1874 / 168 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 20 Jul 1874 18:00:01 GMT) scan diff

Liverpool, I7. Juli. (X. F. B) Getrei desmarkt. Reizen 2 4. niedriger, Mehl 6 d. niedriger, Mais 6 d. höher. EHiverpasl, 17. Juli, Nachm. 2

Baum wollen- Wochenbericht.)

Vorige Woche.

75.000 35, 000 71009 13.099 55, 00 11,000 714000 999, 9009

Rochenumsatꝝ dsgl. v. amerikan.. sgl. für Spekulat.

„, Expo ;

„, wirkl. Konsam. KRWirklicher Export. Import der Woche. J davon amerikan. 483,000 Schwim. n. Grossbritannien

54. 000

davon amerikaan. K 55, 000 Liser pooh, 17. Juli, Nachmittags. (J. L. B.) Baum wolle. (Schlussbericht) Umsatz 10,000 B., davon für Spekulation und Erport 2000 B. Unverändert, Surats matt. Middl. Orleans S , middling amerikanische Sis, sair Dholle- rah 5, middling fair Dhollerah 47, good middling Dhollerah 45, middl. PDholleraß 43, fair Bengal 44, fair Broach 5s, nem fair Gomra 53, good fair Qomra 5, fair Madras 5, fair Pernam 8,

fair Smyrna 6t, fair Egyptian 8.

Orleans nieht unter good ordinary November-Dezember-Ver- schiffung (neue Ernte) S] 1

Manehenter, 17. Juli, Nachmittags. (F. L. B.)

12 Water Armitage 8, 12r Water Taylor 104, 20r Mater Micholls 1, 30r Water Gidlom 123, 30r Water Clayton 133, 40r Mule Mayoli 124, 40r Medio Wilkinson 133, 36r Warpeoꝑs Qualität Ronland 133, 40r Double Weston 133, 60r Double Weston 161, Printers 1, 21/10 SI pfd. 117. Markt ruhig.

Paris, 17. Juli, Nachm. (MW. T. B.)

Produktenmarkt. Weizen matt, pr. Juli 33,90, pr. Septbr. Oktober 29, 00. Mehl behauptet, pr. Juli 77, 25, pr. Septem- ber- Dezember 64,75, pr. November-Februar 62,59. Rübol weichend, pr. Juli 78, 25, pr. August 78, 00, pr. September-Dezember S0, I5. Spiritus steigend, pr. Juli 68.25. Wetter: Warm.

Fetersharg, 17. Juli, Nachm. 5 Uhr. (XM. T. B.)

Produktenmarkt. Talg loc 47, per August 47. Wei- zen loco 13, 25. Roggen loco 7, 60, per August 7, 35. Hafer loco 5, 10, per August 5. Hanf loco —. Leinsaat (9 Pud) loco 13, 50 pr. August —. Wetter: Veränderlich.

em- Tork, 17. Juli, Abends 6 Uhr. (G. T. B.)

Waarenbericht. Baumwolle in New-Tork 173, do. in Ne- Orleans 16. Petroleum in New-Tork 128, do. in Philadelphia 123. Mehl 6 D. 00 C. Rother Frühjahrs weigen 1 D. 38 C. Kaffee 201. Zucker (Fair refining Muscovados) 73, Getreidefracht 9.

Ver- Kork, 17. Juli, Abends. (XV. T. B.)

Baumxyollen-Wochenberieht. Zufuhren in allen Unions- häfen 9000 B. Ausfuhr nach England 9000 B., nach dem Kon- tinent —. Vorrath 209, 0900 B.

KRerlim, 18. Juli. An Seblachtriehb war aufgetrisben: Rindvieh 375 Stück, Schweine 213 Stäck, Ggebaafrieh 660 Stück, EKäAlber 644 Stück.

KRKerlin, 18. Juli. Fleischpreise auf dem Schlachtriehmarkt.

höchster mittel niedrigster Rindvieh pro Ctr. Schlachtger. Hhlr. 16 Thlr. 11—12 6 Schweins pro Ctr. Schlachtgew. 195 , ß . Hammel pro 20 - 23 Eilo. 9. ö 8 Kälber: Handel matt, kaum Mittel- Preise.

Pi v iclenclem - Festsetzungenm. Chemnitzer Werkzeug-Masohinen-Fabrik „Vulkan“ (vorm. W. Benndorf). Die Dividende pro 1873/74 beträgt 6x. Kündigungem umd Verloosnngen. 44 * Berliner Stadt-Obligatlonen de 1846, 18349 und 1855. zum 1. Januar 1875 gekündigt; s. Ins. in Nr. 166.

Ans eise vom HEamltem. GSohleslschoe Boden-Credit-Aktien-Bank. Status vom 30. Juni 1874; s. Ins. in Nr. 166.

C emneral- Versasnnmlumgen.

Thäringlsohe Elsenbahn. Ord. Gen- Vers. zu Erfurt; s. Ins. in Nr. 166. Li gui dati onen.

Berllner Verelnsbank. Liquidation in der am 16. Juli ab- 5 ausserordentlichen General-Versammlung einstimmig be- schlossen.

II. August.

meer / / —— —᷑ 6

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗

Rechte, insbesondere auch Servituten und Real⸗

30141

Sonnabend, den 8. August er.,

ladungen u. dergl.

3022 Ediktalladung.

Der Käthner und Ziegelmeister Andreas Rexin zu Okolld bei Poln. Crone hat gegen seine Ehefrau Florentine Rexin, geborne Bessert, wegen böslicher Verlaffung auf Ehescheidung geklagt. Zur Beantwortung dieser Klage und zur mündlichen Ver⸗ handlung ift Termin in unserm Audienz ⸗Saale Nr. 18 auf den 20. November 1874, Vormittags 11 Uhr, angesetzt. Die Verklagte, Floreutine Rexin, ge⸗ borne Bessert, welche sich im Juni 1872 nach Amerika begeben haben soll, wird zu diesem Termin unter der Verwarnung vorgeladen, daß bei ihrem Nichterscheinen die Angaben der Klage für anerkannt erachtet und die Ehescheidung durch Contumgeial⸗ Erkenntniß aus gesprochen, sie auch für den schuldigen Theil erklärt und in die gesetzliche Ehescheidungs⸗ strafe und in die Kosten verurtheilt werden wird.

Bromberg, den 4. Juli 1874. :

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

2007 Oeffentliche Vorladung.

Die verehelichte Karoline Kurzweg, geborene Hoffmann, aus Schottland, hat gegen ihren Ehemann, den Einwohner Carl Ferdinand Eduard Kurz- weg ebendaselbst auf . der Ehe geklagt, well letzterer die erstere seit dem 2. April 18735 hülf⸗ los verlassen hat. Zur Beantwortung dieser Klage von Seiten des Verklagten haben wir einen Termin auf den 3. September 1874, Vormittags 10 Uhr vor dem Herrn Kreisrichter Freiwald in unserem Sitzungssaale Nr. 1 anberaumt, zu welchem der Ver⸗ klagte mit der Aufforderung vorgeladen wird, per—= sönlich zu erscheinen. Statt selbst im Termin zu erscheinen, steht dem Verklagten auch frei, vor oder im Termine eine schriftliche Beantwortung einzu⸗ reichen, die entweder durch einen Rechtsanwalt abge⸗ faßt oder vor einem gerichtlichen Deputirten zu Pro⸗ tokoll erklärt sein muß. Versäumt der Verklagte den Termin, so wird es von unserer Bestimmung abhängen, ob angenommen werden soll, daß der Ver⸗ klagte die zur Begründung der Klage vom Gegen⸗ theil aufgestellten Thatsachen bestreitet und diejenigen Urkunden und Beweismittel nicht anerkennt, welche zum Beweise des Klagegrundes dienen sollen und die zur Widerlegung vom Verklagten geltend gemachten Ehescheidungsgründe oder zur Abwendung der alleinigen oder überwiegenden Schuld vom Gegentheile ange⸗ ührten Thatsachen einräumt oder die beigebrachten Irkunden und Schriften anerkennt.

Schubin, den 5. Mai 1874.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

1989 Ediktal⸗ Citation.

Die Ehefran des ehemaligen Privatförsters Adolph Tramm, Emilie, geb. Trenchmann, gegen⸗ wärtig zu Neue Neustadt Magdeburg, früher zu Wefensleben, Kreis Neuhaldensleben, hat wider ihren gedachten Ehemann, welcher sich gegenwärtig unter

der Adresse: Mr. Adolph Tramm Care of Carl Graf Grothe de Grot Ingeneer a. d. H. G. N. R. R. (Ingenieur an der Houston⸗Grged⸗Norde ˖ Eisenbahn) Dannville Montgomery Couniy Texas America in Amerika aufhalten soll, Klage auf Trennung der Ehe wegen böslicher Verla ung erhoben. Indem das unterzeichnete Gericht den Verklagten zur Rückkehr auffordert, ist zugleich zur Beantwor⸗ tung der Klage, zum Sühneversuch, sowie zur wei⸗ teren mündlichen Verhandlung vor dem Kollegio ein Termin auf = den 21. JZannar 1875, Morgens 11 Uhr, angesetzt, zu welchem der Verklagte unter der War⸗ nung vorgeladen wird, daß, wenn er nicht erscheint, derselbe der böslichen Verlassung in contumaciam für eständig erachtet, dem zufolge seine 6 mit der lägerin getrennt und er als allein schuldiger Theil 2 die sebliche Ehescheidungsstrafe verurtheilt wer⸗ en wird. ,,,, bei Magdeburg, den 7. Mai Königlich Preußisches Kreisgericht. J. Abtheilung.

laoꝛo) Ediktalladung.

Der Halbhöfner Nic. Strachau,

der Abbauer Nic. Jac. Burmester,

der Dienstknecht Nic. Wolter,

der Köthner Heinrich Kubelcke,

der Vollhöfner Heinr. Junge und

der Hufner Joh. Röhr, sämmtlich in Barförde, haben von dem Vollhufner Heinrich Schütt in Barförde die sämmtlichen zu dessen Vollhofe Nr. 9G in Barförde gehörigen Grund stücke, namentlich auch die Gebäude gekauft und zu ihrer Sicherung gegen etwaige dingliche Rechte und Realansprüche Dritter eine Ediktalladung derselben P warden Ag

emgemäß werden Alle, welche an die bezeichneten , . Eigenthums⸗, Näher, leer n,, fideikommissarische, Pfand und andere dingliche

berechtigungen zu haben vermeinen, hierdurch aufge⸗ fordert, sich damit im Termine am 18 September d. J.,

; Morgens 10 Uhr auf hiesiger Gerichtsstube so gewiß zu melden, als sonst für den sich nicht Meldenden im Verhältniß zu den obgedachten neuen Erwerbern der betreffenden Grundstücke das Recht verloren geht.

Der demnächstige Ausschlußbescheid soll nur durch i mn an hiesiger Gerichtsstelle veröffentlicht werden.

Lüneburg, den 9. Julius 1874.

Königl. Amtsgericht, Abthl. III. A. Keu ffel.

Verkänfe, Verpachtungen, Submissi onen ꝛce.

Lois] Bekanntmachung.

Die Lieferung des Bedarfs des Kammergerichts aun Brennholz für das Jahr 1874/75 bestehend in ungefähr 24 Haufen Buchen und 12 Haufen Kiefern Klobenholz, beides zweimal gespalten, Moll dem Mindestfordernden überlassen werden. Die Lieferungsbedingungen sind bei dem Kastellan des Kammergerichts einzusehen und schriftliche Submis⸗ . bis zum 3. August d. Is. versiegelt einzu⸗ reichen.

Berlin, den 4. Juli 1874.

Königliches Kammergericht.

6 Stück Gepäckwagen mit . = aer g . en, offene Güterwagen ohne und 50⸗ dergl. mit Bremsen, soll im Wege der Submission vergeben werden. Termin hierzu ist auf: 2 den 28. Juli d. J, Mittags 12 Uhr, in unferem Geschäftslokale, Koppenstraße Nr. 88 / 9, hierselbst anberaumt, bis zu welchem die Offerten frankirt und versiegelt mit der Aufschrift. Submisston auf Lieferung von Gepäck= resp. Güterwagen eingereicht sein müssen. Die Submissions Bedingungen und Zeichnungen lie⸗ en in den Wochentagen Vormittags im vorbezeichneten okale, sowie bei dem Ober⸗Maschinenmeister Gust auf dem Bahnhofe zu Frankfurt . O. zur Einsicht aus und können daselbst auch Abschriften der Bedingungen, sowie Copien der Zeichnungen gegen Erstattung der Kosten in Empfang genommen werden. Berlin, den 8. Juli 1874 Königliche Direktion der Niederschlesisch Märkischen Eisenbahn.

30181

(.

Frankfurt a. / O., den 17. Juli 1874. Der Könitliche Ober ⸗Maschinenmeister. H. Gust.

3006

Der Bedarf an Brod und Fourage für die in der Zeit vom 9. bis 21. August c. bei Steinau a. O. und Liegnitz stattfindenden Uebungen der 17. und 18. Infanterie Brigade (Regiments und Bri—⸗ gade Uebungen) soll im Wege der Submission event. Lizitation sicher gestellt werden,

Zu diesem Behufe ist ein Termin auf den 24. d. Mts.,, Vormittags 10 Uhr im Bureau der ,, . Intendantur anberaumt, woselbst vom 21. d. Mts. ab die Bedingungen zur Einsicht aus⸗ liegen werden.

Glogau, den 16. Juli 1874.

Königliche Intendantur der 9. Diviston.

Bekanntmachung. Die Anlieferung einer ö . Zwillings⸗Fördermaschine

von circa 550 mn / nm Cylinder⸗Durchmesser für

den Rhein-⸗Nahebahn-⸗Schacht für Rechnung der

Grubenkasse „König ⸗Wellesweiler“ soll auf dem Sub⸗

missionswege beschafft werden, und ist Termin hierzu ö *

au .

t Freitag, den 7. August d. J.

Vormittags 10 Uhr, ö

auf dm Schichtmeisterei Bureau festgesetzt, wohin versiegelte und mit der Ueberschrift für diesen Gegen⸗ stand versehene Offerten einzureichen sind.

Bedingungen können hier eingesehen oder in Ab⸗ schrift, gegen Zahlung der Kopialgebühren, bezogen werden.

Neunkirchen, den 14. Juli 1874.

Reg.⸗Bez. Trier) . nn, . Der Ober ⸗·Schichtmeister. Frioke.

lz0o0) Bekanntmachung.

Die Lieferung von etwa 2594 Q.⸗Meter eichen en Bohlen, 10 3. M. stark, 66 Q.⸗-Meter eichenen Boh⸗ len, 6 3M. stark, und 24 Kb. M, eichenen Schwel⸗ len zur Reparatur der Weserkettenbrücke soll im Wege der öffentlichen Submisssion vergeben werden, wozu Termin auf

den 25. d. M., Vormittags 10 Uhr, im Bureau des Unterzeichneten angesetzt ist. Die Unternehmer haben ihre Gebote portofrei und ver⸗ siegelt mit der Aufschrift:; Gebot auf Lieferung von Eichenholz zur Kettenbrücke einzureichen. Die Bedingungen, unter welchen die Uebertragung der Lieferung erfolgt, sowie Kostenanschlag, können in der Zeit vom 29. bis 25. d. Mts., täglich von 9 dis 12 Uhr, in dem Bureau des Unterzeich neten eingesehen werden.

Hameln, den 12. Juli 1874.

Der Bau⸗Inspektor. F. Meyer.

96. Bekanntmachung.

Für die Königliche Pulverfabrik bei Hanau 1 die Erbauung on 2 Arbeiter ⸗Wohnhäusern für je 8 Familien nebst Zubehör an Stallung, Wasch⸗ küche 2c, veranschlagt zu à 20,991 Thlr. 8 Sgr. 8? . event. davon getrennt die Schreiner, Schlosser⸗ Schmiede⸗, Glaser⸗ und Anstreicherarbeiten veran- schlagt zu à 3170 Thlr. 15 Sgr. an den Mindest- fordernden vergeben werden. . .

Bedingungen, Pläne, Kostenanschläge liegen während der Bureaustunden im Dienstlokal der unterzeichneten Direktion zur Einsichtnahme auf. V4

Geeignete Unternehmer wollen ihre Offerten schrift⸗ lich und versiegelt, mit entsprechender Aufschrift ver sehen, bis spätestens

den 24. Juli er., Morgens 9 Uhr, in dem vorbezeichneten Lokale gufgeben, woselbst zur genannten Zeit die Eröffnung in Anwesenheit erschie nener Submittenten stattfindet.

Hanau, den 7. Juli 1874.

Direktion der Pulverfabrik.

29831 BBelanntmachung.

Es sollen sämmtliche Arbeiten und Lieferun⸗ gen zu dem Hauptgebäude nebst Güterschopnen, dem Nebengebäude und der Halle auf der neu anzulegenden Haltestelle Bovenden im Ganzen oder auch nach den einzelnen Arbeiten und Lieferungen der Gewerkschaften getrennt im Wege der öffentlichen k verdungen werden. Hierzu wird Ter⸗ min au

. Mittags 11 Uhr, in unserem Bureau hierselbst anberaumt.

Die Qfferten sind versiegelt, portofrei und mit der Aufschrift:

„Submisston auf Erbauung des Haupt⸗

. gebäudes ꝛc. zu Bovenden“ versehen, bis zu genanntem Termine an uns einzu—⸗ reichen. Bedingungen, Zeichnungen und Kostenanschläge liegen in dem Bureau dez Baumeisters Janssen in Göttingen, sowie uf den Bahnhöfen Northeim und Münden bei den Stationsvorstehern zur Einsicht aus, auch werden die Bedingungen und Zeichnungen gegen Erstattung der Kopiglien von dem Bureauvorsteher der unterzeichneten Behörde auf Antrag verabfolgt.

Cassel, den 9. Juni 1874 Königliche Eisenbahn⸗Kommission der Hanno⸗

verschen Staatsbahn.

29021 ¶BBelanntmachung.

Behufs öffentlicher Verdingung des Bedarfs an Rauhfgaurage, Fleisch, Viktualien, Bivonaes⸗ holz und Lagerstroh z., sewie an den zum Trans⸗ port der beiden letzten Artikel von den Ausgabestellen bis zu den Bivouacsplätzen erforderlichen Wagen für die Truppen der 17. Division während der dies- ährigen Herbstübungen haben wir einen Submissions⸗

ermin

auf Dienstag, den 28. d. Mts, Vormittags 11 Uhr, im Burean der unterzeichneten Behörde anberaumt.

Die Submissionsbedingungen liegen im Geschäfts⸗ lokal der unterzeichneten Intendantur zu Jedermanns Einsicht aus und sind die auf Grund derselben abzu⸗ ie , ner versiegelt und portofrei mit der Aufschrift:

Submissionsofferte auf Lieferung der Manöverbedürfnisse der Truppen der 17. Division pro 1874 ; an die unterzeichnete Intendantur bis zu dem bezeich⸗ neten Termin, in welchem die eingegangenen Offerten in Gegenwart der . Interessenten werden geöffnet werden, einzusenden. Schwerin, den 8. Juli 1874. Königliche Intendantur der 17. Diviston.

Terlosfun g, mortffati on, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

2986

Nachdem in der Generalversammlung vom 30. Juni 1874 die Zusammenlegung von vier Aktien in eine und die Herabsetzung unseres Grundkapitals von Thlr. 1005000 auf Thlr. 260, 00 beschlossen wor⸗ den und dieser Beschluß handelsgerichtlich eingetragen und veröffentlicht worden ist, fordern wir unter Hin⸗ weis auf Art. 43 u. 245 des Allg. Deutschen Han⸗ delsgesetzbuches die Gläubiger der Gesellschaft auf, sich zu melden. ö

Berlin, 14. Juli 1874.

Allgemeine Deutsche Handels⸗Gesellschaft. Bodstein. Jahn. —— Wr Frsngen Hierdurch zur

ehr von Sta⸗ Teplitzer und er Eisenbahn

Königliche Direktion der Niederschlestsch⸗Märkischen Eisenbahn.

220

6

Magdebur Goethe Halle⸗Eeipziger ö g Eisenbahn. .

Die Besitzer von Prioritäts⸗Aktien unserer Gesellschaft nach den Privilegien vom 28. März 1840 und 15. Januar 1842 werden ersucht, die zu denselben ausgegebenen Talons Behufs der Empfang nahme der neuen Serie Zinscoupong und Talons, in der Zeit vom 15. Juni bis ultimo September dieses Jahres, ausschließlich der Sonn- und Festtage, in den Vormittagsstunden von 8 bis 12 Uhr bei unserer hiesigen Hauptkasse

. Die Einreichung muß mittelft zweier gleichlautenden Designationen, von denen die eine, aus einem ganzen, die andere aus einem halben Bogen zu bestehen hat und welche von den Präsentanten eigen

einzureichen.

händig zu 9a. en sind, erfolgen. xe Acht Tage nach geschehener

Empfang genommen werden. Magdeburg, den 4. Juni 1874.

are sind bei unserer e, , unentgeltlich zu haben. bgabe der Talons können die neuen Zinscoupons und Talons in

Direfktorium.

Hier folgt die besondere Beilage.

Deutscher Nei

4224

Königlich Prenßischer

und

Aas Ahonurmant beträgt 1 Thlr. 13 Sgr. für das Nierteljahr.

ö. *

AInsertions preis für den Raum einer Aruchzeile & gr.

Anzeiger

Staats⸗Anzeiger.

R.

m 168.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Forstmeister von Briesen zu Potsdam den Rothen Adler Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Lehrer und Küster Ahrens zu Ritze im Kreise Salzwedel, dem Schulzen Radimersky zu Friedrichsgrätz im Kreise Oppeln und dem Schulzen Saalfeld zu Straußfurt im Kreise Weißensee das Allgemeine Ehrenzeichen; sowie dem Zimmergesellen Karl 53 ß zu Templin die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen. . l

Deutsches Reich.

Zu Crivitz, im Großherzogthum Mecklenburg⸗Schwerin, wird am 1. August d. Is. eine Te egraphen Station mit beschränktem Tagesdienst (ofr. 98. 4 der Telegräphen⸗Ordnung) eröffnet.

Hamburg, den 16. Juli 1874.

Kaiserliche Telegraphen-Direktion.

Zu Bolchen in Lothringen wird am 1. August er. eine Tele- graphen⸗Sta ion mit beschränktem Tagesdienste dem öffentlichen Ver⸗ kehr übergeben werden.

Straßburg i. /E. den 18. Juli 1874.

Kaiserliche Telegraphen⸗Direktion.

Sl saß⸗Lothringen. er Advokat Franz aver Zink zu Straßburg im Elsaß

ist zum Anwalt bei dem Kaiserlichen Landgerichte daselbst er⸗ nannt. - .

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem General⸗Direktor Rudolph Jaenisch zu Neudeck den Titel Oekonomie⸗Rath zu verleihen.

Privileg ium wegen Ausgabe auf jeden Inhaber lautender Obliga. flonen der Stadt Frankfurt a. M. zuin Betrage von 2058, 000 Mark (686, 000 Thalern.)

Vom 21. Mai 1874.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen c., ertheilen, nachdem der Magistrat der Stadt Frankfurt a. M. im Ein⸗ verftändnisse mit der Stadtverordneten versammlung daselbst darauf angetragen hat, zur Bestreitung der Kosten für den Neubau eines Theaters eine Anleihe von 2,0958, 000 Mark (686,900 Thaler) aufzu⸗ nehmen und zu diesem Zwecke auf jeden Jnhaber lauten de, mit halb⸗ jährigen Zinscoupons persehene und von Seiten der Gläubiger un— lündbare Stadtobligationen ausgeben zu dürfen, in Gemäßheit des 6. des Gesetzes vom 17. Juni 1833 (Ges. S. S. 75) und der

erordnung vom 1J1. September 1867 (Ges. S. S. 1518) durch ge⸗ genwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung zur Aus⸗ stellung von 2058, 500 Mark (686,000 Thalern) Frankfurter Stadt⸗ obligationen, welche nach dem anliegenden Schema in 686 Stück jedes zu 3000 Mark (1000 Thlr.) auszufertigen, mit viereinhalb vom Hun dert jährlich zu verzinsen, und durch Auslososung oder auch durch An— kauf mit mindestens Einem Prozent der Kapitalschuld unter Zuwachs der durch die fuecesswwe Tilgung der letzteren herbeigeführten Zinssen⸗ ersparnisse, vom Jahre 1877 ab zu amortisiren sind, ohne dadurch den Inhabern der Obligationen eine Gewährleistung Seitens des Staates zu bewilligen oder Rechten Dritter zu präßudiziren. .

Urkundlich unter Unsexrer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Wiesbaden, den 21. Mai 1874.

(L. 8 Wilhelm.

38.) Camphausen. Graf zu Eulenburg. Pr. Ach enbach.

Provinz Hessen⸗Nassau. Regierungsbezirk Wiesbaden. Schuldverschreibung

er Stadt Frankfurt a. M. (Stadtwappen) Litt. M. Nr siber Dreitausend Mark (eintausend Thaler) jährlich zu 16. verzinslich (ausgefertigt in Gemäßheit des Allerhöchsten Privilegiums vom

21. Mai 1874, Amtsblart der 3 3 zu Wiesbaden

Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main beurkundet und bekennt hiermit auf Grund des zustimmenden Beschlusses der Stadt verordnetenversammlung, daß der Inhaber dieser Obligation ein dargeliehenes Kapital von dreitausend Mark (eintausend Thalern Pr. Courant), dessen Empfang hiermit bescheinigt wird, von der hiesigen Stadt zu fordern hat.

Die auf viereinhalb Prozent jährlich festgesetzten Zinsen werden am 2. Januar und 1. Juli jeden Jahres, sowie späterhin, so lange ie nicht verjährt sind, gegen Rückgabe der ausgefertigten Zins coupons

urch die Rechneikasse gezahlt. ; .

Die Tilgung des ganzen Anleihekapitals geschieht vom J. Januar 1877 ab mittelst aljährlicher Verloosung oder Ankgufs von Obliga⸗ tionen auf Höhe von einem Prozent des ursprünglichen Anlehengbe— trages nebst den ersparten Zinsen der getilgten Obligationen. Den Inhabern der Obligationen steht ein Kündigungsrecht nicht zu.

Die Bekanntmachung der durch das Loos gezogenen Obligationen geschieht unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, fowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, wenig⸗ stenz zwei Monate vor diesem Termine durch den Deutschen Reichs und Preusischen Staats Anzeiger, durch das Amtsblatt der Re— gierung zu Wiesbaden, durch das AÄnzeigeblatt der städtischen Behörden

und durch zwei Frankfurter Zeitungen.

Berlin, Montag,

Mit dem Tage, an welchem nach diesen Bekanntmachungen das Kapital zurückzuzahlen ist, hört die Verzinsung desselben auf.

2 2

den 20. Juli,

Die Auszahlung des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe dieser Schuldverschreibung bei der Rechneikasse, und zwar auch in der nach dem Eintritte des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit der Schuld verschreibung sind auch die dazu gehörigen Insscheine der späteren

Fälligkeitstermine nebst Talon zurückzuliefern; für die fehlenden Zins⸗

scheine wird der Betrag vom Kapitale abgezogen.

Die Nummern der ausgeloosten, nicht zur Einlssung vorgezeigten Obligationen werden in den gedachten Bekanntmachungen wieder in K

Der Kapitalbetrag der ausgelöosten Obligationen verfällt zu Gunsten der Stadt, wenn die Einlöfung nicht binnen 30 Jahren nach dem Fälligkeitstermine erfolgt; die Zinsscheine verjähren mit Ablauf des vierten Kalenderjahres nach dem Jahre ihrer Fälligkeit; die Amor⸗ tisation derselben ist unstatthaft. Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Rechneikasse anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zins—⸗ Coupons durch Vorzeigung der Obligationen oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der an—= gemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Duittung gezahlt werden.

„In Ansehung der verlorenen oder vernichteten Obligationen ver= bleibt es bei den dahier bestehenden gesetzlichen Bestimmungen: Gesetz vom 8. Juli 1817 (Gesetz⸗ und Statuten Sammlung, Band L Seite 102) und Gesetz vom 20. April 1830 (Gesetz⸗ und Statuten⸗Samm⸗ lung, Band JV. Seite 211.)

Mit dieser Schuldverschreibung sind zehn halbjährige Zinsscheine auf 5 Jahre und ein Talon ausgegeben. Nach Ablauf der ersten, sowie jeder folgenden fünfjährigen Periode erfelgt die Ausgabe einer neuen Zinsschein -Serie bei der Rechneikasse zu Frankfurt a. M. gegen Ablieferung des der älteren Zinsschein⸗Serie beigedruckten Talons, oder, wenn solcher abhanden gekommen sein sollte, gegen rechtzeitige Vor⸗ zeigung der Obligation, auf der die Ausreichung bemerkt wird. Für die Sicherheit des Kapitals und der Zinsen haftet das ge⸗ sammte Vermögen und Einkommen der Stadt.

Frankfurt 4. M., den.. . ten

Der Hegi fen

. . (. . . (Eigenhändige Unterschrift des Magistrats Dirigenten und eines anderen Magistrats⸗Mitgliedes unter Beifügung der Amtstitel.)

ssau. Regt ungsbszirk Wiesbaden. Heini nnn nnr, ,,,. l 44prozentige Anleihe der Stadt Frankfurt am Main. zur Schuldverschreibung.

über 67 Mark 50 Pf. N über 3000 Mark.

w

Inhaber dieses Coupons empfängt gegen dessen Rückgabe am w „18 ... aus der Rechneikasse zu Frankfurt am Main die halbjährigen Zinsen von 3000 Mark zu vier und ein . pro Cent per anno mit Siebenundsechszig Mark und fünfzig

fennigen. Frankfurt am Main, den .. Der Magistrat. (Unterschrift des Magistrats⸗Dirigenten und eines anderen Magistrats⸗ Mitgliedes.)

Dieser Coupon verjährt mit Ablauf des vierten Kalenderjahres

nach dem Jahre seiner Fälligkeit.

Provinz Hessen⸗Nassau. Regierungsbezirk Wiesbaden. 4 prozentige Anleihe der Stadt Frankfurt am Main.

zur Schuldverschreibung (Stadt⸗Wappen.) ;

Littr. 553 über 3000 Mark. Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe die Serie Zinscoupons für die fünf Jahre vom . ten.... w 18. . bei der Rechneikasse zu Frankfurt am Main, sofern nicht von dem Inhaber der Obligation gegen diese Ausreichung rechtzeitig protestirt worden ist. Frankfurt am Main, den . ten Der Magistrat. (Unterschrift des Magistrats⸗Dirigenten und eines anderen Magistrats · Mitgliedes.) Anmerkung zu den Schemas für die Coupons und Talons: Die Namenzunterschriften des Magistrats - Dirigenten und des zweiten Magistrats⸗Mitgliedes können mit Lettern oder Facsimile⸗ Stempeln gedruckt werden, doch muß jeder Coupons⸗-Talon mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten ver sehen werden.

Coupon (Stadt ⸗Wappen. )

Talon Nr.

9

Angekommen: Se. Excellenz der Staats- und Minister des Innern, Graf zu Eulenburg, aus Kissingen.

Abgereist: Se. Excellenz der Vize⸗Präsident des König⸗ lichen Staats⸗Ministeriums und Finanz⸗Minister Camphausen nach Süddeutschland;

Se. Excellenz der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten Dr. Falk nach Kiel.

Aichtamtliches. Deutsches Re ich.

Preußen. Berlin, 20. Juli. Bei Sx. Majestät dem Kaiser und König fand in Gastein am 18. d. M. ein Diner statt, zu welchem u. A. der General von Obernitz, der sächsische General von Miltitz, der Oberst von Massow und der Hof⸗ prediger Heym Einladungen erhalten hatten.

Vor dem Diner statteten Se. Majestät der Gräfin Meran

einen halbstündigen Befuch ab. Nach demselben fand ein Aus⸗

Kestellung an; für Berlin außer Ren Nostanstalten

35 *. Alle Nost Anstalten des In · nnd Auslandes nehmen 4

auch die Exprdition: Wilhelmstr. Nr. 32.

ar

ö

Abends.

Ueber den Besuch Ihrer Kaiserlichen und König⸗ lichen Hoheiten des Kronprinzen und der Kronprin⸗ zes in am englischen Hofe entnehmen wir der „A. A. C.“ Fol⸗ gendes:

Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten empfingen am 16. d. M. in Marlborough⸗House in London den Besuch des Herzogs von Edinbourgh und speisten am Abend in Be⸗ gleitung des Prinzen und der Prinzessin von Wales beim Grafen und der Gräfin Granville.

An demselben Tage fand im Uebungslager in Aldershot zu Ehren des Kronprinzen ein großes Mansver statt, das von 14,500 Mann Truppen aller Waffengattungen mit 48 Geschütze unter dem Kommando der Generale Prinz Eduard von Sachsen⸗ Weimar und Smith ausgeführt wurde. Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit erschien in Begleitung des Prinzen von Wales, des Herzogs von Manchester, und seiner Suite im Lager; der Herzog von Cambridge, General en chef der britischen Armee, war durch Unwohlsein verhindert, dem Manöver beizuwohnen Der Kronprinz trug die Uniform Seines pommerschen Kürassier⸗Regiments mit dem Stern und Bande des Hosenband⸗Ordens, und wurde von der allerwärts versammelten Volksmenge mit lebhaften Akklamationen begrüßt. Dem Prinzen von Wales, der in englischer Generals⸗ Uniform erschien, stieß während des Manövers ein kleiner Unfall zu; der Prinz wurde durch einen ungestüm vorbeigaloppirenden Reiter mit Seinem Pferde zu Boden gerissen, erlitt aber weiter keinen Schaden, als den Verlust einen Seiner Sporen. Am Schlusse des Manövers fand ein Vorbeimarsch vor Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit dem Kronprinzen statt. Alsdann frühstückte Se. Kaiferliche und Königliche Hoheit mit den Offizieren des J. Husaren Regiments.

Am Freitag nahmen der Kronprinz und die Kronprinzessin das Bethnalgreen Museum, sowie das Atelier des Hrn. Leighton in Augenschein und wohnten dann einem glänzenden Gartenfest bei, das Lady Holland in Holland⸗House gab, und bei dem auch der Großherzog von Mecklenburg⸗Strelit, der Peinz und die Prinzessin von Wales, sowie andere Mitglieder der Königlichen Famitie zugegen waren. Am Abend erschienen Ihre Kaiserliche Hoheiten in Begleitung des Prinzen und der Prinzessin von Wales auf einem Balle des Herzogs und der Herzogin von Wellington in Apsley⸗House.

Die Prinzessinnen Charlotte und Victoria besuchten am Freitag für einen Tag Ihre Majestät die Königin in Osborne.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Carl ist am Sonnabend auf S. M. Korvette Nymphe“ in Hel⸗ singborg eingetroffen und stattete alsbald Sr. Majestät dem Könige von Schweden und Norwegen in Sophiero einen Besuch ab, welchen Letzterer Abends erwiderte. Die Korvette ist gestern früh wieder nordwärts abgesegelt.

Das von dem Bundesrath genehmigte Regulativ für den Geschäftsgang bei dem Reichs⸗-Ober-Handels⸗ gericht ist im „Centralbl. f. d. D. R.“ publizirt worden. Nach demselben wird der Gerichtshof in drei Senate getheilt. Die Senate führen die Bezeichnung: „Erster Senat“, „Zweiter Senat-⸗, „Dritter Senat“. Vorsitzender des ersten Senats ist der Präsi⸗ dent, Vorfitzender des zweiten Senats der erste Vize⸗Präsident, Vorsitzender des dritten Senats der zweite Vize⸗Präsident, vor⸗ behaltlich der Befugniß des Präsidenten, den Vorsitz in einzelnen Sitzungen des zweilen oder dritten Senats zu übernehmen. Jedes Mitglied muß einem Senate als ständiges Mitglied ange⸗ Fören und jeder Senat einschließlich des Vorsitzenden aus min⸗ destens sieben ständigen Mitgliedern bestehen. Jeder Senat bearbeitet die ihm zugetheilten Sachen selbständig. Vor das Plenum gehören außer den Angelegenheiten, welche durch das Gesetz vor das Plenum verwiesen sind: 1) die Erledigung der Rechtsmittel, welche gegen Entscheidungen des Gerichtshofes ein⸗ gelegt sind; ) die Entscheidung auf die Nichtigkeits beschwerde in den Fällen des Artikels 820 Abs. 2 der bayerischen Civil⸗ prozeßorbnung vom 29. April 1869; 3) die Berathung und Beschkußfassung über die bei dem Bundesrathe in Vorschlag zu

bringenden Aenderungen des Geschäftsregulativs, so wie die Be⸗

rathung und Beschlußfassung über andere geschäftliche Angele⸗ genheiten, soweit diese zur Kompetenz des Gerichtshofes gehören; I) die von dem Gerichkshofe zu erstattenden Gutachten, insbe⸗ fondere die über legislative Angelegenheiten; 5) die Spruchsachen, welche von dem Präsidenten vor das Plenum verwiesen sind; 6) die Einführung der neuen Mitglieder und Sekretäre des Ge⸗ richtshofes. Jeder Senat hat ein besonderes Prãjudizienbuch über die bei der Erledigung der einzelnen Sachen erfolgten Ent⸗ scheidungen zweifelhafter und wichtiger Rechtsfragen zu führen. Die Eintragung erfolgt in Folge Anregung des Referenten oder eines anderen Mitgliedes auf Beschluß des Senats. In dem Beschlusse ist die wörtliche Fassung der Eintragung zu bestim⸗ men. Die Eintragung wird von einem Sekretär unter Kontrole des Referenten bewirkt. Die in das Prãäjudizienbuch eines Senats eingetragenen Entscheidungen sind in den beiden anderen Senaten durch deren Vorsitzende zum Vor⸗ trag zu bringen. Sie werden in eine besondere Ab⸗ theilung der Präjudizien⸗Bücher dieser Senate abschriftlich über⸗

flug nach Böckstein statt. ; Das Befinden Sr. Majestät ist durchaus erwünscht.

tragen. Ueber die Plenarentscheidungen wird ein besonderes