niß der Reife nach §. 36 dess. Reglements 2, Preußen 200, d. Nicht- preußen 7, zusammen 2. — d. M, Summa wie oben 442. Außer diesen immatrikulirten Studirenden besuchen die hiesige Akademie als nur zum Hören der Vorlesungen berechtigt, mit spezieller Genehmi- gung des zeitigen Rektors 9, die Gesammtzahl der nicht immatri-= kulirten Zuhörer ist demnach 9; es nehmen mithin an den Vorlesun— gen überhaupt Theil 451.
Beförderungen in der Armee 187.
Offiziere, Portepee⸗Jähnriche ꝛc. A. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. stehenden deer. ĩ
Ems, 25. Jani. v. Pla ten, Sec. Lt. vom Hus. Regt. Nr. 10, in das Füs. Regt. Nr. 33, Wex, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 68, in das Inf. Regt. Nr. 111, Braun, Port. Fähnr. vom 3. Garde⸗ Gren. Regt. zum Drag Regt. Nr. I6, versetzt. Ham m, Major, ag⸗ greg. dem Inf. Regt. Nr. 115, in das Inf. Regt. Nr. 70 einrangirt. Vierer, Hauptm. und Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 70, unter Ver⸗ leihung des Charakters als Major, dem Regt. aggregirt. Wegener, Hauptm. vom Inf. Regt. Nr. 70, unter Entbindung von seinem Kommando als Adjut. der 13. Inf. Brigade, zum Comp. Chef er⸗ nannt. Aldenkortt, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 29, als Adjut. zur 13. Inf. Brigade kommandirt.
Ems, 27. Juni. Schach v. Witten au, Major und etats⸗ mäßig. Stabsoffizier im Drag Regt. Nr. 20, mit der Führung des Drag. Regts. Nr. 23, unter Stellung à la suite desselben, beauftragt. Oehlwang, Major und Escadr. Chef im Drag. Regt. Nr. 20, zum etatsmäß. Stabtoffiz. im Regt. ernannt. Gr. v. Klinckowstroem, Pr. Lt. im Drag. Regt. Nr. 20, unter Entbindung von seinem Kommdo. als Adjut. der 3. Kav. Brigade zum Rittm. und Escadr. Chef be⸗ fördert. Frhr. v. Münch hausen, Pr. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 12, als Adjutant zur 3 Kav. Brigade kommandirt. Gr. v. Blumen⸗ thal, Major und Escadr. Chef im Drag. Regt. Nr. R und Göichel, Majer und Escadr. Chef im Kür. Regt. Nr. 8, Patente ihrer Charge verliehen.
B. Abschieds bewilligungen re. I) Im stehenden Heer.
Ems, 27. Juni. Götte, Major a. D., zuletzt im Inf. Regt. Nr. 42, der Anspruch auf Civilversorgung bewilligt. v. Rhade, Rittm. a4. D., zuletzt im Kür. Regt. Nr. 7, anstatt der ihm bei seiner Verabschiedung ertheilten Aussicht auf Anstellung in der Gensd'armerie, die Aussicht auf Anstellung im Civildienst bewilligt.
Ems, 29. Juni. v. Knobelsdorff⸗Brenkenhoff, Sec. Lt. 3à la suite des Drag. Regts. Nr. 3, als Pr. Lt. mit Pension und der Armee⸗ Uniform der Abschied bewilligt. v. Petz olt, Oberst Lt. a. D., zuletzt Major im Gren. Regt. Nr. 3, mit der Erlaubniß zum ferneren Tragen seiner bisherigen Uniform, in die Kategorie der zur Disposition gestellten Offiziere versetzt.
2) In der Reserve und Landwehr.
Ems, 27. Juni. Kuttert, Sec. Lt. von der Inf. des Landw. Bats. Nr. 40, der Abschied bewilligt.
Beamte der Militär⸗Verwaltung. Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums.
Den 3. Ju ni. Sec. Lt. 4. D. v. Weger, kontrollführender Kafernen⸗Insp. in Schweidnitz mit der erdienten Pension in den Ruhestand versetzt.
Den 6. Juni. Pleuß, Proviant ⸗Amts⸗Kontroleur in Olden— burg, mit Pensien in den Ruhestand versetzt.
Den 13. Juni. Gubatz, interim. Kasernen-Insp. in Coblenz, zum Kasernen⸗Insp. ernannt.
Den 15. Funi. Pr. Lt. a. D. Sauerhering, Kasernen⸗ Insp. von Cöln nach Berlin, Rut hb, Kafernen⸗Insp. ven Wesel nach Cöln, Herkner, Kasernen Insp. von Stralsund nach Wesel ver fetzt.
Ven 16 Juni. Schm irt, Zablm. des 1. Bats. Inf. Regts. Nr. I7 mit Pensien in den nachgesuchten Ruhestand versetzt.
Den 18. Juni. Schiemann, Proviantmstr. in Münster nach Brandenburg, Scharff II, Proviantmstr. in Brandenburg nach Münster, versetzt.
Den 19. Juni. Weidner, Garnison⸗Verwalt. Ober⸗Inspektor in Magdeburg, zum Garnison⸗Verwaltungs⸗Direkter ernannt
Den 29. Juni. Servse, Zahlmeister des Füs. Bataillons Infanterie⸗Regiments Nr. 19, zum Feld⸗Art Regiment Nr. 20, Jacobi, Zahlmstr. bisher im Commande⸗Verhältniß bei dem Füs. Bat. Inf. Regts. Nr. 19, zu diesem Bat. versetzt. Kretschmer, Zablmstr. Aspirant vom Füs. Bat. Inf. Regts. Nr. 19, zum Zahl⸗ meister beim Füs. Bat. des Gren. Regts. Nr. 7 ernannt. Henne⸗ berg, Proviantmstr. ad int. in Wittenberg, zum etatmãß. Proviant⸗ meister ernannt. Moraws ki, interimist. KasernenInspektor in Metz, zum Kasernen-Inspektor ernannt. Hild, Zahlmstr. vom Füs. Bat. Inf. Regt. Nr. 53, zum Feld-Aitill. Regt. Nr. 7 verfetzt. Low ke, Zahlmstr. Aspirant, zum Zahlmeister keim Füsilier⸗Ba⸗ taillon Infanterie⸗Regiments Nr. 53 einannt, Schilgen, vormal. Rechnungsführer, zum Zahlmeister beim Feld-Artillerie⸗Regiment Nr. 26 ernannt.
Den 22. Inni. Knöbliche, Zahlmstr. Aspirant vom Füs. Bat. Inf. Regt. Nr. 113, zum Zahlmstr. beim 2. Bat. Gren. Regts. Nr. II0, ernannt. Horn, Zahlmstr. Aspirant, zum Zahlmstr. bei dem 1. Bat. Kaiser Franz Garde⸗Gren. Regts. ernannt. Hase, Pr. Lt. a. D., kentreleführender Kasernen⸗Inspeftor in Glogau, nach Schweidnitz, Muche, Kasernen⸗Inspektor in Metz, nach Glogau ver— setzé. Werner, interimist. Kasernen⸗Inspektor in Straßburg, zum Kasernen⸗Inspektor ernannt.
Den 23. Juni. Schrage, Zablmstr. vom 2. Bat. Füsilier⸗ Regiment Nr. 39, zum Feld-⸗Artillerie⸗Regiment Nr. Q verfetzt.
Militär⸗Justiz⸗Beamte. Durch Allerhöchste Kabinets⸗-Ordre. Den 20. Juni 1874: nehm, Ober und Garnison⸗Auditeur in Rastatt, mit Pension auf seinen Antrag in den Ruhestand versetzt
Nichtamtliches. Deuntsches Re ich.
Preußen. Berlin, 6. Juli. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen am 4. d. M., Vormittags, den Besuch Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich der Niederlande, Höchstwelcher nach dem bei Sr. Majestaͤt eingenommenen Dejeuner um 114 Uhr Nachmittags nach Coblenz fuhr, um Ihrer Majestãt der Kaiserin⸗Köönigin einen Besuch abzustatten. Zur Tafel hatten unter Anderen Einladungen erhalten: der Minister des Innern Graf zu Eulenburg, der kommandirende General des J. Armee⸗Corps, General der In⸗ fanterie Frhr. von Barnekow, der General⸗Lieutenant von Kraatz⸗ Koschlau und der Polizei⸗Präsident von Berlin, von Madai. Nach aufgehobener Tafel nahmen Se. Majestät den Vortrag des Geheimen Legations⸗Raths von Bülow entgegen.
Gestern hatten der Minister des Innern Graf zu Eulenburg und der Polizei⸗Präsident von Madai Einladungen zum Diner erhalten.
Auf der Reise Sr. Majestãt nach Coblenz und der Mainau werden auch der Chef des Militär⸗ Kabinets, General⸗Major v. Albedull, und der Geheime Kabinets⸗Rath v. Wilmowski im Allerhõchsten Gefolge sich befinden.
In den Funktionen des Leibarztes bei Sr. Majestät dem Kaiser und König tritt von Coblenz ab insofern ein Wechsel ein, als am J. d. M. der General⸗Arzt Dr. v. Lauer den Ge⸗ neral⸗Stabsarzt Dr. Grimm ablösen wird.
— Zhre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin haben am Sonnabend zu Wagen von Sandown aus einen Ausflug nach Ventnor und Bonchurch gemacht.
— Se. Kaiserliche Hoheit der Großfürst Wladi⸗ mir von Rußland kam heute früh in Begleitung des Ad⸗ mirals v. Bock und des Flügel⸗Adjutanten Grafen Paul Schu⸗ waloff aus Frankfurt a. M. hier an, fuhr mit der Verbin⸗ dungsbahn nach dem Ostbahnhof, nahm dort das Frühstück ein und reiste mit dem Früh⸗Kourierzug nach Rußland weiter.
— Des Kaisers und Königs Majestät haben dem katholischen Pfarrer Hagemann in Christiania, Norwegen, zum Bau eines Schulhauses für die dortige, größtentheils Zög⸗ linge deutscher Abkunft unterrichtende katholische Schul⸗ und Erziehungsanstalt eine einmalige Beihülfe von 2000 Mark Reichsmünze aus einem bei der Reichshauptkasse zur Disposition stehenden Fonds zu bewilligen geruht.
— Der Bundesrath hat in der Sitzung vom 11. Juni d. J. — 5. 304 der Protokolle — beschlossen, daß die Anlagen A. und B. zu den Bestimmungen über die Gewährung einer Zollvergütung für die zum Schiffsbau verwendeten metallenen Materialien (Anlage zu Nr. 12. 2. des Schluß⸗Protokolls zum Zollvereinigungsvertrage vom 4. April 1853) fortan mit einigen Abänderungen in Anwendung zu bringen sind. Die berichtigten Anlagen A. und B. werden durch die Amtsblätter veröffentlicht werden.
— Der von dem Bundesrath genehmigte Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Einführung der Strafprozeß⸗ Ordnung, wie er aus der Berathung der 30. Sitzung des Bundesraths hervorgegangen ist, enthält 12 Paragraphen. 5. 1 hält den Termin für die Einführung der Strafprozeß Ordnung offen. S. 2 bestimmt, daß die erforderlichen Anordnungen, um die Jahreslisten der Schöffen und der Geschwornen bis zu einem bestimmten Termin nach den Vorschriften des Gerichtsverfassungs⸗ gesetzes herzustellen, insbesondere die Bezeichnung der Behörden, welche hierbei die den Amtsrichtern und den Landgerichten zu⸗ gewiesenen Geschäfte wahrzunehmen haben, durch die Landes⸗ justizuerwaltung zu erfolgen hat. Nach §. 3 findet die Straf⸗ prozeß⸗Ordnung auf alle Strafsachen Anwendung, welche vor die ordentlichen Gerichte gehören. Insoweit die Gerichts⸗ barkeit in Strafsachen, für welche besondere Gerichte zu⸗ gelassen sind, durch die Landesgesetzgebung den ordent⸗ lichen Gerichten übertragen wird, kann dieser ein ab⸗ weichendes Verfahren gestatten. 4 lautet: In An⸗ sehung der Landesherren und der Mitglieder der landes⸗ herrlichen Familien, sowie der Fürstlichen Familie Hohenzollern finden die Bestimmungen der Strafprozeß⸗Ordnung nur insoweit Anwendung, als nicht besondere Vorschriften der Hausverfas⸗ sungen oder der Landesgesetze abweichende Bestimmungen ent⸗ halten. Nach §. 5 werden die prozeßrechtlichen Vorschriften der Reichsgesetze durch die Strafprozeß⸗Ordnung nicht berührt. Da⸗ gegen treten nach §. 6 die prozeßrechtlichen Vorschriften der Landesgesetze für alle Strafsachen außer Kraft, deren Entschei⸗ bung in Gemäßheit des §. 3 nach den Vorschriften der Straf⸗ prozeß⸗Ordnung zu erfolgen hat, insoweit nicht in der Straf⸗ prozeß Oro nung auf sie verwiesen ist. UnLerührt bleiben die landesgesetzlichen Bestimmungen I) über die Voraussetzungen, unter welchen gegen Mitglieder einer gesetzgebenden Versamm⸗ lung während der Dauer einer Sitzungsperiode eine Straf⸗ verfolgung eingeleitet oder fortgesetzt werden kann; 2) über die Voraussetzungen, unter welchen die Strafverfolgung öffent⸗ licher Beamter wegen der in Ausübung oder in Ver⸗ anlassung der Ausübung ihres Amtes vorgenommenen Handlungen stattfindet; 3) über das Verfahren bei Zu⸗ widerhandlun nen gegen die Gesetze über das Vereins⸗ und Ver⸗ sammlungsrecht; 4 über das Verfahren im Verwaltungswege bei Uebertretungen, wegen deren die Polizeibehörden zum Erlaß einer Strafverfügung befugt sind, und bei Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über die Erhebung öffentlicher Abgaben und Gefälle, insoweit nicht die 5§5. 381, 382 und 386 bis 389 der Strafprozeß-⸗Ordnung abändernde Bestimmungen treffen. Die 55. 1 — 10 enthalten Uebergangsbestimmungen. 5. 11 be⸗ stimmt: Auf die Strafvollstreckung finden die Vorschriften der Strafprozeß⸗Ordnung Anwendung, auch wenn die Strafe nach den bisherigen Vorschriften über Strafverfahren erkannt ist, und §. 12 lautet: Gesetz im Sinne der Strafprozeß⸗Ordnung und dieses Gesetzes ist jede Rechtsnorm.
— Ueber die Frage, ob den Amts vorstehern, da sie die örtliche Polizei im Namen des Königs ausüben und durch ein staatliches Organ unmittelbar ernannt werden, das Prädikat Königlich“ im geschäftlichen Verkehre beizulegen, hat sich der Minister des Innern in einem Cirkularerlaß vom 15. v. M. verneinend, wie folgt, ausgesprochen:
Die Stellung der Amtsvorsteher unterscheidet sich unge⸗ achtet ihrer Ernennung durch ein staatliches Organ wesentlich von der Königlicher Beamten.
Während die vom Oberhaupte des Staates oder in dessen Auftrage von einer staatlichen Behörde ernannten Königlichen Beamten als berufsmäßige Beamten fungiren, als solche aus der Staatekasse eine Besoldung beziehen und der Disziplin staat⸗ licher Behörden unterworfen sind, verwalten die Amtsvorsteher ihr Amt als ein unbesoldetes Ehrenamt kraft eines ihnen unter Mitwirkung der Kreistage vom Staate dauernd ertheilten Auf⸗ trages. So weit dieselben eine Enischädigung für Amtsunkosten in Anspruch nehmen, empfangen sie dieselbe nicht unmittelbar aus der Staatskasse, sondern aus den auf Grund des Gesetzes vom 30. April v. Is. den Kreisen vom Staate gewährten Do⸗ tationen, beziehungsweise aus den von den Amtsangehörigen zu diesem Behufe aufzubringenden Beiträgen. Auch sind die Amts⸗ vorsteher in disziplinarischer Beziehung nicht den Staatsbehörden, sondern den Organen der Selbstverwaltung, den Kreisausschüssen und Verwaltungsgerichten unterstellt.
Ebenso wenig läßt sich aus dem Umstande, daß die Amts⸗ vorsteher die Ortspolizei im Namen des Königs ausüben, die Eigenschaft derselben als Königliche Beamte herleiten. Sie stehen in dieser Beziehung den Buͤrgermeistern der Städte gleich, in Betreff deren bereits durch den Eirkularerlaß vom 23. August 1852 bestimmt worden ist, daß sie sich des Prädikats „König⸗ licher Polizeiverwalter“ nicht bedienen dürfen.
— Eine Deputation der Stadt Chemnitz, bestehend aus: Bürgermeister Müller, Stadtrath Focke, Stadtrath Seyfert, Stadt⸗ verordneten⸗Vorstehar Dr. jur. Enzmann und den Stadtverord⸗ neten Ancke und Dr. med. Eichhorn, überreichten am 2. d. M. dem Reichskanzler Fürsten von Bismarck das kunstvoll in Erz gegossene Diplom des Ehrenbürgerrechts ihrer Stadt.
— Der Königlich sächsische Gesandte und Bundes⸗Bevoll⸗ mächtigte von Nostitz⸗Wallwitz hat gestern eine längere Urlaubsreise angetreten.
— Der General⸗Major und Inspecteur der 2. Ingenieur⸗ Inspektion Dieterich hat sich zur Inspizirung der Pionier⸗ Bataillone und Festungen im Bereiche der genannten Inspektion auf Dienstreisen begeben.
— Der General⸗Major und Chef der Abtheilung für die Armee ⸗Angelegenheiten im Kriegs⸗Ministerum von Hartmann ist von seiner Dienstreise aus Süddeutschland hierher zurückgekehrt.
— Der Oberst und Commandeur im Kaiser Alexander Garde⸗ Grenadier⸗Regiment von Wussom hat sich behufs Beiwohnung der russischen Truppenübungen bei Warschau und St. Petersburg dorthin begeben, ebendahin werden noch der Oberst und Chef des Generalstabes des Garde⸗Corps Bron sart⸗ von Schellen⸗ dorff, der Oberst⸗Lieutenant und Bataillons⸗Commandeur im Garde⸗Füsilier⸗Regiment von Sanitz und der Major im Kriegs⸗ k kommandirt zum Militär⸗Kabinet, Fassong, ab⸗ reisen.
— Der Fürst Paul Demidoff, Herzog von San Donato, ist am Sonnabend Abend aus Paris hier eingetroffen und gestern Abend nach Warschau abgereist.
— Der Kaiserlich russische General-Adjutant Graf Bara⸗ noff ist gestern Abend aus St. Petersburg hier angekommen nnd im Hotel Royal abgestiegen.
— Der Kaiserlich russische Oberst von zur Mühlen ist behufs Administrations⸗ Studien hierher kommandirt worden und zu diesem Zwecke hier eingetroffen.
Paderborn, 4. Juli. (W. T. B.) Das hiesige Kreis⸗ gericht beschloß in seiner heutigen Plenarsitzung, die von dem Bischofe Konrad Martin verwirkte und von einem hiesigen Bürger ohne Wissen des Bischofs bezahlte Geldstrafe von 400 Thaler, des dagegen von Seiten des Bischofs erhobenen Wider⸗ spruchs ungeachtet, zu behalten und den Bischof demgemäß von der eventuell erkannten Haft zu liberiren.
Saarbrücken, 4. Juli. (W. T. B.) Das hiesige Zucht⸗ polizeigericht hat heute den Freiherrn v. Los wegen der am 29. Juni v. J. bei einer Wanderversammlung des Katholiken⸗ vereins in Urbach gehaltenen Rede zu einer Geldstrafe von 100 Thlr. event. dreiwöchigem Gefängniß verurtheilt.
Bayern. München, 3. Juli. Die Abgeordneten⸗ kam mer genehmigte heute 2,023,174 Fl. für Aufbesserung der Lehrergehalte, um 848 8590 Fl. mehr als die Regierung postulirt hatte. Der Antrag Völks auf Bewillung von 7506 Fl. zur Dotation der Geistlichen der altkatholischen Ge⸗ meinden ward mit geringer Mehrheit abgelehnt. Der Staats⸗ Minister von Lutz erklärte auf eine Anfrage des Abg. Herz: die Petition der Erlanger Altkatholiken wegen Benutzung der ka⸗ tholischen Kirche sei im Ministerium bereits verbeschieden, die Bewilligung sei aus Rechtsgründen nicht möglich. Gegen den Abg. Freytag, der über die Nichtbeantwortung bischöflicher Be⸗ schwerden geklagt, bemerkte Hr. von Lutz: es sei unmöglich, auf jede neue Klage über die Altkatholiken das längst Dargelegte immer zu wiederholen.
In der Abendsitzung genehmigte die Kammer die Ge⸗ setzentwürfe über die Ausdehnung und Vervollstän⸗ digung der Staatsbahnen folgendermaßen: Die Herstel⸗ lung einer Bahn durch das Fichtelgebirge im Anschluß an die Bahn Nürnberg⸗Hersbruck nach Neuhaus, von dort über Schnabel⸗ waid, Kirchenlaibach, Redwitz und Wunsiedel nach Oberkotzau, und von Redwitz über Arzberg nach Franzensbad oder Eger, und die Herstellung einer Bahn von Schnabelwaid nach Bay⸗ reuth, ferner die Erweiterung des Bahnhofes in Bayreuth, die Herstellung einer Verbindungsbahn zwischen der Station der Staatsbahn Hersbruck und der der Ostbahn Pommelsbrunn, die Verlegung des Bahnhofes in Hof, die Herstellung einer Eisen⸗ bahn von Donauwörth nach Treuchtlingen, die Verlegung des Bahnhofs in Donauwörth, den Bau der Bahn von Gmunden nach Schweinfurth, den Rangirbahnhof bei Oberndorf, die Fort⸗ setzung der Bahn von Aschaffenburg nach Miltenberg über Amor— bach an die Landesgrenze und die Verbindungsbahnen zwischen Wolnzach und Münchsmünster, und zwischen Kaufering und Bobingen.
— 4. Juli. Die Abgeordnetenkammer genehmigte heute die Zinsengarantie für die Eisenbahnen Landau⸗Pirmasens⸗ Zweibrücken und eventuell Fortsetzung derselben bis Saargemünd; von Landau nach Germersheim, eventuell bis zum Anschluß an die badische Landesgrenze; Bexbach⸗-Neunkirchen⸗Kaiserslautern nach Lauterecke mit Abzweigung von Lauterhof nach Otterberg. Alle andern Eisenbahnwünsche wurden abgewiesen. — Auf der Tagesordnung der Montagssitzung steht der außerordentliche Militär⸗Kredit.
Sachsen. DresLden, 4. Juli. Der König und die Königin sind gestern von Elster über Falkenstein, Auerbach und Eiben stock nach Schneeberg gereist, haben daselbst das Nacht⸗ quartier genommen und heute Vormittag 96 Uhr von dort die Reise über Aue, Schwarzenberg, Scheibenberg, Schlettau und Buchholz nach Annaberg fortgesetzt, von wo Ihre Majestäten heute Abend in Pillnitz zurückerwartet werden.
— Nach dem soeben veröffentlichten Finanzgesetz vom 25. Juni 1874 wird die laufende Einnahme und Ausgabe des ordentlichen Staatshaushaltes für jedes der Jahre 18574 und 1875 auf die Summe von 153836, 973 Thlr. festgestellt, zu außerordentlichen Staatszwecken aber für diese beiden Jahre 5 noch ein Gesammtbetrag von 27,327,478 Thlr. aus⸗ gesetzt. , ;
Württemberg. Stuttgart, 4. Juli. Nach dem Gesetz, betreffend den Bau von Eisenbahnen in der Finanzperiode 1873/75, vom 19. Juni, sollen in dieser Periode die in Angriff genommenen Bahnen, soweit thunlich, dem Ausbau entgegengeführt werden, nämlich: (Art. 1) 1) von Altshausen nach Pfullendorf; 2) von Crailsheim an die württembergisch⸗bayerische Landesgrenze; 3) von Balingen über Ebingen nach Sigmaringen; 4 von Heidenheim nach Ulm; 5) von Waiblingen über Winnenden nach Backnang. (Art. 2) Zur Inangriffnahme sind bestimmt die nach Artikel 1 und 2 des Gesetzes vom 22. März 1873, betreffend die weitere Ausdehnung des Eisenbahnnetzes zur Ausführung auf Staatskosten genehmigten Bahnlinien: 1) von Hessenthal über Gaildorf, Murrhardt, Backnang und Marbach nach Bietigheim; 2) von Stuttgart über Böblingen, Herrenberg und Eutingen nach Freudenstadt. (Art. 3.) Es kommen in Verwendung: a. für Verbesserungen und Erweiterungen an älteren Bahnlinien 1,000,000 fl., b. an den durch den Vollzug des Bahnpolizei⸗
Reglements für das Dentsche Reich anfallenden Kosten 399 800 fl.,
zusammen 1399, 800 fl. Zur Deckung des weiteren Aufwands
(Artikel 1—3) des Bedarfs für die durch ein besonderes Gesetz
genehmigten Telegraphen⸗Anlagen, dann für die Verzinsung und Tilgung der bezüglichen Staatsanlehen bis zur Inbetrieb⸗ setzung der betreffenden Bahnstrecken werden auf die Finanzperiode 1873375 Zwanzig Millionen Gulden bestimmt, welche, soweit sie nicht aus verfügbaren Mitteln der Staats kasse bestritten werden können, unter möglichst günstigen Bedingungen als Staatsanlehen aufzunehmen sind.
Baden. Karlsruhe, 4. Juli. Die „Karlsr. Ztg.“ theilt folgende Generalverfügung des Ministeriums des Innern mit, welche vor einigen Tagen an die sämmtlichen Amtsvorstände in Betreff des Vollzugs des Altkatholi⸗ kengesetz es erlassen wurde:
„An die Herren Amtsoorstände. Das Gesetz über die Rechts⸗ verhältnisse der Altkatholiken hat schon in den Stadien der Vorberei⸗
tung in weiten Kreisen eine gewisse Aufregung hervorgerufer, und es wäre möglich, daß es nach seiner nunmehr erfolgten Publikation in noch höherem Grad Gegenstand, sei es der Agitation, sei es unbegrün⸗ deter Besorgnisse werde. Ich sehe mich deshalb, obgleich ich schon bei den Verhandlungen in beiken Kammern den Standpunkt der Großherzoglichen Regierung klarzustellen bedacht war, veranlaßt, Euer Hochwohlgeboren nochmals ausdrücklich auf diesen Standpunkt der Großherzoglichen Regierung mit dem Ersuchen hinzuweisen, denselben überall in Wort und That entschieden zur Geltung zu bringen. Es ist der der strengsten, jeder Parteinahme oder Thätigkeit für und zegen die eine oder die andere Partei sich enthaltenden Neutralität in dem Widerstreit der verschiedenen einander bekämpfenden religiösen Ueber— zeugungen. Nach dem auch unabhängig von dem in Frage stehenden Geietz in unserem Land geltenden Recht haben die Altkatheliken als solche nicht aufgehört, rechtlich Katholiken zu sein, sie müssen also auch in ihren Rechten als Katholiken geschützt werden. Inhalt und Zweck des Altkatholiken⸗Gesetzes ist kein anderer, als diesen Rechts⸗ schutz wenigstens im Allgemeinen, soweit es bei den gegenwärtigen schwankenden Verhältnissen möglich ist, zu normiren. Sie werden sich deshalb, soweit Sie bei der Anwendung des Gesetzes mitzawirken berufen werden sollten, durchaus auf den Standpunkt des unpar⸗ teiischen Richters stellen, welcher kein anderes Staatsinteresse als das der ausgleichenden Gerechtigkeit zwischen zwei streitenden Par⸗ teien zu vertreten hat. Die ausschließliche Berücksichtigung und Betonung des Rechts, dessen Inhalt und Bedeutung Sie da, wo es nöthig fällt, näher zu erläutern nicht unterlassen werden, wird, wie ich hoffe, am sichersten jede etwaige Beforgniß zerstreuen, als sei durch das Gesetz über die Altkatholiken eine Beeinträchtigung der katholischen Kirche zu befürchten, und es wird von jenem Stand—⸗ punkt aus gelingen, der unbefangenen Einsicht der Betheiligten ver— ständlich zu machen, daß da, wo der eine Theil etwa auf den nach dem Gesetz anzuordnenden Mitgebrauch der Kirchen nicht glaubt ein gehen zu können und in Folge davon im Gottesdienst Störungen er⸗ leidet, die Schund daran nicht in dem Gesetz, sondern in andern Ver⸗ hältnissen gelegen ist, über welche der Staat und die Regierung nicht gebieten können. Uebrigens werden Sie ö einem solchen Falle kemüht sein, demjenigen Theil, welcher des M tgebrauchs der Kirche sich enthalten zu sollen glaubt, jede thunliche Unterstützung angedeihen zu lassen, damit er zu einer möglich regelmäßigen Befriedigung seiner gottesdienstlichen Bedürfnisse gelangen könne. Der Staats⸗Minister des Innern. Jolly.“
Sessen. Darmstadt, 5. Juli. (W. T. B.) Der Groß⸗ fürst Wladimir von Rußland ist heute über Berlin nach St. Petersburg abgereist.
— Die Kaiserin von Rußland wird bis gegen den 26. d. in Zu gen heim verweilen.
Seeheim, 4. Juli. Gestern Abend kamen die sämmtlichen auf dem Heiligenberg gegenwärtig weilenden Fürstlichen Herr— schaften nach dem Hoflager in Seeheim, um hier das Souper bei Sr. Großherzoglichen Hoheit dem Prinzen Carl ein⸗ zunehmen. — Die mecklenburgischen Hohen Herrschaf⸗ ten, die daselbst bisher Gäste des Prinzen Carl waren, ver⸗ la sen dasselbe heute wieder, um sich nach Coblenz zu Ihrer Majestät der Kaiserin Augusta zu begeben.
Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Gotha, 4. Juli. Die Gesetzsammlung für das Herzogthum Gotha enthält in Nr. 15: Gesetz, den Voranschlag zum Staatshaushalt des Her⸗ zogthums Gotha auf jedes der drei Jahre 1874 5, 1875 6 und 1876.7 betreffend. Vom 29. Juni 1874; in Nr. 16: Abgaben⸗ gesetz für das Herzogthum Gotha auf die Zeit vom 1. Juli 1874 bis 1. Juli 1877. Vom 10. Juni 1874.
Elsaß⸗Lothringen. Saarburg, 3. Juli. Die feier⸗ liche Einweihung des Kriegerdenkmales auf dem hiesi⸗ gen Kirchhofe hat heute unter sehr zahlreicher Theilnahme statt⸗ gefunden. Während des Krieges 1870,71 waren von den nach dem Saarburger Lazarethe verbrachten deutschen Soldaten im Ganzen 74 Mann, darunter in erheblicher Anzahl Bayern, ge⸗ storben und auf einem dazu bestimmten und später angekauften Theile des Kirchhofes begraben worden. Der Entwurf des jetzt fertig stehenden Denkmales zeigt dasselbe in Form einer abge⸗ stumpften Pyramide von rothem Vogesensandstein, deren Spitze ein gußeiserner, reich vergoldeter Adler krönt.
—
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 4. Juli. Der Kaiser war heut im Lager bei Bruck a. d. L. zur Inspizirung der Brigade Pielsticker. Gestern sind vier Compagnien des ersten Wiener Landwehr⸗Bataillons in das Lager eingerückt.
— Der Herzog von Sach sen⸗Meinin gen und Ge—⸗ mahlin sind am 2. d. Mts. von Berchtesgaden nach München abgereist.
ö 4 3) Die dritte Sitzung der internationalen Sanitätskonferenz fand gestern unter Vorsitz des Vize⸗ Präsidenten Freiherrn von Lenz, Wirklichen Staats⸗-Rathes aus Rußland, statt. Es wurde die Diskussion über die wissenschaftlichen Vorfragen fortgesetzt. Die Frage 2: „Wird die Cholera durch den Menschen weiter getragen?“ ver⸗ anlaßte eine eingehende Debatte. Der Königliche Ober⸗Medizinal⸗ rath und Universitätsprofessor aus München,. Dr. v. Pettenkofer, suchte nachzuweisen, daß der Begriff der Verschleppbarkeit der Krankheit sowohl auf kranke als auch gesunde Menschen aus— gedehnt werden müsse, daß demnach die Annahme berechtigt sei, die Cholera könne in beiden Fällen durch den Menschen ver⸗ schleppt werden, wobei er eine sehr große Bedeutung der Oert⸗ lichkeit beilegte. Für seine Anschauung führte der Sprecher die Erfahrungen, welche bei den Epidemien in einzelnen deutschen Städten im Vorjahre gemacht worden sind, als Beweis an. Diese Anschauung fand viele Gegner, welche namentlich die Beweis⸗ kräftigkeit der angeführten Fälle anfochten und nur den kranken Menschen als den Träger des Kontagiums betrachtet wissen wollten. Die Konferenz entschied sich schließlich dafür, daß diese Frage im Allgemeinen dahin bejaht werden müsse, „daß der Mensch überhaupt der Krankheitsträger sein könne.“ Die dritte Frage: „Kann die Cholera durch Gebrauchsgegenstände, welche aus einem infizirten Orte herrühren, besonders durch jene, welche
Cholerakranke an sich getragen haben, eingeschleppt werden?“ wurde von der Konferenz ohne Debatte einstimmig bejaht. Die
Fragen 4 und 5, welche sich auf die Verbreitung der Cholera
durch Genußmittel und die Verschleppung durch lebende Thiere beziehen, veranlaßten ebenfalls eine sehr eingehende Diskussion, in der sich die Ansichten für und gegen die Bejahung dieser Fragen geltend zu machen suchten. Die Majorität der Konferenz entschied sich schließlich für die Annahme der Möglichkeit, daß
die Verbreitung oder Verschleppung der Cholera sowohl durch
Genußmittel als durch lebende Thiere erfolgen könne.
— Gestern fand bei dem Freiherrn Max von Gagern der erste der Empfangsabende statt, welche derselbe als Prä⸗ sident der internationalen Sanitätskonferenz zu Ehren der Mit⸗ glieder der Konferenz jeden Donnerstag veranstaltet. Eine sehr zahlreiche Gesellschaft von Vertretern der medizinischen Wissen⸗ schaft aus allen Ländern bewegte sich in den Salons und in e, beleuchteten Garten des Gagernschen Hauses in der Salm⸗ gasse.
— 6. Juli. (W. T. B.) Die „Montagsrevue“ bestätigt, daß Fürst Milan von Serbien am 12. d. hier eintrifft. Derselbe werde sich alsdann zur Begrüßung des Kaisers und der Kaiserin von Oesterreich nach Ischl begeben. Der Minister-⸗Prä⸗ sident Marinowitsch werde den Fürsten auf dieser Reise begleiten.
Prag, 4. Juli. Prinz August von Württemberg, kommandirender General des Königlich preußischen Garde-Corps, ist gestern zur Kur in Karlsbad eingetroffen. ;
Pest, 3. Juli. Das Abgeordnetenhaus setzte heute die Generaldebatte über den Wahlgesetzentwurf fort.
— In Karlsburg ist am J. d. M. die katholische Stände⸗ versammlung Siebenbürgens zusammengetreten.
— 4. Juli. Die heutige Sitzung des Abgeordneten⸗ hauses füllte die Angelegenheit des israelitischen Schulfonds vollständig aus. Die Debatte wird morgen (Sonntag) fortge⸗ setzt. Am Schlusse der Sitzung wurde der Bericht des Finanz. Ausschusses über die Eisenbahn⸗Konvention mit Rumänien, über die Linie Temesvar⸗Orsopa und über die Waagthal⸗Bahn eingebracht. Die Sektionen werden diese Berichte Mittwoch in Verhandlung nehmen.
— Der disponible Hofrath der bestandenen kroatisch⸗sla⸗ vonischen Hofkanzlei Dr. Radivojevies ist zum Präsidenten der kroatisch⸗- slavonifchen Septemviral-Tafel, der Beisitzer der kroatisch⸗slavonischen Septemviral-Tafel Dr. Gos tisa zum Vor— stande der Justiz⸗-Abtheil-lung bei der kroatisch-slavonischen Landesregierung ernannt worden.
Huszar interpellirte den Minister des Innern, ob nicht die Wahlgesetzdebatte unterbrochen werden solle, da es verlaute, daß das Oberhaus den Gesetzentwurf in der Sommersession nicht mehr vorzunehmen gedenke. Minister Szapary antwortete, wenn die Debatte im Unterhause sich nicht gar zu lange hinziehe, werde das Oberhaus sofort die Berathung über den Gesetz⸗ entwurf vornehmen. Die Regierung wünsche dies auch deshalb, um die Konskription der Wähler noch im Sommer vornehmen zu können.
Schweiz. Bern, 1. Juli. Der neue spanische Ge⸗ schäfts träger hat dem Bundes⸗Präsidenten seine Kreditive überreicht.
— Der Bundes rath hat in seiner heutigen Sitzung den schweizerischen Schulrath, dessen vierte fünfjährige Amts⸗ periode mit dem 31. d. M. abgelaufen ist, für eine neue Amts⸗ periode von gleicher Dauer in seiner seitherigen Zusammensetzung neuerdings bestätigt. Derselbe besteht aus Ständerath Dr. Kappeler von Frauenfeld als Präsident, Nationalrath Dr. A. Escher von Zürich als Vize-⸗Präsident und den Mitgliedern Ständerath Dr. A. Keller von Aarau, Ständerath J. Weber von Luzern usd Nationalrath Desor von Neuenburg.
Genf, 5. Juli. (W. T. B.) Der Regierungs⸗Rath hat den Rekurs des Administrations-Rathes der Stadt Genf
gegen die Zahlung der Steuer für die braunschweigische Erbschaft abgelehnt.
Niederlande. Haag, 1. Juli. Der Marine-Mi⸗ nister ist gestern nach Marienbad abgereist, um dort einige Wochen zum Kurgebrauche zu verweilen. — Frhr. von Canitz ist im Haag eingetroffen.
Großbritannien und Irland. London, 5. Juli. (W. T. B.) Gestern hat in Wrexham (Wales) eine große Versammlung von Bergleuten stattgefunden, bei welcher das Parlamentsmitglied Butt das System der Trade⸗Unions vertheidigte und dabei ausführte, daß dasselbe bald zu einem kooperativen Arbeitssystem umge— bildet werden würde. Letzteres könne allein zu einer befriedigen⸗ den Lösung der Arbeiterfrage führen. Redner schloß mit der Versicherung, daß die Genossenschaften das barbarische System der Strikes durchaus nicht ermuthigen, sondern vielmehr Verein⸗ barungen auf Grund schiedsrichterlicher Urtheile vorzögen.
Ryde, 4 Juli. (W. T. B.) Das deutsche Geschwa⸗ der ist von hier nach Lissabon abgegangen.
Frankreich. Paris, 2. Juli. Das „Journal officiel veröffentlicht eine Reihe von Verleihungen von Sh renmedail⸗ len und Beglückwünschungsschreiben an Personen bei⸗ derlei Geschlechts, die sich während des Krieges in der einen oder anderen Weise ausgezeichnet haben.
— 4. Juli. (W. T. B.) Der Vize⸗Präsident der National⸗ versammlung und vormalige Finanz⸗Minister de Goulard ist nach längerem Leiden gestorben.
— Das legitimistische Journal „Union“ ist auf 14 Tage suspendirt worden wegen eines Artikels über die Revue vom 28 v. M., sowie wegen Veröffentlichung des Manifestes des Grafen von Chamberd, da dasselbe die dem Marschall Mac Mahon durch das Gesetz vom 20. November übertragene Ge⸗ walten im Wesentlichen in Abrede stellte. Mehrere Journale bezeichnen das Manifest des Grafen von Chambord als das Testament der Monarchie und sprechen die Ansicht aus, daß dasselbe nur die Wirkung haben werde, dem Antrage Casimir Periers neue Anhänger zu verschaffen. . ö
— 5. Juli. (W. T. B) Aus Deputirtenkreisen verlautet die Legitimist en würden mit Hülfe der Linken den Versuch machen, dem Ministerium in einer der nächsten Sitzungen der Nationalversammlung eine Niederlage zu bereiten und dasselbe dadurch zum Fall zu bringen. Der „Agence Havas“ folge ist es dagegen wahrscheinlich, daß, selbst wenn das Ministerium solchen Falls um seine Entlassung bitten sollte, der Präsident Mac Mahon dieselbe doch nicht annehmen werde.
— 6 Juli. (W. T. B) Aus einer in dem „Journal officiel! veröffentlichten Bekanntmachung geht hervor, daß der im Juli d. J. fällige Halbjahrscoupon der allgemeinen türkischen Schuld eingelöst werden soll. r
Versailles, 4. Juli. (W. T. B.) In der National⸗ versammlung richtete heute Lucien Brun an die Regie⸗
rung die Anfrage, ob die Suspension des Journals Union“ wegen der Veröffentlichung des Manifestes des Grafen von Cham bord erfolgt sei. Der Minister des Innern, Fourtou, erwiderte, der Suspendirung des genannten Journals liege ein doppeltes Motiv zu Grunde, die fortdauernden Angriffe desselben auf die Regierungsgewalten des Marschalls Mac Mahon und die Publikation des Chambordschen Mani⸗ festes. Die Regierung habe ungern diese Maßregel ergriffen, aber indem sie sich über die Parteien stelle, habe sie ihre Pflicht am besten zu erfüllen geglaubt, wenn sie verlange, daß die gesetzlichen Bestimmungen, welche die Nationalverfammlung am 20. November v. J. in Betreff der Regierungsgewal des Marschalls Mac Mahon angenommen habe, in vollem Maße respektirt würden. Der Minister fügte hinzu, der Marschall⸗Präsident werde stets die Erfüllung des gesetz lichen Zustandes und die Wohlfahrt des Vaterlandes allem Anderen voranstellen. Lucien Brun erklärte, daß er durch die Beantwor⸗ tung seiner Anfrage Seitens des Ministers nicht zufrieden ge⸗ stellt sei, und meldete eine weitere Interpellation an, deren Dis⸗ kussion auf nächsten Dienstag festgesetzt wurde. — Hierauf wurde die Berathung des Munieipalwahlgesetzes ohne weiteren Zwischenfall fortgesetzt. Der Antrag der Linken, die Dauer des Aufenthaltes an einem Orte zur Erlangung der Wahlberech⸗ tigung auf ein Jahr festzusetzen, ward verworfen. Wie man in parlamentarischen Kreisen annimmt, wird die Nationalversamm— lung wahrscheinlich eine zweijährige Bemessung des Aufenthalts genehmigen, da die Kommission auf die Forderung eines drei= jährigen Aufenthalts verzichtet hat.
Spanien. Madrid, 4. Juli. (W. T. B.) Nach hier eingetroffenen Nachrichten vom Kriegsschauplatze hat Ge⸗ neral Zabala über die Armee eine Revue abgehalten und darauf an die höheren Offiziere eine energische Ansprache ge⸗ richtet, in welcher er erklärte, daß es sein fester Entschluß sei, kein anderes Ziel zu verfolgen, als die entschiedenste Bekaͤmpfung des carlistischen Aufstandes.
— General Moriones wird das Kommando eines Armee⸗Corps übernehmen. Die Generale Echague und Mar⸗ tinez Campos werden ihre Kommandos in der Nordarmee niederlegen und durch andere Generale ersetzt werden.
— Durch die bevorstehende neue Aushebung aus der Reserve soll die spanische Armee auf die Stärke von 200,000 Mann gebracht werden.
— In den Quecksilberminen von Almaden haben etwa 300 Arbeiter einen Aufruhr angezettelt; der Inspektor ist dabei getödtet und ein Berg⸗Ingenieur verwundet worden.
Barcelona, 4. Juli. (W. T. B.) Der Oberkomman⸗ dirende der Carlisten in Katalonien, General Tristann, ist von ,. Posten abberufen und durch General Lizarraga ersetzt worden.
Türkei. Belgrad, 4. Juli. (W. T. B) Die ser—= bische Regierung hat gestern den fälligen Tribut an den Delegirten der Pforte ausgezahlt.
— Der neu ernannte Vertreter Frankreichs, De— bains, ist hier eingetroffen und wird morgen dem Fürsten sein Beglaubigungsschreiben überreichen.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 2. Juli. Aus Warschau wird dem „Golos“ geschrieben, daß der Kaiser daselbst am 8. d. M. erwartet wird. An demselben Tage soll eine große Revue auf dem Mokotowschen Felde stattfinden. Der 9. und 10. werden Spezialrevuen über die Kavallerie und Artillerie gewidmet sein. Am 11. sollen sämmtliche Truppen in Warschau und in der Umgegend zu großen Mansvern vereinigt werden.
— Der General⸗Feldzeugmeister Statthalter des Kaukasus Großfürst Michael Nikolajewitsch wird, wie der R. Inv.“ meldet, heute oder morgen in Krassnoje-Sselo erwartet.
— Der Do mänen-⸗Minister will nach der R. W.“ im Jekaterinoslawschen und Ssamaraschen Gouvernement Unter⸗ suchungen und versuchsweise Irrigationsarbeiten ausführen lassen, um der lokalen Bevölkerung Anweisung in der praktisch—⸗ sten Bewässerungsart zu geben.
Amerika. New⸗Jork, 5. Juli. (W. T. B.) Nach einem Bericht über den Stand der Baumwoll-Ernte aus Indianopolis beträgt die mit Baumwolle bestellte Fläche in Indiana 15142 pCt. weniger als im Vorjahre. Der Stand der Baumwollpflanzungen war bisher zwar 12 pCt. unter dem mittleren JZahresdurchschnitt zurückgeblieben, besserte sich aber zusehends.
Das Juli⸗Heft des „Centralblatts für die gesammte Unterrichts Verwaltung in Preußen“ hat folgenden Inhalt: Impfgesetz. — Höhe der Diäten und Reisekosten bei Dienftreisen des eine Stelle kommissarisch verwaltenden Beamten. — Wohnungggeld⸗ Zuschuß: Grenzen für die Bewilligung. — Desgl. Bestimmung des Rangverhältnisses der Beamten in den neun erworkenen Provinzen. — Berufung in Disziplinar-Untersuchungen. — Entschädigung für Kreis⸗ Schulinspekloren im Nebenamt. — Rektor und Dekanenwahl zu Greifswald. — Medizinisches Studium auf italienischen Universitäten. — Preisbewerbuagen bei der Akademie der Künste zu Berlin. — Wiffenschaftliche Prüfungs-Kommission zu Breslau. — Oberlehrer⸗ Titel für Progymnasiallehrer. — Empfehlung von Werken für das Studium der Kunst des Alterthums. — Uazulässigkeit des Rechts⸗ weges in Betreff der Schulzucht außerhalb der Schulzeit. — Kursus für Civileleven in der Central⸗Turnanstalt. — Verzeichniß der König-⸗ lichen Seminarien. — Vorbereitender Erlaß wegen Erweiterung von Schullehrer⸗Seminagrien — Lehrkurse für Seminarlehrer in Physik. — Vorträge für Volksschullehrer im Seminar zu Berlin. — Vertrag bezũzlich einer Privat⸗Präparanden⸗Anstalt. — Präparauden ⸗Bilꝛunge⸗ wesen in der Propinz Hannover — Gutachten über Otto's pädago— gische Zeichenlehre. — Termin für Anträge auf Allerhöchste Auszeich⸗ nungen für in den Ruhestand tretende Schullehrer. — Anerkennung der im Königreich Sachsen erlangten Lehrerinnen- Prüfungszeugnisse in Peeußen. — Verwendung der Ersparnisse bei dem Staatsfonds zur Verbesserung ven Lehrerstellen. — Zahlungstermin für Zulagen der Lehrer in der Provinz Hannover. — Nähere. Bezeichnung des Aus— drucks Liederheft“ in den Allgemeinen Bestimmungen vom 15. Ok- tober 1872. — Anforderungen an das Lesebuch für obere Klassen von Volksschulen. — Gemeindebeitrag für eine öffentliche jüdische Schule. — Behandlung der Schulversäumnisse in der Pcovinz Preufen. — von Vincke'sches Provinzial-⸗Blinden -Institut in Wesifalen. — Fest⸗ stellang der Leistungekraft der Veipflickteten bei Nachsuchung von Bau⸗Unterstützungen. — Massivbauprämie bei Schulbauten in der Provinz Preußen. — Verleihung der Rechte einer juriftischen Person. — Zuwendungen im Ressort der Unterrichts⸗Verwaltung. — Personal⸗ Chronik.
Statistische Nachrichten. An dem Schlesischen Freikux⸗Gelder⸗Fonds waren im J. 1873 betheiligt im Reg. Bez. Oppeln 164 Schulgemeinden