1874 / 154 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 03 Jul 1874 18:00:01 GMT) scan diff

Die Nr. 55 des ‚Amts⸗Blatts der Deutschen Reichs- Po st ververwaltung⸗ - en vom 30. Juni 1874: Bchandlurg des fremden Pertoz im Wech- i . Eröffnung der Eisenbahn rg e , , Leitung des Postbetriebes auf der Route Magdeburg⸗Eisleben⸗Hannover.

Die Nr. 14 des Amts-⸗Blatts der Deutschen Reichs⸗ Telegraghen-Verwaltung“ hat folgenden Inhalt: Vescheidung vom 26. Juni 1874 Verfügung an die Kagiserliche Telegraphen⸗

Direktien zu N. vom 26. März d. J. I. T. 2279 die Aus-

taxirung der in Worten ausgeschriebenen Zahlen mit Brüchen be⸗ treffend.

Nr. 13 des, Marine⸗Verordnungs⸗Blatt“ enthält: Münzgeseß vom 9. Juli 1873 nebst Abänderung hierzu vom 20. April 1874, sowie Gesetz vom 30. April 1874, betreffend die Ausgabe von Reichskassenscheinen. Abänderung des 5§. 12 des Reglements über die Verwaltung der Inventarien 2c. an Bord vom . November 1873. Anerkennung der städtischen Realschule zu Vege⸗ sack als Realschule 2. Ordnung. Ergänzung der 5§5. 35, 39, 40 und 161 des Reglements über die Geldverpflegung der Marinetheile c. im Frieden. Ergänzung der Beilage 7 zu Ba des Reglements über die Geldverpflegzung der Marinetheile 2c. im Frieden. Praktische Un- teiweifung der mit dem Zeugniß der Reife zum Steuermanns⸗Kursus ven den Divisionsschulen entlassenen Bootsleute und Boetsmanns- Maate an Berd. Aufbewahrung der Signallicht Packfiften mit Kaut⸗ schuckverschluß. Verpflegungszuschuß für das 3. Quartal 1874. Per- sonalverãnderungen.

Nr. 1090 des „Beiheft zum Marine⸗Verordnungs⸗ Blatt‘ hat folgenden Inhalt: Internationales Seerecht. Der Venus -Durchgang im Dezember 1874. Die Waffen des Seekrieges und ihre Verwendung. Einige Bemerkungen zu dem Artikel Nr. 6 im Beiheft Nr. 9. Theoretische Betrachtungen über die Evolutionen mit Schraubenschiffen. Ueber die Temperalur des Oceans. Einige Mittheilungen an Bord S. M. Schiff Challenger. Das rothe Meer. Umschau auf literarischem Gebiet. Ueber den Dienst an Bord S. M. Schiffe. Einiges über Eisberge.

Statistische Nachrichten.

Nach dem Staatshaushaltsetat von 1871 hat Berlin eine st aatseinkommensteuerpflichtige Bevölkerung von 12, 857 Per- sonen; es lebten somit 755 Prozent der Bewohner in Familien, die ein Einkom]men von 1000 Thlr. haben. 1872 waren 16499 Persenen mit 1423, 600 Thlr. Einkommensteuer eingeschätzt; 1873 betrug die Zahl 18,00 mit 775, 0600 Thlr. Berlin zahlt mithin schon jetzt fast den fünften Theil der klassifizirten Einkommensteuer Preußens und nach der Veranlagung von 1874 vro Kopf 1 Thlr. 24 Sgr. (während diese Steuer in Breslau z. B. pro Kopf nur 1 Thir. 9 Sgr. beträgt), und da das Einkemmensteuer⸗Soll von 1873 bis 1874 von 1423 600 Thlr. auf 1B 775060 Thlr. erhöht, so ist es um 189 gestiegen. (In Bre lau und Danzig nur um 66 *). 1871 sind für die Kommunal-⸗-Einkommensteuer ca. 39 000, 1872: 52000 und pro 1874: 88 000 Personen mit einem Einkommen von 300 bis 400 Thlr. eingeschäͤtzt. Die Zahl der Steuergruppe 6 und 7 ist von 17 auf 21,3 und pro 1874 auf 383 x* gesteigert. Ebenso sind 1872 von 246,484 Eingeschätzten 155,985 unter 300 Thlr. eingeschätzt. 1874 sind von 276060 Eingeschätzten nur 130 000 in der Stufe unter 300 Thlr. Für diese untersten Stufen von 1410 300 Thlr. ist in dem neuen Plan der Kemmunal-Einkommensteuer festgesetzt, daß das Gesinde, welches einen Jahreslohn van 60 Thlr. und darüber bezieht, als steuerpflichtig zu betrachten. Dagegen soll

das geringer gelohnte Gesinde in der Regel von der Steuer be⸗

freit sein. Dem baaren Lohn sind die bedungnen Emolu— mente und sonstige regelmäßige Nebeneinnahmen (Trinfgelder in den Gasthöfen) hinzuzurechnen. Wirthschafterinnen, Erzieherinnen, Schrei⸗ bern, Köchen, Hauslehrern, Handlungsdienern und Hausoffizianten ist die Station in Berlin mit 120-200 Thlr. zu berechnen. Das Jahreseinkommen der in Tagelohn stehenden Arbeiter wird demgemäß ebenfalls und zwar 140 Thlr. gerechnet. Mit dem Ansatze von Über 200 Thlr. als niedrigstes Einkommen sind Kellner, Handwerker, Ge⸗ sellen und Fabrikarbeiter anzusetzen.

Kunst, Wissenschaft und Literatur. Die Nr. 2 (. Jahrgang) der Lehrwerkstatt, Monats—⸗

Vereins zur Förderung des Zeichen unterrichts. Hugo Troschel, Dr. Georgens und Theodor Wendler (Nicolai⸗

at folgenden Inhalt: General. Verfügun⸗

. ; . ; sonfst so stille und friedliche blätter für Zeichenkunst und Zeichenunterricht mit be⸗ sonderer Berücksichtigung der Kunst⸗Indu strie, Organ des Herausgegeben von

den Inbalt; 1) Die Gemüthlichkeit der Wohnung. Von Jacob Falke. 27 Die Textil⸗Industrien. Zweiter Artikel. Von Jeanne Marie von GayetteGeorgens. 3) Stylfragen. Von L. Pfan. G u. 4) H Benvenuto Cellini, ) 5) Wiener Artikel. Von Bruno Bucher. 6) Kleine Mittheilungen. 7) Erklärung der Tafeln.

Die Prüfung der Arzneimittel mit Rügsicht auf die wichtigsten enropäischen Pharma kopöen nebst Anleitung zur Revision der öffentlichen und der Haug. Apotheken, Dispensir⸗ und Mineralwasser · Anstalten, Droguen · und Materialwaaren Handlungen. Zum Gebrauch für Medizinalbeamte, Aerzte, Apętheker und Dreguisten. Von B. Hir sch, Apotheker zu Grunberg in Schlesien. Zweite voll⸗ ständig neu bearbeite Auflage. J. Hälfte. Bogen 1449. 8. geh. 3 Thlr. 10 Sgr. Verlag der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuch⸗

druckerei (R. v. Decker) in Berlin. Das vorliegende Werk ist aus der

neuen Eharmacopoca Germanica hervorgegangen und bietet in einer vollständig neuen Bearbeitnng des im Jahre 1866 zur Pharmacopoea Borussica VII. erichienenen gleichnamigen Werkes dem betheilizten Publikum Gelegenheit, sich über die nenen gesetzlichen Forderungen und über ihre beste Ausführung zu unterrichten. Die vorliegende erste Abtheilung des Buchs handelt von der Erkennung und Prüfung der Arzneimittel und zwar in zwei Abschnitten: von den Hülfsmitteln hierzu, und dann von den Prüfungen jelbst. Dem entsprechend sind unter Lit. A. die Geräthschaften und Instrumente aufgeführt, deren man bedarf. Ebenfalls unter A folgt sodann eine ausführliche Be- sprechung der jogenannten Reggentien betreffs ihrer Prüfung auf Rein⸗ beit, ihrer Bestimmung und Anwendungsweise. Als neu ist ein Ab⸗ schnitt über Titriranalyse und die hierzu nöthigen Reagentien beige⸗ geben, da sich auch diese Prüfungsmethede in einzelnen Fällen, für rasche Juantitative Bestimmungen, als unentbehrlich herausgestellt hat. Unter B. folgen sodann die Arꝛneimitiel selbst, ihre Erkennung und Prüfung, wobei sie zahlreiche in die Germanica noch nicht aufgenommene Mittel in den Kreis ihrer Betrachtung zieht. Dem effiziellen Namen sind dabei alle wissenswerthen Synonyme, die Namen der Pharmacopöen, welche das Mittel führen, und die Aequivalentformeln und Zahlen der Che⸗ mikallen beigegeben. Der Text bringt hierauf den Wertlaut der Pharm. Germ. in Kursivschrift, dazwiscken wünschenswerthe Erläute⸗ rungen, Zusätze und kritische veraleichende Bemerkungen rũcksichtlich anderer Pharmacopöen, endlich die Anleitung zur Prüfung des Mittels auf seine gesetzliche Beschaffenheit. Die zweite Hälfte (Schluß) soll Ende dieses Jahres erscheinen.

Seit dem 20. Juni ziert, wie die D. Z. berichtet, das Haus Nr. 43 der Bredbänkengasse zu Danzig eine Marmortafel mit folgender Inschrift: „In diesem Hause wohnte längere Zeit Joseph Freiherr v. Eichendorff, geboren in Lubowitz bei Ratibor den 109. März 1788, in Neisse den 26. November 1857. Dem Andenken des Dichters gewidmet von Schlesier in Danzig 1874.“ Der Dichter war durch fast 9 Jahre Bewohner dieser Stadt; 1821 trat er als Nath insdie Danziger Regierung ein.

Von den durch Hartung und Sohn in Leipzig verlegten »Zeittafeln zur Kirchengeschichte“ des Prof. d. Theol. Her⸗ mann Weingarten in Marburg (6. 11 B.) ist eine 2. verbes⸗ serte und vermehrte Auflage veröffentlicht worden. Die Ver⸗ mehrungen bestehen namentlich in dem neu hinzugefügten Register, das die Brauchbarkeit dieser für das akademisch-theologische Studium als Hülfsmittel für kirchenhiftorische Vorlesungen und Repetitionen bestimmten Schrift wesentlich erhöht. Mehrfache Veränderungen und Verbesserungen hat der Abschnitt der alten Kirchengeschichte erfahren, während die Geschichte der neuesten Zeit durch die Thatsachen der jüngsten Vergangenheit vervollständigt ist, welche bedeutungs⸗ und hoff⸗ nungsrolle Wendepunkte in der Kirchengeschichte bezeichnen.

Von dem der Dresdener Gemäldegallerie gehörenden bekann⸗ ten Bilde Tizians der „Zins groschen“ (il Christo della moneta) ist von dem in Berlin lebenden Kupferstecher Gustav Eilers ein wohlgelungener neuer Stich (G der Originalgröße) in Linienmanier soeben beendet worden.

In Württemberg haben in den letzten Tagen des Juni heftige Gewitter, ven Regenströmen begleitet, viel Schaden ange⸗ richtet. Der Neckar, die Fils, die Glems, die Würm, die Murr, der Kocher sind über ihre Ufer getreten und haben viel Heu fortgeschwemmt, die üppig stehenden Saatfelder gelagert, auch sonst Schaden gethan.

Besonders hart betroffen wurde am 28. Juni Abends Blaubeuren.

Auf der Alb war ein gewaltiger Wolkenbruch niedergegangen, und das Thal bot bald einen schreclichen Anblick dar. Ein wilder Strom, der von Minute zu Minute höher anschwoll, braufte durch die Stadt, eine Menge Geröll mit sich führend, so daß die Hauptstraße der Stadt ein Bild der Verwüstung

nd 2 bot. Ein Verlust von Menschenleben ist, so viel b-kannt, nicht zu sche Verlagsbuchhandlung (Stricker in Berlim hat folgen.

beklagen.

Auch über Thüringen hat sich in der Nacht vom Sonntag zu Montag ein vom Gewitter begleiteter wol kenbruchartiger Regen ergossen, welcher erst gegen 19 Uhr Vormittags nachzulafsen begann. Die Werra ist ausgetreten und hat die Wiesen, auf denen zum Theil das Heu ehen geschnitten war, überschwemmt. Ven anderen Flüssen wird dasselbe gemeldet.

Gewerbe und Handel.

Fürth, 28. Juni. Die Arbeits einstellung der Metall- schlägergehülfen hat, den F. N. N. zufolge, solche Dimensionen angenommen, daß zwei Dritttheile der Werkstätten gänzlich geschlossen sind, während in den übrigen mit ganz gexingen Ausnahmen die Arbeit- geber allein fortarbeiten. Es befinden sich 125 Werkstätten Lieses Gewerbes in hiesiger Stadt, die über 10060 Arbeiter und Arbeiterinnen beschãftigen. =

London, 1. Juli. (W. T. B) Die Besitzer von Kohlen⸗ bergwerken im südlichen Jorksfhire haben beschlossen, den Lohn der Kohlengruüben Arbeiter um 10pCt. herabzusetzen. Man fürchtet, daß dieser Beschluß den Strike von 20006 Arbeitern zur Folge haben werde. Die Eigenthümer der Eisenbämmer von Monmouth lim nördlichen Wales) wollen die Lohne um 20 pCt. herabsetzen. Die Besitzer der Kohlenbergwerke werden sich 1 voraussichtlich zu einer gleichen Reduktion der Löhne veran⸗ aßt sehen.

Verkehrs⸗Anstalten.

Auf, der Indo⸗ Europäischen Telegraphen-⸗Linie wurden im Monat Juni d. J. an gebührenpflichtigen Depeschen be- fördert: a. aus London, dem übrigen England und Amerika nach Persien und Indien 1355 Stück; b. aus Persien und Indien nach London, dem übrigen England und Amerika 1289 Stück; e. vom uropäischen Kontinent exklusive Rußland nach Persien und Iͤndien 118 Stück; d. aus Persien und Indien nach dem europäischen Kontinent exklusive Rußland 91 Stück; Summa 2853 Stück.

Die Einnahmen der bayerischen Staatsbahnen be—⸗ trugen in den abgelaufenen fünf Monaten d. J. 10,733,419 Fl. 51 Kr. gegen 10502, 899 F. 28 Kr. in demselben Zeitraume des Vorjahres, mithin in diesem Jahre mehr 230,520 Fl. 23 Kr. Die Bahnlänge betrug im Monat Mai d. J. 2145 Kilometer, im entsprechenden Monate des Vorjahres 2078 Kilometer, mithin in diesem Jahre mehr 67 Kilometer.

Das Handelsamt in London hat vom Staatssekretär für auswärtige Angelegenheiten eine Devesche des britischen Konsuls in Galveston erhalten, welche den Wortlaut einer Proklamation des Gouverneurs von Texas mittheilt, wonach eine Quarantäne für die Küste dieses Staates erklärt wird.

Aus dem Wolff'schen Telegraphen-⸗Vüreau.

London, Freitag, 3. Juli. Die deutschen Kriegsschiffe Friedrich Carl“, „Ariadne“ und Kronprinz“ sind gestern

Abend um 6 Uhr auf der Höhe von Ventnor angekommen und

D

nehmen die Direktion auf Spithead.

London, 3. Juli, früh. Unterhaus. Bei der Diskussion des Butt'schen Antrages betreffend die Errichtung eines irischen Parlamentes erklärte Disraeli, er bekämpfe diesen Antrag, weil durch denselben die höchsten Interessen Englands in Frage gestellt würden, er bekämpfe ihn, weil dies durch die Rück⸗ sicht auf die Wohlfahrt sowohl Irlands selbst, als auch Englands und Schottlands dringend geboten sei, endlich aber deshalb, weil bei der großen Krisis, deren Herein—⸗ brechen vielleicht näher sei, als man vermuthe, er die Nation einig und fest zusammengeschlossen zu sehen wünsche, und er die Ueberzeugung habe, daß die Annahme des Antrages eine Zer⸗ stückelung des Königreichs und eine Zerstörung des Reichs herbei⸗ herbeiführen werde. (Lebhafter Beifall.)

Portsmouth, Freitag 3. Juli, Morgens. Ihre Kaiser⸗ lichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und

die Kronprinzeisin des Deutschen Reichs sind, geleitet von dem Panzergeschwader, heute früh in Spithead eingetroffen.

New⸗York, Freitag, 3. Juli, Morgens. Nach dem von der neu errichteten Baumwollbörse in New⸗Orleans erstatteten Berichte ist die Baumwollernte in Folge der wenig günstigen Witterung bisher nicht unerheblich zurückgeblieben.

Die Insel Wight,

wohin sich Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin am I. d. N. begeben haben, um in dem Badeorte Sando wn längeren Aufenthalt zu nehmen, ist im Kanal, der französischen Küste bei Cherburg gegenüber, gelegen. Ihr Umfang beträgt 9 Qu. Meilen, die Zahl der Bewohner etwa 50 600. Die Gestade beftehen aus schroffen Kreidefelsen, aber das Innere der Insel ist durch üppige Fruchtbarkeit und malerische Lage auegezeichnet und gleicht einem großen Lustgarten. Der Boden ist sehr hügelig, fast gebirgig (besonders im Süden), überall vielfach von Bächen und

lüssen, welche im Norden der Insel häufig kleine Seen bilden, durch= schnitten. Dabei ist er wald und wiesenreich und fleinig angebaut, so daß die Gegend mit Berg und Thal, Wald und Wiesen, Län⸗ dereien und Gärten, belebten Städtchen, schmucken Dörfern und statt⸗ lichen Villen, sowie mit herrlichen Aussichten auf den Kanal und die weite See eine erquickende Abwechselung gewahrt.

Der nördliche Theil der Insel mit den Ortschaften Cowes, Os borne, Newport und Woottonbridge zeichnet sich befonders durch schöne Wiesen in den oft von steilen Höhen umgebenen Niederungen aus; der nordöstliche Theil bei Ryde und Seaview durch interessante Aus sichten auf den Kriegshafen von Portsmouth und die Flotte bei Spithead; der östliche Theil bei Sandown, das Ziel Ihrer Kaiser⸗ lichen und Königlichen Hoheiten, durch vortrefflich Badeplätze; der südöstliche Theil bei Shanklin, Ventnor Cove und Blacgang Chine durch seine romantischen Partien zwischen Felsen, Schluchten, Klippen und Grotten und durch Ausblicke nach der See; der westliche Theil bei Fresshwater endlich ist bemerkenswerth wegen der aus der See hervorragenden zahlreichen Felsnadeln (needles). . Daß 7099 Einwohner zählende Städtchen Ryde ist mit seinen freundlichen Gebäuden und schönen Villen terrassenférmig an den steil zur See abfallenden bewaldeten Höhen aufgebaut, über welche man von der Landungsbrücke eine vortreffliche Aussicht genießt. Nicht min⸗ der überraschend ist das Panorama von der Kirche aus auf Ports⸗ mouth und Spithead, sowie auf das aus dem Wald hervorragende Schloß Osborne. In der Umgegend liegt die Ruine Suarr; Abbey.

Der Weg von Ryde nach Osborne führt durch das freundliche, . Stunden entfernte Thal ven, Woottonbridge. Das ausgedehnte. Sommerhaus der Königin Victorig ist ein zwiefach gethürmter Bau italienischen Styls, von einem Parke umgeben.

Das Städtchen Cowes (18065 Einwohner), in einer Nie— derung erbaut, liegt kaum 4 Stunde entfernt, an einer von Fracht · und Lustschiffen viel besuchten Bucht, um welche sich ein Kranz schöner Waldpartien gruppirt. An der füdlichen Spitze jener Bucht, in einem anmuthigen Thale, ist das Städtchen Newport gelegen, welches wie Cowes viel Schiffahrt und Handel treibt.

Seitwärts von Newport an der Straße nach Freshwater liegt das alte Schloß Carisbrook, wo Carl J. 13 Monate gefangen faß, nachdem er sich im Jahre 1646 hierher geflüchtet hatte.

Die Insel Wight, das alte Vectis der Römer, gehört jetzt zur Grafschaft Hampshire. Sie wurde von Wilhelm dem Eroberer an Wilhelm Fritz Osborne, Grafen von Hereford, verliehen, fiel aber an die Krone zurück, als defsen Sohn Roger des Landes verwiesen wurde.

Heinrich J. verlieh sie hierauf an Richard v. Rivers, Grafen von Devonshire, dessen Nachkemmen sie bis 1261 besaßen. Von Hein. rich VI. erhielt die Insel 1445 der Herzog Heinrich von Warwick

und nach dessen Tode 1466 Eduards IV. Schwiegervater Graf Rivers.

Heinrich VII. verlieh sie an Reginald Bray gegen einen Zins ven 300 Mk.

Das Königlich Württembergische Statistisch⸗Topo⸗ graphische Bureau.

Der Ober⸗Finanz⸗Rath v. Riecke, welcher am 9. Juli 1873 zum Vorstand des Königlich Württembergischen Statistisch⸗Topo⸗

graphischen Bureaus ernannt worden ist, hat in der Sitzung vom 21. März d. J. über die Geschichte und Aufgaben des Instituts einen (in den Württembergischen Jahrbüchern für Sta⸗ tistik und Landeskunde, Jahrgang 1872, Stuttgart XI. H. Linde⸗ mann 1874 abgedruckten) Vortrag gehalten, dem wir Folgendes entnehmen:

1820 errichtet, und in dasselbe zuerst als wissenschaftliches Mit⸗ glied Johann Daniel Georg Memminger berufen worden. am 28. Mai 1818 war auch die Landesvermessung angeordnet worden. Am 15. Februar 1822 folgte die Gründung des Vereins für Vaterlandskunde. Die Anregung zu diesen drei in enger Wechselbeziehung stehenden, die Förderung der Kenntniß unseres Deimathlandes bezweckenden Instituten hatte Finanz⸗Minister von Weckherlin gegeben, und auch die nächsten Amtsnachfelger des⸗ selben, insbesondere von Herdegen, bewahrten ihnen fortgesetzt ein eingehenderes Interesse. Hieraus erklärt sich historisch die Unterordnung des statistisch⸗ topographischen Bureau unter das Finanzdepartement. Der Verein für Vaterlandskunde hat eine selbfiständige Thätigkeit nicht zu entfalten vermocht, sich vielmehr von vornherein an das Bureau angelehnt. Die Landes verme⸗ sung ist im Jahr 1850 vollendet worden. So ist denn unserem Bureau immer mehr und schließlich allein die Pflege der Landes⸗ kunde als Aufgabe zugefallen, zumal seitdem in Folge der höch⸗ sten Entschließung vom 2. Juni 1856 ausdrücklich die Ver⸗ schmelzung des Vereins für Vaterlandskunde mit dem Bureau und der Eintritt der Mitglieder des Vereins in das Bureau als außerordentliche Mitglieder des letzteren bestimmt worden ist. Jetzt erhielt auch das Bureau, aus Veranlassung der durch Paul Sick besuchten ersten internationalen statistischen Kongreffe von Brüssel und Paris, eine veränderte Einrichtung, indem es sich zugleich zur statistischen Centralkommission, zur Centralstelle für die Landesstatistik erweiterte. Von da an tritt allerdings die Thätig⸗ keit für die Statistik mehr und mehr in den Vordergrund. Eine ausschließlich statistische Behörde ist das Bureau aber darum doch nicht geworden, und durfte es nicht werden, sollte sich dasselbe mit der hier nur angedeuteten historischen Entwickelung nicht in

Widerspruch versetzen. Auch für die Zukunft muß der Rückblick auf die Geschichte unseres Instituts fortgesetzt die entscheidende Bedeutung behalten, daß wir unsere Aufgabe weiter zu fassen haben und, trotz der in letzter Zeit namhaft gesteigerten Anfor⸗ derungen an die Statistik, unseren Beruf außerdem auch in der Pflege der Landesgeschichte und wenigstens eines wesentlichen Theils der Landestopographie, mit Einschluß der Meteorologie, noch werden erkennen dürfen.

Bei dieser Auffassung der dem statistisch⸗topographischen Bureau angewiesenen und zukommenden Stellung befinde ich mich im Einklang mit den Bestimmungen des Bureaustatuts vom 5. Juni 1856. Nach 5§. 1 desselben besteht unsere Auf⸗ gabe darin, Notizen zu sammeln und methodisch zu ordnen über alle gesellschaftliche und staatliche Erscheinungen, deren übersicht⸗ liche Kenntniß für die Staatsregierung und die Wissenschaft von Wichtigkeit sein kann. Wir sind ferner berufen, für die Ver⸗

breitung derjeni ande, wel ini Pas! statiftisch tapographische Bureau ist am 28. November breitung derjenigen Gegenstände, welche zur Kenntniß des Landes

und der öffentlichen Verhältnisse dienen, durch Publikationen zu

sorgen. Schon sorg

Die statistische Aufgabe des Bureau begreift nach 58. 2 des Statuts sowohl

a. die allgemeine Landesstatistik in Beziehung auf Grund und Boden, Bevölkerung, Feldbau und Viehzucht, Gewerbe und Industrie, Handel und Verkehr, als auch

b. die administrative Statistik, insbesondere bezüglich der inneren Verwaltung, der Rechtspflege, des Kirchen⸗ und Schul⸗ wesens, des Staatseinkommens und des Staatsaufwandes.

In topographischer Beziehung gehören, nach §. 3 des Sta⸗ tuts, zu den Arbeiten des Bureau

a. die Fortführung und Vervielfältigung der auf Grund der Landesvermessung bearbeiteten Karten,

b. die Vollendung der nach Ober⸗Amtsbezirken abgetheilten Beschreibung des Königreichs,

. die Zusammenstellung der meteorologischen Beobachtungen.

Auch ist die Kanzlei des Bureau mit der Redaktion des periodisch heraus zugebenden Hof⸗ und Staats handbuchs beauftragt.

Den Beruf für die Landesgeschichte hat das statistisch⸗topo⸗ graphische Bureau gewissermaßen als das Erbtheil von dem seit 1856 mit ihm verschmolzenen Verein für Vaterlandskunde überkommen, soweit er nicht schon von vornherein, z. B. nach dem Plan der Ober⸗Amtsbeschreibungen, ihm unmittelbar ange⸗ wiesen gewesen ist.

Redaktion und Rendantur: Schwieger. Berlin: Verlag der Expedition (Ke sselJ⸗. Druck: W El szner. Drei Beilagen leinschließlich Börsen und Handelsregister Beilage Nr. 114.

sellschaft darauf angetragen ift, ihr zur

Bᷓilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

M 151.

Königreich Preußen.

6 wegen Ausgabe von 91 Millionen Thaler Prioritãts · bligationen III. Serie der Hannover- Altenbekener Eisenbahn⸗ Gesellschaft.

Vom 19. Juni 1974.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen zc. Nachdem von Seiten der Hannover ⸗Altenbekener Eisenbahn⸗Ge— . Beschaffung der Mittel für den Bau der Nebenlinien und Anschlußgleise der Eisenbahn von Hannover nach Altenbeken, zur Erweiterung der Gleis- und Bahn— hofsanlagen und zur völligen Fertigstellung dieser Linie, sowie zur Vollendung und betriebsfähigen Ausrüstung der Bahn von Löhne nach Vienenburg die Ausgabe auf den Inhaber lautender Prioritäts- Obligationen im Nominalbetrage von 97 Millionen Thaler (buchstäb⸗ lich Neun und ein Viertel Millionen Thaler) zu gestatten; außerdem

auch die ,, Eisenbahn⸗Gesellschaft für die Ver⸗

zinsung dieser Anleihe nach Maßgabe des nachstehenden 5. 3 die Ga— rantie übernemmen hat, wollen Wir in Gemäßheit des 5. 2 des Ge— setzes vom 17. Juni 1833 und der Verordnung vom 17. September 1867 (G. S. S. 1518) durch gegenwärtiges Privileginm Umere landesherrliche Genehmigung zur Emission der erwähnten Obligatio⸗ nen unter nachstehenden Bedingungen ertheilen:

§. 1. Die auf Höhe von 9.250, 000 Thlr. zu emittirenden Obli⸗ gationen werden unter fortlaufenden Nummern nach dem beigefügten Schema J. unter der Bezeichnung

Prioritäts. Obligation III. Serie der Hannover ⸗Altenbekener

isenbahn · Gesellschaft

ausgefertigt. Dieselben zerfallen in Apoints von 1000 Thlr., 500 Thlr. und 160 Thlr, deren Stückzahl für jede Sorte durch den Ver waltungsrath der Hannover Altenbekener Eisenbahn⸗Gesellschaft be⸗ stimmt wird. Jeder lien werden Zinscoupons für zehn Jahre und ein Talon zur Crhehnng ernerer Coupons nach Ablauf von zehn Jahren nach den weiter beigefügten Schematen IJ. und III. beigegeben. Die Coupons, sowie der Talon werden alle zehn Jahre auf besonders zu erlassende Bekanntmachung erneuert.

Auf der Rückseite der Obligationen wird das gegenwärtige Privi⸗ legium abgedruckt.

S. 2. Die Prioritäts⸗Obligationen werden mit vier einhalb Pro⸗ zent sährlich verzinst und die Zinsen in halbjährlichen Terminen post- numerande am 2. Januar und 1. Juli jeden Jahres an der Haupt⸗ kasse der Gesellschaft, sowie an den durch den Vorstand der Gesell⸗ schaft öffentlich bekannt zu machenden Zahlstellen gezahlt.

Zinsen, deren Erheb ung innerhalb 4 Jahren, vom Ablauf des Kalenderjahrs seit 48 Fälligkeit an gerechnet, nicht geschehen ist, ver= jähren zum Vortheil der Hannover⸗Alfenbekener Eisenbahn⸗Gesellschaft.

Werden Talons nicht binnen Jahresfrist nach dem Fälligkeilstage des ersten der neu zu erhebenden Coupons präsentirt, so werden die⸗ selben werthlos, und es erfolgt die Ausgabe der neuen Coupons nebst Talons nur noch an die Inhaber der Obligationen.

§. 3. Die Inhaber der Obligationen sind auf Höhe der darin verschriehenen Kapitalbeträge und der dafür nach 5. 2 zu zahlenden Zinsen Gläubiger der Hannover ⸗Altenbekener Eisenbahn ⸗Gesellschaft und daher befugt, wegen ihrer Kapitalien und Zinsen sich an das ge— sammte jetzige und . Vermögen der Gesellschaft und dessen Er träge mit unbedingter Priorität vor den Inhabern der Stammaktien, ein n, men,, und der dazu gehörigen Dividendenscheine zu halten.

Ein Vorzugsrecht vor diesen Obligationen steht jedoch zu den in Folge des Allerhöchsten Privilegiums vom 11. März 1872 emittirten Prioritäts⸗Obligationen im Betrage von 2.250, 900 Thlr. nebst Zinsen, sowie denjenigen etwa künftig noch bis zum Betrage von höͤchstens l, O00 OOO Thalern mit Genehmigung der preußischen Staatsregierung auszuschreibenden Prioritäts⸗Obligatlonen nebst Zinsen, auf welche das gedachte Privilegium für den Fall erstreckt worden ist, daß die Han— nover-Altenbekener Eisenbahn Gesellschaft von der Herzoglich braun⸗ Hweigischen Staatsregierung die Kenzession erhalten jollke, ihre von Hildesheim nach der braunschweigischen Grenze projektirte Bahn bis zur Stadt Braunschweig fortzusetzen.

Ein ferneres Vor , vor diesen Obligationen gebührt den auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 12. Februar 1873 mittirten Prioritäts⸗Obligationen von 3.500 009 Thlrn. nebst Zinsen. Bis zur Tilgung der Obligationen darf die Gesellschaft keine zur Eisenbahn und zu den Bahnhöfen erforderlichen Grundstücke verkau⸗ fen. Dies Veräußerungsverbot bezieht sich jedoch nicht auf die auher⸗ halb der Bahn und der Bahnhöfe befindlichen Grundstücke, auch nicht auf solche, welche innerhalb der Bahnhõfe etwa an den Staat oder an andere juristische Persenen zu öffentlichen Zwecken abgetreten wer den möchten. Für den Fall, daß Unjere Gerichte einen Nachweis dar⸗ Über erfordern sollten, ob ein Grundstück zur Eisenbahn oder zu den Bahnhöfen erforderlich sei oder nicht, genügt ein Attest des betreffen⸗ den Sisenbahn⸗Kommissariatz. Für die Verzinsung der Obligationen zu jährlich 44 Prozent vom 1. Januar des auf die Eröffnung des Betriebes auf der ganzen Bahn von Löhne nach Vienenburg folgenden Jahres an, bis zu welchem Zeitpunkt die Verzinsung aus dem Bau— fonds erfolgt, hat die Magdeburg⸗Halberftädter Eisenbahn⸗Gesellschaft in der Art die Garantie übernommen, daß sie für diese Zinsen mit dem Reinertrage ihres eigenen Unternehmeng, und zwar prioritätisch vor der Dividende auf ihre Stammaktien (Litt. A.) und Stamm— Prioritätgaktien (Litt, B. und C) haftet; jedoch unter der Beschrän—⸗ lung, daß die obige Zinsgarantie in dem Falle erlischt, wenn zehn Jahre nach einander ein Zuschuß zur Verzinsung der Dbligationen von Seiten der Magdeburg Halberstädter Eisenbahn ⸗Gesellschaft nicht zu leisten gewesen ist.

. r,, . werden vom Jahre 1882 ab in 3 Weise amortisirt, daß allsährlich zur Amortisation verwendet wird:

a. der Ueberschuß des Reinertrages des Hannover- Altenbekener Eisenbahn-⸗Unternehmens über die Zinsen der in Rede stehenden Ob— ligationen, sowie über die Zinsen und die Amortisationsquote der den⸗ selben voranstehenden Obligationen, bis zur Höhe von J Prozent des Nominalbetrages (16 2590 Thlr.);

b. die aus dem Reinertrage des Hannover ⸗Altenbekener Eisenbahn⸗ ,, . aufkommenden gin ? der amortisirten Prioritäts⸗Obli⸗ gationen.

Die Amartisation bleibt jedoch ausgesetzt, wenn und so weit von Seiten der Magdeburg ⸗Halberstädter Eisenbahn⸗Gesellschaft in Erfül- lung der übernommenen Garantie für das laufende Jahr ein Zuschuß uu leisten ist, oder soweit in früheren Jahren etwa geleistete Zuschuͤsse zu erstatten sind. Die Nummern der für ein Jahr zu amortistrenden Prioritäts⸗Obligationen werden alljährlich im Monat Juli zuerst im Juli 1881 durch das Loos bestimmt und ohne Verzug öffent⸗ lich bekannt gemacht. ;

Bei der Ausloosung sind die Apoints zu 1090 Thlr. 500 Thlr. und 1990 Thlr. nach dem Verhältniß ihrer Ge—⸗ sammtbeträge zu berücksichtigen. Soweit die zur Amortisation zu ver- wendende Summe einen hiernach nicht theilbaren Ueberschuß ergiebt, wird derselbe zur nächsten Amortisation reservirt. Der Hannover⸗ Altenbekener Eisenbahn ˖ Gesellschaft bleibt das Recht vorbehalten, mit Genehmigung des Staats sowohl den Amortisationsfonds zu ver⸗ stärrken, und dadurch die Tilgung der Prioritäts- Obligationen zu be= schleunigen, 6. auch sämmtliche Prior täts⸗Qbligationen durch die öffentlichen Blätter mit (6) sechsmongtlicher Frist zu kündigen und durch Zahlung des Nennwerthes einzulösen. Auch ist es dem Ver—= waltungsrathe der Gesellschaft unbenommen, die allmähliche Amorti⸗

Berlin, Freitag, den 3. Juli

sation oder die Einlösung fämmtlicher Obligationen schon vor dem Jahre 1882 zu bewirken.

§. 5. Die Auslmosung der zu amertisirenden Prioritäts⸗Obli- gationen geschieht durch ein Mitglied des jeweiligen Vorstandes der Hannover · Altenbekener Eisenbahn⸗Gesellschaft in Gegenwart eines Votars in einem 14 Tage vorher öffentlich bekannt zu machenden ö. zu welchem den Inhabern der Obligationen der Zutritt ge⸗

attet ist.

§. 6. Die Auszahlung der ausgeloosten Prioritäts Obligationen erfolgt von dem auf den Auslgosungstermin folgenden 2. Januar ab in Hannover und an den nach dem Ermessen des Vorstandes der Hannover ⸗Altenbekener Eisenbahn⸗Gesellschaft etwa anderweitig noch zu errichtenden und gehörig zu publizirenden Zahlstellen nach dem Nominalwerthe an die Vorzeiger der betreffenden Prioritäts-Obliga⸗ tionen gegen Aushändigung derselben und der dazu gehörigen, nicht fälligen Zinscoupons und des Talons. Werden die Coupons nicht abgeliefert, so wird der Betrag der fehlenden von dem Kapital gekürzt und zur Einlösung der Coupons verwendet. Im Uebrigen erlischt die Verbindlichkeit der Gesellschaft zur Zahlung der Zinsen einer jeden Prioritäts-Obligation mit dem 31. Dezember desjenigen Jahres, in welchem dieselbe ausgeloost und, daß dies geschehen, bekannt gemacht worden ist. Die im Wege der Amortisation eingelösten Priorstäts- Obligationen werden in Gegenwart eines Notars verbrannt; diese Vernichtung wird nach deren Ausführung durch die öffentlichen Blät— ter bekannt gemacht.

Die in Folge der Kapital⸗Rückforderung von Seiten des Jaha—⸗ bers (8. 7 oder in Folge einer allgemeinen Kündigung Seitens der Gesellschaft (58. 4) eingelösten Prioritäts Obligationen hingegen ist die Gesellschaft wieder auszugeben befugt.

§. J. Die Juhaber der Prioritäts⸗Obliaationen sind nicht befugt, die Zahlung der darin verschriebenen Kapitalbeträge anders, als nach Maßgabe der in den §5§. 4 und 6 getroffenen Bestimmungen zu for—⸗ dern, ausgenommen:

2. wenn ein Zahlungstermin länger als 3 Monate durch Ver⸗

schulden der Gesellschaft unberichtigt bleibt;

b. wenn der Trangportbetrieb auf saͤmmtlichen der Hannover⸗ Altenbekener Eisenbahn⸗-Gesellschaft gehörigen Eisen bahnen länger als 6 Monate aus Verschulden der Gesellschaft aufhört;

e. wenn die in 8§. 4 und 6 festgesetzte Amortisation nicht ein= gehalten wird.

In den ire das Kapital kam von dem Tage ab, an welchem einer dieser

älle eintritt, zurückgefordert werden und zwar:

zu a. bis zur Zahlung der betreffenden Zinscoupons;

k b. bis zur Wiederherstellung des unterbrochenen Transport- elriebes.

In dem sub . gedachten Falle ist eine dreimonatliche Kündi- gungsfrist zu beachten, auch kann der Inhaber einer Prioritäts⸗-Obli⸗ gation von diesem Kuͤndigungrechte nur innerhalb dreier Monate von dem Tage ab Gebrauch machen, wo die Zahlung des Amortisations- Quantums hätte stattfinden sollen. Die Kündigung verliert indessen ihre rechtliche Wirkung, wenn die Eisenbahnverwaltung die nicht ein- gehaltene Amortisation nachholt und zu dem Ende binnen längstens dreier Monate nach erfolgter Kündigung die Ausloosung der zu amor— tisirenden Prioritäts-Obligationen nachträglich bewirkt. ö

S. 8. Diejenigen Prioritãts⸗-Obligartonen, welche ausgeloost oder gekündigt sind und der Bekanntmachung durch die öffentlichen Blätter ungeachtet nicht rechtzeitig zur Realisirung eingehen, werden während der nächsten 19 Jabre von dem Vorstande der Haunever⸗1Altenbekener Eisenbahn-Gesellschaft alljährlich eigmal öffentlich aufgerufen; gehen sie aber dessen ungeachtet nicht spätestens binnen Jahresfrist nach dem letzten öffentlichen Aufrufe zur Realisirung ein, so erlischt ein jeder Anspruch gus denselben an das Gesellschaftsvermögen, was unter An— gabe der Nummern der werthlos gewordenen Prioritäts-Obligationen von dem Vorstande der Gesellschaft öffentlich bekannt zu machen ist.

§. 9. Die Mortifikatiön abhanden gekommener Olligationen ist gestattet und richtet sich nach den in der allgemeinen Hannoverschen bürgerlichen Prozeß Ordnung für Schuld- Urkunden, die auf den Namen lauten, getroffenen Bestimmungen (5. 501 Nr. 5 der gedachten Prozeß⸗ Ordnung). Juständig für das Provokations Verfahren ist das Köniß= liche Amtsgericht Oannover. Nach stattgehabter Mortifikation sollen Demjenigen, zu dessen Gunsten sie erfolgte, die abhanden gekommenen Obligationen durch neue, auf seine Kosten ersetzt werden. Zins coupons und Talons können weder aufgeboten, noch mortifizirt werden, jedoch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupens vor Ablauf der Verjährungsfrist (sé. 2) bei dem Vorstande der Hannover ⸗Alten⸗ bekener Eisenbahn-⸗Gesellschaft anmeldet und den statfgehabten Besitz in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht zum Vorschein gekom⸗ menen Zingcoupons gegen Quittung ausgezahlt werden. ö

§. 10. Die in diesem Privilegium vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen durch diejenigen Blätter, welche nach 5. 13 des Statuts der Hannover -Altenbekener Eisenbahn ⸗Gesellschaft in den Angelegenheiten dieser Gesellschaft benutzt werden. Zur Urkunde dieses haben Wir das gegenwärtige landesherrliche Privilegium Allerhöchst-⸗ eigenhändig vollzogen und unter Unserem Königlichen Insiegel ausfer⸗ tigen lassen, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Sbligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von Seiten des Staates zu geben oder Rechten Dritter zu präjudiziren. 6.

Das gegenwärtige Privilegium ift durch das Amtsblatt für Han⸗ nover und das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Magdeburg auf Kosten der Hannover -⸗Altenbekener Eisenbahn⸗Gesellschaft bekannt zu machen und eine Anzeige von diesem landesherrlichen Erlasse in die Gesetz Sammlung aufzunehmen.

Gegeben Bad Ems, den 19. Juni 1874.

(L. 8.) Camphausen.

Wilhelm. Dr. Achenbach.

Schema I. Priorität s-⸗-Obligation III. Serie

der 1 Eisenbahn⸗Gesellschaft r Thaler Courant.

Der Inhaber dieser Obligation hat an die Hannover-⸗Altenbekener Eisenbahn⸗Gesellschaft Thaler Kapital, verzinslich allfähr= lich mit 44 Prozent, zu fordern als Antheil an der durch Allerhöchstes Privilegium vom genehmigten Anleihe von g.250 900 Thlr. Für die Verzinsung der Anleihe hat die rr , F rf le. EisenbahnGesellschaft in dem im 5. 3 des Allerhöchsten Privilegiums näher bestimmten Umfange die Garantie übernommen.

Hannover, den. 18 Magdeburg, den . Der Verwaltungsrath Das Direktorium der Hannover.. Altenbekener der Magdeburg. Halberstädter Eisenbahn⸗Gesellschaft. Eisenhahn ˖ Gesellschaft. (Facsimile der Unterschriften (Facsimile ven drei Unter⸗ von drei Mitgliedern des schriften des Direktoriums) Verwaltungsraths.) ; (Trockener Stempel von Magdeburg ⸗Halberstadt.)

Schema II. Zin⸗ Coupon

zur Prioritã ts⸗Obligation III. Serie der Hannover ⸗Altenbekener Eisenbahn⸗ Gesellschaft.

ällen a. und b. bedarf es einer Kündigungsfrist nicht,

1824.

und den durch öffentliche Bekanntmachung bezeichneten Zahsstellen. Hannover, den 1 Verjãhrt am Trockener Stempel) 31. Dezember 18. (Firma des jeweiligen Vorstandes) (Facsimile der Unterschriften von drei Mitgliedern des Vorstandes )

Schema III. Talon

zur . . Piioritãts Obligation III. Serie der Hannover⸗Altenbekener Eisenbahn⸗ Gesellschaft. Nr

Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen als Quittung geltende Rückgabe zu der vorerwähnten Obligation der Hannever— Altenbekener Eisenbahn ⸗Gesellschaft die. . te Serie Zinscoupons für die Jahre 18. bis 18. . bei der Haupikasse der Gꝛsellschaft und an

den durch öffentliche Bekanntmachung bezeichneten Stellen, sofern nicht

von dem Inhaber der Obligation rechtzeitig Widerspruch dagegen er— hoben ist. Im Falle eines solchen Widerspruchs erfolgt die Aushän— digung an den Inhaber der Obligation.

Ist dieser Talon nicht bis zum.... ...... präsentirt, so wird derselbe werthlos, und erfolgt die Aushändigung der neuen Cou⸗ pons und Talons nur noch an den Inhaber der Obligation.

Hannover, den J

(Firma des jeweiligen Vorstandes.) (Trockener Stempel.) (Facsimile der Unterschriften von drei

Mitgliedern des Vorstandes.)

Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe in Höhe von 50. 600, 000 Thalern zur Erweiterung des Staats⸗Eisenbahnnetzes. Vom 17. Juni 1874.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtages was folgt:

5. 1. Es ist eine Anleihe aufzunehmen, welche die Mittel ge⸗ gewährt für den Bau der Bahnen: 1) von Insterburg über Darkeh⸗ men, Goldap und Oletzko nach Prostken zum Anschluß an die Rus⸗ sische Bahn von Bialystock nach Grajewo mit 7,650, 000 Thalern, ) von Jablonowo über Graudenz nach Laskowitz mit 560006090 Tha⸗

lern, 3) von einem Punkte an der Stargard⸗Pasener Bahn zwischen Rokietnice und Posen über Schneidemühl nach Belgard, Rügenwal⸗

dermünde und Stolpmünde mit 18,500 09090 Thalern, 4) von Ditters— bach über Neurode nach Glatz mit 8,050, 090 Thalern, 5) von Cassel über Helsa nach Waldkappel zum Anschiuß an die Bahn von Ber⸗ lin nach Wetzlar mit 4,500,009 Thalern, 6) von Dortmund nach Oberhausen resp. Sterkrade nebst Zechenzweigbahnen mit 6,300, 000 Thalern; im Ganzen 50,600 000 Thaler.

S§. 2. Die Ausführung der Bahnen erfolgt durch den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

§. 3. Der erforderliche Geldbetrag von 50,600,090 Thalern ist durch Veräußerung eines entsprechenden Betrages von Schuldverschrei- bungen aufzubringen. Der hiervon jährlich flüssig zu machende Be⸗ trag ist im Staatshaushalts⸗-Etat vorzusehen. Im Jahre 1874 sind nicht mehr als 5,000,000 Thaler, im Jahre 1875 nicht mehr als 10,000,900 Thaler zu verwenden.

Wann, durch welche Stelle, und in welchen Beträgen bis zur Erfüllung der nach den vorstehenden Bestimmungen zuläsfigen Sum⸗ men, zu welchem Zinsfuß, zu welchen Bedingungen der Kündigung und zu welchen Coursen die Schuldverschreibungen verausgabt werden sollen, bestimmt der Finanz⸗Minister.

Im Uebrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der An⸗ leihe, wegen Annahme derselben als pupillen⸗ und depositalmäßige Sicherheit und wegen Verjährung der Zinsen die Vorschriften des Gesetzes vom 19. Dezember 1869 (Gesetz- Sammlung Seite 1197) zur Anwendung.

§. 4. Jede Verfügung über die im §. 1 bezeichneten Eisen⸗

bahnen durch Veräußerung bedarf zu ihrer Rechtsgültigkeit der Zu⸗ stimmung beider Häuser des Landtages. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Bad Ems, den 17. Juni 1874. (L. S.) Wilhelm. Camphausen. Graf zu Eulenburg. Dr. Leonhardt. Dr. Falk. von Kameke. . Zugleich für das Ministerium für die landwirthschaftlichen Ange⸗ legenheiten: Dr. Achenbach.

Sum marische Uebersicht über die Zahl de Studirenden auf der Königlichen Georg-Au gusts⸗ Universitãt zu Göttingen im Sommersemester 1874 nach der am 29. Mai 1874 veranstalteten Zählung. Im vorigen Semester sind immatrikulirt gewesen (10600 4 19 —) 1010, davon sind abgegangen 331, es sind demnach geblieben 679, hierzu sind in diesem Semester gekommen 327, die Gesammtzahl der immatrikulir⸗ ten Studirenden beträgt daher 1006; die evangelisch'theologische Fa⸗ kultät zählt Preußen 76, Nichtpreußen 20, zusammen 96; die juri⸗ stische Fakultät zählt Preußen 194, Nichtpreußen 105, zusammen 2873; die medieinische Fakultät zählt Preußen 199, Nichtpreußen 35, zusammen 135; die philosophische Fakultät zählt a2. Preußen mit dem Zeugniß der Reife 257, b. Preußen ohne Zeugniß der Reife nach 5. 36 des Reglements vom 4. Juni 1834 95, zusammen Preußen S362, e. Nichtpreußen 126, zusammen 4783, Summa 1006. Unter den Immatrikulirten der philosophischen Fakultät befinden sich 17 Preußen und 4 Nichtpreußen, welche dem landwirthschaftlichen In⸗ . angehören. Außer den immatrikulirten Studirenden besuchen die hiesige Universität als nur zum Hören der Vorlesungen berechtigt 2, und einzelne Vorlesungen besuchen außerdem noch 4. Es nehmen mithin an den Vorlesungen überhaupt Theil 1012.

Reichstags ⸗Angelegenheiten.

Die Wahl eines Abgeordneten zum Deutschen Reichstage für den 4 Aachener Wahlbezirk (Düren⸗Jülich) an Stelle des Frei⸗ errn v. Leykam, der wegen Krankheit sein Mandat niedergelegt hat, ist auf Montag, den 13. Juli, anberaumt.

Landtags⸗Angelegenheiten.

Für den J. Wiesbadener Wahlbezirk (Unt erlahnkre is) dessen Vertreter im Abgeordnetenhause, Gutsbesitzer Born, aus Gesundheits⸗ Rücksichten sein Mandat niedergelegt hat, ist eine Ersatzwahl auf den 22. Juli anberaumt worden.