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Erhaltung der Baudenkmäler im Deutschen Reiche zu fördern? 7 Welche Erfahrungen liegen vor über Hebung des Wohlstandes der Arbeitgeber und Arbeitnehmer und das Gedeiben des Baugewerbes feit Aufkommen der Strikes? ist in den abgeftuften Lohn⸗ und Akko d= sätzen ein Mittel zur Hebung des Baugewerbes zu ersehen? 3) Welche Art der Eintheilung (Großunternehmer, Kleinunternchmer) und welche Art der Vergebung (Tagelohn, Handakkord. Konkurrenz z0) ist vor zugsweise in Anwendung zu bringen? — Im Ansckluß hieran findet in' den Tagen vom 23. bis 26. September die erste Wanderver—= samm lung des Verbandes hierselbst statt. Dieselbe wird sich u. A. mit „Grundzügen für Stadterweiterungspläne? und mit der Reini · aung' und Entwässerung von Städten“ beschäftigen. Daneben sind Exkursionen nach Treptow, Charlottenburg und Pote dam in Aussicht genommen.
— Die „Zeitschrift für Gewerbe, Handel und Volke wirthschaft“, Organ des Oberschlesischen berg. und hüůttenmãnni · schen Vereins, redigirt ven Dr. Ad. Frantz zu Beuthen in Ober= schlesien, enthält in Nr. 23 vom 11. Juni d. J.: Amtliches Schreiben des Ober -Präsidenten der Provinz Schlefien, betr. die Anlage eines Hafens bei Breslau). — Stimmen über Oberschlesiens Eisen. — Bberschlefiens Berg⸗ und Hüttenwerke (Montanbesitz des Königlichen Sberst-Lieutenant von Tiele Winckler) — Die Knappschaftevereine Preußens i. J. 1852. Produktion, Handel, Verkehr (Ernte Aus⸗ sichten Oberschlesiens; vom oberschlesischen Kehlenmarkt; zur Eisen⸗ bahntarff Erhöhung; Jeremjade der Bergisch-Märkischen Eisenbahn; Die österreichisch ungarische Montan⸗Industrie). — Anzeigen.
Nr. 24 vom 18. Juni d. J.: Die Knappschafte vereine Preußens i. J. 1872. — Produktion, Handel, Verkehr (Industriebörse für Oberschlesien; Aktlengesellschaft für Bergbau ꝛc. zu Stolberg und in Restfalen; Zur Eisenbahntarif Erhöhung; Aus Desterreich; Aus Belgien; Aus Großbritannien; Handel und Produktion der Ver⸗ einigten Staaten; Breslaus resp. Schlesiens Handel und Industrie i. J. 1873. — Vereine und Versammlungen. — Anzeigen.
Die „Zeitschrift für Gewerbe ꝛc.“ erscheint im 3. Quartal, wie bisher, wöchentlich, mit Extra⸗Beilagen, und ist zu beziehen durch die Buchhandlungen in ganz und viertelfährigen, durch die Post nur in Duartal-Abohnement. — Von den älteren Jahrgängen sind nech einige
Exemplare zu dem beträchtlich ermäßigten Preise von 1 Thlr. pro Jahrgang abzugeben. Verkehrs⸗Anstalten.
Minden, 15. Juni. Die ‚Westf. Pzig. berichtet ausführlich über die gestern erfolgte Eröffnung der neuen Weserbrüce. Auf einer Festtribüne hatten sich die Spitzen aller Civil- und Militär- behörden mit zahlreichen Gästen eingefunden. Um 1 Uhr er- schien der Ober⸗-Präsident von Westfalen, eingeholt von einer Deputatien der Königlichen Regierung. Der Baumeister der Brücke, deren Bau fast vier Jahlr in Anspruch genommen hat, Bau⸗-Inspektor Pietsch, eröffnete die Feier mit einem Vortrag über die früher bestan⸗ denen Weserbrücken bei Minden, die jetzt noch benutzte alte Brücke, welche im Jahre 1597 gebaut worden, und über den Bau der neuen Brücke. Große Schwierigkeiten waren dabei zu überwinden, doch hat kein Unfall den Verlauf getrübt. Der Baumeistgr über⸗ gab die Brücke als fertig dem Verkehr, worauf der Ober⸗Präsident in längerer Rede auf die Wichtigkeit des Werkes hinwies, welches vercinige, was der Strom scheide, und in großen Zügen die historischen Begebenheiten schilderte, welche die alte Brücke gesehen und erlebt habe, zur Reichszeit, zur preußischen Zeit, zur französischen Zeit und nachher. Von Münden bis zur Mündung habe der Strom bis zum Jahre 1866 an beiden Ufern 35. Mal die Landeshoheit gewechselt. Der Redner verglich die Zeit, wo die alte Brücke entstanden, mit der jetzigen: Damals Verfall, Trennung, Schwäche, jetzt ein einiges dentsches Reich unter einem starken Kaiser aus dem Hause Hohen zollern; die Brücke sei jetzt ein nationales Werk und en neuer Kitt zur Einigung der deutschen Brüder aller Stämme, Das berechtige zu den freundlichsten Hoffnungen für die Zukunft. Gottes Segen ruhe auf dem Werke und bleibe demselben ferner empfohlen, sowie der Huld und Gnade des Bauherrn Sr. Majestät des Kaisers und Königst. Ein begeistertes Hoch auf Se. Majestät schloß die Rede, worauf die blumengeschmückte Barriere der neuen Brücke sich erhob und die alte gesperrt wurde. Der Zug der Festgenossen schritt, das Musikkerps des 55. Infanterie ⸗ Regiment? an der Spitze, üher die neue Biücke und zog durch die zahlreichen Triumphpforten in die fest⸗ lich mit Fahnen geschmückte Stadt. .
— An der Läübbenau-Eamenzer Zweig bahn, deren Streche Senftenberg Camenz am 1. Februar d. J. und Lübbenan⸗ Senf⸗
tenberg am 1. Mai, d. J. dem Betriebe übergeben wurden, sind din Haltestellen Luckaitz (zwischen Calau und Dögern) für Persnen verkehr, Hohenbecka (üdlich Senftenberg an der Kreuzung der Ober- lausitzer Bahn) für Personenverkehr, Wiednitz Gwischen Hohenbocka nnd Straßgräbchen) für Personenverkehr und für Güterverkehr in ganzen Wagenladungen am 1. Juni d. J. eröffnet worden.
Cöln, 22. Juni. (W. T. B.) Der Verwaltungsrath der Cöln—= Mindener Eisenbahn-⸗Gesellschaft hat in seiner heutigen Sitzung die pro 1873 zu vertheilende Dividende auf Sin festgesetzt. Trie st, 23. Juni,. (W. T. B.) Der Lloyddampfer „ Urano“ ist mit der ostindisch-chinesischen Ueberlandpost aus Alexandrien hier eingetroffen. .
Baltimore, 22. Juni. (W. T. B) Der norddeutsche Lloyd
dampfer Nürnberg“ ist hier angekommen. 4 Es hat sich jetzt eine Gesellschaft zur Legung eines telegra— phischen Kabels durch das Schwarze Meer zwischen Odessa⸗ Konstantinopel unter dem Namen: „Schwarze Meer ⸗Telegraphen⸗ Gefellschaft“ gebildet. Die Taxe für die einfache telegraphische Devesche von 20 Worten ist auf 6 Fr. in Aussicht genommen. Die Gesell⸗ schaft hat die Absicht, das Kabel von Konstantinopel aus weiter nach den Inseln des Archipelagus zu legen.
Aus dem Wolff'schen Telegraphen⸗Büreau.
München, Dienstag, 23. Juni, Nachmittags. In der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer wurde der Antrag des Finanzausschusses, aus dem Betrage der französischen Kriegs⸗ entschädigungsgelder die Summe von 2 Millionen für Kunftzwecke auszuscheiden, hiervon 500 000 Fl. zum Bau des Akademie-⸗Gebäudes in das Budget der laufenden Finanzperiode einzustellen und den Rest ver⸗ zinslich anzulegen, nach längerer Debatte mit 92 gegen 46 Stimmen angenommen. Sämmtliche liberale Abgeordnete und ein Theil der klerikalen Partei stimmten für den Antrag. Der Kultus-Minister von Luß wies einen Angriff des Abg. Rußwurm auf den verstorbenen Direktor der Akademie, Kaulbach, energisch zurück.
Berliner Kunstausstellungen.
Das älteste unter den Lokalen der permanenten Kunstaus⸗ stellungen Berlins, der Internationale Kunstsalon des Hof⸗Buchhändlers L. Sachse ist während der letzten Monate aus dem fo lange innegehabten Hause in der Jägerstraße nach dem Neubau in der Taubenstraße verlegt worden. Dort ist er in wesentlich veränderter und großartigerer Anlage wieder er⸗ standen. Das Erdgeschoß enthält einen weiten, nach dem Garten hinaus gelegenen Ausstellungssaal, welcher von Norden her durch hohe breite Fenster erhellt wird, und gleichzeitig durch die Decke ein starkes Sberlicht empfängt. Ueber diesem Raume be⸗ findet sich im ersten Stockwerk ein Saal von gleicher Größe, dessen Boden zu beiden Seiten eines breiten Mittelganges so weit durchbrochen oder hinweggenommen ist, daß nur eine, längs seiner Seitenwände rings umlaufende, Galerie bleibt, und das Licht seines Glasdachs nicht verhindert wird, wie auf die, an diesen Wänden placirten Gemälde, auch auf die in dem darunter gelegenen Saal befindlichen, zu wirken. Diese Ein⸗ richtung bietet mancherlei Vortheile für die darin aufgestellten Kunstwerke wie für den Beschauer derselben. Nur will uns das Oberlicht für die Bilder im obern Raum zu scharf und blen⸗ dend erscheinen. Seitlich von letzterm sind außerdem noch einige, nur indirelt von ihm und vom Flur her beleuchtete, kleinere Säle mit ihm in Verbindung gesetzt, welche zur Ausstellung von Aquarellen, Zeichnungen und Stichen und als Lesezimmer für die Besucher benutzt werden können. Die gesammten Loka⸗ litäten dürften ihre definitive Vollendung nicht vor dem kommen⸗ den Herbst erhalten. Alsdann sollen sie nicht nur als Aus⸗ stellungssaͤle, sondern auch zu Hörsälen für wissenschaftliche und künstlerische Vorträge dienen, für welche sie ihrer Anlage und Einrichtung nach sehr wohl geeignet erscheinen.
Trotz des gegenwärtig noch ziemlich unfertigen Zustandes, in welchem sich diefe ganze Lokalitaͤt befindet, hat der Besitzer sie bereits ihrem Hauptzweck theilweise übergeben. In den Sälen beider Stockwerke ist die permanente Ausstellung eröffnet.
Der des Erdgeschosses beherbergt seit einigen Wochen bereits ein Paar Gemälde von ungewöhnlich kolossalem Maßstabe, welche durch ihre eigenen Vorzüge und Eigenthümkeiten, wie durch den längst berühmten Namen ihres Autors, den des Malers Anselm Feuerbach in Wien, lebhaftes Interesse bei Künst⸗ lern und Kunstfreunden erwecken. Feuerbach gehört zu den Meistern, welche gewohnt sind, in ihrem ganzen Schaffen ihre eigenthümlichen Wege zu gehen, weit ab von denen, auf welchen die zeitgenössische Kunst sich am liebsten bewegt. Ein großer und idealer Zug ist in seiner Sinnesart und Anschauungsweise unverkennbar. Dft überraschen und imponiren seine Gemälde durch eine fremdartige Hoheit des Styls und eine edle ernste Poesie der Farbe. Aber eben so oft befremden sie den undefan⸗ genen Beschauer nicht weniger durch ihre schwer begreiflichen Sonderbarkeiten und ihre Verstöße gegen die Gesetze der Schoͤn⸗ heit. Beide hier ausgestellte Kolossalbilder können als Beweise dafür dienen.
Das eine stellt in lebensgroßen Gestalten eine Amazonen⸗ schlacht dar, ein Lieblingsgegenstand für die bildende Kunst zu allen Zeiten. Die große figurenreiche Komposition ist aber weit davon ent⸗ fernt, von dem rechten Schlachtengeist und Feuer beseelt zu sein, wel⸗ cher in jeder derartigen Darstellung vor Allem lodern müßte. Alle Gruppen und Einzelgestalten derselben, Pferde und Men—⸗ schen, sehen eigenthümlich gelähmt aus. Nur in den Leichnamen ist eine kühnere Bewegtheit, ein freierer Wurf der Glieder glück⸗ lich erreicht. Die Schlacht wird am Ufer des im Hintergrund glänzenden Meeres ausgekämpft. Dort vertheidigt sich, eng zu⸗ fammengedrängt aufeinander, eine kleine Schaar männlicher Krieger verzweifelt gegen die ansprengenden Amazonen. Grup— pen von schön hingewälzten Leichnamen füllen den Mittelgrund. Den ganzen ersten Plan aber nehmen die großen Gestalten von Kämpfern und Kämpferinnen zu Roß und zu Fuß von ver⸗ wundet 3usammenbrechenden, von Sterbenden und Todten, am Boden hingestreckt, ein. Die beiden Pferde, zu beiden Seiten dieses vordersten Gruppenzuges angebracht, sind nar zu steif. Gerade über den Kopf des zur Rechten befindlichen sieht man im höhergelegenen Mittelgrund das Roß einer anderen Amazone im gewagtem Satz hoch aufbäumen. Infolge der diesem Bilde eigenen Behandlung der Luftperspektive hat es den Anschein, als ob dies bäumende Pferd aus dem Kopf des andern unmit⸗ telbar hervorwüchse. In der Zeichnung und Malerei der nackten Körper, abgesehen von gewissen Zufälligkeiten der Modelle, die hier als Natur auftreten und mit merkwürdiger Konsequenz sich an den weiblichen Gestalten wiederholen, verläugnet sich nicht die Naturkenntniß und das bedeutende künstlerische Vermögen Feuerbachs. Ein gewisser großer und ernster Ton und eine ent⸗ sprechende, in ihrer Einfachheit höchst meisterliche, malerische Vortragsweise find dem merkwürdigen Bilde jedenfalls nicht ab⸗ zusprechen.
Unvergleichlich befriedigender ist die Wirkung des diesem gegenüberhängenden gleich kolossalen Bildes desselben Meisters: das Gastmahl des Platon. Es ist dies eine theilweise ver⸗ änderte Wiederholung der vordem von Feuerbach gemalten Darstellung desselben Gegenstandes. Malerisch als das Schönste daran dürfte die prachtv lle Umrahmung zu betrachten sein, mit welcher der Künstler das eigentliche Bild umgab: auf Goldgrund gemalt ein üppigreiches Gehänge von Blumen und Fruchtguir⸗ landen, welche in gewissen Zwischenräumen durch Stier⸗ und Widderschädel und Masken aufgenommen und befestigt sind. Hier erreicht Feuerbach einen heitern Glanz, eine saftige Frische, einen Reichthum in der Farbe und eine Flüssigkeit des Mach⸗ werks, wie man sie sonst wohl bei Makart, kaum aber jemals bei ihm anzutreffen gewöhnt war.
Bei der Darstellung des Platonschen Gastmahls konnte selbstverständlich nur der einzige malerische Moment zur Berück⸗ sichtigung kommen, in welchem die langathmigen philosophischen Reden der Gäste des Agathon über das Wesen des Eros durch das geräuschvolle Eintreten des trunknen Aleibiades und seiner bacchantischen Gesellschaft unterbrochen werden. Die Komposition, deren Mittelpunkt der gastliche Wirth des Hauses, der Schau⸗ spieldichter Agathon, noch mit dem Lorbeer des, Tags zuvor im Theater errungenen, Sieges gekrönt, bildet, zerfällt in zwei, ihrer Gruppirung, wie ihrer Farbenstimmung nach, sehr gegensätzliche, Hälften. Die zur Rechten nimmt die Gruppe der um die Tafel gelagerten Gäste ein, unter welchen sich besonders Aristo⸗ phanes, in schwärzlich grünen Mantel gekleidet, lang hinge⸗ streckt auf feiner Polsterbank, und der eigentliche Held ber Platonschen Dichtung, Sokrates jenseit der Tafel, der Thür den Rücken kehrend hervorheben. Agathon selbst, in der Mitte der edelgestalteten, vornehni prächtig, im antiken Sinn und Styl geschmückten Halle stehend, dem eben Eintretenden zu⸗ gewendet, welchem er den goldenen Becher zum Willkommentrunk entgegen bringt, leidet an einer gewissen Unklarheit der Gestalt und ihrer Bewegung, welche die vielfältigen, reich gemusterten, weißen Gewänder völlig verbergen. Die Gruppe des die Stufen zur Halle niedersteigenden Alkibiades ist wohl im Sinne der Platonischen Schilderung gedacht und entworfen. Der Halb trunkene, mit nacktem Oberkörper, das Haupt bekränzt, stützt sich wankend auf die Schulter der Flötenblaͤserin zu seiner Rechten; eine Fackelträgerin derselben Gattung schreitet ihm zur Linken; eine leichtgeschürzte, nur von der Hüfte abwärts von kurzem Gewande umflatterte, jugendliche Baechantin ihm, das Tambourin schlagend, in die Halle voraus; ein fackeltragender Neger, noch in der Pforte, folgt ihnen. Befremdlicher ist das Geleit dreier nackter, etwa dreijähriger Buben, von denen der eine die Doppelflöte bläst, während die anderen beiden reiche, farbenprächtige Blumen⸗ gewinde mit sich in die Halle hinein schleppen. Noch anfechtbarer aber ist die Auffassung des Alkibiades in Gestalt und Erscheinung.
Der übermüthige und doch so liebenswürdige und helden⸗ hafte Jüngling, der ächte Repräs entant der selbst in ihrem be⸗ ginnenden Verfall noch so reiz⸗ und schönheitvollen hellenischen Welt, welcher der darstellenden Kunst eine der lockendsten und lohnendsten Aufgaben bietet, ist auffällig dürftig, mager ja häßlich in feiner ganzen Formengebung, an Gesicht und Körper herausgekommen. Ebenso, wie in Bezug auf die Zeichnung dieser Gestalt, begegnen wir auch in Betreff der Malerei und der Farbe des Bildes unvermittelt neben einander außerordentlichen Schönheiten neben ganz verfehlten und uner⸗ freulichen Partien. So bleibt der Gesammteindruck auch dieses Bildes, wie auch der Amazonenschlacht, trotz der theilweisen Be⸗ wunderung, welche sie fuͤr den Autor erwecken, ein nicht un⸗
getrübter. Ihnen hat sich seit Kurzem dort ein drittes Bild größeren Maßstabs zugesellt, welches den bekannten
Maler A. von Heyden zum Urheber hat. Es ist bereits von der Wiener Ausstellung her bekannt, wenn es auch dort durch seine sehr hohe Aufstellung der Beurtheilung fast entrückt wurde, und seit seiner Zurücknahme von dort eine neue Bearbeitung erfahren hat. Es stellt drei von jenen Walkyren dar, den Schlachtgöttinnen der nordischen Mythologie, wie sie auf feurigen Roffen über das Leichen bedeckte Feld dahin hrau⸗ sen, um die Körper der todten Helden zu sammeln und hinauf zum Throne Allfadurs und zu den ewigen himmlischen Gelagen Walhalls zu tragen. Es fehlt der ganzen Konzeption nicht an jenem Geiste einer wilden und düstern Poesie, wie sie der nor⸗ dischen Göttersage charakteristisch ist, und ebenso wenig an be⸗ deutenden Vorzügen der kühnen Zeichnung und der dem dar— gestellten Gegenstande sehr wohl entsprechenden Tonstimmung. Rur haftet besonders den nackten Gestalten dieser übermensch⸗ lichen, schlachtenfreudigen Jungfrauen etwas entschieden Moder⸗ nes an. Ihre Formengebung erscheint zu schlank, auch dürfte die völlige Nacktheit an derartigen Gebilden hochnordischer Volks⸗ phantasie nicht rächt motivirt erscheinen.
Im oberen Saal begegnen wir neben einer größeren Zahl von überwiegenden bedeutenden Gemälden drei in vieler Hinsicht
sehr bemerkenswerthen größeren Bildern des neuerdings ver⸗ storbenen, hoch begabten Malers Viktor Müller. Auch er erwählt, wie Feuerbach, immer mi Vorliebe große, hochpoetische Gegenstände, die Geschöpfe der größten Dichter oder der eigenen freischweifenden, durch keine Rücksicht auf das reale Leben der Gegenwart und den Geschmack der Menge gebundenen Phantasie. Der Sinn für das große, poetische Kolorit war ihm in seltenem Maße gegeben, in weit geringerem die Sicherheit des Ge⸗ schmacks. Von diesen drel Bildern stellt das eine die so oft gemalte Balkonscene aus Shakespeares „Romeo und Julia“, den Abschied der Liebenden von einander im ersten Morgen⸗ grauen dar. In der Gestalt der am Boden knieenden, den Hals des Geliebten mit ihren Armen umflechtenden, an seinen Lippen hängenden Julia erreicht er hier eine ganz andere, höhere Wahrheit und poetische Gewalt des Ausdrucks der heißen holden jungen Leidenschaft, als es den uns bekannten Darstellern der⸗ selben unsterblichen Scene vor ihm gelungen ist. Romeo kommt auch bei ihm, wie bei Allen, weniger zu seinem Recht. Die Stimmung des Ganzen in diesem bangen ahnungsgrauen Dämmerlicht des trüben Abschiedmorgens ist vorzüglich und mit größter Feinheit getroffen.
Ein gleich unbedingtes sicheres Treffen der poetischen Grundstimmung ist dem Bilde: „Hamlet und Horatio auf dem Kirchhofe“ nachzurühmen. Müller verlegte den Kirchhof auf eine Hochebene in nicht weiter Entfernung vom Meere, dessen fahlglänzender Spiegel dort in der Tiefe sich weit hin zum hohen Horizont hinauf erstreckt; und auf einen Tag des Spät⸗ herbstes, dessen farb⸗ und sonnenlose silbergraue Nebellust über das Ganze einen Schimmer von unsäglicher Schwermuth und Trostlosigkeit breitet. Hamlet selbst, eine edle, aber von der Last des Trübsinns und des Verzagens an sich und der Welt sicht⸗ lich erschlaffte Jünglingsgestalt in schwarzer Tracht, ist sitzend dargestellt, Joricks Schädel in der Hand, das Gesicht zu dem neben ihm stehenden Horatio hingewendet; die Todtengräber schaufelnd im offenen Grabe. Im Mittelgrund aus der Tiefe her sieht man den Leichenzug Ophelias herannahmen. Das Bild erregte hereits auf der Parifer Ausstellung von 1867 gerechte allgemeine Bewunderung. Seine Wirkung hat seitdem nichts von der dort bewiesenen, tief ergreifenden Macht eingebüßt. — Ein drittes Bild desselben Künstlers, Ophelia, am Weiden⸗ baum, am Rande des schilfigen Bachs, in dessen Gewässern sie unabfsichtlich und doch nicht unerwünscht den Tod findet, in hold rührendem Wahnsinn singend und sich „phantastisch Kränze win dend“, erreicht nicht entfernt, weder in der Auffassung der Dichtergestalt und Scene, noch in Ton, Farbe und Malerei die Höhe jenes, derselben Dichtung entlehnten Kirchhofsbildes, Nur ganz vereinzelt und stellenweise offenbart sich hier derselbe un⸗ gewöhnliche Künstlergeist, welcher jenes Werk konzipirte und es durchweg mit seinem Hauch durchweht.
— Ueber die Heilstätte der Frau Marie Simon in Loschwitz bei Dresden ist soeben der zweite ahresbericht veröffentlicht worden. Die demselben zu Grunde liegende Pe⸗ riode laͤuft vom 1. April 1873 biös zum 31. März 1874 und charakterisirt sich vornehmlich durch die nothwendig gewordene Ausfüh⸗ rung umfänglicher Baulichkeiten und die entsprechende Ergänzung der inneren Einrichtung. Die Anstalt gewährte im verflossenen Jahre 32 Personen Aufnahme, von denen 14 dem Militär- und 18 dem Civilstande angehörten. Die Gesammtsumme der geleisteten Ver⸗ pflegtage berechnet sich auf 3867, von welchen 1718 Verpflegtage den Militärs und 2149 Verpflegtage den Civilpersonen zu Gute kommen. In Summg empfingen ,. (I Militärs und 6 Civilpersonen) mit 1854 Verpflegtagen völlig unentgeltliche Verpflegung; 15 Personen dagegen (z Militärs und 12 Civilpersonen) mit 2013 Verpflegtagen leisteten (ie nach den Verhältnissen zum Theil sehr ermäßigte) Zah⸗ lung. Ein beigefügter Spezialbericht der beiden Anstaltsärzte, Herren 6 Dr. Jacobi und Dr. Hering, giebt über die Heilungsresul⸗ tate näheren Aufschluß; 14 Personen wurden der chirurgischen Abtheilung zugewiesen, und 6 größere. Operationen 6 in derselhen statt, sämmtlich, mit, Auenghme einer Ober- schenlel⸗ Amputation, von sehr günstigem Erfolge begleitet. — Die Bilanz, welche dem Bericht beigegeben, schließt in Einnahme und Ausgabe ab mit 12,145 Thlr. Das Vermögen der Anstalt bestand am 1. April d. J. exelusive Vorräthe in 13,949 Thlr., Mobiliar 5234 Thlr., Wäsche und Betten 4226 Thlr., Pferde, Wagen und Kühe 1995 Thlr., Instrumente 205 Thlr. und Kassen⸗ bestand 2288 Thlr.
Daneben widmet die, nach wie vor ihre Thätigkeit im Gebiete der freiwilligen Krankenpflege des Albertpereins fortsetzende Gründerin der Heilstätte mit guten Erfolge der Vorbildung von Krankenpfle⸗ gerinnen ihre besondere Aufmerksamkeit.
Redaktion und Rendantur: Schwieger.
Berlin: Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner.
Drei Beilagen (einschließlich Börsen⸗ und Handelsregister ⸗Beilage Nr. 105.)
Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗LAnzeiger.
M M5.
Königreich Preußen.
Privileg ium, wegen Ausgabe auf den Juhaber lautender Obli= gationen der Stadt Düsseldorf VI. Serie im Betrage von 1,800,600 Mark Reichswährung. Vom 6. Mai 1874.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
Nachdem der Ober⸗Bürgermeister und die Stadtverordneten⸗ Versammlung der Stadt Düsseldorf darauf angetragen haben, daß derselben zur Bestreitung der Kosten mehrerer gemeinnütziger Anlagen . werde, ein Darlehen von 1800, 000 Mark, geschrieben: Einer
illion achthunderttausend Mark Reichswährung gegen Ausstellung auf den Inhaber lautender und mit Zinsceupons und Talons ver⸗ seh iner Obligationen VI. Serie, jede zu 600 Mark, geschrieben: Sechs— hundert Mark Reichswährung aufzunehmen, un bei diesem Antrage im Interesse der Stadtgemeinde sowohl als der Gläubiger sich nichts zu er. innern gefunden hat, so ertheilen Wir, in Gemäßheit des 5.2 des Gesetzs vom 17. Juni 1833 wegen Ausstellung von Papieren, wolche eine Zablungs= verpflichtung an jeden Inhabe, enthalten, durch gegenwärtiges Privilegium die landesherrliche Genehmigung zur Emission der ge— dachten Obligationen unter nachstehenden Bedingungen:
) Die Obligationen werden mit vier und einem halben Prozent jührlich verzinst und die Zinsen in halbjährigen Termimn gezahlt. Zur allmählichen Tilgung der Schuld wird jährlich 1 Prozent von dem Kapitalbetrage der emittirten Obligationen nebst den Zinsen der eingelösten Obligationen verwendet; der Stadtgemeinde bleibt jedoch vorbehalten, den Tilgungsfonds mit Genehmigung der Re— gierung zu Düsseldorf um höchstens fünf Prozent des ursprünglichen nominellen Schuldkapitals zu verstärken und dadurch die Abtragung der Schuld zu beschleunigen.
Den Jähabern der Obligationen steht kein Kündigungsrecht gegen die Stadtgemeinde zu.
Y De Leitung der Geschäfte, welche die Ausstellung, Verzinsung und Tilgung der zu emittirenden Obligationen betreffen, wird der auf Grund des Privilegiums vom 17. Dez mber 1849 bereits he⸗ stehenden städtischen Schuldentilgunge⸗Kommission übertragen, welche auch für die Befolgung der Bestimmungen des gegenwärtigen Privilegiums verantwortlich ist. .
3) Die Obligationen werden in fortlaufenden Nummern von Lbis 3000 nach beiliegendem Schema auggestellt, ven dem Ober— Bürgermeister und den Mitgliedern der Schuldentilgungs-Kommission unterzeichnet und von dem Rendanten der Kommunalkäasse und dem mit der Konfrole beauftragten städtischen Sekretariats beamten kontra— signirt. Denselben ist ein Abdruck dieses Privilegiums beisufüg n
4) Den Obligationen werden für die nächsten 5 Jahre Zint Coupons nebst Talens nach den anllegenden Schemas beigegeben.
Mit dem Ablaufe dieser und jeder folgenden fünfjährigen Periode
werden nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung neue Zinscoupons!
durch die Kommunalkasse zu Düsseldorf an die Vorzeiger des der älteren Zinscoupons-Serie beigedruckten Talons ausgereicht.
Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen
Zinscoupons-Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.
Die Coupons und Talons werden von dem Rendanten der Kom munalkasse und dem mit der Kontrole beauftragten Sekretariats— beamten unterschrieben.
5) Vom Verfalltage ab wird gegen Auslieferung der Zinecoupons der Betrag derselben an den Vorzeiger durch die Kommunalkasse zu Düsseidorf, sowie in Berlin und Frankfurt a. M. an, von der Stadt⸗ verwaltung zu bestimmenden und öffentlich bekannt zu machenden Zahlungsstellen gezahlt. Auch werden die fälligen Zinscoupons bei allen Zahlungen an die Kommunalkasse, namentlich bei Entrichtung der Kommunalsteuern, in Zahlung angenommen.
6) Die Zinscoupons werden ungültig und werthlos, wenn sie nicht binnen 5 Jahren nach der Verfallzeit zur Zahlung präsentirt werden, die dafür ausgesetzten Fonds sollen nach Bestimmung der städtischen Behörden zu milden Stiftungen verwandt werden.
7) Die nach der Bestimmung unter U einzulösenden Obligationen werden entweder durch Ankauf getilgt, oder jährlich dusch das Loos bestimmt. Die ausgeloosten Nummern werden wenigstens drei Mo— nate vor dem Zahlungstage öffentlich bekannt gemacht werden.
8) Die Verloosung geschieht unter dem Vorsitze des Ober⸗Bürgermei⸗ sters durch die Schuldentilgungs-Kommission in einem, 14 Tage vor⸗ her zur öffentlichen Kenntniß zu bringenden Termine, zu welchem dem Publikum der Zutritt gestattet ist. — Ueber die Verleosung wird ein von dem Ober⸗Bürgermeister und den Mitgliedern der Kommission zu unterzeichnendes Protokoll aufgenommen.
9) Die Auszahlung der ausgeloosten Obligationen erfolgt an dem dazu bestimmten Tage nach dem Nominalwerthe durch die Kommunal— kasse, sowie durch die, von der Stadtverwaltung zu bestimmenden und
Berlin, Dienstag, den 23. Juni
1874.
—— ——— — —
öffentlich bekannt zu machenden Einlösungsstellen in Berlin und Frankfurt a. M. an den Vorzeiger der Obligationen gegen Ausliefe⸗ rung derselben. Mit diesen Tage hört die Verzinjung der ausge— loosten Obligationen auf. Mit letzteren sind zugleich die ausgereichten, nach deren Zahlungstermine fälligen Zinscoupons einzuliefern; geschieht dies nicht, jo wird der Betrag der fehlenden Zinscoupons von dem Kapitale gekürzt, und zur Einlösung dieser Coupons verwendet.
Il0) Die Kapitalbeträge derjenigen ausgeloosten Obligationen, die nicht binnen drei Monaten nach dem Zahlungstermine zur Einlösung vor gezeigt werden, sollen der Verwaltung der städtischen Sparkasse als zinsfreies Depositum überwiesen werden. Die solchergestalt deponirten Kapitalheträge dürfen nur auf eine von der Schuldentilgungs⸗ Kommission kontrafignirte Anweisung des Ober ⸗Bürgermeisters zu bestimmungsmäßiger Verwendung an den Rendanten der Kemmunalkasse verabfolgt werden. Die deponirten Kapitalbeträge sind den Inhabern jener Obligationen längstens in acht Tagen nach ö n. der Obligation bei der Kommunalkasse durch Liese aus- zuzahlen.
11) Die Nummern der ausgeloosten, nicht zur Einlösung vorgezeigten Obligatienen sind in der nach der Bestimmung unter sieben jährlich zu erlassenden Bekanntmachung wieder in Erinnerung zu bringen. Werden die Obligationen dieser wiederholten Bekannt⸗ machungen ungeachtet nicht binnen dreißig Jahren nach dem Zahlungs— termine zur Einlösung vorgezeigt, auch nicht, der Bestim— mung unter 14 gemäß, als verloren oder vernichtet ange— meldet, so sollen nach deren Ablauf die Obligationen als getilgt angesehen werden, und die dafür deponirten Kapitalbeträg⸗ der städtischen Verwaltung zur Verwendung für milde Stiftungen anheimfallen.
12 Für die. Verzinsung und Tilgung der Schuld haftet die Stadtgemeinde mit ihrem gesammten Vermögen und ihren sämmtlichen Einkünften, und kann, wenn die Zinsen oder die ausgeloosten Obliga— tionen nicht zur rechten Zeit gezahlt werden, die Zahlung derselben von den Gläubigern gerichtlich verfolgt werden.
13) Die unter 4, 5, 7, 3, 9 und 11 vorgeschriebenen Bekannt⸗
machungen erfolgen durch den in Berlin erscheinenden „Reichs⸗ Anzeiger“ oder das an dessen Stelle tretende Organ, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Düsseldorf oder das an dessen Stelle tretende Organ, und durch mindestens je ein, in Dässel. dorf und in Frankfurt am Main erscheinendes öffentliches Blatt; die Namen der rkeiden letzteren Blätter, deren Wahl durch die Stadtver⸗ waltung erfolgt, sowie etwaige Aenderungen derselben, werden im Reichs⸗Anzeiger bekannt gemacht. . 14). In Ansehung der verlorenen oder vernichteten Obligationen finden die auf die Staatsschuldscheine Bezug habenden Verschriften der Verordnung vom 16. Juni 1819 wegen des Aufgebots und der Amnortisation verlorener oder vernichteter Staatgpapiere §§. 1 bis 12 mit nachstehend näheren Bestimmungen Anwendung:
a. die im 5 ] vorgeschriebene Anzeige muß der städtischen Schul⸗ dentilgungs-Kommission gemacht werden. Dieser werden alle dicjeni⸗ gen Geschäfte und Befugnisse beigelegt, welche nach der angeführten Verordnung dem damaligen Schatz Ministerium — nachmaligen Ver— waltung des Staatsschatzs? — zukamen; gegen die Verfügung, der Kommission findet jedoch der Rekurs an die Regierung zu Düssel⸗ dorf statt; . .
„P) das in dem §. 5 gedachte Aufgebot erfolgt bei dem Land— gerichte zu Düsseldorz;
e) die in den §5. 6, 9 und 12 vorgeschriebenen Bekanntmachungen sollen durch die unter Nr. 13 angeführten Blätter geschehen;
A) an die Stelle der im §. 7 erwähnten sechs Zinszahlungstermine sollen acht und an die Stelle des im §. 8 erwähnten achten Zins— zahlungstermines, soll der zehnte treten.
Zinscoupons können weder aufgeboten noch amortisirt werden; doch soll für den Fall, daß der Verlust der Zinscoupons por Ablauf der fünfjährigen Verjährungsfrist bei der Schul dentilgungs-Kommission angemeldet und der stattgehabte Besitz der Zinscoupons durch Vor— zeigung der Obligationen oder somt in glaubhafter Weise dargethan wird, nach Ablauf der Verjährungefrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Jinscoupons gegen Quittung aus— gezahlt werden.
Zur Urkunde, dieses und zur Sicherheit der Gläubiger haben Wir das gegenwärtige landesherrliche Privilegium Allerhöchsteigen⸗ händig vollzogen und unter dem beigeprnckten Königlichen Insiegel ausfertigen lassen, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obliga⸗ tionen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von Seiten des Staates zu bewilligen oder Rechten Dritter zu prä— judiziren.
Gegeben Berlin, den 6. Mai 1874. (L. 8 Wilhelm.
L. 8.) Camphausen. Gr. zu Eulenburg. Dr. Achenbach.
— — —— — Rheinprovinz. Regierungsbezirk Düsseldorf. Düsseldorfer Stadt ⸗ Obligation. l Siegel Littr. F. (der 9 Düsseldorf) Nr. über
Sechshundert Mark Reichswährung.
Die Endesunterzeichneten, durch das Allerhöchste Privilegium vom =. . hierzu ausdrücklich ermächtigt, beurkunden und bekennen hier mit, daß der Inhaber dieser Obligation die Summe von
Sechshundert Mark Reichswährung, deren Empfang sie bescheinigen, als Darlehn von der Stadtgemeinde Düsseldorf zu fordern hat. *
Die auf vier und ein halb Prozent jährlich festgesetzten Zinsen sind am 1. Mai und 1. November jeden Jahres fällig, werden n, gegen Rückgabe der ausgefertigten halbjährigen Zinscoupons
Das Kapital wird durch Ankauf oder Verloosung berichtigt werden, weshalb eine Kündigung Seitens des Gläubigers nicht zu⸗ lässig ist.
Die näheren Bedingungen sind in dem umstehend abgedruckten Privilegium enthalten.
.
Der Ober⸗Bürgermeister. Die städtische Schulden-Tilgungs⸗
Kommission.
; (Trockener Stempel der Stadt Düsseldorf.)
Eingetragen Kontrolbuch kol. Hierzu sind die Coupons
Der städtische Sekretariats Serie J. Nr. Ia 10 nebst Ta⸗
Beamte. lons ausgereicht. ⸗ Der Stadt⸗Rentmeister.
. Rückseite:)
Privilegium wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender Obliga⸗ tionen der Stadt Düsseldorf VI. Serie im Betrage von 1,800,000 Mark Reichswährung vom .. . . ..
(Folgt der Abdruck des Privilegiums.)
Rheinprovinz. Serie J. 133 Mark. Erster Coupon
zur Düsseldorfer Stadtobligation über Sechshundert Mark Reichswährung. . .
Inhaber dieses empfängt am ... .... an halbjährigen Zinsen der oben benannten Düsseldorfer Stadtobligation aus der Düssel⸗ dorfer Kommunglkasse und den öffentlich bekannt gemachten Zahlstellen in Berlin und Frankfurt a / M.
Dreizehn und eine halbe Mark Reichswährung. Der Ober⸗Bürgermeister. Die städtische Schulden⸗Tilgungs⸗ Kommission.
Regierungsbezirk Düsseldorf. Coupon. I Littera F.
Eingetragen Fol. . . .. der Kontrole.
Der städtische Sekre⸗ (Trockener Coupon-⸗ Der Kommunal⸗ tariats⸗Beamte. Stempel.) Empfänger. Die Namen des Ober⸗Bürgermeisters und der Mitglieder der Schul⸗
. den Tilgungs⸗Kommission werden gedruckt,) Dieser Coupon wird nach dem Allerhöchsten Privilegium vom
w ungültig und werthlos, wenn dessen Geldbetrag nicht bis ,,, erhoben ist. Rheinprovinz. Regierungsbezirk Düsseldorf.
Talon zur Düsseldorfer Stadtobligation sechster Serie über Sechshundert Mack Reichswährung. . e
Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe nach vor⸗ gängiger Bekanntmachung die .. . . Serie Zinscoupons für die fünf ware , nebst einem neuen Talon bei der Kommunal⸗
kasse zu Düsseldorf ausgehändigt. zird hiergegen rechtzeitig bei der Stadtverwaltung Widerspruch erhoben, . erfolgt die Ausreichung der neuen Coupons an den Besitzer
der gedachten Obligation gegen besondere Quittung. Der Ober⸗Bürgermeister. Die städtische Schulden⸗Tilgungs⸗ Kommission. Eingetragen Fol. . . .. der Kontrole. Der städtische Sekre⸗ (Trockener Coupon⸗ Der Kommunal⸗
tarigts · Beamte. Stempel.) Empfänger. (Die Namen des Bürgermeisters und der Mitglieder der Schulden Tilgungs⸗Kommission werden gedruckt.)
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Insernten · Erpedition des Jentschen Reiths- Anzeigers and Königlich Rreußischen Stants- Anzeiger: Berlin, Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
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0, X .
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. Beschreibung:
Ste d brief. Kiesel ist die gerichtliche Haft wegen Diebstahls in den Akten K. 496. 74 Komm. II. beschlossen worden.
Es wird ersucht, den c. Kiesel im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transport an die Königliche Stadtvoigtei⸗-Direktion hierselbst abzu⸗ liefern. Berlin, den 17. Juni 1874. Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungssachen. Kommission II. für Voruntersuchungen. Beschrei⸗
Haare: Lunkelblond, Augen: blau, Augenbrauen: II., unter dem
dunkel, Kinn: oval, Nase: gewöhnlich, Mund: ge⸗ wird hierdurch zurückgenommen. Berlin, den 20. Lauge zu Charlottenburg ist am 198. Juni 1574,
* BDBcfenticher Ameiger
Steckbriefe und Untersuchunge⸗Sachen. Kor lapungen u. dergl.
Verkäufe, Verpacktungen, Submisstonen z.
„Berleosung, Amsrtisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Fapieren. 1
Gegen den Hausdiener Joseph 167 Centitneter'
Augenbrauen: braun. Kinn: oval. Nase: hervor⸗ beträgt 50, 009 Thlr. Die Kaufbedingungen, die Taxe und die näheren Ausweise über die Bahn⸗Anlage dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige Backenknos he ne: sind in unserer Gerichts Registratur einzusehen. Von zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer (twani— unvollständig. Gestalt: mittel. Sprache: deutsch. der Festsetzung eines Mindestgebotes ist Abstand ge⸗ gen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Besondere Kennzeichen: Der ꝛc. Tietze hat auf der nommen. s Mitte des Kreuzbeines eine große strahlige Narbe auf der rechten Brustseite einen erbsengroßen und auf Königliches Stadtgericht. Kommissar des Konkurses. in ihrem Befsitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige der linkeag . Wange einen bohnengroßen Leberfleck.
, re, . ; stehend. Mund: groß;. Ges h Die Verhaftung hat nicht auageführt werden können. starke Backenknochen . Gesichté farbe; blaß Zähne:
4 ch ü Steckbriefs Erledigung. Der hinter den Ar⸗ . bung. Alter: 39 Jahre, 19. Septemher 1834 ge⸗ beiter Carl unn an gn chor ein e) wegen [25 I] boren, Geburtsort: Lindenau, Größe: 5 Futz 10 Zoll, Uaterschlagung in den Akten F. 82 de 1874, Komm.
nkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vor BJerschiedene Bekanntmachungen. Literarische Anzeigen. 3
3 z 8. FTanilten-Rachrichten. 3
rater Beilage. .
Industrielle Etablifsementz, Fapriken u. Großhandel.
Central-Handels-Register. — Erscheint in sepa—
Inserate nimmt an dig autorisirte Annongen⸗Fxpedition von
Rudolf Masse in Kerlin, Keipzig, gambnrg, Frank-
furt a. M., Breslan, hallt, Rrag, Wien, München, Nürnherg, Ktraßburg, Jürich und Ktuttgart.
Alter: 38 Jahre, am 15. Novem- denstraße 58, Zimmer 12, anberaumt, wozu Bietungs⸗ schulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu
ber 1835 geboren. Geburtsort: Glognn, Größe: lustige eingeladen werden. Die NUugen blau. 2438, 700 Thlr. ausgefallen. Die Bietungskaution der Gegenstände
Haare: braun.
Gesichtsbildung: hager
Berlin, den 14. Juni 1874.
Wilmanns, Stadtrichter.
Konkurs⸗Eröffnung. Ueber den Nachlaß des am 14. Oktober 1873 ver- mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem
Taxe ist auf verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz bis zum 11. Juli 1874 einschließlich
Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberech⸗ ligte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den
zu machen.
Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben
5. Juni d. Is. erlassene Steckbrief storbenen Schneidermeisters Friedrich Augnst dafür verlangten Vorrecht
bis zum 31. Juli 1874 einschließlich
wöhnlich, Gesichtshiltung: länglich Hesichtẽ farbe: Zuni J 74. Königliches Stadtgericht, Abtheilung Rachinitkags 3 Uhr, der gemein Konkurs eröffnet., bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden
gesund, Gestalt: kräftig Sprache: deutsch. Besondere für Untersuchun sachen. Kommission II. für Vor
Kennzeichen: krumme Beine. untersuchungen.
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Steckbrief. Gegen den Han dschuhm a chermẽeister Konkurse, Subhastationen, Aufgebste, gefordert, in dem
Oscar Paul Emil Tietze ist die gerichtliche Haft wegen betcüglichen Bankeruttg in den Akten J. 47 74 2572) Komm. II. beschlossen worden. Die Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können. Es wird ersucht, den
Vorladungen u. dergl.
Bekanntmachung.
auf den 3. Juli 1874, Mittags 12 Uhr, r in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Rr. 17, in unserem Gerichtslokal, Terminsziummer Nr. 17 ü vor dem Kommissar, Gerichts-Assessor Höning, an“ vor dem genannten Kommissar zu erscheinen.
In dem Konkurse über das Vermögen der Pom beraumten Termine ihre Erklaͤrungen und Vor⸗
Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, inner⸗ Rechtsanwalt a. D. Hr. Gühler hierselbst bestellt. halb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden auf- sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven
Verwaltungzspersonals am 22. August 1874, Vormittags 10 Uhr,
2c. Tietze im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen merschen Central-Eisenbahn⸗Aktien⸗Gesellschaft schläge über die Beibehaltung dieses Verwalter, Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.
bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern — F. 39. 1873 — ist zum meistbietenden Ver—=
mittelst Transports an die Kön gliche Stadtvoigtei⸗Di= kaufe der Bahn -Anlage nebst Zubehör ein walters abzugeben. rektion hlerfelbst abzuliefern. Berlin, 19. Juni 1554. nener Termin auf den 2. September 1874, Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an seiner Forderung inen am hiesigen Orte wohn Uhr, vor dem unterzeichneten Kom⸗ Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder haften oder zur Praxig bei unz berechtigten aus⸗
Königlichez Stadtgericht, Abtheilung für Unter-, Vormittags 11
fuchungssachen. Kommisston II. für Voruntersuchungen.ů missar des Konkurses im Stadtgerichts gebäude, Jü—⸗
oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Ver⸗
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Gerichtsbezirke wohnt, muß bei der Anmeldung
Gewahrsam haben, oder welche ihm ewas ver! wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine