rung von Reisenden und deren Effekten und von Postsendungen be⸗ nutzt werden. 6) Hülfsfuhren bei Feuersbrünsten und ähnlichen Noth⸗ ständen. 7 Die Einwohner von Fordon sind für ihre Person und ihre Fuhrwerke und Thiere für die Fahrt vom linken zum rechten Weichselufer vom Fährgelde frei, wenn sie in eigenen Angelegenheiten reisen. Bei Reisen in Handelsgeschäften und bei Mieths ⸗ oder Fracht⸗ fuhren haben sie das tarifmãhige Fährgeld zu entrichten. Für die Fahrt 4 rechten zum linken Weichselufer steht ihnen eine Begünsti⸗ gung nicht zu. Gegeben Berlin, den 10. Juni 1874. Wilhelm.
Camphausen. Br. Achenbach.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Dem Gymnasial⸗Oberlehrer Dr. W. Tell in Nordhausen ist das Prädikat „Professor“ beigelegt worden.
Die Wahl des Dr. Joh. Becker zum Rektor des Pro⸗ gymnasiums in Schlawe ist genehmigt worden.
Dem Oberlehrer Dr. Richard Großer am Gymnasium in Barmen ist das Prädikat „Professor“ beigelegt worden.
Akademie der Wissenschaften.
Am 2. Juli d. J. feierte die Königliche Akademie der Wissenschaften in öffentlicher Sitzung den Geburtstag Leibnizens. Der vorsitzende Sekretär, Hr. Momms,sen, hielt zuerst die Gedächt⸗ nißrede, in welcher er auf Leibniz' universale Stellung als Staatsmann und als Forscher hinwies und die für die Akade⸗ mie aus ihrer Stellung zu Leibniz sich ergebenden Verpflichtungen entwickelte. w . ,
Hierauf hielten die seit der Leibnizschen Sitzung des vorigen Jahres neu eingetretenen Mitglieder ihre Antrittsreden. Die des Mitgliedes der philosophisch⸗historischen Klasse, des Hrn. Hercher, beantwortete Hr. Curtius, die der Hrrn. Siemens und Virchow, der neuen Mitglieder der physikalisch⸗mathematischen Klasse, Hr. du Bois⸗Reymond, als Sekretare der betreffenden Klassen.
Hr. Kummer trug darauf als Sekretär der physikalisch⸗ma⸗ thematischen Klasse folgenden Bericht über die Steinerschen ma⸗ thematischen Preisaufgaben vor:
In der öffentlichen Sitzung am Leibnizischen Jahrestage des Jahres 1872 hatte die Akademie aus dem Steinerschen Legate folgende Preisfrage gestellt:
Ein konvexes Polyeder sei seiner Art nach gegeben, d. h. dergestalt, daß man die Anzahl seiner Flächen, seiner Kanten, seiner Ecken kennt, daß man für jede Fläche die Kanten und Ecken, welche ihren Umfang bilden, und die Anordnung in der sie auf einander folgen, angeben kann, daß man ebenso für jede Ecke die Fläche und Kanten, welche in ihr zusammenstoßen, und die Anordnung, in welcher sie auf einander folgen, angeben kann. Von einem in so weit bestimmten konvexen Polyeder sei überdies für jede ihrer Flächen der Inhalt gegeben. Alsdann soll das Polyeder so bestimmt werden, daß sein Volumen ein Maximum wird. ** .
Die Lösung dieser Aufgabe, welche bisher nur für den Fall des Tetraeders geleistet worden ist, d. h. die Angabe sämmt⸗ licher Bedingungen, welche im Fall des Maximums erfüllt sein müssen, wird für alle konvexen Polyeder gewünscht. Einer geometrischen Lösung muß eine zur Begründung ihrer Richtig⸗ keit genügende analytische Erläuterung beigefügt sein.
Die Akademie behält sich vor, wenn die Aufgabe in ihrer Allgemeinheit nicht gelöst werden sollte, den Preis einer spezielle⸗ ren z. B. nur für eine bestimmte Klasse von Polyedern gelten⸗
den i, , . 2112200 6 a an dem füuͤr die Einlieferung der Preisarbeit ⸗ setzten Termine, dem I. März 1874, keine ö y. Preisaufgabe eingegangen ist, so hat die Akademie beschlossen sie unter denselben Bedingungen zu erneuern. Ilg ausschlie⸗ ö. Frist für die Einsendung der Arbeiten, welche deutsch Kale nisch fran och oder englisch verfaßt sein können, wird nun J . . . h * Bewerbungsschrift ist mit en und dieses auf dem A ĩ versiegelten Zettels, welcher den Namen ö n,, ,, . Die Ertheilung des Preises von 666 Thalern ah, ö 9 öffentlichen Sitzung am Leibnizischen Jahrestage Da nach den Statuten der Steine en Stiftung di ĩ für welche sich keine Bewerber e mr, ö. e n , für anderweitige verdienstliche Leistungen im Gebiete der Geo⸗ 21 zu verwenden sind, so hat die Akademie den am heutigen age fälligen Preis von 609 Thalern dem Hrn. Luigi Cre⸗ ,, Direktor der polytechnischen Schule in Rom, als Aner⸗ . ö seine ausgezeichneten geometrischen Arbeiten zu⸗ Hierauf trug Hr. Mommsen die Ergebni ᷓ , , . 9. 3. neu ö e,, 34 n fen erbungsschriften um die aus dem von Milos ewski *. 4 nr db hir e, ber shen Klasse im 3. . g — und mit verdoppelt 187 wiederholte Preisfrage, betreffend die kö . ar. Peripatetiker, waren nicht eingegangen, so daß der Preis nicht , , ,. Dien nbi eh =historische Klasse der n, eren Stelle die folgende neue Aufgabe aus Die Akademie verlangt eine ins Einzelne eingehend . e Unter⸗ ach . den Einflu welchen die . 36 3 eutsche Philosophie des 18. Jahrhunderts geübt hat . . er die Benutzung der Werke englifcher Philofophen urch die deutschen Philosophen dieses Zeitraums. . 3 . . ae zweite Preisfrage: ung un ie Abfasfungszeit J , . ,,. Ehn ö . ots gendokgoss, ihr Verhältni enn, , . n ihrer Benutzung sollen untersucht werden Die ausschließende Frist für die Cine em i für beide Preisaufgaben ist der 1. März en er k 4 gie gef. 200 . für die zweite 100 Dukaten. ertheilung er ĩ 5 ĩ ĩ ; ö . g erfolgt in der öffentlichen Sitzung am serauf verlas Sr. Mommsen den von der vorb n, Bopp-Stiftung, bestehend aus den ö gen,. üllenhoff, Weber und Professor Steinthal erstatteten Die für dies Jahr zur Dispositi position stehende Summe 3 Thalern ist dem Professor G. J. Ascoli in Mailand 6. 4 56 Bande seines Archivio glottologico Italiano ent⸗ haltenen Saggi Ladini zuerkannt worden.
Das Vermögen der Stift ĩ Hundert Thaler vermehrt . , m nnn,
Gr doeGrGuts ĩ ĩ bekannten ver⸗ für sie benützten Quellen und hie
M inisteri um für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Der bisherige Königliche Landbaumeister Wilhelm Haeger zu Berlin ist zum Königlichen Bau⸗Inspektor ernannt und dem⸗ selben die Stelle eines solchen bei der Königlichen Ministerial⸗ Buakommission hierselbst verliehen worden.
Der bisherige Baumeister Eduard Haesecke in Berlin ist zum Königlichen Landbaumeister ernannt und demselben die Stelle des zweiten technischen Hülfsarbeiters bei der hiesigen Königlichen Ministerial⸗Baukommission verliehen worden.
Ju stiz⸗Ministerium. Zu Kreisrichtern sind ernannt: Rotter bei dem Kreisgericht in Waldenburg, mit der Funktion als Gerichts ⸗Kommissarius in Friedland, und der Gerichts⸗ Assessor von Borcke bei dem Kreisgericht in Perleberg, mit der Funktion als Einzelrichter in Wilsnack. Der Gerichts⸗ Assessor Noeggerath ist zum Friedensrichter in Dormagen ernannt. .
Ober⸗Rechnungs-Kammer.
Der bisherige Geheime Registrator Egeling ist zum Ge⸗ 3 Kanzlei⸗Direktor bei der Ober⸗Rechnungskammer ernannt worden.
Abgereist: Se. Durchlaucht der Kanzler des Deutschen Reichs und Präsident des Königlich preußischen Staats⸗Mini⸗ steriums, Fürst von Bismarck, nach Kissingen.
Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath, Ober⸗Hof⸗ und Haus⸗Marschall und Ober⸗Stallmeister Graf von Pückler nach Coblenz;
Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath, Ober⸗Berg⸗ hauptmann Krug von Nidda nach Schlesien.
Der Direktor im Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinalangelegenheiten, Wirkliche Geheime Ober⸗Regie⸗ rungs⸗Rath Greiff nach Süddeutschland.
Der Präsident des Bundesamts für das Heimathwesen, König, nach Putbus.
Die heut ausgegebene Nr. 27 der Allgemeinen Ver⸗ loosungs⸗Tabelle des Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preu⸗ ßischen Staats⸗Anzeigers enthält die Ziehungslisten folgender Pa⸗ piere: Amerikanische 1882 6prozentige sf 9 Bonds. Anhalt⸗ Dessauische Landrentenbriefe. Braunschweigisches Prä⸗ mien⸗Anlehen. Bremer 41½proz. Courant⸗Anleihe de 1859. Bu karester Prämien⸗Anleihe. Frankenberger, Plauener Staatsschuldscheine. Hamburg⸗Bergedorfer 4proz. Eisen⸗ bahn⸗Prioritäts⸗Obligationen. Homburger Eisenbahn⸗Prioritäts⸗ Obligationen. Italienische Staatsschuldscheine de 1863. Meck⸗ lenburg⸗Schwerinsche Reluitionskasse⸗Schulden. Mecklen⸗ burgische ritterschaftliche Kredit-⸗Vereins⸗Pfandbriefe. Norwe⸗ gische proz. Staats⸗Anleihen de 1848 und 1851. Ofener 40 Fl⸗Loose de 1859. Riga⸗⸗Dünaburger Eisenbahn⸗Metall⸗ Obligationen. Schwedische Bergwerks ⸗Besitzer⸗Hypotheken⸗ Anleihe de 1835. Stuhlweißenburg⸗Raab-⸗Grazer Prä⸗ mien⸗Antheilscheine.
Die Allgemeine Verloosungs⸗Tabelle erscheint wöchentlich einmal und ist zum Abonnementspreis von 15 Sgr.
ten sämmtliche Schiffe vor Spith die Gar er n . ade n, zur Begrüßung abfeuerten.
Münster hatte i ; erz n r sich Mittags an Bord der Admiralitãts⸗ Jacht
ö den Civil⸗ rrschaften bei Hö ĩ ü er rel ö, e. Eintreffen begrüßte. 2 29 ö wiederholt Salven ab. Die Einwohner von Ryde begrüßt Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten auf 4 3
manns. Perla. erließ. Nom a ht zune g We Bick⸗
Nichtamtliches.
Deuntsches Reich.
4 , 97 in, 4. Juli. er un önig fand gestern in Ems ein Di welchem unter Anderen der Fürst zu Wied, ö rei rel e. Innern Graf zu Eulenburg, der General von Beyer aus Coblenz und der Oberst Mischke Einladungen erhalten hatten. Ueber die Dispositio nen der Reise nach Ischl und Gastein sind, anderweitige Bestimmungen getroffen, nach welchen Se Majestät schon am 13. Juli, Vormittags 1619 Uhr, die Reise nach Ischl zum Besuch Ihrer Majestät der Kaiserin von Desterreich kö . . d. M, Nachmittags 3 Uhr, Aufent⸗ . ö ends desselben Tages wieder in Salzburg Am 6. d. M. Vormittags wird bei Sr jestã Kaiser und König in Ems Ihre Königliche h , , herzogin⸗Mutter von Mecklenburg⸗Schwerin, welche noch gegen⸗ wärtig in Neuwied verweilt, zum Besuch erwartet. Höchstdiefelbe wird dort bis zum Nachmittage verweilen und demnächst Ihrer Majestät der Kaiserin⸗Königin in Coblenz einen Besuch ab⸗ . von wo Ihre Königliche Hoheit die Rückreise nach chwerin über Bern am Montag Abend anzutreten gedenkt.
— Ihre Majestät die Kaiserin⸗-Königin t di ⸗ em
. den Besuch Sr. Königlichen Hoheit des 5 3
e senburg⸗ Schwerin, in Begleitung der Großherzogin⸗Mutter, der rinzessi Marie, Braut des Großfürsten Wladimir von gRiuß⸗ h e Se. Königliche Hoheit den Prinzen Friedrich der ) ö erlande. Se. Majestät der Kaiser und König treffen am d. Mts, in Coblenz ein, werden am 7. und 8. dort verweilen
und am g. zum Besuch nag Schoß Man reisen, vor der Badekur in gef ö. oß Mainau und nach Ischl
— Ihre Kai der . ĩ
Bei Sr. Majestät dem
früh in Spit ead eingetroffen . , de, , er wenn on dem Marquis Ex eister von Ryde begrüßt. ; ? , nft des Kronprinzlichen Geschwaders flagg⸗ j und Portsmouth, während und die britischen Kriegsschiffe Salven Der deutsche Botschafter Graf
nach Ryde begeben, wo er mit dem
deut und Militärbehörden die e
Höchsten r Das 43. hoch⸗ atch⸗Regiment war als Ehrenwache aufgestellt. feuerten die Schiffe und die Strand⸗Batterien
Der Bürgermeister ü kehr ef germeister von Ryde übergab dem
Kronprinzen eine
Der Gerichts ⸗Assessor
vierteljährlich durch alle Postanstalten, sowie durch Carl Hey⸗
3 6
D
6
auf welche Höchstderselbe dankend antwortete. Hierauf
standes erwachsen, bezirks⸗Kommandos Intendanturen liquidiren.
vom 13. Juni d. J. aus schüssen nach §. 135 1X. der Kreisordnung die Befugniß
auch Beschwerden und Streitigkeiten unter den Betheili
ten ligten vorzubeugen so werde auch diese Befugniß d ö ü ; 3. , ⸗ ö. i iß den Kreisausschüssen nicht vor⸗ wirkung der Amtsvorsteher bedienen dürfe Bestimmung des 5. 66 der , , n
inspizirte der Kronprinz die Ehrenwache. Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten begaben Sich sodann mit dem Grafen Münster und dem Gefolge nach Sandown. Die Panzerschiffe „Kron⸗ prinz und „Friedrich Carl“, sowie die Korvette „Ariadne, segel⸗ ten nach Plymouth zurück, während der Aviso „Albatroß“ und der Bremer Lloyddampfer „Hohenzollern“ vor Ryde blieben.
— Se. Königliche Hoheit der Prinz Carl hat den Königlichen Geheimen Sanitäts⸗Rath Stabsarzt a. D. Mahr zu Wiesbaden zu Höchstseinem Leibarzt ernannt.
— Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 22. Juni c. das in Nr. 25 der Bes. Beil. d. Bl. abgedruckte Gutachten der zur Berath ung des Planes und der Methode für die Aufstellung des Entwurfes eines deutschen bür⸗ gerlichen Gesetzbuches gewählten Kommission im Allgemeinen gebilligt und beschlossen: 17 Die zur Entwerfung des Gesetzbuchs zu berufende Kommission hat aus elf Mitgliedern zu be⸗ stehen, welche vom Bundesrathe mit Stimmenmehrheit ge⸗ wählt werden. Aus der Zahl derselben wird der Vor⸗ sitzende vom Reichskanzler ernannt. 2) Die Kommission 6 ihren Sitz in Berlin, wo die mit der Redaktion eauftragten Mitglieder während der Arbeit ihren ständigen Aufenthalt nehmen. 3) Die Kommission regelt ihren Geschäfts⸗ gang, und bleibt ihr überlassen, die in der Anlage des Gut⸗ achtens vom 15. April d. J. enthaltenen Vorschläge als Anhalts⸗ punkte zu benutzen. 4 Die weitere Bestimmung über Zusammen⸗ setzung der mit Aufstellung des Entwurfs des deutschen Han⸗ delsgesetzbuchs zu beauftragenden Kommission bleibt vorbehalten. 5) Die Revision der Gesetzgebung über die Aktiengesellschaften ist mit der Revision des Handelsgesetzbuchs zu verbinden. 6) Den berichtenden Ausschuß zu ersuchen, mit thunlicher Be⸗ schleunigung die nach Nr. 1 zu wählenden elf Mitglieder dem Bundesrathe in Vorschlag zu bringen.
— In der Woche vom 14. bis 20. Juni 1874 sind ge— prägt worden an Goldmünzen: 4,416,260 Mark 20⸗Mark⸗ stücke; an Silbermünzen: 452,197 Mark 1⸗Markstücke; 181,412 Mark 20 Pf. 20⸗Pfennigstücke; an Nickel münzen: 112,162 Mark 90 Pf. 10⸗Pfennigstücke; 42,613 Mark 40 Pf. 5⸗Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 11,665 Mark 40 Pf. 2⸗Pfennigstücke; 12,8387 Mark 91 Pf. 1⸗-Pfennigstücke. Vorher wa⸗ ren geprägt: an Goldmünzen: 828,297,720 Mark 20⸗Markstücke, 202, 800, 640 Mark 10⸗Markstücke; an Silbermünzen: 19,360,611 Mark 1⸗Markstücke, 5, 833020 Mark 20 Pf. 20⸗Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 2,405,621 Mark 10 Pf. 10-Pfennigstücke, 247,215 Mark 70 Pf. 5⸗Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 409, 340 Mark 56 Pf. 2⸗Pfennigstücke, 144,153 Mark 13 Pf. 14Pfennig⸗ stücke. Mithin sind im Ganzen geprägt: an Goldmünzen: 1L035,514, 620 Mark; an Silbermünzen: 25,827, 240 Mark 40 Pf.; an Nickelmünzen: 2,807,513 Mark 10 Pf.; an Kupfer⸗ münzen 578,047 Mark — Pf.
— Nach §. 27 des Reichsgesetzes vom 6. Juni 1870 ruht der Lauf der zweijährigen Verlustfrist während der Dauer der von einem Armenverbande gewährten öffentlichen Unter⸗ stützung. In Sachen Glogau wider Zerbau kam es darauf an, ob hierbei der Tag, an welchem die Unterstützung begonnen, und derjenige, an welchem sie aufgehört hat, als zwei Tage zu rechnen seien. Das Bundesamt für das Heimathwesen hat sich, dem „Centralbl. f. d. D. R.“ zufolge, für die Bejahung dieser Frage entschieden und bemerkt in den Gründen des Erkennt—
ö — — — * 2 — 6 111 * dabei als zwei Tage zu rechnen, da nach ig bez Fei
gesetzes die Verlustfrist an jedem Ta istů
setz ü ᷣ ge der Unterstütz ;
. h dem preußischen Tarife vom 21. August , , der a an welchem die Verpflegung e n emjenigen Tage, an welchem dies ⸗ r n n, ö. 6 ein Tag zu ö
58 Maß der Ersatzforder eine An⸗ wendung auf andere Be g k — Der Kriegs⸗Mini behufs Regelun ö gegen Mann
eer vom 31. Ok⸗ Liguidirung der Prästdenten dur anzuwessen: en Behörden dahin
. I) daß die Landwehrbezirks⸗Kommandos i sequisiti
— . r . ihre Re
3. ern 3 Rede stehenden . n izeibehörde des Aufenthaltsor i
Genommenen zu richten haben, . k
2) daß die Civil-Polizeihehörden die verhängten Geldstrafen
an die Landwehrbezirks⸗Kommandos abführ ? 2 ; welche durch Vollstreckung der ber e —— .
. eurlaubten⸗ auf Grund der Requisition der Landwehr⸗
vierteljährlich direkt bei den betreffenden beglaubigten Abschrift der Requisition der
An und Abmeldungen der Mannschaften des
Die mit einer
Landwehrbezirks⸗Kommandos oder mit d ö belegien Vngrtal Liquidationen nd em Original derselben Behörden dahin
bezeichnenden Tagen an dem? R. X. daß die zur Anwendung gekommenen Einheits sätze ortsüblich sind.“
Seitens der liquidirenden „die Strafe an den zu vollstreckt worden ist, und
zu bescheinigen, daß
— Der Minister des Innern hat sich in einem Bescheide
dahin ausgesprochen, daß den Kreis⸗
ustehe, nicht nur auf Grund von Beschr
3 ; G verden, sondern
x otficio eine Revision von gan, nn orzunehmen, beziehungsweise anzuordnen. Eine Beschränkung
des Aufsichts rechts der Kreisausschüsse über di Angelegenheiten der Landgemei iu ö Kommunal⸗ . r gemeinden wurde es
Aufbsichtsrecht über die Landgemeinden
beigelegt werden sollen, wie De, n, 6. Aufsichts behörden zustand. in Zweifel gezogen worden sei, die ordnungsmäßige Führung des
der Absicht des Gesetz⸗ 1 entsprechen, vielmehr habe durch die n . F. 135 unter Nr. X. a. a' O. den Kreisausschüssen das gleichartigem Umfange den bisherigen Kommunal⸗ So wenig die Befugniß der letzteren
*
emeinde⸗Rechnungswesens zu überwachen und ĩ : : u diesem Behu ex officio Rechnungsrevisionen ö öh. a
Daß letztere sich hierbei der Mit⸗ ergebe sich aus der
— Nach einem Bescheide des Ministers der geistlichen ze.
Angelegenheiten darf ein auf einer italien ischen Univerität
zugebrachtes, beglaubigt nachgewiesenes, der Medizin gewidmetes Studiensemester auf die vierjährige für Mediziner vorge⸗ schriebene Studienzeit in Anrechnung gebracht werden.
Der Genergl⸗Arzt à la suite des Sanitäts⸗Corps und Direktor des Charité⸗Krankenhauses, Dr. Mehlhausen, hat sich mit mehrwöchentlichem Urlaub nach Sylt begeben.
= Der Kaiserlich russische General⸗Adjutant Fürst Boris Galitzin ist nach Ostende abgereist.
— Der Königlich belgische Gesandte am Kaiserlich russischen Hofe, Graf Errembault⸗-Dudzeele hat sich heute früh nach Bern begeben.
— Der Courierzug 2 von Breslau, welcher um 5 Uhr 15 Minuten Morgens fahrplanmäßig hier eintreffen soll, ist gestern, am 3. Juli, um 2 Stunden 24 Minuten verspätet hier eingetroffen, weil in Folge Bruches einer Achse eines Güterzuges auf der Strecke zwischen Briesen und Pilgram beide Bahngeleise gesperrt waren.
Aus gleicher Veranlassung hat auch der vorgestern Abends 11 Uhr von hier nach Breslau abgegangene Courierzug 1 bei Briesen liegen bleiben müssen und erst gestern gegen Morgen weiter befördert werden können.
Zu vorstehender Meldung der Ober ⸗Betriebs⸗Inspektion der Königlich Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn geht uns noch von der Königlichen Direktion unterm 3. d. M. folgende weitere Mittheilung über den Unfall zu:
Zwischen Briesen und Pilgram sind in vergangener Nacht an einem von Frankfurt a. O. kommenden Güterzüge in Folge eines schadhaften französischen Güterwagens einige Wagen ent⸗ gel, Das Lokomotivpersonal, sowie einige Fahrbeamte des vor⸗
eifahrenden, von Berlin kommenden Nachtpersonenzuges haben
in Folge dessen Verletzungen erlitten; sonst ist Niemand 4 Beschädigungen an Betriebsmaterial sind unbedeutend; außer Verspätung der Personenzüge sind Betriebsftörungen nicht vor⸗ gekommen.
Posen, 3. Juli. (W. T. B.) Die Demeritenanstalt in Storchnest, sowie die dazu gehörige Reformatenkirche ist am 1. Juli durch den Landrath von Massenbach geschlossen worden. Derselbe erklärte dabei, daß er die durch den früheren Erzbischof Ledochowski angeordnete Ueberweisung der Reforma— tenkirche an den Philippiner-Orden in Graetz aufhebe.
Wiesbaden, 2. Juli. Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten hat die Errichtung eines neuen Königlichen Schullehrer-Seminars für die Provinz Hessen⸗Nassau angeordnet. Dasselbe wird seinen Sitz in der Stadt Dil lenb urg, Regierungsbezirk Wiesbaden, haben, und seine Eröffnung soll Anfang August d. J. stattfinden. Die diesjährige Aufnahmeprüfung in dieser Anstalt ist auf den 27. und 28. künftigen Monats angesetzt.
Neuwied, 2. Juli. Zu dem gestrigen Besuch Ihrer Ma⸗ jestäten des Kaisers und der Kaiserin hatte die Stadt schon in aller Frühe ihr Festtagskleid angelegt; fast alle Häuser hatten sich mit Blumen und Flaggenschmuck geziert. Von 9isz⸗
Uhr ab trafen die Hohen Herrschaften allmählich zur Taufe des
jüngstgebornen Prinzen Sr. Durchlaucht des Fürsten ein: Der Prinz Reuß, der Erbgroßherzog von Mecklenburg⸗-Schwerin, die Großherzogin Mutter von Mecklenburg-Schwerin, die Fürstin⸗ Mutter zu Wied. Die Kriegervereine von Heddesdorf und Hönnig, sowie noch 17 andere hatten sich am rechtsrheinischen Bahnhof aufgestellt, auf welcher Seite Ihre Majestäten mittelst Extrazuges um 12 Uhr 44 Minuten eintrafen. Mit lautem Jubel wurden Allerhöchstdieselben von der zahlreich in der Straße versammel⸗ ten Menge begrüßt. Der Kaiser fuhr hinter der Kaiserin im offenen Wagen, an der linken Seite Sr. Majestät saß der Fürst Wilhelm zu Wied. Der Kaiser dankte in huld⸗ voller Weise dem Ihn grüßenden Publikum. Darauf fand im hiesigen Fürstlichen Schlosse die Taufe des zweiten Prinzen zu Wied statt, welcher die Vornamen Wilhelm Alexander Friedrich Karl Hermann erhielt. Se. Majestät der Kaiser selbst hielten das Kind über die Taufe. Zur Seite Sr. Majestät standen Ihre Majestät die Kaiserin und Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin⸗Mutter von Mecklenburg⸗Schwerin. Nach der heiligen Handlung fand ein größeres Dejeuner statt, an welchem außer der Fürstlichen Familie zu Wied eine große Anzahl von Fürstlichkeiten und die Spitzen der Geistlichkeit, der Militär⸗ und Civilbehörden Theil nahmen.
Bayern. München, 2. Juli. Der König hat an den Staatsrath Dr. v. Fischer das folgende, aus Schloß Berg, vom 30. Juni d. J. datirte, Handschreiben gerichtet.:
„Mein lieber Staatsrath Dr. v Fischer! Mit dem heutigen Tage vollenden Sie 25 Jahre Ihrer Thätigkeit als Staatsrath im ordent⸗ lichen Dienste. Ich sende Ihnen meine wärmsten Glückwünsche zu dieser in den Annalen des Staatsraths seltenen Festfeier und gebe Mir das Vergnügen, Ihnen mitzutheilen, daß ich Sie, Mein lieber Staatsrath, in Würdigung Ihrer Verdienste um Krone und Land in den erblichen Adelstand des Königreichs mit dem Prädikate „von“ erhoben habe. Ich verbleibe mit besonderem Wohlwollen Ihr ge— neigter König Ludwig.“
— Der erweiterte Ob er⸗Medizinal⸗Ausschuß wird auf den 6. August d. J. einberufen werden. Der Ober⸗Medizinal⸗ Ausschuß ist bereits mit der Festsetzung der dem Kollegium vor— zulegenden Berathungsgegenstände beschäftigt.
— 3. Juli. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer wurde der Antrag des Abg. Völk auf Be⸗ willigung von 7509 Gulden zur Dotirung von Geistlichen der altkatholischen Gemeinden mit nur geringer Majori⸗ tät abgelehnt. Für Aufbesserung der Lehrergehalte be⸗ willigte die Kammer 2.023, 174 Fl., mithin 848,500 Bl. mehr, als die Regierung beantragt hatte.
Sachsen. Dresden, 3. Juli. Der König und die Königin sind auf ihrer Rundfahrt über Adorf, Oelsnitz und Plauen, von Zwickau kommend, gestern Abend 8 Uhr in Elster eingetroffen.
— Vom Gesetz und Verordnungsblatt ist das 8. Stück vom Jahre 1874 in der Ausgabe begriffen. Dasselbe enthält u. A. das Gesetz vom 15. Juni d. J, Pensions⸗ und Wartegelderhöhungen betreffend, sowie die Verordnungen, vom 23. Juni d. J., die Veranstaltung von Ergänzungswahlen für die Erste und Zweite Kammer der Ständeversammlung betref⸗ fend; vom 24. Juni d. J., die Aufhebung der Bestimmung im F. 64 der Taxordnung in Strafsachen vom 6. September 1856 betreffend; vom 25. Juni d. J., wegen theilweiser Aufhebung der Verordnung vom 15. Oktober 1868, die Ausführung der
11 flg. und 13 flg. des Gesetzes über die Bildung der Ge⸗ wornenlisten c, vom 14. September 1868, in der Oberlausitz etreffend.
Leipzig, 3. Juli. Gestern Abend 9 Uhr 30 Minuten kamen der Fürst und die Fürstin von Schaumburg⸗
Lippe mit Familie und Gefolge auf der Magdeburger Bahn hier an, übernachteten in Hauffe's Hotel und reisten heute Morgen 6 Uhr 30 Minuten auf der Königlichen Staats⸗ bahn nach Carlsbad weiter.
Sachsen⸗ Coburg ⸗ Gotha. Gotha, 3. Juli. Die Gesetzsammlung für das Herzogthum Gotha veröffent⸗ licht ein Gesetz wegen Abänderung einiger Bestimmungen des Volksschulgesetzes vom 26. Juni 1872. Vom 23. Juni 1874.
Anhalt. Wörlitz, 1. Juli. Wie der „Anh. St. A.“ meldet, ist der Prinz Aribert nicht am Scharlach⸗ fieber erkrankt. Der Prinz litt nur, an einer leichten Erkältung, befindet sich aber jetzt wieder vollständig wohl.
Dessau, 2. Juli. Die Prinzessinnen Friedrich und Hilda sind heute früh nach Ratiborsitz in Böhmen abgereist. Von dort ist die betrübende Nachricht eingelaufen, daß der Prinz, von welchem die Prinzessin Wilhelm von Schaumburg-Lippe am 26. Juni glücklich entbunden wurde, schon am 27. Juni wieder gestorben ist.
Bremen, 3. Juli. Hr. Senator Kottmeier, welcher 1854 in den Senat gewählt wurde, und somit dieser Körper⸗ schaft seit zwanzig Jahren angehört, ist auf seinen Antrag vom Senat in den Ruhestand versetzt worden. Verfassungsmäßig muß die Neuwahl eines Mitgliedes des Senats, welche diesmal nicht auf einen bestimmten Stand beschränkt ist, binnen vierzehn Tagen eintreten. Wie die „Wes. 3tg.“ meldet, wird dieselbe aber wahrscheinlich schon im Laufe der nächsten Woche durch Senat und Bürgerschaft vorgenommen werden.
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 2. Juli. Freiherr Lud⸗ wig Possinger v. Ehoborski hat den Eid als Statthalter in der Markgrafschaft Mähren und sodann unter Intervenirung .. 6 als Geheimer Rath in die Hand des Kaisers ab⸗ gelegt.
— Der Kaiser begiebt sich morgen in das Lager bei Bruck.
— („Wien. 3.“ In der heute unter dem Vorsitze des Freiherrn v. Gagern stattgefundenen zweiten Sitzung der inter⸗ nationalen Sanitätskonferen z wurde zunächst der Ver⸗ handlungsmodus bezüglich der Fragepunkte in Berathung ge⸗ zogen. Es wurde dabei mehrfach die Ansicht vertreten, daß man die im Anschlusse an die Beschlüsse der Sanitätskonferenz in Konstantinopel vom Jahre 1866 aufgestellten Fragen einfach mit Ja oder Nein beantworten solle. Es wurde über Antrag der schweizerischen Delegirten von der Konferenz folgender Be⸗ schluß gefaßt: „Die Konferenz stimmt ohne Diskussion vorläufig über jede einzelne wissenschaftliche Vorfrage ab. Sollte die Ab— stimmung jedoch nicht die einhellige Zustimmung der Mitglieder zu einem Beschlusse der Konferenz ergeben, so hat die Minorität das Recht, ihre Anschauung, respektive Anträge der Konferenz zur Beschlußfassung vorzutragen.“
Die Konferenz schritt hierauf zur Berathung der ersten fach⸗ männischen Vorfrage, welche lautet: „Entwickelt sich die der Ver⸗ breitung fähige (epidemische) Cholera nur in Indien spontan und gelangt sie in andere Länder immer nur von auswärts, oder kommt sie in außerindischen Ländern (in welchen?) auch endemisch vor?“ Der Delegirte Dr. Dickson, englischer Botschafts⸗ arzt in Konstantinopel, theilte seine Erfahrungen über die Ver⸗ hältnisse der Cholera in Indien mit. Er führte auf Grund statistischer Daten den Beweis, daß Bombay, welches als ein Heerd der Cholera angesehen werde, in diesem Jahre noch keinen Cholerafall zu verzeichnen habe, und daß auch die Sanitätsver⸗ hältnisse des Landes selbst in Folge der von der englischen Re⸗ gierung getroffenen sanitären Maßregeln, wie der Einführung einer besseren Kanalisirung, des Verbotes, Leichname in den Ganges zu werfen ꝛc., bedeutend bessere geworden seien. Der Redner erklärte jedoch, daß dies Alles keinen Beweis dafür abgeben könne, daß Indien nicht der Heerd der Cholera sei, sondern daß es nur be⸗ weise, wie durch gewisse Vorsichtsmaßregeln dem Uebel gesteuert werden könne. Delegirter Dr. A. Hirsch, Professor an der Ber⸗ liner Universität, verfocht ganz entschieden die Ansicht, daß der Heerd der Cholera in Indien zu suchen sei. Nach längerer De⸗ batte sprach sich die Konferenz dahin aus: „daß die Seuche außer dem indischen Gebiete in keinem Theile der Welt einen autochthonen Charakter habe, daß sie namentlich in Europa noch nicht heimisch geworden sei, mithin immer noch die einzelnen Epidemien als von Indien ausgegangen zu betrachten seien“.
In der morgigen Sitzung wird die Berathung der wissen⸗ schaftlichen Vorfragen fortgesetzt werden.
Prag, 3. Juli. Bei den heute in den Landbezirken-statt⸗ gehabten Ergänzungswahlen für die sogenannten Dekla— ranten oder diejenigen Abgeordneten, deren Mandat erloschen ist, weil sie den bestehenden Rechtszustand nicht anerkennen, war die Betheiligung eine sehr lebhafte. Es sind meist Altezechen gewählt worden, indeß brachten es doch die Jungezechen und die Verfassungstreuen an einigen Orten zu erheblichen Minori⸗ täten. So weit bis jetzt bekannt, wurden 5 Jungczechen und 2 Verfassungstreue gewählt. In Kolin blieb die Wahl zwischen Jungczechen und Altezechen unentschieden. In Hohenelbe zer— splitterten sich die Stimmen unter die Kandidaten der drei ver⸗ schiedenen Parteien. —
— Das „Dresdener Journal“ meldet telegraphisch aus Prag, 3. Juli, der Kaiser habe der Wahl Riegers zum Ob⸗ mann der Chotieborzer Bezirksvertretung seine Bestätigung ver⸗— sagt und sei dies ein Beweis dafür, daß die Hoffnungen der Czechen auf eine nahe bevorstehende Ausgleichsaera trügerisch eien. Pest, 2. Juli. Im Abgeordnetenhause interpellirte Helfy den Minister⸗Präsidenten, ob er einverstanden ist, daß ohne gesetzliche Verfügung durch Dienstreglement das aktive und passive Wahlrecht von Militärpersonen endgültig geregelt sei. Dann wurde die Generaldebatte über den Wahlgesetzentwurf fortgesetzt.
Großbritannien und Irland. London, 3. Juli. (W. T. B. Graf Derby erklärte heute in der Sitzung des Oberhauses auf eine Interpellation von Garl Denbigh, daß England der Einladung, an, dem inter⸗ nationalen Kongresse in Brüssel Theil zu nehmen, unter der Bedingung Folge leisten werde, daß die Dis kussten nicht auf die völkerrechtlichen Bestimmungen über die gegensei⸗ tigen Beziehungen der kriegführenden Nationen ausgedehnt werde — denn es sei von keinem Nutzen, über solche allgemeine Grund⸗ sätze neue vertragsmäßige Verpflichtungen einzugehen — und daß ferner die Erörterung der Kriegführung zur See und der damit zufammenhängenden Fragen ausgeschlossen bleibe. Wenn die Regierung nicht eine klare und positive Zusicherung erhalte, daß eine Ausdehnung des Kongresses auf die bezeichneten Fragen nicht beabsichtigt werde, werde England es ablehnen, denselben zu beschicken. Falls es aber einen Vertreter zum Kongresse ab⸗ senden werde, würde demselben weder eine umfassende Voll⸗ macht, noch die Ermächtigung ertheilt werden, im Namen Eng⸗
lands den getroffenen Beschlüssen resp. der Annahme neuer völkerrechtlicher Bestimmungen zuzustimmen. Der englische Ver⸗ treter werde nur die Aufgabe haben, bei den Berathungen zu⸗ gegen zu sein und darüber der Regierung Bericht zu erstatten, welche sich die vollkommene Freiheit ihrer Entschließungen allen zur Erörterung stehenden Vorschlägen gegenüber reservire. Die Regierung hoffe, daß sie im Stande sein werde, dem Hause binnen Kurzem die über diese Angelegenheit gepflogene Korre⸗ spondenz vorzulegen.
— Für Lancaster ist Deakin (konservati) zum Mit⸗ gliede des Unterhauses gewählt worden.
Frankreich. Paris, 1. Juli. Der von der Subkom⸗ mission des Dreißiger-Ausschusses (Daru, Ventavon und Lacombe) ausgearbeitete Verfassungsentwurf lautet im Wesentlichen wie folgt:
Art. 1. Der Marschall Mae Mahon übt auch ferner die Funk⸗ tionen eines Präsidenten der Republik, wie ihm dieselben durch die Gesetze vom 13. März und 20. November 1873 übertragen sind.
Art. 2. Der Praͤsident der Republik ist nur für Hochverrath er lich: sonst beschränkt sich die Verantwortlichkeit auf die
inister.
Art. 3. Die gesetzgebende Gewalt wird von der Deputirtenkammer und von dem Senate geübt.
Art. 4. Der Senat wird zur Hälfte durch Wahl und zur ande⸗ ren Hälfte von dem Präsidenten der Republik ernannt. Art. 5. Der Präsident der Republik hat das Recht, die Depu⸗ tirtenkammer aufzulösen.
Art. 6. Wenn die Gewalten des Präsidenten aus irgend einem Grunde erledigt sind, berufen die Minister unverzüglich die beiden Kammern zu einem Kongreß zusammen, welcher ein neues Oberhaupt der vollstreckenden Gewalt zu ernennen hat
Art. J. Während der Dauer der Gewalten des Marschalls Mac Mahon kann eine Revision der nn, , durch die zu einem Kongreß vereinigten beiden Kammern nur auf Antrag des Präsidenten der Republik erfolgen.
— 3. Juli. (W. T. B.) Das Journal „Union“ ver⸗ öffentlicht ein Manifest des Grafen Chambord vom ge— strigen Tage.
In demselben weist er darauf hin, daß Frankreich wesentlich monarchisch gesinnt sei, und erklärt sodann, daß er glauben würde, gegen seine Pflicht zu handeln, wenn er nicht das Aeußerste thäte, um die aus Vorurtheilen und Mißverständnissen aufgebauten Schran— ken niederzureißen. Er habe lange geschwiegen, weil er der Mission des erlauchten Soldaten, dessen Degen die Franzosen beschütze, nicht noch größere Schwierigkeiten habe bereiten wollen; aber den sich mehr und mehr häufenden Irrungen und Irrthümern gegenüber sei ein längeres Schweigen unmöglich. Die Ehre mache ihm ein energisch:s Protestiren zur gebieterischen Pflicht. Diesen Protest müsse er zu⸗ nächst gegen die Ansicht richten, daß die Köͤnigliche Gewalt auf Willkür und absoluter Machtvollkommenheit beruhe. Die christ—⸗ lich« französische Monarchie sei ihrem Wesen nach eine ge— mäßigte Monarchie mit zwei Kammern, deren eine durch den Souverän aus gewissen fest bestimmten Kategorien ernannt, deren andere von der Nation gewählt werde. Ebenso un⸗ wahr sei die Behauptung, daß die von ihm verfolgte Politik nicht im Einklang stehe mit der Sehnsucht des Landes — er wolle eine oberste Gewalt, die versöhnlich und doch stark sei. Frankreich wünsche gerade so, wie er selbst, die traditionelle Monarchie, diese allein könne zu⸗ verlässige und dauerhafte Allianzen gewähren, und er selbst wünsche, in den Vertretern der Nation aufmerksame Helfer und Rathgeber zu finden bei der Prüfung derjenigen Fragen, die deren Kontrole unter⸗ stellt seien. Aber er wolle keine unfruchtbaren parlamentarischen Kämpfe, aus denen der Souverän nur geschwächt und ohnmächtig hervorgehe. Indem er das aus dem Auslande importirte Wort: „Der König herrscht, aber regiert nicht“, entschieden zurückweise, fühle er sich im vollsten Einvernehmen mit der großen Mehrheit des fran⸗ zösischen Volks, das diese Fiktionen durchaus nicht verstehe, das von diesen wissentlichen Unwahrheiten ermüdet sei. Das Manifest schließt: „Franzosen! Ich bin bereit, wie ich es immer war. Das Haus Frank⸗ reich hat sich aufrichtig und loyal wieder geeinigt. Sammelt Euch vertrauensvoll um dasselbe! Laßt hinter Euch alle Spaltungen, denkt nur an die Manen des Vaterlandes, das so viel gelitten hat. Es ist Zeit, ihm mit seinem nach Jahrhunderten zählenden Königthume das Glück, die Sicherheit, die Würde, die Größe, kurz alle Begleiter jener gesegneten Freiheiten zurückzugeben, die Ihr ohne dieses Königthum nie erlangen werdet. Es ist das ein schweres müh— seliges Werk, mit Gottes Hülfe aber können wir dasselbe vollenden. Möge Jeder in seinem Gewissen die Verantwortung abwägen für die Gegenwart, und möge er sich vor Augen halten das strenge Urtheil der Geschichte!“
Von der Fahnenfrage ist in dem Manifeste nicht die Rede.
— 4. Juli. (W. T. B.) Die heutigen Morgenblätter heben bei Besprechung des Chambordschen Manifestes durchweg hervor, daß in demselben der Fahnenfrage, die die wichtigste sei, keine Erwähnung geschehen. Die „Débats“ meinen, das Schweigen des Grafen Chambord über die Fahne beweise, daß derselbe in diesem Punkte unerschütterlich sei. In Folge dessen werde von dem jetzigen Manifeste so wenig ein Erfolg zu erwarten sein, wie von dem Briefe des Grafen Chambord im vorigen Oktober. Eine monarchische Restau⸗ ration sei durch das Chambordsche Manifest definitiv unmöglich gemacht. Auch andere Blätter, namentlich die republikanischen, aͤußern sich in dem nämlichen Sinne. Der bonapartistische „Con⸗ stitutionnel“ veröffentlicht einen sehr heftigen Artikel gegen das Manifest, in welchem verlangt wird, daß die Regierung gegen das Journal „Union“ wegen Publikation aufrührerischer Ur⸗ kunden gerichtliche Verfolgung eintreten lasse. Der orleanistische „Soleil“ druckt das Dokument ohne jede Bemerkung ab.
Spanien. Madrid, 3. Juli. (W. T. B. General Moriones hat das Kommando der seither von General Mar⸗ tinez befehligten Division erhalten, an die Stelle von General Echague ist General Ceballos getreten.
— Nach eingegangenen Meldungen ist die Niedermetze⸗ lung der bei Äbarzuza Verwundeten nicht in Folge einer Anweisung Dorregaray's geschehen, sondern nur auf Aus⸗ schreitungen einzelner Carlisten zurückzuführen.
Santander, 3. Juli. (W. T. B.) Nach hier eingegan⸗ genen Nachrichten wäre eine Wiederaufnahme der Kriegsoperationen durch die Regierungstruppen in Navarra vor 14 Tagen kaum wahrscheinlich. Die Gar⸗ nison von Bilbao ist durch die an die Nordarmee ab⸗ gegebenen Verstärkungen sehr geschwächt, und sind die außerhalb der Stadt befindlichen Stellungen deshalb auf⸗ gegeben worden. Die Carlisten haben darauf das Thal Azua und den Monte Abril sofort besetzt, auch Posten nach dem Nervion vorgeschoben. — Anderweiter Meldung zufolge hatte sich nur ein Trupp von einigen hundert Carlisten aus Biscaya und Alava gegen Bilbao in Bewegung gesetzt. — Die Regierung, heißt es, hätte beschlossen, einen neuen Theil der Reserve unter die Waffen zu rufen.
— Don Carlos und die Herzogin von Madrid haben ihre Residenz in Tolosa aufgeschlagen.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 30. Juni. Morgen gedenkt die verwittwete Königin Josephine mit einem Exkrazug von Stockholm nach Christianig abzureisen,
wo man derfelben einen glänzenden Empfang bereitet hat.