Kremenm, 12. September, Nachm. . T. B.)
Petroleum. (Schlussbericht) Standard white loco 10 ME. 40 Pf. Sehr fest.
Hamar, 12. September. (T. T. B) Getreidemarkt. Werzen loco matt, auf Termine ruhig. Roggen loco flan, auf Ter- mine matt.
Reizen 126 pfd. pr. September 109090 Kilo netto 192 Br., 191 G., pr. September - Oktober 1000 Eilo netto 192 Br., 191 d., pr. Oktober November 1000 Eilo nette 193 Br., 197 g4., pr. November - Dezember 1000 Kilo netto 195 Br., 193 G., pr. April-Mai 1009 Kilo netto 195 Br., 1983 64. Roggen pr. September 1000 Kilo netto 145 Br., 144 G4d., per September- Oktober 1000 Kilo netto 145 Br., 144 G4., pr. Oktober- November 1000 Kilo netto 147 Br.,, 145 G., pr. November-De- zember 1000 Kilo netto 147 Br., 145 Gd, pr. April-Mai 1000 Kilo netto 153 Br., 151 G4. Hafer fest. Gersts still. Rüböl behauptet, loco 55, pr. Okt. 54, pr. Mai pr. 200 Pfd. 5785. Spiritus still, pr. September und pr. September-Oktober 52, pr. Oktober-No- vember 53, Pr. April - Mai pr. 100 Liter 1090 x 52. Kaffee matt, Umsatz gering. Petroleam steigend, Standard white loco 10, 10 Br, 10, 00 Gd. pr. September 10, 00 G4, pr. Oktober- Dezember 11, (0 Gd. — Wetter: Veränderlich, stürmisch.
Strasshurz, 12. September. (Auszug aus dem offiziellen Preis- Courant der Waarenpreise en gros.) Pr. 100 Kilo: Inländischer Weizen (Qual. loyals et marchande) 28 Fr. 50 C. bis 27 Er. — C. Mehl 1. Qual. 38 Fr. — C., 2. Qual. 35 Er., 3. Qual. 32 bis 30 Er. — Ohne Sack: Roggenmehl Vorschuss 33 Fr., Roggen- mehl J. — Er. Gerste für Braner 24 Er. — C. Roggen 24 Er. — C. bis 23 Fr. — C. Hafer (Oetroi nicht einbegriffen) 24 Er. — C. bis 23 Fr. Hopfen, Elsässer, pr. 50 Kilo 1874er 210 Fr. bis 230 Fr.
Anraenster dam, 12. September, Nachm. HJ. L. 8.)
Getreidemarkt (Schlussbericht). Weigen pr. November und pr. März 282. Roggen pr. Oktober 184, pr. März und pr. Mai 184.
Amtwerpenm, 12. Septhr., Nachm. 4 Uhr 30 Min. (. T. B)
Getreidemarkt (Schlussbericht). Weizen fest, dänischer 283. Roggen unverändert, Taganrog 18. Hafer matt, Petersburg 221. Gerste ruhig.
PFetrolenm-Harkt (Schlussbericht) Raffinirtes, Type weiss, loFe 250 bez., 26 Br., per Septeraber 253 bez., 26 Br., pr. Oktober 26 bez., 27 Br.“, per Oktober-Dezember 274 bez., 274 Br., pr. No- vember-Dezember 275 bez., 23 Br. Steigend.
KEomedon, 14. September, Vormittags. (EA. T. B.) Die Getreide-
mluhren vom 5. bis zum 11. September betrugen: Engl. Weizen 6987, fremder 22. 060, englische Gerste 1433, fremde 26,988, engl. Malrgerste 14,996, engl. Hafer 1065, fremder 53, 034 EQrtre. Engl. Mehl 17,041 Sack, fremdes 2814 Sack und 5190 Fass. Täiverrp act, 12. September, Nachraittags. (W. T. B.) Baum wolle. (Schlussbericht) Umsatz 12, 000 B., davon far Zpskulation und Export 3000 Ballen. Stetig. Middl. Orleans 83/1, middling amerikanische 7is/is, fair Dholle- rah 5i /ig, middling fair Dhollerah 4, good middling Dhollerah 44, middl. Dhollerah 4, fair Bengal 48, fair Broach 54, nem fair Qomra 5isis, good fair Qomra 5, fair Madras 5, feir Pernam 8, fair Smyrna 63, fair Egyptian 73. ö . nicht unter good ordinary September-Verschiffung t Paris, 12. September, Nachm. (VW. T. B.) Prodnktenmar kt. Weizen ruhig, pr. September 27, 50, pr. November- Februar 26.50. Mehl ruhig, pr. September 58, 50, pr. November-Februar 57, , pr. Januar-April 57, 09. Rüböl steigend, pr. September 74,50, pr. November-Dezember 75,50, pr. Januar- . 77,75. Spiritus steigend, pr. September 72,00. — Metter: gen. Ver- Tork, 12. September, Abends 6 Uhr. (M. T. B.) Vaarenberie ht. Baumwolle in New-Tork 16z3, do. in Nem- Orleans 16. Petroleum in New-Tork 123, do. in Philadelphia 12. Mehl 5 D. 60 C. Rother Frühjahrsweiren 1 D. 24 C. Mais (old mixed) 92 C. Zucker (Fair refining Muscovados) 85. Kaffee (Rio-) 16, good fair —. Schmalz (Marke Wilcor) 144 C. Speck (short clear) 123 C. Getreidefracht 4. Ver- orks, 12. September, Abends. (X. T. B.) Baumwollen-Wochenbericht. Zuführen in allen Unions- häfen 16, 90900 B. Ausfuhr nach England 6000 B., nach dem Kon- tinent 2000 B. Vorrath 99, 00 B. . . 14. Angust. (M. T. B.) (Von Sievers & exyer).
Wenmarkt: Ruhig. Vorrath 60, 00 Arroben. Notirung für Supra- Wollen —, do. für Bonne moyenne 80 Doll. Zufuhren der letzten 14 Tage: 15,000 Arroben. Verschiffung nach Bremen seit letzter Post —, do. im Allgemeinen seit letzter Post 3000 Ballen. Totalverschiffung seit Beginn der Saison 188,009 Ballen. Fracht für Wolle (per Segler) 175 sh. Preis für Salzhäute nominell, Schlachtungen der letzten 14 Tage gering. Ver- schiffung von Salzhänten nach dem Kanal,
nach England direkt 83
und dem Kontinent seit letzter Post 33, 000 Stück. Fracht für Sal-
hänte (per Segler) 20 sh. Notirung für Talg (Ochsentalg in Pipen)
nomin., für trockene Häute 59 Realven. ours auf London 483 d. Hi nem , ne mn Rem.
Dänische Landmannsbank, Eypotheken- und Weohselbank in Kopenhagen. Weitere 106 am IJ. Oktober, ferner 10R am 1. März 1875 und 10 am 1. Juli 1575 in Berlin bei F. WN. Krause & Co.
Anuezahliliam enn.
Berllner Stadtobligatlonen. Die am 1. Oktober fälligen Zinsen vom 14. September ab im Berliner Rathhause.
x . Hypothekarisohe Anlelhe. Die am 1. Ok- tober fälligen Tinsen von da ab mit 5 Thlr. in Berlin bei der Dis- konto-Gesellschaft, der Bank für Handel und Industrie, der Berliner Handelsgesellschaft und S. Bleichröder.
General- Vergaramlumpem. 29. Septbr. Berliner Gummi- und Guttaperoha-WaarenfabriRk, Bolle & Co., vorm. W. Elllot, Aktiengesellsohast. Ord. Gen-Vers. zu Berlin. Chemlsohe Fabrik zu Mügeln. Ausserordentl. Gen.- Vers. zu Dresden. Tagesordnung: Vorlegung des revi- dirten Statuts. Zuokerfabrik Fiddlohom, Koppe & Co, Rommandlt- e, m,. auf Aktien. Urdentl. Gen-Vers. zu erlin.
26. Oktober. Aktien- Rommandlt-desellschaft Aplerbecker Hütte,
Brügmann, Weyland & Co. in Aplerbeok. Ordentl.
Gen. - Vers. zu Dortmund.
Eis emhahn-Eimmaltmen.
Necklenburglsohe Friedrloh-Franz Eisenbahn. Einnahmen
im August; s. Ins. in Nr. 214. H uünmelkigadmgermn umd Verlzooganmgem.
Nemoler Stadtobllgationen. Verloosung am 24. September; 8. Ins. in Nr. 214.
Ausreßelzing nenmer Eims-Compeorns.
Rentenbriefe der Provinz Brandenburg. Ser. IV. Nr. 1-16 vom 2. Norember ab; s. Ins. in Nr. 214.
Rentenbriefe der Provinz Preussen. Ser. IV. Nr. 1 - 16 vom 20. Oktober ab; s. Ins in Nr. 214.
Rheinisohe Eisenbabn. Ser. V. Litt. I.— L. zu den Prio- ritãts- Obligationen der früheren Bonn-Cölner Eisenbahn und Ser. II. Litt. L. - . zu den 5 Prioritãts- Obligationen vom 1— 31. Oktober; s. Ins. in Nr. 214. .
—
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbriefs ⸗ Erneuerung. Der hinter dem Gastwirth Oscar Suck aus Rosenberg O. S. er⸗ lassene Steckbrief im öffentlichen Reichs ⸗Anzeiger vom 7. April er. wird hiermit erneuert.
Rosenberg, den 8. September 1874.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Meine Requisition vom 22. Juni er, betr. Aus kunft über den gegenwärtigen Aufenthalt der Dienst⸗ magd Lisette Sontag aus Harpen ist erledigt.
Bochum, den 10. September 1874.
Der Staats⸗Anwalt.
Verkäufe, Verpachtungen, Submi ssionen ꝛe.
(4110 Bekanntmachung.
Nachstehend verzeichnete Wirihschafts⸗Bedürf⸗ nisse der hiesigen Königlichen Strafanstalt für das Jahr 1875 als:
Roggenhrod, feineres Roggenbrod, Semmel, Zwie⸗ back, Kartoffeln, Rindfleisch. Hammelfleisch, Schweinefleisch, Rindernierentalg, Gerstenmehl, Roggenmehl, Weizenmehl, gelbe Erbsen, Linsen, weiße Bohnen, Sauerkohl, Hafergrütze, Buch⸗ grüte, Gerstengrütze, Carolina Reis, Buchweizen gries, Fadennudeln, feine Graupen, grobe Grau⸗ pen, Butter, Schmalz, Pfeffer, Kümmel, Gewürz, Catharinen⸗Pflaumen, gebrannten Kaffee, weißen Zucker, Syrup, Salz, Rüböl, Steinöl, Essig, Spiritus, Milch, Halbbier, Nachtlichte, Petroleum⸗ Docht 53 em breit und 4 mm. breit, kiehnen Klobenholz, Stückenseife, Elainseife, Rasirseife, Roggenstroh, Makulatur ⸗Druckpapier, Knochen⸗ mehl, Soda, gelbes Wachs, Reisbesen, Kleider⸗ bürsten, Blankbürsten, Auftragebürsten, Staub⸗ bürsten, große Handfeger, kleine Handfeger, Schrubber, Haarbesen, Eisenvitriol, Vitriol, Alaun, Thran, .
sollen zur Lieferung dem Mindestfordernden im Wege
der Submission übergeben werden. Unternehmer, welche sich zur Lieferung des einen
oder andern dieser Gegenstaͤnde verstehen wollen,
baben ihre desfallsigen Gebote versiegelt unter der Bezeichnung: .
„Submission auf Lieferurg der Wirthschafts—⸗
bedũrfnisse!,
sowie als Kaution den 12. Theil des Werthes der öofferirten Liefernngsgegenstände bis zum Mittwoch, den 7. Oktober er,, an welchem Tage, Vormit⸗ tags 10 Uhr, die Submissienen eröffnet werden sollen, unter der Adresse der Königlichen Direktion der Strafanstalt zu Brandenburg a. H. portofrei einzusenden.
Die Lieferung des Brodes, des Fleisches, des Rindernierentalges und des Bieres kann nur an hie⸗ sige Unternehmer vergeben werden.
Die Lieferungs⸗Bedingungen, in denen die Quanti⸗ täten enthalten sind, liegen vom Tage der Bekannt⸗ machung ab im Geschäftszimmer der Strafanstalt aus. Die einzureichenden Submissionen müssen die 4 in „Mark und Pfennigen“ enthalten. Ohne
aution werden dieselben nicht berücksichtigt, auch
Nachgebote nicht angenommen.
Brandenburg, den 11. September 1874.
Königliche Direttisn der Strafanstalt. Gollert.
— 1 — 19 * . * Submission auf Klinkersteine. Die Lieferung von ca. 130 Mille harter Klinker⸗ steine zur Herstellung von Trottoirs 2c. soll im Wege öffentlicher Submission vergeben werden. Die Liefe⸗ rungsbedingungen liegen im Bau⸗Bureau aus, auch wird Abschrift davon, gegen Erstattung der Kopialien, vertheilt. . 41291 Versiegelte Offerten mit der Aufschrift: „Snbmission auf Klinkersteine“ sind bis zum 24. Sentember er, Vormittags 12 Uhr, zu welcher Zeit die Eröffnung derseiben statifindet, der unterzeichneten Kommission einzureichen. Rendsburg, den 10. September 1874.
Königliche Strafanstalt. BVan⸗Kommijssion. (act. Ilz /)
4125
Bekannt
machung.
Das Fürstlich Rnmänische Kriegsministerium beabsichtizt für die Rumünlsche Armee nachstehende Gegenstände an den hinzugefügten Daten durch Licitation anzukaufen. Die Modelle
und Bedingungen sind auf dem genannten Ministerium einzusehen.
Zahl der
Gegenstãnde. Gegenstände und Stoffe.
Licitations · Termin.
12000 Beinkleider aus grauem Mannschaftstuche
5. November 24. Oktober a. S.
1874.
30000 Polsterzieche
40900 Leinwand⸗Matratzen
1800 Polstersãäcke
9500 Bettüberzüge aus Shirting
6. November 25. Oktober a. S.
1
1874.
2000 Meter . für Unteroffiziere 109 , stilberne
, ö
ressen für Unteroffiziere gelbe Wolltressen für Unteroffiziere weiße Wolltressen für Unteroffiziere
5. November = I. 24 Oktober a. S.
Meter grauen Tuches für Mannschaft
dunkelblauen Tuches für Mannschaft
rothen Garance Tuches für Mannschaft
kastanienfarbigen Tuches für Mannschaft
weißen Tuches für Mannschaft rothen Ecarlat⸗Tuches für Besatz rothen Garance Tuches für Besatz
grünen Tuches für Besatz
blauen Tuches für Besatz weißen Tuches für Besatz
schwarzen Tuches für Besatz
9. November
. 1874. 28. Oktober a. S. ö
Nilshüne DVelzmützen Sturmbänder
Wollenepauletts
Wollene Auszeichnungsschnüre (Aiguillette)
10. November 29 Oktober a. S. ᷣ
Lederbesetzte Gürtel für Feuerwehr
Gewehrriemen
Kleine Lederriemen
Carabinhälter (Stege) Lederne Halftern
Wachstuchrollen als Hüllen für Roͤcke
1I. November 1874.
K
Kasernmützen Käppi verschiedener Gattung
12. November
1874.
Meter aschgrauen Futtersfoff es . , Futterstoffes Dri
13 , 1874. 1 November
S660 Pferdedecken S500 Nannschafts decken 10000 Drillröcke
am . November 1874.
14131 Snubmisston auf Papier zu Stempelmaterialien.
Die frei in das Dienstlokal des unterzeichnelen Magazins für das Jahr 1875 zu bewirkende Liefe— rung von 1600 Rieß Bütten⸗ oder Maschinenpapier erster Güte zu Stempelmaterialien soll im Wege der Submission vergeben werden.
Das Papier ist aus leinenen und hanfenen Lumpen zu fabriziren und darf eine Beimischung von wolle— 3 baumwollenen oder anderen Stoffen nicht ent⸗ halten.
Es wird ein is der Masse reines, kräftiges, best⸗ appretirtes und sorgfältig sortirtes Papier verlangt, welches frei von Blasen, Flecken und andern Män—⸗ geln, quch genügend geleimt ist, damit die Tinte nicht löscht oder durchscheint.
Das Papier muß beschnitten geliefert werden und ein Bogenformat von mindestens 33,6 Centimetern Höhe und 41 Centimetern Breite und ein Gewicht von nicht unter 12 Pfund 80 Grammen und nicht über 13 Pfund 50 Grammen pro Rieß von 480 Bogen enthalten. Auch muß ein unauslöschliches Wasserzeichen, welches den Namen des Lieferanten und die Jahreszahl „1875 deutlich erkennen läßt, in demselben befindlich sein.
Ueber die Termine zur Lieferung des Papiers wer⸗ 9 die abzuschließenden Verträge das Nähere fest⸗
etzen.
Offerten unter Beifügung von Musterbogen im vorgeschriebenen Format, mit Angabe des Gewichtes pro Rieß und der Preisforderung pro Ballen von 10 Rieß, sind bis zum 1. November d. J. ver. siegelt und porkofrei an uns einzusenden, auch auf dem Coupert mit „Submission anf Papier zu Stempelmaterialien
für 1875“
zu bezeichnen.
Später eingehende Offerten bleiben unberücksichtigt. Das Königliche Finanz⸗Ministerium hat sich die Auswahl der Lieferanten vorbehalten. Berlin, den 11. Sextember 1874 Königliches Haupt⸗Stempel⸗Magazin.
BVerloosung, Amortisation, Zinszahlung n. s. w. von öffentlichen Papieren.
4130 Die am 1. Oktober 1874 fälligen Zins⸗
coupons der Obligationen der 590 hypo⸗ thekarischen Anleihe ven Fried. Krupp, Gußstahlfabrik zu Essen werden von dem
oben genannten Tage ab G C. 106/69.) mit Thlr. 5 per Stück eingelsst
in Essen bei der Kasse von Fried. Krupp,
in Berlin, „ Direktion der Disconto⸗
Gesellschaft, Bank für Handel und
Industrie, ö . Handelsgesell⸗ aft, J dem lch tie S. Bleichröder, in Cöln bei dem A. Schaaffhausenschen Bank ⸗Verein,
Bankhause Sal. Oppen⸗ heim *. & Comp., Bankhause Deichmann & Comp.
.
Bergis ch⸗Mär⸗ kische Eisenbahn.
Die Abhebung der pro 1870, 1871 und 1872 auf die Stamm⸗Aktien der Bergisch⸗Märkischen Eisen⸗ bahn festgesetzten Dividende wird hierdurch noch⸗ mals Behufs Vermeidung der Verjährung in Er⸗ innerung gebracht. — .
Die Zahlung erfolgt gegen Einlieferung der be⸗ treffenden Dividendenscheine bei den in unserer Be⸗ kanntmachung vom 14. Juni er, betreffend die Zah⸗ 1 der Dividende pro 1873 2c., benannten Zahl⸗
ellen.
Elberfeld, den 9. September 1874.
Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
Verschiedene Bekanntinachungen.
al26] Bekanntmachung.
In hiesiger Stadt von circa 10, 000 Seelen fun⸗ giren nur 2 Aerzte und erscheint die Niederlassung eines dritten erwünscht. ( Cto. 114/95)
Sommerfeld, den 11. September 1874.
Der Magistrat.
Eheuische Prodiktenfabrik, Attien— Gesellschaft zu Bonn.
Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge⸗ bracht, daß in der am 30. Juni d. J. stattgehabren ordentlichen Generalversammlung der chemischen Produktenfabrik, Akltien⸗Gesellschaft zu Bonn an Stelle des aus dem Vorstande ausgeschiedenen
Kaufmanns Herrn Joseph Wilfert zu Cöln
der rofessor Herr Hr. Rudolvh Boettger 9 zu Frankfurt a. M. gewählt ist. ; ö Zur Vertretung des Vorstandes in Gemäßheit des Artikels 21 des Statuts ist außer dem Vorsitzenden, Bank ⸗Inhaber Hermann Henckel, an Stelle des Bankdirektors Herrn Eduard Sanden Herr Br. Otto Schür zu Stettin gewählt worden. Bonn, den 10. September 1874. Chemische Produktenfabrik, Aktien ⸗Gesellschaft. Der Vorstand. (a 49519.)
Vom 15. . Mis. ab tritt zum Schlesisch⸗Märkischen Ver⸗ bands⸗Güter⸗Tarif vom 1. Ok⸗ tober 1879 ein Nachtrag X. in
6 . FaKraft, welcher anderweite regle⸗ w 2 mentarische Bestimmungen und erhöhte Frachtsaͤtze enthält. Druckexemplare des Nach⸗ trages werden bei unseren Verbandstationen zum Preise von 5 Sgr. pro Exemplar verabfolgt. Berlin, den 11. September 1874. Königliche Direktion
der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn. Vom 10. September er. ab
Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß vom 1. November cr.
j en
8
Dentscher Neichs⸗Anzeiger
und
Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.
Vas Abonnement heträgt 1 Thlr. 15 Sgr. für das Vierteljahr.
ᷣ2
Insertionspreis für den Raum einer Aruchzeile 3 *.
KR Alle Nost - Anstalten des Inu und Auslande ere n,
Bestellung an; für Gerlin außer den RHost-⸗Anstalten
auch die Expedition: Wilhelmstr. Nr. 32.
6 217.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Militär⸗ Gouverneur Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich Wilhelm von Preußen, General⸗Major von Gottberg von der Armee und Chef des Stabes der 4. Armee⸗ Inspektion, den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichen⸗ laub und Schwertern am Ringe; dem Civil⸗Gouverneur Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich Wilhelm von Preußen, Dr. phil. Hinzpeter, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Hosprediger Heym zu Potsdam den Königlichen Kronen⸗ Orden zweiter Klasse und dem Prediger Persius an der Heiligengeistkirche zu Potsdam den Königlichen Kronen- Orden vierter Klasse zu verleihen. . Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Seidenzüchter und Landwirth Theodor Frizzoni zu Bergamo in Italien den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse zu verleihen.
Deu tsches Reich.
⸗ Bekanntmachung.
Die Postverbindung en nach Norderney gestalten sich während
der Zeit vom 16. bis incl. 30. September wie folgt: A. Von Norden nach Norderney. J. Auf dem Wege über Norddeich:
Von Norden nach Norddeich mittelst Personenpost resp. Privat⸗ , von Norddeich nach Norderney mittelst Dampf⸗
iffes.
Die Abfahrt von Norden erfolgt: am 16. September 121 Uhr Nachm.,, am 17. September 19 Uhr Nachm., am 18. Sep⸗ tember 25 Uhr Nachm,, am 19. September 33 Uhr Nachm., am 20. September 44 Uhr Nachm, am 21. September 44 Uhr Nachm. am 22. September 73 Uhr Vorm.,, am 25. September 8 Uhr Vorm. am 24 September 9 Uhr Vorm, am 25. September 94 Uhr Vorm, am 26. September 109 Uhr Vorm, am 27. Sep⸗ tember 119 Uhr Vorm, am 28. September 115 Uhr Vorm., am 29. September 129 Uhr Nachm, am 30. September 1 Uhr Nachm.
Diese Verbindung wird zur Beförderung von Brief⸗ und Fahr⸗ post⸗Gegenstanden benutzt.
Die Fahrzeit beträgt von Norden nach Norddeich ungefähr Stunden, von Norddeich nach Norderney ungefähr 40 Minuten.
Il. Auf dem Wege über Hage, Hilgenriedersyhl und J durch das Watt: Mittelst einer täglichen Personenpost, deren Beförderungszeit un ⸗ gefähr 4 Stunden beträgt.
Die Abfahrt von Norden erfolgt: am 16. September 5 Uhr Morgens, am 17. September 54 Uhr Morgens, am 18. September 6t Uhr Morgens, am 19. September 76 Uhr Vorm, am 20. Sep⸗ tember 99 Uhr Vorm., am 21. September 109 Uhr Vorm., am 22. September 114 Uhr Vorm, am 23. September 124 Uhr Nachm., am 24. September 15 Uhr Nachm;, am 25. September 24 Uhr Nachm, am 26. September 26 Uhr Nachm, am 27. September 31 Uhr Nachm., am 28. September 35 Uhr Rachm., am 29. Sep⸗ tember 44 Uhr Morgens, am 30. September 5 Uhr Morgens.
Diese Verbindung wird zur Beförderung von Brief⸗ und Fa hr⸗ post⸗Gegenständen benutzt.
B. Von Emden nach Nordernen.
Mittelst der Dampfschiffe der Ems⸗Dampfschiffahrtsgesellschaften, deren Abfahrt stattfindet: am 16. September 1099 Uhr Vorm, am 17. September 124 Uhr Nachm., am 18. September 11 Uhr Vorm. am 19. September 2 Uhr Nachm., am 20. September I Uhr Vorm., am 22. September 12 Uhr Nachm, am 23. September 74 Uhr Vorm, am 24. September 6 Uhr Vorm., am 25. September 7 Uhr Vorm, am 26. September 74 Uhr Vorm., am 27. September 9 Uhr Vorm, am 28. September 85 Uhr Vorm, am 29. September 11 Uhr Vorm, am 30. September 10 Uhr Vorm.
Diese Verbindung wird zur Briefpostheförderung benutzt.
Die Fahrzeit beträgt eirca 3 bis 4 Stunden.
i 6 nach Norderney.
Mittelst eines Dampfschiffes des Norddeutschen Lloyd, welches aus Geestemünde abfährt: am 16. September 77 Uhr Vorm., am 18. September 9 Uhr Vorm., am 21. September 114 Uhr Vorm. am 23. September 23 Uhr Morgens, am 25. September 43 Uhr Morgeng, am 28. September 6 Uhr Morgens, am 30. September 7 Uhr Vormittags.
Diese Verbindung wird zur Briefpostbeförderung benutzt. Die Fahrzeit beträgt 5 bis 6 Stunden.
ldenburg, den 9. September 1874 Der Kaiserliche Ober⸗Post⸗Direktor. Starklof.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem General⸗Kommissions⸗Präsidenten Schellwitz zu Breslau den Charakter als Wirklicher Geheimer Ober⸗Regie⸗ rungs⸗Rath mit dem Range eines Rathes erster Klasse zu ver⸗ leihen; sowie Den bisherigen ordentlichen Professor an der Universität zu Wien, Hofrath Dr. Vahlen, zum ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität hierselbst zu ernennen.
Finanz⸗Ministerium. Bei der heute fortgesetzten Ziehung der 3. Klasse 150. Königl. Preuß. Klassen⸗Lotterie sind folgende Gewinne gefallen: 1 Gewinn zu 5000 Thlr. auf Nr. 59,537; 1 Gewinn zu
2000 Thlr. auf Nr. 5128; 3 Gewinne zu 1000 Thlr. auf
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Nach unserer Cirkular⸗Verfügung vom 10. November v. J. bildet die Anwendung des öffentlichen Submissions⸗ und Lizi⸗ tations verfahrens bei fiskalischen Bauausführungen zwar nach wie vor die Regel; falls jedoch Gründe vorliegen, von demselben abzusehen, soll es dazu der Genehmigung der Regierung (Land⸗ drostei)h und, falls die Genehmigung ertheilt wird, einer Anzeige darüber bei uns nur dann bedürfen, wenn der Werth der bau⸗ lichen Ausführung den Betrag von 50 Thalern übersteigt.
Nachdem durch meine, des Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, im r e fan if, mit sämmt⸗ lichen betheiligten Herren Ressortchefs erlassene Verfü⸗ gung vom 16. Mai d. J. die Grenze für das Erforderniß der Veranschlagung, Revision und Abnahme bei fiskalischen Bauten, soweit dieselben nicht zum Ressort der Militär⸗ oder der Do⸗ mänen⸗ und Forstverwaltung gehören, auf 1090 Thaler hinauf⸗ gerückt worden ist, haben wir auf denselben Betrag die Grenze hinaufzurücken beschlossen, innerhalb deren die Baubeamten nach Befinden des Falles selbständig das beschränkte Submissions⸗ verfahren, oder die Verdingung aus freier Hand an die Stelle des öffentlichen Submissions⸗ und Lizitations verfahrens treten zu lassen befugt sind. Bei Bauausführungen, deren Werth unter dem Betrage von 1090 Thalern bleibt, bedarf es daher, soweit dieselben zu un tem Ressort gehören, künttighin der Einholung der Genehmigung der Königlichen Regierung zur Umgehung des öffentlichen Submisstons⸗ ꝛc. Verfahrens nicht mehr und dem entsprechend auch keiner uns zu erstattenden An⸗ zeige. Dabei muß jedoch auch fürderhin strenge an dem Grund⸗ satze festgehalten werden, daß ein beschränktes Submissions⸗ verfahren, oder die Verdingung aus freier Hand nur dann ein⸗ treten darf, wenn davon ein besserer Erfolg mit Bestimmtheit erwartet werden kann.
Wir haben von dieser unserer Anordnung den übri⸗ gen Herren Ressortchefß mit dem Anheimstellen Kennt⸗ niß gegeben, nach Befinden für ihre Ressorts gleichartige Anord⸗ nungen zu treffen.
Berlin, den 8. September 1874.
Der Der Minister für Handel, Finanz ⸗Minister. Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Camphausen. Dr. Achenbach. An die sämmtlichen Königlichen Regierungen und Landdrosteien, die Königliche Ministerial⸗Bau⸗Kommission und das König⸗ liche Polizei⸗Präsidium hier.
Der bisherige Baumeister Louis Bruns zu Paderborn ist als Königlicher Kreisbaumeister daselbst angestellt worden.
Ministerium des Innern.
Auf den Bericht vom 5. September er., betreffend die Aus⸗ legung des Gesetzes über die Beurkundung des Personenstandes ꝛc. vom 9g. März er., erwidern wir dem Magistrate, daß das in §. 27 des gedachten Gesetzes vorgeschriebene, von dem Standes⸗ beamten anzuordnende Aufgebot durch ein in anderer Form — von der Kanzel oder durch Aushang im Gerichtsgebäude — proklamirtes Aufgebot nicht ersetzt werden kann. Auch tragen wir Bedenken, generell eine Allerhöchste Dispensation von die⸗ sem Aufgebote für alle diejenigen Fälle zu beantragen, welche in die Zeit des Uebergangs fallen. Es bleibt sonach nur übrig, — wie dies von dem mitunterzeichneten Justiz⸗Minister bei der Be⸗ rathung des qu. Gesetzes bereits in der Sitzung des Abgeord⸗ netenhauses vom 19. Januar cr. (Stenogr. Bericht Seite 669) erklärt worden ist, — daß Diejenigen, welche die Nothwendigkeit, gerade in der Zeit vom 1. bis 15. Oktober er. zur Ehe zu schrei⸗ ten, nachzuweisen im Stande sind, gemäß 5. 33 a. a. O. Aller⸗ höchsten Orts die Spezial⸗Dispensation vom Aufgebote er⸗ bitten.
Dem in dem Bericht vom 5. Sep ember er. gestellten An⸗ trage des Magistrats sehen wir uns unter solchen Umständen Folge zu geben nicht in der Lage.
Berlin, den 12. September 1874.
Der Justiz⸗Minister. Der Minister des Innern. Dr. Leonhardt. Im Auftrage: v. Klützow. An den Magistrat zu Berlin.
Angekommen: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Prästdent des Reichs⸗Ober⸗Handelsgerichts Dr. Pape aus
Leipzig.
Auf Grund §. 11 der Städteordnung vom 39. Mai 1853 werden in Betreff der in der Ausführung begriffenen Kanalisation Berlins folgende ortestatutgrische Anordnungen getroffen.
5. 1. Nach 8 1 der Polizei⸗Verordnung vom 14. Juli d. Is. ist in denjenigen Stadttheilen und Straßen, welche bei der bevor. stehenden Kanalisirung der Stadt mit nnterirdischer Entwässerungs⸗
anlage versehen werden, jedes bebaute Grundstück durch ein in dasselbe einzuführendes Rohr (Hausableilungsrohr) an das Straßenrohr resp. den Straßen⸗Kanal anzuschließen. Die Legung dieses Hausableitungs- rohres, soweit solches in dem Bürgersteig liegt und bis zu der in dem Rohr befindlichen selbstthätigen Klappe innerhalb der Gebäude vergl. §. G unter h. der Polizei Verordnung vom 14. Juli d. Ig), sowie die Herstellung dieser Klappe erfolgt durch den Magistrat für Rechnung des Eigenthümers.
Die sonstigen, innerhalb der Grundstücke zur b,. der Un⸗ reinigkeiten derselben erforderlichen Einrichtungen herzustellen, ist Sache des Eigenthümers.
§. 2. Die Beseitigung der Rinnsteine (vergl. hr der Polizei⸗ Verordnung vom 14. Juli d. Is), die Legung der Granitbordschwel⸗ lenz sowie der Anschluß des Straßendammpflasters (vergl. 5. 7 der Polizei⸗Verordnung) erfolgt durch den Magistrat.
.Die hierbei für Lieferung und Verlegung der Granitbordschwellen, für Herstellung des Gegenpflasters auf den Bürgersteigen, für Besei⸗ tigung der Privat⸗Uebergänge und Rinnsteinbrücken entstandenen Aus- lagen sind von Demjenigen zu tragen, welcher den betreffenden Bürger⸗ steig zu unterhalten hat.
5. 3. An der gesammten. Grundstügs ˖ Entwässerungs⸗Anlage dürfen ohne vorgängige Genehmigung des Magistrats keine Aende⸗ rungen vorgenommen werden.
5. 4. Den städtischen Bau resp Verwaltungsbeamten der Kana—= lisation muß jederzeit der Zutritt behufs Revision der Hausentwässerung gestattet werden.
5. Grundstücke, welche nach 55 1 und 3 der Polizei⸗Verord⸗
nung vom 14. Juli d. Is. den Straßen⸗Kanälen sich e, de e haben und mit der in der gedachten Polizei⸗Verordnung vorgeschriebe⸗ nen Entwässerungsanlage versehen werden, müssen — sofern ihre Be= wässerung nicht bereikts durch die Verbindung eines Hauptrohres mit den Wasserleitungsröhren der städtischen Wasserwerke oder, durch die Anlegung von Wasserklosets ermöglichende, private Einrichtungen sichergestellt ist — der öffentlichen Wasserleitung angeschlossen werden.
haben die Besitzer derjenigen Grundstücke, auf welche die Bestimmung im 5§. 5 Anwendung findet, die erforderlichen Anträge bei dem Direk- tor der städtischen Wasserwerke zu stellen, und ist der Anschluß nach . der Verwaltung dieser Werke bestehenden Vorschriften zu ewirken.
Wird ein solcher Antrag nicht binnen 6 Wochen nach der in Ge⸗ mäßheit §§. 2 und 3 der Polizei⸗Verordnung vom 14. Juli d. Is. erlassenen Bekanntmachung gestellt, so wird der Anschluß von Amts- wegen durch die Verwaltung der städtischen Wasserwerke auf Kosten des Eigenthümers, nach Maßgabe des für diese Arbeiten bei der Ver waltung der städtischen Wasserwer ke bestehenden Tarifs, bewirkt.
7. Von jedem der Kanalisation angeschlossenen Grundstücke ist für die Benutzung der öffentlichen Ent- wässerungskanäle eine an dem Ersten jeden Quartals des Ka⸗ lenderjahres fällige Abgabe zu erheben, welche nach dem Nutzertrage des Grundstücks berechnet wird. Den Nutzertrag der ein⸗ zelnen Grundstücke stellt der Magistrat alljährlich fest. Derselbe macht am Anfang jedes Kalenderfahres öffentlich bekannt, welche Quote des Nutzertrages zur Deckung der laufenden Ausgaben der Ka⸗ nalisation einschließlich der Verzinsung und Amortisation des Anlage⸗ Kapitals für das betreffende Jahr zu erheben ist.
5 8. Die Berechnung der Kosten für die durch den Magistrat für Rechnung des Eigenthümers auszuführenden Arbeiten (vergl. 5. 1 Abs. 1 und §§. 2) erfolgt nach Maßgabe eines festen, vom Magistrat bekannt zu machenden, alljährlich der Revision unterliegenden Tarifs.
§. J. Die von den, der Kanalisation angeschlossenen Grund⸗ stücken für die Entwässerung und, Bewässerung zu entrichtenden Ab— gaben (vergl. S5. 7 und 10, sowie die im 5§. 8 gedachten Kosten werden von den Besitzern der betreffenden Grundstücke, nach vergeb⸗ licher Aufforderung zur Zahlung, im Wege der administrativen Exekution eingezogen. 2.
S. 10. 86 die von den betreffenden städtischen Verwaltungs⸗ Deputationen erfolgende Festsezung der Bewässerungs- und Entwässe⸗ rungsabgahe findet innerhalb einer präklusivischen Frist von 6 Wochen nach der Zustellung der Festsetzungs Verfügung der Rekurs an die Königliche Regierung zu Potsdam statt.
Die Zahlung der Abgabe darf durch Einlegung des Rekurses nicht aufgehalten werden, muß vielmehr mit Vorbehalt der späteren Erstattung des etwa zuviel bezahlten Betrages zu den bestimmten Terminen (vergl. 8. 7) erfolgen. ; ten §. 11. Eine Revision dieses Statuts soll nach 2 Jahren statt⸗
nden.
Berlin, den 4. September 1874.
Magistrat hiesiger 5 in. und Residenzstadt.
obrecht. Potsdam, den 8. September 1874.
Vorstehendes Ortsstatut 5 ö genehmigt.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. von Brauchitsch.
Genehmigung J. 3679. Berlin, den 11. September 1874. Vorstehendes Ortsstatut vom 4. September d. J. wird hierdurch öffentlich bekannt gemacht. Magistrat hiesiger ö Haupt⸗ und Residenzstadt. ilow.
V. C.
Bekanntmachung.
Der neue Kursus in der hiesigen Navigationsschule beginnt am 1. Oktober d. Is. Aufnahmen für die Steuermanns⸗ klasse sind nur bis Weihnachten zulässig. In die Schifferklasse und Vorschule können Aufnahmen auch späterhin erfolgen. Wer an dem Unterrichte in diesen Klassen Theil nehmen will, hat sich an den Unterzeichneten zu wenden.
Danzig, den 15. September 1874.
Der Navigations⸗Schul⸗Direktor. Albrecht.
53. 6. Wegen des Anschlusses an die öffentliche Wasserleitun⸗⸗—