einzahlung von 20xR vom 1.—- 8. August bei Anhalt & Wagener Nachf. in Berlin.
8. August Aktleon-desellsohaft für Elsenlndustrle za Styrum. , n Gen. Vers, zu Oberhausen; s. Ins. in
r. . Stelnkohlen-Borgwerk Ritterburg, Akt.- Ges. Ord.
Gen-Vers, zu Berlin.
Deutscher Reichs⸗Anzeiger
zu Berlin; 3. Ins. in Nr. 164. und
Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.
= Aas Abonnzment heträgt 1 Thlr. 13 Sgr.
für das Merteljahr.
14 * 95 6 6 2 C 6 711 S. K een dn , de , n dn me m dn, E 166. Berlin, Freitag, 1874.
Subseription auf 5, O06 6, 9H OG O0 Thaler J n. — .
Leith, 15. Juli. Geireidemarkt. (Von Cochrane Pa- terson K Comp.) Zufuhren der Woche mit Ausnahme von Hafer und Mehl gering. Markt sebr matt bei geringem Geschäft 2u un- gefähren Freisen der letaten Woche.
Paris, 15. Juli, Nachm. (W. T. B.)
ProOduktenmarkt. Weizen ruhig, pr. Juli 33,25, pr. September- Oktober 29, 25. Mehl ruhig, pr. Juli 77, 50, pr. Septem- ber- Dezember 6d, 75, pr. November-Februar 62,509. Rüböl weichend, 2 Juli 78,50, pr. August 78, 75, pr. September-Dezember SI, 0.
piritus steigend, pr. Juli 68, 09. — Wetter: Warm.
Ver-Korkâ, 15. Juli, Abends 6 Uhr. (V. T. B.)
Wagrenberi e ht. Baumwolle in New-Tork 174, do. in Ne- Orleans 17. Petroleum in New-Tork 12, do. in Philadelphia 12.
Mehl 6 D. 10 C. Rother Frühjahrsweigen 1 D. 42 9. Kaffee 201. ö ; ; zetrei 31. Nlenhurger Zuckerfabrik, Aktlen - Gesellsohaft. Zucker (Fair refining Muscovados) 73, Getreidefracht 9. amn mn n. se , g, Ain.
5. August. Säohsisohe Wollengarnfabrik. Ord. Gen. -Vers. zu Grossenhain.
Au sgzahlöungem.
Orimmitsohausr Dampfmasohlnenfabrik. Dividende pro 1873 mit 8 Thlr. 10 Sgr. vom J. August ab bei der Gesellschaftskasse in Crimmitechan.
Ausweise vom Kank em umd HImdastrie- Gesellschafter.
Lebens vorsloherungs-desollsohast zu Lelpzlg. Rechnungs- Abschluss vom Jahre 1873; s. Ins. in Nr. 164.
Berglsoh-Märklsohe Elsenbahn. Betriebseinnahme pro Juniz s. Ins. in Nr. 164.
Kreseld-Kreols -Rempeoner Industrle-Elsenbahn. Betriebsein- nahme pro Juni; s. Ins. in Nr. 164.
Aktlen Gesellsohaft für öffeontllohos Fuhrwesen. Bilanz vom 31. März 1874; s. Ins. in Nr. 164.
General- Versnarm mung em.
Berliner Werkzeug-Masohlinen-Fabrik, Akt. - Ges. Ordentl. Gen.-Vers. in Berlin. Die auf den 14. Juli angesetzte Gen-Vers. konnte wegen eines Formfehlers nicht abgehalten werden.
20. Juli.
Einzahlung em. Oentral- Bazar für Fuhrwesen, vorm. dobr. Beskowm. Rest-
. — XR Alle Nost · Anstalten des In · nnd Auslandes nehmen Bestellung an; für Gerlin außer den Nostanstalten auch die Expedition: Wilhelmstr. Nr. 32.
— ——
20995]
— — — / 1
e, .
Deuntsche s Re ich Heute Morgen nahmen Se. Majestät das erste Bad und demnächst auch ein Glückwunschtelegramm nach Kissingen ab⸗
4, procentige Prioritäts⸗Obligationen III. Serie d
Hannover⸗Altenhekener Eisenhbahn⸗Gesellschaft,
mit Zinsgarantie der Magdeburg⸗Halberstädter Eisenbahn⸗Gesellschaft, emittirt auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 19. Juni 1874, negociirt durch die General⸗Direktion der Seehandlungs⸗Societät die Direktion der Diskonto⸗Gesellsehaft S.. Bleichröder M. A. von Rothschild æ Söhne in Frankfurt a. M.
in Berlin,
Auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 19. Juni 1874 (Reichs⸗Anzeiger vom 3. Juli 1874 Nr. 154) emittirt das Direktorium der Magdeburg-⸗Hälberstädter Eisenbahngesellschaft, welches als Vorstand der Hannover⸗-Altenbekener Eisenbahngesellschaft den Betrieb und die Verwaltung dieses Unternehmens führt, zur Beschaffung der Mittel für die Erweiterungs- und Vollendungs⸗ bauten 410 /g Prioritäts⸗Obligationen III. Serie der Hannover⸗Altenbekener Eisenbahngesellschaft im Nominal⸗-Betrage von 9.259 000 Thlr. Unter Vorbehalt der den Obligationen J. und II. Serie i n. Vorzugsrechte haflken den Inhabern dieser Obligationen das gesammte jetzige und künftige Vermögen der Gesellschaft und dessen Erträge mit unbedingter Priwrität vor den Inhabern der Stammaktien, Stamm⸗Prioritätsaktien und der dazu gehörigen Dividen den⸗Scheine. . ö
Für die Verzinsung der Obligationen III. Serie zu jährlich A1½“, Prozent vom 1. Januar des auf die Eröffnung des Betriebes auf der ganzen Bahn von Löhne nach Vienenburg folgenden Jahres an, bis zu welchem Zeitpunkt die Verzinsung aus dem Baufonds erfolgt, hat die Magdeburg⸗FGalberstädter Eisenbahn⸗Gesellschaft in der Art die Garantie übern omnten, daß sie für diese Zinsen mit dem Reinertrage ihres eigenen Unternehmens, und zwar prioritätisch vor der Dividende auf ihre Stammaktien (lit. A) und Stamm Prioritäts aktien Lit. B. und C. haftet; diese Zinsgarantie erlischt nur in dem Falle, wenn zehn Jahre nach einander ein Zuschuß zur Verzinsung der Obligationen von Seiten der Magdeburg⸗ Halberstädter Eisenbahngesellschaft nicht zu leisten gewesen ist. .
Die auf den Inhaber lautenden Obligationen dieser Prioritäts⸗Anleihe werden in Appoints zu 1000, 500, 100 Thlr. ausgefertigt.
Die Prioritäts⸗-Obligationen werden vom Jahre 1882 ab im Wege der Verloosung zum Nominalwerthe getilgt. Hierzu sollen alljährlich verwendet werden: J
a. der Ueberschuß des Reinertrages des Hannover⸗A1Altenbekener Eifenbahn⸗Unternehmens über die Zinfen der in Rede stehenden Obligationen, sowie über die Zinsen und die Amortisationsquote der denselben voranstehenden Obligationen, bis zur Höhe von a/. Prozent des Nominalbetrages (46,250 Thlr.); b. die aus dem Reinertrage des Hannover⸗Altenbekener Eisenbahn⸗Unternehmens aufkommenden Zinsen der amortisirten Prioritäts⸗Obligationen.
Die Amortisation bleibt ö wenn und so weit von Seiten der Magdeburg⸗-Halberstädter Gisenbahn⸗Gesellschaft in Erfüllung der übernommenen Garantie für das laufende Jahr ein Zuschuß zu leisten ist, oder soweit in früheren Jahren eiwa geleistete Zuschüsse zu erstatten find. Die Auszahlung der zur Amortisation gelangenden Prioritäts⸗Obligationen erfolgt am 2. Januar des auf die Ausloosung folgenden Jahres. ; .
Der Hannover⸗Altenbekener Eisenbahn⸗Gesellschaft bleibt das Recht vorbehalten, mit Genehmigung des Staates sowohl den Amortisationsfonds zu verstärken und dadurch die Tilgung der Prioritäts⸗Obligationen zu beschleunigen, wie auch sämmtliche Prioritäts⸗-Obligationen durch die öffentlichen Blätter mit sechsmonatlicher Frist zu kündigen und durch Zahlung des Nennwerthes einzulösen. Auch ist es dem Verwaltungsrath der Gesellschaft unbenommen, die allmälige Amortisation oder die Einlösung sämmtlicher Obligationen schon vor dem Jahre 1882 zu bewirken.
Die Zahlung der Zinsen in halbjährlichen Terminen am 2. Januar und 1. Juli jeden Jahres, sowie die Einlösung der zur Tilgung verloosten Obligationen erfolgt außer bei der Hauptkasse der Gesellschaft in Sannover, in Berlin bei der Direction der Disconto⸗Geselischaft und bei dem Bankhause Jos. Jaques und in Frankfurt a. M. bei dem Bankhause M. A. von Nothschild und Söhne. ;
Von diesen Prioritãts⸗ Dbligationen werden hiermit 5, 900, 000 Thaler und zwar:
in Berlin bei der Direction der Disconto⸗Gesellschaft,
S. Bleiehröder, Frankfurt a. M. bei M. A. von Rothschild K Söhne, Aachen bei der Aachener Disconto⸗Gesellsehaft, Hannover bei der Provinzial⸗Disconto⸗Gesellschaft, Elberfeld bei der Bergisch⸗Märkischen Bank, Halle bei dem Hallesehen Bank⸗Verein von Kulisch, Kaempf C Go., . Braunschweig bei R. S. Nathalion Nachfolger, Provinzial⸗Disconto⸗Gesellschaft Braun schweig, Duisburg bei der Duisburg-Nuhrorter Bauk,
Magdeburg bei M. S. Meyer,
7 unter nachstehenden Bedingungen zur öffentlichen Subscription aufgelegt: 1) Die Subscription findet gleichzeitig bei den vorgenannten Stellen
am Montag, den 20. und Dienstag, den 21. Juli 1874
während der üblichen Geschäftsstunden, 2 Grund des diesem Prospectus beigefügten Anmeldungs⸗Formulars, statt. Einer jeden Anmeldungsstelle ist die Befugniß varbehalten, die Subscription auch schon vor Ablauf jenes Zeitraums zu schließen. Im Fall einer Ueberzeichnung tritt Reduction in den Zutheilungen nach Ermessen einer jeden Zeichnungsstelle ein. 2) Der Subscriptionspreis ist auf 1e Procent, zahlbar in Thaler⸗Währung, festgesetzt. . ö ö Außer dem Preise hat der Subfseribent die Stuͤckzinsen zu 4is, Procent für den laufenden Zingeoupon vom 1. Juli 1874 bis zum Tage der Abnahme der Stücke zu vergüten.
3) Bei der Subscription muß eine Kaution von zehn Prozent des Nominalbetrages hinterlegt werden. Dieselbe ist entweder in baar, oder in solchen nach dem Tages ⸗Course zu veranschlagenden Effekten zu hinterlegen, welche die Subscriptionsstelle als zulässig erachten wird. ; . Die . . 3 wie möglich nach Schluß der Subseription erfolgen. Im Falle die Zutheilung weniger als die Anmeldung beträgt, wird die überschießende Caution
unverzüglich zurückgegeben. 5) Die Abnahme der zugetheilten Stücke kann vom 29. Juli 1874 ab gegen Zahlung des Preises (2) geschehen. Der Subseribent ist jedoch verpflichtet:
die Hälfte der Stücke späͤtestens bis PI. August 1874, den RNest der Stücke spätestens bis 36. September 1874
abzunehmen. 9 vollständiger Abnahme wird die auf die zugetheilten Stücke hinterlegte Caution verrechnet, resp. zurückgegeben. Für zugetheilte Beträge unter 4000 Thaler ist keine successive Abnahme gestattet, und sind solche bis zum 70. August 1874 ungetrennt zu reguliren. Berlin und Frankfurt a. / M. im Juli 1874.
Westend⸗Berlin. Hegelplatz Nr. 2, schriftlich eingereicht werden.“
Kommandit⸗Gesellschaft auf Aktien, Heinrich Quistorp. ur Theilnahme an dieser konstituirenden Versammlung ist jeder Kommanditist berechtigt, der
Die konstituirende Generalversammlung dieser Gesellschaft findet am Dienstag, den 28. die w Einzahlung bei seiner Zeichnung geleistet hat, und werden die betreffenden Einlaßkarten Juli, Vormittags 19 Uhr, im Konferenzsaal, Hegelplatz Nr. 2 in Berlin, statt, wozu die ben line und Stimmzettel vor der Versammlung an die Vorzeiger der Depotquittungen, unter gleichzeitiger Ab⸗ hierdurch ganz ergebenst eingeladen werden. stempelung dieser, gewährt. Tages or d nun g. Bei den Abstimmungen, soweit sie nicht durch Akklamation stattfinden, wird nach 5. 23, und
9 Bergthung und Feststellung des unterm 24. Juni vereinbarten Gesellschaftsstgtuts. unter Berüchiichtigung des 5 41 des Statuts, verfahren.
Y Konstituirung der Gesellschaft unter Nachweis der vorläufigen Kapitalsbetheiligung, sowie Berlin, den 16. Juli 1874.
der gesetzlich vorgeschriebenen Einzahlung von 26x auf solche.
3) . des ersten Aufsichtsraths nach Konstituirung desselben.
s2g96] 4) Wahl der Revisoren. (Bemerkung zum ersten Gegenstand der Tagegordnung) ; Vor laß wegen Ahaͤnderungen und Verbesserungen der Statuten . Seitens
der Geschäftsbetheiligten spätestenß bis zum 24. Juli inklustve auf dem Lokalbureau,
ür das Gründungs- Comité. Franz Paetom, Konsul. — Quistorp.
Ministerium, Dr.
Zu Groß ⸗Tychow im Regierungsbezirk Cöslin wird am 1 August er. eine mit der Postanstalt daselbst kombinirte Telcgraphen⸗ Station mit beschränktem Tagesdienste eröffnet. (er. 5. 4 der Tele⸗ graphen⸗Ordnung für das Deutsche Reich). Stettin, den 15. Juli 1874. Kaiserliche Telegraphen⸗Direktion. In Eisfeld, Herzogthum Sachsen⸗ Meiningen, wird am 1. August ce. eine Kaiserliche Telegraphen⸗Stalion mit beschränktem Tagesdienste eröffnet. Halle a / S., den 14. Juli 1874. Kaiserliche Telegraphen-⸗Direktion.
Elsaß⸗Lothringen.
Die von den Notabeln des Handelsstandes aus dem Bezirke des Handelsgerichts zu Colmar getroffenen Wahlen des Kauf⸗ manns Edmund Fleischhauer in Colmar zum Präsidenten, des Hutfabrikanten Mathias Ehretsmann und des Spinnerei⸗ Besitzers Leo Stöcklin in Colmar zu Richtern, des Fabrikanten Friedrich Salzmann und des Seifenfabrikanten aver Thomas in Colmar und des Mühlenbesitzers und Getreide⸗ händlers Johann Ruhland in Münster zu Ergänzungs⸗ richtern bei dem Handelsgerichte in Colmar haben die Allerhöchste Bestätigung erhalten.
Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den Regierungs⸗Rath Raffel zu Posen zum Ober⸗Re⸗ glerungs Rath und Regierungs⸗Abtheilungs⸗Dirigenten zu er nennen; sowie Dem Bau⸗Inspektor Wilhelm Carl Friedrich Thömer in Stettin den Charakter als Bauruth zu verleihen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten. Am Gymnasium zu Stargard i. Pomm. ist der ordentliche
Lehrer Dr. Dorschel zum Oberlehrer befördert worden.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Bekanntmachung.
Die Vorlesungen des Winter⸗Semesters 1874/75 auf der Königlichen Bau⸗Akademie beginnen am 15., die Immatrikulationen am 5. Oktober a. c.
Die Meldungen zur Aufnahme müssen unter Beifügung
der Nachweise, welche nach den 5§8. 1 — 9 der Vorschriften für die Königliche Bau⸗Akademie vom 3. September 1868 gefordert werden, in der Zeit vom 1. bis 30. September er. schriftlich bei dem unterzeichneten Direktor erfolgen, und bleiben früher oder später eingehende hierauf bezügliche Gesuche unberücksichtigt. Da die Zahl der Aufzunehmenden gewissen Beschränkungen unterliegt, so kann bei dem voraussichtlich großen Andrange der Fall eintreten, daß die zuletzt sich Meldenden abgewiesen werden müssen.
Die Vorschriften sind in der Kasse der Bau⸗Akademie käuf⸗ lich zu haben und werden gegen Einsendung von 2 Sgr. 10 f. in Briefmarken per Kreuzband übersandt.
Berlin, den 18. Juli 1874.
Der Direktor der Königlichen Bau⸗Akademie. Lucae.
Ju stiz⸗Min isterium.
Der Rechtsanwalt und Notar Toll zu Zossen ist zum 1. September d. J. in gleicher Eigenschaft an das Kreisgericht zu Wriezen mit Anweisung seines Wohnsitzes in Neustadt⸗Ebers⸗ walde versetzt worden.
Der Rotariats⸗Kandidat Schwenger in Düsseldorf ist zum Notar für den Friedensgerichtsbezirk Heinsberg im Land⸗ gerichtsbezirk Aachen, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Was⸗ senberg, ernannt worden.
Abgereist: Der Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath und Direktor der 8 und Gewerbe⸗-Abtheilung im Handels⸗ a co bi, nach dem Harz;
Der Präsident des Evangelischen Ober⸗Kirchenraths, Dr. Herrmann, nach Süddeutschland.
Aichtamtliches.
Deutsche s Re mich.
Breußen. Berlin, 17. Juli. Se. Majestät der Kaiser und König sind gestern Abend 61 Uhr glücklich in Bad Gastein angekommen, wo Allerhöchstdieselben von den Be⸗ hörden empfangen wurden. Vor dem Badeorte war eine reich
eschmückte Ehrenpforte errichtet, die Badekapelle spielte die preu⸗
. Volkshymne. Die in großer Anzahl versammelten Kur⸗ gäste begrüßten Se. Majestät mit enthusiastischen Hochs, und von allen Seiten wurden Allerhöchstdenselben Blumensträuße zum Willkommen geboten. 9.
machten dann einen längeren Morgenspaziergang auf dem Kaiser⸗ wege nach Koetschenthal zu.
— Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin waren am Dienstag bei einer Gartengesellschaft, die Ihre Königl. Hoheiten der Prinz und die Prinzessin von Wales in Ihrer Villa in Chiswick gaben, zugegen und erschienen am Abend auf einem Balle des Herzogs und der Herzogin von Manchester.
Gestern haben Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten in Begleinung Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen von Wales an einem Truppenmanöver in Aldershot Theil genommen.
Gestern Abend waren der Kronprinz und die Kronprinzessin auf einem, Ihnen zu Ehren von Earl Granville gegebenen Diner anwesend, nachdem Höchstdieselben vorher den Besuch des Herzogs von Edinburgh empfangen hatten.
Aus Kissingen, 16. Juli, meldet ‚W. T. B“: Der be⸗ handelnde Arzt des Reichskanzlers Fürsten von Bismarck, Dr. Oskar Diruff sen., veröffentlicht heute folgendes Bulletin: Die eine der beiden Verletzungen über dem Handgelenle ist bei⸗ nahe geheilt; die andere, bei welcher eine Verbrennung durch den glühenden Schußpfropfen mitgewirkt hat, zeigt deshalb einen langsameren Heilungsvorgang. Die Anschwellung ist fast voll⸗ ständig verschwunden, die Bewegung des Handgelenks ist freier, als gestern. .
Fürst von Bismarck hat gestern Abend den General von der Tann, General⸗Adjutanten des Königs Ludwig von . später auch den Polizei⸗Präsidenten von Madai em⸗ pfangen. 36 Kullmann ist heute Nachmittag in das Gefängniß des Be⸗ zirksgerichts Schweinfurt eingeliefert worden. Ebendahin wurde mit dem heute Abend 7 Uhr 55 Minuten abgegangenen Zuge der Pfarrer Hanthaler unter Gensd'armeriebedeckung abgeführt.
— Aus den zahlreichen Kundgebungen der Theil⸗ nahme für den Reichskanzler Fürsten von Bismarck, welche in den heut vorliegenden Zeitungen mitgetheilt werden, heben wir die folgenden hervor:
Se. Majestät der Kaiser und König haben sofort nach der Depesche aus München auch ein Handschreiben an den Fürsten von Bismarck gerichtet, ebenso Ihre Majestät die Kaiserin-Königin und Se. Kaiserliche und König⸗ liche Hoheit der Kronprinz.
Der König von Italien hat, wie die „Fanfulla“ und „Liberta“ melden, den Reichskanzler Fürsten von Bismarck sofort nach dem Bekanntwerden des gegen denselben verübten Attentates telegraphisch beglückwünscht. Fürst von Bismarck hat sofort auf dieselbe Weise seinen Dank hierfür ausgesprochen.
Von dem Bürgermeister Duncker und dem stellvertretenden Stadtverordneten⸗Vorsteher Hrn. Vollgold, als den zeitigen Ver⸗ tretern der Kommunalbehörden Berlins, ist nachstehendes Telegramm an den Fürsten von Bismarck nach Kissingen ab⸗ gesendet worden:
Ihrem großen Bürger, dem aus änßerster, von ruchloser Mörder⸗ hand drohender Todesgefahr erretteten Kanzler des Deutschen Reichs sendet ihre innigsten Glückwünsche die Stadt Berlin.
Von Seiten des Magistrats und der Stadverordneten von Magdeburg ist an den Fürsten von Bismarck die folgende Adresse abgesandt worden:
Die Nachricht von der Schandthat, zu deren Opfer Ew. Durch laucht ausersehen waren, ist in unserer alten protestantischen Stadt, in welcher sich die von Ew. Durchlaucht geleitete Politik einer beson⸗ deren Sympathie erfreut, mit dem tiefsten Abscheu, gleichzeitig aber mit Dank gegen Gott aufgenommen werden, der so sichtlich über das kostbare, der Einheit, Freiheit und Größe des Vaterlandes geweihte Leben Ew. Durchlaucht gewaltet hat. Es drängt uns, diesen Gefüh⸗ ken Ew. Durchlaucht gegenüber Ausdruck zu geben, um so mehr, als der schändliche Verbrecher aus unserer nächsten Umgebung, der Neu⸗— stadt⸗Magdeburg, stammen soll. Der Allmächtige schütze und schirme Ew. Durchlaucht ferner und gebe, daß Ihre unersetzlichen Kräfte dem theuren Vaterlande noch lange erhalten bleiben.
Vom Ober⸗Bürgermeister und den Stadtverordneten zu Cöln ist folgende Adresse an den Fürsten Bismarck nach Kis⸗ singen abgesandt:
Zugleich mit der Kunde von der ruchlosen That, die Ew. Durch- laucht Leben bedrohte, gelangte hierher die Nachricht von dem Miß⸗ lingen des beabsichtigten Verbrechens. So sehr uns die gerechte Ent⸗ rüstung über dasselbe erfüllte, so geben wir doch mit dankendem Auf⸗ blick zum Himmel der Freude darüber Ausdruck, daß Ew. Durchlaucht Leben gereftet wu de, für Ihre Familie, für das Vaterland und für Alle, welche Ihre Sorgen für dasselbe zu würdigen wissen. Wir bit⸗ ten, diesen aufrichtigen Ausdruck wärmster Theilnahme entgegen zu
nehmen von den Vertretern der Stadt Cöln.
Der Gemeinderath und Bürgerausschuß zu Stuttgart beschlossen am 16. einstimmig, eine telegraphische Glückwunsch⸗ adresse an den Reichskanzler Fürsten Bismarck zu richten.
Von anderen Kommunalbehörden, die Adressen nach Kis⸗ singen gesendet haben, nennen wir die von Freiburg in Schle⸗ sien, Loewenberg, Bayreuth, Heidelberg, Freiburg i. Br., Altenburg.
Die Weseler Kreissynode zu Emmerich hat in ihrem Eröffnungsgottesdienst eine öffentliche Danksagung dargebracht,
gesendet; letzteres ist auch Seitens des Presbyteriums zu Bad Oeynhausen geschehen.
Der liberale Verein zu Marburg hat am 15. d. M. fol⸗ gende mit mehreren hundert Unterschriften bedeckte Adresse an den Fürsten Bismarck abgesandt:
Durchlauchtigster Fürst!
Ew. Durchlaucht sind dem von dunklem Fanatismus geplanten und von ruchloser Hand versuchten Angriffe glücklich entronnen. Millionen deutscher Herzen schlagen Ew. Durchlaucht entgegen, erfüllt von Freude und von Dank gegen Gott, der das Vaterland vor schwe⸗ rem Verlust gnädig bewahrt hat. Da drängt es auch die unterzeich⸗ neten Mitglieder des liberalen Vereins, Ew. Durchlaucht ihre tiefge— fühlten Glückwünsche darzubringen. Möge Ew. Durchlaucht Sr. Majestät unserem erpabenen Kaiser und dem gesammten dertschen Vaterlande als Vorkämpfer für deutsche Größe und Geistesfreiheit noch lange erhalten bleiben.
Auch der akademische pharmazeutisch⸗ naturwissenschaftliche Verein zu Marburg hat sofort eine Glückwunsch⸗Adresse an den Fürsten Bismarck abgesandt.
Adressen und Telegramme sind von Vereinen oder Bürgerver⸗ sammlungen sind an den Reichskanzler gerichtet aus Bromberg, Breslau, Bunzlau, Glogau, Hirschberg, Oppeln, Frankenstein, Löwenberg, Striegau, Reisen, Em den, Münden, Regensburg, Erlangen, Aschaffenburg, Worms, Gera.
In München ist gestern von einer Anzahl der geachtetsten Bürger, darunter die Vorstände der beiden Gemeindekollegien, zur Unterzeichnung eine Adresse an Fürst Bismarck aufgelegt, in welcher dieselben ihrer tiefsten Entrüstung über das verübte ruchlose Attentat und zugleich ihrer Freude Ausdruck geben, daß die Vorsehung den schmachvollen Plan nicht hat gelingen lassen. An die Bürger ist eine Aufforderung zur Unterschrift der Adresse, welche bis zum 21. Juli aufliegt, gerichtet.
Das „Journal de St. Petersburg“ widmet anläßlich des gegen den Reichskanzler, Fürsten von Bismarck, begangenen Attentates dem Fürsten einen längeren, sehr sympathisch gehal⸗ tenen Artikel.
— Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗ Angelegenheiten Dr. Falk hat an die Königlichen Regierungen folgende Verfügung in Betreff der gewerblichen Fortbil⸗ dungsschulen erlassen:
Nachdem durch den Staatshaushalts⸗Etat dieses Jahres Mittel zu Zuschüssen für gewerbliche Fortbildungsschulen bereit gestellt wor⸗ den sind, ist die Möglichkeit geboten, dieser ebensowohl für die sittliche Tüchtigkeit der aus der Volksschule entlassenen Jugend, wie für die Erhöhung der Gewerbstüchtigkeit der arbeitenden Klassen überaus 4 Einrichtung eine kräftige Förderung angedeihen zu assen.
Indem ich die Königliche Regierung veranlasse, nicht nur den bereits bestehenden gewerblichen Fortbildungsschulen eine eingehende Sorgfalt zuzuwenden, sondern auch zur Errichtung neuer Anstalten dieser Art in geeigneter Weise die Anregung zu geben und es als Ziel anzusehen, daß möglichst in allen gewerblichen Städten des Bezirkes Fortbildungsschulen bestehen, bestimme ich über die Bewilligung der ZJuschffe aus Staatsmitteln für derartige Anstalten Folgendes:
I) Nur solchen gewerblichen Fortbildungsschulen, welche nach einem in Gemäßheit der beiliegenden Grundzüge für ihre Einrichtung entworfenen, von der Königlichen Regierung genehmigten Lehrplane arbeiten und die sonst von Aufsichtswegen zu stellenden Bedingungen erfüllen, können Staatszuschüsse in Aussicht gestellt werden.
2) Die Bewilligung eines neuen Staatszuschusses ist ferner in der Regel nur für solche Fortbildungsschulen zulässig, deren Besuch auf Grund eines nach 8§. 106 und 142 der Gewerbe⸗Ordnung vom 21. Juni 1869 erlassenen Ortsstatutes obligatorisch ist.
Von dieser Bedingung darf ausnahmeweise nur da abgesehen werden, wo nach Lage der Verhältnisse mit Bestimmtheit zu erwarten ist, daß die betreffende Schule auch ohne Schulzwang allgemein be—⸗ sucht sein werde, daß also die Absicht der bezüglichen Bestimmungen auch ohne zwingendes Ortsstatut zu erreichen sei.
3) Da eine gedeihliche Weiterentwickelung der gewerblichen Fort- bildungsschulen erst dann mit Sicherheit zu erwarten ist, wenn sich die Gemeinden derselben aunehmen, so ist deren Mitwirkung für ihre Pflege und Unterhaltung überall in Anspruch zu nehmen, wo die Be—⸗ willigung von Staatszuschüssen beantragt wird.
Demnach sind solche für die von der Gemeinde selbst errichteten Fortbildungsschulen nur dann zu gewähren, wenn die Gemeinde die Koften für Lokal, Heizung und Beleuchtung allein trägt und außerdem für die übrigen Zwecke der Schule mindestens den gleichen Beitrag leistet, wie der Staat. Die Einnahmen aug etwaigem Schulgelde werden dabei nicht als Leistung der Gemeinde behandelt. Ebenso ist da, wo Vereine oder andere Verbände eine Fortbildungsschule be gründet haben, die Gewährung eines Stagatszuschusses davon abhängig zu machen, daß auch die Gemeinde einen Zuschuß gewährt. Der Staatszuschuß kann auch in diesem Falle bis zur Höhe des Gemeinde beitrages bewilligt werden. ö
4 Die Bewilligung der Zuschüsse erfolgt zunächst auf drei Jahre.
Ich gebe der Königlichen Regierung anheim, hiernach, das Wei tere zu veranlassen und die erforderlichen Anträg! für die einzelnen Anstalten motivirt zu stellen. Wenn ein Staatszuschuß zur Höhe von Fünfhundert Thalern oder darüber beantragt wird, was voraus. sichtlich nur in vereinzelten Fällen geschehen dürfte, ist der Etat der Anstalt zur Prüfung und Feststellung einzureichen.
Berlin, den 17. Juni 1874.
Der Minister der geistlichen, Unterricht and Medizinal⸗Angelegenheiten. Dr. Falk.