Upland nene Ernte Oktober-November-Verschiffung S, PDhollera Juni- Verschiffung nas Kap 5 d.
Gliasgors, 29. Juli, Mittags. (W. T. B.) Rohs is en. Mixed numbers warrants 89 eh.
Die Verschiffungen der letzten Woche betrugen 8400 Tons gegen 11,0090 Tons in derselben Woche des vorigen Jahres.
Glasgor, 29. Juli. Nachmittags. (SF. T. B.) Roheisen Mixed numbers warrants 88 sh.
Leitl, 29. Juli. Getreidemarkt. (Von Cochrane Pa- terson & Comp.) Fremde Zufahren der Woche: Weizen 3071 Tors. Mehl 8825 Sack. Weizen bei grosser Kauflust eher billiger. Mehl L 8h. niedriger. Andere Artikel unverändert.
Paris, 29. Juli, Nachm. (MW. T. B.)
Produktenmarkt. Weizen fest, pr. Juli 33,509, pr. Sep- tember - Oktober 28,75. Mehl weichend, pr. Juli 82, 75, pr. Sep- tember Dezember 63.75, pr. November - Februar 61, 75. Rüboͤl
fair
Vew- Kork, 29. Juli, Abends 6 Uhr. (KF. T. B.)
Waarenberice ht. Baumwolle in New-Tork 17, do. in Newm- Orleans 168. Petroleum in New-Tork 113, do. in Philadelphia 113. Mehl 5 D. 85 C. Rother Frühjahrsweigen 1 D. 37 C0. Kaffee 2G. Zucker (Fair refining Muscovados) 74, Getreidefracht 6.
HK uenos-Ayres, 29. Juni. (GT. F. B.) (Von Sievers & Meyer).
Wollmarkt: Lebhaft. Vorrath 230,000 Arroben. Supra- Wollen 95, do. für Bonne moyenne 80 Doll. letzten 14 Tage: 59, 000 Arroben. Verschiffung nach Bremen seit letzter Post —, do. im Allgemeinen seit letzter Post 3400 Ballen. Totalverschiffung seit Beginn der Saison 174,009 Ballen. Fracht für Wolle (per Segler) 20 ah. Preis für Salzhäute 54 Doll., Schlachtungen der letzten 14 Tage gering. Ver- schiffung von Salzhäöuten nach dem Kanal, nach England direkt, und dem Kontinent seit letzter Post 15, 900 Stück. Fracht für Salz-
Notirung für Zufuhren der
miridemdem- Fesdastunmnem.
Lelpziger Fener-Versloherungs-Anstalt pro 1873: 92 x.
dlauziger Zuokerfabrlk pro 1873/74: 97 x. Auszahlung er- folgt vom 3. August ab.
Auszalklumgem.
Werkzeug- Masohlnenfabrik Vulkan in Chemnitz. 6 . Divi- dende pro 1873/74 gegen Dividendenschein Nr. 2 mit 6 Thlr. pro Aktie von jetzt ab bei dem Chemnitzer Bankverein.
Ei semhalenn-Eiämmaknnen.
Chemnltz--Vürsohnltzer Eisenbahn. Die Einnahmen für Kohlen- beförderung betrugen vom 1. April bis 1. Juli: 12,681 Thlr., vom ö ö bis 1. Juli 26, 0997 Thlr. — 1077 Thlr. mehr als im
orjahr.
Anugkreise vom Imelustrie - Gesellschaftem.
steigend, pr. Juli 75, 25, pr. August 75, 00, pr. September-Dezember 77,75. Spiritus ruhig, pr. Juli 68,50. — Metter: Bedeckt.
häute (per Segler) 20 sh. Notirung für Talg (Ochsentalg in Pipen) nomin., für trockene Häute 537 Realen.
dermanla,
Cours auf London 483 d.
Juni 553 Thit, vom Januar His 1. Juli S6, 384 Thlr.
Els onbahnwagen - Lelh- Anstalt. Einnahmen im
Verkäufe, VBerpachtungen, Submissionen ꝛc.
Fe n , mmm,
für 24ckerbau, Handel und öffent⸗ bog liche Arbeiten.
Bekanntmachung. Die Fürstlich Rumänische Regierung beabsichtizt, für ungefähr 2 Mil—⸗ lionen Franes
bedeckte Güterwagen
mit einer Tragfähigkeit von 10 Tausend Kilögr. anzukaufen. Die Bedingungen sind auf dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten zu Bukarest
Versiegelte Offerten werden
bis zum 2. E14. September er., Mittags,
auf dem genannten Ministerio
entgegengenommen. Das Ministerium behält sich über den Zuschlag freie Entschließung vor. Jeder Bewerber hat seinem Antrage einen, von der Depositenkasse in Bukarest ausgestellten Schein über an von 10,000 Francs, entweder in baarem Gelde oder in dun fr. Staatspapieren, eizufügen.
Das Depot muß, vor der Vollziehung des endgültigen Vertrages, auf 100 Tausend Franes erhöht werden, und wird erst nach vollständiger Lieferung , ö .
Nr. 6682 6/18. Juli 1874.
Die Ausführung der Erde, Planirungs⸗ und Böschungs- Arbeiten, der Wegebefestigungen, der Maurer und Steinhauer-Arbeiten, sowie die Lieferung von Bettungsmaterial zur Herstellung des Bahnkörpers innerhalb des Looses II. der Eisenbahnlinie Zabern⸗Wasselnheim von Kilometer 3,0 bis 433. veranschlagt z 2.3. 187274 Thlr. 10 Sgr. 4 Pf.
ferner die Ausführung der Erd⸗, Maurer⸗ und Steinhauer -Arbeiten, der Arbeits- und Lehrgerüste zur Herstellung des Vigdukts bei Ottersweiler der Linie Zabern-⸗Wasselnheim, von Kilo⸗ meter 43 bis Kilometer 45, veranschlagt u!!! 165,234 Thlr. 8 Sgr. 4 Pf.,
soll in öffentlicher Submission verdungen werden. Kostenanschläge und Bedingungen, von welchen auf Er⸗ fordern Abdrücke abgegeben werden, sind mit den . in unserem CFentral⸗Bureau für Neubauten, Stein⸗ fh e an den Wochentagen von 9 bis 1 Uhr, einzusehen. Die Offerten sind versiegelt mit der rift: q „Submission auf Erd⸗ ꝛc. Arbeiten des Looses II. Zabern⸗Wasselnheim“,
resp. auf Arbeiten für den Viadukt bei Ottersweiler bis spätestens zu dem auf
den 141. Angust d. J., Vormittags 11 Uhr,
im bezeichneten Bureau anberaumten Termine, in welchem die bis dahin eingegangenen Offerten in = wart etwa erschienener Submittenten eröffnet werden, portofrei einzusenden. . ö. . Anspruch Später eingehende oder nicht bedingungsgemäße Offerten haben auf Berücksichtigung keinen nspruch. Unternehmer, welche für uns noch keine Bauarbeiten ausgeführt haben, wollen ihre Qualifikation vor dem Termine nachweisen. Straßburg, den 25. Juli 1874. (M. Str. 74 VII.)
Kaiserliche General-Direktion der Eisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen.
ĩ Verloosung, Amortisation, = Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
l3269] Bekanntmachung.
Die auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 29. Dezember 1865 ausgegebenen und nech im Umlauf befindlichen Obligationen des Landkreises tand , ,. , , mit der Aufforde⸗ , uns im Interesse des betheiligten Pu rung hierdur ekündigt, die ital⸗Beitrã i . ; . etheiligten Pu⸗ . ch ig gt, die Kapital-Beiträge bei blikums noch bereit erklaren, die Einlösung der Obli⸗
Kreis⸗Kommunalkasse hierselbst gationen schon vor, dem 1. September d. J. und gegen Rückgabe der Obligationen, welchen die nicht zwar vom 19, Mai d. Ja ab bewirken, und für die berfallenen Coupons und die Talons beiliegen müͤs. im Monat. Mai zur Einlösung präsentirten Obliga⸗ fen, zu erheben. tionen die Zinsen bis zum. Ende des Monats Juni er.
Zuͤr Ginlzfung gelangen: und für die später zur Einlösung präsentirten Obli— Hä. R n bo hir. Rr. 1. 2. 3. 4 6. 7 8. 9. gationen die Zinsen wenigstens bis zum Schlusse
10 11.51 14. 16. I7. 8. 26. 317 22. des laufenden Monats zahlen zu lassen, ersuchen wir
25. 24. 25. 27 28. 29. 365. 71. 32. 34. die Inhaber mehrerer Obligationen, dieselben mit⸗
5 56. 37. 35. 39. 106. 45. 45. 15. 45. telst eines Vetzeichnifses, welches Datum, Betrag,
X 15 5 56. 33 53. 35. 36. 38. 33. Littra und Nummer der Obligation enthält, zur
66. Einlösung vorzulegen.
Litt. B. . 200 Thlr. Nr. 2. 3. 4. 5. 7. 8. 9. 19. Danzig, den 23. April 1874 K 17 15 ig 26. 21. Der Kreis ⸗Ausschuß Danziger Landkreises. 27. 23. 24. gez. von Gramatzki. Drawe. Wannow. 2. 4 5. 6. J 8. 9
Litt. G. 28. . 22. 23. 24. 25. 2.
34. 35. 37. 38. 389.
46. 59. 51. 52. 53.
60. 61. 62. 63. 64.
72. 73. 74. 75. 76
2. 84 85. 86. 87. 88.
95. 96. N. 99. 190.
106. 107. 199.
116. 117. 118. 124. 125. 126. 132. 133. 134. 141. 14. 159. 152. 1658. 159. 1609. 1567. 169. 1756. 178.
einzusehen.
3268
— —
67. 65. G69. 9 1 72. 78. ,, 77. 18. 80. 81. 83. 83. 84. 85. 86. 37. 88. 89. 90. 91. 92. 93. 94. 95. 96. 9. 98. 99. 100.
Der Zahlungstermin für diese Obligationen ist de 1. September d. J. und die folgenden Tage. Mit dem 1. September d. J. hört mithin die Verzinsung dieser Obligationen unter allen Um⸗
Verschiedene Bekanntmachungen. laten Bekanntmachung.
Das Diakonat an der hiesigen evangelischen Stadt⸗Pfarrkirche wird zum s rte n ;. . Das Finkommen der Stelle bringt jetzt inkl einer sehr schönen Dienstwohnung prpr. 9090 Thlr. und wird bei der in Aussicht genommenen Fixation auf 18 11090 Thlr. steigen.
ewerber um diese Stelle wollen sich bis 31. August (. schriftlich melden.
Etwaige persönliche Vorstellungen werden wir erst vom 1. September e. ab gewärtigen.
Goldberg i. Schl., 10. Juli 1874
16. 156. 687. 153 Der Magistrat.
, , s. ö f Lz. hf ö er,.
198. 199. n annouersche Staatsbahn. Unter Bezugnahme
d 50 Thlr. Mr. 1. 2. 3. 4 5 6. 7. 8. 9. 6. unsere , 15. Se ane .
10. 11. 12. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 21. bringen wir hierdurch zur allgemeinen Kenntniß, daß 24. 265. 27. 28. 2. 39. 31. 32. die nachbezeichneten Verkehre von der Tariferhöhung 35. 36. 37. 38. 39. 40. 41. 42. ad 203 für den Termin vom 1. Angust d. Is. 45. 46. 47. 49. 509. 52. 53. 54. ausgenommen werden: 1) Deutsch⸗Belgischer und 58. 59. 60. 61. 62. 63. 64. 66. Deutsch⸗Belgisch⸗Französischer Verkehr via Herbes⸗
thal und via Bleyberg; 2) Verkehr mit Oesterreich via. Bodenbach, exkl. ür Gyps⸗Transporte von Ell- rich nach Prag und Wien; 3) Verkehr mit Oester— reich via Dresden⸗Reichenberg; 4 Verkehr mit Oesterreich via Leipzig Eger; 5) Verkehr des Han— nover Bayerisch⸗Oesterreichischen Eisenbahnverbandes via Lichtenfels resp. Gemünden; 6) Verkehr mit der Buschtehrader Bahn via Leipzig Weipert; ) Ver= kehr für Roheisentransporte von Peine nach Pilsen und Wien; 8) Ostdeutsch⸗Rheinischer Verkehr; 9) Rufsftsch⸗Rheinischer Verkehr; 10) Bremen, resp. . Verkehr; 11) Bremen, resp. amburg⸗Russischer Verkehr; 12) Bremen, resp. Hamburg-Moskauer Verkehr; 13) Verkehr des Han—⸗ nover⸗Niederländischen Eisenbahnverbandes via Salz⸗ bergen; 14) Verkehr zwischen Stationen der Bahn⸗ strecke Rheine Minden und Stationen der Nieder- ländischen Rhein ⸗Eisenbahn via Salzbergen; 15 Verkehr zwischen Hannoverschen Stationen östli von Minden und. Stationen der Niederländischen Rhein⸗Eisenbahn via Salzbergen und via Oberhausen; 16. Norddeutsch⸗Niederländischer Verkehr via Salz bergen; 17. Verkehr mit Statignen der Nieder ländischen Rhein- Eisenbahn im Norddeutschen und Berlin⸗Cölner Eisenbahn⸗Verbande; 18) Berlin⸗ Bremer Verkehr via Stendal⸗Uelzen; 19) Hamburg⸗
Berliner resp. Leipziger Verkehr via Uelzen⸗Stendal; 20) Verkehr des Schlesisch⸗Rheinischen Eisenbahn⸗ Verbandes; 21) Bremen resp. Hamburg⸗Schlesischer Verkehr; 22) Verkehr mit Stationen der Sächsischen Staatsbahnen, westliche Linie. Die Ausführungs- Termine der noch nicht feststehenden Frachterhöhungen für vorbezeichnete Verkehre werden besonders bekannt gemacht werden. Für den Braunkohlenverkehr aus Böhmen, von Stationen der Außig⸗Teplitzer und der Dur- Bodenbacher Bahn, wird am 1. September d. Is. ein neuer Tarif mit erhöhten Sätzen heraus⸗ gegeben werden; bis dahin finden die bisherigen Frachten Anwendung. Für den Verkehr der Hafen⸗ stationen a. mit Kehl, Straßburg, Basel, Waldshut, Schaffhausen, Constanz, Friedrichshafen, Bregenz im Westdeutschen Verbande via Heidelberg, b. mit Sta⸗ tionen der Elsaß⸗Lothringenschen Bahnen im Nord⸗ westdeutschen Verbande via Weißenburg sind Tarif- nachträge mit neuen, vom 1. August d. Is. ab gültigen Frachtsätzen herausgegeben. Bezüglich der in Ausführung kommenden Tariferhöhungen werden in den Güter-Expeditionen die betreffenden Tarif- nachträge, sowie generelle Umrechnungstabellen für die 20prozentige Erhöhung käuflich abgelassen. Hannover, den 28. Juli 1874. Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
3060
Tag
zwei austretenden;
Empfang zu nehmen. Hamburg, den 18. Juli 1874.
Dritte ordentliche Heneral⸗ Versanmlung
Hypotheken⸗Bank in
Freitag, den 7. August 1874, Nachmittags 24 Uhr, im Assekuranzsaale der Sor m fg han. h
Hamburg
e s ordnung:
Bericht der Direktion über das am 30. Juni 1874 . Geschäftsjahr;
Bericht der Revistons⸗Kommission und Ertheilung der Decharge an Aufsichtsrath und Direktion, Antrag des Aufsichtsrathz auf Bestätigung der Wahl eines im Laufe des Geschäftsjahres interimistisch gewählten Mitgliedes desselben und Neuwahl zweier Mitglieder an Stelle der
Wahl der Revisions⸗Kommission für 1874.75.
Aktionäre, welche ihr Stimmrecht ausüben wollen, haben gegen Vorzeigung ihrer Aktien Eintritts⸗ karten und nummerirte Wahlzettel, auf denen die Stimmenzahl vermerkt ist, in den Vormittagsstunden des 5. und 6. August d. J. bei Heren Notar Dr. Stockfleth hier, Große Bäckerstraße Nr. 13, in
Hypotheken⸗Bank in Hamburg.
Die Direktion.
3259
Nachweis des Standes
der Nassanischen Eandes bank
am Schlusse des Monats Juni 1874.
Gesammtbetrag der Passi va. .
Nassauische Landesbank. Landeskreditkasse⸗Anlehen von 184042
Schuld⸗ und Pfandbriefe (4x3) .. Schuld der Landesbank an den Staat Wnlehen auf rg et- Obligationen der Landesbank Lit. A. (485 L 1 1
Einzulösende Banknoten... Darlehen zur Ablösung von Reallasten .
ö gegen Hypotheken
„an Gemeinden und Verbände Kontokorrente mit Bankhäusern . dergl. k dergl. der Nassauischen Sparkasse . dergl. kommunalständischen Anstalten:
der Branb ia ff ⸗⸗ dem Straßenbagufonds
dem Landarmenfonds ... dem Waisenfondz der Irrenanstalt zu Eichberg.
dem Baufonds dieser Anstalt .
Lombard Vorschüsse Cedirte Kauf⸗ und Steigschillinge.
. w Affervate und Vorschußzahlungen.
ö 7 27277122
Hierzu. Zinsen⸗ Konto
1 . eiwaltungskosten. Bank⸗Immobilien.
Konto der Landesbank.
Reservefonds der Landesbank Effekten des Reservefonds k
Wiesbaden, den 25. Juli 1874.
Anlehen gegen Schuldscheine auf Namen mit Amortisation ;
der kommunalständischen Verwaltung
ber kommunalstãndischen Hälfskasse
der Taubstummenanstalt zu Camberg ;
der Irrenanstalt ju Eichberg
74, 6657 ho 55? 117506 1.353060 6069 1523 255 1,510 856 L616, 306 2 Gg 56 1, S5 55h 8 566
ö
2 229, 256 Jbl Bs 1248, 35 oh l h 16, 55
A. gos 209, 351
77,6051
179 330 1657
, d 2g
I IARxSCIlIIIIIIII
ESE, ...
11237
3, 638 2, 655
ESI 11 XJ
11, 85 2765 141 435 g 366
12 292 356
J
8 .
d L XI -BIIIIII
82
10 852, 106
179, 987 i 9 — 9
dy 5 . — — 18571 wd
1443242727 11 — 155, Ti is. 25 —
; zz an in jz s
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5 — — 1455
12,963, 772 14 E2I122963, 772
111811
— — 0
I Gsũl l! III
* 21
Direktion der Nassauischen Landesbank.
Deutscher Reichs⸗Anzeiger
*.
und
Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.
Vas Abonnement heträgt L Thlr. EG Sgr. für das Vierteljahr.
B
Insertionspreis fur den Naum eiuer Hrumnz eilt 8 Sgr. mr . .
* * Alle Rost · Anstalten des In und Anuslandrs nehmen P gestellung an; für Kerlin außer den Rostanstalten
auch die Expedition: Wilhelmstr. Rr. 3a .
den 31. Juli,
1874.
8 178.
Berlin, Freitag,
K ** *
Abends.
. — n . eee.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Superintendenten und Kreis⸗Schulinspeltor, Pfarrer Noeldechen zu Cracau, Kreis Jerichow J., den Rothen Adler⸗ Orden dritter Klasse mit der Schleife, und dem Rechtsanwalt und Notar von Schenck zu Arnsberg den Rothen Adler-Orden vierter Klasse zu verleihen.
Deutsches Re mich.
Bekanntmachung.
Die Postverbindungen nach den Badeorten auf den Inseln Föhr (Wyk) und Sylt (Keitum, Westerland) gestalten sich während des Sed ate August wie folgt:
A. Nach Föhr (Wyk), .
1) Von Husum nach Föhr mittelst des Dampfschiffes Nor? friesland“ am 1. 4, 5. 6, 8. August; mittelst der Dampfschiffe „Nordfriesland“ und „Sylt“ vom 10 — 15. 17. —22., 24. — 29., und 51. August.
3. Tagen: 1., 4, 5, 6., 13, 14, 15. 172, 18. 195 20. 22., 27., 28., 29. und 31. August ist Wyk bei Benutzung des Eisen⸗ bahnzuges 6 Uhr früh aus Hamburg an demselben Tage zu erreichen. Dauner der Ueberfahrt ungefähr 3 Stunden.
2 Ueber Dagebüll nach Föhr, ! ö
a, Von Flensburg nach Dagebüll Personenpost täglich 1130 Abends (nach U . n . aus Hamburg abfahrenden Eisenbahnzuges); in Dagebüll 728 früh. ;
n b. . , über Deetzbüll nach Dagebüll, Print pen, sonenfuhrwerk täglich 2 Uhr Nachm.. (nach Ankunft des tz Uhr früh von Hamburg abfahrenden Eisenhahnzuges) in Deetzbüll 5 Uhr Nachm. Die Weiterfahrt von Deetz bull richtet sich nach, dem Ah⸗ gange des Fährschiffes von Dagebüll. Von Dagebüll nach Wyk zweimal täglich mittelst Fährschiffes, dessen Abgang vom Ein—⸗ sritt der Fluth abhängt. Dauer der Ueberfahrt ungefähr 16 Stunden.
B. Nach Sylt (Keitum, Westerland).
Von Tondern nach Hoyer Personenpost täglich 116. Nachm. (nach Ankunft des 6 Uhr früh von Hamburg abfahrenden Eisenhahn⸗ zuges). Von Hoyer nach Syht fäglich mittelst des Dampfschiffes „Germania“. Der Abgang des Schiffes ist von dem Eintritt der
luth abhängig. .
ö u ö ö Vom 1.—6., 12. — 21., 28.431. August ist Sylt bei der Abfahrt mit dem Eisenbahnzuge 6 Uhr früh aus Ham- burg an demselben Tage zu erreichen. Dauer der Ueberfahrt ungefähr 2 Stunden. . Kiel, den 29. Juli 1874. ö Kaiserliche Ober⸗-Postdirektion.
Bekanntmachung.
Die Postverbindung en nach Norderney gestalten sich während
der Zeit vom 1. bis inel. 16. August wie folgt: A. Von Norden nach Norderney,. J. Auf dem Wege über Norddeich: ;
Von Norden nach Rorddeich mittelst Personenpost resp. Privat⸗ Personenfuhrwerks, von Norddeich nach Norderney mittelst Dampf⸗ chiffes. iht, Abfahrt von Norden erfolgt: am 1. August um 121 Uhr Rachm, am 2. August 1 Uhr Nachm., am 3 August ö Uhr Rachm, am 4. August 2 Uhr Nachm. am 5. August 33 Uhr Rachm. am 6. August 5 Uhr Nachm, am 7. August 67 Uhr Vorm. und 6 Uhr Nachm, am 8. August 74 Uhr Vorm. und 64 Uhr Nachm, am g. Auguct 8 Uhr Vorm. und 68 Uhr Nachm., am 10. August 91 hr Vorm, am 11. August 19 Uhr Vorm, am 12. August 1064 Uhr Vorm, am 13. August 114 Uhr Vorm, am 14. August 115 Uhr Vorm, am 15. August 114 Uhr Vorm. .
Diese ,, wird zur Beförderung von Brief- und Fahr— ost⸗Gegenständen benutzt. . . 3 8 Fahrzeit beträgt von Norden nach Norddeich ungefähr z Stunden, von Norddeich nach Norderney ungefähr 40 Minuten.
J. Auf dem Wege über Hagen Hilgenriedersyhl und durch das Watt: ;
Mittelst einer e, . Personenpost, deren Beförderungszeit un⸗
ähr 4 Stunden beträgt.
1e hit Abfahrt von Norden erfolgt: am 1. August 41 Uhr Nachm., am 2. August 5 Uhr Morgens, am 3. August 51 Uhr Morgens, am 4. August 63 Uhr Morgens, am 5. August 71 Uhr Morgens, am 6. August 997 Uhr Vorm, am 7. August 196 Uhr Vorm., am 8. August 12 Uhr Mittags, am 9. August 124 Uhr Nachm., am 10. August 15 Uhr Nachm., am 11 . 2 Uhr Nachm,, am 12. August 36 Uhr Nachm.,, am 13. August 3) Uhr Rachm., am 14. August 33 Uhr Nachm., am 15. n 4 Uhr Nachm.
Diese Verbindung wird zur Beförderung von Brief- und Fahr⸗ post⸗Gegenständen benutzt.
B. Von Emden nach Vordernen. .
Mittelst der Dampfschiffe der Ems · Dampfschiffʒahrtsgesellschaften, deren Abfahrt stattfindet: am 1. Auguft 95 Uhr Vorm., am 2. August 10 Uhr Vorm, am 3. August 123 Uhr Nachm., am 4 August iF Uhr Vorm, am 5. August 14 Uhr Nachm., am 6. August 1 Uhr Rachm., am J. August 11 Ühr Vorm., am 8. August 2 Uhr Rachm., am 9. August 69 Uhr Morg,, am 10 August 23 Uhr Nachm, am 11. August 87 Uhr Vorm, am 12. August 8 Uhr Vorm, am 13. August 8. Utz Vorm, am 14. August 9 Uhr Vorm, am 16. Auaust 11 Uhr Vorm. J
Diese Verbindung wird zur Briefpostbeförderung benutzt.
Die Fahrzeit beträgt circa 36 bis 4 Stunden.
G. Von Geestemünde nach Norderngy.
Mittelst eines beef mne, des Norddeutschen Lloyd, welches aus Geestemünde abfährt: am 3. August 8 Uhr Vorm, am 5. August 95 Uhr Vorm., am 7. August 114 Uhr Vorm, am 14. Auguft 25 Uhr 3 am 12. Angust 4 Uhr Morg', am 14.
ugust 5t Uhr Morg. j . nu ; Hr bin dern wird zur Briefpostbeförderung benutzt. Die Fahrzeit beträgt 5 — 6 Stunden.
Wie sich die Verbindungen vom 16. August cr. ab gestalten, dar⸗ über bleibt weitere Publikation vorbehalten. Oldenburg, den 24. Juli 1874. . Der Kaßferliche Ober-Post⸗-Direktor. In Vertretung: Schopper.
El saß⸗Lothringen. Verordnung, betreffend die Einberufung der Bezirkstage und der Kreistage. Vom 2. Juli 1874. 4 . Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König
von Preußen ꝛe. . ; ! ö verordnen im Kamen des Deutschen Reichs, auf Grund der Gesetze vom 22. Juni 1833, 10. Mai 1838 und 18. Juli 1866 sowie des die Bezirksvertretungen, die Kreisvertretungen und die Wahlen für die SHemeinderähe betreffenden Gesetzes vom 24. Januar 1873, für Elsaß⸗-Lothringen was folgt: 3.
8. J. Die Bezirkstage werden am 17. August d. J. eröffnet und spätestens am 29. August geschlossen. . ,
5. 2. Die erste Sitzungsperiode der Kreistage beginnt am 10. August, die zweite am 31. August dieses Jahres..
Die Dauer ö. jeden dieser Sitzungsperioden wird auf höchst ens ünf Tage festgesetzt. . . . 1. 6 Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Kaiserlichen Insiegel. —
Gegeben Wildbad Gastein, den 27. Juli 1874.
(6. S.) Wilhelm. . Fürst von Bismarck.
Das 9. Stück des Gesetzblatts für Elsaß⸗Lothringen, welches heute ausgegeben wird, enthält unter =
Rr. 217 die Verordnung, betreffend die Einberufung der Bezirkstage und der Kreistage. Vom 27. Juli 1874.
Berlin, den 31. Juli 1874.
Kaiserliches Post-Zeitungs⸗Amt.
Königreich Preußen. Konzessions-Urkunde, betceffend den Bau und Betrieb einer eren von einem Punkte in der Nähe des Ostbahnhofes zu Ber⸗ lin durch die Stadt nach Charlottenburg durch die Berliner Stadt⸗
Eisenbahngesellschaft. Vom 8. April 1874.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
,,. von der Deutschen Eisenbahnbaugesellschaft zu Berlin darauf angetragen worden ist, einer von ihr in Gemeinschaft mit dem Königlichen Fiskus, der Berlin . Jotsdam ⸗Magdeburger, der Magdeburg⸗ Halberstädter und der Berlin⸗Hamburger Eisenbahngesellschaft unter der Firma: „Berliner Stadt ⸗Eisenbahngesellschaft⸗ zu gründenden Aktiengesellschaft die Konzession zum, Bau und Betriebe einer Eisen⸗ bahn von einem Punkte in der Nähe des Ostbahnhofs zu Berlin durch die Stadt nach der Südseite von Charlottenhurg zu ertheilen, wollen Wir diefe Konzession, sowie das Recht zur, Expropriation und zur vorübergehenden Benutzung fremder Grundstücke nach Maßgabe des Gesetzes vom . 1838 unter den nachstehenden Bedin⸗
ungen hierdurch ertheilen.
. 19 F . wird unter der Firma: „Berliner Stadt⸗ Eisenbahngesellschaft“ gebildet und erhält ihr Domizil und den Sitz ihrer Verwaltung in Berlin. ; . )
I. Die Bahn soll vorzugsweise und zunächst dem Personen und Gepäckverkehr, dem Güterverkehr dagegen nur insoweit dienen, als dies von der Staatsregierung für zulässig erachtet wird.
III. Die Vollendung und Jabetriebnahme, der Bahn muß längstens innerhalb sechs Jahren nach der Aushändigung der Kon— essionsurkunde erfolgen. . ö Für den 89 6 insbesondere folgende Bestimmungen; 1) Die Bahnlinie in ihrer vollständigen Durchführung durch alle Zwischen⸗
unkte wird von dem Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche din en festgestellt, auch unterliegen saͤmmtliche Bauprojekte und der Hauptkostenanschlag der Genehmigung des letzteren. 3
27) Bie Gesellschaft hat allen Anordnungen, welche wegen polizei⸗ licher Beaufsichtigung der beim Bahnbau beschäftigten Arbeiter ge⸗ troffen werden mögen, nachzukommen und die aus diesen Anordnungen etwa erwachsenden Ausgaben, inshesondere auch die durch etwaige An. stellung eines besonderen Polizei. Aufsichtspersonals entstehen den Kosten zu tragen, auch zu der in Gemäßheit des Gesetzes vom 21. Dezember 1846 für die Bauarbeiter einzurichtenden Krankenkasse die nöthigen
uschüsse zu leisten. . . -. schs⸗ am Stagte durch diese spezielle Aufsicht erwachsenden Kosten hat die Gesellschaft ,,. n, Ministers für Handel, rbe und öffentliche Arbeiten zu erstatten. 96 1 , . in der Konstruktion der baulichen Anlagen sowohl, wie der Betriebsmittel und der sonstigen Augrüstungsgegenstände der Bahn, welche der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten vor oder nach der Betriebseröffnung derselben im Interesse ver Bewohner der benachbarten Grundstücke für erforderlich erachtet, wird die Gefsellschaft auf ihre Kosten in Ausführung bringen.
27) Die Gesellschaft hat den gesammten Unterbau von vornherein zur Aufnahme von 4 G leisen einzurichten und hiervon zunãchst nnindestens zwei durchgehende Geleise anzulegen; sie ist zur Herstellung des dritten und vierten Gleises verpflichtet, wenn und. sobald die Staatsregierung solches im ,, oder im Interesse der
sebssicherheit für erforderlich erachtet.
ö Wc nkf der steten Instandhaltung der Bahn und ihrer Beftiebsmittel hat die Gesellschaft mit der Etöffnung des Be⸗ tricbes cinen Erneuerüngs und einen Reservefonds zu bilden. Dem Erneuerungsfonds, aus welchem vornehmlich die Kosten der Er⸗ neuerung der Lokomotiven nebst Tendern und Wagen, beziehungsweise einzelner Hauptbestandtheile derfelben, als; Feuerkasten, Kessel, . Siedershren, Federn, Achsen, Räder, Radreifen, Bremsen, Wasser⸗
behälter, Wagenkasten und Coupes, die Kosten der Erneuerung der Schienen, Schwellen, Weichen und der kleinen Eisentheile des Ober⸗ baues, sowie der Eisentheile des Unterbaues. der Brücken ꝛc. gedeckt werden sollen, sind die Einnahmen aus dem Verkaufe der entsprechen⸗ den alten Materialien, ein nach Anhörung der Direktion und des Auf⸗ sichtsrathes von dem Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Ar⸗ belten festzusetzender jährlicher Zuschuß aus den Betriebs einnahmen sowie die Zinfen des Erneuzrungsfonds selbst zu überweisen. Der Reserve⸗ fonds, der die Mittel zur Bestreitung der durch außergewöhnliche Elementarereignisse und größere Unglücksfälle, hervorgerufenen außer⸗ ordentlichen Au gaben gewähren, mit Genehmigung des Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten auch zu den Kosten nach⸗ träglich für erforderlich oder zweckmäßig erachteter Ergänzungsbauten herangezogen werden soll, ist zunächst durch Zuweisung eines entspre⸗ chenden Theils des nach vollständigem Ausbau und voll ständiger Aus⸗ rüftung der Bahn etwa verbleibenden Restes des Anlagekapitals und durch Ueberweisung der nicht rechtzeitig erhobenen und zu Gunsten der Gesellschaft verfallenen Zinsen und Dividenden des Anlagekapitals, der JZinsen des Reservefonds selbst, sowie eines von dem Aufsichts⸗ rathe der Gesellschaft zu bestimmenden, nicht unter dem Betrage von einem Zehntel Prozent des Anlagekapitals verbleibenden jährlichen Zuschuffes aus den Betriebseinnahmen bis zur Höhe von 160090 Thlrn. (Einhundert Sechszig Tausend Thalern) zu bringen und in die⸗ er Höhe zu erhalten. U
— hi Lic Genehmigung und Abänderung des Fahrplans bleibt der Königlichen Staatsregierung vorbehalten, ebenso die Genehmigung des Bahngesdtarifs und des Frachttarifs, sowohl für den Güter⸗ als für den Personenverkehr. . .
Vil. Für den Betrieb der Bahn sind zunächst die Bestim⸗ mungen des Betriebs- und des Bahn-⸗Pelizel Reglements für die Eisenbahnen Deutschlands maßgebend. Außerdem behält sich die Staatsregierung vor, jederzeit diejenigen besonderen polizeilichen Vor⸗ schriften zu erlassen, welche sie im Interesse der Stadt Berlin und ihrer Bewohner für geboten erachten wird. Auch kann die Regierung jederzeit eine Beschränkung des Güterverkehrs in einer ihr angemessen erscheinenden Weise anordnen.
VIII. Die Beförderung von Truppen, Militär⸗-Effekten und son⸗ stigen Armeebedürfnissen hat nach denjenigen Normen und Sätzen staltzufinden, welche auf den Staatzeisenbahnen im Gebiete des frü⸗ heren Norddeutschen Bundes jeweilig Gültigkeit haben.
1E. Der Postverwaltung des Deutschen Reichs gegenüber ist die Gesellschaft verpflichtet: . t 1.
II ihren Betrieb, soweit die Natur desselben es gestattet, in die nothwendige Uebereinstimmung mit den Bedürfnissen der Postverwal⸗ tung zu bringen, . ;
mit jedem fahrplanmäßigen Zuge auf Verlangen der Post⸗ verwaltung einen i ,. und innerhalb desselben: .
a. Briefe, Zeitungen, Gelder, ungemünztes Gold und Silber, Juwelen und Pretiosen ohne Unterschied des Gewichts, ferner solche nicht in die Kategorie der obigen Sendungen gehörige Pakete, welche einzeln das Gewicht von 20 Zollpfunden nicht überschreiten,
b. die zur Begleitung der Postsendungen sowie zur Verrichtung des Dienstes unterwegs erferderlichen Postbeamten, auch wenn die— selben geschäftslos zurückkehren,
e die Geraͤthschaften und Utensilien, decen die Beamten unter⸗ wegs , , .
unentgeltlich zu befördern. ;
Statt . Postwagen können auf Grund desfallsiger Ver⸗ ständigung auch Posteoupes in Eisenbahnwagen, gegen eine den Selbstkosten für die Beschaffung und Unterhaltung thunlichst nahe⸗ stehende Miethe benutzt, es kann ferner bei solchen Zügen, in denen Postwagen oder Postcoupes nicht laufen, die unentgeltliche Mitnahme eines Postbeamten mit der Briefpost, dem alsdann per erforderliche Sitzplatz einzuräumen ist, oder die unentgeltliche Beförderung von Brief. und Zeitungspacketen durch das Zugpersonal verlangt werden
3) Für ordinäre Packete über 20 Pfund, auch wenn dieselben innerhalb des Postwagens oder Briefcoupes befördert werden, erhält die Gesellschaft die tarifmäßige Eilfracht, welche für das monatliche Gesammtgewicht der zwischen je zwei Stationen beförderten zahlungs⸗ pflichtigen Packete berechnet, und auf Grund besonderer Vereinbarung aversionirt wird.
9 Wenn ein Postwagen oder das an dessen Stelle zu benutzende Postecoupe (ad 2) für den Bedarf der Post nicht ausreicht, so hat die Gesellschaft entweder die Beförderung der nicht unterzubringenden Post⸗ sendungen in ihren Wagen zu vermitteln, oder der Post die erforder⸗ lichen Transportmittel keihweise herzugehen. Im ersteren Falle wird für ordinäre Packete über 20 Pfund eine weitere als die ad. 3 vor- gesehene Verguͤtung nicht geleistet. Im letzteren valle zahlt die Post⸗ verwaltung außer der Frachtvergütung für die ordinären Pakete über 20 Pfund eine besonders zu vereinbarende, nach Sätzen pro Coupe und Meile und resp. pro Achse und Meile zu bemessende Hergabe⸗ und Transportvergũtung. ; .
5) Die Gesellschaft übernimmt die Unterhaltung, Unterstellung, Reinigung, das Schmieren, Ein⸗ und Ausrangiren zc. Der Cisenbahn⸗ Postwagen, sowie den leihweisen Ersatz derselben in Beschädigungs⸗ fällen gegen Vergütungen, welche nach den Selbstkosten bemessen wer⸗ den, und über deren Berechnung besondere Vereinbarung getroffen wird.
6) Die Gesellschaft ist verpflichtet, die mit Postfreipässen ver⸗ sehenen Personen unentgeltlich zu befördern, vorausgesetzt, daß diese nur einen Theil ihrer Reise auf der Eisenbahn, einen anderen Theil aber mit gewöhnlichem Postfuhrwerk zurücklegen. —
X. Der Telegraphenverwaltung gegenüber hat die Gesellschaft die jenigen Verpflichtungen zu übernehmen, welche für die Eisenbahnen im Gebiete des ehemaligen Norddeutschen Bundes festgestellt sind, oder später für dieselben anderweit festgestellt werden mögen.
XI. Die Gesellschaft ist verpflichtet, die von ihr anzustellenden Bahnwärter, Schaffner und sonstigen Unterbeamten, mit Ausnahme der einer technischen Vorbildung bedürfenden, vorzugsweise aus den mit Civil -Anstellungsberechtigung entlassenen Militärs, soweit die- selben das 35. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, zu wählen.
Fur ihre Beamten und Arbeiter hat sie, nach Maßgabe der jet
und künftig für die Staatsbahn bestehenden Grundsätze, i n. Wittwen. und Unterstützungs kassen einzurichten und zu denselben die erforderlichen Zuschüsse zu leisten.