1874 / 197 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 22 Aug 1874 18:00:01 GMT) scan diff

Bemerkungen. Die Angaben der Cinnahmen des laufenden am 1. Jahres (Col. 3 Uu. 5) sind mit Vorbehalt näherer Feststellung, die An⸗ gaben des verflossenen Jahres (Col. 8 u. 10) nach Maßgabe der

inzwi lgt st ! n nn,,

15. April v.

1399 Meilen lang am 15. August v. J. dem offentlichen Verkehr

übergeben sind.

) Die Baulänge der 2 beträgt 229 Meilen. 7 Be⸗

n nach dem Saarhafen bei Oo Meilen lang, sowie die, in Deutsch⸗Lothringen belegenen Strecken von Gas und Oo Meilen Länge. Hiernach beträgt die Betriehslänge

triebe gehört noch die Zweigba

23,9 Meilen.

) ir, ist eröffnet: am 15. November nv. Hanau⸗Frankfurt ⸗Sachsenhausen⸗, 2. Meilen lang und im Betriebe neu hinzugetreten: alte Strecke Frankfurt Offenbach mit O Meilen.

Angaben enthalten nur den preuß Antheil, wobei die Ein⸗ nahmen nach Maßgabe des verwendeten Anlagekapitals in Ansatz ge⸗

Brieger, Nieder⸗

8 u. 16) Diese

kommen sind.

AI. * 13) Mit Einschluß der Wilhelms, Neiße 1 Zweighahn und Posen⸗Thorn⸗Bromberger Eisen ahn. Von etzterer Bahn ist die Strecke ‚Inowraclaw⸗Thorn“, 53s Meilen lang,

trecken Berlin⸗Eydtkuhnen, Küstrin e. Bromberg⸗Otloczyn, Dirschau⸗Neufahrwasser, Petershagen. am 8.

üdersdorf, Schneidemühl⸗Dirschau und Thorn · InTerburg, wovon die Strecke 4 ard⸗Hoch⸗Stüblau, 29 Meilen lang, am 1.

und Konitz Hoch⸗Stüblau mit „Osterode⸗Allenstein“ A2a) H

uli v. J. eröffnet. Von

ril d.

Warburg

alstatt, 2b) Am 1. April d.

J.. die Strecke lin⸗ Stettiner Eisenbahn.· Gesellschaft

B. 12) Durch die am 15. Mai

M* X Inserate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß. Staats Anzeiger, das Central Handelsregister und das Postblatt nim mt an: die Inseraten⸗Expeditton

des Aeutschen Reichs- Anzeigers and Königlich

Rreußischen Ktaats - Anzeigers:

Berlin, 8. W. Wilhelm · Straße Nr. 32.

1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

2. . Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Snbmisstonen ac.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w.

3568

von öffentlichen Papieren.

aufgeführten Kapitale entfallen auf e. 21, S , 000 Thlr.

A 19) Von der Breslau⸗Mittelwalder Bahn stehen die Strecen: Breslau ⸗Wartha“,, Camenz Frankenstein und, Leobschũtz⸗Jägerndorf⸗ im Betriebe, wovon eröffnet sind: Münsterberg Wartha“ Ja Meilen, uni v. J., Leobschütz / Jägerndorf“, 2,“ Meilen lang, am 25. Earn er v. J. und „Camenz-⸗Frankenstein“, 1,1 Meilen lang, am

iervon ist am 6. Janugr v. J. die Strecke , Bestwig⸗ s, n Meilen lang, am 1. Oktober v. J die Strecke ‚Sden⸗ firchen Jlich. ren. Stolberg /, de. Meilen lang, am 1. Jnnuakt 7. 3 die Strecke ‚„Ueberruhr⸗Dahlhausen“ die Strecke ‚Oberhagen⸗Dahl“, Oos M h

J. die Strecke dr nn Ger , 333 Meilen lang, eröffnet. ist die Strecke „Finnentrop⸗Attendorn“,

1,1 Meilen lang, in Betrieb gesetzt.

B de) Die Angermünder⸗Schwedter Bahn, deren Betrieb die Ber⸗

zember v. J mit 3,1 Meilen eröffnet. Ein) Die Angaben beziehen sich auf die Hauptbahn, die Schöne⸗ beck⸗Staßfurther Zweigbahn und die Strecke

erbauten Strecke ‚Burg⸗Centralbahnhof Magdeburg und Betriebzein⸗

stellung der älteren Strecke ‚Burg⸗Gerwisch“, sind der früheren Be— triebslänge 1ü55 Meilen hinzugetreten.

Deffentlicher Anzeiger.

dem in Col. 28 unter a. und b. 12 49. . 36 J. eröffnet.

1. Juli Neu erö

„g., Ml. lang, am 15. März d. J. J. dem

eilen lang, und am 1. Juni d.

übernommen hat, ist am 15. De= B. 15

Tettenborn⸗Nordhausen !?. v. J. erfolgte Eröffnung der neu⸗

J. eröffnet.

5. Industrielle Etablifsements, Fahriken u. Großhandel 8. Verschiedene Bekanntmachungen.

J. Literarische Anzeigen.

3. Familien- Rachrichten.

3. Central-Handels⸗Register (einschl. Konkurse). *

35 Inserate nehmen an; die autorisirte Annoncen⸗Expedition von gtubolf Mosse in Berlin, Breslau, en, Cöln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M, Hallea S, amburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß urg i. E., Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaus.

Erscheint in separater Beilage.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Königliche Rheinisch⸗Westphälische

Polytechnische Schule zu Aachen.

Beginn der Vorlesungen Anfang Oktober dieses Jahres. Programme, Aufnahme⸗Bedingungen 2c. von den Direktor, Baurath v. Ka ven, franco gegen 10 Sgr. in Briefmarken. ; .

. . nönere Hann edle ls- Hach-SCHheanle

ö

.

boy)

5) Direktor W. Herzog in Bielefeld,

6) Wilhelm Klein, in 366. Gebr. Klein in Dahlbruch bei Siegen, th Eugen Kühnemann in Berlin, Lilienstern, General⸗-Direktor der Königin ⸗Marienhütte in

7) Geheimen Finanz⸗Ra 8) Alexander Rühle von Cainsderf bei Zwickau,

N Dr. J. B. Moritz in Mainz, stellvertretender Vorsitzen der

10 Berg⸗Direktor . Volkmar Opye in othschild in Stuttgart

12) Commerzien⸗Rath L. Schwartz kopff in

13) Adolph Werther, Fabrikbesitzer in Breslan,

14. Oscar Baren von Wobeser, Eisenbahn Bauunternehmer in Gera.

11) Commerzien⸗Rath

Leipzig, den 18. August 1874.

Allgemeine Unfall⸗Versichernngs⸗Bank

und Dentsche Unfall- und Invaliditäts⸗-Versicherungs⸗-Genossenschaft in Leipzi 2

Penmsiomnt- n. Erziehungs- Institut.

gültiger Tenrgnisse für den eim- jů‚ erig - Frein iüllixem NHilitärdiemst

Aus fühnrlichem Erospect durch den Direktor ß

. Bekanntmachung. . In Gemäßheit des 8. 57 der Bank-Statuten bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß der Aufsichtsrath unserer Institute nunmehr aus folgenden Herren gebilder wird:

13 Geheimen Regierungs-Rath Dr. Druckenmüller in Düsseldorf, Vorfitzender,

2) Herm. F. Giesecke, in Firma Giesecke C Devrient in Leipzig,

3) Commerzien Rath Eduard von Hallberger in Stuttgart,

4 Louis Haniel, in Firma Haniel & Lueg in Düsseldorf,

„Hie Anstalt ist zu,. Ausstellumg berechtigt.“ Das Winter-Semester beginnt am 8. Oktober er. Hr. Wann.

Zwickau, Berlin,

ig.

3407

angegeben ist.

Als Stellen, an denen die Aktien deponirt werden können, bezeichnen wir außer unserm Sureau: die Duisburg Ruhrorter Bank in Duisburg, die Bergisch⸗Märkische Bank in Düsseldorf und

leck & Scheuer in Düsseldorf und

ärkische Bank in Elberfeld.

865 . Tageserdnung:

Abänderung der Statuten unter Zugrundelegung Fer Vorschläge der in der Generalversammlung

die Herren D. die Bergisch⸗

vom 4. Mgi a. er. gewählten Kommission.

. Wir machen darauf aufmerksam, daß nach 5§. 26 der bestehenden Statuten Abänderungen der⸗ selben nur in einer ordentlichen oder außerordentlichen Generalversammlung, in welcher die Erschienenen wenigstens drei Viertel sämmtlicher ausgegebenen Aktien vertreten, beschlofsen werden können.

den 6. August 1874.

Der Vorstand.

Niederrheinische Hütte bei Duisburg,

Nheinische Bergbau⸗ und Süttenwesen⸗ Aktien⸗Ge sell schaft.

Wir beehren uns hiermit, die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der

am 2H. September a. Curkr., Nachmittags A Uhr, im Saale des Hochfelder Kasino's hierselbst beginnenden außerordentlichen Ge⸗ neralversammlung egebenst einzuladen.

Wer an der Generalversammlung theilnehmen will, muß seine Aktien während der letzten vier Wochen vor dem Termine an den vom Vorstande bekannt zu machenden Stellen deponirt halten. Auf Grund der ihm darüber auszustellenden Bescheinigung wird im Versammlungslokale der Generalversamm⸗ lung eine Stunde vor dem festgesetzten Anfangs-Termine derselben durch den vom Vorftande hierzu beauf— tragten Begmten eine Eintrittskarte ausgehändigt, auf welcher die Anzah! der Stimmen, welche er vertritt,

Wir empfehlen dem landwirthschaftlichen Publikum zur Herbstbestellung unser bewährtes

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Bremen, im August 1874.

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; . a. 2947) Bremer Chemische Fabrik.

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. ner,, zu Walzenhausen am Bodensee (Schweiz). Dieses großartige Etablissement vereinigt die Vortheile des

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schen Entwickelung der

Jugend. Wegen ihrer Lage an einem vielbesuchten Luftkurorte empfiehlt sich

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Pankow, den 21. August 1874.

Der Amts Vorsteher. Schwartze.

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Basel. deutschen Hof. Sch weiꝝ.

Gegenüber dem . (vom selben Bahn⸗ hof direkte Verbindung nach allen Richtungen). Be⸗

quemlichkeit für die Zollrevision. Post⸗, Telegraphen⸗

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Wir nehmen Bezug auf 5§. 22 des Statuts und bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß die diesjährige ordentliche Generalversammlung am Freitag, den 25. September a. C., Vormit⸗ tags 10 Uhr, beim Herrn Gastwirth Soeding, „Kaiserlicher Hof“ zu Bochum, stattfinden wird.

Besonderer Gegenstand der Tagesordnung:

Abänderung des §. 2 des Statuts, betreffend Sitz der Gesellschaft.

Eintrittskarten zur Generalversammlung sind Ta⸗ ges zuvor in dem zu diesem Zwecke bei Herr Soe⸗ ding eingerichteten Buregu gegen Deponirung der Aktien in Empfang zu nehmen.

Bochum, den 26. August 1874.

Der Verwaltungsrath. Victor de Ball. rdmann.

us Berlin⸗Hamhurger

hn.

d Zestt

Abfahrt von Berlin 27 Uhr Nachmittags, Nückfahrt, Nauen 8 , Abends, Rückfahrt, Spandan 8 und 94 Uhr Abends. Der Billetverkauf für den Extrazug findet in Berlin auf der Ankunftsseite des Empfangsgebäudes statt. Auch halten die um 8 Uhr Morgens und um 11 Uhr 15 Min. Vormittags von Berlin abgehenden regelmäßigen Züge an diesen Tagen bei Finkenkrug an. Zu dem um 8 Uhr 57 Min. Abends von Spandau abgehenden Schnellzuge werden nur . viel Billets ausgegeben, als leere Plätze m 3 vorhanden * . Berlin, 6. Mai 1874.

Die Direktion.

u. 86 2

2 8

Der Verwaltungsrath, der Großen Russischen Eisenba hn⸗Gesellschaft hat mit der General⸗Direktion der Verkehrs, Verwaltungen des Großherzogthumz Finnland die Vereinbarung getroffen, alle vom Aug. lande nach den Zollämtern resp. Eisenbahnstationen Terioki, Wiborg, Tawasthus und Helsingfors be— stimmten transito, wie auch verzollte Güter mit nach⸗ stehenden direkten Adressen zur Beförderung zufn—

lassen. An die Große Russische Eisenbahn - Gesell.

schaft, Station St. Petersburg. zur Weiterbeföͤrde⸗ rung an in Station Terioki resp. Wiborg, Tawasthus oder Helsingfors der Finnlaändischen Cisenbahn. Wir bringen dies hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, daß bei derarti⸗ gen Sendungen Nachnahmen nicht zulässig sind. Bromberg, den 14. August 1874. Königliche Direktion der Ostbahn.

lz6886 Oberschlesische Eisenbahn.

Am 20 August er. tritt zum Schlesisch⸗Polnischen Verbandtarif ein 9. Nachtrag mit Zusatzbestimmun— gen zu dem neuen Betriebs⸗Reglement für die Eisen⸗ bahnen Deutschlands in Kraft.

Breslau, den 14. August 1874. .

Am 1. September er. treten zum Nordbeutsch Stettin: und S fc enn fh. Ml Ver⸗ bandtarife Nachträge mit Klassifikations⸗Aenderum⸗ gen in Kraft; ferner wird von diesem Zeitpunkte ab die Strecke Sorau⸗Cottbus-Halle für den Verkehr mit Magdeburg und Buckau in ersteren Verband aufgenommen.

Breslau, den 16. August 1874.

Am 1. September er. tritt zum Stettin-Ober—= unggrischen Verbandtarife ein vierter Nachtrag mit direkten Tarifsätzen für Holztransporte von Statio = nen der Ungarischen Nordostbahn in Kraft.

Breslau, den. 16. August 1874.

Königliche Direktion.

zöse Werra⸗Eisenbahn.

Mit dem 25. August d. J. tritt für den direkten Transport von Steinkohlen und Kokes ab Zwickau nach Stgtignen der Werra⸗-Eisenbahn, unter gleich zeitiger Aufhekung des Tarifs vom 2. April 3 3 , Tarif in Kraft, welcher erhöhete Frachtsaͤhe enthält.

Nähere Auskunft ertheilen die Güterexpeditionen,

Erfurt, den 20. August 1874.

Die Direktion der Thüringifchen Eisenbahn⸗Gesellschaft.

3683

Italienisch⸗Deutscher Güter ⸗Verkehr win

Brenner ⸗Kufstein.

om 26. d. Mis. ab wird zu den Sätzen dee deutsch-italienischen Tarifs vom 1. November 187 ein, von der italienischen Regierung festgesette Steuerzuschlag erhoben. Die Tabellen zur Berech= nung desselben sind in unserem Geschäftslokale fir ö Preis von 2 Sgr. pro Exemplar käuflich Ru aben.

Cöln, den 20. August 1874. Die Direktion nder Rheinischen Eisenbahn ⸗Gesellschaft.

Redaktion und Rendantur: Schwieger.

Berlin: Verlag der Expedition (Kesseh. . Druck: W. El s ner. Vier Beilagen. leinschl. Börsen⸗ u. Handelsregister Beilage Nr. Iöz

Biederitz · dJerbst ', 3a Meilen lang ist am

; et ist ferner am 1. Juni d. J. die, mit 153 Meilen Länge. B 134 Magdeburg ⸗Halberstadt Thale mit den Ba then Halle Vienenburg, Güsten ⸗Staßfurth“, Frose Ballenstedt˖ Heudeber · Wernigerode. Magdeburg Wittenberge“, „Berlin. Lehrte⸗ und „Salzwedel ⸗Uelzen “, welche letztere Strecke am 15. April v' 7 mit einer Länge von 613 Meilen eröffnet ist.

B 1 Uelzen ⸗Langwedel, 12. Meilen lang, ist am 15. April v. etriebe übergeben.

16) Durch Eröffnung der Strecke: „Senftenberg⸗Landesgrenze“ und Uebernahme des Betriebes der sächsischen Strecke Landesgrenze · Camenz / sind am 1. Februar d. J. der Betriebslänge 4,iz Meilen hinzugetreten. Dieselbe hat sich um Has Meilen erhöht durch die am 1. Betrieb geh Strecke Lübbenau⸗Senftenber

ie Oberlausitzer Bahn (Kohlfurt . Meilen Länge am 1. Jun? d.

214) Durch Eröffnung der „Zeitz Leipziger ⸗Zweigbahn“ am 20. Ok. tober v. J. sind 5, g. Meilen dem Betriebe hinzugetreten.

B 230) Von der Venlo⸗Hamburger Bahn ist die Strecke Osnabrück. Hemelingen“, 165,3 Meilen lang, am 15. Wesel⸗Haltern“, 551 Meilen lang, am 1. März d. J., und die Sirecke Bremen · Harburg‘, 13,1 Meilen lang, am J. Juni d. J. eröffnet.

Wannseebahn⸗/ nstrecken Cö⸗

n ai in Faltenberg) ist mit 1.

Mai v. J., die Strecke

zum Deutschen Reichs⸗Anzei

M 197.

Per sonal⸗Veränderungen. Königlich Preußische Armee.

Offiziere, . ꝛc. A. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im stehenden Heere.

Bgbels berg, 11. August. Ge. v. Sponeck, Sec. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 109, auf ein Jahr zur Dienftleistung bei dem Drag. Regt. Nr. 22 kommandirt. v. Schenck II., Sec. Lt. vom Kaiser . Garde · Gren. Regt. Nr. 2, zur Dienstleistung bei dem Bez. Kommando des Res. Landw. Bats. Nr. 35 kommandirt.

„Babelsberg, 13. August. Frhr. v. Stein, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 32, in das Inf. Regt. Nr. Hl versetzt.

Babelsberg, 15. August. Hoffmann, Hauptm. und Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 62, dem Regt., unter Beförderung zum überzähl. Major, aggregirt. Engelmann, Pr. Lt. von mf Regt. zum Hauptm. und Comp. Chef befördert. Frhr. v. Korff, Major und ö. Stahgoffiz, im 1. Garde ⸗Ulan. Regt, mit der Führung des Ulan. Regts. Nr. 15, unter Stellung à a suite desselb, beauftragt. v. Schack, Major und etatsmäßig. Stabsoffiz im S. Garde ⸗Ulgnen⸗Regt., in gleicher Eigenschaft zum 1. Garde⸗Ulanen⸗ Regt. versetzt. v. Katte, Major vom 3. Garde⸗Ulan. Regt, unter Entbindung von seinem Kommdo. als Adjut. der Garde⸗Kav. Divi⸗ sion, als ekatsmäß. Stabsoffiz. in das 2. Garde⸗Ulan. Regt. versetzt.

B. Abschiedsbewilligungen. Im stehenden Heere.

Babelsberg, 11. August. Bötzel, Sec. Lt. und Feldjäg. vom Reit. Feldjäg. Corps, in Folge seiner Anstellung als Bic eres, der Abschied bewilligt, v. Paczens ky⸗Tenezin, Sec. Lt. vom Inft. Regt. Nr. 23, als Pr. Lt. mit Pension und der Armee⸗Uniform, v. Busse, See, Lt. vom Drag. Regt. Nr. 18, als Pr. Lt. mit Pension, der Abschied bewilligt. v. Normann, Sec. Lt. vom Ulanen⸗Regt. Nr. 1, als halbinvglide mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst ausgeschieden und zu den beurlaubten Offi⸗ zieren der Kavall. des Res. Landw. Bats. Nr. 35 übergetreten.

Babelsherg, 15. August. Schaum ann, 2berst von der Armee, mit Penston und der Uniform des Feld⸗Art. Regts. Nr. 10 zur Disposttion gestellt. 8. Klocke, Oherst-Lt. und Commdr, des Ulan. Regts. Nr. 15, als Oberst mit Pension und der Regts. Uniform der Abschied bewilligt. v. Da vans, See. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 110, als temporär ganzinvalide mit Pension unter dem gesetzlich en Vorbehalt gusgeschieden. Hofmann, unter dem gesetzlichen Vorbe⸗ halt ausgeschiedener außeretatsmäß. Sec. Lt., zuletzt in der 4. Ing. Inspektion, als temporär ganzinvalide die gesetzliche Pension bewilligt.

In der Reserve und Landwehr.

Babelsberg, 11. August. Schroeck, Sec. Lt. von der Inf. des 1. Bats, Landw. Regts. Nr. 52, mit Penston nebst Aussicht auf Anstellung im ö und der Landw. Armee⸗Uniform, der Ab⸗ schied bewilligt. .

Babelsberg, 15. August. Fischer, Sec. Lt., von der Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 17, mit der Landw. Armee⸗Uniform, Greiner, Sec. Lt. von der Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 22, mit der Landw. Armee⸗Uniform, Schultze, Sec. Lt. von der Art. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 43, mit Pension und der Landw. Armee Uniform, Wessel, Ser. Lt. von der Infant. des Landw. Bats. Straßburg i. /E, der Abschied bewilligt.

Königlich Bayerische Armee. Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ze. Abschiedsbewilligungen. Im stehenden Heere. Münch en, 8. August. Meier, Sec, Lt. im 11. Inf. Regt., mit dem Vorbehalt der gesetzlichen Dienstpflicht entlassen. München, 15. August. Ritter v. Mann-Tiechler, Sec. Lt. vom 4. Chevauxlegers-Regt., mit Pension zur Disp. gestellt. München, 16. August. v. Leonrod, Gen. Major und Com- mandeur der 3. Kap. Brigade, in Genehmigung seines Abschiedsgesu⸗

ches mit Penston zur Disp. gestellt.

In der Reserve und Landwehr. Durch Ministerial⸗Reskript. Münch en, 16. August, Frhr v. Aufseß zu Auf seß, Pr. Lt. a. D., als Adjut. beim Landw. Bez. Kommdo. Ansbach in Ver⸗ wendung genommen. . Durch Allerhöchste Kabinets Ordre. München, 8. August. Gr. v. Hundt, Res. Pr. Lt. vom 2. Chevauxlegers⸗Regt. auf sein Ansuchen verabschiedet, mit dem Char. als Pr. Lt. à la suite. . München, 14. August. Meiler, Landw. Sec. Lt. vom 2. Train Bat. auf sein Ansuchen verabschiedet. West erm ayer, Oberst⸗Lt. z. D. und Landw. Bezirks Commdr. von Nürnberg dieser Funktion enthoben, v. Moor, Oberst⸗Lt. z. D. und Landw. Bez. Commdr. von Ansbach zum Landw. Bez. Commdr, von Nürnberg, v. Lesuire, Rittm. z. D. und Adjut, beim Landw. Bez. Kommdo. Ansbach zum Landw. Bez. Commdr. dieses Landw. Bat. Bez. ernannt. . München, 15. August. Mayr, Landw. Sec,. Lt. vom 13. Inf. Regt, J Hauptm. z. D., mit Pension verabschiedet. Pöllath, char. Qberst a. D. die Entlassung aus dem Milit. Ver—⸗ band mit Pensionsfortbezug bewilligt. Im Sanitäts-Corps. München, 13. August. Dr. Pösch el, Assist. Arzt 1. Kl. vom 12. Inf. Regt. mit Vorbehalt der gesetzl. Dienstpflicht entlassen. Beamte der Militär-Verwaltung. Durch Allerhöchste Verfügung. München, 4 August. Schu st er, Zahlm. vom 4. Inf. Regt., mit Pension verabschiedet.

Aichtamtliches.

Türkei. Das neue, vom Sultan sanktionirte türkische Finanzgesetz liegt jetzt in wortgetreuer Uebersetzung vor, welche lautet: .

Gesetz über das allgemeine Budget des Osmanischen

Reich es.

Art. J. Alljährlich wird ein Generalbudget der Einnahmen und Ausgaben des osmanischen Reiches aufgestellt, und zwar nach den hier unten einzeln aufgeführten Bestimmungen. Diese Vorlage wird mit größter Sorgfalt zunächst von der zu errichtenden Budgetkommis⸗ sien, sodann vom vereinigten Ministerrath geprüft werden, der es mit⸗ telst eines Spezialberichts schließlich Sr. Mafestät dem Sultan unter⸗ breitet. Einmal mit der Kaiserlichen Sanktion versehen, hat das Budget als Basis für die Finanzoperationen des laufenden Jahres zu dienen, und eine Erhöhung der bewilligten Kredite darf eben so wenig stattfinden, als eine Verringerung der Gesammtsumme aller darin vor⸗ gesehenen Einnahmen. ;

Art. IJ. Die allgemeinen Einnahmen des Schatzes sind zwei⸗ . Art: 1) die direkten Steuern, 2) die indirekten Steuern. Die

rsteren bestehen aus dem Verghi (Kopfsteuer), dem Tribut der be⸗ onders privilegirten Provinzen und dem Ertraͤgniß des militärischen oskaufs. Diejenigen der zweiten Klasse sind zusammengesetzt aus den Zehnten, den Erträgnissen der Bergwerke, der Staatsforsten und des

Beilage

unbeweglichen Eigenthums der Krone, der Douanen, des Tabak. und Salzmonopols, der Hammelsteuer, der Stempel, der Spirituosentaxe und anderer ahnlicher Quellen.

Art. III. Die Ausgaben des Schatzes zerfallen ebenfalls in zwei Kategorien: I) die festen und periodisch wiederkehrenden Ausgaben, die nicht verringert und, auch nicht aufgeschoben werden dürfen, Y jene Ausgahen, welche eine Herabsetzung oder eine Erhöhung verkragen. Zur ersten Klasse gehören die Zinfen der auswärtigen Schuld, der allgemeinen Schuld, die Sehims, die Ziamets, die Mukatas, die Reinars und die Landmoscheengüter (Vakufs). Die zweite Klafse um— faßt dagegen die Civilliste Sr. Majeftät des Sultans, die Erforder⸗ nisse der Ministerien der Justiz, des Innern, des Krieges, des Unter- richts, der Finanzen, des Auswärtigen, der Marine, der Artillerie, des Handels und der öffentlichen Bauten.

Art. IV. Zwei Monate vor dem März jeden Jahres (alten Stile) beginnt das Finanzjahr, und zwar wird gegen Ende Dezember allfährlich der Finanz ⸗Minister einen Budget ⸗Entwurf aufsteslen, der, nach einem im Voraus bestimmten Modell angefertigt, sowohl die Ziffer der verschiedenen im laufenden Budget erreichten Einnahmen als auch die Voranschläge für das kommende Jahr enthält, wobei er zugleich die Ursachen der vorgekommenen Erhöhungen oder Vermin— derungen in den Einnahmeposten, wie sie sich aus der Vergleichung beider Budgets ergeben, sorgfältig zu verzeichnen hat.

Art. J. Ende Januar jeden Jahres müssen alle sub III. auf— ö. Deyartements, mit alleiniger Ausnahme desjenigen der Kai⸗ erlichen Civilliste, einen detaillirten Status (nach im Vorhinein an⸗ gegebenen Modellen) anfertigen und der hohen Pforte einreichen, aus welchem ebenso die Einnahmen des letzten Jahres, wie die Voran— schläge für das künftige Jahr, unter Angabe der Gruͤnde, welche die etwaigen Veränderungen motiviren, zu ersehen sind.

Art. VI. Die im vorhergehenden Artikel erwähnten Aufstellungen werden von der Hohen Pforte dem Finanz-⸗Minister überwiesen, welcher, nachdem er dargus ein spezielles Resumsé angefertigt, seine eigenen Ausgaben sowohl erster wie zweiter Klasse, desgleichen auch die im Art. 4 erwähnte Bilanz der Einnahmen ꝛc. hinzufügt, dies Alles

spätestens his zum 15. Januar mit einem Rapport der Hohen Pforte

einreicht. Im Falle aus der Vergleichung von Einnahmen und Aus⸗ gaben sich ein Defizit ergebe, hat der Finanz⸗Minister zugleich jene Vorschläge zu machen, durch deren Ausführung er das Gleichgewicht des Budgets auszuführen gedenkt.

Art. VII. Diese also der Hohen Pforte unterbreiteten Etats wer— den nebst dem sie begleitenden Rapport zunächst dem Ministerrath vorgelegt, welcher, nachdem er sie summarisch geprüft und studirt hat, sie der sogenannten Budgetkommission zuweist. Diese Kommission wird bestehen aus einem Präsidenten und Mitgliedern, die vom Ministerrath ernannt und aus Stgatsbeamten oder aus Personen gewählt werden sollen, welche in Finanzsachen besonders kompetent sind und das Vertrauen der osmanischen Regierung genießen.

Ihre Aufgabe besteht darin, die verschiedenen Kapitel der im Budget des Finanz. Ministers, wie in denjenigen der anderen Ressorts vorhandenen Einnahmen und Ausgaben mit größter Sorgfalt und in den kleinsten Einzelheiten zu prüfen und zu diskutiren. Es steht ihr frei, wenn sie es nöthig erachtet, die Beamten des Schatzamtes wie der andern Ministerien, fa deren Chefs selbst, vor sich zu fordern, um sich Aufflärungen geben zu lassen. Kurz, diese Kommission soll mit allen Privilegien ausgestattet sein, die ihr erlauben, alle Nachforschun⸗ gen gründlichst anzustellen, um die genaue Ziffer der Einnahmen, wie die Thunlichkeit der Ausgaben zu fixiren.

Art. VIII. Nachdem diefe Kommission in vorstehend ange⸗ gebener Weise die Kapitel der Einnahmen und Ausgaben ver ifizirt resp. modifizirt und gebilligt hat, muß sie dem Ministerrath in einem Bericht, der von allen hierzu gehörigen Aktenstücken begleitet ist, das Resultat . Arbeiten mittheilen. Für den Fall, daß sie eine Diffe⸗ renz jzwischen dem Gesammtbetrage der Einnahmen und demjenigen der Ausgaben entdeckte, ist sie gehalten, in diesem Rapport deren Ur⸗ sachen und Charakter zu entwickeln. Der Ministerrath seinerseits, nachdem er diese Vorlagen geprüft und studirt, hat, im Fall eine solche Differenz vorliegt, die Mittel vorzuschlagen, durch welche das Gleichgewicht herzustellen wäre. ; .

Hierauf wird das ganze Budget, mit allen approbirten Belägen, Sr. Majestät dem Sustan mit einem Spezialrapport vorgelegt.

Hat es hier nun die Allerhöchste Sanktion erhalten und wurde es von der Hohen Pforte unterfertigt, so wird das ganze Budget⸗ resums dem Finanz⸗Minister überwiesen, damit dieser es veröffentliche und in Ausführung bringe.

Art. IX. Der Finanz. Minister hat sodann jedem Departement ein Jläai haher', zu übersenden, welches, nach Kapiteln, und Sck— tionen geordnet, die jedem Departement im Budget zugewiesenen Kre— dite spezifizirt.

Art, X. Jedes Departement ist angewiesen, seine Ausgaben innerhalb der Grenzen des ihm vom Finanz⸗Minister zugesandten Imi haber“ nach Kapiteln und Sektionen zu bestreiten.

In keinem Falle dürfen die ihm jährlich zur Verfügung gestellten Gesammtkredite überstiegen werden.

Art. XI, Eben so wie kein Departement nach dem vorstehenden Artikel die ihm zugewiesene Ziffer überschreiten darf, ebenso ist es nach Artikel J. gegenwärtigen Gesetzes untersagt, irgend eine nicht im Budget vorgesehene Ausgabe zu machen, selbst wenn sie durch einen Mehrertrag der im allgeineinen Budget vorgesehenen Einnahme wahr—⸗ scheinlich gedeckt erschiene. Dennoch aber soll in außerordentlichen Fällen, und wenn sich herausgestellt hat, daß eine unumgänglich ge— wordene Ausgahe nicht ohne große Unzuträglichkeiten aufgeschoben zu werden vermöchte, eine solche Ausgabe effektuirt werden könne, na— mentlich wenn durch dieselbe die Interessen der Regierung und des Landes gefördert werden könnten. =

Wenn eine solche außerhalb der Voranschläge des Budgets stehende Ausgabe als unumgänglich anerkannt ist, so soll das betref⸗ fende Departement in einem Spezialrapport an die Hohe Pforte den genauen Betrag derselben und seine Motivirung angeben.

Dieser Rapport wird zuerst von der Bud getkommission, sodann dom Ministerrath geprüft werden. Wenn man die Gründe dieser Mehrausgabe anerkannt und gebilligt hat, sind die Mittel ausfindig zu machen, dieselbe, zu decken und die gefaßzten Beschlüsse der Hohen Pforte behufs Sanktionirung zu unterbreiken. Hierauf wird eine diesbezügliche Kaiserliche Ordre erlassen, die betreffende usgabe wird * . als Supplement angefügt und, wie es sich gebührt, ver⸗ öffentlicht.

Art. XII. Jedem Departement liegt es ob, eine definitive Rech- nung aufzustellen, welche das Detail der Verwendung der ihm zuge— wiesenen Kredite enthält, und dieselbe in dem bestimmten Termine nebst allen Belägen dem Schatzamt zugehen zu lassen. Dieser Status muß dem Finanzvoranschlage, der am Jahresanfang aufgestellt wurde, durchaus entsprechen. Sind durch einzelne Budgetkapitel Virements vorgekommen, so muß die Schlußrechnung die Gründe auf⸗ zählen, i dafür maßgebend waren.

Art. XIII. Sobald die verschiedenen Schlußrechnungen beim Kaiserlichen Schatzamt einlaufen, werden sie der Ober-Rechnungs⸗ kammer überwiesen. Dasselbe wird mit den , des Finanz- Ministers der Fall sein. Dieses letztere Dokument ist mit einer Aufstellung aller Jahreseinnahmen zu begleiten, wie sie im Vor⸗ anschlage vorhanden waren und wie sie sich in Wirklichkeit stellten, . ö Ueberschüsse oder Mankos sind gebührend festzustellen resp. zu egründen. ;

Die Oher⸗Rechnungskammer hat diese Aufstellungen nach ein⸗ ander zu prüfen und alle Ausgaben mit den Belägen zu vergleichen.

ger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Sonnabend, den 22. August

187M.

Der Rechnungs⸗Direktor jedes Departements und der Kontroleur r

allgemeinen Einnahmen, sowie jeder sonstige Beamte, dessen Ausku⸗ nt nothwendig erscheinen sollte, können aufgefordert werden, weitere Auj⸗ klärungen zu ertheilen. Nach genauester Prüfung wird hier ein General⸗Etat aufgestellt, welcher der Form des Budgetoorauschlages genau entspricht und aus welchem die Bifferenzen, die in der Schluß⸗ rechnung in Einnahme und Ausgabe sich herausstellten, zu erfehen sind. Dieser Status wird nebst einem erläuternden detaillirten Rapport so⸗ dann der hohen Pforte zugemittelt.

Artikel XII. Nachdem zunächst die Budgetkommission den Rapport der Oberrechnungskammer und die Schlußrechnung geprüft und gutgeheißen hat, und ein Gleiches sodann vom Ministerrath ge⸗ schah, wird Alles nebst einem Rapport der Sanktionirung Sr. Ma⸗ sstät des Sultans unterbreitet. Auf Kaiserliche Ordre, die zu diefem

ehufe zu erlassen ist, wird dieses Aktenstück ebenso wie das allge= meine Budget publizirt und dem Finanz. Minister überwiesen, welcher dann die Formalitäten des Rechnungswesens und der Registratur zu veranlassen hat.

Art. XV. Der Finanz-Minister trägt die Verantwortlichkeit für den Einnahmedienst des Schatzamts, für seine eigenen Angatken und endlich für die ihm obliegenden Pflichten bezüglich der Prüfung aller aus den . einlaufenden Rechnungen. Er ist ferner ver⸗ antwortlich für die Verwendung der ihm nach gegenwärtigem Gesetze zugewiesenen Beträge und überhaupt für die Regelmäßigkeit seiner Rechnungsoperationen.

Art. XVI. Spezialgesetze werden die Obliegenheiten jedes ein= zelnen Departements in Betreff der Anwendung der ihm zugewiesenen Kredite und Summen nach Kapiteln und Sektionen regeln. Dafselbe wird der Fall sein bezüglich der Verantwortlichkeit der einzelnen Be— amten und ihrer Finanz. und Rechnungsbeziehungen zu den verschie⸗ denen Verwaltungszweigen.“

Rußland und Polen. St. Petersburg, 19. August. Zur großen Flottenrevue, die, wie bereits gemeldet, am 22. August vor dem Kaiser bei Kronstadt stakttfinden soll, sind alle Schiffe bereits auf der dortigen Rhede eingetroffen.

Am 5. c. wurde in der Neuen Admiralität im Beisein des St. Petersburger Ober⸗Hafencommandeurs, Contre⸗Admiral Wssewoloshsky und ohne jede Festlichkeit das Schrauben⸗Kanonen⸗ bosct „Jersch“ vom Stapel gelassen. Dasselbe ist zunächst zum Schutz der eigenen Küsten bestimmt, kann aber in Friedenszeiten zur Ausführung von hydrographischen Arbeiten benutzt werden. Das Boot erhält ein IIzölliges, gezogenes Gußstahlgeschütz aus der Obuchowschen Gießerei.

Der niederländische Gesandte Berg van Middel⸗ burgh ist am vergangenen Sonntag Abends mit der Warschauer Bahn nach St. Petersburg zurückgekehrt.

Dänemark. Kopenhagen, 19. August. In einem Briefe aus Reykjavik auf Island an die „Berl. Tid.“ wird mitgetheilt, daß der König mit Gefolge sich am Freitag, den 7. August, um 10 Uhr Morgens in Prozession nach dem Fest⸗ platze auf Thingvalla begab und dort eine mit 38 Unterschriften versehene Adresse, worin namentlich ein Dank für die dem is⸗ ländischen Volke geschenkte freie Verfassung ausgesprochen wird, erhielt. Darauf wurden die von verschiedenen Institutionen und Korporationen in Dänemark, Norwegen und Schweden ab⸗ gesandten Adressen dem Präsidenten der Versammlung über— liefert, und nach dieser Handlung wurde ein Frühstück servirt, an welchem ca. 150 Personen Theil nahmen. Der König dankte für ein ihm vom Dr. phil., Grimur Thomsen ausgebrachtes Wohl, indem er seine Freude über diese Reise und über die Herzlichkeit, womit er überall empfangen worden sei, aussprach. Die vielen Beweise von Anhänglichkeit, welche er rings um sich gesehen, hätten ihn in Wahrheit gerührt. Namentlich habe es ihm eine große Freude gemacht, zu sehen, daß das islaͤndische Volk ein religiöses sei, denn hierin erblicke er eine Bürgschaft dafür, daß die Verfassung, welche demselben jetzt zu Theil ge⸗ worden sei, im rechten Geiste zum wahren Wohle des Volkes und des Landes benutzt werden würde. Der König schloß dar⸗ auf mit dem Wunsche, daß Island einer glücklichen und segens⸗ reichen Zukunft entgegengehen möge.

Nr. 34 des Central⸗Blatts für das Deutsche Reich“ herausgegeben im Reichskanzler⸗Amt (Berlin, Carl Heymanns Verlag), hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verwaltungssachen: Verweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. Zoll und Steuerwesen: Kompetenz 2c. eines Nebenzollamts. Münzwesen: Uebersicht uber die Ausprägung von Reichsmünzen. Marine und Schiffahrt: Quarantäne Vorschrift. Heimathwesen: zwei Erkenntnisse des Bundesamts für das Heimathwesen. Konsulatwesen: Exequatur⸗ Ertheilung.

Landtags⸗Angelegenheiten.

In der Nacht vom 20. zum 21. September starb zu Berlin Athangsius Graf Raezynski, geb. am 2. Mai 1788, Wirk—= licher Geheimer Rath, als Befitzer des Majorats Obrzycko und Wielzyn in der Provinz Posen erbliches Mitglied des preußischen Herrenhauses. .. und Sitz im Herrenhause gehen nunmehr auf den Sohn des Versterbenen, den am 19. August 1817 geborenen Grafen Karl Raczynski, Königlich preußischem Kammerherrn, über.

Am 18. d. M. starb auf seinem Stammsitze zu Damerow der Königlich preußische Major a4. D., uckermärkischer Ritterschafts⸗ Direktor und Kreisdeputirter, Besitzer der Herrschaft Damerow und Poetzig, Ludwig Gustav v. Winterfeld, im 68. Lebensjahre. Er gehörte dem Herrenhause seit 1868 als Vertreter des alten und befestigten Grundbesitzes der Uckermark an. ;

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Das Pädagogium Ostrau iet e ng 1 eine Lehr⸗ und rziehungsanstalt, verbindet die Lehrthätigkeit der Schule mit den Aufsichtspflichten der Familie, und ist hierdurch, wie vermit⸗ telst eigenartiger Organisgtion seit 24 Jahren bestrebt die männliche Jugend, die ihr aus Nah und Fern zugeführt wird, zu tüchtigen Menschen heranzubilden. Vorzugsweise gern werden Knaben von 8 15 Jahren aufgenommen, und in normalen Klassen von Sep⸗ tima bis Primg (Gymn., wie Real.) geführt. Aber auch ältere Zög⸗ linge, welche Versäumnisse früherer Jahre gern einholen, und eine Schulbildung noch erstreben, die sie mindestens zum einjährig Frei⸗ willigendienst berechtigt, finden in Si , n, , zu circa 12 Mitgliedern die individuellste Berücksichtigung, und bei redlichem Streben ebenso sichere als schnelle Förderung. Die Anstalt i st be rechtigt, Zeugnisse zum einjährig Freiwilligendienst auszust ellen. Näheres ergeben die Prospekte.

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