— Die Minister des Innern und der Finanzen haben in einem Spezialfalle entschieden, daß eine Heranziehung der Eisenbahn⸗ und Bergwerksabgabe zu den Kreisabgaben ge⸗ setzlich nicht zulãssig erscheine, da jene Abgaben nach den für ihre Erhebung bestehenden Grundsätzen nicht zu den Gewerbe⸗ steuern gerechnet werden können.
— Der Minister des Innern hat sich auf einen des⸗ fallsigen Bericht damit einverstanden erklärt, daß den Amtsvor⸗ stehern für Wahrnehmung der öffentlichen Sitzungen des Kreis⸗ ausschusses in Schankkonzessions⸗Sachen ein Anspruch auf Diãten und Reisekosten nicht zustehe. Es werde sich jedoch in den Fällen, wo bei Abmessung der Dienstunkosten⸗Entschädigungen der Amts⸗ vorsteher auf derartige Ausgaben keine gebührende Rücksicht ge⸗ nommen worden ist, nichts dagegen erinnern lassen, daß in ent⸗ sprechendem Betrage den Amtsvorstehern, sei es von Seiten des Kreistages, sei es von Seiten der Amtsausschüsse für Dienst⸗ reisen der fraglichen Art Diäten und Reisekosten bewilligt werden.
— Der General⸗Major von rn Allerhöchst beauf⸗ tragt mit Wahrnehmung der Geschäfte der General Inspektion des Ingenieur⸗Corps und der Festungen in Begleitung eines Adjutanten dieser Inspektion; ferner der Major von Sarmey und der Hauptmann von Pfaff vom Königlich württember⸗ gischen Generalstabe, kommandirt zum Großen Generalstabe; die Majors von Scher ff und von Sobbe, und die Hauptleute Baron
von Minnigerode und Villaume vom Großen General ⸗·
abe, sowie der Königlich schwedische Hauptmann Thim gren 6 . um den Manövern des X. Armee⸗Corps beizu⸗ wohnen.
— Der Kaiserlich deutsche Konsul Brüning zu Tiflis ist hier eingetroffen und in Meinharts Hotel abgestiegen.
Der bisherige Spezial⸗Lommissarius, Regierungs⸗Assessor Sterneberg in Lippstadt, ist als Hülfsarbeiter in das Kollegium der Königlichen General⸗Kommission zu Münster einberufen und der in dem letzteren beschäftigt gewesene Regierungs⸗Assessor Thiele zum Spezial⸗Kommissarius in Lippstadt ernannt wor⸗ den. — Der bisherige Gerichts⸗Assessor Dr. jur. Pel izaeus ist zum Regierungs⸗Affessor ernannt und wird in dem Kollegium der Königlichen General⸗Kommission zu Münster beschäftigt.
— Am 1. Juni d. J. ist am Bahnhofe der Venlo⸗-Ham⸗ burger Eisenbahn zu Oberneuland, auf bremischem Gebiete, ein zur Ein⸗ und Ausgangs⸗Abfertigung von Personen und Gütern ermächtigtes, dem Königlich preußischen Hauptzollamte Sebaldsbrück unterstelltes Nebenzollamt J. errichtet worden.
— Dem Königlich preußischen Steueramte zu Gütersloh im Hauptamtsbezirk Minden ist die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen II. über zubereitetes Fleisch, Schinken, Speck und Wurste beigelegt worden.
Wohlau in Schl., 12. September. (B. T. B) Das hiesige Kreisgericht hat gestern den Appellationsgerichts⸗Prã⸗ sidenten a. D. v. g rad in Magdeburg wegen der von dem⸗ felben herausgegebenen Druckschrift wider die Civilehe, auf Grund des 5. 131 des Reichsstrafgesetzbuchs, in contumaciam zu einer Geldstrafe von 200 Thlr., event. 6wöchentlicher Haft, verurtheilt, auch die Vernichtung der vorhandenen Exemplare der inkriminirten Druckschrift ausgesprochen.
Bayern. München, 10. September. Der Minister des Königlichen Hauses und des Aeußern v. Pfretzschner trifft morgen Abend aus Urlaub wieder hier ein und wird übermorgen die Leitung des genannten Ministeriums vom Staatsrath Dr. v. Daxenberger übernehmen. ; . l
— Nachdem der Entwurf eines Bankgesetzes für das Deutsche Reich in jüngster Zeit im Staafts⸗Ministerium der Finanzen unter en . von Fachmännern einer ein⸗ gehenden kommissionellen Berathung unterzogen worden war, wird, der „Allg. Ztg. zufolge, jetzt, na dem Staats⸗Minister v. Pfeufer zurückgekehrt ist, eine weitere Berathung im Staats⸗ Ministerium des Innern (Handelsabtheilung) stattfinden und die Instruktion für das bayerische Mitglied des betreffen den Aus⸗ schusses des Bundesraths festgestellt werden. H
— Zum weiteren Vollzuge des Finanzgesetzes für die XII. Finanzperiode betreffs Aufbesserung der Geistlichen wur⸗ den — 5 Bestimmungen getroffen: . .
J. Von Beginn des laufenden Jahres an werden jene Pfarreien und die ihnen gleichgeachteten selbstständigen Seel sorgestellen, welche bisher auf 900 Fl. aufgebessert waren, ferner 3 farreien und die ihnen gleichgeachteten selbstständigen Seelsorgestellen, deren Einkommen sich zwischen 900 und 1009 FI. bewegt, auf 10090 6. des Jahres aufgebessert. II. Gleichfalls mit Beginn des laufenben Jahres erhalten die sämmtlichen den Pfarrern nicht gleichgeachteten Seclsorgegeistlichen mit eigener Haushaltung (un- beschadet einer früheren bewilligten Aufbesserung) eine jährliche Zulage, und zwar die Prediger und Prädikaturbeneftzlaten eine solche von 20 FL., die ubrigen eine solche von 169 Fl. Die Aufbesserung darf jedoch in keinem Falle das der Pfarrgeistlichkeit zuerkannte Minimaleinkommen von 109065 Fl. überstelgen. III. Eine 46 Berücksichtigung soll in der Weise eintreten, daß hinsichtlich der Bemessung des Anspruches auf den Bezug der Aufbesserung bei jenen Pfarreien und Seelsorgestellen, denen statusmäßig Hülfggeistliche beigegeben sind, für die Verpflegung derselben der Betrag von je gb Fl. als Last in Ansatz gebracht werden darf. Diese Bestimmung hat auch für die organisirten Stadtpfarreien, welche seit der XI. Finanzperiode eine Aufbesserung bis zu 1200 Fl. erhalten, und für die Dompfarreien, deren r n emh is Reineinkommen in den Präbendebezug eingerechnet wird, zu gelten. Als nothwendige Konse⸗ quenz der neuerlichen Aufbesserung ergiebt sich, daß bei der Errichtung neuer Pfarreien und Pfarrkuratien von nun an die Auszeigung eines Reinerkrägnisses von mindestens 10990 Fl. gefordert werden muß. In die Kategorie der den Pfarrern nicht gleich geachteten Seel sorgegeist⸗ lichen gehören die Kuraten, Kapläne mit eigener Haushaltung und Kaplaneibeneftziaten, die Expositi (Lokalkapläne, Pfarrvikare), die Prediger und Prädikaturbenefizlaten und die Wahl fahrtspriester. Die gewährten Aufbesserungen bilden keine Dotationsergãnzung für die betref⸗ fenden Pfrunden und Seelsorgestellen ; sie sind vielmehr lediglich Personal⸗ zulagen, dazu bestimmt, den Betheiligten eine bessere debensstellung zu — 1 — sie sind widerruflicher Natur und durch die jeweilige gefetzliche Neabewilligung bedingt; die Erübrigungen während der Erle⸗ digung einer Stelle fallen der Staatskasse anheim. Die neubewihlig⸗ ten Zulagen unterliegen bezüglich aller Stellen, bei denen eine An- stellungstaxe zu entrichten ö der entsprechenden Taxe. Ferner wurden gleichfalls die Mittel zur Verfügung gestellt, um die Lage jener Priester zu perbesfern, die sich wegen unverschuldeter Dienstunfäͤhigkeit im Ge- nusse des landesherrlichen Tischtitels befinden. Nach den Beschlüũssen des Landtags soll die Aufbesserung in der Weise erfolgen, daß in den Fällen, in welchen seither der einfache Tischtitelbetrag mit 104 F. jahrlich angewiesen wurde, der doppelte und an Stelle dieses der dreifache Betrag gewährt werde. Ueber den letzteren Betrag soll nicht binausgegangen werden. Besondere Zulagen, die in einzelnen Ausnahmsfãllen bisher y, waren, sind bei der Anweisung des weiteren Tischtitelbetrages in Anrechnung zu bringen, ee r die in Folge Verschuldens außer Verwendung stehen, sollen auf Erhöhung ihrer Bezüge keinen Anspruch haben. Die Ant erung ist eine frei= willige oder widerruflicher Natur. Für jene Priefter, die seit Beginn
Seitenz der Staatsreglerung zu wahrenden Interessen auch
willigt erhielten, dürfen nach Maßgabe der obigen Grundsätze nach⸗ . 3 entsprechende Aufbesserung von den Kreisregierungen, K. d. J., angewiesen werden.
Sachsen. Dresden, 11. September. Der König ist gestern Abend gegen 11 Uhr aus Böhmen zurückgekehrt, hat in der Königlichen Villa zu Strehlen übernachtet und sich heute Morgen 73, Uhr mittelst azuges zu den Manövern der 1. Infanterie⸗Diviston Nr. 23 nach Meißen begeben. Heute Abend wird Se. Majestät von dort nach Pillnitz zurũckkehren.
Baden. Karlsruhe, 10. September. Das gestrige Ge⸗ burtsfest des 8 6 wurde in hiesiger Stadt auf das Feierlichste begangen. ittags fand im Gartensaale der Musenmsgesellschaft ein Festmahl stattz bei welchem der Staats⸗ Minister Br. Jolly einen mit großer Begeisterung aufgenomme⸗ nen Toast auf den Großherzog ausbrachte.
Sessen. Darm stadt. 11. September. Die Regierung hat den Ständen mit Rücksicht auf die durch Verordnung ange⸗ ordnete Einführung der Markwährung folgenden Gesetz⸗ entwurf vorgelegt: . . . ö r Bei der Umrechnung, die zufolge Einführung der Reichs markrechnung mit den gesetzlich festgeftellten Grundsãtzen nach dem Reichsmünzgesetz vorzunehmen ist, können Pfennigbetrãge, welche nicht Vielfache der Zahl Zehn sind, bis höchstens zu dem nächst böheren Vielfachen von Zehn abgerundet werden. Auf die in dem L des Finanzgesetzes von 30. November 1873 ausgedrückten Geld⸗ ätze, sowie auf Geldbeträge ven 3 Kreuzern und weniger findet die vorstehende Bestimmung keine Anwendung.?“ ; = Die Motive zu dem Gesetzentwurfe, die recht⸗ liche Stellung der Kirchen und Religionsgemein⸗ schaften im Staa te betreffend, lauten: . Nachdem der dem XVII. Landtag vorgelegte Entwurf eines Ge⸗ setzes über die rechtliche Stellung der Kirchen und kirchlichen Vereine im Staate zu einer Vereinbarung zwischen Regierung und Ständen nicht gefuhrt hatte, ist auf den folgenden Landtagen der Erlaß gesetz⸗ licher Bestimmungen in der bezeichneten Richtung wiederholt angeregt und das Ber nn hierzu auch Seitens der Großherzoglichen Regierung anerkannt worden. : Die Gründe, welche im Jahre 1862 dafür , , den Weg der e, ,. zu betreten, um für das Verhältniß des Staats zu den Kirchen und kirchlichen Vereinen Normen zu schaffen, deren ftaatzrechtliche Gültigkeit keinem Zweifel unterworfen werden kann, liegen auch heute noch, und zwar in verstärktem Maße, vor. Die evangelische Landeskirche hat durch das Allerhöchste Edikt vom 3. Januar 1874 (Regbl. Nr. eine Berfaffung erhalten, durch welche das Verhältniß dieser Kirche zu der Staatsregierung wesentlich geändert ist. Während früher die obere Leitung und Verwaltung der Angelegen⸗ heiten der evangelischen Kirche auch in rein kirchlichen Dingen staagtlichen Behörden anvertraut war, soll nach 8. B gedachter Verfassung die evan⸗ gelische Kirche des Großherzogthumẽ ihre Angelegenheiten selbständig durch ihre eigenen mme, unbeschadet des dem Staate . Oberaufsichtsrechts, 2 und verwalten. Wenn nun auch durch die Vereinigung der obersten Staatsgewalt und deg ohersten Kirchenregi⸗ ments in der Haud des evangelischen Landesherrn, sowie durch die verfas⸗ sungsmäßig mite Thellnahme der protestantischen Bexölkerung des Großher ums an der Besorgung der Angelegenheiten der evangeli schen Landeskirche im Allgemeinen Sicherheit dafür gewährt ist, d aß diefe Kirche ihren Einfluß nicht in einem dem Staatßinteresse und dem Inkteresse der bürgerlichen Gesellschaft zuwiderlaufenden Geiste geltend machen wird, so erscheint es doch angemessen, zaß die Gesetz ng des Staats, indem sie ihrerseits die in dem Verhältniß zwi⸗ 6 der Staatzregierung und der evangelischen Landeskirche einge⸗ lretene Aenderung gutheißt, zugleich Bestimmungen trifft, . 3 zelnen den 6 der evangelischen Kirchenbehörden gegenüber möglichst sicher stellen. 12 . ͤ ; 23.
; h . die katholische Kirche betrifft, so sind die Bestim⸗ mungen der Allerhöchsten Verordnungen vom 30. Januar 1830 und vom 1. März 1853, die Ausübung des oherhoheitlichen Schutz und Aufsichtsrechtes über die katholische Landeskirche betreffend, sowie der Verordnung vom 8. Februar 1839, die Besetzung der katho lischen Pfarreien und Benefizlen im Großherzogthum betreffend, welche durch die mit dem Blschof von Mainz abgeschlossene vorläufige Ueberein, kunft vom 23. August 1851 außer Wirksamkeit getreten waren, nach Beseitigung . Uebereinkunft im Jahre 1866 nicht wieder in Kraft gesetzt worden. .
ö gn , jetzt thatsächlich vorhandene Zustand in den Be⸗ ziehungen der Staattzregierung zu der katholischen Kirche hat daher keinen verfassungs · und ,, Boden; er widerspricht den bis etzt nicht förmlich aufgehobenen und deshalb noch heute formell zu het bestehenden Bestimmungen der genannten Verordnungen.
Dazu kommt, daß der Gegensatz, welcher zwischen den Rechten und Interessen des Staats und den Ansprüchen der katholischen Hierarchie besteht, in neuerer Zeit mit einer stets wachsenden Schärfe hervorgetreten ist. ; ⸗
Während der Staat auf das Recht nicht verzichten kann und darf, die Freiheit der Einzelnen wie der Korporationen soweit zu be⸗ schränken, als das Interesse der Gesammtheit es erheischt, bestreitet die roͤmische Hierarchie dem Staate das Recht, auf dem Wegs der Gesetzgebung die Grenzen estzustellen, innerhalb deren sich die ktrch= liche Freihelt zu bewegen hat. Und während der Staat von seinen Unterthanen, gleichviel zu welcher Religion sie sich bekennen oder wel⸗ cher Kirche sie angehören, den Gehorsam für die verfassungsmãßig erlassenen Gesetze und die gesetzlichen Anordnungen der Obrigkeit un · bedingt fordern kann und muß, glauben die Vertreter der römisch= katholischen Kirche in Deutschland, wie die Erfahrungen in Preußen lehren, denjenigen Staatsgesetzen keinen Gehorsam schuldig zu sein, welche die Frelheit der katholischen Kirche im Interesie der Gesammt⸗ heit beschranken. ᷣ ; .
Dieser Gegensatz zwischen staatlichen und kirchlichen Anschauun⸗ gen ist noch durch die in der katholischen Kirche selbst, auf Grund der Beschlässe des vatikanischen Konzils, vollzogene Aenderung ver— schärft worden. . ; .
Die am 18. Juli 1810 auf dem Konzil verkündete Ceonstitutio dogmatica prima de Ecclesia Christi, wie solche in dem kirchlichen Amtsblatt für die Diöcese Mainz, Nr. 12 von 1810, bekannt ge⸗ macht worden ist, hat unter Anderem die Lehre von der üher die ganze Kirche und alle einzelnen Glieder derselben sich erstreckenden, ordentlichen und unmittelbaren Jurisdiklionsgewalt des Papstes, so⸗ wie die Lehre von der päpftlichen Unfehlbarkeit zu Glaubens fätzen erhoben. ; ] .
Damit steht für alle Katholiken, welche die vatikanischen Be⸗ schlüsse als bindend anerkennen, die vollkommene Unterwerfung der Kirche unter die Herrschaft des Papstes nunmehr dogmagtisch fest. In demfelben Maße aber, wie hierdurch die päpstliche Macht er⸗ weitert worden ist, hat der r el Episkopat an selbständiger Be⸗ deutung verloren, und wenn die frühere Stellung dieses Episkepats den Staaten eine gewisse Sicherheit dafür gegeben hatte, da bei Lei⸗ tung Und Verwaltung der katholischen Kirche auf territoriale und nag tionale Beziehungen , Rücksicht genommen werde, so läßt sich von einer jolchen . jetzt kaum noch reden
Wie die Verhältnisse sich jetzt gestaltet haben, stebt die pãpftliche Kirche den einzelnen Stagten als eine, alle Länder der Erde umfasssende, festgeschlofsene und von einem einzigen Willen geleitete Organisation gegenüber, welche das, was ihr an äußerer Macht gebricht, reichlich durch die Herrschaft äber die Gemüther und die Gewissen der Men⸗ schen ersetzte, und welche zur Geltendmachung ihres Anspruches auf Selbständigkeit und mithin zur Bekämpfung der Grundlagen des modernen Staatzrechts, außer den ihr eigenthümlichen geistlichen Ein ·˖ flüssen, auch alle, durch die freisinnige , . der heutigen Staaten gewährten politischen Agitationsmittel in egung setzt.
widersprechen.
die Schranken aufgerichtet werden, welche a if e , garantirte Gewissens freiheit
und heiligen Berufs bedarf, anderseits abe
die Kirche 3 Einfluß nicht zum Nach brauche, wel
., Staat und Kirche in den wichtigst
närbeiten, welche sich — nachdem ein Ha Herr der Kirche zur Schule, durch das
über das Volksschulwesen geregelt ist, — stände beziehen:
3) die Vorbil 4 die religiösen Orden und or
Durch diese Entwürfe sind die kirche der Regelung bedürfen, nicht vollständig besondere die wichtige
Oberhessen vorerst offen.
Sesston diesen Gegenstand von Neuem in unter Betheillgung der Bundesregierungen
Unter diesen Umständen scheint es der nicht angemessen, jetzt auf dem Wege d
nisse der s. g. Altkatholiken, behält sich
Dr. Kraft, hierselbst. — 10. September.
und der Gemeinderäthe von Hungen
Berstadt defiliren und nahm hierauf V treffliche Haltung und die allseitig p
Mecklenburg. Schwerin, 11. von Rußland hat dem Erbgroßh
— Der
werden.
Ztg.“ nach, nicht am 25., sondern am werden.
gen worden. vielen Orten vereinigten sich
veranstalteten fast alle Städte, z. B. alte und die neue Zeit darstellend, Me
haltungen wohl eine größere ist. —
Herzog Bernhard i000 Fl., die
spendet. Verfügung zu lãuftg genügend gesorgt. d
Schuhwerk, Leib⸗ und Bettwãäsche.
des laufenden Jahres den Genuß des landesherrlichen Tischtitels be⸗
Mit Unterstũtzung der römisch ⸗katholischen Heiftlichteĩ wird durch die
Mlllionen Fl. geschãtzt.
der regierende Herzog Georg 6009 Fl. f ĩ ꝛ 8 oheit hat das Residenzschloß grof entheils zur ohnungen gestellt. Für Lebensmittel ist vor⸗ Dagegen fehlt besonders besseres
wie durch Vereine und Velksversammlungen, die Lehre ver- 6 4 23 Dre, dec Staates nur so weit Gehorsam schuldig sei, als sie den Vorschriften der katholischen Kirche nicht
Dem gegenüber darf der Staat nicht wehrlos bleiben; es müũssen
uf der einen Seite die ver⸗ schützen und der Kirche die⸗
jenige Freiheit der Bewegung lassen, deren sie zur Erfüllung ihres hohen
r die Garantie geben, daß
theil solcher Interessen ge=
e der Staat zu schuͤtzen und zu fördern berufen ist. Von diefen Gesichtspunkten ausgehend, legt die Regierung den Ständen eine Relhe von Gesetzentwürfen vor,
welche das Verhältniß en Beziehungen und soweit
serzu dermalen ein Bedurfniß vorliegt, zu regeln bestimmt sind.
, bestand, wie in der Allerhöchsten Thronrede vom 21. De⸗ zember 1872 erwähnt, die Absicht, sämmtliche Bestimmungen über die rechtliche Stellung der Kirche und kirchlichen Vereine im Staat, ähn⸗ lich wie es bei dem im Jahre 1862 vorgelegten Entwurfe geschehen war, in Ein Gesetz zusammenzufassen. Hei näherer Prüfung ergab sid jedoch, daß es zweckmäßiger sei, verschiedene Gesetzentwürfe gus⸗
tpunkt, nämlich dat Ver⸗ esetz vom 16. Juni 1. J. auf die folgenden Gegen ·
I) die allgemeinen Grundsätze über das Verhãltniß des Staats zu den Kirchen und Religiensgemeinschaften, 2) den . der geistlichen Amtsgewalt, bildung und Anstellung der Geistlichen, densãhnliche Kongregationen 5) das Best euerungs recht der Kirchen und Religionsgemeinschaften.
olitischen Fragen, welche are n Geer eibt .
Frage der Einführung der Civilstandsregister und der obligatorischen Cwilehe in den Prtvinzen Starkenburg und Eine hierauf bezügliche Vorlage war bereits vollständig ausgearbeitet, als der Deutsche Reichstag in seiner jüngsten
Berathung nahm und dem
Fundesrath des Deutschen Reichs einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegte. Der Bundesrath hat diesen Entwur nommen, er hat aber beschloffen, den Herrn Reiche kanzler zu ersuchen,
zwar nicht ange⸗
einen Gesetzentwurf über
ie Einführun! der obligatlorischen Civilehe und die Beurkundung des . . zu lassen und denselben baldthunlichst dem Bundesrath zur Beschlußnahme vorzulegen.
Großherzoglichen Regierung er Partikulargesetzgebung in
diefer Materie weiter voranzugehen. Es wird vielmehr zunachst abzu⸗ ö. fein, ob und wie die Sache durch die Reichsgesetzgebung erle⸗ digt wird. Sollte sich diese Erledigung über Erwarten verzögern, jo würde die Gee ber glich 22 nicht, säumen, den bereits aus- earbeiteten Entwurf an die Stände zu bringen. ö 4 Auch in . Beziehungen, z. B. hinsichtlich der Rechtẽverhãlt bn n, vor, . Vorlagen zu machen, sobald sich dazu ein Bedürfniß zeigen wird;
* gn 7. d. Mi. verstarb der Präsident des Hofgerichts,
Der Prinz von Wales ist (wie bereits telegraphisch gemeldet) heute hier angekommen und am Bahnhof von der Prinzessin Ludwig empfangen worden zu Höchstderen Besuch Se. Königliche Hoheit Sich für einige Tage nach dem Jagdschloß Kranichstein begeben hat.
Friedberg, 5. September. Der Großherzog wohnte gesten den Manövern vision bei. Se. Königliche Hoheit war Flügel⸗Adjutanten Vormittags 7 Uhr Gießen nach Hungen gefahren, wo auf
der Großherzoglichen (25. ) Di⸗
in Beglestung der beiden mittelst Extrazuges über dem geschmückten Bahn⸗
hofe ein Empfang von Seiten der Beamten, des Bürgermeisters
stattfand. Nach kurzem
Aufenthalt begab sich der Großherzog zu den in der Nähe auf⸗ gestellten Truppen, verfolgte saämmtliche Ausführungen von An⸗ fang bis zu Ende, ließ schließlich die Division in der Nähe von
eranlassung, über die vor⸗ räzisen Ausführungen der
Divifion seine Zufriedenheit auszusprechen. Die Rückfahrt er⸗ 3. wieder mittelst Extrazuges über Gießen, wo Nachmittags im Hotel Kuhne ein Diner von 9 Personen stattfand.
Septemver. Der Kaiser erzog und dem Herzog
aul Friedrich den St. Andreas⸗Drden — bekanntlich den Hchsln russtschen Orden, dessen Verleihung zugleich diejenigen aller russischen Orden geringeren Ranges umfaßt — verliehen. Herzog Georg von Meckenburg⸗Strelitz ist von St. Petersburg nach Schloß Remplin zurũckgekehrt, wo⸗ selbst die Fürstlichen Herrschaften ihren Herbstaufenthalt nehmen
Sachsen⸗ Weimar⸗ Eisenach. Die Landes synode des Großherzogthu ms wird, sicherem Vernehmen der , Weim.
27. d. Mts. hier eröffnet
Sach sen⸗Meiningen⸗Hildburghausen. Meiningen, 11. September. Aus Meiningen wird uns geschrieben: „Wie in ganz Deutschland, so ist auch im Herzogthüm Meinin⸗ gen der 2. Sep tember zur Erinnerung an die glorreichen Erfolge der deutschen Waffen und die Wiederaufrichtung des Deutschen Reiches in Stadt- und Landgemeinden festlich began⸗ Die Theilnahme war eine allgemeine und wurde in allen Schichten der Bevölkerung gleichmäßig bethätigt; an die Bewohner zur kirchlichen Feier; überall fanden Schulfestlichkeiten statt. Besondere Festlichkeiten
Eisfeld einen Festzug, die iningen einen Fackelzug ꝛc.
Ueberall war der nationale Gedanke lebendig und das Bewußt⸗ sein vom geeinigten großen Vaterland. Wie anderwärts im Thüringer Lande, so gab auch die Feier im Herzogthum Zeug⸗ niß davon, daß die nationale Gesinnung erstarkt ist und die Be⸗ völkerung treu und unwandelbar hält zu Kaiser und Reich.“
— Nach amtlichen Angaben sind bei dem letzten großen Brande 217 Wohnhäuser (ohne Nebengebäude) abgebrannt, welche nach Ausweis der Volkszählung vom 1. Dezember 1871 von 573 Haushaltungen und 2394 Personen bewohnt waren. Seit dem J. Dezember 1871 haben jedoch die Wohnräume in den betreffenden Häusern durch Aufbau von Stockwerken, Man⸗ sarden ꝛc. zugenommen, so daß die Zahl der abgebrannten Haus⸗
Die von Sr. Hoheit dem
Herzog begehrte Hülfe ist eingetroffen, indem 3 Comp agnien der Garnison 4 fe,, nen. . , Deutsche Kaiserin ha ark übersandt, Ihre Ho 6 i Herzogin Marie 10900 Fl. und
Ihre Majestät die ö . der
ür die Unglücklichen ge⸗
Der Schaden wird auf 3
— Ueber die große Feuersbrunst schreibt die „Dorf⸗ Zeitung“ u. A. folgendes Nähere;
Der Anblick der . Brandstätte ist erschütternd und erinnert an die Trümmerstätte am Steinthor nach dem Bombarde⸗ ment von Straßburg. Der Hanptgeschäftstheil der Stadt mit den großen Geschäftshäusern und Kaufläden, dem Rathhause, (welches vollständig ausgebrannt ist), dem Landschaftshause und ansehnlichen
rivathäusern liegt in Asche. Nur hier und da ragen einzelne ge—⸗
chwärzte Mauern und hohe Schornsteine in die Luft. Klein-⸗Benz⸗ hausen am Bleichgraben, überwiegend die Wohnstätte der Armen, ist voll⸗= ständig abgebrannt. Die Hauptkirche auf dem Marktplatze blieb mitten in dem Flammenmeer glücklich erhalten und überragt einsam die Trauer⸗ stätte. Gerettet und geborgen konnte bei der furchtbaren Gewalt und Schnelligkeit; mit welcher die Flammen von Giebel zu Giebel und von Straße zu Straße flogen, sehr wenig werden, obgleich die Feuerwehren mit Spritzen aus weiter Ferne, zum Theil mit Extrazügen der Werra⸗ bahn, nach Meiningen geeist waren und mit großer Umsicht, Energie und Ausdauer eingriffen. Senntag früh gegen 2 Uhr konnte das Feuer auf sei= nen Herd beschränkt werden. Im Englischen Garten“, auf allen grünen Plätzen lagern Betten, Möbel und dabei die jammernden Eigenthümer.
ie 3000 Dedachlosen haben bei der Schnelligkeit, mit welcher das Feuer um sich griff, fast alle ihre Habseligkeiten verloren. — Die thüringischen Ortschaften sind in diesem Spätsommer durch zahlreiche Feuersbrünste heimgesucht worden, die durch die seltene Dürre, welche seit Monaten herrschte, und den Mangel an Wasser — die Flüsse und Bäche Thüringeng sind nahezu versiegt — begünstigt wurden, so daß die Teuer fast sämmtlich bedeutenden Schaden angerichtet haben. Die Feuersbrunst aber, welche Meiningen in der Nacht vom 5. bis 6. September zur Hälfte fast in Trümmern gelegt hat, ragt weit über alle ähnlichen Unglücksfälle, die sich in den letzten Jahr— zehnten in Thüringen ereignet haben, hinaus und ist verhältniß ⸗ mäßig nur mit dem Brande von Hamburg zu vergleichen. Das in einem dem Rathhause zunächst gelegenen Hider herr, am Sonnabend gegen 5 Uhr ausgebrochene Feuer legte, von dem seit einigen Tagen bereits mit erkanartiger Kraft wehenden Weststurm mächtig angefacht, mit rasender Schnelligkeit die Hälfte der inaeren Stadt in Asche, namentlich die von der gewerbetreibenden und arbeitenden Bevölkerun bewohnten Bezirke IJ, und III. Die Flammen fanden in den 23 thüringer Art wesentlich aus Holz und Mörtel gebauten, eng in ein⸗ ander Tstellten Häuser⸗Komplexen ein reiches Material, so daß schnell ganze Straßenviertel in Schutthaufen stch verwandelten.“
Sach sen⸗Coburg⸗ Gotha. Coburg, 10. September. Die Herzogin hat sich zu ihrem Gemahl nach Oberhof auf dem Thüringer Wald begeben, woselbst auch der Fürst Her⸗ mann von Hohenlohe-Langenburg zur Hirschjagd ein⸗ getroffen ist.
Schwarzburg⸗Rudolstadt. Rudolstadt, 10. Sep⸗ tember. Zur feierlichen Bestattung des hierselbst am 3. d. M. verstorbenen Prinzen Adolf Ludwig Albrecht von Bent⸗ Heim⸗Tecklenburg⸗Rheda waren J. Durchl. der Fürst von Reuß j. L., Prinz von Schönburg und Prinz Carl von Bent⸗ heim hier anwesend.
— Am 16. September wird hier der Thüringer Kir⸗ chentag sich versammeln.
Lübeck, 11. September. Die Lübecker Ztg. schreibt: Während die stattgehabte auf Herrn Schröder gefallene Wahl eines Schul raths nach Allem, was man vernimmt, zu den esten Hoffnungen für die Zukunft unseres Schulwesens berechtigt, hat die Ausschreibung der Wahl eines Stadt⸗Baudirektors trotKz des bewilligten ansehnlichen Gehalts 10000 Rmk. — oder inel, der freien Wohnung etwa 13000 Rmk. — noch immer nicht den gewünschten Erfolg gehabt. Die gleich Anfangs von uns hervorgebobene Schwierigkeit, daß der Anzustellende in beiden Fächern, dem Landbauwesen und dem für uns mindestens ebenso wichtigen Wasserbauwesen, gleich bewandert sein soll, scheint die Ursache der sich verzögernden Wiederbesetzung dieses wichtigen Postens zu sein. — Die Stelle des Aktuars des Handels⸗ Gerichts wird dem Vernehmen nach morgen besetzt werden. Zu derselben sind nur zwei Anmeldungen eingelaufen, Seitens des Dr. Achilles, welcher bereits bislang interimistisch in dieser Stelle fungirte, und Seitens des Hrn. Br. Dittmer jun.“
Oesterreich⸗UAngarn. Wien, 11. September. Der Erz⸗ herzog Joseph ist am 8. d. M. in Temesvar angelangt und am 9. d. M. zur Inspizirung der Honvedtruppen nach Lugos abgereist. — Der Fürst Johann von Liechtenstein ist von Munchen in Linz eingetroffen.
Pest, 10. September. Der Handels⸗Minister Dr. Ban⸗ hans, der heute hier eintraf, konferirte mit dem Minister⸗Präsi⸗ denten Bitts und dem Handels⸗Minister Bartal bezüglich der Getreidezölle sowie wegen des Zoll⸗ und Handelsbündnisses.
— Die vom ungarischen Ministerrathe seinerseits zurück⸗ gewiesenen Vorlagen der kroatischen Regierung wurden in einer Konferenz zwischen dem Minister⸗Präsidenten und Ziy⸗ Fovie neuerlich berathen.
Agram . 10. September. Landtagssitzung. Der Landtag erledigte heute den Gesetzentwurf über die Zusammen⸗ stellung der Geschwornenlisten für Preßgerichte und den Gesetz⸗ entwurf über die bedingte Beurlaubung der Sträflinge in erster und zweiter Lesung. Gegen den letztgenannten Entwurf, welchen die Abgeordneten Spun, Schram, Rogulie und Brlie warm be⸗ fürworteten, stimmte blos die äußerste Linke.
— Der diesseitige Botschafter in London, Graf Beust, weilt gegenwärtig in Gastein.
Schweiz. Bern, 9. September. Die Regierung des Großherzogthums Luxemburg hat dem Bundesrathe nunmehr ihren Vertreter auf dem internationalen Postkongreß in der Person ihres General⸗Finanzdirektors, des Hrn. de Roede, bezeichnet, womit die Vertretung der theilnehmenden Staaten vollständig ist. Von den auswärtigen Vertretern ist der Aegyptens, Generalpostdirektor Muzzi Bey mit seinem Sekretär Chev. Chioffi bereits in der Bundesstadt eingetroffen. Gestern wurde derselbe vom Bundes⸗Präsidenten empfangen.
— Am 21. d. M. wird zu Olten wieder eine auß er⸗ ordentliche Delegirtenversammlung der schweizeri⸗ schen liberalen Katholiken vereine abgehalten, in welcher die Organisation der christkatholischen Kirche endgültig beschlossen werden wird.
— Fürst Milan Obrenowitsch von Serbien ist von Paris über Genf in Ouchy angelangt.
Großbritannien und Irland. London, 10. Sep⸗ tember. Aus Ventnor wird Londonern Blättern berichtet: Am 8. September war der Geburtstag der Erzherzogin Valerie, die mit ihrer Kaiserlichen Mutter, der Kaiserin von Desterreich, in Ventnor weilt. Vormittags wohnte die Kaiserin, die Erzherzogin und die Mitglieder des Kaiserlichen Haushalts einer Spezial⸗Messe in der römisch⸗katholischen Kirche von Ventnor bei und Nachmittags beehrte sie eine Serie von athle⸗ tischen Uebungen, die auf einem an Steephill⸗Castle anstoßenden Felde abgehalten wurden, längere Zeit mit ihrer Gegenwart. Am Abend wurde ein Theil des Untereliff, unweit Steephill⸗
Castle, durch rothe und blaue bengalische Ilammen prächtig illuminirt.
— Hr. Disraeli ist in Balmoral angekommen, um Lord Derby von den Funktionen eines dienstthuenden Ministers am Königlichen Hoflager abzulösen.
— Die „London Gazette“ meldet die Erhebung des Srn. Charles George Perceval, Mitglied des Parlaments für Midhurst, in den Pairs stand.
— In Cheveley, unweit Newmarket, starb gestern Lord George Mannars im 55. Lebensjahre. Der Verstorbene war ein Bruder des General⸗Postmeisters Lord John Mannars, so⸗ wie des gegenwärtigen Herzogs von Rutland. Durch seinen Tod wird die Vertretung von Cambridgeshire im Unter⸗ hause, die von Lord Mannars seit über 20 Zahren bekleidet wurde, erledigt.
— Das 12. Hochländer⸗Regiment (die Schwarze Wache), das sich während des Aschanti⸗Krieges so sehr auszeich⸗ nete, ist auf dem Punkte, England für den Dienst im Auslande zu verlassen. Anfangs November wird sich das Regiment an Bord des „Himalaya“ von Portsmouth nach Malta einschiffen.
— Der Lordmayor hat die Mitglieder des hier in Kurzem zusammentretenden internationalen Orientalisten⸗Kon⸗ gresses zu einem Banket in der ägyptischen Halle des Mansion⸗ House, das am 19. d. stattfinden soll, eingeladen.
— Nachrichten aus Ottawa melden, daß Riel, der be⸗ kannte Insurgentenführer, wieder als Vertreter des Bezirks Pro⸗ vencher in Manitoba in das canadische Haus der Gemeinen ge⸗ wählt wurde.
— Aus Quebeck wird unterm 8. d. per Kabel gemeldet: Das Ministerium Quimet ist zurückgetreten und der Vize⸗ Gouverneur hat Herrn de Boucheville, Sprecher des legislativen Raths, mit der Bildung einer neuen Regierung betraut.
Frankreich. Paris, 11. September. (W. T. B.) Der Marschall Mae Mahon hat heute Mittag um / Uhr den spanischen Gesandten, Marquis de la Vega n Armijo in feierlicher Audienz empfan⸗ gen und die Kreditive desselben entgegengenommen. Der Marquis gab bei Ueberreichung derselben seiner Be⸗ friedigung über die Wiederherstellung der offiziellen Beziehungen zwischen Spanien und Frankreich Ausdruck und sprach die Hoff⸗ nung aus, daß dies dazu beitragen werde, den Krieg, welcher die unmittelbar an der französischen Grenze gelegenen spanischen Provinzen verwüste, zu beendigen. Die Anerkennung der gegen⸗ wärtigen Regierung durch die Mächte werde, in Anbetracht der sonstigen Hülfsquellen Spaniens, ein wirksames Mittel sein, um
Schrecken des Bürgerkrieges dessen einziges Ziel sei; die Aner⸗ kennung werde dem Lande seine Wohlfahrt wiedergeben, bei der auch das Interesse Frankreichs in so vi len Beziehungen betheiligt sei. „Ich werde sehr glücklich sein, wenn ich die guten Beziehungen, welche jetzt zwischen den beiden Ländern bestehen, weiter entwickeln und befestigen und so die Wünsche Spaniens erfüllen kann.“ Der Marschall⸗ Präsident erwiderte auf die Anrede des Gesandten: „Halten Sie sich überzeugt, daß mein ganzes Verlangen dahin geht, die guten Beziehungen, welche die beiden Länder verbinden müssen, noch mehr zu befestigen. Ich habe nie aufgehört, für die Wohl⸗ fahrt Spaniens, hei der alle europäischen Mächte und vorzüglich Frankreich interefsirt sind. Wünsche zu hegen. Seien Sie im Uebrigen versichert, daß ich Sie in der Erfüllung Ihrer Mission stets auf das Wohlwollendste unterstützen werde. Später stattete der Gesandte dem Minister des Auswärtigen, Herzog von Déca⸗ zes, seinen Besuch ab.
— Marschall Mae Mahon ist heute Abend 6 Uhr nach Lille abgereist und begiebt sich von dort demnächst nach Arras, Bethune, Amiens und St. Quentin. Derselbe wird den Manövern beiwohnen, welche von den Armee⸗Corps der Gene⸗ rale EClinchant und Montaudon ausgeführt werden, und gedenkt am nächsten Freitage wieder hier einzutreffen.
— In diesem Jahre finden in Frankreich zum ersten Male die in dem neuen Militärgesetz vom 24. Juli 1873 für jedes Jahr vorgeschriebenen allgemeinen Manöwv er statt. Das von dem Generalstabe des Kriegs⸗-Ministerium entworfene Programm ist folgendes:
L Armee⸗Corps. Hauptquartier Lille. Nach der Bestimmung des General Clinchant sollen die Uebungen vierzehn Tage dauern und die ersten zehn Tage vorbereitenden Exercitien und kleinen Operatio— nen, die letzten fünf Tage großen Manövern gewidmet sein. . die letzteren zerfallen die Truppen in zwei gegen einander operirende Körper. Ein feindliches Armee Corps (Division Lecointe), welches Arras be⸗ sitzt, kommt von Lens und marschirt auf Dünkirchen. Ein französisches Armee Corps (Division Bellecour) kommt aus dem Lager von Hel⸗ faut und wirft sich diesem Marsche entgegen. Der Schauplatz der Aktion ist also das zwischen Arras, Saint Omer, Saint⸗Pol und Bethune liegende Plateau, welches von den Thälern der Lawe, der Clarence, der Nave, der Lys und der Aa durchschnitten wird.
II. Armee Corps, Hauptquartier Amiens. Ein Lager wird zwischen Buire und Tancourt, ein anderes bei Sancourt errichtet, das erstere von den Truppen des General Pajol, das letztere von jenen des General Frömont bezogen. Den Manövern liegt folgender strategische Gedanke zu Grunde: die französische Nordarmee besitzt, da sie auf das rechte Ufer der Somme zurückgeworfen worden, dort nu. noch die Festung Peronne; um diese zu decken, hat sie ein Armee⸗ Corps abgeordnet, welches zwischen Buire und Tancourt Stellung ge⸗ nommen hat. Der Feind kom]mmt von Ham der Festung entgegen⸗ gezogen, und nun entspinnt sich zwischen Ham und Peronne der Kampf. 1V. Armee Corps. Hauptquartier Le Mans. Der Befehlshaber General Deligny will mit den drei vereinigten Waffengattungen erst partielle und dann Gesammtübungen ausführen, für welche letztere die Station Pontgouin der Paris⸗Brester 6 24 Kilometer westlich von Chartres, als Mittelpunkt dienen soll. . VI. Armee Corps. Hauptquartier Chalons. Ort der Aktion: die Gegend zwischen Verdun und Sainte⸗Menehould. Eine feindliche Diviston (Abbatuccih hat die Maas oberhalb und unterhalb Verdun überschritten und macht Miene, die Argonne zu übersteigen oder zu umgehen. Eine französische Division (Vergè) kommt ihr von Westen entgegen und sucht Beides zu verhindern.
VII. Armęee⸗CorpS. Hauptquartier Besangon. Ober⸗Befehlshaber Herzog von Aumale. Der Feind (13. Division) hat die Vogesen überschritten, die 25. Brigade wirft sich auf Vesoul, um den Feind in der linken Flanke zu fassen und eine Rekognoseirung auf Besangon auszuführen, während die 26. Brigade als Vorhut von Courbeau⸗Fontaine auf Gray marschirt. zer Befehlshaber der 14. Division beauftragt die 27. Brigade, die von Vesoul kommende Demonstration zurückzuwerfen. Die 28. Brigade zieht von Dole auf Gray los, um den Uebergang der Saone zu vertheidigen. Die feindliche Brigade wird nördlich von Loiselay angehalten, hläst zum Rückzuge und verbindet sich mit dem Gros der Division, welches nun gegen , um dort den Flußübergang durch Ueberrumpelung zu gewinnen. Die 25. Brigade kann sich in Gray nicht halten und muß die Stadt räumen. Da kommt ihr die 27. Brigade zu Hülfe und zwingt den Feind, von Gray wieder abzuziehen und sich nördlich festzusetzin. Die 14. Division folgt ihm und nimmt am. Saume des Hie, von Verreux Stellung. gullet führen beide Divisionen ver⸗
dem spanischen Volke den Frieden zu sichern, welcher nach den
VIII. Armee Corps. Hauptquartier Bourges. Der Feind (32. Brigade) hat die Loire bei Surchembault überschritten und marschict über vie Straße von Beaugy auf Bourges. Ein französisches Corps GI. Brigade) zieht ihm aus dem Lager von Avord entgegen. Der Kampf entspinnt sich in der Gegend von Villequier. Gegen das Ende des Gefechts kommt die Vorhut eines zweiten feindlichen Corps von Nevers herbei und zwingt das französische Corps, wenn es nicht von Bour⸗ ges abgeschnitten sein will, sich in das verschanzte Lager von Avord zurück⸗ zuziehen. Ein anderes Mal hat der Feind die Loire bei Nevers überschritten und bedroht Bourges, ein erster Angriff wird von der 8 Artillerie Brigade, einer Schwadron Kavallerie und sechs Bataillonen Infanterie zurück⸗ geworfen. In einem zweiten Angriffe nimmt der Feind das Plateau von Ouatreę Vents und die Stellung von Montifaut. Die Verthei⸗ diger ven Beurges müssen die Stadt räumen und sich auf Gien zu— rückziehen. Schließlich hält der General Ducrot in Bourges eine allgemeine Revnu⸗.
XI. Armee⸗Corps. Hauptquartier Nantes. Ort der Handlung:
die Haiden nördlich von Bannes. Ein Theil der Truppen nimmt auf dem Plateau von Lavaux Stellung und suchte sich des Plateaus von Grandchamp zu bemächtigen und auf Vannes zu marschiren; 6 und stärkerer wirft sich ihm entgegen und schlägt ihn zurũck.
XIV. Armee Corps. Hauptquartier Lyon. Die Truppen des Ge⸗ neral Burbaki zerfallen in ein südliches und ein nördliches Corps. Das südliche Corps zieht von Grenoble gegen Lyon, das nördliche kommt ihm aus der letzteren Stadt entgegen. Bei Bourgoing und La Tour du Pin stoßen sie auf einander, gerathen ins Handgemenge und fingiren schließlich beiderseits einen Rückzug.
IX. Armer Corps. Hauptquartier Tours. Die Manöver dauern fünf Tage. Das Lager von Le Ruchard wird angegriffen und ver—= theidigt, zuletzt aufgehoben und dann eine offensive Rekognoscirung gegen Tours ausgeführt. Der General du Barrail leitet als Ober- Befehlshaber die Dperationen.
— Der Graf d'Harcourt, dessen Ernennung zum Ge⸗ sandten in Bern gestern im offiziellen Journal erschien, ist der dritte Sohn des Herzogs d'Harcourt. Er ist 1821 geboren und war der Gesandtschaft in Madrid (1839), der Mission nach China (1843), den Legationen in Frankfurt und Bern (1847 attachirt. 1849 zum ersten Sekretär ernannt, ging er in dieser Eigenschaft nach Madrid. Im Jahre 1851 vertraute ihm der Präsfident der Republik die Funktionen eines bevollmächtigten Ministers in Baden, dann in Stuttgart an. Hr. d' Hareourt ersetzte Hrn. de Bourgoing, als dieser Rom (1872) verließ. Am 24. Mai war er in London und seitdem in Disponibilität.
— Donneton, Maire von Ussel, ist abgesetzt worden, weil er bei Gelegenheit der Generalrathswahlen ein Ausschreiben erließ, worin er sich offen einen Imperialisten nennt.
— In Caen ist eine Finanz⸗Unterschlagung ent⸗ deckt worden, die für den lokalen Handel von den traurig⸗ sten Folgen sein kann und die Verhaftung des Direktors des Dis⸗ kontokomtoirs nach sich zog. Schon seit mehreren Tagen wurde er in seiner Anstalt ö überwacht, während man sich mit der Unter⸗ suchung seiner Bücher beschäftigte. Das Aktionskapital von zwei Millionen mit den Reserven, die sich auf ungefähr 800,000 Fres. belaufen, sollen ganz verloren sein.
Spanien. Madrid, 11. September. (. T. B.) Dir General Marquis von Pavia hat die Carlisten in Maestrazgo angegriffen und geschlagen. — Die Regierung wird gegen Ende dieses Monats 3000, und im Oktober weitere 5000 Mann Verstärkungen nach Kuba senden.
Portugal. Lissabon, 9g9. September. 600 Mann Infanterie sind nach Estremoz, einer Festung in der Provinz Alemtejo, wo kürzlich eine Meutexei stattfand, abmarschirt, um die von dem Kriegsgericht schuldig befundenen 100 Soldaten hierher zu bringen.
Italien. Rom, 7. September. bischof von Guatemala, Rom angekommen.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 10. Sep⸗ tember. Der „Reg. ⸗Anz.“ veröffentlicht ein Telegramm aus Nikolajew, wonach der Kaiser am 8. d. M., Nachmittags, auf der Dampfyacht ‚Livadia“ die Weiterreise nach Jalta ange⸗ treten hat. — Die Kaiserin und die Großfürsten Ssergei und Paul Alexandrowitsch und Konstantin, Dmitri und Wiatschess⸗ law Konstantinowitsch sind am 8. um 54 Uhr Nachmittags wohlbehalten in Livadia eingetroffen.
— Der „Reg.⸗Anz.“ und der „Russ. Inv.“ veröffentlichen einen Aufruf, in welchem der Statthalter im Kaukasus, Groß⸗ fürst Michael Nikolajewitsch unter dem Hinweis, daß jetzt, nachdem seit der vollständigen Unterwerfung Kaukasiens bereits zehn Jahre verflossen, der Zeitpunkt zu einer ruhigen und un⸗ parteiischen Kritik der Thätigkeit der russischen Behörden und Truppen daselbst nahe, alle Veteranen des kaukasischen Krieges, besonders die Theilnehmer der letzten Epoche desselben, die Familien und Nachkommen aller Personen, welche jemals im Kaukasus ge⸗ lebt haben, auffordert, Beiträge zu einer Geschichte des kaukasischen Krieges zu liesern. Der Großfürst bittet alle Diejenigen, welche im Besitze von Handschriften oder Dokumenten über diesen Krieg sind, dieselben an die Adresse Sr. Kaiserlichen Hoheit „zu eigenen Händen“ einzusenden, damit sie durch den Druck veröffentlicht werden können. Die gleiche Bitte ergeht an alle Diejenigen, welche Material zu den transkaukasischen Kriegen, besonders über die Jahre von 1853 bis 1856, besitzen. Die Form der Darstellung, sowie Form und Aussehen des Manu⸗ skripts sollen dem Autor oder Besitzer durchaus keinen Zwang auferlegen, und nothwendig ist nur, daß bei Einsendung oder persönlicher Uebergabe des Manuskripts Angaben gemacht werden, von wem und, wenn es von Interesse ist, unter welchen Um⸗ ständen dasselbe verfaßt worden.
Schweden und Norwegen. Christiania, 8. Sey⸗ tember. Der französische Militäͤrattachs, Marquis Le Mül⸗ lier, hält sich gegenwärtig in Norwegen auf. Nachdem der Marquis den Feldmanövern in Schweden beigewohnt und an den darauf folgenden Generalstabsübungen Theil genommen . begab er sich nach Norwegen und wohnte den Uebungen es ersten und zweiten Artillerie- Bataillons auf Gardemoen und darauf der Ober⸗ und Unteroffiziersversammlung daselbst bei. hält sich jetzt bei den Schießübungen der Artillerie⸗Brigade bei Frederiksstad auf und begiebt sich von dort nach der Brigade⸗ versammlung der Kavallerie nach Gardemoen, um später an den vorgeschlagenen Generalstabsübungen Theil zu nehmen. — Der norwegische Postexpeditions⸗Sekretär Oppen ist in diesen Tagen nach Bern abgereist, um an dem daselbst am 15. dz. Mis. stattfindenden Po stkongreß Theil zu nehmen.
Dänemark. Kopenhagen, 109. September. Eine Privatdepesche der Hamburger Nachrichten meldet: Sicherem Vernehmen nach geht General Raasloff in temporärer Mis⸗ sion zur allgemeinen Wahrnehmung der dänischen Interessen nach
Gestern ist der Erz⸗ Monsignore Pinnol, in
einigt und von der ganzen Kavallerie gedeckt einen Vormarsch aus.
Ghina und Japan.
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