1874 / 139 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 16 Jun 1874 18:00:01 GMT) scan diff

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Strusshikx, 12. Juni. (Auszug aus dem offiziellen Preis- Courant der Waarenpreise en gros.) Pr. 100 Kilo: Inländischer Weizen (Qual. loyale et marchande) 385 Er. C. bis 40 Fr. C Mehl J. Quai. So Fr. . 7. Qual. 45 Fr, 3. Gua]. 40 Fr. Pi. 42 Fr. Ohne Sack: Roggenmehl Vorschuss Er,, Roggen- mehl J. Fr. C. Gerste für Brauer 29 Er. 50 C. bis 32 Fr. C6. 25 . 2 2 . 9. ö ö. ** Hafer (Oetroi nicht einbe-

r. bis 26 Er. 5 3ãss i 6 Hopfen, Elsässer, per 50 Kilo 105

Anangterdara, 13. Jani, Nachm. (R. T. E)

Getreidemarkt. (Schlussbericht). Weizen pr. November =. . Roggen pr. Juli 209, pr. Oktober 203. Raps pr. Oktober

Ankegexgen 13. Juni, d Uh. 30 Nin. Rache (7 T. n)

Zet scidemarkt (Schlussbericht). Weizen ruhig, dänischer 36H. Roggen nachgebend, Odessa 214. Hafer behauptet. Petersbarg 24. Gerste stetig.

6 k 1 Raffinirtes, Iype weiss, pr. Juni und per Juli r., per Sep . sp- tember- Dezember f Br. 2 66,

Lizerpaol, 13. Juni, HNachwmittags. G7. T. E)

Ba an πνlLe. (Schlasa ssricht Umsatz S000 B., davysn für Spekalation end Export 1000 . Unverändert. Matt, zahwimmende ebenfalls matt.

Lidel. Orlegns Sz, Widdling Rerikazische Srsi, fair Bhek- lere et, wal, tar Phe lle sr, goss nden. rcllera5' d, is I. 19Bolisrah 45, krir Baagai 4, Bir Brodeh 5̃, 22s fait d= n=, 5k, geod fair Oo r3 63, fait Nadras 5, fair Bora. S3 /I fair Zwyres 7, frir Egypti-s 8; 3

PVhland nicht anter good ordinar) Juni-Juli-Lieferang 8, desgl. nicht unter low middling ] uni-Juli-Lieferung Si, d.

Häondonm, 15. Juni, Vormittags. (w. T. B.) Die Getreide-

3515, fremder 18,323, englische Gerste 79, fremde 9605, engl.

Malggerste 18, S29, fremde —, engl. Hafer 48, fremder 51,5 rtrs. Engl. Me5l 10 391 Sack, fremdes 515 Sach und 10, 15 36

Faris, 13. Juni, Nach- ittags. (. F. B.)

Erednuktsnmarkt. Weizen ruhig, per Juni 38, 50, per

Juli - August 34,50. Nehl fest, Eer Juni Sl, o), per Juli- Augst 77,99, per September-Dezember 67, o0gGh. Rübsl behauptet, pr. ini 0 75, Pr. Juli Angart S2, 0, ꝑr. Seꝑtembor-Dezsasher S4 50. ziritu⸗ fest, pr. Jani 64 50. Metter: Veränderlich.

er- Kork, 13. Juni, Abende 8 Uhr. (H. T. B)

1

Anhalt - Degsanlsohe Landesbank. Der am 1. Juli er- sfallige

Coupon Nr 4 der 5R unkündbaren Pfandbriefe wirä i 2 9. uli ab bei Rauff & Knorr und Volkmar & Bendix in . 3

Meoklenburglsohs Hypotheken- und Weohsclbank B Juli or. fällige Coupon der 45 und 5x Pfandbriefe 3

15. Juni er. ab bei der Deutichen Bank in Berlin eingelõst.

RNlenburger ohemlsohe Fabrlk. Die am 1. Jusi cr. falligen

Zinscoupons der Prior-Oblig. werden vo ö ö brück, Leo & Co. in 2 k

S er al- d - m m e, , ern.

KRagren bericht. Baur wells in Newm-Tork 18, do, in Nan- i 9 re, h * . = . 24. Jani. , m, m, Ordentl. Gen- Vera. zu Coln; 3. ' * Fruhj i ; j ; r . ö 3 , de , , 1D. 50 G0. Kaffe 29. Berllner Bank. Ausserordentl Gen. Vers. in Berli ; g Nuscerades) 7z3. Getreidefracht 8. . Braunkohlenabbau- esellsohast Friedens u 65. e. T-

KEuenmos-Ayres, 15. Mai. (M. F. B.) (Von Sievers Meyer).

Wollmarkt: Fest. Vorrath 360,000 Arroben. Notirung Supra-Wollen 95, do. für Bonne moyenne S0 Doll. . * letzten 14 Tage: M. Orroben. Seit letzter Post nach Bremen ver- schifft —, Verschiffungen im Allgemeinen zeit letzter Post 11,200 Ballen. Totalverschiffung seit Beginn der Saison 156000 Ballen. Fracht für Wolle (per Segler) 2E sh. Preis für Salzhaute 54 Doll, Schlachtungen der l1Itzten 14 Tage gering. Ver- schiffung von Salzhäuten nach dem Kanal, nach England direkt und dem Kontinent seit letzter Post 37, 000 Stück. Fracht für Sal- hãute per Segler) nom. Notirung für Talg (0ehsentalg in Pipen) 135, dito für trockene Häute 58 Kealen. Gours auf London 46 d.

nas se alan em. Nod ers ohlos ls oh. Märkische Elsenbahn. Die am 1. Juli er fälligen Linsen der Stamm-Aktien, Erior.- Aktien und Prior. Oblig. können schon von heut ab an den bekannten Zahlstellen erhoben

30. 30.

dentl. Gen. Vers. in Meuselwitz.

9 Magdeburger Neohsler und Dlsoonte- Pank. Ausser- 2 k in Hagdeburg.

. alker ustrie- des ells . ohast. Ausserordentl. Gen.

Aaweige ven Banken umd Ira el ens t-

Gesellschafter. Werra Elsenbahn · Gesellschaft. Die Bilanz vom 31. Dezem-

ber pr.; 1. Ina. in Nr. 137.

Berxrziirt, 15. Juni. An Schlschtrieh war aufgetrioben:

Eindvrieh 1923 Stäck, Schwei 3 x Ealber 1643 Stuck. eias Mo ztucd, Schafrich I2. 825 Stu

KBerkir, 15. Juni. Fleinchpreiss auf dem Schlachtriehmarkt hõchater nittel aiedrigster

Firdvieh pro Gtr. Schlachtgery. 20 Thlr. J 2 Schweine pro Ctr. ö. PJ Unlr 1 Thlr. 13 - 14 Thlr. Hammel pro 2 23 Kilo. 7

1 2 17 55

m;,

Deutscher Reichs⸗Anzeiger

Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

a! 3 139.

Aas Abonnement beträgt 1 Thlr. 18 Sgr.

für das Nierteljahr.

Jusertionapreis für den Raum riner Arnhzeile 8 gr.

Aue PBost-Anstalten des In- und Analanden nehmen Gestellung au; fur Grrlin außer den Nostanstalten anch die Expedition: Wilhelmstr. Nr. 32.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Berlin, Dienstag,

zufuhren vom 6. bis 12. Juni betrugen Engl. Weizen werden; s. Ins. in Nr. 137. Kälber: Zufuhr vil ittel Preise 2 ö 2 . ; ö ö. n nnn e, m, nn,, Verkäufe, Verpachtungen, Paar schmiedeeiserne Wagenspeichenräder mit guß. 12435] J P d agesordnung.

Submissionen ꝛe.

atm

Die Arbeiten und Materialienlieferung zum Bau eines Geschützrohrschuppens auf der hiesigen Werft sollen in Submission vergeben werden.

Kostenanschlag, Zeichnungen und Submissions⸗ bedingungen liegen in der diesseitigen Registratur zur Einsicht aus; daselbst können Abschriften von dem Kostenanschlage gegen Erftattung der Kopialien ent— gen . e,. ; Of

Termin zur Entgegennahme von Offerten ist au Mittwoch, den 24. d. Mts, Mittags 12 unf n, bis zu welcher Zeit dieselben mit der Auf⸗

ift: „Submission auf 6. . Geschützrohr⸗

uppens“

versiegelt und frankirt * uns einzusenden sind.

Wilhelmshaven, den 13. Juni 1874.

Kaiserliche Marine ⸗Hafenbau⸗Kommission. 39 1

6a Hannoversche Staatsbahn. Die auf dem Bahnhofe Haunover lagernden alten und resp. inkurrenten Werkstatts Materialien, als: circa 30909 Kilogr. Eisenblech Abfälle, 230, 000 Kgr. Schmiedeeisen. Abfälle, 60, 0M Kgr. Gußeisen . Abfälle, 1600 Kgr. alte gußeiserne Isolatoren, 180,900 Kgr. Drehspähne, eiserne und stählerne, 100, 000 Kgr. ver⸗ branntes Schmiedeeisen 19,900 Kgr. verbranntes Guhßeisen, 10 009 Kgr. Gußfederstahl-Abfälle, 5000 Kgr. Federstahl Abfälle, 5000 Kngr. alte eiserne Siede⸗ rohre, 3-4 M. lang, 12000 Kgr. alte Radreifen ven Gußstahl, 40000 Kgr. alte Radreifen von Puddelstahl, 5000 Kgr. altes Feuerbüchsen⸗Kupfer, 10909 Kgr. altes Röhren Kupfer, 1800 Kgr. altes Stehbolzen⸗Kupfer, 150 Kgr. altes Kupferblech (von Säure angefressene Kupfer⸗Cylinder), 300 Kgr. altes Blechmessing, 1,500 Kgr. Stahl -Abfälle J. Sorte (alte Werkzeuge ꝛ6.), 500 Kgr. Stahl⸗Abfälle II. Sorte (alte Werkzeuge ꝛe), 66 Kgr. altes Zink, 600 Kgr. alte Pferdehaare, 509 Kr., Gummi-⸗gbbfälle mit Hanfeinlage und Eisendrahtspiralen, 500 Kgr. Gummi ⸗Abfälle ohne Hanfeinlage, 2500 Kgr. 3 Stück eiserne Laufachsen mit schmiedeeisernen Spei⸗ chenrädern, letztere mit gußeisernen Naben, 2 Stück mit Gubstahl. Bandagen 1 Stück ohne Bandagen, 4500 Kg. 5 Stück eiserne Laufachsen mit schmiede⸗ eisernen Speichenrädern, 4 Stück mit Gußstahl— Bandagen, 1 Stück ohne Bandagen, 850 Kgr. 1 eiserne Laufachse mit schmiedeeisernen Speichenrädern, letztere mit gußeisernen Naben und Puddelstahl⸗Ban= dagen, 2490 Kgr. 2 Stück eiserne Triebachsen mit schmiedeeisernen Speichenrädern ohne Bandagen, 240) Kgr. 2 Stuck eiserne Triebachsen mit schmiedeeisernen Speichenrädern, letztere mit guß⸗ eisernen Naben und Gußstahl⸗ Bandagen, 29,100 Kgr. 42 Stück alte Gußstahl⸗Mittelachsen mit schmiede⸗ eisernen Speichenrädern, letztere mit gußeisernen Vaben und Puddelstahl⸗Bandagen, 0000 gr. 12 Stück alte eiserne Mittelachsen mit schmiedeeisernen Speichenrädern, letztere mit gußeisernen Naben und Puddelstahl Bandagen, 36 400 Kgr. 52 Stück alte eiserne Mittelachsen mit schmiedeeisernen Scheiben- rädern, letztere mit Puddelstah⸗Bandagen, 506 Kgr.

eisernen Naben und eisernen Bandagen, 2560 Kgr. 5 Paar gußstählerne Wagenscheibenräder (davon 1. Paar in Stücken), 4300 Kgr. 9 Paar schmiede⸗ eiserne Wagenscheibenräder mit Puddelstahl ⸗Ban— dagen, 4200 Kar. 4 Paar schmiedeeiserne Loko— motiv-Triebräder mit gußeisernen Naben ohne Ban— dagen, 400 Kgr. L altes schmiedeeisernes Trieb- rad mit gußeiser en Naben und Gußstahl-⸗Bandagen, 3 Stück ausrangirte, im Eisenbahnbetriebe nicht mehr brauchbare 4rädr. offene Güterwagen Nr. 1121, 1244 und 1549, 1 Stück desgl. Srädr. off. Güter⸗ wagen Nr. 1056, 1 Stück desgl. Srädr. Kiegwagen Nr. 2726, circa 1309 Kgr. Zink, 167 Kgr. 3 Stück gußeiserne Schmelzkessel, 21 Kgr. 1 Stück gußeis. Verkuppelungstheil, 1736 Kr. J Stück gußeis. Iwi— schenstüd zu Schieberführungen, 51 Kgr. 1 Stück gußeis. Achslager, 116 Kgr. 5 Stück gußeis. Buffer einsätze, l Kar, 2 Stück gußeis. Kreuzkopfschühe, 16 Kat. 1 Stück gußeis. Schmierbüchse, 9 Kgr. 1 Stück gußeis. Ventilsiz, 244 Kgr. 2 Stück schmiedeeiserne Telegraphen⸗Beschläge, 3453 Kgr. 1. Rohr von Zinkblech mit 4 eisernen Flantschen zu Wasserkrähnen, sollen im Wege der öffentlichen Sub— missien verkauft werden. Termin hierzu ist auf reitag, den 26. Juni d. Is., Vormittags 16 Uhr, im Bureau des Werkstãtten ·Maschinenmeisters Suck hierselbst angesetzt, bis zu welchem Tage die Offerten vort frei versiegelt und mit der Aufschrift: Submission auf Ankauf alter Werkstatts⸗Mate⸗ rialien! versehen, an denselben einzureichen sind. Nach dem Submissions Termine eingehende Offerten bleiben unberückschtigt. Die Verkaunfsbedingungen liegen im Bureau des Werkstätten⸗Maschinenmeisters Suck hierselbst, sowie auf den Stationen Hannover, Minden, Osnabrück, Lehrte und Wunstorf zur Ein sicht aus und können auch auf portofreie, an den ꝛc. Suck zu richtende Requisitionen gegen Erstattung von 5 Sgr. von demselben bezogen werden. dannover, den 8 Juni 1874 Königliche Eisenbahn ⸗Kommisston.

Verschiedene Bekanntmachungen.

14 Paar schmiedeeiserne Wagenspeichenräder mit gußeisernen Naben ohne Bandagen, c n . 1

Königliche Direktion der Ostbahn.

ö Uebersicht

des Preußisch

der Londoner Phoenix Fener⸗Assecuranz⸗Soeietät im Jahre 18273

en Geschäfts

Laufendes Risico ultimo 1873 abzũglich Rückdeckungen

Ausgesetzte Prämien für das laufende J Ausgesetzt fur ultimo 1872 sch weber de ö K 1873 pri VJ ezahlte Rückversicherungs⸗Prämien 1873 abzüglich . Provpision. J .

Hegi schee , abzüglich von den Rückversicherungs⸗Gesellschaften R

Schwebende Schäden ultimo 1873 für eigene Rechnun , . Steuern, Druck und . ö ratiale *

Verwaltungẽkoften, Steuern, Druck, Reife und Organisalionakosten

Ausgesetzt für den laufenden Risico ultimo 1873. * Altona, den 30. Mai 1874.

Hambury Æ Co.,

General · Bevollmächtigte der Londoner Yhoen er der ge n, fr f ferner. asseturaun Societät

Rmk. lot 315, 89]7. V 98 986 40J1 n Rmk. 655,803. 336. , ö. ; zo ga3. 0. Rmr̃. Ia, 3s 3 ö . ö, gꝛ3. 53. 110439 73 K 2136 iz dd /, 49, 983 J w , 41,55 89 251775 33

5369, 556, 547, 55d, 574, sz, 43. 64g, 56g, 5? 555, 65, S1, 52, gol, 565, 967, 8353 ö

356, 381, 450, 469, 439, 50l, 52 00, 875, 903, 906, 928.

186, 187, 35, 65 313, 336, 15 r, dig, gh eh, an, Rd, Kotz ls, Slg,

Allgemeine Deutsche Handels-⸗Gesellschaft.

Die itte ordentliche . der Allgemeinen Deutschen Handels⸗Hesellschaft findet Dien stag, den 30. Juni a. c. Nachmittags 5 Uhr, im Hotel Imperial, „früher Arnim“, Unter den Lin- den, statt, zu welcher wir die Herren Aktionäre ein- laden. Die Deponirung der Aktien oder der die⸗ selben vertretenden Depotscheine des Königl. Haupt⸗ bank⸗Direktorii findet nur an der Kaffe der Allge⸗ meinen Deutschen Handels ⸗Gesellschaft statt und muß unter Einreichung eines doppelten, grithmetisch ge ardneten Nummerverzeichnisses, gemäß §. 25 der Statuten bis zum 23. Juni a. e., Nachmittags Uhr, gegen Aushändigung der Eintrittskarten und Stimmzettel erfolgt sein.

2025

Die He

General⸗Versammlung, welche am 27. Juni d. J im hiesigen Stationsgebäude stattfinden ö.

Deputation der Aktionäre zu vollziehen.

Die Legitimation zur Betheiligung an der

zu erfolgen. Elberfeld, den 19. Mai 1874.

Bilanz vom 31.

I) Die Entgegennahme des Geschäftsberichts, die Genehmigung der Jahresrechnung 2 lowie die Ertheilung der Entlasfung. .

2 Neuwahl von Aufsichtsraths mitgliedern.

3) Antrag mehrerer Aktionäre auf Herabsetzung des Grundkapitals analog den General⸗ versammlungsbeschlüssen anderer Gesellschaften . von Aktien und dem⸗

ige Abänderung der 65 n Gesellschaftsstatuten. ö.. J

ö ö 1874.

Der An rath der Allgemeinen Dent

Dan dels · Geseũschaft. 6. Baumann,

Vorsitzender.

11 Bergisch⸗Märkische Eisenbahn Hesellschf

rren Aktionäre der Bergisch-Märkischen Eisenbahn⸗-Gesellschaft werden zur or den ch n

Vormittags 10 uhr, hierdurch eingeladen, um den Geschäftsbericht der

Königlichen Eisenbahn⸗Sirektion für das Jahr 1873 entgegen zu nehmen und die Ergänzungzswahl der

General⸗Versammlung hat in den drei letzten Tagen

vor derselben nach Maßgabe der §§5. 65 und 67 des Statuts Und zwar am 24., 25. und 26. Juni d. F

Der stellvertretende Vorsitzende der De ; ö wa . er Deputation der Akti 5. Kärkischen C*fe ben enn n fz t onäre der Bergisch

FE. HI. VG ülsing.

ö c' staden

Aktien⸗Gesellschaft für Bergbau in Alstaden bei Oberhausen.

Dezember 1873.

oben benannten Zahlstellen.

68 Obligationen (weiß).

44 Obligationen (roth).

1L. Serie (weiß). Nr. 4 28, 38, 42, 53, 76, 85, 87, 9g2, 125

. Sexie (roth) Vr. 79 81, 197, 258, 268, 271, 279, 390,

Alstaden, den 1. Juni 1574

. Beschlüsse der Generalversamml :

h , Ie, e, ö 6. ist nr, . w e von oder hlr. pro Aktie ist vom 1. ĩ

Lasse der Gesellschaft in Alstaden und ö Herren * den, ed: Eee e der

3) Der Verwaltungzr besteht 2. & Tree , 3 ö , . 5 ö Henn F. Fortamp3, Vorsttzender, J. Delloye,

Die Mitglieder der Au fsichtskommission sind die ö 99 S. von Limburg Styrum, H. Depaenw, M. . . . nn achstehend verzeichnete Obligationen sind ausgeloost und vom 1. Juli ab zahlbar bei den

Anleihe vom 27. April 1867. Nr Il, 44. 41, 4d, 83, 57, 64, 6tz, 69, 72, 73, 78, 123, 127 24, 255, 363, zi, 327, 334. 310, zas, 351, 353, yr, , , , gh 6 13. 1. ö. . or4, 666, 659, fol, 737, 755, 767, 755, S365 Sas, Anleihe vom 14. Juni 1870

Nr. g. 13, 36, ss, gi, 4, 150, 151, 162, 164, 208, 215 . . ) ' ö ö . 7 z . O, 233, 242, 265, 310, 31 321 2, 538, o77, sg, old, sz, S5, 663, ss. 761, 73s, . 3 .

Verzeichniß der in früheren Jahren ausgeloosten Obli borgeltz . welche noch nicht zur Zahlung

ö

579, 662, 608, 636, 77I, 772, 777, 783, 785, 791, 826,

U . D ö,, , e en auf unserer Station Ni. Konze feld JJ . ö,, ,, onze sie gelder 392365 26 3 Aktienkapi 4 9 ,, Einzahlungen auf junge Aktien. 567 760 - é n, n. junge Aktien ö . . SBtägiger Gültigkeit nach Sta— Ankauf. des Zehent-⸗Rechtes 116, 99090 Reservef ond J 990 , ( k . Firn h, e. e. d 228451 13 11 Amortifationsfond 2 3 . Dden. Der in der fon unn , gegeben Immobilien des Schacht J.. 11570 21 Alte Obligationen 263 . . gönigliche Direktion ö des Schacht I 3j . . ; . . 2 der NRiederschiefifsch. Hear ischen Eisenbahnn. . sché St,. n,, dis Diüzdahe vn isi 3 eee n his itari, ; Die Stationen Thorn (der Mobilien. 2336 25, 8 k 7 Ostbahn und der Oberschle⸗ Magazin, Materialien 12255 6 5 3 ö sischen Bahn) Danzig, Kö⸗ Kohlen. ; . 3585 1 . nigsberg, Braunsberg (für Eisenbahn. 30 721 15 10 3 . kahn . . 2 K ij/ So n 77 6 ij r 6 r Königlichen Ost⸗ Magazin in ; 509 bahn, sind vom 13. Juni er. ab als Verbandstaflio— . 7 1 1 5 . e ,,, . . ö k z.. 12 nmen. Tarif⸗Exemplare sind v = s H . 2 e re nen r r, J ae l on den Ver⸗ Wechselportefeuille. . Bromberg, den Jo. Fun olg. i543 2111 aS 13 Ai 1 . .

129, 158, 189, 164 165. 168, 169, 170, 176, 178,

395, 512.

Diese Obligationen werden vom J. Juli 1873 an nicht mehr verzinst.

Für den Verwaltungsrath F. Fortam ps, J. Dell

Vorsitzender. ohe. .

Dem Landgrafen Ernst von Hessen⸗Philippsthal und dem Prinzen Karl von Hessen⸗Philippsthal die Er⸗ laubniß zur Anlegung des von des Beys von Tunis Hoheit ihnen verliehenen Großcordons des Nischan el Iftikhar⸗Ordens

zu ertheilen.

Deutsche s Reich.

Am 1. Juli cr. wird in Neuschönefeld bei Leipzig in Verbindung mit der Postanstalt daselbst eine Telegraphen⸗ Station mit be⸗ schrãnktem Tages dienst eröffnet.

Dresden, den 14. Juni 1874.

Kaiserliche Telegraphen-Direktion.

Zu Sonnenburg im Regierungsbezirke Frankfurt a. / O. wird am 1. Juli d. J. eine mt der Postanstalt daselbst kombinirte Telegraphen⸗ Station mit beschränktem Tagesdienste eröffnet (efr. 5. 4 der Tele- graphen Ordnung für das Deutsche Reich).

Stettin, den 14. Juni 1874.

Kaiserliche Telegraphen-Direktion.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ ädigst geruht, dem Geheimen expedirenden Sekretär und echnungs⸗Rath Isenbeck vom Kiiegs⸗Ministerium bei dem

Ausscheiden aus dem Dienst den Charakter als Geheimer Rechnungs⸗ Rath zu verleihen. . Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den Pfarrer Florschütz, bisher zu Iserlohn, zum Regierungs- und Schulrath Allergnädigst zu ernennen;

Dem praktischen Arzt ꝛc. Dr. Julius Bechert in Polzin, dem praktischen Arzt ꝛc. Dr. Amort in Pelplin, und dem praktischen Arzt Or. von Düring in Hamburg den Cha—⸗ rakter als Sanitäts⸗Rath zu verleihen.

Auf den Bericht des Staats -Ministeriums vom 7. Juni d. J. genehmige Ich, daß der Betrieb auf der Strecke Süchteln⸗ Grefrath der Crefeld⸗Kreis Kempener Industrie⸗Eisenbahn bis zur betriebs— fähigen Vollendung des der betreffenden Gesellschaft gestatteten Wei⸗ terbauesß der Bahn von Grefrath nach Straelen eingestellt wird, Dieser Erlaß ist durch das Amtsblatt der Regierung ju Düsseldorf auf Koflen der Gesellschaft bekannt zu machen und eine bezũgliche Anzeige in die Gesetz Sammlung aufzunehmen.

Schloß Babelsberg, den 8. Juni 1874.

Wilhelm.

Camphausen. Graf zu Eulenburg. Dr. Leonhardt, Dr. Falk. p. Kameke. Pr. Achenbach (zualeich für das Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten).

An das Staats⸗Ministerium.

Rinisterium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Dem Regierungs- und Schulrath Florschütz ist die Stelle eines Schulraths bei der Königlichen Regierung zu Cöln übertragen worden.

Dem Schriftsteller Johann Ludwig Gustar Langen⸗ scheidt in Berlin ist das Prädikat „Professor“ verliehen worden.

Dem Seminar⸗Musiklehrer Waldbach zu Preuß⸗Eylau ist das Prädikat „Musikdireklor“ beigelegt worden.

Rinifterium für Sandel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der bisherige Königliche Eisenbahnbau⸗ und Betriebs ⸗In⸗

spektor Max Sebaldt zu Saarbrücken ist zum Königlichen Bber⸗Betriebs⸗Inspektor bei der Saarbrücker Eisenbahn befördert

worden.

Abgereist: Der Geheime Kabinets⸗Fath von Wilm owski nach Ems.

Bekanntmachung. Des Kaisers und Königs Majestät haben geruht, an Stelle des Rittergutsbesitzers Herrn Grafen Poningki auf

Schloß Wreschen, den Rittergutsbesitzer Herrn von Kurna⸗ to ws ki auf Pozarowo zum Stellvertreter des Landtags- Mar-

schalls für den am heutigen Tage zusammengetretenen Provin⸗ zial⸗Landtag des Großherzogthums Posen zu ernennen. Dies bringe ich hiermit zur öffentlichen Kenntniß. Posen, den 14. Juni 1874. Der Landtags⸗Kommissarius.

Ober⸗Präsident: Guenther.

den 16. Inni,

Aichtamtliches. Deutsches Re ich.

Preußen. Berlin, 16. Juni. Ihre Majestät die Kaiserin-Königin hat gestern auf der Reise von Baden nach Coblenz Ihre Majestät die Kaiserin von Rußland in Jugen⸗ heim bei Darmstadt befucht und daselbst das Diner eingenommen. Gestern Abend traf Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin im Kö⸗ niglichen Residenzschlosse zu Coblenz ein und besuchte heute Vormittag beide Kaiser in Ems.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz wird Sich am 18. d. M. Abends zum Besuch der unter Höchstseinem Protektorat stehenden internationalen land⸗ wirthschaftlichen Ausstellung nach Bremen begeben, daselbst am 19. der Preisvertheilung beiwohnen und am 21. wieder nach Potsdam zurückkehren.

In der Begleitung Höchstdesselben werden sich der Hofmar— schall Graf zu Eulenburg, der Kammerherr von Normann und der persönliche Adjutant Oberst Mischke befinden.

Der Bundesrath trat heute zu einer Sitzung zu⸗ sammen.

In der Streitsache des Ortsarmenverbandes Hörde gegen den Landarmenverband der Provinz Westfalen, in welcher der erftere Erstattung der zur Unterstützung der Familie des zu

örde, ohne dafelbst einen Unterstützungswohnfitz erworben zu 6. verstorbenen Bergmanns R. verwendeten Summe ver⸗ langt, hatte der Landarmenverband eingemendet, daß der R. unter der Herrschaft der , , ,, . zu Hes⸗ pert durch polizeilich gemeldetes einjähriges Wohnen, eventuell durch mindestens dreijährigen gewöhnlichen Aufenthalt daselbst Unterstützungswohnfsitz erworben nud denselben bei seinem Tode noch nicht wieder verloren gehabt habe. Der klagende Armenverband hatte diese Behauptung bestritten und unter Bezugnahme auf amtliche Verhandlungen aufgestellt, daß der R. sich allerdings zum Zweck der Niederlasfung in Hespert seiner Zeit polizeilich gemeldet habe, daß ihm aber die Niederlassung für seine Person verweigert und nur seiner aus Hespert gebür⸗ tigen Frau und den Kindern gestattet worden sei; daß dem⸗ gemäß R. persönlich nicht in Hespert Wohnfitz genommen, auch sich während der entscheidenden Frist nicht gewöhnlich daselbst aufgehalten, vielmehr an verschiedenen Orten gearbeitet und nur ab und zu seine von ihm unterstützte Familie in Hespert be⸗ sucht habe. .

Die westfälische Deputation für das Heimathwesen hat den Verklagten nach dem Klageantrage verurtheilt und das Bun⸗ desamt für das Heimathwesen durch Erkenntniß vom II. Mai 1874 auf die Berufung des Verklagten diese Ent⸗ scheidung bestätigt, indem es in den Gründen nach dem Cen⸗ tralbl. f. d. D. R. Folgendes ausführte:

Der Verklagte und Apellant kann auch in dieser Instanz nicht behaupten, daß der verstorbene Bergmann R. nach der polizeilichen Anmeldung seines Anzugs in Hespert und nachdem ihm die Niederlassung daselbst verweigert worden, nichtsdesto⸗ weniger für seine Person dort Wohnfitz genommen habe. Er glaubt vielmehr, daß, da der Aufenthalt der von R. als Fa⸗ milienhaupt unterstützten, und, so oft es seine Beschaftigung gestattete, von ihm besuchten Familie vom Vorstande der Ge⸗ meinde Hespert geduldet worden sei, R. selbst nach Ablauf eines Jahres, jedenfalls aber nach Ablauf von 3 Jahren Unterstützungs⸗ wohnsitz daselbst erworben habe, da als dessen gewöhnlicher Auf⸗ enthalt nur der Ort angesehen werden könne, wo sich seine von ihm unterstützte Familie befand.

Diese Ausführungen sind aber nicht begründet. Für die Erwerbung eines Unterstützungswohnsitzes in Gemäßheit des §. 1 Nr. 2 des preußischen Armenpflegegesetzes vom 31. De⸗ zember 1842 resp. Art. 1 der Novelle vom 21. Mai 1855 kann es nicht in Betracht kommen, daß die Familie eines zum An- zuge Angemeldeten an einem Orte ihren Wohnsitz genommen hat. Nur die persönliche Niederlassung des Familienhauptes, dessen Unterstützungswohnsitz den accessorischen Unterstützungs⸗ wohnsitz der Glieder seiner Familie bedingt, und die Fortsetzung des vom Familienhaupte erworbenen Wohnfitzes durch dasselbe kann zum Erwerbe des Unterstützungswohnsitzes führen. Erst wenn der allein entscheidende Akt der persönlichen Niederlassung des Familienhauptes stattgefunden hat, kann es in Frage kom⸗ men, in wie weit der erworbene Wohnsitz dadurch fortgesetzt wird, daß die Familie am Orte desselben verbleibt, während das Familienhaupt auswärts einem Erwerbe nachgeht und von Zeit zu Zeit zu seiner Familie zurückkehrt.

Auch von dem Erwerbe des Unterstützungswohnfsitzes in Ge⸗ mäßheit des 8. 1 Nr. 3 des preußischen Armenpflegesetzes kann nicht die Rede sein, da die Gemeinde Hespert als gewõhnlicher Aufenthaltsort des R. nicht betrachtet werden kann, während sich nur seine Familie daserbst aufgehalten und er ohne selbst that⸗ sächlich dort seinen Aufenthalt zu fixiren, sie in Hespert nur be⸗ fucht hat, so oft es seine Beschäftigung gestattete.

Hat sonach R. in Hespert einen Unterstützungswohnstz nicht erworben, auch weder in Ferndorf, wo er sich bis zum Umzuge seiner Familie nach Hespert aufhielt, einen solchen besessen, noch

Abends. 1874.

aufhielt, Unterstũtzungswohnsttz erwerben können, so muß ange⸗ nommen werden, daß er als landarm gestorben sei.

Der Landarmenverband ist deshalb mit Recht verurtheilt worden, die für die Familie R. aufgewendeten Unterstützungskosten zu erstatten u. s. w.

Ueber die Ernennung von Standesbeamten hat der Minister des Innern in einem Cirkularerlaß vom 26. v. M. folgende Grundsätze aufgestellt:

1) Wenn der §. Z des gedachten Gesetzes im alinea 2 be⸗ stimmt: „Auch können die Gemeindebehörden die Anstellung eines besonderen Standesbeamten beschließen, so ergiebt die Zusammenhaltung dieser Bestimmung mit den unmittelbar vorhergehenden Bestimmungen desselben Paragraphen sofert, daß unter einem besonderen“ Standesbeamten ein solcher hat ver⸗ standen werden sollen, der nicht dem Gemeindevorftande an⸗ gehört. Die Uebertragung der Standesamtsgeschäfte auf einen Beigeordneten oder auf ein sonstiges Mitglied des Gemeinde⸗ vorstandes ist nach alinea Eins dem System der Städte⸗Ord⸗ nung entsprechend, Sache des Bürgermeisters. Das Vor⸗ schlagsrecht des Magistrats tritt nur dann ein, wenn die Gemeindebehörden (Magistrat und Stadtverordneten⸗Versamm⸗ lung) beschlossen haben, daß ein besonderer Standesbeamter in dem oben erwähnten Sinne angestellt werden soll. Das Ver⸗ fahren des Magistrats zu A.,, der den dortigen Beigeordneten resp. einen Stadtrath als Standesbeamten resp. Stellvertreter zur Ernennung durch den Minister des Innern präsentirt hat, entspricht demzufolge nicht dem Gesetze.

2) Der Antrag der Stadtbehörden zu B., daß für die dor⸗ tige Landarmenanstalt ein besonderer Standesbeamter ernannt werden möge, ist nur in dem Sinne zulässig, daß für denje⸗ nigen Theil bes Stadtbezirks, auf dem die gedachte An⸗ stalt steht, ein besonderer Standesbeamter bestellt, daß also der Stadtbezirk in zwei Standesamtsbezirke getheilt wer⸗ den soll, von denen der eine das eben erwähnte Areal, der zweite aber den Rest des Stadtbezirkes umfassen würde. Nur in diesem Sinne jedenfalls würde der qu. Antrag überhaupt als zulässig zu betrachten sein. Die Ausführung hängt aber davon ab, ob zu einer Theilung solcher Art ein Bedürfniß in der That vorliegt. Nach 5. 2 in fine können größere“ Stadtgemeinden mit Genehmigung des Ober⸗-Präͤsidenten in mehrere Standesamtsbezirke getheilt werden. Nach §§. 16, 41 a. a. O. können Geburts⸗ und Todesfälle, welche sich in öffent⸗ lichen Anstalten (Gefangenanstalten ꝛc.) ereignen, dem Standesbeamten in schriftlicher Form von dem Vorsteher der Anstalt angezeigt werden. Das Eingehen auf den Antrag der Stadtbehörden zu B. würde also der Intention des Gesetzes, falls nicht ganz besondere Gründe dafür geltend gemacht werden können, schwerlich gemäß sein.

3) Der Antrag der Stadtbehörden zu C., einen Standes⸗ beamten für Eheaufgebote, einen zweiten für Heiraths⸗ und Sterberegister, einen dritten für Geburtsregister zu bestellen entspricht nicht dem Gesetze, dessen Bestimmungen vielmehr da⸗ von ausgehen, daß für jeden Standesamtsbezirk Ein Standes⸗ beamter (resp. ein oder mehrere Stellvertreter) fungiren soll. Dagegen wurde es für zulässig zu halten sein, für die Stadt⸗ gemeinde 0. Einen Standesbeamten nebst zwei Stellvertretern zu bestellen und alsdann, soweit ein Bedürfniß dazu vorliegt, im Wege der inneren Geschäͤftsvertheilung eine Einrichtung dahin zu treffen, daß der erste resp. der zweite Stellvertreter, in die⸗ ser seiner Eigenschaft, der Regel nach in Fällen der einen und der anderen Art eintreten soll. Gleichwohl macht der Mi⸗ nister darauf aufmerksam, daß eine übermäßige, nicht unbedingt gebotene Zersplitterung in der Geschäftsführung der Standes⸗ beamten sich wenig zu empfehlen scheint.

4 Daß diejenigen besonderen Standesbeamten, welche auf Antrag städtischer Behörden ernannt werden, nicht aus der Staatskasse zu entschädigen sind, hält der Minister für un⸗ zweifelhaft. Eine entgegengesetzte Auslegung der Bestimmungen in 5§. 2, alinea 2 und S. 5, alinea 4, des Gesetzes würde dahin führen, daß es in der Hand der städtischen Behörden läge, die Entschädigungspflicht in allen Fällen auf den Staat zu wälzen.

Der Minister des Innern hat sich in einem Eirkular⸗ erlaß vom 3. d. M. dahin ausgesprochen, daß bei der Bildung der Standes amtsbe zirke die Rücksichtnahme auf die Lage des Parochialortes zwar manche nahe liegende Vortheile haben könne, daß dessenungeachtet aber die Anlehnung der gedachten Bezirke an die Amtsbezirke die, nur aus besonders gewich⸗ tigen Gründen zu verlassende Regel zu bilden haben werde. Das Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes 2c. gehe in seinen gesammten Dispositionen über die Bildung der Standes⸗ amtsbezirke davon aus, daß die letzteren auf den Verband der politischen Gemeinden basirt sein sollen.

Die Kreisversammlung eines Kreises hatte die Aufnahme einer Bestimmung in die Geschäftzordn ung be⸗ schlossen, wonach für den Fall, daß weder der Landrath, noch einer der beiden Kreisdeputirten auf dem Kreistage anwesend ist, die Kreisversammlung unter Leitung des ältesten Mitgliedes einen Vorsitzenden zu wählen hat. Der Minister des In⸗ nern hat jedoch eine solche Bestimmung mit den Vorschriften der §5§. 118 und 185 der Kreisordnung nicht für vereinbar

an den Orten, wo er sich später allein und mit seiner Familie

erachlek. Nach 5. 118 habe der Landrath den Vorsttz auf dem

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