1874 / 177 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 30 Jul 1874 18:00:01 GMT) scan diff

„28. Juli. (T. T. B) 6ÜGdetreidemarkt. en l0co still, beide aaf Termine fest.

pf. * Juli 10099 Eilo netto 237 Br.,, 235 d., pr. Juli - Angust 1600 Kilo netto 232 Br., 231 Gd, pr. August - Sep- tember 1060 Kilo netto 230 Br., 229 Gd., pr. September-Oktober 1000 Kijo nette 224 Br., 223 Gd, pr. Oktober-November 10900 Rilo netto 222 Br., 221 Gd. Roggen pr. Juli 10009 Kilo nette 185 Br, 185 Gd., pr. Juli-August 1000 Kilo netto 175 Br, 174 Gd. pr. Angust - September 1000 Kilo nette 171 Br., 170 Gd., pr. September - Iktober 1000 Kilo netto 168 Br., 167 Gd, pr. Okto- ber- November 1000 Rilo netto 166 Br, 165 G4d. Hafer fest. Gerste still. Rübsl still, loco 56 Br., pr. Oktober pr. 20M Efd. 56. Spiri- tus still, pr. Juli-August 56, pr. August - September 57, pr. September · Mktober Pr. 100 Liter lo æ 57. Kaffee fest; VUVrnsatz 2000 Sack. Petroleum behauptet, Standard white loco 10,00 Br. 9.90 G4, pr. Juli 9, 80 Gd., pr. August -Derember 10,60 Gd. Wetter: Schön.

Amasterddlanmn, 28. Juli, Nachm. (T. T. B.)

Getreide markt. (Schlussbericht). Weizen pr. November 301. Roggen pr. Juli 2003, pr. Oktober 1919, pr. März 1914. Raps pr. Herbst —, pr. Frühjahr FEI. Rüböl loco —, pr. Herbst , pr. Mai —.

28. Juli. Dis hente abgehaltene Wollauktion war wenig beleßt. Von den zum Verkauf angebotenen 2620 Ballen Buenos-AYres-Wollen wurden 2292 B. verkauft. Preise waren gegen die der Mai-Auktion unverändert.

Lirerposl, 23 Juli. (T. TL. B) Getreidemarkt.

Weizen 1 d. niedriger. Mehl flau. Mais 1 sh. 6 d. niedriger.

zäserwesk, 28. Juli, Nachmittags. (G. T. B.)

Baumwolle. (Schlussbericht) Umsatz 12,000 B., davon für Spebuletion und Erport 2000 Ballen. Fest, schwimmende eher ge- fragter zu vollen Preisen. .

Middl. Orleans 8z, middling amerikanische Sssis, fair Dholle= rah 54, middling fair Dhollerah 473, good middling Dhollerah 45,

Weizen und Ro Weizen 12

Qomra 53, good fair Qomra 85 fair Madras 5, fair Pernam 8*, kair Sm fair Egꝝypti ?

Upiand nicht unter good ordinary Juli-Lieferung Sz ns d.

Hull, 28. Juli. (XJ. L. B.)

Getreidemarkt. Englicher Weizen rar, 2 sh. billiger, frem- der unverkäuflich.

CGIasgor, 28. Juli, Nachmittags. (V. T. B) Roh- sis en. MNired numbers warrants 88 sh. 34.

Manchester, 28. Juli, Nachmittags. (XV. T. B.)

12x Water Armitage St, 12r Water Taylor 104, 20r Mater Micholls 113, 30r Water Gidlon 123, 30r Water Clayton 133, 40r Mule Mayoll 124, 40r Medio Wilkinson 133, 36r Warpeops Qualität Rowland 133, 40r Double Weston 133, 60r Double Weston 16, Printers 1, * Spfpfd. 117. Markt ruhig, Preise fest.

PEaris, 28. Juli, Nachm. (V. T. B)

PFProduktenmarkt. Weizen steigend, pr. Juli 33, 00, pr. Sep- tember - Oktober 28,75. Mehl steigend, pr. Juli 82, 90, pr. Sep- tember - Dezember 63,75, pr. November - Februar 62, 00. Rüböl matt, pr. Juli 74,50, pr. August 74. 75, pr. September-Derzember 77, 25. Spiritus weichend, pr. Juli 68,75. Wetter: Regnerisch.

st. Petershurrg, 28. Juli, Nachm. 5 Uhr. (XT. JT. B.)

Produktenmarkt. Talg loco 47, per August 465. Wei- zen loco 13, 25. Roggen loeo 7, 40, per August 7, 30. Hafer loco

5, 25, per Angust 5, IG. Hanf loco 36. Leinsaat (9 Pud) loco 13, 25,

pr. Angast —. Wetter: Warm. ; Dem- erk, 28. Juli, Abends 6 Uhr. (HN. T. 3.) Waarsnbericht. Baumwolle in New-LTork 17, do. in Nem- Orleans 163. Petroleum in Nen-Tork 12, do. in Ehiladelphia 12. Nebl 5 D. 85 C. Rother Frühjahrsweigen 1 D. 37 C0. Kaffee 20. Zucker (Fair refining Muscovados) 74. Getreidefracht 6.

Auszahlungen.

36 * Posener Pfandbriefe. Die am 1. Juli fälligen Linsen vom 1. bis 15. August bei F. Mart. Magnus in Berlin; s. Ins. in

Emder Härlags-Flsoherel, A-d. 3 * Dixridende für 1873 mit

3 Thlr. pro Aktie von jetzt ab bei Gebr. Niedlich in Berlin.

Mosoo· AMlâsan-Elsenbabn. Die am 1. August fälligen Zinzen

von da an bei der Diskonto-Gesellschaft in Berlin. Usamecem.

35 und 4 Sobhleslsohe Pfandbriess Litt. A, emittirt auf Grund des Regulatirs vom 22. Januar 1872. sind den AItland- schaftlichen 35 und 4 Schlesischen Pfandbriefen gleich zu achten und gleich diesen lieferbar.

Die Eintheilung der Abschnitte der Braunsohwelglsohen 44 * Elsenbahn-Prlorltäts -Hbligatlonen ist nicht analog den späteren effektiven Obligationen erfolgt und lauten daher die In- terimsscheine derselben über Reichsmark 15000, 3000 und 300,

Thaler 5000, 1000 100. General- Versammlung em. 4. August: Rathenower optlsohe Industrle-Austalt. Ordentl.

Gen - Vers. zu Rathenoꝶ:

22. Angust: Erste Deuts ohe Unfall- und Fransport-ersloherungs- .

Aktlengesellsohaft. Ausserordentl. Gen. Vers. a2

Dresden. Tagesordnung: Erledigung der von dem

Königl. Handelsgericht im Bezirksgericht Dresden ge-

machten Erinnerungen gegen die

Wahlen der letzten ordentlichen Generalversammlung. Kündigungen umd Verlzoosanmgenm.

Berglso

Oꝛrligationen Ser. L und II., Düsseldorf-Elberfelder Prioritäts Aktien I. Serie und Dũüsseldorf-Elberfelder Prioritäts-Obligationen II. Ser, zum 2. Januar 1875 gekündigt, s. Ins. in Nr. 173. Aaohen- Düsseldorf. Ruhrorter Elsenbaha. Aachen - Düssel dorfer Prioritäts-Obligationen und Ruhrort - Crefeld-Kreis-Gladbacher Prioritãts-Oblig. zum 2. Januar 1875 gekündigt, s. Ins. in Nr. 173. Fisenhahn-Einnalliumen. . Kansas - Paolflo-Elsenbahn. Einnahme pro Juni 315,339 Doll.,

Beschlüsse und

h- MHärklsohe Elsenbahn. Bergisch-Märkische Priori- . tãts-Obligationen Serie J. bis V., Dortmund - Soester Prioritäts-

middl? Dhollerah 43, fair Bengal 4, fair Broach 5s, nen fair

Nr. 173.

oder 3724 Doll. mehr als im TJorjabhr.

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Steckbrief. Der Handelsmann Carl Springer aus Jena und der Tischler Heinrich Andreas Christoph Hamster aus Weißenfels, welche zu mehrjãhrigen Gefangnißstrafen verurtheilt sind, haben Gelegenheit gefunden, in der vergangenen Nacht aus unserer Gefangenen ⸗Anstalt auszubrechen. Um Vigilanz und Verhaftung dieser höchst gefährlichen Verbrecher im Betretungsfalle wird gebeten. Signalement des Springer: 29 Jahre alt, 5 Fuß 6 Zoll groß, schlank, dunkelblond, blasse Gesichtsfarbe, Augen braun, Zähne gut, dunkler Schnurbart und ein wenig Bacenbart, Kinn und Gefichtsbildung oval; des Hamster: 35 Jahre alt, fein, schmächtig, schwarzes Haar, schlechte Zähne, spitzes Gesicht, Augen blaugrün, blonder Backenbart, schwacher Schnurbart. Sprache bei Beiden deutsch. Bekleidung des Springer:; Graues Burkin⸗ Jaquett, graue Burkin Hose, türkisches Shwaltuch, ein G. R. H. gezeichnetes Anstaltshemde. Be⸗ kleidung des Hamster: Dunkeler Reck von Sommer ⸗Buxkin, schwarze Burkin⸗Hose, graue Buxkin⸗Weste, kalblederne Stiefel, schwarzseidener Hut, weißleinenes G. A. H. gezeichnetes Anstalts- Femde und weißes Chemisett, weihbaumwollene Strümpfe. Halberstadt, den 2J. Juli 1874.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

e, . Donnerstag, den 13. August d. J., Vormittags von 111 Uhr ab, sollen zu Berlin in dem Königlichen Ober -Marstallge⸗ bäude, Dorotheenstraße Nr. MN aus den Königlich Neustädter Geftüten, 10 bis 12 jüngere und ältere, meist noch deckfähige Hengste, sowie 6 bis 8 Stuten im Alter von 5 Jahren und darüber, von welchen die Mehrzahl gedeckt ist, öffentlich und meistbietend

egen gleich baare Bezahlung verkauft werden. Ce ml Pferde sind mehr oder weniger rittig und können ain Tage vor der Auktion an dem be⸗ zeichneten Orte besichtigt werden. Das Nähere über deren Abstammung 2c. geht aus den vom 11. August cr. ab im Königlichen Ministerium für die land= wirthschaftlichen Angelegenheiten, wie auch im Kö- niglichen Ober⸗Marstall · Amte zu Berlin und im dies⸗ seitigen Bureau⸗ Lokal zur Empfangnahme bereit liegenden Listen hervor. ir Wilhelms Gestüt bei Reustadt a. d. Dosse, den 21. Juli 1574. Der Königliche Landstallmeister. Wettich.

6832456 Bekanntmachung.

Die Lieferung der Materialien zur etats-⸗ mäßigen Unterhaltung der Chaufsseen im Ver= waltungsbezirke der Königlichen Ministerial⸗Bau—⸗ Kommissien pro 1875 soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden.

Die Nachweisung über die zu liefernden Mate—⸗

rialien, sowie die Lieferungsbedingungen, sind in mei⸗ nem Bureau, Steglitzer Straße Nr. 4, Vormittags von 9 bis 11 Uhr, einzusehen, können auch gegen Erstattung der Kopialien von mir bezogen werden. Die Offerten sind bis Donnerstag, den 6. August er., Vormittags 11 Uhr, portofrei in dem genannten Bureau abzugeben, wo⸗ selbst zur bezeichneten Zeit die Eröffnung der einge⸗ gangenen Offerten in Gegenwart der etwa erschiene nen Submittenten erfolgen wird. Berlin, den 28. Juli 1874. Der Kreisbaumeister. Coberg.

1327]

Die Lieferung von:

41099 Tafeln Weißblech soll durch öffentliche Submission verdungen werden. Die speziellen Lieferungs bedingungen liegen in un— serem Büregu zur Einsicht aus, woselbst auch auf Verlangen Abschrift derselben gegen Einsendung von 5 Sgr. Kopialiengebühren ertheilt wird. Versiegelte Offerten mit der Aufschrift: „Submisston auf Weißblech“ sind bis zum 18. August er. Vormittags 11 Unr,

an die unterzeichnete Direktion einzusenden.

Spandau, den 25. Juli 1874. (a Cto. 223/7.)

Direktien des Feuerwerks⸗Laboratoriums.

3238 ; 2 Regiment hat zu ea. 4000 Koch n.. a Uebernahme der Einsätze alter 6 e, die gen Stiele zu beschaffen, und fordert hierdurch zur Einreichung von Offerten zur Lieferung der langen Stiele mik und ohne Uebernahme der Einsãätze auf.

Flensburg, den 26. Juli 1874 Koinmando des g, , Jüsi·

lier Regiments . zu Flensburg. i e be.

lz zn! Für Behörden rc.

sehr gut geei netes Grundstück ist Behrenstraße zu verkaufen. O rten sub N. 500 befördert die An- noncen⸗Expedition von Wienert & Uhlich, Tauben straße 12/13. (cpt. 958 7) kö. Bekanntmachung. Chausseehan⸗Lieitation.

Die auf 345789 Thlr. 24 Sgr. veranschlagten Arbeiten für cirea 14 Meilen des Chausseebaues Prechlau-⸗Konarezyn sollen im Wege des Minder gebotes in Entreprise gegeben werden. Zur Abgabe der Gebote ist ein Termin auf

Montag, den 21. September er, Vormittags 11 Uhr,

im Kreisausschuß Saale hierselbst anberaumt, wozu Reflektanten mit dem Bemerken eingeladen werden, daß jeder Bieter zur Sicherstellung seines Gebotes eine Kaution von 500 Thlr. in größeren preußischen Banknoten zu deponiren und über seine Qualifikation und genügendes disponibles Vermögen sich auszu⸗ weisen hat. Der Anschlag nebst Plänen, sowie die Bau⸗ und Licitations⸗Bedingungen liegen im hiesigen landräthlichen Büreau zur Einsicht aus, letztere können auch gegen Erstattung der Kopialien ab— schriftlich mitgetheilt werden.

Schlochau, den 27. Juli 1874. (a Cto. 257.)

Der Kreisausschuß. 9. von Oven.

3242 . Zu einem auf der hiesigen Werft zu er bauenden , ng sollen in Submission verdungen werden: 1) 2. Zimmer⸗, Tischler⸗ und Schlosser⸗Ar⸗ zeiten; ö 2) die Schieferdecker⸗Arbeiten; 3) die Glaser⸗, Maler⸗ und Anstreicher⸗Arbeiten, sämmtlich einschließlich der Lieferung des Materials; 4) die Lieferung eiserner Fenster.

Die Submissionsbedingungen, Zeichnungen und Auszüge aus dem Kosten ⸗Anschlage sind in unserer Registratur zur Einsicht ausgelegt; von den Aus- zügen aus dem Kostenanschlage können gegen Erstat- tung der Kopialien Abschriften ausgegeben werden.

Die Offerten sind für die Gruppen wie ad 1-4 bezeichnet, getrennt abzugeben und bis Sonnabend, den 8. August er, Mittags 12 Uhr“, mit der Aufschrift: „Submission auf Zimmer⸗, Tischler⸗ und Schlosser⸗Arbeiten (resp. Bezeichnung nach den anderweitigen Gruppen) zur Erbauung eines Bootsschuppens“ versiegelt und frankirt an uns einzusenden.

Wilhelmshaben, den 26. Juli 1874.

Kaiserliche Marine ⸗Hafenban⸗Kommission.

3125] Hannoversche Staatsbahn.

Die Bahnhofs Restauration zu Wunstorf soll im Wege der oͤffentlichen Submission zum 1. Ok⸗ tober cr. neu verpachtet werden; ein Termin hierfür ist in dem Bureau des Unterzeichneten, Zimmer Nr. 54, im neuen östlichen Flügel des Bahnhofs⸗ Gebäudes zu Hannover auf

Mittwoch, den 5. August d. J., Vormittags 11 Uhr, angesetzt.

Als Minimal⸗Pachtpreis ist der Betrag von 500 Thlr. pro Jahr festgesetzt.

Die Offerten sind rechtzeitig, portofrei und ver- siegelt mit der Aufschrift: .

Submission auf Pachtung der Restaura⸗ tion auf Bahnhof Wunstorf⸗ an den Unterzeichneten einzureichen.

Die Bedingungen, unter welchen die Verpachtung stattfindet, werden täglich während der Dienststunden in der Registratur des Unterzeichneten auf portofreie Anforderung und gegen Erstattung der Druckkosten à Exemplar 1 Sgr. 2 Pf. verabfolgt.

Hannover, den 22. Juli 1874.

Der Königliche

Eisenbahn⸗ Bau- und ebs⸗Inspektor.

HKnoche.

nn Bekanntmachung.

Die Lieferung von ca. 650 Kilogr. Eisenguß zu Roststäben, veranschlagt zu 694 Thlr., soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden, wozu Termin auf den 6. August d. Is., Vormittags 11 1. i Bau⸗Bureau des östlichen Zellenflügels angesetzt i

ie Unternehmer haben ihre Gebote portofrei und versiegelt mit der Aufschrift: „Gebot auf Liefe⸗

Die Bedingungen, unter welchen die Uebertragung der Lieferung erfolgt, sowie Kostenanschlag und Mo— delle können in der Zeit vom 28. Juli bis 5. August, täglich von 8 bis 12 Uhr, im oben bezeichneten Bau Bureau eingesehen werden.

Dannover, den 26. Juli 1874.

Der Königliche Landbaumeister. FE. Schuster. (a. c. 9467.)

Verschiedene Bekanntmachungen.

l235 Vaeante

s z 2 Gymnasial⸗Direktor⸗Stelle.

In Folge der Ernennung des Herrn Dr. Pähler zum Direktor des Königlichen Gelehrten Symnasiums zu Wiesbaden ist die Direktorstelle am hiesigen Kaiser Wilhelme⸗Gymnasium vacant geworden und soll bis zum 1. Oktober d. J. wieder besetzt werden.

Qualifizirte Schulmänner katholischer Konfession, die sich um die Stelle bewerben wollen, werden er- sucht, ihre Zeugnisse binnen 14 Tagen an das unter⸗ zeichnete Kuratorium einzusenden. Gehalt nach den Bestimmungen des Normaletats,

Montabaur, den 23. Juli 1874.

Das Kuratorium. Der Vorsitzende: Waterloo, Bůrgermeister. lz36] ö

Wegen einer nothwendig gewordenen Klassentren⸗ nung soll am hiesigen Kaiser Wilhelms⸗Gymnasium zum 1. Oktober d. J. ein weiterer

wissenschaftlicher Hülfslehrer vorläufig mit 500 Thlr. Gehalt angestellt werden.

Philologisch gebildete Kandidaten, welche die Prü⸗ fung Pro facultate dogendi bestanden haben, wollen ihre Zeugnisse baldigst dem Unterzeichneten einsenden.

Montabaur, den 23. Juli 1874.

Der Vorsitzende des Kuratoriums, Waterloo.

Die r, , des Stadtkreises Wiesbaden mit dem Wohnsitze des Beamten in Wiesbaden ist durch den Verzug ihres seitherigen Inhabers nach dem Auslande vakant geworden. Qualifizirte Aerzte, welche auf die erledigte Stelle reflektirön, haben ihre Bewerbungs⸗Gesuche unter Beifügung der erforderlichen Zeugnisse, sowie eines ausführlichen Lebenslaufs, innerhalb der nächsten sechs Wochen bei uns anzubringen. Wiesbaden, den 25. Juli 1874. Käönigliche Regierung, Ab⸗ theilung des Inuern.

Für die Spezialleitung des Baues eines Garnison⸗ Lazareths wird zum baldigen Eintritt ein geprüfter Bauführer gesucht. Offerten sind an den Unter⸗ zeichneten einzusenden. Nachweis über seitherige Be⸗ schäftigung erwünscht. Bielefeld, 27. Juli 1874.

Der Bau⸗Inspektor. Cramer.

13237 . §. 4 unserer Statuten machen wir hier durch bekannt, daß die Herren Otto Wiethaus und einrich Haslinde zu Stellvertretern des Vor⸗ andes (5. 15 unserer Statuten) ernannt ind. ar Prokura des Herrn Heinrich Haslinde ist erloschen. Gamm, den 25. Juli 1874.

Westfälischer Draht⸗Judustrie⸗VLerein.

Vom 20. d. Mts. ab sind im Verband ⸗Güter⸗ verkehr zwischen der Königlichen Ostbahn und der Oberschlesischen Eisenbahn für den Spezialtarif VIII. im Verkehr nach den Stationen Danzig, Elbing und Königsberg, sowie für die Spezialtarife XII. und XIII. im Verkehr zwischen sämmtlichen Verband⸗ en anderweitige Frachtsätze in Kraft getreten.

n Stelle der in den Spezialtarifen XII. und XIII. enthaltenen Frachtsätze treten jedoch zum 1. August cr. anderwelte erhöhte Frachtsätze in Kraft. Der dieserbalb zum Tarif vom 1. April 1873 heraus- gegebene fünfte Nachtrag ist bei den Verbandstationen zu beziehen. Wegen der erhöhten e e. werden zum 1. August cr. anderweite Tarifnachträge heraus gegeben werden. Bromberg, den 26. Juli 1874.

Königliche Direktion der Ostbahn.

Vom 1. August er. findet mit den diesseitigen Courierzügen nicht nur zwischen den Stationen Bremberg, Danzig, Königsberg und Eydtkuhnen, sondern auch a , Landsberg, Kreuz und Elbing einerseits, und der Station Hamburg andererseits, eine direkte Personen⸗ und Gepäckbeförderung

Oberst und Commandeur.

rung von gußeis. Roststäben“ einzureichen.

in der J und II. Wagenklasse statt. Außerdem wer ·

den von den vorgedachten diesseitigen Stationen Billets II. und III. Klasse, welche auf der Ostbahn für die II. Klasse der Courierzüge, und auf der Berlin Hamburger Bahn für die III. Klasse der Personen. züge güllig sind, ausgegeben. Die Billcts haben eine fünftägige Gültigkeitsdauer und kann während dieses Zeitraums die Fahrt beliebig unterbrochen werden, sedoch hat der Fetreffende Reisende jofort nach dem erlassen des Zuges sein Billet dem Stationsver⸗ steher der Aussteigestation zum Vermerk der ge⸗ schehenen Unterbrechung der Fahrt vorzulegen. Die Ueberführung der mit direkten Billets nach Hamburg versehenen Passagiere mit ihrem Gepäck vom Ost⸗ bahnhofe nach dem Berlin- Hamburger Bahn. hofe in Berlin erfolgt mittelst Omnibus und nur von den diesseitigen Courierzügen; die Gebühr hierfür ist in den Preisen der Billets und der Gepäck⸗ überfracht mitenthalten. Werden bei Unterbrechung

der Fahrt andere als die vorbezeichneten Züge, für

welche die Billets ursprünglich zur Verausgahung kommen, zur Fortsetzung der Reise nach Hamburg benutzt, dann hat der betreffende Passagier für seine Ueberführung in Berlin selbst zu sorgen, ohne zur Rückforderung der gezahlten Ueberführungsgebühren berechtigt zu sein, oder einen Anspruch wegen nicht erfolgter Weiterbeförderung mit dem nächsten Zuge der we n n, Bahn erheben zu können. Bromberg, den 21. Juli 1874. Königliche Direktion der Ostbahn.

32251

Setfanntmachung.

Zu dem, vom 1. Oktober 1872 ab gültigen Tarife für die Beförderung von Gütern 2. im Westdeut⸗ schen Eisenbahn⸗Verbande ist der 25. Nachtrag er- schienen, welcher mit dem 1. k. M. in Kraft tritt. Derselbe ist auf allen Verbandstationen zu haben.

Cassel, am 24. Juli 1874. U

Für die Verwaltungen des Westdeutschen

Eisenbahn · Verbandes. Königliche Direktion der Main ⸗Weser⸗Bahn.

3226 Bekanntmachung.

d

8 Zu dem, vom 1. August 1870 ab gültigen Tarif für die Beförderung von Gütern ꝛc. im Nordwest⸗ deutschen Eisenbahn Verband tritt mit dem 1. k. Mis. der 52. Nachtrag in Kraft, welcher auf allen Verbandsstationen zu haben ist. . Cassel, den 24 Juli 1874. Für die Verwaltungen des Nordwestdentschen Verbandes. Königliche Direktion der Main⸗Weser Bahn.

3227]

Bekanntmachung.

„Zu dem vom 1. September 1872 ab gültigen Tarff für die Beförderung von Gütern 24. im Ver kehr der Stationen des Westdeutschen Verbandes mit Kehl, Straßburg 2c. tritt mit dem 1. 6. 18. Nachtrag in Kraft, welcher auf sämmtlichen Ver= bandstationen zu haben ist⸗

Cassel, den 24. Juli 1874.

Für die . des Westdentschen

Verbandes. önigliche Direktion der Main⸗Weser Bahn.

3228 Bekanntmachung.

Zu dem vom 1. Januar 1874 gültigen Tarif die Beförderung von Gütern 2c. im Nordwestdeutsch. Elsaß⸗Lothringischen Eisenbahnverband tritt mit dem 1. k. Mts. der 3. Nachtrag in Kraft, welcher au sämmtlichen Verbandsstationen zu haben ist.

Cassel, am 25. Juli 1874

Für die Verwaltungen des Nordmestdeutsch ˖

Elsaß⸗ rin Verband e,, 6. der Maln ⸗Weser · B

Mts. der

Deutscher Reichs⸗Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

Bas Abonnement heträgt 1 Thlr. 15 Sgr. * 2 Alle Nost · Anstalten des In · und Ans landes nehmen

für das Nierteljahr. X

Ansertions preis fur den Raum einer Rru iz eile s gr. XR

Kestellung an; für Gerlin außer den Hostanstalten auch die Expedition: Wilhelmstr. Nr. 32.

Mn 177.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Geheimen Justiz⸗ und Appellationsgerichts⸗Rath a. D. von Boehn zu Cöslin den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse; dem Regierungs⸗Sekretär Theurich zu Breslau den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse; sowie dem Gerichts⸗ voigt a. D. Nam u th zu Laatzen, Kreis Linden, dem Schulzen Baron zu Wreske, Kreis Oppeln, und dem Civildiener und Kastellan Lehmann beim reitenden Feldjäger⸗Corps zu Neu⸗ stadt E / W. das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Deut sches Re mich. In Elsfleth beginnt am 3. August d. J. eine Seesteuer⸗ mannsprüfung.

Königreich Preußen. Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der praktische Arzt, Ober⸗Stabsarzt a. D. Dr. Friedrich Joers zu Rawitsch ist unter Belassung seines Wohnsitzes da⸗ selbst zum Kreiswundarzt des Kreises Kroeben; und

Der praktische Arzt Dr. Guido Kontny zu Peiskretscham zum Kreiswundarzt des Kreises Tost-Gleiwitz unter Belassung seines Wohnsitzes in Peiskretscham ernannt worden.

Dem Dirigenten des Königlichen Domchors zu Berlin, Rudolph von Hertzberg; sowie

Dem Lehrer der Kunstgeschichte an der Königlichen Akade⸗ mie der Künste in Berlin, Dr. Eduard Dobbert, ist das Prädikat Professor beigelegt worden.

Der Seminarlehrer Lotz in Schlüchtern ist als erster Lehrer

an das Schullehrer⸗Seminar zu Usingen versetzt worden.

Akademie der Künste.

Bekanntmachung. Mit Bezug auf das unter dem 11. Februar d. Is. ver⸗ öffentlichte Programm der großen Kunstausstellung von Werken lebender Künstler des In⸗ und Auslandes, welche am Sonntag, den 6. September, in den Räumen des Königlichen Akademie⸗ gebäudes wird eröffnet werden, ist hierdurch nochmals der §. 7 des Programms in Erinnerung zu bringen. Es sind danach die auszustellenden Kunstwerke in den Stunden von 9 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends bis Montag, den 10. August, abzuliefern. Dieser Einlieferungstermin wird unabänderlich inne gehalten werden, so daß später eingehende Kunstwerke keine Aufnahme finden können. Berlin, am 30. Juli 1874. Das Direktorium der Königlichen Akademie der Künste. Im Auftrag: Ed. Daege. O. F. Gruppe.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Die Lehrer Dr. Bernhard Rathke und Werner Narten zu Cassel sind zu Gewerbeschullehrern ernannt und an der Königlichen Gewerbeschule zu Cassel angestellt worden.

Der Baumeister Heinrich Rubarth in Biedenkopf ist zum Königlichen Kreisbaumeister ernannt und ihm die bisher kommissarisch von ihm verwaltete Kreisbaumeister⸗-Stelle daselbst definitiv verliehen worden.

Dem Doctor Eduardo Giampietro zu Neapel ist unter dem 25. Juli 1874 ein Patent auf ein künstliches Trommelfell in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗ fang des preußischen Staats ertheilt worden.

In dem unserer Bekanntmachung vom 1. d. Mts. (Reichs- ꝛc. Anzeiger Nr. 164 über die 39. Prämien-⸗Ziehung des vormals Kur— hessischen Staatslotterie⸗Anlehns vom Jahre 1845 unter L beigefügten Verzeichnisse der zur Verloosung gekommenen 120 Serien ist bei der Aufführung der Serien ⸗Nummern ein Druckfehler eingeschlichen, indem ftatt der (nach unserer Bekanntmachung vom 1. Dezember 1873 in der 57. Serienziehung ausgeloosten) Serie 585 die schon früher gezogene und verloofte Serie 558 aufgeführt ist.

Wir bringen solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß.

Cassel, am 25. Juli 1874. .

Königliches Regierungs-⸗Präsidium.

Aichtamtliches.

DeutscCche s Re mich. Preußen. Berlin, 30. Juli. Kaiserin-Königin hat Sich auf Schloß Mainau von der Großherzoglich badischen Familie verabschiedet, welche nach Karlsruhe zurückgekehrt ist, um sich von dort in das Bad St. Moritz zu begeben, während die Kaiserin, nach einem kurzen Ausflug in die Schweiz, am 8. August in Potsdam ein⸗ treffen wird.

Berlin, Donnerstag,

bestellt?

Ihre Majestät die

prinz hat Sich, der „A. A. C.“ vom 28. d. M. zufolge, zu einem mehrtägigen Besuche des Herzogs und der Herzogin von b nach Schloß Blenheim, in der Grafschaft Dyford, egeben.

Das von dem Reichskanzler⸗Amt entworfene, in Nr. 175 d. Bl. erwähnte Programm der durch Beschluß des Bundesrathes vom 31. Januar 1874 angeordneten Erhebungen zur Erörterung der Frage über die Erweiterung des gesetzlichen Schutzes der in Fabriken beschäftigten Frauen und Minderjährigen lautet im Auszuge:

J Verhältnisse der Arbeiterinnen.

A. Allgemeine Ermitte lungen. Soweit die Ergebnisse dieser Ermittelungen für sämmtliche Arbeiterinnen eines Industrie⸗

zweiges nicht gleichmäßig sind, ist annähernd die Zahl der Arbeite⸗

rinnen anzugeben, für welche jedes der verschiedenen Ergebniffe zutrifft.

Die statistischen Erhebungen sind auf die in der Beilage J. auf- geführten Induftriezweige zu beschränken. Für jeden unter einer be⸗ sonderen Nummer aufgeführten Industriezweig bedarf es einer geson derten Zusammenstellung. Verschiedenheiten, welche innerhalb der unter einer Nummer befindlichen Arbeitszweige bestehen, sind am Schluß der einzelnen Zusammenstellungen hervorzuheben. Liegen die Verhältnisse in den durch Buchstaben bezeichneten Industriezweigen gleich, so können die Zusammenstellungen für jede dieser Gruppen zu sammengefaßt werden.

Die Erhebungen beziehen sich zunächst auf die Zahl der Arbeite⸗ rinnen über 16 Jahre, deren Arbeitszeit und Arbeitslohn. (Diese sind nach den mitgetheilten Formularen zusammenzustellen. Im Uebrigen sind sie zusammenzufassen in Antworten auf nachfolgende Fragen:

. I) Sonntag⸗ und Nachtarbeit. 1) Fällt ein Theil der regelmäßigen Arbeitszeit auf die Nacht, und auf welche Stunden, auf den Sonntag und auf welche Stunden? 2 Ist den regelmäßig beschäftigten Arbeiterinnen freigestellt oder zur Pflicht gemacht, Theil zu nehmen an der Nachtarbeit, an der

Sonntags arbeit? Wenn in den gedachten Beziehungen regelinäßig . bestimmter (besonders lebhafter oder stiller) Geschaͤftszeiten Besonderheiten vorkommen, so sind diese und die Dauer, für welche sie eintreten, ebenfalls anzugeben. Als Nachtzeit sind die Stunden von 83 Uhr Abends bis 55 Uhr Morgens anzusehen.

7 Arbeitsräume. 3) Sind die Räume der Arbeiterinnen gesondert von denjenigen der Arbeiter? c Sind für die Räume der Arbeiterinnen weibliche Aufseher

5) Sind die Arbeiterinnen, soweit sie mit den Arbeitern gemein jame Räume haben, thätig in regelmäßiger Vereinigung mit Ar— ,,. sei es an bestimmten Maschinen oder an bestimmten Arbeits⸗ stũcken?

33 3) Arbeiserleichterungen.

6) Beftehen zu Gunsten der Arbeiterinnen besondere Veranstal⸗ tungen, namentlich: An und Auskleideräume, Wasch⸗ und Bade⸗ räume, Schlafanstalten, Logirhäuser, Koch⸗ und Speise⸗Anstalten, An⸗ stalten zum Unterricht in Handarbeiten, zur Uebung in häuslichen Arbeiten?

7) Bestehen zu Gunsten der verheiratheten Arbeiterinnen un⸗ bedingt oder unter besonderen Verhältnissen (vor und nach der Nieder⸗ kunft, bei Krankheitsfällen in der Familie) besondere Erleichterun— gen, namentlich rücksichtlich des Beginnes oder Schlusses der Arbeits⸗ zeit, der Arbeitspausen, der Fürsorge für die Kinder (Bewahr und Spielanstalten)?

B. Erörterung besonderer Mißstände. Bei Erörterung der in einzelnen Industriezweigen wahrgenommenen Mißstände sind jedesmal auch folgende Fragen zu berückichtigen:

a. Sind die Mißstäͤnde überall, wo der Industriezweig besteht, oder nur an gewissen Orten bemerkt? werden sie in anderen In⸗ dustriezweigen oder außerhalb der Fabrikindustrie überhaupt nicht oder nicht in dem Grade wahrgenommen? .

b. Seit wann sind in dem Industriezweig weibliche Arbeitzkräfte in einigem Umfang beschäftigt. und ift ihre Verwendung im Zu⸗ oder Abnehmen begriffen? seit wann sind bezüglich ihrer Mißstände wahr⸗ genommen, ist eine Steigerung zu bemerken oder zu besorgen? Bei der Erörterung sind die Industriezweige, um deren Verhaͤltnisse es sich handelt, immer bestimmt zu bezeichnen. ü.

1) Gesundheitsverhältnisse.

8s) Sind unter den Arbeiterinnen bestimmte gesundheitsschädliche Einwirkungen der Arbeit bemerkbar geworden? Worin haben dieselben ihren Grund?

9) Bringt die Arbeit für die Arbeiterinnen eigenthümliche Ge— fahren mit sich, und zwar in Folge der maschinellen Einrichtungen (Räder, Treibtiemen)? des in den Arbeitsräumen stattfindenden Nie- derschlags von Staub und Fabrikationsabfällen?

10 Erweist sich der Gesundheitszustand der Arbeiterfamilien als besonders ungũnstig namentlich durch kürzere Lebensdauer der Frauen, größere Sterblichkeit der , . Verkümmerung der Kinder in der späteren Jugend, unguüͤnstige Ergebnisse der Aushebung?

2) Soziale Verhältnisse.

11) Erscheinen die Sittlichkeitsverhältnisse unter der Arbeiter= bevölkerung besonders ungünstig, namentlich durch Neigung zur Trunk sucht unter den Frauen? durch unbesonnenes, frühzeitiges i, 2 durch Häufigkeit unehelicher Geburten? 1 ]

17 Ist auf Seiten der Frauen eine Vernachlässigung des Fami⸗ lienlebens hervorgetreten, insbesondere durch Vernachlaͤssigung der nr der Erziehung der Kinder (mangelhafter Schulbesuch)? Un— ähigkeit oder Unlust, der Wirthschaft vorzustehen, Schuldenmachen?

3) Abhülfe vorhandener Mißstän de.

13) Ist eine Abhülfe möglich ohne Beschränkung der Fabrikarbeit selbst, ins besondere: Ist sie zu erreichen durch Verbess rungen der Fabrik. einrichtungen, vor allem durch Trennung der Geschlechter bei der Arbeit? Einführung zweckmäßiger Arbeitskleidung? voll kommenere Abschließung der Maschinen (Räder, Treibriemen u. s. w.), wirksamere Ventilations⸗ einrichtungen? Errichtung von Anstalten zu Gunsten der Arbeiterinnen

den 30. Juli,

Se. Kaiserliche und Königliche Hoh eit der Rr on⸗

Abends.

(An⸗ und Auskleideräume u. . w. vergl. oben unter A.- 5)? Wird eine Abhülfe befördert durch Einwirkung auf die Lebensverhältnisse der Arbeiterfamilien außerhalb der Fabriken, namentlich durch Unter richtsanstalten für weibliche Arbeiten? Einrichtungen zur Beaufsich= tigung und Beschäftigung noch nicht schulpflichtiger Kinder?

14 Erscheinen zur Abhülfe Einschränkungen der Fabrikarbeit nöthig, und zwar: Bedarf es nur temporärer Beschränkungen bezüglich gewisser Tagesstunden oder bezüglich der Nacht⸗ oder Sonn⸗ tagsarbeit? bezüglich aller Arbeiterinnen oder nur bezüglich gewisser Klassen (jugendliche bis zu welchem Alter verheirathete Ar- beiterinnen? Bedarf es eines gänzlichen Verbotes einer gewissen oder re Art von Beschäftigung in dem Industriezweige für alle

rbeiterinnen oder nur für gewisse Klafsen r J

4 Durchführbarkeit vorgeschlagener 6

15) Würde die Durchführung der vorgeschlagenen Maßregeln die wirthschaftliche Lage der Arbeiterfamilien erheblich b zili ift insbesondere anzunehmen, daß das den Familien nach Frauenarbeit verbleibende Einkommen noch eine genügende für sie gewähren würde? daß den Arbeiterinnen anderrzeit le heit zu einem den Lohnverlust ausgleichenden Verdienst geb i würde? daß die Nothwendigkeit eines Ersatzes für den Nugfall des Srauen ohne eine Erhöhung des Lohnes der Arbeiter nach sich ziehen würde?

16) Würde die Durchführung der vorgeschlagenen Maßregeln den Industriezweig erheblich schädigen, ist ins besondere anzunehmen, daß die den Frauen entzogenen Arbeiten für Männer geeignet und aug führbar sein würden? daß der Mehrbedarf an Arbeitern, im Falle einer Einschränkung der Frauenarbeit, unschwer und ohne Nachtheil für andere Erwerbszweige sich decken ließe? daß eine ,, in der täglichen Arbeitszeit der Frauen den Betrieb empfindlich stsren würde? daß die für den Betrieb erforderliche Arbeitskraft eine Ver. theuerung erfahren würde, welche entweder überhaupt die Preise der Fabrikate in einer den Absatz hemmenden Weise erhöhe würde? oder wenigstens die Kenkurrenz mit anderen Orten, insbesondere des Auslandes, gefährden würde?

Die thatsächlichen Verhältnisse, auf welche sich in diesen Punkten die Urtheile gründen, sind darzulegen.

II. Verhälrinisse der jugendlichen Arbeiter.

Ueber die Zahl und den Lohn der jugendlichen Arbeiter ist für die in Beilage J. angegebenen Industriezweige die in Beilage II. an- geschlossene Tabelle aufzustellen.

) Arbeite zeit.

Arbeiter zwischen 12 und 14 Jahren sollen höchstens 6 Stunden, Arbeiter zwischen 14 und 16 Jahren höchstens 10 Stunden täglich beschäftigt Jein.

18) Ist anzunehmen,

nicht zur Ausführung gelangt werden? 19) Würden sich gesetzliche Bestimmungen empfehlen, welche eine schärfere Kontrole ermöglichen, namentlich für Arbeiter unter 14 Jahren: Bestimmungen, wonach die nämlichen Kinder nur vor oder nur nach der Mittagpause (eder einer gewissen Tagesstunde) beschäf⸗ tigt werden dürften? für Arbeiter unter 16 Jahren: Bestimmungen, wonach die Arbeitgeber gehalten wären, Anfang und Ende der Arbeits⸗ zeit unde der Pausen in der Fabrik anzuschlagen oder der Behörde an⸗ zuzeigen?

20 Würden derartige Bestimmungen erlassen werden können, ohne die Dispositicnen für den Fabrikbetrieb in empfindlicher Weise zu hemmen?

daß diese Bestimmungen vielfach noch sind oder zeitweise nicht beachtet

2) Arbeitspausen.

Jugendlichen Arbeitern ist nach der Absicht des Gefetzes nicht ge⸗ stattet, in den Arbeitspausen aus freien Stücken fortzuarbeiten.

21) Ist anzunehmen, daß dieser Absicht aus freiem Willen des Arbeiters, auf Drängen der Eltern, im Einverständniß mit dem Arbeitgeber häufig entgegen gehandelt wird?

27) Welche Einrichtungen sind zu empfehlen, um derartige Um⸗ gehungen des Gesetzes zu verhüten?

235). Würde es sich rechtfertigen, den Arbeitgeber unbedingt, auch wenn sein Einverständniß nicht nachweisbar, für Umgehungen der be— zeichneten Art verantwortlich zu machen? .

3) Ver schärfung des Gesetzes. .

24) Ist eine Verschärfung der Bestimmungen über die Beschäfti⸗ gung jugendlicher Arbeiter im Interesse der letzteren anzurathen, und zwar 6! Arbeiter unter 16 Jahren durch eine Verkürzung der gesetz lichen Arbeitszeit? durch ein Verbot der Beschäftigung in gewissen Industriezweigen oder mit gewissen Arbeiten darin? für einige weitere Altersklassen durch Einführung einer gesetzlichen , . durch Einschränkung oder Verbot der Nacht⸗ oder Sonntag⸗ arbeit?

25) Würden die in Vorschlag zu bringenden Maßregeln den Nahrungsstand der Arbeiterfamilien beeinträchkigen, indem namentlich ohne Ersatz für den ausfallenden Verdienst das Einkommen unter des Bedürfniß hinabgedrückt würde? den jugendlichen Arbeitern Gelegen⸗ heit * Arbeit und Verdienst anderweit mangeln würde! —⸗ 26) Würden die in Vorschlag zu bringenden Maßregeln die Betriebsverhältnisse des Industriezweiges erschüttern, indem na— mentlich die von jüngeren Arbeitern versehenen Arbeiten zur Wahrnehmung durch ältere Leute sich nicht eignen würden? die Ausbildung der Arbeiter und dadurch die Erhaltung eines Stammes tüchtiger Arbeiter erschwert würde? die Heranziehung alte rer Arbeiter eine Vertheuerung der Arbeiten und eine durch die Kon kurrenzverhältnisse ausgeschlossene Preissteigerung der Fabrikate nach sich ziehen würde? .

4 Kontrole des Gesetzes. .

2A) Ist anzunehmen, daß die Bestimmungen über die Beschäfti⸗ gung jugendlicher Arbeiter überhaupt noch vielfach nicht zur Durch- führung gelangt sind oder doch zeitweise unbeachtet bleiben?

28) Sind die ordentlichen Aufsichtsbehörden geeignet und in der Lage, eine schärfere Kontrole darüber mit Erfolg zu führen?

29) Wenn die Anstellung besonderer Aufsichtsbeamten an ihrer Statt (Fabrik- Inspektoren) als Bedürfniß erscheint, unter welchen Voraussetzungen (Art oder Umfang des Industriebetriebes einer Gegend) würde sie gesetzlich vorzuschreiben sein? mit welcher Kompetenz wären die Beamten zu versehen, insbesondere nur für die Kontrole der Bestimmungen über die jugendlichen Arbei⸗