1874 / 209 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 07 Sep 1874 18:00:01 GMT) scan diff

Einem amtlichen Berichte über die Geschäftsthätigkeit des Kaiserlich Königlichen Handels-⸗Ministeriums in Wien während des Jahres 1873 entnehmen wir die nachfolgenden statistischen Angaben über das österreichische Verkehrswesen:

Die Gesammtlänge der im Laufe des Jahres 1873 eröffneten Lokometir Eisenbahnen betrug 110,366 zsterr. Meilen; rechnet man dieser Ziffer die Länge der am 1. Januar 1873 in Betrieb gestan denen Eisenbahnen mit 1106, 0 österr. Meilen hinzu, so ergiebt sich Ende 1873 ein im Betriebe stehendes Bahnnetz von 1217336 österr. Meilen (— 923453 Kilometer), in welcher Ziffer aber die Theilstrecken ausländischer Verwaltungen auf österreichischem Gebiete mit 1535 M, die Industrie⸗ und Montanbahnen mit 27, M. und die Pferdebahnen mit 140 M. nicht einbegriffen sind. Die Gesammtlänge der am 31. Dezember 1873 in Bauausführung gestandenen Eisenbahnen belief sich auf 164,0 österr. Meilen (— 12445 Kilometer) Der Stand der Betriebsmittel betrug Ende 1873 auf sämmtlichen österreichischen Bahnen 2383 Lokomotiven, 2187 Tender, 252 Schneepflüge, 5271 Personen⸗ und 54,668 Lastwagen. Der Stand der Handelsflotte der österreichischen Küstenländer betrug Ende 1873 im Ganzen 6648 Fahrzeuge von 273,221 Tonnen Tragfähigkeit und einer Besatzung von 243869 Mann; es befanden sich darunter 99 Dampfschiffe von 55, 966 Tonnengehalt und 18,113 Pferdekräften, ferner 389 Segelschiffe weiter Fahrt von 172,474 Tonnen, 106 große Küstenfahrer von 2356 Tonn., 1667 kleine Küstenfahrer von 23,419 Tonn., während der Rest aus Fischerbarken und kleineren Leichterschiffen sbesteht. Im ungarisch⸗kroatischen Küstenlande zählte man 559 Fahrzeuge von 68,245 Tenn. mit 2695 Mann Besatzung, darunter 4 Dampfschiffe von 373 Tonn. und 100 Pferdekräften, sowie 150 Segelschiffe weiter . von 63,454 Tonn. Tragfähigkeit. Der Schiffahrtsverkehr der

ampfer des österreichischungarischen Lloyd auf der Linie Triest

und Bombay betrug im Jahre 1873: ron Triest nach Bombay

23275 Tonnen Gesammtladung (18972: 1312 Tonnen) und von Bom— bay nach Triest 13,956 To. Gesammtlazung (1872: 8290 To.). Der Gesammtwerth der Ladungen auf der Lin'e Triest Bembay war 202,666 Fl. öst. Währ. gegen 1078, 882 Fl. in 1872. Bezüglich des Postwesens enthält der Bericht eine ausführliche Darstellung des Wiener Stadtpostverkehrs im Jahre 1873. Danach wur den Postanweisungen eingezahlt 157491 Stück mit 9, 311, 462 Fl., ausgezahlt 872.3253 St. mil 65,565, 172 Fl., an Postnachnahmen find 24778 Stück über 266,279 Fl. eingezahlt und 619218 St. über S, 255,028 Fl ausgezahlt worden. Von den in Wien und Umgebung befindlichen Zeitungs Redaktionen gelangten 28,555,331 Exemplare zur postamtlichen Aufgabe. Zur Vertheilung an Abonnenten kamen 5,193,950 St, inländische und 1797040 St. ausländische Zeitungs⸗ Exemplare. Der gesammte Briefpostverkehr betrug einschließlich der Drucksachen und Waarenproben T ,z659, 052 St., wovon 54. 037,735 auf den internen und 22,621,314 St. auf den internationalen Verkehr entfallen. Der Fahrpostverkebr umfaßte 8,516 ordinäre Packete im Gesammtgewicht von 3,802,712 Pfund und 4 214.277 Geld und Werthsendungen im Werihe von 1311, 793,842 Fl. Bezüglich des Telegraphen wesens ist schließlich zu erwähnen, daß am 31. De— zember 1873 die Gesammtlänge der Linien 28, 254 33 Kilom., die der Drähte 65, 516.31 Kilom. (darunter Staatslinien 19.345336 bez. 50 2j, 8 Kilom.) betrug. Bei den Staatsteleg-aphenanstalten sind im Jahre 1873 aufgegeben; 3,811,971 Depeschen (1872: 3, 488 915), angekommen 4951 194 Depeschen 1872: 3,762, 258), transitirt 7 231,418 Depeschen

Depeschen 15,271,418 gegen 13,937,320 in 1873 betragen hat. Triest, 5. September. (W. T. B) Der Lloyddampfer „Achilles“

ist mit der ostindisch⸗chinesischen Ueberlandpost heute früh um 4 Uhr aus Alexandrien hier eingeiroffen.

(1872: 6,535,227), sodaß also die Gesammtzahl der behandelten

London, 6. September. (W. T. B. Der Great Gastern“, von welchem das fünfte Telegraphenkahbel zwischen Eng⸗ land und Nordamerika gelegt wird, ist in der Nähe der Skelliksinseln (Südwestküste von Irland) angekommen. Vom Bord desselben wird gemeldet, daß das Rabel vorzüglich funktionire 6 daß man noch heute mit offe.

Königliche Schauspiele. Dienstag, den 8. September. Opernhaus.

Ballet in 3 Akten von 7 Uhr. Mittel⸗Preise. Schauspielhaus. (166. Vorstellung. Die Grille.

Anfang halb? Uhr. Mittel⸗Preise.

Mufik von Gounod. Ballet von P. Taglioni. Frau Kupfer⸗Berger, als Debüt. Hr. Link. Mephistopheles: Sr. Salomon. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise. Schauspielhaus.

Frl. Sigur, vom Stadttheater in Wien,

als Gast. Anfang 7 Uhr. Mittelpreise.

Die Kunstausstellung der Königlichen Akademie der K Allgemeiner Ueberblick.

Die neunundvierzigste der seit längerer Zeit von zwei zu zwei Jahren periodisch wiederkehrenden Kunstausstellungen der Königlichen Akademie der Künste ist am Sonntag, den 68. Sep⸗ tember, in üblicher Weise eröffnet worden und wird bis zum 1. November dem Publikum zugänglich bleiben.

Die 1067 Nummern, die der zugleich mit der Eröffnung ausgegebene Katalog nachweist, vertheilen fich auf die drei her⸗ kömmlichen Abtheilungen der Ausstellung in der Weise, daß die größere derselben, die der Gemälde, Aquarellen und Original⸗ zeichnungen, im Ganzen 917, die der plastischen Bildwerke 106, die der reproduzirenden Künste 44 Nummern umfaßt.

Innerhalb der ersten Abtheilung wiederum ist die eigentliche Historienmalerei durch 4 Bilder von 4 Künstlern vertreten, die religiöse Malerei durch 5 Bilder von 3 Künstlern, das Gebiet des historischen Genrebildes durch 17 Bilder von 16 RKünstlern, das des militärischen meist Vorwürfe der neueren Zeit behandelnden Genre⸗ bildes durch 11 Bilder von 7 Künstlern. Dem Bereich der Allegorie, der Mythologie und der Sage entnahmen 19 Bilder von 18 Künstlern ihre Motive. Dem eigentlichen niederen und höheren, sowie dem sogenannten kulturhistorischen Genre, der Salon und Kabinets malerei gehören im Ganzen 258 Bilder von 175 Künstlern an. Dazu kommen noch 9 Bilder von 8 Künstlern, die ihren Vorwurf der Dichtung entlehnten, sowie 34 Stücke des landschaftlichen Genres von 25 Künstlern. Studienköpfe und Studienfiguren find im Ganzen 20 von 20 Künstlern vorhanden; 102 Porträts vertheilen sich auf 58 Künstler, 39 Thierstücke, von denen ein kleinerer Theil genrehaft aufgefaßt ist, auf 24 Künstler, 12 Dar⸗ stellungen von Architekturen auf 10 Künstler, 17 Still⸗ leben, Frucht- und Blumenstücke auf 14 Künstler. Der Rest der Oelgemälde endlich umfaßt 318 Lan dschaften (worunter gegen 20 Seestücke und Strandbilder) von 193 Künstlern. Dazu kommen noch 33 Aquarellen von 18 Künstlern, 20 Kartons und Zeichnungen, von denen je zwei in Deck— farben und in farbiger Kreide ausgeführt sind, von zusammen 18 Künstlern und 1 in Schmelzfarben auf Porzellan ausge⸗ führtes Bild. Die 106 plastischen Werke vertheilen sich auf 61. Künstler, die 44 Kupferstiche, Lithographien, Holzschnitte und Zeichnungen für den Stich auf 28 Künstler—

Am zahlreichsten ist die Berliner Künstlerschaft mit 297 Gemälden 2c. von 149 Künstlern vertreten; es folgen dann Düsseldorf mit 222 Bildern von 136 Künstlern, München mit gs Bildern von 61 Künstlern, Weimar mit 70 Bildern von 40 Künstlern, Wien mit 45 Bildern von 27 Künstlern, Rom mit 25 Bildern von 12 Künstlern (wovon jedoch nur 6 Bilder von 2 in Rom einheimischen Künstlern herrühren), Karlsruhe mit 23 Bildern von 11 Künstlern, Dresden mit 16 Bildern von 10 Künstlern, Hamburg mit 12 Bildern von 7Tund Brüssel mit ebenfalls 12 Bildern von 6 Künstlern, Königsberg mit 10 Bildern von 6 Künstlern, Antwerpen mit 9 Bildern von 6 Künstlern, Paris mit 7 Bildern von 7 Künstlern, Hannover mit 6 Bildern von 4 Künstlern, Mai⸗ land ebenso mit 6 Bildern von 4 Künstlern, der Haag mit 5 Bildern von 4 Künstlern, Amsterdam mit 3 Bildern von 2 Künslern, Leipzig mit 3 Bildern von 1 Künstler, Nürnberg mit 2 Bildern von 2 Künstlern. Je 2 Bilder von 1 Künstler wurden gesandt aus Cassel, Darmstadt, Danzig, Stettin, Potsdam, Heidelberg, Seelow, Warschau und 3schachwitz bei Laubengast, je 1 Bild aus Florenz, Triest, Venedig, Neapel, Lon⸗ don, Kon stantinopel, Kiel, Leipzig, Stuttgart, Dessau, Bernau, Fürstenwalde, Grab sw an der Oder, Cronberg, Celle und aus Tiefhartmannsdorf in Schlefien. Von den plastischen Werken fallen 54 von 37 Künstlern auf Berlin, je 12 von je 7 Künstlern auf Rom und Mailand, 10 von 5 Künstlern auf Dresden, 7 von 4 Künstlern auf Wien, 5 von 2 Künstlern auf Brüssel, 3 von 1 Künstler auf Hannover, je 1 Arbeit endlich auf Karls⸗ ruhe, Frankfurt am Main und Christiania.

Eine irgendwie wesentliche Veränderung in dem numerischen Verhältniß der einzelnen Gattungen der Kunst innerhalb der Berliner akademischen Ausstellung läßt sich aus dieser Uebersicht in keiner Weise erkennen; nur die gegenüber den letzten Aus⸗ stellungen auffallend geringe Zahl der plastischen Arbeiten ver⸗ dient besonders bemerkt zu werden. Im Uebrigen sind die Ver⸗ hältnisse denen der letzten Aus stellungen ziemlich entsprechend, und namentlich nimmt innerhalb der Malerci, wie dies in der Regel der Fall ist, die Landschaft mit ihren 318 Nummern der Zahl nach den ersten, das Genre mit 258 Nummern den zweiten, das Porträt mit 102 Nummern den dritten Platz ein, während die sogenannte große Malerei das historische und religiöse Bild nur mit sehr wenigen Nummern vertreten ist.

Eine wesentliche Veränderung zeigt aber die dies malige

das größte Uebergewicht zu haben pflegte und Beispiels halber auf der vorigen Ausstellung etwa doppelt so viele Werke zur Schau stellte als Düsseldorf und beinahe viermal so viele als München, so daß vollends die anderen Städte neben dieser Zahl nur wenig ins Gewicht fielen, erscheint dieser numerische Unter⸗ schied diesmal viel geringer, und außer Düsseldorf tritt noch München und Weimar mit einer impofanten Zahl von Arbeiten auf, denen sich dann ferner Wien anschließt, das bisher kaum je so reichhaltig auf einer akademischen Ausstellung in Ber⸗ lin vertreten war. Durch diese gesteigerte Theil nahme der auswärtigen Künstlerschulen wird denn auch die gesammte Er— scheinung der Ausstellung in merklicher Weise berührt und ihr in höherem Grade als bisher der Charakter einer allgemeinen deutschen Kunstausstellung gegeben. Damit hängt es zusammen, daß diesmal eine Anzahl von bedeutenden auswärtigen Künst⸗ lern, denen wir bisher in den Sälen der Akademien nicht zu begegnen pflegten, uns dort in diesem Jahre zum ersten Male mit ihren Werken ihrer Hand entgegentreten. Zu bedauern ist indessen, daß eine Reihe anderer trefflicher Meister, deren Werke der Ausstellung sonst zur Zierde zu gereichen pflegten, sich ihr diesmal fern gehalten haben.

Der Katalog der Ausstellung giebt in gewohnter Weise über die Geschichte der Akademie während der beiden vergangenen Jahre Auskunft und gedenkt der Verluste, von denen sie in diesem Zeitraum betroffen wurde. Es starb am 8. August 1872 der Professor Eduard Magnus, der namentlich als Por⸗ traitmaler einen hohen Rang einnahm, ferner am 10. August der Lehrer der Kunstgeschichte an der Akademie, Professor Dr. Friedrich Eggers und am 20. Oktober der Kupferstecher August Hoffmann. In demselben Zeitraum (vom 3. August 18727 1873) verlor die Akademie von ihren auswärtigen Mit⸗ gliedern am 22. Dezember 1872 den Genremaler Jacob Becker in Frankfurt am Main, am 30. Mai 1873 den Kupferstecher Joseph von Keller in Düsseldorf und am 16. Juli den Architekturmaler Joh. Karl Schultz in Danzig. Der Tod Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Ädalbert von Preußen beraubte die Akademie endlich eines hohen Gönners und langjährigen Ehrenmitgliedes. Die Stelle des Lehrers der Kunstgeschichte wurde am 7. April 1873 dem Privatdozenten Dr. Dobbert provisorisch, am 8. Juni 1874 definitiv über⸗ tragen und ihm bald darauf der Professortitel verliehen.

Für ausgezeichnete Werke der am 1. September 1872 eröff⸗ neten Kunstausstellung wurden von Sr. Majestät dem Kaiser und König auf Antrag der Akademie Medaillen für Kunst be— willigt, und zwar die große goldene Medaille den Malern Heinrich von Angeli, Paul Meyerh eim und Lasch, so⸗ wie dem Bildhauer Reinhold Begas, die kleine goldene Medaille den Malern von Gebhardt, Ruths, Alma—⸗ Tadema, Grafen Harrach, E. 8. Schampheleer, Bier— mann, E. Hünten, Fr. Kaulbach, Ed. Grützner, K. Hoff, Munthe und W. Gieryms ki, sowie dem Kupfer⸗ stecher Joseph Franck in Brüssel und den Bildhauern Bar⸗ zaghi und G. Lombardi. Das Reisestipendium der Philipp von Rohrschen Stiftung wurde dem Maler Adolf Treidler, das Reisestipendium der Michael Beerschen Stiftung für Bild⸗ hauer mosaischer Religion dem Schüler der Akademie Moses Ezekiel und der Preis der Meyerbeerschen Stiftung für Ton— künstler dem Komponisten Otto Dorn zuerkannt.

In der Periode vom 3. August 18753 bis 3. August 1874 verlor die Akademie drei ihrer ordentlichen Mitglieder, und zwar den Bildhauer Gustar Blaeser am 20. April 1874, den Landschaftsmaler August Weber in Düsseldorf am 9. Sep⸗ tember 18753, und endlich am 7. April 1854 Wilhelm von Kaulbach. An die Akademie berufen wurde zu Anfang dieses Jahres als Leiter eines zu errichtenden Meisterateliers Professor Ludwig Knaus in Düsseldorf. Zum Ehrenmitgliede wurde von der Akademie Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz des Deutschen Reiches und von Preu⸗ , und hat Höchstderselbe diese Wahl anzunehmen geruht.

Schließlich ist noch zu erwähnen, daß eine Reihe bedeutender Künstler von der Akademie im März und April dieses Jahres zu Mitgliedern erwählt und als solche von dem Minister der geist⸗ lichen ꝛ. Angelegenheiten Dr. Falk bestätigt wurden, und zwar als ordentliche einheimische Mitglieder die Maler W. Gentz, Graf Harrach, Passini, A. v. Werner, der Bildhauer Afinger, der Baurath Adler, der Königliche Baumeister Ende, der Kupferstecher Hab elm ann und der Musik⸗Direktor Professor Joachim, zu ordentlichen auswärtigen Mitgliedern die Maler H. von Angeli, Alt sen. in Wien, Alma—⸗Ta— dema. in Brüssel, Bromeis in Caffel, Camphausen in Düsseldorf. Defregger in München, Feuerbach in Wien, Bricket⸗Foster in London, von Gebhardt in Düsseldorf, W. Gierymski in München, Friedr. Kagulbach in Hannover, Lindenschmit in München, Hans Makart in Wlen, Matejko in Krakau, von Ramberg in München, Ludwig Richter in Dresden, Röting in Düssel⸗ dorf, Julius Scholz in Dresden, Ed. Steinke in Frank⸗

Ausstellung in dem gegenseitigen Verhältniß der hervorragendsten Kunststädte. Während unter diesen fonst Berlin der Zahl nach

furt a. M.; die Architekten Bohnstedt in Gotha, Freiherr von

den, H. Müller in Bremen, Neureuther in München, J.

Leipzig, Niels Wilhelm Gade in Kopenhagen.

Berlin, 7. September.

Sitzung zusammen.

Vorsitz. Das Comité, das außer

Der Bildhauer Schilling

hat sein früher bereits ausgestelltes Modell nach den Wünschen des

hause unentgeltlich ausgestellt werden wird.

gedeckt sind. Der Rest von 200, 000 rufe und Sammlungen beschafft werden.

stattet, daß an der Börse eine Sammlung gehalten werde. Sodann

sollen aber auch bei den größeren ,, Berlins, sowie bei

sämmtlichen Sparkassen⸗Einnahmestellen

nommen werden. ö Das Comits beabsichtigt sodann, einen öffentlichen Aufruf an

die Einwohner Berlins ergehen zu lassen

eine allgemeine Hauskollekte zu verbinden. Diefelbe wird insofern

sich als neu erweisen, als die Summe, die erbeten wird, von

herein festgesetzt ist.

groschen begnuͤgen zu können, um durch

Errichtung des Nationaldenkmals beizusteuein.

Bäder⸗Statistik.

Aachen bis 29. August... Andreasberg bis 24. Augus Arnstadt bis 7. August. Baden bis 28. August. Berka (Ende Juli. Boltenhagen bis 22. August Borkum bis 2. August ... Burtscheid bis 29. August 8 ölberg binn, Charlottenbrunn bis 1. September. Doberan bis 21. August. ö Eilsen bis 20. August ... Elster bis 31. Augustt ... Frankenhausen bis 22. August. Glücksburg bis 3. September Gmunden bis 29. August . . Göbers dorf bis 5. September. Groß⸗Tabacz bis 30. Juli. . . J is 3. September.

ust

gu . eptember . bis 31. August. rd Rasten berg (Ende Juli)... Rehburg bis 10. August.. Rothenfelde bis 15. August. öh, Salzbrunn bis 31. August Salzungen bis 31. Juli. Schandau bis 28. August. Schleusingen (im Juli... , bis 23. August . Soden bis 30. August. . Stadtsulza bis 5. August. Stotternheim bis 31. Juli.

Ten nstedt (Ende Juli) Teplitz Schönau bis 31. August K Warm brunn bis 30. August Weilbach bis 30. August. Wiesbaden bis 5. September Wiesen bad bis 5. September Wildungen bis 1. September

Redaktton und Rendantur: Schwieger.

Berlin: Verlag der Expedition (Kessel). Druck W. Elgner. Drei Beilagen

Hasenauer in Wien, Lenis in Stuttgart, Nicolai in Dres—

leinschließlich Börsen und Handelgregifter Beilage Nr. 163).

der letzten Splissung fertig zu werden

63. Vor stellung. Aladin, oder: Die Wunderlampe. Großes Zauber⸗ . Hoguet. Musik von Gährig. Anfang ö

Land. liches Charakterbild in 5 Akten von Eharlotte Birch⸗Pfeiffer. .

Mittwoch, den 9. September. Opernhaus. (164. Vorstel⸗ lung Margarethe. Oper in 5 Akten nach Goethe 's Faust. Margarethe: Siebel: Frl. Horina. Faust: Valentin: Hr. Betz.

(167. Vorstellung Er muß aufs Land. Lustspiel in 3 Abtheilungen von W. Friedrich. Frau von Flor:

Naschdorf in Coln, Fr. Schmidt in Wien; die Kupferstecher St. Barthelemeß in Düsseldorf, R. Stang ebenda, Fr. We⸗ . ber in Basel; die Musiker Brahms in Wien, Reinecke in .

Heute Vormittag 11 Uhr trat auf

Veranlassung des Ober⸗-Bürgermeisters Hobrecht das Berliner Comits zur Errichtung eines Denkmals auf dem Nieder, walde, in einem Konferenzzimmer des Neuen Rathhauses zu einer An Stelle des leicht erkrankten Ober ⸗Bürger— . meister Hobrecht führte der Stadtverordneten ⸗Vorsteher Kochhann den . den genannten Herren noch aus dem Kämmerer Runge und dem Kommerzien⸗Rath Eonrad besteht, hat durch Kooptation noch den Dr. Kletke, Chefredacteur der Vossischen Zeitung, aufgenommen, um auch der Presse gegenüber vertreten zu sein.

Hauptausschusses etwas umgeändert und wird den neuen Entwurf in einigen Wochen hierher senden, wo derselbe alsdann in der Vonhalle des Sitzunzssaales im Abgeordneten.

Die Kosten des Denkmals werden sich auf ca. 300000 Thlr. * belaufen, von denen 100000 Thlr. bereits durch freiwillige Beitrãge Thlr. soll durch patriotische Aut.

Für Berlin haben zunächst die Aeltesten der Kaufmannschaft ge⸗ . eiträge jeder Höhe ange⸗ ö

und mit demselben

vorn⸗ . Man hofft, sich mit 5 oder höchstens 10 Silber ⸗- 1 einen möglichst geringen Saetz s auch unbemittelteren Familien zu ermöglichen, einen Beitrag zur .

zum Deutschen Reichs Anzeiger

Berlin,

WH 209.

Königreich Preußen.

Trivi ium wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender Obliza⸗ 1 It ö im Betrage von 500, 000 Thalern (500, 00 Mark Reichswährung).

Vom 20. Juli 1874.

Wi lhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen c. * der Ober⸗Bürgermeister und die Stadtverordnetenver⸗ sammlung von Barmen darauf angetragen haben, der Gemeinde Bar men zur Bestreitung der Kosten der Ausführung der in nächster Zeit erfordeilichen öffentlichen Bauten, wie mehrerer, Schulen des Rath⸗ haus⸗ und Krankenhausbaues, sowie verschiedener Wege⸗ und Brückenbauten und seonstigen gemeinnützigen Anlagen die Aufnahme einer weiteren Anleihe von og bo Thalern (1-500, 000 Mark Reichswährung) geschrieben: Fünf hundert tausend Thalern (Eine Million fünfhundert tausend Mark Reichswährung) gegen Ausstellung auf den Inhaber lautender und mit Zinscoupons und Talons versehener Obligationen zu gestatten, und bei diesem Antrage im Interesse der Stadtgemeinde sowohl als der Gläubiger sich nichts zu erinnern gefunden hat, so ertheilen Wir in Gemäßheit des 5. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833, wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungs ver⸗ pflichtung an jeden Inhaber enthalten, durch gegenwärtiges Pripile⸗ um Unsere , , zur Emission der gedachten igationen unter nachstehenden Bestimmungen: ; (. . * Es werden 625 Stück Obligationen zu 590 Thaler 599 Mark) jede, 623 Stück zu 200 Thaler (660 Mark) jede und 625 Stück zu 100 Thaler (300 Marh) jede, ausgegeben. ö.

2) Die Obligationen werden mit 45 Prozent jähr⸗ lich verzinset und die Zinsen in halbjährlichen Terminen am 2. Januar und 1. Juli jeden Jahres gezahlt. Zur

Tilgung der Schuld wird jährlich Ein Prozent von dem Kapital betrage der emittirten Obligationen nebst den Zinsen der eingelösten Obligationen verwendet; der Gemeinde bleibt jedoch vorbehalten, den Tilgungsfonds mit Genehmigung Unserer Regierung zu Düsseldorf zu verslärken und dadurch die Abtragung der Schuld zu beschlen nigen; auch steht derselben jederzeit die Einlösung sämmtlicher Obli⸗ gationen oder eines Theils nach vorangegangener sechs monatlicher Kündigung zu. Den . der Obligationen steht kein ündigungsrecht gegen die Gemeinde zu. —⸗ . ö 3 Mit der 11. der Geschäfte, welche die Ausstellung. Ver⸗ zinsung und Tilgung der zu emittirenden Obligationen betreffen, ist die in Gemäßheit des §.́ 3 des Privilegii vom 2. Januar 1862 der Stadt Barmen (GesetzSammluͤng für 1862 S. 53 ff.) von der Stadtverordnetenversammlung niedergesetzte, aus einem Stad verordne ten und zwei aus der Bürgerschaft gewählten Mitsliezern besteh gde Schuldenkilgungs-Kommission zu betrauen. Dieselbe ist für die Be— folgung der Bestimmungen des gegenwärtigen Privilegii verantwortlich und fuͤr die treue Wahrnehmung ihrer Obliegenheiten von Unserer Regierung zu Düsseldorf mit Verweisung auf den in ihrer bezeich⸗ neten Eigenschaft geleisteten Eid zu verpflichten. . .

4 Bie Obligationen werden im Anschlusse an die nach den Pri vilegien für die Stadt Barmen vom Januar 1862, 18. März 1867 (Gesetz⸗ Sammlung pro 1867 Pag. 517 und 518) und vom 28. November 1870 (Gesetz Sammlung pro 150 pag. 661 und 662) ausgefertigten in drei Serien, die eine unter dem Buch⸗= staben A, für die Obligationen zu 50h Thaler (1500 Mark) mit foꝛt⸗ laufenden Nummern von 1041 bis 1665, die andere unter dem Buch⸗ staben B. für die Obligationen zu 200 Thaler (660 Mark) mit fort⸗ laufenden Nummern von 1101 bis 1725 und die dritte unter dem Buchstaben C. für die Obligationen zu 160 Thaler G00 Mark) mit fort⸗ laufenden Nummern von 1101 bis 1725 nach dem beiliegenden Schema ausgestellt, von dem Ober⸗Bürgermeister und den Mitgliedern der Schuldentilgungs⸗-Kommission unterzeichnet, und von dem Rendanten der Gemeindekasse und von dem mit der Kontrole beauftragten Stadt⸗ Sekretär kontrasignirt. Denselben ist ein Abdruck des Privilegiums eizufügen. . .

ö n Hen Obligationen werden für die nächsten fünf Jahre zehn Zinscoupons, jeder zu 11 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf. resp. 4 Thlr. 15 Sgr. und 2 Thlr. 7 Sgr. 6 tz in den darin bestimmten halbjährlichen Terminen zahlbar, nebst Talons nach den anliegenden Schematen beigegeben. Mit dem Ablaufe dieser und jeder folgenden fünfjährigen Periode werden nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung neue Zinscoupons und Talons durch die Gemeindekasse an die Vorzeiger der alten Talons gegen Einlieferung der letzteren, ausgereicht. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinscoupons -Serie an den Inhaber der Obligation, sofern Deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. Die Talons sind mit dem Faesimile der Unterschriften des Ober,Bürgermeisters und der Mitglieder der Schuldentilgung -Kommission zu ver⸗ schen und von dem Rendanten der Gemeindekasse zu unterzeich⸗ nen. Die Coupons werden von dem Rendanten der Gemeindelasse und dem mit der Kontrole beauftragten Stadtsekretär unterschrieben.

6) Vom Verfalltage ab wird gegen Auslieferung des Zinscoupons

der Betrag desselben an den Vorzeiger durch die eme , kasse zu Barmen, sowie an Zahlungsstellen in Göln und Berlin, welche durch die §. 14 genannten Blätter bekannt zu machen sind, bezahlt. Auch werden die fälligen Zingegupons bei allen Zahlungen an diz , namentlich bei Entrichtung er Kommunalsteuern, in Zahlung angenommen. * z) Die Zinzcouhong werden ungültig, und werthlos, wenn sie nicht binnen fuͤnf Jahren nach der Verfallzeit zur Zahlung präsentirt werden; die dafür ausgesetzten Fonds sollen nach Bestimmung der stãbtischen Behörden zu milden Stiftungen verwendet werden ;

8) Die nach der Bestimmung unter 2 zu tilgenden Obligatienen werden entweder durch Ankauf eingelöst oder jährlich durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt getrennt für jede der drei Qbliga— tionenarten. Von den Obligationen zu 500 Thalern wird jede mgl ein Betrag von fünf Achtel der , , ,, von den Obli⸗ gationen zu 20 Thalern ein Betrag von zwei AUchtel dieser Summe und von den Obligationen zu 100 Thalern eln Betrag von einem Achtel der genannten Summe ausgeloest, soweit dieses Theilungs verhältniß Anwendung finden kann; eventuell wird die Aus- gleichung bei den Verloosungen der nächsten Jahre herbeigeführt, um das angegebene Verhältniß möglichst herzuftellen. Die Nummern der ausgelcosten O gen, 3 . drei Monate vor

em Zahlungstage öffentlich bekannt gemacht. . . 5 Die La d ofsln geschieht unter dem Vorsitze des Ober -⸗Bür⸗ germeisters durch die Schuldentilgungs ⸗Kommission in einem vier⸗ zehn Tage vorher zur öffentlichen Kenntniß zu bringenden Termine, zu welchem dem Publikum der Zutritt gestattet ist. Ueber die Ver⸗ loosung, sowie spaͤter über die sodann vorzunehmende Vernichtung der eingelösten Obligationen wird ein von dem Ober⸗Bürgermeister und den Mitgliedern der Kommission zu unterzeichnendes Protokoll aufge⸗ nommen. .

10 Die Auszahlung der ausgeloosten Obligationen erfolgt an dem 36 . Har nach dem Nominalwerthe durch die Ge⸗ meindekasse sowie bei den dazu bestimmten, durch die im 6. .

eichneten Blätter bekannt zu machenden Zahlungẽstellen in Eöln un

erlin an den Vorzeiger der Obligationen 6 Auslieferung derselben. Mit diesem Tage hört die Verzinsung der an, loosten r le ohen ht ö. ö unf ffn zugleich die ausgereichten, nach deren Zahlungstermine a ien di ef dies nicht, fo wird der Betrag der fehlenden Zins

letzteren sind

Zingcoupons einzu⸗

Beilage

ontag, den 7. September

coupons von dem Kapitale gekürzt und zur Einlösung dieser Coupons , ndet. . ; 66 Die Kapitalbeträge derjenigen ausgeloosten Obligationen, die nicht binnen drei Monaten nach dem Zahlungstermine zur Einlösung vorgezeigt werden, sollen der Verwaltung der städtischen Sparkasse als zinsfreies Depositum überwiesen werden. Die solchergestalt depo⸗ nirten Kapitalbeträge dürfen nur auf eine, von der Schulꝛentilgungs⸗ Kommission kontrasignirte Anweisung des Ober-Bürgermeisters zu be⸗ stimmungsmäßiger Verwendung an den Rendanten der Gemeindekasse ver⸗ abfolgt werden. Die deponirten Kapitalbeträge sind den Ilhabern jener Obligation längstens in 4 . wach . dẽr Obligation i der Gemeindekasse durch diese auszuzahlen, J ö 6 . der ausgeloosten, nicht zur Einlösung vorge⸗ zeigten Obligationen sind in der nach der Bestimmung unter 8 jähg ich zu erlasfenden Bekanntmachung wieder in Erinnerung zu bringen. Werden die Obligationen, dieser wiederholten Bekanntmachungen ungeachtet, nicht binnen dreißig Jahren nach dem Zahlungstermine den,, . gezeigt, auch nicht, der Bestimmung unter 15 gemäß, als verloren oder vernichtet zum Behuf der Ertheilung neuer DObligatignen binnen dieser Frist angemeldet, so sollen nach deren Ablauf die Obligationen als getilgt angesehen werden und die dafür deponirten Kapitalbeträge der städtisdchen Verwaltung zur Verwendung für milde Stiftungen an—2— im fallen. 9 kj Für die Verzinsung und Tilgung der Schuld haftet die Ge⸗ meinde Barmen mit ihrem gesammten Vermögen und ihren sämmt⸗ lichen Einkünften, und kann, wenn die Zinsen oder die ausgeloosten Obligationen nicht zur rechten Zeit gezahlt werden, auf Zahlung der⸗ selben von den Gläubigern gerichtlich geklagt werden. !. 14) Die unter 5, 8, 9 und 12 vorgeschriebenen Bekanntmachun⸗ gen erfolgen durch die Barmer öffentlichen Blätter und durch die Amtsblätter oder öffentlichen Anzeiger der Negierungen u üsseldor Arnsberg und . . 36 e. Deutschen Neichs⸗ und 6 Breu en Staats · Anzeiger. . 3 . . der verlorenen oder vernichteten Ohligatienen finden die, auf die Staatsschuldscheine Bezug habenden Vor Criften der Verordnung vom 16. Juni 1819 wegen des Aufgebots und 5 Amortisation verlorener e, . 33 §5§. 1 bis 1 it nachstehenden näheren Bestimmungen Anwendung: . ö. a. . §. 1 vorgeschriebene Anzeige muß der stãdtischfn Schuldentilgungs⸗Kommission gemacht werden. Dieser werden ö Geschäfte und Befugnisse beigelegt, welche nach der angeführten ö ordnung dem damaligen Schatzministerium nachmaligen , = tung des Staatsschatzes zukommen, gegen die Verfügungen ö Kommission findet jedoch der Rekurs an Unsere Regierung zu Düssel⸗ ö . in dem 8. 5 gedachte Aufgebot erfolgt bei Unserem Land—⸗ i zerfeld; . 1 9e ö 8. 6, 9 und 12 vorgeschriebenen Bekanntmachun⸗ gen sellen durch die unter Nr. 14 angeführten Blätter geschehen; d. an die Stelle der im 5. 7 erwähnten sechs Zinszahlungs—= termine sollen acht, an die , *. im 5. 3 erwähnten achten Zins⸗ ngstermins soll der zehnte treten. . 6 . aufgeboten noch amortisirt werden; doch soll demjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons vor Ab⸗ lauf der fünfsährigen Verjährungsfrist bei der K mission anmeldet Und den stattgehabten Besitz der Zingcoupong durch Vorzeigung der Obligationen oder sonst in glaubhafter . dar⸗ thut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angeme deten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Qnittung aus⸗ ezahlt werden. . ö 254 Zur Ürkunde dieses und zur Sicherheit der Gläubiger haben Wir das gegenwärtige landesherrliche Privpilegium Allerhöchst eigenhändig vollzogen und unter Unserem Königlichen Insiegel ausfertigen lassen, ohne sedoch dadurch den Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigugg eine Gewährleistung von Seiten des Staats zu bewilligen oder Nechten Dritter zu prä udiziten, Gegeben . Gastein, e gn, (Li. 8. m. ö ich für den Minister des Für den Minister für Handel, Ge⸗ J J t 3 und oõᷣffentliche Arbeiten. Camphausen. Falk.

einprovinz. Regierungsbezirk Düsseldorf. Rheinp 3 . . ö ener Stadt⸗Stempel. itt. Stadt Siegel) . . 5 Courant (... Mark Reichs währung)

Die Endesunterzeichneten, durch das Allerhöchste Privileginm vom .... hierzu ausdrücklich ermächtigt, beurkunden und . hiermit, daß der Inhaber dieser Obligation ein dargeliehenes Kapita von .... Thalern =, ö Empfang sie bescheinigen, von der

emeinde Barmen zu fordern hat. k . 3 . . . einhalb. Prozent jährlich festgesetzten Zinsen sind am 2. Januar und 1. Juli jeden Jahres fällig, werden aber nur gegen Rückgabe der ausgefertigten halbjährlichen Zingcoupons gezahlt. Das Kapital wird durch Amortisation berichtigt werden, weshalb eine Kündigung von Seiten der Gläubiger nicht zulässig ist.

Die näheren Bestimmungen sind in dem umstehend abgedruckten , ,. ö. .

Barmen, den .. ien ö ;

Der Dber⸗Bürgermeister. Die städtische Schuldentilgungs⸗ Kommissien. ingetr⸗ Kontrolbuch Fol. ñ k en r g. Der Gemeinde⸗Empfänger. Beigefügt sind die Coupons Nr. 1 bis 19 nebst Talon.

Die folgenden Zingcgupons werden gegen Einlieferung des Ta—⸗ lons bei der Gemeindekasse zu Barmen, sowie an, von dem. Ober⸗ Bürgermeister und der Schuldentilgungs⸗Kommission zu bestimmen= den und öffentlich bekannt zu machenden Zahlungsstellen in Berlin

öln verabreicht. . 1 n nm, h (Rückseite.)

iwilegzium wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender Obliga— kinn e , . im Betrage von 500 900 Thalern

O00 Mark Reichswährung) vom. ten . 1874. 966 e n Abdruck des Privilegiums.)

Regierungsbezirk Düsseldorf (Erster Coupon zur Barmer Stadt⸗-Obligation. Litt . ö ... Mark Reichswährung). 18 an

ligation Ober

Rheinprovinz.

währung). Barmen, den... ten....

Der Ober⸗Bürgermeister. Kommission.

6 Die städtische Schuldentilgungs⸗

Der Gemeinde⸗Empfänger.

und Königlich Preußischen Stnnts⸗Anzeiger.

1874.

—— . / . . ..

Dieser Coupon wird nach dem Allerhöchsten Privilegium vom

63 und werthlos, wenn dessen Geldbetrag nicht bis zum erhoben ist.

Regierungsbezirk Düsseldorf. Talon. . . Inhaber dieses empfängt gegen dessen Rückgabe bei der Sem einde⸗ kasse zu Barmen sowie an den, von dem Ober-Bürgermeister und der Schuldentilgungs⸗Kommission zu bestimmenden und öffentlich bekannt ö. zu machenden Zahlungsstellen in Berlin und Cöln zu der Obligation der Stadt Barmen über Thaler Mark Reichs wãh⸗ rung) Nr. . . die (zweite) Serie Zinsceupons für die fünf Jahre von bis sofern dagegen bei der unterzeichneten städti⸗ schen Schuldentilgungs⸗Kommission . kein Widerspruch eingeht.

Bo .

33 * Trockener Stempel)

Die städtische Schuldentilgungs⸗ Kommission.

Der Rendant der Gemeindekasse.

Rheinprovinz.

Der Ober⸗Büůrgermeister.

. trag zu dem Tarife vom 27. Dezember 1871, nach welchem Na gt ach i das Befahren der Wasserstraßen zwischen der Oder und der Elbe zu erheben ist. Vom 18. März 1874. Die Bestimmung unter. B. J. des Tarifs vom 27. Dezember 1871, nach welchem die Abgabe für das Befahren der Wasserstraßen zwi⸗ schen der Oder und der Elbe zu erheben ist (Gesetz⸗Samml. von 1872 S. 57), wird betreffs des Verkehrs bei der Schleuse zu Neu⸗ stadt G. W. dahin abgeändert, daß bei dieser Hebestelle die Gefälle von Holzflößen, welche, den Finowkanal aufwärts fahrend, diese Schleuse passiren, nach Schleusenfüllungen erhoben werden. . Die nachstehend festgesetzten Abgabenbetrage werden entrichtet für jede wegen des Durchschleusens von Holzflößen stattfindende Füllung r Schleuse. . ;

. 5. ö. geflößte Holz außer der Neu stãdter Schleuse auch noch die Schleuse zu Liebenwalde oder diese Schleuse und die Schleuse zu Dranienburg passirt, so kann die Abgabenentrichtung für diese folgen⸗ den Durchschleusungen bei der Hebestelle zu Neustadt E/ W. im Voraus in der Ärt ftattfinden, daß für die Benutzung einer ieden die⸗ ser Schleusen dieselben Abgabenbeträge erhoben werden, welche für die Füllungen der Neustädter Schleuse zu entrichten sind, und zwar ohne Ünterschied, ob die später benutzten Schleusen ebenso oft, als die Neu⸗ städter Schleuse, gefüllt worden sind oder nicht, Es wird in Neu⸗ stadt E. W. für jede Füllung der dortigen Schleuse mit Floßholz. entrichtet: . . .

I) von Flößen, welche ganz oder theilweise aus vierkantig be⸗ wn Siren: (Quadratholz) oder Balken bestehen, 1 Thlr. 15 Sgr., . ;

2) von allen anderen Flößen 1 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf.

a, Vorstehende Abgabensätze werden auch dann voll erhoben, wenn die Schleusenkammer nur theilweise mit Floßholz ge⸗ füllt ist. . . .

ätzliche Vorschriften. I) Die Abgabe ist von dem . 6 welcher denselben bei der Hebestelle zu Renftadt E./W. vor der Einfahrt in die Schleuse anzumelden hat, sofort zu erlegen, nachdem sämmtliche in einer Anmeldung aufgeführte Flöße durch die Neustädter Schleuse gegangen sind. Bei der Abgabe der Anmeldung über diese Flöße sind die Gefälle sicher zu stellen.

23) Unverbundenes Holz wird nicht durch die Schleuse gelassen.

Gegeben Berlin, den 18. März 1874.

(. 8.) W ilh Camphausen.

e Im. Ach en bach.

in en mit den Ausführungen Ihres Berichtes vom 14. gun beg ne, Ich . 6 31. Gencral⸗Landtage der ost⸗ ßischen Landschaft gefaßte Beschlüsse: y Zusatz . K Landschafts⸗ Reglements vom Dezember 1808: ; . . bisher dem Ermessen der General -Landschafts⸗-Direktion überlassene, Einberufüng der Stellvertreter Der General⸗ Landschaftsräthe muß in Zukunft erfolgen, wenn die Behinderung eines der 9 . 36 96. fr . zur Kenntniß der

Landschafts⸗Direktion gebracht ist;

geg , 6 3 des Regulativsß vom 1. November 1858 (Gesetz⸗ Sammlung Seite 575) und 5. 197 des ostpreußischen Landschafts⸗ Reglements vom 24. Dezember 1898: ;

Das General ⸗Landschafts-Kollegium wird behufs Beschleunigung

der Entscheidung in unbedenklichen Fällen ermächtigt, außer in den

schon jetzt zu seiner Kompetenz geßörigen Fällen, auch in solchen

Fällen über die Ertheilung von Dismembragtions oder Exnexua⸗

tions⸗Konsensen zu entscheiden, in welchen die Revisoren den vom

Kreislandschaftsrath nach Untersuchung der Verhältnisse an Ort

und Stelle ,, . beigetreten sind;

ierdurch landesherrlich bestätigen. . ö . . ermächtige *, hiernach die General Landschafts Direktion mit der geeigneten Eröffnung zu versehen.

Berlin, den 26. August 1874. Wilhelm. Gr. zu Eulenburg.

An den Minister des Innern.

An der Navigationsschule zu Leer wird am 1. Oktober (. und an der 49 3 am 1. November c. ein Schifferkursus für große Fahrt eröffnet werden. Meldungen zur Theilnahme daran nehmen in Leer der Unterzeichnete, in Papenburg das Kuratorium der Naviga tionsschule entgegen; Aufnahme können jedoch nur solche Seeleute fin⸗ den, die bereits einen Steuermannskursus in einer deutschen Staats- Navigationsschule durchgemacht haben.

Leer, den 4. September 1874. . ;

Der Königliche Navigationsschul-Direktor für die Provinz Hannover. Schreiber.

önigli reußisches Landwirthschaftliches Institut ö 1 n, n gr en, bei .

irn. 39 . terkurse und einen

ie Anstalt umfaßt zwei theoretische Winterkurse ĩ

pra hen 3 Im bevorstehen den Winterhalbjahr 1874/75 beginnt der theoretische . am 15. Oktober und werden in dem⸗ ben folgende Fächer gelehrt: ; ) . . 9 J Mineralogie er en und 3 Allgemeine und landwirthschaftliche Geognosie (mit Geologie von Br. Koch, Landesgeologe. 3) Experimental Phypsik mit Meteorolegie von Professor Dr. Neubauer. ) Thier= ärztliche Arznelmittellehre, 5) Krankheiten der Hausthjere und 6) Thierärztliche Geburtshülfe von Departements 6 Groll. 7) Allgemeiner und besonderer landwirthschaft⸗ sicher Pflanzenbau und 8) landwirthschaftliche Betriebslehre (ein- chließlich der Elemente der Volkswirthschaftslehre) von Dr. rhr. v. Canstein, ordentlicher Lehrer. 9 Rindvich“ und Pferde ucht und 10 Obst. und Weinban von Direktor Dr. r bien 1I) Landwirthschaftliche Buch: und Rechnungsführung und 12) Ländliche Baukunst von Bezirks⸗Wiesenkaumeister Pr. Klaas.

135 Landwirthschaftliche Technolögie von Geh. Hofrath Dr. Fresenius.