1874 / 186 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 10 Aug 1874 18:00:01 GMT) scan diff

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mit Beschlag belegten Papiere sind die Behörden einer bereits weit vorgeschrittenen Organisation der Internationalen auf die Spur gekommen. Die Städte der Romagna verhalten sich ruhig. Bei den in Imola vorgenommenen Verhaftungen leisteten die Landbewohner sogar freiwilligen Beistand. Neapel, 19 August. W. T. B.) Im weiteren Verfolg

der gegen die International e eingeleiteten Untersuchung fanden auch hier bei mehreren Beamten der römiischen und sũd⸗ italienischen Cisenbahn Haussuchungen statt, in Folge deren zwei Beamte der Südbahn verhaftet wurden. Auch sind eine Anzahl aufrührerischer Schriftstücke mit Beschlag belegt worden. Bologna, 8. August. (W. T. B.) Zwischen Bologna und Imola wurden mehrere bewaffnete Individuen verhaftet, welche die Telegraphenleitungen zerstörten. In Imola wurden mehrere Kisten, welche Gewehre und Munition enthielten, ton⸗ fiszirt.! Alle Vereine, die im Verdachte revolutionärer Umtriebe stehen, sind aufgelöst worden.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 5. August. Die telegraphisch erwähnten Schreiben des Kaifers Alexander an die Grafen Brunn ow und Sch uwaloff lauten in der Uebersetzung vollständig folgendermaßen:

I) „An den Wirklichen Geheimen Rath Grafen Brunnow. Graf Philipp Iwanowitsch!

Ihr vorgerücttes Alter und Ihre angegriffene Gesundheit nöthigen Sie, zu Minem aufrichtigen Leidwesen, zum Verlassen der diploma—⸗ tischen Laufbahn, welche Sie mit solcher Auszeichnung seit fechsund—⸗ fünfzig. Jahren durcheilt haben. Ihr Name ist mit allen denkwürdigen Ereignissen verknüpft, welche die äußere Politik Rußlands in dieser langen Reihe von Jahren kennzeichneten. Mein Vater, unvergänglichen Andenkens, und Ich haben Ihre Erfahrung und den politischen Scharf blick, den Sie während Ihrer Amtsthätigkeit unaufhörlich bewiesen, stets werthgeschätzt. Auf dem hohen Posten eines Botschafters bei Ihrer Masestät der Königin von Großbritannien, den Sie zuletzt inne hatten, leisteten Sie Rußland einen wahrhaften Dienst, indem Sie zwischen beiden Ländern das Band enger Freundschaft fester knüpften, welche für die wechselseitigen Interessen wie für die Aufrechterhaltung des allgemeinen europäischen Friedens so wohlthätig ist. Mit der Empfindung lebhaften Bedauerns anläßlich Ihres Rücktrittsgesuches mache Ich es mir zur Pflicht, Ihnen Meinen aufrichtigen Dank für die langjährigen Dienste auszusprechen, denen Sie, zum Besten des . und des Vaterlandes, Ihre glänzenden Fähigkeiten gewidmet aben.

Ich verbleibe immerdar und unabänderlich Ihr wohlgesinnter Hen der eigenen Hand Sr. Majestät) Sie aufrichtig liebender und Ihnen dankbarer

Zarskoe⸗Selo, 22. Juli 1874.

2) „An den General der Kavallerie und General⸗Adsutanten

Grafen P. A. Schuwaloff. ̃ Graf Peter Andrejewitsch!

Durch einen an den dirigirenden Senat gerichteten Ukas vom heutigen Tage habe Ich Sie zu dem hohen Posten eines außerordent⸗ lichen und bevollmächtigten Botschafters bei Ihrer Masestät der Kö— nigin von Großbritannien berufen. Bei dieser Gelegenheit gereicht es Mir zur Genugthuung, Ihnen Meinen aufrichtigen Dank für

Alexander.

Ihren unermüdlichen Eifer während Ihrer früheren Amtsthãtigkeit, sowie für die Dienste abzustatten, welche Sie Mir und Rußland er⸗ wiesen haben. Im 6 Meines vollen Vertrauens und in genauer Beobachtung Meiner Instruktionen haben Sie mit der Ihnen eigenen Weisheit die wichtigen Leistungen Jollbracht, die Ihnen anheimgege—⸗ ben waren. Ich habe in Ihnen stets einen fähigen und ergebenen Mitarbeiter, einen einsichtsvollen und in allen hohen Verwaltungs⸗ geschäften erfahrenen Berather gefunden.

Indem Ich Ihnen heute erhabene diplomatische Funktionen an⸗ vertraue, hege Ich die innerste Ueberzeuzung, daß Sie auch auf diesem Gebiete sich nenen Anspruch auf Meine Dankbarkeit erwerben werden, indem Sie zwischen Rußland und Großbritannien die Bande enger Freundschaft noch fester knüpfen, die auf wechselseitigem Vertrauen beruht und vön Mir im Interesse der beiden Länder und des allge— meinen europäischen Friedens dringend gewünscht wird.

Ich verbleibe für immer mit unveränderlichem Wohlwollen Ihr wohlgeneigter (oon der eigenen Hand Sr. Majeftät) und dankbarer

Al ; Zars oe Selo, 22. Juli 1874. exander

Statistische Nachrichten.

In dem Zeitraum vom 16, bis 30. Juni 1874 wurde an Brenn⸗ materigl in Berlin eingeführt zu Wasser 50, 116 Hektoliter Stein. kohlen, Braunkohlen, Koks, 8602 Kubikmeter Torf. AN, 70 Kubik⸗ meter Brennholz, auf den Eisenbahnen 620 00, Hektoliter Stein- kohlen, Braun ohlen, Koks, 2230 Kubikmeter Brennholz, Summa 670.1177 Hektoliter Steinkohlen, Braunkohlen, Koks, 662 Kubik— meter Torf, 29,4003 Kubikmeter Brennholz; ausgeführt zu Wasser 10380 Hektoliter Steinkohlen, Braunkohlen, Koks, auf den Eisen— bahnen 12235337 Hektoliter Steinkohlen, Braunkohlen, Koks, Sum mea 133,217 Hektoliter Steinkohlen, Braunkohlen, Koks. .

Kunst, Wißssenschaft und Literatur.

Bei J. A. Stargardt hierselbst (Jägerstraße 53) findet der Verkauf der Bibliothek des Oberlehrer ö. F. 9. met. df der statt. Dieselbe enthält nach des früheren Besitzers Angaben zu⸗ sammen etwa 2147 Nummern, darunter 80 Nummern Manufkripte und mehrere Kuriosa. In Wirklichkeit ist die Zahl der Schriften jedoch viel größer, da die Sammelhände stets unter einer Rummer aufgeführt sind. Die Bücher bestehen wesentlich aus theologischen Schriften des 16. Jahrhunderts die jetzt überhaupt sehr rar sind, sie enthalten nicht blos die vollständigen Schriften des Thomas Münzer und eine lange Reihe wiedertäuferischer Werke, sondern auch eine nar— gends so vollständige Reihe aller Schriften des Cagpar v. Schwenck⸗ feld und seiner Gegner. Dann folgt eine ebenso seltene Sammlung aller im 16. Jahrhundert erschienenen Hauptkatechismen, worunter der ganz verlorene, Augsburger Katechismus vom Jahre l532 / 33 eine Hauptrolle spielt. Luther, Melanchthon, Bucer c. sind außerdem vielfach vertreten. Die Bücher wurden in den verschiedenen Ländern erworben, z. B. in London aus der Bibliotheca Thuang, aus Suder— manns, Walter Echingers (Schwenckfelds Freund), Behaims, Panzers, Cronsterns, Illgens, Brentano's, Schleiermachers, Tschirners, Röhrichs, Weyermanns und andern Sammlungen.

Am. 5. d. M. waren in Goslar der Geh. Rath v. Mittel. bach aus Hildesheim und der Baurath Hase aus anwesend, um den Fortgang der Restaurationsarbeifen am Kaiser⸗ hause und an der Frankenberger Kirche in Augenschein zu

nehmen. Bei ersterem ist jetzt der westliche Giebel des Mittelbaues vollendet, ebenso wird im nördlichen Flügel an der Herftellung von Wohnräumen für eventuellen hohen Besuch und für cinen Castellan gearbeitet. Das Dach auf dem Mittelbau und dem nördlichen Flügel ist noch nicht wieder hergestellt. In der Frankenberger Kirche sind die seiner Zeit ahgeschlagenen Halbsäulen, Kapitäl⸗ und Friegverzie⸗ rungen auch bereits wieder ferlig gestellt, und hängt ein schneller Fert⸗ gang der Restquration nur davon ab, ob die alten Deckemnalereien wieder hergestellt oder übertüncht werden sollen.

X Die Nr. 7 (C2. Jahrg.) der, Mittheilungen des Vereins zur Wahrung der gemein sgmen wirthfchaftlichen Inter assen in Rheinland und Westfalen“, herausgegeben von dem Vereins vorstande, enthält; Zur Tarifreformfrage und Bericht ber die Konferenz Delegirter des deutschen Handelsstandes am 22. und 23. Juli im Reichs Eisenbahnamt zu Berlin.

. e,. dee tz. . 2 65 dee, e, n. Dr. ; um Professor der Exegese an der theologischen Fakultät der Universstät Würzburg ernannt worden. ö

Die große Kxänklichkeit in Stockholm während der letzten beiden Jahre hat zu gründlichen Unterf uchungen des Trinkwassers, welches der Stadt von dem Binnensee Arstariken zufließt, Anlaß gegeben. Die Untersuchungen dieses Wassers sind von Dr; Hamberg und Professor Ekmann vorgenommen und haben ergeben, daß eine Kloake von Sodermalm in den See mündet, und daß das Wasser des letzteren allerdings nicht gut ift, aber durch Kohlenfiltri⸗ rung bedeutend verbessert werden kann. Die Kränklichkeit in Stock holin hat übrigens jetzt bedeutend abgenommen. Der arch ãolo⸗ hisshe Kongreß in Stockholm hat sein Sekretariat im Ritter⸗ ause bereits 26. Der Kommunalvorstand hat beschlossen, am Eröffnungstage, Freitag, den 7. August, ein Fest für die Fremden auf Hasselbacken zu veranstalten.

Em den, 7. August. Ein gestern tobender Nordweststurm hat die bereits weit vorgeschrittenen Acbeiten am Deich von Larrelt nach Emden größtentheils wieder vernichtet. .

Wie die N. Zürcher Ztg. meldet, scheinen in der Nacht vom 3. auf den 4. sich wieder mächtige Regengüfse über Grindelwald

entladen zu haben.

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Swinemünde, 8. August. (W. T. B.) Der Postdampfer des baltischen Lloyd „Franklin“ ist heute Mittag 12 el n w . s gieren und Gütern wohlbehalten aus New Jork hier eingetroffen.

Der Aufsichtsrath der Cottbus-Großenhainer Eisen⸗ bahn hat unterm 1. August beschlossen, die Zeichner nach erfolgter Einzahlung von 40 auf die neu emittirten 35 Millionen Thaler Stamm und Prioritäts⸗Stammaktien itt. B. von der Haftung für , . g ö

ew. York, 8. August. (W. T. B.) Der norddeutsche Lloyd⸗ dampfer „Frankfurt“ ist hier eingetroffen. ö

. Königliche Schauspiele. Dienstag, den 11. August: Keine Vorstellung. Mittwoch, den 12. August: Im Opernhause. (144. Vor⸗ ing a. und gi . K, in 3 Akten n ildern von P. Taglioni. usik von Hertel. 7 Uhr. Mittel⸗Preise. l . * * Die Oper und das Schauspiel haben Ferien.

Die Akademie für moderne Philolegie in Berlin hat speben den Lektionskatalog für das Wintersemester 1874575 herausgegeben.

Das Direktorium macht darin Folgendes bekannt:

Die von der Berliner Gesellschaft für daz Studium der neueren Sprachen gegründete Akademie für moderne Philologie hat den Zweck, Studirenden, welche sich in den neueren Sprachen wissenschaftlich und praktisch ausbilden wollen, dazu Gelegenheit zu geben. Die Vorlefun— ken werden in dem Gebäude Niederwallstraße Rr. 13 gehalten und

eginnen pünktlich am 28. Oktober. Die Meldungen) zur Theil nahme an den Vorlesungen werden von dem Rendanten des Instituts, Hrn. Dr. von Nordenskjölo, Niederwallstraße Nr. 12 (in den Mit⸗ tagsstunden von 12. 2 Uhr), nach dem 7. Oktober entgegengenommen. Die Studirenden haben auf einem Anmeldebogen die gewählten Vor— träge einzuzeichnen und ein Honorar von 20 Rthlrn- für das Semester Pränum'rando zu zahlen; Hospitanten haben bei dem Belegen ein⸗ zelner Vorlesungen für je eine wöchentliche Stunde pro Semester ein Honorar von 2 Rthlrn zu zahlen. Die Ausgabe von Büchern aus der, Bibliothek der Akademie findet Dienstag von 4— 6 Uhr statt. In Fällen nachgewiesener Bedürftigkeit kann das Direktorium eine Er- mäßigung des Honorars bewilligen. Auf Verlangen wird den Studi renden über den regelmäßigen Besuch der Vorlesungen ein Zeugniß

auẽgestellt. Das Direktorium.

Prof. Dr. Herrig. Direktor pr. Gallenkamp. Prof. Dr. Mahn. Geh. Ober. Regierungs- Rath Pr. Wim fe.

Verzeichniß der Vorlesungen.

Die Encyklopädie der modernen Philologie wird am Montag und Donnerstag von 5—6 Uhr vortragen Prof. Br. Herrig. Historische Grammatik der deutschen Sprache. Montag, Mittwoch und Don— nerstag von 2. 3 Uhr. Dr. W; Begemann. Interpretation aus. gewählter alschnitte aus Otfrids evangelienbuch, mit einer einlei⸗ tung über handschriften, sprachs und versbau. Mittwoch und Sonnahend von 3—4 Uhr. Hr. W. Begemann. Interpretation ausgewählter Abschnitte der gothischen Bihelübersetzung. Donnerstag von 3—= 4 Uhr. HDr. W Begemann. Angelsäckfisch mit Erklärung ausgewählter Stücke aus Grein, Bibl. d. ags. Prosa J. Baud Dienstag und Freitag von 4—–5 Uhr. Dr. Zernidl. Altsächsisch mit Erklärung zes Héliand. Dienstag und Freitag von 5 436 Uhr. Dr. Zernial. Die englische Lautlehre wird am Montag und Donnerstag von 2— 3 Uhr vortragen Prof. Dr. van Dalen. Ueber Shakespeares s Vorläufer wird Mittwoch von 4-5 Uhr lesen Dr. Th. Vatke. Shakespeare's Hamlet erklärt am Montag und Don nerstag vzn 2 ÜUhr Prof. Dr. Leo. Die Sketchetz von Ch. Dicken erklärt Mittwoch und Freitag von 5—6 Uhr Br. Hoppe. Gold- smith and his Lriends. Montag und Donnerstag von 78 Uhr. Prof. Boyle. Die Geschichte der englichen Literatur, II. Theil, wird Sonnabend von 4 4–=5 Ühr vortragen? Br. Zm manuel Sch in ibt. Hrercises in English style. Dienstag von 4—5 Uhr unter Lätung von M. Wright. „Uebungen in freien Vorträgen in englischer Sprache werden am Freitage von 4 5 Ühr geleitet von M. Wright. Histo⸗ rische Lautlehre der franzöfischen Sprache. Montag und Donnérstag von 2 —3 Uhr. Dr. G. Lückilng. Ueber Wortbildung der franzö— sischen Sprache wird Sonnabend von 6 7 Uhr vortragen Dr. Gold⸗ heck. Die Syntax der neufranzösischen Sprache lehrt Montag und Donnerstag von 6 —7 Uhr Pr. Goldbeck. Provenzalische Grammatik (KLautlehre und Formenlehre) wird Dienstag und Freitag von 6—7 Uhr vortragen Prof. Dr. Mahn. Französische Aussprache mit phy⸗ siologisch⸗historischer Begründung Dienstag von 5 6 ühr. Dr. A. Benecke. Prercices orthospiques et prosodiques; Montag von 5 6 Uhr geleitet von M. Marelle— Lektüre des Finng von Corneslle behufs praktischer Anwendung der Gesetze der franiösischen Aussprache. Freitag von 5 —6 Uhr. HBr.

Benecke. Einführung in das Siudlum des Altfranzösischen, mit S

praktischen Uehungen nach der Chreftomathie ven Bartsch (II. Aus⸗ gabe), Dennerstag von 3—5 Uhr. Dr. Scholle. ,, lyrische und cpische Gedichte wird Dienstag und Freitag von 738 . erklären Prof. Dr. Mahn. Dag provenzalische Epos Girartz de

ossilho wird Mittwoch von 7— 8 Uhr interpretiren lassen Prof. Dr. Mahn. Ausgewählte Lustspiele von Mollere wird Dienstag und . von 8 ] Uhr erläutern Dr. Cr ou ze. Histoire de ja littérature än gaise. Dienstag und Mittwoch von 5 = 6 Üühr. Mr. Ma relle. La littératu e populaire et les pafois. Donnerstag von 5 —=6 Uhr. Mr. Ma⸗

des Prof. Parisel le. Uebungen in freien französischen Vorträ en werden am Mentag von 4 —5 Uhr geleitet von Pr. , in Syntax der italienischen Sprache, verkunden mit praktischen Uebungen, wird Mittwoch und Sonnabend von 6— Uhr vortragen Dr. Buch⸗ holtz. Italienische Grammatik (Lautlehre und Formenlehre) mit Erklärung der Promessi Sposi von Manzoni wird Mittwoch und Sonnabend von 6—7 Uhr vortragen Prof. Dr. Mahn. Dante's Purgatorio wird am Montag und Donnerstag von 5— 7 Uhr erklären Dr, Buchholtz. Storia della letteratura italiana, Parte seconda, dalla mortè di Lorenzo de Medici fino al nostro tampo. Montag und Donnerstag von 71-8 Uhr. Prof. Raffaele Pa lum bo. Die Formenlehre der spanischen Sprache wird Montag und Donnerstag von 5—4 Uhr behandeln Dr. Foerst er. Don Quisote von Cer' antes wird am Montag ven 4 —5 Uhr erklären Dr. Foerster. Ausgewählte Komödien von Ludwig Holberg wird Mittwoch und Sonnabend von 3—4 Uhr erklären Hr. Chr. Rauch. Die Gram—⸗ matik der schwedischen Sprache lehrt Mittwoch und Sonnabend von Ss-—= 7 Uhr Dr. von Norden skjisld. Tegnors Frithiofssaga erklärt Dennerstag von 6—7 Uhr Dr. von Norden skjöld. Die Anfangs⸗ gründe der russischen Sprache lehrt Montag und Donnerstag von 5.6 Uhr Lic. H. Ol schwanger. Praktische Uebungen im Unter⸗ 6 werden in zu verabredenden Stunden geleitet von Prof. Dr. er rig.

Die „Allg. Ztg. meldet aus Münch en unter dem 8. August: Unsere Stadt prangt seit heute Morgens, dem 2. deutschen ang . bundes feste zu Ehren, in festlichem Schmucke. Alle Häufer in der Haupt⸗ straße und sehr viele auch in den kleinsten Nebengassen sind nicht nur mit Flaggen in den deutschen und bayerischen Farben, sondern vielfach auch mit Guirlanden, Wappenschildern, Sinnsprüchen ꝛc. geschmückt. Die Stadt bietet einen sehr freundlichen Anblick dar. Mik den ver— schiedenen Eisenbahnzügen von den ersten Vormittagsstunden an er— folgte die Ankunft der Sängergäste aus allen Gauen des deutschen Vaterlandes und aus DeutschOesterreich. Die Ankommenden wurden in der hierzu mit künstlerischem Geschmack dekorirten Halle zwischen den beiden Bahnhöfen in der herzlichsten Weise durch das Festeomits und Delegirte der hiesigen Gesangsvereine empfangen. Nachdem die je einen Gauverband oder Sängerbund bildenden Vereine mit ihren Fahnen in dieser Festhalle eingetreten waren, wurden sie mit einer kurzen An— rede begrüßt, welche die Sänger mit ihren Festgrüßen erwiderten; so⸗ fort öffnete sich der Hintergrund, und es ward ein' mit künstlerischem Geschmack gestelltes Tableau sichtbar, aus dem eine Anzahl Kellnerinnen in der alten Mänchener Tracht hervorftürzten und den Sängern Münchener Hofbräuhausbier kredenzten. Dieser ebenso sinnig als praktisch in Scene gesetzte Empfang rief den größten Jubel her⸗ vor. In festlichem Zug, mit Musik und geleitet von Comitsmitglie⸗ dern erfolgte hierauf zu verschie denen Tagesstunden der Einzug in die Stadt nach dem alten Rathhause, in dessen großem Saal die zahlreichen Fahnen der Sängervereine für heute abgegeben und die Festzeichen, Pro- gramme und Quartierbillets vertheilt wurden. Nach dem Programm für den morgigen Festzug werden sich an demfelben 52 auswärtige Sängerbünde, dann folgende Deputationen: Garzscher Fabrik ⸗Lieder⸗ kranz Buda ⸗Pest, die Liedertafeln: Metz, Neunkirchen, Orb, Pilsen, Preßburg; Liederkranz: Warschau und New York; Männergesangs⸗ bereine: Arien aus New-hork; Maäͤnnergefangsverein Hermannstabt; Philharmenische Gesellschaft Laibach und Mustkverein Znaim an dem Festzug betheiligen und dürften sich die 11 Sängervereine der Münchener Sängergenossenschaft anschließen. Heute Abend findet im Glaspalast die erste Festver sammlung staͤtt, wobei die Uebergabe der deutschen Sängerbundsfahne und, des von Münchener Frauen gestifteten Fehnenbands in feierlicher Weise erfolgen wird. Gestern erschien die erste Nummer der „Festzeitung“ zum zweiten deutschen Saͤngerbundesfest, Ein herrlicher poetischer Gruß von Hermann chmid an die Sänger steht an ihrer Spitze, den Hauptinhalt aber bildet eine von Ernst v. Destouches, un serm bekannten Stadtchronisten, auf Einladung des Centralausschusses verfaßte Geschichte der Sanges⸗ pflege und Sängervereine in der Stadt München. Dieselbe schildert, wie am Hofe der Bayernfürsten zu München und im Schoße der kunstsinnigen Bevölkerung dieser Stadt sich die Sangeskunst don je gleich liebevoller, begeisterter Pflege erfreute. Sieser geschichtliche Abriß wird eine bleibende schöne Erinnerung an das Fest und ein will— kommen er Beitrag zur Stadigeschichte sein. Am Montag wird in den drei Königlichen Theatern ein Prolog von Martin Greif zur Ein⸗

relle. Hxereices de Style frangais, Mittwoch von 45 Uhr, unter Leitung

Bäder⸗Statistik.

Augustusbad bis 24. Juli.. Baden (bei Wien) bis 31. Juli. ö Borkum bis 19. Juli Colberg bis 31. Juli. ö k . rei⸗Aehren (Elsaß) bis 25. Juli Eilsen bis 30. Juli . ö . ö.

Johannisbad bi Ischl bis 31. Juli

Tarlsbad bis Z. August

Karlsbrunn bis 31. Juli.... Kestenholz (Eisaß) bis 25. Juli Kissingen bis 1. August ... Königstein bis 25. Juli Kreischa bis 7. August. Kreuzen bis 31. Juli Kudowa bis 25. Juli Län den bi we, Lang enau bis 27 Juli... Langen schwalbach bis 5. August Marienbad bis 3. August. Mn st er a. St. bis 31. Juli. Nie derbronn (Elsaß) bis 25. Juli Nerd erney in, Obersalzbrunn bis 29. Juli

olzin bis 26. Juli.... yrment bis 4. August Reichenhall bis 5. August 11 Rohitsch⸗Sauerbrunn bis 31. Juli Rethenfe lde ie nn Jun! Roznau bis 31. Juli .. Salgzbrunn bis 29. Juli.. Salzhemmendorf bis 30. Juli Schandau bis 3. August ... Schweizermühle bis 8. August Sulzbach (Elsaß) bis 25. Inli. Sulzbad (Elsaßz bis 25. Fuli. Sulzmatt (Elsaß) bis 25. Juli, 8e, n , anl. Teplitz-Schöngu bis 6. August ; . har nn e,, , iii; . Warm bad (bei Wolkenstein) bis 6. August Harn em nn, ,,,, ,,,, Wartenberg bis 31. Juli. Weilbach bis 5. Augunft Wiesbaden bis 8. August Wiesenbad big 7. August,.. Wildbad⸗Gastein bis 31. Juli Wildungen bis 6. August

Redaltion und Rendantur: Schwieger. Berlin: Verlag der Expedition (Ke ssel). Druckt W. Elsner.

Drei Beilagen leinschließlich Böͤrsen · und Handelsregister Beilage Nr. 144).

leitung der Festvorstellungen vorgetragen.

ö . zu verzinsen und,

M 186.

Königreich Preußen.

Privilegium wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender Obliga⸗ ionen der Stadt Insterburg zum Betrage von 225,000 Mark Reichswährung.

Vom 6. Juli 1874.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ze. Nachdem der Magistrat der Stadt Insterburg im Einverständ⸗ nisse mit der Stadtverordnetenversannnlung darauf angetragen hat, zur Tilgung der durch das Privilegium vom 12. März 1864 (Ges. S. pro 1864 Seite 159) genehmigten fünfprozentigen Obligations⸗ Anleihe im Restbetrage von noch 75,000 Thlr. eine Anleihe in Höhe

von 2265, 000 Reichsmark aufnehmen und zu diesem Zwecke auf seden

Inhaber lautende, mit. Zinscoupons versehene Stadt⸗Obligationen ausgeben zu dürfen, ertheilen Wir in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 durch gegenwärtiges Privilegium zur Ausstellung von V5, 9000 Reichsmark Obligationen der Stadt Inster⸗ burg, welche in 375 Apoints à 609 Reichsmark nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit vier und ein halb vom Hundert von Seiten der Gläubiger un⸗ ündbar, vom Jahre 1875 ab nach dem festgestellten Tilgungs—⸗

plane durch Ausloosung von jährlich drei und einem halben Prozent

des Kapitalbetrages, unter Hinzurechnung der durch die Tilgung erspar⸗ ten Zinsen, innerhalb längstens neunzehn Jahren zu amortistren sind, mit Vorbehalt der Rechte Dritter, Unsere landesherrliche Genehmi⸗ gung, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obligationen in An inn ihrer Befriedigung eine Gewährleistung des Staats zu be⸗ willigen Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Instegel. Gegeben Bad Ems, den 6. Juli 1874. (H. S.) Wilhelm. Camphausen. Gr. zu Eulenburg. Dr. Achenbach. Regierungsbezirk Gumbinnen. (Stadtwappen. ) k Insterburger Stadt⸗-Obligation (Trockenstempel.)

über Sechshundert Mark Reichswährung.

rovinz Preußen. 9 em sion III. Steuerstempel.

Der Magistrat der Stadt Insterburg urkundet und bekennt hierdurch, daß der Inhaber dieses Anleihescheins den Betrag von „Sechshundert Mark Reichswährung“, deren Empfang wir bescheinigen, und welche einen Theil des auf Grund des landesherrlichen Pripile⸗ giums vom 6. Juni 1874 aufgenommen, mit vier und einem halben Prozent zu verzinsenden Darlehns von 25,090 Mark Reichswährung bilden, von der hiesigen Stadtgemeinde zu fordern hat. Die Rück— zahlung der ganzen Schuld geschieht vom Jahre 1875 ab, binnen längstens 19 Jahren nach Maßgabe des festgestellten Tilgungsplanes dergestalt, daß die in diesem mit jährlich drei und einem halben Prozent der gesammten An leihe unter Hinzurechnung der durch durch die Tilgung ersparten Zin⸗ sen, ausgeworfene Amortisationsrate in den Stadthaushalts⸗Etat auf⸗ genommen wird und aus diesem Tilgungsfonds die Obligationen ein⸗ gelöst werden. Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldver⸗ schreibungen wird durch das Loos bestimmt. Die Stadtgemeinde Insterburg behält sich jedoch das Recht vor, den Tilgungsfonds zur Ausloosung von Obligationen zu verstärken, fowie die noch umlaufen den Schuldverschreibungen auf einmal zu kündigen, oder dieselben behufs der Vernichtung theilweise oder auf einmal freihändig zu erwer⸗ ben. Den Inhabern der Obligationen steht kein Kündigungsrecht zu. Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Obligationen werden unter Bezeichnung ihrer Nummern, sowie des Termins, an welchem die Rück zahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekannt⸗ machung erfolgt spätestens drei Monate vor dem Zahlungs- termine in dem Deutschen Reichs und Königlich Preusischen Staatz⸗Anzeiger, in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Gumbinnen und in der Insterburger Zeitung. Falls eines dieser Blätter eingehen sollte, wird durch den Magistrat zu Insterburg mit Zustimmung der Königlichen Regierung ein anderes substituirt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1875 ab in dem Monat Juni jeden Jahres durch den Magistrat. Die Auszahlung der ausgeloosten Obli⸗ gationen findet vom 2. Januar des nächsten Jahres ab stalt.

Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 39. Juni und 31. De—= zember, mit vier und einem halhen Prozent jährlich verzinst. Die Auszahlung der Zinsen und des Kayitals erfolgt gegen bloße Rück= gabe der ausgegebenen Zinsscheine, beziehungsweise dieser Schuldver⸗ schreibung, bet der Stadt-Hauptkasse zu Insterburg in der nach dem Eintritt der Fälligkeit folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschreibung sind auch die dazu ge⸗ hörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapitale abgezogen.

Die ausgeloosten beziehungsweise gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb 530 Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht, erhoben worden, sowie die innerhalb 4 Jahren nach Ablauf des Fälligkeits. jahres nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadtgemeinde Insterburg und verstärken den Amortisationsfonds.

Das Aufgehot, und die Amortisation verlorener oder vernich⸗ teter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Verordnung vom 16. Juni 1819 wegen des Aufgebots verlorener oder vernichteter Staatspapiere 5. 1—12 mit nachstehenden näheren Bestimmungen bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Insterburg: . .

a. die im 5§. 1 jener Verordnung vorgeschriebene Anzeige muß dem Magistrat in Insterburg gemacht werden, welchem alle diejenigen Geschäfte und Befugnisse zustehen, die nach der angeführten Verord— nung dem Schatz⸗Ministerium zukommen; gegen die Verfügungen des Magistrats findet Rekurs an die Königliche Regierung zu Gumbin— nen statt;

Beilage

Berlin, Montag, den 10. August

b. die in den 55. 6, 9 und 12 jener Verordnung vorgeschriebenen Bekanntmachungen sollen durch diejenigen Blätter geschehen, durch welche die ausgeloosten Obligationen veröffentlicht werden.

Zinsscheine können weder aufgeboten noch amortisirt werden. Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust derselben vor Ablauf der vier⸗ jährigen Versährungsfrist anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zinsscheine durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjaͤhrungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht zum Vorschein gekom— menen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden.,

Mit dieser Schuldverschreibung sind acht halbjährliche Zins scheine ausgegeben; die ferneren Zinsscheine werden für fürfjährige Perioden ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Zinsschein— Serie erfolgt gegen Ablieferung des der älteren Serie beigedruckten Talons bei der Stadt -Hauptkasse zu Insterburg. Beim Verluste des Talons erfolgt die , der neuen Zinsschein Serie an den ir. der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschieht.

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die Stadtgemeinde Insterburg mit ihrem Vermögen und ihrer Steuerkraft. ö

Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Untersckrift ertheilt.

Insterburg, den.. ten j

Der Magistrat. 6 (Unterschrift des Dirigenten und eines Magistrats, Mitgliedes unter Beifügung der Amtstitel.) Eingetragen in die Kontrole

Fol Nr

Die Stadthauptkasse.

Unterschrift des Rendanten. ; . ; Anmerkung: Die Unterschriften sind eigenhändig zu vollziehen.

Regierungsbezirk Gumbinnen. Zinsschein Nr. . . . über ( 133 Reichsmark, schreibe „dreizehn einhalb Reichmark“ Zinsen der Insterburger Stad t⸗Obligation Nr III. Emission über 06090 Reichsmark.

Provinz Preußen.

Inhaber dieses Zinsscheins empfängt am .. ten 135 die halbjährlichen Zinsen der Stadt-Obligation Nr.. mit drei⸗ zehn einhalb Reichsmark aus der Stadt-Hauptkasse hierselbst. Insterburg, den ... ten . ; Der Magistrat. Die Stadt ⸗Hauptkasse. (Unterschrift des Dirigenten und (Unterschrift des Rendanten.) eines Magistrats⸗Mitgliedes.])

Anmerkung. Die Unterschriften des Dirigenten und des Magistrats⸗ Mitgliedes können mit Lettern oder Facsimilestempeln gedruckt werden; doch muß jeder Zinsschein mit der eigenhändigen Unter⸗ schrift eines Kontrolbeamten versehen sein.

Provinz Preußen. eh er uns sbez irt Gumbinnen. alon zur Obligation der Stadt Insterburg. III. Emission.

Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe bei der Stadthauptkasse hierselbst zu der Insterburger Stadt⸗-Obligation Nr. ... . über 600 Reichsmark III. Emission, die ... te Serie Zinsscheine für die fünf Jahre 15. . bis 18 ., sofern nicht von dem Inhaber der Obligatien gegen diese Ausreichung bei dem unterzeich⸗ neten Magistrate rechtzeitig protestirt worden ist.

Insterburg, den .. ten 1

Der Magistrat.

(Unterschrift des Dirigenten und eines Magistrats⸗-Mitgliedes). Anmerkung. Die Unterschriften können mit Lettern oder Facsimile⸗

stempeln gedruckt worden; doch muß jeder Talon mit der eigen⸗

händigen Unterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.

Kriegs⸗Ministerium. Allerhöchste Kabinetsordre vom 18. Juli 1874 be—⸗ treffend die Uniform der Artillerie.

Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich in Verfolg Meiner Ordre vom J. Mai er. hinsichtlich der Bekleidung und Ausrüstung der Artillerie Folgendes:

1) Saͤmmtliche Offiziere, Unteroffiziere, Trompeter und Fahrer der Feld⸗AUrtillerie erhalten die Uniform und Ausrüstung der reitenden Artillerie, mit der Maßgabe jedoch, daß die Waffen⸗ röcke der Offiziere und Mannschaften der beiden Garde⸗Feld⸗ Artillerie⸗Regimenter, sowie der gesammten reitenden Artillerie den schwedischen, diejenigen aller übrigen Offiziere und Mann⸗ schafften der Feld⸗Artillerie dagegen den brandenburgischen Aermel⸗ Aufschlag beibehalten sollen. Hinsichtlich der Farbe der Ueber⸗ röcke der Offiziere und des Tragens der Haarbüsche verbleibt es bei den bestehenden Bestimmungen. .

2) Bei beiden Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗Regimentern sind die Felder in den Epauletts resp. die Achselklappen, wie bisher, von rothem Tuch. Das 1. Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗ Regiment erhält in den Epauletts resp. auf den Achselklappen eine Granate mit 3 Flammen in gelbem Metall resp. gelb kameelgarnener Schnur nach beifolgender Probe. Ausgenommen hiervon sind die Of⸗ fiziere und Mannschaften der reitenden Abtheilung dieses

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Käöniglich Preußischen Staats⸗Anzeiger. 1

herigen Form beibehalten. Das 2. Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗Regi⸗ ment hat in den Epauletts resp. auf den Achselklappen eine Granate mit einer Flamme in gelbem Metall resp. gelb kameel⸗ garnener Schnur nach beikommender Probe zu tragen. 3) Die Fuß⸗ Artillerie hat fortan weiße Felder in den Epau⸗ letts resp. weiße Achselklappen, das Garde⸗Fuß⸗Artillerie⸗Regi⸗ ment ohne, die übrigen Fuß⸗Artillerie⸗ Regimenter mit goldenen resp. rothen Nummern zu tragen. Das Garde⸗Fuß⸗Artillerie⸗ Regiment behält den bisherigen schwedischen Aermelaufschlag, während die übrigen Fuß⸗Artillerie⸗Regimenter den brandenbur⸗ gischen Aermelaufschlag zu tragen haben. Die Säbeltroddel der Fuß⸗Artillerie ist künftig diejenige der Infanterie. Im Uebrigen behält die Fuß⸗ Artillerie ihre bisherige Uni⸗ form und Ausrüstung. . ö. Kriegs⸗Ministerium hat hiernach das Weitere zu ver⸗ anlassen. Wildbad Gastein, den 18. Juli 1874.

Wilhelm.

v. Kame ke.

An das Kriegs⸗Ministerium.

Erlaß vom 23. Juli 1874 betreffend die Militärdienstpflicht der Theologen. Gemäß 5§. 22 des Reichs⸗Militärgesetzes vom 2. Mai d. J. (R. G. Bl. S. 45) dürfen Befreiungen der Theologen vom Mi⸗ litärdienst in Berüͤcksichtigung ihres Berufes nicht mehr von den Ersatzbehörden dritter Instanz, sondern nur in der Ministerial⸗ instanz ausnahmsweise bewilligt werden. Von der letzteren ist hierbei als Regel festzuhalten, daß nur solchen Theologen geeignetenfalls die Befreiung zu gewähren ist, welche bei dem Inkrafttreten des Reichs⸗Militärgesetzes das 23. Lebensjahr be⸗ reits überschritten hatten, da alle diejenigen, welche zu dem ge⸗ dachten Zeitpunkte im Lebensalter noch nicht so weit vorge⸗ schritten waren, der einjährig⸗freiwilligen Dienstpflicht ohne er⸗ heblichen Nachtheil für ihr Studium genügen können. Theologen, welche bisher auf Grund des 8. 44 Nr. 1 der Militär⸗Ersatzinstruktion zurückgestellt worden sind, darf ohne Rücksicht auf ihr Lebensalter die Berechtigung zum einjährig⸗ freiwilligen Dienst von den Ersatzbehörden dritter Instanz nach⸗ träglich ertheilt werden, sofern sie bei dem Ablauf des ihnen er⸗ theilten Ausstandes die erforderliche Bildung nachweisen. Berlin, den 23. Juli 1874. Der Reichskanzler. Der Kriegs⸗Minister. Im Auftrage: Eck. v. Kame ke.

Statistische Nachrichten.

Dem Bericht der, Steuer und Einquartierungs⸗ Deputation der Stadt Berlin entnehmen wir weiter bezüglich der Einschätzungs⸗Resultate, daß im Ganzen 271,267 Personen eingeschätzt worden sind, darunter 140,298 unter 300 Thlr. und 6705 über 1000 Thlr. Einkommen; im Jahre 1872 war die Gesammtzahl der Eingeschätzten nur 246484. wobei besonders zu beachten, daß die Zahl der unter 360 Thlr. Eingeschätzten gleichwohl sich bedeutend höher stellte, indem sie 155,989 Personen betrug. Auf höher als 1000 Thlr. waren veranschlagt nur 2220, so daß sich also hier für 1873 mehr als das Dreifache ergab. Zur Staats- Einkommen⸗ steuer waren veranlagt 18,919 Personen gegen 16499 im Jahre 1872 und zwar ist eine entsprechende Zunahme in sämmtlichen Steuerstufen zu erkennen. Die letzte (360) war sogar um das Doppelte von 4 auf 8 gestiegen. Ebenso zeigten die eingeschätzten juristischen Personen, die is zur 67. Steuerstufe (780, 000-800 990 Thlr.) gingen, ein Mehr von 159. Reklamationen gegen die Ein⸗ kommensteuer waren eingegangen 10,161 (im Jahre 1872 nur 9753), von ihnen wurden durch Befreiung 6675, durch Ahweisung 1874; von den Reklamationen gegen die Staats-Einkommensteuer wurden 1196 berücksichtigt, darunter 385 bis zu gänzlicher Befreiung von der⸗ selben. Bei dem Exekutionsamte des Magistrats sind insgesammt 312904 Exekutionsaufträge eingegangen, deren Gebühren allein 20,6965 Thlr. betrugen. Von ersterer Zahl wurden erledigt durch Zah⸗ lung bei der Präsentation ohne Mahnung 9661, durch Zahlung bei der Mahnung 147611, durch Zahlung bei der Versiegelung 662495. durch Stundung, Erlaß oder Sistirung 35,538. Fruchtlos fielen 33658 Exekutionen aus; zur wirklichen Pfändung kam es nur in 272 Fällen, von denen noch 97 durch Zahlung vor der Pfändung, 31 durch Erlaß oder Freigabe auf Intervention erledigt wurden. Die Hauptmasse der Exckutionsaufträge beträgt Mieths« und Einkommen⸗ steuerreste und zwar lagen hier 131,366 resp. 153,013 Fälle vor. Es folgen Schulversäumnißstrafen mit 11,799 Fällen, von denen übrigens 5116 mit fruchtloser Exekution endeten, eine sehr hohe Zahl, da bei den vorher erwähnten Steuerresten nur 9644 und 18,989 Fälle fruchtlos sich erwiesen. Die Hundesteuer beanspruchte 593 Exeku⸗ tionen, von denen sogar 2 bis zum Verkauf der gepfändeten Sachen führten; bis zu letzterer Maßregel führten überhaupt 140 Fälle. Schließlich bemerken wir daß im Jahre 1873 die Zahl der besteuerten, in Berlin und dessen Weichbild belegenen Grund stücke, welche Privatpersonen, inkl. der gewerbtreibenden Gesellschaften gehören, deren Gesammter⸗ träge daher vollständig bekannt sind, 686 beträgt; von ihnen liefern 16 keinen Ertrag, 83 einen solchen von 1100 Thlr., über 100990 Thlr. 301, über 10000 Thlr. 165, über 30 000 Thlr. 8, zwischen 35

Regiments, welche Epauletts und Achselklappen in der bis⸗

bis 40, 000 Thlr. 2, zwischen 50 60,900 und 70 80, 000 je eine.

2 z X Inserate für den Deutschen Reichs- u. Kgl. Preuß. Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Inseraten⸗Expedition ;

des Nentschen Reichs-Anzeigers and Königlich . Kreußischen Staats- Anzeigers Berlin, 8. W. Wilhelm Straße Nr. 82. 1 .

i nd Untersuchungs⸗Sachen. Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen haben oder n , a nng sich nach eireichtem militärpflichtigem Alter außer⸗

Der am 29. April d. Is. hinter den Zimmer. gesellen Ferdinand Johann Friedrich Marquardt . . n mus Kannenberg erlaffene Steckbrief ist erledigt,. es Naugard, den 1. August 1874. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

pflichtigen ) Carl Chri ; geboren am 22. Oktober 1853, zuletzt in Schinne

Ste cbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. n ; ĩ ö Subhahattonen, Aufgebote, Joriadungen 3. Jerschis dene eka nntimachungen. u. dergl. Litergzische A3 gen

Rerkänßfe, Verzachtungen, Submisftenen zt. 3. Familie n⸗Nachrichten. k— Amortisation, Zinszahlung u. s. w.

von öffentlichen Papieren. Erscheint in separater Beilage.

desgebiets aufhalten, auf Grund des

toph Bertkau aus Schinne,

8. Industrielle Etaptiffements HFabrifen u. Srrkß handel. GCGentral⸗ Haadeltz⸗Register (einschl. Konkurse).

1 lichen Verhandlung der Sache auf den 15. Okto⸗ ber 1874, Vormittags 9) Uhr, im Sitzungssaale hierselbst Halsstraße Nr. 256 anberaumten eutschen Strafgesetzbuches, sowie des , , . der ö , esetze Ma 6 gegen die Militär- festgeseßten Stunde zu erscheinen und die zu ihrer i f genf gig 96 . Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Ste le zu bringen, oder solche dem Gerichte so zeitig vor

dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben

. . entlicher n eiger * e Jnser te nchmen n. Tic ant orisfcse Annoncen. Cecpedision ö; d 3. von Rudolf Mosse in Berlin, Breslau, Chemnitz,

Cöln, Dres den, Dortmund, Frankfurt a. M, Halle a. S,

an, . Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß⸗ urg i. E., Stuttgart, Wien, Zůrich nnd deren Agenten,

sowie alle übrigen größeren Munonten. Dnremns.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

336! Subhastatigus⸗Patent.

Die zur Konkursmasse der Westend-Gesell⸗ schaft S. Quistor , . hierselbst gehörigen, in Tempelhof ehen ariendorf ,. im Grundbuch von Tempelhof Band IV., Blatt

Oeffentliche Vorladung. Durch Beschluß des sich aufhaltend, 2 Wilhelm Carl August Heinrich bees ft nes enkznm n. Ce gh cgäe nn l, hä, Ren Grundbuch von Martenderf Bandes,

unterzeichneten Gerichts vom 31. Juli 1874 ist auf

durch zu entziehen gesucht zu haben, daß sie ohne

Hain aus Stendal, geboren am 28. Juni 1852, zu⸗ die Anklage der Königlichen Staatsanwaltschaft vom letzt in Stendal sich aufhaltend, 3) Hermann David⸗ 28. Juli er. im Jahre 1874 dem Eintritt in den sohn, geboren am 12. Dezember 1853 zu Havelberg,

ĩ 8 der Flotte sich da⸗ zuletzt in Arneburz sich aufhaltend, die Untersuchung ,, 9. , , wt, ö. net. Die Angeklagten werden zu dem, zur münd⸗

Stendal, den 31. Juli 1874.

Königliches Kreisgericht. JI.

bleibens der Angeklagten wird mit der Untersuchung Blatt Nr. 109 verzeichneten Grundstücke nebst Zu und Entscheidung in contumaciam verfahren werden. behör sollen

den 16. September 1874, Vormittags 11 Uhr, Abtheilung. an hiesiger Gerichtsstelle, Jim merstraße 25, Zimmer 12,