1874 / 169 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 21 Jul 1874 18:00:01 GMT) scan diff

* FJ erate für den Deutschen Reichs u. Kgl. Preuß. Staats⸗Anzeiger, das Central Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Inseraten-⸗Expedition des Nentschen Reichs Anzeigers und Königlich

Krrußischen Staats Anzeigers:

Berlin, 8. W. Wilhelm-⸗Straße Rr. 382.

1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

2. Subhastationen,. Aufgebote, Voꝛladungen u. y

3. Zerkãufe, Vervachtungen, Submisstonen 2c.

4. Verloosung, Amertifation, Zinszahlung u. s. w.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗

ladungen n. dergl.

Loss] Letzte Bekanntmachung

fär Gläubiger und Andere. Schiedsgericht er Albert Lebens⸗

versicherungs⸗Gesellschaft.

In Sachen der Albert Lebensnersichernngs⸗ Gesellschaft, en,, v. 1871

un In Sachen der Albert Lebensversicherungs-⸗ Her l et, Schiedsgerichts ˖ Gesetz v. 1874.

1) Allen Personen, die im Besitze von Policen oder anderer Kontrakte sind, auf welche die Beweis⸗ führzng in diesem Schiedsgericht noch nicht zugelas⸗ sen worden ist, wird hiermit bekannt gegeben, daß in der gegenwärtigen Session des Parlaments ein Gesetz

passirt wurde, nach welchem alle Forderungen, welche bis zu einem bestimmten Tage nicht angemeldet sind, e, ausgeschlossen werden sollen. ö

3) Alle Perfonen, welche ihre Forderungen in die⸗ sem Schiedsgericht schon begründet haben, werden darauf aufmerksam gemacht, daß besagtes Gesetz gleichfalls einen Schluß⸗Termin für einen bestimmten Tag anordnet, an welchem alle Zahlungen der Liqui⸗ datoren von in ihren Händen befindlichen, nicht ab⸗ k Dividenden und anderer Gelder aufhören ollen.

3) Alle vorerwähnten Personen werden ferner darauf aufmerksam gemacht, daß die folgenden 2 Verorbnungen von dem Schiedsrichter unter besagtem Gesetze erlassen worden sind.

J. Donnerstag, den 9. Juli 1874.

In Sachen der Albert Lebensversicherungs-⸗ Gesellschaft. Schiedsgerichts / Gesetz u. 1874. Ich, der Right Honouable Hugh Mr. Calmont Baron Cairns, der durch das Schiedsgerichts⸗Gesetz von 1571 in Sachen der Albert Lebenswversiche⸗ rungs⸗Gesellschaft ernannte Schiedsrichter, be—⸗ stimme und verordne hiermit was folgt: Der zwanzigste Tag des August Ein Tausend Acht⸗ hundert vier und siebzig ist festgesetzt als der Tag, an welchem alle in diesem schiedsrichterlichen Ver⸗ fahren auf Grund von Policen oder anderweitig zu erhebenden, nicht angemeldete oder begründete An⸗ sprüche ausgeschlossen werden sollen und werden dem⸗ gemäß alle solche Ansprüche, wenn dieselben nicht an oder vor diesem Tage angemeldet und begründet sind,

unbedingt ausgeschlossen werden. Thomas Preston, ö Cairns.

Donnerstag, den 9. Juli 1874. In Sachen der Albert Lebensversicherungs⸗Ge⸗

sellschaft, Schiedsgerichts ⸗Gesetz v. 1874.

Ich, der Right Honourable Hugh Mr. Calmont

Baron Cairns, der durch das Schiedsgerichts⸗Gesetz von 1871 in Sachen der Albert Lebensversicherungs⸗ Gesellschaft ernannte Schiedsrichter, bestimme und verordue hiermit was folgt:

Der fünfzehnte Tag des September, Ein Tau⸗ send Achthundert vier und siebzig ist festgesetzt als der Tag, bis zu welchem alle solche im obenerwähn⸗ ten Gesetze näher bezeichneten Ueberschüsse beansprucht

werden müssen, widrigenfalls mit denselben verfahren und darüber verfügt werden wird nach den Vorschrif⸗ ten jenes Gesetzes. Nach diesem Gesetze gehören folgende zu solchen Ueberschüssen:

a. Dividenden, welche zur Vertheilung und Zah⸗ lung angewiesen wurden und zwar an Gläubiger irgend einer der unter diesem schiedsrichterlichen Verfahren in Liquidation befindlichen Gesell⸗ schaften, welche von denselben aber nicht abge⸗ fordert worden sind,

b. Prämien, welche im Kanzleigericht unter der Bedingung bezahlt worden sind, daß dieselben für gewisse Fälle zurückgegeben würden, die aber gleichfalls unter diesem schiedsrichterlichen Ver- fahren nicht wieder abgefordert wurden.

C. Solche Gelder, welche von Beisteuernden für Aufforderungen bezahlt, aber zur Rückzahlung angewiesen sind, die aber gleichfalls nicht abge⸗ fordert wurden. ;

Thomas Preston, Sekretär. Cairns.

4 Es sollen daher alle Personen, welche ihre An ⸗˖ sprüche noch nicht begründet haben, und die an der Vertheilung der Aktiva (soweit solche Aktiva nach der Bezahlung der bereits erklärten Dividenden noch nicht vertheilt sind) Theil zu nehmen wünschen, ihre Ansprüche und Forderungen sofort bei uns anmelden.

5) Und alle Personen, welche fällige Dividenden oder andere Gelder von uns als Liquidatoren in die⸗ 9 schiedsrichterlichen Verfahren zu fordern haben, ollten sich wegen derselben sofort an uns wenden.

Gegeben am 9. Juli 1874.

Im Auftrage des Schiedsrichters.

Gemeinschaftliche offizielle Liqui⸗ S. Lowell Price] datoren in dem schiedsrichter John Joung lichen Verfahren der Albert⸗ Lebensversicherungs · Gesellschaft.

8, Westminster Chambers, Victoria Street, London s W. (H. 03390)

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛe. 153061] ö ; . Fenerungs⸗Materialien⸗Lieferung. Die Liefer eng von ca.

1000 Ctr bester Karbitzer Braunkohle, 30 Kubiknaeter Kienenholz, kleingeschlagen (3

Schnitt)). ; . alles bester Qualität, für das hiesige Königliche land- wirthschaftliche Museum während der Brennperiode

1874475 soll an den Mendestfordernden vergeben

werden

von öff entliehen Papieren.

Deffentlicher Anzeiger.

* Inserate nehmen an: die autprisirte Annoncen⸗Expedition von JItudolf Mosse in Berlin, Breslau, e, . e n Cöͤln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M. Halle g S J urg i. C., Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten,

7. Literarische Anzeigen. ) ö ? 3. Za willen. Na Grichten sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaus.

g. Central⸗Handels-Register (einschl. Konkurse). * Erscheint in separater Beilage.

Die näheren Bedingungen sind im Bureau des Museums, Schöneberger Ufer Nr. 26, an den Wo⸗ chentagen von g bis 2 Uhr einzusehen, und Offerten daselbst bis zum

31. Juli d. J. unter der Aufschrift: „Feuerungs⸗Materialien⸗ Lieferung“ versiegelt einzureichen.

Berlin, den 26. Juli 1874.

Die Verwaltung des Königlichen landwirih⸗ schaftlichen Mnsenms.

896671 , , , ; Für das Marine⸗Bekleidungs-Magazin hierselbst sollen im Wege der öffentlichen Submission nachfol- gende Bekleidungsartikel zur Deckung des Bedarfs pro 1874/75 verdungen werden: A. Fertige Stücke: S878 Stück diverse Äbzeichen zu Jacken von gelbem Metall, 604 , desgleichen von weißem Metall, 659 36 Abzeichen in blauer Wolle gesti . desglelchen in gelber Wolle gestickt; KE. Materialien: 55,200 Meter diverses blaues, weißes und schwar⸗ zes Band, „Bramtuch für Heizer, Satin (Baumwolle), schwarzer Doppelkattun, 1,800 , blauer Nankin, 3,800 Dutzend Ankerknöpfe, gelbe, 10,000 ñ weiße,

,, bleierne Knöpfe, . große schwarze Hornknöpfe, 6,600 schwarze Hosenknöpfe (von Horn),

, weiße do. do.

350 Stück weiße Schaafleder,

4,400 Meter graue Leinwand, 148090 , weißer Cottondrill, 32.3 „weißer und blauer

Moltong, 14, 000 weißer ungeköperter Moltong,

3,500

aar Nitzel, . steter Segeltuch zu Kleidersäcken, 4,500 Paar Zöpfel zu blauen Hemden, 480 Stück Watten. Die Lieferungs⸗Offerten sind portofrei, versiegelt und mit der Aufschrift: „Submission auf Lieferung von Beklei⸗ dungs Artikeln versehen, bis zum 22. August er., Vormittags 11 Uhr, an die unterzeichnete Intendantur einzurei⸗ chen und werden dieselben in dem zu dieser Zeit im diesseitigen Bureau, Friedrichstraße Nr. 11, anste⸗ henden Submissionstermine, in Gegenwart der etwa

geköperter

erschienenen Submittenten, geöffnet werden.

Die Lieferungs-Bedingungen und die besiegelten . liegen in unserer Regiftratur zur Ein⸗ icht aus.

Auf portofreies Verlangen werden die Bedingun⸗ gen gegen Erstattung der Kopialien abschriftlich mitgetheilt.

Kiel, den 18. Juli 1874. Kaiserliche Intendautur der Marine⸗Station der Ostsee.

läces CSSubmission

zur Vergebung sämmtlicher Arbeiten und Lieferungen für die Erbauung von 2 permanenten Batterien am Kieler Hafen bei Friedrichsort.

Der Bau zweier Batterien Körügen und Ober- Jägereberg am Kieler Hafen bei Friedrichsort, inkl. Lieferung sämmtlicher Materialien, soll durch öffentliche Submission in General⸗Entreprise ver⸗= geben werden.

Hierzu Termin am 18. August cr., Vor⸗

mittags 16 Uhr, für die Batterie Körügen und Nachmittags 3 Uhr für die Batterie Ober⸗ . im Bureau der unterzeichneten Direktion, woselbst auch die Bedingungen, Bauaufnahmen, Kostenanschläge und Zeichnungen zur Einsicht aus—⸗ liegen und wohin die Offerten mit der Aufschrift:

resp. „Suhmission auf den Bau der Batterie Körügen“

und „Submission auf den Bau der Batterie Ober⸗Jägersberg“

verstegelt und portofrei einzureichen sind.

Die Offerten sind in Prozentsätzen über oder unter den Kostengnschlagssummen: Batterie Körügen ca. 470, 000 Thlr., Batterie Ober⸗Jägersberg ca. 480,000 Thlr., abzugeben.

Die zu hinterlegenden Kautionen, von welchen

leich nach den Terminen die Mindestfordernden je 000 Thlr. zu deponiren haben, betragen für Körü⸗ gen 30, 090 Thlr. für Ober⸗Jägersberg 30000 Thlr.

Bauzeit (3) Drei Jahre.

Anternehmer oder Repräsentanten von Baugesell⸗ schaften, welche sich an den Submisstonen zu bethei⸗ ligen gedenken, haben sich mindestens 8 Tage vor den Submisstons⸗Terminen persönlich, mit den nöthi⸗ gen Attesten versehen, dem Festungs Baudirektor hier- selbst vorzustellen.

Die Eröffnung der eingegangenen Offerten erfolgt in Gegenwart der erschienenen Submittenten an den bezüglichen Terminen.

Die Submissionsbedingungen können sofort, die Kostenanschäge jedoch erst vom 26. d. M. ab gegen franko Erstattung der Copialien von der Festungs⸗ Baudirektion bezogen werden.

Zeichnungen und Bauaufnahmen werden nicht versandt.

Friedrichsort, den 18 Juli 1866 Königliche Festungs⸗Baudirektion.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

HHIOGcrder Berz werles- & IHuüttenvereim.

Umtausch von Interiuisquittungen gegen defini⸗ tive Aktien.

Der Umtausch der Aktien neuester Emission unserer Gesellschaft gegen Interimsquittungen kann in dem Effekten ⸗Bureau des A. Schaaffhausenschen Bank ⸗Vereines in Cöln Zug um Zug stattfinden.

Hoerde, den 15. Juli 1874. Die Direktion.

Verschiedene Bekanntmachungen. 30131 Bekanntmachung.

Ha ik än zz üäes che Hiischnbhalam.

Die Herren Aktionäre der Thüringischen Eisenbahn⸗-Gesellschaft werden unter Hinweis auf die Bestimmungen in den §8§. 23 ff. des Gesellschafts⸗Statuts zu der am

EH. August d. J., Mittags 2 Uhr,

im Saale des Schumann'schen Gartenlokals zu Weißenfels stattfindenden ordentlichen

General⸗Versammlung eingeladen. Gegenstände der Tagesordnung sind: 1) Wahl dreier Mitglieder des Verwaltungsrathes an Stelle der ausscheidenden jedoch wieder wählbaren Herren ; Kommerzienrath Moritz aus Weimar, Fabrikant A. Henneberg aus Gotha, Rentier Naundorf aus Weißenfels. 2) Der Verwaltungsbericht für das Jahr 1873, welcher vom 28. Juli er. ab bei allen Billet Expeditionen der Bahn zu haben ist.

Jeder Aktionär, der an der General-Versammlung Theil nehmen will, hat sich nach Maßgabe des 5. 27 des Statuts und resp. des 8. 9 des Staturennachtrages bezüglich der Gotha-Leinefelder Bahn sz Tage vorher, also bis einschließlich den 3. August er als Besitzer von mindestens 5 Stammaktien oder von mindestens 10 Stammaktien Littr. B. Vormittags von 9—= 12 und Nachmittags von 3—6 Uhr ent⸗ weder durch deren Hinterlegung oder durch deren Anmeldung und Vorzeigung bei unserer Hauptkasse hier gegen entsprechende Bescheinigung zu legitimiren. .

Gegen die Hinterlegungs⸗ und Aumeldebescheinigungen (mit den Anmeldebescheinigungen sind die angemeldeten Aktien selbst am Tage der Versammlung wieder vorzuzeigen) werden von dem Legitimations-Büreau die Karten zum Eintritt in das Versammlungs-Lekal verabfolgt werden.

Die hinterlegten Aktien sind alsbald nach der General⸗Versammlung gegen Rückgabe der Hinter- legungsscheine von der Hauptkasse abzuholen. Zur Ausübung des Wahl⸗ und Stimmrechtes in der General⸗Versammlung sind nur die legitimirten Besitzer der alten Stammaktien nicht auch die der Aktien Littr. B. befugt, weshalb auch nur den Ersteren gegen Vorweis der Hinterlegungs⸗ oder Anmeldebescheinigung freie Fahrt nach dem Versammlungsort und zurück am Tage der Versammlung gewährt wird. Welche Züge hierzu henutzt werden dürfen, wird durch besondere Anschläge auf den Stationen bekannt gemacht werden. Dritte Personen können nur dann die Legitimation für Aktionäre und deren Ver= tretung in der General Versammlung auf, Grund schriftlicher Vollmacht übernehmen, wenn sie selbst Aktionäre sind und resp. sich als solche legitimiren.

Erfurt, den 11. Juli 1874.

Die Direktion. Cöln⸗Müsener Bergwerks⸗Aktien⸗Verein.

Nachdem die außerordentliche General versammlung vom 5. Mai e. Aenderungen der Statuten, unter Anderen auch die Verlegung des Sitzes der Gesellschaft von Cöln nach Creuzthal im Kreise Siegen beschlossen hat, und diese laut Reskript des Königlichen Kreisgerichtes in Siegen vom 2. Juni c, zur Ein- tragung ins Handelsregister gelangt sind, werden gedruckte Exemplare der neuen Statuten bei der Direktion u Creuzthal und in dem Effekten Bureau des A. Schaaffhausenschen Bankvereins in Cöln zur Verfügung der Herren Aktionäre gehalten.

Erenzthal, den 15. Juli 1874. (C. 70 7.)

3052

30541

Die Direktion.

lzoas] Münster En s chede r Eisenbahn.

In Gemäßheit des §. 20 unseres Statuts werden die Herren Aktionäre zu einer

außerordentlichen Generalversammlung uf Mittwoch, den 12. August er., Vormittags 1G Uhr,

in dem Rathhaussaale hierselbst, ergebenst eingeladen. . Tagesordnung:

1) Bericht über die Gesammtlage des Unternehmens, sowie über das Verhältniß zur Bau⸗ Gesellschaft für Eisenbahn⸗Unternehmungen F. Pleßner u. Comp. und damit in Verbindung stehende Beschlüsse. ; .

2) Beschlußfassung über den Zurückfall von Stamm-⸗Aktien an die Gesellschaft und die demnach nothwendig werdende Beschaffung der zur Vollendung des Bahnbaues erforderlichen Geld mittel, 5. 24 ad 2 des Statuts.

Behufs Legitimation zur Theilnahme an der Generalversammlung sind von den Aktionären in Gemäßheit des §. 26 des Statuts ihre Aktien nebst einem von dem betreffenden Aktionär unterschriebenen, in zwei Exemplaren zu übergebenden Verzeichnisse spätestens drei Stunden vor dem angesetzten Beginn der Versammlung in dem angegebenen Lokale bei dem dazu bestellten Gesellschaftsbeamten zu deponiren.

Die Stelle der wirklichen Deposttion bei der Gesellschaft vertreten amtliche Bescheinigungen von Staats- und Gemeindebehsrden über die bei ihnen erfolgte Depositien.

Burgsteinfurt, den 18. Juli 1874.

Der Aufsichtsrath

der Münster Enschede'r Eisenbahn ˖ Gesellschaft. Fürst zan KemtHlhei;nn unnd Steimfart.

Dritte ordentliche Geueral⸗Bersamulung Hypotheken⸗Bank in Hamburg

Freitag, den 7. August 1874, Nachmittags 24 Uhr, im Assekuranzsaale der Börsenhalle hier. Tages or dnuung: .

1) Bericht der Direktion über das am 30. Juni 1874 abgelaufene Geschäftsjahr;

2) Bericht der Revisions⸗Kommission und Ertheilung der Decharge an Aufsichtzrath und Direktion,

35 Antrag des Aufsichtsraths auf Bestätigung der Wahl eines im Laufe des ,, ,

interimistisch gewählten Mitgliedes desselben und Neuwahl zweier Mitglieder an Stelle der wei austretenden; .

4 Weht der Revisiong⸗Kommisston für 1874575. ;

Aktionäre, welche ihr Stimmrecht ausüben wollen, haben gegen Vorzeigung ihrer Aktien Eintritts- karten und nummerirte Wahlzettel, auf denen die Stimmenzahl vermerkt ist, in den Vormittags stunden des 5. und 6. August d. J. bei Herrn Notar Dr. Stockfleth hier, Große Bäckerstraße Nr. 13, in Empfang zu nehmen.

Damburg, den 18. Juli 1874.

Hypotheken⸗Bank in Hamburg.

Die Direktion.

Vom 1. August d. J. ab klasse mit dreitägiger Gültigkeit nach Station Frei—

werden bei den Stations⸗ her ö ; ! ö g der Sächsischen Staatseisenbahn ausgegeben. kassen in Breslau (Oberschle Berlin. den 17. Juli 187

sischer und Niederschlesisch r g r e rf ch⸗

Maäͤrkischer Bahnhof) direkte Billets J., II. und II. Wagen / der Niederschle ärkischen Eisenbahn.

Deutscher Reichs⸗Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

* ür das Nierteljahr.

Jusertious preis für den Naum einer Hrulzeile gr.

Aas Ahonnement heträgt 1 Thlr. 1B Sgr.

ö 8 . Alle Nost · Anstalten des In · und Auslandes nehmen

Mn 169.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Baurath Sonntag zu Berlin, dem Haupt⸗Steuer⸗ amts⸗Rendanten, Rechnungs⸗Rath Blum zu Creuznach, und dem Regierungs⸗Kanzlei⸗Inspektor a. D. Völkert zu Stral⸗ sund den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Provinzial⸗ Rentmeister, Geheimen Rechnungs⸗Rath Partowiez zu Bres⸗ lau, den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; dem prak⸗ tischen Arzt Dr. Cal lmeyer zu Badbergen im Kreise Bersen⸗ brück und dem Rittergutsbesitzer Held zu Pitzerwitz im Kreise Soldin den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; dem pen⸗ stonirten berittenen Steueraufseher Pohl zu Goldberg in Schle⸗ sien, dem Tischlermeister Friedrich Wilhelm Zastrow zu Stettin, dem Rentenbank⸗Kanzlei⸗ und Kassendiener Raatz da⸗ selbst, und dem Oberknecht Johann Bode zu Bassenheim im Kreise Coblenz das Allgemeine Ehrenzeichen; sowie dem Glaser und Anstreicher Jakob Kirsch zu Bergheim die Rettungs⸗Me⸗ daille am Bande zu verleihen.

Deutsches Re sich.

Die Central⸗Direltion des Inftituts für archäologische Kor⸗ respondenz hat in ihren 5 vom 2J. und 28. v. M. die 3 1) Dr. Robert eil aus Frankfurt a. M., 2) Dr. Theodor Schreiber aus Strehla, 3) Dr. Leopold Zu⸗ lius aus Dessau, Dr. Karl Robert aus Marburg, als Stipendiaten des Instituts für archäologische Korrespondenz für das Jahr 1874 erwählt. Diese Wahl ist Seitens des Auswär⸗ tigen Amts bestätigt worden.

Am 23. d. M. beginnt in Elsfleth eine Seesteuermanns⸗

eln und gleichzeitig eine Seeschiffer⸗Prüfung für große ahrt.

*

**

Das 8. Stück des Gesetzblatts für Elsaß⸗ Lothringen,

welches heute ausgegeben wird, enthält unter

Nr. 216 die Verordnung, betreffend das Verbot des Fischens z. in Wasserläufen der Bezirke Ober⸗-Elsaß und Loth— ringen. Vom 8. Juli 1874.

Berlin, den 21. Juli 1874. Kaiserlich es Post⸗Zeitungs⸗Amt.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Kreisgerichts⸗Sekretär Consmüller zu Halle in Westfalen bei seiner Versetzung in den Ruhestand den Charakter als Kanzleirath zu verleihen.

Privilegium wegen exentueller Ausgabe auf den Inhaber lau fender Obligationen der Stadt Sangerhausen im Regierungsbezirk Merseburg, zum Betrage von 120000 Mark Reichswährung.

Vom 22. Juni 1874.

Wir Wilhelm, von Goites Gnaden König von Preußen ꝛe. Nachdem der Magistrat der Stadt Sangerhausen im Einverständ nisse mit der Stadtverordnetenversammlung daselbst zur Bestreitung verschiedener außerordentlicher Bedürfnisse der städtischen Verwaltung bei, dem Reichs⸗Invalidenfonds ein Darlehn von 120,000 Mark Reichswährung aufgenommen und beantragt hat, die über dieses Dar⸗ lehn ausgestellte Schuldverschreibung, falls es der Darleiher, resp. dessen Rechtsnachfolger verlangen sollte, gegen auf den Inhaber lau— tende Schuldverschreibungen der Stadtgemeinde Sangerhausen umtauschen zu dürfen; ertheilen Wir in Gemäßheir des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 (Gesetz Sammlung Jahrgang 1833. S. 76) durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung zur eventuellen Auëstellung von auf den Inhaber lautenden San— gerhausener Stadt ⸗Obligationen zu einem Gesammt-Nominalbetrage, welcher dem noch nicht getilgten Betrage der Schuld gleichkommt, mit der Maßgabe, daß diese Obligationen in Abschnitten von 3000, 1500, 600 und 300 Mark Reichswährung (die Zahl der Schuldscheine jeder dieser Gattungen wird Seitens des Reichs- Invalidenfonds resp. dessen Rechtsnachfolgers bestimmt werden) nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit vier und ein halb vom Hundert jährlich zu verzinsen, und von dem Zeitpunkte der Ausstel lung ab nach dem festgestellten Tilgungsplane durch Ausloosung von jährlich mindestens Einem Prozent der Gesammtschuld unter Hin— zurechnung der durch die Tilgung ersparten Zinsen zu amortisiren sind.

Durch vorstehendes Pripilegium, welches Wir vorbehaltlich der Vechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen in keinerlei Weise eine Gewährleistung Seitens des 8e, . un Hachst hend uaters

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und

beigedrucktem Königlichen Ir stzz.

Gegeben Bad Ems, den 22. Juni 1874.

Wilhelm. Zugleich für den Minister für Handel, Gewerbe und öffent⸗ liche Arbeiten.

Camphausen. Ir. zu Eulenburg.

Berlin, Dienstag,

Aestellung an; für Cerlin außer Nen Nostanstalten anch die Ezpedition: Wil helmstr. Nr. 32.

——

Provinz Sachsen. Regierungsbezirk Merseburg. (Stadtwappen. ) = ; Obligation

der 6 Sangerhausen

. r Mark Reichswährung.

Auggefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom 22. Juni 1874. (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu ge 18. . Seite...)

Der Magistrat der Stadt Sangerhausen urkun det und bekennt hiermit, daß der Inhaber dieser Obligation. . schreibe Mark Reichs währung, deren Empfang hiermit bescheinigt wird, von der hiesigen Stadtgemeinde als ein Darlehn zu fordern hat. Diese Geldsumme bildet einen Theil des zu Kommunalzwecken auf Giund des Allerhöchsten Privilegiums vom 22. Juni 1874 aufgenommenen Darlehnz von Mark Reichswährung. Die Rückzahlung die⸗ ses Gesammt⸗Darlehns geschieht bis zum Jahre 1911 aus einem Til⸗ gungsfonds nach Maßgabe des festgestellten und genehmigten Tilgungs⸗ lanes., Diesem Tilgungsfonds werden, dem Tilgungsplane gemaͤß, jährlich ein Prozent des gesammten Kapitals als feste Tilgungsrente, ingleichen sämmtliche zur Ecsparung kommende Zinsen von den getilgten Schuldbeträgen zugeführt und auf den Haushalts Etat genommen werden. Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch daß Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt in öffentlicher Sitzung des Magistrats. Der Stadtgemeinde Sangerhausen bleibt jedoch dae Recht vorbehalten, den Tilgungsfonds um höchstens fünf Prozent des ursprünglichen nominellen Schuldkapitals für jedes Jahr zu verstärken. Den Gläubigern steht kein Kündigungsrecht zu. Die behufs der Amortisation ausgeloosten , werden in dem , , der Amortisationsraten zum Nominalwerthe bei der Kämmerei⸗Kasse in Sangerhausen und bei den durch den Ma⸗ gistrat der Stadt Sangerbausen zu bestimmenden Stellen in Berlin eingelöst. Spätestens 3 Monate vor dein Fälligkeitstermine sind die zur Einlösung gelangenden Schuldverschreibungen unter Bezeichnung ihrer Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung der Darlehns⸗Valuta erfolgen soll, durch den in Berlin erschei⸗ nenden „Reichs Anzeiger“ oder das an dessen Stelle tretende Or= gan, durch das Amtsklatt der Königlichen rerum zu Merseburg, oder dag an dessen Sielle tretende Organ, und durch mindestens je ein in Berlin und Sangerhausen erscheinendes öffentliches Blatt bekannt zu machen. Die Namen der letzteren Blätter, sowie etwaige Aende⸗ rungen derselben sind in dem Reichs ⸗Anzeiger“ zu veröffentlichen.

Durch die vorerwähnten Blätter erfolgen auch die sonstigen,

diese Anleihe betreffenden Bekanntmachungen, insbesondere die Bezeichnung der Einlösungsstellen für die Zinscoupous und die einzuläsenden Schuldverschreibungen, sofern dieselben nicht auf den Schuldverschreibungen selbst bezeichnet sind. Bis zu dem Tage, an welchem das Kapital zurückzugeben ist, wird dasselbe in halbjährlichen Terminen am 30. Juni und 31. Dezember von .... an gerechnet, mit vier und ein halb Prozent jährlich verzinset. Dem⸗ gemäß ist diese Schuldverschreibung mit halbjährlichen Zins coupons für einen Zeitraum von fünf Jahren und mit einem Talon zur Er— neuerung der Zinscoupons versehen. Die Ausgabe einer neuen Zins coupons-Serie erfolgt bei der Kämmerei⸗Kasse in Sangerhausen gegen Ablieferung des der älteren Zinsconpons Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zins— coupons-Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschieht, und es wird, daß dies geschehen, auf der Obligation vermerkt. Die fälligen Zins coupons werden in Sangerhausen bei der Kämmereikasse und in Berlin bei den von dem Magistrat der Stadt Sangerhau— sen zu bestimmenden Stellen eingelöst. Mit der zur Empfang nahme des Kapitals präsentirten Schuldverschreibung sind auch die dazugehörigen Zinscoupons der späteren Fälligkeitstermine zurück—

zuliefern. Für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag vom

Kapitale abgezogen. Die ausgeloosten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht eihoben werden, sowie die innerhalb der nächsten vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden sind nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadtgemeinde Sanger— hausen. In Ansehung der verlorenen oder vor ihrer Einlösung ver— nichteten Sbligationen finden die auf die Staatsschuldscheine Bezug habenden Vorschriften der Verordnung vom 16. Juni 1819 wegen des Aufgebots und der Amortisatien verlorener oder xernichteter Staats—⸗ papiere S§. 1—12 mit nachstehenden näheren Bestimmungen Anwen—⸗ dung: a. die im 8 1 jener Verordnung vorgeschriebene Anzeige ß dem Magistrate in Sang rhausen gemacht werden. Diesem stehen alle diejenigen Geschäfte und Befugnisse zu, welche nach der angeführten Verordnung dem Schatz Ministerium zukommen, gegen die Verfügung des Magistrats findet Rekurs an die Königliche Regierung zu Merse— burg statt; b. das im §. 5 jener Verordnung gedachte Aufgebot erfolgt bei dem hiesigen Königlichen Kreiagerichte; L. die in den S§. 6, 9 und 12 jener Verordnung vorgeschriebenen Bekanntmachungen sollen, durch diejenigen Blätter geschehen, durch welche die ausgeloosten Obligatio= nen veröffentlicht werden; d. an Stelle der im 8. 7 jener Verordnung erwähnten 6 Zinẽzahlungstermine sollen vier und an zie Stelle des im 8. 8 erwähnien 8. Zahlungetermins soll der fünfte treten. Zinscoupons können weder aufgeboten noch amortisirt werden, doch soll demsenigen, welcher den Verlust von Zinscoupens vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei dem Magistrate anmeldet, und den stattgehabten Besitz der Zinscoupons durch Vorzeigung der Schuld. verschreibung, oder sonst in glaubhafter Weise darthut nach Ablauf der Versährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen 26 ausgezahlt werden. Zur Sicherheit der bierdurch eingegangenen Vervflichtungen haftet die Stadtgemeinde Sangerhausen mit ihrem geiammten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen und mit ihrer Steuerkraft. Dessen zur Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.

Sangerhausen, den. ten ; .

L. 8.) Der Magistrat.

(Eigenhändige Unterschrift des Magistrats⸗Dirigenten und noch

wenigstens eines anderen Magistrats⸗-Mitgliedes unter Beifügung der

Amtstitel.) Eingetragen pag der Kassenkontrole.

den 21. Juli, Abends.

e, m, ,,

1874.

Provinz Sachsen. Regierungsbezirk Merseburg. Laufende Nr. des Coupons Ser. .. Laufende Nr. des Coupons. Zinz⸗Coupons Nr. . ..

über . Zinsen der Obligation der Stadt Sangerhausen Nr. . q Mark.

gebracht. Sangerhausen, den Der Magistrat. ;

(Die Namensunterschriften des Magistrats⸗Dirigenten und des zweiten Magistrats⸗Miigliedes können mit Lettern oder Faesimile⸗ Stempeln gedruckt werden, doch 29 jeder Zinscoupon mit der eigen⸗ händigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden,)

Dieser Zinscoupon wird ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem er fällig gewerden, erhoben wird.

Provinz Sachsen. Regierungsbezirk Merseburg.

a lon zu der Obligation der . Sangerhausen Nr. . .. über Mark Reichswährung mit vier und einhalb Prozent verzinslich. . ;

Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der vor benannten Obligation die te Serie Zinzeupons für die fünf Jahre 18. . bis 18.2. bei der Kämmereikasse in. Sangerhausen, sofern nicht von dem Inhaber der Obligation gegen diese Ausreichung protestirt worden ist.

Sangerhausen, den . ten .

Der Magistrat. .

Anmerkung. Die Namensunterschriften des Magistrats Di

rigenten und des zweiten Magistrats-Mitgliedes können mit

Leitern oder Facsimile⸗Stempeln gedruckt werden; doch muß

jeder Talon mit der eigenhäͤndigen Namensunterschrift eines

Kontrolbeamten versehen werden.

Der Talon ist zum Unterschiede auf der ganzen Blatt

breite unter den letzten Zinscoupons mit davon abweichenden Lettern in nebenstehender Art abzudrucken.

9. Zins coupon. 10. Zinscoupon.

Talon

Finanz⸗Ministerium.

Bekanntmachung.

Nachdem für die bis incl. 30. Juni d. J. bei uns einge⸗ lieferten Goldmünzen der Metallwerth Seitens der Königlichen Münzverwaltung festgestellt ist, können die bezüglichen Beträge von den resp. Einlieferern gegen Rückgabe der mit Empfangs⸗ Bescheinigung zu versehenden Verzeichnisse bei der unterzeichne⸗ ten Kasse abgehoben werden.

Berlin, den 20. Juli 1874.

Königliche General⸗Staats kasse.

Minifterium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der bisher bei der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn angestellt gewesene WerkstättenVorsteher Förster zu Berlin ist zum Königlichen Eisenbahn⸗Maschinenmeister bei der Ober⸗ schlesischen Eisenbahn mit dem Wohnsitze zu Breslau ernannt worden.

Dem Ober⸗Ingenieur Heusinger von Waldegg in Han⸗ nover und dem Ober⸗Inspektor Paulus in Stuttgart ist unter dem 19. Juli er. ein Patent

auf eine Kuppelung für Eisenbahnwagen in der durch Zeich⸗ nung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung, ohne Jemanden in der Anwendung bekannter Theile zu be⸗ hindern, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Dem Civil⸗Ingenieur Hu go Nehrlich aus Frankfurt a. / M., z. 3. hier, ist unter dem 19. Juli 1874 ein Patent auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesene Eisbereitungsmaschine, soweit dieselbe als neu und eigenthüm⸗ lich erkannt worden ist, und ohne Jemand in der Anwendung bekannter Theile zu beschränken, ; auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗ fang des preußischen Staats erthrilt worden.

Bekanntmachung. Die Vorlesungen des Winter⸗Semesters 1874 75 auf der Königlichen Gewerbe⸗Akademie beginnen am 12. Oktober d. J., die Immatrikulationen am 5. desselben Monats und Jahres.