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des Generals Dominique auf sein Amt verzichtet hatte. Der Umstand verzögert das Zustandekommen des Vertrages.
Cuba. Das amtliche Organ des Generalkapitäns publi⸗ zirte ein Dekret, welches das Grundeigenthum in Stadt und Land, sowie die in Industrie, Handel, Kunst und Gewerken an⸗ gelegten Kapitalien mit einer Extrasteuer von 2150. pro Jahr belegt. Beschworene Schätzungen der Werthe bilden die Basis, auf welcher die Steuer⸗Umlage erfolgt. Künstler und in Gewerken Beschäftigte werden nach ihrem Netto⸗Jahreseinkommen besteuert. Die Steuer, welche vierteljährlich im Voraus erhoben wird, be⸗ ginnt am 1. Juli 1874 und soll am 1. Juli 1876 aufhören. Die Erträgnisse der Steuer werden zur stufenweisen Amortisa⸗ tion der Schuld des Schatzes der Insel verwandt. Generale und andere Offiziere und Gemeine der Armee und Marine, Mitglieder der Geistlichkeit, Civilbedienstete und andere Personen, welche kein Kapital besitzen und von ihrem Salair ihren Unter⸗ halt bestreiten müssen, sind von der Steuer befreit, desgleichen Eigenthum in der Stadt und auf dem Lande, dessen Ertrags⸗ fähigkeit erst nach dem 1. Juli beginnt. Die Einkünfte aus der Ausübung von Industrie, Kunst und Gewerken sind nach der⸗ selben Basis ausgenommen. Vollständig unproduktive Güter oder solche, welche unzureichendes Kapital besitzen, um die Steuer zahlen zu können, sind ebenfalls von derselben befreit.
Anstralien. Aus Melbourne wird unterm 29. d. M. telegraphirt: Der Ober⸗Sekretär der Regierung hat wegen miß⸗ licher Gesundheit sein Amt niedergelegt, in Folge dessen die Re⸗ konstruktion des Ministeriums oder die Bildung eines neuen Kabinets nöthig sein wird.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Nach den amtlichen Motiven zur Kreisordnung vom 13. De⸗ zember 1872 beschränkt sich die durch letztere erfolgende Reform der ländlichen Gemeindeverfassung hauptsächlich auf die Befreiung der Landgemeinden von der kommunalen Aufsicht der Polizeiobrigkeiten auf die Beseitigung des dem letzteren zustehenden Ernennungsrechtes der Schulzen und Schöppen und auf die Verleihung des Rechtes der Wahl derselben an die Gemeinden. Die Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 beschränkt sich in der Hauptsache auf die Ord⸗ nung des Gemeindevorsteher⸗ und Schöppenamtes unter gleichzei⸗ tiger Aufhebung des Erb⸗ und Lehnschulzenverhältnisses, sowie auf die Regelung der Ortsverwaltung der selbständigen Gutsbezirke. Die amtliche Stellung des Gemeindevorstehers eryiebt sich hierbei als eine zweifache; er ist einerseits Ortsobrigkeit und Organ für die Po⸗ lizeiverwaltung, andererseits die leitende kommunale Verwaltungs. behörde des Gemeindebezirks. Dieser doppelten Stellung uad Amts- thätigkeit des Gemeindevorstehers entspricht es, daß bei seiner Bestel-⸗ lung die Staatsbehörde und die Gemeinde zusammenwirken. Dieses Zusammenwirken kann entweder in einem Vorschlassrecht der Ge⸗ meinde mit einem korrespondirenden Ernennungsrechte der Staats⸗ behörde oder in einem Wahlrechte der Eisteren mit einem korrespon⸗ direnden Bestätigungsrechte des Letzteren bestehen. In ihrer Wir- kung sind die einen wie die anderen Rechte nicht wesentlich von einander verschieden.
Mit den vorstehenden Bemerkungen dürfte auch der Inhalt des bei C E. M. Pfeffer in Halle erschienenen Handbuchs (Der Preußische Gemeindevorsteher, Richter, Schulze. Eine k Zusammenstellung aller, für die Amtsführung dieses
eamten erlassene Gesetze, Verordnungen ꝛc. Vollständige Anleitung für des Gemeindevorstehers gesammte Funktionen.“ Vom Stadtrath Otte in Merseburg.) genügend skizzirt sein. Dasselbe lehnt sich an die, neue Kreisordnung und die durch dieselbe neugeschaffenen Bestimmungen an und giebt eine Samm⸗ lung des bis jetzt noch in Gesetzen und Verordnungen sich findenden, durch jene theilweise modifizirten Gemeinderechts; ein nicht unwesent⸗
licher Theil des Handbuchs umfaßt die für die Pelizeiverwaltung gel⸗ tenden Vorschriften, da die Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 die polizeilichen Befugnisse des Gemeindevorstehers erheblich erweitert hat. Es war letzteres, wie die ministerielle Instruktion vom 20. Septem⸗ ber 1873 ausdrücklich hervorhebt, um so mehr geboten, als es bei dem durch das Gesetz in Aussicht genommenen Umfange der für die Ortspolizei⸗Verwaltung zu bildenden Amtsbezirke nur auf diese Weise möglich wird, den Anforderungen des Publikums an die Polizeiver- waltung gerecht zu werden, ohne den ehrenamtlichen Dienst des Amts⸗ vorstehers allzusehr zu erschweren.
— Die fünfte allgemeine Versammlung der deut schen anthro— pologischen Geselischaft wird in der Zeit vom 14. bis 17. Sept. d. J. in Dresden unter dem Vorsitz des Professors Dr. O. Fraas abgehalten werden. Aus dem Programm hebe ich hervor die Vor⸗ träge des Professors Dr. Virchow über die Verbreitung brachy⸗ cephaler Schädel in vorgeschichtlicher und geschichtlicher Zeit in Deutschland, sowie über die Chronologie der prähistorischen Alterthümer daselbst — des Majors Schuster über die früheren Bewohner der jetzigen sächsischen Lande vor ihrer Berührung mit den Römern — des Dr. Wibel über die chemische Analyse der Bronze und des Dr. Lindenschmitt über die Herkunft der Bronze; außerdem sollen Berichte über verschiedene Ausgrabungen, über die Werkstätten der Steinzeit, über die Gräber derselben in Deutschland, über die megalithischen Monumente in Deutschland und über anderes mehr erstattet werden. Für den 17. September sind die Mitglieder entweder zu einem Besuche des Museums für Völkerkunde in Leipzig oder zu einem Ausfluge nach einer der Heidenschanzen in der Ober⸗ lausitz eingeladen. Die Mitgliedschaft erlangt man durch einen jähr⸗ lichen Beitrag von 3 Mark.
— Das Musik⸗Corps des preußischen Garde⸗Füsilier⸗ Regiments, welches seit einiger Zeit in St. Petersburg Kon⸗ zerte giebt, wird noch bis zum 3. August dort verweilen.
Wiesbaden.
Wiesbaden, Ende Juli. Unter den zahlreichen schönen Gegen den des deutschen Vaterlandes giebt s wohl kaum eine zweite, deren Namen in jedem deutschen Herzen einen größeren Anklang findet, als die Heimath des Rheinländers, das gesegnete Rheinland. Der von der Natur am meisten bevorzugte Theil desselben, ist unstceitig des Rheingau mit seiner anmuthigen Umgebung, von welch' letzterer der „Taunus“ in erster Reihe genannt zu werden verdient. ;
Wenn wir gerade besonders des „Taunus“ gedenken, so geschieht dies nicht allein um seiner Naturschö heiten willen, sondern haupt⸗ sächlich wegen der heilenden Wasser, welche das Gebirge aus seinem tiefsten Innern in so reichem Maße entsendet. Von den zahlreichen Mineralquellen desselben nehmen die warmen Quellen Wies badens den ersten Rang ein. Ihre Heilkrait und das schöne Stückchen Erde, das sie umgiebt, ließ im Laufe der Zeit eine reichbevölkerte, prächtige Stadt um sie erstehen. Wiesbaden bildet die Krone der rheinischen Bäder. Anmuthige Höhen mit mächtigen Eichen- und Buchenwaldun— gen umgeben schuͤtzend die sich im Thale ausbreitende Stadt, weiche Natur und Kunst zu einem Lieblingsaufenthalte von Völkern aller Nationen der Erde gestaltet haben.
Die Stadt besitzt den Vorzug vor sämmtlichen übrigen Bade—⸗ orten, daß sie mit dem den kleinen Bädern eigenthümlichen ländlichen Stillleben, den Komfort und die Unterhaltungen der größten Städte bietet. Obgleich Wiesbaden fast ausschließlich auf die Badeindustrie angewiesen ist, hat die ansässige Bevölkerung in kurzem Zeitraum die Höhe von nahezu 40,000 Seelen erreicht, während wir noch in den Geographiebüchern des ehemaligen Herzogthum Nassau aus den fünf⸗ ziger Jahren Wiesbaden mit einer Seelenzahl von ca. 17,000 ver— zeichnet finden Trotz dieses Zuwachses seiner Bevölkerung, welche vielleicht auf einen geräuschvollen Geschäftsverkehr schließen lassen dürfte, hat Wiesbaden seinen Charakter als Bade- und Erholungs— aufenthalt treulich bewahrt, denn größtentheils hat die Stadt ihre rapide Vergrößerung dem Zuzuge von Leuten zu verdanken, welche sie, angezogen von ihren vielen Annehmlichkeiten, zum dauernden Ver gnuͤgungsaufenthalte erwählt haben.
Daß Wiesbaden einer noch glänzenderen Zukunft entgegengeht, beweist vornehmlich die ungeachtet aller ungünstigen Einwirkungen der letzten Zeit auf finanziellem Gebiete, noch in fortwährendem Steigen begriffene Bauthätigkeit. Wer die Stadt seit einem Dezenium nicht mehr desucht hat, wird staunen, wenn er sie jetzt wiedersieht. Nach allen Richtungen hin hat sie sich ausgedehnt. Straßen, welche vor noch nicht all zu langer Zeit die Außenseite Wiesbadens begrenzten, sind beinahe in die Mitte der Stadt zurückgedrängt. Neue Stadt- theile sind erstanden und eine Villeggiatur, wie sie kaum eine andere Stadt großartiger aufzuweisen hat, lehnt sich mit ihren grünenden und blühenden Gärten an die umgebenden Höhen. Doch nicht allein nach Außen hin ist Neues geschaffen worden, auch im Innern der Stadt hat reger Bürgersinn die prachtvollsten Neubauten erstehen lassen. Ueberall, wo noch ein Plätzchen den Bau eines Hauses zuließ, ist ein solches erstanden und fast alle Badehäuser und Hotels haben sich in imposantem Maßstabe vergrößert. — Auch die städtische Verwaltung hat nicht versäumt das ihrige zur Hebung des Ortes beizutragen, sie hat mit dessen privater Entwickelung gleichen Schritt gehalten, wofür öffentliche Neubauten der verschiedensten Art, Neuanlagen und Ver⸗ besserungen der Straßen und noch vieles Andere den beredetsten Beweis liefern. — Bald wird eine Pferdeeisenbahn die entfernteren Stadt—⸗ theile und die Stadt selbst mit dem nahen Walde, dem Erholungs- erte so vieler Bewohner und Fremden, in näheren Verkehr bringen.
Eine Detailirung aller Verbesserungen und neuen Schöpfungen gestattet hier der Raum nicht und wollen wir uns darauf beschränken, auf, einen der wichtigsten Faktoren, der ungemein zur Hebung des Besuches unseres Bades beiträgt, zurückzukommen. Diesen einen Hauptfaktor finden wir, abgesehen von den natürlichen Vorzügen der Stadt (deren warmen Quellen, schöner Umgebung, herrlichen An— lagen c jedenfalls in der Großartigkeit der Unterhaltungen und Vergnügungen, welche Wiesbaden seinen Fremden bietet. Ein reich dotirtes Königliches Theater mit vorzüglichen Kräf— ten, eins der Besten Deutschlands, haben wir aufzuweisen, aber diejenizen Unterhaltungen, um welche sich unleugbar das ganze Badeleben dreht, sind die Veranstallungen, die unsere unermüdliche und an neuen schöpferischen Ideen so reiche Kur— direktion in den Kuretablissements bietet. Das Programm derselben ist so reich an mannigfaltiger Abwechselung, daß wir dasselbe nicht einzeln hier aufzuführen vermögen. Bemerken wir nur: daß regel mäßjg drei tägliche Konzerte, theils von der Kurkapelle, theils von der hiesigen Regimentskapelle exekutirt, stattfinden, ferner haben wir zwei Bälle wöchentlich und jeden Monat zwei große Künstlerkonzerte unter Mitwirkung der ersten Kunstgrößen.
Wir gestatten uns die Namen der Künstler, welche in den dies⸗ jährigen Künstlerkonzerten, deren bereits sechs stattgefunden haben, hiermit anzuführen: Hr. Profgssor Joachim aus Berlin (Violine), Frau Professor Amalie Joachim aus Berlin (Sopran), Hr. Louis Maas aus London (Piano), Hr. Professor Au guft Wilhelmj aus Wiesbaden (Violine), Hr. Prof. Louis Brassin aus Brüssel (Pian), Hr. Emil Searia von der Wiener Hofeper (Baß), Fräul. Lilli Lehmann von der Königlichen Hofoper in Berlin (Sopran), Hr. Jules de Swert aus Bruͤssel (Cello), Fr. Peschka-Leutner aus Leipziz (Sopran), Hr. Otto Lüstner aus Berlin (Violine), Hr. L. Auer aus St. Petersburg (Violine), Hr. Eugen Gura aus Leipzig Bariton), Fräul. Louise Radecke von der Müncheuer Hofoper (Sopran), Hr. Leonard Labatt von der Wiener Hofoper (Tenor), Hr. Professor Ferd. Laub aus Moskau (Violine), Hr. Foncerk⸗= meister Julius Stahlknecht aus Berlin (Violoncellist), Fräulein , , aus Coburg-Gotha (Sopram), . Ottilia ichterfeld aus Berlin (Piano), Hr. Gust av Maßsfen von der
«Wiesbadener Hofoper (Bariton), Hr. F. Grützmacher aus Dresden
(Cello, Hr. Niemann aus Hamburg (Piano), Hr. Anton Ur— spruch aus Weimar (Piano). .
Hieran schließt sich aber eine ununterbrochene Kette stets ab wechselnder außergewöhnlicher Veranstaltungen. Darunter: Doppel⸗ Konzerte, Vokal- und Instrumental⸗Quartette, Vorstellungen von Zauberkünstlern 2, Vorlesungen, Kinderfeste, Wettrennen, Korso⸗ und Nachenfahrten, Feuerwerke, bengalische Beleuchtungen, Gartenfeste, Ausflüge im Winter: große Maskenbälle ꝛ. 2c. Ferner veranstaltet die Kurdirektion, um den Gesinnungen der hier weilenden Ausländer Rechnung zu tragen und dadurch dem Badeort in seinem eigenen In—⸗ teresse einen internationalen Charakter zu verleihen, große National⸗ feierlichkeiten an den entsprechenden Tagen. Das 25 jährige Regierungs⸗ jubiläum des Königs der Niederlande, der Jahrestag der Thron— besteigung der Königin Victoria von England, derjenige der Unab— hängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten Nordamerikas, der Ge—= burtstag Ihrer Majestät der Kaiserin von Rußland, wurden festlich begangen. Die Kurdirektion macht dadurch dem Ausländer die Stadt zu einem um so angenehmeren Aufenthalt und erwirbt sich dessen Dank, indem sie gleichzeitig dem Kurorte einen wesentlichen Vortheil gewährt. w
Es wäre der Kurdirektion wirklich unmöglich, alle diese schönen Feste ungestört den Besuchern der Badestadt vorzuführen, wenn sie nicht durch die von Königlicher Regierung genehmigte Reservirung des Konzertplatzes hinter dem Kurhause se wesentlich unterstützt würde. — Ziehen wir einen Vergleich zwischen dem Besuche des Gartens im vorigen Jahre, als derselbe noch nicht abgesperrt werden durfte und dem senigen, seit derselbe reservirt, d. h. nur dem besseren Publikum zugängig ist.
Im vergangenen Jahre waren die für die Fremden bestimmten Sitze im Garten von Kindermädchen, wenn nicht gar von gesellschaftlichen Elementen aus den zweifelhaftesten Schichten der Bevölkerung, besetzt und der berechtigte Kurkartenbesitzer konnte kaum Platz finden. — Jetzt bietet der Platz bei den Abend⸗Konzerten ein ganz anderes Bild. Dem elegantesten Publikum begegnen wir daselbst und es ist jetzt dem Konzertplatze der einem Kurgarten angemessene Charakter wiedergegeben. Die Fremden, sowie die Bevölkerung Wiesbadens können der Regierung für die Erlaubniß zur Reservirung des Kur— gartens, wie gesagt, nicht genug Dank zollen. . .
Wenn wir auch durchaus nicht vorheben, uns auf eine Spezifizi⸗ rung der von der Kur⸗Direktion gebotenen Unterhaltungen einzulassen, so glauben wir uns doch gestatten zu dürfen, nur auf diejenigen zu Ehren der Anwesenheit Sr. Majestät des Deutschen Kaisers zurück⸗ zukommen, und unter diesen wieder nur auf eine und zwar auf die damals von der Kur⸗Direktion arrangirten Korsofahrten.
Dieselben fanden theils unter Betheiligung von zwei oder drei Musikchören statt. — Bei der ersten Korsofahrt waren zwei Musik⸗ chöre aufgestellt, das eine vor dem Porticus des Kurhauses, das an⸗ dere auf der Freitreppe des Königlichen Theater Gebäudes. Ungeachtet der noch am Vormittage wegen des Wetters herrschenden Ungewißheit darüber, ob der Korso überhaupt stattfände, betheiligten sich zahlreiche und glänzende Equipagen, sowohl aus Wiesbadem, als auch aus Mainz und dem nahen Rheingau. Ebenso Reiter auf prächtigen Rossen. Die Damen in den Wagen glänzten durch ihre Toiletten und eine ebenso zahlreiche als elegante Zuschauerschaft hatte sich ein⸗ gefunden, um das hier damals ungewöhnliche Schauspiel zu sehen. Als um halb vier Uhr Se. Majestät der Kaiser in Begleitung Seiner Hohen Tochter der Frau Großherzogin von Baden in geöffneten, von vier prächtigen Rappen gezogenen Wagen, auf dem Korso er⸗ schienen, erreichte die Festlichkeit ihren Glanzpunkt. Ein Regen von Blumen-Bouquets wurde den Fürstlichen Personen gespendet und nicht endende Hochrufe begleiteten die Rundfahrt. Nach dem Feste ver⸗ einigte ein Tanzkränzchen die Theilnehmer in den Räumen des Kur⸗ hauses, während gleichzeitig ein Konzert im Garten stattfand. — Seit jener Zeit fanden bereits wieder weitere Korsofahrten, alle mit dem besten Erfolge statt. ö .
Wir können, nachdem wir das Vorstehende vorausgeschickt und dem Leser ein kleines Bild der von der Kurdirektion gebotenen Unter⸗ haltungen vorgeführt haben, nicht umhin zu bemerken, daß dieselbe Alles dieses bietet, obgleich ihr kaum die Hälfte der Mittel wie der früheren Spiel⸗Administration zu Gebote stehen. Daß ferner der Fremde alle diese Veranstaltungen und Vergnügungen, mit Ausnahme der zwei monatlichen Künstlerkonzerte, für einen kleinen Kurtaxen⸗ beitrag von 2 Thlrn., bei sechswöchentlichem und 6 Thlr. bei jähr⸗ lichem Aufenthalt, genießt. Diese Unterhaltungen werden ununter⸗ brochen das ganze Jahr hindurch (auch während des Winters) fort— geführt und ferner schließt auch noch jene Kurtaxe die Berechtigung zur Benutzung der Konversatione⸗, Spiel ⸗ und Lesezimmer, letztere mit 200 Zeitungen, sowie des Nachbrunnens 20. ein.
Zur Reise⸗ und Bade⸗Saison.
Von Rügen, 26. Juli. (Stett. 3) Gestern stand das fürst⸗ liche Schloß in Putbus in Gefahr, ein Raub der Flammen zu werden. In den Kellerräumen, in denen zur Bereitung des Gases dienende Stoffe, unter Anderm viele Ballons von Benzin, Gasolin 2c. aufbewahrt werden, war, vermuthlich durch mangelhafte Schließung der Hähne, Feuer entstanden. (Sowohl in Putbus als auf dem Jagdschlosse in der Granitz befindet sich eine kleine Gasanstalt). Die Vormittagsstunde gestattete schnelle und energische Hülfe, und Dank der Wasserleitung, die das Schloß und einen großen Theil des Ortes umzieht, konnte das Feuer nach einigen Stunden gelöscht werden, ohne großen Schaden verursacht zu haben. — Die krtzte Badeliste von Saßnitz führte 448 Personen auf, die von Crampas 224. Die Putbuser Bade⸗ und Fremdenliste, worin auch die Passanten auf⸗ genommen werden, hat bis jetzt 1232 Nummern. Da der erst⸗ genannte Badeort jetzt überfüllt ist, strömt der Zug nach Putbus zurück. Um den mehrfachen Uebervortheilungen Seitens der Fuhr⸗
leute zu steuern, hat die dortige Badedirektion endlich eine Fahrtaxe für die in Lauterbach haltenden Fuhrwerke veröffentlicht. Danach wird z. B. für eine zwei Tage andauernde Fahrt nach Stubben⸗ kammer über das Jagdschloß und Saßnitz nach Putbus zurück 11 Thlr. bezahlt.
— Von Seiten der Königlichen Brunnen-Direktion von Bad⸗Nenndorf ist uns folgendes Schreiben zur Veröffentlichung zugegangen:
Um Irrungen und übertriebenen Gerüchten vorzubeugen, wird hierdurch bekannt gemacht, daß nur das große Logirhaus zu Bad⸗ Nenndorf am 20. d. M. abgebrannt ist, alle anderen Häuser aber unversehrt blieben. Der Betrieb des Bades ist keinen Augenblick unterbrochen gewesen, und die ankommenden neuen Kurgäste finden ge⸗ eignetes Unterkommen.
Bad⸗Nenndorf, am 23. Juli 1874.
Königliche Brunnen-Direktion.
— In Eleve ist am 17. Mai d. J. eine neue Kur⸗ und Bade⸗ anstalt eröffnet worden, welche von zahlreichen Kurgästen besucht ist. Werne (Kreis Lüdinghausen', 20. Juli. Beim Kohlenschärfen auf der 10 Minuten nördlich von hier gelegenen Bohrstelle wurde in einer Tiefe von 1750 Fuß eine Soolquelle angebohrt. Dieselbe lie⸗ fert in 14 Minuten 260 Liter krystallhelles Wasser, welches, nachdem es 15 Minuten in einer Badewanne gestanden, noch eine Temperatur von 28,3800 Cels. zeigt. Nach vorgenommener Analyse sind in 250 Kubik Centimeter oder R Liter 17,7750 Grammen fester Bestandtheile enthalten, die sich nach folgenden Prozentjätzen vertheilen: S612 Chlornatrium, O16 Chlorcalium, 133 schwefelsaure Magnesia, Ton Chlorcalcium, 3,4 noch unbestimmt, rund 100,0.
Die Quelle, welche den besten ähnlichen gleichsteht, viele sogar übertrifft, entwickelt beim Zutagetreten eine große Menge freier Koh⸗ lensäure, so daß die Oberfläche stets mit feinem Schaum edeckt ist. Die Bohrgesellschaft hat das Grundstück, auf welchem die Soolquelle erbohrt ist, erworben, um ein Badehaus darauf zu errichten, welches schon Anfang nächsten Monats vollendet sein soll. Inzwischen wird die angelegte Badeanstalt von Badelustigen, namentlich gichtkranken Personen, schon stark benutzt.
Em s, 25. Juli. Die Sazison wurde, wie üblich, am 1. Mai eröffnet und hat sich, was die Frequenz betrifft, so günstig entwickelt, daß sie sogar die vorjährige fortdauernd überragt. Besonderer Glanz wurde dem Badeleben wieder durch den Besuch der Beiden Kaiser⸗ lichen Majestäten verliehen. Se. Majestät der Kaiser von Rußland, der, wie in den letzten Jahren, immer in den „Vier Thürmen“ Wohnung genommen hatte, kam am 22. Mai an und blieb bis zum 19. Juni; Se. Ma⸗ jestät der Deutsche Kaiser verweilten vom 15 Juni bis zum 6. Juli. Wäh⸗ rend dieser Zeit trafen viele andere Fürstliche Perscnen hier zu kurzem Besuch ein, wie Ihre Majestät die Deutsche Kaiserin, Ihre Majestät die Königin von Württemberg. Se. Majestät der König von Sachsen, Se. Masestät der König der Niederlande, Se. Kaiserliche Hoheit der Großfürst Nicolaus von Rußland, Se. Königliche Hoheit der Groß⸗ herzog von Sach sen⸗Weimar, Se. Königliche Hoheit der Prinz Fried⸗ rich der Niederlande. .
Das Badekommissariat wurde, wie im vorigen Jahre, durch den Königlichen Badekommissar von Lepel verwaltet, dem zur Unter⸗ stützung in der Handhabung der Polizei wieder der Königliche Polizei a ,. Bornheim vom Polizei⸗Präsidium zu Aachen beigege⸗ ben war.
Durch die täglichen Musikanfführungen des Kurorchesters durch deutsche und französische Theatervorstellungen, Reunions⸗ und Künstler⸗Konzerte wurde dem Publikum reiche Ab⸗ wechselung geboten, und fanden die Bestrebungen der in dieser Saison zum ersten Male fungirenden Kurkommissien nach dieser wie nach eder anderen Richtung viel Anerkennung. Dieselbe hatte es sich be⸗ 3 angelegen sein lassen, den Promenaden und Anlagen eine neue und geschmackvollere Gestalt zu geben, was in Verbindung mit dem im letzten Winter aus Staatsmitteln aufgeführ⸗ ten Prachtbau der neuen Trinkhalle unendlich viel zur Verschönerung des Bades beitrug.
Der Plan des Baues einer russischen Kapelle hat nunmehr auch eine bestimmtere Gestalt gewennen, indem das hierfür bestehende Comits einen schön gelegenen Bauplatz nahe der Lahn, dem Kursaal schräg gegenüber, käuflich erworben hat. Zum Besten des Baufonds wurde von dem Königlichen Badekommissar und dessen Gemahlin, unterstützt durch Fräulein von Terminsky und den berühmten Violin- Virtuosen Wilhelmy, im Juni ein Konzert gegeben, welches von Sr. Majestät dem Kaiser von Rußland mit Auerhöchstseiner Gegenwart beehrt wurde und einen Reinertrag von ca. 500 Thalern ergab.
Am 19. Juli fand die feierliche Enthüllung des von dem hiesigen Kriegerverein Germanig errichteten Denkmals zur Erinnerung an die im letzten Kriege gefallenen Emser Söhne unter lebhafter Betheili⸗ gung der Bewohner der Stadt, wie der Kurfremden und auswärtiger Kriegervereine statt. Am Abend wurde das Denkmal und die Felsen⸗ gruppe, aus der en Mitte dasselbe emporragt, festlich beleuchtet.
Der Höhepunkt der Saison ist allerdings bereits überschritten, doch berechtigt die bedentende Zahl der täglich eintreffenden Gaͤste zu der Hoffnung, daß auch der Schluß nicht gegen den Anfang zurück⸗ stehen wird.
Redaktion und Rendantur: Schwieger. Berlin: Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner. Fünf Beilagen (einschließlich Börsen und Handelsregister ⸗ Beilage Nr. 139.
Erste Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
3 179.
Königreich Preußen.
Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tase den
Bau einer Gemeinde Chaussee vom Dorfe Havixbeck im Kreise Mün ster nach Beerlage im Kreise Coesfeld, und zwar nach dem Punkte der Chausse von Billerbeck nach dem Stuhler Baum, von welchem die Chaussee von Beerlage nach Laer sich abzweigt, genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch den bauenden Gemeinden Havirbeck und Beer⸗ lage das Expropriagtionsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chaussee⸗Bau⸗ und Unterhaltungs Materialien nach Maßgabe der für die Staats chausseen kestehenden Vorschriften in Bezug auf diese Straße. Zu⸗ gleich will Ich den Gemeinden Havixbeck und Beerlage, 32 Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung er Straße, das Recht zur Erhebung des Chauffeegeldes nach den Bestimmungen des für die Staatschausseen bisher geltenden Chausseegeld⸗Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Be. stimmungen über die Befreinngen, sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Stagtschausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch ver leihen. Auch sollen die dem Chausseegeld⸗ Tarife vom 29. Februar 1810 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizei vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Bad Ems, den 6. Juli 1874.
Wilhelm.
. Camphausen. Dr. Achenbach. An den Finanz Minister und den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
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Das Gesetz über das Grundbuchwesen im JFadegebiete vom 23 März 1873 enthält folgende Bestimmungen:
14. Der Zeitpunkt, von wo ab das Verfahren zur Anlegung des Grundbuchs beginnt (588. 10 bis 13) wird durch den Justiz— Minister festgesetzt und durch die Gesetz⸗Sammlung bekannt gemacht. Die Eintragung des Eigenthümers und der angezeigten Belastungen erfolgt nach Ablauf von sechs Monaten von dem festgesetzten Zeitpunkte an. Sind entgegen stehende Ansyrüche rechtzeitig angemeldet, so kommt die Bestimmung des §. 21 zur Anwendung.
(8. 21. Vor der rechtskräftigen Entscheidung über streitige ange⸗ meldete Eigenthumsansprüche oder das Eigenthum beschränkende Rechte darf das Blatt für das Grundstück im Grundbuche nicht angelegt oder das Grundstück nicht in den Artikel des Eigenthümers aufgenommen werden.)
§ 15. Die nicht bereits nach 55§. 19 und 11 vorgeladenen Per⸗ sonen, welche vermeinen, daß ihnen an einem Grundstück das Eigen thum zustehe, sowie diej nigen Personen, welche vermeinen, daß ihnen an dem Grundstück ein die Verfügung darüber beschränkendes Recht, oder eine Hypothek, oder irgend welche andece der Eintragung in das Grundbuch bedürfende dingliche Rechte zustehen, haben ihre Ansprüche spätestens bis zum Ablauf der in §. 14 bezeichneten Ausschlußfrist bei dem Grundbuchamte anzumelden. Ueber die Anmeldung hat das Grundbuchamt dem Anmeldenden auf Verlangen eine Bescheinigung zu ertheilen.
§. 185 Die Anmeldung muß eine bestimmte Bezeichnung des Grundstücks und bei Eigenthume vorbehalten und Hypotheken einen bestimmten Geldbetrag enthalten, für welchen die Eintragung bean⸗ sprucht wird.
§. 17. In den Fällen, in welchen nach dem bisherigen Rechte Ingrossationen von Hypotheken auf unbestimmte Summen stattgefun— den hatten, ist gleichfalls eine bestimmte Summe als höchster Betrag anzugeben, bis zu welchem die Hypothek haften soll.
Kommt eine Einigung unter den Betheiligten über einen bestimmt einzutragenden Betrag nicht zu Stande, so erfolgt dessen Festsetzung durch den Prozeßrichter
Inzwischen ist eine Vormerkung auf den höchsten von dem Hypo— thekengläubiger geforderten Betrag einzutragen. Die Summe einer vormundschaftlichen Sicherheitshypothek setzt der Vormundschaftsrichter fest mit Ausschluß des Rechtsweges.
§. 18. Die Eintragung eines Rechts in die bisherigen Hypo⸗
thekenbücher befreit nicht von der Verpflichtung zur Anmeldung. Da⸗ gegen sind von dieser Verpflichtung diejenigen Berechtigten befreit, welche der Eigenthümer in Gemäßheit des §. 11 Nr. 4 innerhalb der Ausschlußfrist dem Grundbuchamte angezeigt hat (8. 11. Jeder Eigenthümer eines Grundstücks, dessen Ein⸗ tragung in das Grundbuch erfolgen soll, ist verpflichtet:
4) alle auf dem Grundstücke haftenden Beschränkungen des Eigenthums, Eigenthumsvorbehalte, dingliche Rechte und Hypothe⸗ ken anzuzeigen, auch auf Verlangen dez Grundbuchamts einen In grossations⸗Extrakt aus den bei den Oldenburgischen Hypotheken⸗ äaͤmtern geführten Hypothekenbüchern vorzulegen. ĩ §. 19. Wer die ihm obliegende Anmeldung unterläßt, erleidet den Rechtsnachtheil, daß er sein Recht gegen einen Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs das Grundstück erworben hat, nicht mehr geltend machen kann, und daß er sein Vor⸗ ugsrecht gegenüber denjenigen, deren Rechte innerhalb der Ausschluß⸗ *r. angemeldet und demnächst auch eingetragen sind, verliert. Die Berechtigten werden hiedurch aufgefordert, ihre Rechte bei dem Grundbuchamte (Amtsgerichte) zu Wilhelmshaven innerhalb der Ausschlußfrist von 1. Juni bis 30. November 1874 anzumelden. Celle, den 1. Juni 1874. Königliche Kron⸗Oberanwaltschaft. Consbruch
Personal⸗Veränderungen in der Armee. Königlich Preußische Armee. Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. A. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im stehenden Heere.
Wildbad Gastein, 18. Juli. Küchler, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 44, in das Inf. Regt. Nr. 67 versetzt. Stoermer, Hauptm. vom Inf. Regt. Nr. 45 unter Entbindung von dem Kom⸗ mando als Adjut. der 5. Division als aggreg, zum Gren. Regt. Nr. 8 versetzt. Meurer, Keppler, Unte off. vom Geen. Regt. Nr. 12 zu Port. Fähnrs, v. Waldaw, Port. Fähr. vom Drag. Regt. Nr. 12, zum Sec. Lt., mit Vorbehalt der Patentirung, v. Brünneck, Diag. von demselben Regt, zum Port. Fähnr., Breithaupt II., Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 24, Heckert, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 64, zu Pr. Lis. befördert. v. Siegroth. Sec. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 38, zum Pr Lt., Scherbening, Port. Fähnr. von demselben Regt., zum Sec. Lt. befördert. Boehm, Hauptm. vom Inf. Regt. Nr. 51, zum Comp. Chef ernannt. Frhr. v. Seherr⸗ Thoß, Pr. Lt vom Kür. Regt. Nr. , Aà la suite des Regts. ge⸗ stellt v Wiese ⸗ Kayserswaldau J., Pr. Lt vom Inf. Regt. Nr. 18, zum Hauptm. und Comp Chef, Saenger, Sec. Lt. von demselben Regt, v. Lautz, Sec. Li. vom Hus. Regt. Nr. 6, v. Hautcharm on, Sec. Lt. à la suite desselb. Regts, zu Pr. Lts., Kaegler, Unteroff vom Inf. Regt. Nr. 63, zum Port. Fähnr. be⸗ fördert. Frhr. v Dalwig, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 63, à la suite des Regts. gestellt. Gr. v. Bismarck, Sec. Lt. vom Hus.
Gassen, Sec. Lt. von der Reserve
Berlin, Sonnabend, den 1. August
Regt. Nr. 11, zum Pr. Lt., v. Reichenau, Unteroff. von demselb. Regt.,, zum Port. Fähnr. befördert. v. Vethacke, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 79, zum Hauptm. und Comp. Chef, Buhlers, Sec. Lt. von dems. Regt, zum Pr. Lt, befördert. v. Arnim, Pr. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 22, zum Rittm. und Esk. Chef, v. Mül⸗ lern, Sec. Lt. von dems. Regt, zum Pr. Lt., v. Lat torff, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 60, zum Haupim. und Comp. Chef, Nehring, Sec. Lt. von demselb. Regt.,, v Scheel, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 25, Pappritz, Sec. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 16, zu Pr. Lts. befördert. Rheinau, Maj. aggr. dem Inf. Regt. Nr. 18, in das Inf. Regt. Nr. 42 einrangirt. v. Lundblad, Hauptm. u. Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 42, unter Verleihung des Char. als Maj, dem Regt. aggregirt. Biedermann, Maj. aggr. dem Füs Regt. Nr 36, in das Juf. Regt. Nr. 67 einrangirt. Günther, Hptm. und Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 67, unter Verleihung des Charakters als Maj., dem Regt. aggregirt. v. Pollern, Maj. agge. dem Inf. Regt. Nr. 26, v. Kam eke, Maj. aggr. dem Inf. Regt Nr. 48, erhalten Pat ihrer Charge. v. Pressent in, Ob. u. Commdr. des Inf. Regts. Nr. 27, zur Vertretung des beurlauhtean Com⸗ mandeurs der 9. Inf. Brig., nach Frankfurt a / O. kommandirt. v. Schmeling, Ob. von der Armee zur Vertretung des abkommandir⸗ ten Regts. Commdrs., zum Inf. Regt. Nr. 27 kommandirt, hat die
Unif. dieses Regts. anzulegen. Meydam, Ob. à la suite der Armee!
0, der Rang als Brig. Commdr. verliehen. v. Buddenbrock, Sec Lt. vom Inf. Regt Nr. 21, in das Inf. Regt. Nr. 27 versetzt. v. Bernuth, Pr. Lt. im Inf. Regt. Nr. 112, zum Hauptm. und Comp. Chef befördert. . ᷣ
Wildbad Gastein, 21. Juli. v. Pfuhlstein, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 94, zum Hauptm. und Comp. Chef befördert. v. Massenbach, Pr. Lt. à Ja suite des Inf. Regts. Nr. 13, in seinem Verhältniß als Comp. Führer von der Unteroffiz. Schule in Weißen⸗ fels, zur Unteroffiz. Schule in Ettlingen, v. Ziemietz ky, Hauptm. à la suite des 3. Garde⸗ Gren. Rigts, in seinem Verhältniß als Comp. Führer von der Unteroffiz. Schule in Ettlingen, zur Unteroff. Schule in Weißenfels, versetzt. ]
Wildbad Gastein, 23. Juli. Lampe, Maj. zur Disp., früher Abthl. Commdr. im Feld- Art. Nr. 6, als Vorstand der Hand— werksstätte des Garde⸗Fuß⸗Art. Regts. angestellt.
In der Reserve und Landwehr.
Wildbad Gastein, 18. Juli. Sielmann, Sec. Lt. von der Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 43, zum Pr. Lt., Clau— sius, Vize⸗Feldw. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 5, zum See. Lt. der Res. des Füs. Regts. Nr. 33, befördert. Jaeckel, Pr. Lt. von der Inf. desselben Bats., zum interimistischen Comp. Führer er— nannt. Müller, Demmler, Vize⸗Feldw. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 24, zu Sec. Lts. der Res. resp. des Gren. Regis Nr. 11, und des Füs. Regts. Nr. 35. Kienitz, Vize⸗Wachtm. von dems. Ba‘, zum Sec. Lt. der Res. des Drag Regts. Nr. J, v. Bismarck, Vize-Wachtm. vom 2. Ba“ Landw. Regts. Nr. 24 zum See. Lt. der Res. des Dragoner ⸗Regts. Nr. 12, befördert. Pätzolt, Vize⸗ Feldw. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 10, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 59, Ring, Vize⸗Wachtm. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 10, zum Sec. Lt. der Res. des Ulan. Regts. Nr. 1, v. Carnap, Sec. Lieut. von der Kavallerie desselben Bats, Jahn, Sec. Lt. von der Res. des Gren. Regts. Nr. 12, Kol su beck, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Nr. 62, und Gr. v. Strach⸗ witz, Sec. Lt. von der Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 23, zu Pr. Lts. befördert. Miethner, Feldw. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 13, zum Sec. Lt. der Landwehr⸗Infanterie, Land m ann, van
Erkelenz, Vize⸗Feldw. von demselb. Bat., zu Sec. Lts. der Res.
des Infant, Regts. Nr. is, SchmüllQling, Schulte, Vize- Feldw. von demselb. Bat., zu Sec. Lts. der Res. des Infant. Regts. Nr. 53, Wasls, Vize⸗Feldw. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 15, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 55, Geischer, Sec. Lt. von der Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 13, zum Pr. Lt., befördert. Hücking, Hauptm. von der Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 56, zum Comp. Führer ernannt. Hirsch, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Nr. 24 als Reserve⸗Offiz. zum Inf. Regt. Nr. 5h, des 4 Garde⸗Grenad. Regis, als Res. Off. zum Inf. Regt. Nr. 17, versetzt. Berghaus, Vize⸗Feld. vom 1. Bat. Tandw. Regts. Nr. 56, jum Sec. Lt. der Reserve des Inf. Regts. Nr. 17, Serapian, Quosseck, Vize- Feldw. von dems. Bat, zu Sec. Lts. der Reserve des Füs. Regts. Nr. 39, Höller, Ha senelever, Vize⸗Feldw. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 57, zu Sec. Lts. der Reserve des Füs. Regts. Nr. 40, Jost en, Pr. Lt. von der Kav. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 17, um Rittm, Hengsten berg, Sec. Lt. von der Inf. des Res. Landw. . Nr. 39, und Behrend, Sec. Lt, von der Reserve des Inf. Regts. Nr. 68, zu Pr. Lts, Starke, Mosel, Hellwig, Vize⸗ Feldw. vom Res. Landw. Bat. Nr. 39, zu Sec. Lts. der Reserve des Füs. Regts. Nr. 39, Wil ke, Vize⸗Feldw. von demselben Bat., zum Sec. Lt. der Reserve des Inf. Regts. Nr. 17, befördert. Fehres, Sec. Lt. von der Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 74, zum Pr. Lt, Tödheide, Vize⸗Feldw. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 1, zum Sec. Lt. der Reseroe des Inf. Regts. Nr. 77), Dieckmann, Vize⸗Feldw. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. I9, zum Sec. Lt. der Reserve des Inf. Regts. Nr. 56, de Boor, Damu s, Vize⸗Feldw. von demselben Bat, zu Sec. Lts. der Reserve des Inf. Regts. Nr. 82 befördert. Grenzdörfer, Schweinfurth, Scheid, Vize ⸗Feld. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 110, zu. Sec. Lt. der Reserve des Grenadier⸗Regts. Nr. 119, Löning, Hirsch⸗ horn, Vize⸗Wachtm. von demselben Bat., zu Sec. Lts. der Res. des Drag. Regis. Nr. 20, Daube, Vize⸗Feldw. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 114, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 4, befördert. Frhr. v. Rü dt, Pr. Lt. von der Infant. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 112, zum interimist. Comp. Führer ernannt. Grun dies, Sec. Lt. von der Res. des Infant. Regts. Nr. 25, zum Pr. Lt, Poplawski, Schlumberger, Vize⸗Wachtmstr. vom Landw. Bat. Mülhausen i / E, zu Sec. Lts. der Res. des Drag. Regts. Nr. 16, befördert.
B. Abschiedsbewilligungen ze.
Im stehenden Heere.
Wildbad Gast ein, 18. Juli. v. Voigt, Pr. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 12, als Hauptm. mit Pension und der Regts. Uniform der Abschied bewilligt. v. Oertzen, Hauptm., und Comp. Chef im Gren. Regt. Nr. 10, als Major mit Pension und der Regts. Uni- form, v. . Hauptm. und Comp. Chef im Inf. 5 Nr. 51, als Major mit Pension und der Regts. Uniform, der A= schied bewilligt. Protz, Sec. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 10, unter dem gesetzlichen Vorbehalt ausgeschieden. Frieg gen. Jacobs, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 16, ausgeschieden und zu den beurlaubt n Offizieren der Inf des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 16 übergetreten. Schauenburg, Port. Fähnr. vom Inf. Regt. Nr. 56, zur Reserve entlassen. Frhr. v. Fürstenberg, Rittm. 3. D., zuletzt Pr. Lt, von der Kav. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 16, früher im Hus. Regt. Nr. 8, die Erlaubniß zum Tragen der Uniform des letztgenannten Regts, v. Ba ckum⸗Dolffs, Sec. Lt. . D. a im 3. Garde⸗ Gren. Regt. Königin 8 en die Eilaubniß zum Tragen der Uni⸗ form dieses Regts, ertheilt. Blum en thal. Maj. vom Inf. Regt. Rr, 6, mit Pens. und ber Unif. dez Jaf, Kegtg. Nr. 55. Fer M= schied bewilligt. v. Wedderkop, Pr. Lt. a. D., zuletzt im Inf. Regt. Nr. 1, der Char. als Hauptm. verliehen. Fecht, Ser. Lt.
187M.
vom Inf. Regt. Nr. 114, ausgeschieden und zu den Res. Off. des Regts. übergetreten. Ben der, Hauptm. und Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 17, als Maj. mit Pens. und der Regts. Unif, Haußer, Hauptm. und Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 112, mit Pens. nebst Aussicht auf Anstellung im Civlldienst und der Regts. Unif., der Ab⸗ schied bewilligt. v. 6e . Maj. im Inf. Regiment Nr. 42, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches mit Pens. zur Diep. gestellt. v. Livonius, Serg. Lt. à la suite des Inf. Regts. Nr. 45, v. Dewitz, Sec. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 9, ausgeschieden und zu den Res. Offiz. der betreffenden err übergetreten.
.Wil⸗ Llbbad Gastein, 21. Juli. v. Cornberg, Oberst z. Disp, früher Commandeur der ehemal. Kurhess. Landgensd'armerie, mit seiner Pension in den Ruhestand versetzt. Laube, Hauptm. aggr. dem Inf. Regt. Nr. 47, unter Entbind. von seinem Kommde. bei der Militär⸗Intendantur, als Maj mit Pens. zur Disp. gestellt und zum Bezirks-Commdr. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 55 er⸗ nannt. v. Reichmeister, Haupt,. à la suite des Kaiser Franz Garde⸗ Gren. Regts. und vom Neben-Etat des Großen Generalstabes, als Maj mit Pens. zur Disp. gestellt und zum Bezirks -⸗Commdr. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 79 ernannt.
In der Reserve und Landwehr.
Wild gd Gastein, 18. Juli. Lojewski, Sec. Lt. von der Infant. des Res. Landw. Bats. Nr. 33, al Pr. Lt. mit der Landw. Armee⸗Uniform, Le Blanc, See. Lt. von der Juf. desselben Bats., als Pr. Lt., Moeller, Sec. Lt. von der Inf. desselben Bats., Plümicke, Sec. Lt. von der Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 3, Battesch, Sec. Lt. von der Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 43, diesem mit der Landw. Armee⸗Uniform, sämmtlich der Abschied bewilligt. Wotschke, Sec. Lt. der Res. des Ulan. Regts. Nr. 3. Behufs Uebertritts in den Königl. Württemberg. Milit. Dienst, Bu k. Pe. Lt. von der Inf. des 1. Bats, Landw. Regts. Nr. 12, mit seiner bisherigen Uniform, Mayer hausen, Hauptm. von der Infant. und Comp. Führer vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 52, mit seiner bis⸗ herigen Uniform, Borchkmann, Sec. Lt. von der Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 60, als Pr. Lt. mit der Landw. Armee⸗Uniform, Faulhaber, Sec. Lt. von der Inf. des Res. Landw. Bats. Nr. I5, als Pr. Lt mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civil⸗ dienst und der Landw. Armee⸗Uniform, Franz Sec. Lt. von der Inf. desselben Bats,, als Pr. Lt., Mar cuse, Sec. Lt. von der Inf. desselben Bats. als Pr. Lt. mit der Landw. Armee⸗Uniform, Geisen⸗ dorff, Sec. Lt. ven der Inf. desselben Bats., Mittelstgedt, Sec. Lt. von der Kab. desselben Bats, und Schmidt, Pr. Lt. von der Kav des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 64, diesem mit der Landw. A.-mee Uniform, sämmtlich der Abschied bewilligt. Kirchner, Sec. Le. von der Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 11, v. Aurich, Sec. Lt. von der Kav. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 23, beiden als Pr. Lte, Friedemann, Sec. Lt. von der Infant. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 51, der Abschied bewilligt. Gr v. d. Schulen⸗ burg⸗Wolfs burg, Rittm. von der Kav. des Res. Landw. Bats. Nr. 39, als Maj. mit der Unif. des Hus. Regts. Nr. 12, der Ab⸗ schied bewilligt.
XII. (Königlich sächsisches) Armee⸗Corps. Offiziere, Portepee⸗Fähnriche re. A. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.
Im stehenden Heere.
Dresden, 27. Juli. Weber, Hauptm. und Comp. Chef im Gren. Regt. Nr. 1090, zum Major und etatsmäßigen Stabsoffiz. im Inf. Regt. Nr. 105, v. Leonhardi, Pr. Lt. des Gren. Regts. Nr. 100, v. Trotha, Pr. Lt. des Gren. Regts. Nr. 101, Frhr. v. Do nop, Pr. Lt. des Inf. Regts. Nr. 1063, v. Seydewitz, Pr. Lt. des Inf. Regts. Nr. 106, kommandirt als Disziplinaroffis. beim Kadetten ⸗Corps, v. Schultes, Pr. Lt. des Inf. Regts. Nr. 102, zu Hauptl. resp. Comp. Chefs, Jacoby, Sec. Lt. des Inf. Regts. Nr. 102, Beeg er, Sec. Lt. des Inf. Regts. Nr. 1093, v. Schwane⸗ wede, Sec. Lt. des Gren. Regts. Nr. 191, Chalybäus, Sec. Lt. des Gren. Regts. Nr. 109 zu Pr. Lts. in ihren Regtrn, v. Pereira, Sec. Lt. des Gren. Regts. Nr. 101, kommand. als Adjut. der Inf. Brigade Nr. 45, zum Premier⸗Lieutenant im Inf. Regt. Nr. 107, Weigel L, Seconde⸗Lieutenant des Infanterie⸗Regiments Nr. 106, v. d. Bussche⸗ Ippen burg, Seconde⸗ Lieutenant des Schützen⸗ (Füs.) Regts. Nr. 1068, Flechsig, Sec. Lt. des Inf. Regts. Nr. 104, Aster, Sec Lt. des Inf. Regts. Nr. 105, zu Pr. Lts. in ihren Regirn., v. Mücke J, Sec. Lt. des Inf. Regts. Nr. 102, zum Pr. Lt. im Inf. Regt. Nr. 105, Weigel II., Sec. Lt. des Jäger⸗Bats. Nr. 12, zum Pr. Lt. in diesem Bat., befördert. Frhr. v. Grote,
ort. Fähnr. des 2. Reiter ⸗Regts. zum Sec. Lt. ernannt. Groschuf, ! Lt. des Pion. Bats. Nr. 12, die Verleihung des Hauptm. Cha⸗ rakters.
In der Reserve und Landwehr.
Dresden, 27. Juli. Verlohren, Hauptm. z. D., Adjsut. beim 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 101, als Adjut. zum 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 106, v. Egidy, Pr. Lt. z. D., Adjut. beim 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 106, als Adjut. zum 1. Bat. Landw. 65 Nr. 1093 versetzt, Graf v. Luckner, Sec. Lt. der Res. des Ulan. Regts. Nr. 17, Frhr. v. Gruben, Sec. Lt. der Res. von dems. Regt, Stübel, Sec. Lt. der Res. des Grengdier⸗Regiments Nr. 190, Demmering, Sec. Lt. der Res. des 2. Reiter⸗Regts, zu Pr. Lts. der Reserve, Wils dorf, Ser. Lt. der Inf des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 101, Reim ann, Sec. Lt. der Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 1065, Gasch, Sec. Lt. der Inf. von dems. Regt. zu Pr. Lts. der Landw. Inf, Herbig, Vize⸗Feldw. der Res. des Gren. Regts. Nr. 100. Ritter, Fritzsche, Kräpelin, Vize⸗Feldw. der Res. des Inf. Regtz. Nr. 10, Hirt, Vize ⸗Feldw. der Res. des Inf. Regts. Nr. 102, Neum eister, Vize⸗Feldw. der Res. des Gren. Regts Nr. 100, Wgppler, Vize⸗Feldw. der Res. des Inf. Regts. Nr. 107, Kind, VizeWachtm. der Res. des 2 Reiter⸗Regts, von der Crone, Vize⸗Wachtm. der Res. des Garde⸗Reiter Regts., Ahrens, Vize Wachtm. der Res. des 3. Reiter⸗Regts., Wil le, Vize⸗ Feldw. der Res. des Feld⸗Art. Regts. Nr. 12 und Klette, Vize⸗ Feldw. der Res. des Feld⸗Art. Regts. Nr. 28 zu Sec. Lts. der Res. in ihren Regtrn. befördert.
B. Ab schiedsbewilligungen.
In der Reserve und Landwehr. Dresden, 2. Juli. Krenkel, Sec. Lt. der Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 100 wegen, infolge Krankheit, überkomme⸗ uer Dienstunfähigkeit entlassen.
. Im Sanitäts⸗Corps.
Dresden, 27. Juli. Dr. Schirmer, Assist. Arzt J. Klasse des 2. Reiter⸗Regts. und Dr. Hirsch, Assist. Arzt J. Kl. des Garde⸗ Reiter⸗Regts, zu Stabgärzten, Jähn, Assist. Arzt II. Kl. der Reserve und Pr. Hadlich, Assist. Arzt IJ. Klasse der Reserve zu Assist. Aerzten J. Klasse der Reserve, Dr. Strüh, Assist. Arzt II. Al, des Ulan. Regts. Nr. I7, zum AÄssist. Arzt J. Kl. des aktiven Dienst⸗ standes, Kun ad, Haupt, Sturm, Dr. v. Brincken, Dr. Nip-
old und Dr. Kiesel, Assist. Aerzte II. Klasse, zu Assist. Aerzten
Rlaffe der Rescrbe, Muße; Äfffst. Aizt JJ. Kl. dez Inf. Regt. Nr. 165, zum Assist. Arzt J. Klasse des aktiven Dienststandes, Dr. Zimmermann und Dittrich, Unterärzte der Reserye, zu Assist. Arzten II, Klasse der Reserve befördert,