Beilage
83 Inserate nehmen an; die autorisirte Annoncen⸗Expedition Don Rudolf Mosse in Berlin, Breslau, Chemnitz, Cöoͤln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M, Halle a. S,
83 * Inserate für den Deutschen Reichs. n. Kgl. Preuß. Staats⸗Anzeiger, das Central-Handelsregister und das
ODeffentlicher Anzeiger. zum Deutschen Reichs⸗-Anzeiger
Postblatt nimmt an: die Inseraten⸗ Expedition
des Neutschen Reichs Anzeigers und Königlich
Preußischen Ktaats Anzeigers: Berlin. 8. W. Wilhelm ⸗Straße Nr. 382.
1. Steckbriefe und Untersuchungz - Sachen
2. Subbafr atis nen, Aufgebore, Beorladungen u. dergl.
2. RBerkanfe, Bervachtungen, Submisstonen z0.
. BVerloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w.
Steckbriefe und untersuchungs⸗ Sachen.
Steckbrief. Gegen den Buchhalter Gustav Zahn ist die gerichtliche Haft wegen wiederholter üUnter⸗ schlagung in den Akten J. 3 1873 Komm. II. be⸗ schloffen worden. Die Verhaftung hat nicht ausge⸗ führt werden können. Es wird ersucht, den ꝛc. Zahn im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mitielst Transports an die Königliche Stadtvoigtei⸗Di⸗ rektion hierfelbst abzuliefern. Berlin, 6. Juli 1874. Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Unter⸗ suchungs fachen. Kommission Il für Voruntersuchungen. Beschreibung: Alter: 25 Jahre, geb. 12. April 648. Geburkzort: Rheinbach. Größe: 172 Cent. Haare: braun. Augen hlau und groß. Augen · brauen: braun. Kinn: oval. Nase: lang, Mund: gewöhnlich. Gesichtsbildung;: oval. Gesichtsfarbe: gefund. Zähne: vollständig. Gestaltz; mittel. Sprache: beutsch. Besondere Kennzeichen: Zahn hat an der inneren Seite des Nagelgliedes vierten Fingers lin⸗ ker Hand eine Quernarbe, neben der linken Brust⸗ warze einen sechsergroßen Leberfleck und im Nacken rechls und links je einen linsengroßen Hautzipfel.
Der Arbeiter Auton Kleinwaechter aus Callen⸗ dorf soll wegen schweren und einfachen Diebstahls verhaftet werden. Sein jetziger Aufenthaltsort ist uns unbekannt, und ersuchen wir deshalb, den ꝛc. Klein- waechter im Betretungsfalle anzuhalten, und an unsere Gefängniß⸗Inspektion abzuliefern.
Schweidnitz, den 27. Juni 1874.
Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
Der frühere Conditor und Pfefferküchler Friedrich Wilhelm Alexander Unvericht aus glieder Vdegendorf, zuletzt in Liegnitz wohnhaft, 36 Jahre alt und evangelisch, ist durch Urtel des Königlichen Kreisgerichts zu Schweidnitz vom 9. April 1574 wegen strafbaren Eigennutzes zu einer drei⸗ wöchentlichen Gefängnißstrafe verurtheilt worden. Sein etzt ger Aufenthaltsort ist uns unbekannt, und ersuchen wir deshalb alle Gerichtsbehörden, an dem⸗ selben im Betretungsfalle die dreiwöchentliche Gefängnißstrafe zu vollstrecken und uns seiner Zeit hiervon Nachricht zukommen zu lassen.
Schweidnitz, den 30. Juni 1874.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Oeffentliche Vorladung. Gegen den Reservisten Jofef Bienas aus Thule, welcher, von der König⸗ lichen Staatsanwaltschaft wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt angeklagt ist, wird gemäß Art. 46 des Gesetzes vom 3.5. 57 die Untersuchung eröffnet und sst ein Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 14. Juli er, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungs⸗ sfaale Nr. 8 des hiesigen Gerichts angesetzt worden. Da der Aufenthaltsort des Angeklagten nicht hat ermittelt werden können, so wird derselbe hierdurch n,. vorgeladen, in dem gedachten Termine zur festgefetzten Stunde pünktlich zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche dem Gerichte
so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch
zu demselben herbeigeschafft werden können. Im Falle des unentschuldigten Ausbleibens des Angeschul⸗ digten wird mit der Untersuchung und Entscheidung der Sache in contumaciam verfahren werden.
Rosenberg O. S., den 13. Mai 1874.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗
ladungen u. dergl.
e346] Subhastations⸗Patent.
Die zur Konkursmasse der Westend⸗Gesell⸗ schaft 9. Quistorp et Comp. hierselbst gehörigen, in Tempelhof respektive Mariendorf belegenen, im Brundbuch von Tempelhof Band L. Blatt Rr. 277 und im Grundbuch von Mariendorf Band 3, Blatt Nr. 109 verzeichneten Grundstücke nebst Zu⸗ behör sollen den 16. September 1874, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichte stelle, Zim merstraße 25. Zimmer 12, im Wege der nothwendigen Subhastation öffentlich an den Meistbietenden versteigert und demnächst das Urtheil ber die Ertheilung des Zuschlags den 19. September 1874, Vormittags 11 Uhr, ebenda verkündet werden. ?
Die zu versteigernden Grundstücke sind zur Grund⸗ stener bei einem derselben unterliegenden Flãchenmaß von 256 Hektaren S6 Aren 40 Quadratmetern resp. 34 Hektaren 32 Aren 70 Quadratmetern mit einem Reinertrag von 171, Thlr. resp. 1561 Thlr., das zu Mariendorf belegene Grundstück auch zur Gebäude- teuer mit einem jährlichen Nutzungswerth von 90 Thlrn. veranlagt.
Auszug aus der Steuerrolle und Hypothekenschein, ingleichen etwaige Abschätzungen, andere das Grund⸗ stück betreffende Nachweisungen und besondere Kauf⸗ bedingungen sind in unserem Bureau T. einzusehen.
Alle Biejenigen, welche Eigenthum oder anderweite, zur Wirksamkeit gegen Dritte, der Eintragung in das Hypothekenbuch bedürfende, aber nicht eingetragene Realrechte, geltend zu machen haben, werden aufgefor⸗ dert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion späte⸗ stens im Versteigerungs⸗Termin anzumelden.
Berlin, den 21. Mai 1874
Königliches Kreisgericht. Der Subhastationsrichter.
Subhastations⸗Patent. Nothwendiger Verkauf.
Das dem Gutépächter Wilhelm Schlüter zu Ar⸗ nimswalde bei Gerswalde gehörige, in dem Seldiner Kreise belegene und Band VI. Seite 1. Nr. 39 des Grundbuchs der Rittergüter des Soldiner Kreises
verzeichnete .
Gut Justinenhof mit einem der Grundsteuer unterliegenden a. inhalte von 320 Hektar 57 Ar 89 Qrdr.- Metern, nach einem Reinertrage von 1942, Thlr. zur Grund⸗
2517
von öffentlichen Papieren.
8. Sndustrielle Ctablifsements, Fabriken u. Groß handel. 6. Berschiedene Bekanntmachungen.
J. giterarische Anzeigen.
38. Familien ⸗-Nachrichten.
9. Central Handels Regifter (einschl. Konkurse).—
amburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß⸗ urg i. E., Stuttgart, Wien, Zürich nnd deren Agenten, sowie alle übrigen größeren Aunencen Bureaus.
Erscheint in separater Beilage.
am 2. Oktober e, Vormittags 10 Uhr an hiesiger Gerichtsstelle im Wege der nothwendigen Subhastation versteigert werden. ⸗ Auszug aus. der Steuerrolle, Hypothekenschein, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweifungen, ingleichen besondere Kauf⸗ bedingungen können in unserm Bureau II. eingesehen werden.
Alle . welche Eigenthum oder ander- weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht ein⸗ getragene Realrechte geltend zu machen haben, wer⸗ den aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Prä⸗ 5 spätestensz im Versteigerungstermin anzu—⸗ melden.
Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags soll am 10. Oktober e,, Vormittags 11 Uhr, an hiesiaer Grichtesstelle verkündet werden. Soldin, den 9. Juni 1874. Königliches Kreisgericht. Der Subhastationsrichter.
2836! Oeffentliche Vorladung.
Am 2. Juni 1873 ist zu Coritten die Ortsarme unverehelichte Marie Elisabeth Laenger, eine Tochter des verstorbenen Miethsmanns Johann Gottlob Laenger, im Alter von 51 Jahren 3 Mo⸗ naten und 16 Tagen verstorben. Ihr Nachlaß he— trägt etwa 110 Thlr., der von der Ortsarmenkasse zu Corxitten wegen der angeblich für sie aufgewen⸗ deten Verpflegungskosten beansprucht wird. Da die bis jetzt ermittelten Erben, der Tagelöhner Gottlieb Laenger zu Bärschlauch und der Buchdruckergehülfe Johann Emil Laenger zu Berlin, der Erbschaft ent⸗ sagt haben, so werden die unbekannten Erben, na⸗ mentlich der Schmiedemeister Christian Laenger, event. dessen Erben, hierdurch aufgefordert, in dem auf Mittwoch, den 14. Oktober d. J., Vor⸗ mittags 11 Uhr, vor dem Kreisgerichts ⸗Rath Baehr — Terminszimmer Nr. 2 hierselbst anberaum ten Termine perfönlich oder durch einen gehörig legiti= mirten Bevollmächtigten zu erscheinen und ihr Erb⸗ recht nachzuweisen, widrigenfalls sie mit ihren Erb⸗ ansprüchen ansgeschlossen und der Nachlaß der Orts⸗ armenkafse zu Coritten resp. dem Fiskus zugeschlagen werden wird. Zielenzig, den 1. Juli 1874 Königliches Kreisgericht. II. Abtheilung.
2802 Ediktalladung.
Der Ackermann Heinrich Schaechtebeck zu Diemarden hat dem Gerichte angezeigt, daß er wegen eines ihm aus der Landes⸗ Kreditanstalt in Hannover zu bewilligenden Darlehns Hypothek mit feinem im Bezirke des unterzeichneten Amts ⸗ gerichts belegenen Grundbesitz zu bestellen beabsichtige. Namentlich soll verpfändet werden: . ⸗ der Ackerhof Nr. 3 zu Diemarden mit Gebäu—
den, Gerechtigkeiten und sonstigen n,
infonderheit den laut Vertheilungsregisters von
Diemarden Litt. B. aus der dortigen Theilung
und Verkoppelung dem Anleiher zugewiesenen
4 Morgen und 52 Quadrat⸗Ruthen. . Nachdem der Provokant als verfügungsfähiger Eigenthümer des zu verpfändenden Grundbesitzes sich allhier vorläufig ausgewiesen hat, so werden unter Bezugnahme auf die S5. 25 und 26 der Verordnung vom 18. Juni 1842 und den §. 18 des Gesetzes vom 13. August 1846 alle Diejenigen, welche an die be⸗ zeichneten Pfandgegenstände Ansprüche irgend einer Art erheben zu konnen glauben, mögen diese in Eigen⸗ thums⸗ oder Ober⸗Eigenthumsrechten, in hypotheka⸗ rischen und sonst bevorzugten Forderungen, in Real⸗ lasten, Abfindungs, Dotal⸗ oder Leibzuchts⸗Ansprü⸗ chen oder anderen Verhaftungen und Belastungen be⸗ stehen, . vorgeladen, solche Ansprüche in dem dazu au
Mittwoch, den 16. September 1874, Vormittags 10 Uhr, angesetzten Termine anzumelden. Durch die Nicht⸗ anmeldung geht der Anspruch nicht überhaupt, son⸗ dern nur im Verhältnisse zu der der Landes⸗Kredit⸗ anftalt zu bestellenden Hypothek verloren.
Einer Anmeldung bedarf es daher nur dann, wenn die Rechtsbeständigkeit und das Vorzugsrecht der der Landes-Kreditanstalt zu bestellenden Hypothek nicht eingeräumt werden soll. .
Von der Anmeldungspflicht sind nur Diejenigen befreit, denen über ihre Ansprüche von der Direktiĩon der Hannoverschen Landes⸗Kreditanstalt Certifikate ausgestellt werden, .
Die bekannten Gläubiger werden durch abschrift⸗ liche Zufertigung dieses besonders geladen.
Der Ausschlußbescheid wird nur mittelst Anschlages an die Gerichtstafel bekannt gemacht.
Reinhansen, den 23. Juni 1874.
Königliches Amtsgericht. II v. Goeben.
l2893] Edictalladung.
Die Realgemennde Eilte hat vermöge Kontrakte vom 6. Dezember 1873 von dem Oberst-Lieutenant . D. August von Honstedt zu Eilte das demselben gehörige allodificirte in die Korporatign der Lüne⸗ hurgschen Ritterschaft aufgenommene Gut Eilte— Rr 25 der Matrikel Kantons Celle — mit allen dazu gehtrigen Rechten und Pertinentien, namentlich den dazu gehörigen Ablssungs-⸗Kapitalien und son⸗ stigen AÄequivalenten für abgelöste gutsherrliche Be⸗ rechtigungen und Gefälle und dem Vermögen der ehemaligen Kapelle zu Eilte angekauft.
Äuf Äntrag der Käuferin werden Alle, welche an das verkaufte Gut. e. Pert. Eigenthums⸗, Näher⸗ lehnsrechtliche, k Hnr. und an⸗ dere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, hier⸗ durch aufgefordert, sich damit im Termine
Donnerstag, den 19. September e., Vorm. 11 Uhr, so gewiß zu melden, als jonst. für den sich nicht
Einer Anmeldung der in das Hypothekenbuch des unterzeichneten Amtsgerichts ingrossirten Forderungen bedarf es nicht. ö Der demnãächstige Ausschlußbescheid wird nur durch einmalige Insertion in den Hannoverschen Courier publizirt werden. Ahlden, 6. Juli 1874.
Königliches Amtsgericht.
Rosch er.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛe.
28461 Bekanntmachung. .
Vom unterzeichneten Artillerie Depot sollen ca. 216506 KR. Gußeisen in zersprungener Eis enmunition, welche auf dem Schießplatze bei Jüterbog lagern, in Submifston, verbunden mik demnaͤchstiger Lizitatign, Fffentlich verkauft werden. Reflektanten haben ihre verstegelten und mit der Aufschrift: „Submission auf den Ankauf von Gußsseisen versehenen Offer⸗ ten bis spätestens Freitag, den 24. Juli er. Vor⸗ mittags 9 Uhr, franko einzureichen. Zur Eröff⸗ nung der Submission und demnächstigen mündlichen
Abbieten ist Termin auf Freitag, den 24 Juli er, Vormittags 10 Uhr, im Fdiesseitigen Büreau, Juri stenstraße 485, angesetzt. Die Verkauft · Bedin · gungen können hier eingesehen und auf frankirte An⸗ träge abschriftlich mitgetheilt werden.
Königliches Artillerie Depot zu Wittenberg.
esl Bekanntmachung. Für die Kaiserliche Werft sollen 12 Stück Druckwerke, komplett, beschafft werden.
Lie ferungsofferten sind versiegelt mit der Auf⸗ schrift „Submisston auf Lieferung von Drud⸗ werken“ bis zu dem am 27. Juli, Mittags 12 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Behörde an⸗ beraumten Termine einzureichen. .
Die Lieferungsbedingungen, welche auf portofreie Anträge gegen Erstattung der Kopialien abschriftlich mitgetheilt werden, liegen in der Registratur der un⸗ terzeichneten Werft zur Einsicht aus.
Kiel, den 3. Juli 1874.
Kaiserliche Werft.
1
. Gõ pCt. Schatz
Wir stellen daher den Besitzern 15. August d. J. bei uns nachtragen zu lassen.
zu nehmen. Berlin, den 9. Juli 1874.
Gemäß Beschluß des Comités der Löndoner Steck-Exchange sind die von : stellen des Continents ausgegebenen Königl. Ung. 6*z Schatz ⸗Anweisungen auch in London lieferbar, wenn diefelben von uns mit einer Specification der Serien und unferer Unterschrift verschen sind. solcher Schatzanweisungen, Stücke in Tondon Werth legen, anheim, diesen Lieferbarkeits-Vermerk in der Zeit von heute bis zum
Cee Zu dem Zwecke sind die Scha tzanweisunge
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
Mngar.
⸗ 2tuweifungen,
en Subscriptions⸗
welche auf die Lieferbarkeit ihrer
n mit einem Nummenverzeichniß gegen Quittung uns einzureichen und gegen Rückgabe der letzteren nach Ablauf von 14 Tagen wieder bei uns in Empfang
Nach dem 15. August d. J. findet die kostenfreie Beifügung des obigen Vermerks nicht ferner statt.
Direction der Disconto⸗Gesellschaft.
26
Aktien⸗Gesellschaft für
im Bureau der Gesellschaft .
Vorstandes im Verhinderungsfalle. Duisburg, den 8. Juli 1874. Her Au fsSielhhtsratHa.
Verschiedene Bekanntmachungen. Außerordentliche Generalversammlung der Duisburger
Gießerei zu Duisburg.
Die Herren Aktionäre werden zu einer außerordentlichen Generalversammlung auf
Donnerstag, den 30. Juli, Nachmittags 4 Uhr,
egenstand der Tagesordnung; Neuwahl des 2a j het cis und Delegatlon eines Mitgliedes zur Vertretung des
Per Vor stan.
2853
ordentlichen Generalversammlung auf
35 Wahlen von Mitgliedern für den Aufsi
Braunschweig, den 8. Juli 1874.
Donnerstag, den G. August
Actiengesellschaft für Rühenzucker⸗Indnustrie in Schweden.
Eh In Gemäßheit des §. 16 der Statuten werden hierdurch die Atcionaire zu einer außer⸗
D; M, Vormittags I Uhr,
nach Braunschweig im Lokale der Bahnhofsrestanration berufen. Tagesordnung: 1) Bericht der Direction über die Lage des Unternehmens. . 25 Antrag der Direction wegen Sistirung des Fabrikbetriebes und Verkaufs einzelner Apparate.
chtsrath. Die Behändigung der Legitimationskarten und Stimmzettel erfolgt in der Zeit vom 1. bis 6. August c. im Geschäftsburcau des Herrn Eberhard Mencke zu Brauns
chweig gegen Vorzeigung der Actien.
Der Aufsichtsrath der Aietien gesgllsch t für Rübenzucker⸗Industrie in Sch weden.
Hanse.
28861 Gesellschaft
Versichertes Kapital ultimo Juni 1874: Im II. Quartal waren zu erledigen:
mee Juni. 1000 ö
Deutsche Lebens⸗, Pensions— auf Gegenseitigkeit in Potsdam.
und Nenten⸗Versicherungs⸗
9, 083,431 Thaler. April . . 17869 Anträge mit . Thalern,
099 ö 608, 135 '
Summa
Dazu J. Quartal 2806
Fos NUntage mit . Thãsern,
r 5g
Summa zur Aussteuer und Renten⸗Versicherungen
tretern berestwilligst ertheilt. . Potsdam, den J. Juli 1874.
Veß6er.
55 T nfrage mit 3, 147.213 Thalern. Die Geselsschaft empfiehlt sich zu Versicherungs⸗Abschlüssen auf den Todesfall und Erlebensfall,
Prospekte und jede Auskunft wird auf dem Bureau der Gesellschaft und von sämmtlichen Ver⸗
Die Direktion.
A. L. Rong é.
a6 Ein Hüttenwerk
der Rheinprovinz, mit Hochöfen, Coakẽöfen, Gießerei und mechanischer Werkstätte sucht einen jungen
Ingenieur,
der eine polytechnische Schule mit Erfolg besuchte, Gewandheit im Konstruiren besitzt und im Stande ist, die vorkommenden Analysen zu machen.
reo. Offerten sun II. 41688 nehmen Haasen⸗ steln & Vogler, Annoncen⸗Erpediton in Cöln entgegen.
28711
Ein mit der Standesbuchführung vertrauter, gut empf. zuverl. Mann sucht Stelle bei einem Stan⸗ desamte. Frco. Offert. unter G. F. 142 bef. die
12.
steuer und nach einem Nutzungswerthe von 146 Thlr. zur Gebäudesteuer veranlagt, soll
Meldenden das Recht im Verhältniß zu der neuen Erwerberin verloren geht.
Annoncen ⸗(Expedition von G. L. Daube & Co. in Wiesbaden, Faulbrunnenstr. J.
Die mit einem etatsmäßigen Gehalte von 20 Thsrn, außerdem mit einem Zuschusse aus Kreis= kommunalmitteln von 199 Thirn. jährlich verbun⸗ dene Kreisthierarzt Stelle des Kreises Heilsberg ift immer noch ncht besetzr. Wir fordein quali⸗ fizirte Bewerber auf, sich unter Einreichung der er⸗ forderlichen Zeugnisse und eines Lebenslaufs bis it 1. September d. J. hei ung zu melden. NKönigs⸗ berg, den 3. Juli 1574. Königliche Regierung. Abtheilung des Innern.
Redaktion und Rendantur: Schwieger.
Berlin: Verlag der Expedition Resseh. Druck: W. Elsner.
Drei Beilagen. (einschl. Börsen⸗ u. Handelsregister⸗Beilage Nr. 120.)
3 160.
Königreich Preußen.
Allesrhöchster Erlaß, betreffend den zwischen der Hannover ⸗Alten⸗
bekener und der Magdeburg Halberstädter Eisenbahngesellschaft abge⸗ schlossenen Vertrag wegen Uebernahme der Zinsggrantie für eine An- leihe ersterer Gesellschaft im Betrage von 4 Millionen Thalern. Vom 17. Juni 1874.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von . 2c.
Nachdem behufs Beschaffung einer Anleihe von 94 Millionen Thalern für die Hannover⸗Alten bekener Eisenbahngesellschaft und be⸗ hufs Sicherstellung der Verzinsung dieser Anleihe durch die Magde⸗ burg · Hal berstãdter Eisenbahngesellschaft zwischen diesen beiden Ge⸗ sellschaften der anliegende Vertrag vereinbart ist, und die gleichfalls anliegenden Abänderungen und Zusätze der Gesellschaftsstatuten be⸗ schlossen worden sind, wollen Wir zu diesen Maßnahmen Unsere lan⸗ desherrliche Zustimmung hierdurch ertheilen.
Dieser Erlaß ist durch die Amtsblätter des Domizils beider Ge⸗ sellschaften und derjenigen Bezirke, in denen die Eisenbahnunterneh⸗ mungen beider Gesellschaften liegen, auf Kosten der letzteren bekannt zu machen. Eine Anzeige dieses Erlasses ist in die Gesetz- Sammlung aufuttehsatig. her neter Höchfteigerhänd
rkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. schrif
Gegeben Bad Ems, den 17. Juni 1874.
( 1. S.) Wilhelm.
Camphaufen. Graf zu Eulen burg. Dr. Leonhardt.
Dr. Falk. von Kameke.
Dr. Achenbach.
Zugleich für das Ministerium für die landwirthschaftlichen Ange⸗ legenheiten.
Vertrag zwischen der Magdeburg ⸗Halberstädter Eisen bahngesellschaft und der J Eisenbahngesellschaft.
Die Generalversammlung der Hannover- Altenbekener Eisenbahn⸗ gesellschaft hat durch Beschluß vom 30. Juni 1873 die Emission von 5 Millionen Thalern in Prioritäts⸗Obligatie nen der Hannover ⸗Alten⸗ bekener Eisenbahngesellschaft zum Zwecke der Fertigstellung und Aus⸗ rüstung der Bahn von Hannover nach Altenbeken beschlossen; ferner hat sich zur Vollendung und betriebsfähigen Ausrüstung der Bahn von Löhne nach Vienenburg ein weiterer Geldbedarf zum Betrage von ca. 53 Millienen Thalern herausgestellt, Nachdem von Seiten der ,,, Eisenbahngesellschaft ihre Mitwirkung bei Beschaffung des Gesammtbetrages Per gi Millionen Thaler durch Uebernahme einer Zinegarantie in Aussicht genommen worden ist, wird über anderweite Gestaltung der Beziehungen beider Gesellschaften zwischen der Hannover ⸗Altenbekener Eisenbahngesellschaft einerseits, vertreten durch die Finanz. und Baukommission, sowie die Betriebs= direktion und den Verwaltungsrath derselben und der Magdeburg⸗ Halberstãädter Eisenbahngesellschaft andererseits, vertreten durch ihr Directorium, unter Vorhehalt der Genehmigung des Ausschusses der= selben, sowie der beiderseitigen Generalversammlungen und endlich der Bestätigung der Königlichen Stagtgregierung an Stelle des hiermit aufgehobenen Gesehschaftß⸗ und Betriebsvertrages vom 1617. Juni 1872 der nachfolgende Vertrag geschlossen:
Artikel . Die Beschaffung des gesammten Geldbedarss zum Be tcage von 3 Millionen und 5, zusammen 9i Millionen Thalern, er⸗ folgt durch Ausgabe von Prioritäts-Obligationen der Hannover -Alten-⸗ bekener Eisenbahngesellschaft zum Betrage von 96 Millionen Thalern Nominal in einer Emission zu 45 jährlich verzinslich. Die Zinsen der Prioritäts⸗Obligationen werden bis zum 1. Januar des auf die Betrfebseröffnung der ganzen Bahn von Löhne nach Vienenburg sol⸗ genden Jahres aus Baufonds, von da ab aus den Reinerträgnissen bes Betriebes der Bahnen des Hannover-Altenbekener Eisenbahn⸗ Unternehmens gezahlt. Der Bestimmung des Herrn Handels⸗Mi⸗ nisters bei n nn, der bezüglichen Jahresbetriebsrechnungen bleibt es überlassen, mit ücksicht darguf, daß je nach dem Fortschreiten der Bauausführung allmählich 34 Millionen Thaler der Anleihe für die Fereits im Betriebe befindliche Strecke Hannover ⸗Altenbeken Verwen⸗ dung finden, festzusetzen, ob und welcher Betrag der Zinsen, eventuell bis zum Betrage der Zinsen obiger 33 Millionen Thaler aus den aufkommenden Reinerträgnifsen des Betriebes der Hannover⸗Alten⸗ bekener Bahnstrecke dem Baufonds zu erstatten ist.
Von dem 1. Januar des n die Eröffnung des Betriebes auf der ganzen . von Löhne nach Vienenburg folgenden Jahres ab garantirt die agdeburg Halberstädter Eisenbahngesellschaft den vorgeda Ftermaßen emittirten und noch nicht amortisirten Prioritäts- Obligationen der Hannover - Altenbekener Eisenbahngesellschaft bis zum Betrage von Fr Millionen Thalern, die 45 , Zinsen jährlich aus dem Reinertrage ihres (der Magdeburg-⸗Halberstädter Eisenbahn⸗ gesellschaft? Unternehmens, und zwar prioritätisch vor der Dividende 9 ,,, (Litt. A) und Stamm-⸗Prioritätsaktien (Litt.
und C..
Die Rückzahlung der von der Mag deburg⸗Halberstädter Eisenbahn⸗ gesellschaft in Erfüllung der übernommenen Garantie etwa geleisteten Zuschüsse erfolgt aus dem Reinertrege des oder der folgenden Jahre derart, daß auf die Stamm- und Stamm-Prigritätsaktien der Han⸗ nover / Allten he kener Eisenbahngesellschaft eine Dividende nicht eher entfällt, als bis die Rückzahlung aller geleisteten Vorschüsse an die Magdeburg⸗Halberstãdter Eisenbahngesellschaft voll geschehen ist.
Die JZinsggrantie der Magdeburg Halberstädter Eisenbahngesell ; schaft für die 94 Millionen 21 Prioritäts ⸗Obligationen der Han⸗ nover · Altenbekener Eisenbahngesellschaft erlischt, wenn 10 Jahre nach einander ein Zuschuß zur Verzinsung derselben von Seiten der Magde⸗ burg⸗Halherstädter Eisenbahngesellschaft nicht zu leisten gewesen ist.
! uf Amortisatien der Prioritäts Obligationen, so wie auf Ver zinsung der bereits amortisirten Obligationen erstreckt sich die Garantie nicht; vielmehr kann eine Amartisirung erst dann eintreten, wenn die Rückerstattung der von der Magdeburg · Halberstadter Eisenbahngesell⸗ schaft etwa geleisteten , . zur Verzinsung voll erfolgt ist.
Artikel JJ. Die Magdeburg - Halberstädter Eisenbahngesellschaft hat auf Grund des bisherigen Vertrages vom 16/17. Juni 1872 Stamm, und Stamm - Prioritätsaktien der Hanngver ; Altenhekeger Eisenbahnzesellschaft im Nominalbetrage von ungefähr sieben Millio⸗ nen Thasern bereits erworben, welche vertragsmaͤßig dauernd im Be⸗ sitze der Magdeburg ⸗Halberstädter Eisenbahn esellschaft verbleiben soll⸗ ten. Nachdem durch den gegeuwärtigen Vertrag die finanzielle Be⸗ theiligung der Magdeburg⸗Halberstädter Eisenbahngesellschaft an dem Unternehmen der Hannover ⸗Altenbekener Eijsenbahngesellschaft in an⸗ derer Weise gesichert worden ist, wird die Magdeburg Halberstädter Eisenbahngesellschaft von ihrer Verpflichtung, 8 Millionen Thaler der vorbezeichneten Aktien dauernd in ihrem Besstze zu bealten, enthunden.
Artikel jJf. Die Magdeburg Hal berstädter Cisenbahngesellschaft erhält für den 26 von jeder Million Thaler Stammaktien bezw. Siamm--Hrioritätsaktien jeder Emission ein Stimmrecht — M2, ar niemals mehr als i, der gesammten in der Generalversamm⸗ ung vertretenen Stimmen.
Sollte das Aktienkapital der Hannover ⸗Altenbekener Eisenbahn⸗ gesellschaft über den gegenwärtigen Betrag von 183 Millionen Thalern erhöht werden, so vermindert sich das Stimmrecht der Magdeburg⸗ , Eisenbahngesellschaft von na. Pr Million Thaler nach
erhältniß des * Stammkapitals vou 181, Millionen Thalern.
Artikel IV. eide Gesellschaften räumen sich gegenseitig das Recht ein, durch Delegirung von Mitgliedern der respektiven Verwal⸗ tungen an den auf die Hannover ⸗Altenbekener Eisenbahngesellschaft
Berlin, Freitag, den 10. Juli
bezüglichen Verhandlungen der resp. Verwaltungsräthe mit ber athen⸗ der Stimme Theil zu nehmen.
ö Artikel 7. Die Hannover ˖ Altenbekener Eisenbahngesellschaft über⸗ trägt die gesammte Verwaltung einschließlich des Betriebes ihrer ge⸗ ammten von ihr jetzt oder zukünftig esessenen Eisenbahnen ohne irgendwelche Beschränkung und ohne sich ein Kündigungsrecht dieser⸗ 3 vorzubehalten, . einschließlich der Ausführung aller bereits eschlessenen oder noch zu beschließenden Neubauten an die Magde burg⸗Halberstädter Eisenbahngesellschaft, jedoch unter Vorbehalt aller der Generalversammlung, und dem Verwaltungsrath statutenmäßig verbleibenden Zuständigkeiten.
Artikel IJ. Das Direktorium der Magdeburg⸗Halberstädter Eisenbahngesellschaft bildet fortan den Vorstand der Hannover ⸗Alten— bekener Eifenbahngesellschaft nach Maßgabe des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuchs.
Die Finanz. und Bau⸗Kommission und die Betriebe ⸗ Direktion der Hannover Altenbekener Eisenbahngesellschaft werden aufgelöst.
Artikel VII. Die Magdeburg, Halberstädter Eisenbahngesellschaft verpflichtet sich, die ihrer Verwaltung anvertrauten Bahnen in allen Beziehungen, insbesondere in Betreff der Zuführung von Güter und Petsonenverkehr mit derselben Sorgfalt, wie ihre eigenen Unterneh— mungen, zu bewirthschaften. Sie fuhrt den Betrieb und leitet den Ban der Bahnen der Hannover-Altenbekener Eisenbahngesellschaft für Rechnung der Letzteren, und werden ihr zu diesem Behufe die ge— sammten beweglichen und unbeweglichen Vermögensstücke der zum Betrieb fertig gestellten Eisenbahnen, sowie der im Bau befindlichen Strecken der, Hanno ver⸗Altenbekener Eisenbahngesellschaft nach einem unter Mitwirkung beider Gesellschaften aufgenommenen Inventar übergeben.
Die Abgänge und Zugänge werden alljährlich konstatirt.
Die Magdeburg ⸗ Halberstädter Eisenbahngesellschaft wird bei der gesammten ihr übertragenen Vermögensverwaltung die Interessen der Hannover- Altenbelener Eisenbahngesellschaft gleich den ihrigen wahrnehmen.
Artikel VIII. Das gesammte Beamten und Dienstpersonal der Hannoyer⸗Altenbekener Eisenbahngesellschaft geht mit der Perfektion dieses Vertrages in den Dienst der Magdeburg-Halbherstädter Eisen⸗ bahngesellschaft über, soweit nickt durch besendere Stipßulgtion aus drückliche Ausnahmen verabredet sind. Die Magdeburg ⸗Halberstädter Eisenbahngesellschaft übernimmt von diesem Zeitpunkte an die mit diesem Personal abgeschlossenen Verträge zu erfüllen. Die etwa für die Bamten der Hannover ⸗-Altenbekener Eisenbahngesellschast bestehen⸗ den Pensions, und Unterstützungskassen, die Beamten⸗Sterbekassen, so⸗ wie die Arbeiter⸗Kranken⸗ und Unterstützungskassen bleiben so lange ge= trennt bestehen, bis mit Zustimmung der keiderseitigen Berechtigten eine , . mit den enisprechenden Kassen der Magdeburg-⸗Hal= berstädter Eisen ahngesellschaft zu Stande gekommen ist. Die Auf— lösung der Verträge mit den gegenwärtigen Mitgliedern der Finanz- und Baukommission hat die Hannover ⸗Altenbekener Eisenbahngesell⸗ schaft zu bewirken.
Artikel I. Der Vermögenskomplex der Hannover⸗Altenbekener Eisenbahngesellschaft ist zwar für die Dauer dieses Vertrages getrennt zu halten, jedoch wird zur Vermeidung einer getrennten komplizirten Betriebsrechnung a ef,
1) Die Reserve; und Erneuerungsfonds beider Bahnen bleiben nach, wie vor gesondert und emfangen ibre Jahresbeiträge aus den Betriebgeinnahmen, der beiderseitigen Bahnen nach Maßgabe der statutarischen Bestimmungen.
27) Im Uebrigen parlizipiren, beide Bahnen an den sämmtlichen Betriebsausgaben in folgender Weise: a. an den Kosten der allgemeinen Verwaltung nach Verhältniß der Bahnlängen; b. an den Kosten für die Bahnverwaltung nach Maßgabe der wirklichen Ausgaben; e, an den Kosten der Transpartverwaltung nach Verhältniß der durchlaufenen Lokomotivmeilen und Wagenachsmeilen.
3) Außer den sub 2 zu berechnenden Kosten wird in Betreff der für die Benutzung der Betriebsmittel beider Gesellschaften zu berech⸗ nenden Vergütung festgesetzt: . sämmtliche Lokomotiven mit Tendern und sämmtliche Wagen sollen ohne Rücksicht darauf, für wessen Rech⸗ nung sie angeschafft sind, für, beide Bahnen gemeinschaftlich benutzt werden; b. für jedes Betriebsjahr findet über diese gemeinschaftliche Benutzung eine Abrechnung in nachstehender Weise statt: von dem Werth der hezüglichen Betriebsmittel werden 4 x bei den Lokomo⸗ tiven nebst Tendern nach Verhältniß der Lokomotivmeilen und bei den Personen · und Güterwagen nach Verhältniß der Wagenachsmeilen auf die Hannover · Altenbekener und die Magdeburg⸗Halberstädter Bahn repartirt und alsdann, soweit die also ermittelten Quoten für die Han⸗ nover Altenbekener oder für die Magdeburg ⸗Halberstädter Eisen⸗ bahn mehr oder weniger betragen als 4 * von dem Werthe, resp, den Beschaffungskosten der Betriebsmittel, ihrem Betriebe debitirt und beziehungsweise kreditirt werden. Der Werth der his . 31. Dezemher 1874 vorhandenen resp. beschafften Betriebsmittel beider Gesellschaften wird durch eine der Genehmigung der beiderseitigen Verwaltungsräthe unterliegende Taxe festgestellt wer= den. in die nach dem genannten Termin beschafften resp. noch zu beschaffenden Betriebsmittel kommen lediglich die wirklich verausgab⸗ ten Selbstkosten der Beschaffung, nicht auch der Erneuerung der bezüglichen Betriebgmittel zur Berechnung. c. Was im Verkehr mit anberen Bahnen an Wagenmiethe, einschließlich Verzögerungsgebühr und Konventionalstrafen aufkommt und gezahlt wird, beziehungsweise die Differenz zwischen dieser Einnahme und Ausgabe wird für jedes Betriebsjahr auf. die Hannover⸗-Altenbekener und die Magdeburg⸗ Halberstaͤdter Eisenbahngesellschaft nach Verhältniß der Wagenachs—⸗ meilen verrechnet. Sollten auch für die Benutzung von fremden Lo⸗ komotiven und Tendern auf den Bahnen beider Gesellschaften oder eigener Lokomotiven und Tender auf anderen Bahnen Vergütungen in Einnahme oder Ausgabe kommen, so partizipiren daran die Hannover Altenbekener und die Magdeburg⸗Halberstädter Eisenbahngesellschaft nach Verhältniß der Lokomotivmeilen.
Sie vorstchend sub 3 gegebenen Bestimmungen haben vom 1. Ok- tober 1873 an rückwirkende Kraft.
ür den Fall, de die Magdeburg;: Halberstädter Eisenbahn
gesellschaft noch den etrieb anderer nicht zu ihrem Unternehmen gehöriger Gisenbahnen übernehmen sollte, muß die Hannover Alten ⸗ bekener Eisenbahngesellschaft in Ansehung der Repartition der Betriebs autgabe auch im Verhältniß zu diesen fremden Bahnen sich die in diesem Paragraphen ausgestellten Grundsätze gefallen lassen.
Sollte das Betriebsmaterial der einen oder anderen Eisenbahn gesellschaft sich demnä st für den Betrieb ihrer Bahnen als unzu- reichend heraustellen, so ist dieselbe auf Anfordern der anderen Eisen⸗ bahngesellschaft verpflichtet, die Betriebsmittel dem Bedürfniß ent⸗ sprechend zu ergänzen.
Artikel X. Die Hannover ⸗Altenbekener Eisenbahngesellschaft wird während der Dauer dieses Vertrages ohne Zustimmung der Magde burg⸗Halberstadter Eisenbahngesellschaft keinerlei Abänderungen und Ergänzungen des Statutz vornehmen, auch insbesondere nicht ihre eigene Auflösung beschließen. Sollten dennoch derartige Beschlüsse gefaßt werden, so würden sie den Rechten der Magdeburg ⸗Halber⸗ städter Eisenbahngesellschaft keinen Abbruch thun.
Artikel Xi. Die Magdeburg ⸗Halberstädter Eisenbahngesellschaft übernimmt die Verpflichtung, gus den aufgekommenen Betriebsein⸗ nahmen, die das bewegliche Material, so auch alles unbewegliche Eigenthum, insbesondere die Bahnen und die dazu gehörigen Hoch⸗ bauten im Bau und Besserung zu erhalten und bei den vorzunehmenden Reparaturen die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, sowie nach den auf ihren eigenen Bahnen geltenden Grundsätzen zu verfahren.
und Königlich Preußischen Stants⸗Anzeiger. 1
S7*.
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Artikel XII. Die Kassenverwaltung wird nach den Bestimmun⸗ gen der Statuten der Magdeburg ⸗Halberstãdter Eisenbahngesellschaft geführt. An etwaigen Erträgnissen aus der Belegung von Geldern, sowie an etwaigen Verlusten partizipiren beide Verwaltungen nach Verhältniß der etwa disponibel gewesenen Bestände des Baufonds, sowie ihrer Betriebsüberschüfse des Vorjahres, der letzteren unter Be⸗ rücksichtigung der für Verzinsung und Amortisation im laufenden Jahre gezahlten Beträge und deren Fälligkeitstermine — vorbehaltlich . anderweitigen Verständigung der beiderseitigen Verwaltungs⸗ räthe.
Artikel XIII. Zur Vereinfachung des Geschäftsganges werden die beidersestigen Verwältungsräthe Fürsorge treffen, daß die Betriebs- rechnung der Hannover ⸗Altenbekener Eisenbahngesellschaft, soweit es sich um die gemeinschaftlichen, nach den im Artikel IX. festgestellten Grundsätzen zu repartirenden Ausgaben handelt, und ebenso die Jah⸗ resrechnung über die gemeinschaftliche Benutzung des Betriebsmaterials durch die beiderseitigen Rexisoren gemeinschaftlich geprüft, und daß ö. ,, Revisionsbericht an beide Verwaltungen erstat⸗
ird.
Sind über die Behebung der gezogenen Monita in den beider⸗
seitigen Verwaltungsräthen verschiedene Ansichten vorhanden, so hat der Borsitzende des Verwaltungsrathes, der Magdeburg ⸗⸗Halberstãdter Eisen zahngesellschaft eine gemeinschaftliche Sitzung der Verwaltungs⸗ räthe beider Bahnen einzuberufen, in welcher die Majorität der er⸗ schienenen Mitglieder die Entscheidung abgiebt. J Artikel XIV. Entstehen zwischen den Kontrahenten Streitigkeiten über die Auslegung dieses Vertrages, jo soll hierüber, falls dieselben sich nicht über eine andere schiedsrichterliche Entscheidung einigen, unter Ausschluß jeder Berufung durch ein Schiedsgericht entschieden werden, welches aus 3 Mitgliedern anderer unbetheiligter, zum deut⸗ schen Eisenbahn verein gehöriger Eisenbahn⸗Direktorien gebildet wird. Eines dieser Mitglieder wird vom Verwaltungsrath der Hannover Altenbekener, und eines von dem Verwaltungsrathe der Magdeburg⸗ Halberstãdter Eisenbahngesellschaft, das dritte aber von diesen beiden Mitgliedern selbst gewählt. Können diese beiden letzteren sich über die Wahl des Obmanns nicht einigen, so entscheidet über die von ihnen vorgeschlagenen beiden Personen das Loos
Die den belden Gefellschaften obliegende Wahl muß innerhalb 14 Tagen von der Zeit an erfolgen, wo der Antrag auf schiedsrichter= liche Entscheidung von Einem von ihnen dem Anderen mitgetheilt ist.
Hält eine Partei diese Frist nicht inne, so geht das Wahlrecht auf die andere Partei mit über.
Alle übrigen etwa entstehenden Streitfragen werden durch den ordentlichen Richter entschieden.
Artikel W. Dig Hannover- Altenbekener Eisenbahngesellschaft wird die nach diesem Vertrage erforderlichen Aenderungen ihrer Sta⸗ tuten, resp. daz Privilegium zu den Prioritäts⸗Obligationen (Artikel J.) mit den Gesellschafts-Vorständen der Magdeburg ⸗Halberstädter Eisen⸗ bahn vereinbaren und mit diesem Vertrage der Königlichen Staats⸗ Regierung zur Genehmigung vorlegen.
Artikel XVI. Vorstehender Vertrag kann nur unter gegenseitiger Verständigung der Lontrahenten aufgehoben oder abgeändert werden. Derselbe tritt in Kraft nach erfolgter Genehmigung desselben durch die beiderseitigen Generalversammlungen, bezw. so weit erforderlich, nach Zustimmung der Königlichen Stagts-Regierung.
Bie den Vertrag 1 Vorstände der beiderseitigen Eisen⸗ bahngesellschaften sind verpf ichtet, ohne Verzug die behufs Erwirkung diefer Genchmigung erforderlichen Maßregeln zu treffen.
Artikel XViI. Die Kosten dieses Vertrages werden von den kon⸗ trahirenden beiden Gesellschaften je zur Hälfte getragen.
HUI. Nachtrag zum Statut der Hannover ⸗Altenbekener Eisenbahn⸗Gesellschaft.
Artikel J. Die S8. 8, 25 und 24 des unterm 25. November 1868
Allerhöchst bestätigten Statuts der Hannover-Altenbekener Eisenbahn⸗ efellschaft werden durch nachstehende, den bisherigen Zifferzahlen ent⸗ r n Paragraphen ersetzt.
85. (Amortisationsfonds.) Die Stamm ⸗Prioritäts⸗ Aktien (8. 5 Nr. Y) unterliegen der Amortisation. Behufs derselben wird nach dem Ablaufe des ersten Betriebs jahres ein Amortisations⸗ fonds gebildet, welcher dazu bestimmt ist, die sämmtlichen Stamm⸗ Prioritäts Aktien allmählich einzuziehen und zu vernichten, und daher geschlossen wird, sobald dieser Zweck err: icht ist.
Dem Amortisationsfonds werden überwiesen:
P die nicht erhobenen Zinsen und Dividenden welche nach 5. 25 u Gunsten der Gesellschaft verfallen sind, sowie die Zinsen der Re⸗ 6 beide jedoch nur in dem Falle, wenn der Reservefonds in voller Höhe vorhanden ist (5. 6); ⸗
2) die Einnahmen aus dem Verkaufe alter Materialien des Oberbaues und der Betriebzmittel und die Zinsen des Erneuerungs⸗ fonds, wenn dieser soweit angewachsen, daß der Handels⸗Minister eine Ritz; Verstärkung desselben einstweilen nicht für erforderlich erachtet 3) ein Drittel des Ueberschusses, welcher von dem nach 5§. 23 zu ermittelnden Restbetrage des Reinertrages alljährlich verbleibt, nach⸗ dem die Inhaber der Stamm-Prioritäts⸗Aktien fünf Prozent des No- minalbetrages ihrer Aftien und die Inhaber der Stamm-⸗Aktien sechs und zwei Drittel Prozent (63 Prozent) des Nominalbetrages ihrer Aktien erhalten haben.
Es bleibt dem Verwaltungsrathe das Recht vorbehalten, unter Genehmigung des Handels⸗Ministers den Amortisationsfonds durch
Erhöhung der Quote des ,, . ad 3 zu verstärken und dadurch die Tilgung der Stamm-Prioritäts Aktien zu beschleunigen.
Die Einlösung der Stamm-Prigritäts-Aktien wird entweder durch den Ankauf an der Börse bis zum Nominalwerthe oder in Folge der Kündigung durch Zahlung des Nominalwerthes, je nach den Mitteln dez Amortisations fonds bewirkt.
Die Nummern der zu kündigenden und zu amortistrenden Stamm⸗ Priorstäts⸗ Aktien werden durch das Loos alljährlich im Oktober in Gegenwart eines Mitgliedes des Vorstandes unter Zuziehung eines, das Protokoll aufnehmenden Notars bestimmt, und sind darauf nach einer wenigstens 2 Monate vorher ergangenen öh f ben Anzeige der ausgeloosten Nummern am nächsten 1. Januar fällig.
Die Auszahlung der ausgeloosten Stamm⸗Prioritäts-Aktien er= folgt von dem dazu hestimmten Tage ab aus der Gesellschaftskasse nach dem Nominalwerthe an den Vorzeiger dieser Aktien gegen Aus⸗ lieferung derselben. .
Die ausgeloosten Stamm ⸗Prioritäts-Aktien verlieren von dem Faͤlligkeitsternrine ah den Anfpruch auf Theilnahme an der Dividende.
Die faͤllig erklärten und eingelösten Stamm ⸗Prioritäts ⸗Aktien werden unter Beachtung der oben wegen der Verloosung vorgeschrie⸗ benen Form verbrannt, und Über die Ausführung der Tilgung wird dem betreffenden Eifenbahn ⸗Kommisfarigte alljährlich ein Nachweis vorgelegt. Die Nummern der zur Rüczzahlung fälligen nicht zur Ein- . vorgejeigten Stamm ⸗-Prioritäts, Aktien werden jährlich während zehn Jahre von dem Verwaltungsrath behufs Empfangsnahme der Zahlung öffentlich aufgernfen. .
Die Aktien, welche nicht innerhalb eines Jahres nach dem letzten öffenfsichen Aufrufe zur Einlösung vorgezeigt werden, sind werthlos, was unter Angabe der werthlos gewordenen Nummern alsdann von dem Verwaltungsrathe öffentlich bekannt zu machen ist.
Die Gesellschaft hat wegen solcher Stamm⸗Prioritäts ⸗Aktien keinellei. Verpflichtungen mehr, doch kann sie davon gängliche oder theilweise Bezahlung vermittelst eines Beschlusses der eneralver · sammlung gus Billigkeitsgründen gewähren.