ür in
vier⸗ der latt telle
h Freiburg und Breslau
hlt werden.
f enden Bekanntmachungen
Aende⸗
— 83 —
44 18
Anleihe⸗ Amts
nach Ab⸗ nzeiger,
und die pünkt⸗
Zinsscheine doch soll
cheine vor Ablauf der der
dargethan wird,
ũnftigen
2 8
1874.
g. gedachte Aufgebot erfolgt beim
weidnitz
Stadtgemeinde
— 6
dessen
— —
anntmachungen
sollen durch die unter 6 aufgeführten Blätter geschehen. noch Stadt Freiburg
f k 2
e 5ge an
sowie etwaig: di
a Anzeiger bekannt.
Anleihescheine,
er Zin
zeigung sowie für
5
eiger.
gemeldeten und bis da den Reichs⸗A
uittung au
Anleihe betref
hafte
tter,
3 chriebenen B
oder da
ss inen rgan, durch da
amortisirt werden;
strate angemeldet
der Zinsscheine durch Vor er an
8 2
. vorges s sen
beim Magi
8 V
eise
gegenwärtig w
lten Bl er Magistrat.
W —
hrungsfrist der Betrag d
2 8⸗
stens je ein in 21. 4h
hlt der Magistrat der
ch ã der
lle tretende amen der gew
u S
Y und 12
* 1
Berlin ersche
Ste Regierung zu Breslau,
zscheine gegen tretende Organ, und durch minde
3 f
fri die e
boten der Verlust der Zins in
in glaubhafter
te Zahlung d
aufge ssen Sicherhei
ũ
ihrem ganzen
hrung esitz
ren Blätter w
erjã
ö?
elben durch den Reich
daß jã B Die letzt und macht die N 7 Fůr die iche und unverk urg mit
D
b. das im 5. 5 der Verordnun
c. die in den §5§. 6
ib
Frei
hrigen Ver erscheinendes öffentliches Blatt.
Königlichen Kreisgerichte scheine oder sonst
lauf der V
nicht vorgekommenen Zins erfolgen durch den
oder das an de
der Königlichen
können weder den Fall,
jã
. stattgehabte
rungen der J
Ver⸗
zuk
⸗ n und
euerkraft. te
d ihrer St
Freiburg, den.
mögen un
6 der Reichs⸗ öffent⸗
enden und
Rückgabe am au eite
Zinsen
fennige ö
si 8
P
Zahlbar durch die
rlin und Breslau bei den
be zirk ssen 2.
Kontrolbeamter.
reiburg. gegen de hrlichen
F 9 Kontrolbuch
2 —
*
Mark Reichswãhrung.
M ã 2 18 währung.
Inhaber dieses Zinsscheines empfängt
tark des Magistrats⸗Vor
Regierung
Trockener Stempel.) Zinsschein zum cheine der Stadt an halbj Reichs
( Stadtwappen.) .
D —
tadt Freiburg zu bestimmenden und
Der Magistrat.
sse.
s
Auf der Rückseite
ka ver⸗ Jfennige Re e zu Freiburg, sowie in
.
k ten itglieder.) oe
hrt nach dem Gesetz vom
31. März
chein
Anleihe . Mi
ss
tadt⸗Haupt
8 1838 am letz⸗
chein Nr. J ten Dezember.
strats s
9
ka
1 1
S 8
Mark.
Reihe ig am.
Hauptkaf von dem Magistrate der
J (Facsimile der Unterschriften
, Freiburg, den. ieser
Fäll
j
reiburger eier Magi tadt ·
D
Provinz Schlesien
währung.
F
jã
. — —— —
lich bekannt zu machenden Stellen.
d
lau.
3 8
bei
k Bre
= .
Seite.
—
te Reihe Zins⸗
Kontrolbeamter.
hrung.
ã * bis 8 9 —
owie in Berlin und
so
den mit der Zinszahlung betrauten Stellen,
des Anleihescheins nicht rechtzeitig
tadt Freiburg.
K
Mark Reichsw
Kontrolbuch t gegen diese Anweisung die.
S —
Regierungsbezi
Anweisung cheine der
(Stadtwappen.)
i
(Trockener Stempel.) Hit
ö Jahre vom.
fãng
1
um Anleihe
fünf
ö!
nhaber emp
2 scheine für die
Provinz Schlesien.
ĩ nhaber ragen
st. 6
5 von
7 1
—
lau be XA. Ee.
* 8
ch erhoben worden i
ö
W er Magistrat. *
res rpedition hemnitz An
89
B —
r din Prei ht
sitzenden und zweier -, Halle a. ür
fen gesu
N erg, Prag, Stra
nnd deren Agenten,
orf ird f
rpedition von Rudolf
ichten.
1
NV ta.
sofern von dem *
Gesuch.
bittet man sub
Annoncen E
sse in Berlin, Breslau,
ts⸗ ürnb
*. 0 Zürich ßeren Annancen· Bureaus.
sirte fur tand w
s .
gistra
2 1
Frank nchen, ien aler zu kau u r*
Viderspru
5 V
2 8 6 = 4 * 1
Submissi onen ꝛc. 2904 = oh Hohgzkauf⸗
e ,.
gart,
Verkäufe, Verpachtungen,
Y
Ssden, Dortmund
D —
ö Leipzig, M Stutt rigen grö
1 1 Ein eichener Waldbe
te nehmen an die autori ln, Dre bur 10 000-25, 099 T mit ausfũhrli 4996 an die
4996.
5
ig
Mosse in Leipz
in
en fe
Die
Juli er., im unter⸗
Nr. 179, nach den
nwand⸗ Balken, hend
j Buchen und 12 Han beides
destfordernden
rden. liche Submis⸗
Zeltlei Kammergericht Ih befte
Is. versiegelt einzu ˖
werden Stangen,
istbietend gegen gleich baare
verkauft werden. Berlin, den 7. Juli 1874.
2
e
g. den 16. Jul ab ö
Köpnickerstra
f
Uhr, Nachmittags von
zweimal gespalten,
überlassen we
hlige
— 5 Uhr, ausliegenden Be—⸗ ã
ü
Uhr 5 berzã ör wie
**
täglich Vormittags von 8—12
Augnst d
den 4 Inli 1874. Königliches Kammergericht.
gen sind bei dem Kastellan des
des Bedarfs des r das Jahr 1874
ubeh entlich me ũ
3
Bekanntmachung ö
4 14
Am Donnersta zeichneten Depot,
olz 24 Haufen Klobenholz,
Min
ust ff
ö
Train⸗Depot 3. Armee ⸗ Corps. edingun
C.
Pfähle ezahlung
ammergerichts einzusehen und schrift
Die Lieferun an Brennh ungefãhr Kiefern
Auktion. dem
Vormittags von 8 fã Berlin,
* —
dingungen verschiedene pläne ne
im Bureau daselb sionen bis zum 3
reichen.
[2913]
K
on Rudolf Mo
8 -= v 8 8
insera 5 Dam ie
auptkasse zu Freiburg,
burg i. E. sowie alle üb
die fge⸗
Urkunden
lche zum Be-
Mitglieder
chen, d oder
8 D
der Stadt⸗ ãngen,
der Verklagte ie zur
8
strat
ht, tokoll er⸗ abh
(Facsimile der Unterschrift de
Freiburg, den ten.. e den Ter⸗
gis theil au
* 1
ic gefa enigen
u Pro
Ma
2 8
995
ch Preußischen Staats⸗An
groß iedoch
daß
ãu⸗ aus⸗
t eingerãnmt Betrage
theilweise eventuell
versehene Gesammt⸗
wie groß
ll
1911 been⸗ zu 5090 Mark anszufertigen,
so
8 Verlangen des
Abschnitten von
oder cheinen einem getilgten
diese
gung spãte Invalidenfonds lau⸗
8
nach in
S8⸗ *
Hinzurechnung der er⸗ sten
ganz
lger, das Rech mit Zinss
jederzeit
Inhaber lautende,
fo von nicht Fũr r den Inhaber lautenden Stadt⸗Anleihescheine gel⸗ je Gattungen sein
r dieser
cheine
von Seiten des Gläubigers wie und vom Jahre 1874 ab einer
ährlich Eins vom Hundert des ur⸗ nech
j rtigt werden, in welcher dem Gl chtẽnach
nachfolgers
uldkapitals unter
so daß die Til ll eine auf den Reich
1
fe Re 8
chreibung n Rechtsnachfolger bestimmt,
hrung ausgefertigt.
jede
el
ã
*
cheine werden
slich sen es Recht 5
ch
S liegt,
d Königl
tadt Freiburg dem
welcher
ss
o
cheine 8
— —
dessen ihes
sgeführt werden kann. nd einhalb vom Hundert
ationsplan au
er Raten auf 500 Mark aufgestellte von der
gte Amorti
Anleih
hrigen teren An⸗ sen
s in 8 der
8 cheinen
chuldnerin bleibt Prozent
fünf jã ã 7 1 r zu ver⸗
hre
Die Bekanntmachung der durch das 5
Anleihe⸗
barkeit der Anleihe und der Til⸗
scheine bei⸗
digung der des zur Erfüllung der Ja
8
tadt Freiburg tellen gezahlt.
n fünf
gefertigten halb⸗
in Freiburg, sowie der den nhaber de
. 5 S
h
5
drei Monate vor
des Jah Die Auszahlung des Nominalwerthe
x 8
8 der
er S
für einen Invalidenfonds lauten⸗
ten
für je
wtkasse agistrate ferung 61. s
nhaber lautende Stadt ˖ te Angust jeden auptkasse in Freiburg und b
gung an den sung
7 (
*
1
Erneuerung der Zin
oscheine zei T
8
Y nt zu machenden
.
en Betrages von Anleihe
ch vier u
Januar gegen Rückgabe der au den Rei
adt⸗Hauvtka
Mons
2 1 kan uuf den
dung gegen auf lgt an dem auf die Ausloosung fol⸗
sung. im
*
ten Anwei
1 Nominalwerth
den vom Anweisung erfolgt die Au
tellen gegen Ablie chtzeitige Vor
ninellen Schuldkapitals u. solche verstärkte Amertisation ersparten Zin
i tlich be
cheine geschieht minde
ds zu lgt i tzung
fo i
8 — fon 23 — esch ine erfo
eitige Unkand
d öffen
j
chieht durch Ausloo
quote erforderlich
ih ine.
d
gen selben zur
ei den
au zu
auf.
Fahren geworden, nicht 1
—
chriften gebot und
8
ug S8.
—
*
5
8 s
eren wird
Mit dem
eine
ĩ
2
des Anleihescheins und der das An
halten.
9 2. —
einb hres, in welchem sie fällig
gelooster Anleihe ffend
30 Jahren nach dem Rück
in Berlin und Bre en kommen die Vor
6 J ein
7
ferung n Ermangelung der Letzt
H lief
82
—
der Stadt Freiburg ʒ
—
58
Gunsten der Stadt.
.
—
welche innerhalb
scheine.
ãge jähren zu
t
1
g einzur llen und d
Gegen we
stellten Thatsachen bestreitet und die
V
Versäumt der Verklagt
daß
rundes dienen so
Bestimmung
auß dem während ierung eputirten B ll dung der Klage vom
eige n — rden diesem alle die⸗
t, welche nach der ange⸗
serer
D —
*
anzenommen werden s
z
einen Rechts anwalt ab
Spapiere,
agen in Anwendung: tliche Beantwortun
anntmachungen.
Literarische Anzeigen.
liche Reg
* 1
rif
Be
bene An zukommen,
e õnig
h
2 14
mine eine s
geschri ũn
Induftrielle Etabliffements Fabriten a. Gres handel. Erscheint in separater Beilage.
Central-Haadels · Register (einschl. Kenkurse).
Familien Nachrichten.
an die K Verschie dene ärt sein muß.
zestimmu r
8 6 5 und Beweismittel nicht anerkennt,
vor einem gerichtlichen 6
kl min so wird es von un
ob weise des Klageg
entweder durch
beigeleg zur Begr
8
X —
* ö
he⸗
der alleinigen
tend gemachten E
ur Abwendung
er z
Widerlegung vom Verklagten gel
scheidungegründe od
selbst, sowie
brachten
der Ver⸗
**
ka begeben hat und seit dem ath Vorberg
theile auge ˖
und n . Lieferungsb er
stian Au gust ö
Juli 1831 zu Hasserode, da
i
die beige st und für welchen
Gegen J. Abtheilung. Termine g 11 Uhr Gerichts⸗ chts · Deputation.
i
ember 1873.
3
ãfl. Kreisger
inrich Chr
chermeister Hei
Etterwind, 9g
t oder
Vorm
Titel 18 des Allgemeinen
Erben mit den Folgen
chuld vom
ãum
S55 sich nach dem Staate Wis—⸗
S
hrten Thatsachen eint
Urkunden und Schriften anerkennt. den . De
e und Gr
darbeiters Jakob Etterwind da eil II.
lbst verschollen i
baar bei uns deponirt sind, für todt erklärt
se
erkannt werden wird.
eboren den 3. Han st bekannten ode,
welcher ungefähr 1
lb
se
sten
seq. Th zu
*
ts ĩ li
Wern
Königliches Kreisgericht.
ch
õnig
ne Rechtsnachfolger werden zum
den 21. Oktober 1874,
Schubin, den 2. Mai 1874. an Gerichtsstelle vor dem
Der Bött
K
unter der Verwarnung vorgeladen,
oder überwiegenden fü
Il89
Sohn des
consm in Nordameri Jahre 1856 da circa 170 Thlr.
sei
schollene
den nãch
§. 834
andre
ĩ
chen che,;
heren kauft hat, wer⸗
aris ins besondere
zwi
macht werden, und w
fugnisse
nã iss
nmis Rechte so⸗
u haben,
Ve rladunzen d
gen der Rekur elbst stũcken Eigen
s
. *
stehenden Ter⸗
frag
*
ungs⸗ elichte
5 Sa immer- ungs⸗ . cheinen,
*
lst Anschla⸗ auf Tren⸗ dem Trunke irendes Leben 11 Uhr, vor onlich zu
zu er]
Beilage
n werden mit jährli
2
chreibung ausge de ö scheinen werden Zin eine Anweisung zur ãndereien nd kor gen chen
chuldver dert, ihre angebli
S den ge,
der auf es eigefũg
600 und 300 Mark, oder auch von 5000, 2000, Mark Reich leiher resp. desse
a hl der Anle
Der
Za
je der unter
cheine durch die S ärt werden sollen. stere hülflos ver⸗ dieser Klage von inen Termin auf
e und Be hrten Verordnung dem Schatz⸗Ministerium
ie vereh Gro 3
hrlich verzin gs weise so viel rluste der n, den lbst ich wd, der Termine
rke ebendase
ã bond
se
f beh. 2) Die Zin am 1. Juli und
s erfũgun
dflur belegen ge
e Ausgabe neuer Zinsscheine erfolgt bei den mit der chen nomine
olgenden Bestimmungen hlung betrauten
Stadt ⸗ Anleih resp. ine auf re sen ver Erwerber der unserem Si em der
fidei iche Rechte,
* s den un f 7. e 7 * — gs
—
nigen Geschäft
j fũ
1
sen unter
de genehmi
gung ges Tilgung
alls s li tfindet
Die durch
f Di
wachsen dem Tilgungs in
chtigun
z ung der ro Magistra bestimmenden Stellen gegen Au V Auf edote,
uldver beziehun diese auf
Abrundung d
Anleiheschein
1 1
uldnerin unkündbar ist
regelmãßigen Amortisatien mit lben im Nichtmeld
ung die Ausloosung er tlicher Magistrate⸗ den w
1 1
M 8. stat
Id
zu welch
zahlungsterm
1500,
en Anlei
P Zeitraum und
gegeben. insen
vom 3
* immen ie Til ös artungs neuen
eiger un
2 8 8
' . 236
le
) Beim Verluste von Anleihesch ein vagg
Durch den Umtausch der au der Verordnung vom 16. Juni 1819, betre
Schuld verschrei
lichen nominellen cheine wird die ge
erlin und Breslau be
B zu best vlan nicht berührt.
gezogenen Anle
oo dem Au henden Gru
Gebäude an
iese
t die Er
Zur Beantwortung
hat eiten des Verkla
cheinen b Beim V letzterer
neuen Zinssche
leihe
1) Die
Darleihers
3000,
den albere iwa
n
ubhaftatisner
u. dergl. 3. Berkänfe, Vervachtungen, Submissionen ic.
6 z
gegen seine
i
—
der Schuld gleichkommt, umzutauschen.
zufertigenden, 8
9
Recht vorbehalten, den Tilgungsfonds um höchstens
a. Die in 5. 1 jener Verordnung vo
Ueber diese Anleihe Magistrate zu Freiburg g
tende Schr
biger, geloosten Anleiheschei
Kapitalsb alb ; ahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier
as 19 Uhr,
1 schein 3 9 S des urspr stãrken. D slau 9
5
d gegen
rten Zin
det ist. lichen Papieren.
hrlichen Zins nrechtliche, Vormitta
5 J wel
2 5 1
g vorgela
erscheinen. Statt selbst im
45 Prozent j der Sch
7).
Berlin, Sonnabend, den 11. Juli
eb. Schneekluth, zu hren Ehemann
ch Geh
Nominalbetra he geklagt
Pa 1000 und 5 sind ins s hrlichen und Einl das des rladung.
sprũng
die Amortisation verlorener und vernichteter Staat
der Werth derselben vom Kapitalbetrage bis 12 mit rachstehenden
Einlösungstermine hört die Verzinsung au tr
genden 2. Januar bei der Stadt⸗ nach Ablauf des Kalenderja
nicht verfallenen Zin
ten die nach erhobenen Zin ten haben wir e
õffen durch de
wir die Staat jã in den gung jã L au 3 von öffen leh
falle im Verhältnisse zum
den 23. September 1874,
er Fel an vorste gerichts bescheid wird nur mitte W. v. Goeben. ö srichter Fre
r. 1 anberaumt
t der Aufforderun
f
Morge
Deffentlicher Anzeiger.
2 3 8
Amte
0 Ruthen desgleichen da verneinen, aufgefor
J gen ĩ
münze, auf 9
andere dingli uüͤberhauyt längerer Ze
ier 8⸗
. i
1. Steckbriefe und Untersuchunge⸗Sa cen. 4. Verlosung, Amortisation, Zingzah lung u. s. .
Königliches Amtsgericht. I
mit Bre
ch efrie⸗ adt her⸗ chlu che Vo e iedri
ieses i
chule, Stadt
tigen Ver⸗ ã
* j
geben zu dürfen, t,
i rt und se
e Gehrke, g
t moklensk hat g r
ö ergeben ha
ũ
ne je
ehung ihrer
umelden, als d 8
reslau, Kosten dem au
Torgen Sauerlands und
Kerstlin
Betr D T Kosten die höhere Bürgerschule
B g hiermit be⸗
ßen ꝛc. ingsbezirks Stadtverordnetenversammlung zent der ie
ckstãndigen
. —
ö
mit Zin gewiß in
Mittwo iesigen entl
k .
Alle, welche
2 *
entnehmende thums⸗
errn Kre .
sa mi
welche
;
5 n
den
ünf i
11
ch Servituten und R Reinhausen, den 26. Juni 18
10000 Mark
Bůrgers hmenden An⸗ * 23 Der Au
vom 17. Juni Unterschrift und Mark Reich ine an
;
ö ges an die Gerichtstafel bekannt gemacht werden.
steht dem Verklagten auch frei, vor oder im Ter-
lichen Grundstücke für erloschen erkl 3
Pfand⸗ und gesellen nung der
Kontrolbeamter.
Oe Aug
lassen
S
im h
ß 5 n im im m
lich
Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
3, dem
gung, oh burg.
zirk hrung. zu
anstalt, der Gar- f
2 8*
abgedruckten Be⸗ träge an
gestatten, über ein
einem Pro au
fan
3
ã
here
5 Stadtgemeinde zu fordern hat.
8 8
Regierungẽ
ark Re
Vom 3. Juni 1874.
6
treitung der 3 den 14. Juli 18
74. Dr. Achenbach.
ef
h tze 2 8
Darlehn im Gesammt⸗
d
ßgabe der vom Ma⸗
g von Preu tzenden und zwe
chs w se cheins auf zune dat
n Gotz kow, ge⸗ an
ande resp. en, 7
s
j
chswährung, dessen Emp
den Inhaber lautender 5 1
*
ine au
ten Zinsen nach Ma öõnig
den
die
von dem Reichs⸗Invalidenfonds aufgenommenes
betrage von Zwe
Verlangen des
2 * 2
i kõni — Freiburg, Regieru
f Staates zu bewilligen.
ber lautende, Höchsteigenhã
ãndigen §. 360
röffnet
ãnner geboren am den 2) der Seesol haben.
Vor⸗
An S
i Frei
orsi enfon
. sregister und da seraten⸗Exped
edingungen, mit Vorbehalt
ur V tratẽ⸗Mitglieder.) zuzeigen,
* Invali?
3 ckzahlung mehrerer Kapita⸗
chen Regierung zu Breslau
ö.
ach Ma in
g sind auf Uhr,
ng Freiburger Stadt⸗Anleihe⸗ ũ
rtiges Privilegium zur Aus⸗
sherrlichen Privilegiums önigli
tigen und zuk
ur Bestreitung der
che des Ge
Anleihe
ũr
2
ark Reichswährung. sen zu
Kontrolbuch Seite chs⸗ u. Kgl. Preuß.
eihe mit r erspar
7
( ten tadt ãr
el.) 8
Der Magistrat. ft des Magistrats⸗
sgabe au Anleihef Oktober 18
Freiburg, von 210 000
Y hru
ema und n 8
de i andel
f
ã
Regierungsbezirk Breslau.
(Stadtwappen. )
Anleiheschein der S
über
Ausgefertigt in Gem
Gnaden K
rat der Stadt einiger Be
h andwehrm
eiten des
— —
cheine b.
ãu
fügte Sherrliche Genehmi
s se sieg
2 8
Höhe ven 0,000 Mark Reichs
Freiburg beurkundet und bekennt
eigeschafft werden eibens wird mit der
den Inh dung in contumaciam ver-
gs 111
erichtszimmer Nr. 32 anberaumt worden,
lben mit der Au
St
lichen
5. 2 gegenwã K
die 9 —
2 4 —
i ch Preußen. en eventueller Au zehn Tausend Mark Reich a itals erfolgt mit vier und‘ ein halb
Stadt
tzt zu Göͤtting
tadt⸗
ßheit des
1833 (Ges. S. S. 75) durch
. 2
chulgeb
je
rrn H. von Uslar⸗
zu erscheinen und die
Wilhelm.
auf beige Graf zu Eulenburg. in 3 Nickels, oönig Untersuchung e tta je
m 15
ĩ
z fũ O00 Thlr. oder 210, 000
fforderung vorgeladen
Stunde
eidigung dienenden Beweismittel mit
a. Behn
en
lnleih von rer
dergl.
lagis
scheine Nr.
solche dem unterzeichneten vor dem Termine anzuzei
den 30. April 1874
t. J. Abtheilung.
Reichs währung. erg, ericht. Der Polizei⸗Richter.
2 rechnung de (Stadt sewie Thlr. ie vo
7
chulgebãudes f Bedingungen Stadtgemeinde Freiburg 000 Thalern Preußisch Courant oder
zeutschen Re
sigen
S ie
belsberg, den 3. Jun
heit des lande en taats- Anzeigers
! 1. beigedrucktem wei ch Insiegel. lo
ö nig re Freihe de,
Sennickero
sung au st Kontrakts
Inhaber i Georg 5 zu Grünberg,
Mark Re
tun cheinigt wird, von der hie
st
unter U ei 9
ß die K schen Reiches verlas
ã Ba i
7
tragen hat, der Stadt
lterer Schulden sowie ie Tilgung der Anl
undert und
nter Hinzu gabe der Allerhöchst genehmigten, umstehend
dingungen.
oder
Anwei
8 gereicht.
.
Ent Grün
den es Kre
ĩ ĩ
gen sie auf Grund des
tzbuchs d emselben herb des Ausbl
und Termin zur mündlichen Verhandlung
4. September d. Is, Vorm
hiesigen
on 51, den Bau eines neuen
ung a 5
7. 83
15 (Amtsblatt der vom
strat der Stadt
8
Darleihers,
scheinen und Talons versehene S
ertheilen Wir in Gem
se
Provinz Schlesien. rat und die , der um Baue der Ga
sung dieses Kap ine aus dem Reich
der fũr
z
ĩ der
helm, von Gottes
Nachdem der Magist
Breslau
ritter, Unsere lande
Ureuhisch
Berlin, S. V.
S gi
h
des Baues eines neuen Sicherheit des Kapitals und der Zinsen haftet d
ite Carl tgesetzten ladungen nu.
zin t te taats⸗An efrei ember 183
s
daß
8
zum Deutschen Reichs⸗An
* 161.
K inm weg der zum Betrage
. d Schulgebäude,
neb m Falle aus
im Einverständnisse mit der die
festgestellten, ebenfalls
der Rechte
J deshalb ge noch zu d 8
und
Insera
dea Arutschen Reichs- Anzeigers und K
ng genehmigten Anleihe. undert und d
Kapitalschuld unter g durch e ostblatt nimmt an: die In ohne Erlaubni biet des Deut
zur se
er Magistrat und reiburg haben beschlossen:
k
er Ma
hiermit, von
n
ie Ver
ile g
ür
bestehend aus Darlehn Bolle 's und Sauerland
telle zu bringen
Urkundlich Freiburg, den ten.
Gegeben Camphausen.
D — — S
reiburg mit ihrem gesammten gegenw
einer von
leihe von D
.
3 Morgen Ackerland auf dem Hessenlande zwischen
Subhastati onen, Aufgebote,
en und mit ihrer Steuerkraft.
bligationen Wir Wil hrn 9 en werden. Königli en 3 mittel
K E
daselbst darauf ange
behufs Absto ellung von 210 000 Mark Reichsw
Ediltal · Citation. Nachstehende
„293 Thlr., in Summa
ierzu sind Zin ö. Auf den Antrag des
hrun Anleihe der Stadtgemeinde Freiburg zu beschaffen, D eiger, das Central-⸗H
ß sie
können.
gistrate wãh nison · un
ch . ; von dem Ackermann Ludwig Hoffmeister zu Kerst⸗ lingerode
cheine nach beiliegendem Sch
Kapital bildet einen Theil der
D dadurch den Inhabern der digung eine Gewährlei
(Eigenhändige Unterschr u ihrer Verth
vom
mg
bis
lien, Kaufgeldern von für
18
wã
1) der G
6. Dez
Priv O
st j
5
3 8
5
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
boren am 30. November 1831 zu Grünber
Matrose Hugo Friedrich Adolf vo
Nr. 3 des Strafge
Gericht dergestalt zeitig Untersuchung und
wozu diese fahr
geklagt das Ge Es i werden, ur S da
2 Glei wel
2 3
—
Die n, „Uebersicht“ schließt sich an die soeben angeführte
aus dem Jahr 1868 an und kommt bei, dem vorhandenen Mangel eines Handbuchs für das Deutsche Reich einem vielfach gefühlten Bedürfniß entgegen. Dieselbe umfaßt das Reichskanzler Amt und das Auswärtige Amt des Deutschen Reichs, die Kaiserliche Admiralität, die Verwaltungen der Reichsschulden, des Reichskriegsschatzes, des Reichs nr, , das Reichs-Eisenbahn ⸗Amt, die übrigen Behörden des Deutschen Reiches Reichs. Ober · Handelsgericht Bundesamt für dasz
eimathwesen, Disziplinarhof und Dis iplinarkammer, Rechnungshof, Neichs⸗ Rayon ⸗, Reichs⸗Schulden ⸗Kommission), sowie diejenigen von Elsaß und Lothringen. Von jeder Reichsbehörde sind die oberen Beamten, Vorsitzenden, Räthe und Hülfsarbeiter angeführt, und bei ieder Behörde weisen kurze Bemerkungen die Ressortverhältnisse und die darüber vorhandenen gesetzlichen Bestimmungen nach, ebenso sind bei den Ober ⸗Post und Telegraphen - Direktionen die Amtsbezirke dieser Behörden angegeben. Die Uebersicht giebt demnach nicht nur ein Verzeichniß der Beamten, sondern auch einen Ueberblick über die Or— ganisation der gesammten Reichzverwaltung.
Die Allerhöchsten Verleihungen des Königlich Preußischen Verdienstkreuzes für Frauen und Jungfrauen. Publizirt in , . . , Preußischen Staats⸗Anzeiger. Berlin, Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗-Hofbuͤch— druckerei (R. v. Decker). 1871. g 0 n.
Zum Staatshaushalts⸗Etat Preußens für das Jahr 1866 Berlin, Kgl. Geh. Vber⸗Hofbuchdruckerei (R. v. Decker). 8.
Der Zweck dieses Aufsatzeß war, den preußischen Staatshaushaltz⸗ Etat, der nur Wenigen zugänglich ist, nach seiner Einrichtung im Ganzen und im Einzelnen, weiteren Kreisen bekannt und verständlich zu machen. Zu diesem Behufe sind alle Einnahmequellen und Aus— gabezweche, aus welchen der Etat sich zusammensetzt, genau erörtert 241 Jm. historische Rückblicke wie durch statistische Nachweisungen
äutert.
Aus dem Verwaltungsbericht des Ministers für Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten für die Jahre 1867
und . Berlin, 1879. rn fi . ostblatt zum Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen
Staats⸗Anzeiger. Berlin, C. Heymanns Verlag. 1873. 6
Seit dem Jahre 1873 erscheint monatlich einmal, in der Regel am 15. jeden Monats, ein Postblatt zum Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats. Anzeiger, welches Nachrichten von all— gemeinem Interesse, über den Verkehr mit der Poft ꝛc. auf Grund amtlicher Materialien bringt und u. A. auch eine tabellarische Ueber— sicht der geltenden Portosätze für die frankirten Briefe, Drucksachen ꝛc. nach dem In- und Auslande enthält. Das Postblatt wird auch im besonderen Abonnement durch die Post und den Buchhandel bezoßen.
5) Volkswirthschaft.
Die vollswirthschaftlichen ö des Allgemeinen Land⸗ rechts für die Preußischen Staaten. (Separat⸗Abdruck aus dem Königlich preußischen Staats⸗Anzeiger). Oktober 1868. Berlin, Königliche Geheime Ober⸗Hofbuchdruckerei (R. v. Decker). 8.
Die volkswirthschaftlichen Grundsätze des Allgemeinen Land⸗ rechts und der unter den Ministern Stein und Hardenberg er— lassenen Gesetze. Berlin 1369). Verlag der Königlichen Geh. k v. Decker). 8.
ie freiere wirthschaftliche Richtung, welche nach Begründung de Norddeutschen Bundes zur Geltung gelangte, n . enn ie Schriften, in denen das preußische Recht zum ersten Mal in seiner polkswöirlhschaftlichen Bedeutung dargestellt ist. Der erstgenannte Auf— satz beschränkt sich auf die . Grundsaͤtze des Allge⸗ meinen Landrechts; die zweite Schrift betrifft die Stein. Hardenber⸗ gische Gesetzgebung und weist eingehend nach, daß deren volkswirth⸗ schastlichen Grundsätze im Wesentlichen nur, die weitere Augbildung der in der älteren preußischen Gesetzgebung enthaltenen, von den preußi. schen Kurfürsten und Königen gepflegten Keime sind. Der Bi ef. 6. den Nachweis geführt, daß die volkswirthschaftlichen Grund⸗ ätze, die in neuester Zeit zur Geltung gekommen sind, ganz den Tra— ditionen des preußischen Fürstenhauses entsprechen, und daß nur die Achtung vor kestehenden Rechten, theils äußere Verhältüisse deren raschere und frühere Veiwirklichung verhindert haben.
Zur Kunde der vollswirthschaftlichen Zustände des preußi⸗ schen Staats. Separat- Abdruck aus dem Königl. Preuß. Staats-Anzeiger, Juli 1867. Berlin, 1867. Verl. der Königl. Geh. Ober⸗Hofbuchdr. (R. v. Decker). 8.
dtatistiquo agricole, industrielle et commerciale de la Prusse. Supersicie, population, agriculture, gylviculture, mines et salines, industrie, commerce et circulation pupliquè. Ex- trait du Moniteur prussien. Aut 1867. Berlin, R. de Becker 86 6diteur. S.
Die Weltausstellung zu Paris, auf welcher die preußis = strie eine hervorragende Siellung einnahm, gab die , dn. diesem Aufsatz, der die landwirthschaftlichen, induftrlellen und Ver sehrszustände Preußens in esnem statiftischen Gefainmtbilde darstellt.
Das letzte bot um so größeres Interesse, als eö zum ersten Male
auch die im Jahre 1866 neu erworbenen Provinzen mit umfaßte,
neren volkwirthschaftlichen Zustände im Allgemeinen wenig bekannt 1 .
Stadt und Land. (Separat-Abdruck aus der Besonderen Beilage des Deutschen Reichs⸗Anzeigers und Königlich Preußi⸗ schen Staats⸗Anzeigers) Berlin, 1872. Verlag der Königlichen Geheimen Die, g fr ihdr ä (R. v. . 1872. 8.
. Das unverhältnißmäßige Wachsthum der großen Städte in Ver- bindung mit der Abnahme der Bevölkerung der kleinen Städte und des platten Landes ist eine Erscheinung, welche die vollste Aufmerk= samkeit verdient. Es handelt sich dabei um die Frage, ob das An— wachsen der großen Städte, bei allen Vortheilen, nicht für sie selbst und für das ganze Land auch wirthschaftliche und sittliche nachtheilige Folgen hat. Muß dies bejaht werden, so entsteht die weitere Frage, ob es Mittel giebt, dem unverhältnißmäßigen Anwachsen der großen Städte Einhalt zu thun, worüber nur geurtheilt werden kann, wenn alle Ursachen klar liegen, die das Wachsthum der großen Städte be—⸗ wirken. Nach diesen Richtungen hin, der Wirkung und der Ursache der unverhältnißmäßigen Erweiterung der Großstädte, ist die Frage im „Deutschen Reichs Anzeiger“ in einer Reihe historischer, statistlscher und geographischer Artikel unter der Gesammtüberschrift „Stadt und Land“ erörtert worden. Die ersten 11 dieser Aufsätze sind unter dem selben Titel als Separatabdruck erschienen. Sie betreffen die geo⸗ Eich Lage der großen Städte, die Einwirkung der Lage auf die
ntstehung der Städte und deren Wachsthum, die Bevoͤlkerungs· unahme in Städten und auf dem Lande, das Land als nachhaltige
uelle der Völkervermehrung, die Zunahme der Städtebevölkerung in Preußen 1816 — 1864 und 1367 — 1871, die Kommunaleinheiten im preußischen Staate, die Volkszunahme in den Vereinigten Staaten von Rloꝛdamerig, das älteste deutsche Städtewesen, daz Wachtzthum Berlins, die großstädtische Industrie. 6) Handel und Gewerbe.
Das Fabrikwesen Berlins in den Jahren 1805 bis 1861. Besonderer Abdruck aus dem Königlich Preußischen Staats⸗ 3 Berlin, Geh. Ober⸗Hofbuchdruckerei (R. v. Decker). ; 9
Diese Monographie schildert aus zuverlässigen, bis dahin noch unbenutzten Quellen die Entwickelung des Berliner Fabrikwesens in den Perioden: zu Anfang dieses Jahrhunderts, 1805 — 1816, bis zur Bildung des Zollvereins, big 1849, bis 1861. Der Aufsatz bespricht eingehend jeden einzelnen Fabrikationszweig unter Hervorhebung der bedeutendsten einzelnen Fabriken und stützt sich überall auf offizielle statistische Zahlen. Die Wiener Weltausstellung 1873 hat später Veranlaffung gegeben, in Anknüpfung an diese Monographie die wei⸗ tere Entwickelung der Berliner Industrie in einer Reihe von Artikeln im Deutschen Reichs-Anzeiger bis auf die Gegenwart zu schildern.
Verzeichniß der in den alten Landestheilen der preußischen Monarchie bestehenden Altiengesellschaften, mit Ausschluß der Eisenbahn. und Chausseebau⸗Aktiengesellschaften. (Berlin, März 1868) 8.
Die im ersten Halbiahr 1871 eingetragenen Aktiengesell⸗ schaften in Preußen. (Aus der „Besondern Beilage“, Nr. 19 vom. 9. September 1871, zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger Berlin, Geh. Ober⸗-Hofbuch— druckerei (R. v. Decker). 1871. 8.
Verzeichniß der im preußischen Staat in der Zeit vom 11. Juni 18710 bis 31. Dezember 1871 in die Handelsregister eingetragenen Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien. Aus dem Deutschen Reichs⸗Anzeiger ünd Königl. Preuß. Staats-Anzeiger. Berlin, 1372. Druck und Verlag der Königl. Geh. Dber⸗Hofbuchdruckerei (R. v. Decker). 8.
Verzeichniß der im preußischen Staate im ersten Halbjahre 1872 in die Handelsregister eingetragenen Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien, nebst Angabe der während derselben Zeit aufgelösten Aktiengesellschaften. (Separat⸗ Abdruck aus dem Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königl. Preuß. Staats⸗ Anzeiger) Berlin, 1852. Verlag der Königl. Geh. Ober ⸗Hofbuchdruckerei (R. v. Decker). 8.
Bei der Bedeutung, welche das Aktienweseg in neuefter Zeit er— langte, erschien ez in wirthschaftlicher, kommerzieller und jursstischer Beziehung zweckmäßig, eine vollständige Ueberficht aller in Preußen vorhandenen Aktiengesellschaftin und Kommanditgesellschaften guf Aktien mit Angabe des Zweckes der Unternehmung, Höhe des Aktien- kapitals u. s. w. zu veranstalten. Die Uebersicht ist bis zum 360. Juni 1872 fortgesetzt worden und entsprach so sehr dem Bedürfniß, daß alle 86 bald nach dem Erscheinen vergriffen waren. Eisenbahn und Shausseebau . Aktiengesellschaften sind in die Verzeichnisse nicht aufge— nommen worden, weil die Statuten dieser Gesellschaften sämmtlich durch amtliche Publikation bekannt gemacht worden sind.
Zum Berliner Börsen⸗-Courszettel des Reichs- und Staats— Anzeigers. Berlin, 1872. Fol. Verlag der Ezpedition.
An die verschiedenen im Staats -Anzeiger enthaltenen resp. von der Redaktion desselben veröffentlichten statistischen Zusammenstellun— gen über Eisenbahnen, Banken ze. hne . sich unter obigem Titel seit dem Jahre 1872 größere statistische Uebersichten, welche den Zweck haben, eine thatsächliche Auskunft über die einschlägigen Verhältnisse der Gesellschaften, Domizil, Grundkapital, Dividenden, Zintermine, Cours 2c. 2c. ö gewähren und somit zur Erläuterung der in dem Courszettel aufgeführten Effekten zu dienen. Diese tabellarischen Uebersichten sind als Extra⸗Beilagen zum Deutschen Reichs- und Kö— niglich Preußischen Staat Anzeiger ausgegeben, aber durch Einzeln.
verkauf auch weiteren Kreisen zugänglich gemacht worden. Sie be— gannen mit den Banken (Nr. 289 de 1872); daran schlossen sich die Eisenbahnen (Nr. 14 de 1873) und die Industriegesellschaften (Nr. 39 de 1873). Im Jahre 1873 wurde eine neue vervollständigte Serie dieser Publikationen herausgegeben, von welcher his jetzt die Banken (Nr. 115 de 1873) und die Eisenbahnen (Nr. 50 de 1874) erschienen sind.
Deutschlands Eisenbahnen. Separatabdruck aus dem Deut⸗ schen Reichs und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger. Berlin, 1872. Geh. Ob.⸗Hofbuchdr. (R. v. Decker). 8.
Da die in ahnen in Deutschland von Jahr zu Jahr eine immer größere Ausdehnung gewinnen, ir den Handel und Verkehr immer wichtiger werden und nicht blos für alle Verhältnisse des Frie⸗ deng, sondern, wie sich im letzten (deutsch⸗französischen) Kriege gezeigt, auch für den Krieg eine große Bedeutung haben, so mußte eine Uebersicht über die Entwickelung, Leistung und Ertragsfähigkeit der deutschen Eisenbahnen als zweckmäßig erscheinen.
Entwurf eines Reichs⸗Eisenbahn⸗Gesetzes, aufgestellt im Reichs⸗Eisenbahn⸗Amt. Berlin, im Verlage der Expedition des , . Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers. In n n, bei Carl Heymanns Verlag. 1874. 4. (179 B.)
Der Gesetzentwurf mit den Motiven wurde Seitens des Reichs- Eisenbahn Amtes zu dem Zwecke der Oeffentlichkeit übergeben, um den Betheiligten Gelegenheit zur Aeußerung ihrer eiwa nicht berücksichtigten 26 oder ihrer Bedenken gegen die Bestimmungen des Gesetzes zu bieten.
Die Eisenbahnen Englands. Separatabdruck aus der Be⸗ sonderen Beilage des J,, . Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staatg⸗Anzeigers 1872. Ebda.
Allgemeine Verloosungs⸗Tabelle des Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers. Berlin, C. Heymanns Verlag. 1873. Fol.
Um eine bequeme und zuverlässige Uebersicht über die ausgeloosten Effekten zu gewinnen, wird seit dem 1. Juli 1873 auf Veranlassung der Königlichen Hauptbank zu Berlin wöchemlich eine Allgemeine Ver— loosungs-Tabelle des Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats -A Anzeigers zusammengestellt. Dieselbe enthält die Ziehungs⸗ und Restantenlisten sämmtlicher an der Berliner Börse gangbaren Staats—⸗ Kommunal“, Eisenbahn⸗“, Bank. und Industrie⸗Papiere, soweit die selben der Redaktion zugänglich gemacht werden, und ist durch Post⸗Abon ⸗˖ nement sowie durch alle Buchhandlungen zu beziehen. Die Königliche Hauptbank zu Berlin läßt nur hinsichts derjenigen von ihr in Ver— währung und Verwaltung genommenen Papiere die Ziehungs⸗ und Verloosungslisten nachsehen, deren Veröffentlichung durch den Deut— schen Reichs, und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger erfolgt.
Central⸗Handelsregister für das Deutsche Reich. Berlin, C. Heymanns Verlag. 1873. Fol. —
Die Unbequemlichkeit, ja Unmöglichkeit, die in vielen Blättern zerstreuten Publikationen der Handelsgerichte über die Eintragungen in den Handelsregistern sowie die Bekanntmachungen von Fabrik- zeichen übersehen zu können, hat auf den Wunsch hervorragender Ver- treter des Handelsstandes die Verwaltung des Deutschen Reichs und Königlich Preußischen Staats⸗-Anzeigers veranlaßt, seit dem 1. Ja⸗ nuar d. J. ein Centralorgan zu begründen, in welchem alle jene Ein- tragungen aus dem ganzen Deutschen Reich gesammelt und dem Hau— delsstande zugänglich gemacht werden. Das Bedürfniß, welches dieses Blatt hervorgerufen, hat das letzte schon in den ersten fünf Monaten 65 Bestehens in 21 deutschen Staaten feste Wurzeln schlagen las⸗ en. Das Central ⸗Handelsregister enthält außer jenen Bekannt ⸗ machungen:
I) Periodische Uebersichten über die Bekanntmachungen des Cen- tralregisters, so geordnet, daß dieselben nicht nur als Inhaltsverzeich niß zu dem Central -⸗Handelsregister dienen, sondern sich auch als regel⸗ maͤßige Fortsetzungen an die in verschiedenen Staaten bereits bestehen⸗ den Firmen. und kaufmännischen Adreßbücher anschließen;
2) Gesetzliche und Verwaltungsbestimmungen über Handelsange⸗ legenheiten, über die Organisation der Handelsbehörden, Handelsgerichte und Handelskammern, sowie handelsstatistische Uebersichten;
3) Prinzipielle Entscheidungen des . sowie der Gerichte der deutschen Bundesstaaten, wichtige Beschlüsse der Handelskammern;
4 Mittheilungen aus der Handels Literatur. .
Das Central-Handelsregister erscheint in der Regel täglich als Beilage zum Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats Anzeiger, kann aber auch im Wege des Buchhandels und durch be— sonderes Post⸗Abonnement bezogen werden.
I) Kunst, Wissenschaft, Literatur.
Die englische Rede⸗ und Preßfreiheit und die Fenierprozesse. Aus dem Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger. Berlin, 1868. Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗-Hofbuchdruckererei (R. v. Decker). 8. U
Die Illustration der deutschen Dichtung. Berlin, 1872. R. v. Decker. 8.
Die Ausbildung, welche die Illustrirung von Dichterwerken in Folge der entwickelten Technik des Holzschnitts und der Lithographie, . einem Jahrzehnt aber besonders durch die Photographie erlangt hat, gaben zu dieser Schrift Veranlassung. In derselben ist die Ge— schichte dieser Kunstgattung mit besonderer Berücksichtigung ihrer Ent wickelung in Deutschland geschildert. Ueber den Lebenslauf der be-
deutendsten Künstler sind biographische Notizen mitgetheilt, rüchsichtlich Aller aber, die sich in diesem Fach hervorgeihan haben, alle einzelnen Werke aufgeführt, so daß die Monographie g ih heit auch eine Uebersicht über fast sämmtliche illustrirte deutscht Werke gewährt.
Reiseblãtter. ) Ill. (Vergl. Bes. Beilage Nr. N vom 4. Juli.)
Der Gebrauch des Wagens, dem Alterthume so geläufig, verfiel beim Zusammensturze des Römerreiches und in den auf die Völkerwanderung folgenden Jahrhunderten. Jedoch kam der Wagen, wie wir u. A. aus Gregor von Tours wissen, nie ganz außer Anwendung. Freilich galt es noch im späteren Mittel⸗ alter für nicht wohlanständig, wenn ein Mann sich anstatt der ritterlichen Kunst und Sitte des Reitens eines Wagens bedienen wollte, während für die Frauen das Reisen überhaupt als eine nicht recht passende, eigentlich een die Ehrbarkeit verstoßende Manier angesehen wurde. Im Jahre 1635 erschien in England folgende Verordnung des Königs: „Se. Majestät haben wahr⸗ genommen, wie die Hackneykutschen in London so stark zuge⸗ nommen, daß selbiger Verkehr zur größten Störung des Königs, der Königin und des Adels heranwächst, wodurch die Straßen und Gemeindewege dieser Stadt versperrt, und gefährlich gemacht, und die Preise des Heues und des Futters aller Art ungemein vertheuert werden und haben für gut erachtet, mit Beistimmung des geheimen Rathes, Seinen Königlichen Willen in Betracht dieses Mißbrauchs bekannt zu machen. Se. Majestät befehlen daher, Niemand mehr soll sich eines solchen Wagens bedienen, es sei denn, um eine Reise zu machen, wenigstens drei Meilen außer der Stadt, auch soll sonst Niemand darin fahren es sei denn, der Eigenthümer halte aus eigenem Vermögen vier hinlänglich taugliche Pferde, die für den Dienst des Königs tüchtig gefunden werden, wenn je der Fall, solche zu fordern, einträfe.“ Was würden Karl J. und sein Geheimer Rath beim Anblick des heutigen Straßenverkehrs von London sagen!
Das Institut, welches den regelmäßigen Gebrauch der Wagen zu Reisen in den verschiedenen Ländern und mit durchgreifendem Erfolge in die allgemeinen Sitten einführte, war eben die Post; und zwar wurden zuerst in Deutschland eigentliche Fahrposten bekanntlich durch Franz von Thurn und Taxis in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts eingeführt.
Aber die erste Einrichtung zur regelmäßigen Beförderung von Personen wurde, wie erwähnt, in der ersten Hälfte des 16. gen hunderts in Deutschland getroffen. Es war dies bei den da⸗ maligen schlechten und unsicheren Wegen, der dünn gesäeten Be⸗ völkerung, den langen Stationen, dem herrschenden Mißtrauen und der Kraftlosigkeit der Centralstellen, wahrlich kein kleines Unternehmen. Anfangs wagten sich auch nur wenige Leute auf die Postkutschen; bald aber, wie man gewahr wurde, daß die Sache ging, stellte sich eine große Reiselust und ein stetig wachsen⸗ des eln we neff, ein, so daß eine enorme Menge von Leuten, wie es in einer alten Beschreibung heißt, auf diese neuen fliegenden Postkutschen! gezogen wurde, Moser sagt in der seinem Deutschen Staatsrecht einverleibten Abhandlung über das Post⸗ regal, die Post wäre unter die größten Erfindungen jener Zeit zu rechnen und habe die Welt, so zu sagen in eine andere Form ge⸗ gossen. Nun begann die eigentliche Blüthezeit des Postreisenz: Personen, die schon auf Nimmerwiedersehen von einander Abschied genommen hatten, konnten jetzt wieder zusammenkommen. Fast jede längere Reise gab Gelegenheit zu interessanten Erlebnissen, wo nicht zu Abenteuern, bei welchem Anlaß denn Hr. Tobias Stark in seinem akkuraten Reisebüchlein bemerkt: „Auch dieses dürfen wir billig unter die Wohlthaten der neuen Einrichtung der fliegenden Postkutschen rechnen und zählen, daß selbiger Benützung, wie allberelt zu unterschiedlichen Malen vermeldet und beschehen, Gelegenheit zu erbarn Mariagen zu geben pfleget, deren einige gar fürtrefflich reüssiret.“ Was dieses interessante Kapitel der Ma⸗ riagen betrifft, so will ich Ihnen nur zwei erlauchte Beispiele anführen. Die Gemahlin des Cäsar Constantius, Helena, die treffliche Mutter Constantius des Großen, war die Tochter eines Manceps des cursus publicus — Postmeisters — aus Alyrien, gleichwie die Gemahlin des Reichsverwesers Erzherzogs Johann die Tochter eines Tiroler Postmeisters war. Ja, das war die Zeit, wo noch Romantik im Reisen lag, die Zeit, an die Man⸗ cher von uns gewiß mit dem Gefühl einer freundlichen Wehmuth zurückdenkt, wie sie uns bei Erinnerungen aus der Jugendzeit wohl zu überkommen pflegt. Welcher Deutsche kennt nicht
) „Weltpost und Luftschiffahrt.“ Ein Vortrag, gehalten im wissenschaftlichen Verein zu Berlin, von Dr. Stephan. Berlin. Springer, 1874.