1874 / 143 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 20 Jun 1874 18:00:01 GMT) scan diff

Er hat den Unternehmer, den Eigenthümer, sowie auch Neben. gungssumme durch die gerichtliche Entscheidung herabgesetzt, so erhält Die Auseinandersetzungẽ behörde hat die bei ihr eingehenden An- Y nach der Zahl und Vermögenslage 23 6. berechtigte, welche sich zur Theilnahme au dem. Verfahren gemeldet der Unternehmer den gezahlten Mehrbetrgg ohne . den hinter träge ngch den Bestin ninngen zu beurtheilen und zu erledigen, welche glieder anzunehmen ist, daß die Hern 2 Wige n e, Jil Personal-⸗ Veränderungen in der Armee. ,, Et zuletzt im Fuß, Art. Regt. Nr. d. in die Kategorie der Res. Offl⸗ haben, zu einem nöthigenfalls an Ort und Stelle abzuhaltenden Ter- legten Mehrbetrag aber mit den davon in der Zwischenzeit etwa auf wegen Wahrnehmung der Rechte dritter Personen bei Verwendung der übung ihres Gottegdienstes nach ihren Grundsätzen zu übernehmenden O 6 ziere versetzt und ats solcher dem Fuß ⸗Art. Regt. Nr. 5 zugetheilt. mine vorzuladen. gefammelten Zinsen zurück. . . Ablösungskapitalien in den s§. 110 bis 112 des Gesetzeß vom 2. Verpflichtungen dauernd zu genügen im Stanze sein wird, ffiziere, Portepee · ahnriche ꝛc. Alle übrigen Betheiligten werden durch eine in dem Regierungs⸗ 5. 37. Der Unternehmer ist verpflichtet, die Entschädigungssumme März 1850, betreffend die Atißsung der Reallast'n und Regulirung s3) in dem Statut der Gemeinde Fein Festfetzungen getroffen 16 ö B. Abschiedsbewilligunzen ꝛc. Amtsblatt und in dem betreffenden Kreisblatt, sowie geeignetenfalls zu hiuterlegen: ö ö der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhãltuisse, ertheilt werden sind. 2 i mit den allgemeinen gesetzlichen Bestiumungen in Wil er Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. in sonstigen Blättern bekannt zu machende Vorladung aufgefordert, 1) wenn neben dem Eigenthümer Entschädigungsberechtigte vor—= Diese Vorschrift kommt in den Landestheilen des lin en. Rhein. pruch stehen. D Zm stehenden 1 Im stehenden Heer. ihre Rechte im Termine wahrzunehmen. . handen sind, deren Ansprüche an die Entschädigungssumme zur Zeit ufers, in der Provinz Hannover, und den Theilen des i rn 8. 3. Die Vorschriften, nach welchen die Mennoniten zu per⸗ ; en Heer. Berlin, Juni. Barchewi Die Ladungen erfolgen unter der Verwarnung, daß beim Aus, nicht feststehen; . . bezirks Wiesbaden, in welchen die Verordnungen * ö. Mai . sönlichen Abgaben oder Leistungen an cvangelisché leben fatkolische Berlin, 3. Juni. Schroetter, Unteroff. vom Feld. Art. vom J. Garde Fesd· Axt. Ret ü 6 . , Vatter Chef bleiben der Geladenen ohne deren Zuthun die Entschädigung fest. 2) wenn das betreffende Grundstück Fideikommiß oder Stammgut (Gesetz Samml. S. II6) und 2, September 1867 (GesetzSamml. Kirchensysteme verpflichter sind, ingbesondere bas Edikt, die kunflige Regt. Nr. 4 Bayer, Unteroff. vom Feld. Art. Rent. Rr. . ju Port. bewilligt. Schauenburg duden 9 8 . e. gestellt und wegen Auszahlung oder Hinterlegung der letzteren werde ist, oder im Lehn oder Leiheverbande steht; S. 1463) nicht eingeführt sind, nicht zur Anwendung, vielmehr bleibt Einrichtung des Mennonistenwesens in sämmtlichen Königlichen Pro— Fähnrs. befördert. Ro fenkrantz, Gefr. vom Fuß ⸗Art. Regt Nr. 1, Feld⸗Art. Regt. ausgeschie ben v. S mãß 7 . 9 am . Gage verfügt werden. . 3) wenn Reallasten, Hypotheken oder Grundschulden auf dem be⸗ es hier bei den bisher beftehenden Vorschriften. vinzen exclusiv. des Herzogthums Schlesleng beireffend, vom 30. Juli Scha ede, Unteroff. vom Fuß Art. Regt, zu Pert. Fähnrs, GHohite, rt Fiegt Fenn, 23 uc. , . n. .. n ,. vom Feld⸗ D , , ,, ,,, per jen Titel V. Besondere Bestimmungen über Entnahme von 1789. werden aufgetohen. Fueter et, vent Art, Wehe in Gebiet, zun Hermes,, t, Pension und der Ünif'im bezeh) del 3 Art , n , Berechtigte befugt, zu erscheinen und sein Interesse an der Feststellung Die Hinterlegung erfolgt hei derjenigen Stelle, welche für den ; Wege baum atertatien Abgaben und Leistungen an evangelische oder katholische Kirchen⸗ Laufkött er, Oberfeuerwerker vom Fuß ⸗Art. Reglt. Nr. 7, Schia lt, sition gestellt. v. Ohne sorge, Maßor . ö t ö zur Dis ho der Entschädigung, sowie bezüglich der Auszahlung und Hinterlegung Bezirk der belegenen Sache zur Annahme von Hinterlegungen der be— J . 8 systeme, welche nicht persönlicher Natur sind, ins besondere folche Ab— Ob feuerwerker vom Fuß- Art. Regt. JRir. 15, Reuter, Oberfeuer⸗ im Fesd. Art. Regt Rr 15 mit Sn 6. ? n e . teh . derselben wahrzunehmen. ö. . ; treffenden Art, beziehungsweise von gerichtlichen Hinterlegungen be— 5. 50. Die zum Bau und zur Unterhaltung öffentlicher zege gaben und Ceistungen, welche en weder kraft besonderen Rechtztitelz werker von der. Versucht-Comp. der Att. Prüf. Kommiss, zu Feuer. Art. Regts. Nr. 11, der Abschied bewilligt * nifor nn des Feld- In dem Termine hat der Grundeigenthümer seine Anträge auf stimmt ist. . . . . ö smit Ausschluß der Eisenbahnen) erforderlichen Feld. und Bruchsteine, auf bestimmten Grundstücken haften, oder von allen Grundstůcken des werks Lts., befördert. Fuß Art Regt , Penn irt, Werner, Major vom ollständige Uebernahme eines theilweise in Anspruch gengmmenen Ueber die Rechtmäßigkeit der Hinterlegung findet ein gerichtliches Kies, Rasen, Sand, Lehm und andere Erde ist, soweit der Wegebau—⸗ Bezirks, oder doch von allen Grundft ücken? einer gewiffen Klasse in Ghef von dem sei R⸗ gt. als Men or 5 und Comp. Grundstücks (5. 9) anzubringen. Spätere Anträge dieser Art sind 4 46 statt. . . fit 66 3. , 9. ,, . 8 i n g. des Vefitzers zu entrichten sind, werden 2) In der Reserve und Landwehr. des Fuß · Art. Regis Irn 3 . . . . . . . ; interlegten Summe gegen, den dasselbe beltreitende . gem . c . urch dieses Gesetz nicht berührt. Berlin 9. Juni. Strahl, Hellwig, May, Bi Ur. S. als Pr. Lt. mit P st Au sich , ,. e ) hrauch r c ? j ga n,, 22 Vize ⸗Feldw. 8, Pr. Lt. mit Pension nebst Aussicht auf Eigenthümer sie nicht selbst gebraucht, ein Jeder verpflichtet, nach An Urkundlich Untet. Unserek. Höchsteigenhändigen naterschrift und vom Ref. Landw. Bat ngir, ter El, Ke llm . er e , Irn. inder ß und ge. ,. . . ö im

unzulässig. ö dasselb §. 26. er Kommissar hat eine Vereinbarung der Betheiligten im Rechtswege geltend machen. Soweit nach dem Rechte einzelner n i —ᷓ ;

zu Vol ron 36. ö ö eine 3 auf Verlangen Landestheile ein gerichtliches Vertheilungsverfahren in derartigen Fällen ordnung der Behörde von seinen landwirthschaftlichen und Forstgrund⸗ beigedrucktem Königlichen Insiegel Nr. 6. ter Buyken, Vize⸗Feldw. vom j. Bat Landw. Regts. Rr * 6

zu ertheilen. . stattfindet, behält es dabei sein Bewenden. stücken, seinem Unlande oder aus seinen Gewässern entnehmen und das Gegeben Schloß Babelsberg. den 12. Juni 1874. . hin, ve e n, dent want ar dnn, . ö 5 ö Das Protokoll hat die Kraft einer gerichtlichen oder notariellen 5. 38. Ist nur ein Theil eines Grundbesitzes enteignet, so stehen Aufsuchen derselben durch Schürfen, Bohren u. s. w. daselbst unter E 8) Wirtz e 1m. Sec. t. ven der Ref. des Feber, znr Y. 1 ö. 6 , andwehr.

Urkunde, In Bezug guf die Nechteverbindlichttit der vor, dem Kom. der Liugzahlung der Für, den enteigneten Theil Kestimmnsten Entschä. Kontgole des Ciggnthümers sich , . ae, , wen Gamphausen. Gr zu Gulenburg, Leonhardt. Falt. in einkt vatanten auherctatknäß , cles, ech . K 2 Regin, g. Juni Koch. Pr. t. on der. Art. des ReJ.

s öl, Der Wönebaupflichtige hat dem Eigentümer ben Werth. v. Kameke. Achenbach. mandirt. Wild, unker dem gesetzlichen Vorbehalt aut gesch ice ier *. ang a r mn, als Hauptm. mt seiner bisherigen Uniforüi

issar abgeschlossenen Verträge kommen die Bestimmungen des §. 17, digungssumme die auf dem gesammten Grundbesitz haftenden Hypo— up em Ei 1 3 e 6. r ö. . theken und Grundschulden nicht entgegen, wenn dieselben den fünf! der entnommenen Materialien ohne Berücksichtigung des Mehrwerths, r ür, 1 / 2

27. Zu der kommissarijchen Verhandlung sind ein bis drei zehnfachen Betrag des Grnndsteuer,Reinertrages des Restgrundbesitzes welchen sie durch den Wegebau erhalten, zu ersetzen. . ee. Saqdersindĩ zuzuziehen, er von der Bezirksregierung entweder nicht übersteigen. Reallasten, welche der Eintragung in das Grund— Wo durch den Werth der Materialien der dem Grund tůck durch für das ganze Unternehmen oder einzelne Theile desselben zu ernennen buch bedürfen, werden hierbei den Hypotheken gleich geachtet und in die Entnahme zugefügte Schaden, einschließlich der entzogenen Nutzungen, sind. Doch steht auch den Betheiligken zu, sich vor dem Abschätzung. entsprechender Anwendung der bei nothwendigen Subhastationen gel⸗ sowie die etwa bereits wirthschaftlich aufgewendeten Werbungs Samm⸗ z ; 53 ö lungs- und Bereitungskosten nicht gedeckt werden, hat der Wegebau⸗ Inseraten⸗Eredittan . . ö ars Arutschen Reicha- Anzeigers serate nimmt an die aut grisirte Annoncen Expedition von dolf Mosse in Berlin, Leipzig, Jam burg, rauk-

termine über Sachverständige zu einigen, und dieselben dem Kommissar tenden Grundsätze zu Kapital veranschlagt. . gs. und ingsk. kt n er Auch wird bei einer solchen theilweisen Enteignung die Auszahlung lichtige, statt Ersatz jenes Werthes, hierfür Ersatz zu leisten. . .

h . . h n, ,,,, nnn G ,, n, eie, ür aere: . furt g. M14. Kresian, Galle, rag, hirn, Knud

. . . z 9 * * * 5 5 8 en,

zu bezeichnen. ö ö ; 33 * Die ernannten Sachverständigen müssen die in den betreffenden der für den enteigneten Theil bestimmten Entschäͤdigungssumme durch §. 52. nn 5 g e ! e. 8

! 56 dei iß⸗ . =. tsã zestimmt ist und letztere für den Wegebau in solchem ilhelm⸗Straße Yr. 52. la vergl. Literari ;

nicht eingetragene Reallasten, Feideikommiß⸗, Stammgut, Lehn⸗ oder hauptsächlich bestim s tztere f gebe , . 6 ö ier , m, . Nurnberg. Straßhurg, 3ftrith und int gart!

rozeßgesetzen vorgeschriebenen Eigenschaften eines völlig glaubwürdigen : ; ; ĩ w n,. e . dürfen insbesondere nicht zu denjenigen . Leiheverband des, gesammten Grundhesitzes nicht gehindert, wenn die Maße in Anspruch genommen werden, daß das Grundstück deshalb , ,,,, . . sonen gehören, die selbst als Entschädigungsberechtigte von der Ent⸗ gedachte Entschädigungssumme den fünffachen Betrag des Grundstener dieser Bestimmung gemäß nicht ergiebig benutzt werden kann, oder ö r W. Erschemnt in seya· * eignung betroffen sind. den Sachverstandi ö. k ,,, und auch die Summe von . . , t g r et, 6 ; . = .

28 as Gutachten wird von den Sachverständigen entweder dreihunder ark nicht übersteigt. . . ann der Eigenthümer ; h es Grundstücks ö. ö . ö . rh 4 oder schriftlich . Dasselbe Die Auszahlung laufender Nutzungen der Entschädigungsfumme Wegebanpflichtigen den Ersatz des Werthes desselben verlangen. Steckbriefe und Uuntersuchungs⸗Sachen. in jch ließ bis zum 7. Juli 1874, anberaumten Terme ihre Erklärungen und Vor⸗ Der Termin zur Prüfung dieser Forderungen muß mit Gründen unterstützt und beeidet werden. Sind die Sach⸗ kann ohne Rücksicht auf die vorgedachten Realverhältnisse erfolgen. 5. 53. In Ermangelung gütlicher Einigung hat der Landrath Oeffentliche Vorladung. Die nachbenannten mn chließ lich dem Gerichte ode dem Verwalter der schläge über die Beibehaltung dieses Verwalters ist auf verständigen ein, für allemal als solche vereidet, so genügt die Ver— 4. Allgemeine Bestimm ungen. in Hannover zie betreffende Obrigkeihh auf Grund vollständiger Er— 24 Heerespflichtigen I) Dnufry Szymanski aus Ha— ,. ,,, zu machen und Alles, mit Vorbehalt oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Ver⸗ den 2. Zuli 1874, Bgrmittags 11 Uhr 1 §. 39. Alle Vorladungen und Zustellungen im Enteignungsver— ö zwischen den Betheiligten eine Entscheidung zu treffen, in 1 . ö. . , . . . . w . ö. k e er i , n, he ob 2 39 zer dem unterzeichneten Kommiffr im Jinmer '. schriftlich eingereich utachten. fas alt ö cbhtliche Pebänd welcher . ucharski aus Dembogora, geb. den 6. August 1851, j 4 Dina der nn, and j Verwe stellen und welche Nr. 47 im 2. Stock des Geri ;. 3 ö Veh egen ö k Bezirksregierung fahren sind elt ig , , . fig e . ,,. 1I) die dem Wegebaupflichtigen gegen den Grundhesttzer einzuräu⸗ kath., 3) Johann Joras aus Wolwark, w gleich berechtigte Glãuhiger des Gemeinschuldners hahen Personen in denselben zu herufen seien. beraumt, . e Gia nffaeb 4 err (6. I5. Gelegenheit zu geben, über das Gutachten sich mueßn fer ten. n, , n. . Jul fin rl m r . ö hhechte nach Gegenstand und Umfang speziell zu bezeichnen . , hn e en e, 9 n git, . girigh e e fe befindlichen Pfandstücken , . 6e. ke nungen angemeidet haben in Kenntniß. Hefetzt ie Entscheidung der Bezirksregierung über die Ent s. ö ind, un —⸗ ö 6 . geb. 10. April 1851, ep., 5) Franz Kowalik aus zeig k Seld, 4 r anderen Sachen in Besttz oder werben. ef herd , n , e, e e . aus §5§.7 his finn e en,, 6 d d Gericht, haben bi. Bewete Y die dafür zu gewährende Enischädigung auf Grund sachver⸗ Sarbinowo, geb. 16. August 1851, ita ih 6) Tho⸗ M Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas veischul .= Breslau, den 13. Juni 184. Iz sich erg benden Verpflichtungen erfolgt mittelst motivirten Beschlusses. 5. er * i ha en nn e. ö ö . 3 wens, ständiger Abschätzung oder geeignetenfalls (5. 12) die dafür zu be⸗ mas Szafranski aus Gonsawa, geb. 16. Dezbr. 1851, gi Ansprüche als Konkurs- Gläubiger machen den, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verab— Königliche; Stadszericht. Irste Abtheilung Die Entschädigungssumme ist für jeden Eigenthümer, sowie für fag unn el. erüchsichtigang aller Umstände nach freier Ueberzeugung stellenke Sicherheit vorläufig festzusetzen ist. ö. . ( kath. 7) August Wilhelm Jesse aus Oleszno, geb— ö. en, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die. folgen oder zu zahlen; viclmehr von dem Besitze der Kommiffar des Konkurses jeden der im 8. 11 bezeichneten Nebenberechtigten, soweit ihm eine zu ö eng diefes Gesez die Anord J Gegen die Entscheidung unter 1 steht beiden Theilen binnen einer 13. August i862, ey, 8) Doseph Jofefowicz aug selben mögen bereits rechts hangig sein oder nicht, Gegenstände bis zum 17. Juli er. einschließlich i ren dt nicht schon im Werthe des enteigneten Grundeigenthums begriffene 5. ir, fi nl 4 *r 60 rn nn, n, ,,,, . 3 Präklusipfrist von zehn Tagen nach deren Zustellung der Rekurs an Bielawy, kath., 9. Joseph Siawicki ans Dabtowko, mit dem dafür verlangtzn. Vorrecht dem; Gerichte dz dem erwalter der Maffe zin gige Entschädigung zuzusprechen ist, besenders festzustellen. Auch it da, oder zu 3 Rc . , in n it. die Regierung mit gufschiebender Wirkang zu. . geb. . Januar 1853, kath, 10 Friedrich Wilheim . (slbis zum 20. Juli 1874 zä. machen, und Alles, mit Vęerbehalt ihrer etwaigen sa53d] 9 tliche V wo die den Rebenberechtigten gebührende Entschädigung in dem Werthe 5. a nt 6. n ö . . . 3 . h nt⸗ Gegen die Feststellung der Entschädigung unter 2 ist innerhalb Wojahn aus Jakturke, geb. 6. Sktober 18532, ey, ein schsießl ich bei ung schriftlich oder zu Protokoll Nechte, ebendahin zur Konkurs masse abzuliefern. Oeffen lche orladuna. des enteigneten Grundeigenthums begriffen ist, auf Antrag des Eigen⸗ . 2. . nen er in 8. fe. 6 a . . 8 e neunzig Tagen der Rechtsweg, jedoch ohne aufschiebende Wirkung, zu « 11) Josenh Gorski aus Julianowo, geb. 19. Febr. mn gn und demnachst zur Prüfung der sämmt= Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberech, Der Ziegeleibesitzer H. O. Doering zu Oels hat thümers oder des betreffenden Nebenberechtigten das Antheilsverhält⸗ 66 . . ernennen, ihn . ö. ut 3. ö r lässig. Ist gegen die landräthliche Entscheidung Rekurs verfolgt, so 18522. kath., 12) Martin Dziemboweki daher, geb. li . innerhalb der gedach ten Frist angemeldeten tigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den gegen den Bauunternehmer Hermann Banasch, niß festzustellen, nach welchem dem letzteren innerhalb seiner vom et . 6 . h J h üuß ö n, 2 et n 6 . läuft diese Frist erst vom Tage der Zustellung der Entscheidung der 15. Oktober 1852 kath, 13) Franz Wenzel aus Ilb— 6 Frunsne hie, ach- Söefinden, zur Bestellung in ihrem Béstze befindlichen Pfandstlicken nur An. zuletzt zu Jarotschin, Kreis Psischen, wohnhaft ge= Gözenthümer anerkannten Berechtigung au der für das Eigenthum senes r 2 3. , 14 ehr gern fa ö ö. n . Regierung an. Eines vorgängizen Sühneversuchs bedarf es nicht. tewo, geh, 22. August 1852, kath., 14) Friedrich) des ,. Verwaltungapersonals am zeige zu machen. wesen, aus dem von dem zc. Banasch acceptirten, festgestellten Entschädigungssumme'oder deren Nutzungen Entfchädigung gungs . len 3 ö ech . .. . 's. ö heile, welche denselben Die dem Wegebaupflichtigen zustfndigen Rechte dürfen erst aus Stephan Lieske aus Grünau, geb. I6. Dezbr. 1857, 17. August 1874, Varmittags 11 Uhr, ö 1 von Rudolf Derl de dato Berlin, den 9. Nobember gebuͤhrt. ö 9 k , ., . En sind. hd her e, n geübt werden, wenn derselbe in das Grundstück, beziehungsweise die ev., 15) Martin Niedbala aus Katynka, geb. 7. No“ in unserm Gerichts lokal, Terminszimmer Nr. 12, I2638 Bekanntmachun 1833, über 150 Thlr. Pr. Ert. auf ihn gezogenen, In dem Beschlusse ist zugleich zu bestimmen, daß die Enteignung 1st f! ö. 6 e mn, , Bun. 3. d erh sern lt daran guszuübenden Rechte eingewiefen ist. Dieser Einweifung muß vemher 1852, kath., 16. Heinrich Lichtenberg aus 33 genannten Kommissar zu erscheinen. 3 den n ü e 2 Monat nach dato fällig gewesenen, durch Girs des Grundstücts nur nach Erfolgte Zahlundg oer Hinterlegung der F'tstellung 1 6 ö. Ci dthö , 1 Er tern die Zahlung oder Sicherstellung der Entschädigung auf Grund minde— Szubskawies, geb. 22. Mal 1852, ev, 17) Albert 6 Nach Abhaltung dieses Termins wird geeigneten d . a en, ö. 3 2 . Vermögen der Han- auf den 2c. Döring übergegangenen Prima⸗Wechfel, Entschädigungs- oder Kautionssumme Auszusprechen sei. sifelgt ist,; so hat Der Figenthümer die, Wahl, ab er ledigli stens zorlänstzer Festseßung Jotanggeben.. Kreysel aus Mieczkowo, geb. 25. Augüst 1855, ep, Falls mit der Verhandlung über den Akkord ver⸗ delstzesellschaft Stto ö erstan & Co. hierselbst auf Zahlung von sös Thfrdchh Sgr. nebfst 6 pt! 8. 36. Gegen die Entscheidung der Regierung steht sowohl dem Ersatz . die . 1. ö. . foi 96 Wegen Auszahlung der Entschädigungssumme findet die im §. 36 18). Joseph Haß aus Chomentowo, geb. S. März fahren werden. . . 4. die Handlung C. . Rosenberger hier, eine Zinsen von 150 Thlr. seit 9. Fanuar 874 und Unternehmer als den Übrigen Betheiligten innerhalb sechs Monaten K ö WJ ö. gegebene Bestimmung Anwendung. 1853, kath⸗ 39 KR . aus God⸗ ö . K . 3 Pf. . die Wechselklage erhoben.

Regi die ĩ des N = ,, k. l . 6. ; ; imirz, geb. 18. Mai 1853, ev., i i⸗ . he ; 3 ; . ie Klage ist ei itet, ĩ K n , n, , . gängiger Durchführung det im 5. 30 gedachten Prozeßverfahrens im Titel VI. Schluß- und Uebergangsbestim mungen. ne, . . 3 dal rn gm i festgefe ht, und zu? Prüfung aller innerhalb del selten Der Termin zur Prin ung dieser Forderung ift auf Autenthal ö. sp n,, n n n n ghrf berechtigten an der für das Eigenthum festgestellten Entschädigungs— ö , 9 , , , §. 54. Dieses Gesetz findet keine Anwendung: . Kozielek aus Wolwark, geb. 12. Septbr. 1855, katk, nach Ib uf der ersten Frist angemeldeten Forderun« !. n ö Juli . Mittags 12 uhr, wird dieser hierdurch öffentlich aufgefordert, in' dein summe ist lediglich zwischen dem Nebenberechtigten und dem Eigen unt ö. . 19 19 , f 9 an 1h hen ur 6. ö . IU) auf die in besonderen Gesetzen oder im Gewohnheitsrechte he= 22) Ignatz Sporny aus Januszkowo, geb. 28. Juli gen ein, Termin auf ** ö. ö mmsissar im Zininier Nr. Er Klagebeantwortung und weiteren mündlichen thümer auszutragen. 6 ,,, 86 6. . mmen ö. . us agen 4 . 6 gründete Entziehung oder Beschraͤnkung des Grundeigenthums im 1853, 143 23) Theophil Witucki aus Faroszewo, den 28. Seytember 1874, Vormittags 11 Uhr, im 9. Hin pi es . anberaumt, Verhandlung der Sache auf

Eines vorgängigen Sühneversuchs bedarf es nicht. . 4 er. e rt, . un n eng Ef . adi! Intereffe der Landegkultur, als; bei Regulirung gutsherrlicher und geb. 26. März 1853, kath., 24] Johann Jofeph in unserem Gerichts lokal, Terminszimmer Rr. 12, . ö.. ; . welche ihre Forderungen an- den 9. Sttober 1874, Vormittags 11 Uhr, Juständig ist das Gericht, in dessen Bezirk das betreffende Grund! ungéberechtigten . . —ö ö, . . , . ! Käuerlicher Verhältnisse, bei Ablösung ven Reallasten, Gemeinheits— Borecki aus Igroszéwo, geb. 33. Juni „1653, pot, dem genannten Kemmissar anberaumt. Zuni geiz r *. 2 nz Unntniß e ct werden. por der unterzeichneten Gerichtsdeputatkon im Stadt⸗ stück belegen ist. . Im n ischen Verfahren werden die Kosten und Stempe theilungen, Vorfluthsanzelegenheiten Entwässerungs- und Bewässerungs kath., haben sich nach der Bescheinigung der 3. einen in diesem Termine werden die sämmit— * ann. ng. . 1874. . Gerichtsgebäude, Jüdenstraße Rr. 55, Zimmer Nr. Sind die Parteien über die Sachverständigen nicht einig, so er— arm e 3 in g. s erwähnten Verfahrens sind vom Antrag ngelegen heiten Benutzung von Pr vatflüfsen, Deichangelegenheiten, Königlichen Regierung zu Bromberg vom II. lichen Glãuhiger aufgefordert, welche ihre Forderun . nig . e tn, . Abtheilung. sz, anstehenden Termine pünktlich zu erscheinen, die nennt das Gericht dieselben. tell . , ner . n dan i . . re. Wlesen⸗ und Waldgen e ssenschaftsangelegenheiten; . März 1874 zu den von den Verwaltungs- gen innerhalb einer der Fristen anmelden werden. ö onkurses. Klage zu beantworten, etwaige Zeugen“ mit' zur , n its iche n f mn mn, ö er f chr , , n, , ,. 2) auf die Entziehung und Beschraͤnknng des Grundeigenthums behörden angeordneten Reviflonen nicht gestellt; ihr . Anmeldung schriflich einreicht, hat eine ng! an der Stelle zu bringen und Ürkunden) im Brgiual tragen, so fallen ihm jedenfalls die Kosten der ersten Instanz zur Last. 0 ung r a . k fin ö. e ee, . . Hei gn. im Interesse des Bergbaues und der Landestriangulation. . Aufenthaltsort im Inlande ist nicht zu ermitteln; die bschrift , . und ihrer Anlagen beizufügen. . . einzureichen, indem auf spätere Einreden, welche 31. Wegen solcher nachtheiligen Folgen der Enteignung, welche ö. einn h . , . 5. e zt 26 ͤ ö. ichts nach 3. 55. Bereits eingeleitete Enteignungsverfahren werden nach angestellten Erkundigungen danach haben auch keine JIceder Gläubiger, welcher nicht in unserm Ge. 2540 Vekanntug un auf Thatsachen beruhen, keine Rücksicht genommen erst nach dem im 5. 25 gedachten Termine erkennbar werden, bleibt . 9 ar . err. 9 6 un enn ö 18 6 , nag den bisherigen Porschriften zu Ende geführt. Wird in einem solchen Umstände ergeben, welche die Annahme ausschließen. , wohnt, muß bei der Anmeldung . 5 , , 2. . werden kann. dem Entschäͤdigungsberechttigten biz zum Ablauf von drei Jahren nach * 6 ,,, ensgerichte vom 25. Mai 1859 (Hesetz Samml. Yerfahren ber Rechlsweg beschritten, so findet der 8. 40 auch hier daß die Heerespflichtigen die Königlichen Lande ohne seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften na 3. 6 wr ö des Kauf. Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde der Ausführung des Theiles der Anlage, durch welche er benachtheiligt 42 erf hr K Grund⸗ Anwendung. . Erlaubniß verlassen und sich dadurch dem Eintrit in der 86 Praxis bei uns berechtigten auswärtigen e, , kn ĩ n . st. ist der Kauf nicht, fo werden die in ber Klage angeführten That- wird, ein im Rechtswege verfolgbarer persönlicher Anspruch gegen den 3 m mn ö. ö . . u 8 inf t ich d . h 5. 7 §. 56. Im Geltungsbereich der Kreisordnung vom 13. Dezemher den Dienft des stehenden Heeres zu entziehen gesucht Berollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. . . h 5 6. zum definitiven Verwalter sachen und Urkunden auf den Antrag des Klägers in Unternehmer. uch. . . enn (hörden, einschließlich der nach 8, 1572 und in den Hohenzollernschen Landen werden die durch dieses haben. Auf Grund des §. 140 Strafgesetzbuchs und Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft feblt, de e emmannt worden. contumacium für zugestanden und anerkannt erachtet ; ; eintretenden freiwilligen Ver au ßerungs geschafte üer Grundeigenthum Gesetz der Bezirksregierung beziehungsweise dem Landrath beigelegten FS. 4. 6, 8 des, Gesetzeß vom 16. März? 1855 hat werden die Rechtzanwälte Justiz-Rath Stuübenrauch, „Zugleich ist zur Anmeldung der Forderungen der und' was den Rechten nach daraus folgt, wird in 3) Vollziehung der Enteignung. innerhalb. des . . . e ,, Quittungen Befuznisse und Dbliegenheiten deshalb. die Königliche Staatz anwältschaft unterm Justis Math Gerlach und Seger hierselbst und gn n nn lier noch eine zweite Frist Erkenntniß gegen den Beklagten aus gesprochen 5§. 32. Die Enteignung des Grundstücks wird auf Antrag des 3 onsense 5 , . . ö J. sind a. foweit dieselben in den 88. 5, 15, 18 bis 20, 24 und 2 ent— 27. März 1874 gegen die oben benannten 24 militär. Justiz-Rath Brauer zu Charlottenburg zu Sach- festzes * 3m 11. ö 7d einschließlich werden. Unternehmers von der Bezirkzreglerung autgesprochen, wenn der nach 6 und stempelfre. uch werden keine Depositalgebühren belt ö von ö K , ö d , . die . erhoben und es ist ,, 63 , un ,, aer 9. . Juni 1874. 1 rbehaltene Rechtsweg dem Unternehmer gegenüber durch Ab- . ö b. soweit dieselben in den §§. 3. 4, 14, 21, 29, 32 bis 35 un in Folge dessen gegen dieselben durch Beschluß des e . 6 ö ; 5 ö ö aufge- Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civi S. 30 vorhehaltene Rechtsweg dem hmer gen h weit diese Verhandlungen vor den Notaren vorgenommen wer. 33 Aiösdhnitr l fler, 5 ,,, . unter e Enclel g, . . . . Königliches Kreisgericht. J. (Civil⸗ Abtheilung. fordert, dieselben, sie mögen bereits rechtshängig 8 , 4 f r Civilsachen

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lauf der sechsmonatlichen Frist, Verzicht oder rechtskräftiges Urtheil , , . z e ; J r bid . ö ist, daß die vereinbarte (G5. I6, 26) den, sind sie stempelfrei. ö c. soweit dieselben in 8. 53 Absatz J enthalten sind, von den des gedachten Vergehens die Untersuchung eröffnet 3 361 nig eh 6 dafür verlangten Vorrecht e,, n, . oder endgültig festgestellte Entschädigungs⸗ oder Kautionssumme rechts—= Titel I. Wirkungen der Enteignung. Kreisausschüssen, bezichungsweise in den Stadtkreisen von den Magi⸗ und zur öffentlichen mündlichen Verhandlung der [2326 Bekanntmachung. . Yin knn e. 8 age bei uns schriftlich oder Bekanntmachung. Es wird hiermit zur öͤffent ˖ gültig gezahlt oder hinterlegt ist. §. 44. Mit Zustellung des Enteignungsbeschlufses (5. 32) an sträten und in den Hohenzollernschen Landen von den Amtsausschüsfen Sache ein Termin auf den 7. Scptember 1874, . In der Kaufmann Mar , . Konkurs · . ö. , ,. lier i ĩ ., Kenntniß gebracht, daß folgende, angeblich ab= Die Enteignungserklärung schließt, insofern nicht ein Anderes Sigenthümer und Unternehmer geht das Eigenthum des enteigneten wahrgenommen. Vormittags 9 Uhr, an hiesiger Gerichtsftelle an- sache steht am 1. Juli 8, Vorm ttags 19 Uhr, 16 * Ya . zur ,. aller in der Zeit vom handen gekommene Sparka ssenbuͤcher der städtischen dabei vorbehalten wird, die Einweisung in den Besitz in sich. Grundstücks auf den Unternehmer über. Die in Gemäßheit des 5. 3 von dem Verwaltungsgericht zu beraumt worden, zu welchem die oben genannten 24 im Verhandlungs zimmer Nr. 11 des unterzeichneten . . 14 . zum . der zweiten Frist ange⸗ 3 zu Berlin: I) Nr. Soi 17 über 10 Thlr. §. 33. Gleichzeitig mit der Enteignungserklärung hat die Regie⸗ Erfolgt die Zastellung an den Eigenthümer und Unternehmer tereffende Entscheidung erfolgt aüf das Gutachten des Kreisaüsschusses,. Militärpflichtigen mit der Aufforderung, zur feft— Berichts der Termin zur Verhan lung und Beschluß⸗ f. S* , . iii z 8 14 Sgr. 2 Pf. lautend auf den Namen der verehe⸗ runs da, wo nach den bestehenden Gesetzen von dem Eigenthums« nicht an demselben Tage, so bestimmt die zuletzt erfolgte Zustellung beziehungsweife des Magistrats in den Stadtkreisen, und des Amts— gesetzten Stunde zu erscheinen und die zu ihrer Ver— ssund über den von dem Kridar proponirten 6. 3. . em ber , rmůttagz l Uhr, lichten Töpfer Neumann, Httilie, geborene Ruppold, übergange Nachricht zu den Gerichtsakten zu nehmen ist, oder wo zur den Zeitpunkt des Ueberganges des Eigenthums. ausschusses in den Hohenzollernschen Landen. iheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu Akford an. ö . 3 3n , . f tadtrichter Dr. George im 2) Nr. Ichs über 29 Thlr. 2 Sgr. 6 Pf. lautend Eintragung des Eigenthumsüberganges bestimmte öffentliche Bücher Diese Vorschrift gilt auch in den Landestheilen, in denen nach 5§. 57. Alle den Vorschriften dieses Gesetzes entgegenstehenden bringen, oder solche dem Gerichte so zeitig vor dem Die Handele bücher, die Bilanz nebst dem Inven⸗ . 5 . Stock des Stadtgerichts⸗ ö. den Namen des Schuhmachers Ludwig Groß, bestehen, der zuständigen Gerichts oder sonstigen Behörde von der den allgemeinen Gesetzen der Uebergang des Cigenthums von der Ein. Bestimmungen, sowie die Bestimmungen über das Wiederkaufsrecht Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben her⸗ tar . der von den Perwalter über die Natur und ö 5 ö En enk, . ꝛ⸗ ; eQNr. 1228 über 52 Thlr. 2 Sgr. 6 Pf. lautend Enteignung. Nachricht zu geben, beziehungsweise dieselbe um Bewir schrelbung in die Grundhücher oder von der Einreichung des Vertrages dezüglich des enteigneten Grundftücks werden aufgehöben. : beigeschafft werden können und unter der Verwarnung den Charakter des Konfurses erstattete Bericht liegen sa 39 m in diesem Termine werden die guf den Namen des Zimimergesellen August Koher⸗ kung der Eintragung zu ersuchen. Der Enteignungsbeschluß der Re bei dem Realrichter abhängig gemacht ist. Ein gesetzliches Vorkaufsrecht findet wegen aller Theile von vorgeladen werden, daß gegen die Ausbleibenden mit im Bureau III. zur Elnsicht während der Dienst— , ichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre ling durch die rechtz kräftigen Urtel des unterzeich⸗ tatt, welche in Folge des verliehenen Enteignungsrechts der Untersuchung und Euntscheidung der Sache in stunden offen. Arerungen innerhalb einer der Fristen angemeldet eben Gerichts vom a r. 4 8 ö

rlin, den 9. Juni .

gierung steht hierbei dem Erkenntnisse eines Gerichts gleich. §. 45. Das enteignele Grundstück wird mit dem in §. 44 be., Grundstücken . ( ise oder d ien Vertrag an den Unternehmer abgetrelen contumaciam verfahren we ird Elbing, den 17. Juni 1874. akben. , klürt worden sind. zwangsweise oder durch fre ag an d eineh 9g erfahren werden wird 1. Abtheilung. Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen,

J. 34. In dringlichen Fällen kann die Regierung auf Antrag stimmten Zeitpunkt von allen darauf haftenden privatrechtlichen Ver⸗ . . e ĩ n 6 Uni 1 des Unternehmers anordnen, daß noch vor Erlepigung des Rechtzweges pflichtungen frei, soweit der Unternehmer diefelben nicht vertragsmäßig sind, wenn in der Folge das abgetretene Grundstück ganz oder theil= Schubin, den 36 März 1874. Königliches Kreisgericht. n h Alf chrifl Cerfelt 1 . . ö ö. die Enteignung erfolgen solle, sobald die durch Regierungsbeschluß übernommen hat. weise zu dem hestimmten Zweck nicht weiter nothwendig ist und ver— Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung. Der Kommissar des Konkurfes. 36 Gi zen un , mnlagen beizufügen Deputation für Kredit ꝛ2c. und Nachlaßfachen. 9 . ., Entschädigungs . oder Kautionssumme gezahlt oder ö if ger n eh ö . e nr e, m, nu i,, Eh teh den bettet eher e bi, 2 [2h25] JJ ben r er r r n n ,, , Verkaufe, B ö

interlegt worden. ö und gonstigen Realansprüche, insbesondere der Regllasten, Hypotheken Das Vorkaufsrech t dem zeitigen Eigenthümer des durch de onkur j * ö. . ; ] ö . erkäufe erpachtun gen

Diese, Anordnung kann unter Umständen auch von vorgänziger und Grundschulden an die Stelle des enteigneten Gegenstandes. urspruͤnglichen Erwerb verkleinerten Grundstücks zu Wer das Ent. e e , n 3 ö te, ß Kauf e , , en tut n rg fiihrung bei uns e n. 2c. ee,

Leistung einer besonderen Kaution abhängig gemacht werden. 8. 45. Ist die Abtretung des Grundstücks durch Vereinbarung eignungörecht ausgeübt hat, muß die Absicht der Veräußerung und . vun Wilhenin Nm mn 2 . . ie Weberei . . evollmächtigten bestellen und zu den 1. 611 ä Gegen die Anordnung der Regierung in diesen Fällen steht inner⸗ zwischen Unternehmer und Eigenthümer erfolgt und zwar in Gemäß. den angebotenen Kaufpreis dem berechtigten Eigenthümer anzeigen, 24131 Konkurs⸗Eröffunng Forderung von 3 Ihn e e! 4 ö ten n. Bin h. . lchen es hi Bek . Bekanntmachun halb dreier Tage nach der Zustellung jedem Bethelligten der Rekurs heit 9. §. 3 ö , ,, . oder 9 6 . . . er iich ö hn, 16 . ö eri e ftaten Der Trin zur Hi fun 3 ( , nn, wee . 36. ie ede r an ö , , 9 g.

5 zn zer erf 2 4 * . ö 3 h j 2 J * * Gemäßheit des §. 26, so treten die rechtlichen Wirkungen des 5. ongten darüber erklärt. Wird die Anzeige unterlassen, so kann Derrmann Schac ler n Flichrichthe n er e e erf den 4. Jun i871, Mittags 12 Uhr, die Justiz-⸗Räthe Lent und Horst zu Sachwaltern Pon in , .

an die vorgesetzte Ministerialinstanz offen. l §8. 35. Jeder Betheiligte kann binnen sieben Tagen nach dem auch in diesem Falle ein. Hypotheken- und Grundschuldgläubiger, Berechtigte seinen Anspruch gegen jeden Besitzer geltend machen. rman ; s ; nrag hr, ihm bekannt gemachten, die Dringlichkeit gussprechenden Beschlusse sowie Realberechtigte können sedoch, soweit ihre Forderungen durch §. 58. Jusoweit in anderen Gesetzen auf die Vorschriften der Fun 1874, Nachmittags 16 Uhr der kan fmännische . ,,,, . Terminzimmer e,, 13. Juni bei derselben in Aussicht genommenen Bahnhofe der perlangen, daß er Enteignung eine Feststellunz des Zustandes von wie zwischen Unternehmer und Eigenthümer vereinbarfe Entschädigungs, aufgchobenen Gefeß: Bezug genommen ist, trelen an die Stelle der sankurs eröffnet, und der Tag der Zahiungtein= , ,., . . . welche ihre Forde⸗ r n. . Dels. Gnesener Ciscubahn nm r , ge rer Gebäuden oder künstlichen Anlagen voraufgehe. summe nicht gedeckt werden, deren Festsetzung im Rechtswege gegen letzteren die entsprechenden Vorfchriften dieses Gesetze, stellung auf den 13. Januar 1834 festacsetz worden. Et , , . ,, zesetzt werden. oͤnigliches Stadtgericht. Abtheilung J. von der Stadt Posen belegenen Königlichen Haus-

Dieselbe ist bei dem Gerichte der belegenen Sache (Amtsgerichte, den Unternehmer fordern, wobei die Beweisvorschriften der §8§. 30 Urkundlich unter Unserer k Unterschrift und bei⸗ Zum n, ,,. Verwalter der Masse ist der ster ode, ha li Yig 4. 2630 K . 2 hd d Friedensgerichte) mündlich zu Protokoll oder schriftlich zu bean! und 40 zur Anwendung kommen. . gedrucktem Königlichen Insiegel. Kaufmann Garl Wicht zu Berlin, Ritterftraße 64 Der . . reis gericht. ledh Bekanntmachung. fideieommis· Güter isch or und Lobenan, tragen. . 5. 7. War das enteignete Grundstüd Fideikommiß oder Stamm Gegeben Berlin, den 11. Juni 1874. wohnhaft, bestellt. . . , n des Konkursee. Zu dem Konkurse über das Prixätverms von denen Tischdorf ein Areal von 2512, Morgen Das Gericht hat den Termin schleunigst, und nicht über sieben gut, oder stand dasselbe im Lehr- oder Leiheverbande, so ist mit IL. 8.) Wilhelm. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufge⸗ illenbücher. 1) des Fraͤuleinz Earoli wn oder 641 673 Hektaren, worunter 1950 Morgen Ader en Sraͤun fins Cargsinz ger stan 24033 Morgen Holz“ und Bruchland und 229 ai

L. 8. —; D Tage hinaus anzuberaumen und hiervon die Vetheiligten und die Ausnahme des 5. 335 vorgeschenen Falles der Besitzer über die Camphausen. Graf zu Eulenburg. Leonhardt. Falk. forhert, in, dem auf 2485 r Eriffun 9 geh lern zeitig zu benachrichtigen. . Entschädigungssumme nur nach den Vr schr f en zu verfügen berechtigt, v. Kameke. Achenbach. J in . . ö. Konkurs, Criffjung, ö kerne lin i, e. 6 . wn . . ng, * ö ; r l Te = önigliches Kreisgericht zu Braunsberg. a. der Kau smann J. C. Maedicke zu Berlin . 1 = E- 1336, Morgen Acker, 64,76 Morgen Wiesen und

Die Zuziehung eines oder mehrerer Sachverständigen kann auch welche in den verschiedenen Landestheilen' für die Verfügungen über ö J r von Amtswegen angeordnet werden. Sind die Parteien über die derartige Güter und die an deren Stelle tretenden Kapltalien maß— . . zimmer 13 vor dem Kommissgr, Herrn Gericht · Erste Abtheilung. eine Waarenforderung von 15 Thl j Sachverständigen nicht einig, so ernennt das Gericht dieselben. gebend sind. . Gesetz, betreffend die Verhältnisse der Mennoniten. Assessor Blanzger anberaumten Termine ihre Erklã· Den 17. Juni 1874, Vormittags l0 Uhr. 15 Sar . hlr. 109,1 Morgen Weiden enthält, sollen auf den Zeit- Die Enteignung kann nicht, vor Beendigung, dieses Verfahrens §. 48. War das enteignete Grundstück mit Reallasten, Hypo Vom 12 Juni 1874 ; rungen und Vorschlag⸗ über die Beibehaltung diess Uher das Vermögen deg Caufmmanns Herr⸗ m pi n. J. Wollen weber A S raum vom erfolgen, von welcher das Gericht die Regierung zu benach. theken oder Grundschulden behaftet, so kann mit Ausnahnie des Wir Wilgelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. Ben altey⸗ oder Die Bestellung einez anderen einst⸗ mann Lem zu Braunsherg ist der kaufmännische zu Sierin infa b h 6 6. 1. Juli 1875 his 1 Iuli 1893 richtigen hat. . s. Z8 vorgesehenen Falles der Eigenthümer über die Entschä, verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages, für den weiligen Verwalters, sowie die Bestellung eines einst. Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinsteliang ler fer en, von z' *r e. 6 . ; ; .S. 36. Die Entschädigungssumme wird an denjenigen bezahlt, digungsfumme nur verfügen, wenn die Realberechtigten einwilligen. Umfang der Monarchie, was folgt: . weiligen Verwaltunggraths abzugeben. auf den 31. Mai 1874 festgesetzt worden nebst 6 * in vo 33 J z 6 im W Illo unf 18 ahr, für welchen die Feststellung stattgefunden hat. . §. 49. Der Eigenthümer des Grundstücks ist jedoch in den Fäl—⸗ 8. 1. Mennoniten⸗-Gemeinden können durch gemeinschaftliche Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Zum einstweligen Verwalter Der Masse ist der 6 Pf. vom 23 n 6 i 6 z um äs des öffentlichen Meistgebotes ungetrennt Dieselbe wird in Ermangelung abweichender Vertragsbestimmungen len der S§. 47 und 45 befugt, wegen Auszahlung oder Verwendung Verfugung der Minister der Justiz, des Innern und der geistlichen Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Ge! Vechtsanwalt von Maßssenbach hierselbst beftellt. 21 Januar 1874 ovember is ve werden. . von dem Unternehmer mit fünf Prozent vom Tage der Enteignung der hinterlegten Entschädigungssumme die Vermittelung der Autein. Angelegenheiten Korporgtiensrechte erlangen, ; i e . haben, oder welche ihm etwas verschulden, Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden guf— a die Handlung C. Ad. R senb hi , Pacht gelder minimum ist gif, f Co0 Shlri und verzinst, soweit sie zu dieser Zeit nicht bezahlt oder in Gemäßheit des ander setzungs behörden für Regulixung gutsherisicher und bäuerlicher §. 2. Die Ertheilung der Korporationsrechte ist nur zulässig wir aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen gefordert, in. dem auf den 27. Juni er. Jor⸗ ,,, if⸗ de ö i Ti f ie e rent en gin den dritten Theil des sahrlichen 5. 57 hinterlegt ist. ; ; . WVerhältnisse, Ablösungen und Gemeinheitstheilungen in Anspruch zu und darf nicht verfagt werden, wenn . . 65 zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegen. mittags 11 Uhr, vor dem Kommissar, Herrn 9 Sgr elforderung von hlr. Pachtzinses ge gn Wird die durch Beschluß der Regierung festgesetzte Entschädi⸗ nehmen. I) der Bezirk der Gemeinde geographisch abgegrenzt ist, stãnde ; Kreizrichter Wanderoleben, im Terminezimmer Rr. JI] ahne Votrechf mira alich augemeidet , , n. e. . h 3 . J ? . r. er⸗

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