1874 / 135 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 11 Jun 1874 18:00:01 GMT) scan diff

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gabe der mit Quittung zu versehenden Verzeichnisse bei uns ab⸗ ben. * Berlin, den 10. Juni 1874. = Königliches Haupt⸗Steuer⸗Amt für in ländische Gegen stände.

WMinisterium für Handel, Gewerbe und öffentliche Ar beiten.

Der , Baumeister Carl Schnebel zu Zabern i/Elsaß ist als Königlicher Eisenbahn⸗Baumeister bei der Saar⸗ brücker Cisenbahn mit dem Wohnsitze in Saarbrücken angestellt worden.

Dem Herrn Bruno Harras zu Böhlen bei Groß⸗Breiten⸗ bach im Fürstenthum Schwarzburg⸗Rudolstadt ist unter dem 11. Juni 1874 ein Patent .

auf eine Reiseflasche in der durch Zeichnung und Beschrei⸗ bung nachgewiefenen Zusammensetzung, ohne Jemanden in der Benutzung bekannter Theile derselben zu beschränken, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden. Den Herren L. von Bremen K Co. zu Kiel ist unter dem 8. Juni 1874 ein Patent auf ein durch Beschreibung und Zeichnung nachgewiesenes unterseeisches Sprach⸗ und Hörrohr für Taucher, soweit dasselbe für neu und eigenthümlich erkannt ist, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Dem Kaufmann und Photograph Otto Brandt zu Liegnitz ist unter dem 8. Juni d. J. ein Patent auf einen Mechanismus zur Kuppelung der Triebachsen von mechanisch bewegten Fahrzeugen mit ihren Rädern in der durch Modell und Beschreibung nachgewiesenen Zusammen⸗ setzung, ohne Jemanden in der Anwendung bekannter Theile zu beschrãnken, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗ fang des preußischen Staats ertheilt worden. Dem Fabrikanten Eberhard de Limon zu Düsseldorf ist unter dem 8. Juni 1874 ein Patent auf ein Sicherheitsschloß, soweit dasselbe nach der vorgelegten Zeichnung und Beschreibung und dem vorgelegten Modelle als neu und eigenthümlich erkannt ist, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗ fang des preußischen Staats ertheilt worden.

. Bekanntmachung..

Unter Bezugnahme auf den Erlaß der Kaiserlichen Normal- Eichungs⸗Kommission vom 30. April er. bezüglich der Si ane leerer 8 zur eichamtlichen Ermittelung des Gewichts derselben (Tara⸗

stimmung) ꝛc. (siehe Nr. 111 des Reichs⸗Anzeigers und Nr. 29 des Centralblaltes für das Deutsche Reich) wird den hiesigen Spiritus 1 sur Kenntniß gegeben, daß das hiesige Königliche Staats-

ichungsamk zu schnellerer Erledigung der demselben zugehenden Auf- träge für die Tarabestimmung von Fässern, neben seinen bereits be⸗ k— 5 1 Kleine Alexanderstraße 20 und Putt⸗ ammerstraße 10, noch eine dritte Abfertigungsstelle auf dem Grund- stücke Louisenufer le, jedoch nur zur Ermittelung der tro cenen Faß⸗ tara, eingerichtet hat, deren Thätigkeit mit dem 20. d. M. beginnen wird, und sind Anmeldungen für die mit jenem Termin anzuliefernden i an den Hauswart A. Streich daselbst oder Kleine Alexander⸗ raße 20 im Königlichen Eichungsamte abzugeben.

Berlin, den 8. Juni 1874.

Der Königliche Eichungs⸗Inspektor für die Provinz Brandenburg. Dr. Kosmann.

Aichtamtliches.

Deut sches Ne eich.

Preußen. Berlin, 11. Juni. Se. Majestät der Kaiser und König trafen heute Vormittag von Babelsberg hier ein, besichtigten auf dem Tempelhofer Felde das 2. Garde⸗ Dragoner⸗ und das 2. Garde⸗Ulanen⸗Regiment, nahmen später bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen August von Württem⸗ berg das Diner und begaben Sich demnaͤchst um 31 Uhr mittelst Extrazuges zum Berliner Pferderennen nach Hoppegar⸗ ten, von wo Allerhöchstdieselben Abends gegen 75/, Uhr mittelst Extrazuges hier wieder eintreffen werden.

Na er bisher getroffenen Disposition gedenken Se. Majestät der Kaiser und König am Sonntag Abend die Reise nach Ems anzutreten.

Die Abreise von hier erfolgt Abends 19 Uhr 15 Minuten mittelst Extrazuges der Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahn über Kreiensen und Cassel, die Ankunft in Ems am Montag Vormittags 10 Uhr 5 Minuten.

In Betreff des in den Zeitungen der letzten Tage mehr⸗ fach erwähnten aber theilweis ungenau dargestellten Vor⸗

falls an der Wildparkstation, geht uns die nachfolgende Mit⸗

theilung zu:

Als Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz am 6. d. M. Nachmittags auf einer Fahrt von der Wildparkstation nach der Pirsch⸗Heide den dem Wildpark zu⸗ nächst gelegenen Uebergang der Bahn passiren wollte und der vorderste Wagen, welcher die Erzieher der Söhne des Kron⸗ prinzen enthielt, bereits über die Bahn hinweg war, wurden ge⸗ rade in dem Augenblick, als der zweite Wagen, in welchem Sich Seine Kaiserliche Hoheit mit Seinen drei Söhnen befand, den Uebergang erreichte, die diesen absperrenden, von einer nicht weit entfernt liegenden Wärterbude mittelst Drahtzuges beweglichen Barrieren niedergelassen, Es gelang zwar, unter der diesseitigen Barriere noch glücklich hindurchzukommen, doch war der Wagen

enöthigt, vor der jenseitigen, inzwischen gänzlich geschlossenen rriere halten zu bleiben, während ein erst wenige Augenblicke vorher sichtbarer Eisenbahnzug hinter demselben vorbeifuhr, nach⸗

dem jedoch Se. Kaiserliche Hoheit und die drei Prinzen den

Wagen noch rasch verlassen hatten. Somit war allerdings durch das Herabsinken der Barriere auf den Wagen wie durch das Vorüberfahren des Eisenbahnzuges eine doppelte Gefahr vor⸗ handen, welche jedoch glücklich abgewandt worden, ohne daß der mindeste Unfall für Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten wie auch für Pferde und Wagen herbeigeführt worden wäre.

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Se. Königliche Hoheit der Erbgroßherzog von

Oldenburg ist gestern Abend mit seinem militärischen Be⸗

ter, Hauptmann von Sell, aus Leipzig hier eingetroffen und im Hotel Royal Wohnung genommen.

Der Bundegrath trat heute zu einer Sitzung zu⸗ sammen.

In Ansehung der Einholung der miniseriellen Gen eh⸗ migung und der Sinreichung der Anschläge zur Superrevision bei fiskalifchen Bau ten bestimmt, in Abänderung der Dien st⸗Instruktion für die Regierungen vom 23. Oktober 1817 5§. 31“ sub 9, der Kabinets⸗Ordre vom 25. August 1836, und des Allerhöchsten Erlasses vom 30. März 1868, ein Allerhöchster Erlaß vom 30. April d. X. daß jene nur statt zu finden hat sür Neubauten, welche die Summe von 1000 Thlrn., und für Repa⸗ raturbauten, welche die Summe von 3000 Thlrn. über⸗ steigen, sowie daß in denjenigen Fällen, in welchen Bauten nicht ausschließlich auf fiskalische Kosten ausgeführt werden, für dieselben jedoch ein Beitrag aus Staatsfonds, sei es als

Gnadengeschenk, sei es als Freibauholz geleistet wird, die Super⸗

revifion der bezüglichen Anschläge und Bauentwürfe nur dann eintre⸗ ten muß, wenn ein zu befürwortendes Gnadengeschenk oder der Werth des vom Fiskus zu gewährenden . die Höhe von 1000 Thlrn. bei Neubauten und von 3000 Thirn. bei Reparatur⸗ bauten übersteigt. Die Allerhöchste Bestimmung hat diese Er⸗ leichterungen auch auf solche Bauten ausgedehnt, hinsichtlich deren die Superrevision nachträglich von der Qber⸗Rechnungs kammer verlangt wird oder der Antrag auf Superrevision versäumt sein sollte. .

Im Anschluß hieran bestimmt ein Reskript des Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Anstalten im Einverständ⸗ niffe mit dem Minister der übrigen Ressorts, daß bei fiskalischen Bauten, welche nicht zum Ressort der Militär⸗ oder Domänen⸗ und Forstverwaltung gehören, es fernerhin der Veran⸗ schlagung sowie der Reyiston und der Bescheinigung der , in der Regel nur dann be⸗ darf, wenn die Kosten den Betrag von 100 Thalern nicht errei⸗ chen. Ausgeschlossen hiervon bleiben jedoch die Fälle, wo es sich um die Konstruktion eines Gebäudes oder um Vorkehrungen handelt, zu deren Beurtheilung es einer besonderen, nur dem Bauverstãndigen beiwohnenden Sachkenntniß bedarf, oder wo die bauende Behörde die angesetzten Preise übertrieben hoch findet oder Grund zu haben glaubt, dem eigenen Urtheile zu miß⸗ trauen.

Das Leib⸗Kürassier⸗Regiment, 1chlesisches Nr. 1, feiert am 26., 27. und 28. d. M. sein 209 jähriges Jubiläum. Gleichzeitig wird die Einweihung des Kriegerdenkmals in Breslau stattfinden.

Der General der Infanterie, von Kirchbach, komman⸗ dirender General des V. Armee⸗Corps, ist in dienstlichen An⸗ gelegenheiten von Posen hier eingetroffen.

Der General⸗Major von K Commandeur der 38. In fanterie⸗Brigade, welcher in Potsdam resp. Berlin n, , war, hat sich in seine Garnison Hannover zurück⸗ egeben.

Gestern früh zwischen 4 und 5 Uhr ist die östliche Oeffnung der Warthebrücke bei Cüstrin in Brand ge⸗ rathen und hierdurch eine Beschädigung der Holzkonstruktion beider Geleise herbeigeführt worden. Das südliche Geleise ist un⸗ bedenklich betriebs fähig geblieben. Die Courierzüge auf der Kö⸗ niglichen Ostba hn haben dieses Geleise fahrplanmäßig passiren können, die ubrigen Züge unerheblichen Aufenthalt erleiden müssen. Der Betrieb ist nicht gestört. Der Brand ist in unter der Brücke gelagerten Faschinen der Strombauverwaltung ent⸗ standen und hat sich der Brücke mitgetheilt.

Gestern Nachmittag 4 Uhr 45 Minuten ist das südliche Ge⸗ leise der Brücke völlig betriebsfähig wieder hergestellt worden, so daß r volle Betrieb auf beiden Geleisen wieder aufgenom⸗ men ist.

Paderborn, 10. Juni. (W. T. B.) Der Bischof Martin von Paderborn ist gestern Abend durch ein Schrei⸗ ben des hiesigen Kreisgerichts vom 6. Juni aufgefordert wor⸗ den, sich späͤtestens innerhalb der nächsten 8 Tage zur Ver⸗ büßung der über ihn verhängten sechswöchentlichen Gefängniß⸗ . wegen gesetzwidriger Besetzung der Pfarrstelle Alme zu tellen, widrigenfalls seine zwangsweise Vorführung ins hiesige Inquisitoriat angeordnet werden würde.

Wiesbaden, 10. Juni. Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen ist heute Vormittag hier einge⸗ troffen, um Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Carl von Preußen einen Besuch abzustatten. .

Ems, 10. Juni. (W. T. B.) Se. Königliche 8 heit der Prinz Friedrich der Niederlande ist zum Be⸗ suche Sr. Majestät des Kaisers von Rußland hier eingetroffen und hat im „Englischen Hofe“ Absteigequartier genommen.

Düsseldorf, 9. Juni. In der gestrigen 8. Sitzung des 22. rheinischen Provinziallandtages wurde das Resultat der in der 7. Sitzung vorgenommenen Wahl der Mitglieder und der Ersatzmänner zur Bezirkskommission für die klassifizirte Ein⸗ kommensteuer im Regierungsbezirke Trier bekannt gemacht und hierauf für den Freiherrn von Leykam, welcher sein Mandat niedergelegt hat, der Abgeordnete Freiherr von Geyr⸗Schweppen⸗ burg zu Müddersheim zum Mitgliede des Provinzial⸗Verwal⸗ tungsrathes gewählt.

Hierauf dechargirte der Landtag die . über seinen Bibliotheksonds pro 1871.3, nahm Kenntniß von der Nachwei⸗ sung der Kosten des vorigen Landtages, bewilligte nach längerer Debatte einen jährlichen, für die naͤchste Etatsperiode aus dem Antheil der Provinz an dem Zinsgewinne der Provinzial⸗Hülfskasse zu entnehmenden jährlichen Zuschuß von 4000 Thlr. zur Begründung von Provinzialmuseen in Bonn und Trier, vorbehaltlich der Betheili⸗ gung des Provinzial ⸗Verwaltungsrathes an deren Verwaltung sowie einen einmaligen Zuschuß von 3500 Thalern aus denselben Mitteln zur Bestreitung der Kosten der Herausgabe eines Inventars der rheinischen Baudenkmäler, sodann einen Kredit bis zur Höhe von 260 000 Thalern zum Bau eines neuen Ständehauses nebst Verwaltungsgebäude in Düsseldorf, welcher vom Provinzial⸗ Verwaltungsrathe ausgeführt werden soll, und beauftragte diesen, dem Königlichen Staats⸗Ministerium die Bitte um baldigen Erlaß eines Gesetzes wegen Uebermeisung der nach dem Gesetze vom 30. April vorigen Jahres auf die Rheinprovinz entfallen⸗ den Jahresrente von 258,515 Thalern vorzutragen.

Die hinreichend unterstützte Petition eines Abgeordneten um Erlaß anderwelter gesetzlicher oder administrativ⸗reglementarischer Bestimmungen zum Schutze der Thermalquellen wurde von dem Landtage angenommen und eine . dieserhalb an Se. Majestaͤt beschlossen. n.

Die Uebernahme der Gemeindestraßen von Crefeld nach Moers, von Wickrath über Wickrathberg und Wanlo zur Bezirksgrenze, der Prämienstraße von Dülken über Kirspelwaldniel nach Weg⸗ berg, gleichfalls bis zur k. renze, die von dieser Straße sich abzweigende und in die L e erf al c und Glad⸗

bach⸗Roermonder Bezirksstraße einmündende Gemeinde⸗Chaussee, die Gemeinde ⸗Chausseen von Süchteln nach Lobberich 2. von Sevelen nach Issum auf den westrheinischen Bezirksstraßenfonds des Regierungsbezirks Düsseldorf, der Straßen von Hillesheim nach dem Bahnhofe Hillesheim und von Ottweiler nach der Saarlouis⸗Birkenfelder Bezirksstraße bei Lebach auf den Be⸗ irksstraßenfonds des Regierungsbezirks Trier, der Gemeinde⸗ ea von Tönnisstein nach Oberziselen und der Gräfenbacher Prämienstraße auf den westrheinischen Bezirksstraßenfonds des Regierungsbezirks Coblenz beschloß der Landtag zu befürworten und bewilligte der Gemeinde Walbeck eine Beihülfe von 2000 Thalern aus dem linksrheinischen Bezirksstraßenfonds des Re⸗ gierungsbezirks Düsseldorf zum Bau der Geldern⸗Arcener Straße. Die Sitzung wurde um 2 Uhr geschlossen.

Bayern. München, 9. Zuni. In der am letzten

Sonnabend abgehaltenen Sitzung des Staatsrathes gelangten, wie die „Allg. Zig.“ hört, die Allerhöchsten Verordnungen zur Berathung und Begutachtung, durch welche das gesammte Zoll⸗ wesen in der Geschäftssparte des Staats⸗Ministeriums des König⸗ lichen Hauses und des Aeußern ausgeschieden und dem Staats⸗ Ministerium der Finanzen zugetheilt wird, dann die besonderen Oberaufschlags⸗ und Kreis⸗Stempelverlags⸗Aemter aufgenommen werden sollen. Geschäftsvereinfachung und finanzielle Erspar⸗ nisse werden dem genannten Blatte als die Motive für diese . in der Formation der Staats⸗Ministerien be⸗ zeichnet.

Der Abg. Frhr. v. Fuchs hat als Referent über den Haupt-Etat der Militärverwaltung des Königreichs Bayern für das Jahr 1874 seinen Bericht an den Finanzaus⸗ schuß der Abgeordnetenkammer vollendet. Derselbe ist bereits autographirt an die Mitglieder des Ausschusses vertheilt worden.

Von den nach dem heute vorgelegten Landtagswahl⸗ Gesetz entwurf zu wählenden 156 Abgeordneten treffen auf: Oberbayern 27, Niederbayern 19, Pfalz 26, Oberpfalz 16, Oberfran⸗ ken 17, Mittelfranken 19, Unterfranken 19 und Schwaben 19. Die Regierungsbezirke Oberbayern und Mittelfranken würden dem⸗ nach je einen Abgeordneten mehr erhalten, als nach der Wahl vom 25. November 1869; in den übrigen Regierungsbezirken bliebe die Zahl die nämliche, wie bei der letzten Wahl.

Der General⸗Major Graf v. Tattenbach hat die ihm übertragene Funktion als Adlatus des Kriegs⸗Ministers bereits gestern übernommen.

Sachsen. Dresden, 10. Juni. Der König ist heute früh von Ems wieder hier eingetroffen. . ;

(Dr. J) In beiden Kammern wurde heute über die Ergebnisse mehrer gestern abgesetzter Vereinigungsverfahren Bericht erstattet. Betreffs des von der Ersten Kammer abge⸗ lehnten, von der Zweiten angenommenen Gesetzentwurfs über die Ober⸗Rechnungskammer, sowie betreffs des Neubaues der Landes⸗ schule zu Meißen, welcher von der Ersten Kammer bewilligt, von der Zweiten für die jetzige Finanzperiode abgelehnt worden ist, ist eine Vereinigung nicht zu Stande gekommen; beide Kammern beharrten heute bei ihren Beschlüssen. Hinsichtlich des Postulats zur Aufbesserung gering dotirter geistlichen Stellen dagegen haben sich die Deputationen dahin geeinigt, und die Kammern traten dem heute bei, daß das Postulat, wie von der Zweiten Kammer beschlossen, nur transitorisch bewilligt wird, wohingegen im Uebrigen die Zweite Kammer ihre von denen der Ersten abweichenden Beschlüsse fallen läßt. Auch die Differenzpunkte beim Einnahmebudget sind beglichen: den Seilerschen Antrag wegen Beseitigung der Differenzial⸗ frachtsätze, den sie neulich angenommen, lehnte die Erste Kammer heute auf Anrathen der Finanzdeputation ohne Debatte ab. Ueber die Eisenbahnvorlagen und Petitionen ist größtentheils Einigung erzielt worden. Hervorzuheben ist, daß die Zweite Kammer ihren auf Antrag des Abg. Kirchbach gefaßten Be⸗ schluß, die Regierung zu ersuchen, in den Konzessionsbedingungen den Verzicht auf die Liberirung der Aktionäre nach Einzahlung von 40 Prozent aufzuerlegen, fallen ließ, und die Erste Kammer sich dem Beschlusse der Zweiten Kammer anschloß, die Ausführung der Linie Dresden⸗Tetschen auf Staatskosten für eine spätere Finanzperiode der Staatsregierung zur Erwägung zu geben.

Die Erste Kammer genehmigte nach Erledigung dieser Gegenstände den Gesetzentwurf, die Todeserklärung der infolge

des Krieges von 1876/71 vermißten Personen betreffend, be⸗

willigte nach dem Vorgange der Zweiten Kammer zu Erweite⸗ rungsbauten beim Seminar zu Nossen die Summe von 46,000 Thlr. und erledigte sodann einige minder erhebliche Gegenstände.

In der Sitzung der Zweiten Kammer gab der Bericht über die Resultatlosigkeit des Vereinigungsverfahrens betreffs der Petitionen um Herstellung von Güterstationen, Haltestellen ꝛc. dem Referenten Abg. Starke (Schmölen) und dem Abg. Schreck Anlaß, das Verfahren der Ersten Kammer bezüglich dieser Petitionen, in dem sie eine schwere Beeinträchtigung des ständi⸗ schen Bewilligungsrechts und des Petitionsrechts der Staate⸗

burger erblickten, einer sehr scharfen Kritik zu unterziehen. Die

Kammer genehmigte sodann die Rückgabe der von der Eisenbahn⸗ gesellschaft Annaberg⸗Weipert hinterlegten Kaution und be⸗ willigte 1250, 000 Thlr. zum Umbau und zur Verlegung des Altenburger Bahnhofs unter der Voraussetzung, daß das des⸗ halb mit der altenburgischen Regierung getroffene Abkommen die Genehmigung der altenburgischen Stände erhalte. Der An⸗ trag der Abgg. Sachße und Genossen, die in der neuen Land⸗ tagsordnung für die Kammermitglieder festgesetzten Tagegelder von 4 Thlr. bereits vom 1. Januar 1874 ab zu gewaͤhren, wurde in Schlußberathung, für welche die Abgg. Dr. Gensel und v. Wagner als Referenten bestellt worden waren, nach dem Vorschlage des Erstern Abg. v. Wagner empfahl Annahme des Antrags mit 37 gegen 22 Stimmen angenommen. Eine Debatte fand nicht statt; nachdem die beiden Referenten ihre Vorschläge begründet hatten, wurde sofort ein Antrag auf Schluß der Debatte angenommen.

Württemberg. Stuttgart, 8. Juni. Der König hat heute Nachmittag die Garnison von Ludwigsburg und Hohenas⸗ perg auf dem großen Exereirplatze bei Ludwigsburg besichtigt. Nach der Musterung fand im Königlichen Schlosse daselbst ein großes Diner statt, an dem auch die Königin mit ihrem Hof⸗ staat theilnahm und zu welchem die Generale, sowie Stabsoffiziere und Subalternoffiziere der gedachten Garnisonen geladen waren. Am Mittwoch, 10. d. M., wird sich der König nach Gmünd begeben, um dort das Füfilier⸗Bataillon des Infanterie⸗Kegiments Nr. 121 und das Fußartillerie⸗Bataillon Nr. 13 zu mustern. Von Gmünd wird Se. Majestät noch am Mittwoch nach Mergent⸗ heim weiter reisen, um am Donnerstag, den 11. d, das dort l 2. Bataillon des Infanterie Regiments Nr. 122 zu inspiziren.

9. Juni. Die Zweite Kamm er lehnte heute den An⸗ trag auf Genehmigung der vollen Ezigenz von 1, 030 000 Fl.

für die Erweiterung der polytechnischen Schule mit 49 gegen 35 Stimmen ab, und nahm den Antrag der Kommissions⸗ mehrheit auf Bewilligung von ca. 700 000 Fl. mit 72 gegen 12 Stimmen an. Im Druck erschienen ist ein Bericht der Kom⸗ mission der Kammer der Abgeordneten für Gegenstände der inneren Verwaltung über die Motion des Abgeordneten Retter,

betreffend die Aufhebung der Brücken⸗ und Pflaster⸗

geld er. 3.

; z . SGessen. Darm stadt, 109. Juni. (W. T. B.) Die Zweite Kammer genehmigte in ihrer heutigen Sitzung nach lebhafter Debatte das Nachtragsbudget. Im weiteren Ver⸗ laufe der Sitzung stellte der Minister Hofmann eine neue Or⸗ ganisation der Verwaltung für die nächste Budgetperiode in Aussicht.

Waldeck. Aro lsen, 4. Juni. Der Fürst zu Waldeck und Pyrmont, welcher seit Anfang März d. J. in Baden⸗ Baden Aufenthalt genommen hatte, ist heute mit der Fürstlichen Familie hier wieder angekommen.

Lübeck, 9. Juni. Der Senat veröffentlicht heute eine Bekanntmachung, in welcher er auf Grund des Beschlusses des Bundesrathes vom 7. März d. J. verfügt, daß sämmtliche öffentliche Kassen des hiesigen Forstamtes diejenigen Münzen des Konventions⸗ (3wanziggulden⸗) Fußes, welche österreichisches Gepräge tragen, sowie die Zwanzig⸗ und Zehnkreuzer⸗Stüͤcke deutschen Gepräges fortab in Zahlung weder annehmen noch ausgeben sollen.

Die Bürgerschaft, welche gestern vor acht Tagen bei Berathung des Pensionsgesetzes beschlußunfähig wurde, nahm in der seit Erledigung ihrer Tagesordnung ange⸗ setzten Fortsetzung der Versammlung das Gesetz nach dem vorgelegten Entwurfe des Senates an. Darnach hat der Senat das Recht, festangestellte Staats⸗ bezw. Kommunal⸗ beamte und Lehrer wegen körperlicher und geistiger Unfähigkeit, über deren Vorhandensein ihm die Entscheidung zusteht, mit Pensionsgewährung in den Ruhestand zu versetzen. Bis zur Voll⸗ endung des zehnten Amtsjahres beträgt die Pension 2/39 des Gehaltes und wächst von da ab mit jedem Amtsjahr um 1/99, so daß sie nach 40 jähriger Amtsthätigkeit dem vollen Gehalte gleich⸗ kommt. Die einzelnen Beamten und Lehrer⸗Kategorien, welche pensionsberechtigt sind, enthält ein dem Gesetze angefügtes Ver⸗ zeichniß, und es ist außerdem bestimmt, daß bei Schaffung eines andern Amtes durch Rath⸗ und Bürgerbeschluß zugleich darüber Beschluß gefaßt werden soll, ob der Inhaber diesem Gesetz unterworfen werden soll.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 9. Juni. Das Reichs⸗ gesetz blatt veröffentlicht die Verordnung des Handels⸗Ministers vom 10. Juni 1874, betreffend die Einführung eines neuen Betriebsreglements für die Eisenahnen der im Reichs⸗ rathe vertretenen Königreiche und Länder.

Graz, 9. Juni. Nach amtlichen Mittheilungen haben die in den letzten Tagen wiederholt und auch gestern niedergegange⸗ nen Wolkenbrüche in mehreren Bezirken erheblichen Schaden angerichtet.

Schweiz. Bern, 8. Juni. Auf der heutigen Tages⸗ ordnung des Ständerathes standen die Auslieferungs⸗ verträge mit Großbritannien und Belgien. Der Eingang der bundesräͤthlichen Botschaft über den ersteren lautet:

Schon seit längerer Zeit hat sich das Bedürfniß zum Abschluß eines Auslieferungsvertrages mit Großbritannien immer dringender geltend gemacht, weil dieser Staat ohne einen solchen Vertrag jedes Auslieferungsgesuch von der Hand gewiesen hat. Es war aber bis in die jüngste Zeit wegen der Auffassung, welche in England mit dem Begriff des Asylrechtes verbunden war, nicht möglich, mit der briti⸗ schen Regierung Auslieferungs verträge von Werth abzuschließen. Es bestanden zwar solche Konventionen. So hat im Jahre 1843 Frankreich mit England eine Konvention abgeschloffen, die sich nur auf wenige Verbrechen ausdehnt; aber da von den englischen Magi— stratspersonen bezüglich des Beweises in jedem Falle jehr rigo⸗ rose Forderungen gestellt wurden, so konnte Frankreich vom Jahre 1843 bis 1865 nicht eine einzige Auslieferung eines flüchtigen Verbrechers erhalten. Im Jahre 1865 kündete Frankreich den Vertrag; er blieb aber in Folge Verlängerung doch in Kraft. Im Jahre 1866 erließ das englische Parlament eine Bill, durch welche das Beweisverfahren in etwas gemildert wurde, was zur Folge hatte, das wirklich einige Auslieferungen an Frankreich bewilligt wurden. Im Jahre 1870 er- ließ das englische Parlament eine Akte, betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Auslieferung von Verbrechern, welche eigentlich erst die Möglichkeit zu solchen Verträgen gewährte Mit Schreiben vom

20. September 1870 theilte die englische Gesandtschaft in Bern diese

Parlamentsakte dem Bundesrathe mit, in Begleit der Erklärung, daß die Regierung Ihrer Majestät innerhalb der Einschränkungen und der Bestimmungen dieser Akte bereit sei, mit anderen Staaten und auch 46 . schweizerischen Eidgenossenschaft eine solche Uebereinkunft ab⸗ zuschlie ßen.

Die Unterhandlungen über den heute vorliegenden Vertrag wurden zwischen Bundesrath Knüsel und dem englischen Ge⸗ sandten, Hrn. Bonar, geführt. Im Wesentlichen ist er gleich⸗ lautend mit den Auslieferungsverträgen, welche England mit Deutschland, Belgien, Schweden und Norwegen abgeschlossen hat. Ohne weitere Debatte wurde ihm vom Ständerath die Ratifikatlon ertheilt, was auch, betreffend den schon bestehenden Auslieferungsvertrag mit Belgien, geschah, bei welchem es sich nur um eine Revision handelte. Als diese zwei Traktanden er⸗ ledigt worden waren, begann die Berichterstattung der Kommis⸗ sion über die neue Organisation der Bundegrechtspflege.

Am nächsten Sonntag tritt hier die Delegirtenver⸗ sammlung der liberalen Schweizer Katholiken vereine zusammen, um den vom Centralausschusse ausgearbeiteten Ent⸗ wurf der altkatholischen Schweizer Kirchenorgani⸗ sation des Näheren zu berathen. .

10. Juni. (W. T. B.)) Der Nationalrath hat heute die Konzession zum Bau einer Eisenbahn ertheilt, welche den Züricher See mit der St. Gotzthardtbahn verbinden soll. .

Niederlande. Haag, 8. Juni. (W. T. B.) Der

König wird in der Nacht vom 18. d. M. eine Reise nach der

Schweiz antreten, um in dem in Süden dieses Landes gelegenen Martigny einen längeren Aufenthalt zu nehmen. Die Königin wird alsbald nach ihrem (auf den 17. d. fallenden) Geburtstage nach Marienhad in Böhmen abreisen, wo sie einige Zeit zum Kurgebrauche behufs Wiederherstellung ihrer etwas angegriffenen Gesundheit verweilen wird. Ihre Majestãät wird sich dem Vernehmen nach über Berlin dorthin begeben. Ihre Abreise aus dem Haag wird am 19 d. erfolgen. Der r,, . die Großher⸗ . von Sachsen werden, na sie noch der Feier

es Geburtstages der Königin e e,, das Haag wieder ver⸗ lassen, um nach Weimar zurückzukehren. Es ist noch nicht ge⸗ wiß, ob sie zusammen mit der Königin aus der Re sidenzstadt abreisen werden.

In den nächsten Sitzungen der Zweiten Kammer der Generalstaaten werden einige interessante Fragen zur Ver⸗ handlung kommen. Auf die Tagesordnung der Sitzung von morgen ist eine Interpellation des Herrn Fabius gestellt, welcher von der Regierung Aufschluß darüber verlangt: 1) ob die Rück⸗ kehr des General ⸗Lieutenants van Swieten von Atchin nach Ba⸗ tavia sich auf die Anschauung der Regierung gründe, daß der atchinesische Krieg beendet sei und die friedfertige (vredelievende) Stimmung der Bevölkerung von selbst folgen werde, oder ob der General⸗Lieutenant van Swieten dazu bestimmt sei, nach Ablauf des beschwerlichen Moussons nach Sumatra zurückzukehren, um dann aufs Neue zu kräftiger Be⸗ zwingung des Feindes zu schreiten; und 2) welches die Gründe davon seien, daß inmitten des gegenwärtigen Zustandes in Atchin der Unterbefehlshaber der zweiten Expedition, der wegen seiner Gewandtheit und Tapferkeit so sehr gepriesene Ge⸗ neral Verspijck auf sein Ansuchen ehrenvoll entlassen und pen⸗ sionirt worden sei. In der Sitzung vom 9. d. M. wird die Angelegenheit des Nordsee⸗Kanals durch eine Interpellation des Hrn. Godefroi zur Sprache gebracht werden. Hr. Godefroi ver⸗ langt von dem Minister des Innern nähere und bestimmte Mit⸗ theilungen über den Zustand des Nordsee⸗Kanals und über die Maßregeln, welche von dem Minister schon getroffen seien oder noch getroffen werden würden, um für geeignete Verbesserung dieses Zustandes Sorge zu tragen. (Ueber die Sitzung ist be⸗ reits telegraphisch berichtet worden.)

Großbritannien und Irland. London, 10. Zuni. (W. T. B.) Das Gerücht, daß die englische Regierung sich der französischen gegenüber bereit erklärt habe, Rochefort und die anderen aus Kaledonien entflohenen Depor⸗ tirten im Falle ihrer Landung in England auszuliefern, 6 von dem „Echo“ als vollständig unbegründet be⸗ zeichnet.

Frankreich. Versailles, 10. Juni. (W. T. B.) Die Nationalversammlung genehmigte heute die Art. 3 und 4 des Munizipalwahlgesetzes, betreffend die Revision der Wählerlisten. Bei der Berathung des Art. 5 wurde der Antrag des Deputirten La Fayette (Linke)h, das zur Ausübung des Wahlrechts erfor⸗ derliche Alter auf 21 Jahre festzusetzen, nach langer und leb⸗ hafter Diskussion mit 348 gegen 337 Stimmen angenommen. Die zur Berathung dieses Gesetzentwurfs niedergesetzte Kommis⸗ 7 hatte die Festsetzung eines Alters von 25 Jahren vorge⸗

agen. .

Spanien. Santander, 10. Juni. (W. T. B.) Weiteren Nachrichten zufolge hat sich eine aus 25 Bataillonen bestehende und 12 Geschuͤtze mit sich führende größere Truppenabtheilung der Carlisten auf der Linie von Estella konzentrirt. Die Regierungstruppen marschiren in der Richtung auf Ta falla zu. General Concha ist von dem leichten Unwohlsein, das ihn befallen hatte, wiederhergestellt.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 7. Juni. Die beim gestrigen Schluß des norwegischen Storthinges gehaltene Thronrede drückte Freude über die bedeutenden Fort⸗ schritte auf dem Gebiete der Gesetzgebung und der gemeinnützigen Unternehmungen aus, welche die Früchte der Thätigkeit des Thinges seien, namentlich das oftgenannte Gesetz: Mellemrigs⸗ lovend, die Veränderungen im Strafgesetze, das Gesetz wegen Aufhebung der Schuldhaft und die Bewilligungen zu Eisenbahn⸗ anlagen. Dagegen wurde in der Thronrede ein Bedauern darüber ausgesprochen, daß die Theuerungszulagen in so beschränktem Maße bewilligt seien.

Dänemark. Kopenhagen, 5. Juni. Am heutigen Grundgesetztage wurde dem König vor dem Schlosse Christiansborg von einer gegen 30 000 Personen betragenden Volksmenge eine großartige Huldigung dargebracht. Die Fest⸗ züge kamen um 51 Uhr auf der Reitbahn an, und als der König, umgeben von der Königin, dem Kronprinzlichen Paar, der Prinzessin Thyra und dem Prinzen Waldemar auf den Altan über der Kolonnade heraustrat, brach die Menge mit Hüteschwenken in ein neunmaliges weitschallendes Hurrah aus. Es wurde dann eine kurze Rede an den König gehalten und verschiedene Lieder gesungen. Nach dem Schluß der Rede wie⸗ derholte sich das Hurrahrufen, worauf der König vortrat und ungefähr sagte: Empfanget meinen und der Meinigen herz⸗ lichsten Dank für Eure Liebe. Ich wünsche Euch Allen ein fröh⸗

liches Grundgesetzfest. Das Hurrahrusen erneuerte sich hierauf.

Darauf zog der Festzug um die Statue Friedrich VII. und nach dem Tivoli. ;

Einer Mittheilung der „Själlandsposten“ zufolge beab⸗ sichtigt man, eine Gesandtschaft nach China abzusenden, um mit der chinesischen Regierung theils über die dänischen Handels- und Seefahrtsverhältnisse im Allgemeinen in jenem Lande, theils über den Schutz der daselbst befindlichen bedeu⸗ tenden Anlagen der großen nordischen Telegraphengesellschaft zu verhandeln.

8. Juni. Der König empfing heute Nachmittag auf Schloß Christiansborg den Ehef und die übrigen Offiziere des gegenwärtig auf der hiesigen Rhede liegenden deutschen Ka— dettenschiffes „Niobe“. Kurz danach empfing der König den hiesigen Ministerresidenten der Vereinigten Staaten von Amerlka, Cramer, vor seiner Abreise.

Amerika. Washington, 10. Juni. (W. T. B.) Die Kommission des Kongresses zur Vorberathung des Gesetzentwurfs über die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen der Banken in der Ausgabe von Noten hat ein Amendement zu der Vorlage vorgeschlagen, nach welchem auf je 1 Million Banknoten mehr, welche die Nationalbanken in Umlauf setzen, Greenbacks zum Betrage von 375, 000 Doll. (nach der ursprünglichen Vorlage nur 250 000 Doll) eingezogen werden sollen. Ferner sollen die Zahlungen in Gold vom Januar 1878 ab wieder aufgenommen werden. = 11. Juni. (W. T. B.) Das Repräsentantenhaus hat einen Zusatzantrag Butlers zu der Bill betreffs Vertheilung der in der Alabamafrage durch das Genfer Schiedsgericht zugesprochenen Entschädigungssumme angenommen, wonach nur für direkte Schäden und Kriegs versicherungs⸗Prämien Ersatz ge⸗ leistet und den Verficherungsgesellschaften nur der Betrag ihrer wirklichen, effektiven ö vergütet wird.

Afriẽ a. (A. A. C.) Nachrichten aus Fez, die am 3. ds. in Gibraltar eingetroffen, melden, daß die Askars oder regulären Truppen am 19. v. M. die Einwohner erstgenannter Stadt an⸗ griffen, von der Batterie, welche die Stadt cht, Besitz nah⸗ men uud 2 mehrere Stunden lang beschossen. Mehrere Haäuser und Speicher brannten nieder; die Truppen drangen ein uͤnd plünderten einen Theil der Stadt. Die Verluste der Ein⸗ wohner belaufen fich, wie verlautet, auf 90, und die der Askars

auf 40 - 50 Personen. Am folgenden Tage begab sich eine Deputation von Aeltesten zum Sultan, und ein Ochse wurde vor dem Palast Sr. Majestãt geopfert. Der Sultan ertheilte den Aeltesten wegen ihres Ungehorsams einen Verweis, willigte aber ein, eine Amnestie zu gewähren. Der Gouverneur von Fez, Kaid Dines Serray, wurde abgesetzt, und der Ober⸗Kämmerer des Palastes, Kiad Gilaly Ben Hawo, zu seinem Nachfolger ernannt. Die Ruhe ist wieder hergestellt und am Abend des 260. wurden die Läden wieder eröffnet. Der Sultan hat den Behörden in Mogador Befehle ertheilt von fremden Unter⸗ thanen keine Steuern auf Ziegenfelle zu erheben, und die in solcher Weise bereits erhobenen Summen zurückzuerstatten.

Die Nr. 43 des Amts⸗Blatts der Deutschen Reichs⸗ 1 tung hat folgenden Inhalt: General-Verfügungen: vom Juni 18574: Wegfall der Zeitungsstempelsteuer für die im Deutschen Reichs ⸗Postgebiet besorgten Zeitungen; vom 6. Juni 1874: Rechtzeitige Er- neuerung der Zeitungeabonnements; vom 8. Juni 184: Frankoverrech⸗ nung bei Fahrpostsendungen des Wechselverkehrs, deren Adressen mit der Bezeichnung frei laut Aversum Nr versehen sind; vom 9. Juni 1874: Post⸗ und Dampfschiff verbindungen mit Norderney.

Statistische Nachrichten.

Die Freguenz der Universität Erlangen im agegen—⸗ wärtigen Semester ist der des vorigen fast ganz gleich geblieben, indem sich die Zuihl der Studirenden auf 442 (im vorigen auf 445) beläuft. Sie befaßt 274 Bayern und 168 Studirende aus andern deutschen, europaischen und außereuropäischen Ländern. Der theologischen Fa⸗ kultät gehören 166 an (91 Bayern, 75 Nicht⸗Bayern), der juristischen 35 (28 B. 7 N-B.), der medizinischen 121 (68 B, 53 N. B.), der philosophischen 120 (86 B., 34 N.-B.) Unter letzteren befinden sich 45 Philologen (0 B, 3 N.-B.), 8 Studirende der Philosophie und Ges richte, 2 B., 6 N.-B.), 11 Mathematiker und Physiker (6 B., 5 N. B.), 28 Chemiker und Physiker (18 B., 10 N. B.), 30 Phar⸗ maceuten (20 B., 10 N.⸗B.).

Ueber die dermalige Freguenz der Universität Leipzig 6h dem „Dr. J.“ folgende Mittheilung zu: Bestand im Winter⸗ emester 1573ñ 74 2876, nämlich 908 Inländer und 1968 Ausländer. Davon gingen ab 924, 192 Inländer und 732 Ausländer, so daß verblieben 1952, 716 Inländer und 1236 Ausländer. Neu inskribirt wurden 765, 241 Inländer und 524 Ausländer; sonach Bestand im Sommersemester 1874 2717, 957 Inländer und 1760 Ausländer. Hierzu kommen noch 82 nicht immatrikulirte Hörer.

Bekanntlich wird der internationale statistische Kon— i welcher vor zwei Jahren in St. Petersburg zusammenkam, die nächste Versammlung im Jahre 1875 in Budapest abhalten. Behufs der Vorbereitungen zu einem würdigen Empfange der Kongreßmit— glieder hat nun, wie der „Pester Lloyd“ meldet, der Handels⸗-Minister v. Bartal eine Konferenz einberufen, in welcher diese Angelegenheit einer eingehenden Berathung unterzogen wurde. Zunächst wurde eine in drei Subcomités getheilte Kemmission bestellt, welche aus den Ver= tretern der Wissenschaft, des Handels- und Gewerbestandes besteht. Von den Comités hat sich das erste mit der . Auf⸗ gabe des Kongresses zu beschäftigen, während das zweite die Sekre⸗ tariatsgeschäfte leiten, das dritte aber für den Empfang, die Unter— bringung und Unterhaltung der Kongreßmitglieder zu sorgen haben wird.

In der Woche vom 30. Mai bis 5. Juni wurden nach dem offiziellen ärztlichen Berichte für Stockholm 122 Blaättern—⸗ kranke und 22 Typhuspatienten angemeldet. Von den ersteren starben 28 und von den letzteren 2.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Im Verlage der Schwersschen Buchhandlung in Kiel er— schien vor Kurzem eine Schrift über die Moorleichenfunde in SchlesUwig-Holstein ron Heinrich Handelmann und Ad. Pan sch. Anfang Juni 1871 stieß man beim Torfgraben im Rends= wührener Moore auf eine vollstäͤndig erhaltene menschliche Leiche. Der Fund machte damals in der Umgegend viel Aufsehen und erregte bald in den weitesten Kreisen Aufmerksamkeit, da es sich ergab, daß der Leichnam aus einer entlegenen Vorzeit herstammt und etwa von gleichem Alter ist, wie die berühmten schleswigschen Moorfunde von Taschberg (Süderbrarup) und Nydam (Sundewitt). Die Herausgeber haben nun die Resultate ihrer Untersuchung über diesen Moorleichen⸗ fund, der gegenwärtig im Museum vaterländischer Alterthümer in Kiel ausgestellt ist, veröffentlicht und Nachrichten über zwei weitere

—Moorleichen hinzugefügt. Der Schrift sind Lichtdruckbilder von der

Rendswührener Leiche und Bekleidungsresten.

Der Direktor des Historischen Museums c. in Dresden, Professor Dr. Hettner, ist unter Belassung in seinen sonstigen bis—⸗ herigen Stellungen zum Professor der Kunstgeschichte an der Poly⸗ kechnischen Schule der ordentliche Professor der Rechte, der Geheime Rath Dr. Bernhard Joseph Windscheid in Heidelberg, zum ordentlichen Professor der Rechte in der Juristen⸗Fakuliät zu Leipzig und zugleich zum Mitglied der juristischen Prüfungs⸗Kommission ernannt worden. Dr. Windscheid wird die ihm übertragene Professur mit dem 1. Ok—⸗ tober 1874 antreten.

Das 5. Heft des III. Bandes der Blätter für Kunstge— werbe, unter Mitwirkung bewährter Fachmänner herausgegeben und redigirt von Valentin Teirich, Architekt, Professor an der Kunst⸗ gewerbeschule des K. K. österr. Museums und Dozent am K. K. Polytechnikum in Wien (Wien, Verlag von R. von Waldheim), hat folgenden Inhalt: Initiale D, von Geoffroy Tory. Die Möbel auf der Wiener Weltausstellung 1873. III. Italien. Erklären der Text zu: Indischer Schmuck. Schlafzimmer - Einrichtung, entworfen von den Architekten Girard und Rehlender. Helicon ⸗Vase, entworfen von Morel Ladeuil. Jardinisre, entworfen von Architekt Emil Rei⸗ ber. Venetianische Randleiste vom Jahre 1492. Antike Bronze⸗ lampe aus Herculanum. Tisch, 17. Jahrhundert, aus dem Schlosse Rosenberg. Thonkrug, 16. Jahrhundert, niederrheinische Arbeit. Tisch, von Du Terceau. Detailblatt, entworfen von den Architekten Girard und Rehlender. Pianino, entworfen von Professor Alois Hauser.

Aus Görz vom 7. Juni wird der „Pr.“ berichtet: ‚In dem benachbarten Eividale, der Givitas Austrias der Longobarden, stießen an einem der letzten Tage des verflossenen Monats auf der Piazza di Paolo Diacond etliche Arbeiter, die eben mit der Anlegung einer Wasserleitung beschäffigt waren, in der Tiefe von drei Metern auf eine Steinplatte. Da man einen Schatz vermuthete, wurde sogleich der Bärgermeister de Portis von dem Funde Henachrichtigt, der mit dem Direktor des dortigen Mujseums und dem Prätor, auf dem Vlatze erschien und befahl, mit aller Vorsicht weiter zu graben. Die Stein platte wurde entfernt und unter einer leichten Schichte Erde kam nun ein Grabmal zum Verscheine. Dasselbe wurde geöffnet und enthielt die nur noch spärlich erhaltenen Ueberreste eines Krie⸗ gers, der, nach den Waffen und Schmackgegenständen, die sich vorfanden, zu schließen, hohen Standes gewesen sein mußte. Man fand im Grabe ein Schwert, eine Lanze, einen Helin, Sporen, eine goldene Schnalle, einen goldenen Ring, ein großes grlechisches Kreuz aus Gold, mit neun Exelsteinen verziert, nebst noch zwei kleineren vergoldeten Kreuzen aus Bronze; ein Flälch= chen sehr reinen Wassers und außerdem noch ein Stückchen eines sehr schönen, mit Goldfäden durchwirkten Kleides. Von einer Inschrift fand man anfangs keine Spur und man wußte nicht, wem Ddiese Ueberreste einst angehört haben mochten. Erst am 2. d. M. kam, als eine dünne Schichte Kalkes von der Decke des Grabmals entfernt wurde, ungefähr in der Mitte derselben in rohen lateinischen Schrift zeichen das Wort Giszl zum Vorscheine. Jetzt war es klar, daß man es hier mit dem Grabmale und den sterblichen Ucberreften des Lon= gobarden Herzogs Gifulf zu thun habe. Der interefsante Fund wurde dem dortigen Museum, welches reich an historischen Merkwürdigkeiten ift, übergeben.