1874 / 141 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 18 Jun 1874 18:00:01 GMT) scan diff

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der Kreis mit seinem gesammten gegenwärtigen und zukünftigen Ver⸗ mögen und mit seiner Steuerkraft.

Unterschrift ertheilt. Rastenburg, den ten.. (Siegel des Landraths.)

Der Kreisausschuß des Rastenburger Kreises. Anmerkung: Die Ünkerschriften sind eigenhändig zu unter-

zeichnen.

Provinz 2 . Kegierungsbezirk Könissberg. Erster (bis... ) Zinscoupon (l.) Serie

zu der Kreis⸗Obligation des Rastenburger Kreises. III. Emission.

1 K G Reichsmark

zu vier und einhalb Prozent Zinsen, ß Mark .. . Pfennige.

Der Inhaber dieses Zinscoupons empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom. tens... k ( resp. vom . ö und späterhin die Zinsen der vor benannten Kreis · Obligation für das Halbjshr vom... .

Anmerkung: Die Namengunterschriften können mit Lettern oder Facsimile⸗Stempeln gedruckt werden; doch muß jeder Zinscoupon mit der eigenhändigen Namengunterschrift eines Kontrolbeamten

versehen werden.

Provinz Preußen.

on zur Kreis⸗Obligation des Rastenburger Kreises. III. Emission. ie, r ö, Mark.

Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obligation des Rastenburger Kreises Littr. ... Nr. ... über Mark X vier und einhalb Prozent Zinsen, die te Serie

; bei der Kreis Kom- munalkasse zu Rastenburg, sofern dagegen Seitens des als solchen legitimirten Inhabers der Obligation kein Widerspruch ergangen ist.

Regierungsbezirk Königsberg. Tal

Der Kreisausschuß des Rastenburger Kreises. Anmerküng: 1) Die Namenzunterschriften können mit Lettern oder Facsimile⸗Stempeln gedruckt werden; doch mu jeder Talon mit der eigenhändigen Ramengunterschrift eines Kontrol=

23) Der Talen ist zum Unterschiede auf der ganzen Blatt⸗ breite unter den beiden letzten Zinconpons mit davon abweichen ·˖

9. Zinscoupon. 10. Zinscoupon.

Talon.

Finanz⸗MinisteriLum.

Bekanntmachung.

Für die bis einschließlich den 6. Juni er. bei uns eingelie⸗

ferten Landes⸗ Goldmünzen ist der Metallwerth festgestellt, und

können die Einlieferer gegen Rückgabe der mit Quittung zu ver⸗

sehenden Verzeichnisse die bezügllchen Beträge bei uns in Em⸗

pfang nehmen.

Berlin, den 17. Juni 1874.

Königliches Haupt⸗Steuner⸗Amt für inländische

Gegenstände.

Rinisterium der geißslichen, unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der bisherige Privatdocent Dr., Hermann Köhler ist

zum außerordentlichen Professor in der medizinischen Fakultãt

der Universität zu Halle ernannt worden.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeit en.

Dem General⸗-Direktor 3. Weidtmann in Dortmund ist unter dem 16. Juni 1874 ein Patent auf einen horizontalen Dampfhammer zum Anstauchen von Bolzenköpfen in der durch Zeichnung und Beschreibung nach⸗ gewiesenen Zusammensetzung, ohne Jemanden in der An⸗ wendung bekannter Theile zu beschränken, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Preußische Bank. . Wochen⸗Uebersicht der Preußischen Bank vom 15. Juni 1814. Aktiva. 1) Geprãgtes Geld und Barren Thlr. 238, 057, 000 3 Kassen⸗Anweisungen, Privat⸗Banknoten

und Darlehns kassenscheine 4, 961,000 3) Wechsel⸗Bestãnde ; 125, 744, 000 I) Lombard⸗Bestãndeꝛeer 20,913, 000 5) Staats papiere, verschiedene Forderungen

und Aktiva. JJ 5, 392, 000

Passiva. 6) Banknoten im Umlauf ö Thlr. 271, 220, 900 7) Depoftten⸗Kapitalien 31, 390,000 s) Guthaben der Staatskassen, Institute und Privatpersonen, mit Einschluß des Giro⸗ Verk 6

Sen der ns gun ists gäöniglich Prẽußtsches aupt⸗Bank-Direltorium.

von Dechend. Boese. Rotth. Gallenkamp. Herrmann.

Koch. von Koenen.

Angekommen: Se. Exzeellenz der Staats⸗ und Minister

für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, Dr. Achenbach aus der Rheinprovinz.

9 nen Litt. G. Deffen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer zogen: 20 Obligationen à2 FS 175 319 552.“ 573. 5634. 748. 761. 797. 1153. 1293. 1412. 1426. 1461. 1472 und 1565. Fl. 20009 Thlr. 11,428. 17 Sgr. 2 9 12 Obligationen i FI. 1827. 1935. 7528. 3157. 2254. 2375. 2422. 2424 und 2614. Fl 6000. Thlr. 3155. 17 Sgr. 2 Pf. 7 Obligationen * Fl. 2866. 2941. 2943. 2969. 3151 12066 17 Obligationen à Fl. 109: Nr. 3334. 3128. 3460. 4165. 4150. 4252. 4349. 4451. 4566. 4611. 4659. 4666. 17605 4722 und 75609. Fl. To. Thlr. 971. 12 Sgr. 10 Pf. zusammen 56 Obligationen über FI. 2X. 800. Thlr. 17028.

3577. 3969.

30. November 1818 wurden nachverzeichnete Nummern der Obligatio zur Rüczahlung auf den J. Oktober 1874 ge

17 Sgr. 2 Pf.

nicht verfallenen 2 Zinscoupon erheben können.

Der Geldbetrag der etwa Goupons wird von dem zu za zurũckbehalten.

sondern bei einer der anderen treffenden Schuldverschreibung

2379. 4326 u. 4458.

2158. 3392. 3808. 3952. 4172 u. 1871: Litt. G. 1855. 5058. 2957. 3093. 3369. 3422 u, 4660, Rück⸗ zahlbar am 1. Oktober 1572: Litt. G. 15156. 2342. 3046 3216. 3273. 3329. 3723. 165 u. 4610. Rüczahlbar am 1. Oktober 183: Litt. 3 153 552. 914. 568. 719. 2555. 2862. 2928. 3298. 3458. 3513.

3996. 4135 u. 4149.

deren Einlösung aufgefordert.

Bie Inhaber dieser Obligationen werden hiervon mit dem Ye= merken in Kenntniß gesetzt, daß sie die Kapitalbeträge, deren Verzin⸗ sung nur bis zum Rückahlungstermine stattfindet, bei der König⸗ lichen Kreiskasse in Franfurt a. Tö⸗ Staatsschulden-Tilgüngskasse in Berlin, bei jeder Kö⸗ niglichen Regierungs- Hauptkasse, sowie bei den Kön ig⸗ lichen Bezirks⸗Hauptkassen in Hannover Lüneburg und Osnabrück gegen Rückdabe der Obligationen und der dazu gehörigen

Soll die Einlösung von dergleichen Obligationen nicht bei der Regierungs ⸗Hauptkasse hier, oder kei der Kreiskasse in Frankfurt 4. M,

diese Kasse vor der Auszahlung an den Unterzeichneten 31 Prüfung einzusenden, weshalb diese Schuldverschreibungen einige Rückzahlungstermine eingereicht werden können. ;

Rest anten. Rückahlbar am 1. Oktober 1869: Litt. G. 1849. Rückzahlbar am 1. Oktober 1870: lätt. 6.

Die Inhaber dieser Obligationen werden hierdurch wiederholt zu

Wiesbaden, den 10. Juni 1874. ; Der Regierungs⸗Präsident. von Wurmb.

J. 1000: Nr. 64. 18. 115. 142. 171.

560: Nr. 1615. 1685. 1783.

300: Nr. 3197 und 3300. Fl. 2100. Thlr.

M., bei der Königlichen

8 pr. 1. Oktober 1875/76 nebst Talon

fehlenden, unentgeltlich zurückzngebenden hlenden Nominalbetrage der Obligation

Kaffen bewirkt werden, so sind die be⸗ en nebst Coupons, und Talong durch

eit vor dem

4639. Rückzahlbar am 1. Oktober

Preußen. Kaiser und König b Majestät dem Kaiser von

burg Vorstellungen geben. der Kaiserin⸗Königin nach

Se. Majestät der Kai

Sr. Majestät dem Kaiser Kaiser Alexander am Bah

der Behörden erschienen.

estern den Besuch Sr. 9 den Sr. Majestät d

Garde ⸗Fuß⸗Artillerie⸗ technische Mitglieder: der

ßen Königliche Hoheit, H

Bundesraths statt. In denselben wurde

den Gesetzes erfordert

zu xiges Anlehen der vorm als Freien Stadt Frank- urt a. M. von Fl. 2, 506 009. 4. d. 39. November 1848.

des Anlehens

Die Staatsregierun

Bei der am 3. eis. stattgefundenen 18. en, n. der vormalg Freien Stadt Frankfurt a. M. von Fl. 2,

500, 000, d. d.

nungen und Weisungen

Aichtamtliches. Deutsches Re m ich. Berlin, 18. Juni.

theater des Kurhauses, wo in dieser Saison eine französische Schauspielergesellschaft und die große deutsche Oper aus Straß⸗

Das Diner fand gestern bei dem Kaiser Alexander statt, der Sich Vormittags mittelst Eztrazugs zum Besuche Ihrer Majestät

Vortrag des Geheimen Kabinets⸗Raths v. Wilmowski entgegen. eute Vormittag gegen 11 Uhr sind Se. Majestät der König der Niederlande und Se, Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen in Ems eingetroffen und von

pfang waren auch das Gefolge Beider Kaiser und die Spitzen

Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin empfing

Se. Majestät der Kaiser und König haben am 2. Juni d. J. Bestimmungen, betreffend die Dienstverhältnisse der Offiziere 2c. des Beurlaubtenstandes der Kaiserlichen Ma⸗ rine, und eine Verordnung, betreffend die Ergänzung und Ausbildung der Seeoffiziere des Beurlaubtenstandes, genehmigt.

Zu einer Allerhöchst befohlenen Kommission, welche Sr. Majestãxt Vorschläge darüber machen soll, in welcher Weise aus dem Zeughause eine Ruhmeshalle für die preußische Armee geschaffen werden kann, und zu welcher als Präses der General-Major und Commandeur der Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗Brigade von Dresky ernannt worden, sind als milstärische Mitglieder: der Oberst⸗Lieutenant Schmeltzer, Commandeur des Barde⸗Fuß⸗Artillerie⸗Regiments, der Major Fassong vom Kriegs⸗-Ministerium, der Major Ising vom

Depots hier und der Major Rautenberg vom Kriegs⸗Mini⸗ sterium, sowie zu den Bergthungen der qu. Kommission als

dam, der Geheime Regierungs⸗Rath Hitzig und der Direktor der Waffen⸗ und Kunstsammlung des Prinzen Carl von Preu⸗

Am 16. und am 17. d. Mts. fanden unter Vorsitz des Staats⸗Ministers Delbrück die 30. und die 31. Plenarsitzung des

Gerichts verfassung, die Strafprozeßordnung und die Civilprozeß⸗ ordnung nebst den zugehörigen Einführungsgesetzen berathen. Sodann wurden einige Wahlen von Mitgliedern von Diseipli⸗ narkammern vorgenommen.

Ueber die Ausführung des Gesetzes über die Civilehe enthält die Prov. Korr.“ folgende Uebersicht:

Das Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Cheschließung tritt mit dem 1. Dktober d. J. in Kraft. Von diesem Tage ab wird die öffentliche Beurkun⸗ dung der Geburten, Heirathen und Geistlichen, sondern ausschließlich den vom Staate zu bestellen⸗

den Standesbeamten zustehen. . Die Ausführung des wichtigen, alle Volks kreise berühren⸗

neue Einrichtungen, welche unter allen Umständen bis zum J. Oktober d. J. vollendet sein müssen, wenn nicht mannigfache Verwirrung in den öffentlichen Verhältnissen entstehen soll.

kündigung des neuen Gesetzes mit den erforderlichen Anord⸗

Se. Majestät der esuchten vorgestern Abend mit Sr. Rußland die Vorstellung im Saal⸗

Eoblenz begeben hatte. ser und Konig nahmen gestern den

und König und Sr. Majestät dem nhof empfangen worden. Zum Em⸗

Majestãt des Kaisers von Rußland, es Königs der Niederlande.

Regiment und Vorstand des Artillerie⸗ Geheime Hofrath Schneider in Pots⸗

iltl, designirt worden.

über die Gesetzentwürfe, betreffend die

Sterbefälle nicht mehr den

die sorgfälligsten Vorbereitungen und

g ist daher unmittelbar nach der Ver⸗

lichen Standesamtsbezicke, wie für die Bestellung der Standes⸗ beamten und für die Sicherung einer demmächstigen angemessenen Geschäftsführung derselben vorgegangen.

Aus dem Gesetz und den Ausführungsbestimmungen der

Minister ergeben sich für die künftige Gestaltung der wichtigen Angelegenheit folgende wesentliche Gesichtspunkte:

Was die Standesbeamten betrifft, so ist in den 2

meinden nach dem Gesetze zunächst der Büͤrgermeister zur Wahr⸗ nn der Standesamtsgeschaͤfte in Aussicht genommen, vor— ehaltli einem Beigeordneten oder einem sonstigen Mitgliede des Ge⸗ meindevorstandes zu übertragen. In diesem Falle ist von ihm gleichzeitig auch mindestens ein Stellvertreter zu bezeichnen.

der Befugniß desselben, diese Geschäfte widerruflich

Die Gemeindebehörden können jedoch die Anstellung beson⸗

derer Standesbeamten (außerhalb der Mitglieder des Gemeinde⸗ vorstandes) beschließen, welche in diesem Falle auf den Vorschlag . von dem Ober⸗Präsidenten ernannt werden.

Auch können auf Beschluß des Gemeindevorstandes, nach

Anhörung der Gemeindevertretung, größere Stadtgemeinden mit Genehmigung des Ober⸗Präsidenlen in mehrere Standes amts⸗ bezirke getheilt werden.

In den Landgemeinden erfolgt die Bestellung der Standes⸗

beamten im Geltungsbereiche der neuen Kreisordnung auf den Vorschlag des Kreisausschusses, in den übrigen Provinzen nach Anhörung der Gemeindebehörden durch den Ober⸗Präsidenten.

Die Stande samtsbezirke können einen oder mehrere Ge⸗

meinde⸗ oder Gutsbezirke umfassen. Größere Gemeinden können in mehrere Standesamtsbezirke getheilt werden. stimmung der betreffenden Stadtgemeinde kann eine Land⸗

Unter Zu⸗

gemeinde oder ein Theil derselben einem städtischen Standes⸗ amtsbezirke zugetheilt werden.

Jeder Gemeindebeamte, insbesondere jeder Gemeindevor⸗ steher, jeder Gutsvorfteher, jeder kommissarische Amtsvorsteher ist verpflichtet, für den gesammten Umfang desjenigen Standes⸗ amtsbezirkes, zu welchem der Bezirk seines Hauptamtes gehört, das Amt des Standesbeamten oder Stellvertreters zu über⸗ nehmen.

In Stadt- und Landgemeinden darf der Ober⸗Präsident auf Vorschlag des Kreisausschusses (beziehungsweise nach An⸗ hörung der Gemeindebehörden) statt der Gemeinde⸗ und Bezirks⸗ beamten, zu Standesbeamten auch andere Personen ernennen jedoch nur mit Einwilligung dieser Personen und nur im Falle eines besonderen Bedürfnisses.

Geistlichen dürfen die Geschäfte der Standesbeamten nicht übertragen werden.

Die Heranziehung von Schullehrern zu der Stellung als Standesbeamte soll nach überein stimmenden Anordnungen des Ministers des Innern und des Kultus⸗Ministers mit Rücicht auf die mancherlei Schwierigkeiten, welche die Vereinigung dieser Stellung mit den Amtspflichten der Schullehrer darbietet, mög⸗ lichst vermieden und nur in solchen Fällen genehmigt werden, in welchen die Uebertragung des Standesamtes an Gemeinde Beamte oder andere geelgnete Personen nach Lage der Verhãlt⸗ nisse nicht ausführbar erscheint.

Bei der Ernennung der Standesbeamten ist der Ober⸗ Präsident an die Vorschläge des Gemeindevorstandes oder des Kreisausschusses nicht unbedingt gebunden; er ist vielmehr be⸗ fugt, die Ernennung einer in Vorschlag gebrachten Person ab⸗ zulehnen und den Gemeindevorstand oder Kreisausschuß zu neuen Vorschlägen aufzufordern.

Bei der Abgrenzung der Standesbezirke ist von vorn herein Gewicht darauf gelegt worden, daß das Gesetz im Allgemeinen das persönliche Erscheinen der Betheiligten vor dem Standes⸗ beamten erfordert, und daß Sterbefälle spätestens am nächstfol⸗ genden Tage anzuzeigen sind. Es ergiebt sich hieraus die Noth⸗ wendigkeit, daß die Abgrenzung unter thunlichster Vermeidung allzu großer Bezirke überall dergestalt erfolge, daß den Bethei⸗ ligten aus der in jeder Jahreszest rechtzeitig zu erfüllenden Ver⸗ pflichtung nicht übermäßige Belästigungen erwachsen. Anderer⸗ feits kann jedoch die Rücksicht auf Erleichterung der Eingesessenen nur insoweit entscheidend sein, daß überall die Möglichkeit ge⸗ sichert bleibe, auch für einen kleineren Bezirk einen ausreichend befähigten Standesbeamten (und Stellvertreter) zu gewinnen. Soweit nicht die obwaltenden örtlichen Verhältnisse entgegen⸗ stehen, ist eine wenigstens annähernd gleicharlige Organisation der Standesamtsbezirke und deren Anlehnung an die ländlichen Amtsbezirke (in Westfalen an die Aemter, in der Rheinprovinz an die Bürgermeistereien, in Hessen an die Kirchspielbezirke u. s. w.) in Aussicht genommen.

Die erfolgte Abgrenzung der Standes amtsbezirke, sowie die Ernennung der Standesbeamten und ihrer Stellvertreter wird durch die Amts⸗ und Kreisblätter bekannt gemacht werden.

Die Standesbeamten und Stellvertreter werden bei der Ein⸗ führung in ihr Amt vereidigt, sofern sie nicht bereits in anderer Eigenschaft einen Diensteid geleistet haben.

Die Standesbücher zerfallen in Geburtsregister Heiraths⸗ register und Sterberegister. Von jeder Eintragung ist an dem⸗ selben Tage eine Abschrift in ein Nebenregister einzutragen, welches letztere nach Ablauf des Jahres der Aufsichtsbehörde und von dieser nach erfolgter . dem Gericht zur Aufbewah⸗ rung zugestellt werden soll.

Die Eintragungen in die Standesregister erfolgen unter fortlaufenden Nummern für den ganzen Standesamtsbezirk.

Der Minister des Innern hat, um den Standesbeamten für die richtige Benutzung der Register und Formulare im voraus eine nähere Anleitung zu geben, Muster der verschiedenen in Betracht kommenden Aufnahmen ausfüllen und den Provinzial⸗ behörden zugehen lassen.

Die Standesbücher sollen durchweg und ohne Ausnahme in deutscher Sprache geführt werden, nöthigen Falls (wenn der Standesbeamte nicht beider in Betracht kommenden Sprachen mächtig ist) unter Zuziehung eines bei dem nächsten Gericht zu vereidigenden Dolmetschers.

Die Arbeiten und Vorbereitungen behufs Ausführung des Gesetzes sind auf Grund der ergangenen Anordnungen soweit gefördert, daß voraussichtlich schon geraume Zeit vor dem J. Oktober d. J, dem Tage des Inkrafttretens des Gesetzes, die Standesamt? bezirke überall abgegrenzt und die Standes⸗ beamten bestellt sein werden. In den Städten werden die be⸗ treffenden Geschäfte fast durchweg der im Gesetze angenom⸗ menen Regel entsprechend von den Bürgermeistern und Beige⸗ ordneten wahrgenommen werden, nur in verhãltnißmäßig wenigen größeren Städten (Berlin u. a.) ist bis jetzt die Anstellung be⸗ fonderer Standesbeamten in Aussicht genommen,

In den Landgemeinden des Geltungsbereichs der Kreis⸗ ordnung von 1872 wird es, so viel bis jetzt zu übersehen ist, in den meisten Fällen gelingen, den Amtsbezirk gleichzeitig als

sowohl für die Abgrenzung der bũrger⸗

Standes amts bezirk einzurichten.

In Betreff der Uebernahme der Stellung als Standes⸗ beamter hat sich großentheils eine Cee n gezeigt, welche die in dieser Beziehung auf mancher Seite gehegten Besorgnisse widerlegt hat. Insbesondere ist dies in Betreff der Amtsvor⸗ steher im Bereiche der neuen Kreisordnung der Fall. Der Mi⸗ nister des Innern hatte gleich beim Beginn der Ausführung des Gesetzes die vertrauensvolle Aufforderung durch die Pro⸗ vinzialbehörden ergehen lassen, daß die Amtsvorsteher, auch ab⸗ gesehen von den Fällen, in welchen das Gesetz eine Verpflich⸗ tung für dieselben festgestellt hat, in richtiger Würdi⸗ ung der in Betracht kommenden öffentlichen Interessen ch bereit finden lassen möchten, die Geschäfte des Standesamtes zu übernehmen. Es wurde geltend gemacht, wie es dringend geboten erscheine, das Amt vor Allem gleich in der ersten Zeit nur den zuverlässigsten Händen zu übertragen, und , ih . 1 , . der Stellvertreter, wie durch en Einrichtungen jede Ueberbü a per nn lassen . G Das hauptsächlichste Bedenken, welches in den betreffenden Kreisen im voraus gegen die ren e des . gige hett, 39 . beseitigt, nachdem die Aufsichts⸗ ie Standesbeamten schließlich d ĩ ů d , mn, ,, ten schließlich den Kreisausschüssen Das gehegte Vertrauen hat sich in weitestem Maße bestätigt indem die Amtsvorsteher, mit seltenen n n n, 3 . wertheste Bereitwilligkeit bewährt haben, auch das Ehrenamt eines Standesbeamten zu übernehmen. In allen Provinzen ist das Organisationswerk in ununter⸗ brochenem erfolgreichen Fortgange begriffen. Nicht minder ist das Nöthige eingeleitet, um den Standesbeamten bei der Ein⸗ ̃ . Amt ö Anleitung für die endung und Ausführu ir y , 6. führung des Gesetzes in allen Be⸗

In einem Cirkularerlaß vom 3. d. M. hat der Mini des Innern sich dahin einverstanden erklärt, za auf . stellung eines, zur Uebernahme der betreffenden Geschäfte nicht verpflichteten Amtsvorstehers zum Standesbeamten dann zu verzichten ist, wenn der qu. Amtsvorsteher eine Remuneration aus der Staats kasse beansprucht, und wenn außer ihm noch an⸗ dere geeignete und gesetzlich verpflichtete Personen im Berzirke vorhanden sind. Der Minister hat hierbei darauf aufmerksam gemacht, daß der von einem Gutsvorsteher bestellte Stell— vertreter in gleicher Weise, wie der Gutsvorsteher selbst, zur Uebernahme der Geschäfte des Standesbeamten für denjenigen . verpflichtet ist, zu welchem der betreffende Gutsbezirk

Als selbstverständlich betrachtet der Minister, daß di Standesbeamte oder Stellvertreter zu ba m ffn. . *. der Einführung in ihr Amt zu vereidigen sein werden, sofern . anderer Eigenschaft bisher einen Diensteid nicht geleistet

Nach der neuen Kreisordnung sind die Eisenbahn— Gesellschaften verpflichtet, zu denjenigen . beizutragen, welche auf das aus Grundbesitz oder Gewerbe flie⸗ ßende Einkommen gelegt werden. In Betreff der Einschätzung des Einkommens der Eisenbahn⸗Gesellschaften behufs Heranzie⸗ hung zu der Kreisabgabe ist nun von dem Finanz-Minister und dem Minister des Innern bestimmt worden, daß diefe Einschätzung nach denselben Grundsätzen zu erfolgen habe, welche bez. der Einschätzung der Eisenbahn⸗Gesellschaften behufs Heranziehung zu der städtischen Kommunal⸗-Einkommensteuer vorgeschrieben sind. Die Staats⸗Eisenbahnen dürfen, da der Fiskus nach der neuen Kreisordnung wegen seines aus Grundbesitz, Ge⸗ e, . J,, Einkommen zu den Rrelg⸗

eitragpflichtig ist is⸗Ei . 9. ,, hi g ist, zu reis Einkommensteuern

Durch den Meridian von Berlin wird der preußi Staat in nahezu gleiche Hälften getheilt, die fich . 3226 Quadratmeilen mit 11,085,890 Einwohnern, die westliche 3040 Quadratmeilen mit 13,567, 000 Einwohnern. An Staats⸗ . sind vorhanden in der östlichen Hälfte 265, 1 eilen, 9d. i. 1 Meile auf 123 Quadratmeilen und auf

1720 Einwohner, in der westlichen Hälfte 276, Meilen, d. i ö, . , n. und auf 49,160 Einwohner, i edoch eilen durch die E ! dier 6. , . ch die Erwerbung der neuen Pro⸗

m Bau befindliche Staatsbahnen enthält die östliche

24.3 Meilen, die westliche , Meilen; * . . migt sind durch die 120 Millionen⸗Anleihe in der öfklichen Hälfte Nichts, in der westlichen 124 Meilen, durch die 50, Hrillionen.AMileihe in der östlichen Hälfie sr. Mellen, n d westlichen 11, Meilen. Nach Vollendung dieser Linien wird kommen in der östlichen Hälfte 1 Meile Eisenbahn auf 8 Quadratmeilen und 29,745 Einwohner, in der westlichen galftl auf 72 Quadratmeilen und 32,190 Einwohner. Unter Staatsverwaltung stehen Privatbahnen fertig, resp im Bau oder konzessionirt, in der östlichen Hälfte 225, Meilen, in der westlichen 2334 Meilen. Eisenbahnen, für welche der Staat eine Zinsgarantie geleistet hat, giebt es in der östlichen Hälfte 175 Meilen, in der westlichen 1203 Meilen. Hierauf hat der Staat an Zinszuschüssen gezahlt für Bahnen in der östlichen Hälfte 1109773605 Thlr., in der westlichen 7, 158,955 Thlr., zu⸗ sammen 18,236, 560 Thlr., dagegen durch Betheiligung an den Erträgen garantirter Bahnen an Extradividenden, Dividenden und Zinsen eingenommen 27, 795011 Thlr. .

Der Geldwerth der im vorigen Jahre für die = ßischen Eisenbahnen mee, .. 1 rechnet sich bei Zugrundelegung des Ankaufspreises auf nahe 43 Millionen Thaler. Am Jahresschluß waren für 1874 Be— schaffungen im Werthe von circa 32 Millionen Thaler verdun⸗— gen, weitere Lieferungen sind inzwischen hinzugetreten. An Schienen und kleinem Eisenzeug waren allein für die unter Staatsverwaltung stehenden Eisenbahnen gegen Mitte verflosse⸗ nen Monats, und zwar ausschließlich bei deutschen Etablissements , bestellt. Die bezüglichen Auf⸗ rivatbahn⸗Gesellschaften wi i õ , ,, chaf wird man zu gleicher Höhe Der General-⸗Major und Chef der Landestriangulation von Morozowiez hat sich in dienstlichen Ange Died nächst nach Posen 1 . 2 e . Bromberg, 12. Juni. Das „Amtsblatt“ veröffentlicht eine Baupolizei⸗Ordnung für die (größeren) 2 26 eine dergl. für die kleineren Städte und das platte Land des Regierungsbezirks Bromberg, beide vom 1. Juni 1874.

Cassel, 17. Juni. Der Kom munal⸗Landtag wurde heute Mittag 12 Uhr eröffnet. Der Ober⸗Präsident, . Geh.

*

gliedern des Landtags gebildet, in den Stände ingefũ Derselbe erklärte, daß er beauftragt sei, im 2 1 jestãt des Kaisers und Königs den Kommunal⸗-Landtag zu er⸗ . indem er zugleich die Mittheilung mache, daß der Ober⸗ . v. Schutzber genannt Mischling zum Vorsitzenden und der 3 er⸗Asamtmann v. Wolff zum Stellvertreter ernannt sei. Die orlagen, welche die Staatsregierung dem F,ommunal⸗Landtage zu machen habe, befänden sich bereits in den Händen des n, , und könnte die Berathung derselben sofort eginnen. Sie betreffen einen Gesetzeniwurf über den Ufer⸗ bau an der Weser, und einen fsolchen, Abänderung der Grebenordnung vom 9. November 1739 betr., sodann ein Regle⸗ ment, das Taubstummen Institut betr, die Wahl eines Ausschusses für das Heimathwesen und für die Reklamationen der Einkommen⸗ 2. und schließlich die Tarifirung für den Ersatz der Unterstützung er Armen. Der Präfident v. Schutzber genannt Milchling ersuchte die Versammlung Angesichts des Gehörten, der Treue Liebe und Anhänglichkeit an den Landesherrn durch ein drei⸗ maliges Hoch auf Se. Majestät dem Kaiser und König Aus⸗ druck zu geben, was mit Begeisterung geschah. Der Ober⸗Prãsident verließ, in derselben Weise wie beim Eintritt geleitet, den Saal. . man die seitherigen Schriftführer durch Akklamation als wiedergewählt bezeichnete, wurde die Sitzung geschlossen und die nächste für morgen früh 10 Uhr anberaumt.

Bayern. München, 16. Juni. Der Bericht des ordneten Freytag an den Finanzausschuß der . 33 geordneten über den Gesetzentwurf, einen Kredit für außer⸗ ordentliche Bedürfnisse des Heeres betreffend“, dann die Bemerkungen und Vorschläge des Abgeordneten Dr. Völk, als Korreferenten zu diesem Bericht, sind nun autographirt und an die Ausschußmitglieder vertheilt worden. Der Referent, Abge⸗ , , Freytag, hat beantragt, für die außerordentlichen gedürfnisse des Heeres (das Kriegs-Ministerium hat bekanntlich für die Jahre 1874 und 1875 zusammen 10 826,900 Fl. ver⸗ langt) einen Kredit von zusammen 4. 735,024 Fl. für die beiden Jahre der XII. Finanzperiode zu eröffnen und diese Summe aus der französischen Kriegsentschädigung zur Verfügung zu stellen. Der Magistrat hat auf den Beschluß der Reichsraths— ammer über den Gesetzentwurf, die Ausscheidung der Zu stän⸗ digkeiten der Polizei⸗-Direktion und des Magistrates München betr., beschlossen, an die Abgeordnetenkammer ein n a,,, . 1 abgefaßtes Promemoria

g assen, worin die Wünsche Gemeindebehörde niedergelegt sind. K

Sachsen. Dresden, 17. Juni. Wie da ö vernimmt, wird der König sich am 19. d. M. n, n. der internationalen landwirthschaftlichen Ausstellung nach Bre⸗ men begeben und am 22. Juni von dort zurückkehren. An demselben Tage werden Ihre Majestäten die Villa in Streh⸗ len verlassen und sich in das Sommerhoflager nach Pillnitz be⸗ geben. Am 29. Juni gedenken Ihre Majestäten eine etwa sechs⸗ tägige Reise über Freiberg durch den Zwickauer Kreisdirektions—⸗ . n,. e n. in der ersten Hälfte des Mo⸗

Juli eine solche dur is direkti ĩ a m n ch ch den Bautzener Kreisdirektionsbezirk

Im XIII. Synodalwahl kreise, welcher die Diözesen Grim Leisnig und Wurzen umfaßt, ist 32 an ö a benen Hrn. Ady. Langbein in Wurzen Hr. Prof. Dr. jur. Kuntze in Leipzig als weltliches Mitglied der evangelisch⸗luthe⸗ rischen Lan des synode gewählt worden. Dieselbe wird morgen eröffnet werden, nachdem Vormittags 9 Uhr ein Gottes— dienst in der evangelischen Hofkirche vorausgegangen, bei dem der Ober-Hofprediger Dr. Kohlschütter die Predigt halten wird.

Baden. Karlsruhe, 17. Juni. (W. T. B Di Zweite Kammer hat in ihrer heutigen & m seglofss ! an den Großherzog eine Adresse zu richten, in welcher um a Gere rr, r grr, s,, die Einführung obli⸗ er gemi er Volksschulen und ĩ Lehrer⸗Seminare, nachgesucht I. 53

FHessen. Darmstadt, 16. Juni. Die Zweite Kam⸗ mer der Stände ermächtigte in ihrer heutigen (66.) Sitzung zunächst das Ministerium der Justiz zum Ankauf eines Grund⸗ stückes für ein in Gießen zu errichtendes Justizgebäude. Hierauf wurde in die Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Pensionirung der Civilbeancten, eingetreten, jedoch bei Artikel 2 die Fortsetzung der Diskussion auf die morgige Sitzung vertagt. Anlaß hierzu gab, daß Seitens der Abgeordneten Dernburg und Schröder Anträge gestellt worden waren, wonach nicht die Hälfte r , ge m 5 . derselben das Minimum der

n, und wona iese nie a 9

e,. steigen sollte. .

odann wurde die Vorlage, betreffend die Gehaltsau rung der diesseitigen Beamten und . . der well Neckar⸗Eisenbahn um ein Sechstheil ihrer Gehalte für 1873 ebenso wie der Gesetzentwurf betreffend das Cibildiener⸗Wittwen Institut (Verbesserung der Wittwenbefoldungen), zustimmend er⸗ ledigt. Zum Schluß wählte die Kammer einen Ausschuß für die zu erwartenden Kirchengesetze. Von der Staatsregierung wurde der Entwurf eines Berggesetzes vorgelegt. Jugenheim, 16. Juni. Die Kaiserin von Rußland besuchte heute, am Todestage des Großherzogs Ludwig I., die Kapelle der Rosenhöhe bei Darmstadt und stattete hierauf dem Großherzog und der Prinzessin Ludwig einen Besuch ab. Mainz, 17. Juni. (W. T. B.) In der heutigen Gene⸗ ralversammlung des Katholiken vereins wurden fol— 2 6 ol ö tio . genehmigt:

eber die allgemeine Lage der christlichen schaft: Di moderne Ciyilisation ist mit der ech! . n , 3 des Kampfes gegen die Kirche ist die Auflösung der gegenwärtigen sozialen und politischen Ordnung. Eine Heilung dieser Justãnde ist nur zu eiwarten, wenn dem päpstlichen Stühle die politische Selbstän⸗ ö ö. 36 . n, , werden.

2) Eine Resolution über die Lage des deuts welche die Verfassung des Deutschen ö . . liberale Partei, das Gesetz über die Ausioeisung der Jesuiten, die Entchristlichung des Schulunterrichts und die Leitung desselben durch . die gl. erf, die auswärtige Politik des e en Reichs, namentlich gegenüber d qpstli ; ö ler f. ; geg er dem päpstlichen Stühle per ; ine Resolution über die Lage des Arbeiter die Ursachen der Unzufriedenheit der kr re Tr fen ge fr ö. als Mittel zur Abhülfe dieser Unzufriedenheit ein neues Gesetz über die Ausnutzung der körperlichen und finanziellen Kräfte des Volks, die Verminderung der Steuerlast, die Wiederherstellung der Wuchergesehe eine alle Klassen der Bevöllerung umfassende staatliche Fürsorge nichl nur die stagtliche Garantie, für Unternehmer, die . der Mängel des Gewerbegesetzes, ein auf christlichen Anforderungen beruhen⸗ des Handwerkerrecht, ähnlich dem See. und Handelsrecht, Gewerbe— und Schiedsgerichte und geiwerbliche Hülfsanstalten, sowie die Be—= schränkung der Frauen und Kinderarbeit, entsprechend dem gestrigen

Rath v. Bodelschwingh, wurde von einer Deputation, aus Mit⸗

4 Ucber die Rechte der Kirche: Das kirchenpolitis

leber die Rech je: D e System, . kirchenfeindlichen Parteien ber u, i e . ist 6 1 gruch mit der Verfassung der katholischen Kirche, da das ; hr 8 Priester. und Hirtenamt des Papstes und der Bischöfe durch ein ö. 53 aufgehoben oder beschränkt werden könne.

pflich ine 9 über die Gewissensfreiheit, welche die Ver⸗ und 3 Cr f r fn , 3. amn n, 3 zeichnet, der Haltung der ir ire r. 8 . * r, e. * Verehrung zollt, die Staatskirche w —— . ichen Gerichtshõf en das Recht, Bischöfe ihres Amtes zu entsetzen oder die Verwaltung vakanter Bisthümer anzuordnen, bestreitet.

; 6) Ueber die Aufgabe des Vereins deutscher Katholiken erklärt 3 Versammlung, daß sie ungehrochenen Muthes die natürlichen , k 1 ga des dentschen Volkes ver⸗

; ordert alle li f isati

des gedachten Vereins n ,. ö

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weima ĩ

. ; ̃ .

Die Prinzessinnen Marie und Elisabeth nid n .

lichem Wohlsein gestern Abend aus Bad Driburg zurückgekehrt

. 5 bezogen, wo auch morgen die in 5 ĩ

2 10 und am 20. d. M. der Großherzog ein⸗

Sach sen⸗Altenburg Altenburg, 16. Juni

3. = 1 1 . . * .

1 Moritz ist heute mit seinen 3 den 6 aria Anna, Elisabeth und Margarethe nach Liebenstein, wohin

sich die Prinzessin Moritz von Meiningen aus begeben wird

abgereist, um daselbst den Sommer zuzubringen.

Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Der Landtag Serzogthum Gotha hat in seiner Seifen . e el bis 13. Juni d. J. außer der Feststellung des Staats kaffen⸗ Eigts pro 1874777 die Aufbesserung der Gehalte der Pensionäre und Dispositionäre genehmigt, einer Novelle zum Volksschul⸗ gesetze, welche ebenfalls Aufbesserung der Gehalte bezweckt, zuge⸗ stimmt und der Staatsregierung noch weitere 7000 Thlr zur Verfügung gestellt, wovon 5000 Thlr. speziell zur Unterstützung der Schulkassen armer Gemeinden in Folge der vom Landtage genehmigten weiteren Erhöhungen der Lehrerbesoldungen und 2000 Thlr. als Dispositionsfonds zur Unterstützung folcher Lehrer, welche in Folge besonderer Theuerungsverhältnisse an ihrem Wohnort oder in Folge von Ausgaben für die Erziehung ihrer Kinder sich in bedrängter Lage befinden, zur Verfügung gestellt. Hier⸗ bei ist der Staatsregierung in Erwägung gegeben worden: I) ob die Errichtung einer Landesschulkasse im Interesse der Volks⸗ schulen und Gemeinden zweckmäßig und möglich sei, 2) den pro⸗ visorischen Zustand, welcher durch die Bestimmung im Kap. 4 des Volksschulgesetzes bezüglich der Vorbildung für das Seminar geschaffen worden ist, sobald als möglich durch Vorlegung eines Gesetzentwurfs zu beseitigen, durch welchen mit thunlichster Ko⸗ stenersparniß am hiesigen Orte eine Bildungsanstalt ins Leben gerufen wird, welche sowohl für das Fachseminar die geeignetste Vorbildung gewährt, als auch das im gan— zen Lande vorhandene Bedürfniß nach einer höheren volks— thümlichen Bildung befriedigt, und 3) auf welche Weise unter Abänderung des 5. 15 des Volksschulgesetzes die Unent⸗ geltlichkeit des Volksschulunterrichts durchgeführt werden könne. In das abgeänderte und angenommene Stempelsteuergesetz sind die Prämien auf Feuerversicherungen und die Policen auf Lebens versicherungen mit herangezogen worden. Auf Policen über Versicherungen gegen Feuersgefahr, sowie auf Prolon— gationen solcher Versicherungen ist an Stempel zu er⸗ heben bei einer Höhe der Prämie von 39 bis 90 Mark . Mark von 90 bis 150 Mark 1 Mark. Auf Policen über LEebenz⸗ versicherungen kommt ein Stempel von einem Fünfzehntel vom Hundert der Versicherungssumme zur Erhebung. Policen über Lebensversicherungen, bei welchen die Versicherungssumme den Betrag von 1500 Mark nicht übersteigt, bleiben jedoch stempelfrei. Das Hundesteuergesetz mit einem einheitlichen Satz 3 ö ö l. . . . und von 6 Mark in den übrigen

es Landes auf alle Hunde ist mit eini aände⸗ rungen angenommen worden. 8 ö

Reuß. Gera, 15. Juni. Der hiesige Krieger ĩ

beging gestern die Feier seiner . Die ,. nn nahm an derselben, festlich geschmückt und reich beflaggt Theil. Auf Einladung waren 24 Kriegervereine von Außen erschienen die, vereinigt mit dem hiesigen, einen Festzuz von 1200 Mann bildeten. Das Ganze verlief in freudiger Feststimmung.

Desterreich⸗ Ungarn. Wien, 16. Juni. Die beabsichtigte Reise des Kaisers nach Bruck an der e n. der ungüstigen Witterung wegen nicht stattgefunden. ö. IJ. Juni. (W. T. B.) Die zuerst von dem „Vater⸗ land“ gemeldete und darauf in andere hiesige Blätter über⸗ gegangene Nachricht, daß bei dem Diebstahl in dem Hotel der , , , , , 1 wichtige Depeschen ab⸗ n gekommen seien, wird von kompetenter Sei i 2 . bezeichnet. ö ö raz, 16. Juni. Einlaufenden Meldungen haben abermals erhebliche und ausgedehnte n, rn ö mungen stattgefunden. Der Regen hat nachgelassen. Triest, 16. Juni. Die „Triester Zeitung“ meldet, daß die Korvette Friedrich am 2. d. Mts. in Suez eingetroffen ist und am 7. d Mts. die Reise nach Ost⸗Asien fortgesetzt hat. Pest, 16. Juni. Im Unterhause erklärte auf eine Interpellation Wahrmanns der Justiz-Minister, er werde dem— nächst einen Gesetzentwurf über den Schutz der Hypothekarpfand⸗ brief⸗Besitzer einbringen. Horn wünschte seinen Gesetzentwurf über Verwerthung der Steuerrückstände zu motiviren. Nachdem der Finanz⸗Minister die Vornahme desselben jetzt für unthunlich erklãrte,] zog Horn den Gesetzentwurf zurück. Auf eine Anfrage Varady's erklärte der Minister⸗Präsident, die Regierung werde nur noch die bekannten Eisenbahnvorlagen einbringen und so⸗ dann beabsichtige sie, die Session zu schließen. . kirchen⸗ politischen Ausschusse wurde der Bericht über die Civilehe vorgelegt. Vidliezkay mativirte den Beschluß⸗ antrag über die Vorlage in Betreff der Räckzahlungs⸗ modalitäten des jüngsten Anlehens. Derselbe ward, nachdem Ghyezy dagegen gesprochen, das Unzeitgemäße des Antrages nachgewiesen und unter dem Beifall des Hauses als erste Auf⸗ gabe der Herbstsession die Negulirung des Stagtshaushaltes be⸗ zeichnet hatte, nicht zur Verhandiung zugelassen. Horanszky motivirte den Beschlußantrag auf Abschaffung der Gerichts exe⸗ kutoren. Justiz⸗Minister Pauler sprach dagegen. Für die Ab⸗ stellung der Maͤngel und Uehel stände werde er durch entsprechende Vorlagen sorgen, welche er für Anfang 1875 in Aussicht stelle; die Abschaffung der ganzen Institution wäre übereilt und . lich. Bei der Abstimmung ward der Antrag mit 110 gegen 190 Stimmen zur Verhandlung zugelassen und auf die nächste

Vortrage des Domkapitulars Moufang angiebt.

Tagesordnung gestellt.

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