1874 / 217 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 16 Sep 1874 18:00:01 GMT) scan diff

KRremenm, 12. September, Nachm. 1

Petroleum. (Schlussbericht, Standard white loco 10 MF. 40 Pf. Sehr fest.

Hamar, 12. September. (FT. T. B) Getreidemarkt. We zen loco watt, anf Termine ruhig. Roggen loco flan, auf Ter- mine matt.

Reizen 126 pfd. pr. September 10900 Kilo netto 192 Br., 191 G4., pr. September - Oktober 10090 Eilo netto 192 Br., 191 G4d., pr. Oktober - Norember 1000 Eilo nette 193 Br., 1292 G4, Pr. November - Dezember 1000 Kilo netto 195 Br., 193 G4, pr. April-Mai 1009 Kilo netto 195 Br., 1989 4d. Roggen pr. September 1000 Kilo netto 145 Br., 144 Gd., per September- Oktober 1000 Kilo netto 145 Br., 144 G4d., pr. Oktober- November 1000 Kilo netto 147 Br.,, 145 G., pr. November-De- zember 1000 Kilo netto 147 Br., 145 Gd, pr. April Mai 1000 Kilo netto 153 Br.,, 151 Gd. Hafer fest. Gersts still. Rüböl behauptet, loco 55, pr. Okt. 545, pr. Mai pr. 200 Pfd. 573. Spiritus still, pr. September und pr. September-Oktober 52, pr. Oktober-No- vember 53, Er. April - Mai pr. 100 Liter 1090 x 52. Kaffee matt, Umsatz gering. Petroleum steigend, Standard white loco 10, 10 Br, 10. 00 Gd. pr. September 10, 00 G4. pr. Oktober- Dezember 11, C0 Gd. Wetter: Veränderlich, stürmisch.

Strasshnrę, I2. September. (Auszug aus dem offiziellen Preis- Courant der Maarenpreise en gros.) Pr. 100 Kilo: Inländischer Weizen (Qunsl. loyale et marchande) 28 Er. 50 C. bis 27 Er. C. Mehl 1. Qual. 38 Er. C., 2. Qual. 35 Fr., 3. Qual. 32 bis 30 Er. Ohne Sack: Roggenmehl Vorschuss 33 Fr., Roggen- mehl J. Er. Gerste für Braner 24 Er. C. Roggen 24 Er. C. bis 23 Fr. C. Hafer (Oetroi nicht einbegriffen) 24 Er. C. bis 23 Fr. Hopfen, Elsässer, pr. 50 Kilo 1874er 210 Fr. bis 230 Fr.

Anastercdlema, 12. September, Nachm. (. T. 3.)

Getreidemarkt (Schlussbericht. Weizen pr. November und pr. März 282. Roggen pr. Oktober 184, pr. März und pr. Nai 184.

Antwerpen., 12. Septbr., Nachm. 4 Uhr 30 Min. (GT. T. B)

Getreidemarkt (Schlussbericht). Weizen fest, dänischer 281. Roggen unverändert, Taganrog 18. Hafer matt, Petersburg

24. Gerste ruhig.

PFetrolenm-Harkt (Schlussbericht) Raffinirtes, s weiss, l000 254 bez., 26 Br., per Septeraber 253 bez., 26 Br., pr. Oktober 26 bez., 27 Br., per Oktober-Dezember 27 bez., 274 Br., pr. No- vember-Dezember 273 bez., 28 Br. Steigend.

Lonmelon, 14. September, Vormittags. (SN. T. B.) Die Getreide-

zufuhren vom 5. bis zum 11. September betrugen: Engl. Weizen 6987, fremder 22. 060, englische Gerste 1433, fremde 26,998, engl. Malrgerste 14996, engl. Hafer 1065, fremder 53, 034 Ertre. Engl. Mehl 17,041 Sack, fremdes 2814 Sack und 5190 Fass.

Liver act, 12. September, Nacheattags. (W. T. B.)

Baum olle. (Schlussbericht) Umsatz 12, 000 B., davon far Zpekulation und Export 3000 Ballen. Stetig.

Middl. Orleans S&*/is, middling amerikanische 71s 16, fair Dhollle- rah 5s, middling fair Dhollerah 44, good middling Dhollerah 44, middl. Dhollerah 4, fair Bengal 43, fair Broach 5, nem fair Qomrs 5isis, good fair omra 5, fair Madras 5, fair Psrnam 8, fair Smyrna 66, fair Egyptian 73. . 3 nicht unter good 1 .

Paris, 12. September. Nachm. (VW. T. B.)

Prodnktenmarkt. Weizen ruhig, pr. September 27,50, pr. November- Februar 26.50. Mehl ruhig, pr. September 58, 50, pr. November-Februar 57,00, pr. Jannar-April 57, 69. Rüböl steigend, pr. September 74,50, pr. November-Dezember 75, 50, pr. Jannar- April 77,75. Spiritus steigend, pr. September 72,00. Wetter: Regen.

er- Tork, 12. September, Abends 6 Uhr. (RN. T. B.)

RVaarenb eric ht. Baumwolle in Rew-LTork 1623, do. in Nem- Orleans 16. Petroleum in Ney-Tork 124, do. in Philadelphia 12. Mehl 5 D. 60 C. Rother Frühjahrsweigen 1 D. 24 C. Mais (old mixed) gꝛ C. Zucker (Fair refining Muscovados) 85. Kaffee (Rio-) 16, good fair w Schmalz (Marke Wilco) 144 C. Speck (s8hort clear) 121 C. Getreidefracht 43.

Ner- Kork, 12. September, Abends. (XT. T. B)

Banmxyollen-W ochenbericht. Zuführen in allen Unions- bäfen 16, 0009 B. Ausfuhr nach England 6000 B., nach dem Kon- tinent 2000 B. Vorrath 99,000 B. 4 7 14. Angust. (X. T. B.) (Jon Sievers &

ever).

n mn. Ruhig. Vorrath 60, 000 Arroben. Notirung für Supra- Wollen —, do. für Bonne moyenne 80 Doll. Zufuhren der letzten 14 Tage: 15,000 Arroben. Verschiffung nach Bremen seit letzter Post —, do. im Allgemeinen geit letzter Post 3000 Ballen. Totalverschiffung seit Beginn der Saison 188,000 Ballen. Fracht für Wolle (per Segler) 17 sh. Preis für Salazhäute nominell, Schlachtungen der letzten 14 Tage gering. Ver-

ordinary September- Verschiffung

schiffung von Salahänten nach dem Kanal, nach England direkt

und dem Kontinent seit letzter Post 33,000 Stück. Fracht für Sal-

hänte (per Segler) 20 sh. Notirung für Talg (Ochsentalg in Pipen)

nomin., für trockene Hänte 59 Realen. Cours auf London 484 d. Ei Tm nem em.

Dänisohe Landmannsbank, Hypotheken- und Weohselbank ln Kopenhagen. Weitere 10 am I. Oktober, ferner 10R am 1. Mãrz 1875 und 10R am 1. Juli 1375 in Berlin bei F. N. Krause & Co.

AnezahhIiung e.

Berllner Stadtobligatlonen. Die am 1. Oktober fälligen Zinsen vom 14. September ab im Berliner Rathhause.

5 * r,, Hypothekarisohe Anleihe. Die am 1. Ok- tober fälligen Jinsen von da ab mit 5 Thlr. in Berlin bei der Dis- konto-Gesellschaft, der Bank für Handel und Industrie, der Berliner Handelsgesellschaft und S. Bleichröder.

Gemeræal-VersgsarmimlUäumEem.

29. Septbr. Berliner Gumml- und Gnttapereha-WVaarenfabrik, Bolle & Co., vorm. W. Elllot, Aktiengesollsohast. Ord. Gen-Vers. zu Berlin. Chemlsohe Fabrik zu Mügeln. Ausserordentl. Gen.- Vers. zu Dresden. Tagesordnung: Vorlegung des revi- dirten Statuts. = TZuokerfabrik Fiddichom, Koppe & Co, Rommandit- 9 auf Aktien. DUrdentl. Gen- Vers. zu Berlin. ; 26. Oktober. Aktien- Rommandlt- desellschaft Aplerbeoker Hätte,

Brügmann, Weyland & Co. in Aplerbeok. Ordentl.

Gen. - Vers. zu Dortmund.

Eisern hahn-Einmakimenm.

Necklenburglsohe Friedrloh-Franz Elsenbahn. Einnahmen

im August; s. Ins. in Nr. 214. H uünceli sa, A Verloosaamgem.

HNemeler Stadtobllgationen. Verloosung am 24. September; s. Ins. in Nr. 214.

Ausreiehhinng mnemer Tirs- Con pGrns.

Rentenbriefe der Provinz Brandenburg. Ser. IV. Nr. 1 - 16 vom 2. Norember ab; s. Ins. in Nr. 214.

Rentenbrlefe der Proyvylnz Preussen. Ser. IV. Nr. 1- I6 vom 20. Oktober ab; s. Ins. in Nr. 214.

Rheinisohe Elisenban. Ser. V. Litt. I. L. zu den Prio- ritãts- Obligationen der früheren Bonn-Cölner Eisenbahn und Ser. II. Litt. I. - L. zu den 53 Prioritãts- Obligationen vom 1.— 31. Oktober; s. Ins. in Nr. 214.

w

Steckbriefe und Untersuchungs⸗ Sachen.

Steckbriefs⸗ Erneuerung. Der hinter dem Gastwirth Oscar Suck aus Rosenberg OS. er⸗ lassene Steckbrief im öffentlichen Reichs ⸗Anzeiger vom J. April er. wird hiermit erneuert.

Rosenberg, den 8. September 1874.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Meine Requisition vom 22. Juni er, betr. Aus kunft über den gegenwärtigen Aufenthalt der Dienst⸗ magd Lisette Sontag aus Harpen ist erledigt.

Bochum, den 10. September 1874.

Der Staats ⸗Anwalt.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissi onen ꝛe.

(41101 Bekanntmachung.

Nachstehend verzeichnete Wirihschafts⸗Bedürf⸗ nisse der hiesigen Königlichen Strafanstalt für das Jahr 1875 als:

Roggenhrod, feineres Roggenbrod, Semmel, Zwie⸗

back, Kartoffeln, Rindfleisch, Hammelfleisch,

Schweinefleisch, Rindernierentalg, Gerftenmehl,

Roggenmehl, Weizenmehl, gelbe Erbsen, Linsen,

weiße Bohnen, Sauerkohl, Hafergrütze, Buch⸗

grüße, Gerstengrütze, Carolina Reis, Buchweizen⸗ gries, Fadennudeln, feine Graupen, grobe Grau⸗ pen, Butter, Schmalz, Pfeffer, Kümmel, Gewürz,

Catharinen Pflaumen, gebrannten Kaffee, weißen

Zucker, Syrup, Salz, Rüböl, Steinöl, Essig,

Spiritus, Milch, Halbbier, Nachtlichte, Petroleum⸗

Docht 53 em. breit und 4 mm. breit, kiehnen

Klobenholz, Stückenseife, Elainseife, Rasirseife,

Roggenstroh, Makulatur ⸗Druckpapier, Knochen⸗

mehl, Seda, gelbes Wachs, Reisbesen, Kleider=

bürsten, Blankbürsten, Auftragebürsten, Staub⸗ bürsten, große Handfeger, kleine Handfeger,

Schrubber, Haarbesen, Eisenvitriol, Vitriol,

Alaun, Thran, sollen zur Lieferung dem Mindestfordernden im Wege der Submission übergeben werden.

Unternehmer, welche sich zur Lieferung des einen oder andern dieser Gegenstaͤnde verstehen wollen, haben ihre desfallsigen Gebote versiegelt unter der Bezeichnung: ö

„Submission auf Lieferung der Wirtbschafts⸗

bedürfnisse,

sowie als Kaution den 12. Theil des Werthes der offerirten Liefernngsgegenstände bis zum Mittwoch, den 7. Oktober er., an welchem Tage, Vormit⸗ tags 10 Uhr, die Submissionen eröffnet werden sollen, unter der Adresse der Königlichen Direktion der Strafanstalt zu Brandenburg a. H. portofrei einzusenden.

Die Lieferung des Brodes, des Fleisches, des Rindernierentalges und des Bieres kann nur an hie⸗ sige Unternehmer vergeben werden.

Die Lieferungs⸗Bedingungen, in denen die Quanti⸗ täten enthalten sind, liegen vom Tage der Bekannt⸗ machung ab im Geschäfts zimmer der Strafanstalt aus. Die einzureichenden Submissionen müssen die Preise in Mark und Pfennigen“ enthalten. Ohne Kaution werden dieselben nicht berückichtigt, auch Nachgebote nicht angenommen.

Brandenburg, den 11. September 1874.

Königliche Direiktien der Strafanstalt. Gollert.

21 7 4 . *

Suhmission auf Klinkersteine. Die Lieferung von ca. 130 Mille harter Klinker⸗

steine zur Herstellung von Trottoirs 2c. soll im Wege

öffentlicher Submission vergeben werden. Die Liefe⸗ rungskedingungen liegen im Bau-⸗Bureau aus, auch wird Abschrift davon, gegen Erstattung der Kopialien, vertheilt. 4129 Versiegelte n mit der Aufschrift: Snbmission auf Klinkersteine“ sind bis zum 24. Sentember er, Vormittags 12 Uhr, zu welcher Zeit die Eröffnung derselben stattfindet, der unterzeichneten Kommission einzureichen. Rendsburg, den 10. September 1874.

Königliche Strafanstalt. Bau⸗Kommission. Cct. Uz / y

4125

Bekanntmachnug.

Das Fürstlich Rnmänische Kriegsministerium beahsichtizt für die Rumänische Armee nachstehende Gegenstände an den hinzugefügten Daten durch Licitation anzukaufen. Die Modelle

und Bedingungen sind auf dem genannten Ministerium einzusehen.

5 K .

Gegenstãnde. Gegenstände und Stoffe.

Licitations · Termin.

12000 Beinkleider aus grauem Mannschaftstuche

5. November 24. Oktober a. S.

30000 Poisterz ech Leinwand⸗Matratzen PVolstersãcke

Bettüberzüge aus Shirting

6. November 25. Oktober a. S.

Meter Goldtressen für Unteroffiziere

pssilberne

ressen für Unteroffiziere „gelbe Wolltressen für Unteroffiziere

5. November 24. Oktober a. S.

weiße Wolltressen für Unteroffiziere

77 Meter grauen Tuches fur Mannschaft

. NVunkelblauen Tuches für Mannschaft kastanienfarbigen Tuches für Mannschaft

grünen Tuches für Besatz blauen Tuches für Besatz weißen Tuches für Besatz schwarzen Tuches für Besatz

. aa ae n, e, , .

rothen Garance Tuches für Mannschaft weißen Tuches für Mannschaft

rothen Ecarlat⸗Tuches für Besatz rothen Garance · Tuches für Besatz

9. November 28. Oktober a. S.

600 Filzhüte 500 Pelzmützen 360 Sturm bänder 130 Wollenepauletts

130 Wollene Auszeichnungsschnüre (Aiguillette)

10. November 29. Oktober a. S.

dis Tederbesctzte Gürtel für Feuerwehr

7500 Wachstuchrollen als Hüllen für Röcke

12606 Gewehrriemen 2200 Kleine Lederriemen 220 CGarabinhälter (Stege)

II. November k

ö

3000 Lederne Halftern

zo Kasernmũtzen 3550 Käppi verschiedener Gattung

1874.

12. November 31. Oktober a. S.

3000 Meter aschgrauen Fulterstoffes 100 . dunkelblauen Futterstoffes 50000) , Drill

j 13 . ) am ö November 1874.

197

S600 Pferdedecken S500 Nannschafts decken 10000 Drillröcke

am * November 1874. 9

14131] Sunbmisston auf Papier zu Stempelmaterialien. Die frei in das Dienstlokal des unterzeichneten

Magazins für das Jahr 1875 zu bewirkende Liefe⸗

rung von 1000 Rieß Bütten⸗ oder Maschinenpapier

erster Güte zu Stempelmaterialien soll im Wege der Submission vergeben werden.

Das Papier ist aus leinenen und hanfenen Lumpen zu fabriziren und darf eine Beimischung von wolle⸗ . baumwollenen oder anderen Stoffen nicht ent⸗ halten.

Es wird ein is der Masse reines, kräftiges, best⸗ appretirtes und sorgfältig sortirtes Papier verlangt, welches frei von Blasen, Flecken und andern Män— geln, guch genügend geleimt ist, damit die Tinte nicht löscht oder durchscheint.

Das Papier muß beschnitten geliefert werden und ein Bogenformat von mindestens 33,5 Centimetern Höhe und 41 Centimetern Breite und ein Gewicht von nicht unter 12 Pfund 80 Grammen und nicht über 13 Pfund 50 Grammen pro Rieß von 480 Bogen enthalten. Auch muß ein unauslöschliches Wasserzeichen, welches den Namen des Lieferanten und die Jahreszahl „1876 deutlich erkennen läßt, in demselben befindlich sein.

Ueber die Termine zur Lieferung des Papiers wer⸗ 2 die abzuschließenden Verträge das Nähere fest⸗ etzen

Offerten unter Beifügung von Musterbogen im vorgeschriebenen Format, mit Angabe des Gewichtes pro Rieß und der Preisforderung pro Ballen von 10 Rieß, sind bis zum 1. November d. J. ver⸗ siegelt und portofrei an uns einzusenden, auch auf dem Convert mit „Submission anf Papier zu Stempelmaterialien

für 1875

zu bezeichnen.

Später eingehende Offerten bleiben unberücksichtigt. Das Königliche Finanz⸗Ministerium hat sich die Auswahl der Lieferanten vorbehalten. Berlin, den 11. Sextember 1874 Königliches Haupt⸗Stempel⸗Magazin.

BVBVerloosung, Amortisation, Zinszahlung n. s. w. von öffentlichen Papieren.

4l30] . Die am 1. Oktober 1874 fälligen Zins⸗

coupons der Obligationen der 5 99 hypo⸗ thekarischen Anleihe ve Fried. Krupp, Gußstahlfabrik zu Essen werden von dem

oben genannten Tage ab (E C. 106/9.) mit Thlr. 5 per Stück eingelsst in Essen bei der Kasse von Fried. Krupp,

in Berlin, , Direktion der Dizsconto⸗

Gesellschaft, Bank für Handel und

Indnstrie, V k Handelsgesell aft, U . dem . S. Bleichröder, in Cöln bei dem A. enen Ban ⸗Verein, Bankhause Sal. Oppen ˖ heim zr. & Comp., Bankhause Deichmann & Comp. *

14095

Bergisch⸗Mär⸗

. FEische Eisenbahn.

Die Abhebung der pro 1870, 1871 und 1872 auf die Stamm⸗Aktien der Bergisch⸗Märkischen Eisen⸗ bahn festgesetzten Dividende wird hierdurch noch= mals Behufs Vermeidung der Verjährung in Er⸗ innerung gebracht.

Die Zahlung erfolgt gegen Einlieferung der be⸗ treffenden Dividendenscheine bei den in unserer Be⸗ kanntmachung vom 14. Juni er, betreffend die Zah—= 11 der Dividende pro 1873 2c., benannten Zahl⸗

ellen.

Elberfeld, den 9. September 1874.

Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

Verschiedene Bekanntinachungen.

an 2s] Bekanntmachung.

In hiesiger Stadt von circa 10,900 Seelen fun⸗ giren nur 2 Aerzte und erscheint die Niederlaffung eines dritten erwünscht. ( Cto. 1149.)

Sommerfeld, den 11. September 1874.

Der Magistrat.

4123

Chemische Produktenfabrik, Aktien⸗ Gesellschaft zu Bonn.

Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge—⸗ bracht, daß in der am 30. Juni d. J. stattgehabren ordentlichen Generalversammlung der chemischen Produktenfabrik, Aktien⸗Gesellschaft zu Bonn an Stelle des aus dem Vorstande ausgeschiedenen

Kaufmanns Herrn Joseph Wilfert zu Cöln

der ofessor Herr Dr. Rudolvh Boettger 9 zu Frankfurt a. M. gewählt ist.

Zur Vertretung des Vorstandes in Gemäßheit des Artikels 21 des Statuts ist außer dem Vorsitzenden, Bank ⸗Inhaber Hermann Henckel, an Stelle des Bankdirektors Herrn Eduard Sanden

Herr Dr. Otto Schür zu Stettin gewählt worden.

Bonn, den 10. September 1874.

Chemische Produktenfabrik, Aktien⸗Gesellschaft. Der Vorstand. (a 49519.)

Vom 15. d. Mis. ab tritt zum Schlesisch⸗Märkischen Ver⸗ bands⸗Güter⸗Tarif vom 1. Ok- . 4 ,,,, n, ö

Kraft, welcher anderweite regle⸗ K W mentarische Bestimmungen und erhöhte Frachtsätze enthält. Druckexemplare des Nach⸗ trages werden bei unseren Verbandstationen zum Preise von 5 Sgr. pro Exemplar verabfolgt.

Berlin, den 11, September 1874.

Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

Vom 10. September er. ab

Wir bringen hierdurch

; zur öffentlichen Kenntniß,

daß vom 1. November cr.

ab im i , n en

* sowie im ostdeutsch⸗rheinischen

= Verbands- Güter⸗Tarif be-

züglich des Verkehrs nach Stationen der nieder

ländischen Bahnen neue Tarife mit erhöhten Fracht⸗

sätzen zur Verausgabung gelangen werden. Berlin,

den 11. September 1874 Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

Dentscher Reichs⸗Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

Aas Abonnement heträgt 1 Thlr. 15 Sgr.

für das Vierteljahr. *

Insertionspreis fur den Raum einer Aruckzeile 8 ae,

* 53 Alle No st - Anstalten des Ju- und Auslandes nehmen

Bestellung an; für Gerlin außer den Host⸗Ansta lten

M 217.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Militär⸗ Gouverneur Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich Wilhelm von Preußen, General⸗ Major von Gottberg von der Armee und Chef des Stabes der 4. Armee⸗ Inspektion, den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichen⸗ laub und Schwertern am Ringe; dem Civil⸗Gouverneur Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich Wilhelm von Preußen, Dr. phil. Hinzpeter, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Hofprediger Heym zu Potsdam den Königlichen Kronen⸗ Orden zweiter Klasse und dem Prediger Persius an der Heiligengeistkirche zu Potsdam den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse zu verleihen. ; Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Seidenzüchter und Landwirth Theodor Frizzoni zu Bergamo in Italien den Königlichen Kronen ⸗DOrden dritter Klasse zu verleihen.

Deutsches Reich.

. . Bekanntmachung.

Die Post v . en nach Norderney gestalten sich während

der Zeit vom 16. bis incl. 30. September wie folgt: A. Von Norden nach Norderney. I. Auf dem Wege über Norddeich:

Von Norden nach Norddeich mittelst Personenpost resp. Privat⸗ , n von Norddeich nach Norderney mittelst Dampf⸗ schiffes.

Die Abfahrt von Norden erfolgt: am 16. September 121 Uhr Nachm., am 17. September 17 Uhr Nachm., am 18. Sep⸗ tember 25 Uhr Nachm.,, am 19. September 33 Uhr Nachm., am 20. September 44 Uhr Rachm, am 21. September 44 Uhr Nachm. am 22. September 73 Uhr Vorm, am 23. September 8z Uhr Vorm. am 24 September 94 Uhr Vorm, am 25. September 97 Uhr Vorm, am 26. September 1065 Uhr Verm, am 27. Sep⸗ tember 111 Uhr Vorm, am 28. September 11 Uhr Vorm, am 29. September 129 Uhr Nachm, am 30. September 1 Uhr Nachm.

Diese Verbindung wird zur Beförderung von Brief⸗ und Fahr- post⸗Segenstanden benutzt.

Die Fahrzeit beträgt von Norden nach 6 ungefähr Stunden, von Norddeich nach Norderney ungefähr 40 Minuten.

Il. Auf dem Wege über Hage, Hilgenriedersyhl und

J durch das Watt:

Mittelst einer täglichen Personenpost, deren Beförderungszeit un gefähr 4 Stunden beträgt.

Die Abfahrt von Norden erfolgt: am 16. September 5 Uhr Morgens, am 17. September 5 Uhr Morgens, am 18. September 6t Uhr Morgens, am 19. September 74 Uhr Vorm, am 20. Sep⸗ tember 97 Uhr Vorm, am 21. September 109 Uhr Vorm, am 22. September 1141 Uhr Vorm, am 23. September 124 Uhr Nachm., am 24. September 15 Uhr Nachm.', am 25. September 21 Uhr Nachm., am 26. September 2 Uhr Nachm., am 27. September 31 Uhr Nachm, am 28. September 35 Uhr Rachm., am 29. Sep⸗ tember 46 Uhr Morgens, am 30. September 5t Uhr Morgens,

Diese Verbindung wird zur Beförderung von Brief⸗ und Fahr⸗ post⸗Gegenständen benutzt. .

B. Von Emden nach Norderney.

Mittelst der Dampfschiffe der Ems⸗Dampfschiffahrtsgesellschaften, deren Abfahrt stattfindet: am 16. September 105 Uhr Vorm., am 17. September 124 Uhr Nachm., am 18. September 11 Uhr Vorm., am 19. September 2 Uhr Nachm., am 20. September 1 Uhr Vorm. am 22. September 124 Uhr Nachm, am 23. September 74 Uhr Vorm, am 24. September 6 Uhr Vorm, am 25. September 7 Uhr Vorm, am 26. September 77 Uhr Vorm., am 27. September 9 Uhr Vorm., am 28. September 87 Uhr Vorm, am 29. September 11 Uhr Vorm, am 30. September 10 Uhr Vorm.

Diese Verbindung wird zur Briefpostbeförderung benutzt.

Die Fahrzeit beträgt circa 3 bis 4 Stunden.

C. Von Geestemünde nach Norderney.

Mittelst eines Dampfschiffes des Norddeutschen Lloyd, welches aus Geestemünde abfährt: am 16. September 77 Uhr Vorm. am 18. September 9 Uhr Vorm, am 21. September 113 Uhr Vorm., am 23. September 25 Uhr Morgens, am 25. September 43 Uhr Morgens, am 28. September 6 Uhr Morgens, am 30. September 7 Uhr Vormittags.

Diese Verbindung wird zur Briefpostbeförderung benutzt. Die Fahrzeit beträgt 5 bis 6 Stunden.

ldenburg, den 9. September 1874. Der Kaiserliche Ober⸗Post⸗Direktor. Starklof.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem General⸗Kommissions⸗Präsidenten Schellwitz zu Breslau den Charakter als Wirklicher Geheimer Ober⸗Regie⸗ rungs⸗Rath mit dem Range eines Rathes erster Klasse zu ver⸗ leihen; sowie Den bisherigen ordentlichen Professor an der Universität zu Wien, Hofrath Dr. Vahlen, zum ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität hierselbst zu ernennen.

Finanz⸗Ministerium.

Bei der heute fortgesetzten Ziehung der 3. Klasse 150.

Königl. Preuß. Klassen⸗Lotterie sind folgende Gewinne gefallen: 1 Gewinn zu 5000 Thlr. auf Nr. 59,537; 1 Gewinn zu 2000 Thlr. auf Nr. 5128; 3 Gewinne zu 1000 Thlr. auf

auch die Ezpedition: Wilhelmstr. Nr. 32.

den 16. September, Abends.

Nr. 23,242. 32,114 und 87,599; 1 Gewinn zu 600 Thlr. auf Nr. 92,081; 2 Gewinne zu 300 Thlr. auf Nr. 50, 549 und 7,49; 8 Gewinne zu 1090 Thlr. auf Nr. 30,607. 463551. 55,184. 56, 024. 71,722. 80, 870. 93,092 und 93921. Berlin, den 16. September 1874. Königliche General⸗Lotterie⸗Direktion.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Nach unserer Cirkular⸗Verfügung vom 10. November v. J. bildet die Anwendung des öffentlichen Submissions⸗ und Lizi⸗ tationsverfahrens bei fiskalischen Bauausführungen zwar nach wie vor die Regel; falls jedoch Gründe vorliegen, von demselben abzusehen, soll es dazu der Genehmigung der Regierung (Land⸗ drosteih und, falls die Genehmigung ertheilt wird, einer Anzeige darüber bei uns nur dann bedürfen, wenn der Werth der bau⸗ lichen Ausführung den Betrag von 50 Thalern übersteigt.

Nachdem durch meine, des Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, im on n ger e if, mit sämmt⸗ lichen betheiligten Herren Ressortchefs erlassene Verfü⸗ gung vom 16. Mai d. J. die Grenze für das Erforderniß der Veranschlagung, Revision und Abnahme bei fiskalischen Bauten, soweit dieselben nicht zum Ressort der Militär⸗ oder der Do⸗ mänen⸗ und Forstverwaltung gehören, auf 100 Thaler hinauf⸗ gerückt worden ist, haben wir auf denselben Betrag die Grenze hinaufzurücken beschlossen, innerhalb deren die Baubeamten nach Befinden des Falles Felbständig das beschränkte Submissions⸗ verfahren, oder die Verdingung aus freier Hand an die Stelle des öffentlichen Submissions⸗ und Lizitationsverfahrens treten zu lassen befugt sind. Bei Bauausführungen, deren Werth unter dem Betrage ven 100 Thalern bleibt, bedarf es daher, soweit dieselben zu un zem Ressort gehören, künftighin der Einholung der Genehmigung der Königlichen Regierung zur Umgehung des öffentlichen Submisstons⸗ ꝛc. Verfahrens nicht mehr und dem entsprechend auch keiner uns zu erstattenden An⸗ zeige. Dabei muß jedoch auch fürderhin strenge an dem Grund⸗ satze festgehalten werden, daß ein beschränktes Submissions⸗ verfahren, oder die Verdingung aus freier Hand nur dann ein⸗ treten darf, wenn davon ein besserer Erfolg mit Bestimmtheit erwartet werden kann.

Wir haben von dieser unserer Anordnung den übri⸗ gen Herren Ressortchefs mit dem Anheimstellen Kennt⸗ niß gegeben, nach Befinden für ihre Ressorts gleichartige Anord⸗ nungen zu treffen.

Berlin, den 8. September 1874.

Der Der Minister für Handel, Finanz ⸗Minister. Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Camphausen. Dr. Achenbach. An die sämmtlichen Königlichen Regierungen und Landdrosteien, die Königliche Ministerial⸗Bau⸗Kommission und das König⸗ liche Polizei⸗Präsidium hier.

Der bisherige Baumeister Louis Bruns zu Paderborn ist als Königlicher Kreisbaumeister daselbst angestellt worden.

Ministerium des Innern.

Auf den Bericht vom 5. September er., betreffend die Aus⸗ legung des Gesetzes üher die Beurkundung des Personenstandes ꝛe. vom J. März er., erwidern wir dem Magistrate, daß das in §. 27 des gedachten Gesetzes vorgeschriebene, von dem Standes⸗ beamten anzuordnende Aufgebot durch ein in anderer Form von der Kanzel oder durch Aushang im Gerichtsgebäude proklamirtes Aufgebot nicht ersetzt werden kann. Auch tragen wir Bedenken, generell eine Allerhöchste Dispensation von die⸗ sem Aufgebote für alle diejenigen Fälle zu beantragen, welche in die Zeit des Uebergangs fallen. Es bleibt sonach nur übrig, wie dies von dem mitunterzeichneten Justiz⸗Minister bei der Be⸗ rathung des qu. Gesetzes bereits in der Sitzung des Abgeord⸗ netenhauses vom 19. Januar cr. (Stenogr. Bericht Seite 669) erklärt worden ist, daß Diejenigen, welche die Nothwendigkeit, gerade in der Zeit vom 1. bis 15. Oktober er. zur Ehe zu schrei⸗ ten, nachzuweisen im Stande sind, gemäß §. 35 a. a. O. Aller⸗ höchsten Orts die Spezial⸗Dispensation vom Aufgebote er⸗ bitten.

Dem in dem Bericht vom 5. Sep ember er. gestellten An⸗ trage des Magistrats sehen wir uns unter solchen Umständen Folge zu geben nicht in der Lage.

Berlin, den 12. September 1874.

Der Justiz⸗Minister. Der Minister des Innern. Dr. Leonhardt. Im Auftrage: v. Klütz ow. An den Magistrat zu Berlin.

Angekommen: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Präsident des Reichs⸗Ober⸗Handelsgerichts Dr. Pape aus

Leipzig.

Auf Grund §. 11 der Städteordnung vom 39. Mai 1853 werden in Betreff der in der Ausführung begriffenen Kanalisation Berlins folgende ortestatutarische Anordnungen getroffen.

§. 1. Nach §. 1 der Polizei⸗Verordnung vom 14 Juli d. Is. ist in denjenigen Stadttheilen und Straßen, welche bei der bevor- stehenden Kanalisirung der Stadt mit unterirdischer Entwässerungs

anlage versehen werden, jedes bebaute Grundstück durch ein in dasselbe einzuführendes Rohr (Hausableilungsrohr) an das Straßenrohr resp. den Straßen Kanal anzuschließen. Die Legung dieses Hausableitungs⸗ rohres, soweit solches in dem Bürgersteig liegt und bis zu der in dem Rohr befindlichen selbstthätigen Klappe innerhalb der Gebäude vergl. 5. 6 unter h. der Polizei Verordnung vom 14. Juli d. Js), sowie die Herstellung dieser Klappe erfalgt durch den Magistrat für Rechnung des Eigenthümers.

Die sonstigen, innerhalb der Grundstücke zur Abführung der Un= reinigkeiten derselben erforderlichen Einrichtungen herzustellen, ift Sache des Eigenthũmers.

§. 2. Die Beseitigung der Rinnsteine (vergl. 3. 5 der Polizei

Verordnung vom 14. Juli d. Is), die Legung der Granithbordschwel⸗ len, sowie der Anschluß des Straßendammpflasters (vergl. 5. 7 der Polizei⸗ Verordnung) erfolgt durch den Magistrat. Die hierbei für Lieferung und Verlegung der Granitbordschwellen, für Herftellung des Gegenpflasters auf den Bürgersteigen, für Besei⸗ tigung der Privat⸗Uebergänge und Rinnsteinbrücken entstandenen Aus- lagen sind von Demjenigen zu tragen, welcher den betreffenden Buürger⸗ steig zu unterhalten hat.

. An der gesammten Grundstück. Entwässerungs ⸗Anlage dürfen ohne vorgängige Genehmigung des Magistrats keine Aende⸗ rungen vorgenommen werden. .

5. 4. Den städtischen Bau resp Verwaltungsbeamten der Kana lisation muß jederzeit der Zutritt behufs Revision der Hausentwässerung gestattet werden.

S§. 5. Grundstücke, welche nach 58. 1 und 3 der Polizei⸗Verord nung vom 14 Juli d. Is. den Straßen⸗Kanälen sich anzuschließen haben und mit der in der gedachten Polizei⸗Verordnung vorgeschriebe⸗ nen Entwässerungsanlage versehen werden, müssen sofern ihre Be= wäfferung nicht bereits durch die Verbindung eines Hauptrohres mit den Wasserleitungsröhren der städtischen Wasserwerke oder, durch die Anlegung von Wasserklosets ermöglichende, private Einrichtungen stchergestellt ist der öffentlichen Wasserleitung angeschlossen werden.

Wegen des Anschlusses an die öffentliche Wasserleitung⸗⸗

haben die Besitzer derjenigen Grundftücke, auf welche die Bestimmung im 5§. 5 Anwendung findet, die erforderlichen Anträge bei dem Direk⸗ tor der städtischen Wasserwerke zu stellen, und ist der Anschluß nach den bei der Verwaltung dieser Werke bestehenden Vorschriften zu bewirken.

Wird ein solcher Antrag nicht binnen 6 Wochen nach der in Ge⸗ mäßheit 55. 2 und 3 der Polizei⸗Verordnung vom 14. Juli d. Is. erlassenen Bekanntmachung gestellt, so wird der Anschluß von Amts- wegen durch die Verwaltung der städtischen Wasserwerke auf Kosten des Eigenthümers, nach Maßgabe des für diese Arbeiten bei der Ver— waltung der städtischen Wasserwerke bestehenden Tarifs, bewirkt.

33. Von jedem der Kanalisation angeschlossenen Grundstücke ist für die Benutzung der öffentlichen Ent⸗ wässerungskanäle eine an dem Ersten jeden Quartals des Ka⸗ lenderjahres fällige Abgabe zu erheben, welche nach dem Nutzertrage des Grundstücks berechnet wird. Den Nutzertrag der ein⸗ zelnen Grundstücke stellt der Magistrat alljährlich fest. Derselbe macht am Anfang jedes Kalenderjahres öffentlich bekannt, welche Quote des Nutzertrages zur Deckung der laufenden Ausgaben der Ka⸗ nalisation einschließlich der Verzinsung und Amortisation des Anlage⸗ Kapitals für das betreffende Jahr zu erheben ist.

; * 38. Die Berechnung der Kosten für die durch den Magistrat für Rechnung des Eigenthümers auszuführenden Arbeiten (vergl. 5. 1 Abs. 1 und 5§§. 2) erfolgt nach Maßgabe eines festen, vom Magistrat bekannt zu machenden, alljährlich der Revision unterliegenden Tarifs.

§. J. Die von den, der Kanalisation angeschlossenen Grund⸗ stücken für die Entwässerung und Bewässerung zu entrichtenden Ab⸗ gaben (vergl. 558. J und 19, sowie die im 5. 8 gedachten Kosten werden von den Besitzern der betreffenden Grundstücke, nach vergeb⸗ licher Aufforderung zur Zahlung, im Wege der administrativen Exekution eingezogen.

§. 10. 8966 die von den betreffenden städtischen Verwaltungs Deputationen erfolgende Festsetzung der Bewässerungs- und Entwässe⸗ rungsabgabe findet innerhalb einer präklusivischen Frist von 6 Wochen nach der Zustellung der Festsetzungs Verfügung der Rekurs an die Königliche Regierung zu Potsdam statt. r

Die Zahlung der Abgabe darf durch Einlegung des Rekurses nicht aufgehalten werden, muß vielmehr mit Vorbehalt der späteren Erstattung des etwag zuviel bezahlten Betrages zu den bestimmten Terminen (vergl. 8. 7) erfolgen. ;

a §. 11. Eine Revision dieses Statuts soll nach 2 Jahren statt⸗ nden.

Berlin, den 4. September 1874.

Magistrat hiesiger Königlichen Haupt- und Residenzstadt. Hobrecht. Potsdam, den 8. September 1874.

Vorstehendes Ortsstatut 36 ö genehmigt.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. von Brauchitsch.

Genehmigung I. 367 /9. . Berlin, den 11. September 1874 Vorstehendes Ortsstatut vom 4. September d. J. wird hierdurch öffentlich bekannt gemacht . Magistrat hiesiger Königlichen Haupt⸗ und Residenzstadt. Gilow. V. C.

Bekanntmachung.

Der neue Kursus in der hiefigen Navigationsschule beginnt am 1. Oktober d. Is. Aufnahmen für die Steuermanng⸗ klasse sind nur bis Weihnachten zulässig. In die Schifferklasse und Vorschule können Aufnahmen auch späterhin erfolgen. Wer an dem Unterrichte in diesen Klassen Theil nehmen will, hat sich an den Unterzeichneten zu wenden.

Danzig, den 15. September 1874.

Der Navigations⸗Schul⸗Direktor. Albrecht.