1874 / 146 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 24 Jun 1874 18:00:01 GMT) scan diff

tigkeiten, der Gemeinheitstheilungen und der Zusammenlegungen der Grundstücke im Fürstenthum Schaumburg⸗Lippe durch die Königlich preußischen Auseinandersetzungsbehörden. Vom 27. April 1874. Berlin, den 24. Juni 1874. Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Debits⸗Comtoir.

Aichtamtliches.

Den tsche s Ne i ch. Preußen. Berlin, 24. Juni. Se. Majestät der

Kaiser und König nahmen vorgestern in Ems den Vor⸗ trag des Geh. Legations⸗Raths v. Bülow entgegen.

Der Bundesrath hat in seiner Sitzung am 11. d. M. beschlossen: 1) dem vom Reichstage beschlossenen Entwurfe eines Gesetzes, betreffend die Beurkundung des Personen⸗ standes und die Form der Eheschließung, die Zustim⸗ mung nicht zu ertheilen; 2) den Reichskanzler zu ersuchen, unter Betheiligung der Bundesregierungen einen Gesetzentwurf über die Einführung der obligatorischen Civilehe und die Beurkun⸗ dung des Personenstandes aufstellen zu lassen und denselben baldthunlichst dem Bundesrath zur Beschlußnahme vorzulegen.

Zur Ausführung des Beschlusses zu 2) wurde ferner be⸗ schlossen: a. die Bundesregierungen zu ersuchen, ihre Bemerkun⸗ gen zur Sache durch formulirte, mit Motiven versehene Ab⸗ aͤnderungsvorschläge zu dem vom Reichstage angenommenen Gesetzentwurf dem Reichskanzler⸗Amt baldthunlichst mitzutheilen, b. demnächst kommissarische Berathungen über die Sache ein⸗ treten zu lassen.

An die Stelle der bisher mit der Vorberathung der Beobachtung des Venus⸗-Durchgangs beauftragten Kommission ist jetzt mit Zustimmung des Bundesraths die Kommission für die Beobachtung des Venuns-Durchgangs getreten. Dieselbe hat die Aufgabe, astronomische Expeditionen zur Beob⸗ achtung des am 8. Dezember 1874 stattfindenden Phänomens zu organisiren, auszurüsten und auszusenden, für die von diesen Expeditionen auszuführenden Reisen und wissenschaftlichen Arbei⸗ ten Instruktionen aufzustellen, die Ausführung dieser Arbeiten zu überwachen, beziehungsweise dieselben, soweit sie in Deutsch⸗ land auszuführen sind, persönlich zu leiten und nach Beendigung der wissenschastlichen Arbeiten dieselben zu redigiren und zu publi⸗ ziren. Die Kommission besteht aus folgenden Mitgliedern: 1) dem Direktor der Königlichen Universitäts-Sternwarte, Geheimen Regierungs⸗Rath Professor Dr. Argelander in Bonn; 2) dem Astronomen der Königlich preußischen Akademie der Wissen⸗ schaften Professor Dr. Auwers in Berlin; 3) dem Direftor der Königlichen Universitäts⸗Sternwarte Professor Dr. Bruhns in Leipzig; 4) dem Direktor der Königlichen Sternwarte Professor Dr. Förster in Berlin; 5) dem Direktor der Sternwarte Rümker in Hamburg; 6) dem Direktor der Großherzoglichen Sternwarte Dr. Schönfeldt in Mannheim; 7) dem Professor an der König⸗ lichen Universität Dr. Seidel in München; 8) dem Direktor der Kaiserlichen Universitäts⸗Sternwarte Professor Dr. Winnecke in Straßburg.

Der Bundesrath hat in seiner Sitzung am 11. d. M. ein den Geschäftsgang regelndes Statut der Kommission genehmigt.

Zur Geschichte des Entwurfs einer deutschen Strafprozeßordnung theilen wir aus den Motiven desselben Folgendes mit:

Die Vielgestaltigkeit der Strafverfahrens ist seit lange als ein schwerer Mißstand in dem deutschen Rechtsleben empfunden worden, und der Reichstag des Norddeutschen Bundes hatte des⸗ halb in seiner Sitzung vom 18. April 1868 den Beschluß ge⸗ faßt: „den Bundeskanzler aufzufordern, den Entwurf einer ge⸗ meinsamen Strafprozeßordnung für den Norddeutschen Bund vorbereiten und dem Reichstage vorlegen zu lassen.“

Nachdem der Bundesrath des Norddeutschen Bundes in seiner Sitzung vom 5. Juni 1868 diesem Beschlusse beigetreten war, ist der Königliche preußische Justiz⸗Minister von dem Bun⸗ deskanzler unter dem 12. Juli 1869 ersucht worden, gleichwie es mit dem materiellen Strafrecht geschehen war, auch die Auf⸗ stellung des Entwurfs einer Strafprozeßordnung zu veranlassen.

Der in Folge dieses Ersuchens aufgestellte Entwurf wurde im Anfang des Jahres 1873 dem Bundesrathe vorgelegt und gleichzeitig mit den Motiven und einem Bande Anlagen durch den Buchhandel (Berlin, Verlag von v. Decker) veröffentlicht.

Nachdem die verbündeten Regierungen von dem Entwurfe Kenntniß genommen hatten, auch nach geschehener Neröffent⸗ lichung desselben der Kritik genügende Zeit gelassen war, sich über den Entwurf zu äußern, beschloß der Bundesrath auf den An⸗ trag des Justizausschusses in der Sitzung vom 13. März 1873: den Entwurf einer aus elf angesehenen Juristen des Deutschen Reichs zu bildenden Kommission zur⸗Vorberathung zu überweisen. Gleichzeitig wählte er zu Mitgliedern dieser Kommission: 1) den Königlich preußischen Präsidenten Dr. Friedberg; 2) den König⸗ lich preußischen Geheimen Ober⸗Justiz⸗Rath und vortragenden Rath im Justiz-Ministerium Dr. Foerster; 3) der. Königlich preußischen Geheimen Ober⸗Justiz-⸗Rath und Appellationsgerichts— Vize-⸗Präfidenten Mager; 4) den Königlich preußischen ordent⸗ lichen Professor der Rechte, Staatsrath Pr. Zachariä; 5) den Königlich preußischen Rechtsanwalt Justiz-Rath Wiener; 6) den Königlich bayerischen Appellationsgerichts-Rath und Referenten im Staats⸗-Ministerium der Justiz Dr. Staudinger; 7) den Königlich sächsischen General⸗Staatsanwalt Dr. Schwarze; 8) den Königlich württembergischen Ober⸗Tribunals⸗Rath v. Binder; 9) den Großherzoglich badischen Ministerial⸗Rath Dr. Bingner; 10) den Großherzoglich hessischen Ober⸗Appellations⸗- und Kassa⸗ tionsgerichts⸗Rath Pr. Zentgraf; 11) den hamburgischen Ober⸗ Staats anwalt Dr. Mittelstädt. Die Kommission trat am 17. April 1373 in Berlin zusammen. Sie hielt in der Zeit vom 17. April bis zum 3. Juli 1873, unter dem ständigen Vorsitze des Präsidenten Dr. Friedberg und unter Mitwirkung zweier Schriftführer, 39 Sitzungen ab, in welchen der Entwurf in drei Lesungen durchberathen wurde. Bei diesen Berathungen sind nicht blos die in der Tagespresse und in der Brochürenliteratur niedergelegten Urtheile, namentlich die den Entwurf eigends be⸗ handelnden Schriften von v. Bar, H. Meyer und Wahlberg, sondern auch die dem Reichskanzler⸗Amt oder der Kommission sonst zugegangenen Gutachten in den Kreis der Erörterung ge⸗ zogen worden. Solche Gutachten waren eingegangen von dem Ober⸗ Staatsanwalt Berninger zu Eisenach, dem Ober⸗Staatsanwalt Diehl zu Wiesbaden, dem Appellationsgericht zu Eisenach, dem Professor der Rechte Dr. Fuchs zu Marburg, dem Qber-Tribu⸗ nals⸗Vize⸗Präsidenten, Wirklichen Geheimen Ober⸗Justiz⸗Rath Dr. Grimm zu Berlin, dem Zollvereins⸗Bevollmächtigten, Ge⸗

anwalt Tessendorf zu Magdeburg, dem Ober⸗Tribunals⸗Rath Voitus zu Berlin. Aus den Berathungen der Kommission ist der Entwurf hervorgegangen. Ueber die Einrichtung und den Wirkungskreis der Kreis synoden, deren Zusammentritt in den östlichen Provinzen stattgefunden hat oder nahe bevorsteht, ist in der Kirchengemeinde! und Synodalordnung vom 10. September v. J. Folgendes bestimmt: Die zu einer Diözese vereinigten Gemeinden bilden in der Regel den Kreis⸗Synodalverband. Kleinere Diözesen können ganz oder getheilt mit benachbarten zu dem Verbande einer Kreissynode vereinigt werden. Die Kreissynode besteht aus: 1) dem Diözesan⸗Superinten⸗ denten als Vorsitzenden (unter mehreren zur Synode gehörigen Superintendenten gebührt der Vorsstz dem im Ephoralamt älte⸗ ren, I sämmtlichen innerhalb des Kirchenkreifes ein Pfarr⸗ amt verwaltenden Geistlichen (und sonstigen Geistlichen des Krei⸗ ses mit berathender Stimme), 3) je einem weltlichen Mit⸗ gliede, welches von dem Gemeinde⸗-Kirchenrathe jeder Gemeinde gewählt wird (Gemeinden mit mehreren Geistlichen wählen eben so viele weltliche Mitglieder) 4) noch je einem Abgeordneten der Gemeinden, welche mehr als 4000 Parochianen umfassen. Die Kreissynode tritt jährlich in der Regel einmal zusam⸗ men, außerdem mit Genehmigung oder auf Anordnung des Konfistoriums. Die Dauer der Versammlung soll zwei Tage nicht überschreiten. Zur Beschlußfähigkeit bedarf es der An⸗ wesenheit von zwei Dritteln der Mitglieder. Die Beschlüsse wer⸗ den nach absoluter Stimmenmehrheit gefaßt. Jede Sitzung wird mit Gebet eröffnet, die Schlußsitzung auch mit Gebet geschlossen. . Der Wirkungskreis der Synode umfaßt folgende Befug⸗ nisse und Obliegenheiten: 1) Die Erledigung der vom Konsisto⸗ rium oder der Provinzial-Synode eingehenden Vorlagen, 2) die Berathung von Anträgen an das Konsistorium und die Provinzial⸗Synode, welche von Mitgliedern der Kreissynode, von den Gemeinde⸗Kirchenräthen oder auch von einzelnen Gemeinde⸗ gliedern ausgehen, 3) die Mitaufsicht über die Gemeinden, Geistlichen, Kandidaten u. s. w., zu welchem Behufe der Synode durch den Superintendenten ein Bericht über die kirchlichen und sittlichen Zustände der Gemeinden vorgelegt wird, sie ist be⸗ rufen, von anstößigen Vorgängen im Leben und Wandel der Geist⸗ lichen, Gemeindebeamten und Kirchendiener Kenntniß zu nehmen, dagegen die Mittel der Ermahnung und Warnung in Anwen⸗ dung zu bringen und, wenn sie fruchtlos bleiben, die Sache der zuständigen Disziplinarinstanz zu übergeben, 4 die Uebung der Kirchendisziplin in zweiter Instanz, wo in erster Instanz der Gemeinde⸗Kirchenrath Entscheidung getroffen hat, 5) die Mit⸗ aufsicht über die in den Gemeinden bestehenden Einrichtungen für christliche Liebeswerke, sowie die Verwaltung und Leitung der gemeinsamen derartigen Institute, 6) die Prüfung des Kassen⸗ und Rechnungswesens in den Gemeinden, 7) die Verwaltung der Kreis⸗Synodalkasse, 8) die Prüfung statu⸗ tarischer Ordnungen der Gemeinden, 7) die Wahl des Sy⸗ nodalvorstandes, welcher nächst dem Superintendenten aus vier auf drei Jahre gewählten Beisitzern besteht, 10) die Wahl non Abgeordneten zur Provinzial⸗Synode, zu welcher jede Kreis⸗ Synode einen geistlichen und einen weltlichen Abgeordneten und für jeden derselben einen Stellvertreter und zwar aus der Zahl der derzeitigen oder früheren Mitglieder der Kreissynode, der Gemeinde⸗Kirchenräthe und der Gemeindevertretungen wählt.

Der Großherzoglich oldenburgische Minister-Präsident und Bevollmächtigte zum Bundesrath, Erb⸗Marschall im

Fürstenthum Halberstadt, Freiherr von Rössing, ist gestern Morgen gestorben.

Der Premier⸗Lieutenant v. Brandis, Attachs bei der Kaiserlich deutschen Botschaft zu Paris, ist hier eingetroffen.

Die Feld-Artillerie⸗Regimenter heißen nach der neuen Formation:

Garde⸗Corps: 1. Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗Regiment, 2. Garde⸗ Feld⸗Artillerie Regiment; J. Armee⸗Corps: Ostpreußisches Feld⸗ Artillerie⸗Regiment Nr. 1, Westpreußisches Feld⸗Artillerie⸗Regi⸗ ment Nr. 16; II. Armee⸗Corps: 1. Pommersches Feld⸗Artillerie⸗ Regiment Nr. 2, 2. Pommersches Feld⸗Artillerie⸗ Regiment Nr. 17; III. Armee⸗Corps: 1. Brandenburgisches Feld⸗Artillerie⸗ Regiment Nr. 3 (General⸗Feldzeugmeister), 2. Brandenburgisches Feld ⸗Artillerie⸗ Regiment Nr. 18 (General⸗Feldzeugmeister); IV. Armee⸗Corps: Magdeburgisches Feld⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 4, Thüringisches Feld⸗Artillerie Regiment Nr. 19; V. Armee⸗ Corps: Niederschlesisches Feld⸗Artillerie Regiment Nr. 5, Posen⸗ sches Feld⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 20; VI. Armee⸗Corps: Schle⸗ sisches Feld⸗Artillerie⸗ Regiment Nr. 6, Oberschlesisches Feld⸗ Artillerie⸗Regiment Nr. 21; VII. Armee⸗Corps: 1. Westfälisches Feld⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 7, 2. Westfälisches Feld⸗Artillerie⸗ Regiment Nr. 22; VIII. Armee⸗ Corps: 1. Rheinisches Feld⸗ Artillerie⸗Regiment Nr. 8, 2. Rheinisches Feld⸗Artillerie⸗Regi⸗ ment Nr. 23; IX. Armee⸗Corps: Schleswigsches Feld⸗Artillerie⸗ Regiment Nr. 9, Holsteinsches Feld⸗AUrtillerie⸗Regiment Nr. 24; X. Armee⸗Corps: 1. Hannoversches Feld⸗Artillerie⸗ Regiment Nr. 10, 2. Hannoversches Feld⸗Artill erie⸗Regiment Nr. 26; XI. Armee⸗Corps: Hessisches Feld⸗Artillerie⸗ Regiment Nr. 11, Großherzoglich Hessisches Feld⸗AUrtillerie⸗Regiment Nr. 25, Nas⸗ sauisches Feld⸗A Artillerie⸗Regiment Nr. 27; XIV. Armee⸗-Corps: 1. Badisches Feld⸗Artillerie Regiment Nr. 14, 2. Badisches Feld⸗ Artillerie⸗Regiment Nr. 30; XV. Armee⸗Corps: Feld⸗Artillerie⸗ Regiment Nr. 15.

In analoger Weise ist nunmehr auch die Feld⸗Artillerie des XII. (Königlich Sächsischen) und des XIII. (Königlich Würt⸗ tembergischen) Armee⸗Corps definitiv in je zwei Regimenter ein⸗ getheilt, von welchen die des erstgenannten Armee⸗Corps die Nummern 12 und 28, die des letzteren die Nummern 13 und 29 führen.

Die einzelnen Batterien heißen nicht mehr 1. schwere u. s. w., sondern werden nur nach der Nummer benannt: 1., 2. u. s. w. (reitende) Batterie.

S. M. Brigg „Rover“ ist am 28. Mai d. J. im Hafen zu Norfolk zu Anker gegangen und beabsichtigte am J. Juni d. J. die Reise nach New⸗Vork fortzusetzen.

Posen, 22. Juni. Der Provinziallandtag faßte heute in seiner 3. Plenarsitzung folgende Beschlüsse:

1) In Folge einer Vorlage der Landarmen⸗Direktion, be⸗ treffend die Ausführung von Baulichkeiten in der Korrektions⸗ Anstalt Kosten, ist die Direktion ermächtigt, über diejenigen Bau⸗ lichkeiten selbst zu beschließen, welche sie zur Verbesserung der e,. Einrichtung der Anstalt und zugleich für dringlich erachtet.

2) Ueber die Mitbenutzung der Korrektions⸗Anstalt zu Kosten als Landarmenhaus ist beschlossen: a. die von der Land⸗

heimen Regierungs⸗Rath v. Lessing zu Karlsruhe, dem Staats⸗

provisorischer Benutzung der Korrektions⸗Anstalt zu Kosten ge⸗ troffenen vorläufigen Aenderungen, insoweit sich dieselben als Abänderungen des Anstalts⸗-Reglements vom 5. September 1871 darstellen, sind genehmigt. b. Die Korrektions⸗Anstalt zu Kosten wird unter Beilegung der Bezeichnung „Arbeits- und Land⸗ armenhaus“, insoweit es die Verhältnisse und der Raum ge⸗ statten, fortan auch als Armenhaus zur Aufnahme von Land⸗ armen und von Ortsarmen in Gemäßheit des Gesetzes, betreffend die Ausführung des Bundesgesetzes über den Unterstützungs⸗ wohnsitz vom 8. März 1871, benutzt werden. c. Der gemäß §. 8 der Allerhöchsten Verordnung vom 29. Juli 1871 von der Land⸗ armen⸗Direktion gefertigte Entwurf eines Anstalts⸗Reglements wird genehmigt.

3) Eine Petition wegen Erstattung von für einen Land⸗ armen von einer sstommune vorgeschossenen Verpflegungsgeldern, sowie drei Petitionen wegen Gewährung von Brandentschädi⸗ gungsgeldern, welche die Provinzial⸗Feuersozietäts⸗Direktion nicht in der gewünschten Höhe resp. gar nicht festgestellt hat, wurde

als unbegründet abgelehnt. .

4) Ueber zwei durch die Landarmen⸗Direktign zur Erweite⸗ rung der Korrektions⸗Anstalt in Kosten bewirkte Grundstücks⸗ käufe wird die Genehmigung ertheilt.

5) Tie Jahresberichte über die Verwaltung des Landarmen⸗ und Korrigendenwesens für die Jahre 1871, 1872 und 1873 wurden zur Kenntniß des Landtages gebracht. Daraus ist er⸗ sichtlich, daß a. in dem Baufonds ult. 1873 ein Bestand von 30,957 Thlr. 8 Sgr. 9 Pf. vorhanden ist, b. die Provinz an Beiträgen zur Bestreitung der General⸗Verwaltungskosten, zur Unterhaltung des Landarmenwesens und der Korrektions⸗Anstalt 48772 Thlr. 28 Sgr. 10 Pf. aufgebracht hat, wovon jedoch nur 39,090 Thlr. 22 Sgr. 1 Pf. verbraucht und 9682 Thlr. 6 Sgr. 9 Pf. dem Baufonds zugeführt sind. 6. daß die täg⸗ liche Durchschnittszahl der im Jahre 1873 detinirten Personen 400 betrug, und zwar 35 pt. Evangelische, 6443 pCt. Katholische, O,. 3 pCt. Juden.

6) Ebenso wurde die allgemeine Darstellung über den Zustand der Feuersozietät der Provinz am Schlusse des Jahres 1873 zur Kenntniß der Stände gebracht. Darnach waren ult. 1873 versichert; die Gebäude aus dem Regierungs⸗ bezirk Posen mit 95,606,509 Thlr., desgl. Bromberg 56,394,425 Thlr. Summa 152,000,925 Thlr. Die Bestände betrugen am Schlusse des Jahres a. beim Hauptfonds 362,852 Thlr. 27 Sgr. 7 Pf,', b. beim Reservefonds 391,768 Thlr. 24 Sgr. 11 Pf. Die Rechnungen der Provinzial⸗ Feuersozietät pro 1870 / 72 sind dechargirt.

7) Die Rechnungen über den Departementsfonds für die Jahre 1871/73 wurden ebenfalls dechargirt.

. 8) Der Etatsentwurf von den Verwaltungskosten der Direktion der Provinzial-Hülfskasse für 1874.76 ist in Ein⸗ nahme und Ausgabe auf 2700 Thaler festgestellt nach vor⸗ heriger Genehmigung einer Mehrausgabe von 1000 Thalern gegen den bisherigen Etat.

Fulda, 24. Juni. (W. T. B.) Zehn preußische Bi— schöfe find zur Konferenz hier eingetroffen, auch der Bischof Conrad Martin von Paderborn. Cöln, Posen und Trier sind durch Abgesandte vertreten. Außer ihnen haben sich auch Bischof Ketteler von Mainz und Weihbischof Kübel von Freiburg hier eingefunden. Die erste Konferenz beginnt heute Vormittag 9 Uhr.

Batzern. München, 21. Juni. Die Allerhöchste Geneh⸗ migung bezüglich der Zeiteintheilung der diesjährigen Herbst⸗ Waffenübungen der Truppen der beiden bayerischen Armee⸗ Corps ist dieser Tage erfolgt. Dieselben werden theils in der zweiten Hälfte des August, theils in der ersten Hälfte des Sep⸗ tembers abgehalten werden. Den vorausgehenden Regiments⸗ Brigade⸗ und Detachements⸗Uebungen (letztere mit gemischten Waffen) werden sich die Divisions⸗Uebungen anschließen, und zwar: die der ersten Division in der Gegend von Mainburg; die der zweiten Division in der Umgegend von Harburg; die der dritten Division in der Gegend von Herzogenaurach und die der vierten Division in der Gegend zwischen Homburg und Zwei⸗ brücken in der Pfalz. Zu den letzteren Uebungen wird auch die bayerische Besatzungsbrigade von Metz beigezogen.

Einer der ältesten Veteranen der bayerischen Armee, der pensionirte General⸗Lieutenant Baptist v. Roppelt, ist gestern im 84. Lebensjahre hier gestorben.

Die sämmtlichen in München wohnenden Landtags⸗ Abgeordneten, ohne Unterschied der Parteistellung derselben, werden sich morgen zu einer Vorberathung über den Gesetz⸗ entwurf in Betreff der Ausscheidung der Kompe⸗ tenz der Polizeidirektion und des Magistrats Münch ens versammeln, um eine Verständigung über ihr Ver⸗ ö in der Kammer hinsichtlich dieser Regierungsvorlage zu erzielen.

Das Finanz⸗Ministerium hat zur Ergänzung des Finanzgesetzentwurfes an die Kammer der Abgeordneten folgenden Antrag eingebracht:

§. 13. Die gemäß §. 10 Abschn. III. der Stempelordnung vom 18. Dezember 1812 in den Landestheilen rechts des Rheins zu erhe— bende Kartenstempelgebühr beträgt vom 1. Juli 1874 angefangen: a. für jedes Spiel deutscher Karten mit 36 oder weniger Blättern 10 Kr. 2 Pf. (39 Pf. Reichswährung), b. für jedes andere Kartenspiel 21 Kr. (60 Pf. Reichswährung). Spielkarten, welche nach den bis⸗ herigen Vorschriften abgestempelt sind, dürfen noch im Laufe des Jahres 1874 verkauft und zum Spielen verwendet werden. Wollen dieselben nach Ablauf des Jahres 1874 noch verkauft oder zum Spielen ge— braucht werden, so sind sie vor Beginn des Jahres 1875 unter Zahlung des Mehrbetrages der neuen Stempelgebühr gegen die bisherige der einschlägigen Zollbehörde zur Beidruckung des neuen Stempelzeichens neben dem älteren zu übergeben. Spielkarten, welche vom 1. Januar 1875 angefangen verkauft oder zum Spielen benützt werden und mit dem älteren Stempelzeichen allein versehen sind, gelten als nicht ge— stempelt. Die Erhebung der übrigen indirekten Abgaben hat nach den bisherigen Normen und den einschlägigen Bestimmungen zu geschehen.

Sach sen. Dres den, 23. Juni. Der König und die Tönigin beabsichtigen am 29. Juni eine sechstägige Reise über Freiberg durch den Zwickauer Kreisdirektionsbezirk anzutreten.

(Dr. J) Auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung der evangelischen Landes fyno de befand sich der Erlaß des Firchenregiments, die Frage der Ginführung eines Bibel⸗ auszugs in den Volksschulen betreffend. In diesem Erlasse wird die Synode aufgefordert, über die Zulässigkeit und Zweckmäßig—⸗ keit der Einführung eines Bibelauszuge in den Volksschulen, bejahenden Falls über die Art und Weise der Herstellung eines solchen Auszugs sich zu erklären. Beigefügt sind sieben Gut⸗ achten (worunter vier von Pädagogen herrührend), von welchen sechs mehr oder weniger entschieden die Einführung eines Bibel⸗ auszuges bekämpfen und nur ein einziges unbedingt dafür sich erklärt. In der Diskussion sprachen nur Bürgerschullehrer Gesell und Stadtrath Heubner für die Einführung eines Bibelauszugs, die

armen⸗Direktion durch Verfügung vom 4. Dezember 1873 wegen

übrigen Redner erklärten sich sämmtlich dagegen, indem sie theils

die Zulässigkeit, theils wenigstens die Zweckmäßigkeit und Noth⸗ wendigkeit eines Bibelauszugs bestritten. Die Synode beschloß, dem Kirchenregimente zu erklären, daß, soweit es sich nur um das didaktische Bedürfniß beim biblischen Religionsunterrichte handelt, diesem Bedürfnisse durch die . als Bibel⸗ auszug anzusehenden, schon jetzt üblichen Lehrmittel: die biblischen Geschichten, den Katechismus und das Spruchbuch, vollständig genügt wird, daß aber die Einführung eines eigentlichen Bibel⸗ auszuges, welcher dazu bestimmt wäre, die Stelle der vollstän⸗ digen Bibel in der Schule einzunehmen, unzulässig und unzweck⸗ mäßig sei. Ferner wurde beschlossen, an das Kirchenregiment das Ersuchen zu richten, die abgegebenen Gutachten auf geeignete Weise in weiteren Kreisen speziell der Lehrerwelt zu verbreiten und hierdurch die Klärung des öffentlichen Urtheils über diese Frage zu fördern. ;

Baden. Sarlsruhe, 23. Juni. (W. T. B.) Die Regierung betrachtet, wie verlautet, die Frage wegen des Ein

emmensteuergefetzes durch die gestrige Ablehnung dy

Ersten Kammer nicht als erledigt, wird das Gesetz vielmehr hs zu einer späteren Berathung zurückziehen.

Der Landtag wird am näaͤchsten Freitag in feierlicher Weise durch den Großherzog geschlossen werden.

Sachsen⸗Altenburg. Altenburg, 22. Juni. Nahdem im Laufe des Vormittags die auswärtigen Krieger⸗ und Rilitärvereine hier eingetroffen waren, versammelten sich sämmtliche Vereine, 30 und einige, Nachmittags 2 Uhr auf dem Damm des großen Teiches und zogen von da durch de festlich geschmückten Straßen nach dem Hauptmarkt. Auf einer vor dem Rathhause errichteten Tribüne hatten außer den Vorsüänden des Krieger⸗ und des Militärvereins und den Deputirten der aus— wärtigen Vereine, einigen Invaliden aus dem letzten Kriege, mehreren Veteranen aus den Feldzügen 1813, 1814 und 1815, sowie den Damen, welche den Militär⸗ vereine die Fahne überreichten, der Staate⸗Minister von Gersten⸗ berg, der Commandeur der 16. Infamerie⸗Brigade, General⸗ Major von Scheffler und das hiesige Offizier⸗Lorps Platz ge⸗ nommen. Nach mehrfachen Ansprachen und Vortrag von Ge⸗ sängen und nachdem Hochs auf Se. Majestät den Kaiser und Se. Hoheit den Herzog ausgebracht worden waren, hielt der Gene⸗ ral⸗Superintendent Geh. Konsistorül⸗Rath Dr. Braunt eine Rede zur Einweihung der dem Krieger⸗ und dem Militär⸗ pereine geschenkten Fahnen. Erster⸗ ist ein Geschenk Sr. Hoheit des Herzogs, letztere ist von Jungfcauen gewidmet. Nach mehr⸗ maligem Gesang erfolgte der Festzug der hiesigen und auswärti⸗ gen Vereine durch die Stadt nach den beiderseitigen Vereins⸗ lokalen: dem Schützenhaus und dem Gasthaus zum goldenen Pflug. An beiden Orten war Konzert und Ball. Herrliches Wetter begünstigte das Fest.

Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Coburg, 21. Juni. Zur Feier des heutigen Geburtstags des Herzogs, welcher gestern Abend von Bremen hierher zurückgekehrt ist, war gestern Abend schon großer Zapfenstreich und heute Morgen Reveille durch die Stadt. Mittags war große Parade und darauf in verschiedenen Lokalitaten Festessen, an denen sich das Offizier⸗ Corps und viele Staatsdiener und Honoratioren der Stadt be⸗ theiligten. Weitere Feierlichkeiten hatte sich der Herzog verbeten.

Oesꝛerreich⸗ Ungarn. Wien, 23. Juni. Die Kaiserin ist gestern nach Ischl gereist. Die Erzherzogin Marie Valerie hat sich am Sonntag schon nach Ischl begeben.

Die Korvette „Friedrich“ segele am 9. von Suez ab, traf am 18. in Aden ein und wird am 22. die Reise nach Ost⸗A sien fortsetzen.

Pest, 22. Juni. In der gestrigen Sitzung des Unter⸗ hauses interpellirte Horn den Handels-Minister wegen der Er— gebnisse seiner Intervention in der Heeresausrüstungs⸗Angelegen⸗ 3 Derselbe urgirte die Vorlage des Berichtes in Betreff der Ostbahn wegen der bevorstehenden Generalversammlung. Auf Antrag Zsedenyi's wurde der Schulfonds⸗-Bericht von der heu⸗ tigen Tagesordnung abgestellt und verschoben. Ueber den Be⸗ schlußantrag Horanskys, betreffend die Abschaffung der Gerichts⸗ exekutoren, entspann sich eine Debatte, in welcher mehrere der Redner der Linken für, Staats⸗Sekretär Csemegby gegen den Antrag sprachen.

In der heutigen Oberhaus-Sitzung widmete der Präsident den verstorbenen Oberhaus⸗-Mitgliedern Gr. Max Kollonits und Baron Ludwig Pirtt einen warmen Nachruf.

Mehrere Nuntien des Abgeordnetenhauses wurden entgegen⸗ genommen und auf die Tagesordnung der nächsten, Dienstag, den 30. Juni, abzuhaltenden Sitzung die Gesetzentwürfe über die Advokatenordnung, die Richterprüfung, die falsche Krida und die Landesstatistik anberaumt. Die Nachricht von einem Seitens der ungarischen Regierung beabsichtigten Verkaufe der in ihrem Besitze befindlichen Theißbahn⸗Aktien ist volständig unrichtig.

23. Juni. (W. T. B) Der Maister⸗Präsident Bitto beantragte, in der heutigen Sitzung des Abgiordnetenhauses den Ausschußbericht über die Einführung der obli⸗ gatorischen Civilehe in Ungarn von der Tagesordnung abzusetzen, da die Regierung, welche die Frale durchaus nicht fallen zu lassen wünsche, in der nächsten Session des Reichstags eine entsprechende Vorlage einbringen werde. Nich längerer und von der Linken des Hauses mit Heftigkeit geßhrter Debatte wurde in namentlicher Abstimmung mit 158 gegen 108 Stimmen beschlossen, den Bericht in Gemäßheit des Antrages des Minister⸗ Präsidenten von der Tagesordnung abzusetzen.

Agram, 22. Juni. Mit Allerhöchster Entschießung vom 17. Juni wurde der Septempir Dr. Paul Gostisa zum Justiz⸗ Chef der kroatischen Landesregierung und der disponbe Hofrath Dr. Radivojevie zum Praäͤsidenten der Septemviratafel er⸗ nannt.

Frankreich. Paris, 23. Juni. Das „Journal officiel“ veröffentlicht den Wortlaut der zwischen Frankreich Bel⸗ gien, Italien und der Schweiz vereinbarten Zisatz⸗ bestimmungen zur Münzkonvention vom 23. Dezmber 1865. Danach verpflichtet sich Frankreich im Jahre 1874 nicht mehr als 60 Millionen, Italien nicht mehr als 40 Millimen, Belgien nicht mehr als 12 Millionen, die Schweiz nicht nehr als 8 Millionen Fres. in silbernen 5⸗Frankenstücken prägen zu lassen, nur hat Italien das Recht, für den Reservefonds zer stalienischen Nasionalbank noch außerdem 20 Millonen in Füf⸗ frankenstücken herstellen zu lassen. Im Januar 1875 soll n Paris eine abermalige Münzkonferenz stattfinden.

(W. T. B.) Die Mittheilungen des hiesigen Kor respondenten der „Times“ über den Inhalt der Unter⸗

der im Hausirhandel und ähnlichen Gewerben be⸗ schäftigten Kinder in zweiter Lesung angenommen und dar⸗

November v. J. die ihm übertragene Regierung zu organisiren.

Fahn zur Sprache kam, werden durch das bezügliche Protokoll der vomaligen Neunerkommission, die die Fufionsangelegenheiten leitete in mehreren Einzelnheiten berichtigt. Die Korrektheit der damdigen Aeußerung des Marschall⸗Präsidenten in der Fahnen⸗ frag / wird aber durch das Protokoll bestätigt. Es wird in dem⸗ selhm noch bemerkt, die bezügliche Aeußerung des Marschall⸗ Prlsidenten, welche sich gegen die weiße Fahne richtete, sei eine vesrauliche und das Hauptmotio gewesen, um Chesnelong zu de Reise nach Frohsdorf zu bestimmen. Chesnelong habe aber di Grafen Chambord keine Bedingungen gestellt und dem⸗ flben auch keinerlei darauf bezügliches Schriftstück mitgetheilt, Versailles, 23. Juni. (W. T. B.) In der Natio⸗ nalversammlung wurde heute das Gesetz zum Schutze

auf eine Börlage genehmigt, durch welche die Regierung ermäch⸗ tigt wird, unter zeitweiliger Beiseitesetzung der Vorschriften des Gesetzes über die Ertheilung des Ordens der Ehren⸗ legion an eine begrenzte Anzahl von Personen, diesen Orden an die französischen Aussteller, welche an der Wiener Weltaus⸗ en, Theil genommen haben, sofort nach ihrem Ermessen zu verleihen.

(W. T. B.) Man glaubt allgemein, daß von den gegenwärtig zur Berathung stehenden konstitutionellen Entwürfen kein einziger in der Nationalversammlung zur Annahme gelangen wird. Wie es heißt, dürfte der Marschall⸗Präsident in diesem Falle eine Botfchaft an die Ver sammlung richten und dieselbe auffordern, in Gemäßheit ihres Beschlusses vom 20.

Morgen soll zur Feier des Jahrestages der Ge⸗ hurt des Generals Hoche ein Banket stattfinden, bei wel⸗ chem Gambetta die Festrede halten wird.

Spanien. Madrid, 22. Juni. (W. T. B.) Dem Ver⸗ nehmen nach ginge der Operationsplan des Generals Concha dahin, eine militärische Linie herzustellen, welche bei Arcos beginnen und sich über Estella, Puente la Reyna, Pam⸗ plona bis Avis erstrecken soll, um auf diese Weise die Gegend bei Solana und den Ebro zu beherrschen. Die Carlisten wür⸗ den hierdurch in dem Gebiete von Amezcuas eingeschlossen wer⸗ den. Mit diesem Plane würde die Aufstellung einer zweiten Armee zufammenhängen, welche zu Operationen in Alava be⸗ stimmt ist. General Concha ist gegenwärtig mit der Konzen⸗ trirung bedeutender Truppenmassen und mit Herbꝛischaffung großer Proviantvorräthe beschäftigt, da die Gegend aller Hülfs⸗ mittel beraubt ist. .

Santander, 23. Juni. (W. T. B.) Die Carlisten sind von den Regierungstruppen bei Tarespounee, Lenda und Santa Coloma überfallen worden und haben sehr be— trächtliche Verluste an Mannschaften und Kriegsmaterial erlitten.

Barcelona, 24. Juni. (W. T. B.) Eine etwa 2500 Mann starke carlistische Abtheilung unter Mora und den Pfarrern Flix und Prades hat einen Angriff auf Bellmunt bei Falset (Pro⸗ vinz Tarragona) unternommen. Nachdem die Garnison, um zu ver⸗ hindern, daß die Stadt in Brand gesteckt werde, sich ergeben hatte, forderten die Carlisten eine Kontribution von 6000 Duros und führten mehrere Geißeln mit sich hinweg. Auf dem Rückmarsche in das Gebirge trafen sie mit einer Abtheilung der Jäger von Reuß zusammen. Es entspann sich ein Gefecht, in welchem die Carlisten etwa 20 Mann verloren.

Italten. Rom, 20. Juni. Das Gesetz über die Pa⸗ piergeld-Eirkulation soll, wie die heutige amtliche Zeitung anzeigt, bereits in den nächsten Tagen in Kraft treten. Da aber die neuen Konsortialscheine noch nicht hergestellt sind, so werden vorläufig die im Umlauf befindlichen Geldzeichen der National⸗ bank und der fünf übrigen Banken als Konsortialscheine erklärt, mit der Maßnahme, daß dieselben nach und nach in dem Ver⸗ hältniß, wie die Herstellung der neuen Scheine erfolgt, aus dem Verkehr zurückgezogen werden sollen. Die neuen Konsortial⸗ scheine werden bekanntlich auf weißes Papier gedruckt und haben im ganzen Lande Zwangscours. Damit fällt auch für die Rei⸗ senden die bisherige Unbequemlichkeit weg, sich immer gerade dasjenige Papier zu verschaffen, welches in dem betreffenden Bereich Cours hatte.

Der „Italia“ zusolge steht demnächst die Veröffentlichung des Generalstabswerks über den Feldzug von 1866 bevor.

Die Provinzialblätter berichten, daß die Klerikalen in ganz Italien Wahlausschüsse bilden, um bei den nächsten Provinzial⸗ und Gemeinderathswahlen eine bedeutende Zahl ihrer Kandidaten durchzubringen.

23. Juni. (W. T. B.) Von den am Sonntag bei Gelegenheit der Tedeumsfeier in der St. Peterskirche ver⸗ hasteten Personen sind vier wegen aufrührerischer Rufe und wegen Widersetzlichkeit gegen die Polizei zu mehrmonatlichen Gefängniß⸗ strafen verurtheilt worden.

Monats-Uebersicht, Mitte April bis Mitte Mai. Nachdem die Deputirtenkammer am 14. April ihre Sitzungen wieder aufgenommen hatte, widmete sich dieselbe vorzugsweise der Behandlung der Minghetti'schen Steuergesetze. Die größte Zahl derselben wurde im Sinne der Regierungsvorlagen in kurzer Zeit erledigt, und blieben nur diejenigen zurück, welche am schärfsten angefochten wurden, dasjenige, welches das Regie⸗ rungsmonopol für Tabaksfabrikation auf Sicilien ausdehnt, die Ueberweisung einer bisher von den Provinzen erhobenen Ge⸗ bäudesteuer an die Keglerung und die Ungültigkeitserklärung aller nicht registrirten und mit Stempeln versehenen Kontrakte. Auf Seiten der Regierung stand bei den betreffenden Verhand⸗ lungen eine Majorität von durchschnittlich 50 bis 60 Stimmen, welche aus den Mitgliedern verschiedener Fraktionen zusammen⸗ gesetzt war. Durch die Aufhebung der Portofreiheit, welche nur für den Papst und den König bestehen bleibt, buͤßten 475 In⸗ stitute aller Art diesen Vortheil ein.

Der Senat nahm am 15. April das von der Deputirten⸗ kammer genehmigte Gesetz über den Papiergeldumlauf ohne irgend welche Modifikatlon mit großer Majorität an. Er wird dem⸗ nächst die übrigen aus dem anderen Hause gekommenen Gesetze, nämlich die Reform des Leihhauses in Rom, Modifikationen in der Bildung der Geschwornengerichle und in dem Verfahren derselben, Ausübung der Advokatur und Anwaltsgeschäfte, Auf⸗ hebung der Portofrelheit, Alkohol- und Bierbesteuerung, Cichorien⸗ steuer, Bestimmungen über die Einkommensteuer, das Landes⸗ vertheidigungsgesetz und einige andere zu berathen haben.

Beiden Häusern liegt noch die Erledigung der am 22. April unterzeichneten Konvention mit der Südbahngesellschaft ob, welche bereits am 1. Juli in Kraft treten soll.

Die von einem Korrespondenten der „Times“ gebrachte

redung, die der Herzog von Audiffret-Pasgquier im vorigen Herbste mit dem Marschall-Präsidenten hatte und wobei die Frage der Ersetzung der Tricolore durch die weiße

Nachricht über ein angebliches Gespräch des Königs mit dem deutschen Reichskanzler wurde in der „Gazetta uffiziale! vom

Der Verkauf der säkularisirten Klostergüter ging ununter⸗ brochen fort; die Preise überstiegen die Taxe meist um das Dop⸗ pelte, nur in Rom waren außerhalb der Mauern belegene Grundstücke weniger begehrt. Im Laufe des März wurden 1284 Parzellen für 3 041,836 Lire verkauft, so daß sich der Gesammt⸗ erlös seit dem 26. Oktober 1867 am 1. April auf 4553779, 569 Lire belief. Während des April wurden weitere 3,623 061 Lire vereinnahmt, so daß bis zum 1. Mai im Ganzen 459 402,630 Lire eingekommen waren. Wie eine amtliche Statistik ergiebt, betrug der Import wäh⸗ rend des ersten Quartals des laufenden Jahres 334) 745,042 Fres., gegen 284,085,799 Fres. in der entsprechenden Periode des Vor⸗ jahres. Der Export, welcher in der angegebenen Zeit von 1873 230 607, 747 Fres. betrug, stieg im Jahre 1874 auf 283,906,418 Fres. Im Ganzen ergiebt sich aus dem amtlichen Berichte ein merklicher Aufschwung der Handelsbewegung, namentlich hat die Einfuhr von Maschinen, Werkzeugen und Rohstoffen für die inländische Industrie beträchtlich zugenommen, auch erklärt sich das Ungünstige in dem Verhältnisse der Einfuhr zur Ausfuhr aus der außerordentlichen Lage des europäischen Marktes, sowie den Ergebnissen der vorjährigen Ernte. Die von der Generalversammlung der Aktionäre der Eisen—⸗ bahngesellschaft der Hante Italie beschlossene Verlegung der Ver— waltüngsbureaus von Turin nach Mailand hat in Turin große Aufregung hervorgerufen und zu dem Versuche geführt, eine Intervention der Regierung zu veranlassen. Letztere hat in die⸗ ser Angelegenheit ein Gutachten des Staatsrathes eingefordert. Die große Zahl der in Italien augenblicklich vorhandenen Universitäten, 17 Königliche und 4 freie, hervorgegangen aus den früheren staatlichen Verhältnissen des Landes, hat allgemein den Wunsch nach einer Vereinfachung des Universitätswesens hervorgerufen, und glaubt man, daß namentlich eine Konzentra⸗ tion der Lehrkräfte sich als überaus segensreich erweisen werde. Die zur Zeit bestehenden Universitäten sind: Bologna (64 Do⸗ zenten), Cagliari (37), Catania (41), Genua (36), Macerata (17), Messina (42), Modena (44), Neapel (80), Pagua (*), Palermo (7), Parma (57). Pavid (6), Pisa (0), Rom (34h, Sassari (26), Siena (28), Turin (74), freie: Camerino (23), Ferrara (32), Perugia (36), Urbino (27. ö Der Provinziakrath von Messina, welcher gegen den Prä⸗ fekten Borghetti für den republikanischen Professor Villari, Se⸗ kretär der Deputation des Provinzialrathes, Partei genommen hatte, ist durch eine Verfügung des Ministers des Innern vom 8. April aufgelöst worden. . Gegen das Brigantenunwesen in Sizilien ist von Seiten der Regierung in dem laufenden Monat, wie jetzt überhaupt, energisch vorgegangen. Arbeiterunruhen fanden am 25. April in Parma, am 28. April in Mantua statt, ohne daß es jedoch an beiden Orten zu gröberen Excessen kam. Am 29. war Piacenza der Schau⸗ platz eines Marktkrawalls. Am 5. Mai wurde im Vatikan der Namenstag, am 13. der Geburtstag des Papstes feierlich be⸗ gangen. Bei ersterer Gelegenheit empfing der Papst eine An⸗ zahl vornehmer französischer Pilger und Prälaten, denen gegen⸗ äber derselbe sich über das vom Vicomte Damas berührte Thema „Friede“ im Sinne jener Kämpfe für Rom und Frankreich aus⸗ rach ö. im 10 April reiste der neue Nuntius in Wien, Msgr. Jacobini, an seinen Bestimmungsort ab. Man glaubt, daß die Kurie den österreichischen Kirchengesetzen gegenüber eine andere Haltung beobachten wird, als es in Deutschland der Fall ist. Vermeidung des Konfliktes, Ergebung unter Wahrung des Prin⸗ zips und Hoffnung auf bessere Zeiten scheinen das Oesterreich gegenüber zu befolgende Programm zu sein. Der Ertrag von Peterspfennigen war ein sehr ansehnlicher. Die französischen Bischöfe überbrachten 254000 Fres,, eine englische Dame, Lady Herbert, 90, 000 Fres. ; Nach dem Vorgange der lombardischen Bischöfe haben auch die piemontesischen (Turin, Vercelli) gegen die Viglianische Ehegesetz⸗Novelle einen Protest erlassen, denselben aber den Kammern eingereicht. Die italienische Regierung ertheilte an die Bischöfe von Fossano und Bobbio das Exequatur.

Am 11., 12. und 13. Mai fanden in Mailand die kirch⸗ lichen Feierlichkeiten zu Ehren der Reliquien des h. Ambrosius und der Märtyrer Gervasius und Protasius statt. Die vom Präfekten der Provinz, Torre, anfangs ertheilte Erlaubniß zu einer großen Prozession wurde am 9. wieder zurückgenommen, weil der Präfekt befürchtete, es möchte nach den erbitterten Kämpfen in der Presse zu Störungen der öffentlichen Ruhe kommen. In der Kammer hatte der Abgeordnete Cavalotti schon vorher die Untersagung der Prozession gefordert, doch überließ er die Ent— scheidung dem Minister des Innern. Graf Torre reichte später, verstimmt durch den wegen des Verbotes gegen ihn in der kleri⸗ kalen Presse ausgesprochenen Tadel, seine Entlassung ein, die indessen nicht angenommen wurde. Bei Gelegenheit der am 2. Mai in Reapel abgehaltenen Prozession des heiligen Janua⸗ rius betheiligten sich die Behörden an derselben.

In der Gemeinde S. Giovanni del Dosso ist es den Be⸗ strebungen des Bischofs von Mantua, Rota, gelungen, einige fünfzig Stimmen zu einem Proteste gegen den frei gewählten Pfarrer zusammen zu bringen, und hat derselbe in Folge dessen den von ihm ernannten Pfarrer veranlaßt, sich in einem Nachbar⸗ orte niederzulassen. Ueber den gewählten Pfarrer von S. Gio⸗ vanni del Dosso und zwei andere im Gebiete von Fossano er⸗ wählte Pfarrer ist die Exkommunikation ausgesprochen worden.

Türkei. Konstantinopel, 22. Juni. Der Kommandant des englischen Mittelmeergeschwaders, Admiral Drummond, ist hier eingetroffen. ;

Die Regierung hat dem amerikanischen Gesandten in formeller Weise ihre Absicht ausgesprochen, das jüngste Ver bot des Bibelverkaufes in der Türkei aufrecht zu erhalten.

Unter dem Vorsitze Hobbart Pascha's ist eine Kom⸗

von Anker-Bojen im Hafen von Konstantinopel zu veran⸗ lassen und eine Vorschrift über die Ankerplätze der Schiffe in diesem Hafen so wie bezüglich der Einhebung der von der internationalen Kommission bereits festgesetzten Tarifgebühren auszuarbeiten.

Belgrad, 22. Juni. Heute früh ist der langjährige Minister-Präsident und hervorragende serbische Staatsmann Garaschanin gestorben.

Dänemark. Kopenhagen, 20. Juni. Aus Viborg wird mitgetheilt, daß der Kronprinz, welcher bekanntlich das Ober⸗Kommando über die an den Lagerübungen bei Hald theilnehmenden Truppen übernommen hat, daselbst mit dem ge⸗ wöhnlichen Zuge und begleitet von seinem Adjutanten Lund am Donnerstage angekommen und von den Behörden der Stadt empfangen worden sei. Das siebente Uebungslager hat jetzt

13. Mai in aller Form dementirt.

seinen Anfang genommen, indem nämlich das 3. Bataillon am

mission zusammengetreten, welche die Aufgabe hat, die Legung

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