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Fehrmann ' s Patent⸗Pferdeschoner für Luxus⸗Fuhrwerke.
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Bewirkt laut Urtheil der Direktion der Tattersall⸗Gesellschaft zu Berlin: Größte Schonung der Brust und Schultern der Wagenpferde, besoaders Verhütung des Wundwerdens des Fells in Folge der ausgiebigen kräftigen Elasticität des Apparats. Bewegliche Docke, welche beim Wildwerden der Pferde viele Gefahren beseitigt. — Elegante Ausführung des Apparats.
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(4158 ; Wir empfehlen, ö als vorzügliche Comptoir⸗ Bure an⸗Feder
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Wiederholt erlauben wir uns darauf auf⸗ merksam zu machen, daß unsere Fabrikate mit dem Firmastempel der Fabrik versehen sind und daß außer der Fabrik von Heimtze E KElameks ert keine weitere Stahlschreib⸗ feder ⸗Fabrik in Deutschland vorhanden ist.
Hetrntze & HEIlanckertæz. Berlin.
M4186]
Verschiedene Bekanntmachungen.
Die Kreisthierarztstelle im Kreise Soran mit einem Jahresgehalt von 200 Thlr. und dem Wohn⸗ sitze in der Stadt Sorau ist durch die Versetzung e digt. Behufs Wieder⸗ beseßung derselben werden Thieräͤrzte L Klasse, welche das Fähigkeitszeugniß zur Verwaltung einer Kreis⸗
des bisherigen Inhabers erledigt.
thierarztstelle vesitzen und um die gedachte Stelle sich zu bewerben beabsichtigen, hierdurch aufgefordert, unter Einreichung 1) der Approbation als Thierarzt L. Klasse, 2) des vorerwähnten Fähigkeitszeugnisses, 3) eines Lebenslaufs sich bianen 6 Wochen bei uns zu melden. Frankfurt a. O., den 11. Sept. 1874. önigliche ae, e des Innern. u dloff.
ae, Bekanntmachung.
Die Stelle eines Syndikus und Beigeordneten — 2. Bürgermeisters — im Magistrats⸗Kollegio ist vakant und soll so bald als möglich wieder besetzt werden. Das Jahresgehalt beträgt 390 Thaler.
Bewerber, welche die juristische Affessor⸗Prüfung abgelegt habens fordern wir auf, sich unter Ein- reichung ihrer Zeugnisse und eines Lebenslaufs bei dem Stadtverordneten⸗Vorsteher, Herrn Fabritbesitzer G. Halberstadt hierselbst, bis zum 1. Oktober er. u melden. Die Wahlbedingungen können in dem
ureau J oder in dem Bureau der Stadtverordneten⸗ Versammlung eingesehen, auch von den bezeichneten Amtestellen abschriftlich eingefordert werden.
Persönliche Vorstellung ist erwünscht.
Görlitz, den 8. September 1874. Der Magistrat. (a Cto 3985/9 IV.)
Bremen 1874.
neugebildeten Kreise Ost⸗Sternber
e soll die Stelle des Kreiswundarztes mit dem
ohnsitze in dem
Thalern besetzt werden. Qualifizirte Medizinalper⸗ sonen, welche sich um diese Stelle zu bewerben beab⸗ sichtigen, werden hierdurch ,,,, sich unter Einsendung ihrer Zeugnisse binnen 6 Wochen bei uns zu melden. Frankfurt a. O., 12. September 1874 Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
Bei der hiesigen, nach dem Plane vom 5. Juni 1850 orgenisirlen Königlichen Provinzial ⸗Ge⸗ werbe⸗Schule ist die mit einem Gehalte von 850 Thaler n V cbundene Stelle eines Lehrers der Mathemat . k. Mechanik, Maschinenlehre, mecha⸗ nischen Technologie und Bautonstrultionslehre vom 1. Januar Lins.igen Jahres ab zu besetzen. — Geeignete Personen wollen sich, unter Einsendung ihrer Zeugnisse, bei dem unterzeichneten Vorstande melden. — Falls dem Bewerber die Befähigung zu dem Unterrichte in der Baukonstiuktignslehre fehlt, muß derselbe sich eine entsprechende Kürzung seines Gehaltes so lange gefallen lassen, bis er die bezeich⸗ nete Qualifikation erlangt hat.
Erfurt, den 15. September 1874.
Der Vorstand der — Prodvinzial⸗
Gewerbe · Schule. Richter. Regierungs⸗Rath. Garten⸗Straße Nr. 10.
4190 n Gemäßheit des §. 3 unseres revidirten Sta— tuts machen wir hierdurch bekannt, daß die Publi⸗ kationen der Gesellschaft künftighin in folgen den Blättern erfolgen werden: Berliner BSörsen⸗Zeitung, Vessische Zeitung, , estphälische Ze Dortmund). Berlin, den 16. Eee m m r. Der Aufsichtsra
th der Dortmunder Bergbau⸗Gesellschaft.
Karsten.
4182 Nheinische 7 SEisenbahn.
Für ordinäres Eisen in Wagenladungen von Esch⸗ weiler nach Prag ist ein direkter Frachtsatz etablirt welcher bei unserer genannten Station und in unse⸗ rem Geschäftslokale zu erfahren ist. Cöln, den 17. September 1874.
Die Direktion.
ao! Münster⸗En schede' r Eisenbahn.
In Gemäßheit des 8. 20 unseres Statuts werden die Herren Actionaire zu einer
außerordentlichen General⸗Versammlung Oktober er., Vormittags 11 Uhr, in dem Rathhaussaale hierselbft ergebenst
. Tages or d nun g. 1) Beschlußfaffung, gemãß S. M ad 3 des Statuts, betreffs Ueberlassung des Betriebes auf der Strecke von der nördlichen Eingangsweiche am Bahnhof Gronau ah bis zur Holländischen Grenze bei Glauerbrück an die Gesellschaft für den Betrieb von Niederläͤndischen Staatg⸗
auf Sonnabend, den 3. eingeladen.
Eisenbahnen.
Y) Wahl eines Mitgliedes des Aufsichtsrathes, efr. s. 34 des Statuts. Behufs Legitimation zur Theilngahme an der General⸗Versammlung sind von den Actionairen, in Gemäßheit des 5. 26 des Statuts, ihre Actien nebst einem von dem betreffenden Actionair unterschriebenen, Exemplaren zu übergebenden Verzeichnisse späteftens 3 Stunden vor dem angesetzten Beginne der Versammlung in dem angegebenen Locale bei dem dazu bestellten Gesellschafts ⸗ Beamten zu deponiren. Die Stelle der wirklichen Deposition bei der Gesellschaft vertreten amtliche Bescheinigungen von Staats⸗ und Gemeinde⸗Behörden über die bei ihnen erfolgte Deposttion.
in zw
Burgsteinfurt, den 10 September 1874.
Der Aufsi
der Münster⸗Enschede r
Der Vorstan d. Dr. Sch ůũ sler.
its rath
Eisenbahn⸗Gesellschaft.
luise Berlin⸗ Hamburger Eisenbahn.
In die zwischen Berlin und Hamburg via Wittenberge coursirenden Nacht⸗Courierzuüge (ab Berlin und Hamkarz um 11 Uhr 30 Minuten Abende) sind Schlafwagen einzeftellt, deren Benutzuaz
1 —— 2 gegen Losung eines Zusatzbillets zum Preife von 8 Reichsmark — 2 Thlr.
Diese Zufatz Schlaf-) Billets, welche aur insoweit abgegeben werden können, als Plätze im
Schlafwagen disponibel nd, werden sowohl bei dem Agenten der inden Nr. 34 in Berlin) als auch auf dem
2 w * 1 ft. wagen li n au Berlin, den 13. Seytember 15.1
Die Direktion.
tze lafwagen⸗ Ilschaft HSerrn i m r mr ,,
SDechingen ist erledigt. Qualifizirte Bewerber for⸗
In dem durch die Theilung des Kreises Sternberg
Flecken Kriescht und einem Jahresgehalte von 200
Die Königliche Physikatsstelle des Oberamts
dern wir hierdurch auf, ihre Meldungen unter Bei ⸗ fügung der für ihre Befähigung sprechenden Zeug⸗ nisse nebst einem Carriculum vitae uns binnen Wochen einzureichen Sigmaringen, den 11. Sep- tember 1874. Königliche Regierung.
Rheinische Ei senbahn. Betriebs⸗Einnahmen nach vorläufigen Ermittelungen. 1 Bis spe en Gůter Summa ult. August Dil. ir, Thlr. The J. Fuͤr saͤmmtliche Daupt⸗ und Iweigbahnen exkl. Call⸗Trier. August I 874 HG bοτ ς M . ass oοσs ö 1873 461,068 695,637 1, 156,705 7,668, 019 ae, J 1874 weniger 11,068 10,197 21,265 II. Für die Eifelbahn Call⸗Trier. August 1574 14000 17,510 31,510 1873 18,119 33,528 51,647 i ne. 1 1874 weniger 4119 169018 Cöln, den 15. September 1874. Die Direktion.
215 ol9
263, 189 369 033
20 13 105 853
Zum Schlesisch Rheinischen Verband⸗ Güter ⸗ Tarif vom 1. Oktober 1872 ist am 1. d. M. ein Nachtrag XIII. in
Fs Kraft getreten, welcher außer 8 ö (Sreglementarischen Bestimmun⸗ . und Ergänzung, der Waaren ˖ Klassifikation, noch arif⸗Deklarationen und Ergänzungen der Tarif⸗ Nachträge X. und XII. enthält. Druckexemplare des Nachtrages werden auf unseren Verband-⸗-Stationen unentgeltlich verabfolgt. Berlin, den 9. September 1577. stönigliche Direltion der Niederschlesisch ˖ Märkischen Eisenbahn,
Der nur für den Badeverkehr eingelegte Personen⸗ zug Nr. 152 unseres Fahrplans vom 1. Juri c., welcher 7 Uhr 41 Min. Abends von Leer abfährt und 8 Uhr 18 Min. Abends in Emden eintrifft, kommt vom 1. Oktober c. ab bis auf Weiteres in Wegfall. Münster, den 11. September 1874.
Königliche Direktion d. Westfälischen Eisenbahn.
4186
2 83
Rheinisch Am 1. November er. tritt ein neuer Güter⸗Tarif im Verkehre zwischen diesseitigen Stationen und Stationen der Nassanischen resp. Taunus⸗Bahn via Oberlahnstein und BingerbrückRüdesheim mit er- höhten Frachten in Kraft.
Cöln, den 16. September 1874.
6 * Produkten, Geräthen und Vieh statt.
enthält die Ziehungslisten folgender
Zu Hagenau im Elsaß findet in der Zeit vom 1I. bis zum 18. Oktober d. J. eine Auestellung von Hopfen, Bierbrauerei⸗ und Maälzerei⸗Produkten, Ge⸗ räthen und Maschinen, sowie landwirthschaftlichen
i den Transport der zu dieser Ausstellung be= timmten Gegenstände und Thiere wird auf der Ostbahn eine Frachtermäßigung in der Weise ge⸗ währt, daß für den Hintrangport die velle ta if. mäßige Fracht berechnet wird, der Rücktransport an den Aussteller auf derselben Route der Hinfahrt aber frachtfrei stattfindet, wenn die Aufgabe der Gegen= stände ꝛc. zum Rücktransport bis spätestens den 15. November d. J erfolgt und dabei unter Vorlegung des Frachtbriefes für die Hintour durch ein Attest des Ausstellungz ⸗Ausschusses nachgewiesen wird, daß die Gegenstände ꝛc. auggestellt gewesen und unver- kauft geblieben sind. Bromberg, den 9. September 1874. Königliche Direktion der Ostbahn.
Allgemeine Verloosungs⸗Tabhelle
d Deutschen Reichs, ud Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers.
Zusammengestellt in Folge amtlicher Veranlassung der Königlichen Haupt ⸗Bank zu Berlin, welche nur , derjenigen von ihr in Verwahrung und
erwaltung genommenen Payiere die Ziehungs⸗ und Verloosungslisten nach ehen läßt, deren Veröffent⸗ üchung durch den Heu tfchen Reichs- und Kö⸗ niglich Preußischen Staats⸗Anzeiger erfolgt.
Die Allgemeine Verloosungs Tahene des Dent. schen Reichs und Königiich Prerß chen Staats Anzeigers, welche die Ziehungs⸗ und Re st an ten listen fämmtlicher an der Berliner Börse gangbaren Staats⸗, Kommunal, CGisenbahn⸗ Bank⸗ und Industrie⸗ Papiere enthält;. eijcheint wöchent· lich einmal und ist zum Abonnementspreis von 15 Sgr. , . durch alle Post⸗Anstalten, so⸗ wie durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, 8W., Anhaltischestraße 12 und alle Buchhandlungen zu bezie⸗ hen, in Berlin auch bei der Expedition Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern 23 Sgr.
Die neueste, am 12. September c. erschienene Nr. (37 der Allgemeinen Verloofungs⸗Tabelle h apiere: Augs⸗ burger Prämien⸗Anlehen. Badische 35 Fl⸗Loose de 1845. Berliner Pfandbriefe (Rückstände). Braunschweig - Hannoversche Hypotheken- Bank Pfandbriefe (Ruͤckstãnde). Danziger Stadt⸗ Obligationen. Ham burgische Stagte⸗Prämien- Anle he de 1846. Rentenbriefe der Grundrenten⸗ Ablösungskasse zu Homburg. Innsbrucker Prä⸗ mien Anleihe. Italienische Domänen -Obligatio⸗ nen de 1864 Italienis che sästliche Staats- schulden⸗Obligationen de 1860 und 1864 (Rückstände, Schluß). Ita lienische Staatsschulden Ohligatio- nen der Novara⸗Eisenbahn. It alien ische Staats schulden⸗Obligationen der Viktor Emanuel Eisenbahn. Vassauische 33 * Landeskreditkasse ⸗ Anlehen. Oesterreichisches Staats⸗Prämien⸗Anlehen de
Die Direktion.
1839 (Rückstände). Russische Nikolaibahn⸗ Obligationen.
angenommen.
gegeben werden. Zug um Zug volsständig mitgetheilt.
festgestellt.
Die offiziellen Gewinnlisten der k. sächs.
Abonnement⸗Einladung.
Auf das mit dem 1. Oktober beginnende nene vierteljährliche Abonnement ds, Jour⸗ nals“ werden Bestellungen zu dem Preise 26 14 Thlr. . K. für Dresden links der Elbe bei der unterzeichneten Expedition,
i Dresden rechts der Elbe in der Bach'schen Buchhandlung (Hauptstraße 22) und
ür auswärts bei den betreffenden Postanstalten
. ö Ucher die Verhandlungen des bevorstehenden Deutschen Reichs tags bringt das „Dresdner Journal“ wiederum selbftständige ausführliche Berichte durch bewährte Referenten, wie denn auch Referate über die nahen Verhandlungen des sächsischen Landtags wiederum in besonderen Beilagen
die
Landeslotterie werden vom „Dresdner Journal“
Ankündigungen aller Art finden im Dresdner Journal“ eine sehr geeignete Verbreitung. Die Zusertionsgebühren werden im Inseratentheile mit 2 Ngr. für die gespaltene Pelitzeile oder 3 berechnet; für Inserate unter der Rubrik „Eingesandtes“ sind die Insertionsgebühren auf 5 Ngr. pro Zeile
, Wir bitten um Baldige Erneuerung des Abonnements für das nächste Quartal da bei verspäteter Bestellung die Nachlieferung vollstãndiger Exemplare nicht garantirt werden kann. ;
Königl. Expedition des Dresdner Journals.
Karlsruher Zeitung.
In ihrem amtlichen Theil veröffentlicht die Karlsruher Zeitung die am̃tlichen badischen Personal-
Eigenschaften seien es vornehmlich, welche den Kauf⸗
nachrichten, Ordensverleihungen, Ernennungen, Versetzungen u. J. w. ; Der nichtamtliche Theil enthält Mittheilungen aus dem Gesammtgebiete der politischen und sonstigen Zeitentwickelung, wobei die Interessen und Vorgänge im Großherzogihum Baden eine hesondere Berücsichtigung finden. Ebenso wendet sie den Dingen in dem nahen Elfaß Lothringen eine erhöhte Auf⸗ merksamkeil zu und bringt zahlreiche Originalmittheilungen aus den wiedererworbenen Reichsländern. Ihr Inseratentheil enthalt außer zahlreichen Hrivat-Anzeigen die Anzeigen und Bekanntmachungen der Gerichte und Verwaltungsbehörden des Großherzogthums Baden.
Auflage 5009. Abonnementspreis fur das Quartal 2 Fl., Insertionspreis einer Druckzeile 6 Kr. Alle Postanftalten nehmen Bestellungen an. ö.
Deutsch-Amerikanischer 0economist
Central- Organ für Ranken in Frankfurt a. M.
Tree dieses Blattes ist, über das gesammte wvi'rthsehnftlishe Leben in den Ver. Staatgem vom Arerika Keriehht zu eratattem umd äi'mshbe- sondere dem deutschen Kapitalisten, welehe Amlage imn amerikanischem FEisembahm-, Staaten- Geder Stäcte-Honds getroffem hahen, alle dieiemigenn Rachriehten zun unterbreiten, welehe sie für die Wakprnmehmrunng ihrer Interessen mieht enthehrem können. Ausserdem hat der Geconomist auch das eimhheimische Eörsem— mad Eimama- wegen in seinen Bereich gezogen und bringt neben Artikel, zu denen die jeweiligen Tagesereignisse die Anregung geben, eine übersichtliche Zusammenstellung der nenesten Mittheilungen über sämmtliche HKHanmkem, sowie die Ausweise der grossen Landesbanken, ferner Rürsen-Correspomdemrmem aus Ner- Tork, Lomqdem, Amesterdam, MWiem, EBerkimn, Erark fart und Original- Marktberichte über Baumwolle und Getreide aus Wenm-Kork, LiverhFoch mel Hanmnhbarg- In seinen Courstabellen enthält der Oeconomist eine Zusammenstellung der tügliiehem Comrse der Franke farter Räörse, ferner eine reichhaltige Sammlung von Coursnotirungen der Börsen von Nen-Tork, London, Amsterdam, Wien und Berlin. Anfragem vom Abonnentem wwerdem im KErieflkastem gratis hbeamt- wortet. Far Briegiehke Antwort, wemm acliehe gerwüngseht, werdem ent- sprechende &ehbühren bereehnet. , gelmässige Ansgabe jeden Samxtasg als nach der Mittagsbõree. Abonnementsprels pro e n 3 s. sidd. Währung exol. Posta
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Die Execitisn (eme Kräne 14 gexenühber der Börse) gomöie . Postämter nehmem Kestellunmg en am.
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Gentral⸗ Handels RNegiste
Beilage zu Nr.
r für das Deutsche Reich.
Staats⸗ Anzeigers.
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gas Crntral Jandels-RKegister erscheint in der Regel taglich
Aas Ahonnement heträgt 15 Sgr. für das Nierteljahr.
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ueber die Handelsgerichte nach dem Entwurf des Gerichtsverfaffungs⸗ Gesetzes.
III.
Das Verlangen des Handelsstandes nach Handels gerichten gründet sich vornehmlich darauf, daß bei der Beurtheilung von Handelssachen das Gewohnheits⸗ recht und die für den Abschluß und die Auslegung der Rechtsgeschäfte maßgebenden Gebräuche eine her= vorragendere Stelle einnehmen, als auf anderen Rechts gebieten, daß überdies das Gewohnheitsrecht in Han⸗ delssachen noch jetzt in beständiger Neubildung be⸗ griffen sei und daß die Kenntniß dieses fortwährend in der Entstehung begriffenen Gewohnheitsrechts so⸗ wie der im Veikehrsleben sich wandelnden Gebräuche nur denjenigen zuperlässig und vollständig bekannt sei, welche berufsmäßig Handel treiben. Hierzu komme, daß das Deutsche Handelsgesetzbuch sich in einer Reihe von Bestimmungen an das eigene sachwverstän⸗ dige Ermessen des Richters wende in Bezug auf Döage, welche eine kaufmännische Geschäftserfahrung voraussetzen oder bei denen das Urtheil durch selche wenigstens erheblich berichtigt werde. Nicht unwesent⸗ lich sei auch der Gesichtspunkt, daß Kaufleute Scheu trügen, vor Gerichten, welche mit Berufs- genossen besetzt sind, Ansprüche und Einreden geltend zu machen, die ihren kaufmännischen Ruf schödigen konnten. Das aus eigener täglicher An ⸗ schauuug gewonnene Verständniß des Kaufmanns für die Hendels und Verkehrseinrichtungen überhaupt, die ihm anerzogene, durch eigene Erfahrung ausgebildete und stets in Uebung erhaltene Fähigkeit, zu erkennen, worauf es bei der Geschäftsoperaiton von den Be— theiligten abgesehen war, und darin das richtige Merkmal für oder gegen den guten Glauben in den erhobenen Ansprüchen und Einreden zu finden, diese
mann zum Richter in alla Handelssachen in hervor⸗ ragender Weise geschit machten. Die dem Handels. richter abgehende Kenntniß des geschriebenen Rechts könne nöthigenfalls durch die entsprechende Rechte⸗ belehrung eines dem Handelsgerichte beizuordnenden gelehrten Richters ersetzt werden. ;
Von den Gegnein der Handelsgerichte wird theils betont, daß die ordentlichen Gerichte, wie sie in Streit gkeiten, welche die übrigen Gewerbe, die Land⸗ wirthschaft, den Bergbau, die Künste betreffen, durch die Vorträge der Parteien und die Zuziehung von Sachverständigen in den Stand gesetzt würden, ein zu⸗ treff ndes Urtheil abzugeben, ebenso auch in Handels. sachen hierzu am besten geeignet sein müßten, zumal die Zahl der handelsrechtlichen Streitigkeiten, in denen es auf eine besondere kaufmännische Sachkunde an⸗ komme, nur eine Minderzahl sei. Theils wird gel⸗ tend gemacht, daß dem Laien die Befähigung ab⸗ gehe, die Vorkommnisse des Lebens unter die zu⸗ iceffenden juristijchen Gesichtsvunk'e zu bringen, und daß der einzelne Kaufmann höchstens für den eignen Geschäftszweig, nicht aber der Banquier für Fabrik- geschäfte, der Fabrikant für Getreideliefe ungen, der Spediteur für Aktienunternehmungen jachverständig sei. Es wird den Kaufleuten die Befähigung ab⸗ gesprechen, das Recht zu handhaben, und zwar selbst dann, wenn sie in Gemeinschaft mit rechtsgeleyrten Richter zur Rechtsprechung berufen werden.
Der Standpunit, welchen der Entwurf diesen ver⸗ schiedenen Ansichten gegenüber einnimmt, ist folaen⸗ der: die Frage der Errichtung von Handelsgerichten ist nicht von einem prinzipiellen See ndpunkte aus zu entscheiden. Man kann weder behaupten, daß Han⸗ delssachen nothwendig nur von Handelsgerichten ah⸗ geurtheilt werden dürften, nech daß Handelsgerichte für die Rechtsprechung in Handelssachen uberhaupt nicht geeignet seien. Die Erfahrung lehrt, daß die Handels- gerichte, wo sie bestehen, meistens mit gutem Ex⸗ folge thätig sind, und daß namentlich der Handels stand, also gerade die zunächst betheiligten Kreise, zu den Handelsgerichten großes Vertrauen haben. Der Vorzug der Handelsgerichte liegt darin, daß durch die Errichtung der Handelsgerichte, die sachgemäß Urtheilsfällung in Handelssachen insofern gefördert wird, als die kaufmännischen Mitglieder dem rechts- gelehrten Richter die Handhabung der kaufmännischen Beschäfte erläutern, ihn mit der Ausdrucks weise und den Gebräuchen des Handelsstandes vertraut machen und ihm dag Verftändniß des Zweckes der einzelnen Geschäftsbetriebe erleichtern. Gericht e, bei welchen tüchtige und erfahrene Kaufleute mitwirken, werden in Handelssachen ohne Weiteres und mit Sicherheit zu einem sachgemäßen, die Gestaltung des kanf⸗ männischen Verkehrs richtig würbigenden Urtheil ge⸗ langen können, während ein nur mit. rechts gelehrten Richtern besetztes Gericht in vielen Fällen nur durch das umständliche und weniger sichere Mittel der Ver⸗ nehmung von Sachverständigen sich die nothwendigen Grundlagen des Urtheils verschaffen kann.
Der Entwurf glaubt hieraach der neueren der Er— richtung von . gůnstigen Zeitstrõmung insowest Rechnung kragen zu müssen, daß er die Errichtung von Handelsgerichten gestattet, ohne aber als Konsequenz dieses Vorgehens anzuerkennen, daß Handelssachen und daß Handelssachen an allen Orten von Handelsgerichten abgeurtheilt werden müßten. Die Errichtung von Handelsgerichten und die Abgren⸗ ung ihrer Zuständigkeit ist wesentlich eine Frage der e err gh. und der Gesetzgeber mu anch solche Gründe in Berücksichtigung ziehen, welche in dieser oder in jener Beziehung eine Beschränkung der ,, Thätigkeit angemessen erscheinen assen.
1. Einrichtung und Zusammensetzung der Handelsgerichte.
g§. 81, 82. Der Entwurf bestimmt, daß Handels gerichte nach Beduürfniß für örtlich abgegrenzte Be irke errichtet werden können. Die Händelsgerichte len aus einem rechtsverständigen Richter, welcher zugleich einem Amtsgericht oder einem Land angehören kann, und gut Kaufleuten als Handels⸗ richtern bestehen. Die Einrichtung von Handels ⸗
§. 81. Die Frage, ob es zweckmäßig ist, über das ganze Staatsgebiet ein vollständiges Netz von Han- delsgerichten zu erstrecken oder ob man sich damit zu begnügen hat, die Errichtung von Handelsgerichten an solchen Orten zuzulassen, wo ein Bedürfniß sich geltend macht, diese Frage ist sowohl von den Gesetz⸗ gebungen verschieden geordnet, als auch von den Kreisen, welche sich mit dem deutschen Gesetzgebungs⸗ werke bezüglich der Handelsgerichte beschäftigt haben, verschieden beantwortet worden. ; Auf dem Standpunkt, daß es nicht nothwendig sei, für jeden Theil des Staatsgebiets Handels gerichte zu begründen, steht der Code de cemmerce, indem nach demselben (Art. 615) nur solche Städte Handelsgerichte erhalten sollen, qui seront susceptibles den recevoir par Pètendue de leur commerce et de leur industrie“, wohingegen (Art. 640) dans les arron- dissements, oũ iGl n'y aura pas des tribunaux de commerce, le junges du tribunal civil connaitront des matières attribuses aux juges de commerce“ und zwar (Art. 641) „dans la meme forme que devant les tribunaux de commerce“.
Den entgegengesetzten Standpunkt nimmt der im
Jahre 1865 zu Frankfurt a. M. abgehaltene Han⸗
delstag ein, welcher vorschlägt: ; 1) In Handelssachen entscheiden nur Handelsgericht. 2) 3. Bie Kompetenz der Handelsgerichte hat sich räumlich über das gesammte Gebiet eines jeden einzelnen Bundesstaates zu erstrecken dergestalt, daß in Handelsstreitigkeiten die ordentlichen bürgerlichen Gerichte nirgends konkurriren; ; . bei Abgrenzung der Handelsgerichtsbezirke ist in geeigneier Weise darauf Bedacht zu nehmen, daß für die Rechtsuchenden durch die Entfer⸗ nung ihres Wohnortes vom Gerichtssitze keine unverhaltnißmäßige Belästigung entftehe.
3) Der Sitz der Handelsgerichte ist an solche Orte zu verlegen, wo die Verhältnisse eine sachgemäße Besetzung derselben ermöglichen.
Die preußische Gesetzgebung hat sowohl in dem Gefetz vom 3. April 1847 als in den späteren, oben erwähnten Gesetzentwürfen (1857, 1860, 1862), des⸗ gleichen in dem Entwurfe einer Allgemeinen bürger⸗ lichen Prozeßordnung von 1864 den Standpunkt des , Rechts sestgehalten, so daß nur in solchen
eirken, in welchen ein bedeutender Handels oder Schiffahrts verkehr besteht, Handelsgerichte errichtet werden sollten.
Dagegen war nach den Vorbemerkungen zum Ent— wurf eirer bürgerlichen Prozeßordnung für den Nord= deutschen Bund eine Gerichtẽsverfassung in Aussicht genommen, wonach für daz gesammte Vundesgebiet zur Ausübung der Gerichtsharceit erster Instan; und mit örtlich abgegrenzten Gerichtssprengeln Landgerichte, Handelsgerichte und Amtsgerichte“ bestehen sollten.
Die geltenden deutschen Gesetzgebungen weichen in der räumlichen Abgrenzung der Handels gerichtsbarkeit erheblich von einander ab. t
Lübeck hat nach dein Gerichtsverfassungsgesetz vom Jahre 1660 ein Handelsgericht erster Instanz für den ganzen Staat. Das bremische Handelsgericht bildet nach 8. 16 der Han⸗ delsgerichtsordnung vom Jahre 1845, „in Ansegung aller Handelssachen für das bremische Staatszebiet die zuftändige Behörde, sofern solche nicht in Ge— mäßheit der bisherigen Gesetze an die Aemter Vege⸗ sack oder Bremerhaven gelangen. Hamburg hat nach der Handelsgerichtserdnung vom Jahre 18515 ein „Handelsgericht für die Stadt und deren priva⸗ tives Gebiet, mit Ausnahme des Amtes Ritzebüttel“.
Im Uebrigen findet sich ein das gesammte Staats⸗ geblet umfassendes Netz von besonderen Dandels gerichten, wie es der Beschluß des deutschen Handels⸗ tages befürwortet, nur in Bayern (Einführungegesetz zum Handelsgesetzbuch vom 16. November 15861, Art. 56). In anderen Staaten werden zwar eben⸗ fallz die Handelssachen überall nur von Handels gerichten entschieden; letztere sind aber keine für sich bestehende Gerichte, sondern nur besondere, durch kanfmännz iche Richter verstärkte Abtheilungen der ordentlichen Gerichte. So fungiren in Württem⸗ berg nach Art. 7 und Art. 15 des Gerichts- verfassungsgesetzes vom Jahre 18635 alle Ober⸗Amts⸗ gerichte und Kreisgerichishöfe in Handels jachen unter Zuziehung kaufmännischsr Beisitzec als Handels⸗ Jerichle. Ebenso bilden in Coburg nach dem Geses vom 19. Februar 1862 die bürgerlichen Gerichte auch die Handeisgerichte; ähnlich in Renß ä. C, wo nach dem Gefetz vom 28. September 1864 den Justiz- ämtern zu Greiz und Burgk und dem Stadtvoigtei⸗ gericht zu Zeulenroda die Funktionen der Handels⸗ gerichte beigelegt sind. Dagegen bestehen in Baden Handelegerichte nur in den Städten Carlsruhe und Mannheim, se für den Bezirk der dortigen Kreis gerichte. Braunschweig hat nur ein Handelẽgericht, welches in der Stadt Braunschweig seinen Sitz hat, und dessen Gerichtsbarkeit sich nur auf den Kreis Braunschweig erstreckt; doch können unter Zustimmung beider Prozeßparteien, und bei einem Streitgegen⸗ stand, welcher den Werth ven 0 Thlr. übersteigt, selbst auf den Antrag nur einer der beiden Parteien, much aug den übrigen Kreisen deg Landes Handels- streitigkeiten vor das Handelsgericht in Braunschweig gebracht werden (Handels gerichtsordnung vom Jahre 1856 GS. 35-225. Für das Königreich Sachsen bestimmt die Verordnung vom 30. Dezember 1861:
5. J. An denjenigen Orlen, an welchen sich Beghrksgerichte befinden, wer en für den gerichts· amtlichen Bezirk der letzteren Handelsgerichte er= richtet
iich
falls bei achverstãn⸗ delssachen,
ch Waldemar Schultze
gerichten ist auf die erste Instanz beschränkt.
— Rr. E76. —— Berlin, Freitag., den 15. September 1874.
Bas gentrai . gqandela-
egister kenn durch alle Not Angalten Ata durch ae . Urrlag Berlin
In nnd Auslandes, son- *
HSandels⸗Negister.
Aachem. Unter Nr. 1203 des Gesellschafts- registecs wurde heute eingetragen die Handelsgesell⸗ schaft sub Firma Sypecks & Verpoorten, welche in Heinsberg ihren Sitz, am heutigen Tage begonnen hat und von jedem ihrer beiden Theilhaber, den da⸗ selbst wehnenden Kaufleuten Heinrich Specks und Franz Verpoorten vertreten werden kann. Aachen, den 5. September 1874 önigliches Handelsgerichts ⸗Sekretariat.
Aacher. Unter Nr. 3344 des Firmenregisters wurde heute eingetragen die Firma Leo Zansen, welche in Eschweiler ihre Niederlassung hat und deren Inhaber der daselbst wohnende Kaufmann Leo Jansen ist. ; Aachen, den 8. September 1874. . Königliches Handelsgerichts⸗Sekretariat.
Anchen. Die Prokura, welche der Fran Maria Eleonore, geb. Gruderich, Ehefrau des zu Aachen wohnenden Kaufmannes August Hulverscheidt, für die daselbst bestehende Commandit⸗Hesellschaft sub Firma Aug. Hulverscheidt & Cie. ertheilt war, ist erleschen und wurde heute unter Nr. N3 des Prokurenregisters gelöscht. Aachen, den 10. September 1874. Königliches Handelsgerichts⸗Sekretariat.
Aachen. Der zu Düren wohnende Kaufmann Louis Weegmann, welcher daselbst ein Handelsgeschäft sub Firma L. Weegmann führte, hat dasselbe ein⸗ gestelit, weshalb gedachte Firma heute unter Nr. 118 des Firmenregisters gelöscht wurde. Aachen, den 15. September 1874. . Königliches Handelsgerichts⸗Sekretariat.
Aachen. Unter Nr. 3345 des Firmenregisters wurde heute eingetragen die Firma L. Weegmann Nachfolger, welche in Düren ihre Niederlassung hat und deren Inhaberin die daselbst wohnende Kauf- händlerin Mathilde Hülsenkamp ist. Aachen, den 15. September 1874. ; Königliches Handelsgerichts⸗Sekretariat.
Aachen. Unter Nr. 1204 des Gesellschaftsregisters wurde heute eingetragen die Handelsgesellschaft sub Firma Reinhard Bruch & Cie., welche in Burt⸗ scheid ihren Sitz, am heutigen Tage begonnen hat und von jedem ihrer drei Theilhaber, den Kaufleuten Neinhard Bruch zu Schleiden, Martin Strom junior zu Aachen und Franz Schuy zu Burtscheid, vertreten werden kann. Aachen, den 15. September 1874. Königliches Handelsgerichts⸗Sekretariat.
Arnswalcle. Setanntmachung.
In unser Genossenschaftsregister ist zufolge Ver⸗ fügung vom heutigen Tage unter der laufenden Rr. 1, woselbst der Credit Berein zu Arnswalde, eingetragene Genossenschaft, verzeichnet steht, in Colonne 4 heute folgender Vermerk eingetragen:
Der Gesellschaftsvertrag vom 19. Januar 1863 ist durch die Blatt 25, 26/27 und 25 bis 30 der Beilage Akten in Abschrift befindlichen Be⸗ schlüfse vom 6. Mai 1873, 1. Februar 1874 und
slimmung der Nr. 3 des §. 18 beseitigt und an deren Stelle gesetzt ist: „Der Kontrolleur Ein Zehntel des Rein⸗ gewinnes, mindestens jedoch jährlich Sechs hundert Thaler“. 3 . Eingetragen zufolge Verfügung vom 15. Sep⸗ tember 1574 am 15. September 1874. Arnswalde, den 15. September 1874. Königliche Kreisgerichts⸗ Deputation.
Berlin. Sanzelsregister ves Köntglichen Stadtgerichts u Berlin, Zufolge Verfügung vom 17. September 1874 sind am selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt: In unser Gesellschafteregister, woselbst unter Nr. 236 die Aktiengesellschaft in Firma: Provinzial Makler Sant mit ihrem Sitze zu Leipzig und einer Zweignieder⸗ laffung in Berlin vermerkt steht, ist eingetragen: Der Sitz der Gesellschaft ist von Leipzig nach Berlin verlegt, die hier bisher bestehende Zweig⸗ e, n,. ist zum Hauptgeschäft erhoben worden.
Persönlich haftender Gesellschafter der hierselbst unter der Firma:
S. Cohn & Comp. 1
am 1. April 1874 begründeten Tommanditgesellschaft (ietziges Geschäftslokal: Brückenstraße ö
ist der Kaufmann Selig (Salinger) Cohn zu Berlin.
Dies ist in unser ,, unter Nr. 5064 eingetragen worden.
Die me , nnn re Commandit⸗Gesellschaft hat dem Kaufmann Isidor Loewenthal zu Berlin Pro⸗ kura ertheilt und ist dieselbe in unser Prokurenregister unter Nr. 2891 eingetragen worden.
In unser Firmenregister ist Nr. S283 die Firma: F. Dendemann und alg deren Inhaber der Kaufmann Franz Her⸗ mann Adolf Heydemann hier . (jetziges Geschãaftslokal: Louisenufer 26) eingetragen worden.
Der Eisenwaarenhändler Franz Ludwig Julius Schenk zu 6 hat für sein hierselbst unter der
irma: ö Julius Schenk (Firmenregister Nr. 5628) bestehendes Handelsge geschäft dem Kaufmann Georg Waldemar Schultze u lin Prokura ertheilt und ist dieselbe in unser rokurenregister unter Nr. 2892 eingetragen, dagegen in demselben unter Rr. 14135 die dem August Gustav für diese Firma ertheilte Pro- kura gelöscht worden.
3. I., Aæahaltstraße 12, ö 2 durch vir etye witten. 3. . Teer nr gs, becarn metoss
9. Auguft 1854 abgeändert, indem die Be⸗ einem Prokuristen versehen sind C. 3). Der .
e ar, Tach handlung'n, - Aactiu auch
Gelöõscht ist: Prokurenregister Nr. 2317: ; die Prokura des Carl Koeniger für die Firma Hager · Ortmans. Berlin, den 17. September 1874. Königliches Stadtgericht, Abtheinung für Civilsachen.
ger in. Sandelsregister des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin. In unser Gesellschaftsregister ist eingetragen: Colonne 1. Laufende Nummer 5959. Coloanne 2. Firma der Gesellschaft: Baltische Produkten⸗ und Lom bard⸗Bank. Colonne 3. Sitz 3 Gesellschaft: rin Colonne 4. Rechtsverhältnisse der Gesellschaft: Die Gesellschaft ist eine Aktien⸗Gesellschaft.
Der notariell verlautbarte Gefellschafts⸗Vertrag vom 10. September 1874 befindet sich Blatt 2 bis 20 des Beilagebandes Nr. 501! zum Gesell⸗ schaftsregister in beglaubigter Form.
Gegenstand des Unternehmens ist die Belebung des Verkehrs zwischen Deutschland und Rußland, der Betrieb von Bank⸗, Darlehns⸗, Kommissions⸗. Handels⸗ und industrieellen Geschäften aller Ait: innerhalb der im 5.7 und 8 des Statuts be⸗ stimmten Grenzen.
Der Gesellschaft ist nicht gestattet:
I) Blankokredite an Priwate zu gewähren, 2 Zeitgeschäfte an der Börse für eigene Rech⸗ nung zu betreiben.
Die Dauer des Unternehmens ist auf eine be⸗ stimmte Zeit nicht beschränkt. ;
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 1,A5069, 009 Reichsmark und besteht aus 2500 Aktien zu je 66 Reichsmark.
Die Aktien lauten auf den Inhaber (5. 13).
Alle öffentlichen Bekanntmachungen der Gesell⸗ schaft erfolgen soweit nicht für einzelne Fälle eine mehrmalige Bekanntmachung vorgeschrieben ist — ducch zweimaliges Einrücken in
a. die Berliner Börsen⸗ Zeitung, b. die National -⸗Zeitung, e. den Preußischen Staats ⸗Anzeiger (5. 6).
Die Generalversammlungen werden von dem Auf⸗ sichtsrath berufen. Die Einladungen zu derselben müssen unter Angabe des Zweckes der Versammlung und der Verhandlungs⸗Gegenstände in den Gesell= schafteblättern zwei Mal; das erste Mal mindestens 3 Wochen, das zweite Mal spätestens 8 Tage vor dem , Termin veröffentlicht werden
46. . dag e nt erllãrungen und Ausfertigungen des Aufsichts⸗ raths sind mit den Worten: ; .
„der Aufsichtsrath der Baltischen Produkten und Lombard⸗Bank“ unter Beifügung des Na⸗ mens des Vorsitzenden resp. dessen Stellvertreters zu unterzeichnen (5. 43).
Der Vorstand besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern (5. 30).
Die Urkunden und
schriftlichen Erklärungen sind für die Gesellschaft verbindlich, wenn sie mit der Firma der Gesellschaft und, der eigenhändige n Namensunterschrift von zwei Direktions- Mitgliedern resp. Stellvertretern oder von einem Direktor und alleinige Vorstand der Hesellschaft ist der Dr. i Johann Nepomuck von Dantsek-⸗Dayka zu St. Peters burg. 3 . Eingetragen zufolge Verfügung vom 15. September 1574 am 16. e, e,. e,. ri, * esellschaftsregister, Beilage Band 501, Seite 57). k Schmidt, Sekretär. Die vorgenannte Attiengesellschaft hat dem Kaufmann Garl Görcke zu Berlin Prokura ertheilt und ift dieselbe in unser Prokurenregister unter Nr. 2890 eingetragen werden. Dell den 16. September 1874. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.
Breslam. Sekanntmachnng. V In unser Firmenregister ist Nr. 3750 die Firma: Gießmaunsdorfer Preßhefen⸗ Stärke · und
uf. gabrit * Z. Mahlich
als Zweigniederlassung von der zu Gießmannsdorf. n, bestehenden Hauptniederlassung, und als deren Inhaber der Kaufmann Joseph Mahlich zu Gießmaännsdorf, Kreis Neiße, heute eingetragen worden. Ber zlau, den 12. September 1874. Königliches Stadtgericht. Abtheilung J.
Rrealan. Bekanntmachung.
In unser Prokurenregister ist heute unter Nr. 15, eingetragen, daß dem Kaufmann Moritz Prausnitz hierselbst für die in unserem Firmenregister unter Nr. 144 eingetragene . M. Prausnitz zu Breslau von deren Inhaberin unverehelichte Minna Praugnitz hierselbst Prokura ertheilt worden ist.
Bresiau, den 12. September 1874.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
K r fts 2. aft bei der unter unserem Gesellschaftsregister
Nr 5 eingetragenen Handels gesellschaft C. Kulmiz zu Tda⸗ und Marienhätte bei Laasan, Kreis Strig- gau, nebst Zweigniederla sungen zu Lanish, Schmolz und Schwoltsch, sämmtlich im Kreise Breslau und zu Canih im Kreise Neumarkt heute Folgendes in Col. eingetragen worden: .
Der Geheime Kommerzien⸗- Rath Carl v. Kulmiz ist in Folge seines Todes aus der Gesell⸗= schaft geschieden. Seine Söhne, der Ritterguts⸗ besizer Rudolph v. Kulmiz auf Gutwohne,
Kreis Oels, und der Rittergutsbesitzer Eugen v. Kulmiz zu Ida und Marienhülte bei Sag; rau sind in die Gesellschaft eingetreten, io daß diefelbe nunmehr bon dem bisherigen Gesell. schafter Br. Paul v. Kulmiz und den beiden nen hinzugetretenen oben erwähnten Gesellschaf⸗