1874 / 159 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 09 Jul 1874 18:00:01 GMT) scan diff

. 23. (Dividenden und deren Festst ellung). Mit Ab, ] und sich nicht vollständig mit ihren Gläubigern regulirt haben; muneration, welche in ihrem Gesammtbetrage durch die Generalver⸗ lauf des Semesters (30. Juni bis 31. Dezember), in welchem die (. Personen, welche nicht im Vollbesitze der bürgerlichen Ehrenrechte sammlung festgefetzt wird. Die Vertheilung derselben unter die Mit- Bahn welche im Uebrigen auch streckenweise in Betrieb gesetzt wer— find? d. Personen, welche mit der Gesellschaft in Kontrakts ⸗Verhält⸗ glieder Tes Verwaltungsrathes erfolgt im Verhältniß zur Zahl der

Ten? kann vollständig fertig und in ihrer ganzen Ausdehnung in nissen stehen. . ö. . Sitzungen, weschen diefelben beigewohnt haben, dabel wird für den

Betrieb gesetzt wird, hört die Verzinsung der Aktie aus dem Bau-. 5.4 (Der Vorsitzende) Der Verwaltungsrath wählt aus seinen jedesmaligen Vorsitzenden das Dohpelte angenommen.

Fapital auf und wird statt derselben der aus dem Unternehmen auf in Preußen wohnenden Mitgliedern alljährlich einen Vorsitzenden und §. I2. (Gefelischafts⸗Vorst and) Den Gesellschafts⸗

kommende Reinertrag nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen einen Stellvertreter für denselben. . Vorstand (58. 13) bildet das Direktorium der Magdeburg · Halberstãdter

vertheilt: ; . Zur Gültigkeit der Wahl ist erforderlich, daß fie mit absoluter Sisenbahngesellschaft. Zusammensetzung und Wohnsitz desselben regelt 1) Aus dem Ertrage des Unternehmens werden zunächst die Ver⸗ Stimmenmehrheit erfolgt ist. f ; sich lediglich nach den Bestimmungen des Statuts der Magdeburg⸗

6. waltungs⸗, Unterhaltungs⸗, Betriebs und sonstigen Ausgaben, sowie Der Vorsitzende leitet die Geschäfte, beruft die Versammlungen, Halberstaͤdter Eisenbahngesellschaft.

alle auf dem Unternehmen haftenden Lasten bestritten; 2 ladet zu denselben die Mitglieder schriftlich unter Andeutung der Dlefer Vorstand führt die Verwaltung und den Betrieb, des 2) sodann werden die in den 55. 6 und 7 gedachten jährlichen Hauptgezenstände der Berathung ein und leitet in der Versammlung Hannover ⸗Altenbekener Eisenbahnunternehmens und bewirkt die Bau⸗

Beiträge zum Reserve und Ergänzungsfonds vorweg genommen und selbst die Verhandlungen. ausführung etwaiger Erweiterungen desselben für Rechnung der Han⸗ I) der demnächst verbleibende Reinertrag alljährlich in folgender Der Stellvertreter des Vorsitzenden hat, wenn letzterer ver= nover Altenbekener Eisenbahngesellschaft.

Weise unter die Aktionäre vertheilt: a. vorerst erhalten die Inhaber hindert ist, überall die gleichen Rechte und Pflichten, wie der Vor⸗ §. 13. (Befugnisse des Vorstandes.) Der Vorstand

Der Stamm-⸗Prioritätsaktien für das laufende Jahr fünf Prozent des sitzende selbit. 3 (8. 12) vertritt die Gesellschaft gerichtlich und a n , in Ge⸗

Nomlnalbeträges ihrer Aktie; b. was nach Deckung dieser fünf Pro⸗ §. 5. (Versammlungen und Beschlüßsse) Der Ver⸗ mäßheit der 55. 27 241 des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetz⸗

zent noch übrig bleibt, bis zur Höhe von sechs zwei Drittel Prozent, waltungsrath versammest sich fo oft, als der Vorsitzende, oder die Auf⸗ buches. Für seine Legitimatien und die Form der Rechtsgeschäfte sind Twöird Unter die Inhaber der Stammaktien nach Verhältniß des No⸗ sichtsbehörde, oder der Gesellschaftsvorstand (8. 12) oder 4 Mit neben den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen die Verschriften der minalbetrages ihrer Aktien vertheilt. Von dem Reberschuffe über die glieder des Verwaltungsraths solches unter Angabe des Berathungs-⸗ Statuten der Magdeburg-Halberstädter Eisenbahngesellschaft maßgebend.

echs zwei Brittel Prozent wird his zur erfolgten Tilgung der Stamm gegenstandes wünschen. . §. 146. Mit Einführung der vorbezeichneten Aenderung der Ver= riorltäts-Äktien ein Brittel zum Amortisatiensfonds (58. 8) gengmmen, Die Sitzungen finden in der Regel zu Hannover statt, können waltungs-Organisation kommen die in dem ursprünglichen Gesell⸗ . wogegen die übrigen zwei Drittel auf die Stamm. und die Stamm. aber auch auf einer der Stationen des Hannover ⸗Altenbekener schaftsstatute bezeichneten Aemter des Spezial Direktors, des Betriebs⸗ Prioritäts-ktien pro rata vertheilt werden. Es bewendel jedoch bei oder des Magdeburg, Halberstädter Eisenvahnunternchmens abgehalten Direktors C5. Re) und des Syndikus in Wegfall. der im 5§. 8 vorbehaltenen Befugniß, von jenem , l, über werden. Gültige Beschlüsse können nur mit absoluter Stimmenmehr⸗ Die Funktionen der Revisoren übt der Verwaltungsrath nach fechs zwei Drittel Prozent auch mehr als ein Drittel zum Amorti⸗ heit gefaßt werden (ekt. S. 15). Für den Fall der Stimmengleichheit S. 6b. Abändernd wird zu §. 29 des Statuts bestimmt, daß die

sationdöfonds zu nehmen. 0. Sollte in einem oder dem giebt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Bei Wahlen wird regelmäßigen Gegenstände der Bergthung und der, Beschlußfassung andern! Jahre? der Reinertrag nicht ausreichen, um, den In. ebenso verfahren, wie im 8. 38 sub S. und am Ende vorgeschrieben der Generalverfsammlung sind: a. Erstattung Des Berichts über die habern Ter Stamm- Prioritätg-Aktien die unter „a. gedachte ist. Mitalieder, welche kei dem Gegenstande der Berathung ein Geschäfte des verflossenen Jahres und der Vorlegung des Rechnungs⸗ Hir nde von fuͤnf Prozent für das laufende Jahr zu gewähren, so Privatinteresse haben, müssen sich bei der Abftimmung entfernen. abschlusses dieses Jahres; b. Erstattung des Berichts des Verwal⸗ wird das Fehlende aus dem Reinertrage des oder dei folgenden Jahre Ueber Beschlüsse des Verwaltungsraths wird ein Protokoll geführt. tungsraths über die Prüfung des Rechnungsabschlusses des verflossenen nachgezahlk, und die Inhaber der Stammaktien erhalten nicht eher Zur Führung des Protokolls sowie zu falkulatorischen und anderen Jahres; . Wahl der Mitglieder des Verwaltungsraths; d. Beschluß⸗ eine Dividende, als Vis diese Nachzahlung vallständig geleistet ist. Dülfsieiftungen kann der Verwaltungsrath für Re ö. der Gefell! nahme Über diejenigen Angelegenheiten, welche der Generalversammlung Vel Der Dividenden⸗Nachzahlung, gelangen Dividendenscheine der schaft sich der Beihülfe geeigneter, aus der Gesellschafts k 9 zu remu. von dem Verwaltungsrathe, dem Vorstande oder einzelnen Aktionären fruheren Jahre vor denen der späteren Jahre zur Einlösung. Die nęrirender Sachverständiger bedienen. Die Mitglieder des Gesellichafts⸗ zur Lntscheidung vorgelegt werden; e. Feststellung der den Mitgliedern , Der Dividende aus der Gesellschaftskasse erfolgt jährlich vier Votstands, sowie des Verwaltungs ⸗Ausschusses der Magdeburg ⸗Halber⸗ des Verwaltungsraths zu gewährenden Remunerationen. Wochen nach Publikation der Bilanz (§. 29. . städter Eisenbahngesellschaft können, abgesehen von vertraulichen

Im Falle der Auflösung der Gesellschaft resp. der Liquidation Sitzungen, den Sitzungen des Verwaltungsraths mit berathender des Gesellschaftsvermögens haben die Inhaber der Stamm⸗Prioritäts- Stimme beiwohnen.

aktien ein Prioritätgrecht an dem verfheilungsfähigen Erlöse für das §. 6. Reffort und Befugnisse). Der Verwaltungsrgth ist XIII. Nachtrag, zum Statut der Magdeburg-Halber

Unternehmen, so daß sie aus demselben zunächst und vor den Inhabern ein Organ der Aktionäre, durch welches diese möglichst genaue Kennt⸗ städter Eisenbahngesellschaft.

der Stamm-⸗Aklien befriedigt werden müssen. : ni; vom gesammten Betriebe der Angelegenheiten der Gesellschaft §. 1. Das Unternehmen der Magdeburg⸗-⸗Halberstädter Eisen- F. 24. (Dividenden sfcheine und Tal eng.) Mit den Stamm nehmen und in den Generalversammlungen die ihnen nöthig scheinen. bahnheselischaft wird auf die Uebernahme, der gefämmten Verwaltung

aktien werden 2. Dividendenscheine auf fünf Jahre nach dem bei, den Aufschlüsse erlangen können. Er vertritt die Interesfen der Ge⸗ der Hannover -Altenbekener Eifenbahnge aft' und Garantirung von liegenden Schema D. und b. Talons nach dem beiliegenden Schema E. sellschaft gegenüber der Mahd eburz⸗Halberstädter Cslsenbahngesellschaft 4 * Zinsen jährlich für ö zum . . 9 . . und mit den Stamm-⸗Prioritäts-Aktien a. Dividendenscheine nach dem und üherwacht die Geschäftsführung in allen Zweigen der Verwaltung. agufzunchmende Prioritäts Anleihe der Hannover Illtenbekener Eifen⸗ beiliegenden Schema F. und b. Talons nach dem beiliegenden Der Verwaltungsrath kann deshalb von dem Vorstande zu jeder Zeit bahngesellschaft nach Maßgabe des anliegenden zwischen beiden Gesell⸗ Schema q. ausgehändigt und in gleicher Weise von fünf zu fünf Auskunft über die Verwaltung im Allgemeinen und über spezlelle Fragen schaffen abgeschlossenen, durch e i ber Generalversammlungen der

Jahren erneuert, ; verlangen und ist berechtigt, durch Fommiffarien die Akten, Bücher und Magdeburg -Halberstädter Eisenbahngefellschaft vom 9. Mai 1874, be⸗ Dividendenscheine und Talons werden unter der Firma zes Ver, Rechnungen, ein zuschen, . ö der an , ,. kiten ge, fc , vom waltungsrathes und zwei faesimilirten Unterschriften der Mitglieder Dem Verwaltungsrathe sind von dem Vorstande regelmäßig die 4. Mai 1574 genehmigten Vertrages vom 3. Mai 1874 ausgedehnt. desselben, sowie dem Stempel der Gesellschaft ausgefertigt. jährlichen Bilanzen zur Prüfung und Dechargirung vorzulegen. Dementsprechend werden die Vestimmungen des XII. Nachtrags Die ÄAuzreichung neuer Dividendenscheine und Talons erfolgt an Zu diefem Behufe wählt der Verwaltunggrath aus selner Mitte zum Statut der Magdeburg Halb erftädter Eifenbahngesellschaft 353 den Präsentanten des Talons, sofern nicht von dem sich als solchen oder aus der Sul der in Preußen wohnhaften Aktionäre drei Revisoren, und R ergänzt und beziehungsweifse abgeändert, legitimirenden Inhaber der Aktie dagegen vorher bei dem Vorstande welche die vorgelegten Bilanzen speziell zu prüfen und über den Be⸗ 3. 2. Macht die Magdeburg Halberst dier Eisenbahngesellschaft der Gesellschaft schriftiicher Widerspruch erhoben worden ist. fund dem Verwaltungsrathe schriftlichen Bericht zu erstatten haben. von der ihr durch den im Artikel JJ. erwähnten Vertrag beigelegten

Im Falle solchen Widerspruchs werden die Dividendenscheine und Letzterer ist ermächtigt, auf diesen Bericht Decharge zu ertheilen, wenn sfugniß Ter Veräußerung der von ihr erworbenen Stamm- und der neue Talon zurückbehalten, bis der Streit zwischen beiden Prär sich gegen die Bilanz nichts, zu erinnern gefunden, oder wenn die ge⸗ en , mer dme ds i fen rn, fl m rc? tendenten im Wege der Güte oder des Prozesses J machten Erinnerungen erledigt sind. schaft Gebrauch, fo soll der aus dem Verkauf derse ben erzielte Erlös

Ist aber der Talon innerhalb Jahresfrist nach dem Fälligkeit · ; , Falles hat der Verwaltungsrath der auf den zur Amortifatibn der guf Grund des Allerhöchsten Privilcgiums vom tage des ersten der neu zu erhebenden Dividendenscheine nicht präsen˖ Abschluß der Prüfungsarbeiten fylgenden nächsten ,, Reekugust 18373 emittirten Prioritäts-Bbligationen der Ragdeburg; tir worden, fo wird derfelbe werthlos, und es erfolgt die Aushändi⸗ welcher das Resustat der Prüfung stets mitzutheilen ist, die Beschluß. Habkerstädter Gisenbahngefellschaft verwendel werden, doch kann mit gung der neuen Dividendenscheine und des neuen Talons nur noch an nahme über die Verfolgung oder die Bestätigung der unerledigten Denchmigung der Königlichen Staatsregierung auf Beschluß der Ge—

den Inhaber der Aktie. Crinnerungen, resp. über die Ertheilung der Decharge anheimzustellen. 1 15 t wend lten. Ueb Äitikel II. Die beiden letzten Absätze des §. 26 und der letzte Die bei der ersten ordentlichen Generalversammlung nach Ablauf der 3 4 n e em n, J, gin , . Eiern Absatz des 8. 27 kommen in Wegfall. Baureit zu wählenden Revisoren haben die Baurechnung, sowie die Fahn-Kommiffariat Nachweis einzureichen. Die Amortifation der auf

Krtikel Ui. Die in den 8§. 16 —27 dem Verwaltungsrath über Bilanzen für die Bauzeit und für das erfte Betriebsjahr zu prüfen; di W ä ahlu fangen den Obligationen , tragenen Sbliegenheiten und Rechte gehen auf den Vorstand der Ge. die in jedem folgenden Jahre zu wählenden Repisoren prüfen die . k 6. das ,

fellschaft über, ingleichen werden die durch das Statut dem Syndikus Bilanz desfenigen Jahrs, in welchem sie gewählt sind. ; 7 iebenen Formen. zugewiesenen Funktionen durch ein Mitglied des Vorstandes ausgeübt. Zur Berathung und Beschlußfassung des Verwaltungsraths ge⸗ vom 8. Aiigust 183 vortzeschriebenen Forme Artikel 19. Für die Dauer des zwischen der Hannover-Alten⸗ hören insbesondere: . ref. und ö ( . ,, abge⸗ j 9. n . 1. een, 6 et 4 in ö 32 unter offenen anliegenden Vertrages vom 3. Mai 1874, genehmigt in der 8 genannten, demnächst noch zum Beschlusse der Generalverlamm. 9 außerordentlichen Generalversammlung der Aktionäre der Hannover⸗ lung zu bringenden Gegenstände; b. die Feststellung der Inventur und Landtags Angelegenheiten. Altenbekener Eisenbahngesellschaft am 4. Mai 1874 treten, und zwar Bilanz, sowie die Dechargirung aller Bau⸗ und Betriebsrechnungen; Stettin. Bei der am 8. d. M. hier anberaumten Wahl Lines von dem statutengemäß bekannt zu machenden Tage an, die nachfol⸗ Normirung des jährlichen Zuschusses zum Reservefonds und der von dem Grafenverbande der Propinz Pommern zu wählenden Mit, ; genden Statutänderungen in Kraft. ö . welche aus den Betriebseinnahmen zu dem Erneuerungs. gliedes des Herrenhauses ist Graf Zieten⸗Schwerin auf —— A. Bezüglich des unterm 25. November 1868 Allerh öchst fonds zu zahlen sind C. 6 und T des Statuts) und Bestimmung über Wustrau einstimmig gewählt worden. ͤ 2233333 6 2 bestätigten Gesellschafts⸗ Statuts. die Höhe der jährlichen Dividende; 4. Feftstellung des alljährlichen . * 8d 3535335333322 22338588 37 8 8. 1. Der 5. 4 des Statuts wird dahin abgeändert daß das Ginnahme. und Ausgabe-Ctats; e die Geltendmachung und Vertre⸗ . ͤ 9 8 R RSSBRSS3SRSRSRSSSSSRL 312 8 2 Domizil der Gesellschaft und der Sitz ihrer Verwaltung identisch ist tung der Rechte der Gesellschaft im Verhältniß zu der Magdeburg— 832383828 SS8S8RFRJB 7 5 3 S Fo d . ö . 123 73 8 6 . engl ent Domizil und Sitz der Magdeburg ⸗Halberstädter , Eisenbahngesellschaft sowohl im Beschwerdewege als Kunst, Wissenschaft und Literatur. . 5 . 3 5 33328 2838323 38 * 2 . ö . . . ö LL ERERERkREBkBBSgBI 6 2 ö. . 2 isenbahngese ast. ö. ei Gericht. ; . . SSS —= = *83 O SE S 2 S SSSSSSXÆS— SSSR 8 2 * 8. 2. Die Vorschriften im §. 33 alin; 2 und 3. 34 finden auf Die von dem Verwaltungsrathe ausgehenden Erklärungen und Wie schon gemeldet, hat die ständige Deputation des deut . r . ͤ / Sd d ß 88858 . 267 (. 86 8 das Silinmrecht der Magdeburß-Halberstädter Gisenbahngesellschaft Schriftstüce werden in der Außtferkigung vom Vorfitzenden oder sei⸗ sch en Ju rist en tag es beschlossen, von der in S. 2. der Statuten . 2 . ü s 8 ð SSG 8 = 3 R S po feine Anwendung. Der gedachten Gesellschaft steht für jede in deren nem Stellvertreter rechtsgültig vollzogen, in Behinderung Beider von des Jutistentages ihr gegebenen Ermächtigung, die Plenarversamm— SSSSEPJ3SBS SSR . . . 58 * Besitz befindliche Million Thaler Aktien der Hannover-Altenbekener einem durch den Verwaltungsrath hierzu zeitweilig delegirten Mit⸗ lung auf ein Jahr auszufetzen, für diefes Jahr Gebrauch zu machen. 33335335 83333 ͤ S C & & & & & x R R I G G 3 * Tisenbahngefellschaft ein Stimmrecht zu, welches gleich ist ar der in gliede desselben. Die Deputation hofft, wie sie jetzt durch Circular bekgunt macht, den S Rr d Sd g . ö 383 8338 SI8 * 8 * 7 der Generälverfammlung vertretenen gesanimten Stimmen, jedoch nie⸗ 5. J (Legitim ation.) Zur Ausüßung aller dem Verwaltungs⸗ Mitgliedern durch ein reichhaltiges Material, gedruckter Gutachten, * 86 38 88FSSSFSRS S SX 8 5. * mals mehr als e in Drittheil aller Stimmen. . rathe ertheilten Befugnisse bedarf derselbe gegen dritte Personen und von welchen am Schluß des we ein zweiter Band ausgegeben 266 SS n ö . . ö 8 1 3 5 25 . S5 2 Die Legitimation der Magdebneg , Halberstädter Eisenbahngfsell⸗ Behörden keiner weiteren Legitimation, als eines auf Grund der ge. werden söll, einen Ersatz bieten zu können. Zugleich theilt sie mit, 88285388338 S&S 7 ö. . 1 ö. . lo o KE 8 E E ke S SEE 358 * G 8 schaft erfolgt durch ein vom Verwaltungsrath der Hannover- Alten · richtlich oder notariell aufgenommenen Wahlverhandlung ausgefertigten daß dag seit Augnst 1873 vakante Schriftführeramt durch Kooptation ö ü . 9 2323338 2 * * S 55* n 8 * * * S S S8 bekener Eisenbahngesellschaft ausgestelltes Zeugniß über die Zahl der gerichtlichen oder notariellen Attestes über die Personen seiner jedes⸗ des Rechtsanwalts Justiz-Raths von Wilmewski wieder besetzt worden 8 Si * d Bo G i BZ * . * S TSSS SDS SB 8X25 23 * * * *. im Besitz der Ersteren befindlichen Aktien. . maligen Mitglieder. . ( ist. Korrespondenzen sind an das Schriftführeramt Justiz · Rath von 22 S838BEZS2* 8 . 5 3 * SS ESS S 8 de * 3 2 Sollte das Aktienkapital der Hannover. Altenbelener Eisenhahn⸗ z. s. (Pflichten und Verantwortlichkeit . Die Mit Wilmowskl, Berlin, Kronenstraße 415 soweit sie sich auf die Bei⸗ 8 338523383336 . ; ö ö. K * 29 2 gesellschaft demnächst erhöht werden, so vermindert. sich das Stimm- glieder des Verwaltungzraths verwalten ihr Amt nach bester Einsicht träge beziehen, an den i ne n Geh. Justiz⸗Rath Dr, * 8885 S8SS3J 5 83833 ö. 15 1 7 * C x S8 S8SSSSS G . 2. recht der Magdeburg · Halberstädter Eisenbahngesellschaft von 3 pro. und sind der Gesellschaft nach Maßgabe des Gesetzes für ihre Hand⸗ Borchardt Berlin, Franzoͤsische Straße 32) soweit sie sich auf ö * 83 5338 3 13 . S 5 3 S 3S8388SF*Ilss8 812 R * 2 Million Thaler nach Verhältniß des erhöhten Stammkapitals, zum lungen verhaftet. Die nicht in Preußen wohnenden Mitglieder unter⸗ die Drucksachen beziehen, an die Guttentagsche Verlagsbuchhandlung * R . 8 SSSSS 8 * ex 3 . 8 883 a 8 333 des gegenwärtigen Stammkapitals von 185 Millionen . sich für etwaige Regreßansprüche dem kompetenten Gerichte der (Berlin, Zimmerstraße 88) zu] richten.) 2 23333333 3 5 J 3 * 2 8 33535 . 55 . 1 25 23 3 8 8 2 83 aler. tadt Hannover. ; . é ; S8 285d5TRSSSS SS e 88 8 8 S S4 SS . (e de de & & & Ig 5 —— 8 5§. 3. In Abänderung des 8. 34 des Statuts wird bestimmt, 8. 7 (Dauer des Amtes.) Die Amtsdauer der Mitglieder Das „Korrespondenzblatt des Gesammtvereins“ veröffentlicht 3 88 3553885 37 88 338 373 33 32. 8 S ERS= 555SSSSFSS3333 3* 2 5 7 . 8 daß die behufs Legitimation der Stimmberechtiglen in der General. des Verwaltungsrgthes ist eine vier jãhrige. das LoFalpro gramm für die zu Speyer vom 21. bis 25. Sep- . 7 84 * 355332325 * 38 8 7 2. 8 837 2838335558 * 8 5 Versammlung vorgeschriebene Deposition der Aktien nach Wahl. der Nach der fünfsährigen Amtsdauer (8. 66) des ersten Verwaltungs⸗ temher d. J. stattfindende Generalversammlung der deutschen 5 G 33 288 RRSBES RGS ge, , 8 36 3 * 5 DSS ddr 8 8 3 Aktionäre eniweder bei der Hauptkasse der ,, rathes scheidet, wenn die Zahl der Mitglieder desselben durch 4 theil⸗ Geschichts und Alt erthumsvere ine. Dasselbe lautet: - ö 88383383888 58 k 53 568 38 1* ö J J * * 2 Eisenbahngesellschaft oder bei einer in der öffentlichen Bekanntmachung bar ist, allsährlich bis zum Ablaufe des 4. Jahres nach der Bestim⸗ 1) Während der Dauer der Versammlung befindet sich in den . 9 2 m 3 82 . 6 8 *g 5 . 88 8888 S8 SSI C 38 ö 5 X zu bezeichnenden Kasse in Hannover erfolgen muß. ö mung des eee, der 4 Theil aus. Ist die Zahl der Mitglieder nicht Lokalitäten der Harmoniegesellschaft im Witte sbacher Hof ein Bureau, 3 * * 333 RSC TRR F 5 885 S S —* 3. SS S d 22 82 88 , 23 B. Bezüglich des unterm 29. Juni 1870 Allerhöchst be⸗ durch 4theilbar, fo scheidet je J der nächst kleineren durch. 3 theil welches Sonntag, den 20, von 11 Uhr Vormittags bis 7 Uhr Abends, 28 2 ö. 335383838 22 533383538 ** 23 löl 838 ö 88 2 SRS*RSRSS8 23 36728 w 23 stätigten Statuten⸗Nachtrags. baren Zahl nach der Bestimmung des Looses in den erften 3 Jahren an den übrigen Tagen von S8 12 Uhr Vormittags geöffnet ist. Die . 5 4 S8 38388* 82 8* 5823 *. 87 S. 3 822 ! 55 1 28 . 22 73 8 3 2 * Unter Aufhebung der §§. 19 und 10 bis 553 inkl. und des 2. Und der zuletzt verbleibende Theil mit dem 4 Jahre aus. Rach dem Festtheilnehmer sind gebeten, daselbfst nach ihrer Ankunft sich einzu⸗ 2 . S8 85SRESS S* ö 3 823 82 3 SSS Sg 8 SS 8 8b SS* 35* 9 * Satzes im alin. 2B des 5§. 56 des Gesellschafts⸗Statuts vom 25. No. Ablaufe diefer auf die fünfjährige Amtsperiode folgenden ersten vier⸗ zeichnen, auf welches sie gegen Entrichtung von 2 Thlr, als Beitrag . ö 22 232 8 * . 57 . . 5 258 88 & 8 SS S3 . 8 82 E eSE6 vember 1868 treten an die Stelle des Art. VI. nachfolgende Be. Jährigen Amtsperiode entscheidel über das Ausscheiden nur die Amts. zu den Kosten der Versammlung eine Legitimationskarte erhalten. 88 9 (888g RRSSIRT RBC Ge = 5 5 . S 8 388 k 3 8 stimmungen; dauer. Die Ausgeschiedenen sind sofort wieder wählbar, uch wird hier der Preis für ein Convert des gemeinsamen Mittags * 8 838 833 2333* 6. 3683* . * nr 2 o 23 5. ** 1 k 5 S 2 §. 1. . Die Interessen der Gesellschaft werden wahrgenommen: §. IG. (Austritt, Entsetzung, Suspension.) Jedes mahles erhoben. 8 5 238 6 3 553 7 83 2 * 8 K . ö. . 2 —— 2. durch die Gesammthest der Aktionäre in der Generalbersammlung Mitglied des Verwaltungsraths kann sein Amt nach vorgängiger vier; 2) An den vier ersten Tagen, also von Sonntag bis Mittwoch, . 1 2 SSSR . k —— (58. 28 ff. des Stat. Art. J. vorstchend); b. durch den Verwaltungs⸗ wöchentlicher schriftlicher Uufkündigung niederlegen. Ein solcher Austritt findet jeden AhWend von 76 Uhr an gesellige Bereinigung in näher zu D * 8FR&ESEXCSF 2 87 8481281 381 8 8 38888388 8* 83 2 . räth; C. durch das den Vorstand der Hannover- Altenbekener Cisen˖ ist nothwendig, wenn die vorftchend in §. 3 erwähnten Fälle der bestimmenden Lokalitäten stgtt. * G 83533335 382 . 98 88 ** * 8 ZSTCSSR 588 SSS SGS TDldg 23 8 83 2 3 hahngesellschaft bildende Direktorium der Magdeburg⸗Halberstädter Wahlunfähigkeit eintreten. Der Gesellschaft steht aber das Recht zu, 3) Sonntag, den 20. Begrüßung der Gäste; Abends gesellige Zu⸗ 7 28832 S 86 5 * 52 27 2 * ĩ 8 * ö 6. 14 28) 8 28 * 8 * 2 i Eisenbahngesellschaft. jedes Mitglied des Verwaltungratht zu jeder Zeit vom Amte zu ent⸗ sammenkunst in den Lokalitäten der Harmoniegesellschaft im Wittels⸗ 8 D n , 7 . S8 S 33 * 7 6 SSS S888 2 88SS8SIZ 8 w 2 (Verwaltung srath). Der Verwaltungsrath befteht fernen, wenn dieses von der Staatsregierung verlangt oder auf den bacher Hofe. 5 83 213 K * * 6 8 G 8 S SSSSZZSSS F X 3* 8 S 8 * aus wenigstens sieben und höchsten dreizehn Mitgliedern, von denen Antrag der übrigen Verwaltungsrathsmitglieder oder der Revisoren I Montag: um 10 Uhr erste Generglversammlung in der kleinen 3533333 esd 3 . . . 3 -. 2 S SS d5SSS3*582* 13 2 * 32 mindestens sieben in Preußen ihren Wohnsitz haben müssen. in einer Generalversammlung beschlossen wird. Ein solcher Antrag proteslan ischen Kirche; um 2 Diner im Wittelsbacher Hofe. * 833 ö 3Reß. . 5 . 2 ö - d . 53 S Der Verwaltungsrath ist beschlußfähig, wenn sämmtliche Mit- muß zunäͤchst bei dem Verwaltungsrathe selbst eingebracht und von 3) Dlenstag: von 's 2 Uhr in 2 Stunden Sitzungen der 3 Sek⸗ 8 35 288SESFR * ö S888 * * * 8 2 ,,, 2 3 8 glieder mit Einschluß des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters mit diesem in einer unter Angabe des Zweckes berufenen und von sämmt. tionen: Nachmittags Besichtigung der Sehenswürdigkeiten der Stadt Sn S X * 255 4 2 R 23 * 3333333323333 888353518 & S S S Stimmberechtigung anwesend oder vertreten ist. lichen Mitgliedern besuchten Versammlung genehmigt, demnächst aber (Dom) und bes städtischen Musenms. 83328 888 k ** —ᷣ. 8 5 7 8 SSSSSS 33 d SS83832 de 2 S S Es fleht den Verwaltungsraths⸗Mitgliedern frei, sich durch einen der Generalversammlung vorgelegt werden, Auch kann in einer auf 6 Mittwoch: Seftiong . Sitzungen wie vorher; Abends 5 uhr 88 3ESSZSakR* 5 8 2 2 27 ö. * ð S TSS *XB*xRNMSF ö 2 * 88 schriftlich Bevollmächtigten aus der Mitte des Verwaltungsraths. gleiche Weise berufenen Versammsung, durch einen in Gegenwart von Versammlung der Vereinsbevollmächtigten, 3 38 * . ) 3 z * 9 11 . 111 22 pertreten zu laffen, doch darf kein Mitglied mehr als zwei Ver minzestens zwei Dritteln der Mitglieder des Verwaltungsraths ge⸗ 7) Donnerstag?: Ausflug nach Dürkheim mit der Heidenmauer, * ; ö 8238 X. 3 8SSSSSSSZSSSS33 . 3 * tretungen gleichzeitig übernehmen. . faßten Beschluß die Sutpension pom Amte gegen Mitglieder desselben Hardenburg Burgruine), Limburg (Klosterruine) und Seebach (Kloster⸗ 322 83853 4 8 5 SDZTDSᷓSS 5 83328885888 * D S 8 3. (Wahkfähigkeit Jedes Mitglied des Verwaitungs. bis zur desinitiwen e g, in der nächsten Generalversammlung an⸗- Kirche). 38 3TFSSS8ZC 55 88 ! 8883285588538 838* 3 3 raths muß im Besitz von dreißig Stamm oder fünfzehn Stamm- geordnet werden, in welchem Falle der Verwaltungsrath zur interimi⸗ sI Freitag: um 8 Uhr zweite Delegirtenversammlung; um 10 Uhr 3838353338 1 -. H 88 * rioritaͤtgaktien fein, welche für die Dauer des Amtes bei der Gesell⸗ stischen Wahl eines anderen Mitgliedes schreiten kann. Das Prgtokoll allgenieine Schlußsitzung. S 25 . J w * = chaftskasse niederzulegen sind. über eine solche Wahl muß gleichfalls gerichtlich oder notariell auf.; 23 ö.. 2535 8 33357555 238335333818 C 5 B Nicht wahlfähig sind: a. Vorstandsmitglieder und Beamte genommen werden. Auf Ansuchen des Wirklichen Geheimen Raths v. Wächter 3 33233332 533 3 * 33353533 3387238232165 ? * 8 der Gesellschaft; b. Minderjährige und unter Kuratel stehende Per⸗ §5. 1. (Remuneration.) Die Mitglieder des Verwaltungs- ist demselben für das nächste Wintersemester Dispensation von der * 33838 3338 18 3 28882 RSTDTRR * RF . 23 * 3 sonen, sowie diejenigen, weiche ihre Zahlungen eingestellt J! raths erhalten außer der Erstattung ihrer baaren Auslagen eine Ke. ] Abhaltung von Vorle fungen an der Universität Leipzig ertheilt worden. X. 888 24 ? . 6 1 .. . 23 633 1. . 1 14 28 5 23 2 * 83 28878 3853 SSSSSS*S 88335338 265 S F 2 33335 3553 2323 S n SSSS* 23583538858 8 . K 35 . S8 ** . ? ö r e n a. ä mn