1874 / 169 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 21 Jul 1874 18:00:01 GMT) scan diff

tlouen des Kreises Loeban sind am 8 Mai d. J. I3051] Geschäftsübersicht und Bilanz 1 ö zer e f 1 Ostpreußischen landschaftlichen Darlehns⸗Kasse für deren J. Geschãfts⸗

re. c- s a ,, 1 18733 b 31. Mirz 187

it r. 5 un uber je . j . j ü i S , g. n äs. ut Ho! and d über je jahr vom 1. April 1873 bis zum 31. März

Preussischen 1a . A. Ge Jam mt ver su r.

Hypotheken- Actien-Bank. 0 Mir.

Litt. E. Nr. 26. 29. 32. 33 und 39 über je 1 In der lant 8. 24 unseres durch Allerhöchsten 25 Thlr. n.

Emission Pehbet. Erlass vom 18. Mai 1864 bestätigten Statuts heute ; ; ö. ; vorgenommenen Nerlo ung einzuriehender Litt. C. Nr. 4. 8. 61. 64 und 73 über je Min

1 E fandhriefe serie L. 109 Thlr. . ; . n e , en, wt, . Rr. 8 3 i is rer ie ga Ti .

und Steinicke anwesend und wurden durch den II. Emisston.

Citt. 9. Nr. J über Jo Chir. 173531, 514 das Protokoll führenden Notar, Rechts- Anwalt 1 9 36. ibeß g ae em aber je So Thlr. ö.

Arnmat, folgende Nummern ausgeloost: Lin Zi Or al . : ; habern der gedachten Obligationen wer 130 7909 1 ge ö , n. rückzaßlbar mit 1900 6. le, , ,,, ,. * 2 329, 295 2566 Thi. r z forderung gekündigt, die Beträge gegen .

vi 9 43 ö. , der Obligationen bam J. Otteber d. J ab bei 336, 9000

1 3 ds gs Tife nczehlibar init 240 der Kreistammnnal, Kasse hierfelbst in Empfang zu 10 134, 131 6 x 5 39. 560. 209. 323. 569. 701. nehmen, Die Verzinsung der ausgeloosten Obliga⸗ 229.7495 K ; ; z lionen hört mit dem 1. Oktober d. J. auf. öl S009

12 846. / 14 vp. Kaoo Thlr. rücłaahlbar mit 10 NMeumgnrk den 13. Mai 184. 336

EGentral⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich.

Beilage zu Rr. 169 des Deutschen Reichs und Königlich Preusischen Staats⸗ nzeigers e.

Zas Central gandels R K . J n * r Nr. 12 Das Central handels Register kann durch als Fo. Annait. . Berlin, Dienstag, den 21. Juli 1874.

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ü 300 0090 11 /// /// 172,996 8 nr. 3 ü . p . . enconto J. (vorm. littr. Aà)... . ? cpes litt!!! 130,700 H. (orm lr o) 568,320 ö 11 . e,. , . 1 r r 9, 102,379 , d, ,. w 2 n n, , , ,

Einzeln Unmmern kosten 2 gr. In und Auslandes, some durch Carl geumannz Herlag, gerlin,

; S8. N., Anhaltstraße 12, und alle Buchhandlungen, für Gerlin Insertionspreis für den Raum einer Aruckseile 8 Sgr. durch die Ern . 8. X., eine hen, .

Im Anschluß an das Postblatt beabsichtigen wi ,,, , e, er, , ; ' j sichtigen wir, demnächst ein Telegraphen⸗Verkehrsblatt erscheinen zu lassen, in welchem d tigst Beförderung der telegraphischen Korrefpondenz bei den Deutschen Telegraphenstationen und über den Tarif veröffentlicht 2 ih. 2 das . . 95.

wird das Bl ĩ ichs⸗ ĩ jniali ; mn zei ö 2 . . ,,. . zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger herausgegeben werden. Einstweilen veröffentlichen wir die diesfälligen Bestim—

11 SI 1111

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Conto pro Diverse

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Thlr. Ne. 174 407. 4209. 826. 848. 856. 987 1033 1567. 1642. 1813. 1829. 2292. 2525. 59. 2769. 2909. 29709. 3053. 3145. 3421. 3833. 4112. 4143. 4316. 4650. 4665. La. E. à 50 Thlr. rückzahlbar mit G0 Lhlr. No. 136. 265. 400. 558. S829. 1105. 12M. 1395. 1522. 1661. ; Diese ausgeloosten Stücke werden von jetat ab ausgezahlt. Kerläön, den 14. Juli 1874.

Die Haupt-Direktion.

Spielhaus em.

los! Bekanntmachung.

Von den zum Zwecke des Chaussecbaues auf Grund der Allerhöchsten Privilegien vom 17. September

1852 und 28 November 1563 ausgegebenen Obliga

Der Krels aus schun des Locbauer Kreises.

Industrie lle Etablissements, Fabriken und Großhandel.

ö,, oe. Die vorschriftsmäßigen

Dienstsiegel

und ische Anstalt von Gravir⸗ und mechanische Anf .

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Vier Goldene Medaillen Paris 1867 (2), Hayre 868, Moskau 1872, Prei Ehrendiplome Imsterdam lS69, Faris lßsz, MF l8sz. Das Diplom, Hors Concours“ Lon 18672.

Vr icht wenn die Eiiquette eines jeden Topfes den

Namenszug ge. in Planer Farhbe trügt.

En gros Lager bei dem Correspondenten der Gesellschaft ; Herrn J. C. F. Schwartze, Berlin,

112. Leipzig erstrasse 112.

2

Verschiedene Bekanntmachungen. 3084 NVatürliehes Mineralwasser. f r In frischer Fällung direct von den quellen erhielten wir in diesen Tagen:

Emser Kraenches auelle Kessel ö Augusta ⸗z Victoria 4 Tarasper Luciusquelle Gieshbäbler Sauerbrunn Ferner ist eingetroffen:

*

Car lsbader alle Guellen Vichy grand grilletr. Marienbader Kreuzbrunn Kryniezaer Selters Nieder

Ober Gasfüllung.

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Witte kinder Badesaly und Mutterlauge von Creuznach, Münster am Stein.

Täglich erwarten Vir neue Sen dungen: Kissinger

ilbacher Sehwefelbrunnen, Lippspringer Arminius qu. . , . Ober salzbr.

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J. H. Heyl G Co.

General- Axentem der PDirectiomem. Berlin X., Charlottenstr. Nr. 66.

Lꝛl

in Nordhansen.

Durch Weggang des bisherigen besoldeten Bei⸗

geordneten ist desfen Stelle vakant geworden.

an den stellvertr. St. V⸗Vorsteher

ramer. Nordhausen, den 15. Juli 1874.

3018 J 3 zum 1. Oktober d. J.

2 Birkenfeld ein Hülfsgeistlicher an= . J. einem jährlichen Gehalte von

450 Thlr. und

im Pfarrdienste des Fürftenthums Bir⸗ ö . Vakanzen und dargethaner

Qualifikation.

icrauf reflekti ndi des Vom 1. Januar j Hier g , , neuen Bekriebs Reglement vorgeschriebenen Fracht-

evangelischen Predig

unter Beifügung von Zeugnissen über die bestan-⸗ —— denn, en Prüfungen erfolgte Ordination 6 und sittliche Führung, sowie eines curriculum vitae nig

Behörde einreichen.

Offene Beigeordnetenstelle w

ogl gen nee Jürstenthums Birkenfeld.

briefformulare zur Anwendung kommen.

berg, den 15. Juli 1874. 1 iin Direktion der Ostbahn.

3 215,51 1167 737

1,739 615

für Standes benmt?, Kreis und Grundbuchäniter, sowie für sämmiliche Militär, und Eivilbehbrten zx. liefert bekanntlich am solidesten und billigsten die

3435

342

Utensilienconto Hypotheken Vorschußconto Wechse leo nto Zuschuß · Darlehnsconto Contocorrentconto . ypotheken⸗Tilgungskassenconto. ae n, . Verwaltungsunkostenconto Discontoconte . Provisionsconto .. Gewinn und Verlusteonto. Depositenzinsenconto Lombardzinsenconto. Wechselzinsenconto Hypoth eken⸗Vorschußzinsenconto

41 957958

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B. Gewinn und Verlu stegnto.

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an Verwaltungsunkostenconto a

Vorschußconto Abschreibung auf Conto pro

Abschreibung auf Contocorrent⸗t

10x Abschreibung auf Utensilien⸗ conto . Beitrag zur Lebens⸗ und Witt⸗ wenpensions⸗Versicherung der . insemtest epositenzinsenresten , vereinnahmten Wechsel⸗ zinsen . Gewinnantheil der Tilgungs⸗ kasseninteressenten . Tantième und Remunerationen Zinfen und Reingewinn zum Reservefonds

C. Bilan z.

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Adbschreibung auf Hypotheken- Zinsenconto. Discontoconto. Zinsen und Coursgewi Diverse ffectenconto „Abschreibung auf Lombard , Eingang au conto A. orderungen . nto A. esten ig Lombardzinse

in auf f abgeschriebenen Vors huß = Zinsen⸗

4007 15,064 4558

1,130

4505 565

405702

70,397

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Gassaconto. Effekteneconto⸗.

Contocorrentconto A3... A. Lombardęonto Conto pro Diverse. Utensilienconto k echselenntts Zuschuß⸗Darlehnzconto Kapitalconto. . Reservefonds conto Depositenconto . =. K Contocorrentconto B.. ypotheken · Tilgungskassenconto epositenzinsenconto ö Werhselzinsenconto ö Lombardzinsencontoo Hypotheken ⸗Vorschuß⸗Zinsenconto

Cto. 664 /r) bis zum 2z. August d. J. bei der unterzeichneten

hiermit auf Gr

Wir machen hierdurch bekannt. daß bis auf Weiteres Who ghl bei Aufgabe von . . , . k D alt beläuft sich gegenwärtig auf! hlr., diesfeitigen Expeditionen die Verwendung der

5 ell e e Erhöhung, in Frächtbriefformulgre in der bisherigen Weise ge— ir n, 6 . , durch das Betriebs-Reglement für die Eisen i ö. Uugu er, enn neuen dur 56⸗ ] .

33 9 bahnen Deutschlands vom 11. Mai 1874 vorge⸗ schriebenen Frachtbriefformulare zulässig. Bei Ver⸗ wendung dieser neuen Frachtbriefformulare werden die Versender von Gütern ersucht, die Ueberschriften in den einzelnen Rubriken den alten Frachtbrief⸗ formularen entsprechend abzuändern also auf der soll an der evangeli⸗ innern Seite: in Golonne 6: die Worte: „in Ki⸗ logramm“ in in Zollpfund“, in Colon ne * das Wort: f , ,. in 24. chf i. ĩ iti f der Notenseite in Colonne: Einheitsfr .

der che n , , . **. die ie pro 100 Kilogramm“ die Worte pro Ctr.“, in Colonne: zu erheben: die Worte; Mark Pf. in „Thlr. Silbergroschen Pf. 1875 ab dürfen nur die in dem

30861 slattet ist. Daneben ist auch die Verwendung der

50 lan

1788, 7022

e nn r Ser S ene,

. den 31. März 1874. . e Dot tand s ba mite der landschaftlichen Darlehus Kasse.

Die erfolgte Feststellun

Bekanntmachung. .

ĩ wandter Bureaugehilfe findet bei un ö ö. 4 Renumeration von 22 Thlr. dauernde Beschäftigung. fortigen Dien, Einreichung i

melden. ( FJürstenwalde, den 29 Juli 1874.

siantritt bereit sind, wollen sich unter hrer Atteste binnen 14 Tagen bei uns

hiesige, mit einem Jahresgehalte von Thlr. 1500

dotirte Stadt⸗VBaurath⸗Stele soll besetzt wer⸗

den. Reflektanten werden ersucht, sich mit ihren Be werbungen an unsern Vorsitzenden Emden zu wenden.

Besondere Berücksichtigung finden Bewerber, die das Examen als Königl. Banfuͤhrer bestanden haben.

Spandow, den 10. Zul 18. Die Stadtverordneten⸗-Versammlung.

Seliger.

an discontirten gekündigten Effekten ;

1 æSSLIIISIIIIISISII

II CesIIICIIIIICIIII1

N. Rasganuer.

g vorstehender Bilanz und deren Uebereinstimmung mit den Büchern wird

und der bewirkten Prüfungen bescheinigt. Königsberg, den 13. Juni 1874 Der Verwaltungsrath der

Bewerber, welche zum so⸗

Der Magistrat. (a Cto. 716697)

15188702

Sstureußischen landschaftlichen Darlehn ⸗Kasse. Kan it æ.

3065 . Rheinisch · Thüringisch den fn, . Nie⸗

de

Zusammen stellung

ö ; der hauptsãchlichsten Bestimmungen für die Annahme und Beförderung der telegraphischen Correspondenz bei den

Deutschen Telegraphen⸗Stationen.

ö Erfordernisse der Depeschen. Telegraphische De⸗ peschen können bei sämmtlichen Reichs- und bei den zur An⸗ nahme von Privatdepeschen ermächtigten Eisenbahn⸗Telegraphen= Stationen aufgegeben werden, und zwar nach allen Orten, wohin die vorhandenen Telegraphen⸗Verbindungen auf dem ganzen Wege oder auf einem Theile desselben die Gelegenheit zur Be⸗ förderung darbieten, sowie nach Schiffen, welche eine semapho⸗ rische Telegraphen⸗Station passtren.

Die Aufgabe ist auch mit der Bezeichnung „Station restante“, bureau restant« resp. „Poste restantes zuläfsig.

Durch den Telegraphen lassen sich wiedergeben: die Buch—⸗ staben des deutschen Alphabets, sowie das französische é, ohne Unterscheidung großer und kleiner Buchstaben, die arabischen Ziffern und die ublichen Interpunktionszeichen.

Die Depeschen müssen deutlich niedergeschrieben und so aus⸗ reichend adressirt sein, daß ihre Bestellung an die Adressaten ohne weitere Ermittelungen, Rückfragen ꝛc. erfolgen kann.

Die Adresse hat für die großen Städte die Angabe von Straße und Hausnummer und für alle Orte mit Aus⸗ nahme der Hauptstädte und bedeutender Handelsplätze den Namen des Landes, der Provinz ꝛ(.,, überhaupt der geo—⸗ graphischen Lage, bei semaphorischen Depeschen den Namen des Schiffes und den Namen der semaphorischen Station, welche die Beförderung der Depesche vermitteln soll, zu enthalten. Gebührenerhebung. Bei Aufgabe der Depeschen sind sämmtliche bekannte Telegraphirungs Gebühren im Voraus zu entrichten.

Bei der Feststellung der Gebühren ist in der Regel eine Depesche, welche höchstens 20 Worte enthält, zu Grunde gelegt. Die auf die einfache Depesche anwendbare Taxe erhöht sich um die Hälfte für jede ferneren 10 Worte oder einen Theil derselben.

Der unten folgende Tarif enthält die Einheitssätze für De⸗ peschen von 20 Worten, in Silbergroschen ausgedrückt; da wo zehnwortige Depeschen als einfache Depeschen und wo andere Steigerungen der Tarifsätze gelten, ist dieses besonders hervor⸗ gehoben worden.

Als hauptsächlichste Regeln für die Zählung der Worte gelten:

I) 7 Silben sind das Maximum der Länge eines Wortes; der Ueberschuß zählt als ein zweites Wort. Dem Sprachge⸗

brauch zuwiderlaufende Zusammenziehungen von Wörtern find

unzuläãssig.

2) Die in Ziffern geschriebenen Zahlen werden für so viel Wörter gezählt, als sie Gruppen von 5 Ziffern enthalten, nebst einem Worte mehr für den etwaigen Ueberschuß. Dieselbe Regel gilt für die Berechnung der Gruppen von Buchstaben.

3) Einzeln stehende Buchstaben oder Ziffern werden für je ein Wort gezählt, ebenso wird die Unterstreichung eines oder mehrerer Worte für ein Wort gerechnet.

4 Wörter, die durch Bindestriche oder Apostrophe in Zu⸗ sammenhang stehen, werden einzeln gezählt.

5) Interpunktionszeichen, Apostrophe, Bindestriche, 2 rungszeichen, Parenthesen und Alineas werden nicht mitgerech⸗ net; dagegen werden alle durch den Telegraphen nicht darstell⸗ baren Zeichen (z. B. Signaturen ven Packeten), welche durch Worte gegeben werden müssen, als Wörter berechnet.

6) Punkte, Kommata und Trennungszeichen oder Bruch⸗ striche, welche zur Bildung von Zahlen gebraucht werden, sind als je eine Ziffer zu zählen.

Kollationirte Depeschen. Der Aufgeber einer De⸗

ö pesche hat das Recht, die Kollationirung derselben zu verlangen.

In diesem Falle wird die Depesche von allen Stationen, welche bei der telegraphischen Beförderung, beziehungsweise Auf⸗ nahme mitwirken, vollständig kollationirt.

Die Gebühr für die Kollationirung ist gleich der Hälfte derjenigen der eigentlichen Depesche.

Smpfangs⸗Anzeigen. Der Aufgeber einer Depesche kann sich die Zeit, zu welcher die Depesche bestellt worden ist, telegraphisch mittheilen lassen. Die Gebühr für eine solche Empfangsanzeige ist gleich derjenigen einer einfachen Depesche.

Nachsenden von Depeschen. Der Aufgeber einer De⸗ pesche kann die letztere an eine zweite, dritte 2c. Station dessel⸗ ben Landes, in welchem die erste Adreßstation gelegen ist, be⸗ ziehungsweise des Deutschen Reiches, , , lassen. Die Gebühr für die Nachsendung hat der Adressat der Depesche zu zahlen.

Mehrere Adressen. Depeschen können an mehrere Adressaten an einem und demselben Orte, zur Bestellung am Orte selbst, oder per Post oder per Expressen gerichtet werden.

Für jede Mehr⸗Ausfertigung ist, wenn die Depesche inner⸗ halb des Telegraphengebietes des Deutschen Reiches verbleibt, die Gebühr von 21 Sgr., und wenn ste nach außerdeutschen Sta⸗ tionen gerichtet ist, in der Regel diejenige von 4 Sgr. zu erlegen.

Bezahlte Antworten. Der Aufgeber kann die Ant⸗ wort, welche er von dem Adressaten verlangt, frankiren, auch die Antwort nach einem anderen Orte, als dem Aufgabeorte der Ursprungsdepesche, adresstren lassen.

Wird eine Antwort von nicht mehr als 20 Worten ver⸗ langt, so ist die Angabe beizufügen „Antwort bezahlt‘ und für die Antwort die Gebühr einer einfachen Depesche derselben Be⸗ förderungsstrecke zu erlegen.

Will der Aufgeber für mehr als 20 Worte die Antwort vorausbezahlen, so hat er beizufügen: „Antwort bezahlt (Be- trag) und diesen Betrag einzuzahlen.

Soll die zu franktirende Antwort nach einem anderen, als nach dem Aufgabe⸗Orte der Ursprungs⸗Depesche übermittelt werden, so kommt für die Antwort⸗Depesche der Tarifsatz zwischen der Aufgabe⸗ und der Adreß⸗Station der Antwort zur Anwen- dung. Die Angabe des eingezahlten Betrages ist in solchen

Fällen obligatorisch, ohne Rücksicht auf die Wortzahl der ver

langten Antwort. Der betreffende Zusatz muß dann lauten: „Antwort bezahlt nach.... „(Angabe des Ortes) (Betrag).

Die Frankirung der Antwort darf das Dreifache der für die Ursprungs⸗Depesche erhobenen Gebühr nicht überschreiten.

Die Bestimmungs⸗Station zahlt den Betrag der bei der Aufgabe⸗Station für die Rück⸗Antwort erhobenen Gebühr baar, in Depeschenmarken oder vermittelst einer Kassen⸗Anweifung an den Ldressaten, dem es anheimgestellt bleibt, die Antwort abzu⸗ senden, wann, an wen und wohin er will. Diese Antwort wird angesehen und behandelt wie jede andere Depesche.

Garantie und Reklamationen. Die Telegraphen⸗ Verwaltung leistet für die richtige Ueberkunft der Depeschen oder deren Ueberkunft und Zustellung innerhalb bestimmer Frist kei⸗ nerlei Gqrantie, und haben Nachtheile welche durch Verlust, Verstümmelung oder Verspätung der Depeschen entstehen, nicht zu vertreten.

Für Depeschen, welche durch Schuld der Telegraphen⸗ Verwaltung gar nicht oder mit bedeutender Verzögerung in die Hände des Adressaten gelangt sind, sowie für solche Depeschen mit bezahlter Kollationirung, welche in Folge wesentlicher Ver⸗ stümmelung erweislich ihren Zweck nicht haben erfüllen können, werden die gezahlten Gebühren zurückerstattet, sofern deren Re⸗ klamation innerhalb 2 Monate (bei Depeschen nach außer⸗ europäischen Ländern, sowie bei Depeschen, für welche die Ant⸗ wort, die Kollationirung oder die Empfangsanzeige bezahlt ist, , 6 Monate) vom Tage der Aufgabe der Depesche ab erfolgt.

Im Falle der Unterbrechung einer unterseeischen Telegraphen⸗ Linie kann der Aufgeber die Ruͤckerstattung des Theiles der Ge⸗ bühren, welcher auf die nicht telegraphisch durchlaufene Strecke entfällt, verlangen, nach Abzug jedoch der Kosten, welche etwa für die nicht telegraphische Weiterbeförderung verauslagt sind.

Die Erstattung der Gebühren kann versagt werden, wenn der Verlust, die Verspätung oder die Verstümmelung der De⸗ pesche einer Verwaltung zur Last fällt, welche den internationalen Verträgen nicht beigetreten ist und die Verpflichtung zur Ge⸗ bührenerstattung abgelehnt hat.

Die Reklamationen sind bei der Aufgabestation einzu⸗ reichen. Als Beweisstücke sind beizufügen: ein schriftliche Erklärung der Bestimmungsstation oder des Adressaten, wenn die Depesche nicht angekommen ist, die dem Adressaten zugestellte Ausfertigung, wenn es fich um Verstümmelung oder

Verzögerung handelt.

Bei Reklamation wegen Verstümmelung muß nachgewiesen werden, daß und durch welche Fehler die Depesche der Art ver⸗ stümmelt ist, daß sie ihren Zweck nicht hat erfüllen können. Ein Aufgeber, welcher nicht in dem Staate wohnt, wo er seine De⸗ pesche aufgegeben hat, kann seine Reklamation bei der Verwal⸗ ö. des Aufgabeortes durch eine andere Verwaltung anhängig machen.

Gebũhren- Tarif

für die bei den Deutschen Telegraphen-Stationen aufgegebenen Depeschen.

A. Europäische Horrespomden n. Nach den Felegraphen-Stationen in Deutsch- Sgr. land *) und Luxemburg: a. in der ersten Taxrquadratzone (Entfernung gegen 83 - 135 Kilom) . b. in der Jveiten Tarquadratzone (Entfernung gegen 330 - 390 Kilom.). . c. in der dritten Tarquadratrone (weitere Ent- ,, ) Innerhalb Bayerns und innerhalb Württem- bergs, sowie im Wechselverkehr zwischen beiden Königreichen Nach den Telegraphen-Stationen in Belgien: a. im Grenrrerkehr (50 Kilom. Entfernung) . b. von den westlich der Weser und Werra belegenen, sowie den Stationen in Baden und Elsass-Lothringen C. von den östlich der Weser und Werra be- legenen, sowie den Stationen in Bayein, Württemberg und Hohenzollern ; Nach den Telegraphen-Stationen in Dänemark: a. im Grenzverkehr (75 Kilom. Entfernung). b. von Hamburg, Lübeck, sowie den in Schles- wig, in Holstein, auf der Insel Rügen und an der Küste der Ostsee belegenen Sta- R . C. von allen übrigen Stationen. Nach den Telographen- Stationen in Frank- reich **): a. von den Stationen in Elsasz-Lothringen b. von den westlich der Weser und Werra belegenen, aowie den Stationen in Baden, Bayern, Wärttemberg und Hohenrollern C. von den östlich der Weser und Werra be- legeneon gtationen **) Nach den Stationen auf der Insel Gor- aica erhöhen aich die Sätze um je 8 Sgr. Nach Gibraltar: a. über Spanien. be aber nl c. über Italien und Malta Hach den Telegraphen-Stationen in Griechen- land: a. nach dem Festlande b. nach den Inseln Spezria, Hydra, Cepha- lonia, Ithaca, Santa Maura und Zante. C. nach den Inseln Fino, Andro, KRythnos und , d naeh der ILaael gya NKHach den Telegraphen-Stationen Grossbritan- niens and Irlands: 22 86

5 10

b. nach den übrigen Stationen in England, Schottland und Irland, sowie den Statio- nen auf den Kanal-Inseln Jersey, Guerne- sey etc.. J

nachqh den Stationen auf den Scilly Inseln.

ö. nach den Stationen MNoos-Bank, Gulla-Voe, UVja Seund und Balta Sound auf den Ork- neys und Shetlands-Inseln.

e. nach den übrigen Stationen auf diesen Ingeln

Nach der Insel Heigoland:

a2. von den Stationen, welche nördlich vom 53. Grad nördlicher Breite und westlich vom 29. Grad östlicher Länge von Ferro belegen aht

b. von allen übrigen Stationen

Nach den Telegraphen-Stationen in Italien:

2. auf dem Festlande und der Insel Sizilien. b. auf der Insel Sardinien.

Nach der Insel Malta:

a. über die Schweiz und Italien. b. über Fraukreich (Harseille-Bona-Nalta) C. über England-Gdibraltar

nach den Telegraphen-Stationen in Montenegro nach den Telegraphen-Stationen der Niederlande:

a. in der ersten Tarquadratzone (Entfernung gegen 130 - 232 Kilom.) w b. in der zweiten Tazquadratzone (weitere Entfernungen)

Nach den Teiegraphen- Stationen in Rorvegen:

a. von Hamburg, Lübeck, Travemünde und

den Stationen in Schleswig und in Holstein ab

b. von allen übrigen Stationen ab J

Nach den Telegraphen- Stationen Oesterreich- Ungarn:

a. in der ersten Tarquadratzone (Entfernung

gegen 180-232 Eilom)

b. in der zweiten Taxquadratzone weitere

Entfernungen)

Nach den Telegraphen- Stationen in Portigai:

a. über Erankreich und Spanien.. b. über England (Falmounth-Lissabon) .

Nach den Telegraphen-Stationen in Rumänien. Nach den Telegraphen-Stationen im Europäischen

Russland:

a. im Grenzverkehr (187,5 Kilom. Entfernung von der beiderseitigen Grenze) k

b. nach den übrigen russischen Stationen in Europa.

Nach den Telegraphen - Stationen in Schweden:

a. von den von der Mitte des deutsch-schwe- dischen Kabels 187, Kilom. entfernt gele- genen deutschen Stationen a. nach den von demselben Punkte gleich-

weit entfernt gelegenen schwedischen Stationen J

SG. nach den übrigen schwedischen Stationen

von Hamburg, Lübeck und Stettin:

a. nach den von der Mitte des Kabels 187,5 Kilom. entfernt gelegenen schwedischen gta nnen, .

. nach den übrigen schwedischen Stationen

o. von den sonstigen deutschen Stationen:

a. nach den von der Mitte des Kabels 187, Kilom. entfernt gelegenen schwedischen J

S. nach den übrige schwedischen Stationen

Nach den Telegraphen-Stationen der Schweiz:

a. von den Stationen in Bayern, Württemberg, Hohenzollern, Baden und Elsass-Lothringen b. von den übrigen deutschen Stationen ab

Rach den Telegraphen-Stationen in Serbien. Nach den LTelegraphen-Stationen in Spanien:

n, r,, b. über England (Lizard Point-Santander)).

Nach den Telegraphen- Stationen der Europäischen

Türkei: ; a. nach dem Festlande in Europa b. nach der Insel Candia

HE. Ausseroroṕäische Cor espomdenæz. Dem Aufgeber steht es frei, da, wo verschiedene Beförderungswege vorhanden sind, einen solchen

anzugeben. I. Afrika.

NHach den Telegraphen-Stationen in Algerien:

a. von den westlich der Werra und Weser und den in Baden, Württemberg, Hohenzollern, Bayern und Elsass-Lothringen belegenen Stationen , .

b. von allen übrigen Stationen

Rach dem Capland: bis PFlymonth per Tele-

graph (64 Sgr.), von dort bis zur Capstadt per Post eventuell weiter wieder per Telegraph: . naoh der Gini, b. nach den übrigen Stationen, je nach der Entfernung K Die Depeschen müssen den Vermerk „Poste Plymouth, telegraph forward enthalten; für das Cap der gaten Hoffnung sowie auch für die Goldküste kann von Madeira oder St. Vincent ab Postbeförderung eintreten. Die Gebühren (einschliesslich 16 Sgr. Porto) betragen bei der Postbeförderung: a. ab Madeira b. ab St. Vincent.

* 4 1 1 .

Nach Aegypten.

a. über Hesterreich-TLürkei (ia H Arichh b. über Oesterreich-Italien (ria Malta) resp. äber die Schweiz-Italien (via Malta) a für 10 vwortige Depeschen. a. nach Alexandrien

b. nach den übrigen gᷣlationen Legypisns⸗ . für 20 vortige Depeschen. ;