a. D, bisher von der Reserve des Inf. Regts. Nr. 32, die Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee⸗Uniform ertheilt. ;

Berlin, 28. Mai. Jacobs, Sec. Lt. von der Res. des Juf. Regts. Nr. T5, Fleck, Sec. Lt. von der Juf. des Res. Landw. Bagts. Nr. 38, beiden mit Pension und der Landw. Armee⸗Uniform der Ab⸗ schied bewilligt.

Aichtamtliches.

Deutsche s Re nich.

Preußen. Berlin, 3. Juni. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heute früh auf dem Anhal⸗ tischen Bahnhof die daselbst 8; Uhr eingetroffenen Großherzog⸗ lich badenschen Herrschaften und begaben Sich unmittelbar darauf mit Söchstdenselben nach Schloß Babelsberg. Daselbst fand 6 Nachmittag ein Diner statt, zu welchem die hier und in

otsdam anwesenden Mitglieder der Königlichen Familie nebst Gefolge Einladungen erhalten haben.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz hat Sich heute früh zur Besichtigung des Pom⸗ merschen Kürassier⸗Regiments Königin Nr. 2 nach Pasewalk be⸗ geben und wird heute Abend wieder nach Potsdam zurück⸗ kehren.

ꝰn In der Begleitung Höchstdesselben befinden sich der General⸗ Major von Albedyll, Chef des Militär⸗Kabinets, General⸗Major

von Gottberg, Chef des Stabes der 4. Armee⸗Inspektion, Oberst Mischke, persönlicher Adjutant, und Major von Unruhe vom Generalstabe. .

Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzessinnen

Maxie, Elisabeth und Luise Margarethe, Töchter Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich Carl, sind am 1j. d. M. in Wiesbaden angekommen und bei Ihren Königlichen Hoheiten dem Prinzen und der Prinzessin Carl im Naffauer Hof abge⸗ stiegen.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für

Eisenbahnen⸗, Post⸗ und Telegraphenwesen und für Handel und Verkehr traten heute zu einer Sitzung zusammen.

Der Minister des Innern hat die Landdrostei zu Aurich im Einverständnisse mit dem Reichskanzler ermächtigt, einen

aus dem deutschen Reichsgebiete Verwiesenen behufs seiner Fortschaffung nach Italien einem von der Ems oder der Weser nach Italien fahrenden Schiffe zur Beförderung in die tg zu übergeben, und die durch das Verfahren entstehen⸗

en Kosten auf den Fonds zu allgemeinen polizeilichen Zwecken, Kap. 100 Tit. 3 des Etats für die Verwaltung des Innern, zur Zahlung anzuweisen.

Zugleich hat der Minister gestattet, in künftigen gleich— artigen Fällen, in welchen die Umstände unter Berücksichtigung des Kostenpunktes ein solches Verfahren geeignet erscheinen lassen, die Ausweisung aus dem deutschen Reichsgebiete eben⸗ . s auf dem Wege des Seetransportes zur Ausführung zu

ngen.

Der Minister des Innern hat sich in einem Bescheide vom 11. v. M. über die Berechnung der im §. 82 der Rhei⸗ nischen Städte⸗Ordnung vom 15. Mai 1856 angeordneten präklusivischen Rekurs frist von vier Wochen dahin ausge⸗ sprochen, daß der Rekurs als eingelegt erst dann gelten kann, wenn er bei der betreffenden Behörde wirklich eingegangen, nicht aber schon dann, wenn er der Post oder sonst einem Dritten zur Beförderung an die qu. Behörde übergeben worden ist. Weder in der Allerhöchsten Ordre vom 5. Juli 1832, falls diese überhaupt einer so weit gehenden Ausdehnung fähig ist, noch in der Rheinischen Städte⸗Ordnung ist über die Berechnung der Rekursfrist in städtischen Kommunalangelegenheiten eine ausdrückliche Bestimmung enthalten, der es bedürfen würde, um die Annahme gerechtfertigt erscheinen zu lassen, daß, bei thatsächlich erfolgter Zustellung und Annah me einer Verfugung, der Tag der Zustellung der Verfügung dann gleichwohl außer Betracht zu lassen sei, wenn derselbe zu den in der Ordre auf⸗ geführten Festtagen gehört.

S. M. S. „Nymphe“ ist am 1. Juni in Kiel in Dienst gestellt.

Düsseldorf, 30. Mai. Die 2. Sitzung des 22. Rhei⸗ nischen Provinzial⸗-Landtages ist heute Vormittags 11 Uhr in der Aula der hiesigen städtischen Realschule von dem Landtags⸗Marschalle eröffnet worden. Nach einer kurzen ge⸗ schäftlichen Mittheilung des Letzteren wurde dem Ober⸗Bürger⸗ meister und der Stadt Düsseldorf der Dank der Versammlung i so bereitwillige Ueberlassung der Räume der Realschule

irt.

Nach Eintritt in die Tagesordnung machte der Vorsitzende von der erfolgten Verlegung des Sitzes der Provinzial⸗Verwal⸗ tung von Coblenz nach Düsseldorf Mittheilung und erbat dazu die nachtrãgliche Genehmigung der Versammlung, die auch ohne Diskussion einstimmig ertheilt wurde. Die verstorbene Frau Dr. Davoy gu Wiesbaden hat vor einiger Zeit der Rheinprovinz das Gut Desdorf bei Bergheim legirt, um auf diesem eine Äcerbauschult, für arme. Waisenkinder zu errichten. Dieses Vermächtniß wurde vom Landtage acceplirt, Hierauf wurde der Entwurf des Reglements wegen des Ueber“ ganges der in der Rheinprovinz vorhandenen vier Taubstummen⸗ Anstalten in die ständische Centralverwaltung diskutirt und mit einer geringen Modffikation angenommen, auch ein Kredit bis zu 15,000 Thlr. zur Erbauung einer Taubstummen⸗Schule in Neuwied oder zur Erwerbung und Einrichtung eines 7 denen Gebäudes zu einer solchen bewilligt. Der vorgelegte Entwurf zu dem Etat der provinzialständischen Centralverwal⸗ ung pro 1874 76 wurde mit der Modifikation, daß die Gehalts⸗ Erhöhungen erst vom 1. Juli e. ab in Kraft treten sollen, ge⸗

. n ,

, glieder der rheinist . «Lt. 1rde⸗Jäg. n , v. Ma c, Sec. Lt, vom Garde Jäg. n , n,

den bezüglichen Bahnen

nehmigt und zur erfolgten Anstellung des Regierungs⸗Assessors

an.

Forster als proyinzialstãndischer Ober⸗Beamter auf Lebenszeit nachträglich die Zustimmung ertheilt. .

Hierauf wurden mehrere Neu⸗ resp. Ergänzungswahlen zum Provinzial⸗Verwaltungsrathe, zur Mitwirkung und Controle in

Deputation für das Heimathwesen vorge⸗ mmen und die sihung um 2 Uhr Nachmittags geschlossen. tung findet am Montag um 11 Uhr Vor⸗

mittags statt.

Bayern. München, 1. Juni. In der heutigen Sitzung der Kammer der Abgeordneten hat die Berathung der Budgetvoranschläge des Ministeriums des Innern begonnen. Ein Antrag des Abgeordneten Hafenbrädl auf Auf⸗ hebung der Regierungs⸗Präsidentenstellen wurde durch Annahme des Ausschußantrages, darauf fußend, daß diese Frage bei der nahe bevorstehenden Reorganisation des ganzen Verwaltungs⸗

wesens nicht für sich allein entschieden werden könne, beseitigt.

Im Finanzausschuß der Kammer der Ab⸗ geordneten hatte Br. Gerstner als Referent über den Etat des Finanz⸗Ministeriums den Antrag gestellt, die Kammer möge an Se. Majestät den König die Bitte richten: . ;

„Dem nächsten Landtag einen Gesetzentwurf über die organische Umgestaltung des obersten Rechnungshofes vorlegen zu lassen, wonach derselbe eine den Ministern gegenüber selbständige Behörde zu bilden habe, welche die Controle des ganzen Stagtshaushalts zu führen und über die Einhaltung der Etatsgesetze den Kammern Mittheilung zu machen habe, und in welcher zugleich die Berechtigung von Ueber⸗ tragungen und das Verfahren gereg'st werde, durch welches die ver

antwortlichen Standes beamten wegen gesetzwidriger Verwendung von

Staatsgeldern durch jede der Kammern allein zur wirksamen Verant⸗ wortung und zum Ersatze angehalten werden können.“ Auf die bestimmte Erkärung des Finanz⸗Ministers, daß eine Reform des obersten Rechnungshofes bereits in Angriff ge⸗ nommen sei, zog der Referent jedoch seinen Antrag wieder zuruck.

Sachsen. Dresden, 2. Juni. Der Großherzog und die Großherzogin von Baden haben im Laufe des heutigen Tages die hervorragendsten hiesigen Kunstsammlungen besucht. Das Diner findet wiederum bei Ihren Königlichen Majestäten in Strehlen statt. Nach dem Diner gedenken die Majestäten, wenn das Wetter schön bleibt, mit den Hohen Gästen eine Partie nach der Bastei zu unternehmen, in welchem Falle dann die Abreise der Großherzoglichen Herrschaften nach Berlin erst morgen früh stattfinden wird. (vgl. unter Berlin.)

Die Erste Kammer begann und beendigte in ihrer heutigen Sitzung die Berathung des vom Kammerherrn v. Erd⸗ mannsdorff für die Finanzdeputation erstatteten Berichts über die Eisenbahnvorlage. Die Kammer beschloß auf Anrathen der Deputation, dem Beschlusse der Zweiten Kammer beizutreten: die Regierung zu ersuchen, bei Ertheilung von Konzessionen zu Pri⸗ vateisenbahnen die zu erlegende Kaution in einer Höhe von min⸗ destens 5 Prozent des Nominalkapitals festzusetzen, dagegen den Veitritt zu dem fernern Beschlusse der andern Kammer: der Re⸗ gierung zur Erwägung anheim zu geben, ob nicht den Privat— eisenbahnbaugesellschaften in den Konzessions bedingungen der

Verzicht auf die Befugnisse der Liberirung der Aktienzeichner

nach erfolgter Einzahlung von 40 Prozent vorgeschrieben werde, abzulehnen. Dagegen wurde ein Antrag des Präsidenten v. Zehmen, um welchen sich die allgemeine Debatte hauptsächlich bewegte, angenommen; die Regierung zu ersuchen, die verfallenen Kautionen eventuell zur Entschädigung der von betroffenen Grundstücksbeßttzer mit zu verwenden, soweit dieselben zur Befriedigung ihrer Ansprüche durch die betreffenden Bahnunternehmer nicht haben gelangen können. Der von der Zweiten Kaminer beschlossene Antrag be⸗ treffs der Sekundsrbahnen wurde in einer von der Deputation vorgeschlagenen modifizirten Fassung angenommen: die Regierung zu ersuchen, sorgfältige Erörterungen über das System der Sekundärbahnen und deren Anwendbarkeit für das Königreich Sachsen anzustellen und das Resultat derselben seiner Zeit der Staͤndeversammlung mitzuthei⸗ len. In der Spezialdebatte lehnte die Kammer, allent⸗ halben den Anträgen ihrer Deputation beipflichtend, sämmtliche vorliegende Gesuche um Konzessionirung von Eisenbahnen so⸗ wohl, als um die Erbauung von Bahnen auf Staatskosten, auch soweit sie von der Zweiten Kammer befürwortet worden sind, ab. Nur betreffs der Kohleneisenbahn Oelsnitz⸗ Hohen⸗ stein ze. wurde zwar auch dem Beschlusse der Zweiten Kammer, über die Ausführung dieser Linie auf Staatskosten dem nächsten Landtage eine Vorlage zu machen, nicht beigetreten, dagegen beschlossen: die Reglerung zu ersuchen, Vorarbeiten zur Fest⸗ stellung der zweckmäͤßigsten, alle Interessen befriedigenden Linie vorzunehmen und darüber der nächsten Ständeversammlung eine Vorlage zu machen.

Die Zweite Kamm er berieth über die Aufnahme einer neuen 41prozentigen Anleihe bei dem Reichs⸗Invalidenfonds, welche zur Deckung der Bedürfnisse des außerordentlichen Bud⸗ gets sich nöthig macht. Die Staatsregierung hatte um die Ermächtigung nachgesucht, die Summe von 6 Millionen beim Reichs ⸗Invalidenfonds aufzunehmen, die Majorität der Finanzdeputation schlug jedoch vor, den von der Verwal⸗ tung des gedachten Fonds dargebotenen Kredit voll auszunutzen und daher ein Darlehen von 8 Millionen anzunehmen, um die durch den Verkauf von 4prozentigen Staatspapieren auf⸗ zunehmende Summe im Intere sse des Staatskredits und der mög⸗ lichsten Aufrechterhaltung des gegenwärtigen Coursstandes dieser Papiere auf ein möglichst geringes Maß zurückzuführen. Die Minorität der Deputation befürwortete die Annahme der Regie⸗ rungsvorlage und wurde darin auf das Nachdrücklichste durch den Abg. Fahnauer unterstützt. Die Kammer schloß sich nach kurzer Diskussion gegen 11 Stimmen dem Antrage der Majorität an. Hierauf wurde die Justifikation der vom Landtagsaus⸗ schusse zur Verwaltung der Staatsschulden auf das Jahr 1870 . Rechnungen ausgesprochen. Nächste Sitzung Don⸗ nerstag.

Württemberg. Stuttgart, 1. Juni. Die Kam⸗ mer der Standesherren nahm heute das Verfassungsgesetz und den Staatsvertrag zwischen Württemberg und Baden über die Herstellung weiterer Eifenbahnverbindungen in Berathung. Der Bericht über letzteren Vertrag ward von General v. Baur erstattet; die Kommission beantragte Zustimmung.

Dem Vernehmen nach wird der Landtag am 20. Juni geschlossen werden und zwar in feierlicher Weise durch den König in Person, da mit der jetzigen Sesston der erste der beiden Landtage, welche in eine sechssahrige Wahlperiode fallen, zu Ende geht. Die nächste Session beginnt daher einen neuen Landtag, der wieder in formeller Weise zu eröffnen ist.

Gestern hat die Zweite Kammer in End⸗Abstimmung

das Gesetz über die Errichtung von Handels- und Ge

wer be⸗Kammern mit 69 gegen 8 Stimmen genehmigt.

Rentenbank sowie für die ständischen Mit⸗

Baden. Karlsruhe, 2. Juni. (B. T. B.) Von der Ersten Kam mer wurde heute das Gesetz, betreffend di— Verhältnisse der Altkatholiken, mit allen gegen 3 Stim-

men in der Fassung der Zweiten Kammer angenommen.

HSessen. Darm stadt, 1. Juni. Die Zweite Kam mer

der Stände nahm in ihrer heutigen (57.) Sitzung zunächst die

Gesetzporlage, betr. das Civildiener⸗Wittweninftitut, an. Sodann wurde der Antrag der Abgg. Dumont und Dechsner, betr. die Errichtung einer Handelsakademie in Mainz, sowie der Antrag Greim und Genossen, betr. die Gründung einer Unterstützungg; kasse für verunglückte Feuerwehrleute oder deren Hinterbliebenen, ablehnend beschieden. Schließlich wurde der Antrag des Abg. Heidenreich, wonach die zur Abgabe aus Gemeindewaldungen bestimmte Streu nicht nur nach Haufenloosen, sondern auch in Flächenloosen vergeben werden soll, zustimmend erledigt.

2. Juni. (W. T. B.) Der Aufenthalt der Kai— serin von Rußland in Jugenheim, wo Ihre Majestãt, wie bereits gemeldet, am 14. d. M. eintreffen wird, wird gutem Vernehmen nach drei Wochen dauern. Se. Majestät der Kaiser von Rußland wird am 19. d. erwartet. Außerdem stehen die Besuche Sr. Majestät des Deutschen Kaisers, des Herzogs und der Herzogin von Edinburgh, des Großherzogs von Mecklenburg und anderer Fürstlichen Persönlichkeiten bevor.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 2. Juni. Das „Regierungsblatt für das Großherzogthum Sachsen⸗Weimar⸗ Eisenach“ enthält in Nr. 14 einen dritten Nachtrag zu dem Gesetze vom 17. November 1869 über Errichtung einer Landeskreditkasse im Großherzogthum.

dteuß j. S. Gera, 1. Juni. Heute reiste der Fürst von hier ab zunächst nach Schloß Ebersdorf, um später dann Aufenthalt in Heinrichsruhe bei Schleiz zu nehmen. 2

Bremen, 1. Juni. In ihrer Sitzung vom 30. Mai berieth die Bürgerschaft u. A. die Vorlage, betreffend die Re⸗ organisation des Bauwesens. Der Senat hat sich mit einer Deputationsberathung über diese Angelegenheit einverstan⸗ den erklärt, bemerkte jedoch, daß die jetzt erledigte Stelle eines oberen Baubeamten nicht bis zum Abschluß der Berathungen unerledigt bleiben könne. Die Bürgerschaft beschloß, indem sie

ihrerseits die Mitglieder der Deputation wählte, den Senat zu

ersuchen, die Stelle noch unerledigt zu lassen, da es gerade darauf ankomme, die künftige Organifation ohne Rücksicht auf bereits im Amte stehende Persönlichkeiten zu ordnen. Darauf wurden die Mitglieder der Deputation erwählt.

Elsasß⸗Lothringen. Straßburg, 3. Juni. (W. T. B.) Der König von Württemberg ist gestern Nachmittag um 54 Uhr hier eingetroffen und hat im Parifer Hofe Absteigequartier genommen. Heute fand vor Sr. Majestät eine Parade der zur hiesigen Garnison gehörenden württembergischen Truppen statt. Nach der Parade besichtigte der König die Eitadelle.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 2. Juni. Das Reich s⸗ gesetzblatt enthält das Gesetz vom 16. Mai 1874, wodurch einige Bestimmungen über das mündliche, das schriftliche und das summarische Verfahren in Civilrechtsstreitigkeiten abgeändert werden; ferner das Gesetz vom 19. Mai 1874, betreffend die Anlegung von Eisenbahnbüchern, die Wirkung der an einer Eisenbahn eingeräumten Hypothekarrechte und die bücherliche Sicherung der Pfandrechte der Besitzer von Eisenbahn⸗Prioritäts⸗ Obligationen.

Pest, 1. Juni. Im Abgeordnetenhause interpellirte Georg Nagy das Gesammt Ministerium wegen der Oberhaus⸗ reform. Der Handels⸗Minister legte einen Gefetzentwurf über die Kosten der Einführung des Metermaßes vor. S5. 114 der Ad⸗ vokatursvorlage wurde nach lebhafter Debatte nach dem Antrage Varady's dahin abgeändert, daß die gegenwärtigen Hörer der Unipersität und Rechtsakademien mit vier Jahrgängen blos eine zweijährige Praxis nachweisen müssen. Hiermit ist die Advoka⸗ tursvorlage erledigt.

Schweiz. Der Bundesrath hat vor einiger Zeit in weiterer Ausführung des Art. 5 des Bundesgesetzes über die Besoldung der eidgenössischen Beamten vom 2. August 1873 folgende Verordnung erlassen:

I) Ein eidgenössischer Beamter, welcher zu öffentlichen Funktionen in einer kantonalen Anstellung berufen oder als Mitglied einer politi⸗ schen, administrativen oder richterlichen kantonalen Behörde gewahlt

wird, darf eine solche Stelle nur dann annehmen oder beibehalten,

wenn er vorher die Erlaubniß des Bundesrathes hierzu erhalten hat. 2) Diese Ermächtigung wird nicht ertheilt, wenn davon eine Versäumniß der obliegenden Amtspflichten oder sonst ein Nachtheil für den eid⸗ genössischen Dienst überhaupt zu befürchten ist. Die Erlaubniß kann jederzeit zurückgezogen werden, wenn sich Uebelstände zeigen. 3) Die Stelle eines Direkters oder VerwaltungtzRathes einer Erwerbs (Handels- oder Aktien) Gesellschaft, sowie die aktive Betheili⸗ gung an einer industriellen Unternehmung überhaupt ist nicht vereinbar mit einer eidgenössischen B amtung. Die Beamten der Central⸗Verwaltung, sowie diejenigen der Zols⸗ und Post Verwaltung überhaupt dürfen weder selbst noch durch die mit ihnen in ungetheilter Haushaltung lebenden Familienglieder eine öffentliche Wirthschaft betreiben. 4 Die Betreibung anderer Nebenberufe und Geschäfte ist den eiden, Vegmten und Angefiellten nur insofern gestattet, als dadurch die Erfüllung ihrer dienstlichen Verrichtungen nicht beeinträchtigt wird, oder es sich nicht um solche Beschäftigungen handelt, die als unzulässig erklärt ind, oder die ihrer Natur nach mit den Interessen der eidgen. Verwaltung sich nicht ber⸗ einbaren lassen. Jeder Beamte oder Angestellte, der einen KReben⸗ beruf oder eine Nebenbeschäftigung betreibt oder in Zukunft betreiben will, hat bei dem betreffenden Departementévorsteher die hierzu nöthige Bewilligung einzuholen. Eine bereits ertheilte Ermächtigung kann rl wieder zurückgezogen werden, wenn sich Uebelstände zeigen ollten. 5) Gegenüber Beamten und Angestellten der eidgen. Verwal⸗ tung, welche nur einen Theil der Zeit den ihnen übertragenen Ver— pflichtungen zu widmen haben, wird der Bundesrath beziehungsweise der betreffende Departemente vorsteher geeignete . der vor⸗ stehenden Bestimmungen eintreten lassen. G) Diese Verordnung ist den Departements zur Nachachtung und Vollziehung mitzutheilen. Dieselbe tritt mit dem 1. Januar 1875 in Kraft. ;

Belgien. Brüssel, 30. Mai. Der „Moniteur“ ent⸗ hält heute das Königliche Dekret, das die Sefsion 1873 74 für geschlossen erklärt. In 10 Tagen, am 9. Juni, werden die Kammer- und Senats⸗Wahlen in der Hälfte des Landes vorgenommen.

Großbritannien und Irlanb. Londan, 1. Juni. Zur Feier des Geburtstages der Königin gaben am Sonnabend die Kabinets⸗Minister und Großwürdenträger des Reiches die üblichen Gala⸗Bankette und am Abend waren die Hauptstraßen des Westends illuminirt. Im auswärtigen Amt fand ein Empfang statt, bei welchem u. A. der Prinz von Wales, der Herzog von Connaught (Prinz Arthur), der Herzog von

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Cambridge und das diplomatische Corps die Gäste des Grafen

von Derby waren.

2. Juni. (W. T. B.) Auf den Prinzen Eduard von Sachsen⸗-Weim ar, General-Major in der britischen Armee, wurde, als er seine Wohnung verließ, von einem bis jetzt nicht bekannten Individuum ein Pistolenschuß abgefeuert. Nähere Mittheilungen liegen noch nicht vor.

Frankreich. Paris, 1. Juni. Der Bericht des Gene— rals du Barail, in welchem die Bildung einer Ober⸗Kriegs⸗ schule beantragt wird, und der das Datum vom 19. Mai trägt, lautet in der Uebersetzung, wie folgt: .

Herr Präsident! Auf dem Punkte, auf dem unsere Militärreor— ganisation angelangt ist, wo der Nationalpersammlung nächstens spezielle, uu ihrer Vervollständigung bestimmte Gesetzentwürfe vorgelegt werden m scheint mir der Augenblick gekommen, die Arriee mit einer höchsten Unterrichtsanstalt auszustatten, deren Bedürfniß unsere Offi⸗ ziere um so mehr empfinden, als sie ähnliche Anstalten bei dem größ— ten Theil der Militärmächte des Auslandes thätig sehen. Wie groß auch der Werth der Spezlalschulen der verschledenen Waffengattungen sein mag, wie glücklich auch die Resultate der tagtäglich schärfer hervortretenden Tendenz sein mögen, welche, die Offiziere zu ernsten Studien hintreibt, die allgemeine wissenschaftliche Bil— dung kann sich, auf der Höhe der Bedürfnisse wie der Fortschritte nur durch die Gründung einer hohen Schule, eines allen eröffneten Vervollkommnungsmittelpunkts erhalten, der den für fähig erkannten Offizieren aller Waffengattungen einen gründlichen Unterricht in den wichtigsten Zweigen der Kriegskunst geben und auf diefe Weise die Elemente für die Rekrutirung der hohen Grade der Armee vorbereiten kann. Das ist in wenigen Worten der Zweck einer solchen Anstalt, die außerdem die Offiziere für die Funktionen des Generalstabs aus- bilden muß. Wenn die Nützlichkeit dieser Schule festgestellt erscheint, so ist es vortheilhaft, schon jetzt deren Einrichtung zu ftudiren. Da“ mit die auf die Heistellung der Schule Bezug habenden Vor⸗ bereitungen mit aller wünschenswerthen Reife des Urtheils geführt werden können, habe ich die Ehre, Ihnen vorzuschlagen, eine Kom— mission von Generalen zu ernennen, in welcher die verschie⸗ denen Waffengattungen vertreten sein würden. Die Kommission wird die Bedingungen der Zulassung und das Programm der Vor— lesungeg studir en. Sie wird dann die Frage betreffs des Ortes, wo die Schule hinkommen soll, ihre Organisation, die den Offizieren, welche den Vorlesungen in der Schule mit Eifolg anzewohnt haben, vorbehaltenen Stellen c. prüfen. Die Kommission wird sofort ans Werk gehen, und die Schule kann, glaube ich, spätestens Ende 1875 eröffnet werden. Wenn Sie die vorstehenden Anträge billigen, so habe ich die Ehre, Ihnen zur Bildung der Kommission vorzuschlagen den Divisions⸗General Castelnau als Präsidenten, den Divistons⸗Gencral de Vassoigue, den Divisions⸗ General Susane, den Divisions⸗General Garnier, den Divisions⸗General Durelaine, den Dipisions⸗ General de Grammont, den General-Intendanten Uhrich, den Obersten vom Ge— neralstab Nuques, Sekretär.

Der Kriegs⸗Minister General du Bara il. 6

„Das „Journal officiel“ veröffentlicht das Ges etz über die Verwaltung der Gestüte. Dieselbe soll aus einem General⸗-Direktor, 6 General-Inspektoren, 27 Depot Direktoren und 22 Unter⸗Direktoren bestehen. Abgesehen von der jährlich im Etat festgesetztn Summe für Renn⸗Prämien, Reitschulen u. s. w., soll die für Prämiirung von Pferden be— stimmte Summe, welche jetzt 683,000 Fres. beträgt, für 1875 auf 800,000 Fres. und dann jährlich um weitere 106, 000 Fres. bis auf 16500000 Fres. erhöht werden.

2. Juni. (W. T. B.) Zwischen dem rechten und dem linken Centrum finden unausgesetzt Berhandlungen über einen engeren Anschluß dieser beiden Fraktionen aneinander statt. In der morgigen Fraktionssitzung des rechten Centrums wird ein vom Herzog v. Audiffret, vom Herzog v. Broglie und vom Herrn v. Goulard redigirtes Parteiprogramm zur Bera⸗ thung vorgelegt werden.

In Auxerre hat Gambetta eine Rede zu Gunsten der Republik gehalten. Gambetta hob besonders hervor, daß die republikanische Partei seit drei Johren mehr und mehr an Boden gewonnen habe, und sprach die Ansicht aus, daß der entschei⸗ dende Kampf um die Regierungsgewalt zwischen den beiden Formen der Demokratie, nämlich der Republik und dem Cäsa— rismus, stattfinden werde. Die Rede enthielt heftige Angriffe gegen das Kaiserreich und schloß mit einer Aufforderung an alle liberalen Republikaner, sich zu vereinigen, um das Land in die Lage zu versetzen, sich selbst eine definitive Organisation zu geben.

Bei dem Marschall-⸗Präsidenten findet am Don⸗ nerstag zu Ehren des Deutschen Botschafters, Fürsten von Hohenlohe, ein großes Din er statt.

Versgilles, 2. Juni. (W. T. B.) Die Natio nal—

versammlung trat heute in die erste Berathung des Gesetzes

über die politischen Wahlen ein, nachdem ein Antrag der äußersten Linken, die Vorlage durch die Vorfrage zu beseitigen, mit 593 gegen 189, und ein Antrag von La Caze (Linke), die Berathung über das Gesetz bis nach Erledigung der Dis kussion über die konstitutionellen Gesetzentibürse hinauszuschieben, mit 394 gegen 317 Stimmen abgelehnt worden war.

Spanien. Madrid, 2. Juni. (W. T. B.) Der „Im⸗ parcial“ enthält nähere Angaben über die vom Finanz⸗Minister Comacho zur Regelung der Finanzverhältnifse beab⸗ sichtigten Maßregeln. Hiernach glaubt der Minister auf eine Einnahme von etwa 29090 Milllonen Realen, sowie auf eine Reduktion der Zinsen für die innere Schuld auf die Hälfte rechnen zu durfen. Den Inhabern von Obligationen der äußeren Schuld soll eine Vereinbarung über eine eben solche Reduktion vorgeschlagen werden, und soll, wenn sie sich damit einverstanden erklären, der mit ihnen über die Zahlung der bereits verfallenen Coupons abgeschlossene Vertrag zur Ausführung gelangen. Ferner ist die Wiederherstellung des Oktrois für den Staat und die Wiedereinfü rung der Tabaksregie, sowie die Erhebung einer Salzsteuer in Aussicht genommen.

3. Juni. Nach in Paris eingetroffenen Nachrichten beginnt die Lage in St. Sebastian eine gefahrvolle zu werden, da die Carl isten ihre Angriffe auf dasselbe mit größerem Nach⸗ druck ausführen. Truppen zur Unterstützung der Stadt sind bereits abgeschickt. Zum Schutze der in der Stadt befindlichen Einwohner fremder Nationalitäten werden Kriegsschiffe dieser Nationen vor St. Sebastian erwartet. General Concha befindet sich noch immer in Vitoria.

Italien. Rom, 28. Mai. (It. N.) In der heutigen Senatssitzung ersuchte der Finanz⸗Minister Minghetti die Versammlung, die Budgetverhandlungen zu beschleunigen und die Berathung aller Gesetzentwürfe, welche, wie der über die Landesvertheidigung, neue Ausgaben zur Folge hätten, auszu⸗ setzen. General Menabrea sprach sein Bedauern über den letzten Theil der Rede des Minister-Präsidenten aus und bemerkte, daß der die Landesvertheidigung betreffende Gesetzentwurf den Schlußstein der vom Parlament genehmigten Militãrgesetze

machte. Er hätte gewünscht, daß seine Berathung um so wen⸗

ger verzögert würde, als die mit der Berathung desselben be⸗ traute Fommission eine Tagesordnung entworfen, welche die Re⸗

gierung ersucht, nicht eher an die Landesvertheidigungsarbeiten

Hand anzulegen, als bis ihr die dazu erforderlichen Summen zur Verfügung ständen. Der Minister⸗Präsident betheuerte, daß er die Verzögerung dieser Berathung nicht weniger bedauere, als der Vorredner, daß er sich aber, da die betreffende Vorlage einen Aufwand von 79 Millionen verlange, wovon ein Theil auf das Budget von 1874 kommen würde, in der traurigen Nothwendig⸗ keit befinde, den Aufschub verlangen zu müssen; denn was würde das Land und Europa sagen, wenn es sähe, daß das Par- lament die Mittel zur Vermehrung der Staatseinkünfte versagt, gleichzeitig aber großere Ausgaben zu machen beschließe.

Schweden und Norwegen. Stockhol m, 29. Mai. Der Grundgesetzvorschlag wegen Theilnahme der Staats⸗ räthe an den Verhandlungen des Storthings wurde in der vorgestrigen Sitzung aufs Neue von den Herren C. Motz⸗ feldt, Danielssen, Selboe und Sörensen ein ebracht. Es wurde einstimmig beschlossen, den Vorschlag unter der Hand des Präsi⸗ denten in Druck erscheinen zu lasfen, damit derfelbe nach statt⸗ gefundener Neuwahl im Storthinge zur Behandlung und Er— ledigung kommen kann.

Amerika. Washington, 2. Zuni. (W. T. B.) Das Repräsentantenhaus hat die Zusatzbestimmungen zu dem Zolltarif über Besteuerung des Weines geneh⸗ migt. Darnach unterliegt der moussirende Wein einer Steuer von 50 Cents pr. Gallone im Fasse, einer Steuer von 2 Dol⸗ lars pr. Kiste in Flaschen. Der Zoll für Hopfen ist auf 10 Cents pro Pfund festgesetzx. Der Zoll für Seide ist gleichyeitlich normirt.

Aus Venezuela erhält die „N. A. 3.“ den Wortlaut der Vollzugsverordnung des Präsidenten der Republik Don Antonio Guzman Blanco in Betreff der Aufhebung der Klöster, Caracas, den 5. Mai 1874:

Der erste Artikel derselben betrifft Einsetzung von Spezial Kom⸗ missionen, behufs sofortiger , ,,,. des Eigenthums der Klöster 2c. Nach Artikel 2 sollen oben benannte Kommissäre die Be⸗ sitzetgreifung und Inventarisirung in Gegenwart des betreffenden Orts— richters vornehmen. Artikel 3 bestimmt: Die einzelnen Gegenftände sollen in dem Inventar genau aufgeführt werden (speziell sämmtliche Kirchengeräthe und Kunstwerke der betreffenden Klosterkirchen und Ka— pellen). Artikel 4. In den Klöstern 2c. nur deponirte Gegenstände sollen ihren respektiven Eigenthümern bleiben, soweit das kompetente Tribunal nicht anders bestimmt. Es soll bierbei nur Rücksicht ge⸗ nommen werden auf vor dem 13. April d. J. datirte Dokumente (an welchem Tage das Dekret gegen den Verkauf der klösterlichen Eigen. thümer erlassen worden ist). Artikel 5. Mit dem Akte der Besitz⸗ nahme und Inventapisirung werden sämmtliche Kontrakte fuspendirt, in Felge dessen müssen Verwalter oder Bewohner der Grundstücke auf dem Lande oder in der Stadt solche in Zeit von einem Monate räumen. Artikel 6. Die betreffenden Verwalter sellen ihre Rechnungen, Bücher, Beweisstücke 2c. am Tage der Inventarisirung vorlegen. Ar— tikel 7. Damit die Besitznahme sobald als möglich vor sich gehen kann, sollen alle Diejenigen, welche im Besitze von Eigenthum oben benann“ ter Korporationen sind, oder solches verwalten, sofort davon Anzeige machen, widrigenfalls ihnen diejenigen Strafen auferlegt werden, welche die Gesetze für Verheimlichung fremden Eigenthums festfeßen— Artikel 8 bestimmt Belohnungen fur Diejenigen, welche nach Fest⸗ stellung des Inventars Eigenthum, wesches in dasselbe hätte auf— genommen werden müssen, denunziren. Artikel g. Eigenthum, wel⸗ ckes sich nach Abschließung des Inventars vorfindet, soll als absicht. lich geheim gehalten betrachtet werden (eonf. Art. 7 und 8). Artikel 10. Nach Artikel 10 der Konstitution ist die Alta Corte Federal der einzige Gerichtshof, der über Zweifel, ob ein Grundstück u. s. w. Vational Eigenihum ist oder nicht, zu entscheiden hat. Artikel 11. Durch Sceparat-⸗Dekret sollen die weiteren erforderlichen Punkte in dieser Angelegenheit geordnet werden. Artikel 12. Der Slaats⸗Mi⸗

nister des Innern und der Justiz ist mit der Ausführung dieses De⸗

krets beauftragt.

Die Minister des Innern und der Justiz haben darauf am 6. for an den Gouverneur des Föderaldistrikts Folgendes verfügt:

Nachdem die Klöster, Kollegien und sonstigen Genossenschaften er Nonnen, welche in der Republik cxist ren, durch Dekret des Kon. gresses vom 2. d. M. und durch von der National-Exekutivgewalt gestern erlassenen Ausführungsbefehl desselben, welchen ich Ihnen in beglaubigter Abschrift beifüge, aufgehoben worden sind, bestimmt die Regierung: daß Sie den Kaplanen und Nonnen der Klöster dieser Stadt die Räumung der respektioen Gebäude, in welchen sich jene Einstedlerinnen hefinden, ankündigen. Zu diesem Zwecke ist denselben ein kurzer und bestimmter Termin“ festzusetzen; auch sind zu gleicher Zeit die nöthigen Vorkehrungen be⸗

hufs Beau sichtigung der Räumung zu treffen, damit aus den Kloͤ—

stern und Häusern, welche die Kaplane bewohnen, nur die zum Pri⸗ vatgebrauche derselben dienenden Objekte fortgeführt werden und da— mit die Kleinedien, Möbeln. Gemälde, Statuen, Heiligenbilder, ge⸗ i nen Gefäße und sonstigen Dinge an Ort und Stelle sich vor⸗ nden. Sie wollen gefälligst diesem Ministerium zu gelegener Zeit die Folgeleistung dieser Anordnung mittheilen.“

Asien. A. A. C.) Die japanische Regierung sandte vor Kurzem eine Expedition zur Züchtigung der wilden Stämme am östlichen Gestade der Insel Formosa, die einige schiffbrüchige japanische Seeleute mißhandelt hatten. Nach einem Telegramm aus Nagasaki vom 30. v. M. soll nun ein unbedeutendes Treffen stattgefunden haben. Man hegte Besorgnisse, daß dieserhalb eine Differenz zwischen der japanischen und chinesischen Regierung entstehen würde, aber sie scheinen unbegründet zu sein.

Kalkutta, 2. Juni. (W. T. B.) Die Reisernte hat unter der während des vergangenen Monats herrschenden Trocken⸗ heit und Dürre gelitten.

Afrika. Marocco. (A. A. C.) Aus Gibraltar wird unterm 27. v. M. gemeldet: Mohamed Emkischet ist vom Sultan von Marocco zum Pascha des Distrikts Tangier und zugleich zum Gouverneur von Kabila, Zemgarfel und Arzila ernannt worden. Nach Berichten aus Fez vom 17. Mar hatten sich die Geschäftsleute und Handwerker dieser Stadt, wie man sagt etwa 12, 000 bewaffnete Männer zählend, erhoben, weil die Regierung versuchte; die Thorsteuer wieder aufzulegen. Gewisse Ulemas, welche die Steuer als dem mohamedanischen Gesetz zuwider er⸗ klärt hatten, wurden verhaftet, aber der Pöbel befreite fie später. Die Läden und Bazars waren geschlossen; aber es hatte kein Kampf stattgefunden, und man hoffte, der Sultan werde den Wünschen der Bevölkerung nachgeben.

Die Nr, 11 des „Marine Verordnungs-⸗Blatts“ hat folgenden Inhalt: Gesetz, betreffend ein ge Abänderungen und Ergän— zungen des Gesetzes vom 2. Juni 1871 über die Pensionirung und Hel geen ge Militärpersonen 2c. vom 4. April 1874. Abänderung der Vorschrift zur Verwaltung des Hebunggmaterials der See⸗Arfillerie. Abänderungen einzelner Paragraphen des. Reglements über die Servit⸗ Kompetenz der Truppen im Frieden. Aushbilzung von Krankenträgern in der Marine. Jnhalts ⸗Verzeichniß der Schiffsbüucherkisten. Reise⸗ kompetenzen der , Bemerkung zum Reglement über die Geldverpflegung der Marinetheile und in Dlenst gestellten Schiffe im

.

Frieden. Geldbeschaffungen in Fayal (Azoren). Absendung der Wechsel⸗Avisirungen. Inhaltsverzeichniß der Schiffs⸗Büͤcherkisten.

Nr. 45 des Amts-⸗Blatts der Deutschen Reich s-Post derwaltung hat folgenden Inhalt: General-Verfügungen; voin 39. Mai 1874. Behandlung der Postvorschüsse. Vom 36. Mai 1854. Erõffnung der Eisenbahn Hattingen, Reg. Bezirk Arnsberg . . 3 1874. Postbetrieb auf der Eisenbahnstrecke Langen⸗

reer Witten.

= Das Gesetz über die Verwaltung erledigter Bis— thümer vom 29. Mai 1874, und das Gesetz wegen Deklgra⸗ tion und Ergänzung des Gesetzes vom J. Mai 1575 über die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen, vom 21. Mai 1874, sind soeben in der Königlichen Geheimen Ober⸗Hof⸗ buchdruckerei (R. v. Decker) ausgegeben. Die Kirchengesetze von 1873 sind ebendaselbst erschienen.

Landtags⸗Angelegenheiten.

Am 27. v. M. starh der Hofbesitzer Jordan zu Holle bei Wartjenstedt, welcher im Hause der Abgeordneten den 18. hannover schen Wahlbezirk (Liebenburg) vertrat.

Statistische Nachrichten.

Nach, dem Jahrezberichte der städtischen Feuersozietät zu Berlin für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 18773 73 wur— den in dem genannten Zeitabschnitte 571 Gebäude mit einem Feuer⸗ kassenwerthe von 15,960,059 Thlr. neugebaut, und 1267 bestehende Gebäude erhöhten durch Umbau und Ausbau ihren Feuerkassen · werth um 19.739.500 Thlr. Im Ganzen wurden im vorigen Jahre mithin für 35. 639,550 Thlr. neue Immobilienwerthe n Dazu fommt noch die höhere Taxirung von 1413 älteren Häufern mit 11514325 Thlrn,, so daß am 1. Sktober v. J. bei der ftädti⸗ schen Fꝛuersozielät 143776 Gebäude mit 374,101, 125 Thlr. versichert waren, Die 273 Brandschäden des vorigen Jahres erheischten, ein⸗ schließlich der Kosten des Feuerlöschwesens 2c, einen Gesammtaufwand von 276,547 Thlrn., zu dessen Deckung ein Beitrag von 2 Sgr. 4 Pf. vom Hundert der gesammten Versicherungssumme ausgeschrle—= ben wurde.

Kopenhagen, 30. Mai. Nach Mittheilung des statistischen Bureaus betrug die Volksmenge Dänemarks am 1. Februar 1874 S6 l, 09 Personen; wenn dazu die Volksmenge auf den Färser— Inieln 105500. auf Jsland 7009, in Grönland 9800 und auf den dänisch-westindischen Inseln 37,700 hinzukommt, so betragt die Gesammt⸗Bevölkerung der dänischen Monarchie augenblicklich 2 Mill. Menschen. Kopenhagens Bevölkerung wird mit 193,006 angegeben; dazu kommen aber noch die Bewohner der Vorstadt Frederiksborg 20 000, so daß die Gesammtvolksmenge der dänischen Hauptstadt jetzt auf 210000 - 220 900 Einwohner geschätzt werden kann. Die erste allgemeine olkszählung dieses Jahrhunderts fand im Jahre 1801 statt, und vergleicht man die Resultate derselben mit den jetzigen Ver⸗ hältnissen, so stellt sich heraus, daß die Volksmenge im eigentlichen Dänemark fich in den zwischenliegenden 73 Jahren genau verdoppelt hat, indem dieselbe von g29. 990 auf 1,861, 069 gestiegen ist. Dvenfe hatte im Jahre 1891 nur 5782 und Aarhus 4162 Einwohner, 1876 zählte Odense 169709 und Aarhus 15,025 Einwohner. In den ein— zelnen Aemtern stellt sich die Zahl der Bewohner folgendermaßen: Amt Kopenhagen 111,490, Menschen, Frederiksborg 83, 306, Hellät 90,100, Seorö S7, 299, Prästöé 100, 00, Bornholm 33,00, Maribo 22,400, Odense 126,700, Svpendborg 117.800, sjörring 95,400, Thisted 63, 3900, Aalborg 91,300, Viborg S5, 8, Randers 100, 300, Aarhus 132,300, Veile io, 400, Ringkjöbing 79,500, Ribe 65, 966.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Der außerordentliche PMöofessor Dr. Johann Thom ä in Halle ist zum ordentlichen Professor der Mathematik an der unn chf f Freiburg ernannt worden. Geh. Rath Dr. Bernhard Jos. v. Windscheid in Heidelberg hat den von Leipzig an ihn ergangenen Ruf angenommen und wird zu Michaeli dorthin übersiedeln.

Am 26. v. M. fand auf dem Kaiserberg bei Herdecke die Diesterweg-Fe ier“, d. h. die Aufstellung und Enthüllung der Diesterweg⸗Büuste neben dem Denkmal Steins stalt. Ucber 560 Lehrer von Rheinland und Westfalen wohnten der erhebenden Feier bei, Narunter mehrere Schüler Diesterwegs und dessen Sohn, * Dr. med. Diesterweg aus Wiesbaden. Zahlreiche Telegramme liefen während der Feier ein und gingen vom „Stein Denkmal“ aus ab, darunter eines an den Staats-Minister Dr. Falk. Emil Ritters haus richtete zur Feier des Tages „An die Lehrer“ eine poetische Ansprache.

Ulrich von Hutten, welcher von seiner Burg Steckelberg aus öfters in Fulda, zu verkehren pflegte, hatte dort den Gasthof zum schwarzen Bären (jetziges W. Höflingsches Haus am Marktplatze) zu seinem Absteigequartier ausersehen. Hier war es auch, wohin er seinen Freund Luther, welchem er ein AÄfyl auf der Steckelburg anbot, einlud ihn zu erfragen. An dem noch sehr wohlerhaltenen Haus soll nunmehr eine Votivtafel angebracht werden.

Gera, 31. Mai. Hofrath Grässe aus Dresden, Direktor des Grünen Gewölbes“ daselbst; verweilte einige Tage hler, um im Auftrage des Fürsten die im Residenzschloß Osterstein aufgestellten reichen Porzellan-, Glag⸗ und Waffenfammlungen zu . und zu katalogistren. Auf Schloß. Dsterstein befinden sich .

auch ngch vier prachtvolle Gobelins, die Macedonierschlachten dar— stellend. Dieselben sind in der Pariser Gobelinfabrik gearbeitet und bereits zur Zeit Louis XIV. an die nn, Familie gekommen. Sie dienen gegenwärtig mit zur Dekorirung des Entreesaales zum Marmorsaale des Ostersteins.

Die jüngsten geologischen Forschungen im Westen der Vereinigten Staaten, für die der Kongreß foeben eine Summe von 190 0090 Dollars für das laufende Jahr votirt bat; haben zu einigen Entdeckungen von großem Interesse geführt. Es scheint, daß zwischen dem Mississippi und den Felsengebirgen früher eine Reihe bon greßen Seen inmitten ciner reichen Fauna und Flora tropffchen Charakters existirten. Eine Prüfung der unteren Strata, die hier und da zum Veischein kommt, hat ausgedehnte Ueberreste von Hip- pepotami und Titanvthemi ein ausgestorbenes Pachyderin, viel größer als der heutige Elephant enthüllt. Fosfile Schildkröten aller Größen und gewisss ursprüngliche Typen unseres modernen Hir⸗ sches und Ebers werden hier in enormer Anzahl gefunden. Nahebei sind die Ueberreste von Tigern, Hyänen, Wölfen, Kameelen und ahl⸗ reichen anderen Thieren ans Licht gebracht worden, während ver chie⸗ denz Gattungen des Rhinozeroe, Nastodons, Elephanten und anderer Pachyderms sich hier anscheinend in Heerden zu versammmeln pflegten.

Die Kaiserliche Akademie der Wissenschaften in Wien hielt äm 39. v. M. Mittags ihre feierliche Jahressitzung, wel⸗ cher u. A. der Erzherzog Kronprinz Rudelf, der Erzherzog Carl Lud= wig, der Minister ⸗Präͤsident Fürst Adolf Auersperg beiwohnten. Der Kuratorstell vertreter der Akademie Ritter von Schmerling ersffnete die, Sitzung mit iner Ansprache. Der General- Sekretär Kint. Schrötter Ritter v. Kristelli berichtete hierauf über die Wirkfamkeit der Gesammt. Akademie und der mathematisch naturwissenschaft ichen Klaffe im abgelaufenen Jahre, . über die in derselben seit 30. Mai 1873 vor sich gegangenen Veränderungen. Der Ern. der philosophisch⸗histerischen Kiasse, Hofrath Vahlen, erstattete Bericht über die Wirksamkeit dieser Klasse und über die während defselben Zeitraums in ihr vorgegangenen Veränderungen. Der Prãsident der Akademie Hofrath Professor Rokltansky verkündigle die vierte gu— erkennung des Ig. L. Liebenschen Preises für die ausgezeichnetste / wäh⸗ rend der letzten sechs Jahre veröffentlichte Arbeit im Gebiete der Chemie mit Inbegriff der bhysiologijchen Chemie, sowie die Zuerken⸗ nung von vier Preisen für Entdeckungen teleskopischer Kometen, Den ö . . . . der i r.

ofraihs Professor Ferdina itter v. Hochstetter über die Fort⸗ schritte der Geologie. 1 ich ö 65