1874 / 205 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 01 Sep 1874 18:00:01 GMT) scan diff

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Deutscher Neichs⸗Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

für das Vierteljahr. *

* 83 Aas Abonnement heträgt 1 Thlr. 15 Sgr.

* Alle Post Anstallen des Ju- und Auslandes a,. Bestellung an; für Gerlin außer den Post-⸗Anstalten

auch die Expedition: Wilhelmstr. Nr. 32.

Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnãdigst geruht: .

Dem Legations⸗Sekretär Grafen von Berchem die Er⸗ laubniß zur Anlegung des von des Königs von Schweden und Norwegen Majestät ihm verliehenen Commandeurkreuzes des Nordstern⸗Ordens zu ertheilen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Ober⸗Appellationsgerichts⸗Rath Gleim zu Cassel den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: ; den nachbenannten Offizieren die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens⸗Insignien zu er⸗ theilen, und zwar: des Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzoglich hessischen Ludwigs⸗Ordens: = dem Major z. D. Witt je, im Bezirk des Reserve⸗Landwehr⸗ Bataillons (Magdeburg) Nr. 36; des Comthurkreuzes zweiter Klasse des Herzoglich sachsen⸗ernestinischen Haus⸗Ordens: dem Major von Loßberg, etatsmäßigen Stabsoffizier im Magdeburgischen Kürassier⸗Regiment Nr. 7, und . dem Ober⸗Stabs⸗ und Regiments⸗Arzt Dr. Schilling von demselben Regiment; des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens: dem Rittmeister und Escadron⸗Chef von Heuser in dem⸗ selben Regiment; des Ritterkreuzes zweiter Klasse mit Schwertern desselben Ordens: dem Seconde⸗Lieutenant von Vollard⸗Bockelberg in demselben Regiment;

dem Wachtmeister Beinroth und dem Stabstrompeter Grünert, beide in demselben Regiment; sowie

Medaille: dem Wachtmeister Buchholz, dem Vize⸗Wachtmeister Matthies, dem Sergeanten Hartwig, und den Unteroffizie⸗ ren Dohse und Kockel, sämmtlich von demselben Regiment.

Deutsches Re m ich.

Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Deut⸗ schen Reichs die von dem Direktorium der Kirche Augsbur⸗ gischer Konfession zu Straßburg vollzogene Ernennung des Pfarrers Jakob Kraenker zu Zutzendorf im Bezirk Unter⸗ Elsaß zum Pfarrer in Müttersholz, desselben Bezirks, zu be⸗

stãtigen geruht.

Auf Ihren Vortrag bestimme Ich hiermit: Für das mili⸗ tärische Grüßen in Meiner Marine sollen fortan auch an Bord die darüber für die Armee bestehenden Bestimmungen mit fol⸗ . Zusatze gelten: Das Frontmachen geschieht nur an

Babelsberg, den 18. August 1874.

Wilhelm. An den Chef der Admiralität. Im Anschluß an diese Allerhöchste Kabinets⸗-Ordre bestimme 4 daß beim Essen und während des Gottesdienstes in dem ohnraum der Mannschaft, dem Zwischendeck resp. der Batte⸗ rie, stets die Kopfbedeckung abzunehmen ist. Bei allen anderen Gelegenheiten bleibt es außer Dienst dem Manne überlassen, ob er in diesen Räumen die Mütze aufbehalten will oder nicht. Berlin, den 20. August 1874. Der Chef der Admiralität. v. Stosch.

Bekanntmachung. ,, mit Dänemark und weden. Die zur Postbeförderung dienenden Dampfschiffverbindungen mit Dauner l und Schweden gestalten sich bis auf n, wie folgt: Linie Kiel⸗Korsoer.

Die Fahrten finden in beiden Richtungen bis zum Schluß der dies jährigen Fahrperigode ie . Abgang aus Kiel: um 12 Uhr 35 Minuten Nachts nach Ankunft des Schnellzuges aus Ham⸗ e. Ankunft in Korsoer: Morgens gegen 7 Uhr, zum Anschluß an den ersten Zug nach Kopenhagen, Ankunft daselbst um 109 Uhr 40 Minuten Vormittags. Abgang aus Korsoer: um 10 Uhr Abends nach Ankunft des letzten Zuge aus Kopenhagen. Ankunft in Kiel: rgens gegen 5 Uhr zum Anschluß an den um 6 Uhr früh abgehenden Schnellzug nach Hamburg.

; inie Lübeck⸗Kopenhagen⸗Malmoe.

Die Fahrten finden täglich statt: Abgang aus Lübeck: 4 Uhr , nach Ankunft des ersten Zuges aus Berlin. Ankunft in Kopenhagen: Morgens. Ankunft in Malmoe: Mittags, zum Anschluß an den um 1 i. 50 Minuten Nachmittags nach Stockholm abgehen 2 . n 7 i n sen gang aus Kopenhagen: Nachmittags. Ankunft in Lübeck: Mor- gens, zum Anschluß an den ersten Zug nach Berlin.

3 in ie Stralsund⸗Malmoe,

Die Fahrten finden dreimai wöchentlich statt, und zwar aus

Insertionapreis für den Naum einer Aruckzeile 8 gr.

M* 205. Berlin, Dienstag, .

des demselben Orden affiliirten Verdienstkreuzes:

der demselben Orden affiliirten silbernen Verdienst⸗

aug aus Malmoęe: Varmittags. Ab-

n

Stralsund wie aus Malmoe am Montag, Mittwoch und Freitag. Abgang aus Stralsund: mit Tageganbruch. Ankanft in Mal— moe: an den betreffenden Tagen Mittags zum Anschluß an den um 1 Uhr 50 Minuten Nachmittags nach Stockholm abgehenden Eisenbahnzug. Außerdem en, an die zwischen Kopenhagen und Malmoe courstrenden Dampfer. Abgang aus Malm oe: Abends um 8 Uhr 45 Minuten. Ankunft in Stralsund: am nächsten Morgen, zum Anschluß an den zweiten Zug nach Ber lin. Linie Stettin⸗Kopenhagen.

Die Fahrten finden vom 1. September ab bis zum Schluß der diessährigen Fahrperiode einmal wöchentlich statt, und zwar aus Stettin seden Sonnabend, aus ,,, Mittwoch. Ab⸗ gang aus Stettin: Mittags 1 Uhr. An in , . am nächsten Morgen 5 Uhr. Abgang aus K ach⸗ mittags 3 Uhr. Ankunft in Stettin: am nächsten Morgen 9 Uhr.

Linie Rostoc⸗Nykjö bing.

Die Fahrten 1 wöchentlich statt, und zwar aus Rostock am Montag, Mittwoch und Freitag, aus Nykjöbing am Dienstag, Donnerstag und Sonnabend. Abgang aus Rostock: Vor⸗ mittags 9 Uhr nach Ankunft der Züge aus Berlin, . 2c. Ankunft in Nykisbing: an den betreffenden Tagen Mittags zum Anschluß an den a, , nach Kopenhagen. Abgang aus Nyk⸗ jöbing: Nachmittags 29 Uhr, nach Ankunft des Eisenbahnzuges von Kopenhagen. Ankunst in Rostock: an den betreffenden Tagen Abends zum Anschluß an den Eisenbahnzug nach Hamburg, Berlin ꝛc.

Berlin, 30. August 1874. .

Kaiserliches General⸗Postamt.

Bekanntmachung. Bei Beförderung von Telegrammen zwischen den Tele⸗ graphen⸗Stationen in Pankow und Alt⸗Schöneberg einerseits

und den innerhalb des Weichbildes von Berlin gelegenen Te⸗

legraphen⸗Stationen andererseits kommt won jetzt ab der allge⸗ meine Gebühren⸗Tarif zur Anmende ig, so daß für eine Depesche bis zu 20 Worten 5 Sgr. und füt je 19 Worte, oder einen Theil derselben, mehr 2. Sgr. zur Erhebung gelangen. Berlin, den 28. August 1874. Kaiserliche Telegraphen⸗Direktion. dir sch

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: 9 . tadtrichter Eggebrecht hierselbst zum Regierungs⸗ ath; (

Den bisherigen ordentlichen Lehrer vom Gymnastum zum Grauen Kloster in Berlin, Dr. Wilhelm Wil manns, zum ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Univer⸗ sität in Greifswald; sowie

Den Superintendentur⸗Verweser, Pfarrer Karl Theodor Woldemar of fhei; in Werden, zum Superintendenten der Diözese Heydekrug Regierungsbezirk Gumbinnen und den Superintendantur⸗Verweser, Pfarrer Karl August Bereio in Ortelsburg, zum Superintendenten der Diözese Ortelsburg Regierungsbezirk Königsberg zu ernennen; und

Dem Regierungs⸗Sekretär Alexander Schadenberg in Breslau bei seinem Ausscheiden aus dem Staatsdienste den Charakter als Kanzlei⸗Rath beizulegen.

Berlin, den 1. September 1874.

Heute erfolgte in der Friedenskirche zu Potsdam die Kon⸗

firmation

Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich

Wilhelm Vietor Albert von Preußen, ältesten Sohnes Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten des Kronprinzen und der Kronprinzessin des Deutschen Reiches und von Preußen, in Gegenwart . Majestäten des Kaisers und der Kaiserin, der Durchlauchtigsten Eltern, der zur Zeit anwesenden Prinzen und Prinzessinnen des Königlichen Hauses, Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen von Wales, Sr. König⸗ lichen Hoheit des Großherzogs von Sachsen⸗Weimar, Sr. Hoheit des Prinzen Eduard von Sachsen⸗Weimar, der Obersten⸗ Ober ⸗Hof⸗ und l Chargen, des Ministers des König⸗ lichen Hauses, der Königlichen Staats⸗Minister, der Generale der Infanterie und Kavallerie, der Ritter des Hohen Ordens vom Schwarzen Adler, der Hof⸗ und Domgeistlichkeit u. s. w.

Die heilige Handlung wurde durch den Hof⸗Prediger Heym verrichtet, welcher den Konfirmations⸗Unterricht Sr. Königlichen Hoheit in den letzten Wochen leitete, nachdem Höchstderselbe seit zwei Jahren den Religions- Unterricht des Predigers Persius an der Heiligen Geistkirche zu Potsdam genossen hatte.

Nachdem Se. Königliche Hoheit das von Ihm Selbst ver⸗ faßte Glaubensbekenntniß verlesen und die über einzelne Glau⸗ benslehren an Sie gerichteten Fragen beantwortet und durch Aussprüche der Heiligen Schrift begründet hatten, bestätigten e, ,,. Ihren Taufbund durch Beantwortung der in der

gende vorgeschriebenen Fragen, und wurden demnächst in die Rechte und Pflichten der angel

schen Kirche aufgenommen.

Hierauf wurde dem Neu⸗Konsirmirten in Gemeinschaft mit den Durchlauchtigsten Eltern das Heilige Abendmahl gereicht. J Berlin, 1. September. Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen ist gestern Abend in Potsdam eingetroffen und im Königlichen Stadtschlosse daselbst abgestiegen.

den 1. September, Abends. 1874.

Wegen der nationalen Feier des 2. September erscheint die nächste Nummer des Neichs⸗ und Staats⸗Anzeigers erst am 3. September Abends.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der seitherige Ehysicus primarius, Sanitäts⸗Rath Dr. Kloß, zu Frankfurt a. M, und der seitherige Stadt⸗Physikus Dr. Bagge ebendaselbst sind zu Kreis⸗Physikern des Stadtkreises Frankfurt a. M. ernannt worden.

Der Lehrer Gliese zu Großdorf ist zum ordentlichen Lehrer an dem Schullehrer⸗Seminar in Hilchenbach ernannt worden.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Bekanntmachung,

Die Kandidaten der Baukunst, welche in der zweiten dies⸗ jährigen Prüfungs⸗Periode die Prüfung als Bauführer abzu⸗ legen beabsichtigen, werden hierdurch aufgefordert, bis zum 36. d. Mts. sich schriftlich bei der unterzeichneten Behörde zu melden und dabei die vorgeschriebenen Nachweise und Zeichnungen einzureichen. Wegen der Zulassung zur Prüfung wird denselben demnächst das Weitere eröffnet werden.

Meldungen nach dem angegebenen Termine müssen unbe⸗ rücksichtigt bleiben.

Berlin, den 1. September 1874.

Königliche technische Bau⸗Deputation.

Ruf rn Auf Beschluß der hiesigen Gemeinde⸗Behörden wird am Abend des 2. September d. J. das Rathhaus festlich erleuchtet und sollen Mittags 1 Uhr vom Rathhausthurme herab Choräle und patriotische Lieder geblasen werden. Unsere Mitbürger bitten wir, zur würdigen Feier des nationalen Festes auch ihrer⸗ seits durch eine allgemeine Erleuchtung der Häuser am Abend beizutragen. Berlin, den 31. August 1874. Magistrat hiesiger Königlichen Haupt⸗ und Residenzstadt.

Bekanntmachung.

Die Illumination, welche nach der Bekanntmachung des Magistrats am 2. September er. stattfinden soll, macht für die Dauer derselben von 8 Uhr Abends ab für den Straßen⸗ verkehr folgende polizeiliche Anordnungen nothwendig:

I) Für den Wagenverkehr werden gesperrt: die Schloß⸗ freiheit, der Schloßplatz, die Kurfürstenbrücke, die Königssiraße von der Kurfürstenbrücke bis zur Klosterstraße, und die Leipziger⸗ straße von der Wilhelmstraße bis zum Potsdamer Thor.

2) Der Omnibusverkehr unter den Linden, in der Friedrichs⸗ straße von der Leipzigerstraße ab bis zur Weidendammer Brücke einschließlich, auf der Tour vom Molkenmarkte bis zum Pots⸗ damer Thor, und der Betrieb der Pferde⸗Eisenbahn in der Do⸗ rotheenstraße ist einzustellen.

3) In den nicht gesperrten, aber besonders belebten Straßen, wie Unter den Linden, in der Friedrichsstraße, Wilhelmstraße, Leipzigerstraße, am Spittelmarkt, Mühlendamm ꝛe. darf nur im Schritt gefahren werden.

Die Fuhrwerke haben stets die rechte Seite des Fahrdamms und Reihe zu halten. Kein Fuhrwerk darf aus der Reihe aus⸗ brechen, vorfahrende überholen oder sich in die Reihe eindrängen.

Die Fußgänger haben die zur rech ten Hand belegene Straßenseite zu halten und jede Stockung durch Stehen⸗ bleiben zu vermeiden.

Das Publikum wird ersucht, die Polizeibeamten bei Auf⸗ rechthaltung der Ordnung in aller Weise zu unterstützen, und ihren Anordnungen bereitwilligst Folge zu leisten.

Berlin, den 1. September 1874.

Königliches Polizei⸗Präsidium. J. V.: Freiherr von Hertzberg.

Bekanntmachung für Seefahrer.

Am 7. k. Mts. beginnt in der Steuermannsklasse der hiesi⸗ gen Staats⸗Navigationsschule ein neuer Unterrichts kursus. Die Aufnahme in denselben ist von einer Prüfung abhängig, in welcher der Aufzunehmende nachzuweisen hat:

I) Eine leserliche Handschrift und Kenntniß der deutschen Sprache bis zur Fähigkeit, sich mündlich und schriftlich verständ⸗ lich auszudrücken; .

27) Kenntniß der Grundrechnungsarten mit gewöhnlichen Brüchen, Dezimalbrüchen und Buchstaben, Fertigkeit im Rechnen mit , mn und Uebung in der Ausziehung von Quadrat⸗ wurzeln;

3) Kenntniß der einfacheren Sätze über die Gleichheit von Winkeln, sowie über die Kongruenz, Aehnlichkeit und Gleichheit von Dreiecken, Kenntniß der einfacheren Sätze vom Kreise und von den Winkeln im Kreise, 256 leichter Konstruktions⸗ und Rechnungs⸗Aufgaben nn, er *

H Einige Vorbereitu der nautischen Geographie, be⸗ sonders in der mathematischen.